3) die Anstellung und Entlassung der Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter;
4 die Zuftimmung zur Anstellun J und von Beamten, welche einen Gehalt von mehr als 3000 M oder einen Antheil am Jahresgewinne beziehen;
5) ö Errichtung von Zweigniederlassungen und
k 6) die Feststellung einer Dienstanweisung fer den and und einer Geschäftsordnung für den
ö,.
7) die Be hlußiaffon über die der Aufsichts behörde bezüglich der Bestellung des Treuhänders zu unterbreitenden Anträge;
8) die Feststellung einer der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegenden Anweisung über die Ermittelung des Werthes der zu beleihen⸗ den Grundstückt;
9) die Feststellung der der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegenden Grundzüge der
die Vorschriften der 55 40, 261 des Handelsgesetz⸗ buchs vom 10. Mai 1897 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung. J
67. Die Bilanz hat in getrennten Posten namentlich zu enthalten:
1) den Gesammtbetrag der zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken und Werthpaplere;
2) den Gesammtbetrag der rückständigen Hypo⸗ thekenzinsen;
3) den Gesammtwerth der Grundstücke der Bank unter gesonderter Angahe des Werthes der Bankgebäude;
4) die Gesammibeträge der Bestände an Geld, an Wechseln und an Werthpapieren, unter gesonderter Angabe des Betrags der eigenen Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschrei⸗ bungen der Bank; den Gesammtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombardgeschäften; den Gesammtbetrag der Guthaben bei Bank⸗
einem den . übersteigenden Betrag ent⸗ e, ist, darf der Mehrerlös jederzeit verwendet werden.
§ 70. In der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind in getrennten Posten namentlich die Gesammtbeträge der in dem . von der Bank verdienten Hypothekenzinsen, Darlehensprovisionen und sonstigen Nebenleistungen der Hypothekenschuldner, sowie der Gesammtbetrag der für das Geschäftsjahr von der Bank zu entrichtenden Pfandbriefzinsen anzugeben.
71. In dem Geschäftsbericht oder in der Bl⸗ lanz sind ersichtlich zu machen: ;
1) die Zahl der zur Deckung der Hppotheken⸗ pfandbriefe bestimmten Hypotheken und deren Vertheilung nach ihrer Höhe in Stufen von hunderttausend Mark;
2) die . welche davon auf Hypotheken an landwirthschaftlichen und auf solche an anderen Grundstücken, auf Amortisationshypotheken und auf andere Hypotheken, auf Hypotheken an Bau⸗ plaͤtzen und an unfertigen, noch nicht ertrags⸗ fähigen Reubauten fallen;
selbe die Hälfte des eingezahlten Grundkapitel;
beträgt;
4) von dem alsdann noch verbleibenden Bet
des Reingewinns werden a. acht vom Hundert olg Antheil am Rehn. gewinn r S hö Absatz 2 dieser Satzun i, fllt itter den sijfihle afts ee, wendet; die den Vorstandsmitgliedern und andere Beamten . zugebilligten An, theile am Reingewinn berichtigt; s) über die Verwendung des Restes beschließt di
8 j ehe vel n . ö
. ach der Genehmigung dur e General. versammlung ist die Bilanz, sowie die Gewinn⸗ 1 Verlustrechnung unverzüglich durch den Vorstand be, kannt zu machen (8 5).
Die Bekanntmachung, wie der Geschäftsbericht des Vorstandes nebst den Bemerkungen des Aufsichtz. raths ist zum Handelsregister einzureichen.
VL. Aufsicht der Staatsregierung.
§ 74. Die Bank unterliegt der staatlichen Auf
zum Deutj chen Reich
M 1416.
Fünfte Beilage
Berlin, Donnerstag, den 21. Juni
s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1906.
1. Untersuchungg⸗ Sachen. 7. Aufgebote, 3. Unfall⸗ und Invaliditäts z. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
— ———
erlust und Fundsachen, . u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
7. Erwerbg⸗ und Wirths
9. Bank ⸗Auswelse. 10. Verschiedene
ekanntmachungen.
5. Tommandit⸗Ge n ,. u. Aktien Gefell sch .. 8⸗Genossenschaften. 8. Niederlafsung 2c. von Rechtsanwalten.
200
Samaden
10) Verschiedene Bekanntmachungen. Hotel Bellevue.
1
C. Verwendung des Jahresüberschuffes.
Bedingungen für hypothekarische Darlehen;
10) die r nm der der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorzulegenden Grundsätze für die
Gewährung von Darlehen an Kleinbahnunter⸗ nehmungen.
§z 54. Der Aufsichtsrath hat in der Weise zu
zeichnen, daß der Vorsitzende zu der Firma der Ge⸗
häusern; sicht. Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Ge, In schönster, aussichtgreicher Lage. Tägliche Tramwmay⸗BVerbindung mit den Stahlbädern
schäftsbetrieb der Bank und dauert auch nach d St. Moritz, mit Pontresina und dem Morteratschal Gü ö ufa ner e nn ö. k ö r. . 9 ö . 3 D, pi ,,, n, nge ,, ., e Aufsi ehörde kann einen Kommissar be— een, rer, er de erengadins uottas il, ; stellen, der unter ihrer Leltung die Aufsicht n, nächster Nähe. as Murail, genannt Eugadiner Rigi, in § 75. Die Aufsichtsbebörde ist befugt, alle An, Gute Küche, reelle Weine bei sehr bescheidenem Pensionepreise zusichernd, empfiehlt sich
den Gesammtbetrag der im Umlaufe befind⸗ die Zahl der Zwangsversteigetungen und die lichen Hypothekenpfandbriefe nach ihrem Nenn⸗ Zahl der Zwanggverwaltungen, welche in dem werthe, bei verschieden verzinslichen Hypotheken ; Geschäftsjahr auf Antrag der Bank bewirkt pfandbriefen den Gesammtbetrag jeder dieser worden sind, sowie die Zahl der in dem Ge— r een, schäftsjahre bewirkten Zwangsversteigerungen 3) An die Aktionäre oder Garanten
und Zwangsverwaltungen, an welchen die Bank 4) An die Versicherten
sellschaft mit dem Zusatze Der Aufsichtsrath“ seine Namens unterschrift hinzufügt.
§ 565. Jedes Mitglied des Aufsichtsraths erhält für seine Thätigkeit eine Vergütung von jährlich fünfhundert Maik.
Daneben erhalten die sämmtlichen Mitglieder zu⸗ sammen einen Antheil von acht vom Hundert von dem Reingewinne, welcher nach Vornahme sämmt⸗ licher Abschreibungen und Rücklagen sowie nach Ab⸗ zug eineg für die Aktionäre bestimmten Betrags von vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals verbleibt.
Ueber die Vertheilung des Antheils am Rein⸗ gewinn unter seine Mitglieder beschließt der Auf⸗ sichtsrath.
3) Generalversammlung.
§ 56. Die Rechte, welche den Aktionären in den Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Führung der Geschäfte zustehen, wer⸗ den durch Beschlußfassung in der Generalversamm⸗ lung ausgeübt.
§ 57. Innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftéjahres findet eine ordentliche General versammlung statt, welche über die Genehmigung der Jahresbilanz für das verflossene Geschäftsjahr und die Gewinnvertheilung, soweit dieselbe nicht durch diese Satzung bestimmt ist, sowie über die Entlastung des Voꝛrstands und des Aufsichtsraths beschließt.
Außerdem sind außerordentliche Generalversamm⸗ lungen zu berufen, wenn das Gesetz oder das Inter⸗ esse der Gesellschaft es erfordern.
F§z 58. Vie Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsratht ober den Vorstand durch einmalige Bekanntmachung (5 5) berufen.
Zwischen dem Tage der Berufung und dem Tage der Generalversammlung muß eine Frist von mindesteng drei Wochen liegen. Der Tag der Berufung und der
8) den Gesammtbetrag der Verbindlichkeiten der Bank aus der Annahme von Geld zum Zwecke der Hinterlegung.
§z 68. Sind e e npfanbbriefe zu einem ge⸗ ringeren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, so darf in die Aktiven der Bilanz ein Be⸗ trag aufgenommen werden, der vier Fünftheilen des Mindererlöses gleichkommt; von dem Mindererlös ist der Gewinn abzuziehen, den die Bank durch den Rückkauf von Hypothekenpfandbriefen zu einem ge— ringeren Betrag als dem Nennwerth erzielt hat. Der demgemäß in die Bilanz eingestellte Aktivposten muß jährlich zu mindestens einem Viertheil abge⸗ schrieben werden.
In keinem Jahre dürfen die nach den Vorschriften des Abs. 1 in die Bilanz aufgenommenen Aktivposten zusammen mehr betragen als das Doppelte des Ueber- schusses, den die Hypothekenzinsen für das Bilanziahr ergeben, wenn von ihnen die Pfandbriefzinsen und außerdem ein Viertheil vom Hundert der Gesammt⸗ summe der Hypotheken abgezogen werden; auch dürfen die bezeichneten Aktivposten zusammen nicht den Betrag des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz be⸗ stimmten Reservefonds übersteigen.
Die durch die Ausgabe der Hypothekenpfandbriefe entstandenen Kosten, mit Einschluß der für die Unter⸗ bringung gezahlten Provisionen, sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jahres zu verrechnen, in welchem sie entstanden sind.
Ansprüche der Bank auf , der Hypo⸗ thekenschuldner für die auf das Bilanziahr folgende Zeit dürfen nicht in die Aktiven der Bilanz aufge⸗ nommen werden.
§ 69. Sind Hypothekenpfandbriefe zu einem höheren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, und hat die Bank auf das Recht verzichtet, die Hypo⸗ thekenpfandbriefe jederzeit zurückzuzahlen, so ist der
sonst betheiligt war;
die Zahl der Fälle, in welchen die Bank wäh— rend des Geschäftsjahres Grundstücke zur Ver⸗ hütung von Verlusten an Hypotheken hat über⸗ nehmen müssen, sow ie den Gesammtbetrag dieser Hypotheken und die Verluste oder die Ge. winne, welche sich bei dem Wiederverkauf übernommener Grundstücke ergeben haben; die Jahre, aus welchen die Rückstände auf die von den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres;
der Gesammtbetrag der im Geschäftsjahr erfolgten Rückzahlungen auf die Hypotheken, getrennt nach den durch Amortisation und den in anderer Weise erfolgten Rückzahlungen; die Beschränkungen, welchen sich die Bank hinsichtlich der Rückzahlung der Hypotheken pfandbriefé unterworfen hat, getrennt nach den einzelnen Gattungen der Hypotheken pfandbriefe.
Die unter Nr. 3 bis 5 bezeichneten Angaben sind getrennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grundstücken und nach den Hauptgebieten zu machen, auf welche sich die Geschaͤftsthätigkeit der Bank erstreckt.
In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind der Mehrerlös und der Minder⸗ erlös anzugeben, welche in dem Geschäftsjahr durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als den Nennwerth entstanden sind.
§z 72. Nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalpersammlung wird der nach Buchung der . verbleibende Reingewinn wie folgt vertheilt:
ordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschästsbetrieb der Bank mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Wesse k Bestimmungen im Einklange zu er— alten.
Die Aufsichtgbehörde ist namentlich befugt:
I) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, sowie den Bestand der Kasse und 3 Bestände an Werthpapieren zu unter uchen;
2) von den Verwaltungzorganen der Bank Aus. kunft über alle Geschäftsangelegenheiten zu verlangen;
3) einen Vertreter in die Generalversammlungen und in die Sitzungen der Verwaltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungsorgane, sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschluß— fassung zu verlangen, und, wenn dem Ver, langen nicht entsprochen wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen. die Auzführung von Beschlüssen oder An— ordnungen zu untersagen, die gegen das Ge— setz, die Satzung oder die sonst in ver— bindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.
a 76. Der Genehmigung der Aussichtsbehörde be= ürfen
1) die von der Bank zu erlassende Anweisung über die Ermittlung des Werthes der zu be— leihenden Grundstücke;
2) die von der Bank festzustellenden Grundflüge 1 Bedingungen für hypothekarische Dar— ehen;
abo
Lebens versicherungs⸗Gesellschaft zu
der Eigenthümer: Joh. Liß.
auf Gegenseitigkeit errichtet in Jahre 1830.
L. Gewinn und Verlustrechnung für 1899.
Leipzig
A. Einnahme. I) Ueberträge aus dem Vorjahre: a. Prämienreserve b. C. d. 6.
) Prämieneinnahme: a. Für Kapitalversicherungen anf den Todedfan b auf den Erlebensfall
C. Rentenhersicherungen d. , sonstige Versicherungen
(Rückversicherungen übernimmt die Gesellschaft nicht)
3) a. Zinsen
4 Kurtgewinn aus verkauften Effekten Vergütung der Rückversicherer 6) Sonstige Einnahmen:
3 Dem Dipidendenreservefonds B. überwiesene Dividendenantheile . Zinsen
j 600 00, — chene
91 993,59 251 147,69 250 530,13
144 299, 0
61 367,22
5 753.2
li
129 793 768 9378 818
27 878 526
)
z 1405090
43 J6h
*
20 66
09
* 168 )) 192
ii 1272 255
— — ——
156 672
6718199 66 32 652
238 680 0
75, 25
23 191 428 4.
6 750 8h2
5) Andere Verwendungen
II. Bilanz Ende 1899.
— —
A. Activn.
,
c. Kommunalpapiere d. Sonstige Werthpapiere
12) Ausstände bei Agenten 13) Gestundete Prämien. 14) Baare Kasse
15) Inventar und Drucksachen
Todesfall . . ; Erlebensfall. C.
tb 3
3766 750 30 232 050 283 898 75
1612 .
8665 36
.
6 Sh 7637:
— — —
10. 3
93 170 38 16 a4 gig oz ö
282 699 14 14 216 688 — 226 728 - 136776 194 86 7
P 1618 609 10 1042355 66 3 106 599 65 76 832 32 — 1
n.
9 506 155 452 803
zog oo0⸗ 70M 518 —
3) die von der Bank festzustellenden für die Ge— währung von Darlehen an Kleinbahnunterneb⸗ 6. mungen maßgebenden Grundsätze. .
9 § 77. ,,, *. ersten . . . *.
alenderhalbjahres ist eine vom Treuhänder be— 6 46023 . j
glaubigte . n ,. welche 6 hr ? 3. , . rend des letzten Halbjahres in dem Pvpothelen⸗ 43 41089 P 7) Ge ; ;
register vorgenommen worden sind, der Aufsichts—, 32 596 64 5 ,,, ,
behörde einzureichen. ; 369961 g Saarkautionen ;
Hannoversche Bodenkredit ˖ Bank. 1219342 ö ů.
Der Aussichtsrath. 182119 og g .
F. Sander. 165 253 40
265 679161
109 146 25
1) zunächst ist der zwanzigste Theil in den zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes zu bildenden Reservefonds so lange einzustellen, als der Reservefondtz den zehnten Theil des Grundkapitals nicht überschreitet; alsdann werden vier vom Hundert des ein gezahlten Grundkapitals als Gewinnantheile an die Aktionäre vertheilt; von dem verbleibenden Ueberschusse wird die Hälfte zur Bildung eines Extrareservefonds, welcher ausschließlich zur Sicherung der Pfand⸗ briefgläubiger bestimmt ist, verwendet, bis der⸗
Mehrerlös, soweit er den Betrag von eins vom Hundert des Nennwerths übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzustellen. Die Bank darf über ihn während der Jahre, für welche die Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe ausgeschlossen ist, alljährlich nur zu einem der Zahl dieser Jahre entsprechenden Bruchtheile verfügen. Die Verfügung ist ausge⸗ schloffen, solange ein Mindererlös der im § 68 Abs. 1 bezeichneten Art als Aktivposten in der Bilanz steht; zur Tilgung eines n. Mindererlöses, sowie zur Deckung des Verlusteg, der für die Bank durch den Rückkauf von Hypothekenpfandbriefen zu
les ssh IJelvetia Schweizerische Feuerversicherungs⸗Gesellschaft in St. Gallen.
Siebenunddreißigster Rechnungsabschluß, umfassend die Operationen vom H. Januar bis 31. Dezember 1899.
15 145 48 ö 4 — 9958 gos os 6) Prämienreserve: a. für Versicherungen auf den Todesfall TFF TF Erlebengfall 13 780 653 46
Tag der Generalversammlung sind hierbei nicht mit zurechnen.
Der Zweck der Generalversammlung soll bei der Berufung bekannt gemacht werden.
53 59. In der Generalversammlung gewährt jede Aktte eine Stimme.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmäch⸗ tigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend; die Voll⸗ macht bleibt in der Verwahrung der Gesellschaft.
§z 60. Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens bis Ablauf des zweiten der Generalversammlung vorhergehenden Werktags bei der Kasse der Gesellschaft oder einer anderen bei der Berufung der Generalversammlung bekannt zu gebenden Stelle oder bei einem Notar hinterlegt werden.
Ueber die geschehene Hinterlegung wird ein Hinter⸗ legungsschein ausgefertigt, welcher als Nachweis für den Umfang des Stimmrechts dient.
F§z 61. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aussichtsraths. Ist im . seiner Behinderung keiner der nach § 49 zu einer Vertretung Berufenen erschienen, so eröffnet ein Mitglied des Vorstands die Generalversamm⸗ lung und läßt einen Vorsitzenden wählen.
§ 62. Jeder Beschluß der Generalversammlun bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung dur ein über die Verhandlung gerichtlich oder notariell aufgenommenes Protokoll.
Eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Protokolls ist unverzüglich nach der Generalversammlung von dem Vorstande zum Handelsregister einzureichen. 563. Die Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), sowelt nicht durch das Gesetz oder die Satzung eine . Mehrheit oder sonstige Grfordernisse vorgeschrleben sind.
Die Abstimmungen erfolgen schristlich oder münd⸗ Wechsel im Portefeuille lich. Schriftliche Abstimmung hat zu erfolgen auf Baarschaft in Kasse Anordnung des Vorsitzenden oder auf Antrag von 5. Antheil am
2 1
140 791 gez bs 23 316 088 68
.
b11 727 199 553 2011
E. Ausgabe.
I) Schäden aus den Vorjahren: a gezablt b. zurückgestellt ) Schäden im Rechnungs jahre: / a. durch Sterbefälle bei Todesfallversicherungen: / g. Diverse Kreditoren
a. gejahlt . S. zurückgestellt 6068 261 66 11) Ueberschuß des Jahres J
b. für Kapitalien auf den Erlebensfall: a. gezahlt S 990 850, — ͤ 1134 750 —
o 827 46 26] a3 g
6 , 8969 2l3 2s 6866 163 3
183 200 766 25
Resultate des Geschüstsbetriebes im Königreich Preußen während des Jahres 1899. Bewegung im vreußischen Versicherungsbestande.
536 147
Bilan z. Gewinn⸗ und Verlust · Konto.
Passiva. C C. Fr. 6 ö kö . ,, 14 95 3 27 Vortrag der Reserve für nicht abgelaufene Versicherungen aus 18958 .. 2 163 945 3 151613727 . ö ö unregulierte Schäden aus 1898 384 957 2 429 641 261 Erzielte Baarpraͤmien⸗Einnahme inklusive Gebühren und abzüglich Ristorni 295 684 01 auf versicherte .Fr. 4518 913 791, — 400 878 50 Ertrag der Kapitalanlagen w ö Uebertrag aus dem Gewinn des Rückoersicherungsfonds 115 44491 Total der Einnabmen Siege rn 1 ˖. 1 37 Bezahlte , auf Rückver sicherte« . . Fr. 1 598 812 244, — . R 22 2 Gewinn⸗ und Verlust Konto. ..... 651 42238 J , em * Total 20 239 145 53 Ab: Ersatz von den Rückversicherern —Agentur⸗Provistonen und Courtagen. S 000 000. - Sämmtliche Verwaltungskosten. 2575 7560511 Abschreibung am Verwaltungsgebäude ..
5 110 86064 141620236 659 008 10 39 620 99 185 000 —
n 90 329 07 876 511 90 3627726
Aktien Kapital
Gewinn Reserve⸗Fond
Rückoersicherungs⸗Fond
Reserve für laufende Risiken ..... . schwebende Schäden..
Hilfsfond fü
S. jzurũckgestellt. 143 900, —
S 7b6 2657 72 . c. Renten J ö 295 11 B ——
100000 — 11725 9405.
Versicherungen auf den Todesfall
6. zurũckgestellt . Versicherun . x . — erungg⸗· Versicherungs⸗ inn, 5 rte , , nnmneltia aufgelöste Versicherungen: Policen summe Policen . ; 2203 126 35 2645 756 . gejablt n 82 964, 22 32 5
„go 23) &. urcdgestelst .. ö. ln 6 . 22 07 76 ö 1 532 2596 b. Rückgewäbr für durch Tod erloschene Versichcr nm mn 777 den 2694 286 836700
d dss TNT T N TTF Abgang 1899:
5000 2 ; 7 a. gejahlt . . 60 65 608, 29 . zuruck gestelit —: 66 466 89 Durch od bei. Ablauf der Versicherungs dauer... 590 3007200 637 500 ; ; h Divlden 9 ĩ ; 3 5 Durch Rückkauf, Ermäßigung der Versicherungssumme 281 I 828 700 170 00 , . fie n n r abgelaufene Versicherungen im Betrage von . z. fir becnt 2 1 . 2 28 zen 6s ss Punch Berfal sufslge untetläfsener Prämzemjahlang. . ed 30h 30009 Fr. dsh r S5 i,. — 2429 64126 Rickrersichetun gs prämien . = 1 6 lz 238 S od 3 3 G e,. a . 13 81 1 1900 und J rr l ori i ten 8. z r. 4 45 auf spätere Jahre.) J 89 Reserve für unregulierte Schäden.... 122643038 . Ab: Antheil der Rückversichererr . 930 74637 295 684 b. . Werthpapiere 143 696 55 62 ir r en 23 4 . Untstnde bei Agenten 136 148 688 Verblelbt ein Netto Gewinn von ih reif. auf verkaufte Effekten und Valuten ö ö. . . ö ab — 4 2 , ,. Betrag des eingezahlten Aktien . mienübertrãge: ö für Kapital versicherungen auf ben e e, ü , . sz nn ,,,, 17 . . . Bleiben . j Der Verwaltunggrath stellt den Antrag, hiervon? . — 75 s dem 5 für Angestellte der Gesellschaft ju überweisen. .. z 13 789 S3 46 zu gemeinnützigen und wohlthätigen Zwecken ju verwenden.. , ö Rentenveisicherun gen ö und auf neue Rechnung vorjutragen. .. ; t — ᷣ ; sonstige Nersicherungen? . ö.
sodaß von den verbleibenden .... 19) Sonstige Reserven:
26 o dem Gewinn⸗Reserve Fond mit..... 133 3333 2. Cxtrareserve fonds ö sog goh
15 0½ als Tantisme dem Veiwaltungsrath und der Direktion mit 60 000 — b. Jonds fur Waut ongdariehn? .. . 66 367
und der Rest den Attionären als Superdividende mit...... 0 00 = 0. ensiongfonds für die Geseüschaftsbeamien . 265 579
zufallen würden. . Amortisatsongfonds für Hypothekenkapftailen ; 109 1462 Die diesjährige Gesammtdividende würde hiernach Fr. 200, — per Altie 6. kenn gewordene, vertragsmäßig von der Gesellschaft aufzu⸗— .
betragen. bewahrende und zu verzinsende Versicherungösummen .... 67 827 f. Sonstige Pasfiva ... 17863
Versicherungen auf den Erlebens fall
4155 92065 8 870 011 55
Guthaben von Versi 1667 M=
Acti vn. Obligationen der Attionäre ...... Darleihen auf Hypotheken ..... Effekten Kautionen bei verschiedenen Regierungen
Total der Ausgaben Bleiben
88 4946
6 6 2 6 23 32 2 43 a,. 3 * 36 , , r, e, e, k 77 ; Q ö. l ö ö
9 677 229 46 bl oi, 10 2 65 204. 35 25 ooo. =
7 953 175, —
mindestens fünf Aktionären. tãmien · Ausstãnde
Wahlen werden, sofern sie nicht durch ausnahmz⸗ Guthaben bei Banken und Banquiert lose Zustimmung erfolgen, in schriftlicher Abstimmung Diverse Debitoren vollzogen. Als gewählt gelten dichenigen, welche die Zu verrechnende Zinsen auf die festen An— ee Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich . vereinigen.
§ 64. Eine Mehrheit, welche mindestens drei Viertheile des bei der Beschlußfassung vertretenen lee, g, umfaßt, ist erforderlich bei Beschlüssen Über:
1) Abänderungen des Gesellschaftsvertrags, 2 Auflösung der Gesellschaft, 3 r n der Gesellschaft mit einer anderen ese ; —
In der über , oder Vereinigung mit einer anderen Gesellschaft beschlleßenden Generalversammlung müssen mindestens drei Viertheile des Grundkapitals vertreten sein. Sofern die Generalpersammlung nicht beschlußfähig ist, wird eine zweite Generalversamm⸗ lung berusen, welche ohne Rücksicht guf die Höhe deg vertretenen Grundkapitals beschlußfähig ist.
V. Bilanz, Reingewinn, Reserven.
§ 66. Der Verstand hat in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres für das verflossene r eine Bilanz, eine Gewinn und Ver⸗ lustrechnung, sowie einen den Vermögensfland und die Verhaͤltnisse der Gesellschaft entwickelnden Be⸗ richt dem A atbe vorzulegen.
§ 66. Für die Aufstellung der Bilan) kommen
ö ö ö ö Erlebensfall. von den bejahlten Versicherungssummen auf den Todesfall 7 ( Bon fen Geher e Grell were, mn, ,,, on den Geldern der Gesellschaft waren Ende m Königre reußen angelegt: 1) hypothekarisch auf im Königreich Preußen gelegene 8a. z . 6 13) Sho nn s, g, , ng Konsols mit ei
n G Kgl. Preußischen Konsols mit einem Buchwerthe von 2 000 . 4 V0 Rentenbriefen der Provinz Schlesien mit einem Buchwerthe von 24 000 . ö ö Pommern ö. ö ö ö 21 909 ö ö ö Brandenburg ö x 4 6000 9. 1 * 1 achsen n. 12 123 14 2
12990. . J 36 0 Osspreußischen Pfandbriesen mit einem Buchwerthe von ....
499081
Total GNU
Betrag der bis 31. Dezember 1899 ge⸗ schlossenen a . Versicherungen, für welche die Prämien jedoch erst später zu vereinnahmen sind .
Betrag der hierauf entfallenden und so⸗ mit in dieser Bilanz nicht verrechneten mee Don gen
—
lb O0l 280 66 9 968 968
, ,,
140791 92316 150 000
Sividende: Als Dividende sind für 1901 folgende Sätze festgesetzt worden: Dividendenylan Ac. 42300 der ordentlichen . 3 und für die dividendenberechtigten Zusatzbeiträge 150! der Summe der gezahlten Zusatz beittãge.
.
Dividendenplan B.: a. lebenslängliche Versicherungen: Jahresbeiträge, b. abgekürzte Versicherungen: bei 6 =- 10, 11 - 16, 16-20, 21 - 25,
4,5 o 0. 3,9 0/0 3,4 0 390 16) Sonftlge Ausgaben: . ; ö ö . Jahres beitrãge Rik i go gab: 36. i ren ung aus dem Fonds für Kautionsdarlehne .... sowie 2, 9/9 2.40 20,6 1,7 υ9 1,5 o der 89 der gejahlten Zusatz⸗
zahlung aus dem Amortisationsfonds für Hypothelen⸗ . sapite len! . . ö 33 13; 6 Leipzig, den 12. Mal 1goo, .
. Verminderung dez Postens . Sonstige Passißan !?... 286 Lebeusversicherungs · Gesellschaft zu Leipzig. 19 leberschuß des Jahres 1899 2 14 1 1 5 1 16 2 1 1 2 . 1 . 1 . 1 6 866 163 Dr. Händ e 9 Dr. alt er. 99 ö 199 553 201
3 0½ der Summe der gezahlten ordentlichen
über 25⸗jähriger Versicherungsdauer 30so der Summe der gezahlten ordentlichen
1207 642
St. Gallen, den 7. April 1900. Der Verwaltungsrath. F. Haltmayer, Praͤsident.
Frankfurt a. M., den 15. Juni 1900. Der r,, für Preusen: eyer. en. für Preußen vro 1899. Versicherungssumme 4A 173 871 476. mien · Ginnahme M 260 449 23. Bejahlte Brandschäden M 138 374,35.
Der Syezial⸗Direktor: roßmann. ö!