1900 / 139 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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den Wünschen der kleinen Gewerbetreibenden entspreche, doch ein⸗ stimmig für dieselbe.

BDeheimer Kommerzienrath Frentzel ist mit dem Berichterstatter der Ansicht, daß die Vallewirthschaft keine Wissenschaft, sondern eine Kunft sei, d. h. eine Kunst des Möglichen. Die wirthschaftlichen Gegensätze müßten ausgeglichen werden, soweit dies überhaupt möglich sei. Sie berußten aber auf dem Prinzip der freien Bewegung. Eine 6. dieser fei die Gewerbefreiheit gewesen, welche das Volk zum

elbstbewußtsein, zu eigener Kraft gebracht habe. Unternehmungs⸗ geist und Erfolg müßten sich ausgleichen. Der lleine Konkurrent frage auch nicht bei feinem Nachbar an, ob ihm sein Geschäft pafse. Der Gefetzentwurf fuche einen bestimmten Kreis heraus, der besteuert werde. Die Steuer fließe der Gemeinde zu, aber in der Hauptsache komme sie nicht . en zu gute, die unter den Waarenhäusern zu leiden haben. Die rennfteuer und Kontingentierungs. Ahgaben könnten nicht zum Vergleich herangejogen werden, denn sie sollten dem Export und damit der Allgemeinheit nützlich sein. Die Waaren⸗ hausfteuer fei eigentlich keine Steuer, sondern eine Buße, wenn man das auch nicht wahr haben wolle. Logischer wäre es dann doch, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb entsprechend zu ändern und darauf anzuwenden; der Umsatz sei ebenso ein Schein, wie eine schöne Hauseinrichtung. Der Produzent suche in der neueren Zeit den Konsumenten auf; Produktionsprozeß und Konsumtions⸗ Prozeß ergänzten sich. Der Klein händler vermittle jwischen beiden; ob es ein Waarenhaus oder ein kleineres Geschäst sei, mache keinen Unter. schied. Warum man die Offizier und Beamtenvereine von der Steuer ausnebmen solle, sei nicht einzusehen. Die Herren wollen im Grunde eine Besteuerung der Spezialgeschäfte und damit den Kampf zwischen Groß. und Kleingewerbe, Groß und Kleinhandel. Wo bleibe da der n, Schon dieses Gesetz werde eine Menge Unzufriedenheit und Beunruhigung hervorrufen. Gegen dieses Gesetz hätten sich die meisten Handelskammern und der Handelstag, also im Grunde der MNittelstand, gewendet. Die kleineren Ladenbesitzer seien gar nicht der Mittelstand. Die Konkurrenz sei das innere Prinzip der wirthschaftlichen Bewegung nicht nur in Inlande, sondern auch gegenüber dem Auslande, und man könne sie ohne Schaden nicht beseitigen, Das Kapital allein sichere nicht den Erfolg, sondern in erster Linie die Intelligenz, die Persönlichkeit. Der kleine Handelsstand gehe darum keineswegs überall zu Grunde, wie er aus 59 ähriger Erfahrung wisse. Man scheine zu glauben, daß das Großkapital etwas Schlimmes sei. In der Hand eines Einzigen sei es ein Besitz, dem doch niemand im Haufe zu Leibe geben könne, ohne den Ast abzusaͤgen, auf dem er sitze. Oder wolle man etwa die ganze moderne Entwickelung rückgängig machen? Man wolle wohl die Banken treffen. Aber wozu seien diese denn da? Sie unterstützten nicht bloß die Großen, sondern auch die Kleinen. Wer ordentlich prüfe, was er unternehmen könne, werde nicht zu Grunde gehen. Viele wollten garnicht auf das Wagniß eines persönlichen Risttos treten, sie zögen es vor, als Angestellte zhätig zu sein, wie es z. B. die Beamten ibäten; das solle man ihnen nicht verargen. Aber der Wagemuth habe auch seine Berechtigung. Er sei gegen das Gesetz, weil es zu einem Streit aller gegen alle führen müsse.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich habe im anderen Hause und auch in der Kommisston dieses hohen Hausez das Bedürfniß, die Dringlichkeit und, wenigstens zur gegenwärtigen Zeit, die Schwierigkeit, auf eine andere Weise den Uebelständen abzuhelfen, so ausführlich und so oft dar— gelegt, daß ich glaube, hier, obwohl ein schriftlicher Bericht ja aller— dings nicht von der Kommission erstattet ist, kurz sein zu können. Ich muß aber doch gegenüber dem Herrn Vorredner et vas weiter aus holen. Ich glaube, mit diesen allgemeinen Gesichlspunkten, die er uns entwickelt hat, von der freien Konkurrenz, von den Vortheilen derselben u. s. w., daß man den Fortschritt nicht hemmen dürfe durch Steuer auflagen damit ist im vorliegenden Falle nicht viel zu machen. (Sehr richtig!) ;

Meine Herren, es unterliegt keinem Zweifel, daß reform, wie wir sie hier in Preußen durchgeführt haben bei der Ueberweisung der Realsteuern an die Kommunen, Niemand daran ge— dacht hat, daß die Realsteuern, welche für den eingerichtet waren und unverändert an die Kommunen überwiesen wurden, nun als Kommunalsteuern einfach mechanisch weiter erhoben werden sollten. Wenn das die Absicht war, so wäre dies nach meiner Meinung voll— kommen verkehrt und ungerecht gewesen. Meine Herren, wenn das sogar von der Gebäudesteuer und von der Grundsteuer so ist das noch in viel größerem Maße der Fall für die steuer und vor allem in denjenigen Orten, welche eine Konzentration der verschiedenartigsten Gewerbe darstelen, in den großen Städ Da soll die Besteuerung in einem angemessenen Verhä

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* . Gewerbe⸗

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kein Gewerbe haben, und zu den Lasten, Kommunen verursachen. Deswegen wurde den 5 so weitgehende Recht der Umgestaltung dieser Realsteuern gegeben wie in keinem anderen Lande der Welt. Daß war auf der einen Seite noth⸗ wendig, auf der anderen Sei! das gebe ich zu hatte es auch seine Bedenken, in England geht man so weit, daß keine Kommune einen Pfennig Zwangssteuern erheben kann ohne eine Bill des Parlaments. Meine Herten, die großen Städte sind auf eine solche Behandlung vorzugsweise angewiesen, denn was in den großen Städten, den vielen großen Gewerbebetrieben aus der Kommunalkasse geleistet wird, wird von denselben Sewerbetreibenden, wenn sie in einem kleinen Ort oder auf eigenem Grund und Beden sich niederlassen, wesentlich geleistet aus der Generalkasse der Fabrik. Schon vor 30 Jahren war ich einmal in einer Gesellschaft von Elberfelder Fabrikanten, welche klagten, eine ungeheuere Kommunal- steuerlast tragen zu müssen. Da sagte ich ihnen, diese Lasten entstehen im wesentlichen durch euch selbst, ihr würdet sie, wenn ihr nicht in der Kommune Elberfeld wohntet, zum großen Theil aus den Generalkosten eurer unbesteuerten Fabriken bestreiten müssen, Wegebau, Straßen, Schulen, Armenlasten u. s. w. Nun müssen wir, soweit das richtig abgewogen werden kann, in den Kommunen bei der Gewerbe⸗ steuer mehr individualisieren, wie wir das z. B. in den Kreisen bei der Unterhaltung der Chausseen thun. Wenn ein Fabrikant allein sich nieder⸗ läßt, außerhalb einer Kommune, so muß er wie der Gutsbesitzer die Wohnungen für seine Arbeiter selber bauen. Thun denn das in den Städten die großen Fabrikunternehmungen, haben sie irgend eine Ver— pflichtung dazu? Sie lassen das die Kommunalkasse bezahlen oder Vereine oder sonstige Förderer des Wohnung wesens. Alle diese Gesichtspunkte muß eine gerechte Gewerbesteuer berücksichtigen, sonst ist sie ungerecht, die Gewerbesteuer sucht ja nicht Reinerttäge zu be— steuern wie die Einkommmensteuer, sie ist eben eine Realsteuer; es wird nicht die einzelne Person besteuert, sondern das Geschäft, der Umfang, die Firma, der Betrieb. Ob der Fabrikant mit fremdem Kapital oder mit eigenem sein Geschäft betreibt, wird nicht berücksichtigt und kann nicht beräücksichtigt werden. Hier liegt auf diesem Gebiete eine ergänzende Ausführung dieses Grundgedankeng unserer ganzen Steuerreform vor, sie ist bis jetzt nicht erfüllt worden.

Ich erkenne aber vollständig an, daß in dieser Beziehung bedeutende Momente namentlich den großen Städten zur Seite stehen; einmal ist die Aufgabe an sich schwierig, auch muß eine billige Behandlung der Gewerbesteuer heute die sozialpolitischen Lasten, die den großen Betrieben aufgebürdet werden, berücksichtigen, und endlich hat das rapide Anwachsen der grohen Kommunen eine derartige Ueberlastung der Kommunalbehörden herbeigeführt, daß es sehr schwer war, in Ruhe und mit der nöthigen Zeit diese Aufgabe in Angriff zu nehmen. Sie muß aber doch einmal gelöst werden. Im Großen und Ganzen ist hier und da eine zweckmäßige Umgestaltung der Grund und Gebäudesteuer herbeigeführt. Auf dem Gebiet der Geweibesteuer ist noch unendlich wenig geleistet.

Bei dieser Lage der Sache ist naturgemäß die Besteuerung in den Kommunen gegenüber dem richtigen Gesichtspunlte eine sehr ungleiche und eine sehr ungerechte. Ich nehme einmal an, daß in Berlin ein Geschäst besteht, ein Waarenhaus mit 32 000 000 M Umsatz; das trägt einen Steuersatz hier in Berlin von 15 000 M hört! hört), will sagen in Prozenten des Umsatzes 0 06 o hört! hörth, dagegen, meine Herren, ein Gewerbe von 80 000 M Umsatvz bezahlt schon 1,6 0a. Wir sehen also ich will die Liste der Kürze wegen nicht ausführlich mittheilen hier in der Stadt Berlin eine degressive Besteuerung zu Gunsten der großen Betriebe.

Nun, meine Herren, ist ja vollkommen richtig ich bleibe bei dem Satz, den der Herr Vorredner von mir aus dem Abgeordnetenhause zitiert hat, stehen daß es etwas sehr Bedenkliches ist, eine natürliche Entwickelung, die auch einen inneren Fortschritt enthält, bekämpfen zu wollen durch die Steuer. Aber, meine Herren, noch weniger ist es doch berechtigt, daß der Staat durch eine Begünstigung der großen Betriebe in der Steuer eine Ent— wickelung zum Nachtheil der Mitteltlassen nun noch seinerseits fördert (sehr richtig!; dazu liegt doch nicht der mindeste Grund vor.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat ausgeführt, man könne sözialpolitische Zwecke durch die Vertheilung der Steuern nicht erreichen. Es giebt gewiß Anschauungen, welche beispielsweise sagen würden, die großen modernen Brauereien stellen große Fortschritte dar gegen die kleinen Brauereien auf dem Lande, diese mögen zu Grunde gehen, es ist vollständig berechtigt, daß sie zu Grunde gehen. Ja, melne Herren, wenn sie zu Grunde gehen müssen durch die Gesammtentwickelung, dann können wir es nicht hindern; aber nichts desto weniger wäre eine Staffelbesteuerung der großen Brauereien gegenüber den kleineren innerlich durchaus berechtigt. (Sehr richtig) Denn wenn man die Leistungsfäbigkeit nur einiger— maßen in Betracht zieht, muß nan doch sagen, daß es schon eine Ungerechtigkeit bedeutet, einen Großbetrieb in der Brauerei mlt allen Vortheilen der modernen Wissenschaft u. s. w. nur ebenso hoch zu besteuern wie einen Kleiabetrieb auf dem Lande. (Sehr wahr!)

Meize Herren, als wir die Brennsteuerfrage behandelten im Reichstage, da haben wir, die Anhänger der Kontingentierung, immer offen und klar gesagt, wir wollen durch diese Kontingentierung, durch diese Art von Besteuerung, durch die progressive Natur auch der Brennsteuer einen großen Landeskulturzweck erreichen, der für Preußen unbedingt nothwendig ist, die Erhaltung der land— wirthschaftlichen Brennereien. Das ist eine Kapitalfrage in meinen Augen immer gewesen. Wir haben große, ausgedehnte Land— striche, wo die Lage einfach so ist: keine Brennerei, keine Schlempe;

ne Schlempe, kein Vieh; kein Vieh, kein Dung, kein Roggen, keine ( htig Solche Gesichtspunkte er w sich daran nicht hindern lassen

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als plötzlich mit einer großen

entstanden; und die Konkurrenz⸗

änser, die die beiden sächsischen Kammern

die Konkurrenz gerichtet, darauf

en todt zu machen, hatte eine sebr

en der kleinen Kaufleute wurden immer

mbloß nach Amerika zu gehen, wo, wie mit

ürzlich in Chicago war, sagte, ganze Straßen dunkel rten, während in einer

ein großes hellerleuchtetes Lagerhaus

e Wirkungen durch diese Entwickelung

herbeigeführt werden. Nun kam die Ungleichheit der Be— steuerung u. Wenn ein Mann, der 2216 Gewerbe⸗ gehilfen hält, 15 000 S4 Steuern für seinen Betrieb bezablt, so ist das in meinen Augen eine durchaus ungenügende Besteuerung. So wurden wir sofort zu dem Gedanken gedrängt, man solle diese Frage nicht einzeln lösen, nicht für den einzelnen Fall in Angriff nehmen, sondern eine allgemeine staatliche Gewerbesteuer ausarbeiten, welche sich mehr den kommunalen Bedürfnissen anschließe und in dem großen Rahmen dieser großen kommunalen Besteuerung auch diese Frage der Waarenhäuser behandle. Gewiß, meine Herren, wäre das das Wüagschenswerthere gewesen. Wenn wir bier darüber streiten, ob der Anfang bei 300 000, 400 000 oder 500 000 gemacht werden soll, so zeigt das recht, daß diese Fraze eine lokale, kommunale ist. Durch ein generelles Gesetz können wir das garnicht überall zutreffend bestimmen. Die gewerblichen und wirthschaftlichen Verhältnisse liegen in den einzelnen Orten so verschieden, die Gewerbearten, die in den einzelnen Gemeinden betrieben werden, liegen so verschieden. Die Konkurrenzverhältnisse, die sich zwischen den einzelnen Kommunen er— geben, die häufig die einzelnen Gemeinden zwingen, vorsichtig in der Besteuerung von gewissen Betrieben zu sein, die von der einen Ge— meinde zur andern zu wandern in der Lage sind, können wir nicht genügend berücksichtigen. Aber deshalb balte ich es auch sür fast un ausführbar, daß wir, die wir die Gewerbesteuer, die früher degressiv nach unten war, wesentlich in dem Sinne umdrehten, daß wir sie progressiv nach oben gestalteten, durch eine staatliche Gewerbesteuer dieses Bedürfniß der Umgestaltung nach Maßgabe der Verhältnisse der einzelnen Lokalitäten überhaupt erreichen können. Ich habe dennoch die Absicht, einmal einen solchen Versuch dahin zu machen, und der Herr Minister des Innern steht auf demselben Standpunkt. Aber ich gehe mit starkem Zweifel an die Sache. Entweder machen wir solche Bestimmungen, daß sie für die einzelnen Gemeinden un⸗ mittelbar kraft Gesetzes angewendet werden sollen, dann thun wir vielleicht für die elne Gemeinde das Rechte, für die andere das voll⸗ kommen Verkehrte; oder wir stellen nur allgemeine Prinzipien auf, dann

In 8esKöftae * ee, ien Geschäfte mehr existier

müssen sie doch wie heute, ohne daß dies gesetzlich fesigestellt wird, vn

der einzelnen Gemeinde durch ihre Autonomie ausgebaut werden. glaube nicht, daß jedenfalls steht das in weitem Felde. Standpunkt der Staatsgesetzgebung schwierigst zu lösenden, bielleicht unlösbaren Fragen. das große Kapital stürzt sich auf die Lagerhäuser. Es muß das dech ein gutes Geschäft gewesen sein; denn sonst würde sich doch daß

große Kapital nicht mit solcher Rapidität auf den Kleinhandelgz=

betrieb geworfen haben. Nicht bloß in die großen Städte, sonder

auch in die Mittelstädte drängen die Lagerbäuser ein; dazu Überall di;

ungenügende Besteuerung. Durch die Reform der Kom munalsteuer konnte also die Regierung keine Abhilfe bringen; wir können keine Kommune zwingen, eine solche Reform eintreten zu lassen. Es wind immer von dem guten Willen der Kommunen abhängen und von den Machtverhältnissen in den Kommunen. (Sehr richtig!! Daher kamen wir, wenn ich so sagen soll, in eire gewisse Zwangklage.

Den Zustand so welter gehen ju lassen, war nicht möglich. Wir

hätten es fehr viel lieber gesehen, wenn die Kommunen es selbständtz

gemacht hätten. Darauf konnten wir aber nicht mehr rechnen, wir

mußten uns zu diesem Vorgehen entschließen.

Man hat gesagt, es ist ein Eingriff in die Reichs gesetzgebunm Dann ist jede Gewerbesteuer ein Eingriff in die Reichszeseß, gebung. Freilich gebe ich zu: wenn eine steuerliche Gestzz gebung, welche auf dem Gebiete der Einzelstaaten sich vollmeht, dire mit dem Zwecke vorgeht wie man das ja auch von diesem Gesetze behauptet hat einen bestimmten Betrieb vollständig unmöglich n machen, so könnte das alg Eingriff in die Gewerbefrelheit bezeichnet werden. Aber davon ist hier ja gar keine Rede. Die meisten Redner sagen ja sogar, die Steuer wird garnicht wirken, wie sie in Frank, reich angeblich auch nicht gewirkt bat, sendern dort die Lager, häuser nur noch größer hat werden lassen. Wie lönnen diese Gegner behaupten, daß diese Vorlage dann gegen die Geweibe, ordnung veistößt! Die Einzelstaaten haben das Recht, ohne daß se damit gegen die Gewerbefreiheit verstoßen, eine ihnen angemessen erscheinende Gewerbesteuer einzuführen. Das hat niemand bestritten, und wir sind sogar in dieser Bezichung im Vergleich zu anderen Staaten sehr vorsichtig vorgegangen.

Meine Herren, man hat gesagt, das Prinzip des Umsatzes, auf welchen diese Steuer beruht, ist ein ganz verkehrtes, ungerechtes und möchte ich sagen reaktionäres; die natürliche Entwickelung gelt dahin: große Betriebe, großer Umfang, großer Umsatz und bill Waaren. Es ist eine natürliche Entwickelung, daß im greßen Umsatz der Gewinn eher gesucht wird als im kleinen Um— satz mit theueren Preisen, diese Waarenhäuser müssen sich ern Bahn schaffen; sie sind naturgemäß gerade auf den größeren Um angewiesen, um eine leichtere, niederschlagende Konkurrenz gegen Kleinen zu führen. Ja, meine Herren, ich babe einmal im Ab— geordnetenhause den Ausdruck gebraucht: an sich sei die Besteuerang nach dem Umsatz eine rohe. Gewiß, meine Herren, aber in diesem Sinne ist die ganze Gewerbesteuer eine rohe; wenn man sie mit der Einkemmen⸗ steuer, die überall nur den Nettogewinn, den Reinertrag, erfaßt gleicht, dann ist jede Realsteuer eine rohe. Dann ist Ungerechtigkeit, für die Herstellung eines Kanals in einer Straße die Gebäude, welche schuldenfrei sind, ebenso heranzuziehen und nicht höher zu belasten als die, welche nicht schuldensrei sind. Hler entscheidet di Wirkung und das Verhältniß zur Kommune. Das Gebäude, verschuldet ist und eine Entwässerung bekommt, steigt Werth genau ebenso wie ein Gebäude, welches einen Kanal beko und keine Schulden hat. Hier treten eben ganz andere Prinzsipie bervor. Der Umsatz, meine Herrey, bedingt auch fast immer erhebl die Zahl der Personen, die bei diesen Betrieben beschäftigt d und somit die Zahl der Personen, die eine Schule verlangen Fall der Verarmung unterstützt werden müssen u. s. w. ̃ entscheidend für das Verhältniß des Waarenhauses zur Kommum Ebenso, meine Herren, die äußere Ausstattung, die Benutzung eine hohen Luftsäule, die großen Vortheile, die das große Lagerhäu gegenüber dem kleinen Kaufmann bat, der nur einen Laden u der Straße gebraucht und ihn theuer bejahlen muß, während fürd Großbetrieb in den benutzten Lokalitäten ein ungeheurer liegt alle diese Dinge hängen unmittelbar mit dem Um sammen. Deshalb kann man für den Zweck, den wir bier verfolge zwar im Vergleich mit der Einkommensteuer, von einer steuerung sprechen; aber für den hier vorliegenden Z wer Gesichtspunkte, die hier die Besteuerung bedingen, tritt Hintergrund.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun in boben Maj das Prinzip der freien Konkurrenz gepriesen als das l Fundament unseres gesammten industrlellen und gewerblichen Leben Wenn ich daz zugebe, so würde das für die Frage der Hö— Steuer, welche die einzelnen Konkurrenten nach Maßgabe ihrer Beirkek zu zahlen haben, nicht die geringste Bedeutung haben. Aber eo n etwas gefährlich, von diesem Grundprinzip in der heutiger Zen sprechen. Die Konkurrenz der einzelnen unter einander hört in pile Richtungen immer mehrt auf. Was sind denn die Syndilat großen Industriebetrieben? Ist da noch Konkurrenz unte

zelnen vorhanden? Höchstens konkurrieren doch die Syndikate n einander. Aber auch das bört bald auf; sie vereinigen si schließlich haben wir es nur mit einem Gesammtsyndikat i = Also in der Beziehung sind wir auch in einem Umwandlungẽhtost begriffen, der mit den alten Theorien von der Grundbasis des ganset wirthschaftlichen Lebens, der Konkurrenz des einzelnen gegen r zelnen gar nicht mehr recht in Einklang ju bringen ist. Wenn mn eine Gesetzgebung aus diesen Thatsachen, wie das Oesterreich ö. gethan hat, wozu ich aber in keiner Weise rathen würde, wenn m Gesetzgebung aus diesen ganz veränderten wirthschaftlichen en, nissen die Koasequenz ziehen und da hinein fahren würde, dann pr. man doch auch nicht sagen: das ift gegen alle Prinntvien der 2 Konkurrenz, denn sie war ja schon vorher aufgehoben.

en en ein

136 bil

(Schluß in der Zwelten Beilage.)

auf diesem Wege viel zu erreichen st. Es ist das eine der von

Aber die Entwickelung inzwischen geht weiten

Mn 139.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ich gebe ja nun durchaus zu, daß man mit Sicherheit den Er— folg dieser Gesetzgebung nicht vorhersehen kann. Aber wie viele Ge⸗ setze machen wir, deren Erfolg nicht bestimmt vorherzusehen ist und deren Erfolg oft ein ganz anderer ist, als wir bei Erlaß des Gesetzegz gedacht haben! Jedenfalls werden wir zweierlei damit erreichen: ein mal eine gerechtere Besteuerung der Betriebe untereinander. Wir werden diejenige Besteuerung, die wir jetzt haben und die progressiv nach unten geht, bis auf eine gewisse Grenze los werden. Gz wird immerhin dazu kommen müssen, daß die Kom⸗ munen dieses ganze Steuersystem weiter ausbauen und reformieren. Zweiten, meine Herren, glaube ich doch darauf lege ich das Hauptgewicht —, daß dieser rapide Umwandlungs⸗ prozeß von Kleinbetrieb in Kleinhandel durch den Großbetrieb, das Wegwischen von einer großen Anzahl bisher selbständiger Personen des Mittelstands wenigstens verlangsamt wird und ich nenne Mittelstand denjenigen Stand im gewerblichen Leben, welcher sein Geschäft betreibt auf der Grundlage des eigenen Risikos und eigenen Kapitals mit eigener Arbeit vereint solche Klassen sind in der heutigen Zeit, wenn wir die gesammte Lage unseres sonalen und wirthschaftlichen Lebens berücksichtigen, werthvoller als bloße abhängige Gehilfen. Sie sind den Kommunen auch sehr nützlich, die meiste Arbeit, die meiste Mitarbeit in der kommunalen Ver— waltung wenigstens nach meinen Erfahrungen leisten diese Mlttelklassen. Das thun weder die großen Gelehrten, noch die ganz großen Geschäftsleute; die Masse von Selbstverwaltungs⸗Mit⸗ arbeitern liefert dieser Mittelstand; wenn es ihm einigermaßen gesichert gebt, wenn er noch Hoffnung hat, worwärtt⸗ jukommen, wenn er nicht täglich fürchten muß, unterzugehen, so liegt darin ein wesentlicher innerer Schutz gegen den Verfall an die Sozialdemokratie. Hier, meine Herren, haben wir also auch politische und kommunale Gesichtepunkte der bedeutendsten Art. Darum haben wir geglaubt, die Staatsregierung müßte wenigstens den Versuch machen, ob auf diesem Wege Wandel ge— schaffen werden kann, ob die Mittelklassen mehr Vertrauen zu ihrer Zukunft, mehr Vertrauen zu dem guten Willen der Staattzregierung und des Landtages gewinnen, ihnen in der bedrängten Lage, in der sie sich befinden, zu Hilfe zu kommen, oder nicht. Daz sind nach meiner Meinung Gesichtspunkte, welche wohl berechtigen, über die theoretischen Bedenken im einzelnen hinwegjugehen. Wir haben eine ganze Menge von Gesetzen ich will darauf nicht des Näheren eingehen die man theoretisch durchaus anfechten kann nach allgemeinen Gesichtspunkten und Prinzipien, die aber doch außer ordentlich wohlthätig sind, wo auch trotz der Prinziplosigkeit, wie man zu sagen pflegt, eines solchen Gesetzes jeder gleich anerkennt, daß es sehr wohlthätig gewirkt hat.

So, meine Herren, kann ich Sie nur bitten, die Einzelheiten des Gesetzes, seine einzelnen Paragraphen, von diesen all⸗ gemeinen Gesichtspunkten aus wohlwollend zu betrachten, die Sache nicht von vornherein, wie der Herr Vorredner gethan hat, aug irgend welchen allgemeinen Grundsätzen von sich ab—⸗ julehnen und in der stärkeren Besteuerung eines größeren, besser aus⸗ gebildeten, mit großen Ersparungen arbeitenden Betriebs von vorn⸗ herein ein Attentat gegen einen natürlichen und wohlthätigen Fort— schritt der Menschheit zu sehen. Das ist der Irrthum, der nicht bloß auf diesem Gebiete, sondern auch auf vielen anderen gemacht ist und wodurch wir auch in Preußen ju manchen verkehrten Gesetzen ge— kommen sind. Es ist höchst gefährlich, sich durch solche allgemeinen Schlagworte verführen zu lassen, dasjenige nicht ju thun, wag im einzelnen Falle nothwendig ist. Wenn man die Geschichte, meine Herren, die zugleich die Geschichte der modernen Wissenschaft in dieser Beziehung ist, der An⸗ schauungen in der preußischen Beamtenschaft seit Anfang dieses Jahr⸗ hunderts, sich vergegenwärtigt und die Abhängigkeit der Verwaltung von festen, hergebrachten Sätzen, die als die Crsme der jedem Mann zustehenden und namentlich einem Königlich preußischen Beamten wohl anstehenden und gebührenden Weisheit gilt, ansieht (Heiterkeit, wenn man die große Veränderung der Schlag wörter und den Wechsel in diesen allgemeinen, die preußische Beamtenkategorien beherrschenden Anschauungen ansieht, so kann man unmöglich an ein Unfeblbarkeitsdogma in solchen Dingen glauben. Meine Herren, im Anfang dieses Jahrhunderts wenn ich ein Beispiel anführen darf herrschte unter der Beamtenschaft Deutsch⸗ lands der feste Satz: Jede Gemeinschaft verdirbt, und es muß alles Gemeinsame getheilt werden. Da ist vieles zerschlagen worden, alt- hergebrachte, auf der deutschen geschichtlichen Entwickelung beruhende Gemeinschaften, und die einzelnen Stücke, die den Einzelnen zufielen, sind verschwunden; in ein paar Jahren war der Gemeinde besitz verloren, Waldungen und anderes getheilt, und vielfach die dummen Bauern durch Gewaltmaßregeln gezwungen, dazu Über- zugehen. Heute haben wir andere Grundsaͤtze, und wir versuchen 1. B. die alten Gemeindewaldungen wieder zusammenzulegen, meist vergebens. (Zuruf: Leider) So kann man auch nicht obne weiteres die vorliegende Gesetzgebung verwerfen. Dies geht auch daraus bervor, daß in fast allen deutschen Kammern der Ruf nach einem solchen Gesezze laut geworden ist. Noch neuerdings hat die sächsische Kammer eine Auf orderung an die Regierung gerichtet, ein derartiges Gesetz einzuführen, in Württemberg und Bavern schwanken Minorität und Majorität häuflg um eine oder zwei Stimmen. Es muß doch das Bedürfniß Überall empfunden werden, sonst wäre doch nicht ein solches Vorgehen der Tammern überhaupt erklaͤrlich. Selbst in Frankreich, wo die An⸗ schauung der alten nationalen Oekonomle so durch und durch berr⸗ e, ist man zu einer Besteuerung übergegangen. Dort sind dle de, user nicht untergegangen, aber niemand wird behaupten ö die Neigung des Großkapital, sich in den der ndel ju mischen, sich nicht durch hohe Besteue rung

agerhäuser vermindert hat. Das wissen wir nicht, zob nicht, wenn

Zweite w zum Deusschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 13. Juni

daz natürliche Risiko eines so großen Geschäfts mit 35 Millionen Umsatz, wie es hier der Fall ist, erhöht witd Lurch eine feste, he⸗ stimmte Steuer, doch der Drang des Kapitals, derartig⸗ Geschãfte vorzugsweise in Angriff zu nehmen, vermindert wird. Sie werden zu einer langsameren Entwickelung kommen, der langsame Uebergang ist an sich sehr wohlthätig. Die kleinen Kaufleute können durch dies Gesetz allein nicht gerettet werden; das anzunehmen, wäre eine Narr⸗ heit. Sie müssen, wie alle Kleineren, durch Zusammenschluß die Vor⸗ theile des Großhetriebs, soweit als es möglich ist, zu erreichen suchen. Sie müssen Genossenschaften errichten, sir können selbst später Bajare auf genossenschaftlicher Grundlage gründen. Mit anderen Worten: man muß ihnen Zeit lassen, dieser ihr plötzlich auf den Hals ge— kommenen höchst bedenklichen Entwickelung gegenüber sich einzurichten, sich auf den neuen Boden zu stellen und den Versuch ju machen, dadurch dieser ganz gefährlichen Konkurrenz einigermaßen begegnen zu können.

Wenn wir nur das mit diesem Gesetz erreichen, dann haben wir schon viel erreicht und wir werden dadurch vielleicht sozialen Er—⸗ schütterungen begegnen, die sonst wahrscheinlich völlig unbermeidlich waren.

Ich empfehle dem hohen Hause also, die Bestimmungen Lieses Gesetzentwurfs wohlwollend zu behandeln, sich klar zu machen, daß wir allerdings auf einem bisher fremden Boden jum ersten Mal erscheinen, daß sehr wohl die Erfahrung demnächst Aenderungen nöthig machen könne, die dann am Platze sind, wenn sich das Bedürfniß darnach herausstellt. (Lebhaftes Bravo!)

Stadtdirektor Tramm weist darauf hin, daß der Mittelstand immer noch aufrecht stehe, wenn er auch mit dem Großkapital zu kämpfen habe. Obwohl er kein Freund der Waarenhäuser sei, müffe er doch den Weg der Umsatzstener, sie zu beschränken, für ver⸗ fehlt halten. Die wenigsten größeren Kommunen hätten zu der Frage der Besteuerung Stellung nehmen können, weil nur in wenigen Kom munen Waarenhäuser in den, letzten Jahren entstanden seien. Einen solchen Gesetzentwurf wie den vorliegenden hätte wahrschein lich keine Kommune vorgelegt. Wenn der Staat die Realsteuer nicht staatlich regeln könne, da die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden verschieden seien, so sollte man auch dieses Gesetz nicht vorlegen, weil es als Spezialgesetz die Selbstoerwaltung der Gemeinden beschränke. Die Folge dieses Gesetzes werde die Ent- stehung großer Spezialgeschãfte sein, denen sich das Großkapital zu⸗ wenden werde, Schon im nächsten Jahre werde der Kampf gegen dieses Gesetz beginnen. Die Festlegung des Verwendungszweckes im Gesetz widerspreche allen bisherigen steuertechnischen Gewohnheiten. Wan hätte Betrieb, Betriebs kapital und Umsatz gleichmäßig bei den Steuern berücsichtigen sollen. Liege nicht auch der Gedanke nahe, die Industrien mehr heranzuziehen, die von den Einrichtungen der Gemeinden ebenfall einen großen Vortheil zögen? Das eröffne eine wenig tröstliche Perspektive. Die Vorlage trage einen vorwiegend sozialistischen Charakter, denn sie solle die Reichen zu Gunsten der Aermeren treffen. Er werde gegen das Gesetz stimmen.

Graf von Zieten⸗ Schwerin: Die großen Spezialgeschäfte sollen allerdings nach diesem Gesetz frei bleiben, aber die Kommunen sollen durch dieses Gesetz veranlaßt werden, sie zu besteuern. Bisher hat man das Geld den kleinen Leuten genommen und es den großen gegeben. Die Vorlage will hierin eine Ausgleichung herbeiführen. Dle Staatsregierung hat sich nicht in erster Linie von den Interessenten drängen laffen, sondern von den großen Kommunen; wer wehrt ihnen, die Industrien auch heranzuziehen?

Dber-Bürgermelster Bender tritt den Ausführungen des Finanz⸗Ministers bezüglich der ausgleichenden Gerechtigkeit in den Nommunen entgegen. Daz Einzige, was diese thun könnten, sei, daß sie den Konkurrenten die Arme frei machten. Durch dieses Gesetz werde Haß und Miß zunst gefördert. Die Sache dürfe nicht überstürzt werden; aus dem Bericht des Berichterstatters habe man ein genügendes Bild 2 den gegen das Gesetz geltend gemachten Bedenken gewinnen

nnen.

Die Generaldiskussion wird geschlossen.

Berichterstatter Graf Udo zu Stolberg ⸗Wernigerode weist

darauf hin, daß die Gegner des Gesetzes sich auf die Negation be⸗ schränkt und keinen besseren Weg vorgeschlagen hätten.

Ober- Bürgermeister Giese vermißt bei der Wichtigtett dieser Ministertums nicht Ausdruck geben, weil dieser Zuatz gan nen ad

Materie einen schriftlichen Bericht. Man brauche, um über die Reformbedürftigkeit der Gewerbefteuer Klarbeit zu bekommen, mehr Material. Er beantrage deshalb, die Vorlage an die Kommission zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zurückjuverweisen. Der Antrag ist genügend unterstützt. Freiberr von Manteuffel begreift diesen Antrag.

die S5 1 und 2 ergeben. Bis jetzt könne er die Nothwendigkeit des Antragg nicht einsehen. Auf jeden Fall müsse das Gesetz noch in dieser Session zu stande kommen.

Ober · Burgermeister Becker: Wir kommen nicht viel weiter, wenn

wir zunächft über die S5 1 und 2 distutteren, sofern wir überhaupt den schriftlichen Bericht ur nothwendig halten.

Graf von Zleten. Schwerin: Als Vorsitzender der Rommission kann ich sagen, daß ein mündlicher Bericht vorgeschlagen wurde weil

die Materie im anderen Hause gründlich berathen worden ist und

weil die Geschäftglage des Vauses dazu rieth. Der schriftliche Bericht

würde das Gesetz in den Brunnen fallen lassen.

Frelberr von Manteuffel: Wir wollen doch erst den Versuch machen mit der Berathung der SF 1 und 2. Ich glaube der schrift⸗

liche Bericht wird nicht nothwendig sein. Der Antrag Giese wird gehn. In der Spezialberathung der S8 1 und 2 weist Berichterstatter Graf ju Stolberg ⸗Wernigerode auf den

Abgeordnetenhausbericht hin. Er könne nicht die ganzen Verband⸗

lungen rekapitulleren. Nach einem kurzen Bericht über die Tommi isstone˖ verbandlungen wegen der Döbe der Umsatzsteuer emp sieblt er im Interesse des Zustandekommens des Gesetzez den Beginn dieser Be- steuerung bei 100 000 M Umsatz. Man könne ja auch den Satz varileren je nach der Größe der Kommunen. Die Rominisston dade dies aber für unpraktisch gehalten. Es bleibe döchsten übrig, ür Berlin 00 000 MM und für die übrigen Städte M G als Anfang ju wählen. Dieg sei aber bedenklich mit Rücsicht auf die Vororte don Berlin. In Bezug auf die Steuersäße sei die Wommisston der Negle⸗ rung und dem Abgeordneten bause entgegengekommen durch Grrnäßäwnung der Satze (400 0460000 N MM N Ko G- MM X 62d J. Der Jusag zu L empfedle ich it Wückscht aul einen großen Berliner Verein, der auch Darleden dewätre und Jede Weng. reich wirke. Dieser könne die Tonkurten) der Waarendänser nicht aushalten, schon deshalb, weil er feine Wanmten Rser derade As die Wagarenhäuser. Dieses Unternedmen würde zu Grunde eden, wenn

es dem Gesetz unkerstellt würde. S! el in der Tonmilen eln⸗

stin ni angenommen worden. D

Ob aber ein schriftlicher Bericht nothwendig sei, müsse erst die Digkussion über

er- Bürgermelster Giese wiederholt enen Autrta den

Gesetzentwurf an die Tonmmlsston zur schriftlichen Berkch ter Rattang

1900.

zutůckzuverwelsen. Für die eh der Umsatzsteuer habe der Referent nur taktische Gründe angeführt, aber kein Material für die innere Berechtigung der Sätze und über die wohlthaͤttge Wirkung des Be

amten⸗Waarenhaujes. Der Antrag wird abgelehnt.

Geheimer Kommerzienrath Frentzen beantragt zu 51 einen Zusatz, nach dem es heißen soll, daß die Umsatzsteuer gelten soll, wenn der Jahresumsatz „im Kleinhandel“ u. s. w 100 000 MS übersteigt.

Ober · Bürgermeifter Strackm ann bedauert, daß der Name des Finanz⸗Mintsterz mit dieser Vorlage verknäpft sei, und weist auf die Schwierigke ten hin, die die Durchführung der Besteuerung für die Kommunen haben werde. Ez hätte die Gewerbestener so geändert werden müssen, daß sie als Grundlage für die kommunale Be⸗ fleuerung dienen ldönnte. Man begebe sich hier auf eine abschüsstge Hahn; denn Graf Zieten habe schon don einer Bestenerung der Spezialgeschäfte gesprochen. Warum würden diese jrtzt aug⸗ genommen? Wertheim würde 200 g00 M (Zuruf. 00 G00 A0) Steuern zahlen, Hertzog garnichts. Sei das Gerechtigkett? Auch die Waarengruppierungen in 3 6 seien rein willkürlich gewählt. Die Waarenhäuser warden sich hinfort auf einen speziellen Artikel werfen und das platte Land und die kleinen Städte noch mehr überschwemmen. Die großen Geschäfte würden ich allo um so intenstwer zu Spezial- geschãften ausgeftalten.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz- Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich habe im Abgenrdnetenhause auf Grund eines Beschlusses des Miaisteriums erklärt, daß das Staatg⸗ Ministerium die Her ͤ derjenigen Betriebe, auf

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auf Srũünde. welche das

Staats. Ministerium zu diesem Beschl⸗ aala5t haßen, ausfũbrlich dargelegt; ich brauche also hier nicht tiefer darauf einzugeben. Mir kennen gegenwärtig noch die Höhe Umsfätze in diefen Betriebs⸗ formen zu wenig. Das Staats Miniflerium befürchtete daher, kauf⸗ männische Betriebe zu treffen, welche den eigentlichen Charakter der Waarenhäuser nicht haben, und ging überhaupt von der Ansicht aus. daß wir Klarheit auf diesem Gebiet erst durch diefes sesetz, selost namentlich durch die Deklaration finden wũrden, und daß es daher geboten sei, beim ersten Schritt mit voller Vorsicht vorzugehen.

Zweitens erwog aber auch das Staats ⸗Ministerium, daß die Kommunen, wenn die Kommunalverbände nach der besonderen Be⸗ schaffen heit einer einzelnen Tommune die Besteuerung von Betrteben unter der Grenze von 500 000 4 für nothwendig hielten. Durch nichts gehindert werden, sie darauf auszudehnen, und daß, wenn dieses Gefetz mal erst den Anstoß dazu gegeben habe, die Kommunen wahrschemnlich eher zu einer e übergehen würden als gegenwärtig, daß also ein Bedürfniß da, wo es vorhanden sei, von den Kommnmmen nach dem Kommunalabgabengesetz voll befriedigt werden kõnnte, md es daher nicht gerathen sei, bei der großen Verschledenbeit der Ver⸗ hältniffe der einzelnen Kommunen, noch weiter als bis 00 00 K M m gehen, wenigstens gegenwärtig nicht. Ich kann also auch nicht agen. daß, wenn das hohe Haus nunmehr diese Grenze auf M 000 setzt, das die Zustimmung des Staats⸗Minifteriums finden würde; ich kann auch nicht denn darüber ist ebenfalls kein Beschlus g faßt sagen, daß das Staats. Ministerium darauf nicht geben würde. (Heiterkeit Dag ist keine Redensart, sondern wähle diesen Ausdruck ganz bestimmt, weil ich hier nicht meiner persönlichen Meinung spreche, sondern von der Ansicht des Staats⸗Ministertums, und ich mich daher sehr vorfichtig ausdrücken muß. Wollen die Herren in dieser Beziehung sicher geben, so müffen sie unbedingt bei 500 000 4 stehen bleiben.

Was nun den Zusatz der Kommifsion betrifft, der wahrscheinlich doch durch die Rücksicht auf die Beamtenvereine gefaßt worden ift. 0 babe ich dagegen ich kann auch bier der Meinung des Staare⸗

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m Staats⸗Ministerium noch nicht verhandelt it verfönlich

allergrößten Bedenken. Ich erblicke darin eine nicht dere gũnstigung einer einzelnen Bevolkerungeklaffe, und das ist

solchen Gesetzgebung wie diese, die naturgemaß diele rm̃ diele Interessen verletzt, doppelt bedenklich. Sie bringen dararch er Ungleichheit in die Behandlung don Instituten binein, die für sich wesentlich gleiche Wirkung baben und auch nach de der konkurrierenden kleineren und mittleren Tanflenren Wirkung haben, eine Ungleichbeit, die allerding Bedenken Anlaß giebt. Gewiß bat dieser Verein ür amtenschaft und man gönnt ibm das sedr gern zewirkt; aber wenn man einmal davon anegedt, daß Rücksichten bei dieser Gesetzgebung auf die Fonsamenten werden müssen, dann kann wan die Zogik maglichermeie Gesetz selbst überhaupt füdren. Sehr richtig Wenn wir wollen den für den Staat and die Gesellichan dacht Mittel stand zu erhalten nchen, dann kann man auch acht neee a einem anderen gleichen Falle dezuglich diele Mere ende den diese m Grund satz wieder adstedbea. Sede richt

Meine Derren, die Sage der Beamten rt ran nenen, eden end besser geworden. Wir daden der X Miltenen Wart nr Seam ee. Geistlicihe und Tedrer 3 Sedeacht. die Gehalte sind wesentlich erds dt. die MGenaaare Tome an s ener- freibeit der Beamten destedt aech edarch e geraden Dem Rommunen erhedliche Bert heile daben ad da wah mn nicht, od ein uabedinagten Bedarnanhz der len Sch derm ag auch augen dlich icht m den dem 8 . Verein nicht eine Forn blen denn. d n, m od cin Beamteadetein eil er dech ad ere Dekra ne, me, dea Ruaden deschrãnkt TR. n der ede M. are, Denn, ame mmm, ee. darch er üderdandt. wie age Deal ddr, De mcd, Menn Dede radlen. Den dean , en dnnn, nicht Mderseden. ch glaade. See wänden , madre, Damn, a Mißstim wuag er reden, wean Dee Neben 8 d aan, dern Dm, dert Roar mild ten anne daes, dad an, na, damn Dene, am, Wan welk ach alcht. od abecdt cen meer Gänennmemn, mn, w,

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