Kaiserliche — von Ost- ze. Afrika, Kamerun. 30
du vernements⸗Gericht. Rechts anwaͤ ö 5, 36, li H . . walt idi a. durch hierzu best , Abtheilungs⸗ Gericht. 5e ch ältz, können als Vertheidiger auftreten, sofern sofern es sich 9 ö. e i n nen Der (die) Sachverstandige ist über die Verletzung, ihre Zu § 27. Vorher ist, soweit erforderlich, die Richtigkeit der Angaben
Kaiserliche Schutztruppe. Gericht beim G ei einem Kriegsgerichte oder Ober-Kriengger . e e g, . . 9 des Tin ; m Garde⸗Korps. Armee oder Mari Kriegggerichte der ordentlichen Verfahren handelt img schung und die möglichen Folgen ausführlich zu Protokoll Die Leichen i im b ᷓ raf⸗ des A . en di ngaben im 6 Einführungsgesetzes der Yi. St. G. B) M⸗St⸗G.- D. fin ring ernannt sind. S 341 letzter Absatz b. durch , ehe lhen vgl. Abschnitt . k die Einreichung eines schriftlichen Gutachtens, verfahren , ö , ir rr, . un ,, ver⸗
d t . . 1 z 9 34 s j re et Anwendung. der „Dienst⸗ und Heschãfigoron ungly . ö. itt essen Richtigkeit eidlich zu bestätigen bleibt, ist zulässig. Zu 38 341. nehmen. . ; n Als Vertheidiger erscheinen in der Hauptverhandlung die 2) Die Zustellung der Entscheidung veranlaßt der Gerichts⸗
16 Untersuchun handlung der hö ĩ 8 31 ; höheren Gerichtsbarkeit Die Zuzi ñ . Untersuchung der höhe ; eit! um eh ö ö aug 9 einem ga dr we ber abgelehnt , , i. , nn, . fahren handelt. höheren Gerichtsbarkest im ordentliche 6 . 3a . sind an die Münzdirektion i in Ur dlable, 4. beteichttten Personen in der Die nstuniserm, herr 6 33 fai hrungegescked e r r ger .. . werden (5 11 des Ein- fahrens herbeigeführt werden würde. 1 . Zu § 144. Jalgh⸗ . . Pe fur unzdire 3. in Berlin Rechtsanwälte in der Amtstracht, oder, wenn sie zugleich 3) Anträge, die bei einer nicht zuständigen Stelle ein⸗ ö 89 17 . 3h gteg 8 32. d 3 unmittelbare Verkehr mit den Gerichtsbehʒr d ,,, h fahrn 1 i . K . E. 3. ö. mern an nn ne,, . 8 17. übertrage auf Grund des 8 25 9 ih, deutschen Schutzgebiete ist zuge örden ) jedesmal . , r⸗ militärischen Dienstuniform, . telle abzugeben. den i f zn nr m dne der he ner treten⸗ . haf , , , . fi 9. Zu 5 164 Abs ; J e,, au sch 6 d . 1 ö 3 sach steh i d ; 9 en Fällen des 2 der M⸗St.⸗G.-O., 63 2 daselbst bezeichneten Fä . Die schriftli ,, ; ; er le —⸗ . ñ nd. jwarzen Anzuge. Die in Untersuchungssachen entstehenden, verordnungs⸗ ö . Freiheit strafe bis zu 6 Wochen handelt, Hreußischen Geher i. A g d eren . 9. nams . a, Bzerdisng des Leih Mah Hen , . 4 nn . . m ichen Zu 3 368. mäßig zuständigen Kösten für Reise und Märsche sind bei den barkeit . , , der höheren Gerichts= Reichs Militargerichts. . Paragraphen wird in ber ig , . . L Diel i, 1 9 er nw. . ö 6 69 ir l n, J,. nn,, a,. 1 . . Kö . . 8 ; ö 8 389 lichen Müůütärjustizbe ö J zu äandigen richt. dem Hinwe . mitteln bezüglichen Beurkundungen der Gerichts⸗Offiziere Fonds zu verrechnen, er Verrechnungsstelle ist eine Be⸗ Die in den Fäll ; 18, Die Verordnung des J vom 16. Juni 1882 ö In an r nn, . 58 ** ff. giů Zu 8 2233. und der richterlichen Militärjustizbeamten (vgl 85 380, 398) scheinigung des Gerichts-Offiziers oder eines richterlichen forde ichen g a un ällen des 9. Abs. I der M⸗St⸗G-⸗O. er⸗ 9. Juli 1896, betreffend die Einrichtung von nn . / . 2 ie Senehmigung dinch pan I Dis Leichenschau darf in den Fällen des ordentlichen ¶ Müssen auch die Angaben enthalten, an welchem Tage der Militärjustizbeamten über Tag und Stunde der Entlassung imung der Militärbehörde zur Verhã und die wechselseitige Mitthei 6. . gistern hat der diensthlrest. Henn nehrere Qffiziere zur Stelle l ; ?ichts⸗Offiin ; Gerichtsherr die betreffende Erklärung abgegeben hat. Ist aus dem Termine mitzutheilen. der Untersuchun shaft ble x eho ; ngung 3 9 ittheilung der Strafurtheile (Eentr. hat der dienstälteste Offizier über di Geneh l. sind Verfahrens nicht durch einen Gerichts⸗Offizier bewirkt werden. , n, — 4. 3 - . i. ö. ‚ . ; . . . eibt dem zuständigen Gerichtsherri bee Bl. f b. D. R, S. Boh), nber Kon dr fr d ere . , e Genehmigung zu be5 ni aber „unachst erreichbare“ Amlakichter ist der örtlich dieselbe schriftlich oder auf telegrephischem Wege erfolgt, so ist 2) Die Berechnung der Zeugen⸗ u. s. w. Gebühren wird stimmung ist die e n n nn 2 der Zu⸗ , bestimmt wird, auf die Angehörigen der gde Ist her uc tl an dem Tode ei zust n di Amtsrichter anzusehen. (vgl f 16. des Gerichte⸗ 3 Schl erer nn,, . . . e n ,,, aktiven Dienste herbeizuführen. J n, Fm 1 4 i ie sinngemäße Anwendung. person eine unter der bürgerlichen Sünfeinft aktiven Miltiir derfassungsgeseßzes). In den Ersuchungsschreiben ist zugleich Angeklagte, die in der Hauptverhandlung des Reichs- suchun Ir e in der Hau 9 andlung der Standgerichte d In die Register sind nicht . ? gerlichen Strafgerichtsbarkeit der über d ll nommenen ] geklagte, 1 der Hauptverh g chs⸗ suchungsführer, Hauptverh g g Offizi 819. Die von dem y . erichtsrath 6 ad fa beter Weise betheiligt, so hat p ö. . . . , n emm hen er hand Militärgerichis persönlich erscheinen wollen, können zu diesem durch den Gerichts⸗-Offizier, in derjenigen der Kriegs⸗ und = it ö R 3 z . Nlriegsger l ⸗— i ige S 8 7 1d. d 33 2 : Awe e = 9rhDe ; Ki j j 1 , . ; gen steafbarer Handlungen, sowie Anträge 27 Reiche befindliche Vermögen eines Abw ö , . enen Falls ohne Zeitverlust die zur Rettung des vielleicht J . ; en Schutz aebieter er al zu ttäfeerfclßling Jegen Personen, n , gr mt Heschiag belgt oher ber khr siefg nn, ch 6e 'i, Mobs. 1, 8 185 Abf. 1, 8 266 Abf.! ir nene n hne bh ee delle , standi re , ,,,, gerichtsbar keit unterstehen, bei dem Gerichtsherrn oder ei erklärt wird. r fahnenflüchtig Bei der Vernehmung als Beschuldigte, Angekl te, ssets Vorsorge für geeignete Aufhewahrung des Leichnams zu 1) Jedes rechtskräftige Strafurtheil muß dem zuständigen fehlenden Militärjustizbeamten kommandierte Offizier die nit Dieziplingrstrafgewalt verschenen Vorgesetzten des Gch nn I. Von den bei den Schutztruppengeri oder Sachverständige erscheinen Offiziere n, . . Jugen stets Vorsorge geeie hrung des Leichnams zu Schuhztruppen⸗Kommando (der Dienst- beziehungsweise Ver⸗ Gebührenrechnung feststellen (8 98 M.⸗St⸗G⸗O). kö oder schriftlich anzubringen l eschul⸗ Verurtheilungen hat bi ,, n n 1 . (vergl. ,, 4 Insofern bei einem Selbstmorde hinsichtlich der Beweg— waltungsbehörde) . Angeklagten unter e fin nnn der Akten Die ö. fir a,. sofort nach ö ern gg Die Personen des Soldaten standes vom Deck ö Kommando zu erfolgen, wem l DVber⸗ der Schutztruppenordnung); Personen des Sold W nighe ll 44 ifel oder Umstände obwal e 2 . s zugehen und ist nach unten bekannt zu geben, soweit es er⸗ und an Gerichtsstelle zu zahlen; zu diesem Zweck erhält bei abwärts haben solche Anträ en, n, , offizier u. . w. aus dem Ver . und sobald der Verurtheilte Deckoffizier u. s. w. abwärts ersche des Saldatenstandet von grunde Zweifel oder Umstände . an en e , , e. Er⸗ forderlich erscheint. dem Gerichtsherrn der höheren Gerichtsbarkeit ein Militär⸗Ge⸗ solchs Anträge oder. Anzelgen ihrem Kom, us dem Verbande der Schutztruppe ausscheidet, ohne in das sofern sie . ern ey den, . etdon n gnimmi mittelung n,, . muß ö. ö sln ö 2) War der Antrag auf Untersuchung von einer Zivil- richtsschreiber, bei dem Gerichtsherrn der niederen Gerichts- z e me eiten gewehr, Dies gill namenilich dann, wenn der Verdacht besteht, daß der behörde ausgegangen, so ist ihr von dem Ausfalle der rechts- barkeit der Gerichts-Offizier einen Vorschuß, der bei der vom
pagnie⸗Chef unmittelbar und mündlich in Feer, oder, in die Kaisersiche Marine n mündlich vorgebrachter Anta vorzutragen. Ein Verurtheilte ir . 1. iche Marine überzutreten. Tritt der Auf Militärb . . : 1 , t ⸗ . g auf Strafverfol erurtheilte in das Heer oder die ; g , 3 heilitärbeamte, denen eine Dienstun ; h - 1 rafbare Handlungen eines Dritten zun 56 e d , ; *. 1 g Protokoll zu nehmen S 161 Ab. e , ing ist zu J kee Hilber, nach m e g r g iber ist, n diese Bestimmung sinngemäße nn,, perl ,, ur Sh . ; ö. . en,, J ire , er n,, 5 8 g . Bun esraths⸗ zerord . s ö . 8 X‘ * De Zu 2 18 . 9 X ö 51 * F 7 ö. F ꝛ 51 8 9. . . ö . ö ; . 8 34 3 . ö. . Der Thatbericht ist i 2 4 26 1j. Die d ing, i af gen . . Wa gh . ö In den Alien ,, Seo de erm it hing n Mäßgebend ist das Gesetz vom 20. Mai 1898 (R. G.⸗Bl. Der Aufsichtsbehörde ist der Vorschuß auf Verlangen in . . ht ist in der Regel von dem nächsten Dis⸗ haben nach 8 ö veranlassen den Gerichtsherren , . Eis festß c nommene Personen werden in derselh ; Militärperson, ist zu vermerken. ob die erforderliche Anzeige S. 5 5). Baar oder in Quittungen nachzuweisen. unt lh , nn , und unmittelbar an den ihm e . n,, . des, üürtheils dem Shen en nr, ie in Untersuchungshaft genommenen S 178) h, des Todesfalles beim Standesamt erfolgt ist. Zu 8 468. 3) Die Verrechnung der/ Strafvollstreckungskosten erfolgt reichung des Thatber l chis . einzureichen. Der bei Ein⸗ Verordnung zu h ,. icht gemäß S8§ 7 ff. der Bundesrath⸗= Zu § 185 Abs. 2 . Zu § 2 Abs. 2. I) Der Gerichtsherr legt den Antrag mit den Akten dem nach der Militär-Strafvollstreckungsvorschrift vom 9. Fe Meldung zu erstaiten 1. 160 überggngenen Dienststelle ist ö ö 34 Die Ladun von Reichs⸗ 26 . — Die Heran iehung zweier Sanitäts-Offiziere soll die Reichskanzler vor. bruar 1888. Auch in den Vorschriften der 85 128, 129, 130, kö St. G.⸗O). Voꝛstehende Verordn ö gesetzlen Suan gr zr. . 79) oder Staatsbeamten ist der vr Re bilden ö z d Er äußert sich dabei darüber: 131, 134 Ziff. 1 und 4, 135, 137 a. a. O. tritt eine In den Bericht, welch . in Kraft nung tritt am 1. Ofttßsber 1669 3u 5 . e derselben mitzutheilen. . a. wann der Anspruch erhoben ist, Aenderung nicht ein. 6 ht, welcher in Gemäßheit des 5 158 Abs. 1 Urkundli - a, e 6 . . Zu 8 225. b. ob und in welcher Höhe ein nach 8 465 der Militär⸗ Berlin, den 23. Juli 1900. der UM St⸗G.- O. zu erstatten - ist, ist zutrefsendenfalls ! un ö. dlich unter Unserer Höhsteigenhändigen Unterschrift 6 wer Hinweis auf die Bedeutung und die Heiliakei Von der beabsichtigten Ausgrabung einer Leiche ist die Strafgerichtsordnung und nach 5 2 des Gesetzes vom 20. Mai Der Reichskanzler. unehmen, daß die iim Abf 3m ps! ( : auf d beigedrucktem Kaiserlichen nsiegel Eides darf nicht a k . gkeit deß 1 6 gten Au— 4 J ö ö ö 2 . ern et erfolgt ist s. Z vorgeschriebene Anzeige an den Gegeben Drontheim an Bord 9 7 Hohenzoller handelt werden; ö Vorhaltung ht. Ortspolizeibehörde zu benachrichtigen. 1898 zu ersetzender Vermögensschaden entstanden ist. Fürst zu Hohenlohe. 6 * C s ö. ,, , . h el 4 ö . de 1311 2c . 3 3 ee j j j 3m, §8 22 18. Juli 1900. ; ; den religioͤse Bewußtsein anregenden W. K . 9. I. — 2 J n⸗
In den Fallen der 85 49 und 18 . (L. 8.) Wilhelm, J. R. zelnen Falle dem Bildungsstand ur sönlichre d ls4 der MSt-G-. . Schwur h flichtig lente nt der Tershntichtit n Berichte von deutschen Fruchtmürkten.
ist unter „Mllitärbehörde“ der T . he Fürst ö en a ö ‚. m. der Truppentheil beziehungsweis Fürst zu Hohenlohe. D angepaßt werden. , . militärische Wache zu ve stehen. 3 r ,., ö ; J gel Soweit es erforderlich erscheint, sind die strafrechtlichn 9 J 2 ie einer solchen Wache zugeführten Personen re elt Borstehende Allerhöchste Verordnung wind mit Folgend em Fo . des 2 alscheides besonders hervorzuheben. . he . é ; / . . i. ö sich nach den Vorschriften der Wachinstruktion. 3 zur Kenntniß der Schutztruppen gebracht: , di 2 . darauf, zu halten, daß bei der Eideg abnahm ; . — Dur hschnitte Am vorigen ,, . . 3 2 J. Besti 218 . die gebührende Feierlichkeit gewahr erde ur n e, gert mittel gut Verkaufte an ee n i. Markttage am Marttta qe Zur Erlassung von Stht ff fn sind außer den G icht 3. . 9 8 . Verordnun g. mmtliche Anwesenden vor . im, 6, ö Mark J — — ö. — — e ö 66 ; Cg n harr ; ; a o außer den Gerichts⸗ j erneur ist — falls er nie selbst die ickts. Siken erhebe nd ihre r ,, ) ihren r arktort w ig fü Vvoyp u iner Vt ‚. . . Durch ⸗ nach über . 9 Befehls haber selbstän diger Abtheilung en herrlichen Befugnisse ausübt — von ele ll dl etlichen , . e lein eine der Hell August SGeiahlter Preis fär 1 Qeppelientnee wirth 1 Doppel.; ,, . ge e n ; ; i j ĩ n ! ö 1 — P ? R . ö . ö. / 2 . zentner er,, e von feiten des . . an eines solchen . eines Ermittelungsverfahrens sofortige . Zu S5 205, 208 hende Haltung beobachten. . niedrigster höchster niedrigster höchfter niedrigster höchster Doppehlientner . preis 3. . * , ee Hefe ren ür fal e fe habs üer a nnr, fees rechkatrahtige Uirtheii zir Kenntniß· q Für zie Gebührenansprüche der nicht zu den akliben . 1 . K ö ᷣ 3 fheilungen die Gouverneure, Kommandanien und Garni. I. Zenim Hilitzrzeesonen. g hören den Zeugen und Sachwerstahndiz nr . leltelten. In Deutschland soll jeder Hiisit arhefehleha bern hem Best ihmungen zum Ein führungsgesetze zur zif Heböhnengrdnung für Nugen und Sachs r n rn ö. Hauptmann aufwärts zum ia von Steckbriefen befugt amn Militär⸗Strafgerichts ordnung . Duni ls s (.-Gä-Rl. S. rsz s in der , (1. iq; . . 31 ö — 5 z * l 19 t . JJ 9 Zu § 12. dkanntmachung vom 20. Mai 1958 (R.⸗G.⸗Bl. S 369, 3 . ] w 13,00 ö 1400 1990
6 183 Abs. 2 M⸗St. G.- O). ' ö. . Militärgerichtliche Untersuchungen sind thunlichst von den K . ü K . .
oe e ch ö og . JJ k, Stellen zu erledigen. Zu S8 209, 299. Fürstenwalde, Spree. .. —— * — ] 1 . 965 665 1537 inn fe gte iß⸗ , „Bie Pilfe der bürgerlichen Gerichte ist nur 3 z⸗ . ; . Stettin d 4,8 14,80 5.20 5, 3,50 8 438 5.25 5, 37
. J Feststellung des That⸗ weise in Anspruch zu nehme ausnahms⸗ A. Im Allgemeinen. en ö. ö ! 15.6565 15,20 . . ü . er Hill e be g e un es, . n prnch zu nehmen. Die Ausr 8 n, . Gresfenhagen ... ; 3 n. . ; 225 15.00 ö. . ö. ö I, de ne, ü Si ö . sic an dem Grte, wo eine militargerichtliche . ist, soweit nicht die Pyritz. . ö DJ * i — . 138 ö ; ö. 0 ö . hutz⸗ 9 erfuchungshandlung vorgenommen werben foll, eins zur in das Gre fen n ng ausdrückliche Vorschriften enthält, Stargard i. P- eὴrc 39 = 14577 ; ornahme derselben an sich zuständige militarische Stelle fp Unter suchungg führe 2 w
/ . 9
Weizen. il J , 5 15,25 15 75 ꝛ 15, 01 Tüst . / ö 15,20 15,20 3 z 15,00
. . . ⸗
09 9 9 0 90 0 9 9
I „59 14560 13 16g 186g 144
256 z . 6 14 66 45 1559 15356 356 14, 80
Die eine Selbstentleibung betreff ist das Ersuchen um Rechtshilfe in? der Rege ͤ he, ge en , w 360 —r ? ö 766 14, 566 etr . er Regel an c Bei ger e . . ö uz J, 5 14,00 ꝛ 14.50 5,00
9 effenden Verhand richten. 9g diese zu Bei gerichtlich medizinischen Fragen dürften indeß aus 1 3350 13,50 4 1440 14,46 23 14.00
8 223 M. ⸗St.⸗G.⸗ O. ö ö 8 ; lungen k 3133 ,. . : ; sind nach Abschluß der Ermittelungen In den Ersuchungsschreiben um Nechtshilfe sind diejenigen . nachstehende Gesichtspunkie zu ir. . J 63 869 ; 16 63 16,00 a., . . . . K h 15,10 . 5,3 5,3 5, 0
dem höheren Gerichtsherrn und von die im . iesem, nachdem er das Punkte, um deren Ermi . . 2 8 im z . eren Ermittel der z 9 3 . ö J J — - e Erforderliche veranlaßt hat, genau und bestimmt ane e nn er Aufklärung es sich handelt, 3. k , , erscheinen für solche Fragen 23 JJ . / . 139 5 z 56 1480 ; 57 m. ; ö : r iche * J 5 *, z . 4560 ‚ 520 5, 5 22 5,00 . J. . Fällen des 5 223 III. Bestimmungen zur Militär-Str afgerichts⸗ Sacher ie din. hen Untersuchungen als die zunächst gegebenen k JJ 336 163 6 34 16 . . ichen schau darf in den S . . ; 2) Bedarf e i ] . ; . w 390 13,96 355 26 1425 14,55 ͤ 28 53 450 einen Gerichts Offtzier benhinn⸗ be, de, , auch durch Zu 8 3 Abs. ordnung. . ö. . eines Obergutachtens so wird es sich 5 D 9 1 g g 363 16 66 365 . 436 . . ö ginn Fällen des 8 3 Abs. 2 hat der Gerichtsherr, der zu , . pfehlen, dessen Erstattung einer Kom misslon . JJ 9 18 f . ö. . , „Für den Bereich der Kaiserlichen . ie Vollstreckung der Freiheitsstrafe in,, , ,, e. 3) Besteh ; ; 1 i. ö S3 . Reichskanzler die „oberste did er hn 8 ren. dil. g , . 5 n ha f fh r n g rr n g fr so ta ö n n g fn , mesgg ö. ̃ wd 3 e. d . 33 §5 27 ,. behörde des Bestraften ungefäumt mitzutheilen. IYibit⸗ dem Ober⸗Kommando der Schul gers be 11 : 16 1549 ö. 133 ; 8 24. J ? l zutheilen. o der Schutztruppen erford w 14,60 5, 15, 10 , Wird der Beschuldigte in Unte ; Zu § 116. Erstattung dieses G rupp rfordert werden. Zur 1 . 3138 . 1366 16336 oder die mn n. in . ven feln , rr wahll⸗ 3 mne, sun in erster Linie Militärpersonen zu Olfüier 9 , ö. , . J 37 146 ü in 36 1 enn der Beschuldigte Offizier, Sanitäts⸗O fizi . n, die die Sprache des zu Vernehmenden spreche männern, heranziehen; andererselts werd ae , . 11' 17, 14 8 * 4. . Ingenieur des Soldatenstan des sst: a⸗Offizier oder womöglich auch schreiben. n nn zuständigen milt arischen Stelle Berü rden etwaige Anträge der Neuß / 5, 15,70 16,70 16,70 dem höchsten der diesem vor , Kann der Dienst des lit Gutachten wirt un den Fie e Berüchsichtigung fin den. Diefee ö . 17, 96 18 00 18,00 gesetzten Mili ĩ 2 ist des Dolmetschers dem M Ge I utachten wird in der Re J 4 5 35 716 76 dier ewe; n g , i eh, mu n , Gr ir. üiberiragen werden . ,, . — 2 : ö 4s, z 1 4 . er Beschuldigte Militä ist. J rpersonen auszuwählen. A ) . ? ie technis f . . . e n e . , ö Militar sie vf hen, die ständigen . . und ,,, . 4 umts im. doppelten Unterordnung Verhältniff j üssen in Ermangelung geesgneter Milltärpersonen Untensuchungen abgegebenen Gutachi tere den nächsten vorgesetzten Militärbefehlshaber nisse fleht, auch Dolmöischer aus dem Zioisstand! fern! ittärperso nen beamteten Jipiläte e un ttachten der rita eder niht ; er zu benachri f . Dem nde verwendet werden, so n, ig. Zivilärzte liegt dem rangältest itätgs⸗Offizie San lich er Weise ist zu verfahren, . h ren e n . die landesrechtlichen e en . bei dem Ober⸗Kommando der ge n ,. . Offizier , ee, , oder Militůr⸗ ir 3 33 n n der ebühten zron ung B. Bei besonderen Strafhandlungen ; j 1. fleiteten gerichtlichen 6G 2 Sachve ge vom 30. Juni x . gen. einstwellen des mil lärischen Klenste⸗ 5 i r (R- G. Bi S. 173 ff) in der Fassung der ee mad . a... Bei Körperverletzungen. HYraunschweig . w . 156 1436 14 30 16, e , ei , n wem a; d, , H, G. Bi. 8. Fög, sz ffj ö des 9 Den or erver e tungen. bei denen eine der im 5 20 Alt bara JJ . — 1 * 5. ö . 2 ( 5 * 7 y 2 ö / 8. * kan ung diesen Fällen ist zu gleicher Zeit dem Ricchs— San id cha lc treten . S fg nfs vßrgesekenen Folgen ing, 30 250 13410 ö 28 olg 3. e g 3. Dolmetschers erforderlich ist ärztliche hu g n ,,. .. Antreten kann, ist zi 31 . dd ; —ᷓ i. . . Beginne der e . zwei Aerzten, ̃ I . . e ꝛ 29 Von dem Berichte, ö. nach 3 257 MeSt⸗G.-O. 1m Ern a en, fähre! durch . i r han n rar . a n, San late Of eren inehlend va ge ar 11 . 1. . welenhdines gegen den Kaiser sder das Neich gerichtelen Pöch— er nn, neh der e an gerichte durch, den Vor⸗ ,,, er dem Tang 1 . ; ; igen der Kriegs- und Ober⸗-Küriegsgerschte ; am de e, erichtsarzt sein. In den Schuß— J VJ ö gsgerich gebieten genügt die Zuziehung eines . . . r; ; 23 =. ; 14, 9d ö e 54 1 So
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derraths oder Landesverraths oder w hrechen oder Vergehen sich harte en enn gen Enes (ls e. dürch den die Verhandiung fü llitärjusti en o ü errat ung führenden Militärjustizb . ñ ö, e k Aber Kemmando der Schutttruphen auf dem Dienstwege n vorgeschriebenen Formen. ge lich . werde, so ist es von den Sachverständigen ge— ra ffürt a.D.. . . . 13586 9 ⸗ Ueber die Beeidigung im Ermittelungsverfahren ist ein . ,,, Meinung finb, vin 3. ö ᷣ zustellen.
schrift einzureichen. ; 8 29 96 aufzunehmen, erfolgt die Beeidigung in d *I ; Müssen in Ermangelun ; . ⸗ Hauptverhandlung, fo ist in bas ⸗ ⸗ . Bei leichten Körperverleßungen wird ar hen i ö , , ein ver , miert . . * . . 1 6. ! a g, ä, ee üg, hen auch zu anderen als militärgerichtli ö ug J ; 16 er Augenschein stattgefunden, so ist dessen ,, ect sehbente, dienen gelchs an, felseadet Form: dne g ahn J ö gan . uhstäen ulld gä. eit kr „Die Richtigtein en Muschtift l . geh ahh eie, . , ,. die Besichtigung der *r mn ,,. a n . auf. Anordnung des Hebamme übertragen ,,, a ginßf g n, ptverhandlung ,. (Griegsgerichtsrath u. . m) . so verletzt, daß eine ärztliche . ue . if
1 336164 20 3, ? 1 . — 13.68 63 Greifenhagen. ä . . — 6
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werden. Bei Ausgabe der Karten si ; , , ng, . die . rn, , . y 9 n. e a,, f. der Fiffer B 1 zu ver— 3 Mnge ll. , mn, der,, 3 en an Personen, die ni ilitã ; ) nter uchun 95 geklagten thunlichst zu berücksichtigen (3 285 . a , n n ene e e ich aktive Militärpersonen , nicht zuge 9 in ö 565 ö. ne.
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