ise, diesem Hause zu folgen. (Helterkelt Wir sind wirklich in . . der ehrliche Makler. Ich stehe noch heute auf dem Standpunkt, daß nach der Fassung, die daz ohe Haus der Abgeordneten diesem Gesetz gegeben hat, im wesentlichen auch nichts Anderes erreicht werden würde als dassenige, was nach der Fassung der Regierungs⸗ vorlage erreicht werden würde. Aber sei dem, wie ihm wolle, ich will darauf nicht weiter zurückkommen. Für die Staatsregierung ist von der größten Bedeutung, daß dieser erste Schritt, der hauptsaͤchlich den Zweck bat, die innere Kolonisation und die Zertheilung von unbalt— baren Gütern — auf solche kann eg ja überhaupt nur ankommen, daß der Großgrundbesitz erhalten werden muß, wo er erhalten werden kann, wo er seiner sozialen und historischen Aufgabe noch dienen kann, darüber ist auch die Staatsregierung garnicht im Zweifel, und das wird sich von selbst ergeben — , aber, meine Herren, wo solche Güter nun einmal nicht mehr haltbar sind, wo die gigen, thümer das größte Interesse haben, in geordneter Weise dieses Be sitzez entledigt zu werden, daß da in einer geordneten, unter einer Staatsaufsicht und Mitwirkung stehenden Weise gesunde und dauer⸗ hafte, bestandskräftige Kolonen angesetzt werden, das ist ein großes kapitales Interesse nach allen Richtungen des Staats. Hier machen wir einen ersten, schon sehr bedeutsamen Anfang. Ich kann nicht zu⸗ geben, daß dieses Gesetz mehr oder weniger wirkungslos bliebe, daß es bloß eine Vignette sei, was wir beschließen; auch schon durch dieses Gesetz wird erheblich nützlich eingegriffen werden können.
Aber ich habe auch schon erklärt — und das erwidere ich dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz —, daß ich auch der Meinung bin, wir werden hierbei nicht stehen bleiben können, wir werden demnächst noch einen Schritt vorwärts gehen müssen. Das wird die Erfahrung von selbst ergeben. Dann werden wir ung auch mit dem Herrenhause wahrscheinlich leichter verstãndigen können, als es gegenwärtig der Fall ist. Meine Herren, Sie wissen ja selbst, daß sich in diesen parlamentarischen Körperschaften gewisse Stim⸗ mungen nun einmal festsetzen können — das ist nicht nur beim Perren· hause der Fall, sondern auch bei anderen parlamentarischen Körper schaften — und über solche eingewurzelten Stimmungen kann man nicht hinwegkommen. Wer dann nachgiebt, — wie der zu bezeichnen ist, das brauche ich hier nicht zu sagen. (Heiterkeit.)
Ich bitte dringend das hohe Haus, doch Sache und Zweck im Auge zu haben und nun seinerseits dem Beschlusse des Herrenhauses
beizutreten.
; iherr von Wangenheim (kons.): Ich empfehle, den , ö. der Fassung des Herrenhauses anzunehmen, bedauere aber den Beschluß des Herrenhauseg. Im Herrenhause herrscht eine prinzipielle Gegnerschaft gegen die Auftheilung von Gütern. Ich hoffe aber, daß der Beschluß det Herrenhauses die Regierung bald Überzeugen wird, daß eine Umformung der Genergl-Kommissionen dringend nothwendig ist, und daß der Cinfluß des Ober, Präsidenten erweitert wird. Das ö e. . gegen die Deutsche
3⸗Gesellschaft ist unbegründet. . GZentr.) erklärt, daß seine Freunde ebenfalls hausbeschluß zustimmen. 2 le er e, wird in der Fassung des Herrenhaus⸗ eschlusses angenommen. 9 9 oh die Berathung des ebenfalls vom Herrenhause urückgelangten Gesetzentwurfs, betreffend die Waaren⸗
a us st eu er. . der Generaldiskussion bemerkt 6 Haußmann (ul): Meine Freunde sind der Ansicht, daß die Grenze des Umsatzes von 500 000 M richtiger gegriffen ist als ein niedrigerer Satz. Den Kommunen ist jetzt der Weg gewiesen, auf welchem diese immerhin schwierige Besteuerung einzuführen ist. Die Gemeinden sind bisher zurückgeschreckt vor dieser Besteuerung, aber das Odium, wenn etwas Verkehrtes geschieht, haben mit dieser Vorlage die Parlamente den Gemeinden abgenommen. Wenn wir 500 000 S annehmen, haben wir den großen Städten keinen Schaden zugefügt; den kleineren Gemeinden bleibt aber die Möglichkeit offen, unter den Satz herunterzugehen. Ich beantrage daher in diesem Punkte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Der Zusatz des Herrenhauses über die Freilassung der gemeinnützigen Waarenhäuser ist für meine Freunde unngunehmbar. Die Waaren⸗ häuser der Beamten und der Offiziere der Armee und Marine machen gerade den kleinen Gewerbetreibenden die größte Konkurrenz. Den Beschlüssen des Herrenhauses, welche die Gruppeneintheilung abändern, stimmen wir gleichfalls nicht zu. Die Stellung. meiner Freunde zum ganzen Gesetz hängt a l von den Beschlüssen des Abgeordneten in den Einzelheiten ab. ᷣ , Dr. B ö. sfreis. Vgg.): Auch im Herrenhause haben sich wirkliche begelsterte Anhänger dieses Gesetzes nicht gefunden. Auch die Regierung ist ja nicht mit irgend welcher Begeisterung an die Vorlage herangegangen. Man hat gesagt: wenn die Regierung mit guter Manier um daz Gesetz herumkommen könnte, wäre ihr das das Liebste. Die gesammten Ober Bürgermeister im Herrenhause sind die entschiedensten Gegner dieses Gesetzes. obwohl es gerade ein Kommunalsteuergesetz sein soll. Auch die Ober Bürgermeister der mittleren Städte haßen sich sämmtlich gegen dasselbe erklart, auch die aus der Provlnz Hannover, aus welcher Herr von Miquel stammt. Trotze des Wöiderspruchs der Bürgermeister sagt die Regierung: ihr sollt und müßt diese neue Steuer bekommen. Der Abg. Winckler hat die Steuergrenze von 300900 6 für ahsolut nothwendig erklärt, damit auch die kleineren Gemeinden dieses Gesetz anwenden könnten, er wollte höchstens eine Differenzierung zwischen den Städten nach ihrer Größe zulassen. Sonst bezeichnete er die Annahme der Grenze von 300 099 4M als einen Kardinal⸗ punkt. Das Herrenhaus ist aber von diesem wohlbearündeten Stand- punkt des Abg. Winckler abgewichen und hat 400 000 M beschlossen. Die Regierung schlaͤgt 00 000 vor, das Abgeordnetenhaus beschließt 300 000 und das Herrenhaus 400 000. Ein solches Verfahren ist wohl bei Auktionen zweckmäßig. Nun will man den Kommunen überlassen, unter diese Grenze herunterzugehen, in den Motiven steht aber ausdrücklich, daß es bedenklich sei, den Gemeinden Lie Fest⸗ setzung dieser Steuer zu überlassen. Im Herren hause hat der Minister gesagt, die Stadtverordneten könnten auch die Firma Hertzog nach dem⸗ selben Prinzip behandeln. Wenn die Kommunen aber eine Steuer ordnung beschließen, so kann die Aussichtebehörde sie ablehnen. Also entweder 1 die Regierung schon jetzt geneigt, die Spezial- geschäfte mitheranzuziehen, oder nicht. Im ersteren Falle setzt sie sich mit ihren bigherigen Eiklärungen in Widerspruch, und im zweiten Falle giebt sie einen Trost, von dem sie von vornherein weiß, daß er wirkungslos ist. Die Waarenhäuser der Beamten, und Offüzier⸗ vereine sollen jetzt frei bleiben. Die Konsumvereine sind aber gerade so gut gemeinnützige Vergnstaltungen. Diej nigen Vereine, die gh chon von der Gewerbesteuer befreit sind, fallen nicht unter das Gesetz; die anderen frelzulassen, liegt tein Anlaß vor,. Und gerade die großen Konsumanstalten für Beamte und Offistere, pon denen selbst die Motive anerkennen, daß sie dem Mittelstand außerordentlich schaden, will man nun freilassen. Allerdings sollen die Minister nur die Ermächtigung zur Freilassung erhalten; aber wenn das hier beschlossen wird, so liegt darin eine Aufforderung an die Minister, ez zu ihun. Dagegen sollen die Konsumvereine der Arbeiter schlechter behandelt werden. Was ist das für eine Gesetz⸗ ebung, daß man die bessergestellten Beamten und Offisiere in der esteuerung milder behandelt al die ohnehin schon schlechter gestellten
m, n,. des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: Meine Herren! Sie werden wohl begreifen, daß ich in der jetzigen Lage der beiden Häuser des Landtages keine Neigung habe, zum dritten Male die Generaldebatte wieder aufzunehmen. Ich
würde es aber auch selbst dann nicht thun, wenn die Lage eine andere
wäre, well ich keine Neigung habe, hundertmal gesagte Dinge zu
wiederholen (sehr richtig! rechts und im Zentrum), auch kein
Interesse habe, sie anzuhören. (Sehr richtig! rechts und
im Zentrum) Ich möchte aber nur ein paar Worte auf
einige Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Barth erwidern. Er
sagt: das ist eine Art agrarischer Gesetzgebung. Ich glaube, Herr
Pr. Barth und seine Freunde werden im nächsten Jahre Gelegenheit
haben, sich noch an andere Proben agrarischer Gesetzgebung zu ge—
wöhnen. (Hört, hört! links) Wenn man mit solchen Schlagworten
operiert, dann könnte ich ebenso gut sagen: das Andere ist eine rein
großkapitalistische Gesetzgebung. (Sehr richtig! rechts; Rufe links:
Welche? Aber die Staatsregierung ist, wo Uebelstände herrschen,
einzugreifen genöthigt, welche Klassen sie auch trifft; sie kann sich
auf eine solche Debatte überhaupt nicht einlassen.
Nun hat der Abg. Dr. Barth mich auf die Autorität der Ober⸗
Bürgermeister verwiesen. Ja, wir greifen hier durch ein Spezialgesetz
nothgedrungen — ich habe das hier oft ausgeführt — bei der Eile der Sache in die kommunale Autonomie allerdingZs ein. Daß das
vielleicht den Herren Ober⸗Bürgermeistern nicht angenehm ist, mag
richtig sein, namentlich weil darin gewissermaßen der Gedanke liegt: diese Sache ist so eilig, wir können auf die kommunale Autonomie nicht länger warten. — Dieser Gedanke ist aber mir nicht abgeschwächt im Herrenhause, die Hoffnung ist geringer geworden, daß die Kommunen bald selber Hand anlegen würden, durch die Art und Weise, wie die Herren Ober⸗Bürgermeister dieses Gesetz bekämpft haben. Es könnte daher aus diesen Herrenhaus⸗Debatten die Ueber⸗ zeugung des nothwendigen staatlichen Einschreitens eher bestärkt als vermindert werden. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum; Widerspruch links) Der Herr Abg. Dr. Barth stützt sich darauf, daß ich, entgegen den Moliven, im Herrenhaus gesagt habe: wenn die Kommunen es für so schrecklich ungerecht hielten, daß hier ein besonderez Staatsgesetz für die Waarenhäuser gemacht wird, so seien sie ja in der Lage, ihre eigene kommunale Gesetzgebung weiter auztudehnen auch auf Einzel geschäfte. Der Herr Abgeordnete versteht das nicht, er hält das für einen reinen Widersprch. Nein, meine Herren, die Staatsregierung — ich habe das bier nicht ein Mal, sondern zwanzig Mal gesagt — hat nur mit Widerstreben sich endlich entschlossen, hier durch Spezialgesetz in die regelmäßige kommunale Autonomie einzu— greifen. Wir wollten aber nicht weitergehen, als zur Erreichung des Zweckes absolut nothwendig war, und ich hoffe noch immer, daß die Kommunen auf meine Mittheilung im Herrenhause, wie sehr jetzt die kommunale Gewerbesteuer die Großbetriebe auf Kosten der Kleinen begünstige, mit den entsprechenden Maßregeln ant— worten. (Sehr richtig! rechts) Ich habe nachgewiesen, daß in Berlin ein Umsatz von 32 Millionen besteuert wird mit 15 500 S. — O, 05 o /G des Umsatzes (hört! hört! und umgekehrt ein Haus mit 100 000 M Umsatz mit dem 2,16 fachen dieses Prozent- satzes. (Hört! hört) Meine Herren, wenn man solche Ungleich— heiten in der Besteuerung zu Gunsten der Großbetriebe und zum Nachtheil der Kleinbetriebe bekämpft und das eine agrarische Gesetz⸗˖ gebung nennt (Heiterkeit rechts), so muß ich sagen, ist es eine Ehre, agrarische Gesetzgebung zu machen. (Sehr gut! rechts.)
Meine Herren, ich gehe aber auf die Sache nicht weiter ein. Diese Dinge sind zur Genüge diskutiert; jeder weiß auch wahrscheinlich wobl schon, wohin er sein Votum abgeben will. Ich bilde mir auch nicht ein, durch lange Reden hier noch viele Gegner zu überseugen, und deshalb gehe ich jetzt auf die Frage ein, wie nach meiner Meinung die Beschlüsse des hohen Herrenhauses zu behandeln sind.
Meine Herren, den Beschluß wegen eines spãteren vollen Inkraft⸗ tretens dieses Gesetzes kann ich nur empfehlen. Soweit die verehrten Herren den abweichenden Beschlüssen des Herrenbauses beitreten könner, würde ich schon aus Gründen der Verständigung dazu durchaus rathen. Man kann auch dafür gute Gründe anführen. Einmal ist allerdings wohl eine gewisse Billigkeit vorhanden, nicht zu plötzlich in mit großen Kosten hergestellte Betriebe einzugreifen, sondern den betroffenen Firmen einen billigen Uebergang in dieser Beziehung zu gewähren. Sodann kann es aber auch für den kleinen Kaufmann selbst allerdings bedenklich werden, diese grohen Waarenhäuser mit ihren kolossalen Waarenvorräthen zu iwingen, allzu schnell, wenn eine solche Liquidation eintritt, diese Gegenstẽnde auf den Markt zu werfen, sie vielleicht im einzelnen zu verschleudern und dadurch eine große Ungelegenheit für den kleinen Kaufmann hervorzurufen. Jedenfalls ist dies meines Erachtens keine Frage, um dem hohen Herren hause entgegenzutreten.
Die Frage wegen der anderweitigen Normierung der Besteuerungesãtze von 400 000 ½ ab wird ganz naturgemäß abhängen von der Frage, wie das hohe Haus sich zu der Grenzsumme stellt. Ich habe den Beschluß des Staat?⸗Ministeriums, wonach 300 000 M unannehmbar sind und die Staatsregierung auf der Vorlage mit 500 000 M wünscht stehen zu bleiben, mitgetheilt. Ich kann heute auch keine andere Erklärung über die Stellung des Staats-Ministerlums geben, wenn ich auch anerkenne, daß in dem Heraufsetzen der Grenze auf 400 O0. einiges Entgegenkommen gegen die Stellung der Staats · regierung an sich liegt (Heiterkeit, ohne aber wissen zu können, ob das Staats⸗Ministerium dies Entgegenkommen für ein genügendes hält.
Was nun endlich aber den Hauptgegensatz betrifft, so glaube ich, hätte Herr Dr. Barth sich garnicht so gewaltig in die Brust zu wersen brauchen. (Heiterkeit rechté) Ich glaube, es ist schon ziemlich fest⸗ gestellt, daß die überwiegende Anschauung in diesem hohen Hause gegen diesen Zusatz des Herrenhauses ist (sehr richtig! rechts), und ich füge daher auch weitere Gründe nicht hinzu als diejenigen, welche dem hohen Hause wohl bekannt geworden sind, die ich im derrrenhause gegen diesen Paragraphen vorgetragen habe. Ich werde mich allerdings darauf beschränken müssen, weil dies ein ganz neuer Zusatz ist, und das Staats. Ministerium sich nicht hat äußern können, die aller schwersten Bedenken gegen diesen Zusatz hier vorzutragen, die ja im wesentlichen mit den Anschauungen des Herrn Dr. Barth über diesen Paragraphen üÜbereinstimmen. Es wird ja jeder anerkennen, daß dieser Zusatz bezweckt, für eine Klafse, der wir alle,
eine besondere Ausnahmestellung und besondere Begünstigung zu
möglich ift, möchte ich fast sagen, eine Klasse, der es doch im großen Ganzen besser geht als vielen anderen Klassen (sehr richtig h, welche vielfach einen unsicherern und geringeren Erwerb haben als Beamte mit festen Gehaltssaͤtzen, die sehr bedeutend in der letzten Zeit erhöht worden sind, welche zugleich in der kommunalen Besteuerung doch an sich schon sehr erhebliche Privilegien besitzen (sehr richtigh, diese Klasse besonders zu begünstigen. Ich weiß selbst nicht — ich kann mich darüber gegenwärtig nicht äußern — ob man den Beamtenverein — denn um den wird es sich wohl wesentlich allein handeln — für gemeinnützig in dem allgemeinen Sinne erklären kann. (Zuruf links: im Gegentheil) Man könnte ja auch sagen, das ist ein Interessentenverein von Beamten, welche sich möglichst billig Waaren verschaffen wollen. Jedenfalls kann man über den etwas unklaren Begriff „gemeinnützig in diesem Falle verschiedener Meinung sein. Aber was die Staatzreglerung — die ja hier— allerdings nur die Befugniß bekommen soll — in diesem Fall auch thäte oder unterließe, ob sie Ja sagte oder Nein sagte, in allen Fällen würden Sie der Staatgregierung ein höchst odiöses Privilegium übertragen. (Sehr richtig) Was die Staatsregierung thut oder läßt, sie wird sagen können mit Rüdiger im Nibelungenlied: „unrecht han ich immer gethan“. Und solche Befugnisse nimmt man nicht gern an, daz sind privilegiag odiosa. Ich kann daher die Annahme dieser Bestimmung — so leid es mir thut, denn das wird ja möglicher Weise diese ganze Gesetz gebung sehr erschweren — wenizstens mit meiner persönlichen Ueber— zeugung Ihnen nicht empfehlen. (Sehr gut! Bravo! rechts.)
Meine Herren, ich hoffe aber doch, daß das hohe Haug, wenn eg in den übrigen Punkten auch dem Herrenhause beitritt und allerdingz zeigt, welches große Gewicht die große Mehrheit dieses Hauses auf diese Gesetzgebung legt, vielleicht auch noch die harten Herien im Herrenhause erweichen wird (Heiterkeit), und daß wir schließlich mit innerer Freude sagen können: Ende gut, alles gut!
Meine Herren, dies führt mich schließlich noch auf eine Bemerkung des Herrn Abg. Dr. Barth. Während es sonst in parlamentarischen Verhandlungen doch üblich ist — sonst vom Präsidenten gerügt wird —, daß man einem Gegner Motive, die er in keiner Weise ausgesprochen hat, nicht unterlegen soll, so geniert Herr Hr. Barth sich nicht, mir fortwährend unterzulegen, daß ich das Scheitern dieseg Gesetzes eigentlich wünschte und froh wäre, von der Sache lot— zukommen. Ich kann als Minister darauf nicht so antworten, wie das ein Abgeordneter thun könnte (Heiterkeit), und ich habe daher mich darauf beschränken wollen, Ihnen diese Debattiermethode noch einmal hier deutlich vorzuführen. (Lebhaftes Bravo! rechts.)
Abg. von Brockhausen (kons. ):; Auf die Bemerkungen den Abg. Barth einzugehen, erspare ich mir und dem Hause. Ober⸗ Bürgermelster Bender ⸗Breslau hat bemängelt, wie ich in Breslau über die städtische Verwaltung gesprochen habe. Es war nicht bet einer Stadtverordnetenwahl, wie Herr Bender sagt, sondern bei einer Reichstagswahl. Ich nehme von meinen damaligen Aeußerungen nichts zurück. Wenn die stäbtischen Körperschaften gewollt hätten, hätten sie selbsft eine richtige Kommunal Gewerbe steuer einrichten können. Ich habe sehr maßvoll damals ge= sprochen. Allerdings sind die städtischen Verwaltungen frei⸗ sinnig. Die Herren dürfen sich nicht über mein maßvolles Auftreten aufhalten nach der Art, wie sie bei den Reichstagswahlen über den Bauern⸗ stand sprechen. Dem Beschluß des Herrenhauses betreffs der Grenz von 400 000 M wollen wir bei diesem Stadium der Verhandlungen beitreten, obwobl wir grundsätzlich für 300 000 S sind. Die An— nahme der 400 000 4Æ èist für das Zustandekommen des Gesetzeß am Platze. Das Gesetz muß für die ganze Monarchie gemacht werden, also auch unter Berücksichtigung der, kleineren Städte. Die Grenze von 400 000 ½ς paßt für Berlin und die größeren Städte, ist aber zu hoch für die mittleren und kleinen Städte. Nach den Verhandlungen steht aber fest, daß diesen Städten unbenommen ist, wenn sie das Bedürfniß dasit erkennen, unter diesen Satz herunterzugehen. Hoffentlich werden die Städte etwas Brauchbares zu stande bringen. Aber die Wirkung des Gesetzes, wie wir sie wünschten, wird nach der Gestaltung del Gesetzes nicht ganz eintreten, indessen wollen wir uns im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes jetzt hescheiden. Gegner deß Gesetzes im Herrenhause haben zuerst 300 000 vorgeschlagen, jedoch nur, um das Gesetz zum Scheitern zu bringen, und da dies nicht zu erreichen war, stimmten sie für 500 000 „t In Bezug auf die Gruppeneintheilung wollen wir auch den Be⸗ schlüssen des Herrenhauses zustimmen, wenn die Regierung damit 4 berstanden ist. Auch die Ermäßigung des Steuersatzes für 1901 au die Hälste wollen wir annehmen. Den Zusatz des Herrenhauses über die Freilassung der Waarenhäuser der Beamten und Offiziere bedauern wir aber lebhaft. Meine Freunde werden einstimmig für die Strei⸗ chung dieses Zusatzes stimmen. Wir haben niemalg den ,, oder Offizlerberein von dieser Steuer ausnehmen wollen. Durch ö Beschluß des Herrenhauses wird die Sache sehr schwierig eng, Das Herrenhaus hat gewiß den Zusatz in gutem Glauben zen, Wenn solche gemeinnützigen Vereine ihre Ueberschüsse zu wo thätigen Zwecken verwenden, zur Gründung von Dan lehnstassen . so kann man das mit Freuden begrüßen; aber wenn sie die ,. unter dem üblichen Kauspreise verkaufen, so schädigen sie den Mi ö stand, die Gewerbetreibenden. Wir werden also gegen den uh des Herrenhauses stimmen, und wir bedauern, daß vielleicht 6 das Gesetz scheitern könnte. Wir haben viele Wünsche zurůͤckgest . und treten bis auf diesen einen Punkt für die Fassung des Herre hauses ein. Es wäre wünschenswerth, wenn die Regierung i jetzt schon erklärte, daß sie die Herrenhausfassung mit n,. dieses Punktes annehmen werde. Wir hoffen, daß das Herren
das Gesetz scheitern lassen wird. Die Ober ⸗Burgermeister im dergen hause k. zum größten Theil für diesen Zusatz gestimmt; e. Barth kätte also seine Philippika viel richtiger an diese Herren 6 richtet, als an dieses Hau. Der ganze Gewerbestand, wüuͤnscht . Zustandekommen des Gesetzez. Sollten sich noch Mängel hera stellen, so können sie später beseitigt werden. Es muß aber . Cann g lch des er . , , au elbst zu helfen; allein dur kann 6 . el werden. Möge der Müttelstand vita erstarken im Interesse des allgemeinen Wohles des ganzen Land Geheimer Ober-⸗Fingnzrath Dr. Stru g erklaͤrt die Zustimmnm der Regierung zu den Abänderungen der up n emnthe un gn ie, daß Herrenhaus, welche von der Regierungsvorlage materie . unwesentlich abwichen. .
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Arbeiter? Daz ist eine Klassengesetzgebung. Wir haben jetzt eine gute Gelegenheit, mit dem ganzen Gesetz aufzuräumen.
wie die tägliche Erfahrung und die Debatten in diesem
hohen Hause beweisen, das gröte Wohlwollen entgegenbringen. erlangen. Das wird ja jeder anerkennen, aus welchem natürlichen und .
guten Gefühl dieser Wunsch des hohen Herrenhauses hervorgegangen ist. Aber, meine Herren, ich bin doch der Ansicht, daß es beinah un.
mit Bezug auf diesen strittigen Punkt nachgeben und nicht darah
r 142.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. ö (Zentr.) weist mit Entschiedenheit die Be— schimpfung des Mittelstandes durch den Ober ⸗Bürgermeister Bender im Herrenhause jurück, der dort gesagt habe, daß der Mitteistand moralisch gesunken sei. Nach . Aeußerungen könne man die Ober Bürgermelster nicht mehr als Autoritäten ansehen. Gerade solche Aeußerungen seien Wasser auf die Mühle der Soial⸗ demokraten. Zwischen den Zeilen sei dem Abgeordneten hauts auch der Vorwurf. gemacht worden, daß etz die Vorlage verschleppt hahe. Auch dieser Vorwurf sei vollkommen unbegründet. Die Äb— änderungen des Herrenhauses seien Verschlechterungen des Entwurfs; aber seine Freunde seien bereit, große Opfer für das Zustandekommen des Gesetzes zu bringen; sie würden daher für die Grenze von 100 000 6 stimmen, könnten es aber nicht vor dem Lande berant. worten, daß der Zusatz über die Waarenhäuser der Beamten, und Offizierverelne in das Gesetz hineinkomme, und würden einstimmig gegen denselben stimmen. Bei einem Gesetz zu Gunsten des Mittel standeß würde eine solche Bestimmung eine Ungerechtigkeit fein. Seine Partei würde es lebhaft beyauern, wenn daran das Gefetz scheiterte; aber das Haug würde ausgelacht werden im Lande, wenn et diese Be⸗ stinmung annähme.
Abg. Schau be (fr. kons.): Wir wünschen dringend das Zustande⸗ kommen des Gesetzes und wollen die Differenzen zwischen den Be— schlüssen des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses möaglichst be—
seltigen. Wir nehmen die Bemessung der Steuergrenze von 400 560 an; wir hatten Bedenken gegen die veränderte Gruppeneintheilung, stimmen aher auch dafür, nachdem heute die Regierung sie für an⸗ nehmbar erklärt hat. Dagegen ist uns der Zusatz des Herrenbaufes über die Freilassüng der Beamten, und Offizierpereine absclut un annehmbar, Sa sehr wir das Scheitern des Gesetzes bedauern würden, würden wir es doch lieber fallen lassen, als diese Bestimmung annehmen.
Abg. Funck (fr. Volkep., schwer verständlich): Es ist wunderbar, wie sich das Zentrum aufhält über die Bemerkung des Ober Bürger⸗ meisterß Bender. Sonst ruft das Zentrum immer gleich nach der Gesetzgebung, um die gesunkene Moralität des Volks zu heben. Pie Ansichten des Ober. Büärgermelsters Bender sind jedenfalls für ung maßgebend. Ueber dieses Gesetz herrscht noch immer nicht volle Klarbeit, z. B. über die Veranziehung der Spesial⸗ geschäte. Die Konkurrenz der Waarenhäuser ist eg garnicht, unter welcher die kleinen Gewerbetreibenden am meisten leiden. Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir für die Ver—⸗ besserung des Hecrenhausetz stimmen werden, also für bie Aenderung der Gruppen ⸗Eintheilung dagegen mit Entschiedenheit gegen den Zusatz über die Beamten⸗ und DOffüier ⸗Vereine.
Abg. Dr. Barth: Der Finanz -⸗Minister hat wenigstens indirekt zugegeben, daß die Kommunen auch die Spezlalgeschãfte besteuern können. Bisher aber hat die Regierung stetz erklärt, daß die Spezialgeschäfte nicht getroffen werden sollen. Die Erklärungen des Ministers leiden also mindestens an vollständiger Unklarheit. Die Berechnung, welche der Minister jetzt anstellt über die Besteuerung eines Geschäftß mit 32 Millionen und eines Ge— schäfts mit 80 000 M Umsatz, widerspricht dem Material, welches uns die Regierung in der Kominission gegeben hat. Gegen den Zusatz des Herrenhauses sind scharfe Ausdrücke gefallen. Wir auf dieser Seite sind keine Freunde des Herrenhauses, meinen aber, daß der Respelt des einen Hauseg vor dem andern es verhindern follte, daß in dieser Weise von der rechten Seite über das Herrenhaus gesprochen ird. Wir konnten nicht annehmen, daß die Konfervativen' hier in i Weise über die That ihrer Freünde im Herrenhause denken würden.
Geheimer Regierungtzrath Dr. Freund stellt fest, daß es schon jetzt Femeinden gebe, welche die Spezial geschäfte nach dem Umsatz besteuern. Dieses Gesetz und die Erklärung des Ministers brächten also in dieser Bertehung kein Novum.
Geheimer Qber - Finanmath Dr. Strutz legt dar, daß zwischen den heutigen Zahlenangaben des Ministers und dem in der Kommission gegebenen Material kein Widerspruch bestehe.
Abg. Wer ner (Antisemit) meint, daß das Gesetz noch nicht weit genug gehe. Das Großkapital müsse scharf augefaßt werden. Die Waarenhautzsteuer sei keinetzwegs eine Strafsteuer. Wenn ez aber dabei an den Kragen ginge, was schade das? Die Waarenhaͤuser erdroflelten ja die kleinen Geschäfte.
Die General⸗Diskussion wird geschlossen. .
Zu 5§1, welcher die Bestimmung enthält, daß die Waaren— haussteuer bei einem Umsatz von mehr als 405 060 s be- hinnt, beantragt Abg. Hausmann (nl) die Wieder⸗ herstellung der Regierungs vorlage mit 500 606 S 1 ent⸗ hält ferner den Zusatz des Herrenhauses, daß die Regierung ermächtigt ist, die gemeinnuͤtzigen Unternehmungen (Beamten⸗ und Offiziervereine) von der Steuer frei zu lassen.
Abg. Dr. Barth (mit Uaruhe empfangen) hält seine Be—⸗ hauptungen bezüglich der Zahlen des Ministerg und seiner Ausg⸗ führungen über die Besteuerung der Spezialgeschäfte aufrecht.
Geheimer Regierungsrath Pr. Fre nnd bemerkt, es sei nur so aufzu⸗ sasen, daß eine Gerneinde, die den Verfuch einer Besteuerung der Spezlal. heschäfte nach dem Umsatz machen wolle, wohl keinen Widerstand bei et Regierung finden werde.
Geheimer Ober ⸗Finanzrath Dr. Strutz: Wir haben es nur abge⸗
i im Rahmen eines solchen Staatsgesetzes die Spenialgeschäste
euern.
. 9 Eynern (nl.) bemerkt, daß er die Aeußerung des
nam inisters im Herren hause, daß ein Waarenhaus mit S6 000 aß 1200 M Steuern zahle, o lange bejwelfeln müsse, bis ihm ein
oicheß genannt werden könne.
h Die Abstimmung über den Antrag Hausmann bleibt bei
robe und Gegenprobe zweifelhaft; dle Auszählung ergiebt
3 Stimmen für, 115 Stimmen gehen den Antrag, das Haus
. also nicht beschlußfählg, da die Änwesenheit von 2f7 Mit-
gliedern ö. erforderlich ist.
3 Die Sitzung muß um A Uhr abgebrochen werden.
hräsident von Kröcher beraumt' die nächste Sitzung auf eine
ötunde später, 3 /, Ühr, an zur Fortsetzung der Berathung aarenhaussteuergesetzes.
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U
a. Bei der Biederherssie ieuergrenze vo ationallib tene von 405
*
Im
küste trat hierin ein Rückgang ein, da die Frachtkosten auf dem Stecknitz Kanal zu hoch waren. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden dann auch in der Erkenntniß dieses Umstands verschiedene Vorschläge für eine Verbesserung des Kanals gemacht,
die Einfuhr nordischer Güter und den Waarenauttausch mit Hamburg. Als dann 1815 das Herzogthum Lauenburg an Dänemark abgetreten wurde, ging der Handel noch weiter der Kähne auf das höchste Maß gesteigert wurde, sodaß sie bei 50 bis des Stecknitz · Kanals, namentlich nach Eröffnung der Lubeck · Samburger Bahn, immer mehr,
Frachtenzahlungen nicht
Lübecker Zweigvereins zur Hebung der Fluß und Kanalschiffahrt zwei Kanallinien aufgestellt, n Thal dez Stecknißz⸗Kanals verfolgt, die andere auf der Strecke Lübeck Mölln die Walenitz und den Ratzeburger See benutz und die An— höhe zwischen Ratzeburg und Mölln durchschneidet;
Kanals. Die letztere Linie erhielt bei dem Vergleich beider den Vor⸗ zug, doch konnte der Entwuif, baudirektion zu Magdeburg vollständig ausgearbeitet vorgelegt wurde, nicht ausgeführt werden, Mecklenburg. Schwerin über die Entna
wurden unter dieser Voraussetzung von dem Rehder
Kanals bis zum Jahre 1892 fertfggestellt. wurde auf Grund dieses Kanalentwurfs
und der Lübecker Regierung ein Vertrag üb Trave Kanals abgeschlossen. 18. September 1893 wurde eine die sich aus den Senatoren Dr. n W. Wolpmann, sowie den sechs bürgerlichen Deputirten Pr. . 8 A. Stoß, H. W. Fehling, J. X. E. Po Bertlin . wurde dem dem für die bautechnischen Arbeiten
) Aus Nr. 24, 44. Bandes der. eitschrift des Vereins deutscher . Nach den von der Kanalbaubehörde zur Verfügung ge.
3weite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 16. Juni
20 Proz. des Ertrags nicht übersteigen darf. Nach soll e. Bestimmun anstalten, welche der wendung finden. Abg. Dr. Bart Rechten, welches sich dokumentiert hat, in Anspruch nehmen für die in welchem die Konsumvereine noch ftärker Waarenhãäuser. zustimmen. 5 Absatz 1 wird angenommen. ie Abstimmung über Absatz Beschlußunfähigkeit des Hauses, da gegeben werden. Der Präsident von Krö
bei dem Zusatz deg Herrenhaufes zu § 1
und theilt ferner mit,
geänderten schlesischen Hochwasservorlage auf die Tagesordnung der Montagssitzung zu setzen gedenke. Schluß gegen 41, Uhr.
Der Elbe ⸗Trave⸗Kanal. )
Am heutigen Tage wird in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers der Elbe⸗Trave⸗Kanal eröffnet. Für die Hansestadt Lü beck ist dieses Bauwerk von der größten Bedeutung, da es die Möglichkeit gewährt, den durch die Unzulänglichkeit des alten Stecknitz Kanals ,, Verkehr Lübecks mit dem deutschen Hinterlande neu zu
eleben. Der Stecknitz⸗Kanal, der den Wasserweg zwischen der Elbe bei Lauenburg und der Trave bei Läbeck bisher herstellte, ist bereits in den Jahren 1393 big 1398 erbaut worden und folgt, von der Wasser⸗ scheide oberhalb Mölln ausgehend, zur Elbe hinab dem Flüßchen Delvenau und zur Trave hinab der . Dle ursprünglich 11 5 km lange, durch künstlichen Ginschnitt herzestellte Scheitelhaltung wurde später (1692) durch Einfügen einer Schleuse (früher Hornbecker Stauschleuse, später Gram becker Kammerschleuse) auf 8 km abgekürzt; sie wurde lediglich durch Quellen gespeist und umfaßte ein Nieder schlaggebiet von 31,19 qkm. Auf den beiden Abstiegen waren nach Lübeck zu 2 Kistenschleusen: die beiden Hahnenburger Schleusen zum Möllner See, und 3 Stauschleusen, nach Lauenburg zu 7 Stauschlensen und 1 Kistenschlense: die Palmschleuse kurz vor Lauenburg, einge⸗ schaltet. Diese Kistenschleasen, die zur Aufnahme von 16 Schiffen aus⸗ reichten, können als die ältesten bekannten Kammerschleusen angeseben werden: sie haben Kesselform und hölzerne Schleusenthore. Gleichzeitig mit der später gebauten Hornbecker Schleuse wurde noch eine kleine Stauschleuse beim Einlauf in den Möllner See eingebaut, sodaß die Gesammtzahl der Schleusen im Stecknitz Kanal 17 betrug. Obwohl die Wassertiefe des Kanals nur kleine Schiffe zuließ — die flachen Prähme von höchstens 43 em Tiefgang durften nach den Verordnungen vom Jahre 1527 nicht mehr als 1255 t Labpung führen mancherlei Zollschwierig⸗ keiten den Verkehr hinderten; bildete der Kanal doch von seiner Herstellung bis zum Ende des 16. Jahrhunderts die Hauptverkehrstraße für den Güterverkehr von der Elbe über Läbeck nach der Ostsee und den nordischen Ländern, und umgekehrt. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Verfrachtung von Salz. Mit dem Vordringen ausländischen, namentlich englischen Saljez an der Ostsee⸗
und
d zt, die jedoch hauptsächlich infolge des erschöptten Zustands der lübischen Finanzen nicht zur Aus⸗ führung kamen. Der Verkehr beschränkte sich nunmehr lediglich auf
zurück, und wenn auch die Ladefäbigkeit
'7 em Tiefgang 30,0 bis 37,5 t erreichte, so sank doch die Bedeutung bis in den siebriger Jahren die jährlichen einmal die von den betheiligten Staaten all⸗ ährlich aufgewendeten Summen der Unterhaltungskoften erreichten.
Im Jahre 1873 wurden dann im Auftrage des Ausschusses des die eine das alte
von denen ganz
in ibrem Abstieg ur Elbe solgt auch diese Linie im wesentlichen dem Thal des Stecknitz / der im Jahre 1886 von der Elbstrom⸗ da eine Einigung mit dem Großherzogthum me des Kanalspeisewafferg aus em Schaalsee nicht erzielt werden konnte. Man mußte daher auf ie Linie des alten Stecknitz Kanals zurückgresfen, und im Jahre 1890 Wasser⸗ Baudirektor Angriff genommen des alten Stecknitz⸗ Am 4. Juli 1893 zwischen der preußischen er den Bau eines Elbe— Durch Rath. und Bürgerschluß vom besondere Kanalbaubehörde eingesetzt, H. Klug als Vorsitzendem und G. A.
Vorarbeiten in
im Zuge
Lübeck neue neue Entwurf
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ehl, Th. Schorer, Fr. 5.
und Fr. Cd. Schacht zusammensetzte.
Wasser⸗
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gespe kann. Zu eiden Schleusen Pumpwerke
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sz ö5 bestimmt in Absatz , daß die Waarenhausfleuer Absatz 2 auf die Konsumvereine und Konsum⸗ aarenhaussteuer unterliegen, keine An⸗
h;: Ich möchte das Gerechtigkeitsgefühl der
Ablehnung des Abfatzetz 2, getroffen werden als die Ich beantrage, über Absatz 2 namentlich ab⸗
2 ergiebt wiederum die nur 193 Stimmen ab⸗
cher beraumt die nächste Sitzung auf Sonnabend 11 Uhr zur Berathung von Petitionen an daß er die Fortsetzung der Berathung des e n er. und der vom Herrenhause ab⸗
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1900.
angelegt werden; damit ist auch bei dem größten Schifftyerkehr eine genügende Wassermenge gesichert. Der Kanal hat eine Länge von „08 km gegenüber 94 km des alten Stecknitz⸗ Kanals. Die Länge vertheilt sich 9 folgender Weise: im Weichbilde der Stadt Lübeck vom Seehafen beim 8. 283 km
5,63 . Lauenburg, im Hafen zu Lauenburg bis zur Elbe
Der Kanal folgt von Lübeck aus dem Laufe der Steckni angemessener Begradigung. Er verläßt unweit der Krummesser
unter n chleuse das lübeckische Gebiet, das er bei Behlendorf auf eine kurze Strecke wiederum berührt. Hinter der Donnerschleuse liegt er in einer Länge don 3 km auf der Grenze des preußischen und des mecklenburg ⸗ strelitz⸗ schen Gebiets, die beide an verschiedenen Stellen über den Kanal hin⸗ übertreten. Ueber die Hoheitsgrenze ist hier zwischen den Staats—⸗ regierungen von Preußen, Mecklenburg, Strelitz und Lübeck unter dem 25/29. Januar 1895 ein ÜUebereinkommen getroffen, welcheß die Grenzen regelt und so festlegt, daß die Kanal⸗ anlagen nebst Entwässerungsgräben, Ladestellen und sonstigem Zubehör ganz unter preußische Hoheit fallen. Von hier an ligt, der Kanal völlig guf preußischem Gebiet. Er durchschneldet den Möllner See an der Westseite — die abgetrennte Ede ist zugeschuüttet worden —, erreicht hinter dem Möllner See die alte Scheitel strecke und folgt alsdann wiederum dem alten Kanal bis kurz vor Büchen. Hier verläßt er den unmittelbaren Lauf der Delvenau und folgt dem westlichen Thalrande in etwa 500 m Abstand von dem Flusse, kreuzt den Berlin -Vamhurger Eisenhahndamm und geht in das Thal des Kinke⸗Mühlenbaches über. Kurz vor Lauenburg tritt er wieder scharf an den Eisenbahndamm heran und fällt dann nach Durchschneidung der Lauenburger Anhöhe in den inneren Hafen Lauenburgs.
Die freie Kanallaͤnge unter Abzug der Hafenstrecken, in Lübeck bis zur Lachswehr und in Lauenburg bis zur Endschleuse, betragt 2465 km. Die Krümmungen haben möglichst große Halbmesfer er⸗ halten, deren kleinster 600 m beträgt. Vor und hinter den Schleu en , Brücken ist der Kanal soweit als möglich geradlinig aus⸗ gebildet.
„Der Kanal erhält auf der Strecke von Lübeck bis zur Scheitel. haltung fünf und auf dem Aöstseg zur Elbe zwei Schleusen. Die Län en der Haltungen und die Staustufen der Schleusen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Länge Staustufe
m
Haltung
schleusenfreier Kanal von der Trave bis zur Büssauer e Büssauer Schleuse bis Krumm esser Schleuse Krummesser Schleuse bis Berken⸗ thiner Schleuse Berkenthiner Schleuse Behlendorfer Schleuse Behlendoꝛfer
1,65 bis 3, 15
275
bis 175
1,65 4,18 bis 3 68
33 3.28 bis 2 48 3,89 bis 5 81 bis 4 3, 04 Die rd. 30 Km lange Scheitelbaltung erhält ibr Sveisewasser aus einem Niederschlaggebiet von etwa 0 Rm, wobon 2,2 qkm auf die Oberfläche des Möllner Seeg und der Möllner Oberseen entfallen. Die so erzielte Wassermenge genügt, um in trockenen Zeiten täglich 20 Schiff schleusungen zu ermöglichen; dabei soll in dem trockensten Monat die Wasserstandhöhe in der Scheitelstreck⸗ allmählich um 95 m gesenkt werden. Die Kanalsohle ist in allen Haltungen waagerecht aug⸗ geführt. Der Kanalguerschnitt ist vorläufig mit 273 m Sohlen⸗ breit! und 2 m Wassertiefe bei niedrigstem Wasserstande her⸗ gestellt. An einzelnen Stellen sind Ausweichen don 273 m Sohlenbreite angelegt. Es ist beabsichtigt, die Sohlen⸗ breite auf 273 m und die Wassertiefe auf 25 m ju vergrößern, und mit Rücksicht hierauf ist nur die westliche Seite des Kanals endgültig, die Ostseite dagegen nur vorläufig ausgebaut. Der Leinpfaddamm ist aber bereits überall dort, wo das Gelände nicht zu hoch war, sogleich in seine endgültige Lage nach spaäͤterer Verbreiterung binausgerückt worden. Die Leinpfaddmme, die bis 2m über den Kanalspiegel hinausragen, haben auf der Ostseite 2 m Kronenbreite, auf der Westseite, auf der der Hauptzfad liegt, und auf welcher für sväter elektrischer Schleppbetrieß in Aussicht senommen ist, 35 m. Unmittelbar an das Kanalprofil schließen i flach ge⸗ neigte Bermen, westlich 4 m, östlich 5 m breit, auf denen in der Wasserlinie hinter einem Flechtjaun Reth angepflanzt ist; die sich von hieraus über die Berme ausdehnende Rethkultur foll den Wellen- schlag abhalten. . Fr der Scheitelbaltung, in welcher der Wasserstand um J m ver⸗ änderlich ist, erhält das Profil vorläufig 20 m Sohlenbreite. Hier ist die Rethberme nur auf den Strecken in den Wiesen, aus⸗ . worden; in den Höhen, wo die Herstellung der Rethberme in der erforderlichen Breite zu kostspieligen Erdarbeiten n haben würde, sind die Leinpfade big nahe an dag Kanalprofil erangeführt; an Stelle des m ist eine leichte Beton⸗Ufer⸗ mauer von G2 m Dicke angelegt, in welche zur Verstärkung in 2 m Abstand eingerammte T. Eisen und Längsdrähte eingebettet sind. Die Schleusen sind als kesselartige Schleppzugschleufen mit 80 m nutzbarer Tammerlänge und 17 m Breite ausgeführt; die Wasferböhe über den Drempeln beträgt 2, m. Sie ha an den tern Einfahrten von 12,9 m te und können gleichzeitig aufnehmen entweder m
re
1 Schlepper 1 ö EGlbkahn . 11,5 m iy) 1 Saalelahn . ö breit 8.00 m *)
lang
8, 0 m do o0 .
1 ley n, epper
2 — 2 Kanalkähne 6b. 00 m
) bei 1ůI85 m Tiefgang rd. 1000 t Ladung.
oder
ten amtlichen Unterlagen bearbeitet.
*) bei 1,715 m Tiefgang id. 600 t Ladung.