1900 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

ö 2 1 Eyruß wurde von Herrn Ander in gleicher Wesse trefflich Dargestellt.

rung und die reiche Ausstattung thaten ebenfalls daz

Damen derselben eine würdige

Tortzing'z Fest.Dupertüre' eingeleitet, welcher zunächst ein Prolog und

é Gatenberg'z, die ihre Lebengkraft in alle Länder entsende, hoch leben Ueß. Als der lebhafte Beifall, den diese Worte hervorgerufen, ver-

1641

wie bel den Werken der Wirkung. Die in Wal my . 9 j 6 Ultun . n. de, , . H geschickter Instrum entierung . es. e Au nahme der Qverette , . eine i , daß ibr wohl für längere Zeit ein Platz auf der . rlottenburger Bühne gesichert fein dürfte. Gin gang befonderes Vergtenst um diesen Erfolg bat kRich die amerikan 1. Miß Mary Halton in der Partie . r, . en. Ihre kleine, aber wohlklingende und gut geschulte Stimme wirkt seßt fymhathisch; sie singt un tanzt glei . ihr , . voll neckischer Drolerie und Liebengwürdiger fürsichteit. Bie Nalvelät, mit welcher sie sich über Schwierlg— teln der deutschen Sprache hinwegjuhelfen waßte, erhöhte noch den eiter druck ihrer Leistung. Derselbe wurde nur Durch ein m den Kahmen der zierlichen Operette nicht passendes Lachlied. im en Atte etwas beeinträch n Ihr Partner, Herr Siegmund . nffadt, führte sich in der Rolle des Pelaglas mit selner frischen, ongenehmen und weichen Tenorstimme und, dem belebten Vor / trag alg Sänger günstig cin; seinem Spiel fehlte es indessen an . ö Fraͤulein Gngelke sang die Lanz mit wohllautendem, auggieblgem Sopran, dessen Intonation jfdoch bisweilen nicht ganz sichet war; auch vermochte sie dag un widerftehlich Beftrickende dieser vie , . rau nicht immer glaubhaft hervor- kehren. Der zungengewandte 2. war in der Darstellung des Herrn Sondermann von unwöiderstehlicher Komik, und der intriqhante Gbenso fanden fich auch die übrigen Mitwirkenden mit ihren 1 befriedigend ab; nur dem Chor wollte nicht alles gelingen. Die Leistungen des vom * , Gold⸗ mann geleiteten Orchesters waren tadellos. Die tre 1 . n. rige, um den

gunstigen Gesammtein druck zu erhöhen. Lebhafter Beifall des zabl= reschen Publskumg, Blumenspenden und wiederholte Hervorrufe lohnten den Mitwirkenden, mit welchen auch der anwesende Komponist, sowie die . RKapellmeister Goldmann und Direktor Ferene n vor dem Vorhang erschienen.

Im Neuen Königlichen Opern-Theater gelangt morgen Arthür Sulllvan's Operette Der Mikado“ unter Mitwirkung der Damen Dietrich, Rothauser, Goetze, Liean⸗Globig und der Herren KTnũ iin Philipp, Lieban, Berger und Krasg zur Aufführung. Im Garten findet Nachmittags und Abends Milltär⸗Konzert statt.

In Paris gab, wie W. T. B. meldet, der Kölner Sängerkreitz am Sonnabend Nachmittag im Festfaale des Trocadéro unter Leitung seines Chormeisters Berger und unter Mitwirkung der Opernsängerin Felser sowie des Pianisten Pott und des Cellisten , n, . ein Kon ert, das einen großen Er⸗

olz hatte. Sämmiliche Lieder und Musikvorträge wurden mit

ürmischem Beifall aufgenommen.

Mannigfaltiges.

Berlin, den 25. Juni 1900.

Der Gutenberg⸗ Bund hielt gestern Abend in der Phil-⸗ bparmonte unter jahlreicher Betheiligung seiner Mitglieder und der Guten berg ⸗Feier ab. Als Ehren aste waren außer dem Rektor der Universität, Professor Dr. Fuch!, Ver⸗ eter der Wissenschaft und Literatur, der Stadt Berlin und der hiestzen Buchdruckerelen erschienen. Jedem Festthell˖ nehmer wurde eine tvpographisch reich ausgestattete Fest⸗· schrift⸗· überreicht, die ein Bild von Gutenberg's Leben und der Entwickelung seiner Kanst enthielt und zugleich guch Liber die Jiele und Bestrebungen des Gutenberg⸗ Bundes- Auf- schluß gab. Auf dem Orchestetpobium stand die Büste Gutenherg's, am rechten Pfeiler war das alte Gutenberg⸗Banner, die älteste k er Berliner Buchdrucker, aufgepflanzt. Nach dem Vortrag des rönungtmarsches aus Meyerbeer's Oper „Der Prophet‘ und der a Jubel⸗Quvertũrer durch das Berliner Sym⸗ Phonte.Orchester begrüßte der Vorsitzende, W. Dreusicke von der Buxensteln'schen Druckerei, die Erschienenen. Der iweite Theil der Feier bildete den eigentlichen Festakt. Derselbe wurde mit

ver Vortrag von Beesbopen' Hymne „Die Himmel rühmen? durch den Berliner Buchdrucker⸗Gefangoereln folgten; daran schloß sich die Festrede, welche der Pastor Faber, der m r . sen durch die ging einer Maternse 2 be⸗ unt gewordene Inhaber der Akademischen Buchhandlung und Leiter deg der , sich widmenden „Collsge griental“, übernommen hatte. Er schilderle die geniale That Guten berg', der alle an sich schon vorhandenen Elemente der Buchdrucker- ö zusammengefaßt und zu einer wirklichen Kunst erhoben babe, die wie eine helle Sonne über die ganze Welt auf egangen z und ihrem Schöpfer den Lorbeerkranz der usterblichkelt verliehen habe. Der Redner schloß, indem er die Kunst

Männerchor unter Begleitung

1

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ei ö ug here. Hehngg rechte diesen , dauernder freier Eintritt für sie hen Personen in den Zoolog

durch Vermittelung der Hauptkasse langen, wo auch fede weitere . ch Aktionäre ertheilt wird.

Beobachtung der Planeten Jupiter! und Saturn‘ ist in dieser Woche besonders günstig, da der P geht. Dle Venutz wird wieder am bellen Tage (pon 2 Uhr Nach—; mittags an) mit dem Rlesenrefraktor ng.

um 5 Uhr Nachmittags und um 7 1

des Norddeutschen Regatta ⸗Verelng am Sonnabend nahmen 20 Pachten theil. In Klasse a erbielt „Klein Polly“ den ersten, Cliquot den zweiten Preis. den Herausforderungspreis,

dritten. der von Seiner Masestät dem Kalser ins Leben gerufenen Sonderklasse

betbelltgten sich 16 Vachten, und zwar erhielt Hir. den ersten, We e, den zweiten, ‚Meergreis“ den dritten, .

Die Jacht Seiner Majestät des Kaisers „Sa mon? mußte die Fahrt aufgeben, well die Gaffel gebrochen war. Seine Maßjestät

heglettete die Regatta an Nächten hatten unter starkem Gewitter mit Hagelunwetter zu leiden. Bei der heutigen Seeregatta des Norddeutschen Regarta⸗—

Gruppen 47 Jachten. Seine Majsestät der Kalser hatte Sich

rauscht war, stimmte der

des Drchesters den Festgelang an, den Mendelsso n ur

Wetterbericht vom 25. Juni 1900, 8 Uhr Vormittags.

Wind

stärke,

Wind⸗ richtung

Name der Beobachtung station

Wetter.

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756.0 757,1 758.2 3591 759,3 769.6

757,8 S 759.3 ;

761,1 SD 2Abalb bed. 16,8 t fortschreitendes Minimum liegt über der südlichen Nordsee und über West⸗Rußland. In Süd. Europa ist der Luftdruck am höchsten. In Deutschland ist bei meist südlichen bis westlichen Winden das Wetter von Mecklenburg bis Schlesien tbeilweise heiter, sonst trübe und ziemlich kübl. Warmereg, meift . stellenweise Gewittern wahrscheinlich.

.

Zo logtschen Gartens, be=

ngetragen und die Zeichnung eröffnet ist, fordert der Vorstand im . der heutigen Nammer d. Bl feine Aktionäre zur Anz. ung ihrer Bejugzrechte auf die neuen Aktien al pari auf. Mit

schen Garten, sowie ju den , n,. der Völker Arena! verbunden. Bezugsrechte auf die neuen Attien sind

des Zooloischen Gartens zu er⸗ uskunft bezüglich der Rechte der

1

———

Von der Treptower Sternwarte wird gemeldet: Die Mond erst nach Mitternacht auf⸗

Vorträge finden täglich r Abendg statt.

Kiel, 24 Juni,. (W. T. B) An der Segelwettfahrt

In Klasse 5b eihielt . Windspiel“ Rakete! den zweiten, „Irrlicht“ den In Klasse 6 wurde Gidy' erste. An dem Wettsegeln

inerva III“* den vierten, Erlkönig den fünften und „Holmia“ den sechsten Prels.

Bord des Verkehrsboots Hulda“. Die

Vereins, die um 11 Uhr n begann, starteten in sieben

auf der Jacht Meteor“, Seine Königliche Hoheit der Prin e inrich auf der ‚L'Etpörance“ eingeschifft. Es erhielten: in lasse La „Kommodore“ den ersten, Meteor! den jwelten Preis; die englische Jacht Sybarita? ging 2 Minuten später als Meteor! durchs Ziel; in Klasse J „Lagea. den ersten, Clara“ den zweiten und „Nordwest! den dritten Preis; in Klasse II (Renn. Jachten) „Johanne“ den ersten und den rtr. (Jubiläums-) Preiz, Sturmvogel' den jweiten ei in Klasse II (Kreuzer⸗ Nichten) Susanne“ den ersten, „Vesta“ den zweiten Preis; in Klasse 11 (Renn- Yichten) . Klein Polly den ersten Preis; in Kiasse III (Kreujer. Jachten) ‚Unda“ den ersten, Valuta. den zwelten Preis; in Klasse IV . Swanhild II“ den ersten, Isa“ den zwelten Preis; in Klasse IVa „Iris! den ersten. „Jetta. den zweiten Preis; in Klasse Vb „Elna. den ersten, Maria I. den zweiten, Erika“ den dritten Preiß. Der Wind war westlich, die Windstärke 7,3.

Mainz, 24. Juni.

(W. T. B.) Die Gutenberg Feier, welche einen bedeutenden Fremdenzufluß hierher gefübrt bat, wurde gestern Mittag um 12 Uhr mit der Eröffnung der Vypo⸗ raphischen Ausstellung durch Seine Königliche Hoheit den ,, von Hessen eingeleitet. Zu diesem Zweck hatten sich die Zivil, Militär und Kirchenbebörden in Amtstracht in der Ausstellung ein gefanden. Selne Königliche Hoheit der Großherzog und die Gäste wurden durch Ansprachen des Vorsitzenden Dr Rauter und dez Ober ⸗Bürgermeisters Dr. Gaßner begrüßt. Die Stadt ist aus Anlaß der . glänzend geschmückt, selbst der Dom trägt Fabnen und Wimpel; die Straßen sind einbeitlich im Sinne der historischen Trachten des Festzugs gesiert. Ein kunstvoll erbautes Fürstenzelt ist gegenüber dem Gutenberg Monument errichtet, das Denkmal selbst hat großartigen gärtnerischen Schmuck erbalten. Unter den Gebäuden zeichnen sich das Meilitär⸗ Kasino und das Kasino Hof zum Gutenberg! durch besonders reichen Schmuck aus. Heute Vormittag fand im Bome großes Ponti⸗ ficalamt statt, zu welchem die kirchlichen Vereine mit ihren Fahnen erschienen waren; desgleichen war in der evan« gelischen Kirche Festgottesdien st. Bei der akade- mis chen Feier, die heute Vormitag in der Sadthalle stattfand, waren Seine Königliche Hoheit der Großberzog. die Mitglieder des Staats Ministerlumz, die Generalität, der Bischof von Mainz und die Mitglieder beider hessischen Kammern zugegen. Der Oker . Bürgermeister von Main Dr. Gaßner begrüßte den Großherzog, Der Universitäte Professor Dr. A. Koster (Leiprg) bielt die Festrede. Nach Beendigung der Feier begaben sich die Festtheil nehmer nach dem Gutenberg · Denkmal, wo gleich nach dem Elntreffen Seiner Königlichen Hobeit des Großherzogs ein PDedeum gesungen und dann unter dem Glockengeläut aller Kirchen das Lied „Heil Dir, Moguntia“ angestimmt wurde. Zum Schlusse legten der Großherzog, der Ober ⸗Bürgermeister von Mainz, Bürgermeifster Dit teich (Leipzig) im Auftrage der Stadt Leipzig, ein Mitglied des Wiener Gemeindetaths sowie viele Körperschaften und Vereine vor dem Denkmal Kränze nieder. An dem Festmahl, welches Nachmittazs in der

r, Be, , d, m,, ,. . , . , , w. 3 1 . Den deg offinielen Thelleg bildete ein lebende; J .

. Wil lernen fs gn stit t a bekann um el zur Ver erung seinetg Instituts zu erlan en. 2006 kene Kitien ju löbd M auzzugeben.

chdem der bejügliche Generalversammlunggbeschluß in das Handelgregister

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den Slaats, Min sster Rotte und der mer auf die Bem ät den

ch m .

T. B.) Aug verschiedenen Landeg.

Budapest, 24 Juni. . luisterium Berichte über Unwetter

theilen sind dem Handels. M verbunden mit woltenbruchartigem Regen,

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 25. Juni. (W. T. B) Der Minister des Aut wärtigen Delcasssé hat von dem fränzösischen General⸗Konsul in Shanghai ein Telegramm vom 24. Juni erhalten, nach welchem, den , des Direktors der Eisenbahnen und Telegraphen Scheng zufolge, die fremden Gesandten und die übrigen Ausländer in Peking am 19. Jani wohlbehalten waren und sich anschickten, die chinesische , n mit Etmächtigung der chinesischen Regierung zu verlassen.

r über Indochina befördertes Telegramm des fran— zösischen Konsuls Fran gois vom 22. Juni besagt, daß dieser , getroffen habe, um JHünnan am 24. Juni zu verlassen.

Schließlich wird in einem Telegramm det französischen Konsuls in Tschifu vom 24. Juni gemeldet, daß in dieser Stadt große Besorgniß unter den Fremden herrsche, daß aber bis jetzt die Ruhe nicht gestört worden sei⸗

St. Petersburg, 25. Juni. (Meldung der Russischen en n,, Durch ein Kaiserliches Manifest, datiert Peterhof, 20. Juni, werden folgende Beschlüsse der von dem Kaiser einberufenen Konferenz zur Berathung über die Einführung der russischen Sprache in Finland be—

stätigt;:

Vas Staatssekretariat deg Großfürstenthumg Finland, die finländische Paßsxpeditlon in St. Petersburg, die Kanslei dez General- Gouberneurg sollen vom 1. Oktober 1900 an aasschließlich die russische Sprache als Geschäftzsprache benutzen. Von dem— . Zeispunkt an muß dag Oetonomie-⸗Departemient des finländi. chen Senats die Originale der Vorstellungen an den Kaiser. die Originale aller an den General Gouverneur gebenden Schreftstücke n russischer Sprache abfassen. Am 1. Oftober 1903 wird die russische Sprache Geschäftgsprache deg Senats im mündlichen und schriftlichen Verkebr, ausgenommen im Justidepartement. Vom 1. Oktober 196 an haben die Gouverneure, die Goupernementsverwaltungen, die dem Senat unterstellten Pauptverwaltungen im Verkehr mit dem General— Gouverneur, dem Senat und den anderen, über ihnen stehenden Behörden ausschließlich die russische Sprache zu benutzen. Ferner wind bestimmt, daß Gesuche von Pricatpersonen von allen Behörden sowohl in der Landes sprache, wie ig russischer Sprache entgegengenemmen werden sollen. Die betreffenden Behörden haben, unter der Leitung und Aufsicht des General. GouverneurJz rechtzeitig Maßtegeln zu ergreifen, um das Personal der ihnen unterstellten Aemter ju den angegebenen Zeitpunkten so zusammenzusetzen, daß die Bedingungen einer erfolgreichen Einführung der russischen Sprache in die Ge— schäftsführung und Korrespondenz dieser Aemter erfüllt werden.

Konstantinopel, 25. Juni. (Meldung des Wiener „Telegr.⸗Corresp⸗Bureaus“) Der amerikan ische Geschäfts⸗ träger überreichte gestern der Pforte eine dritte Note, be— treffend die bekannten Entschädigungsansprüche, in welcher eine umgehende Beantwortung der früheren Noten verlangt wird.

Der serbische Gesandte unternahm gestern im Yildi⸗ palais Schritte in der Angelegenheit des Differentialtarifs.

Die gemischte Kommission zur Regelung des Zoll⸗ tarifs zwischen der Türkei und Bulgarien hielt gestem unter Theilnahme des bulgarischen Agenten ihre erste Sitzung ab. / ; .

Tschif u, 265. Juni. (Meldung des Wiener Telegraphen= Korresp⸗Bureaus“) Nach Berichten vom osterreichisch ungarischen Kanonenboot „Zenta“ betheiligten sich auch die Offiziere der österreichisch⸗ungarischen Marine in tapferster Weise an der Erstürmung der Foris von Taku; besonders werden der Linien schiffsfähnrich Stenner und der Seekadett Petri genannt, welche später an Bord der „Zenta“ zurückkehrten. Die öster reichlsch⸗ungarische Kriegsflagge weht neben der deutschen auf der Suͤdbefestigung von Taku.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

Stadthalle stattfand, nahmen gegen 1000 Personen theil. Es wurden

und Zweiten Beilage.)

bedeckt 140 2 bedeckt 15,2 2 wolkenlos 15,85 Anfang 74 Uhr. 3 heiter 1650

3 wolkenlos 13,8 h wolkig 15.4 1 4

bedeckt wolki 16,4

trübes Wetter mit Regenfällen und Halton, als =*

Sonntag, Nachmittags 3

Deutsche Seewarte. Die Fledermaus.

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AKinigliche

Theater.

Mittwoch: alaꝝy. Donnergtag: PDainy .

Arrangemen von Balletmeister

dame de ehez Maxim.)

Burleske⸗Dyerette in 2 Akten von W. S. Gilbert. von Benno Jacobson. In Musik von Artbur Sullivan. Scenisches Atrangement von Balletmeifter Gundlach. Vorstellung

Berliner Theater. Dienstag: Berlin bei

160 Nacht. Mittwoch: Die deutschen Kleinstãdter. Donnerstag: Berlin bei Nacht.

Mittwoch und folgende Tage: Nh * Zu halben Prelsen:

Lessing · Theater. Dienetag: Maiar.

neswden Duelulon: Eiguunb Cauten- eng , rag, Diener, die Dam, won . 23 6 Uhr. urg tag: Die Dame 2

2 ar, r, Le wmurans. von Georges Feydeau. Uebersetzt und bearbelter

Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 76 Ubr. Mittwoch und folgende Tage: Die Dame won Maxim. a 0 ᷣQiuQsevsc-nrr

Familien⸗Nachrichten.

n. 43 gien . 6 mit Hm. auptmann Garl Groos (Trier). . Hr. Dr. jur. Rudolf Grisebach mi 'i, e rr n, r w e nnen. 2 ö rn. e Un gö⸗ ẽboren n Sohn .

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ndelkom

Theater des Westens. Ensemble · Gastspiel ͤ unter Leitung det Direktors Joss Ferencw. Dient (Eßl 3 Finę Tochte tag: Mit gänzlich neuer Außfstattung: NRhobope.

e in 2 Akten von Hugo Felix. (Miß Mary

s(Gabowe). B

d 2 Neicht 6 * . k

Maria von Rhem (Henn Hrn. tmann Fritz von Josstkoser, Altun klingen Sohn Illo (Hamburg).

Verantwortlicher Nedakteur⸗ Direklor Siemenroth in Berlin. Verlag ber Gypebition (Sch oli) in Berlin.

Druck der Nyrddeutschen B dkerei und Verlage Anstalt, a 1, . elmstraße Nr. R. (lz ch

Neun Beilagen leluschließlich Hören · Bellage)

ef 66 6 e bedeutende age ä den zugegangen. Fast im ganzen Lande gingen am 22. und 23. d. M. starke Gewitter nieder.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 149.

Amtiihe ⸗·

Deutsches Reich.

Landespolizeiliche Anordnung,

betreffend Maßregeln gegen Maul- und Klauen— seuche.

Aus Anlaß der wiederholten Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche in den Regierungsbezirk Liegnitz durch Vieh⸗ fransporte ordne ich auf Grund deg 5 20 Absaß 2 und des f 17 des Reichg⸗Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 18801. Mai 894 N. Ga Bl. 1394 S. 40) ff) in Verbindung mit 57 des preußis en Augführungsgesehes vom 12. März 1881/18. Juni 13694 (G⸗S. 1881 S. 128/1894 S. 115 ff für den Um⸗ fang des e r nn fr, mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unter Aufhebung der landespolizeilichen Anordnung vom 86. Januar 1896 (A⸗Bl. 1898 S. 9) bis auf weiteres Folgendes an.

31. Alles von Händlern, Unternehmern oder Privat— personen auf der Eisenbahn in den Regierungsbezirk Liegni einge führte Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, . darf nicht eher vom Bahnhofe (der Bahnstation) entfernt werden, als es von dem beamteten Thlerarzt untersucht und für gesund und unverdächtig befunden worden ist.

Ueber die Zeit des Eintreffens des Viehtransports auf der Eisenbahnstation hat der Führer dem beamteten Thierarzt mindestens 24 Stunden vorher Mittheilung zu machen.

Ueber den Befund hei der Untersuchung hat der Thierarzt eine Bescheinigung auszustellen.

Eine Untersuchung bei der Einführung ist nicht erforderlich, wenn das Vieh innerhalb der letzten 72 Stunden in den Pegierungsbezirken Breslau oder Oppeln auf Grund der Vor⸗ schriften sur Bekämpfung der Viehseuchen thierärztlich unter⸗ sucht und der Transport inzwischen in seinem Be⸗ tande nicht verändert worden ist.

3 2. Auf das von Händlern oder Unternehmern auf Landwegen eingeführte Klauenvieh finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechende Anwendung, mit der Maßgabe, daß als Untersuchungsort sofern nicht vom Kreis⸗Lanbrath ls solcher ein anderer Ort bestimmt ist derjenige Ort gilt, welchen der Transport im Bezirke zuerst berührt.

Vor Beendigung der thierärztlichen Untersuchung und Feststellung der Unverdächtigkeit des Transports darf kein Thier aus demselben ausgesondert oder in Berührung oder Gemeinschaft mit anderen Thieren gebracht werden. Auch darf vor diesem Zeitpunkt der Trangport den Untersuchungsort nicht verlassen.

5 3. Schweine, welche zu Handelszwecken in den Re⸗ gierungsbezirk eingeführt oder aus einem Kreise des Bezirks in einen anderen übergeführt werden (Händlerschweine), dürfen innerhalh des Regierungshezirks nicht getrieben werden.

Hinsichtlich der Untersuchung dieser Schweine gelten die ur Bekämpfung der Schweineseuchen erlassenen Bestimmungen siehe nachstehende Anordnung) mit der Maßgabe, daß sich die Untersuchung auch auf die Maul⸗ und Klauenseuche zu erstrecken hat.

34. Bei der Einfuhr von Rindvieh (auf der Eisenbahn sonohl wie auf dem Landwege) sind poltzeilich beglaubigte ,. vorzulegen, in denen neben der Angabe der Stückzahl ber Thiere der Nachweis geführt ist, daß dieselben zus Ortschaften stammen, die mindestens seit 14 Tagen seuchen⸗ rei sind.

55. Auf Viehtransporte, welche zur unmittelbaren Schlachtung auf Wagen oder mit der Eisenbahn eingeführt ud unter polizeilicher Kontrole in ein öffentliches Schlacht⸗ haus geleitet werden, finden vorstehende Anordnungen keine Anwendung.

8665. Falls das eingeführte Klauenvieh mehrere Tage jum Ber auf gestellt wird, ist die Unterfuchung durch den be⸗ ämteten Thierarzt am 3. und 6. Tage nach der Einfuhr bezw. nach der ersten Untersuchung zu wiederholen.

Ueber die vorgenommenen Untersuchungen hat der Thier⸗ arjt ine Bescheinigung auszustellen.

3 T. Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung unter mnem Viehtransport auch nur ein mit der Seuche behaftetes nder derselben verdächtiges Thier gefunden wird, ist der Une Trangport anzuhalten und in geeigneten Räumen unter Wölijeiliche Beobachtung zu stellen. Mangelt es an solchen Räumen, so ist eine Weiterbeförderung solcher Transporte nur unter den im § 66 der B⸗R⸗J. vom M. Juni 1895 vor⸗ heschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen zuläͤssig. 838. Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung des von Piündlern und Unternehmern eingeführten Klauenviehs haben die Händler und Unternehmer zu tragen; die Kosten der Unter⸗ ichung des von Privatpersonen eingeführten Klauenviehs trägt die Staatskasse.

3. Das bei einem Viehmarkt nicht auf den Markt auf⸗ getriehene, sondern in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten um Verkauf gestellte Vieh darf nicht eher verkauft werden,

ses don dem beamteten Thierarzt untersucht und für völlig u rb chttg befunden worden ist. Wird das Vieh mehrere a. dor dem Viehmarkt zum Verkauf aufgestellt, so ist die

drärßtliche Unterfuchung am 3 und 5. Tage nach der ersten i er chung zu wiederholen. Ueber die vorgenommene Unter⸗ 1 ung gat der beamtete e eine Bescheinigung auszu⸗

Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung hat der Unternehmer zu tragen. 5 10 r, m gegen vorstehende Vorschriften

er üegen, safern nicht nach den bestehenden Gesetzen, ins⸗

mndere nach 8 328 des Neichs-Strafgesetzbuchs eine höhere m derwirkt ist, den Strasvorschriften in S6ös des Reichs⸗

ehseuchengesetzes vom 23 Jun 188i. Mal 18894 nurn 11. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer sentlichung im Regierungs⸗Amtsblatt in Kraft. zegnitz, den 31. Mai 1900.

Der Negierungs⸗ Präsident. Dr. von Heyer.

Berlin, Montag, den 25. Juni

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen Schweineseuchen.

Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen ünd Forsten werden für ba Umfang 16. i , , , . Liegnitz zur a ,,,. der bei den Schweinen auftretenden Seuchen (Schweineseuche, Schweine⸗ pest und Rothlauf) auf Grund der S5 19-2 und 26— 294 des Reichsgesetzetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 25. Juni 1880/1. Mai 1894 (R.-⸗G.-Bl. 1894 S. 405 ff.) in 6 . mit der Verordnung des Herrn Reichskanzlers, betreffend die Anzeigepflicht für die be⸗ zeichneten Seuchen, vom 2. April 1894 (M.⸗Bl. i894 S. 115) und s 1 der Bundesraths⸗-Instruktion zur Ausführung des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 30. Mai / 7. Juni 1895 (R⸗G⸗Bl. 1895. S. 357 ff) unter Üufhebung der lan des polizeilichen Anordnung vom 5. Januar 1898 (A⸗Bl. 1898 S. 7) folgende Maßregeln angeordnet.

§ 1. Anzeige.

Die zufolge der bezeichneten Verordnung des Herrn Reichs⸗ lanzlertz und zwar gemäß § 9 und J 65 Ziffer 2 des Reichs⸗-Viehseuchengesetzes sofort innerhalb iängstens 24 Stunden zu erstattenden Anzeigen über den Ausbruch einer der erwähnten Seuchen oder über das Auftreten verdächtiger Erscheinungen unter einem Viehbestande (5 9 des Reichs-Vieh⸗ seuchengeseßzes) sind auf dem platten Landè an den Gemeinde⸗ bezw. Gutsvorsteher zu machen und von diesem, sofern er nicht zugleich die örtliche Polizei verwaltet, unverzüglich der Orts— polizeibehörde zu übermitteln.

In den Stadtgemeinden sind die Anzeigen unmittelbar der Polizeiverwaltung zu machen.

5 2. Ermittelung des Seuchenausbtuchs.

Die Orlspolizeibehörden haben auf die eingehende Anzeige oder auch ohne solche Anzeige beim Vorliegen eines Seuchen⸗ verdachts sofort den beamteten Thierarzt oder den etwa sonst von dem Landrath beauftragten Thierarzt zur Feststellung des Seuchenausbruchs zuzuziehen und dem Landrath von dem ertheilten Auftrag Abschrift zugehen zu lassen.

Der Zuziehung des Thierarztes bedarf es nicht zur Fest⸗ stellung von weiteren Seuchenfaͤllen in Orischaften, in denen durch Gutachten des beamteten oder des von dem Landrath beauftragten Thierarztes der Ausbruch der betreffenden Seuche bereits festgestellt ist. Die Zuziehung des Thierarztes ist aber zulässig, sobald Zweifel über die Natur der späteren Krankheits— fälle bestehen.

In den Fällen, in welchen die Zuziehung des beamteten oder des vom Landrath beauftragten Thierarztes nicht erfolgt, hat die Polizeibehörde den beamteten Thierarzt von ihren An— ordnungen sofort in Kenntniß zu setzen. “)

5 3. Anordnung der Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Seuchen.

Ist der Ausbruch einer der erwähnten Schweineseuchen nach dem thierärztlichen Gutachten festgestellt oder ist der Ver⸗ dacht des Seuchenausbruchs begründet, so sind die in den nach— folgenden Paragraphen aufgeführten Maßnahmen im allgemeinen seitens der Ortspolizeibehörde oder, wo dies ausdrücklich vor⸗ geschrieben ist, durch den Königlichen Landrath unter Hinweis auf die Strafvorschriften in S 66 Ziffer 4 des Reichs⸗Vieh⸗ ', ,. zur Bekämpfung der Seuche unverzüglich zu reffen.

§5 4. Bekanntmachung des Seuchenausbruchs.

Der erstmalige Ausbruch einer Seuche in einer bis dahin

seuchenfreien Ortschaft ist in ortsüblicher Weise und im Kreis— blatt öffentlich bekannt zu machen. Am Haupteingangsthor eines jeden Seuchengehöftes ist eine Tafel mit dem Namen der betreffenden Seuche anzu⸗ bringen. § 5. Stallsperre.

Die gesunden Schweine des verseuchten Bestandes eines Gehöftes sind von den seuchekranken und seucheverdächtigen Schweinen, soweit möglich, sofort zu trennen; die seuche⸗ kranken und seucheverdächtigen Schweine sind der Stallsperre zu unterwerfen. **)

§ 6. Gehöftssperre.

Die ansteckungsverdächtigen, d. h. diejenigen Schweine, welche mit seuchekranken oder seucheverdä tigen Thieren in demselben Stall gestanden haben oder sonst in nachweisliche Berührung gekommen sind, aber noch keine verdächtigen Krankheitserscheinungen zeigen, unterliegen der Gehöftssperre.

Verendet ein der Stall⸗ oder der Gehöftssperre unter⸗ worfenes Schwein oder wird es geschlachtet, so ist hiervon der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen.

S 7. Orts- und Gebiets sperre. Verbot des gemein⸗ chaftlichen Austriebs zur Weide und Verbot des Durchtriebs durch gesperrte Gebiete.

Gewinnt die Seuche in einer Ortschaft eine größere Ver⸗ breitung, so ist je nach den Umständen gänzliche 2. theilweise Ortssperre vorzuschreiben. Außerdem ist das gemeinschaftliche Austreiben von Schweinen aus mehreren Gehöften zur Weide zu verbieten.

Greift die Seuche auch auf umliegende Ortschaften über, so ist durch den Königlichen Landrath die Sperre über das verseuchte (ohne Rücksicht auf Feldmarkgrenzen zu bestimmende, thunlichst eng zu bemessende) Gebiet zu verhängen.

Für gesperrte Ortstheile, Orte oder Gebiete ist der Durch⸗ trieb und die Ausführung von Schweinen verboten.

§z 8. Verbot des Zutrittß von Personen zu kranken oder verdächtigen Schweinen.

Der Zutritt zu seuchekranken oder verdächtigen Schweinen ist unbefugten Personen verboten. chtig h

) Anmerkung. Eine Ortschaft gilt als nicht mehr verseucht, bald gemäß § 20 das Erlöschen der Seuche . r n. worden ist. Alsdann ist also wieder nach der Vorschrist in Absatz ] des § 2 zu verfahren.

) Anmerkung. Vergl. S 6 Abs. 2.

1900.

§ 9. Verbot der Schweinemärkte.

In verseuchten Orten und deren Umgebung ist die Abhaltung von Schweinemärkten, sowie ; . Al trieb von Schweinen auf Wochenmärkten verboten. Das Verbot ist im einzelnen Falle durch den Königlichen Landrath bekannt zu machen.

§ 10. Verbot des Treibens von Schweinen über die Feldmarkgrenzen.

In verseuchten Gegenden ist das Treiben von Schweinen über die Grenzen der Feldmark verboten.

. r,, der verseuchten Gegend erfolgt im einzelnen Falle durch den Königlichen Landrath mittels nament⸗ licher Bezeichnung und öffentlicher Bekanntgabe der betreffenden Ortschaften oder Amtsbezirke.

§S 11. Ausführung von Schweinen zum Schlachten.

Die Ausführung von fetten, gesunden Schweinen zum Schlachten isi aus gesperrten Räumen inch Ortschaften, Gebieten) nur mit schriftlicher ortspolizeilicher Erlaubniß und unter der Bedingung gestattet, daß die Be⸗ förderung auf Wagen oder auf der Eisenbahn erfolgt.

§ 12. Beschrän kungen im Transport der Händlerschweine.

IL. Schweine, welche zu Handelszwecken in den Regierungs⸗ bezirk Liegnitz eingeführt oder aus einem Kreise des Bezirks in einen anderen über⸗ oder zurückgeführt werden (Händler⸗ schweine), dürfen innerhalb des Regierungebezirks nicht ge⸗ trieben werden.

II. Personen, welche Schweine zu Handelszwecken in den Regierungsbezirk Liegnitz einführen ober aus einem Kreise des Bezirks in einen anderen über⸗ oder zurückführen, sind vor⸗ behaltlich der unter Ziffer III bezeichneten Augnahmen verpflichtet, alsbald nach dem Ueberschreiten der Bezirks- bezw. Kreisgrenze die Schweine durch den beamteten Thierarzt untersuchen zu lassen.

III. a. Bei Transporten, welche auf der Eisenbahn in den diesseitigen Bezirk aus den Regierungsbezirken Breslau und Oppeln eingeführt worden und dort durch einen beamteten Thierarzt innerhalb der letzten 72 Stunden untersucht sind, hat die diesseitige thierärztliche Untersuchung nur zu erfolgen, wenn der Transport inzwischen in ö Bestande verändert worden ist.

b. Bei Transporten, welche die Bezirksgrenze auf dem Landwege aus dem Regierungsbezirk Breslau überschreiten und dort durch einen beamteten Thierarzt bereits untersucht sind, braucht Die Untersuchung im diesseitigen Bezirk erst innerhalb 72 Stunden nach erfolgter dortseitiger Untersuchung 1 ,

Zwecks Kontrole, ob eine Veränderung im Bestande seit der letzten Untersuchung stattgefunden hat, haben . . der aus dem Regierungsbezirk Breslau in den Regierungs⸗ bezirk Liegnitz auf dem Landwege eingeführten Schweine⸗ transporte nach Ueberschreiten der Bezirksgrenze das Kontrol⸗ buch alsbald der Ortsbehörde derjenigen Ortschaft vorzulegen, welche der Transport im Bezirk zuerst berührt. Die Orte⸗ behörde hat einen entsprechenden Vermerk in das Kontrolbuch einzutragen.

C. Bei, Tran porten durch mehrere Kreise des dies⸗ seitigen Bezirks braucht die Untersuchung stets erst innerhalb 72 Stunden nach erfolgter Untersuchung wiederholt zu werden.

IV. Die Untersuchung (Ziffer II) hat gn hf fd am ln in n. i . 33 2 welchen der Transport erührt, stattzufinden; bei Bahntrangporten ist e ort die Ausladestation. ; ; w

Abweichungen von vorstehender Bestimmung können aus besonderen Gründen vom Landrath des Kreises, in welchem die Untersuchung hiernach vorgenommen . müßte, zugelassen werden.

V. Die Landräthe der Grenzkreise des Bezirks (ausge⸗ nommen die an den Bezirk Breslau grenzenden Kreise) sind ermächtigt, für die Einfuhr aus dich Bezirken bestimmte Einbruchgsorte festzusetzen.

Diese Einbruchsorte werden im Kreisblatt und Regierungs⸗ Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben, ebenso die regelmäßigen Untersuchungtztage oder Zeiten. Die bei Erlaß dieser 2 ordnung bereits fel gel g ten Einbruchtzorte und Untersuchungs⸗ zeiten für die an den Negierungsbezirk Posen und Frankfurt a. O. grenzenden Kreise bleiben, vorbehaltlich etwalger Ab⸗ änderungen, für die Folgezeit bestehen.

Der beamtete Thierarzt ist nur dann verpflichtet, zu den festgesetzten Untersuchungszeiten oder Tagen am Ein⸗ bruchsorte zu erscheinen, wenn ihm ein Transport behufs Untersuchung rechtzeitig angemeldet ist. Als rechtzeitige An⸗ n, ar n. . che gz welche sich mindestens

nden vor der festgesetzten Untersuchungszeit in den des beamteten Thierarztes befindet. a .

VI. Vor Beendigung der thierärztlichen Untersuchun und Feststellung der Unverdächtigkeit des Transports dar kein Schwein aus demselben . oder in Berührung oder e ,t ö. gere, 9 eren gebracht werden.

ensowenig darf vor diesem Zeitpunkt der ? den Untersuchungsort verlassen. 66 .

VII. Die Transportführer (Händler, Wagenführer u. s. w.) haben ein Kontrolbuch nach dem benen fe, uster (An⸗ . A) *) bei sich zu führen, in welches der Name und Wohnort des h fe des . und des Erwerbers der Schweine, die Zahl und der UÜrsprungsort der eingeführten der durch Verkauf oder Tausch veräußerten, der dur Rauf . erworbenen und der gefallenen Schweine einzu⸗

Die Eintragungen in das Kontrolbuch seitens der Trang⸗ re ng sind mit Tinte oder Tintenstift 1 bewirken; nd in Buchstaben anzugeben. Das Kontrolbuch

eines Vierteljahres von der letzten Eintr bewahren, daß es der 2 4

Das Muster ju dem Kontrolbuch und die Anweifung r Des in ektlongyer d ni dat blatt lr rr fr, m,. ö K Rr n d m.

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