sr e cen delete ewe sar de Mutti lein Troff, sondern
trofilos . 636 6 wird unter Ablehnung des Antrages unverändert
enommen. 6. Nach 8 6a den durch die Zerlegung eines Waagren⸗
hauses in mehrere selbstandige Betriebe diese Betriebe nicht von der Steuer befreit, e ü. Zerlegung zur Verdeckung des
Waarenhausbetriebes stattfindet. Abg. ist gegen diese Bestimmung, die er für Vorlage hinausgehend bält. erklärt den z 6a für
ng erst dieser nn h sei dies ein Beweis, wie unge y, solche Vorlage so zurũckziehen. Abg. Dr. Crüger macht auf die großen Schwierigkeiten auf⸗
merksam, welche die Ausfuhrung dieses Paragraphen bereiten würde.
Vize⸗Präfident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Der Herr Dr. Crüger regt sich ganz ohne Noth auf. Der Betheiligte bat keinen Beweis einer Negative ju führen, sondern die Steuerbehörde muß ihm nachweisen, daß der be⸗ treffende Fall vorliegt. Die Sache wird sich folgendermaßen abspielen: Der Steuerpflichtige wird von der Steuer⸗ behörde unter Berücksichtigung des hier fraglichen Paragraphen veranlagt; er bestreitet seine Steuerpflicht, er sagt, der Paragraph finde hier keine Anwendung; dann geht die Sache durch die Instanzen, und schließlich wird das Ober ⸗Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Fall, den der Paragraph vorsieht, bier vorliegt oder nicht. Das ist eine ganz einfache Sache.
Wie ist denn die Kommisston auf diesen ganzen Gedanken ge⸗ kommen? Wir legen ein Gesetz vor, welches allerdings den Fall einer solchen Umgehung nicht vorsieht, weil man doch kaum voraus⸗ setzen konnte, daß eine solche Umgehung so leicht eintreten würde. Jetzt kommt Herr Wertheim — ich glaube, es war Herr Wertheim — selbst in seiner Gingabe und erklärt direkt der Kommission: die Steuer zahle ich nicht, ich werde schon über diese Steuerpflicht hinweg kommen. Herr Dr. Barth demonstriert fortwährend: das ist ja eine Kleinigkeit, sich dieser Steuer zu entziehen. Er giebt uns auch an, wie das geschehen kann. Darauf kommt die Kommission auf den natürlichen Gedanken: wo die wesentlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht vorliegen, da soll auch eine Steuer gejahlt werden, und wir wollen daher diese uns mitgetheilte Absicht, das Gesetz ju um⸗ gehen, durch diesen Paragraphen möglichst verhindern. (Heiterkeit rechts.)
So ist die Sachlage. Ih begreife auch die juristischen Deduktionen von vorhin nicht. Meine Herren, diese Bestimmung hat die Kommission in ihren Vorschlägen nur angewandt auf diejenigen, die unmittelbar nach Emanation des Gesetzes steuerpflichtig würden, weil sie sagt: bei denen liegt, wenn sie diese Manipulation machen, offenbar der Gedanke nahe, daß sie es lediglich thun, um die Steuer nicht zu jahlen, obwohl thatsächlich und in Wahrheit trotz der Theilung in mehrere Geschäfte doch ein einheitliches Geschäft vorliegt, und diesen Fall wollen wir treffen. Wenn aber in Zukunft derartige An⸗ lagen stattfinden, dann wird man schwerlich die Absicht der Steuer- umgehung bebaupten können; dann sind es ganz selbständige, neue Unternehmungen, bei denen man sich naturgemäß danach richtet, die Steuer für die betreffenden Unternehmungen so niedrig als möglich ju halten. Aus diesen Gründen haben wir diesem Antrag, der aus der Kommission hervorgegangen ist, nicht widersprochen, und wenn der Herr Abg. Dr. Barth es der Staatsregierung zum Vorwurf macht, nicht selbst auf diesen neuen Gedanken gekommen zu sein, so hat er sich jedenfalls um den Beschluß der Kommission verdient gemacht, indem daß er uns diesen Gedanken sehr nahe gelegt hat. (Heiterkeit rechts.) Ich schäme mich als Mitglied der Regierung durchaug nicht, aus den parlamentarischen Verhandlungen gute Gedanken zu entnehmen, namentlich auch dann nicht, wenn sie von dem gewiß sehr kundigen Herrn Dr. Barth ausgehen. (Große Heiterkeit)
S 6a wird angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird mit einem unwesentlichen Ab⸗ änderungsantrag des Abg. Metzner (Zentr.) angenommen, darauf auch in der Gesammtabstimmung das ganze Gesetz.
Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Zwangserziehung (Fürsorgeerziehung) Minderjähriger.
Vom Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch liegt der Abänderungs antrag zu 8 15 (Aufbringung der Kosten) vor, daß der Staat nicht ,, sondern (entsprechend der Herren⸗ hausfassung) 2 z der Kosten trägt.
In der Generaldiskussion bespricht
Abg. Lückh off fr. kons) den Werth der ere en n, im allgemeinen, die er für besser hält als die Bestrafung mit Gefäng⸗ niß, bleibt aber im Ginzelnen auf der Tribüne unverstäͤndlich.
Geheimer Justizrath Wiebe bemerkt auf eine Aeußerung des Vorredners bezüglich der bedingten Strafaussetzung, daß für eine Person, gegen welche der Strafrichter auf Strafe erkannt bat, der BVormundschaftsrichter die Fürsorgeerziehung einleiten könne, da beide , von einander unabhängig seien und nebenherlaufen
nn .
Damit schlleßt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion werden die 585 1— ohne Debatte angenommen.
Im 8 9 heißt es u. a.: „Im Falle der Anstaltgerziehung ist der Jögling, soweit möglich, in einer Anstalt seines Be⸗ kenntnisses unterzubringen.“
Abg. Hoheisel (Zentr.) beantragt, dafür zu sagen: „Im Falle der Anstaltserziehung ist der Zögling in einer in stalt seines Bekenntnisses unterzubringen, ist das nicht möglich, in einer Anstalt, in welcher die Ertheilung eines regelmäßigen Religiongunterrichts sowie der regelmäßige Besuch des Gottes⸗
dienstes seines Bekenntnisses gesichert ist.“
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich werde mich, dem Beispiele des Herrn Vor redners folgend, auch nur auf wenige Bemerkungen beschränken. Wir haben ja diese Frage in der Kommnission wie im Plenum so ein⸗
gehend besprochen, daß es nicht nothwendig ist, sie hier noch einmal
funditus ju erörtern.
H waren mn der Sache alle vollkommen elnverftanden,
und es handelte sich nur darum, eine Fassung iu finden, die nachher auch in der Praxis ausführbar ist. Ich muß daran fest⸗ halten: wenn eine Bestimmung in das Gesetz hineingenommen wird, so sind wir vor Gott und unserem Gewissen verpflichtet, sie auch bis um letzten Titelchen auszuführen. Deshalb kann nicht eine Be⸗ stimmung in das Gesetz hineinkommen, von der wir unt pflicht · gemäß sagen müßten, wir können sie nicht in jedem Punkte ausführen. Wir haben also, um den Wünschen der Herren entgegenjukommen und in voller Uebereinstimmung mit der Kommlsston in diesen 5 9 hineingenommen die Dispositive, und in keinem einzigen Falle eine Ausnahme jrlassende Bestimmung, daß im Falle der Familienerziehung eines schulpflichtigen Zöglings dieser unter allen Umständen in einer Familie seiner Konfession er⸗ zogen werden muß. Eine Ausnahme ist nicht zulässig und soll nicht zuläͤfsig sein. Das ist eine Bestimmung, die wir tout prix durch⸗ führen können. Bedenken haben wir getragen, diese Bestimmung, wenn wir sie auch suchen, soweit als möglich auf die Anstaltserniehung auszudehnen, so doch auch hier ohne jede Autnahme für die Anstalte⸗ erziehung vorzuschreiben.
Nun sucht der Antrag Hoheisel diese Bedenken dadurch zu beseitigen, daß er sagt: es soll, falls die Unterbringung in einer Konfessions⸗ anstalt nicht möglich ist, die Ertheilung des regelmäßigen Religions · unterrichtz sowie der regelmäßige Befuch des Gottesdienstes seines Be- kenntnisses gesichert sein. Da stoßen wir auf dieselben Schwierigkeiten. Ich bitte den Herrn, sich zu überlegen: was sollen wir mit den Mennoniten, mit den Juden machen? Ist es denkbar, daß diesen ein regelmãßiger Religlonzunterricht, worunter ich verstehe jeden Tag in der Woche, ertheilt wird; ist es möglich, daß wir ihnen ermoglichen, an jedem Sonntag zum Gottesdienst zu gehen? Wird der Antrag angenommen, so wären die Provinzen verpflichtet, es durchzuführen, und das können sie nicht unter allen Umständen. Ich betone noch⸗ mals, meine Herren, wir werden auch hier im Wege der Ausführungs⸗ anweisungen anordnen, daß auch in diesen Fällen den Wünschen so weit entsprochen wird, als es eben die Verhältnisse irgendwie gestatten. Aber ich meine, wir sollten ung davor hüten, eine Bestimmung in das Gesetz hinein zunehmen, von der jeder, der den praktischen Verhält⸗ nissen nahe steht, sich sagen muß: es können Ausnahmefälle vor⸗ kommen, wo sich eine derartige Bestimmung nicht durchführen läßt. Ich muß sagen, wir ftreiten uns — wenn ich so sagen darf — um Worte, in der Sache sind wir völlig einverstanden. In der Kom mission war mit der Staatsregierung kein einziger, der nicht auf dem gleichen Boden gestanden hat, wie ihn der Herr Abgeordnete mit seinem Antrage bezweckt, und da wir in der Sache völlig einig sind und den Wänschen des Herrn Abge⸗ ordneten vollauf entsprochen wird, soweit es durchführbar ist, würde ich bitten, die Bestimmung zu belassen, wie sie aus der weiten Lesung hervorgegangen ist, um nicht praktische Schwierigkeiten in das Gesetz hineinjubringen, die wir in einigen wenigen vereinzelten Fällen zu lösen außer stande sein werden. (Bravo)
Abg. von Jagow (kons): Seitens meiner Freunde ist bereits wiederholt betont worden, daß es unser ernstestes Bestreben ist, in diesem Gesetz Vorsorge zu treffen, daß die religiöse Erziebung ga— rantiert wird. Auch heute können wir für den Antrag des Zentrums
nicht stimmen, weil dadurch die Durchführung des Gesetzes den Provinzialverbänden äußerst erschwert werden würde.
Z 9 wird unter Ablehnung des Antrags Hoheisel in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.
In § 10 ist bei der zweiten Lesung die ursprüngliche Regierungsvorlage wiederhergestellt worden, nach welcher die Unkerbringung der Zöglinge in Arbeitshäusern und Land⸗ armenhaͤufern nicht siattfinden darf, während der Beschluß des Herrenhauses dies zugelassen hatte, menn eine vollständige und dauernde Trennung von den übrigen Häuslingen stattfindet.
Auf eine Anregung des Abg. Schmitz ⸗Düsseldorf (Zentr.) er⸗ klãrt der
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren, ich kann den Ausführungen des Herrn Vorredners nur beistimmen und pflichte ihm auch darin bei, daß in der That die Differenz zwischen der Regierungsvorlage, wie sie jetzt wiederhergestellt ist, und dem Beschlusse des Herrenhauses eine mehr scheinbare als wirkliche ist. Was wir wollen, was das Herrenhaus wollte und was das hohe Haus mit der Regierungsvorlage will, ist, daß die Zwangs zöglinge oder, wie ich jetzt wohl sagen muß, Fürsorgezöglinge unter allen Umständen von den in den Arbeitshäusern und Landarmen anstalten detinierten getrennt gehalten werden, daß irgend eine Be⸗ rührung nicht stattfindet, und daß nach den besonderen Rücksichten der Erziehung diese Fürsorgezöglinge ihre Unterbringung dort finden müssen.
Nun, meine ich, ist das auch jum Ausdruck gekommen in unserer Vorlage selbst und in den Beschlüssen des Herrenhauses; beide weichen im wesentlichen nur im Wortlaut von einander ab. (Widerspruch.)
— Ja, ich sage, daß sie wesentlich nur formell sind, es ist kein
materieller Unterschied; ich werde das gleich darlegen. Wenn der Fall, wie er von den Herren, namentlich von der Rechten, dargelegt ist, beispielsweise so liegt, daß eine Provinz ein Gut gekauft hat für Zwecke der Korrigendenanstalt; sie hat auf dem Gute nun ein ab- gesondertes Vorwerk oder sie benutzt einen ganz getrennten Flügel nicht, und will nun auf diesem Vorwerk oder in diesem getrennten Flügel die Zwangszulässigen unterbringen, so kann sie das meineg Erachtens thun, auch nach der Fassung, die die Sache in der Regierunge vorlage hatte. Denn in diesem Falle liegt keine Unterbringung der Zöglinge in Arbeitsbhäusern oder Landarmenhäusern vor. Es ist zwar an dem selben Ort; aber die Zöglinge werden nicht in Armenhäusern und Landarmenhäusern untergebracht, sondern in Baulichkeiten und Räumlichkeiten, die mit dem eigentlichen Arbeits⸗ und Armenhause nichts zu thun haben.
Ich gehe weiter. Ich glaube, man kann auch sagen: selbst wenn für die Korrigendenanstalt und für das Erziehungsinstitut, ich will mal sagen, die Lebensmittel und alles, was sonst nöthig ist, gemeinsam bezogen würden, so findet trotzdem keine Unterbringung der Zwangs⸗ zöglinge im Armenhause und Arbeitsbause statt. Ich glaube, man kann noch einen Schritt weiter gehen und sagen: selbst wenn eine gemeinsame ¶ Oberleitung stattfindet, so ist noch nicht unter allen Umständen eine solche unzulässige Gemeinschaft vor⸗ handen. Aber was unter allen Umständen durchgeführt werden muß, ist, daß für die Fürsorgeanstalt ein ganz besonderes Personal
vackanden ißt, daß vit chr das Persoral. was in der Korn gaenen,
anftalt tbätig lit, auch tbätig sein darf in der Fürsorgeerniehung.
Also ich glaube, die Differenz ist eigentlich nur scheinbar, und wenn man die Sache so interpretiert, wie sie der Herr Abg. Schmi interpretiert hat, dem ich glaube folgen zu können, so kann auch den Herrenhaus die Vorlage so annehmen, wie sie ursprünglich vn ung gestaltet war, und wie sie jetzt auch von der Kommission des hohen Hauses aeceptiert worden ist.
Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch und Bart stonsꝭ . eng e ü t 469
LAbg. Goldschmidt (fr. Vollsp.) warnt davor, dieser Inter. pretalion zu folgen, da durch den Beschluß ausdrücklich habe gusge⸗ sprochen werden follen, daß eine vollständige Trennung der Anstallen
— lle. trolgfs felt. eig. Oasseldorf bält es für unlssit, daß Eh, ler
stehender Flügel eines Arbeitghausez zu einer Erziehungsanstalt ein. gerichtet werde, wodurch er eben aufhöre, ein Arbeitshaus zu sein.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Ich wollte nur mit einem Wort konstatieren, daß ich mich mit Herrn Schmitz in vollständiger Uebereinstimmung befinde. Ich würde es für völlig unzulässig erachten, daß Erziehungszöglinge jusammen mit den Korrigenden oder den in Landarmenbäusern Detinierten m landwirthschaftlichen Arbeiten verwendet werden. Die absolute Trennung muß durchgeführt weiden. Die Zwangezöglinge gehören nicht in die Korrigendenanstalten. Die Frage ist nur: soll man daz schon für eine Unterbringung anseben, wenn sie in einem leeren Flügel oder Vorwerk einer Strafanstalt untergebracht werden? Die Frage kann man verneinen, es hängt aber von den Umständen im einzelnen Fall ab.
10 wird angenommen. u 3 15 begruͤndet
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch seinen Antrag mit dem Sinweise darauf, daß sonst das Gesetz scheitern werde, und daß die Provinzen ja eine baldige Hilfe durch die Revision der Dotation
gesetze erhalten würden.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Ich habe in den früheren Sitzungen ausführlich die Gründe dar. gelegt, weshalb die Regierung einer Erhöhung des Staats beitragz auf t zuzustimmen nicht in der Lage sein würde. Ich habe nachge⸗ wiesen, daß die finanzielle Mehrbelastung der Provinzen nicht eine erhebliche sein würde, und vor allem die prinzipiellen Gründe dar⸗ gelegt, weshalb der Regierung die Zustimmung zu dem Vorschlage nicht möglich sein würde.
Ich darf in ersterer Beziehung noch wenige Daten üder die ver⸗ muthliche Erhöhung der Provinzialabgaben nachtragen. Dieselbe würde sich in Ostpreußen auf O, 180 / stellen, in Westpreußen auf O, 9, in Brandenburg auf 0 o7, in Pommern auf O, 11, in Hannover auf 0. os, Westfalen 0 Os und so in der Richtung weiter.
Es sind aber nicht in erster Linie die finanziellen, als vielmehr die grundsäͤtzlichen Erwägungen, die es der Staatsregierung nicht möglich machen, für die k zu stimmen, und aus den von dem Herrn Vize ⸗Präsidenten des Staats- Ministeriums und mir wiederholentlich dargelegten Gründen kann ich nur dringend bitten, dem Antrag von Zedlitz stattiugeben, weil nur dann auf eine Verabschiedung dieses sozialpolitisch und ethisch so wichtigen Gesetzentwurfs gerechnet werden kann.
Abg. Schmitz -⸗Düsseldorf will an dem geringen Unterschied, der für jede Provinz nur 15. bis 20 000 4 betragen werde, das Gesetz nicht scheitern lassen und dem Antrag Zedlitz zustimmen, obwohl er grundfätzlich für den Beschluß zweiter Lesung sei.
3 15 wird nach dem Antrag Zedlitz (E/ ) angenommen. Dagegen stimmen die Konservativen mit Ausnahme des Abg.
all.
Der Rest des Gesetzes wird mit einem unerheblichen Ab— änderungsantrag des Abg. Kirsch (Zentr.) angenommen, nachdem? der Minister des Janern Freiherr von R hein— baben erklärt hat:
Ich wollte nur erklären, meine Herren, daß ich den Antrag Kirsch in der That für eine Verbesserung halte. Es kann fraglich sein, was unter dem Ausdruck ‚Fürsorge ⸗ Erziehung eingeleitet ist zu verstehen ist, ob also der Moment, wenn der Vormundschastt⸗ richter die Fürsorge⸗Erjiehung schon angeordnet hat, oder auch die vorhergebenden Stadien. Es ist erwünscht, daß schon in den vor her⸗ gehenden Stadien, während der Vormundschaftsrichter die Verband⸗ lungen leitet, den Eltern und sonstigen Personen wie den Minder ·
jährigen selbst es unmöglich gemacht wird, die Zwangserziehung ju
vereiteln. Wartet man den Moment ab, wo die Zwangserziehung von dem Vormundschaftsrichter angeordnet ist, so wird die Entziehung unter Umständen schon stattgefunden haben. Also der Antrag Kirsch bringt, was wir beabsichtigen, klarer zum Ausdruck. Deswegen kann ich mich nur für Annahme desselben erklären.
Darauf wird auch das Gesetz im Ganzen gegen die Stimmen des größeren Theils der Konservativen angenommen.
Es folgt die dritte Berathung des auf Antrag der Abgg. Dr. Weihe⸗Herford (kons) und Genossen angenommenen Gesetzentwurfs zur Abänderung des Rentengüter— gesetzes (Schaffung von Rentengütern kleinsten Umfangs, aus Haus mit Garten bestehend):.
Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch erhebt eine Reihe bon Bedenken gegen diesen Entwurf; es sei zweifelhaft, ob das gewaͤhlle Nittel zur Verbesferung der Arbeiterwohnungen xichtig sei. Der Nutzen dieses Gesetzes werde lediglich auf indusftrielle Gebiete beschrãnkt werden und, die Landflucht der KÄrbeiter noch mehr fördern. Der Redner bittet, die Enischeidung über diefe Frage noch nicht zu fällen, sondern den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen oder den Gesetzentwurf abzulehnen.
Abg. Dr. Hitze (Zentr) empfiehlt die Annahme des a,
Abg. Dr. Sattler (nl) glaubt nicht, daß der Ge etzentwurf der Landwirthschast Schaden bringen wird, und tritt für die An⸗ nahme des selben ein.
Ein Regierungskommissar bemerkt, daß sich der Antrag garnicht in dieser Form in das Rentengütergesetz einfügen lasse.
Abg. von Riepenhausen (kons. ; Wir haben uns seit langem über diese Sache unterhalten, und jetzt erst kommt der Abg. von Zedliß mit seinen Bedenken. Ich bitte, den Gesetzentwurf aun ⸗
nehmen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Sattler und Freiherr von Zedlitz und Reukirch wird der Geseh⸗ entwurf angenommen.
Abg. Broemel (fr. Vngg.) fragt den Präsidenten, ob die in der Thronrede angekündigte Kanalvorlage noch eingebracht werde. p
, von Kröcher erklärt, darüber keine Auskunft geben
zu können. . Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, voraus⸗ sichtlich an' 7. Juni
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mt 124.
Berlin, Freitag, den 25. Mai
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
1900.
—
Qualitãt
gering mittel gut Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge
niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner 60. 160 3
Verkaufs⸗ werth
Durchschnitts. prels
fũr 1Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnittẽ˖ preis
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)
nach ůũberschlãglicher
Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
2 2 29 9 2 2 2 2 4 9 2 2 2 9 2 2 2 2 242
de .
—— 9 2 9 9 2 2 2 222 2
5 2 2 2 238
Insterburg. Stettin.. Greifenhagen Stargard i. Po2 mm. Lissa . * * 1 1 Ostrowo. .. Bromberg... Wongrowitz. Militsch .. n. Hd Schönau a. K. irschberg. atibor.. Halberstadt. Marne. Goslar. Göttingen. Lüneburg. . . .
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Insterburg .. Luckenwalde Frankfurt a. O. Kottbus. .. Stettin.
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Stettin .. Greifenhagen Stoly . 2 Ostrowo.. Wongrowitz.. Militsch. .. 72282 Schönau a. K.. Hirschberg . Frankenstein 1 k — arne ö Goslar Lüneburg Limburg 4a. L.. Dinkelsbühl Biberach. Langenau Altenburg.
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