1900 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats Anzeiger.

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S8w., Wilhelmstraße Nr. 32. EGinzelne um mern kosten 25 9.

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des Arutschen Reichs · Anzeiger und Königlich Preußischen taats - Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Freitag, den 22. Juni, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalleutnant z. D. von Engelbrecht zu Saar— cken, bisher Inspekteur der 4 Kavallerie⸗Inspektion, den niglichen Kronen⸗Orden erster Klasse, dem Ober⸗Bootsmann a. D. Hermann Zietlow zu anzig, bisher von der J. Matrosen⸗-Division, das Kreuz des gemeinen Ehrenzeichens, dem , a. D. Emil Schmidt zu Berlin, Kassierer Wilhelm Wein hold zu Elberfeld, dem Eisen⸗ hn⸗Telegraphisten a. D. Kievelitz zu Rheydt im Kreise Gladbach, dem Eisenbahn⸗Portier a. D. Glittenberg zu dem Schafmeister Anton Jurecxzeck zu Prauß im . Nimptsch, dem Wirthschaftsvogt Johann Stenzel Schützendorf im Kreise Oels, dem Wirthschaftsvogt ttlieb Bartos zu Ober⸗Schmardt IV, Kreis Kreuz— g, dem Vogt Johann Prausner zu Oher— ‚hmardt V desselben Kreises, dem Vogt Franz Mi ko⸗ jezak zu Koscielec im Kreise Inowrazlaw und dem Hofe— lmacher Christian Jaroß zu Schönfeld im Kreise euzburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Eigenkäthner Michgel Gallein zu Schenkendorf Kreise Labiau, dem Schiffbauer Paul Habenstein zu nnzig und der unverehelichten Elise Fleischer zu Marg— abowa die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ ädigst geruht:

den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ ng der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ len, und zwar: s Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ dens und des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich schaumburg-lippischen Haus⸗-Ordens:

dem Staatssekretär des Reichs⸗Postamts, Wirklichen

heimen Rath von Podbielski;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens:

dem Postrath Fenn e zu Chemnitz und em Postrath Pfeiffer zu Läpzig;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse

desselben Ordens:

em preußischen Staatsangehörigen, Ober⸗Postsekretär ß zu Dresden; es Königlich sächsischen Albrechtskreuzes: em preußischen Staatsangehörigen, Ober⸗Telegraphen⸗ nten Reppert zu Chemnitz;

itten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst— Ordens vom heiligen Michael:

em Neichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, lich preußischen Ober⸗Reglerungsraih Lingner zu hen;

Kommandeur“ In signien erster Klasse des glich anhaltischen , rn Albrechts des Bären:

em Unter⸗Staatasekretär im Reichs⸗Postamt Fritsch;

itter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: Postrath Treutler zu Magdeburg;

lbernen Verdienst-Medaille desselben Ordens: 3 ren sischen Staatgangehörigen, Postschaffner Schulze

s Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

em Postrath Domizlaff zu Erfurt;

Fürstlich waldecks—chen Verdienst⸗Ordens zweiter

e und des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Haus-Ordens:

m Ober⸗Postdirektor Klihm zu Stettin;

ferner:

r Königlich , Verdienst⸗ edaille:

em Hriefträger Bierbaum zu Wiesbaden.

Dentsches Reich. Flaggenzeugn isse sind theilt warden;

.; en dem Raiserlichen Konsulat in Liverpool unter hel l.. Mai d, J. dem im Jahre 1896 in . aus R erbauten, bis er unter brltischer Flagge gefahrenen

Segelschiffe „Royal Forth“ von 2919,90 Registertons Netto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergange desselben unter dem Namen „Henxiette“ in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Hans Heinrich Schmidt in Ham— f 6 Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes ge⸗ w at;

2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Neweastle on Tyne unter dem 1. Juni d. J. dem in Jarrow on Tyne aus Stahl neu erbauten, bisher unter keiner Flagge gefahrenen Doppelschrauben⸗Dampfschiff „Belgia“ von 4862, 31 Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg-Amerikanischen Packet⸗ fahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg, welche Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats Juni und in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juni d. J. veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Meteorologischen Instituts, ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der ö Wilhelms⸗Universität, Geheimen Regierungsrath Br. Wilhelm von Bezold den Charakter als Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse sowie dem Abtheilungs-Vorsteher an demselben Institut, Pro⸗ fessor Dr. Richard Aßmann den Charakter als Geheimer Regierungerath zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche— rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter Finbrücks in Lennep zum Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Amtsrichter Molly in Siegburg zum stellvertretenden Vorsitzenden des dortigen Schiedsgerichts;

der Amtsrichter Reichhelm in Dramburg zum Vor⸗ sitzenden des dortigen Schiedsgerichts;

der Amtsrichter Reinberger in Pillkallen zum Vor⸗ sitzenden und der Amtsrichter Schettler in Pillkallen zum stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der 4 Theissing in Groß⸗Strehlitz zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Oekonomie⸗Kommissar Wagner in . sitzenden des dortigen Schiedsgerichts;

der Regierungs-Assessor Schmidt in Arnsberg zum wei⸗ teren stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte.

Berlin, den 16. Juni 1900. Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: Lohmann.

ulda zum Vor⸗

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Herbst 1900 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den 26. November d. J., und die folgen⸗ den Tage anberaumt.

Meldungen der in einem en, stehenden Bewerberinnen sind bei der dar fen, Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Oktober d. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der⸗ jenigen Königlichen * in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. J. anzubringen.

Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinem Lehramt . haben ihre Meldungen bei dem Königlichen ö idium in Berlin bis zum 1. Oktober d. J. ein⸗ ureichen.

j Ist der augenblickliche Aufenthaltsort einer Bewerberin nicht ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere an⸗

ugeben. . . Die Meldungen können nur dann Berücksichtigu 9 finden wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1891 entsprechen und mit den nach 8 4 derselben vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind.

Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei⸗ ubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit auggesiellt sein. Auf zuverlässige Feststellung der Gesundheit ist besonderes

Gewicht zu legen.

K

1909.

Die Anlagen jedes Gesuchs sind zu einem Heft vereinigt einzureichen. Berlin, den 12. Juni 1900. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: gler.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Bekanntmachung.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hält am Donnerstag, den 28. d. M., um 5 Uhr Nachmittags, ihre statutenmäßige öffentliche Sitzung zur Feier des Jahrestages ihres Stifters Leibniz, zu welcher der Eintritt auch ohne besondere Einladung freisteht. k

Berlin, den 21. Juni 1900.

Der vorsitzende Sekretar der Königlichen Akademie der Wissenschasten. Vahlen.

Bekanntmachung.

Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 30. April 1830 erlassene Reskrivt des Königlichen Minlsteriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 5. Mal desselben Jahres ist den evangelischen Glaubensgenossen, welche an einem Orte ihren Wobnsitz nehmen, wo mebrere der Un on beigetretene Kirchengemeinden sich be= finden, das Recht verliehen worden, die Gemeinde, welcher sie ange⸗ hören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der angeführten Verordnung, infolge des Beitritts der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziehung der allgemeinen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinden, hierselb in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuzlehenden Personen zustebende Wahl ge— troffen werden kann jwischen einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzten Kirchsprengel versehenen Gemeinde und anderer⸗ seits der Vom oder der Parochial Kirche.

Da die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das Bedürfniß ergeben, den aus einer oft lange verschobenen Feststellung der Gemeindeangehörigtent erwachsenden Uebelständen für die Zukunft vorzubeugen.

Infolge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. Sep- tember v. J. von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenhelten im Einverständnifse mit dem Evangelischen Ober Küirchenrath uns ertheilten Ermächtigung wird demnach bierdurch Folgendes bestimmt:

1) Alle von auswärts nach Berlin ziebeaden evangelischen Glaubensgenossen haben ohne Rücksicht auf ihr besonderes Konsesstongz= verhältniß die Wahl, sich entweder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung nehmen, oder der Gemeinde der Dom Kürche resp. der Parochial- Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen bestimmten Wohnort in der Stadt gebunden sind und daher durch die Veränderung der Wohnung innerhalb der Stadt die Ge— meinde und Kirche uicht wechseln.

2) Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Nieder lassung in Berlin ab gerechnet, durch eine ausdrückliche Erklärung bei dem Kirchen Ministerium und dem Vorstande der gewählten Kirche zu erkennen gegeben werden.

3) Wird diese Wahl in der bereichneten Frist nicht ausgeübt, so werden solche evangelische Ginwohner als pflichtize Glieder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ibre Wohnung ge⸗ genommen baben, angesehen und behandelt, und geben bei jeder Ver- änderung der letzteren in diej nige Parochie als Mitglieder über, in welcher die neugemäblte Wohnung belegen ist.

Berlin, den 21. November 1859.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. C. von Voß.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von neuem mit dem Hinzufügen veröffentlicht, daß mittels Allerböchsten Erlasses vom 20. Februar 1899 die Parochialbezirke der Domgemeinde und der Paréchialgemeinde ju Berlin auf den Sprengel der Kirchengemeinde zu Charlottenburg und Schöneberg, sowle auf die außerbalb Berlin belegenen Theile der Zwölf ⸗Apostel, und der Kaiser Wilbelm⸗Ge⸗ a, Kirchengemeinde ausgedehnt worden sind.

Obige Hestimmungen zu 1 bis 3 finden demgemäß auch An wendung auf alle von auswärts nach Charlottenburg, und denjenigen Gebietstheil von Ger rsh Kier wren wel zur er g, Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirche gehört, ziehenden

vangelischen.

Berlin, den 19. Jun 1900.

Königliches Konsistorium der . Brandenburg, Abtheilung Berlin. 2 e r.

Angekommen:

ellenz der Präsident des Evangeli Ober⸗ Wukliche . Rath D. .

der geistliche Vize⸗Präsident, Wirkliche . rath, Propst und Professor D. Freiherr von der Goltz, und

der weltliche Stellvertreter des Präsidenten der Behörde, Wirkliche Ober⸗Konsistorialrath D. Braun,

aus Eisenach.