1900 / 148 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Dle etwa entstehenden Poriokosten trãgt der Antragsteller

Diese Marken 4 eine Länge von 38 und eine Breite J von 20 mm. Beide Werthe zeigen in einem von einem Die verdorbenen Marken und Vordrücke sowie die aus Perlenrande umgebenen RKreife einen, bei den Marken zu 116 den Werthpapieren n sn, Stempelzeichen werden ö . bei einer von der Direktlvbehörde zu bestimmenden Amtsstelle 3 w E i t e B e i I a g

zaaren ver gen von der ö pelung der nach links, bei denjenigen zu 19 8 nach rechts sehenden mgang fi Merkurkopf, die Aufschrift „Deuisches Reich? rachtstempel“, in Gegenwart zweier Beamten vernichtet. 1 Zahl und d ß die Werthbezeichnung und am unteren Rande au . 69) Reiche⸗Stempelmarken und amtlich i . Vor⸗ zl Deut l ĩ ĩ e de Grunde den Vordruck, den“ für das Datum der Verwendung. drucke des Musters 4 können, wenn sie unbeschädigt sind, bei n ll 5 ⸗An ll er iniali J 9 Empfangs⸗ Die Marke zu 10 J ist in rother, diejenige zu 1 „M6 in rother den von den Landesregierungen bestimmten Steuerstellen gegen M 1 4 9 Un 0m li ren f 2 er Anmeldung und grüner Farbe ergestellt. : . Marken oder Vordrucke zu anderen Steuerbeträgen oder . * 8. l en aats⸗An el Die Entwerthung erfolgt in der Weise, daß auf jeder andere Geschäfte . werden; indessen findet auch hier Berlin So h . ger. ö ö. Monat i gh, der , . entsprechend 1 2 el 66 ö n m n ö. nur gegen ge⸗ . nnu end, den 23. Juni en Bestimmungen in Ilffer A eingetragen wird. empelte Vordrucke, der Umtausch von Marken nur ge k i e me e, wennn, ,, , kJ Schiffsfrachturkunden zu verwendend ö Betrages nir nen BGiempelaufdruck in lle anf . oder gleich ö ö k [7 Erhebung und Verrechnung der Abgabe i ne. n,, den ,, . VII. Uebergangs⸗- und Schlußbesti P versehen. Bie Anmeldung zur Abstempelung z0) Ueber Anträge auf. Erltattung zu Unrecht entrichteter 8) Jede zur Erhebung von Reichs-St ö eine besondere R euerstelle erhalten als Uinter cher un hozeicht? 94) Für das Rechnu n , . Abgabenbeträge entscheidet die Direktivbehörde. mächtigte Gteuerstelle hat über die bei ihr zur Gi empelabgaben er⸗ Unters , ,,, welche nicht veröffentlicht wirb? Die behörden zwei lier en ga 1900 sind von den Direktiy⸗ den dergleichen Abgaben ein beso der dd inzahlung kommen⸗ dem Reichs- ö den Landesreglerungen von Ha ren. und zwar die we. n, , , esetzes vom; auf Grund des obenen Steuerbeträge nach

gabe für Lotterie von Stempelmar erfolgt unter Benutzung des Musters 5. Vile diesem Zwecke dienenden Druckstempel haben eine aus- Zu S49 des Gesetzes. dessen , die Landesregierung neff fer zu führen, D The mn, ngen

Das an⸗ stellen ist unter u sfihf . fl edler. ,, . e gl ger der Bestimmungen B Apr en B vom

,,, . t . 5 . n n,, j) ie in schwarzem Aufdru gezackte Form. In der Mitte befinde ich ein Kreis mit einem verwenden. Die Entwerthung erfo Merkurkbpf im ümriß. Bei den Steinpel zu 1 6 hlickt der 9 Die Beamten zur Wahrnehmung der im 8 81 Absatz 2 liegende Muster 0 a, p, c, d dient babe . wendung der BHestimmungen der 3 Kopf nach links, bei demjenigen zu 10 nach rechts wie des Gesetzes vorgesehenen Prüftnng in Dezug aj die Abgaben⸗ Buchung der Steuer im Hehere ist abei als Vorbild. Die die Stempel ssenbeamten zu bewirken, wel leitung der Steuerbehörde. bei den gleichwerthigen Marken. Ueber dem Merkurkopf be⸗ gntrichtung werden nach Maßgahe der ihnen ertheilten näheren die Abstempelung der Werthpa ö. er findet erst statt, sobald lichem Verschl solange diese nicht benutzt werden, unter a . Gesetzes vom 14 über die auf Grund des Bie Genehmigung ist nur solchen Personen zu ertheilen, finbet sich bie Kaiferkrone, darunter die Aufschrist „Deutscher Anweisung selbständig davon Ueberseugung nehmen, ob den aufdruck h versehenden dern n ; 19 der mit, Stempel⸗ 85 zu halten haben. ; mt dem neuen benen Steuerbeträge nach welche sich verpflichten, über den Vertrieb der Loose u. s. w. . und die Unterscheidungs nummer, zu beiden Vorschriften des Gesetzes gemäß verfahren worden ist. Die oder die Bedruckung der Lotterielo . Hlußuolen Giffer 28) An ö. Alle bei den Steuerstellen zur Abgab aufzustellen und an das Anschrelbungen nach Änwejsung der Steuerbehörde zu ö eiten! die Werthbezeichnung. Bie Größe des Stempels zu der Stempelprüfung unterliegenden Personen, an welche der erfolgt ist. ose mit dem Kontroistempel , ungen zur Entrichtung der dieth e Sten ee langen zen und . bezüglichen Schriftstücke auf Erfordern zur Ein icht j . Is, biesenige des Stempels zu 10 3 25 mm in ,, k . ü , . welche nur mit dem Verkauf Sch . . mit. dem, Datum ban . 1 porzulegen. ̃ er Höhe. . D ö Werth⸗ notenvordrucken und Reich. ; von luß⸗ j ; meldungsz⸗ beziehu j ; des 5i5. Der Abgabe nech der Tarifnummer 5 unterliegen 33 Stempelfrei sind die Frachturkunden über Sendungen papiere Sh ech, rachturkunden, Beläge und sonstigen tempelung von , , mit ger . 36 . Albdrug en e eln . V 96 auch diejenigen Spielausweise, welche bei den auf Jahrmärkien zwischen inländischen äfen sowie ferner im Binnen verkehr Schriftstücke sowie die Geschäftsbücher zur Einsicht vorlegen Vertragsurkunden 15 des Gese n h hhlußnoien und, von Neich . nu bersehen. Anmeldiingen, auf 8. ,, 96 und bei Gelegenheit von Volksbelustigungen üblichen öffent⸗ zwischen inländischen s und ausländischen (5. B. z lassen. Ausfunft zu ertheilen und ihm einen an emessenen die Einnahme dafür je nach r eauftragt sind, können ze ) ; fen he sl gh nicht zu erheben ist, verbleiben 2163 eine 1900 e Vierteljahr lichen Ausspielungen ausgegeben werden, sofern der Gesamt sterreichischen oder holländischen) Flußhäfen, sofern die letzteren Raum für die Erledigung seiner Obliegenheiten zur Verfügung regierung auch in anderen Regist estimmung der Landeg—⸗ hebe em Anmeldungsregister; die übrigen werden . Beläge Einnahme und 2 preis der Spielausweise jeder einzelnen der hintereinander nicht als Seehäfen anzusehen sind (Absatz 3). Den Iluß⸗ zu . entliche Anstalten, Atti l Register finden die unter Ziffer 1 Auf diese . und sind nach den Nummern diesez 0 . 6. h zordrucken zu Schlußnoten ö , . . . , e, J,, . . stehen in dieser Beziehung die Häfen von Binnenseen ,, ; k amor e gf keine Anwendung atz? und 3 getroffenen Ueber die Einlief k . t In der Quittung über die für derartige Spielausweise gleich. : , en j 1 e Anmeld ̃ ; ; eferung von Werthpapi ermächtigt, nach M entrichtete Reichs⸗Stempelabgabe sind die versteuerten Spiel. Der Abgabe von 10 8 unterliegen die Urkunden ö mit ne, ,, n,. . sie Geschäfte papieren sind , von Werth⸗ n n. sofort bewirkt werden , . . ö. e vorstehenden k ausweise nach ihren Nummern beziehungsweise auch nach ihrer über Sendungen zwischen inländischen See— oder Flußhäfen der unten Tarifnummer ; ö en tt etreiben oder ver⸗ anliegenden Muster 11 einzutragen; , , nach dem pom 6. ö. mit der Nummer des Anmeldunggre 9 36 g der Stempelabgaben, ins= Reihenbezeichnung anzugeben, Findet Stundung der Abgabe einerseitß und ausländischen Seehäfen der Nord⸗ und Ostsee mitteln, sowie die zur Erlei jterüng der Liquidation von Zeit= Anmeldungen über Vordrucke zu Schl ezgleichen diejenigen pfan 6 ichen Amtsstempel der Hebesteile . sters und zeichen sowie bie Herstell g der Stempel und Stempel⸗ statt, so ist hierüber eine Bescheinigung zu ertheilen, in welcher andererfeits, einschlicßlich der norwegischen Häfen und der engli⸗ geschäften bestimmien Anstalten sind regelmäßig mindestens steuerung don Lotterleloosen . , sowie zur Ver⸗ Her 2 hein zu geben, Nur gegen dessen Rückgabe ener Em⸗ ordrucke, die , ung und den Vertrieb gestempelter leichfalls die Nummern und nach Umständen die Reihen⸗ schen und französischen Häfen im Kanal; zu den letzteren sindsämmt⸗ einmal im Laufe von drei Jahren der Stempelprüfung zu Tage det Eingangs erledigt u e, ö.. sofort oder noch am euerpflichtige die gestempelken Papiere zurück empfängt den und Vorrücken . 6 die Abstempelung von Urkun⸗ ezeichnung der Spielausweise ersichtlich zu machen sind. (liche Häfen an der Nordküste Frankteichs und an der Südküste unterwerfen. Jawieweit bei solchen Anstalten, bei welchen er⸗ Register wird die Abgabe bis zur ö. 4 Durch dieses S 36) Die nach s 17 des Gesetzes und Zi ' . ändern oder zu ergänzen ie Registerführung betreffen, abzu— e Bei öffentlichen Ausspielun gen, bei weschen, die Eaglände zu rechnen. Die Uckunden über sonstige Sendungen fahrungs mäßig. abgabepflichtige Schriftstücke oder Geschäfte Papiere und Erhebung der . gten. Stempelüung der e, , der Reichs Stempelabgaben für ' fe 1e Gul sssige . Spiellheil nehmer gegen Entrichtung des Cinsatzes Papierröllchen im Schiffsverkehr sind mit 1 (6 zu versteugrn. . . k owe bei den übrigen nach ö 49 dient zugleich zur Kontrole über c ö alten, Dasselbe y. erfolgt für Rechnung des Reichs 66 zu Schluß⸗ lbarem Seeverkehr satz ] e sebes der Prüfung unterliegenden Personen Werthwapiere und Loe, welch nn , , andesregierungen. Die gestundeten Beträge in Haftung der prüfungen vorzunehmen sind, bestimmen die Direktip—⸗ befreit sind, jedoch mit einem Rei , abgabe ih g g, lte ben aber nach nn . ö. . Personal⸗Veränd versehen werden „Der Neichskasse zu überweisen undungs⸗ ergnd ern n gen. n Königlich Preusische Armee

. e ie ausgehändigt erhalten, deren Be— Ausländische Flußhäfen mit unmitt. * sind im Sinne dieser Bestimmungen als Seehäfen anzusehen. ö. . . üssen. Di 5 1 1 ie Genehmigung zum Beginn des Absatzes von Lotterie⸗ B eamte der Militär ⸗Verwaltun g. Berg, Intend.

chaffenheit unmittelbar über Gewinn oder Verlust ensscheidet, ; ö fad die Papierrollchen u. s. w. als Ausweise über Spiel 64) Es ist zulässig, statt der Konnossemente oder Fracht= Die Stemp lprüfungen sind in möglichst ungleichmäßi Ürkunden (Parzell⸗ oder Theil-⸗Empfang⸗ . en , nge g , n u. ö 26 . dein, Sten pelabgabs für Attien ,, . Abgaben zu Nummer 1 big 4 und 6 des Tarifs sind thunlicht Kontrolbuch über dieseni kuerstellen führen außerdem ein kund sonstige Stundungen der Ab l. see, Hrn fen 3 nur höheren Beamten zu übertragen. Gesetzes die Emitt 9 gen Anzeigen, welche nach F 3 des folgen auf Gefahr und Re— gabe von Lotterieloosen er- Rath , enten von inländischen Werthpapieren zu Giffer 55). Rechnung der Landesregierung mit en,, 1. . au ö Hu ch Attends ng. 11. Juni. v. Knobloch

einlagen im Sinne der Nummer 5 des Tarifs anzusehen. briefe andere ähnliche Von der Abstempelung dieser Ausweise kann Abstand genommen scheine u. dgl) auszustellen und zu versteuern. werden, wenn sie unverhältnißmäßige Mühwaltung ver⸗ 65) Von mehreren über, dieselbe Sendung lautenden ursachen würde. Urkunden ist nur eine steuerpflichtig, und zwar bei im In⸗ ; . i ; 53) Seffentliche Ausspielungen, bei welchen den Spiel⸗ lande ausgestellten Urkunden diejenige Abschrift oder Aus⸗ 3) Die mit der Prüfung beauftragten Beamten haben erstatten haben. Dasselbe ist nach“ d n theilnehmern keinerlei Ausweise ausgehändigt werden, unter⸗ fertigung, welche der Ablader dem Rheder aushändigt, bei im sich aus den veröffentlichten Geschäftsberichten und Bilanzen, Muster 12 anzulegen. h dem beigeschktossenen 87) Werden zum Ersatz für verdorb j liegen der Abgabe bis auf weiteres nur, sofern bie Gewinne Auslande ausgestellten Urkunden diejenige Ausfertigung, welche aus Statuten und, ähnlichen Hilfsmitteln vorher eine sI) Von, den Steuerstellen, welche V S den Steuerstellen neu , Werthpapiere von , . Assessor, Vorstand der Intend. der gang oder theilweise in baarem Gelde bestehen. Der Betrag der Empfänger bei der Ablieferung der Sendung ausgehändigt möglichst sichere und eingehende Jen nin der Art und des noten und Reichs⸗Stempelmarken zu 84 drucke zu Schluß⸗ gestempelt Giffer 68), so ist biese Ste . apiere ab⸗ n, Rath ernannt. der 5. Div, zum der Steuer ist bei der Anmeldung einzuzahlen; auf letzter erhält (Frachtbriel), oder die von ihm behufs Auslieferung der n mn, der Geschäfte der einzelnen Anstalten zu verschaffen die Einnahme und Ausgabe an 'solch J,. haben, ist über Anmeldunggregister nachzuweisen Gif eng nur durch das . . des Kriegs⸗Ministeriums. 28 Mat findet die Bestimmung unter Ziffer. 44 sinngemäße Anwendung. Sendung vorgelegt wird (Konnossement ). Dem pf ichtmäßigen Ermessen der Bramten bleibt überlassen. besonderes Konto zu führen, dessen uche, Stempelzeichen ein Die als Erfatz für“ verdorben . . 8 r. Selretẽr von der Intend. der 35. Did . 54) Nummerlisten, welche bei öffen lich veranstalteten Aus⸗ Statt an den Rheder kann die Aushändigung der Urkunde wiewell die Prüfung auszudehnen und insbesondere ab und regierung bestimmt wird. Das Kont htung von der Landes- vordrucke und Reichs ⸗Stempelmarken gestempelte Schlußnoten⸗ von der Roryz, Intend. , . ohm ann, Intend. Ser retůr vpielungen von Gegenständen zur Beifügung der Namen der auch an dessen Vertreter erfolgen. inwieweit behufs sachgemäßer Ausführung derselben neben der Muster 14 (Hiffer 92) ersichtlichen iel ht die aus dem zeichen können, da eine Einnahme ö. verabfolgenden Stempel, Korys, = ver ch end es J. Armee zkorps zu der des V. Armee⸗ Spieler unter Erhebung des entsprechenden Betheiligungs— Statt der Abfchrift oder Ausfertigung der Frachlurkunde , , . . 3. Heberegister üher bie n en g 1. Hiffa uz im Stempelzeichen⸗ Konto a t were, mn de Li nir enschel. Ntttad. Whrzrn Dittar vond 2X1 2 . ö . 9 9 6 2 f ; et. . z e 2 2 . P ö 2 ' ö * ö * n 9 daraus ausgehändigt werden, sogrn dic nl etlch gülch der Heschäftsbüächer e l w. i . . ö die Steuerpflichtigen ber Lande e, u . k werden , * ö. . Dee n, , Vr ; Schlußnotenvorprucke, sowie für die als Ersatz B . Jh far er eg gerät, HZiffer 23) zurückgezahlten . in den Rear nd 2 Nr. 8, auf seinen Antrag mit l von Fr . Jun t . en Erstattungen für unrichtige ge n . Rechnungsrath, Buchhalter bei der

lunternehmer in Umlauf gesetzt werden, sind in auch . Auszu 3 2 2

dieser mindestens den Namen des Schiffes, des iffers, Ab⸗ . * Ueber den Verlauf der Stempelprüfung ist eine Auf⸗ für verdorbene Stem

Ihlußnose n lhruü pelzeichen verabfolgten gestempelten Erhebungen c. in den Kassenbüchern nach is nr, fen

zuweisen. stand versetzt. au einen Antrag mit Pension in den Ruhe⸗

/ , .

erdefekte und

ö ö. ö

beirags vom Spie

als Spielauweise nicht anzusehen. laders und Empfängers, den Abladungs un ö chin gef fen, zeichnung zu machen, in welcher die gezognen Erinnerungen en, elcher die gezo j . *. Freiseß hestimmi ir Th erstatten haben. Die einzuziehenden S9) Ueber den nach S 55 des Ges sz 5ö5 des Gesetzes von den Bundes 8 Juni. Schamn . the, Intend. Registrator von de x Intend.

Zu 5 242des Gesetzes. . ö ö ] ; z den Ort und Tag der Ausstellun dwie Menge und Merk⸗ . 55) Die Landesregierungen bestimmen, in welchen Fällen de . 4 2. 36. 4. * . ung i n. ug d ö. unter genauer Bezeichnung der nicht vorschriftsmäßig besteuerlen und unter weschen Bebingungen die Genehmigung zum Nbsat zeichen der zur Versendung gelangenden Güter und eine al- Schriftstücke und Geschä ulm lt f 3 ö andesregierung unn g Hen Cre n der Abgabe gegen Sich sieüung gemeine Bezeichnung des Inhalts enthält- Schrifistücke und Geschäfte zusammenzustellen sind. Darauf ist Ferner werden in dem Kont 2 regierungen an die Rei er Loose vor der Entrichtung der Abgabe geg her stellung 66) Er olat die Beför a Güt 1 das Erforderliche wegen Einziehung der fehlenden Stempel oder Empfänger die laznem n, schem , Kgntos unter Benennung der Reichs⸗S ie Reichskasse abzuliefernden Nei IJ. Armee & : ĩ d c theill, oder sonff die Abgab 6) Erfolgt die Beförderung von Gütern zum theil im ! 4 pe, ng e gestempelten Vordrucke S 9 Reichs ⸗Stempelabgal . en Reinertrag der nee⸗Korps, zum Geheimen R ; der letzteren z er ohne solche ertheilt, oder sonst die Abgabe Landverkehr, zum theil im Schiffsverkehr, so ist, sofern der Nachstempelung und je nach den Umständen wegen Einleitung die Reichs⸗Stempelmarken k e zu Schlußnoten und Hauptkasse 2 ö 9. z haben die Landeskassen mit der Neicht⸗ ernannt. n Registrator im Kriegs Minifterium gestundet werden . sectzztere unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt, eine eines etwa gen Strafverfahrens zu veranlassen. i . betrag nicht zu erheben ist. gabt, für welche ein Werth 185g a nats M ab . der Hestimmungen vom 37 April im idm ns leg, Geheimer Kamleirat6 Schei ü Zu S 25 Absaz2 und 3 des Gesetzes Frachturkunde der vorgeschriebenen Art spätestens vor der Ab⸗ ä) Am Schluffe des Geschaftsjahres erstatten dit De Die von Steuerpflichtigen zum Umt 3 die Feststellun dadöurechhsn ie näheren Anordnungen lber * ftr, sdinistertum, auf seinen Antrag mit henne, ne —— h6) Gewerbsmäßige Vermittler von Welten der in den kadung der Güter auszuhändigen. amten der Direktipbehörde Finen Bericht über ihre Thätigkeit, gestempelten Schlußnotenvorhrukke uh, . zurückgegebenen die , ,, abzuliefernden Einnahmen treffen ö 1 r ö . S8 23 und 25 des Gesetzes bezeichneten Art sind verpflichtet, 6e) Die im 3 35 des Gesetzes vorgesehene Aufbewahrung die dabei gemachten Wuhrnehmungen über das Reicht sind, bevor sie vereinnahmt werden, in e s Sl empeim arten die von ö . 9. Die Haupt- und Unterämter haben Intend. n. . Rechnungsratb, Intend. Sekrttär von der Büunen 2 Wochen nach Eröffnung des Heschäftsbetriebes der der abgabepflichtigen Schriftstücke liegt bei inländischen Urkunden . und dessen Ausführung etwaige Vorschläge zu heit und Unversehrtheit zu prüfen zezug auf ihre Echt⸗ monatlich und irn e Reichs⸗Stempelabgaben in den Sch ro bach, Zahl . auf seinen Üntrag mit Yenften Steuerbehörde des Bezirks hiervon Anzeige zu erstatten. War dem Rheder oder dessen Vertreter, bei ausländischen Urkunden Verbesserungen der bestehenden Vorschriften, über entdeckte Y) Die zu Ziffer 73 und 79 ge . i,, eljährlich aufzustellenden Reichs Steuer- A4uf seinen Antrag . 2 . 2. Abtheil. Feld. Art. Regts. Nr. 43 er Herklebl bereits vol dem J. Jul 1h eröffnet, eine An. demjenigen ob, welchem si⸗ ber Ablieferung oder Empfang Umgehungenmüu, s. w. = Gin leber sicht der nach s 4 Abl? nach Ablauf jedes Vierteljahrs ab J e nnen Regisser werden err elsahelsg n,. J e, den a. a G. der Prüfung unterliegenden Anstalten und Personen, det gihöcigen Belägen an die Ifer r r ssen u n den dazu übersichten 6 . . Reichs ⸗Schatzamt Haupt⸗ J Durch Verfügung der General- Inspekti Direk u rüfung einge⸗ estellt rags der Reichs⸗Stempelab abe ö ngenieur⸗, und Pionier ⸗K In spektion des geste und die Antheile' der einzelnen 33 66. L Juni. Radebold, ,, .

bis zu diesem Tage aber noch nahme der Sendung ausgehändigt werden. 3 ; z . . Anzahl der bei ihnen ausgeführten Stempelprüfungen und der dabei reicht. Auf die Erledigung der Erinnerungen finden die für . Desammteinnahme berechnet. Auf G ortifikation Feste Kai , rund di i ne- Feste Kaiser Wilhelm II. in eser Hauptüber⸗ . der Festungs. Baukasse r ebf k ge .

zeige bei der Steuerbehörde ü . nicht erstattet, so ist sie bis zum 15. Juli 1900 zu bewirken. Die Steafberfslgung wegen Verletzung der erwähnten . t 57) Die vorgenannten Personen unterliegen ohne Ruücksicht Vorschrift wird gegenüber Personen, welche die Güterdeförde⸗ gezogenen Erinnerungen, des Betrags der infolge der letzteren * Zollverwaltung in dieser Beziehung ertheilt schri 3 9 1 . der in Iiffer ö Absatz ? rung nicht, als Gewerbe betreihen, won den Steuerbehörden , e, r e fenen, ö g. w eilten Borschristen chien und Berechnungen, welche das Reichs⸗S edachten Ve ung. nur? in solchen Fällen einzuleiten sein, in denen besondere ungen,, ten S ̃ h . Eine Vernichtun Hebe⸗ : Bund . 2 eichs⸗Schatza 2 Leltungs j her die Prüfung ihres Geschäftsbetriebes Gründe n, nr üg aischeinen ien 3. 8 . nn,, fen gn, keen f, , . . en 8 . 96 e de r ihn or . . ie. Je g hn ,,,, . . . . 6 ng Tee mm, n mee, werf egt. x erhandlungen über die abgehaltenen Prüfungen un ie ach dem Rechnungsjahr, Ablauf ben zehn Jahren Lande . Tiellg e Abrechnung zwischen Magdeburg, 8 Bauwart der Fortifikati ade , n en wie n ödegierunge nan if bahn gsjahr, für welches die Register geführt sind, ,. . k g zwischen den ern, , . 6 ; h nn zwei vom Hundert für Durch Verfü n en. Comité, versetzt. und Verwaltung der Reichs—⸗ zundert. für Erhebun fer ügnng des General. = aer, Reichs. Stempels bg abe (; 4 des ech j HeistEn: . vegseg. h gen eon, dee lille n, m e. R

; . bre, ,. * h uche en und die Auswahl der Beamten, von denen die rüfung zu a h gh V. Allgemeine Bestimmungen. . i n n gf, m z . em eiche tantlee ur rennt ni ßnghme mit Far, Herbeiftihrung und Sicherung der gleichmäßigen ändosrn altgh 1 t en Stagten, welche die Abgaben erh r. 44 jum 2. Bat n heben, bei der Jnf. Regta. von Horn (5. Mhein. Nr. 39

bewirken ist, erfolgt durch die obersten Landes⸗Finanzbehörden. Zu z 41 des Gesetz Zu S8 25 und 26 des Gesetzes Zu 8 41 des Heseß es. . c , , ihre iege Ausf . 68) Für verdorbene Reichs⸗ Stempel marken und für Reichs⸗ Průst 66 e, Oe. ö ihre . ,,. der uefllhrung des Neichs-Stempelgesetzes in allen Bundes 3 g der Landesbeamten nicht. ie genaue Beachtung en die Landesregierungen auf Ersuch indesstaaten Ablieferung des Ert ̃ ̃ ; Sch marli ö . t f Ersuchen des Reichskanzlers e, , ln . ö ö. Reichskasse einzubehalten Art her n n ern, 1 Trappentteil zur 2. ibtheil. Fein Aufstellung der Hauptübersichten i ; Retzts. Nr. 44; B. infolge Verfetzung Beim. . n e ee, d,, , ,,,,

W 2 ö. . 6 * 6 ain 6 h l, en, Stempelzeichen, mit welchen demnächst verdorbene Vord:ucke etieinlagen sind der zusändigen Steuerstelle mit einer, nach 8 . 60e 9 s . 5 34 2 des reg ,, , ,, e en e e, werden, wenn der Schaden mindestens drei Marl beträgt und ? 9 ; 6 . den Belägen mittheilen. Ergeben sich 6j der Reichs⸗Stempelabgaben haben die Birer n 3

. wir denken, so trifft die Landesregier 15. Zuli, 15. 8 . ie Direktivbehörden zum 3 Pat. Inf, Regts. von Manstei

ö gierung die zur Juli, 15. Oktober, 15. Januar unb 15. Mat . 2. Abtheil. 3. = anstein (Schleswig.) Nr. S4, Fang d

z Uebersichten der in ihrem ö . 7 ö Re rg, . 3 . 3 ö 9

nf. Regts. Nr. 66, K rebg dem 3 Ba zj Bat. 3. Magdeburg.

9 Füs. Regtg. von Steinmetz

unter Einzahlung, des Abgabenbetragz snnerhglb der im 8 3 wenn von den Stempelzeichen, Vordrucken und Werthpapieren § 51 des sebes e * e e Zu §51 des Gesetzes. Eledi ich ch dem solcher Gebrauch gemacht worden ist, ä. Wenn im Laufe eines Verwaltungsstrafverfahrent K 86 .. 1d j derartigen Abgah * z Kenntnis gen Abgaben und zum 1. November f i W T jedes Jahres eine Westfäl Nr ch ie rsch ; 37. Tschierschky dem 2. Bat. ĩ ö n 2. Bat. Rhein. Fuß⸗Art.

des Gesetzes bezeichneten Frist zur Abstempelung vorzulegen. ; Wegen der Buchung der Abgabe, der Beläge und wegen der Ab⸗ noch kein oder doch kein ü. 2 ö stempesung der Loofe gelten die Bestimmungen unter Ziffer 49, i n . t n die . 23 4 6. die kau nr, Geschäfts formen zu Zweifeln in Betreff der Das Kontrolebuch verbler n uli ährdet erscheint. genügt, wenn der Werth der gleichzeitig Beurtheilung des Sachverhãältnisses f. ,,,, dau ernd und sicher , rei den Steuerstellen; es ist . r,, . kür das abgelaufene Rechnungs- Regis. Nr.

n 6 83) Die Herstellun . , m anliegenden Muter 13 an gan glei Ehn, Funn war O Finn ben, , t ;

e ig der von den Steuerst eeinzusenden. Für die Richtigkeit di as Reichs⸗Schatzamt Hartung dem J. 2. Hat. Inf. Negtg. ir. I55.

euerstellen zu ver⸗ Für die Richtigkeit dieser Uebersichten ist' die 6. Pomm. 857 3 gRir. 13s, Mehl ken * Ben

55. Stundung der Steuer findet nicht statt. ; ; Zu § 28 des Gesetzes. ur g, r, , g e,. drei Msark Anwendung der Tarifnummer 4b eträgt, und es kommt nicht arauf an, ob die Beschädigung ob das Geschäft als ein solches . ist, das unter ö laufenden, mi Siempeldusdruck geh 6 Di rike dehörd ñ ersehenen Vordrucke zu rde verantwortlich. Xnn. (Königlich Württemberg: sches) Armer · Korps.

so) Für unabgesetzt gebliebene Leose z. einer zu stande der einzelnen Stempelzeichen durch ein und dasselbe Eceigniß . ; , Fer

gekommenen Ausspielung wird zie Reichs- Stempelabgabe nicht veranlaßt oder auf verschiedene, von einander unabhängige en,, n, , so . sowie der ungestempelten Schlußnoten Die Einsendung endgülti erstattet. Tritt indessen eine Aenderung des Lotterieplans in Versehen oder Zufälle zurüchzu führen ist. nd kb! die zweiselhaft n Fragen geeignete Dachder stãndije pn 6. Reicht Siempelmarken (Ihffer 6, 31 . wenn die vorläufigen 2 t 3 Uebersichten kann unterbleiben,

der Art ein, daß die unabgesetzten Loose oder ein Theil der⸗ Der Erstaltungsanspruch ist bei der Steuerstelle des Be⸗ u hören. In Vähirten, ur webe Fandels vorftande bestehen rr. Die Landesregierungen ö jches glechn ingen h len . 66 9. das 1. big K. Viertel Beförde⸗

nachdem. der Schaden dem Be haben diese der Steuerbehörde für die verschiebenen Geschaste 3 . , , Vordrucke von der Reichs⸗ bedürfen. In solchen Fällen 3. ß tigung

. gegen, Erstattüng der Fersiellungskosten anzukaufen. Fierung dem Reichs- Sch̃atzamt zu machende .

. von der Verloosung auegeschlossen werden und der Ge⸗ zirks innerhalb dreier Monate, uumtwerth der Gemlnnè demen hsprechend ermäßigt wird, so Lechtigien belannt geworden ist, unter Hor egung, der ver⸗ zweige Sachsverstaͤndige zu bezeichnen. le nach Maßgabe der?“ bruckere akgabe der Herstellungekosten von der Reichs— die vorläufigen Uebersichten auch der endgülti ; ö nia

kann mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde die dorbenen Marken, Vordrucke und Werthnapiere anzumelden; 6 Reichs⸗Schatzam Steuer für die von der Verloofung ausgeschlossenen Loose er⸗ auf Erfordern sind die quittierten Anmeldungen, welche den Zu gs Sa und ss des Gelees, und th ihn dehnen en dre ü e da gieich- Scha zam m 77) Bei der Ablieferung der durch die einzelnen Bundes eilt sie den Landesregierungen mit. ; ö l) Die St ü 3 empelsteuer für Loose der Staatslotterien

** k P 3 2 K 6 8 2 866 n,. 8 ĩ ww

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16. Juni.

stattet werden. Betrag der für die verdorbenen Werthpapiere entrichteten Ab⸗ Das Gleiche gilt bezüglich der Steuer für Wettausweise, gabe ergeben, beizufügen, staaten vereinnahmten Reichs⸗Stempelabgaben an das Die Reichsdruckerei verabfolgè m ö. wenn ein Rennen u. s. w, für welche die Wette abgeschlossen Eine badre Jurüctahlung der entrichteten Reichs Stempelgb⸗ dürfen keine anderen Abzüge als die im 3 5h des Gesetzes⸗ ce en eh chen, welche fag eee. e eg, Amtestelln nien, dem Reichs⸗Schatzamt bei der Aufstellung der viertel⸗ ist, . zu stande kommt. Dies sst beispielsweise auch dann gabe findet nicht statt. ä drucken unb Marken erfolgt die Er⸗ wähnten gemacht werden; insbesondere ißt der nach s 1 dee munmittelbgren Bezugs derselben , als Emre ip nil der sshien über den Ertrag der Reichs— der Fall, wenn das Pferd, Ruf weiches die Wette sich bezieht, stattung im Wege des Umtausches; und zwar werden in ber Riegel für Gesetzes den Bundes taten zu gewährende Betrag zugleich a6 hauen Jede Regierung erhält vierteljährlich . , ,. der . 6 ,, Das Ergebniß der auf Grund an dem Rennen nicht theilnimmt. verdorbene Vordrucke gestempe te Vordrucke, für verdorbene Marken eine Entschädigung für die ihnen in ,,, ning h eine mit den quittierten Lieferscheinen belegte 3. Feststellungen theilt a, ,, ,. (Giffer 60) erfolgenden Zu 8 29 des Gesetzes. Marken abgabefrei verabfolgt. Der Verabfolgung estempelter re,. Kosten und die etwa zu zahlenden Verzugs eng die von ihr zu erstattenden her feln gere fr . dalle der betreffend a9 ichs Schützam in sedem einzelnen go Die Berwltun gen ben Staal Colt tien haben spatestens Bere sed ehr bie Abstempelung von. Vordrucken gemäß anzusehen. * r Rechnung lassen die Regierungen an die eich der beiden von der 96 andesregierung unter Beifügung einer am faunffchn en Tage hach Ane ber Ziehung jeder Rig se Iisffer W gleich. Den Wünschen Hes Antragstellers hinsichtlich ö ö. eniweder unmittelbar oder durch Vermittelung behufs der ere g sicht 4 einzureichenden Anzeigen dem Relcht Schaßzamt die Zahl der abgeseßten Lgöse und den des Abgabebetrages der einzelnen Stücke ist thunlichst Rechnung Priy Hanptlaffe zahlen. ug an die Reichstasse lab u bei bez Fessstelung, der monatlich 2 Stell ber en. Marschall Preis der Loose [Ziffer 43) anzuzeigen. i Anzeigen sind zu tragen. Die Landesreglerungen lönnen anordnen, daß in gtempelin ersonen erhalten von der Reichsdruckerei wed 92) Als Bei zuliefernden Einnahmen mit. Rommandeut 68. Nai 262 änter Benutzung elneg don. dem Reichs SEchabamt. vor. olchen Fällen, in denen gestempelte Vordrucke des Musters 4 , 6. en noch e ir HGarhre er 1561 6 , m. vorläufigen Uchersicht der für das Württember m . i n , Mußsters doppelt zu erstatten. Das Reichs in größerer Menge im Umtausch gegen verdorbene Vordrucke der i nne der auf den Antrag von Steuerpflichtigen bei Stempelab 9 el zes Rechnungsjahres aufgekommenen Reichs= Scha za e zu ent e oder Marken begn sprucht 2 . , . für die (Schluß in der Zweiten Beilage) * e n gen nen a ng von n ebe, e n ö e e n ig in. 2 1 ; kedem ein ein en werden von der Reichsdruckerei nahme und Ausga lende Nachweisung der Ein⸗ , ,, ,,,, , enn re gene.

mt setzt die zu entrichtende Steuer fest. n , . erstbe zeichneten Vordrucke IV. Schiffsfrachtur kun den An Stelle der = Werthpapiere hat die betreffende : che die Zu gg 32 bis 40 des Ge setzes. . irettivbehõrde dem ange dänn elch dt, in de Käfer., Schaan a auf Grund vorheriger Anmeldung nach den Vor⸗ tragen ieser Rechnungen hahen die Steuerstellen 8 96) 9 ö d Vilhelm e zu den nach den M K . Die zustellenden Uebersichten und . i n a gf .

61) Zur Entrichtung der in der Tarifnummer 6 bezeich⸗ Berechtigten l gm pel é Preise von schriften unter Ziffer Z neu ausgestellte Werthpapiere von dem⸗ ö Ziff 9 . ö. . . zur ä von und Steuer⸗Rechnungsbureau deg R . ung von Lotlerlelbosen und ! Direktmobehürden hach 3 Reichs- Schatzamts den

neten Abgabe werden marken zum Preise von Ziffer 16 3 unb 1 4 zum Verkauf gestelt . Alben Sieuerwerih abgabefrel abzustempeln. darf zustellen.