1900 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

. er an einer in die Augen fallenden Stelle durch deutlichen An⸗

unberührt, daß ihre Anwendbarkeit nicht von der Herkunft des

. , .. ee e , e , , .

ihnen eine solche Genehn 157 lt worde In den e rs n NM Personen muß schlag besonders erkennbar gemacht werden, daß Pferdefleisch zum Vertrieb oder zur . kommt.

Fleischhändler dürfen Pferdefleisch nicht in Räumen feil⸗ halten oder verkaufen, in welchen Fleisch von anderen Thieren feilgehalten oder verkauft wird.

Der Vunbegrath ist ermächtigt, anzuordnen, daß die vor—⸗ . Vorschriften auf 4. aulesel, Hunde un on stzßt eltener zur Schlachtung gelangende Thiere entsprechende An⸗ wendung finden.

19.

Der Beschauer hat dd Ergebniß der Untersuchung an dem Fleisch kenntlich zu machen. Das aus dem Ausland ein⸗ geführte Fleisch ist außerdem als solches kenntlich zu machen.

Der Bundesrath bestimmt die Art der Kennzeichnung.

OV.

Fleisch, welches . des Reichs der amtlichen Unter⸗ suchung nach Maßgabe der 898 8 bis 16 unterlegen hat, darf einer abermaligen amtlichen Untersuchung nur zu dem Zweck unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat. .

Landegrechtliche Vorschriften, nach denen für Gemeinden mit öffentlichen Schlachthhäusern der Vertrieb frischen Fleisches HYeschränkungen, insbesondere dem Beschauzwang innerhalb der Gemeinde unterworfen werden kann, bleiben mit der Maßgabe

Fleisches abhängig gemacht werden darf.

8 21. . ö Bei der gewerbsmäßigen Zubereitung von Fleisch dürfen Stoffe oder Arten des Verfahrens, welche der Waare eine ge⸗ sund e, n, . Beschaffenheit zu verleihen vermögen, nicht angewendet werden. Es ist verboten, derartig zubereitetes leisch aus dem Ausland einzuführen, feilzuhalten, zu ver⸗ aufen oder sonst in Verkehr zu bringen. Der Bundegrath bestimmt die Stoffe und die Arten des Verfahrens, auf welche diese Vorschriften Anwendung finden. Der Vundetzrath ordnet an, inwieweit die Vorschriften des Abs. J auch auf bestimmte Stoffe und Arten des Verfahrens Anwendung finden, welche eine gesundheitsschädliche oder minderwerthige Beschaffenheit der Waare zu verdecken ge⸗

ignet sind. . 8 2.

Der Bundegrath ist ermächtigt, . I) Vorschriften über den Nachweis genügender Kenntnisse der . zu erlassen, . Grundsätze aufzustellen, nach welchen die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau auszuführen und die weitere Behandlung des Schlachtviehs und Fleisches im Falle der Beanstandung stattzufinden hat, 3) die zur Ausführung der Bestimmungen in dem 5 12 erforderlichen Anordnungen zu treffen und die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches

festzusetzen.

8 23.

Wem die Kosten der amtlichen Untersuchung (5 1) zur Last fallen, regelt sich nach Landesrecht. Im übrigen werden die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen, insoweit nicht der Bundesrath für zuständig erklärt ist oder insoweit er von einer durch 5 22 ertheilten Ermächtigung keinen Gebrauch macht, von den Landesregierungen erlassen.

5

Landesrechtliche Dorscht d über die Trichinenschau und über den Vertrieb und die Verwendung von Fleisch, welches war zum Genusse für Menschen tauglich, jedoch in seinem glchrun n. und Genußwerth erheblich herabgesetzt ist, ferner landesrechtliche Vorschriften, welche mit Bezug auf

I) die der Untersuchung zu 6 Thiere, h die Ausführung der Untersuchungen durch approbierte Thierärzte, . 3) den Vertrieb beanstandeten Fleisches oder des Fleisches von Thieren der im 5 18 bezeichneten Arten weitergehende Verpflichtungen als dieses Gesetz begründen, sind mit der Maßgabe zulaͤssig, daß ihre Anwendharkeit nicht von der Herkunft des Schlachtviehs oder des Fleisches ab⸗ hängig gemacht werden darf. 25.

Inwieweit die Vorschriften dieses Gesetzes auf das in die Zollausschlüsse eingeführte Fleisch Anwendung zu finden haben, bestimmt der Bundesrath.

S 26.

Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geld⸗ strafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

I) wer wissentlich den Vorschriften des 3 9 Abs. 2, 4, des 8 10 Abs. 2. 3, des 8 12 Abs. 1 oder des § 21 Abs. 1, oder einem auf Grund des 5 21 Abs. 3 ergangenen Verbote zuwiderhandelt; .

Y wer wissentlich Fleisch, das den Vorschriften des 8 12 Abs. J zuwider eingeführt oder auf Grund des § 17 zum Genusse für Menschen unbrauchbar gemacht worden ist, als Nahrungs⸗ oder Genußmittel für Menschen in Verkehr bringt;

3) wer Kennzeichen der im 5 19 vorgesehenen Art fälschlich anbringt oder * oder wer e , Fleisch, an welchem die Kennzeichen fälschlich , r verfälscht oder beseitigt worden sind, feilhält oder verkauft.

§ NV.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Maik oder mit

Haft wird bestraft. I) wer eine der im § 26 Nr. 1 und 2 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begeht; . ö. wer eine Schlachtung vornimmt, bevor das Thier der in diesem Gesetze vorgeschriebenen oder einer auf Grund des 1. Abs. 1 Satz 2, des 5 3, des 8 18 Abs. 5 oder des z 2A angeordneten Untersuchung unterworfen worden ist; 3) wer Fleisch in Verkehr bringt, bevor es der in diesem Gesetze vorgeschriebenen oder einer auf Grund des 81 Abs. 1 Satz 2, des 8 3, des § 14 Abs. 1, des 8 18 Abs. oder des sz 2 angeordneten Untersuchung unterworfen worden ist; 4 wer den , des 52 Abs. 2, des 87 Abs. 2, 3 des 8 8 Abs. 2, bes 11, des g ig Abf. 2, des 3 3 Ab. oder des 5 18 Abs. 2 bis 4, imgleichen wer den auf Grund des 5 15 oder des 8 18 Abs. 5 erlassenen Anordnungen oder den auf Grund des 8 24 ergehenden landesrechtlichen Vor⸗ schriften über den Verirleb und die Verwendung von Fleisch

. Nr. nnn neben der Strafe auf die i lieh des Fl

68 * R en Fällen des 34 Nr. 1 und 2 und 17 * 6,

u erkennen. In den Fällen des 8 26 Nr. 3 und des

r. 2 bis 4 9. neben der Strafe auf die Einziehung des leisches oder des Thieres erkannt werden. 4 die Einziehung

ist es ohne Bedeutung, ob der Gegenstand dem Verurtheilten

gehört oder nicht. . . .

Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten

Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig

erkannt werden.

29. Die Vorschriften des . betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145), bleiben unberührt. Die Vorschriften deg 5 16 des bezeichneten Gesetzes finden auch auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegen⸗ wärtigen Gesetzes Anwendung.

30. . Diejenigen Vorschriften Tieses Gesetzes, welche sich auf die Hersiellung der zur Durchführung der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau erforderlichen Einrichtungen beziehen, treten mit dem Tage der Verkündigung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz ganz oder theilweise in Kraft tritt, durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung mit Zustimmung des Bundesraths bestimmt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 3. Juni 1900. (Li. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Bekanntmachung,

betreffend die Ein⸗ und Durchfuhrbeschränkungen zur Abwehr von Cholera- und Pestgefahr.

Vom 4. Juli 1900.

Der Bundesrath hat auf Grund der S5 24, 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung , ,. Krank⸗ heiten, vom 30. Juni 1900 Reichs -Gesetzbl. S. 306) beschlossen, daß für den Fall einer Cholera⸗ oder Pestgefahr hinsichtlich der Ein⸗ und Durchfuhr von Waaren und Gebrauchsgegen⸗ ständen aus dem Auslande nachstehende Vorschriften in Vollzug gesetzt werden können: . I) Die Ein⸗ und Durchfuhr von Leibwäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken, gebrauchtem Bettzeuge, Hadern und Lumpen jeder Art ist verboten. . . 2) Auf Leibwäsche, Bettzeug und Kleidungsstücke, welche Reisende zu ihrem Gebrauche mit sich führen, oder welche als Umzugsgut eingeführt werden, findet das Verbot unter Nr. 1 keine Anwendung. Jedoch kann die Gestattung ihrer Einfuhr von einer vorherigen Desinfektion öthngz gemacht werden.

38) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zuzulassen. Berlin, den 4. Juli 1900.

Der Siellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Das in West Hartlepool aug Stahl neu erbaute, bisher unter keiner Flagge gefahrene Dampfschiff „Numidia“ von 1925,03 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Ueber⸗ gang in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerika⸗ nischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen ge⸗ wählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in r m unter dem 23. Juni d. J. ein Flaggenzeugniß ertheilt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Rummer 26 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2690 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Un⸗ fallversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900; und unter

Nr. 2691 das Gesetz, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene, vom 30. Juni 1900.

Berlin W., den 11. Juli 1900.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2692 das Gesetz, betreffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900; und unster . Nr. 2693 die Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhrbeschränkungen zur Abwehr von Cholera⸗ und Pest⸗ gefahr, vom 4. Juli 1900. Berlin W., den 11. Juli 1900. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militär⸗Intendanturrath Dr. jur. Meyer, den Ersten Staatsanwalt Heß und den Landrichter Dr. jur. von Schelling zu Geheimen Kriegsräthen und vortragenden Räthen im Kriegs⸗Ministerium und . den Militär⸗Intendanturrath Marckscheffel zum Militär⸗ Intendanten, sowie ; den bisherigen ordentlichen Professor, Geheimen Justiz⸗ rath Dr. r fich Schollmeyer zu Würzburg zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität zu Berlin zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.

or enden lter gleichzeitiger Betrauung mit dem der 2 3

2. ha . Berichts übertragen worden Berlin, den 6. Der Mintster für Handel und Gewerbe. uftrage: . Es kens.

ur Verwaltung Königlicher Gewerbe Inspektionen die in n, Gewerbe⸗Inspektoren Willner von Konitz .

setzt worden.

Kriegs⸗Ministerilum.

Dem Militär⸗Intendanten Marckscheffel ist die Milttz⸗ Intendantenstelle des VI. Armee⸗Korpg übertragen worden.

Ober⸗Rechnungskam mer.

Die bisherigen Geheimen repidierenden Kalkulatoren Ley und Bernau sind zu Geheimen Rechnungs-⸗Revisoren bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

Abgereist:

der Unter⸗Stgatssekretär im Staats⸗Ministerium Freiherr von Seckendorff, auf Urlaub.

Per sonal⸗VBeränderungen.

stöniglich Sãchsische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛ. Ernennungen, Beförde— rungen und n n,, Im aktiven deere. 1. Juli. Möller, Lt. im 4. Jaf. Regt. Nr. 1035, zur Unteroff. Vorschule kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Juli. v. Boden hausen, Oberlt. im 9. Inf. Regt. Nr. 133, Graetz, Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, behufs Nebertriitt jur Marine ⸗Inf mit dem 2 Juli d. J. aus dem Heere ausgeschieden.

Beamte der Militär Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministertum g. 26. Jun Anger, Zablmstr.! vom 2. Bat. 5. Inf. Regtg. Prinz Fredric August Nr. 104, auf seinen Antrag unterm 1. Oktober 1900 mi Pension in den Rubestand versetzt.

30. Juni. Lorenz, Geheimer Intend. Sekretär, Müller (Moritz), Roth, Intend. Sekretäre, kommandiert zur Dienßt, leistung im Kriegs. Ministertum, unterm 1. Juli d. J. zu Ge, heimen expebierenden Sekretären im Kriegs. Miniflerium ernannt.

1. Juli. Kloß, Wirihschafts⸗Insp. auf Probe, als Wirth schafts⸗ Jasp. bei dem Remonte. Depot zu Skassa angest.

XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee Korps.

Im Sanitäts⸗Korpg. 3. Juli. Dr. Barth, Ober⸗Stabt— arjt J. Kl. und Regts. Art deg 4. Feld Art. Regis. Nr. 65, in gleicher Gigenschaft in das Feld ⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13 versetzt. Dr. Schliepha ke, Ober Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arjt in Lud⸗

Dr. Fischer, Stabs⸗ und Batg. Arjt des 2. Bats. Infanterie, Regiments Alt. Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arm in Lud⸗ wigẽ burg, Hr. Holzinger, Stabzari im Ulanen Regiment Könhg Karl Nr. 19, zum Batẽ. Arjt des 2. Bats. Infanterie Regiment Alt. Württemberg Nr. 121, ernannt. Dr. Schlayer, Assist. Art im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, in dag Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. Die Unterärjte: Dr. Werner der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Dr. Jägele im Pion. Bat. Nr. 13, Dr. Da iber der Res. vom Landw. Benirk Ludwigsburg, Dr. Rückle der Res. vom Landw. Bezirk Gmünd, zu Assist. Aerzten befördert. Dr. O ueber, Ober ⸗-Stabsarzt 1. Kl. und Regt. Arzt des Feld. Att. Regts. König Karl Nr. 13, mit Pension und der Gelaubniß jum Tragen seiner bisherizen Uniform der Abschied bewilligt.

Militär Justijbeam te.

26. Juni. Schwab, Ober ⸗Kriegzrath, Mitglied der Justh⸗ Abtheil. des Kriegs. Minifteriums und des Ober⸗striegsgerichts, debut Uebertritts zum Reichs. Militärgericht, die Entlassung aus dem Württemberg. Militär ⸗Justijdienft zum 1. Oktober 1900 ertheilt.

Beamte der Militär-Verwaltung. 26. Juni. Fuß, charakteris. Proviantamtg-Kontrolcur, zum Proviantamts · Kontroleur ernannt.

glieder der Korps⸗Intend., letzterem unter Ernennung zum wor— tragenden Rath im Friegs⸗Ministerium, der Titel und Rang als Ober- Kriegsrath, Ho lch, Intend. und Baurath der Korps. Intend., der Titel und Rang als Ober Baurath, verliehen. Dr. Schall, Löwenhaupt, Unter Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Ulm bezw. Ehingen, zu Ober⸗Ayothekern ernannt.

28. Juni. Bader, Rechnungerath und Proviantamts Direktor, auf seinen Antrag zum 1. Oktober d. J. mit der gesetzlichen Pension in den Rubestand versetzt.

29. Juni. Dr. Lutz, Roßarit im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. Hh zum Ober ⸗Roßarzt dieses Regis, Thierin ger, Unter⸗Roßarzt in Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, jum Roß irjt im Drag. Regt. König Nr. 26, ernannt.

Kaiserliche Marine.

Stellenbesetzungen. Wilhelmshaven, an Bord S. M. J. . Hohenzollern, 3. Jul. Hoffmann, Vize⸗Admiral, Chef des J. Geschwaders, zugleich Chef der 1. Div. dieses Geschwaderg, von der Stelluag als Chef der 1. Viv. enthoben, eißler, Kontre⸗ Admiral, Inspekteur der Marine Art., zum Chef der 1. Dub. des 1. 3 Wodrig, Kapitän jur See, Chef des Stabes des 1. Geschwaders, um Chef des Stabes des Kreuzer. Geschwadert, Schlieper, Kapitaͤnlt., Erster Offiier S. M. großen Kreuzer Hansa⸗. zur Verfügung der Marine Station der Nord⸗ see, Wilken, Kapitänlt. von der Marine Station der Nordsee, zum Ersten Offtzter S. M. ge her Kreuzerg Hansa', Schütz, Kapitänlt.,, Abmiralstabzoffizer beim Stabe deg 1. Ge— schwaders, unter Belassung in dieser Stellung, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Stabes beim J. He l ade beauftragt, Bossart, Kapitänlt., Geschwader⸗Art. Offister beim Stabe det 1. Geschwaders, als Geschwader⸗Art. Offijter zum Stabe des Kreuzer Geschwaderg, Hintze, Kapitänlt. von der Marine⸗Station der Ostsee, zum Stabe deg Krenjer ⸗Geschwaders, Pin dter, Kapitänlt, Flaggit. beim Stabe des 1. Geschwaders, alg Flagglt. zum Siabe der 1. Div. des 1. Geschwaderg, Ties meyer, Kapttäͤnlt. vom Stabe S. M. kleinen. Kreujers IYlitz', zur Insp. der Torpedoweseng, Ig c obi, Kapitänlt. von der Marinestation der Ostser, mit dem 30. Juli d. J. . Stabe S. M. Kuͤsten. Panzerschiff Aegir, v. Natzm er, Oßerlt. zur See, Flagglt. beim Stabe des Kreuzer ⸗Geschwaderg, zum Stabe S. M. s reuzers Hansa, Lin des, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. zur Verfügung der Marine Station der Nordsee, ö 3 berst. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzerg Hansa“ Flag zum Stabe des Kreuzer Geschwaderg, Gher lu, O lentnant zur See vom Stabe 8. M. , Aegir, zum Stabe S. M. kleinen Kreujers „Gefion,

Vei dem Berggewerbegericht IJ Saarbrücken ist dem Amtsrichter Dr. Fritsch in Sulzbach die , , .

zuwiderhandelt.

*

ere e, , =.

u n, ö i w 1 s. 2 . e. . e e,, . 1 n. K—

Wahrnehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters bes

2 / /

ö. Krohn, Sherlf., zut See vom Stabe S. Hl. Heinen Kren Gefion‘, zur Verfügung der Marlne⸗Statlon der Ostsee, Lu stig⸗

Krotoschin und Olschewsky von Krotoschin nach Koniß voa.

wigsburg, zum Regts. Arzt des 4. Feld. Art. Regiments Nr. 6h,

27. Juni. Belser, Wunderlich, Intend. Räthe und Mit⸗

nifchifs Mir

Doenln

Sberli. Mur S . Röhring, Obe Sta chulsch 9

hom S 63 Gefion, v. J Lt. zur See

S. M. Küsten ˖ Panzerschiffs 9 bezw. Sieng⸗ * der Dauer der Aktivierung der Küsten. Panzerschiffs⸗ Res. Div, jun Stabe S. M. Füsten Panzerschlffös Aegir‘, BHossidlo, Lt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffz Geile jum Stabe S. M. kleinen Kreujers Blitz', Pfeiffer (Franj),

kt. zur See vom Stabe S M. großen Kreuterß Hansa“, zur Ver⸗ fügung der Marihe⸗Station der Ostsee, Schleusen er, Lt. zur Ser vom Stabe S. M. Kästen-Panzerschiffs Odin“, zum Stabe S. M. großen Kreujerg Hansa“', Lorey, Li. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs . Stosch., zum Stabe S. M. Küsten. Panzerschiffs Odin“, Zirsow, Lt. zur Ser vom Stabe S. M. Schulfchiffs Moltke, zum Stabe S. M. Schulschiffs Grillen.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Juli.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats⸗Minister, Minister des Innern ünd der auswärtigen Angelegenheiten von Metzsch ist in Berlin angekommen.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. ,. Kommandant: , Derzew ski, gestern in Llbau , und geht am 16. Juli nach St. Petersburg in See.

Wilhelmshaven, 11. Juli. Das nach Ost-Asien be⸗ timmte Geschwader unter dem Kommando des Kontre⸗ dmirals Geißler hat, wie „W. T. B.“ meldet, bei herrlichstem Wetter heute Vormittag seine Fahrt angetreten. Auf den Deichen und Molen hatten sich Tausende von Menschen eingefunden, welche unter Hurrahrufen den Scheidenden Abschiedsgrüße zuwinkten, bis die Schiffe am Horizont verschwanden.

Oefsterreich⸗Ungarn.

Gestern Vormittag um 10 Uhr fand im Schlosse Cumberland u Gmunden die standesamtliche Eheschließung des . Max von Baden und der Prinzessin Marie Luise von Cumberland im Beisein des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin von Baden, des

erzogs und der Senn, von Cumberland und der

rinzessin Marie von Baden statt. Den standesamtlichen Akt vollzog, wie „W. T. B.“ berichtet, der badische Haus⸗ Minister von Brauer. Bald darauf traf der Kaiser in Begleitung des Erzherzogs . Salvator und der Erzherzoginnen Marle Valerie und Elisabeth in Gmunden ein. Um 11 Uhr fand in der , , . Kirche die kirchliche Trauung des Prinzen Max von Baden und der Prinzessin Marie Luise von Cumberland statf, welcher der Kaiser, die Königin Marie, der König von Dänemark, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, der Herzog und dle Herzogin von Cumber— land und andere gar hren sowie der britische Botschafter Rumbold als Vertreter der Königin von Großbritannien und Irland beiwohnten.

Der Kommandant des im Hafen von Triest befindlichen britischen Mittelmeer⸗Geschwaders Fish er veranstaltete vorgestern an Bord des ‚Renown“ eine Galaiafel, bei welcher er einen Trinkspruch auf den Kaiser und König Franz Joseph aus⸗ brachte. Der Statthalter Graf Gosß töoastete auf die Königin Victoria, worauf die Musik die osterreichische und die britische Nationalhymne spielte.

Der „Pester Lloyd“ berichtet: Die Berathungen über die eventuelle Entsendung einer kleinen Truppen—⸗ abtheilung nach China hätten kein positives Resultat ergeben. Es sei beschlossen worden, daß, solange die direkt interessierten Mächte mit ihren eigenen Kräften auskämen und kein Hilferuf an die österreichisch⸗ ungarische Monarchie gerichtet 66 keine weiteren Truppen nach China eingeschifft werden würden.

Großbritannien und Irland.

* der gestrigen Sitzung des Un terhauses richtete, wie Wa T; B.“ meldet, der General Laurie an die Regierung die Anfrage, ob in dem Handelsvertrag, über dessen Abschluß mit Deutschland gegenwärtig verhandelt werde, Canada von den günstigen Tariffaͤtzen, die dem übrigen britischen Reiche sie, würden, , . sei, ob . Aus⸗ chliehung durch den Vorzugstarif veranlaßt fei, den Canada dem Mutterlande und den britischen Kolonien einräume, und ob in Anbetracht des kommerziellen Verlustes, den Canada dadurch erleide, daß a. Produkte von der Einfuhr nach Deutschland ausgeschlossen seien, bezw. nur unter ungünstigen Bedingungen eingeführt werben könnten, die Regierung in Erwägung ziehen wolle, ob Cangda irgend welcher kompensierender Vortheil zu ewähren sei. Der Erste Lord des Schatzes Bal⸗ dur erwiderte, die Verhandlungen mit eutschland über einen neuen Handelsvertrag würden auf der Basis ge⸗ ar daß derselbe auf keine Kolonie Anwendung finden olle, wenn diese nicht ausdrücklich den wi äußere, daß sie in den Vertrag einbezogen werde. Der Vorredner spiele wahrscheinlich auf das vom Deutschen Reichstag während der andelsvertragsverhandlungen angenommene Geseß an. ach diesem Gesetze habe Deutschland die Behand ung als meistbegünstigte Nation auf Produkte aus Canada und Barbados nicht ausgedehnt, weil nach der Anschauung Deutschlands diese Kolonien ben beutschen Produkten chenfall nicht die k gewährten. Er ö. keine Kenntniß davon, daß dieses Vorgehen Deutschlands dem Handel Canadas, der, wie er mit Freude konstatieren könne, in den letzten Jahren rapid gewa sen sei, irgend welchen Schaden zugefügt hahe. Im weiteren , der ing fragte Ashmegd artlett, oh Japan nur infolge des Wider⸗ standes Rußlands bei Beginn der chinesischen Krisis nicht Truppen nach China gesandt habe, die zur Wiederhersteslung der Ordnung Cru hätten. Der Parlaments⸗Sekretär des Augwärtigen Amt robrick entgegenete, die Regierung wisse nichts dabon, daß

die russische Regierung . irgend einer Weise . e

verhalten habe. Bar stellte sodann die weitere nach Ching zu senden, von der Zustimmung aller Mächte abhänge, und ob, wenn dies der Jall sei, diese Zustimmung ertheilt worben sei. Der Parlaments⸗ Sekretär Brodrick erwiderte, Japan habe für die Entsendung seiner Truppen keinerlei Bedingungen gestellt. Die auf die Vermehrung der Streitkräfte in Taku bezüg⸗ lichen Verhandlungen zwischen Großbritannien und Japan seien am 13. Juni eröffnet worden und hätten bisher ohne Unterbrechung fortgedauert. Am 22. v. M. habe die britische Regierung ihren Geschäftsträger in Tokio ange⸗ wiesen, der sapanischen Regierung von der kritischen Lage der Gesandischaften in Peking sowle davon Kenntniß zu geben, daß von Indlen Verstärkungen nach China beordert seien, und der japanischen Regierung die Nothwendigkeit einer sofortigen Aktion dringend nahe zu legen. Von dem britischen He— sandten in Peking Macdonald seien bis zum 28. Mai Depeschen eingegangen; er gebe in der letzten den Inhalt einer Unterredung wieder, die er mit dem Prinzen Tsching am 2. Mai gehabt und in welcher der letztere betont habe, daß er als Kommandeur der Truppen in Peking willens sei, persönlich für den Schutz aller Fremden einzustehen. Trotz dieser Er⸗ klärung sei beschlossen worden, Wachmannschaften der Gesandt⸗ schaft zu schicken; damals habe es aber noch nicht den AÄnschein gehabt, daß ein Angriff auf die Gesandtschaften geplant fel.

Frankreich.

Der Staatssekretär des deutschen Auswärtigen Amts, Staatg⸗Minister Graf von Bülow hat, wie „W. T. B. aus Paris erfährt, dem Minister des Aeußern Delca s6 für dessen in der Sonnabend⸗Sitzung der französischen Deputirtenkammer dem Andenken des ermordeten deutzschen gebende. in Peking Freiherrn von Ketteler gewidmete y,. Worte den tiefempfundenen Dank der Kaiserlichen

egierung mit dem Hinzufügen aussprechen lassen, daß diese . und deren Aufnahme bei den Vertretern der fran—= zösischen Nation einen neuen Beweis des Ee r ne fl bilde, welches im gegenwärtigen Moment alle zivillsierten Völker beseele.

Der Senat nahm in seiner gestrigen Vormittagssitzung die Vorlage, betreffend die vier direkten Steuern, mit 216 gegen 2 Stimmen an, schied jedoch den Artikel aus, nach welchem für die von der Reblaus beschädigten Weinberge die Steuer herabgesetzt werden sollte. Die Vorlage mußte daher an die Deputirtenkammer zurückgehen.

Die Deputirtenkammer genehmigte die Vorlage, be⸗ treffend die vier direkten Steuern, in der vom Senat be— , ,. Fassung. Ferner wurde der von der Regierung geforderte Kredit von 14 / Millionen Franes für die Expedition nach China ohne Debatte mit 495 gegen 3 Stimmen bewilligt und eine Vorlage, betreffend die Verleihung von Aus— zeichnungen an Franzosen und Ausländer aus Anlaß der Weltausstellung, angenommen. Im Laufe der Berathung war über Berry, der in heftigster Weife die Wahl einiger Preisrichter der Ausstellung kritisiert hatte, die Zensur verhängt worden. Nach Erledigung der Tagesordnung verlas der Minister⸗Präsident Waldeck-⸗Roussegu ein Dekret, durch welches die Tagung geschlossen wird. Die gesammte Linke erhob sich und rief „Es lebe die Republik!“

Im Sen at verlas, nachdem das Haus einstimmig den Kredit für die Expedition nach China bewilligt und die Vor— lage, betreffend die Herabsetzung des Eingangszolls auf Kaffee, angenommen hatte, der JustizMinister Monis das Dekret über die Schließung der Tagung.

Die Abgesandten der füdafrikanischen Republiken begaben sich gestern Vormittag nach dem Ministerium des Innern und gaben dort ihre Karten ab. Später empfing sie das Bureau des Pariser Munizipalraths. Der Präsident desselben Grébauval begrüßte die Vertreter der südafrikanischen Republiken, welche letztere die Welt 3. ihren Heldenmuth in Erstaunen geseßzt hätten, und brachte einen Trinkspruch auf die Präsidenten Krüger und Steijn sowie auf die Parlamente, die Soldaten und die Völker der Schwesterrepubliken aus. Das Mitglied des Ausführenden Naths des Oranje⸗Freistaats Fischer dankte, gab seinem Bedauern über den Tod des Obersten Villebois-Mareuil Ausdruck und schloß; „Wir ersuchen die zivilisierte Welt, einen Schiedsspruch zu fällen“. Die Abgesandten wurden bei der Ankunft wie bei der Abfahrt von einer zahlreichen Menschen— menge begrüßt.

Von Toulon ist gestern ein Transportdampfer mit S800 Mann Infanterie und Marine⸗Artillerie nach China

abgegangen. Nu ßland.

Der Kaiser ist, dem W. T. B.“ zufolge, gestern aus Cholm nach Peterhof zuruͤckgekehrt und hat alsbald den Prinzen Kanin von Japan empfangen.

Amtlich ist bekanntgegeben worden, daß am 28. Juni diez wei te ost sibirische Linien⸗Briga de in die vierte ostsibirische Schützen ⸗Brigade umgebildet worden ist. Die bisherigen Bataillone wurden zu Regimentern von je zwei Bataillonen er⸗ weitert. Neu gebildet wurden das 1. und das 2. Wladi⸗ wostoksche Festungs⸗Infanterie⸗ Regiment, jedes zu drei Bataillonen, und das 17. Schützen⸗Regiment zu zwei Bataillonen.

Spanien. Die Königin⸗Regentin unterzeichnete gestern, wie W. T. B.“ aus Madrid berichtet, ein Dekret, durch welches Santo Mauro zum Bürgermeister von Madrid ernannt wird.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aeußern von Lagerheim ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Stockholm zum Ritter des Seraphinen⸗ Ordens ernannt worden.

Mmerika.

Nach einer Meldung des Reuter schen Bureaug“ aus d , . ha der Etaaigselielar day an die Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika im Auslande am 3. d. Mis. ein Rundschreiben de, n in dem er erklärt, 23 die Vereinigten Staaten die Zustãnde in Peting als völlige Anarchie ansähen und meinten, daß die Slaatg= gewalt und die Verantwortung, thatsächlich zur Jeit auf den Lokal⸗ und r e , ten. Solange diese nicht offen mit den Aufrührern sich verbanden, und solange e ihre Gewast dazu bfnuhten, dag Leben und Eigenthünm der remden zu ig sähen die Vereinigten Staaten fie als Der reter des chinesischen Volkes an, mit dem sie in Frieden

und Freundschaft leben wollten. Die Absicht des Präsidenten

sei, wie bisher, darau tet, 36. , e, , w , wegn rh n ob die Verwirklichung der Absicht Japans Verstärkungen

lelegray der eu bisher

der gen

ö öen Mächten fa hand Wicderer⸗

Verbindung mit Peking und der Hefreiung der dortig Amerikaner, bei dem Schutz von Leben, igenthum ö Interessen amerikanischer Sta angehörigen und bei dem Be⸗ streben, ein vie, en der Unruhen in andere Provin zu verhindern und solche Unruhen zu unterdrücken. Die Polltiß der Vereinigten Staaten ,. das Ziel, eine Lösung zu suchen, ö für Ching dauernden e . und . bringe, welche China als territoriales und administratives Ganzes stehen lasse, unter Wahrung aller den befreundeten . durch Verträge und Völkerrecht garantierten Rechte, und welche schließlich für die ganze West an dem Prinzip der Glei . . im Handel und Verkehr mit allen Häfen Chinas esthalte.

Der Marinesekretär Long hat angzordnet. daß 500 gamerikanische Seesoldaten aus den Vereinigten Staaten so schnell als möglich nach China gesandt werden.

Asien.

Vom Kriegsschauplatz in China meldet das Reuter's Bureau“, daß, in Tientsin am 5. d. M. eingetroffenen Na richten aus chinesischen Quellen zufolge, die Fremden in Peking von dem vierten Prinzen-Palast Besitz ergriffen haben, wescher der britischen Gesandtschaft gegenüberliegt und sie heherrscht; in diesem Palast hatten die ein eborenen r. welche sich vor den Boxern flüchteten, Zuflucht ge⸗ unden.

In Tientsin wurden am 3. Juli die Fremdennieder⸗ lassungen den ganzen Tag von den Chinesen beschossen. Ueber 150 Geschosse fielen innerhalb des Fremdenviertels nieder. Viele Häuser wurden theilweise zerstört, aber es sind nur wenige Menschenverluste zu beklagen. Die Zivilisten, die Frauen und Kinder erhielten den Befehl, in den Kellern der Stadthalle und des Astor⸗Hotels Schutz zu ae Drei Kompagnien japgnischer Infanterie mit einer Gebirgsbatterie und einige russische Geschuͤtze griffen die chinesischen Geschütze an, jedoch nur mit geringem Erfolg. Ein Zwölfpfünder vom brißischen Kriegsschiff „Terrible“ trat darauf bei der Eisenbahnstatlon in Thätigkeit. Der Feind nahm denselben unter . und traf ihn mit zwei Geschossen, wodurch die Laffette leicht beschädigt und ein Matrose verwundet wurde. Das Ge⸗ schüü wurde zurückgezogen und durch ein französisches er⸗ seßt. Das nächste chinesische Geschoß platzte mitten in der Geschützaufstellung und verwundete drei Mann von der Be⸗ dienung. Die gin che Artillerie feuerte gleichmäßig gut. Von den Japanern wurden 1 Offizier und 2 Mann getödtet, 20 Mann verwundet; die an diesem Tage erlittenen ruffischen Verluste sind unbekannt, ebenso die chinesischen. Es wurden Anstalten getroffen, die Frauen und Kinder nach Taku und von dort nach Tschifu und Japan zu senden.

Am 4 Juli griffen, nach einer Meldung des „Daily Expreß“, 75 000 Chinesen mit mehr als 106 Ge— hüben wiederum Tientsin an, welches von 14000 Mann er vereinigten Truppen der Mächte vertheidigt wurde. Die Russen und die Japaner erlitten die stärksten Verluste. Von einer russischen Infanterie⸗Kompagnie in Stärke von 120 Mann wurden mit Ausnahme von 5 Mann alle getödtet oder verwundet. Große Verluste hatte auch das deutsche Kontingent, die Verluste der Engländer betrugen 30 Mann. Die Deutschen sandten B90 Kranke und Verwundete, meist von Admiral Seymour z Kolonne, in großen Flußbooten nach Taku; dieselben wurden auf dem ganzen Wege dahin von den Chinesen unaufhörlich belästigt. - Am 6. Juli erneuerten die Chinesen ihren An⸗ griff auf Tientsin mit zwei vierzölligen Batterien. Es gelan indeß der Artillerie der vereinigten Truppen, dieselben nach achtstündigem Gefecht zum Schweigen zu bringen.

Dasselbe Blatt berichtet ferner aus Tschifu vom gestrigen Tage, daß die Russen 30 00 Mann von Arbin, sübwest ich von Kirin, nach der Eisenbahnlinie zwischen Kirin und Tsi⸗tsi⸗har senden. Südlich von diesem Orte verbrannten die Chinesen alle Brücken und führten eine Schreckens⸗ herrschaft in der ganzen südlichen i ein.

Der französische Konful in Sdwanghai bestãtigt in einem Telegramm vom 7. d. M., daß der Prinz Tuan dem GSsuverneur von Schantung befohlen hat, mit 18009 Mann in der Richtung auf Nanking zu marschieren. Der Konsul ist jedoch der Ansicht, daß der Gouverneur diesem Be⸗ fehl nicht nachkommen werde.

In Shanghai ist, wie dem Daily Mail“ von dort ge⸗ meldet wird, ein Exemplar eines der Edikte des Prinzen Tuan eingetroffen, in welchem dieser sich felbst als Kaiser bezeichnet. Man nimmt in Shanghai an, daß der Direktor der chinesischen Eisenbahnen Scheng, der wie andere hohe chinesische Würdenträger einen ausgedehnten Grundbesig habe, aus diesem Grunde alles in seinen Kräften Stehende thun werde, um die Ausländer in ihrem Bestreben, den Frieden zu erhalten, zu unterstützen. Die Behörden ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Vertheidigung des Jang⸗ise richten, haben Garantien für den Schuß der Ausländer in den Häfen des Jang⸗tse gegeben, soweit diese Mugländer in den betreffenden Orlen ihren festen Wohnsitz haben, und es soll keinem Kriegsschiff gestattet werden, Truppen zu landen. Ferner soll auch nur einzelnen Kriegsschiffen erlaubt sein, die Befestigungswerke zu passteren; wenn mehrere derselben zu⸗ sammen assieren wollen, sollen sie angehalten und foil eventuell auf sie gefeuert werden. Der Vorschlag Scheng s, ein rm m Freiwilligen ⸗Korps zu bilden, i worden.

Der an , Konful in Futschau berichtet tele⸗

raphisch, daß die Lage in dieser Stadt eine ruhige it. Der . und der tatarische . haben eine 3 2

ünstige Proklamation erlassen und fordern die

- legsschiffe auf, es jetzt zu vermeiden, nach F

ommen.

Eine der, Politischen Korresp gestellte angeblich von * kompetentesten usgeh 8

r in Tokio be

1 3 mg. r Ordnung in Nordchine Augeschriebene Absicht, zu. d * lange 2 e