1900 / 159 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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,

. des 5 5a Abs. 2 ö

Anwendung. .

S 1398.

Die Polizeibehörden . befugt, im Wege der Ver⸗ fügung für einzelne offene Verkaufs stellen diejenigen Maß⸗ . anzuordnen, welche zur Durchführung der im S 62 Abf. 1 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Grundsätze in Ansehung der Einrichtung und Unterhaltung der Geschäfts⸗ räume und der für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vor⸗ richtungen und Geräthschaften fowie in Ansehung der Regelung des Geschäftsbetriebs erforderlich und nach der Hern ihk! der Anlage ausführbar erscheinen.

Die Bestimmungen im § 1204 Abs. 2 bis 4 finden entsprechende Anwendung. 5 1399. .

Durch Beschluß des Bundesraths können Vorschriften. darüber erlassen werden, welchen Anforderungen die Laden⸗, Arbeite⸗ und Lagerräume und deren Einrichtung, sowie die Maschinen und Geräthschaften zum Zwecke der Durchführung der im § 62 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Grundsätze zu genügen haben. Die Bestimmung im 1206 Abs. 4 findet Anwendung.

Soweit solche Vorschriften durch Beschluß des Bundes⸗ raths nicht erlassen sind, können sie durch Anordnung der im § 1206 Abs. 2 k Behörden erlassen werden.

1391.

Die durch 76 Abs. 4 des Handelsgesetzhuchs sowie durch 5120 Abs. 1 begründete Verpflichtung des Geschäftsinhabers findet an Orten, wo eine vom Staate oder der Gemeinde⸗ behörde anerkannte Fachschule besteht, hinsichtlich des Besuchs dieser Schule entsprechende Anwendung.

Der Geschäftsinhaber hat die Gehülfen und Lehrlinge unter achtzehn Jahren zum Besuche der Fortbildungs⸗ und Fachschule anzuhalten un . . zu überwachen.

.

Für jede offene Verkunfe tell in welcher in der Regel mindestens zwanzig Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden, ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes oder nach der Eröffnung des Betriebs eine Arbeits⸗ ordnung zu erlassen. ;

Auf die Arbeitsordnung finden die Vorschriften der S8 1342, 1346, Abs. 1 Ziffer 1 bis 4, Ab. 2, Abs. 3 Satz l, des 5 1340 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, des § 1344 Abs. 1 und der 88 1346, 134 entsprechende An⸗ wendung. .

Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den 71 und 72 des Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Gründe der Entlassung und des Austritts aus der Arbeit dürfen im Arbeitsvertrage nicht vereinbart werden.

Die verhängten Geldstrafen sind in ein Verzeichniß einzutragen, welches den Namen des Bestraften, den Tag der Bestrafung sowie den Grund und die Höhe der Strafe ergeben und auf Erfordern der Orispolizeibehörde jederzeit zur Einsicht vorgelegt werden muß.

Auf Arbeitsordnungen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden sind, finden die Bestimmungen der SS 1342, 1346 Abs. 1, Ziffer J bis 4, Abs. 2, Abf. 3 Satz l, des § 1346 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, des 83 1I34e Abs. 2 und des 8 134f entsprechende Anwendung. Dieselben sind binnen vier Wochen der unteren Verwaltungs⸗ behörde in zwei Ausfertigungen einzureichen. Auf spätere Abänderungen dieser Arbeitsordnungen und auf die seit dem 1. Oktober 1899 erstmalig erlassenen Arbeitsordnungen finden der 5 1344 Abs. 1 und der 5 1346 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

§ 1391.

Auf das Halten von Lehrlingen in offenen Verkaufs⸗ stellen sowie in anderen Betrieben des Handelsgewerbes findet die Bestimmung 9 . Anwendung.

S 139m.

Die Bestimmungen der 58§ 139 bis 1391 finden auf den Geschäftsbetrieb der Konsum⸗ und anderer Vereine ent⸗ sprechende Anwendung.

II. Im S8 154 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird anstatt „Ss§s 1065 bis 1336“ gesetzt-: „Ss§ 105 bis 1332, 139 bis 139m“ und hinter „SS 1095, 166 bis 1196“ eingeschaltet: „sowie, vorbehaltlich des 1399 Abs. 1 und der S8 1394 1391, 139m, die Bestimmungen der S8“.

Artikel 15. 1. Im 145 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird statt „S§ 146 und 153“ gesetzt: ‚S8§ 145 a, 146 und 153“. II. Hinter S 145 der , m rbnung wird eingeschaltet: z 145 a.

Die in den Fällen der 85 16, 24 und 25 gemäß 8 21 Ziffer 1 zugezogenen Sachverständigen werden bestraft,

I) wenn sie unbefugt Betriebsgeheimnisse offenbaren, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß ge⸗ langt sind, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünf⸗ hundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten;

) wenn sie absichtlich zum Nachtheile der Betriebs⸗ unternehmer Betriebsgeheimnisse, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß gelangt sind, offenbaren oder geheim gehaltene Betriebseinrichtungen oder Betriebsweisen, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß gelangt sind, solange als diese Betriebs⸗ geheimnisse sind, nachahmen, mit Gefängniß, neben welchem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrächte er⸗ kannt werden kann. Thun sie dies, um sich oder einem Anderen einen Vermögensvortheil zu ver⸗ schaffen, so kann neben der Gefängnißstrafe auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden.

Im Falle der Ziffer J tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Betriebsunternehmers ein.

II. Im 8 146 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhalten die Ziffern 2 und 3 folgende Fassung:

2) Gewerbetreibende, welche den S8 135, 136, 137, 1396 oder den auf Grund der S5 1539, 139 a getroffenen Verfügungen zuwiderhandeln;

3) Gewerbetreibende, welche dem S 111 Abs. 3, 8 113 Abs. 3 oder dem 1142 Abs. 3, soweit dafelbst die Bestimmungen des § 111 Abs. 3 für anwendbar

erklärt worden sind, zuwiderhandeln.

IV. Im 8 1462 der Gewerbeordnung wird der Schluß

nach den Worten „Beschäftigung giebt“, wie folgt, abgeändert: oder den 5 41a, 55a, 15396, 5 1395 Abs. 4 oder den auf

Grund des 3 1965 Abs. 2 erlassenen statutarischen Be—

stimmungen oder den auf Grund des 5 41 B oder des

3 1396 Abs. 1 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt.

Fassung:

folgt, abgeändert:

1) Im § 147 Abs. 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung werden die Worte „auf Grund des 51204“ durch die Worte: „auf Grund der 88 1204, 1399“ und die Worte „auf Grund 6. 5 ö durch die Worte: „auf Grund der 85 120,

ersetzt. . 2) 3 Ziffer 5 des 5 147 Abs. 1 erhält folgende

5) wer eine Fabrik betreibt oder eine offene Verkaufs⸗ stelle hält, für welche eine Arbeitsordnung (865 134M, 139) nicht besteht, oder wer der endgültigen An⸗ ordnung der Behörde wegen elsebunf oder Ab⸗ änderung der Arbeitsordnung nicht nachkommt. .

VI. Der 5 148 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird, wie

I) Hinter Ziffer 4 wird eingeschaltet: da. wer außer den Fällen des 8 360 Nr. 12, 8 367 Nr. 16 des Strafgesetzbuchs den auf Grund des S 38 erlassenen . zuwiderhandelt; 2) Die Ziffer 8 erhält folgende Fassung: wer bei dem Betriebe seines Gewerbes die durch die Obrig— keit oder durch Anzeige bei derselben festgelegten Taxen überschreitet oder es unterläßt, das gemäß 8 75 oder 5 75a vorgeschriebene Verzeichniß einzureichen;

3) Die Ziffer 12 erhält folgende Fassung:

wer es unterläßt, der durch 5 1346 Abs. 1, 5 1349, Sz 139k Abs. H für ihn begründeten Verpflichtung zur Ein— reichung der Arbeitsordnung, ihrer Abänderungen und Nach⸗ träge nachzukommen.

VII. Der 8 149 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird wie folgt abgeändert:

. Ziffer 7 wird eingeschaltet:

a. wer es unterläßt, gemäß S8 75, 75 a das Verzeichniß anzuschlagen oder dem Stellesuchenden vor Abschluß des Vermittelungsgeschäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzutheilen.

VIII. Im 1650 Abs. 1 Ziffer Z der Gewerbeordnung werden die Worte in Ansehung der Arbeitsbücher“ durch die Worte: „in Ansehung der Arbeitsbücher, Lohnbücher oder Arbeitszettel“ ersetzt.

IX. Im 150 Abs. 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung werden die Worte „des 8 120 AÄbs. 1“ durch die Worte: „des § 120 Abs. 1, des 13981“ ersetzt.

X. S 150 Abs. J Ziffer 5 der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung: .

wer es unterläßt, den durch 5 1346 Abs. 3, 5 139k Abs. 4 für ihn begründeten Verpflichtungen nachzukommen. Artikel 16. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1900 in Kraft. Artikel 17.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text der Gewerbe⸗ ordnung, wie er sich aus den Aenderungen ergiebt, welche in diesem Gesetz und den Gesetzen vom

15. Juni 1883, Reichs⸗Gesetzbl. S. 73,

1. Juni 155, . „2h61,

18. un 1875, 197,

6. August 1896, 685,

18. August 1896, 604,

10. Mai 1897, ; 437, und vom

26. Juli 1897, ö . „663 sowie durch die am 123. Juli 1884, 31. Januar 18865, 15. Februar 1886, 16. Juni 1886, 16. Juli 1888, 9. Februar 1898 und 31. Oktober 1899 bekannt gemachten, vom Reichs⸗ tage genehmigten Beschlüsse des Bundesraths (Reichs⸗Gesetzbl. von 1884 S. 118, von 1885 S. 8, von 1886 S. 28 und S. 204, von 1888 S. 218, von 1898 S. 27 und von 1899 S. 664) festgestellt sind, durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Travemünde, den 30. Juni 1900.

(LI. 8.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Gesetz, betreffend die Abänderung des Kranken⸗— versicherungsgesetzes.

Vom 30. Juni 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen zꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Artikel J. Das Krankenversicherungsgesetz wird, wie folgt, ab⸗

geändert. .

JI. Der 5 2 erhält als vierten Absatz folgenden Zusatz:

Auf die im Abs. 1 Ziffer 4 bezeichneten Gewerbe⸗ treibenden kann die Anwendung der Vorschriften des § 1 auch durch Beschluß des Bundesraths erstreckt werden. Die Anordnung kann auch für bestimmte Gewerbszweige und für örtliche Bezirke erfolgen.

II. Der § 54 Abs. 2 erhält als Ziffer 3 folgenden usatz:

. 3) daß und inwieweit in Fällen, in welchen die Be⸗— schäftigung pon Hausgewerbetreibenden (5 2 Abs. 1 6 4 durch Zwischenpersonen (Ausgeber, Faktoren, Zwischen⸗ meister u. s. w.) vermittelt wird, diejenigen Gewerbdetreiben⸗ den, in deren Auftrag die Zwischenpersonen die Waaren herstellen oder bearbeiten lassen, die Beiträge (6§ 9, 10, 22, §z 262 Abs. 2 Ziffer 6, 558 64, 73) und Eintrittsgelder (8 26 Abs. 3) für die Hausgewerbetreibenden sowie für deren Gesellen (Gehilfen) und Lehrlinge einzuzahlen und die Beiträge zu einem Drittel aus eigenen Mitteln zu entrichten haben.

III. Der 54 erhält als dritten bis siebenten Absatz folgende Zusätze:

Auf Gewerbetreibende, für welche Anordnungen der im Abs. 2 Ziffer 3 bezeichneten Art getroffen worden sind, finden die für Arbeitgeber geltenden Vorschriften der 85 52, 52a, 52 b, 53, 53 a, 57 a, 80, 82, 82a, 82 b entsprechende Anwendung.

Die den Bestimmungen der Abs. 1, 2 entsprechenden Anordnungen können in den Fallen des 5 2 Abs. 4 auch durch Beschluß des Bundegzraths getroffen werden.

Auf dem in den Abs. 1, 4 bezeichneten Wege kann be⸗

ewerbetreibenden owie von deren Gesellen (Gehilfen) und 65 nicht erhoben werden dürfen. Wird eine Bestimmung der im Abs. 2 Iiffer 2 und 3 bezeichneten Art erlassen, so steht den die Arbeit vergebenden Gewerbetreibenden das Recht zu, zwei Drittel der von ihnen entrichteten Beiträge von den Hausgewerbetreibenden oder, wenn sie die Waaren durch Zwischenpersonen herstellen ober bearbeiten be, von den Zwischenpersonen sich erstatten zu lassen. Die Zwischenpersonen, welche den Gewerbetreibenden Ziffer 3) diese zwei Drittel erstattet haben, sind befugt, 16 Betrag von den Hausgewerbetreibenden wieder ö. zuziehen. Auf Streitigkeiten finden die Bestimmungen des 8 58 Abs. 1 entsprechende Anwendung. . Artikel II. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Travemünde, den 30. Juni 1900. (LI. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Handel und Gewerbe.

(Autz den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Frankreich.

Ginfuhrzell für Gas-Glühlichtstrümp fe. Der fran2— zösischen Deputirtenkammer ist ein Gesetzezvorschlag zugegangen, wongch auf Gags⸗Glühlichtstrümpfe künftig für tausend Stick ein Einfuhrzoll von 60 Franken nach dem Generaltarif und 46 Franken nach dem Minimaltarif erhoben werden soll. Begründet wird dieser Vorschlag mit der Unzulänglichkelt ves bisher geübten Verfahreng, dag unter Zugrundelequng der für die gedachten Fabrikate verwenbeten Rohmatertalien nur eine Besteuerung von 0,3 Franken für dag Stück zuließ. Auch wird in der Begründung auf die ungleich billigeren Arbeitslöhne der einführenden Staaten hingewiesen und herborgehoben, daß der jährliche Verbrauch an Glübtßrpern allein für die Staht Parts demnächst nahezu 4 Millionen Stück betragen würde., (Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen Botschaft in Paris,)

Einführung des Branntwein⸗Monopols in Rußland.

Mit dem 1. Juli dieseg Jahres wird in folgenden russischen Gouvernements dag Branntwein Monopol eingefübrt: Woronesh, Kurland, Kursk, Livland, Stawropol, Taurten, Gstland und im Gebiet des Donschen Kosakenheeres.

Von dem Finanz ⸗Minister sino bereits die Preise festgestellt und veröffentlicht worden, zu welchen der Branntwein im laufenden Ge— schäftsjahre verkauft werden soll. Die Preise betragen:

1) Für gereinigten Branntwein in der Stärke von 400 7 Rubel 60 Kopeken pro Wedro.

2) Für rektifijierten Sprit 19 Kopeken pro Grad mit Ab- rundung der Bruchtheile in den einzelnen Stärken.

3) Für Branntwein höchster Reinigung in der Stärke von 400 10 Rubel pro Wedro.

4) Für Sprit-Fabrikate in der Stärke von nicht über 400 ist als niedrigster Preis 10 Rubel pro Wedro bestimmt; dleser Verkauft⸗ prels erhöht sich für Fabrikate, die stärker als 40 sind, um 25 Kopeken für jeden weiteren Grad. (Russischer Regierung ⸗Anzeiger).

Belgien.

Zolltarifänderungen. Verschlußknöpfe zum Ginkaipsen für die Ausrüstung von Handschuhen, Portemonnaies, Futteralen u. f. w., welche bisher dem Zollsatz für Kurz⸗ und Quincailleriewaaren unter- lagen, sind vom 10. Juni d. J. ab wie die verschiedenen Erzeugnisse für die Industrie! mit 50/0 vom Werth zu verzollen. Kleine Ver— zterungen aus glänzendem Metall zur Augsrüstung von Kämmen, welche bisher dem Zollsatz für Kur und Quincailleriewaaren unter- lagen, sind vom 15. Juni d. J. ab wie die verschiedenen Erzeugniffe sür die Industrie“ mit 5 o/ vom Werth zu veriollen. (Verfügung des Finanz Ministerums vom 26. Mai un) 1. Juni 1900 auf Grund der Anmerkung 1 zu Artikel 2 des Gesetzeß vom 12. Jul 1895 Hande - Arch. 1895 J. S. 643 ff. (Moniteur Belge vom 1. Juni 1900.)

Allgemeine Geschäftslage in Konstantinopel.

Die schlechte Geschäftslage, mit welcher das Jahr 1899 schloß, hat auch während des ersten Vierteljahres 1900, und jwar in er— höhtem Maße angedauert. Es wurde nichts gekauft und nichts ver⸗ kauft. Die Lage ist insofern eine ernstere geworden, als die Ge— schäftslosigkeit nunmehr seit geraumer Zeit bestebt und die Mittel der Kaufleute noch mehr angegriffen hat. Die Theuerung in den verschiedenen Artikeln, als: Baumwolle, Wolle, Seide, Metalle, Kohle, hat angehalten, ohne daß die Kaufleute sich entschlleßen konnten, ihr Rechnung zu tragen. Es ist ein trauriges Zeichen der Verhältnisse in Konstantsnopel sowle der herrschenden Geioknappheit sowohbl beim kaufenden Publikum als beim Kaufmanngstande, daß der Händler bei jeder, auch berechtigten Preissteigerung Gefahr läuft, seine Kundschaft zu verlieren und die Wagre auf dem Lager zu be— halten, andererseins aber nicht die Mittel besitzt, um zu warten, sondern die Waare fast um jeden Preis loszuschlagen genöthigt ist. Der Schaden, den die Kaufleute dadurch erleiden, dür te sich noch empffad⸗ licher gestalten, sobald sie nach Erschöpfung der vorbandenen Vorräthe zu neuen Anschaffungen gezwungen sein werden. Im ersten Viertel- jahre des laufenden Jahres wurde übrigent trotz des weitgehenden Entgegenkommen der Verkäaser kein Ersatz erzielt. Dies gilt vor allem von Manufakturwaaren und namentlich von Tuchen, wobon der größte Theil der Winterwaare unverkauft blieb. Besonders litten selbstverständlich die besseren Sorten. Das Ausbleiben der noch immer abgehaltenen Propinzkundschaft spielt dabei eine große Rolle. Der Großhändler in Konstantinopel ist bekanntlich zunächft auf die Provinzkundschaft angewiesen, die nach der Hauptstadt kommen muß, um ibre Einkäufe besorgen, ihre Lagervorräthe in den verschiedenen Artikeln ergänzen und ihre Rechnungen ordnen ju können. Bleibt diese Kundschaft aus, so stockt naturgemäß der ge— sammte Handel. Die Zahlungsschwierigkeiten brelten sich über immer weitere Krelse aus, doch kamen bedeutendere Zahlungęeinstellungen nicht vor. Der Ramajan und die Feiertage machten sich selbst im Kleinhandel nur in geringem Maße bemerkbar. Pie Geschäfts⸗ reisenden, welche zu Ende des ersten Vierteljahreg kamen, fanden unter diesen Unständen keine günstige Stimmung vor und mußten sich trotz der Aussicht auf eine gute Ernte mit wenigen und kleinen Aufträgen begnügen. Das Geschäst mlt Persien zeigte eine leichte Besserung, welche man damit erklären will, daß die wirthschaftlsche Lage jenes Landes sich auf dem Wege der Festigung besladeit. In dessen läßt die Zahlungs weise der pPersischen Kaufleute noch viel ju wünschen übrig, und es fehlt noch viel zur Wiederheistellung ge— ordneter Zastnde. Was den Handel mit Italien betrffft, so 1 der Rückang detselben etwas augen fälliger als derjenige im Verkehr mit anderen Ländern, da bei italienischer Waare neben der allgemeinen Prelssteigerung nech ein Preizaufschlag setens der Fabrikanten hinzu- kam, zu welchem sich diese in der Erkenntniß, früher zu billig verkauft zu haben, einigten. Die selner Zeit gebrachten Opfer waren jedoch

stimmt werden, daß Eintrittggelder (6 26 Abs. 8) von Haus⸗

keinetzzwes vergeblich, da italienische Fabrikate sich auf diese Weise in

nnen. (Nach einem Bericht der 3 9 Handels⸗ und Gewerbekammer, versse ll f. n

Produktion von Baum wollsamenöl in Mexiko.

Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten bon Amerika in Natamorgg wurden während der etzten Jahre in 2 jährlich durchschnittlich ungefähr 3 300 009 Pfund Baum⸗ wollsamenöl hergestellt. Der Verbrauch des Jahres 1599 betrug, sowelt sich das feststellen läßt, 30 864 400 Pfund. Der Durchschmitt? prelg stellte sich auf ungefähr 12 Cents für dag Pfund. Ba die letztjährige Ernte in Mexito sowohl, wie in den Vereinigten Staaten hinter dem Durchschnitt zurückblieb und aller Wahrscheinlichkeit nach wegen de Neangels an Regen in den Baumwoll- Regionen HMextkoß auch für das laufende Jahr eine spärliche Ernte zu erwarten ift so ind die Aussichten für die DVelausfuhr Mexikos in den nächsten Jahren nicht günstig. In der Seifenfabrikatlon hat das Baummhll' amenöl bis jetzt keinen Wettbewerb; indessen werden Rieinus und sog. Goyol in solcher Menge gebaut, daß davon in nächster Zeit der Markt wohl berührt werden kann. Kürzlich sind einige von den in letzter it verbesserten Maschinen zur Gewinnung von Rieinushl angekauft worden, um eine Fabrik bei Durango, wesche in den beiden . Jahren mit ungenügenden Maschinen arbeitete, nen auszustatten. (Nach einem Bericht des amertkanischen Konsuls in Matamorag, ber⸗ öffentlicht im Monthly Bulletin of the Burgau ot American Ropublics.)

Columbien.

Einfuhrzölle auf Zündhslzer. Einer eolumbischen Ver- Irdnung vom 10. März d. J, Nr. 656, zufolge ist der frele Ver; ker und die Herstellung von Zündßölzern und Zändkerzchen aller Art vom 19 April d. J. ab wieder erlaubt. ; .

Bei der Einfuhr von Zündhöljern und Zündkerzchen werden folgende Zölle erhoben:

) Von Wachgkerichen (foͤsforos de cerilla) für 1 Kg 1,50 Pesos, .

Von Zündhölzern (fösforos de palito) für 1 kg O, 50 Pesos.

3) Von den zur Herstellung beider Klassen erforderlichen Roh⸗ materialien ein Zuschlag von 25 6/0 auf die nach dem bestehenden Tarif (Hand ⸗Archiv. 1593 J. S. 564) zu zahlenden Zollabgaben.

Artikel 3 des Gesetzes 1 von 1886. betreffend Monopolisterung verschiedener Artikel (Hand Arch. 1357 J. S. 1777, welche unter anderem die Einfuhr von Zündhöljern jeder Art den Privatpersonen verbietet, wird aufgehoben. (Nach einer Mittheilung der Kasserlichen Minifter⸗Residentur in Bogota.)

Peru.

Verzollung von Waaren. Nach einer peruanischen Ver⸗ adnung hom 18 April d. J. sind den Waaren, welche gemäß Artikel 2 des Handelsreglements zwangsweise bei Ankunft am Strande zu verzollen sind, künftig auch zuzurechnen: Ceresin, Paraffin, Stearin und ähnliche Artikel, in Fässern und Säcken; chlorsaureg Kali, ge— mahlen; Zinkblech; Holz und leere Schachteln fär Zündhölzer; Nägel, Boljen, Schrauben und ähnliche Artikel aus Fguß⸗ oder Schmiedeeisen; Pappe, gewöhnliche, in Ballen oder Packen; Präparate

zur Bereitung von Seife (Legfaj, Korkhol; in Ballen, Schwefel,

pulverförmig oder in Stangen; Briefmarken.

Nach der Verordnung vom 7. April 1897, auf welche in obiger

Verordnung Bezug genommen ist, sind folgende Waaren am Strande zu derjollen Kreide, gemahlene, in Fässern; kohlensaures Natron in Fässern; doppelt kohlen saures Natron in Fässern; schwefel saures Gisen und Kupfer; kaustische Soda; leere Säcke in Ballen; metallene Bent—

stellen; Stroh⸗ und Packpapter in Ballen; Del aller Art, aus-

genommen medizinische Dele; Blech in Bündeln; Geldschränke und Wagschalen; Farben, gemahlene, in Fässern; Schlerfffein? Schieb⸗ karren, eiserne oder höljerne; Leisten zum Einrahmen 16. Bleiröhren; Blech. (Nach einer Mittheilung des Katserlichen Konsulats in Callao. j

Lage des Handels der Republik Haiti im Jahre 1899.

Die Geschäftslage in der Republik Haiti war in den ersten acht Monaten des Jahreg 1899 eine außerordentlich gedrückte und un— günstige. Die Bevölkerung war durch die voraufgegangenen schlechten Jahre verarmt, die Regierung befand sich andauernd in Geldnöthen. und so sank der Einfuhrhandel von Monat zu Monat. Erst im Herbst des Jahres 1899 trat eine Besserung ein, indem die Kaffechreife in Guropa bedeutend stiegen. Die Bevölkerung von Haiti kam dadurch in die Lage, ihre ungewöhnlich reiche 1899er Kaffeeernte zu guten Preifen abzusetzen. An den Küstenplätzen der Republik entwickelte sich der Einfuhrhandel von neuem, sodaß die Import- häufer ihre alten Waarenbestände zu guten Preisen absetzen konnten. Die Preigsteigerung blieb nicht allein auf den Kaffee beschränkt, sondern auch Baumwolle, Farh⸗ und Bauhölzer wurden von der günstigen Konjunktur mit ergriffen und in erheblichen Mengen auz— efübrt. Die Erfahrungen der schlechten Jahre baben dag gute Resultat gehabt, daß man sich nicht mehr wie früher fast ausschlies lich mit der Kaff cekultur abgegeben, sondern auch mit anderen tropischen Nutzpflanzen, wie Taback und Kakao, Anbaurerfuche gemacht hat.

Ferner sind mehrere Expeditionen in das Innere zur Untersuchung

don Kohlen und Kupferminen unternommen worden. Zur Aug⸗ beutung eines Braunkohlenlagers ist eine Eisenbahn⸗Konjession ertheilt

worden. Die bereits im Bau befindliche Essenbahnlinte vom Fap f

Haitien in das Innere der Republit ist sowelt borgeschritten, daß die

ersten 9 Kilometer befahren werden können. Da es ferner zu Anfang

des Jahres 1900 der Regierung der Republik gelungen ist, durch eine Tonsolidterung der schwebenden Schuld aus der schlimmsten pekuniären Verlegenheit herauszukommen, so sst gleichzeitig ein frischerer Imvuls im geschäftlichen Leben und eine Befferung in der allgemeinen Lage der Republik festzustellen.

Die Ausfuhr der Republik gestaltete sich nach den Verõöffent⸗ lichungen der Banque Nationale bäHaltt in der Zett vom 1. Oktober 1398 bis zum 30. September 1399 in Bezug auf die hauptsächlichsten Augfuhrartlkel, wie folgt: Kaffee 61 622 184 Pfund, Kakao 4039500 Pfund, Campecheholz 32 836 302 Pfund, Campecheholz⸗ wurzeln 389 404 559 Pfund, Baumwolle 1 71 9972 Pfund, Gelbhol; 2414 325 Pfund, Rindshäute 291 133 Pfund und Wachs v8 256 Pfund. ** 59 Bericht der Kaiferlichen Minister⸗Residentur in Port au

rince.

Handel von Caraceas im Jahre 1399.

Die Politischen Wirren in Venemnela haben die wirthschaftliche 2 der Republik sehr verschlechtert. Der allgemeine Wohlstand des ö ndess welcher hauptsachlich von dem Ausfall der Kafferernte und en Kaffee pressen abhängig ist, ging sowobl infolge der niedrigen Kaffee⸗ . welche stellenweise die Produttiongkosten nicht deckten alg auch 1 durch die auf vielen Plantagen erfolgte zwangsweise Re— rutierung der Arbeiter, welch? dag Einbringen der Grnte unmöglich b betrachtlich zurück. Bie Kaffecernte 1899, 1900 kann nur als eine mäßige Durchschwmitt gerne bezeichnet werden. Die Prelse bewegten

R fäs gewaschenen Kaffee jwischen J und 18 Boll nh far un. gewa schenen otschen 28 und 30 Bolioar pro spanischen Jentner 5 16 * An Häuten wurden iber Caraccag 17 * ausgeführt. h . über Caraccas jur Ausfuhr gelangende Kakao ist von keiner Be⸗ * ma Srwähnengwerth bleibt noch die Äugfuhr hon lebendem f ö welches vorzuggweife über Puerto Gabello nach Cuba ver- y wurde. Der Gesammtwerth des über diesen Hafen im Jahre

r, . Viehes belief sich auf rund fechs Millionen Bol lwar. 3 Waar eneinfuhr nach Garaccas beschränkte sich im ahre 1899 auf das allernothwendigste Maß. Rur um die Mitte

de Jlbres Hat ein Wechsel ein Der von dem Kongreß genchmigte neue Zolltarif, welcher am 1 Seytember 1899 in trat, 1 infolge der vielfachen JZollerhõhungen Anlaß zu großen Beftellungen 21 Waaren im Auslande, die dor Eintritt der Zollerhöhung ein⸗ geführt werden mußten. Doch mit dem Reglerungzantrit des Senerals Ga stro zu Ende Sltober 1899 wurde der neue Zolltarif . aufgehoben und der affe Tarif an Stelle des neuen in Rraft

Einen erfreulichen Aufschwung hat die Ginfuhr von deutschen Eisen kurzwagaren und Küchengeräthen genommen. Ghenso haben deutsche Dan dwertgteuge und Baumaterialien, nament ich; auch Zement, an Bellebthen gewonnen, da sie bei gleicher Güte wie die

englischen und amertkanischen Fabrikate zu billigeren Preisen ab.

gegeben werden konnten. An Konserven werden französische und amerikanische noch immer am meisten gekauft, doch haben in den letzten Jahren vorzugsweise dle deutschen Gemüsekonserven jenen den Narkt streitig gemacht. Die Bier⸗Einfuhr hat fo gut wie ganz auf⸗ Fehört, da die im Lande errichteten Brauereien selbst ein recht gutes Bier Hherstellen. In baumwollenen Geweben beherrscht Großbrftannten vollständig den Markt. Die Einfuhr von Maschinen aug Deutschland st im Jahre 1339 nur unbedeutend gewesen. Die Amerskaner bemühen sich, durch ihre Fabrikate jedwede Konkurren; zu verdrängen, was ihnen auch besonders bei den landwirthschaftlichen Maschinen gelungen ist. , Der Generalverband der amerikanischen Exportfabrikanten n Philadelphia hat in Garaecag in einem geräumigen Gebäude eine gut auggestattet! hermanente Auszstellung selner fmmiltchen Erzeugnisse errichtet. Diese trägt nicht wenig zur Grhöhung der Kaufluft für amerikanische Waaren bei. Die jtalienischen Fabrikanten haben bereits ein Musterlager für ihre Waaren eingerichtet. Da auch die französt⸗ schen und spanischen Fabrikanten dieselbe Absicht haben, so erscheint ü angezeigt, die deutschen Fabrikanten auf diefe Vorgehen der übrigen Nationen aufmerksam zu machen. (Nach einem Bericht des NRaiser⸗ lichen Konsuls in Caraccas.) .

Außenhandel Britisch⸗Indiens im Rechnungsjahre 1899 / 1900.

Einfuhr. April bis März 1398 99 1899/1900 Werth in Rupien 3059 3034 943

3293059

a. Zucker

löl,

) Metalle und Metallwaaren:

2. Eisenkurzwaaren und Messer⸗ schmiedewaaren leinschließlich plattierte Waaren)

b. Metalle

c. Maschinen. K

1. Eisenbahnmaterial (außer Re

geierungs bedarf),

1) Chemikalien. Drogen, Arzneien

Narkotika, Farb⸗ und Gerbematerial 2013

) Oele:

1. Mineralöle

b. andere Oele ; 6) Rohmaterial und unbearbeitete Artikel ) Ganz⸗ und Halbfabrtkate:

a. Baumwollgarn

b. baumwollene Zeugwaare

andere Waaren

233 991 696

2 86 832 O92 DC

Gesammtwerth der Waareneinfuhr S3SJ7 DV T7 38 400 542

0 439 025

862 642979

zusammen

Ausfuhr. April bis Mär;

z .

1898/99 1899/1900 Werth in Rupten I) Lebende Thiere 1599 788 2007156 ) Lebensmittel und Getränke a. Reis 130 970 471 k 102 161 18 42 944335 K 5809 4189535 20 921 120 L andere Artikel 45 018 522 38 942 490 ) Metalle und Metallwaaren 1 2141 670 Chemikalien Drogen, Arzneien, Narkotika, Farb und Gerbmittel: 71 260093 32 037 148 29 704731 26 925 107 12 374 386 14 657 856 ü . 3008870 8 686 481 6) Rohmaterial und unbearbeitete Artikel: a. Baumwolle 1885 385 b. Jute K 69 412 452 Oelsaat 16 990927 d. andere Artikel. 93 151 13 7) Ganz⸗ und Halbfabrikate: a. Baumwollgarn

l 99 268 645 30 716 465 99 881 511

129 207 028

36 030 833 69 021 734 b. baumwollene Zeugwaare 10 583 827 12 617 445 3. andere Artikel 5 369 385 126 191 815 Gesammtwerth der Waarenaus fuhr 1 0535 5 Ts TF F

Gold 23 366 460 20 081 962 50 715347 59 418 443 33711965 32 926577

1201 296 557 1 169 565575.

Ueber die Verpackung von Waaren.

Ueber die Nothwendigkeit einer sorgfältigen Verpackung von Waaren schreibt das Bulletin Mensusl der französtschen Sindeis⸗ kammer in Konstantinopel Folgendes:

Wir haben schon oft die Aufmerksamkeit der Kaufleute und In dustriellen auf die große Bedeutung der Verxackungen gelenkt, assein die meisten, welche wir zu sehen Gelegenheit haben, sind mangelhaft.

So sind oft Kisten, welche Waaren von beträchtlichem Werth enthalten, aus dünnen Brettern hergestellt. die sich durch die Nägel alten. Beim geringsten Stoß öffnet sich eine solche ungenügende Kiste, und jede offene Kiste reiht zum Biebstahl. Wenn es sich um Waaren von Werth handelt, welche die Begebrlichkeit der Diebe an= locken ist es daher unerläßlich, sehr starke Kisten zu verwenden.

Starke Kisten allein genügen nicht einmal. Die Dlebe, welche die Beraubung der Waarensendungen vornehmen, haben derartig ver— besserte Werkzeuge, daß sie eine Kiste öffnen und wieder verschließen können, ohne die geringfte Spur des Raubes zu hiaterlassen. Gz sst daber nothwendig, zum Verpacken werthyoller Waaren nicht nur sehr ftarke, so dern auch solche Kisten zu nehmen, die sich aicht öffnen sassen, ohne auffällige Spuren der Beraubung zu hinterlaff n, odaß man bei der Ankunft unzweifelhaft die Erfatzpflicht der Transportführer feststellen kann. Letztere werden es dann schon lästig finden, wenn sie für den Schaden aufsukommen haben und werden nicht ruhen, bis sie den Dieb entdeckt haben. .

Hauptsächlich Zeugwaaren aller Art und Strumpfwaaren relzen die Diebe, welche die von den Schlffahrtsgesellschaften befSrderten Sendungen berauben. Diese Waaren werden gestohlen, um ste ju verkaufen; Getränke und Eßwaaren werden von den Dieben gleich verzehrt. Jeder Nagel läßt sich heraugztehen und wieder einschlagen, ohne daß man es bemerken kann, und ebenfo läßt sich leder Reifen

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Konkurse im Auslande. Bulgarien.

Das Kreiggericht in Softa hat über daz Vermögen des e . FRaufmanns Eliag N. Cohen den Konturs verhängt. Propiforts Massenverwalter: Advotat St. Kukureschkow. Anmeldung der Forde⸗ rungen bis zum 27. Juli.

Zw an gzsversteige rungen. Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangten die nachbezeichneten Grundftücke zur Verfteigerung: Tärrschmidtstrahe 6 in Boxh. Rummelsburg, dem Kaufmann Franz Wiese in Berlin

gehörig. Nutzungswerth 3794 * Mit dem Meistgebot von 15 410 4A und 63 000 S Hypotheken⸗Uebernahme wurde Rentier Aug. Schenk

hier, Madaistraße 3, Grsteher. An Straße 32 in Lichten berg, der Frau Falk, geb. Rirkz, gehörig. Mit dem Baargebot von 5000 MS wurde der Vorschuß⸗Verein Lichtenberg⸗Friedrichsberg, E. G. m. u. H. zu Friedrichs berg, Ersteher. Zwecke Aufhebung der Gemeinschaft Ackerparzellen zu Neu, Weißen see, der Frau Gerecke, geb. Roeseler, und Genossen gehörig. Mit dem Baargebot von 12006 wurde Kaufmann Leo Schwarzenberger in Fürth Ersteher. Sieg friedstraße 1 in Lichtenberg, dem Manrermeister Wilhelm Schneider hier, Belforterstrahe 5, gehörig. Nutzungswerth 3800 Mit dem Baargebot von 000 M wurde Lehrer Joh. Bauer zu Friedrichs berg, Frankfurter Chaussee 137, Grsteher. KRyffhaäͤuser⸗ straße 16 in Schöneberg, dem Iimmermeister Friedr. Bredow hier gehörig. Nutzungswerth 11 5090 . Mit dem Baargebot von 10 309 6 und 180 000 S9, Hypotheken= Uebernahme wurde Figenthümer Emil Weber in Schöneberg, Kyff⸗ häuserstraße 17, Ersteher. Ringftraße bezw. Auguftastraße in Gr.⸗ Lichterfelde, den Bautechnikern R. P. A. Struck bew K. Struck ebenda, gehörig. Nutzungswerth 2175 S bejw. 275 M Mit dem Meistgebot von je 1025 M wurde Rentier August Scheffler zu Friedenau, Schmargendorferstraße 35, Ersteher.

Aufgehoben wurde das Verfahren, betreffend die Zwangs⸗ versteigerung des Ziemer'schen Grundstücks Haupistraße 44, zu Hohen⸗Schönhausen.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Dberschlesien. An der Ru ht sind am 5. d. M. geftellt 15 753, nicht recht. zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 5766, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Produktenmarkt. Berlin, 6. Juli 19900.

Die amtlich ermittelten Preise waren y. 1000 Kg) in Marr. Beizen, Normalgewicht 755 g 161 160,75 Abnahme im laufenden Monat, do. 164 -= 163,75 Abnahme im September, do. 164 50 154 25 e. im Oktober mit 2 A Mehr⸗ oder Minderwerth. Gut ehauptet.

Roggen, posener 730 g 152 frei Mühle, Normalgewicht 729 148 147,75 Abnahme im laufenden Monaf, do. 14475-14455 Abnahme im September, do. 144, 50— 144 25 Abnahme im Oktober mit 150 M Mehr oder Minderwerth. SYut behauptet.

Hafer, pommerscher, märkischer, mecklenburgischer feiner 152 big 160 frei Wagen, pommerscher, mäͤrkischer., mecklenburgischer, west⸗˖ preußischer, vosener mittel 143 151. russischer guter 136 - 43, mittel 130 135, Normalgewicht 450 g 133 Abnahme im laufenden Monat mit 2 M Mehroder Minderwerth. Fest.

Mals, Amertk. Mixed 115— 116. Behauptet.

Wet zenmehl w. 199 kg) Nr. 00 19 50 - 21,560. Stih.

Roggenmehl p. 100 Kgj Nr. O u. 1 19.75 2 80, 19355 Ab- nahme im September. Still.

Rüböl (p. 100 kg) mit Faß 59 40— 59, 70 Abnahme im Dłtober. Fest.

9 Spiritus mit 70 Æ Verbrauchgabgabe ohne Faß 50 20 M frei us.

Berlin, 5. Juli. Marktyreise nach Grmittelungen det Töniglichen Polizei Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preife.) Per Voppel-Itr. für: Weizen, gute Sorte Æ;— 4 Wenjen, Nittel Sorte ; —— 4 Weizen, geringe Sorte 4 r Roggen, gute Sorte 6 A oggen, Mittei Sorte —— 4; Roggen, geringe Sorte , = 6 Futtergerste, gute Sorte 1190 M 1440 A SGerste, Mittel. Sorte 14 30 6; 1390 4 Gerfle, geringe Sorte 13 80 4; 1340 4 FHafer, gute Sorte 16 10 AÆ; 15,10 A X Hafer, Mittel · Sorte 15, 00 ; 141090 Æ Hafer, geringe Sorte 1400 M; 13,10 Æ Richtstroh ;

Den = ; 0 Erbsen, gelbe, zum Kochen

B 1 R ö 1,10 ? . ; 31,20 ; 80 M 0. J ö 140 AÆ; 080 A

. Der Geschäftabericht der Akliengesellschaft Haasen stetn u. Vogler in Berlin für 1399 weist eclnen Reingewinn von 132 99 4 nach, wovgn s o Dihldende oder 51 000 A an die Atfionäre gejahst

werden soll.