1900 / 145 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗ Anzeiger

und

Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 0 50

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Insertionspreis für den Raum riner Aruckzeile 30 5.

Koniglich Preusischer Staats Anzeiger.

Alle Nost-⸗Anstalten nehmen BGestellung an;

für Berlin außer den Nost · Anstalten auch dir Exprdition

8I., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne um mern ko sten 25 58.

9 145.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger u nd Köni

ehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedi

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Nreußischen Staats · Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

tion dieses Blattes, 8W. Wilhelmstr. 32, sowie die

glich Preußischen Staats-⸗Anzeiger für das mit dem Zeitungs⸗ Spediteure entgegen.

*

1900.

1. künftigen Monats beginnende Vierte jahr

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Siaats⸗Anzeiger beste henden Gesammtihlattes einschließlich des Postblattes 8

nd des Central⸗Handels⸗Registers für datz Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 Bei verspateter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschi

Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:

dem Ober⸗Forstmeister Schwarz zu Cassel den Rothen ldler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Obersten a. D. von Muellern zu Lüneburg, bisher dommandeur des 2. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. I6, en Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Hauptmann a. D. Ringe, bisher à la suite des Westfälischen Infanterie⸗Regiments Nr. 55, dem Pastor Roth

Heidau im Kreise Liegnitz, dem Rentmesster a' D., fechnunggrath Braubach zu Hadamar im Kreife Limburg d dem Rendanten des ,, Schulfonds, Rechnungs— ach Tauwel zu Düsseldorf den Rothen Adler⸗Orden' vierter lasse, dem Kommerzienrath Arnold Böninger zu Duisburg sn Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse,

dem Ersten Beigeordneten, Kaufmann Anton Liell zu Berncastel den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Bürgermeister a. D. Sopp zu Bebra im Kreise stotenburg a. 9 und dem Feldwebel bei der Berliner Feuer— vehr Gottfried Heise das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ eichens, sowie

dem Strafanstalts⸗Werkmeister a. D. Kannegießer R Werden a. d. Ruhr, dem städtischen Vollziehungsbeamten a. D. bar! Berger und dem städtischen Wegeaufseher Christoph kping, beide zu Hamm i. W, dem Schafmeister und Revier tn August Linack zu Schöllnitz im Kreise Kalau, dem eber Wilhelm Pohl zu Ludwigsdorf im Kreise Neurode, dem hahnwärter a. D. Luübasch zu Inowrazlaw, dem Schãfer karl Hampel zu Groß-Sürchen im Kreise Wohlau, den horarbeitern August Lehmann zu Mallenchen im Kreise dalau, Karl Reipschläger zu Halle i. W. uünd dem land—

virthschaftlichen Arbeiter Adokf chütze zu Beersdorf im treise Zeitz das Allgemelne Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht: aus Anlaß der Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers on Oesterreich, Königs von Ungarn in Berlin an östexreichisch⸗ ngarische 6 und ,, im Gefolge Seiner Majestät, bwie an Mitglieder der her his m , Wachs am sesigen Allerhöchsten Hofe folgende Ordensauszeichnungen zu erleihen, und zwar: den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse: dem Chef der Kabinets Kanzlei Seiner Majestät des aisers Franz Joseph, Ritter Schießl von Perstorff;

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

[mn Kabinets⸗Chef, Botschaftsrath Merey von Kapos⸗ re; .

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Botschaftgrath Grafen Thurn⸗Valfassina;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: dem Legations⸗Sekretãr Dr. Freiherrn von Giskra;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Legationg⸗Sekretär Dr. Grafen Somssich de zaärd und bem Hof-⸗Fahlamts-Kontrolor Mader; den Rothen Adler-Orden vierter Rfhsse: dem Attachs Grafen Schönborn⸗Buchh eim; sowie

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

69 Kanzlei⸗Sekretär Stransty Edlen von Strans—

Deutsches Reich.

Gesetz,

die deutsche Flotte.

. Vom 14. Juni 1900.

Wir wa irh e Luar, von Gotteg Gnaden Deutscher Kaiser, war däönig von Preußen ze.

zero im Namen des Reichs, nach erfolgter ustimmung ö undearath und des a gr 91 3

betreffend

„6 50 3.

J. Schiffsbestand.

1 Es soll bestehen: 8 I) die 5 schif aus ottenflaggschiffen, ö ö zu je 8 Linienschiffen, roßen Kreuzern ; ; 24 err, . als Auftlärungsschiffen; Y) die Auslandsflotte: aus 3 Großen Kreuzern, 10 Kleinen Kreuzern; 3) die Materialreserve: aus 4 Linienschiffen, 3 Großen Kreuzern, 4 Kleinen Kreuzern. diesen Sollbestand kommen bei Erlaß dieses Gesetzes die

Au e Anlage A aufgeführten Schiffe in Anrechnung.

in

2. Ausgenommen bei chi e luhen sollen ersetzt werden: Linienschiffe nach 25 Jahren, Kreuzer nach 20 Jahren.

Die Fristen laufen vom Jahre der Bewilligung der ersten Rate des zu ersetzenden Schiffs bis zur Bewilligung der ersten Rate des Eisatzschiffs.

Für den bauten nach der Anlage B gefegelt.

II. Indiensthaltung.

83. Bezüglich der Indiensthaltung der Schlachtflotte gelten folgende Grundsätze:

ö . Das 1. und 2. Geschwader bilden die aktive Schlacht⸗ flotte

bas 3. und 4. Geschwader die Reserve⸗Schlachtflotte.

2) Von der aktiven Schlachtflotte sollen sämmtliche, von der Reserve⸗Schlachtflotte die Halfte ber Linienschiffe und Kreuzer dauernd im Dienste gehalten werden.

3) Zu Manövern sollen einzelne außer Dienst befindliche Schiffe der Reserve⸗Schlachtflotte vorübergehend in Dienst ge⸗ stellt werden.

III. Personalbestand.

An Deckoffizieren, Unteroffisieren und Gemeinen der Matrosen⸗Divisionen, Werft⸗Divisionen und Torpedo⸗Abthei⸗ lungen sollen vorhanden sein:

I) volle Besatzungen für die zur aktiven Schlachtflotte ge⸗

brigen Schiffe, für die Hälfte der Torpedoboote, die Schul⸗ chiffe und die Spezialschiffe,

2) Besatzungsstämme (Maschinenpersonal 2s5, übriges Per⸗ sonal 1 der vollen ee ungen für die zur Reserve⸗Schlacht⸗ flotte gehörigen Schiffe sowie für die 2. Hälfte der Torpedo⸗ boote,

3) Ula fache Besatzungen für die im Auslande befindlichen

iffe, h der erforderliche Landbedarf, 5 ein Zuschlag von 5 Prozent zum Gesammtbedarfe.

IV. Kosten.

85. Die Bereitstellung der zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unterliegt der jährlichen Festsetzung durch den Reichshaushalts⸗Ctat.

6.

Insoweit vom ,, 1901 ab der Mehrbedarf an ,, . und einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats er Marineverwaltung den Mehrertrag der , e. abgaben über die Summe von 5s 708 000 M hinaus über⸗ : gt, und der Fehlbetrag nicht in den sonstigen Einnahmen es Reichs seine Deckung nk ß darf der . nicht 26 Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den belastenden Reichsabgaben aufgebracht werben.

V. Sch lußbe stimmung.

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit den Gese Abänderung des Reichsstempelgesetzes vom

assenverbrau

en, betreffend April 1891

el ie etzbl. S. 381) und efsend die Abänderung des

olltarifgeseßzes, in Kraft. Das Gesetz, betreffend die deutsche e 1898 (Reichs⸗Fesetzbl. S. 165) wird aufge Urkundlich unter Unserer und beigedrucktem Kaiserlichen Gegeben Caftell Saalburg bei

14. Juni 1909. ; [. 8)

vom 10. April oben.

Ser heiß ndigen Unterschrift nsiegel. omburg v. d. Höhe, den

Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

enener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

eitraum von 1901 bis 1917 werden die Ersatz⸗

Anlage A. Nachweisung

der bei Erlaß dieses Gesetzes auf den Sollbestand in Anrechnung kommenden Schiffe.

27 Linienschiffe. 12 Große Kreuzer. 29 Kleine Kreuzer.

Bayern“. 1) „König Wil⸗ 1) „Zieten“. Sachsen “. elm *. 27) Blitz. Württemberg“. 2) ‚Kaiser y. 3) „Pfeil. Baden“. 3) „Deutschland“. 4 Arkona“. Oldenburg . 4) Raiferin 5) Alexandriner. 6) Brandenburg ?. Augusta“. 6) Greif“). 7) Kurfürst Frled⸗ 5) „Hertha“. 7) Irene). rich Wilhelm“. 6) „Bictoria 8). ö Wil⸗ elm

ö Louise ). ö

7) Freya). ) Schwalbe ). 8) Hansa“. 10 „Wacht“. 11) „Jagd.

9) „Vineta). . 10) Fürst Bis 12 „Sperber“. marck“. 13) „Bussard“. II Prinz Heinrich“. 14 . Meteor. 15 B 15) Falke. 16) Komet“. 17) Kormoran“). 18) „Kondor“. 19) Seeadler“). 20) Geston “). 21) Geier Y. 22) Hela. . 23) „Gazelle“. 19 „Gr. 24) Niobe“). 20) Siegfried). 26) . Nymphe!Y. 21) Beowulf“. 26) G 22) Frithjof“. 277 . D*. 3 Hildebrand. 2835 R.. 24) Heimdall“). 3 25) Vagen“. 26) „Aegir“. 27) „Odin“.

Anlage B. Vertheilung

der in den Jahren 1901 bis 1917 einschließlich vor- zunehmenden Ersatzbauten auf die einzelnen Ja hre.

Ersatz jahr Linienschiffe Große Kreuzer

der Große“. 13) KFaiser Barba⸗

rossa*. 14) „Kaiser Karl der Große). 1h 9. 16 . ö ö

Kleine Kreuzer

1901 1902 1903 1904 1905 1905 1907 1908 1909 1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917

Summe

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X 22

Gesetz, betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes. Vom 14. Juni 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des 37 nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des . setases, was folgt: rti ; Der Zolltarif wird in nachstehender Weise abgeändert: 1) In der Nummer 5 kommen unter a] die Worte: „mit Ausnahme des Schwefeläthers“, unter a 2 8 6 . wefelãther in Fortfall. 2 In der Nr. 25 erhalten die Positionen a, b und e folgende Fassung: a. Bier aller Art, auch Meth... 99 M b, Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzte Branntweine Liqueure 5 . 2) alle übrigen Branntweine i 6. in Flaschen, Krügen oder anderen Um⸗ 11 e. 24. Schaumweine.

für 100 kg.

2410 160

249 120