ö ‚ ee ᷣ· . ö 3
Verschie dene Krankheiten. ö
ocken: Lyon, Moskau, Paris, Warschau (Krankenhäuser) je 3,
pꝛod r H, r etersbur . Kalkutta 36 Todesfälle; Frank⸗ urt a. M. 3, Reg.⸗Beij. Hildeshelm 2. London (Krankenhäuser 4, rig 7, St. Peierlkburg 73 Werschau (Krankenhäuser 6 EGr⸗ ankungen; Flecktypbus; St. Petersburg 8, Warschau (Krankenhäuser) 4 Erkrankungen; Rückfallsfieber: St. Petersburg 8 Erkrankungen; Genickstarre: Reg.! Bez. Schlegwiß 2 Erkrankungen; In- fluenia: Elberfeld 2, London (Krankenhbäuser) 12, Moskau 3, New Vork 10. St. Petersburg 8 Todesfälle; St. Petersburg 26. Stockholm 14, Warschau (Krankenhäuser) 16 Erkrankungen; Keuch = busten:; London (Krankenbäuser) 37, New York 20 Todesfälle; Hamburg 27, Budapest 20, Wien 49 Erkrantungen; Lungen“ entzündung: Reg.. Bez. Schleswig 122 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starh an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtgorte 1886.‚95: 1,15 90): in Mülbausen i. Els. — Erkrankungen wurden 6 in Bersin 33. Breslau 45, in den Reglerungsberirken Düßsel
dorf 15s, Königsberg 172, Posen 143 Schleswig 238, in München
, Hamburg al, Burcpest 22. Gbrsstiania 43, Edinburg 1536. New Jork ohh, St. Petersburg 128, Wien 297 — desgl. an Diphtherie und Eroup (1886,95: 4.27 c): in Lübeck — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Berlin 53, Edinburg 40, Kopenhagen 30, London (Krankenhäuser) 146, New Jork 297, Paris 64, St. Petersburg 97, Stockholm 32, Wien 27. Ferner warden Erkrankungen gemeldet an Scharlach in Berlin 59. Hamburg 47, Budapest 4, Edinburg 20 Fovenhagen 57, London (Krankenhäuser 203, New Jork 166 ris 152, St. Petersburg 57, Wien 45 — desgl. an Unterleibstyphus in Paris 50, St. Petersburg 60.
Oesterreich.
Aug Anlaß der in Smyrna vorgekommenen Pestfälle haben die K. R. österreichischen Ministerien des Innern, des Handels und der Finanjen im Ginpvernehmen mit der Königlich ungarischen Regierung durch Verordnung vom 9. d. M. das durch Vergrdnung vom 7. Ma d. J. erlassene Verbot der Ein und Durchfuhr gewisser Waaren und Gegenstände aus Ezypten (vergl. R. Ani. Nr. 120 vom 19. Mal d. J) auf Smyrna und das Vilajet Aldin (Kleinasien) ausgedehnt.
Portugal.
Durch , des Königlich portngiesischen Ministeriums des Innern vom 11. d. M. wird bestimmt, daß die Herkünfte aus Durban den Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Beulenpest nicht mehr zu unterwerfen sind.
Konstantinopel, 20. Juni. (W T. B.) Heute ist in Smyrna eine der an der Pest erkrankten Personen gestorben. Gestern kam der siebente Erkrankungsfall an der Pest vor.
Theater und Musik.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen neu ein studtert ‚Die Welt, in der man sich langweilt“, Lastspiel in drei Aufjügen von Edouard Pailleron, Ühersetzt von Emerich von Bukopies, in folgender Besetzung in Scene: Gräfin von Cöran; Fräulein Abich; Suzanne von Villiers: Fräulein Sperr; Roger, Graf von Cöran: . Christians; Bellae; Herr Grube; Paul Raymond: Herr Hertzer;
eanne Raymond: Fräulein von Mayburg; Virot: Herr Link; General von Briaig: Herr Molenar; Toulonnier: Herr Hübener; von Saint Réault: Herr Oberlaender; Frau von Saint Röault; Fräulein Herken⸗ berg; Frau von Loudan: Fräulein Wienrich; Miß Luey Wattson: Fräulein Lindner; Frau von Arrisgo: . von Arnauld; Frau von Boines: — 23 Tauma; Melchior von Boineg: Herr R. Arndt; Gajae: err Paris; Desmilletzs: Herr Heine; Frangois: Herr Harimann. Als Herzogin von Reville gastiert Frau Ida Staegemann vom Stadt⸗Theater in Düsseldorf auf Engagement. Das Werk ist vom Regisseur Droescher in Scene gesetzt.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater wird morgen Arthur Sullivan's Operelte Der Mikado“ gegeben. Die Vor stellung beginnt um 8 Uhr. — Im Garten findet Nachmittags und Abends Militär · Konzert statt.
Mannigfaltiges.
Berlin, den 21. Juni 1900.
Ein Legat von 10900 AM hat der zu Meran verstorbene Oekonomie⸗Inspektor a. D. aus Glogau i. Schl. Bernhard Löwenberg, früher preußischer, zuletzt österreichischer Staats angehöriger, bedürftigen christlichen Waisen der Stadt Berlin testamentarisch ausgesetzt. Da die Ausjahlung des Legats gesi hert erscheint., so hat der Magistrat diese Zuwendung für die Waisen der Stadt Berlin angenommen und wird die Stadtverordneten Bersammlung ersuchen, ibrerseits gleichfalls die Zustimmung zur An⸗ nahme zu ertheilen Die Verwendung der Zinsen beabsichttgt der Magistrat dem freien Ecmessen der Waisenverwaltung anheimzustellen, deren Wohlthätigkeitsfonds derselbe das Kapital überlassen will.
Auf dem Exerzierplatz jwischen der Seidlitz . und Kruppstraße begannen n Ff, e n fen. der höheren w f. Berlins um den Bismarck-Schild“. Den Wettkämpfen wohnten u. A. der Geheime Medizinalrath Br. Kirchner vom Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenhelten, der Direktor der Milltär⸗Turnanstalt Dberst Brix mit den Lehrern der Anstalt, und eine zahlreiche Zu⸗ schauermenge bei. Der Direktor des G ymnasiums zum Grauen Kloster, Professor D. Dr. Bellermann leitete die Spiele mit einer Ansprache ein, in der er die anwesenden Ehrengäste begrüßte und in be⸗ redten Worten auf die sittlichen Vorjüge des Turneng und der Turn⸗ splele im Allgemeinen bei der Grülehung binwies und insbesondere das Ha eu ll rühmte. Um den Schild stritten zehn Gymnasien, ein Realgymnasium, eine Ober⸗Realschule und fünf Realschulen. Außer Berliner Schülern betheiligten sich solche aus Schöneberg, Groß Lichterfelde, Steglitz und Charlottenburg an dem Wett— spiel. Jede der 17 Anstalten stellte eine Riege von 15 Spielern; eine Ersatzriege wurde aus Schülern der verschiedenen Anstalten gebildet. Um ein zaghaftes Spielen zu verhindern, war der in früheren Jahren übliche Modus der Bewerthung abgeändert, und mußten alle Riegen die drei Gänge durchspielen. Nach dem zweiten Spielgang ging ein so heftiger Regen nieder, daß für gestern der Wettkampf aufgegeben werden mußte, und der Sieger des Vorjahrs, das Joachimethal'sche Gymnasium, vorläufig noch im Besitze des Schildes blieb. Der Entscheldungsgang wird wahrscheinlich erst nach den Ferien stattfinden.
A. F. In der reichen Tagesordnung der letzten Sitzung der „Freien photographischen Vereinkgung, waren mehrere Gegenständ von allgemeinem Interesse: Ueber ein von der Firma Carl Zeiß- Jena in den Verkehr ir, neues Objektiv „Ungar? konnte der Vorsitzende, Geheime Medizinalrath, Professor Dr. Fritsch berichten, daß es sich durch große Lichtstärke aue zeichne, erreicht durch eine äußerft einfache, die Licht⸗Absorprion und Reflexion im System selbst auf, die, geringsten Beträge einschränkende Konstruktion. Hiermit ist ein. Weg be— treten, der vielleicht sicherer, als für die komplizlerteren Systeme in Aussicht steht, zu einer Lösung des Problems führt, die bei dem jetzigen Verhältniß der Oeffnung zur photographischen Platte von 1: 6 oder 1:7 nicht genügende Belichtung zu verstärken. Das Verhältniß ist bei dem Unar⸗Objektiv — 1: 5. Es ist seiner Einfachheit wegen sehr leicht und kostet nur die Hälfte des Geldes, wie die bekannten besten anderen Oblektioe. Mehrere in einem Bruchtheil der Sekunde gemachte Aufnahmen 133018 em und einige im Zimmer bei elektrischem Bogenlicht unter starker Abblendung (1:34) in 1 bis 2 Sekunden hergestellie Bilder fanden sehr günstlge Beurtheilung. — Einige Gummidrucke größeren Formats, welche Dr. Alfred Kirstein vorlegte, fanden zwar Beifall, doch war das sich in der Debatte kundgebende Ucrtheil den Gummi—⸗ drucken im allgemeinen wenig günstig, well sie durch die erforderlichen Nachhilfen allju sehr den Charakter der Photographie verlieren, falsche Lichter, ja, wie von einer Seite drastisch, aber treffend gesagt wurde, Lügen in die Landschaft hineintragen. — Von Dr. med. R. Neuh auß wurden die von M. Petzold ⸗Chemnitz erfundenen Diapositive mit stereoskopischer Wirkung durch zablreiche, mit dem Bild— werfer allen Zuschauern gleichzeitig zugänglich gemachte Proben vor- geführt. Diese Erfindung dürfte bald in weitesten Kreisen von sich reden machen, da sie in ihrer Art fast ebenso überraschend und originell ist, wie die seit 4 Jahren bekannte Kinematoskopie. Bis jetzt vermag man Stereoskopen⸗Bilder nur mittels des bekannten, zwei Nicholson⸗Prismen enthaltenden Apparats richtig vlastisch zu sehen. Hier dagegen wird das vollendet plastisch sich, darstellende Bild auf die Leinwand geworfen und kann gleichzeitig von Vielen gesehen werden, unter der alleinigen , ., daß die Beschauer sich je ein Stück Karton vor die Augen halten, in dem zwei Augenöffnungen ausgespart sind, von denen die rechte mlt rother, die linke mit . durchsichtiger Gelatine geschlossen ist. Diese anscheinende Seltsamkeit läßt sich folgendermaßen er⸗ klären: Fertigt man nach den auf gewöhnliche Art hergestellten beiden stereoskopischen Negativen die Positive aus Chromgelatine und färbt dann, auf Grund der bekannten Eigenschaft der Chromgelatine, . die belichteten Stellen für Anilin farben aufnahmefähig sind, die unbelichteten nicht, mit Anilinfarbe das rechte Bild grün, das liake roth, legt hierauf beide Bilder genau übereinander und macht sie durch den Bildwerfer auf der Leinwand sichtbar, so sieht man mit bloßem Auge ein ziemlich verschwommenes Bild, auf dem die Konturen der Gegenstände an deren rechter Seite grün, an der linken Seite roth, etwa wie über getuscht aussehen. während die sich deckenden Mitten der dargestellten Gegenstände gleich einer gewöhnlichen Photographie in schwarz, weißer Tönung erscheinen. Sieht man 3 dasselbe Bild durch die oben beschriebene farbige Brille an, so sind die farbigen Ränder gänzlich verschwunden, das Bild erscheint einheitlich in schwarz⸗weißer Tönung und sonst vollkommener plastisch,; als man jemals diese Wirkung durch das Stereostop wahrnimmt. ie Ursache dieser äberraschenden Erscheinung liegt auf der Hand. Die grünen und die rothen Konturen in dem mit bloßem Auge betrachteten Bild stellen diejenigen Theile der abgebildeten Gegenstände vor, die man mit dem rechten, aber nicht mit dem linken, bezw. mit dem linken, aber nicht mit dem rechten Auge sieht, und die sich entsprechend nur auf dem einen, aber nicht auf dem andern Stereostop⸗Bilde abgebildet haben. Sie scheinen bei der direkten Betrachtung des Bildes als nicht dazu
gehörig und verwirren den Eindruck. Nimmt man aber die farbige Brille vor, so werden durch die in der Brille enthaltenen Komplementärfarben
der Kaiser besuchte heute Vormittag
die farbigen Stellen gleich allen andern schwarz und wel 9 ret n,
n derselben ch Anderes thun, als das Rechts⸗ und das Linksbild genau überesnand zu proshiieren. Nur besteht, wie . die schöne Abänderung) ö. die bisherige Art, daß die neuen Bilder auf die Leinwan gen werden können und so der Eindruck der Körperlichkeit der
. bei Vielen gleichzeitig hervorgerufen wird. Von der P
auf der daß die Buntphotographie außer durch zahlreiche Buntdru ; durch Professor Lippmann's und seine eigenen Leistungen 2
egenstände und erzeugen die stereoskopische Wirk
sei, Prosessor Lippmann bat 10, Dr, Neuhbauß 6. Blätter ausgestel! Die Lippmann'schen Huntphotegraphien stellen Teppich, und Blum,. beete aus dem Versailler Park dar, mit grünem Hintergrund und tie .
blauem Himmel, und sind hervorragende Leistungen. Uebrigens ist auf
der Augstellung selbst das , n. mittels Handapparat jeder
mann erlaubt; nur wer sich eines
tativsß hedient, wid in 25 Fra Strafe genommen. 5 Frarch
Halherstadt, 2, Junl. W. T. B) NAntlich pid gene,
In der Nacht vom 20. um 21. d. M., jwischen 11 und 13 Un
wurde ein Lastfüßrw erk guf. dem nicht verschlossenen Ucbemme.
bel Bude 4 der Strecke Halberstadt — Heu deer von einm Güterzuge erfaßt und zertrümmert. Der Geschirrführer und dessen
Sohn wurden vom Wagen geschleudert und verletzt, ein Pserd wut
getödtet. Die Untersuchung ist eingeleitet.
Paris, 20 Juni. (W. T. B.) Die Vereinigung der Zivil Ingenieure Frankreichs gab heute den zur Well,
Ausstel lung hierher entsandten Ingenieuren Deut schlan dt,
Englands und Oesterreichs ein Bankett. Der Prästzent de französischen Ingenleure brachte einen Toist auf den Präsidenlen Loubet und die Herrscher Deutschlands, Englands und Desterteich
aus. Der Ingenieur Diesel anlwoitete im Namen der deuischt
Ingenieure.
Paris, 20. Juni. (W. T B.) Eine Feuers hr un st zerstztz⸗ heute eine chemische Färberei und Waschanstalt in Mon— treuil,soutzBoigz. Gin Kessel mit Benzin explodierte 20 Personen wurden verletzt, darunter 6 schwer.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Berlin, 21. Juni. (W. T. B.) Aus einer üher Tschifu hier eingetroffenen telegraphischen Meldung des Chefs des Kreuzer⸗Geschwaders, in welcher der Zustand der Verwundeten als befriedigend bezeichne wird, ist zu schließen, daß ein vorher abgeschicktes Telegramm des Admirals über den Kampf bei Taku verloren gegangen is
Kiel, 21. Juni. (W. T. B.) Seine Majestat das hollandische Kriegsschiff Noord Brabant“ und begab Sich von dort Mittagß auf das Linienschiff „Kaiser Wilhelm II.“. Später besichtigt Seine Majestät das Kanonenboot „Luchs“.
St. Petersburg, 21. Juni. (W. T. B.) Der russische Minister des Aeußern Graf Murawiew ist heute frih plötzlich gestorben.
Hongkong, 21. Juni. (W. T. B.) (Meldung del „Reuter'schen Bureaus“) Aus Canton eingetroffenen M dungen zufolge hat Li⸗Hung-Tschang auf die Vorstellungen der fremden Konsuln eingewilligt, in Canton zu bleiben.
Tokio, 21. Juni. (W. T. B.) Nach einer van der japanischen Regierung für zuverlässig erachteten Meldung des japanischen Konsuls in Shanghai ist zer
Admiral Seymour in Peking eingetroffen und war da
diplomatische Korps unversehrt. Aus Tschifu lieg eine amtliche japanische Meldung vor, daß die Fremden niederlassung in Tientsin am 18. Juni durch Feuer zu stört worden seien.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erste und Zweiten Beilage.!
Breslau ...
mee, Frankfurt (Main) .. Karlaruhe .. München.
Wetterbericht vom 21. Juni 1900, 8 Ubr Vormittagg.
E, richtung
Nam der BGeobachtungs⸗ station
in Ceisius.
2. 00u. Meeres iveau reduz Temperatur
86 D En
Baremeterst.
Stornoway. Blacksod ... halb bed. wollig
Regen ziemlich kühl.
bedeckt heiter
Vlissingen . G hristiansund
58? WNW 3 edeckt 761, WSW kEpedeckt
7599 W A bedeckt öl,; SW 5pedeckt 763,3 W 2 Regen
als Gast) Anfang 795 Uhr.
Sonntag: Berlin bei Nacht. Deutsche Seewarte. ö
Skudesnaes. bedeckt
Thenter des Westens.
bedeckt Dunst heiter heiter halb bed. wolkenles
wolkenlos
Slagen ... Kopenhagen. Karlstad ... Stockbolm. Wisby ... Haparanda.
Borkum... Keitum ... amburg .. winemünde Rügenwalder · münde ... Neufahrwasser Memel... Muünster (Westf) . . n e, 66 2Zwpedeckt in, W halb bed. Chemnitz.. 59.5 S bideckt
— nd — d — — 2 d d d= d — dd . d . .
bedeckt 3 Stadt · Thea e. . uh
bedeckt ven Arthur
Sonnabend:
Königliche Schanspiele. e n . D ng re , , . 1 Vorstellung. Neu einstudiert: e Welt, in ⸗ bedeckt Z der man sich langweilt. Lustspiel in 3 Aufzügen e, namen bedeckt von Edouard Pailleron, übersetzt von Emerich von wollig 7 Bukowies. In Scene gesetzt vom Regisseur Georg Droesche r. 4 Frau er
Neues Opern ⸗ Theater. Der Mikado. Burleske⸗ Operette in? Akten von W. S. Gilbert. Musik Sullivan. Scenischeß Arrangement von Balletmeister Gundlach. Vorstellung Rr. 8. Anfang 79 Uhr.
Theater. Anfang 74 Uhr.
da Staegemann, vom n Düsseldorf, als Gast.) Anfang reitag: Dainꝝy. onnabend: Hals.
Sonntag: Daiaꝝy.
Schauspielhaus.
Zum 250. Male: Nathan der Weise. Dra. von Georges Feydeau. matisches Gedicht in 5 Aufzügen von Gotthold von Benno Jacobson. Ephraim Lessing. (Daja: Frau Ida Staegemann, Sigmund Lautenburg. Anfang 795 Uhr.
Gilbert. Musik
Scenischeg Arrangement ü . von Babhetmeister Gundlach. Vorstellung Nr. 9.
Sonnabend: Berlin bei Nacht.
Ensemble⸗ Gastspiel
unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. tag: Zum 480. und letzten Male: Die Geisha.
- Sonnabend: Zum ersten Male: Freitag Schau ⸗ Gastspiel von Miß Mary Halton. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:
Cessing · Theater. Gastsplel von Lina Abarbanell.
169. Vorstellung. dame de chez Maxim.) Schwank in 3
Uebersetzt und bearbets In Seene gesetz! nm
Sonnabend und folgende Tage: Die Dame bin
Neues Opern Theater. Der Mikado. Burleske. Maxim. Operette in 2 Akten von W. S
Gin Moximum von 763 mm liegt über der don Arthur Sull ian. Alpengegend, ein Minimum von 754 mm über dem D Skagerrak und über dem nordwestlichen Schottland. Anfang 75 Uhr. ; ĩ In Deutschland ist das Wetter bet schwachen bis frischen südlichen bis westlichen Winden trübe und Seit gestern fanden vielfach Gewitter wosh⸗ mit reschlichen Niederschlägen statt. An der Nord Kleinstädter. n see trübes, im Süden aufklärendes Wetter ohne er⸗
hebliche Wärmeänderung wahrscheinlich.
Familien⸗Nachrichten.
Berliner Theater. Freitag: Die deutschen Verehelicht: Hr. Reglerungs. Assessor .
hanneg Keller mit Frl. Elisabetz Geh
(Dresden und Waldenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prosessor his Schlange (Hannover). — Gestorben: Felix Graf von Flemming 6 , ke ir , , otthus). — Hr. Pastor Lo: Fiel 9 Hr. Lr und Dberleut. 2. D. nn Schwartze (Pankow).
Rhodope.
Verantwortlicher Redakteur Direktor Siemen roth in Berli.
Verlag der Cypedition (Scholz) in Berlin
c der Norddeutschen Buchdruckerei und rig en ge n , rn n,
Acht Beilagen lelnschließlich Börsen⸗ Beilage]
Nesidenm . Theater. Dlrettlon: Sigmund bauten und vie osflzlelle Gensnuliste ver , burg. Freitag: Die Dame von Maxim. . nn,, zu Jiwe cken der Der! en
chutz gebiete.
harmonisch mit den sich bereits deckenden Theilen an, — eise, wie die Richolson schen Präs men, welche 39. . -
Pariser Weltausstellung berichtete Dr. N ; . .
gesetzt:
zum Deutschen Reichs⸗An
M 146.
Berlin, Donnerstag, den 21. Juni
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1906.
Amtliches. Den tsches Reich.
Gesezt, betreffend Abänderung des Reichs-Stempel vom 27. April Iich. r ere e.
Vom 14. Juni 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deut Kaiser, König von Preußen zc. J. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter ZJusti des Bundesraths und des Reichstages, . i. . . 9 . 1. , er Tarif zum Reichs-Stempelgesetz vom 27. April 1894 Reichs⸗Gesetzbl. S. 381) erhält die aus der Anlage ersichtliche
assung. . Artikel 2. 81 des Reichs⸗Stempelgesetzes wird gestrichen.
Im 5 2 werden die Worte „Tarifnümmer 1 bis 3 er⸗
setzt durch: „Nummer 1 bis 3 des anliegenden Tarifs“. 8 6Abs. 1 des Ges . ö 86 .. des Gesetzes erhält nachstehende Fassung: Bezüglich der vor dem 1. Juli 1900 i n inländischen und mit dem Reichsstempel versehenen aus— ländischen Werthpapiere bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Dasselbe gilt für die nach dem genannten
Zeitpunkt ausgegebenen inländischen Werthpapiere in Unsehung der vorher geleisteten Zahlungen.
Artikel 4. ,
J. Im S8 Abs. 3 des Gesetzes wird slatt „(1Artikel 360 des Handelsgesetzbuchs)“ gesetzt:
„(Artikel 333 des Handelsgesetzbuchs)“.
. 33. Im 5 9 Ziffer 3 des Gesetzes wird statt „Artikel 28“ setzt „Artikel 38“.
III. Im S 10 Abs. 1 des Peichs⸗Stempelgesetzes vom 2. April 1894 sind hinter die Worte „das abgabepflichtige Geschäft“ folgende Worte einzuschalten: M
„am Tage des Geschäftsabschlusses“ !! .
IV. Nach § 12 des Reichs⸗Stempelgesetzes wird als
§z 122 folgende Bestimmung eingefügt: . § 12a.
. Führt der Kommissionär an demselben Tage eine Einkaufskommission und eine Verkaufskommission über Werthpapiere derselben Gattung durch Eintritt als Selbstkontrahent aus, so ist für jedes der beiden Ge⸗ schäfte, insoweit sie sich ausgleichen, neben der tarif— mäßigen Abgabe eine weitere Abgabe in Höhe der Hälfte des Tarifsatzes zu entrichten, es sei denn, daß der Kommissionär zur Deckung eines der beiden Auf— träge ein abgabepflichtiges Geschäft mit einem Dritten abgeschlossen hat. Die Bestimmungen über die Erhebung der weiteren Abgabe und über die zur Sicherung dieser Erhebung erforderlichen Maßregeln, insbesondere über die Art der Buchführung, werden vom Bundesrath
getroffen.
V. Im 5§z 14 des Reichs-Stempelgesetzes fallen hinter den Worten „numeriert von“ fort die Worte:
den im 5 39 bezeichneten Anstalten sowie“.
VI. Im 8 15 des Gesetzes wird statt „Artikel 28“
„Artikel 38“. Artikel 5.
L. Abschnitt III des Reichs⸗Stempelgesetzes erhält folgende Ueberschrift: „Spiel und Welte“. II. S 22 des Gesetzes erhält folgenden Abs. 2:
Inwieweit Ausspielungen, bei welchen keine Spiel⸗ ausweise ausgegeben werden, zur Steuer heranzuziehen find, ist vom Bundetzrath zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen.
HI. Hinter 8 23 des Reichs⸗Stempelgesetzes wird die nachfolgende Bestimmung eingeschaltett:. . §8 22a.
Den Spieleinlagen stehen im Sinne der Tarif⸗ nummer 5 die Wetteinsätze bei öffentlich veranstalteten Rennen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen gleich. Wer im Inlande solche Wetteinsätze entgegennimmt, an aer lich er versteuerte Ausweise hierüber auszu⸗
ellen.
. 5 24 des Gesetzes erhält nachstehende Abs. 2 und 3: Den augländischen Loosen oder Ausweisen über Spieleinlagen stehen Ausweise über Einsätze bei aus— ländischen Weitunternehmungen für öffentlich ver⸗ anstaltete Rennen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen gleich. Wer, ohne solche Ausweise vom Ausland ein— en, Wetten der bezeichneten Art vermittelt, ist, ofern er diese Vermittelung gewerbsmäßig betreibt, verpflichtet, versteuerte Ausweise über die Wetteinsätze
auszustellen. Gewerbsmäßige Vermittler von Wetten der vor⸗ bezeichneten ö. der im 8 Wa bezeichneten Art unter— ehen der Aufsicht der Steuerbehörden nach näherer estimmung des Bundesraths. , e , Im 8 25 Abf. 1 des Gefetzes wird Zeile 1 statt SS 22 bis 24 gesetzt: . 26. „»S§ 22, Wa, 23 und 24“. 1 — I. 3 25 Abf. des Gefetzes fällt fort. 22
Artikel 6. sz 29 des Gesetzes erhält folgende Fassung:
8 XV.
Loose u. s. w. inländischer ,, für welche vor dem 1. Juli 1900 die obrigkeitliche Erlaubniß ertheilt ist, unterliegen, sofern die Ziehung der Loose
1
vor dem 1. Januar 1502 beendet ist, der Reichs⸗Stempel⸗
. nur nach Maßgabe der bisherigen Bestim⸗ ungen.
. Ausländische Loose, welche vor dem 1. Juli 1900 eingeführt, auch binnen drei Tagen nach demselben an⸗ , sind, und die Loose von Staatslotterien, deren
usgabe auch nur für eine Klasse bereits vor diesem Zeitpunkte begonnen hat, unterliegen, sofern die Ziehung der Loose vor dem 1. Januar 1961 beendet sst, der Resche⸗Stempelabgabe nur nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen,
Für das Wetten an Totalisatoren auf inländischen , finden die bisherigen Bestimmungen bis zum 1. Januar 1901 Anwendung.
Artikel 7.
Hinter 5 30 des Gesetzes werden folgende Bestimmungen eingeschaltet: z
IIIa. Schiffsfrachturkunden. (Tarifnummer 6.) . ö 8 30a.
„Die Beförderung von Gütern im Schiffsverkehre zwischen inländischen und ausländischen Seehäfen oder zwischen inländischen Flußhäfen und ausländischen Seehãfen darf nur erfolgen, wenn eine Urkunde der im Tarife bezeichneten Art ausgestellt wird. Die Ab⸗ lieferung von Gütern, die im Schiffsverkehre vom Auslande nach dem Inlande befördert find, darf nur erfolgen, wenn eine Ürkunde der bezeichneten Art aus— gehändigt wird.
Auf den Postverkehr und die Beförderung des Gepäcks der Reisenden finden diese Vorschriften“ keine Anwendung.
§ 30b.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nummer 6 des Tarifs bezeichneten Stempelabgabe liegt bei Urkunden, welche im Inland . werden, dem Ablader, bei den im Ausland ausgestellten Urkunden dem Empfänger der Sendung ob.
§ 300.
Wird eine Urkunde der bezeichneten Art im In⸗ land ausgestellt, so ist die Abgabe von einer Abschrift zu entrichten, die dem Rheder auszuhändigen oder, falls diesem selbst die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe obliegt, von ihm zurückzubehalten ist.
Hat der Rheder seine Niederlassung im Auslande, so tritt an seine Stelle der inländische Vertreter.
§ 304.
Die Abgabe muß entrichtet werden bei im Inland ausgestellten Schriftstücken, bevor die Aushändigung der Urkunde durch den Abladber erfolgt, bei im Ausland ausgestellten binnen drei Tagen, nachdem die Urkunde in den Hesitz des Empfängers der Sendung gelangt ist. Die Schriftstücke, von welchen die Abgabe zu ent— richten ist, sind während der Dauer eines Jahres auf⸗ zubewahren.
. S 30e.
Ist die Entrichtung der Abgabe von den dazu ver⸗ pflichteten Personen unterlassen worden, so ist sie von jedem ferneren Inhaber des nicht gestempelten Schrifistücks binnen drei Tagen nach dem Tage des Empfanges und jedenfalls vor der weiteren Aushändi⸗ gung des Schriftstücks zu bewirken.
4 § 30.
Die im § 30a gedachte Verpflichtung wird erfüllt durch Verwendung von Vordrucken, die vor dem Gebrauche vorschriftsmäßig abgestempelt sind, oder von k nach näherer Anordnung des Bundes⸗ raths.
Dem Bundesrath steht auch die Bestimmung darüber zu, ob und in welchen Fallen die Entrichtung der Ab⸗ gabe ohne Verwendung , nn erfolgen darf.
30
Die Nichterfüllung der Steuerpflicht wird mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem fünfundzwanzigfachen Vetrage der vorenthallenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark betragt.
Diese Strafe trifft besonders und zum vollen Be⸗ trage Jeden, der die ihm obliegende Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe nicht rechtzeitig erfüllt.
Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher der Vorschrift des 8 30a zuwider Güter befördert oder ausliefert, ohne daß eine der vorgeschriebenen Urkunden ausgestellt oder ausgehändigt wird.
Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt statt der im Abs. 1 edachten Strafe eine Geldstrafe von zwanzig bis ar w end Mark ein.
8 30h.
Wer die Beförderung von Gütern als Gewerbe betreibt, hat, wenn er nach erfolgter Bestrafung auf Grund des § 30g von neuem der dort bezeichneten Vorschrift zuwiderhandelt, neben der Strafe des 8 309g die im § 20 vorgesehene , verwirkt.
i
Enthält ein Schrifistück außer der Beurkundung eines Frachtvertrags noch eine andere, einer landes⸗ gien en Stempelabgabe unterliegende Beurkundung, . inden die landesgesetzlichen Vorschriften neben den
,, dieses Gesetzes Anwendung.
Im übrigen unterliegen die Schriftstücke keiner weiteren Stempelabgabe (Taxe, Sportel u. s. w.) in den einzelnen Bundesstaaten.
Im 3 34 Abs. 2 des G . i s 8 d m ; es Gesetzes wird statt „S§ 3, 19 un Is geseßt: „8 3, 19 . 30g *
Der 8 39 Abs, X des Gefetzes wird wie folgt geändert:
Der Prüfung in Bezug auf die Abgabenentrichtung unterliegen alle diejenigen, weiche abgabepflichtige Ge⸗ schäfte der unter Nummer 4 des Tarifs bezeichneten
Art oder die Beförderung von Gütern im Schiffs⸗ verkehr (Nummer 6 des Tarifs) gewerbsmäßig betreiben oder vermitteln.
Artikel 9.
Insoweit für das Rechnungsjahr 1900 die Erträge an Reichs⸗Stempelabgaben das Etals⸗Soll der Ueberweisungen aus den letzteren übersteigen, ist der Ueberschuß zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichskasse zurückzuhalten.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem zu erlassenden Gesetze, betreffend die deutsche Flotte, am 1. Juli 1900 in Kraft.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Fassung des . . welche sich aus vorstehenden Bestimmungen und aus dem Erlasse des Handelsgesetzhuchs für das Deutsche Reich ergiebt, in einer fortlaufenden Nummernfolge der Ab⸗ schnitte und Paragraphen mit dem Datum des vorliegenden Gesetzes durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer ö Unterschrift und gn, ö nsiegel. egeben Caste aalburg hei Homburg v. d. Höhe, den 14. Juni 1900. ; d ; doh Wilhelm.
(L. S.) Fürst zu Hohenlohe.
Anlage. Fri.
Steuersatz Gegen stand vom
der Besteuerung. .
Berechnung der Stempelab gabe.
Laufende Nr.
2
Aktien, Kuxe, Renten vom Nennwerthe, und Schuldverschrei⸗ bei Interims- bungen. — scheinen und nicht
a, Inländische Altien, voll gejahlten Aktien · Antheilsscheine und Namens Aktlendom Reichs bank⸗Antheilsscheine Betrage der be⸗ sowie Interimẽscheine über scheinigten Ein⸗ Einzahlungen auf diese zahlungen, und Werthpapiere . war:
b. Ausländische Aktien zu 1a in Ab⸗
und Aktien ⸗Antheilsscheine, stufungen von wenn sie im Inland aus 2 M, . gehändigt, veräußert, ver⸗ zu 1b in Ab⸗ pfändet oder wenn daselbst P stufungen von andere Geschäfte unter 21 460. Lebenden damit gemacht für je 100 M oder oder Zahlungen darauf ge⸗ einen Bruchtheil geleistet werden, unter der dieses Betrags. Bei gleichen Voraussetzung auch inländischen Aktien Interimsscheine über Ein⸗ u. s. w. erfolgt die zahlungen auf diese Werth⸗ re e ,,,. pan nne, lich des Betrags, Die Abgabe ist von zu welchem sie höher iedem Stücke nur einmal als der Nennwert zu entrichten. lautet, ausgegeben werden.
Der nachweislich versteuerte Betrag der Interimsscheine wird auf den Be⸗ trag der demnächfst etwa zu versteuern⸗ den Aktien u. s. w. 2 Das Gleiche gilt von dem versteuerten Betrage nicht voll
ezahlter Aktien
ei späteren Ein⸗ zahlungen. Ausländische
Werthe werden nach den Vorschriften wegen Erhebung des Wechselstempels um⸗ gerechnet.
c. Antheilsscheine ge⸗ werkschaftlich bꝛitriebener Bergwerke (Kuxe, Kux⸗ ae
Außerdem für alle nach dem 1. Juli 1900 auf Werthe der angegebenen Art ausgeschriebenen Ein⸗ zahlungen, soweit solche nicht jur Deckung von Betriebsverlusten dienen oder zur Erhaltung des Betriebs in seinem bis. herigen Umfange bestimmt sind und verwendet werden 1 — dom Betrage der
Zur Entrichtung des Einzahlung, und Stemvels für die nach dem zwar in . 1. Juli 1900 ausgeschrie⸗ en von 1 M für benen Einzahlungen ist die e 100 S oder Gewerkschaft verpflichtet, einen Bruchtheil und zwar spätestens zwei dieses Betrags. Wochen nach dem von der Gewerkschafte vertretung festgesetzten Einzahlungs⸗ termine.
Befreit sind: Inländische Aktien und Aktien, Antheilsscheine so⸗ wie Interimsscheine über , nn, auf dlese Werthpapiere, sofern sie von Aktiengesellschaften ausgegeben werden, welche nach der Entscheidung des Bundesraths ausschließlich gemeinnützigen wecken dienen, den zur Verthei⸗ lung gelangenden Rein⸗ gewinn satzungsmäßig auf
von jeder einzelnen Urkunde.