1900 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen , Reichs: ö den Friedrich Johann Grafen von Alvens⸗ eben, Kammerherrn, Ihren Wirklichen Geheimen Rath und außerordentlihen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier,

und den Herrn Wilhelm Göhring, Ihren Geheimen Legatlongrath; Seine Majestät der König der Belgier: den Herrn August Baron Lam bermont, Staats⸗ inister, Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten 4 n

u den Herrn August van Maldeghem, Rath beim Kassationshof von Belgien; .

Seine Majestät der ö von Spanien und in Seinem Namen Ihre ajestät die Königin⸗ Regentin des Königreichs:

den Herrn W. Ramirez de Villa Urrutia, Ihren

außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Seine Majestät der König-Souverän des Unab⸗ hängigen Congostaats:

den Herrn Paul de Smet de Naeyer, Ihren Staats⸗

inister, Mitglied der belgischen Repräsentanten⸗ kammer,

und den Herrn Hubert Droog mans, General⸗Sekretär der Finanzen des Unabhängigen Congostaats;

der Präsident der Französischen Republik:

den . A. Gérard, außerordentlichen Gesandten und

evollmächtigten Minister der Französischen Republik bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien:

Sir Francis Plunkett, Ihren außerordentlichen Ge⸗

1 und , Minister bei Seiner ajestät dem König . elgier,

un den Herrn H. Farnall vom Foreign Office;

Seine Majestät der König von Italien:

den 8 R. Cantagalli, Ihren außerordentlichen

esandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Ihre Majestät die Königin der Niederlande:

den Jonkheer Rudolphe de Pestel, Ihren außer—

ordentlichen Gesandten und . . Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Seine Majestät der König von Portugal und Algar vien:

den Herrn Antoine⸗Marie, Comte de To var, Ihren

außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mmister bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Seine Majestät der Kaiser aller Reußen:

den , N. von Giers, Ihren außerordentlichen

esandien und bevollmächtigten Minister bei Seiner . dem König der Belgier;

Seine Majestät der König von Schweden und Norwegen:

den 5 August⸗L.⸗Fersen, Comte Gyldenstolpe,

hren bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier;

Seine Majestät der Kaiser der Ottomanen:

Etienne Carathsodory Effendi, Großwürdenträger

des Reichs, Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier; welche, versehen mit Vollmachten in guter und gehöriger Form, die folgenden Bestimmungen angenommen haben? Artikel 1.

Vom Inkrafttreten gegenwärtiger Konvention an wird der Einfuhrzoll auf Spirituosen, wie derselbe durch die Brüsseler Generalakte geregelt worden ist, im ganzen Gebiete der Zone, wo das im Artikel XG der Generalakte vorgesehene Verbot nicht in Kraft stehen sollte, auf die Höhe von 70 Fr. für das Hektoliter von 50 Grad Alkoholgehalt gebracht, für einen Zeitraum von 6 Jahren.

Der Einfuhrzoll braucht, als Ausnahme, für die Kolonie von Togo und für , von Dahomey nur 60 Fr. für das Hektoliter von 50 Grad Alkoholgehalt zu betragen.

Der Einfuhrzoll ist für jeden Grad über 50 Grad Alkohol⸗ gehalt verhältnißmäßig k erhöhen; er darf für jeden Grad . 50 Grad Alkoholgehalt verhältnißmäßig herabgesetzt werden.

Beim Ablauf des vorstehend erwähnten Zeitraums von 6 Jahren wird der Einfuhrzoll auf der Grundlage der durch die bisherigen Tarifbestimmungen gezeitigten Ergebnisse einer Revision unterzogen werden.

Die Mächte behalten das Recht, in denjenigen Gebieten, wo sie dasselbe zur Zeit besitzen, die Zollsätze auch über das im gegenwärtigen Artikel festgesetzte Minimum hinaus aufrecht zu erhalten oder zu erhöhen.

. Artikel 2.

Wie aus Artikel W0lII der Brüsseler Generalakte sich ergiebt, sind die Spirituosen, welche in den im Artikel Xost bezeichneten Gebieten fabriziert werden sollten und für den Bedarf im Innern bestimmt sind, mit einer Steuer zu belegen.

Diese Steuer, deren Erhebung die Mächte, sowelt möglich, u sichern sich verpflichten, soll nicht niedriger sein als der im

rtikel 1 . Konvention festgeseßte Minimalsatz des

8.

Einfuhrzo . Artikel 3.

Es besteht Einverständniß darüber, daß die Mächte, die die Brüsseler Generalakte unterzeichnet haben oder ihr bei⸗ getreten sind, 3 gegenwärtigen Konferenz aber nicht ver⸗ treten sind, das Recht . der gegenwärtigen Konvention beizutreten.

Artikel 4. Gegenwärtige Konvention soll binnen kürzester und keines⸗ . den Zeitraum eines Jahres überschreitender Frist rati⸗ ziert werden. Jede Macht wird ihre Ratifikation der Re⸗ igen Seiner Majestät des Königs der Belgier zugehen assen, welche allen Signatarmächlen der , , Konvention davon Kenntniß geben wird. Die Ratifttationen aller Mächte bleiben in den Archiven des Königreichs Belgien aufbewahrt.

Sobald alle Ratifiktionen beigebracht sind, oder spätestens ein Jahr nach der

er Unterzeichnung der gegenwärt .

Konventionen, wird über den Hinterlegungsakt ein Protokoll

errichtet, welches von den Vertretern aller Mächte, welche ratifiziert haben, unterzeichnet wird.

Eine beglaubigte Abschrift dieses Protokolls wird allen betheiligten Mächten ö ö rtikel 5.

Die gegenwärtige Konvention tritt in allen * der im

Artikel WG. der Brüsseler Generalakte festgesetzten Zonen ge⸗ hörigen Besitzungen der Vertragsmächte in i am 30. Tage nach demjenigen Tage, an welchem das im vorigen Artikel erwähnte Hinterlegungsprotokoll aufgenommen worden ist. Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden Bevoll⸗ mächtigten gegenwärtige Konvention unterzeichnet und ihre Siegel . Geschehen zu Brüssel, den 8. Juni 1899. (L. S) gez. Alvensleben. L. S.) gez. Göhring. .S.) gez. Brn. Lambermont. (L. S) gez. A. van Maldeghem. gez. W. R. de Villa Urrutia. gez. P. de Smet de Naeyer. (I. S.) gez. 5. Droog mans. gez.

.

Göra rd.

Plunkett. (L. S.) gez. H. Farnall. ntagalli.

R. de Pestel.

Cte. de To var.

N. de Giers.

Aug. F. Gyldenstolpe.

Et. Carathéodory.

n , , m m m, wage.

Die vorstehende Konvention ist diesseits am 23. Februar 1909 ratifiziert worden. Nachdem das in der Konvention hin⸗ sichtlich der Ratifikations-Urkunden vorgesehene Hinterlegungs—⸗ protokoll am 8. Juni 1900 . worden ist, tritt die Konvention am 8. Juli 1900 in Kraft.

Bei der Reichs hank sind ernannt worden:

die Kalkulatur⸗Assistenten Bochdam, Schneider, Otto Schulz in Berlin und Tepper in Stuttgart zu Bank⸗ Kalkulatoren, .

der Geheime Registratur⸗Assistent Schütze in Berlin zum Bank⸗Registrator,

der Geheime Kanzlei⸗Assistent Drachholz in Berlin zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär,

der Kanzlei⸗Assistent Ludwig Schulz in Berlin zum Kanzlei⸗Sekretär.

Anläßlich der Kämpfe in China hat sich die im deutschen Vaterlande stets bewährte Opferwilligkeit bereits in erheblichen Angeboten freiwilliger Hilfeleistungen bekundet. Es steht zu erwarten, daß der freiwilligen Krankenpflege zum Besten unserer Krieger noch reichliche Mittel zufließen werden.

Um diese freiwilligen Hilfeleistungen den Allerhöchsten Bestimmungen entsprechend zu wirkungsvoller Verwendung gelangen zu lassen, bringe ich zur Kenntniß, daß alle Angebote von . und Material, sowie Sammlungen von Geld⸗ mitteln an die zur freiwilligen Krankenpflege berechtigten Organisationen, die Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz und Ritter⸗Orden, zu richten sind, durch deren Zentralstellen sie mir zwecks Unterstuͤtzung des amtlichen Sanitätsdienstes zur Verfügung gestellt werden.

Berlin, den 7. Juli 1909.

Der Kaiserliche Kommissar und Militär⸗Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege. Friedrich Graf zu Solms⸗Baruth.

Bekanntmachung,

die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.

Der Gemeinde Babenhausen wurde in Gemäßheit des § 7965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Art. 67 des hessischen Ausführungsgesetzes zu demselben vom 17. Juli 1899 mittels Entschließung des unterzeichneten Ministeriums vom 21. Juni 1900 die Genehmigung zur Ausgabe der nachverzeichneten vierprozentigen Schuldverschreibungen auf den Inhaber ertheilt:

600 Stück à 1000 M6 Litt. A. Rr. 1-600 , 4 , 1639 20 ö. . 1520 Stuck im Gesammtbetrage von Giner Million ark.

Darmstadt, den 28. Juni 1900.

Großherzogliches Staats⸗Ministerium. Rothe.

In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des, , Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht der Aus⸗ prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1900, sowie

eine Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der zweiten Hälfte des Monats Juni und in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni d. J. veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bergwerks⸗Direktor, Bergrath Lohmann zu Neun⸗ kirchen zum Ober⸗Bergrath und den bisherigen Kreisphysikus Dr. med. Dietrich in u nn zum Regierungs⸗ und Medizinalrath zu ernennen, owie den er , Professor Dr. Wilhelm Seel⸗ mann an der Universitäts⸗Bibliothek zu Berlin, Dr. Theodor Klette an der Universitäts⸗Bibliothek zu Bonn, Dr. Os far Grulich an der n, ,, zu Halle a. S. und Dr. Albert Kopfermann an der Königlichen Bibliothek zu Berlin den Rang der Räthe vierter Klasse der hoͤheren Provinzialbeamten zu verleihen.

ö dem Bureau⸗Vorsteher

Seine Maß estat der König haben Allergnäbigst geruht: de Heinrich Maeder bei der General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele in Berlin und dem Rendanten der Königlichen Theater⸗Hauptkasse Ernst Lautensach hierselbst den Charakter als Hofrath zu

verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 19. Juni d. J. will Ich der Gemeinde Zäckerick im Kreise Königsberg i. N. Regierungsbezirk Frankfurt a. O., welche die . eines öffentlichen Weges von den am linken Oderufer in der Bruch— feldmark belegenen Zäckericker Loosen nach der Haltestelle Neu— Rüdnitz der Eisenbahnstrecke Wriezen Jädickendorf beschlossen hat, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden BVeschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Der eingereichte Lageplan erfolgt anbei zurück.

An Bord M. Y. „Hohenzollern“, Kiel, den 25. Juni 1909.

Wilhelm R. von Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium ber öffentlichen Arbeiten.

. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bisherige Regierungs⸗Sekretär Heinemann zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Ober⸗Bergrath Lohmann ist die Stelle eines technischen Mitglieds bei dem Ober⸗Bergamt zu Clausthal über⸗ tragen worden.

Der Bergmeister Diedrich, bisher Revierbeamter in Wattenscheid, ist zum Bergwerks⸗Direktor für das Steinkohlen⸗ bergwerk „König“ bei Saarbrücken ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Medizinalrath Dr. Dietrich ist dem Königlichen Regierungs⸗Praͤsidenten in Marienwerder überwiesen worden.

Ministerium des Innern.

Auf Grund eines Beschlusses des Bundesraths vom 17. März d. J findet am 1. Dezember d. J. wiederum eine allgemeine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Sie wird in ähnlicher Weise wie die Volkszählungen der früheren Jahre zur Ausführung . Die in je drei Abdrücken angeschlossenen, bei der Zählung zur Verwendung kommenden Formulare und Anweisungen, nämlich

I) die Zählkarte A für in der Haushaltung Anwesende, Diese Zählpapiere bilden den

Inhalt der Zählbriefe D. verzeichniß B,

2) das

3) der Zählbrief D mit der Anleitung C,

4) die Anweisung für Zähler E,

5) die Kontrolliste für Zähler F,

6) die Ortsliste und ;

7) die Anweisung für die Behörden H nebst Muster einer ausgefüllten Ortsliste G, ergeben hierüber das Nähere. *)

Die Anleitung 9 enthält Muster ausgefüllter Formu⸗ lare A und B, die Anweisung E das Muster einer ausge⸗ füllten Kontrolliste F.

Indem ich ersuche, nach Maßgabe der Anweisung H die erforderlichen Verfügungen an die Kreisbehörden unter Beifügung von je drei Stücken der Zählpapiere ergehen zu lassen, bemerke ich noch Folgendes:

. Um den Ortsbehörden vor der der Aufbereitung und Veröffentlichung der Zählungs⸗ ergebnisse durch das Königliche äaist che Bureau einige Kenntniß des Ergebnisses zu verschaffen, wird, wie dies schon anläßlich der früheren Zählungen geschehen ist, der doppelte Bedarf an Kontrollisten F. verabreicht, damit eine der letzteren von den Zählern als Konzept benutzt und später von der Ortsbehörde zurückbehalten werde, die Reinschrift . alsbald an das Königliche statistische Bureau gelangen ann.

Die Herstellung von zwei Ausfertigungen der Kontrol⸗ liste ' muß jedoch, wenn der angedeutete Zweck erreicht werden soll, von der Ortsbehörde oder der Zählungskommission den Zählern zur . gemacht werden. .

Abgesehen hiervon wird vom Königlichen statistischen Bureau auch dieses Mal dafür gesorgt werden, daß möglichst bald nach der Zählung den Vorständen aller Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern handschriftliche Uebersichten des endgültigen Hauptergebnisses der Zählung nach dem Muster der Anlage K zugestellt werden, ohne daß es eines weiteren Lnttgel bedarf. Den Kreisbehörden werden n n Uebersichten der endgültigen Ergebnisse der

ählung nach dem Muster der Anlage J zugehen.

2) Für jede Stadt, jede Landgemeinde und jeden selbst⸗ ständigen Gutsbezirk ist bei der bevorstehenden Zählung, wie schon in den Jahren 1885, 1890 und 1895, von der Ortgs⸗ behörde oder der Zählungskommission auf Grund der Kontrol⸗ listen F eine Ortsliste & zusammenzustellen und durch Unter⸗ schrift zu beglaubigen.

Ebenso soll, wie in den vorgenannten Jahren, bei der Absendung der Kontrollisten E an das König⸗ liche statistische Buregu, ein Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke eingereicht merben. Die sorgfältige Aufstellung dieses Ver⸗ zeichnisses ist den Kreisbehörden zur Pflicht zu machen.

3) Die unter D 2 der Anweisung für die Behörden H erwähnte Ansprache an die Bevölkerung ist nicht nur dur Abdruck in dem Amtsblatte und den Kreisblättern, sondern auch durch Verlesen in den Gemeinde⸗Versammlungen, Besprechung in den Schulen und auf andere geeignete Weise möglichst zu ver⸗ breiten. Namentlich wird hierbei der noch immer nicht aus⸗ gerotteten irrthümlichen Annahme entgegenzutreten sein, daß 3 , zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.

Haushaltungs⸗

Vollendung

) Diese Formulare und Anweisungen sind in der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs und Staats ⸗Anzeigers abgedruckt.

4 Es darf erwartet werden, daß auch für die Volkszählung am 1. Dezember d. J. sich Personen in genügender Anzahl finden werden, welche das Amt eines . als Ehrenamt U übernehmen bereit sind. In den Reglerungsbezirken, deren Her bilen ng stark mit fremosprachigen Elementen durchsetzt ist, muß hesonderes Gewicht auf die Gewinnung unbedingt uverlässiger Zähler gelegt werden, um irrigen . n bei den Ermittelungen vorzubeugen. räthen ist besonders zur Pflicht zu machen, sich einer genauen Durchsicht der Zählungsergebnisse zu unterziehen und er— forderlichenfalls zu diesem Zwecke örtliche Nachprüfungen zu veranlassen.

Die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke haben innerhalb ihrer Bezirke die Volkszählung selbst auszuführen; sie sind ver⸗ pflichtet, die durch die Annghme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu übernehmen. Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlichen Uebernahme dieses Ehrenamts nicht bereit sind, können weder aus der Reichskasse noch aus der Landeg⸗ kasse beansprucht werden.

5) Ferner mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung am Zählungstage vorübergehend wesentlich ver— ändern könnten, nach Möglichkeit zu verhindern sind. Wegen der Kram⸗ und Viehmärkte ist in dieser Beziehung bereits früher Vorsorge getroffen worden.

6) Sollten sich über den Inhalt der Zählpapiere oder

der Ausführungsbestimmungen u. s. w. Zweifel ergeben, so wollen Sie sich dieserhalb sofort an das Königliche ftatislische Bureau wenden, das von mir angewiesen worden ist, die An— fan erforderlichenfalls zu meiner Kenntniß und Enischeidung u bringen. ! Im übrigen ist über die Wahrnehmungen, welche bei der Zählung gemacht werden, nach Beendigung des Zählgeschäfts unter Benutzung des durch den Erlaß vom 15. November 1 2 L. A 8771 mitgetheilten Musters an mich zu berichten.

Der zur Mittheilung an die Kreisbehörden erforderliche Bedarf an Zählpapieren wird rechtzeitig vom Königlichen statistischen Bureau direkt Handt werden.

Berlin, den 2. Juni .

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Braunbehrens.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ze. befinden sich in der Zwelten Beilage.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind, wie „W. T. B.“ meldet, an Bord der Yacht a,,. estern Nachmittag 55, Uhr in Kiel eingetroffen. Auf der 55 von rung bl ttelboog nach Kiel arbeiteten Seine Majestät mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts, Botschafter Fürsten zu Eulenburg und erledigten nach der Ankunft in Kiel an Bord Regierungsangelegenheiten. Zur Abendtafel an Bord 1 Königliche Hoheit der Prinz Heinrich mit Gefolge geladen.

Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, Wirkliche Geheime Rath Fürst von Radolin ist von dem ihm Aller⸗ höchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der hiesige erz oglich braunschweigische Gesandte Freiherr vo . s ramm⸗Burgdorf hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime 2 Dr. Rüger ist nach Dresden abgereist.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Geheime Legationsrath Dr. Paulssen hat Berlin mit Urlaub verlassen.

Dem Regierungs⸗Assessor Tappen in Köslin ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Putzig, Regierungsbezirk Danzig, übertragen worden.

n der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat Juni 1900 veröffentlicht.

Kiel, 6. Juli. Seine Königliche Hoheit der Prinz einrich traf, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, heute achmittag von Hemmelmark hier ein und stattete dem nach

China . anonenboot „Luchs“ einen Besuch ab. Die erste Division des er en Geschwaders erhielt von Seiner Majestät dem Kaiser Befehl, am Montag, Vormittags 10 Uhr, Kiel zu verlassen.

amm i. Westf. 7. Juli. Der Präsident des hiesigen Qberlandesgerichls, Staats Minister P. Dr. Falk ist, wie „W. T. B. meldet, heute früh gestorben.

Samburg.

Die „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ hat ihren Dampfer Sn voia!, welcher heute in Hongkong fällig ist, Seiner e sesta⸗ dem Kaiser als Hospitalschiff zur Verfügung gestellt. Die Savoia. hat Srdͤre, sofort nach Yokohama weiter zu gehen, um dort unter Mitwirkung des deutschen feli is e die erforderlichen Einrichtungen zu beschaffen. Auf die bezůgliche Meldun der Gesellschaft sandte Se ine Majestät der Faiser, wie K. T. B.“ meidet, der, Gamburg⸗ Amer ita= Linie das oem Telegramm:

In dem Anerbleten der Hamburg Amerika Linien auf Hergabe ,

erzigen Entschlu er r einen erneuten Bew efer von der pa fle Gesinnung, welche die Hamburg Amerska ˖ Linie

Den Land⸗

des provisorischen Budgets bis zum 31. Dezember.

immer ausgezeichnet hat. Ich nehme dag Anerbleten mit warmem

Dank an und werde dem Ehef des Kreuzer, : ; lichen Befehle zugehen Eier . ,, = m

Großbritannien und Irland.

7 der e gen, Sitzung des Unterhauses teilte er Parlaments ⸗Sekretär des Auswärtigen Amts Broßrick mit, die, japanische Regierung habe von der britischen die Versicherung erhalten, daß eine prompte Entsendung einer großen japanischen Streitmacht nach Taku von Großbritannien würde willkommen geheißen werden. Kein Einwand sei von irgend einer Macht gegen dieses Verfahren erhoben worden. Da die Unterhandlungen 6 fortdauerten, könne er keine weitere Erklarung über diesen Gegenstand ab⸗ geben. Der * P. T. Connor fragte an, ob das Haus diese r ahin verstehen solle, daß das an Japan ge⸗ richtete Ersu jen, in dieser Sache vorzugehen, einstimmig seitens der Mächte erfolgt sei. Hierauf gab der Parlaments sekretär Brodrick keine Antwort.

Frankreich.

Während der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wollte, wie W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Lasies die Regierung über die Vertagung des von dem Pariser Blatte „Aurore / gegen den Hauptmann Fritsch angestrengten Prozesses interpellieren. Der Minister⸗Präsibent Waldeck⸗ 9 ou sseau er⸗ suchte das Haus, die Berathung der auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände nicht zu unterbrechen. Lasies erhob hiergegen Ein⸗ spruch, erging sich in Beleidigungen des Minister⸗Praͤstdenten Waldeck Rousseau und versuchte, seine Interpellation zu be⸗ gründen. Auf Befragen des Präsidenten der Deputirten⸗ kammer Deschanel beschloß das Haus, Lasies das Wort zu entziehen., Lasies weigerte sich, die Rednertribüne zu verlassen. Der Präsident Deschanel vertagte hierauf die Sitzung und verließ ben Saal. Als der Minister⸗Präsident Waldeck-Rousseau an der Rednertribüne vorüberging, stieß Lasies wieder Be⸗ leidigungen gegen ihn aus. Alle Deputirten begaben sich nach dem Raum um die Rednertribüne, von allen Seiten wurden Rufe und Verwünschungen laut. Die Tribünen, auf denen ebenfalls Lärm entstand, wurden geräumt.

Während die Sitzung aufgehoben war, herrschte eine leb— hafte Erregung in den Wandelgängen, obgleich die meisten Abgeordneten im Sitzungssaale geblieben waren. Nach Wiederaufnahme der Sitzung hielt sich Lasies ständig auf der Nednertribüne auf, obwohl der Praͤsiden Deschanel ihn aufforderte, dieselbe zu verlassen. Lasies warf dem Präsidenten vor, daß er die Redefreiheit nicht wahre, wo⸗ gegen die Linke protestierte, während die Rechte Lasies Beifall zollte. Nach einigen Bemerkungen wurde die Interpellation Lasies' als letzter Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt, womit der Zwischenfall erledigt war.

Die nationalistischen Gemeinderäthe von Paris genehmigten und unterzeichneten im Namen ihrer Wähler eine Erklärung, in welcher sie ihrem Unwillen gegen die Ver⸗ fügung Ausdruck geben, durch welche der Generalissimus Jamont seines Postens enthoben worden ist.

Die Abordnung der Südafrikanischen Republik und des Oranje-⸗Freistaats ist gestern früh von New York in Hare angekommen und von dem Senator Pauliat, dem Präsidenten des französischen burenfreundlichen Comités, empfangen worden. Panliat hieß die Abordnung willkommen, wobei er sagte, alle Seen in Frankreich schlügen den beiden südafrlkanischen

epubliken entgegen, und alle Franzosen wünschten von Herzen, daß die Republiken ihre Freiheit behalten möchten. Durch ihren Opfermuth hätten die Buren die Bewunderung und die Hochachtung Frankreichs gewonnen. Gestern Nachmittag traf die Abordnung in Paris ein und wurde auf dem Bahnhofe von dem Präsidenten des Gemeinderaths und mehreren Senatoren empfangen. Auf der Fahrt nach dem Hotel wurde die Ab⸗ ordnung von dem Publikum lebhaft begrüßt. Einige Per⸗ sonen, die feindliche Rufe gegen Großbritannien ausstießen, wurden verhaftetet, nach erh nr eines Protokolls aber wieder freigelassen.

Rußland.

Der Kaiser ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, aus St. Petersburg gestern in Begleitung des Großfürsten Michael Nikolajewitsch, des Hof⸗Ministers und des Kriegs⸗ Ministers nach Cholm, Gouvernement Ljutlin, n, um dem 200jährigen Jubiläum des Mos kauischen Leib⸗Infanterie⸗Regiments Nr. 65 beizuwohnen, welches leichzitig mit dem Wyborgschen Infanterie⸗Regiment ge⸗ binn worden ist. . .

Auf eine Anfrage der japanischen Regierung über die Entsendung japanischer Truppen nach China zum Schutze der in Peking befindlichen Ausländer antwortete die russi⸗ sche Regierung, wie die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ aus authentischer Quelle erfährt, bereits am 27. Juni, daß sie der japanischen Regierung volle , in dieser Beziehung einräume, um so mehr, als die japanische Regierung ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen habe, in vollem Einver⸗

nehmen mit den anderen Mächten zu handeln.

Der Generalleutnant von Niedermoeller reiste gestern mit besonderen Vollmachten des Kriegs⸗Ministers über Moskau nach Strjetengk (Transbaikalien) ab, um den Oberbefehl über die in Ost⸗Sibirien befindlichen Truppen zu übernehmen, welche sich nach der chinesischen Grenze begeben.

Aus Helsingfors berichtet Ritzaus Bureau“: Die bereits gemeldete Weigerung des finländischen Senats, den Kaiserlichen Erlaß, betreffend die Einführung der russischen Sprache als offizieller in Finland, zu veröffentlichen, er⸗ folgte nach einer offiziösen Kundgebung deshalb, weil der Erlaß nach der Meinung des Senats. der Ver⸗ fassung Finlands widerspreche. Nach Durchführung des Erlasses würde die ie. Verwaltung Finlands in einigen Jahren von ruffischen Beamten besetzt sein. Von den 3 700 000 Bewohnern Finlande sprächen nur 700) russisch. Nachdem jedoch inzwischen 11 Senatoren ihr Amt nieder⸗

elegt haben und der Senator Ignatius ebenfalls seine emission eingereicht hat, 9. der Senat i. das Reskript des Kaisers über die Einführung der russischen Sprache als Verwaltungssprache in der höheren Verwaltung Finlands ver⸗ öffentlicht und in den Amtsblättern anzeigen lassen.

Italien.

Die Deputirtenkammer begann gestern die nn, e

„W. T. B.“ berichtet, bekämpften die Ab te

. anni und Ferri die Kolonial⸗Politik und die in ina befolgte Politik der ierung. Der Ab⸗ geordnete Forito trat dafür ein, daß Jlalien Hand in 1 mit den anderen Mächten in China gehe. Im weiteren

erlauf der Sitzung genehmigte die Kammer mit A3 gegen 4 Stimmen das Handels⸗Uebereinkommen zwischen Itallen und den Vereinigten Staaten von Amerika, worauf die Sitzung geschlossen wurde.

Spanien.

Der Schatz⸗Minister Villaverde hat, einer Meldung des W. T. B. aus Madrid zufolge, aus Gesundheitsrücksichten seine Entlassung genommen; zu seinem Nachfolger ist AllQůen de San Cazar ernannt.

Schweiz.

Der Bundesrath hat, dem W. T. B.“ zufolge, die Volkaabstimmung über die Initiativbegehren der Einführung des Proportionglwahlsystems für die Nationalraths wahlen und der Wahl des Bundetraths durch das Volk auf den 4. No⸗ vember angesetzt.

Niederlande.

In der Ersten Kammer theilte gestern der Marine⸗ Minister Roell mit, daß die Regierung ein Kriegsschiff nach Ching zu dem Zwecke entsende, die nieder⸗ ländischen Staatsangehörigen zu schützen und ihnen bei⸗ , . Der Minister des Auswärtigen de Beau fort estätigte dieß. Der Marine⸗Minister betonte alsdann, die Haltung der Niederlande gegenüber China sei ganz ver⸗ schieden von derjenigen der Großmächte. Die niederländische i,, . . zeigen und sich nicht in die Politik der Großmächte in Bezug auf Einfluß sphären in China einmischen. ,

Türkei.

Der Kronprinz und die Kronprinzefsin von Italien sind, wie „W. T. B.“ meldet, nn Kon⸗ stantinopel eingetroffen.

Rumänien.

Das „Amtsblatt“ veröffentlicht ein Königliches D ekret, welches, dem „W. T. B.“ zufolge, den Einfuhrz oll auf türkische Erzeugnisse im Sinne des Artikels 7 deg allgemeinen Tarifes erhöht. Das Dekret enthält gleich— zeitig Bestimmungen über die Beibringung von Ursprungz⸗ Zertifikaten von den aus allen anderen Staaten her⸗ rührenden Erzeugni en, welche unzweifelhaft den Beweis zu erbringen haben, daß diese Produkte nicht türkischer Herkunft sind, d. h. weder Originalprodukte aus der Türkei, noch solche eines anderen Staais, welche in der Türkei naturalisiert worden sind. Das Dekret ist gestern in Kraft getreten.

Amerika.

Aus . gton berichtet das Reuter'sche Bureau“: Obgleich keine Truppen weiter den Befehl erhalten haben, sich direkt nach China zu begeben, wurde doch beschlossen, die Ab—⸗ sendung von Truppen der Vereinigten Staaten nach Nagafaki zu beschleunigen, damit sie für eine Dienstleistung in China oder auf den Philippinen bereit feiern.

Die in Kansas City versammelten „Silber⸗Republi⸗ kaner“ nominierten nach einer Meldung des W. T. B.“, ebenso wie die demokratische Nationalkonvention, Bryan als Kandidaten für die Präsidentschaft. Als Kandidat für die Vize⸗Präsidentschaft wurde von der demokratischen Kon⸗ vention Stevenson, der Vize⸗Präsident unter der zweiten Präsidentschaft Cleveland's war, aufgestellt. Die Kon⸗ vention der, Silber⸗Republikaner“ nahm ein rogramm an, welches in Wirklichkeit dasselbe ist wie das der Demo⸗ kraten.

Asien.

Seine ,, der Deutsche Kaiser hat, nach einer Meldung des,W. T. B.“, an den Chef des deutschen Kreuzer⸗ Geschwaders, Vize⸗Admiral Bendemann, den Gouver⸗ neur von Kiautschou in Tsingtau, den General⸗ Gouverneur von Schantung, den Vize⸗König von Vanking und den Vize⸗König von Wutschang folgendes Telegramm gerichtet:

Ich verpflichte Mich auf Mein Kaiserliches Wort, für jeden der zur Zeit in Peking eingeschlossenen Fremden jeder Nationalität, welcher lebend einer Kaiserlich deutschen oder sonstigen fremden Behörde übergeben wird, demsenigen, der die Auslieferung herbeiführt. 1000 Taels auszuzahlen. Auch übernehme Ich alle Kosten, welche jedwede Uebermittelung Meiner Zusage nach Peking verursacht.

Wil helm.

Aus Tientsin wird dem „Reuter'schen Bureau“ unter dem 29. Juni Folgendes berichtet: Die fremden Befehlshaber sind gewillt, zu verzweifelten Mitteln zu greifen, jedoch würde der Versuch eines Gewaltmarsches von Tientsin aus mit den ur Verfügung stehenden Truppen sichere Vernichtung der⸗ abe bedeuten, abgesehen von der Niedermetzelung der Zivil⸗ personen, die dann thatsächlich ohne Schutz zurückgelaffen würden. Hinreichende Wasserzufuhr ist eine schwierige Auf⸗ gabe, da die Gegend kein Wasser liefert, außer demjenigen der Flüsse; denn die Brunnen sind vergiftet. Die Chinesen verüben furchtbare Grausamkeiten an den Verwundeten und verstümmeln alle Todten, die in ihre Hände fallen. General Yungfusiang ist mit 10 900 Mann der bestdisziplinierten Truppen der chinesischen Armee, die Mohamedaner 2 von Südwesten her auf dem Marsche gegen Peking. Das in der Nachbarschaft der Hauptstadt besindliche

eer ist etwa 50 000 Mann stark. Die Kaisferin⸗Wittwe ist in den Sommerpalast ,. Mohamedaner und Boxer kämpfen in Peking. Die Frauen und Kinder werden aus Tientsin nach Taku gebracht werden, sobald die Reise für sie sicher ist. Tausende todter Chinesen liegen unbeerdigt auf den Feldern bei Tientsin. Der Fluß von Tientsin Taku ist voll von Leichen, von denen viele von der Fluth ans Ufer gespült werden. Die Fremden in Tientsi erklären, daß sie ihr Leben den Russen danken, ohne Hilfe die kleinen Abtheilungen der anderen Mächte

am 20. Juni überwältigt worden wären, an welchem

die Chinesen die ß Truppen von allen Seiten drängten; selbst der Muthigste hätte die Hoffnung auff

geg t. Der russische ber Zo w ack . angeordnel, daß er Haupttheil der Truppe einen Ausfall machte, um mit den Zinilpersonen nach Taku zu gelangen; 00 Russen sollten zurück⸗= dleiben, um die Stadt zu vertheidigen, die Aufmerksamkeit des

Feindes auf sich lenken und im schlinmsten Falle sich op fern. Aber