1900 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

k was in . Beziehung veranlaßt ist, ist ö. . . . ö ö. ,, 1 . ai 3 h . g, 9. 3 6 1 icht; di 9 in dieses Vermerks auf ber Anmeldung zu vermerken. n nn, ernhpas ere der 9, 160, 165, 39, 35, 6h, I D pus übersenden. Sobald die Berechnung der ög⸗ : ꝛi . 9 f 2 . Dan en, den , ö ö 35. . 4. z 1 . . 8a n , , a - . entsprechen ; lch . 5 Entrichtung 6 Ile l ö. 89 en n,. 1 e ff rn nf. n Empfang nungen dürfen die abgestempelten ö etzeg Vefreiung von der Stemp ; ; un es, Gesetzes unter Ausstellung en S . Fest . deg anzurechnenden versteuerken Heirags und Ber- ben Anmeldung (3 fer das Sachberhältniß anzugeben und dem 9 . k welcher dem Mu ens pu, den frag⸗ note, in welchen auf die en e ü g. rr hn r e uf. ö * n Fun ern n m nichtung Stempelzeichen auch vor der Vorlegung der ab, überdies ber Werhäl ju führen, daß die Werthpapiere in der der Reichs Stempelmarken gleicht, indesfen, bas Worten! er der Schluß noten ist nehmen ist, zu erfolgen. Pie Direllivbehß rde sst berechtig Preis , , n, glanmt gigen . a . . nal fg J gleich z J . n, . 2. . 6 die e fen en, Nummer nicht enthaͤlt, oder zu bewirken troffenen Bestimmungen a rechtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtung nach weisen den Zeitpunkt, von . ab mit dem Vertrieb der Loose d . J . ĩ von der Steuerstelle dadurch herzustellen, daß vorrätht 29) Die Verwend : zu lasen, ; begonnen werd eitig mit Ben abzustempelnden Aktien c. vorgelegt werden nf ausgestellt und die zurückzuziehenden Stücke vorschrifiz—⸗ . . nendung von Neichs-Stempelmarken auf ge⸗ andelt einem sol . ( *g wer den soll, . nnn, darf der Een ln, unter . des auf die u 3 ö zu 3 ,, . J ,, i rng i. Gegänzling cines fehlenden! Me das nach 51 tes . een fg gan ö. gie une die g: und den Ort der Aussplelung, Interimsscheine zur 6 n , . . und (. st der Beweis . so hae, 3 . ö 1 e, d, . , . Sten erste . 1 . gleichfalls nach den Bestimmungen unter ĩ iebenen Vertragsurkunde 9 ann ei. . ,,, . ee. entrichteten Steuer, sich die Vorlegung der abgestempelten Abstempelung der neuen Stücke ohne Abgabenerhebung. theiltem Ju tande nf werner pie S, eng been h ,. Vorlegun i oose betrauten nterimsscheine zum Zweck der Ankechnung des versteuerten Verfügung wird. Registerbelag. Wegen der Vorlegung Der üngetheiltem . J, neten 30). Wenn im Falle des 8 10 Absatz ! und 2 des Ge⸗ der S i n, ersonen. . . ir 8 . 9. . vorbehalten. Die Steuer für ,,,, Stücke ünd der Vernichtung der darauf etmza be⸗ Stelle, inscwert 4 , sctees . , zu niedrig versteuerten Schlußnote der fehlende erfolgen; hi ; gabe de is 6. Amn zwei Ausfertigungen einzureichenden Anmeldung benf e gen Betrag, dessen Anrechnung in Anfpruch ge findlichen Stempelzeichen finden die Vorschriften unter Ziffer 15, 2. ,,. ber ident nne In. Gch nm, . der 6 etra ni tte gc zu verwenpen ist, so sind die er⸗ auf den eh üick . ich tl nlage eine amtlich beglaubigte Ausfertigung des nommen, wird, ist zu hinterlegen oder n . Die wegen der ö ö. Abstempelung die Vorschrifien unter ar, n n ganf a en , en ker del . ir gen. . . a d g ile, 6. Beidrückung de is, e g. 1 26 Ill cha genehmigten Plans ber Lotterie ode Augsspielung Sicherstellung erfolgt durch Niederlegung kursha ender in⸗ iffer 2ff. sinngemäße Anwendung. . . ö 3. ; 3ustand an einer beliebigen Stempelabgabe Ber? e g Hie ür nee, , , ,., ö un Zif 21) zi . 394 8 ö Abl 2 kee ee . an n, . fer eb of gr; . 6 . Me g g fee, , .ch und binn ißr as f . a , der Aumeldun de ndesstaalen werden zum Nennwerth, bei niedrigerem auch auf solche Papiere Anwendung, die als Ersatz für der⸗ ; ; a. * enhwerthen; insbe⸗ der für bie Steue ersasß . an e, . Kurgwerth, sonstige Werthpapiere der be—⸗ . . und gerichtlich für kraftlos erklaͤrte Stücke k . 6. der Abstempelung auf jeder Hälfte de , . Datum der Verwendung der Marken auf leder zurück. Sobald * . mõglich ,.. planmäßige An ; 3 zeichneten Art aber in Höhe des bei der Reichsbank beleibbaren ausgegeben werden. . , . Ziffer 1 begeichneten Vordrucke tra . ö ö. . porgeschriebenen Weise ersichtlich zu machen! die anderweite surkunde zur Ah⸗ ö. Theilbetrags als Sicherheit angenommen. Den Papieren Im übrigen tritt bei der Ausgabe neuer Werthpapiere . . vor , , ug , die ß. ,,,, 3 ü. z 6g ) ungulcsig, die Stempelzeichen aus gestempelten stempelung bei eir ch der Vorschrift im 8 15 r ohne solche be⸗ sind die Zinsscheine und die 6 . . . zum Zweck . ,, . ö zee mn fluch auf en n,. ö . ö , ,, . . 3 . , , , h n n n. ern n n. des Gesetzes falls mehrere Urschriften bestůhen 155 B beizufügen; es steht jedoch den Steuerpflichtigen frei, die inner⸗ nur ein, wenn die neue rkunde zu einem höheren Betra . gh. . 9. 9164 ; . ö n en dürfen Aus- genügt! die Borlegung ein er d de eee ; 9. 16 3. 1. ö Ja ö. . ö m . nn,, . ,, ö. . . . ag . trah hen, 16 ,. , . er ij ile n ehhi ön lla n e n, er gf i ln z itens der Steuerstelle ist auf der dem Anmeldenden zurück. die bisherige, oder wenn ein neuer Aussteller liengesell. . . 6. , 8. V. , , . c e en, für n die Ab ur un halben füllung dieser Ver lichtung. ,, n,, , , , de d ee ehh , deere ,, n, ,,, , ,, , . auf den gemachten Vorbehalt die Hinterlegung oder Sicher⸗ Ausstellers getreten ist. Wird die neue Urkunde zu einem . etrage von den Steue erg 9 der dier n . Hälfte der chlußnot; an den ausländischen Gesetzes bestimmten Fristen gilt hierbei der Tag gn h elchem stellun zu ö und ö k ö . höheren Betrage ausgegeben, so ist nur der Mehrhetrag zu wer 35 Von den Steuerstellen werden ferner ungeslempelt . 4 en ig en uf l g g far g nnch hat ö. el gr mn ausführbar geworden ist, ald Tag des ldungsregister zu ma en, im ubrigen aber na versteuern. ; . , n ; ae, . ö ; m ; R ; 2 in der eschäftsa usses. ö z ; . 3 . ersten Absatz der Ziffer 15 tear, auf der Urkunde erfolgende Abänderung ihres In— . . 1 , 3 . ,, . Weise gestempelt ungetheilt aufzubewahren. Die an,, oder im Falle des Absatzes 2 dieser ju, verfahren. Die Vorlegung der Interiumsscheine halts durch den Aussteller ist im Sinne des vorstehenden Äb⸗— . . . , se. Die nicht beschriebene Hälfte der Schlußnote ist zu durch Ziffer die Steuerstelle kann, wenn die Berechnung eines Theils vat ginnen halb eines, Jahres, nach der. Rückgab. der sahes wiechie Ausgabe einer neuen Urkunde zu behandeln. k ifi! i , f. Weise zu bewirten , J . her, fu entrichtenden Abgabe möglich ist. Entrichtung diefes abgestempelten Aktien 2c, den Tag der Rückgabe nicht mit— . aft ten en h 16 . 9 9. er fal j siinnaete Gielle Rau ö Wenn. die Ausstellung der Schlußnoten am Tage Thells andrphen . . gaose 5 ; He nen, bei der Steuerstelle zu erfolgen. Aus ö II. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte. ö . i. ö ö. ,,, z k ,, Gehn den Hat i thlic 40). Ist das Geschäft zwischen Kontrahenten, welche nicht a 6. n g. e,. ö Prei ründen kann die Steuerbehörde eine Verlängerung dieser Zu S9 des Gesetzes. l, er 6 . ö r,, . Direktivbehörde Liervon Anzeige zu an demselben Orte befindlich sind, dur brieflich ö Spielausweisen ein Preis J n s, , , ge , ,, , JJ n, i,. er Steuerpflichtige den Betrag der e i Heschäfte über ausländische Werthe ef, Rn cndi n Marke ö , , ,, . ,,, B zur Ausstellung der ußnote . ; geleisteten Einzahlungen und der dafür entrichteten Abgaben hien, sich . . hat gun fen! . er e 36 . . . n . , . , . daa sg f osen ist ö jedem Falle iH). für den? eur Entuichme . Abgabe zunächst Ver— 6 fen rege h e e, igel . 2 . . J . Gegenstandes des Geschäfts ist stets in Reichswährung an— auf dem anderen Theil befindlichen; die Marken dürfen vor wr, n, 89 2 2 vorgesehenen Frist zu , i i 5 9 . i r zehn Tage, meldung anzugeben, wescher Theil von sene n Cern 26 . au ie oben fertigu . zugeben. der Auftlebung geiheilt werben In jeder Markenhalfte is ;, . ( . ut, Entrichtung der Abgabe in welter Reihe Loose oder Spielausweise fallt Gleiches gilt in d ll beizufügen. Findet sich gegen die Bild sigleit der , Zu Tarifnum mer 4 Ermäßigung das Datum der Verwendung, und zwar der Tag und das Zu 8 10 Absatz 3 des Gesetzes. Verpflichteten drei Wochen. in welchen eine Aushändigung b n,, nichts zu erintiern, so hat die Steuerst lle wegen der etwaigen Ver; . . ,. für Arbitr (. hr mit arabischen Ziffern. der Monat mit BJuchstaben an 64) Ueber die Erstattung der Abgahe im Falle des 8 10 Die Frist beginnt für den die Annahmeerklärung ab aus weise nicht staltfindet, . wa, . . r S ; inen (Ziffer 3) We Sleuerermäßi trage. 9 ö 3 Absatz 3 de s e erdet Hie Rinn,. wg. e ; ; . rn die Bescheinigung über die nichtung der Stempelzeichen auf den Interimsscheinen (Ziffer 15 W) Wer ven der Steuerermäßigung für Arbitrage zahr . 6 Da drug beer hrnetein it She h tab han Absotz 3 des Gesetzes entscheißet die Dircklivbehörde desjenigen gebenden Kontrahenten am Tage nach der Abgabe der An— geleistete Vergů 8. Indern di inigung ̃ nder Rückgabe des hinterlegten geschaͤfte Gebrauch machen will, hat über die von, ihm mit der durch Nen be ,,, , . erfsznbsiche ; Bezirks, in welche die E Verlar für Jeit nahmeerklärung, für die erklä 7 . egulunß (Kintritts karte ac) zugleich alg Loog oder K . ö das ö zu ö Anspruche auf Steuerermäßigung abzuschließenden zuschreiben. Al gemein übliche und verständliche Ab— . , . die Erstattung Verlangende zur Zeit nah g, für den die Annahmeerklärung empfangenden Spielaus weis dien Der auf die . ode

ist gleich jeitig der Direktivbehörde J die Summe von 100 M üb rsteigt, hat der zustin digen

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J . h ö r 16 8 ! 1 gabe seinen Wohnort oder seinen Aufent! Kontrahenten am Tage nach dem Ein, ange dieser Erkla R. ; 9 Je oder Spielausweise zu i ĩ itr r e en näheren Vor- kürzungen der Monatsbezeichnung mit Buchstaben, sowie t. . gab einen Aufent g . ngange r Erklärung, rechnen, Beirag barf ür fe die 3 , veranlassen, insbesondere auch „die zugestandene Anrechnung . nach ah 4 3 vir T fur; der beiden rften Zählen der Jaht eobe eich in kltsort gehabt hat. Die erfolgte Erstatlung ist auf beiden und zwar auch im Falle einer brieflichen Bestätigung der Gewinne. Rr die ,. 3 , ö . uf 34. . ,, 1 ö. r e e dnn n r. hr in iste Schluß noten ö. sind zulaͤssig 3. B. 29. Oktbr. G6, 13. Sept. 13). Auch ist . der betreffenden Schlußnote von der Steuerstelle zu lehssraphischen Annahmeerklärung nach dem Eingange der nicht oder nicht in befriedigender Weise gemacht 5 . Anmeldung sowie auf der als Belag bei der Steuerstelle' ver— glichen J Hhluß . . wann, dn, m dungsvermeri die Firnia ehe 3 vermerken. etzteren. gan beo Sie nel eb eri e , 4 ö ö tigung und im Anmeldungsrégister zu ver— Depeschen 2c) der Direktivbehörde einzureichen oder den von 8 gestattet, em Verwen gs erk, die Firm de . ö . ; ö 61 . d, üer d ür err es , . . ; unf n mn der Frist ist der kee u ene durch ,,,, . zur ,. 1 ; . 6 er wre , n niir , ni ö. ö. 9 ; J A ,. 4 , dation turse , giossett 6 pan e . *. zu 6. . ,, 2 r, ö . ̃ teuer zur Erhebung zu In das Arbitragebuch, welches mindestens die in em as D itt. eullichet, Schrift 0 n, ) Schlußnoten über Kauf- und Rn aufgeschafte lena . ; . it ga, Wins . e e fn n en. . JJ ö ö. Muster 9 vorgesehehen Spalten enthalten muß, sind die jede Auskratzung, Durchstreichung oder Ueberschreibung nieder— (Report⸗., Deport⸗, Kostgeschäfte) welche Mengen n n mn, . haft e , ,, 39 ,, y' auf. den Rennplãtzen ausgegehenen Bescheinigungen Insoweit infolge der früheren Art der Abstempelung einander gegenüberstehenden Geschäfte unter derselben fort⸗ zuschreiben. . ö zum Gegenstand haben, sind, sofern für dieselben die Ver— Verpflichteten zehn Tage und für hen 658 Jabe zunächst Tota isatortickets) über die gezahlten Einsätze auf die am inen befindli Steuerstempeln laufenden Nummer einzutragen. Es ist zulässig, den vorgeschriebenen Entwerthungs vermerk günstigung des 5 11 Absatz 3 des Gesetzes in Anspruch ge⸗ abe i eiter Nöihe!““ ben zur Entrichtung der Rennen belheiligten Pferde wirb von der Vorlegung eines 6. 8j w ,, ö e ü Die für eine halbmonalliche Frist, d. h. von der einen bis ganz oder theilweise mittels 6. K ae n nommen wird, mit dem Vermerk Nepoꝛtgeschaft⸗ oder 0. 34 . , e e g eng, Die n,, er gn, Hiffer Absatz 2) abgesehen und inẽ üglichen ilens Steuer⸗ c h im Laufe eines Monats an der Stempelaufdruck herzustellen. In diesem Falle brau a geschäft zu versehen. l , 6. mit Tage nach ¶Geschafts ahschluß. gestattet, daß die Versteuer i Ker Spielen en een mn , . ,, ö fer hn ; Liquidati ̃ durch den Vordruck bezeichneten Stelle zu ei Geschäften, welche während eines zeitweiligen Aufent- gabe des Bed fs bewir Die Veranß ichti i S inde ; tattfindenden Liquidationen Datum nicht an der durch en Vordruck bezeichneten Stelle; ö V halts Mm I get elc in itweiligen e Jg ö an,, . 4 . J heren nen . c r egeschäft Absatz 3), stehen; es muß aber in seinem ganzen Umfang (Monafs— Zu 512 des Gesetzes. altesim Auslande dortselbst abgeschlossen 5. 6 Abs. 2 und 3 spielungen dürfen nur versteuerte Aus weise über Einfat⸗ vor Fewilligung der Anrechnung die Quittungen über die bewirkten Prolongatibnen von Ar itragegeschäf en Absatz . 1 lässigen Ab— 36) Wer als Kommissionä T inkä des Gesetzes) oder vermittelt sind, beginnt der Lauf der zur Ausgabe hri ü w Steuerbeträ n brindte be e E ; ltc wird, sind in der bezeichnung, Tages- und Jahreszahl mit den zulässigen Wer g mmissionär an demselben Tage Einkäufe 1 , nen, , n, 2 zusgake bringen und nur solche auf den Rennylãtzen n. ö, . ö . auf jede einzelne halbe Marke gesetzt und Verkãufe über Werthpapiere derselben Gattung an g get rn der ibabe, sestg echten Ft en für den betreffenden Gewahrsam halten. f a, Zu §1 des Gesetzes und Tarifnummer 1, . J , z hat für diese Geschafte, falls er dabei als Selbsikente inn ene fh . 9 * . Tage uch gfeiner. ich lehr in das Auf Antrag der Totalisatorverwaltung kann indessen die Befreiung. Stempels ist nach dem anliegenden Muster 8 in zwei Aus⸗ Nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet Stempel . und insoweit er. nicht zur Deckung der ihm ertheilten licht gen e . hlerl urch . 1 e befindlichen Steuer- Abgabe bis zum Schlusse des jeweiligen Rennens gestundet 17) Diesenigen inländischen Aktiengesellschaften, welche fertigungen bei der Direktivbehörde für je einen Kalender zeichen werden als nicht verwendet angesehen G6 42 des Ge— n ein abgabepflichtiges Geschäft mit einem. Dritten 1h inn dhe en , . 2 werden. In diesem Falle ist von her Abstempelung der Spiel⸗ für die von ihnen auszugebenden Werthpapiere die Befreiung monat bis zum 16. des auf die Ausstellung der Schlußnote setzes) Falls jedoch Stempelzeichen, welche für Geschäfte der abschließt, für jedes der sich ausgleichenden Geschäfte eine kommiffion mehrere lan , 9 Srt⸗ n; oder BVerkaufs⸗ id die Abgabe von dem am dom Altienstempel in . nehmen wollen, haben unter folgenden Monats einzureichen. Der beizufügende Auszug Tarifnummer 42 bestimmt sind, für Geschäfte der Tati liche Abgabe in Höhe des halben Tarifsatzes zu ent— laffun en , . 6 . * a e , benden Gesammtertra PVeibringung des Nachweises, daß die Voraussetzungen der w dem Arbitragebuch ist nach dem anliegenden Master 3 nummer 45 verwendet sind oder umgekehrt, ist der Stempel ti 26 . ö ae gen ee uffn, un . . ö. . sind, Stempel ab ad len,: Befreiungsvorschrist zur Tarifnummer 1 vorliegen, einen aufzustellen. Die Direktivbehörde kann auch später eingehende nicht nochmals einzuziehen, auch ein Strafverfahren wegen a le En , . erfolgt durch Verwendung von Stempel⸗ enigegennimmt und hi! hlu gh ot ra ee, n ,. bezüglichen Antrag bei der Steuerdirektivbehörde ihres Bezirks Erstattungsanträge berücksichtigen, wenn die Verspätung der Stenpelhinterziehung nicht einzuleiten. . w 4. auf sonderen Stempelergänzungsscheinen, welche , n . a wicke ung einhiir eichen, welche das Gefuch mit ihrem Gutachten verse hen Einreichung auf entschuldbaren Ursachen beruht. x 28) Es ist zulässig, andere als die von den Steuer— 3 chung des ꝛustz r für jeden Tag, an welchem führung bee Ren geen . nan , Aug⸗ durch Vermittelung der obersten Landesfinanzbehörde an den Auf Verlangen der Direktivbehörde ist ferner der Nachweis stellen fim ih, n, ,, , 9 . 1 . agel go it, au ehen erfolgt. o ißt bie & ging u rl 6 h , m n th gelangen läßt. ; ĩ ß die den Gegenstand der Arbitrage bildenden noten fuͤr die „Entrichtung der Abgabe zu benutzen, nd , In die Ergaͤnzun einerseits se eines der Erfolgt. e, Aibwickelungsge ch un ann . i Cischlusse des Bundesraths, durch ö en kommenden Plätzen, an vorausgesetzt, daß sie dem Muster 4 entsprechend aus ud ener pflichligen An⸗ und Verkaufegeschäfte aufzunehmen, , 2 der schrift⸗ welchen, die ausschließliche Gemeinnützigkeit der Zwecke der welchen sie ge⸗ oder verkauft sind, börsenmäßig gehandelt und zwei demnachst zu trennenden gleichen Theilen bestehen, und . sind darin die durch diesch gedeckten Ver⸗ und zuleleh' ettheilung über die Ausführung des Geschäft auß KHesellschast anerkannt wird, hat die Direktivbehörde das notiert werden. Soweit bei der Direktivbehörde Bedenken daß jeder dieser Theile einen Vordruck mindestens für die An— n r ssgeschäͤfte anzugeben, auch ist ferner kei sedem ein elnen w Betrieb des Tatalisaturs in Weitere wegen der Abstempelung der Aktien c. zu veransgfsen. gegen die Richtigkeit der gemachten Angaben nicht bestehen, ist gabe bes Namens und des Wohndsrtsl des Vermittlers und der zeschãft der Hętrag des Zusatzslempels zu vermerken. zen der Lanheere n nn Zu der letzteren ist ein Stempel zu benutzen, welcher in Größe der beanspruchte Betrag zur Zahlung anzuweisen. Der Stempel Kontrahenten, des Gegenstandes und der Bedin zungen des 37) Die Ausstellung des Ergänzungsscheins und die Ver⸗ ĩ Beamten einer Prüfung zu uni e und Heichnung dem in Ziffer 11 beschricbenen Stempel ent— für end ge zu Unrecht understeuert gebliebene Prolongations Geschäfts, insbesondere des Preises, sowie der Jeit der Lieferung wendung der erforderlichen Marken hat spätestens am dritten 47) Wird Befreiung don! der Abgabe in Anspruch ge⸗ spricht, jedoch statt der Umschrift: REICOHSSTEIPREIL- geschäfte ist nachzufordern. enthält; insofern die Vordrucke nicht in der nachstehend be—⸗ . dem Tage des Geschäftgabschluffes zu geschehen. d en Sicherhe nommen, so ist mit der Anmeldung ver ag weis 34 ABbgBkäü, - und. des Abgabensgtzes die Bezeichnung:! In den Fällen, für welche das Vorliegen einer Meta— zeichneten Weise zur Stempelung durch die Reichs druckerei * erwendung der Marken erfolgt in der Weise, daß beide 3 daß der Erlös des üntzrnehmens n aa chi f! 3 SIEMPRELRAREI. trägt. verbindun behauptet ist, ist diese Thatsache feitens des AÄrbi—⸗ gelangen, müssen sie ferner an dem oberen Theil der Vorder— arkenhälften ungetheilt aufgeklebt und gemäß Ziffer R ent⸗ B werden Zwecken Verwendung finden wird. h nwendbarten . ; 3 des G 8 trageurs ö Erfordern durch Vorlegung des Vertrags über seite einen Über beide Theile greifenden Aufdruck haben, durch . werden. . . . GIiffer 28 i , der Befreiung und inh , )Die i 4 . . d kr, schriebenen den Abschluß der Verbindung und des Schriftwechsels über den die für die Aufnahme der Marke . 5 . 1 ie Erganzungsscheine sind wie die Schlußnoten (S 14 stun det. Die Beträge sind bis zum fünfund— schließlich mildthätiger 3 ntscheider die Dir Rr . im k ö w, de, , de, dee. das betreffende einzelne Geschäft nachzuweisen zeichnet wird. Die Vordrucke können amtli gestempelt oder t Anzeigen sind nach dem anliegenden Muster 3 zu erstatten und . .

Desetzes aufzubewahren und mit ciner fortlaufenden auf den Monat der Änschreibung behöche. Die obersten örden sind e

I von dem Aussteller der Schlußnote mit Reichs⸗Stempelmarken Lummer zu versehen. In den Geschäftsbüchern ö. Monatg einzuzahlen. sch ! ͤ ̃ ,,, an diz senige Steuerstelle abzugeben, bei melcher bie Verstenerung Zur Tarifnummer 4.. verseben werden. n sienãrs sind die in vorstehender Weise erledigten Geschäͤfte Der Betrag für Reichs Stempelmarken wird nicht gestundet. rechtzeitig mit der A= der Werthpapiere erfolgen soll. Es ist nicht ausgeschlossen, 24) Für welche Waaren an den einzelnen inländischen Die amtliche Stempelung erfolgt nach dem Antrage der con ders zu kennzeichnen. m e ,

daß die Werthpapiere demnächst bei einer anderen Steuerstelle Börsen Terminpreise oder Preise für Zeitgeschäfte notiert Betheiligten entweder durch Aufdruck des in Ziffer 26 Absatz 3 1 . Htelle der Ausfüllung des Ergänzungsscheins in der 1. Spiel ette.

versteuert werden; in diesem Falle hat der Steuerpflichtige werden, wird von den Landesregierungen nach Anhörung der unter 1 bezeichneten Stempels und einer für beide Theile e . Muster 6 vorgesehenen Weise kann die Verweisung . Zur Tarifnummer 5.

derjenigen Steuerstelle, bei welcher die vorläufige Anmeldung betreffenden Handels vorstände festgestellt und öffentlich bekannt Vordrucks gleichen fortlaufenden mMurmen durch die Reicht⸗ eine besonders geführte, die erforderlichen Angaben ent⸗ 13 Vehufs Berechnung der Abgabe von Lotterieloosen

erfolgt ist, von der bei der betreffenden anderen Steuerstelle gemacht, sowie dem Reichskanzler behufs Veröffentlichung im druckerei, und zwar auf Kosten des Antragstellers, oder unter * Liste oder ein entsprechend geführtes Buch treten. sind alle für den Erwerb eines Loo fes an den Untern hn er erfoldgten Versteuerung alsbald nach Vornahme der jetzteren! sCentralblatt für das Deutsche Neich, mitgetheilt. Diese Be— Verwendung von Reichs⸗Stempelmarken durch die Steuerftellen gänge ät dem Kommiffionaͤr ferner gesiattet, statt einen Er- oder dessen Beauftragte zu leistenden Zählungen zum Preise unter Vorlage der erforderlichen Nachweise Anzeige zu erstatten. kanntmachungen haben sich lediglich auf die Gattung beziehungs⸗ Die Stempelung durch die Reichsdruckerel erfolgt nur, wenn ke un geschein aus zufertigen, den Zusatzstempel (und zwar des Looses zu rechnen, insbesondere auch die sogenannten Zu Sö5 Absatz 1 des Gesetzes. weise Unterart der betreffenden Waare, nicht aber auch auf mindestens je hundert Vordrucke zu demselben Steuerbetrage 2 arkenhälften) auf der von ihm zurückbehaltenen Hälfte Schreibgebühren, Kollektionsgebühren u. a. m. Vei Privat⸗

Für die dem 1. Juli 1900 ausgegebenen in- deren Qualität zu erstrecken. gestempelt werden sollen; die Vorbrucke sind in glattem Zu⸗ Schlußscheins über das Abwickelungsgeschãft zu verwenden lotterien gehört hierher auch der dem Käufer etwa gesondert in . . . . . ste * versel n , ischen Zu S? Absatz 1 des Gesetzes stande (nicht aufgerollt) unter Beifügung eines überschüssigen Zu S 15 des Gesetzes Rechnung en,, Betrag der Stempelabgabe. Um bei in⸗ welche die obrigkeirliche cc ame e. ö. , ö . ch d ) . Vor⸗ ' ĩ 3 Geschãft s die Abgabe Stückes für je zwanzig Stück (als Ersaß für etwaige Abgänge 8) Die Abstempelun a. Var ; fund sländischen Privatlotterien* die Versteuerung des auf die Reichs⸗ ner öffentlichen Lotter le der Axsinietn ng er- Werthpapiere 5 angt, falls ie ö ö el ! 1 ö 26) Bei sogenannten Circa⸗ Geschãften . ie 9x 1 Abstempelung) und, wenn dem Antragsteller nicht seitenz der Dieu e fn . er . 1 9 erfolgt Stempelabgabe entfallenden Betrags auszuschließen, sind bei n ohne Verzug der zur Erchedang der ö schriften dafür fällige K et ist, ein we * *. . nach dem handelsüblichen Maximum der ere, zu be⸗ Stundung bewilligt ist, unter Hinterlegung des Steuerbetrags narten et- an,, . 1 6 ung ben Jieichs⸗Stempel⸗- Berechnung der zu entrichtenden Abgabe nur o/ z des Gesammt⸗ ständigen Ste uerbehõrde vater S Reim, der nicht zur Erhebung. Für die In erimsscheine gi ier rechnen; es bleibt den Handels vorstãnden überlassen, auf mit einer doppelt aufgusteilenden Anmeldung nach dem auf der ersten Senn der Urk in unge hei em Zustande thunlichst preises sn Grunde zu legen. Unternehmens und seines Zweckes des Tame ee, der kin, e, senrsredr ih belege Terizer Vorschi:⸗. . , ö. Absat2 des Gesetzes die betreffenden lite der Urkunde 2 und durch Eintragung Bel inländischen Loosen wird mit der Wohnung des Linternehmers und weis.

; ö . 3. Muster 5. der Steuerstelle vorzulegen. Die eine Ausfertigung des Datums der! . ; t l ehmere versteuerten oder steuerfrei gebliebenen Beträge. Maxima festzustellen. . her mt, der Verwendung und Aufdruck des Amtsstempels gabe die Stempllabgabe nach dem ü dem letzteren die obrigkeilliche clan bar debbnder: . 3 Kenn melzng erh gr r, Untraßsfiltt, fachdem sie m der, in Ziffer 36 Ablatz unter vorgeschriebenen Weise f er Loose . are e, ka dl enn n ö. Mittheilung * . ,

Wird beansprucht, daß für nach dem 30 Juni 1900 aus⸗ zg 8, 10 und 32 des Ge ssetze— 2 n , . 4 egebene inlandische Attien ꝛc, auf welche vor dem 1. Juli 3 3u ss * 10 und 32 des G 6 Taittung über den Empfang Die E eranlaßt nthen. Ist die Tertrogsurkunde in chtäe Uischriften daß ein bei Berechnung! de Auf Grund dieser Mitihein a 86 ̃ 6. , stattgefunden haben, die Stempelabgabe 26) Zur Entrichtung der in der Tarifnummer 4 ange⸗ betrag een e, we, ,. 1 a elt, fo ist von der Steuerstelle auf ken ei,, sen Helrag von men e 6 r Gesammtab 9 sogleig . . . 6 6 32 nach dem Gesetz vom 14. Juni 190990 nur für die von dem ordneten Abgabe werden. Reichs⸗Stempelmarken und ge⸗ die we, e, 9 9 ,,, 2 ge weise auch auf den weiteren Stücken mit Unterschrift Pfennigbeträge aber nur, sow vorgeschriebenen Frist wegen Fen tell ans wm Were de, de 1. Juli 1909 ab geleisteten Einzahlungen erhoben werde, so stempelte Vordrucke zu Schlußnoten 6 Preise des darauf w,, . und die n 2 . . e, , ,, n . Beidrückung bes Amtestempels zu vermerken, welcher send . unten eglassun g r pl erhoben Wbgahe, sowie ndhh Umflande! . * sind in der Anmeldung der Attien zur, Versteuerung (Jiffer ) angegebenen Steuerbelrags zum Verkauf gesteit. ; unter e, . ä. . eiae, , nt neren „Stempelbetrag zu der erslen Urschrift verwendet ist. werden. Bei aäugslandischen bgabe 23. Toosahfatzes und Emnleitung des Steer e, , 2 außer dem Nennwerthe der einzelnen Siücke auch der Bekrag und dle Die Reicht Stempelmarken sind 24 mm hoch und 61 mm dorbenen . e sun 23. genden l echn! Eren ren erstatte deren ö. 3 oder notariell aufgenommenen Verträgen, vom Hundert vom Preise de stufungen forderlich zu veranlassen. Zeit der darauf geleisteten Einzahlungen anzugeben und zugleich breit; sie haben, insoweit sie über Pfennigbeträge lauten, einen bläu⸗ Kosten an die er . * . . * GHriflen en stonltazensen lf! auege han dib ener en, rem Gunda n, . 6 9 3 , , el e öhlergn,r ,,, , , ,, dr n . .

Die Direktivbehörde bestimmt die Höhe der zu ver⸗ grund, welcher rechts und links de h : lte . . 9 3 , ,,, Hei Aussplelun e, .

l ö ein Schild mit der Inschrift, REICHISsSTEMpEI-ABGAMABkKE- auch ihrerseits von der richtigen Stempelung ber e . 18 16 de esetzes. l , Abgabe, der Ab⸗ n,. . die Marke in zwei gleiche Theile überzeugt hat, dem Antragsteller unter , , , * 2 eschäfte, für welche eine rechtzeitige Berech- lo ssenlgtterje . 6. tempelung und der Rückgahe der abgestempelten Aktien finden zerlegbar, von denen jeder auf dem oberen Rande die Werth⸗ auslagten Kosten aus; Über den ,, nrg, =. am 56 23 nicht 6 ist, weil der Werth des Gegen⸗ And somit verfallen ö Stem e ,, , , ,, nn,, , ,, ,, ö wendung. ennig beziehungs weise Mart, au ; i ichs , welche bie Abstempelung berartiger- ach M * , r , kf zu berechnen und einzuziehen] ziehungsweise 8

i ĩ eins bereits vor dem ferner hen Vorbruck dens für das Datum der Verwendung und der eichs druckerei, welche die empelu : 9 und 19 des Gesetzes eine . ; ö 1 396 w nicht zu k rothem Aufdruck und außerdem die fortlaufende Nummer der Vordrucke durch die Reichs druckerei en,. ind mit dem f auf sedem der belden Thel aber z Zu 22, 23, 24 und 25 des Gesetzes. d ,

. ö ; ö f 1f⸗ ichsdi n, ei. 177 uer g ; ] ; quittieren, so ist die zurückzugebende Ausfertigung der An- Marke enthält. Die Marken für 5 er,, ,,, ö, , , Reih · er nne snss n, . . bleibt, bis 44) Wer im . Lotterien oder . daß

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meldung mit entsprechender Bescheinigung zu versehen. d. 17 nummer b) tragen außerdem in schwarzem er Schlußnote ] veranstälten will, bei we en der Gesammtpreis