1900 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

4.

6.

ö -. Ii. ö err e , Glsenbahnen in Kairo 8 g der eg n ö Lieferung und Mentierung von drei stählernen Trans portschiffen für, Fen Hafen von Alexandrien. 50. Juli. Praͤfident der Staatgeisenbahnen in Kairg: Lieferung von 12 0565 Lampenzylindern und 8000 Waschbecken aus Krystall.

Verkehrs⸗Anstalten.

amburg, 12. Juli. (W. T. B. amburg⸗Amerika⸗ ini ö,, „Veutschland 12. Jull in New⸗York ange kommen.

London, 12. Jult. (W. T. 39 Union⸗Linie. Dampfer „Briton gestern auf Heimreise v. Kap tadt abgegangen.

Theater und Mufik.

Im Theater des Westeng wird die morgen zur Wieder⸗ bolung kommende Dperette Der Vogelhändler? abwechselnd mit der Dperelte Die Fledermaus‘ in der nächsten Zeit auf dem Spielplan verbleiben! Am Sonntag Nachmittag geht zu halben Prelsen die Dperette Die Glocken von Corneville, in Scene,

Infolge andauernder Uagpäßlichkeit sieht sich Miß Halton 6 nöthigt, ihr Gastspiel im Lessing Theater zu been digen und sich einer Kur zu unterziehen. Die Aufführungen der Operette Rhodope“ müssen daher abgebrochen werden, und es gebt von morgen ab die Dverette Die Geisha“ mit Fräulein Mia Werber in der Partie der Mimosa in Scene.

Eine Orienralische Operetten⸗Gesellschaft wird morgen Sonnabend, im Thalia ⸗Tbeater ein Gastspiel eröffnen. Zur Auf⸗ führung gelangen die Operetten Die Tochter Jerusalems?, e uh und Bar Koba“ (Sterndeuter).

Mannigfaltiges. Berlin, den 13. Juli 1900.

Das Deutsche Hilfseomits für Ost⸗Asien hielt, da, wie der Vorsitzende, Herzog von Ratibor mittheilte, zu der letzten Ver⸗ sammlung infolge der großen Eile nur wenige Personen eingeladen werden konnten, geftern im Reichstage die eigentlich konstitulerende Versammlung ab. Anwesend. waren u. A. der Minister des König⸗ sichen Haufe von Wedel⸗ Piesdorf, der württembergische Gesandte 66 von Varnbüler, der sächsische Gesandte Dr. Graf von / e. sbal und Bergen, der bayerische Generalleutnant Freiherr Reichlin von Meldegg, der Unter⸗Staatssekretär a. D., Wirkliche Geheime Rath Pr. Fischer, der Polizei⸗Präsident von Windheim, der Geheime Kommerzienrath von Mendelssohn⸗Bartheldy, der General⸗ Konful Schwabach und der Direkter der Deutschen Bank Koch. Alg hauptsächlichen Zweck des Comitstz bezeichnete der Var⸗ fitzende die Sammlung von Geldern zu Verpflegunge wecken durch Materialsendungen, zur Fürsorge für die Hinterbliebenen von Gefallenen, zur Unterstützung der Beamten des Rothen Kreuzes und aller Derjenigen, die sich noch weiter als unterstützungs⸗ bedürftig im Laufe der Greignisse herausstellen sollten. Dabei soll im engsten Anschluß an das Rethe Kreuz und in steter een. mit dem Kasserlichen Kommissar für die freiwillige

ankenpflege vorgegangen werden. Der Vorsißende verlas dann ein Telegramm Sener Majestät des Kaisers und Königs, in welchem Allerböchstderselbe der Freude über das patriotische Unter⸗ nehmen Ausdruck giebt, ferner ein Telegramm, wenach Ihre Majestät die Kaiserin und Königin das Protektorat über- nimmt, und ein Telegramm Seiner Königlichen Hoheit des Prinjen Heinrich, Höchstwelcher sich zur Uebernahme des Ghrenvorsißes bereit erklärt hat. Der General · Sekretär des Comité, Fabrikbesitzer Selberg theilte darauf die Namen der Personen mit, welche shren Beitritt erklärt haben, aber nicht anwesend sein konnten, darunter der Ober⸗Präsident, Staats Minister Dr. bon Boetticher, der Ober⸗Präsident Dr. von Bitter, der Fürst zu Stolberg. Wernigerode, der Ober. Bärgermeister Küirschner- Berlin, der Ober⸗Bürgermeister Becker Köln und der General ⸗Direktor des Norddeutschen Lloyd! Dr. Wiegand. Zu den in der vorigen Sitzung bereits gewählten Präsidenten, dem Herzog von Ratibor und dem bayerischen Gesandien Grafen von Lerchenfeld. Köfering, wurde der Wirkliche Geheime Rath Dr. Fischer als Dritter binzugewählt. Ferner wurde ein engerer Ausschuß eingesetzt, bestebend aus den Herren: Reichstags Abgeordneter Prinz von Arenberg, Präsident Dr. Bödiker, Kommerzienrath Fried- laender, Geheimer Kommerzienrath von Hansemann, Vize Dber⸗ Zeremonienmelster, Kammerherr von dem Knesebeck, Präsident des Reichsbank⸗Direttoriums, Wiklicher Geheimer Rath Dr. Koch, Direktor der Deutschen Bank Koch, Geheimer Kommerzienrath von Mendelssohn Bartholdy. Geheimer Kommerzienrath R. Pintsch, General Direktor Rathenau, General Konsul Schwabach und General der Infanterie z. D. von Spitz. Der General. Sekretär Selberg verlas darauf den Entwurf zu einem Aufruf an das Publikum. der in seinen Grundzügen festgestellt wurde; die definitive Redaktion übernahmen die Herren Präsident Dr. Bödiker und Wirklicher Gebeimer Rath Dr. Fischer. Zum Schluß wurde be= schlossen, Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich den unterthänigsten Dank für die Uebernahme des Protektorats bejw. des Ehren xorsitzes telegraphisch auszusprechen.

Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht der Berliner Unfallstationen für 1899 wurden im verflossenen Jahre in den Stationen bei 38156 Unfällen erste Hilfeleistungen gewährt. Der unfall. reichste Monat war der August mit 3843, die medrigste 5er zeigte der

Monat Januar mit 26597 Fällen. Vom Januar bis August stleg die Häufigkeit fortdauernd, um dann gleichmäßig bis zum November ab⸗ zufallen: eine auch in den Vorjahren gemachte Erfahrung. Von den Wochentagen hatte der Montag die stärkfte (6189 15,6 6/o), der Sonntag die schwächste Frequenz (4367 11,4 0/0) aufzuweisen.

. 3. des Schnelldamp fers , Kai

Bremen, 12. Jull. (W. T. B.) „Boegmann ' Telegraphisches Bureau“ melbet? Ver Aufsschtgratk und Vorstand des Rorddeutschen Lloyd begaben sich heute Morgen nach Bremer paven, um den Kapitän sowie die , ,. und Mann⸗ er Wilbelm der Große“ und ferner die mit diesem Dampfer nach hier zurückgekehrten Mann. schaften der übrigen an der Brandtatg strepbe in New Pork beth n, . Dampfer zu ihrer er, . Rückkehr zu beglück⸗ wünschen. Der General. Direktor Dr. Wlegand hielt folgende Ansprache: Osflstere und Mannschaften! Sie sind sämmtlich Augenzeugen und Mütkämpfer einer schweren Katastrophe gewesen, die urplötzlich mit verheerender Gewalt über den Norddeutschen Lloyd hereingebrochen ist, die mit grausamer Hand in, das Leben Ihrer Kameraden eingegriffen und drei unferer schönsten Schiffe fast vernichtet bat. Naheju zerschmettert hat uns die schwere Kunde. Was uns aber Kraft in der Gegenwart und Vertrauen für die Zukunft gegeben hat, war die gleichzeitige Nachricht, daß die gesammten n. unserer Dampfer heldenmüthig in eiserner Manneszucht ihre uldig keit bis zum Aeußersten gethan haben. Dem Todegmuth, mit dem sie den Kampf gegen das entfesselte Element geführt haben, verdanken wir die Erhaltung dieses Schiffes, nicht minder aber die Erhaltung deg Namens und der Ehre des Norddeutschen Lleyd!. Ihren Kameraden, die in diesem Kampf geblieben, zu Ehren, gleich⸗ zeitig aber, um Ihnen Allen unseren Dank auszusprechen für die tapfere Haltung, welche Sie in der furchtbaren Kataftrophe gezeigt baben, sind wir hierher gekommen. Als ein schwaches Zeichen unseres Dankes und unserer Anerkennung wird nach dem Beschluß der Verwaltung des ‚Norddeutschen Lloyd! den Offizieren und Mann schaften unserer Dampfer, welche bei der Katastrophe zugegen gewesen, eine volle Monatsgage ausbezahlt werden, wobei wir uns vorbehalten denenigen Offizieren und Mannschaften, welche sich nach dem Ur heil ihrer Vorgesezten in hervorragender Weise ausgezeichnet haben, unsere Anerkennung in besonderer Weise zum Ausdruck zu bringen. General. Direktor Dr. Wiegand verlas sodann die bereits be⸗ kannte Depesche Seiner Majestät des Kagisers an den Norddeutschen Lloyd“ und fuhr fort: Die Erwartung Seiner Majestät, daß Jeder⸗ mann in unseren Diensten seine l t gethan haben wird, haben Sie Alle voll und ganz im höchsten Maße erfüllt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, den Lloyd aus der Zeit des schweren und nieder- schmetternden Schicksalsschlages zu neuer, schöner Entwickelung empor zu führen. Seiner Majestät, unserem Echabenen Kaiser aber, dem mächtigen Förderer der deutschen Schiff fahrt und der deutschen Seekraft, geloben wir in dieser Stunde, daß wir alle, jeder auf seinem Posten, was auch die Zakunft bringen werde, unsere Pflicht thun werden, mit dem Rufe: Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser dreimal Hurrah! Hurrah! Hurrah!“ Hierauf nahm der Kapitän Enselbart das Wort zu folgender Erwiderung: Ich bin zu sehr bewegt, um in einer langen Rede meinen Dank für die soeben gebörten ebrenden Worte des Herrn General- Direktors auszusprechen, möchte aber meine augenblicklichen Gefühle in folgenden Worten zum Ausdruck bringen: Wir sind und bleiben allejeit für den Lloyd stets bereit. Hoch der Llovd, dreimal Häarrah! Hurrah! Hurrah!“ Später fand an Bord des Schiffes ein Früb⸗ stück ftatt, an dem der Kapitän und die Offiziere tbeilnabmen und bei welchem von dem Präsidenten des Norddeutschen Lloyd! Geo Plate dem Kapitän Engelbart ein koftbarer silberner Pokal überreickt wurde. Wie ‚Boesmann's Bureau“ weiter erfährt, ist seitens des Nord⸗ deutschen Lloyd‘ auch den Wittwen und Waisen der Hinterbliebenen, unabhängia von den fonstigen Bezügen, der Betrag einer Monatsgage der Verstorbenen besonders ausbezahlt worden.

Prag. 13. Juli. (W. T. B). In Mauth äscherte ein großer Brand 37 Anwesen ein; 400 Personen sind obdachlos. Das Feuer 51 auf den Nachbarort Kirez über und zerstörte auch dort mehrere

ãuser.

Lemberg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Flüsse Dniester und Stryi sind ausgetreten und haben das anllegende Land über- schwemmt. In Haliej wurden 106 Häuser vom Wasser zerftört, 100 stehen unter Wasser. Mehr als 500 Menschen sind obdachlos. Die Stadt Stryi ist überschwemmt; alle Bahnverbindungen mit Stryi sind unterbrochen.

Paris, 12. Juli. (W. T. B.) Im Deutschen Hause der Welt⸗Ausstellung fand zu Ehren der mit dem Schnelldampfer „Dentschland“ nach Cherbourg und sodann zum Besuch der Aus- stellung hierher gekommenen Persönlichkeiten Empfang statt. Die Göäste besichtigten unter Führung des Reichs⸗Kommissars, Geheimen Ober⸗Regierungsraths Dr. Richter und des Geheimen Regierunge⸗ raths Lewald die verschie denen Abtheilungen, insbesondere die Fridericianische Kunstsammlung.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en.

London, 12. Juli. (W. T. B.) Das Reuter sche Bureau“ meldet aus Tientsin vom 4. d. M., unter den Befehlshabern der vereinigten Truppen bestehe allgemein der Wunsch, mit einander zu kooperieren. Ein wirksames Vor⸗ gehen der Truppen der Mächte werde aber durch den Mangel an Zusammenschluß beeinträchtigt. Der Vortheil habe bei den Operationen der letzten Wochen im Ganzen auf der Seite der Chinesen gelegen, deren Artillerie derjenigen der europäischen Truppen an Güte überlegen sei.

St. Petersburg, 13. Juli. (Meldung der Russischen Telegraphen⸗Agentur) Nach einem vom Finanz⸗Ministerium veröffentlichten offiziellen Bericht aus der Mandschurei haben sich revolution dre Bewegungen nur in der Gegend der Städte Hai⸗Tschen, Ljao⸗jan und Mukden bemerkbar . Doch wurden sie bald unterdrückt. Die chinesischen Behörden behaupteten auch, daß

sie an der Bewegung nicht betheiligt seien, und noch 21. Juni berichtete der Hauptingenieur der mandschurn Bahn aus Charbin, daß an der Bahn überall Ruhe het und daß die Gouverneure von drei Provinzen für Aufrechthaltung der Ruhe einständen keine Feindseligkeiten begönnen. ie mung, die scheinbar längs der Bahn aber nicht an, sondern die revolutionäre

ruhige herrs te, hiel ewegung verbrelte⸗

sich von Peking aus bis nach der Mandschurei. Ein und

chinesische Beamte schlossen sich der Bewegung an, chinesische Truppen machten dort mit ihnen same Sache. Am 22. Juni wurde gemeldet, daß der Gehilfe des Gouverneurs von Munde den Gouverneur in Haft genommen, sich an Re Spitze der aufständischen Truppen gestellt habe un gegen Tjel in marschiere. Au

katholische Mission in stört, und die dortigen Kaufmannsläden wurde eplündert. Im Norden der Mandschurei, in da rovinz Zizikar, wurden schnell nen Truppen um Schutze der Bahn mobilisiert. Die lufständischen wurden auch in Mukden und Kirin veröffen licht, und der Gouverneur erklärte der Bahnverwaltung, nich für die Sicherheit garantieren zu können. Der Ober⸗Ingenjen berichtete darüber: Der General⸗Gouverneur von Amn bat um Schutz Am 24. Juni wurde ein Edikt des Kaiserz von China aufgefangen, das den Truppen befahl, sich mi den Boxern zu vereinigen. Am 25 Juni wurde dem Haupt Ingenieur vom Gouverneur von Mukden bekannt gemach daß das ganze Eigenthum der Bahn an die chinesischen Fe amten übergeben werde, daß die Russen sich unter dem Gelen der chinesischen Soldaten entfernen und die Mandschurei ver lassen sollten. Darauf gab der . alsbald folgende telegraphische Antwort: Gemäß dem mit der chinesischen R. gierung abgeschlossenen Vertrag sind die Russen verpflichte die ,, zu bauen. Deswegen kamen nach der landschurei, wo sie drei Jahre hindmg mit der Bevölkerung im besten Einvernehmen gelch haben. Jetzt sind in der Provinz Mulden Boxer an getaucht, welche die chinesischen Christen angegriffen und Eisenbahnarbeiter, die Bewachungsmannschaften und Mn 6 nicht verschont haben, während die Beamten i Mukden nichts gethan haben, um das zu verhindern. Un

Mulden wurde zer,

den Unordnungen sofort ein Ende zu machen, ist der Gouver

neur in Mukden verpflichtet, die Rebellen zu vernichten. Kam er das nicht mit den ihm zu Gebote stehenden Machtmitteln, so soll er sich um Hilfe der russischen Regierung an den Chef der Provinz Kwantung in Port Arthur wenden

Der chinesische Gouverneur hat kein Recht, den Russen vor

zuschlagen, die Eisenbahnarbeiten aufzugeben, da die Een bahn im Einvernehmen von Rußland und China ge baut wird. Ich sehe, daß der Gouverneur von Mulden die Pflicht, dem Kaiser treu zu dienen, vergessen hat wenn er einen solchen Antrag vorschlug. Der Gon verneur beging eine so schwere Uebertretung wahrscheinlich nur aus Furcht vor den Aufständischen und vergaß Ri Pflichten, deren Erfüllung sein Dienst und seine Ehre fordern Ich rathe, dieses niedrige Gefühl der Furcht vor den Boxer aufzugeben sowie die schlechten Berather von sich zu em fernen, sich männlich an die Spitze der Truppen zu stellen, welche noch nicht dem Aufstande verfallen sind, und mi Hilfe des russischen Chefs von Kwantung die Rehellen zu vernichten und die Ruhe wiederherzustellen.· Am 26 um wurde gemeldet, daß sich überall längs der Eisenbahn chinesische Truppen sammelten. Am A. Juni meldete der Haun ingenieur, daß die Schutzmannschaft in Stärke von 150 Mam gezwungen worden sei, sich von Tjelin zurückzuziehen, um daß sich große Massen chinesischer Truppen sammelten, um einen Angriff an mehreren Punkten der Bahn vorzubereiten und selbst Charbin zu bedrohen. Der Hauptingenieur gah den Befehl, die Eisenbahnbediensteten zum Schutze der Bahn konzentrieren. Indem der Hauptingenieur darüber berichten, unterließ er nicht, zugleich dem Chef der Schutzmannschaft bemerken, daß alle betheiligten Eisenbahnangestellten um Schutzmannschaften sich ausgezeichnet benommen und sich al tüchtig erwiesen hätten.

Canton, 12. Juli. Hung⸗Tschang hat am 6. d. M. auf dem Landwege en handschriftliches Kaiserliches Edikt vom 17. Juni erhalten in dem alle Gouverneure um schleunige Truppen sendung zur Hilfe gegen die Nebellen, zu denen offenbar auch der Prinz Tuan gerechnet wird, ersucht werden Li⸗Hung⸗Tschang will auf dieses Edikt hin, das unzweifelhes noch echt ist, einige Tausend Mann nach Peking schicken Auch andere Gouverneure werden voraussichtlich Trunna entsenden.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 13. Juli 1900, 8 Uhr Vormittags.

Hamburg. Swinemünde

Rügenwalder⸗

münde. . Neufahrwasser Memel...

Wind⸗

Name der starte,

Geobachtungt⸗ Wetter.

760,9 762,3

762.3 762,0 761,5

3 wolkenlos 1830

1 wolkenlos 1759 Theater.

Theater des Weslens.

= abend Der Vogelhändler. eee, AWE von Far Zeller.

Wind⸗

riqhtun⸗ Mũnster

iveau reduz. Temperatur in Celsiutz

station

Slornoway Blacksod.. Shields ..

bedeckt wolkig wolkig halb bed. bedeckt

2 Barometerst.

TS 1. 0O0u. Meeres ⸗˖

Ae n

757,7 760,1 761,1 O 760,7 761.0 759,1

2 wolkenlos 18.0 renn, , Die Giedermnamg.

wolkenlos 16,9 wolkenlos 1459 3 wolkenlos 18,0 Ceitun

. Ensemble · Gastspiel 2 wollenlos 18.0 ö —* , unter Leltung des , . Sonntag, Nach 2 enn halben P onntag, Nachmittage 3 Ubr: Zu en Preisen: 1 wollenlos 130 Die Glocken von Corneville. Abende? ür

Sonntag, Nachmlttagtß 3 Uhr: Gei bis über d Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend.

——

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Else Schmal mit Hrn. Pfartantz⸗ Kanbibaten Otto Lietz (Friedrichs berg . Dom.

* , gt Hr. Haupfmann Wendt mit 1 Freiln von Hausen (Dregben),

Lessing · Theater. Ensemble⸗Gastsplel unter ae eg, i. 6a 164. , ,

wenn die Rufen

n 165.

gemein. aus Chun

iuch die Koblenbergwel! von Jan-Sai wurden von Chinesen angegriffen, und di Brücke bei der Station Liao⸗Jan wurde angezündet. N.

roklamationen de

die Glatzer Neisse und die Hotzenplotz sind, soweit sie zur Pro⸗

(W. T. B.) Der Vize⸗König ei⸗

Er ste 8 ei . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 13. Juli

1900.

Amtliches. Königreich Preußen.

Gesetz,

betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hoch— 3. wasserge fahren in der Provinz Schlesien.

Vom 3. Juli 1900.

Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie für die Provinz Schlesien, was folgt: §1. 31 zer 8 2 8 * 2 M* 2 Die Lausitzer Neisse, der Bober, die Katzbach, die Weistritz,

uinz Schlesien gehören und nicht schiffbar sind, mit denjenigen Huf üssen, welche in dem Plane für den erstmaligen Ausbau 3) Berückstchtigung finden, zur Verhütung von Hochwasser⸗ gefahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes auszubauen und

zu unterhalten.

Abschnitt JI. Ausbau. 8 2.

Unter Ausbau sind vorzugsweise zu verstehen Maßnahmen ur ordnungsmäßigen Herstellung des Bettes und der Ufer des asserlaufs, soweit sie zur regelmäßigen Hochwasserabführung sowie zur Verhinderung der Geschiebebildung erforderlich sind, sowie zur nothwendigen Freilegung des für den regelmäßigen hochwasserabfluß wesentlichen Gebiets (des Hochwasserabfluß⸗ geblets) und geeigneten Falls die Errichtung von Anlagen zur Zurückhaltung des Wasserß. ;

8533.

Der erstmalige Ausbau erfolgt durch den Provinzial⸗ verband nach einem zwischen ihm und dem Staate für jeden Flußlauf zu vereinbarenden Plan. In dem Plan ist auch über den Beginn, das Fortschreiten und die Beendigung des Aus⸗ baues Bestimmung zu treffen.

Zu einem weiteren Ausbau ist der Provinzialverband be⸗ fugt, aber nicht verpflichtet. 4

8 4.

Die Sonderpläne für den Ausbau sind von dem Pro⸗ vinzialverband aufzustellen und vor ihrer Ausführung dem Ober⸗Präsidenten zur Genehmigung vorzulegen.

3 9.

Der Ober⸗Präsident hat die Sonderpläne (53 ) durch die Kreisblätter derjenigen Kreise sowie in ortsüblicher Weise in denjenigen Gemeinden und Gutsbezirken öffentlich bekannt zu machen, in deren Bezirk der Ausbau geplant ist oder eine Aenderung des gewöhnlichen Wasserstandes oder Wasserablaufs zur Folge hat. Darüber, ob die letztere Voraussetzung zu⸗ trifft, entscheidet auf Grund der Sonderpläne der Dber⸗ Praäͤsident. .

86.

Die Bekanntmachung muß unter Hinweis auf den Ort, wo von den Erläuterungen und Zeichnungen Einsicht genommen werden kann, den Zeitpunkt bezeichnen, bis zu welchem Ein⸗ wendungen gegen den Plan bei der in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Behörde angebracht werden können, Für die Einwendungen soll mindestens eine Frist von sechs Wochen nach der Veröffentlichung im Kreisblatte freigelassen werden. Zur Erhebung von Einwendungen ist auch die Interessenten⸗ vertretung (38 40 berechtigt.

§5 7.

Die Einwendungen sind mit den Betheiligten zu erörtern. Das Ergebniß der Erörterung ist von der damit betrauten Behörde zu begutachten.

88.

Die Entscheidung über die Einwendungen und die Fest⸗ stellung des Planes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Die erfolgte Feststellung des Planes ist unter Bezeichnung des Ortes, wo von ihm Einsicht genommen werden kann, gemäß S 5 öffentlich bekannt zu machen.

89.

Bei der Ausführung sind unwesentliche Abweichungen von dem festgestellten Plane mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenten zulässig. Bei wesentlichen Abweichungen finden die SS5 bis? Anwendung.

§ 10.

Auf den Ausbau finden die 88 Gesetzes, betreffend die Befugnisse der gegenüber den Uferbesitzern an ö6f

20 August 1883 (GesetzSamml. 38 (Gesetz Samml. S. 303) mit folgenden Maß Anwendung:

I die der Strombauverwaltung stehen dem Provinzialverbande zu; . Y die Befugnisse des Provinzialverbandes greifen gegen über den Eigenthümern und Nutzungederechtigten sa ü im Ueberschwemmungsgebiete belegener Grundstücke,

nicht bebaut sind, Platz;

3) die Beflimmungen der S8 3 und 4 über Sinrdrmmaun von Grund und Boden gelten auch für die Förderung un Ablagerung von Aushub; ;

Y) die ebendaselbst gegebenen Bestimmungen über die Ent nahme von Erde greifen auch bei der Eammahme von anderen

r beigelegten

S) an Stelle des Kreisausschusses tritt in den Fällen der S8 6 und 9 der Bezirksausschuß. 911

Im übrigen finden auf die im Interesse des Ausbaues erfolgende Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums oder der Rechte am Grundeigenthume die sonst für die Ent⸗ eignung geltenden 2 Anwendung. 312.

Auf Grund von Privatrechten kann weder der Aus⸗ führung des Plans widersprochen, noch die Beseitigung aug⸗ geführter Anlagen, sondern nur die Herstellung von Einrich⸗ fungen, welche die benachtheiligende Wirkung ausschließen, ge⸗ fordert werden. Auf ihre Herstellung finden die 88 10 und 11 Anwendung.

Wo solche Einrichtungen mit den ausgeführten Anlagen unvereinbar oder wirthschaftlich nicht gerechtfertigt sind, ist Schadenersatz zu gewähren. Ueber Streitigkeiten beschließzt der Bezirksausschuß. Gegen den Beschluß steht, soweit es sich um die Höhe der Entschädigung handelt, binnen 90 Tagen nach der Zuflellung den Betheiligten die Beschreitung des Rechtsweges

zu. Falls gegen den sonsligen Inhalt des Beschlusses Be⸗ schwerde eingelegt ist, läuft die Frist erst vom Tage der Zu⸗ stellung der auf die Beschwerde ergehenden Verfügung. 815

Anspruch auf Schadenerfatz wegen Veränderung der Vor⸗ fluth, wegen Erschwerung der ÜUnterhaltungslast auf anderen Flußstrecken und wegen vorübergehender Beeinträchtigung von Wassernutzungsrechten kann nur dann erhoben werden, wenn der

Ausbau eine wesentliche Aenderung des gewöhnlichen Wasser⸗ standes oder Wasserablaufs herbeigeführt hat.

Abschnitt II. Unterhaltung. § 14. .

Die Pflicht zur Unterhaltung der im 5 1 bezeichneten Wasserläufe geht in ihrem ganzen Umfang auf den Provinzial⸗ verband über, und zwar:

1) bezüglich der einzelnen, nicht auszubauenden Strecken nach Aufstellung des Entwurfs eines Beitragskatasters (85 32 und 33), spätestens aber zwei Jahre nach dem planmäßigen Beginne des Ausbaues (8 3 Abs. 1

2) bezüglich der einzelnen ausgebauten Strecken sowie der übrigen planmäßigen Anlagen nach ihrer dauerhaften Fertig⸗ stellung.

Den Tag des Ueberganges bestimmt der Ober⸗-Präsident nach Anhörung der Interessentenvertretung (5 40) und des Provinzialausschusses. Gegen die Entscheidung des Ober⸗ Präsidenten steht beiden innerhalb sechs Wochen die Beschwerde an die zuständigen Minister zu.

Wahrend der Bauzeit erfolgt die Unterhaltung der plan⸗ mäßigen Arbeiten aus dem Baufonds (5 2).

§515.

Die Unterhaltungspflicht (3 14) umfaßt die ordnungs⸗ näßige Instandhaltung des beim Ausbau hergestellten Zustands nd, foweit es zur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung

Vorfluth erforderlich ist, die Instandhaltung des Wasser— s und seiner Ufer. Sie kann durch Obseroanz, Verjährung oder privatrechlliche Verfügung weder aufgehoben noch geändert werden.

§ 16.

Soweit bei dem Ausbau an bereits vorhandenen Anlagen (Deichen, Schleusen, Wehren, Brücken und dergleichen) Aenderungen, Um⸗oder Erweiterungsbauten ausgeführt werden, verbleibt die Unterhaltung dieser Anlagen den bisher dazu Verpflichteten. Doch ist der Provinzialverband gehalten, für eine etwaige Vermehrung der Unterhaltungslast Entschädigung

zu gewähren, die nach seinem Ermessen in einer einmaligen

Rapitalsabfindung oder in einer Jahresrente bestehen kann.

Bei Bemessung dieser Entschädigung ist der durch eine bessere Herstellung der Anlagen e, . Vortheil anzurechnen.

3 *

Im wasserabflußgeblete (S8 2 und 24) haben die

Grundstũcksbe auf Änordnung der Wasserpolizeibehörde

soweit es zur Hochwasserabführung erforderlich ist,

Bäume und Sträucher ohne Anspruch auf Ent⸗

abzuholzen oder sich die Abholzung auf ihre Kosten

é laffen (85 42). Pflanzungen dürfen nur mit

ung der Wasserpolizeibehörde angelegt werden. Sie

der Genehmigung den Provinzialverband

818 .

; re wre err de, 3 einträchtig * vorndergehende Beeintrãch nugung Arbei J z CG v2 ** ** 19 0 rm X 1 1 urch Ardeiten, welche in Erfũüllu Cre re ner S onrnnèg —— 22 1 Schonung 1

rr Qt nefordert ers

* . 1

on == am l 3 des Kfer wel

mr, , ,,,, u erhweren gerne m.

Wenn durch Eisgang, Ueberschwemmung, Einsturz von Baulichkeiten oder sonstige außergemöhnliche Erei misse Wasser⸗ gefahr entsteht, zu deren Beseitigung augenblickliche Vor⸗ fehrungen erforderlich sind, so sind, sofern es ohne erhebliche eigene Nachtheile geschehen kann, alle benachbarten Gemeinden und Gutsbezirke, auch wenn sie nicht bedroht sind, verpflichtet, auf Anordnung der Ortspolizeibehörden oder der Wasser⸗ polizeibehörden (3 26) die erforderliche Hilfe durch Hand⸗ und Spanndienste sowie durch Lieferung von Materialien und Gespannen zu leisten. Dabei sind die Anordnungen der tech⸗ nischen Aufsichtsbeamten des Provinzialverbandes zu befolgen. Den nicht bedrohten Gemeinden und Gutsbezirken ist für die Lieferung von Materialien und Gespannen, auf Ansuchen auch für die Leistung von Hand⸗ und Spanndiensten, nach billigem Ermessen Vergütung seitens des , . pflichtigen zu gewähren. Im Streitfalle beschließt der Bezirks⸗ ausschuß, ob und gegebenen Falles in welcher Höhe Ent⸗ schädigung zu leisten ist. Gegen den Beschluß steht insichtlich der Höhe der *,, für die Lieferung von Materialien und Gespannen binnen Tagen nach der Zustellung den Betheiligten die Beschreitung des Rechtswegs zu.

Abschnitt I. Aufsicht. 5 B. ö . Der Ausbau und die 1 ist der Aufficht des Staats unterworfen. Die allgemeine Aufsicht führt der Ober⸗ Praäͤsident. Er ist befugt, die Regierungs⸗-Präsidenten mit An⸗ weisung zu versehen.

Der Ober⸗Präsident ist befugt, sich jederzeit in der ihm geeignet erscheinenden Weise von dem Stande und Fortgange bes Ausbaues sowie von dem Unterhaltungszustande Kenntniß zu verschaffen, auch nach Anhörung der Inkeressen ten vertretung 8 40 und des Provinzialausschußssss Anordnungen über regel⸗ mäßige Schauung der Wasserläufe und über die Abgrenzung des Hochwasserabflußgebiets 5 2 zu treffen. .

Er ist befugt, zum Zwecke der Verhütung von Hochwasser⸗ gefahren nach Anhörung der Interessenten vertretung 6 49 mit Zustimmung des Provinzialraths Polizeiverordnungen für die Flußläufe, für deren Suell⸗ und Hochwasserabflußgebiet und für gefährdete Ufergrundstücke zu erlassen, insbesondere Bauten und Pflanzungen auf letzteren sowie erforderlichenfalls auch Bauten im Ueberschwemmungsgebiete von der Genehmi⸗ gung der Wasserpolizeibe horde L hangig zu machen.

8 25.

Der Provinzialverband hat nach Anhörung der Inter⸗ essentenvertretung (8 40) einen einheitlichen Unterhaltung plan aufzustellen, welcher der Feststellung durch den Dber⸗Prãfidenten bedarf. .

5 265.

Wasserpolizeibehörde ist bei den den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Wasserläufen der Landrath, in Stadi⸗ kreisen die Ortspolizeibehörde. ö J

Der Landrath ist befugt, als Wasserpolizeibehãrde auch für einzelne Theile des Kreises Polizeiverordnungen zu erlassen. .

Vor dem Erlasse von Polizeiverordnungen soll die Waffer⸗ polizeibehörde die Interessenten vertretung 8 40) hören.

soll die Wasserpolizeibehörde abgesehen von Fallen, welche keinen Aufschub zulassen die Interessenten vertretung hören. Stimmt diese nicht zu, so entscheidet auf ihren Antrag der Regierungs⸗Präsident.

§ 2.

Gegen Verfügungen des Dher⸗Präsidenten findet innerhalb zwei Wochen, sofern nicht in diesem Gesetz eine längere Frist vorgeschrieben ist, die Beschwerde an die zustãndlgen Minister statt.

Abschnitt IV.

Ko ten. 2 8

Zu den Kosten des erstmaligen Ausbaues (5 3 Abf. I) trägt der Staat vier Fünftel bis zum Höchsibetrage von 31 312 000 , der Provinzialverband ein Fünftel bis zum Höchstbetrage von 7 828 M bei. Von diesen Betragen sind' nicht mehr als 123 500 090 1 für Herste lung don Hoch⸗ und Nutzwasserbecken (5 43 6 zu verwen

Die dem Provinzialverbande durch die Unterhaltung er wachsenden Kosten, einschließlich derjenigen, die *r Flußaui⸗ seher und sonstige bei der Unterhaltung des einzelnen Baser⸗ laufs ständig an Ort und Stelle verwendete niedere Techwiker entstehen, sind von denjenigen aufzubringen, die an einer ord⸗ nungsmaßigen Unterhaltung des Wasserlauftz und feines Hoch⸗ wasserabflußgebiets ein Jnteresse haben .

Hierzu gehören insbesondere die Befitzer der Ufergrund stũcke sowie aller Grundftücke, Baulichkeiten und sonstigen * lagen in dem Gebiete, welches das Wasser bei der hächnen Ueberschwemmung einnimmt

8 2

Unter diesen Jateressenten hat die Vertheilung der nnen

? 8 8 e we m nm 12 Seer n nr nr nnn n. . 1 .

nach dem Verhältnifse des dem Ginzelnen uz der mmm mn mäßigen Unterhaltung des Wasßerlaufs und sernetz

1 Dnchmnfer⸗

odflun gediett erwachsenden Borthe lt zu erfulgen

ö

Vor dem Erlaß allgemeiner Anordnungen anderer Art

K

des Direktorg J. Ferengts. Sonnabend: ö Menl⸗

, D . . . . Bren, u , ge, lll, e, , , , e, me,,

1 ,, renn, ,, , (Her n =

z =. i Mi ?

, , ,

) er ru Berantwortlicher Nehakteur:

, , ,. 8 nn Nesiden · Theater. Plrettion⸗ Sigmunh gauten⸗ Direktor Siemen roth in Berlin.

em Ohan. Im wbäarg. Sonnabend: Pie Dame von Manrfuu, (= ; * in Berli

24 i ö ö ne. dame de chez Maxim) Schwan k. en en er men nn, (. M Ge prich 2. 24

ruhig, trocten erseßzt und brarbessei Drug der Nordbeutschen Hichhruckerei und Ver

Rand etwaz wärmer. Wenig Aenderung bei fleigender f J geseßzj von Anstalt, Herlin Mr, llhelmstraße Nr. M Temperatur wahrscheinlich. Sigmund Lauenburg. Anfang 7 Uhr,

Sonntag und f Die Dame von

Denn en e n, Platz; m . ) die Bestimmungen des § 10 üder die Ben slanzung den ne, . r , a, , nn, r n, , . n Ufergrundstũcken gelten auch für die Berasung; . ont me 2 . für dirsen Fortfall gemkß d N n dh wut Ausubung der faghisse de , Gren, übers se, welche dei Te Uran mmm mm 1 die von dem Landeshauptmann zu Destimraen den Döheren r a mn e Sue, , d ae den, ar, dem rang, echnischen Be Stelle der staatlichen Lolalban dean ten ö ji. n nr mm, nne, warnen, ee, * n n . eder den Beiträgen rn erer Nrchmnrn hemmt, , *

zuständig. Gegen ihre Anordnung findet undeschadeß der en Tag * 8 * Re. . 2 l s ͤ ĩ . 19 1 2 2 . ; ̃ 8 7 2 83 6 2 Dirne erer, n 2 * nuch 16 3 4 vorgesehenen Anrufung des Landraths binnen zwei Wochen fag Rad ar Srmagamg 66 ;

die Beschwerde an den Ober-Praͤsidenten statt; . 1 n 83 6. , a dern der 86 ö die ** . des 8 5 über die Au8Silbung De vr die mn Gn 1 1 m . . . * 8 x 2 ü 52

J Bestimmungen 32 1 Wisnninmimihen, Mar S w Der Jencegreg Meer Dertwihnnnhomt ite ö r fer rar een Reader darf illen, i milch nm me r

wolkenlos cel r auch der Fortfall der baherigen ren hh heiter 4 wolkenlos wolkenlos wolkenlos heiter

wolkenlos

do 908 O e.

Vltssingen. . hristiansund Skudegnaes. Stagen ... Kopenhagen. Karlstad ... wolkenlos Stockholm. Windstille wolkenlos Wisby ... W wolkenlos Voparanda NNW 2 beiter

Bortum. .. 9 o I heiter Keitum... SO 3 wolkenlos

8

de Ex d n d l- d - D Wo e

E de Jäselhung Dau

2 W 23

e —— —— * 883888

1

Jagdrechts finden auf die Ausüdung des Fhchereltechto ane nonnmnenen, When nan Mg gemãße Anwendung; und 6 earned, nnn

Deutsche See warte. Acht Beilagen (eiuschließlich Hörsen⸗ Beilage).

1 .