1900 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

infektion besand. Mit dieser Zahlung erlischt jede Entschädigungs⸗ erpflichtung aus 8 29.

8 32. . Eine Entschädigung auf Grund dieses Gesetzes wird nicht ewährt: . ö 9 für Gegenstände, welche im Eigenthume des Reichs, eines Bundesstaats oder einer kommunalen Körperschaft sich befinden; ö 2) für Gegenstände, welche entgegen einem auf Grund des § 15 Nr. 1 oder des 8 24 erlassenen Verbot aus⸗ oder ein⸗

geführt worden sind.

8 33.

Der Anspruch auf Entschaͤdigung fällt weg;

1) . derjenige, welchem die Entschädigung zustehen würde, die beschädigten oder vernichteten Gegenstände oder ein⸗ zelne derselben an sich gebracht hat, obwohl er wußte oder den Umständen nach annehmen mußte, daß dieselben bereits mit dem Krankheitsstoffe behaftet oder auf polizeiliche Anordnung zu desinfizieren waren; . ö.

2) wenn derjenige, welchem die Entschädigung zustehen würde oder in dessen Gewahrsam die beschädigten oder ver⸗ nichteten Gegenstände sich befanden, zu der Desinfektion durch eine Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz oder eine auf Grund desselben getroffene Anordnung Veranlassung ge⸗

eben hat. J 8 3

Die Kosten der Entschädigungen sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Im übrigen bleibt der landesrechtlichen Regelung vorbehalten, Bestimmungen darüber zu treffen:

1) von wem die Entschädigung zu gewähren und wie die⸗ selbe aufzubringen ist, .

2) binnen welcher Frist der Entschädigungsanspruch geltend zu machen ist, .

3) wie die Entschädigung zu ermitteln und festzustellen ist.

Allgemeine Vorschriften. 3365.

Die dem allgemeinen Gebrauche dienenden Einrichtungen für Versorgung mit Trink- oder Wirthschaftswasser und für n der Abfallstoffe sind fortlaufend durch staatliche Beamte zu überwachen. ö.

Die Gemeinden sind verpflichtet, für die Beseitigung der vorgefundenen gesundheitsgefährlichen Mißstände Sorge zu tragen. Sie können nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zur Herstellung von Einrichtungen der im Abs. 1 bezeichneten Art, sofern dieselben zum Schutze gegen übertragbare Krank— heiten erforderlich sind, jederzeit angehalten werden.

Das Verfahren, in welchem über die hiernach gegen die Gemeinden zulässigen Anordnungen zu entscheiden ist, richtet sich nach Landesrecht.

8 36.

Beamtete Aerzte im Sinne dieses Gesetzes sind Aerzte, welche vom Staate angestellt sind oder deren Anstellung mit Zustimmung des Staates erfolgt ist.

An Stelle der beamteten Aerzte können im Falle ihrer Be⸗ hinderung oder aus sonstigen dringenden Gründen andere Aerzte zugezogen werden. Innerhalb des von ihnen übernommenen Auftrags gelten die letzteren als beamtete Aerzte und sind be— fugt und verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahrzunehmen, welche in diesem Gesetz oder in den hierzu ergangenen Aus⸗ führungsbestimmungen den beamteten Aerzten übertragen sind.

837.

Die Anerdnung und Leitung der Abwehr- und Unter⸗ drückungsmaßregeln liegt den Landesregierungen und deren Organen ob.

Die Zuständigkeit der Behörden und die Aufbringung der entstehenden Kosten regelt sich nach Landesrecht.

Die Kosten der auf Grund des §6 angestellten behörd⸗ lichen Ermittelungen, der Beobachtung in den Fällen des Sz 12, ferner auf Antkag die Kosten der auf Grund des § 19 polizeilich angeordneten und überwachten Desinfektion und der auf Grund des 3 21 angeordneten besonderen Vorsichts⸗! maßregeln für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten.

Die Landesregierungen bestimmen, welche Körperschaften unter der Bezeichnung Gemeinde, weiterer Kommunalverband und kommunale Körperschaft ö sind.

6

8 88.

Die Behörden der Bundesstaaten sind verpflichtet, sich bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gegenseilig zu unterstützen.

8 39.

Die Ausführung der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ergreifenden Schutzmaßregeln liegt, insoweit davon

I) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine ange⸗ hörende Militärpersonen,

2) Personen, welche in militärischen Dienstgebäuden oder auf den zur Kaiserlichen Marine gehörigen oder von a gemietheten Schiffen und Fahrzeugen untergebracht ind,

3) marschierende oder auf dem Transporte befindliche Militärpersonen und Truppentheile des Heeres und der Marine, sowie die Ausrüstungs⸗ und Gebrauchs— gegenstände derselben,

4) ausschließlich von der Militär⸗ oder Marineverwaltung benutzte Grundstücke und Einrichtungen

betroffen werden, den Militär⸗ und . ob.

Auf Truppenübungen finden die nach diesem Gesetze zu⸗ lässigen Verkehrsbeschränkungen keine Anwendung.

Der Bundesrath hat darüber Bestimmung zu treffen, in— wieweit von dem Auftreten des Verdachts und von dem Aus— bruch einer übertragbaren Krankheit sowie von dem Verlauf und dem Erlöschen der Krankheit sich die Militär- un) Polizei= behörden gegenseitig in Kenntniß zu setzen haben.

40

Für den Eisenbahn⸗, Post- und Telegraphenverkehr, sowie für Schiffahrtsbetriebe, welche im Anschluß an den Eisenbahn⸗ verkehr geführt werden und der staatlichen Eisenbahn⸗-AUufsichts— behöcde unterstellt sind, liegt die Ausführung der nach Maß⸗

abe dieses Gesetzes zu ergreifenden Schützmaßregeln aus— fl c ln en zuständigen Reichs⸗ und Landesbehörden ob.

Inwieweit die auf Grund 56 Gesetzes polizeilich ange⸗ ordneten Verkehrsbeschränkungen u Desinfektionsmaßnahmen

I) auf Personen, welche während der Beförderung als . krankheits- oder ansteckungs verdächtig befunden werden,

2) auf die im Dienste befindlichen oder aus dienstlicher

Veransassung vorübergehend außerhalb ihres Wohn sitzes sich aufhaltenden Beamten und Arbeiter der

Eisenbahn⸗, Post⸗ und Telegraphenverwaltungen sowie der genannten Schiffahrtsbetriebe Anwendung finden, bestimmt 5 Bundesrath.

Dem Reichskanzler liegt ob, die Ausführung dieses Ge⸗ setzes und der auf Grund desselben erlassenen Anordnungen zu überwachen. .

ö zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Krankheiten Maßregeln erforderlich sind, von welchen die Gebiete mehrerer Bundesstaaten betroffen werden, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Kommissar für Herstellung und Er⸗

haltung der Einheit in den Anordnungen der Landesbehörden

zu sorgen und zu diesem Behufe das Erforderliche zu be⸗ stimmen, in dringenden Fällen auch die Landesbehörden un⸗ mittelbar mit Anweisungen zu .

Ist in einer Ortschaft der Ausbruch einer gemeingefähr⸗ lichen Krankheit festgestellt, so ist das Kaiserliche Gesundheits⸗ amt hiervon sofort auf kürzestem Wege zu benachrichtigen. Der Bundesrath ist ermächtigt, zu bestimmen, inwieweit im späteren Verlauf dem Kaiserlichen Gesundheitsamt Mit⸗ theilungen über Erkrankungs⸗ . Todesfälle zu machen sind.

In Verbindung mit dem Kaiserlichen Gesundheitsamt wird ein Reichs⸗Gesundheitsrath gebildet. Die Geschäfts⸗ ordnung wird vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesraths festgestellt. Die Mitglieder werden vom Bundes⸗ rath gewählt.

Der Reichs⸗Gesundheitsrath hat das Gesundheitsamt bei der Erfüllung der diesem Amt zugewiesenen Aufgaben zu unterstützen. Er ist befugt, den Landesbehörden auf Ansuchen Rath zu ertheilen. Er kann sich, um Auskunft zu erhalten, mit den ihm zu diesem Zwecke zu bezeichnenden Landesbehörden unmittelbar in Verbindung setzen, sowie Vertreter absenden, welche unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden Auf⸗ klärungen an Ort und Stelle einziehen.

Strafvorschriften.

44.

Mit Gefängniß bis zu ö. Jahren wird bestraft:

1) wer wissentlich bewegliche Gegenstände, für welche eine Desinfektion polizeilich angeordnet war, vor Ausführung der angeordneten Desinfektion in Gebrauch nimmt, an Andere überläßt oder sonst in Verkehr bringt;

Y) wer wissentlich Kleidungsstücke, Leibwäsche, Bettzeug oder sonstige bewegliche Gegenstände, welche von Personen, die an einer gemeingefährlichen Krankheit litten, während Fer Er⸗ krankung gebraucht oder bei deren Behandlung oder Pflege benutzt worden sind, in Gebrauch nimmt, an Andere überläßt oder sonst in Verkehr bringt, bevor sie den auf Grund des Sz 22 vom Bundesrathe beschlossenen Bestimmungen entsprechend desinfiziert worden sind;

3) wer wissentlich Fahrzeuge oder sonstige Geräthschaften, welche zur Beförderung von Kranken oder Verstorbenen der in Nr. 2 bezeichneten Art gedient haben, vor Ausführung der polizeilich angeordneten Desinfektion benutzt oder Anderen zur Benutzung überläßt. ö .

Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geld— strafe bis zu JJ Mark erkannt werden.

S8 P.

Mit Geldstrafe von zehn bis einhundertfünfzig Mark oder mit Haft nicht unter einer Woche wird bestraft:

I) wer die ihm nach den 8858 2, 3 oder nach den auf Grund des 5 vom Bundesrath beschlossenen Vorschriften abliegende Anzeige unterläßt oder länger als vierundzwanzig Stunden, nachdem er von der anzuzeigenden Thatsache Kenntniß erhalten hat, verzögert. Die Strafverfolgung tritt nicht ein, wenn die Anzeige, obwohl nicht von dem zunächst Verpflichteten, doch rechtzeitig gemacht worden ist;

2) wer im Falle des 87 dem beamteten Arzt den Zutritt zu dem Kranken oder zur Leiche oder die Vornahme der er— forderlichen Untersuchungen verweigert;

3) wer den Bestimmungen im § 7 Abs. 3 zuwider über die daselbst bezeichneten Umstände dem beamteten Arzt oder der zuständigen Behörde die Auskunft verweigert oder wissent— lich unrichtige Angaben macht;

) wer den auf Grund des 8 13 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt.

re *. g n n l,

8 46.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Be— stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft:

I wer den im Falle des 5 9 von dem beamteten Arzt oder dem Vorsteher der Ortschaft getroffenen vorläufigen An⸗ ordnungen oder den auf Grund des 8 10 von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt;

Y wer den auf Grund des § 12, des 5 14 Abs. 5, der S8 15, 17, 19 bis 22 getroffenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt;

3) wer den auf Grund der S8 24, 26, AN erlassenen Vor⸗ schriften zuwiderhandelt.

Schlußbestimmungen. §8 N.

Die vom Bundesrathe zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen allgemeinen Bestimmungen sind dem Reichstage zur Kenntniß mitzutheilen.

8 48.

Landesrechtliche Vorschriften über die Bekämpfung anderer als der im 5 1 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten werden durch dieses Gesetz ö

§ 49.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Travemünde, den 30. Juni 1900.

(L. S) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Per sonal⸗Veränderungen.

göniglich Breusische Armee.

Offiziere, Fäbnriche ꝛc. Grnennungen, Beförde⸗ rungen und BVersetzungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. N. „Hohenzellern“', 25. Juni. Rücker, Oberst, im Inf. Regt. Nr. 158, von Beendigung seineß Kommandos bei der Kriegt Akademie im Juli d. J. bis 30 September d. J. zur Dienst⸗ leistung bei dem Eisenbahn⸗Regt. Nr. 2 kommandiert.

Kiel, an Bord S. M. Y.. Hohenzollern“, 26. Juni. v. Schön« berg, Haupt, und Komp. Ehef im Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (J. Pomm,.) Nr. 2, behufs Uebertristz zur Marine⸗

Inf. ausgeschieden und gleichjeitig als . und Komp. Chef mit seinem Patent im 2. See⸗Bat. angestellt.

Travemünde, an Bord S. M. J. „Hohenzollern“, 30. Juni. Schultz, Oberst, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der Art. Depot-Insp.', zur Vertretung des beurlaubten Inspekteurs der ie n. Institute der Art. kommandiert. Prinz Ernst von Sachfen Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, Königl. württemberg. Major, bisher im Drag Regt. Königin Olga (1. Württemberg) Nr. 25 und Adjutant beim General⸗Kommando des XIII. (Königl. Württemberg.) Armee⸗Korps, kommandiert nach Preußen, dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland aggreglert und zur Dienstleistung überwiesen. v. Kalckreuth, Oberstlt, und Kommandeur des 2. Schles. Jäger⸗Bats. Nr. 6, zum Stabe des Inf. Regts. Markgraf Karl (. Brandenburg.) Nr. 60 versetzt. v. Mühlenfels, Major und Bats. Kommandeur im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 2, zum Kommandeur des 2. Schles. Jäger Batz. Nr. 6 ernannt. v Pawel, Major aggreg. dem 3. Garde⸗Regt. z. F., als Bats. Kommandeur in das Braunschweig. Inf. Regt. Nr. N, b. Claer, Major und Kommandeur des Lauenburg. Jäger⸗ Bats. Nr. 9, jum Stabe des Königin Elisabeth Garde Gren. Regts. Nr. 3, versetzt. v. Ro senberg⸗Grugzezynskt, Malor und Bats. Kommandeur im Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Kom⸗ mandeur des Lauenburg. Jäger⸗Vats. Nr. 9 ernannt. v. low, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 148, als Batg. Kommandeur in das Leib ⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8 versetzt. Bernhard, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. von Winterseldt (2. Odverschles) Nr. 23, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur det Landw. Bezirks Flensburg, v. Heyden ⸗Lin den, Major und Flügel ⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung des Könkas⸗Ulan. Regts. (J. Hannop.) Nr. 13, unter Beförderung zum Oberstlt. mit einem Patent vom 16. Juni d. J und unter Belassung in dem Verhaͤltniß als Flügel⸗Abjutant Setner Majestät, zum Kom⸗ mandeur des gedachten Regts,, ernannt. Brecht, Major à la suite des Hus. Regts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8 und Lehrer am Militär⸗Reitinstitut, zum Stabe des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Koch, Rittm. und Eskadr. Chef im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, unter Stellung à la suite des Regts., als Lehrer zum Militär⸗Reitinstltut, versetzt. Jebens, Rittm. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, unter Enthebung von dem Kommandb als Abjutant bei der 31. Kad. Brig, zum Egkadr. Chef ernannt. v. Arnim, Oberlt. im Ulan. Regt. Kaiser Alexander IJ. von Rußland (1. Brandenburgischesö. Nr. 3. als Adjutant zur 31. Kap. Brig. kommandiert. Deinhard, Major und Abtheil. Kommandeur im Feld- Art. Regt. Nr. 51, als aggregiert jzum 2. Großherzogl. Hess. Feld- Art. Regt. Nr. 61 versetzt. Kullak, Major a. D. zuletzt beim Stabe des 3. Schles. Drag. Regtg. Nr. 16, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen (itthau.) Nr. 1 zur Diep. gestellt und zum Bezirks Offizier und Pferde⸗ Vormusterungs⸗ Kommissar bei dem Landw. Bezirk Tilsit er⸗ nannt. Frhr. v. Schleinitz, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 162, scheidet mit dem 11. Juli d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 12. Juli d. J. als Hauptm. und Komp. Chef mit seinem bis⸗ herigen Patent in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt. v. Wed derkop, Lt. im Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, bis Ende September d. J. zur Dienstleistung als Ordonnanz⸗Offizier bei des Großherzog von Oldenburg Königlicher Hoheit kommandiert. v. Unruh, Lt. im Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, scheidet mit dem 5. Juli d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 6. Juli d. J. als Lt. mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Kamerun angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Trave— münde, an Bord S M. Y. Hohenzollern, 30. Juni. v. Strauß u. Torney, Lt. im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, v. Man stein, Lt. im Inf. Regt. von Manstein (Schleswig) Nr. S4, v. Müller, Lt. im Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Webern, Hauptm. a. D., bisher Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 157, der Charakter als Major verliehen.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschted. 11. Juni. Schwenecke, Zahlmstr. vom Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14, bei seinem Aus⸗ scheiden aus dem Vienst mit Pension der Charakter als Rechnungs⸗ rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministerium s. 16. Mai. Materne, Garn. Verwalt. Direktor und Rechnuagsrath in Wesel, auf seinen Antrag zum 1. September 1900 mit Penston in den Ruhe⸗ stand versetzt.

23. Mai. Bähr, Götting, Kasernen Inspektoren in Hannover hezw. Spandau, nach Rastatt bezw. Hannover versetzt.

25 Mai. Liebig, Kasernen⸗Insp. in Straßburg i. G, auf seinen Antrag zum 1. September 1900 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

28. Mai. Fischer, Garn. Bauinsp.,, mit Wahraehmung der Geschäfte der Lokal⸗Baubeamtenstelle zu Insterburg beauftragt, diese Stelle übertragen.

29. Mai. Kalkhof, Intead. und Baurath der Intend. XVII. Armee Korpé, zur Intend. TIV. Armee Korps, Böhmer, Baurath Garn. Baubeamter zu Berlin 1II, zur Intend. des XVII. Armee-Korps, zum 1. August. 1900 versetzt; letzterer mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Intend. und Bauraths beauftragt. Wellmann, Baurath, Garn. Baubeamter zu Berlin V, die Lokal⸗ Baubeamtenstelle Berlin 1II übertrager, Holland, Garn. Bauinsp. zu Berlin, mit Wahrnehmung der Geschäfte der Lokal. Baubeamten stelle Berlin V beauftragt, vom 1. August 1900 ab.

5. Juni. Kaiser, Kasernen⸗Insp. in Breslau, nach Spandau versetzt. .

6. Juni. Dr. Baumann, Baur, Bujakowsky, Hoch— stetter, Kind, Nehry, Rehe, Reinstein, Seeck, Zabel, Unter⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober ⸗Apothekern bejsördert. v. Deyn, Faehre, Dr. Fischer, Henking, Nordhof, Prof. Dr. Reinke, Stohmann, Wagner, Ober Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

9. Juni Schmidt, Geheimer Baurath, Jatend. und Baurath der Intend. VIII. Armee Korps, Zaar, Intend. und Baurath der Intend. der militärischen Institute, zum 1. Jali 1900 gegenseitig, Kubatz, Garn. Verwalt. Kontroleur in Liegnitz, als Garn. Vermalt. Insp. nach Militsich, Dietrich, Krause, Kasernen⸗Inspettoren in Graudenz bejw Posen, nach Liegnitz bezw. Graudenz, versetzt. ;

13. Juni. Fronhöfer, Wirthschafts⸗Insp. und interimistischer Remonte⸗ Depot. Administrator, unter Verleihung des Titels Ober⸗ Inspektor, zum Remonte Depot / Administrator auf dem Remonte. Depot Pr. Mark ernannt.

14. Juni. Liebscher, Intend. Sekretär von der Intend. des Garde, Korps zu der Intend. der militärischen Institute, Gramm, Intend. Sekretaͤr von der Korpt⸗Intend. detz X. Armee Korps zu der des III. Armee Korps, Voß, Intend. Sekretär von der Intend. der 36. Div zu der Korpg. Intend. des IX. Armee Korps, Scharlach, Intend. Sekretär von der Kotps⸗Intend. des XVI. Armee. Korb zu der Intend. der 13 Div, Helling, Intend. Sekretär von der Korps Intend. des XVII. Armee-Koips ju der Jntend. der 36 Div., Ackermann, Intend. Sekrelär von der Intend. der 14. Div. zu der Korps. Jatend. des II. Armee⸗Koipß, Becker, Intend. Sekretär von der Rorpg— Intend. des VIII. Armee-Korps zu der Intend. der 165. Div, Stephan, Intend. Sekretär von der Koips-Intend. des II. Armee⸗ Korps zu der des Garde Korps, Ander, Inlend. Sekretär von der JIntend. der 11. Div, zu der Korps, Intend. des VI. Armec-Korpg, Schmidt, Intenz. Sekretär von der Intend. der 15. Div. zu der Korps⸗Intend. des IX. Armee⸗Torpz, Fischbacher, Intend. Sekretär bon der Korps. Intend. des IX. Arme. Korps zu der des 111. Armee—⸗ Korps, Werner, Intend. Sekretär von der Korps, Intend.

VII. Armee Korpg, zu der deg V. Armer - Korps, Bänken, tend. Sekretär von der Intend. der 3. Dip. zu der Korpz-⸗Intend. des XXV. Armee ⸗Korpg, Rzdiger, Intend. Sekretär von der Intend. der 13. Div. zu der Korpt-Intend. des TI Armee⸗Korps, Sch önfel der, Intend. Bureaudlätar von der Intend. der 30. Div. zu der Intend der 11. Div., jum 1. Oktober Vöo, Thiel, Garn. Verwalt. Oher⸗Insp. in Tilsit, nach Wesel, Kamecke, Ditte brand, Garn. Verwalt. Inspektoren in Rostock bejw. Beuthen Or S, nach Tilsit bejw. Rostock, Röfinger, Garn. Verwalt. Kontroleur in Neisse, als Garn. Verwalt. Infv. nach Beuthen O.-S., versetzt. Schwarzkopf, Becker, Pech, kon⸗ frolfhrende Kasernen-Inspektoren in Danzig bezw. Rastatt und Schwerin, zu Garn. Verwalt. Kontroleuren ernannt.

15. Juni. Pulwitt, Kasernen⸗Insp. auf Probe in Königsberg z Pre, zum Kasernen. Insp. ernannt.

16. Juni, Zöllner, Garn. Verwalt. Insp. in Kosel, nach Saargemünd, Lakowg ki, Garn. Verwalt. Kontroleur in Schweidnitz, als Garn. Verwalt. Insp. nach Kosel, Webn er, Garn. Verwast. Insp. in Saargemünd, nach Schweidnitz, versetzt.

17. Juni. Mueller, Ober⸗Apoiheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Allgemeine Mittheilungen über das deutsche Schutzgebiet Samoa.

(Aus dem „Deutschen Kolonialblatt“.

Die Samoa⸗Inseln liegen elwa jwischen dem 168 und 172. Grad westlicher Länge und dem 13. big 14. Grad füdlicher Breite. Dat Klima ist subtropisch, gemäßigt durch die insulare Lage. Die sähr⸗ liche QDurchschnittstemperatur beträgt 25,70 G. Den 'größten Theil des Jahres hindurch wehen erfrischende Passatwinde, die dem Europäer das Klima erträglich machen und ihin gestatten, auch im Freien körperlicher Arbeit nachzugehen.

Auf den Inseln leben etwa 400 Weiße: Deutsche, Engländer, Australier, Amerikaner, Skandinavier ze, davon in Apla gegen 360. In Apia befinden sich deutsche und englische Schulen, auch sind Aerzte am Platze.

Im „Deutschen Kolonialblatt? vom 1. Juli d. J. werden die hauptsächlichsten Handels, und Pflanzungsniederlassungen Apias bekannt gegeben. Die Handels firmen betrelben zumeist allgemeinen Import und exportieren die auf den Inseln gewonnene Kopra. Abgesehen von Kopra, findet ein nennengwerther Export zur Zeit nicht statt, doch verspricht Kakao ein lohnender Exportartikel zu werden.

Ven Gewerben und Handwerken sind fast nur der Kleinhandel, Die Gastwirthschaft. Bäckerei, Schlachterei, Bau. und Kleintischlerei, Schmiede und Schlosserei vertreten.

Die außerhalb des Hauptplatzes Apla auf den Inseln zerstreut lebenden Welßen gewinnen ihren Lebensunterhalt entweder als Händler und Ginkäufer von Kopra im Auftrage der größeren Apiafirmen oder als Pflanzer.

Selbständigen Kolonisten und Pflanzern, insbesondere für die immer mehr in Aufnahme kommende Kakaokult ur (Neuanlagen von Kokotpflanzungen rentieren sich kaum), genügt der Erwerb von 30 englischen Acres gleich ungefähr 15 ha Land, zur Begründung eines gesicherten Lebengunterhalttz. Zur Anlage einer solchen Pflanzung wird ein Betriebskapital von 15 060 bis 26 000 M als augreichend erachtet. Nach den gegenwärtig geltenden Bestimmungen ist den Ein⸗ geborenen die Veräußerung von Land verboten; es ist aber genügend Land in Händen von Weißen verkäuflich, auch gestattet die Regierung unter Umständen die Verpachtung samoanischen Landbesitzez an Weiße, wobei 50 bis 2 6 als angemessener jährlicher Pachtzins für den englischen Acre gleich 047 ha gilt.

Die Arheiterverhältnisse lassen zur Zeit zu wünschen übrig: der

eingeborene Samoaner lebt berürfnißlos; bei der Fruchtbarkeit der Inseln ist er selten gezwungen, zu arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu erwerben, und läßt sich nur ungern und gegen einen im Verhältniß zu seinen Leistungen hohen Tagelohn zu einem festen Arbeitsver⸗ hältniß bereit finden. Im übrigen ist die Natur des Samoanert freundlich und zuvorkommend gegen Fremde. Die Kaiserliche Re⸗ gierung wird sich die Verbesserung der Arbeiterverhältnisse besonders angelegen sein lassen. Mit der Hebung des Plantagenbaues werden sich auch die Aus— sichten für den kleinen Handwerker bessern; seine Arbeit ist jetzt schon begehrt, und der tägliche Lebengunterhalt sowie die Kleitung können einfach eingerichtet werden.

Es wird erwähnt, daß nach einer für Samoa geltenden Ver— ordnung Neuankömmlinge vor der Landung über ihre Mittel sich auszuweisen haben, und daß mittellosen Personen der Aufenthalt in Samoa verboten werden kann.

Saatenstand und Getreidehandel in Rußland. Der Kaiserliche General-Konsul in Odessa berichtet unter dem 25. v. M. Folgendes: In den letzten Tagen hat es in Odessa und Umgegend ausgiebig geregnet; überhaupt sind im ganzen Bezirk seit dem ersten Drittel dieses Monats Strichregen niedergegangen, die genügend sein dürften, um die schon bestehenden Gefahren zu beseitigen. Nur da, wo die Saaten schon zu sehr fortgeschritten waren und bereits in Aehren standen, konnten die Neederschläge weniger nützen. Wo der Regen frühzeitig erschien, wird, wenn das Wetter weiter günstig bleibt, eine gute, im Übrigen eine Mittelernte erwartet, während in einzelnen Kreisen, wo der Regen allzu lange augt— geblieben ist, wie namentlich in Nordbessarabien, schlechte Aussichten vorhanden sind. Am besten stehen die Saaten im Gouvernement Jekateri⸗ noslaw; dort hofft man eine übermittlere Ernte zu erhalten, ebenso in der Krim (wenigstens für Roggen) und im nördlichen Taurien. Eine Gefahr für die Saaten kann im ganzen Süden in den nächsten zwei Wochen noch durch etwaige übermäßige Hitze (100 Réaumur in der Sonne) eintreten. In zwei Wochen wird voraussichtlich in den Strichen gegen das Meer hin sowie in der Krim die Ernie beginnen; bei großer Hitze wohl etwas früher. In den nördlichen Strichen wird man durchschnittlich zwei Wochen später an die Erntearbeiten gehen. Leider ist in einigen Gegenden, so in der Umgegend von Odessa und Otschakow, der Getreidekäfer aufgetaucht; die Landschaftsverwaltungen zahlen indessen Prämien für bestimmte eingesammelte Mengen; auch hindert der Regen seine stärkere Verbreltang. Auf dem Getreidemarkt ist in den letzten Wochen eine lebhafte Bewegung nach oben eingetreten, und zwar namentlich infolge der amerikanischen Hausse. Der Weizen ist um 7 bis 8 Kopeken pro Pud gestiegen. Die heutigen Preise sind: . Winterweizen. .. 94 bis 102 Kopeken, . , 1 6 z Futtergerste 79 .

ö. c 75 5

Dauptkäufer ist jetzt England; während der letzten Kampagne ging

die Ausfuhr hauptfächlich nach dem Mittelmeer (Italien, Marseille).

Die Frachten sind weiter gestiegen. Man zahlt heute nach London, Antwerpen, Rotterdam 12 shö, nach Hamburg 12,6.

. le Vorräthe waren am 14. Januar dieses Jabres in Magazinen, im Glepator und auf Baischen in Tschetwerten von 10 Pud . 147 200 120 600

Summa 357 77G.

Anläßlich der bevorstehenden 150. Wiederkehr des Todestages von Johann Sebagstian Bach (28. Juli 1750) pere f der Drganist der Marienkirche, Mufft. Direttor Otto Dienel, Orgelvorträge, bei denen nur Kompositionen des Meisters zu Gehör gebracht werden sollen. Dieselben finden am Mittwoch, den ö den 1. Autust, Mittags 12 Uhr, im genannten Gotteg⸗

Um vie Mitte des Monats September d. J. gedenkt die Sezessions⸗ bühne mit ihren ständigen allabendlichen Darbietungen . Heim zu beginnen. Daz bisherige Viktoria Theater am Alrxander⸗ platz ist dazu ausersehen; den Neubau dezfelben sowie die Ausstattung des gesammten Innenraums und der Bähne hat die Kunsthandlung von Keller u. Reiner übernommen. Es soll in Abweichung von den bisher bestehenden Zuschauerräumen ein Srt von reizvoller Intimität geschaffen werden, der den Zuschauer für die Stimmung des Bühnenwerkz empfänglich macht und diese unterstätzt. Vor allem sollen auf der Sezessiontbühne Werke der neuromantischen Richtung zur Darstellung gelangen, daneben aber soll sie guch werthvoslen Arbeiten anderer Richtung nicht verschlossen sein. Einen neuen Gesichtspunkt will die Läitung dieser Bühne dadurch gewinnen. daß Mustk, Malerei und Plastik in hervorragender Weise zur Unterstützung der dramatischen Kunst herangezogen werden; sie wendet sich daher in einem Aufruf ing⸗ besondere an die bildenden Künstler mit der Bitte, daß sie sich bereit erklären, Dekoratlonsentwürse zu dem einen oder anderen Stücke der neuen Kunststätte zu entwerfen. Auch die Ankündigungen der Vorstellungen dieser Bühne sollen, von den bisherigen Gepflozenheiten der Theater abweichend, einen künstlerifchen Charakter tragen; ebenso werden die im Hause zum Verkauf gelangenden Theaterzettel stets mit reichem zeichnerischen Schmuck ausgestattet sein. Die Direktion des Theaters veranstaltet zur Grlangung künstlerischer Ent⸗ würfe für Anschlag⸗ und Theaterzettel ein Preigausschreiben, dessen . n gn durch das Bureau (Alexanderstraße 40) zu be—

ehen sind.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten Nachrichten für Handel und In dustrie ).)

Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika in den Monaten Juli bis April des Rechnungsjahres

1855 / 1505. Juli bis April Einfuhr 1898 / zj 16h / lgoo

. Doll. Doll. Nahrungsmittel, und lebende Thiere 166 612961 183 586 503 Rohstoffe für die Industrie. 182 857 140 256 676198 Halbfabrikate. ö 47 675 925 73 883 100 Fertigfabrikate 91 173 886 106 229 940 Luxus⸗ ꝛe. Artikel ö 76 910 895 6 865 725 Zusammen. 65h 230 807 717 241 465 Aus fuh

* 2 Erjeugnisse der Landwirthschaft,. . . 6 J Erzeugnisse des Bergbauez .. . i m rthscheit ö er Fischerei. ; Verschiedenes. ..

710 200 ) 4

717 414 546 8300 352 671 206 3665 31 667 982 S62 521 41 478 081 5 443 677 5 705 350 w ; 2822 355 4066 447 Zusammen. IL O18 2907158 TI575 G55 5 J

Europa war an der Einfuhr der ersten zehn Monate des Rech⸗ nunge jahres 1899/19909 mit 375 424 467 Doll. betheiligt und an der Ausfuhr mit 8851 777 104 Doll. Die erste Steile unter den am Außenhandel der Vereinigten Staaten betheiligten europäischen Ländern nimmt Großbritannien ein, auf weschesz von der Ginfuhr 136 836 405 Dell. und von der Ausfuhr 448 188 122 FPoll. ent- fallen; dann folgen Deutschland, welches für 82 835 625 Doll. Waaren nach den Vereinigten Stagten eingeführt und für 162 164110 Doll. von da bezogen hat, und Frankreich mit einer Einfuhr nach den Vereinigten Staaten von 63 787 820 Doll. und einer Ausfuhr von 73 5908 395 Doll. Die deutsche Einfuhr nach den Vereinigten Staaten bezifferte sich in dem gleichen Zeitraum der Jahre 1898/99 auf 70 255 434 Doll. und 1897/98 auf 56 371 216 Doll., ist also im Wachsen begriffen, ebenso, und zwar im letzten Jahre noch stärker, die an sich weit erheblichere Ausfuhr der Vereinigten Staaten , WFutschland: 133 089 446 Doll. 1898/99 und 129 721 280 Doll. 897 / gd.

Die nachfolgende Tabelle enthält alle diejenigen Artikel, deren Ein« und Ausfuhr in den Monaten Juli bis April 1899/1500 den Werth von 25 Millionen Dollars erreichte. Die Betheiligung Deutsch⸗ lands ist, soweit sie in der amerikanischen Statistst ersichklich wird, hier ebenfalls angegeben.

Juli bis April

77 ( 060

25 35

ĩ 7 7 6 4 2

aus Einfuhr 1898/99

land

Bücher, Noten, Karten ꝛe. . Zement 2271 2617 Steinkohlent 3045 1186 Sodanitrat 1569 3702 Steinkohlen 2951 3760 Kakao, roh . 4329 4671 Kaffee K . 33 46927 Kupfer, roh in Barren ꝛc. 10 582 Baumwolle, unbearbeitet... 73665 Baumwollene Zeuge. 7693 Andere Waaren aus Baumwolle. 28 352 Irdene, Stein⸗ und Porzellanwaaren Jute Manilahanf Sisalhanf ö . Glatte Gewebe aus einfachem Jute⸗ garn 6329 Bananen 3781 Limonen 3101 Pelze, unbearbeitet 41502 Pehliwaaren 4215 Ziegen felle 14 448 Rindvieh häute 10 581 Alle sonstigen Häute und Felle. 7770 14205 Kautschuck, roh 27 801 27 870 Weißblech und Terneblech .. 1951 3945 Maschinen .. ö, 1324 2845 Diamanten, ungeschliffen, ungefaßt 2 854 3013 . geschliffen, ;. 6545 6282 Juwelier ⸗, Gold⸗ und Silberwaaren 2520 3274 Leder. 4362 5479 Lederhandschuhe 4917 5501 Metalle, Legierungen und Waaren daraus 3406 4738 Papierstoffe (außer Holistofff .. 2215 2875 Papier und Papierwaaren... 2624 3110 Rohseidde 26913 39 554 Seidenwaaren aller Art 21 404 26 917 J 2356 2929 Spꝛirituosen 2 594 3000 Zucker, nicht über Nr. 16 des hollän⸗ dischen Standard . 69 907 80 751 1102 Thee. 899 9820 1 e 9953 15 855 1 7447 16079 114 Schaumweine ö 2.991 3 8 871 . 2155 2512 7 Unbearbeitetes Holz. ö 9083 12 866 1 . 2156 4076

de 2 · 0 0,

38 TR C - S8

& o C O COO

18 878 16331

Sohlleder

1899/1900 1899/1900 Deut sch.

Juli bis April à 189g, 9 au 1898 / g9 1899 / 1goo Deut

an Werth in 1000 Dollars Wolle, Kameelhaar 2c. roh 6776 17457 Walen ,,, 3406 4594 913 ö Damen und Kinder⸗ , 5264 4500 975

Zusammen einschließlich Ter . anderen Waren 565231 717 241 82 836.

Juli bis April 1899/1900

nach 1898/99 1899/1900 D . 1 ü. an . Werth in 1000 Dollar Landwirthschaftliche Geräthe ... 8 851 12 586 2147 ö 24 485 24 850 Pferde . 4498 5587 458 396 301 1202 10259 55 920 70 475 15 328 6 814 10 357 92118 60 084 5776 62 964 54 832 1938 3513 5281 229 4829 2906 358 10934 15 667 6

29 938 45 398 8722 191 548 223 190 58 908 4302 3 3 19

. nungefärbt 10 895 11 381 Andere Baumwollwaaren. 3739 4866 282 6087 2126 . . : 2609 ö J 10753 2014 Pelzwerk . . 266 3929 674 Traubenzucker . 3009 Wissenschaftliche Instrumente, auch Telegraphen-⸗ und Telephon⸗

Ginfuhr

Ausfuhr

h 317 2960 6 652 4951 4822

O

,.,

Schlösser, Thürangeln ꝛe. 3

Nicht besonders genannte Werkzeuge aus Eisen

C .- O t ddoò M 00

C Nn b

3066 3296 6002 2614

32792

5 (25 4 805 17797 5997 5269 12 842 3458 3310 6252 14751 . 5921 Raffiniertes Leuchtöl ; 46749 ö Schmieröl 364 8061 Baumwollsamensl 12151 Paraffin und Paraffinwachs... 56 7610 Rindfleisch in Büchsen 4647 8 frisch 18 538 24 066 . gesalzen und sonst zu⸗ bereitet 2295 2360 Talg 3486 3488 Schweine speck 34 g85 32766 Schweineschinken 17169 16148 Frisches und gesalzenes Schweine⸗ fleisch

Schweineschmalz.

w

3 RE RX OSE S

NK D 00

O M OC M0O&ßz O —1 c

Nicht besonderg genannte Maschinen Röhren und Fittings

——

S 2

. ä do E e do = e = , ee do do e do w

92 C O 2

W— 8 *

4

8669 35 250 8 451 2 864 3051 6 902

2

Sämereien Rohtaback 26 497 Tabackfahrikate . 4997 Holz, gesägt, gehauen, in Blöcken ꝛc. 19! 8 845 Bretter, Dielen, Planken re. . ̃ 14735 Faßdauben 3146 3678 Hausgeräth, nicht besonders ge⸗

nannt . 2899 3312 Zusammen einschließlich aller

anderen Waaren. Wiederaus fuhr fremder Waaren

do 8 . w d do =- 8

1018291 18497

1153 904 162164 19746 23

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 14 757, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. —ͤ In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 5007. nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen; am 3. d. M. 5185, bezw. keine Wagen.

Produktenmarkt. Berlin, 4. Juli 1900.

Die amtlich ermittelten Preise waren (p. 1000 Kg) in Mork: Weizen, Normalgewicht 755 g 160,350 Abnahme im laufenden Monat, do. 163, 50-164 Abnahme im Seytember, do. 164 25 big 6 Abnahme im Oktober mit 2 Mehr oder Minderwerth. Höher.

Roggen, Netze⸗ schwimmend 730 g 151 frachtfrei Berlin, Normalgewicht 7128 147, 75 Abnahme im laufenden Monat, do. 144,56 bis 145,25 Abnahme im Seytember, do. 144 25 145 25 145 Ab- nahme im Oktober mit 1,50 . Mehr. oder Minderwerth. Höher.

Hafer, pommerscher, märkischer, mecklenburgischer feiner 150 big 159 frei Wagen, pommerscher, märkischer, mecklen durgischer, westpreufit⸗ scher, vosener mittel 143 149, russischer guter 136 143, mittel 150 bis 135, Normalgewicht 450 g 131,25 131 50 Abnabme im laufenden Monat, do. 129 76 Abnahme im September mit 2 S Mehr⸗ oder Minderwerth. Fefter.

Matg, Amerik. Mired 115-116, 114 - 113,50 Abnahme im 6 Monat, 113,50 14 Abnahme im September. Lieferung ester.

Wei jenmehl sp. 100 kg) Nr. 00 19,60 - 21,60. Stin.

Roggenmehl (p. 100 kg Nr. O u. 1 19 85—- 20 830. Still.

böl (p. 100 kg) mit Faß 59 30-59, 50 Abaahme im Or—. tober. Steigend. . .

Spiritus mit 70 M Verbrauchtabgabe ohne Faß 50 30 4 frei aus.

Berlin, 3. Jult. Marktpreise nach Ermittelun en des Königlichen Polizei- Präsidiums. (Höchfste und niedrigste Preise Per Voppel tr. für: Weizen, gute Sorte Æ; —— M WHeljen. Nittel Sorte ÆK; M Weizen, geringe Sorte A —— Roggen, gute Sorte —— ; Æ agen, Mittel Sorte M Roggen, geringe Sor —— ; ——— 6 Futtergerste, gute Sorte 1490 M; 1440 Gerste, Mittel ˖ Sorte 1430 A; 13,90 6 Gerfle, gerkuge