1900 / 212 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

6) der Gesammtt der im Geschäftsjahr er⸗ folgten Rückra 5 auf die Hypptheken, ge trennt nach den durch Amortisation und den in anderer Weise erfolgten Rückjahlungen; 7) die Beschränkungen, welchen sich die Bank . der Rückzahlung der Hypotheken⸗ n in

pfandbrlefe unterworfen bat, getrennt nach den einjelnen Gattungen der Hypotheken⸗ pfandbrit fe.

Die unter Nr. 3 bis 5 bezeichneten Angaben sind getrennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grundstücken und nach den Hauptgebieten zu machen, auf welche sich die Geschäftsthätigkeit der Hypotheken bank erstreckt.

In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn- und Verlustrechnung sind der Mehrerlög und der Minder⸗ erlös anzugeben, welche in dem Geschäftsjahre durch die adobe von Hypothekenpfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwerth entstanden 63

Die ordentliche Generalpersammlung der Altionqãre hat alljäbrlich drei Revisoren, die nicht zugleich Mit⸗ glieder des Aufsichtsraths sein dürfen, zur Prüfung der nächsten Bilanz zu wählen.

Wenn ein Revisor stirbt, austritt oder an der Ausübung des Amtes verhindert wird, so haben die übrigen Revisoren sogleich einen Ersatzmann zu ernennen.

Die Revisoren haben die Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen und darüber an den Aufssichtsramh Bericht zu erstatten.

Sie sind berechtigt, zu diesem Behufe im Bank⸗ lokale Einsicht in die Bücher, Rechnungen, Kor⸗ respondenzen und Urkunden der Bank zu nehmen, die Kasse sowie das Portefeuille derselben zu revidieren und hierbei die genaue Beobachtung des Statuts der Bank zu überwachen.

Der Aufsichtsrath beschließt nach Erstattung des Berichts der Revisoren die vorläufige Festsetzung der Bilanz und beantragt unter Vorlegung dieses Berichts bei der . die Genehmigung der Bilanz und die Ertheilung der Decharge an den Vorstand, sofern keine . vorhanden sind.

Von dem nach der Büanz festgestellten Reingewinn werden zuvörderst 100/!9 zum Reservefonds abgesetzt, und sodann die erforderlichen Abschreibungen und Rücklagen gemacht. Von dem bhierngch verbleibenden Reingewinn erhält der Vorstand 5h o / . Der Auf⸗ sichtgrath erhält 10 von dem Reingewinn, welcher nach Abjug aller Rücklagen und Abschreibungen, sowie nach fernerem Abzug von 400 von dem ein⸗ gejahlten Grundkapital verbleibt.

Der verbleibende Ueberschuß, soweit derselbe nicht als Gewinnvortrag vorgebucht wird, wird an die Aktionäre als Superdividende vertheilt.

Alljährlich bis zum 1. Juli wird die Dividende nach Feststellung der Bilanz gegen Einlieferung der Dividendenscheine in Berlin und den sonst noch bekannt zu machenden Stellen bezahlt.

Die Bilanz mit dem Geschäftsbericht des Vor— standes ist mindeftens zwei Wochen vor dem Ablaufe der nach 5 45 Abs. 2 für die Hinterlegung der Aktien bestimmten Frist den Aktionären zur Ver— fügung zu stellen und zu deren Einsicht in den Geschäfts räumen der 3 rn,

Der gesetzliche Reservefonds ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergehenden Verlustes der Bank bestimmt.

Der Reservefonds wird mit dem übrigen Bank— vermögen als ein Theil desselben verwaltet. Der daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Ein⸗ nahmen der Bank zu.

Sobald der Reservefonds den fünften Theil des eingezablten Aktien⸗Kapitals erreicht hat und . dieser Betrag sich nicht vermindert, hört die Ab— setzung der zu seiner Bildung nach § 30 bestimmten 109,9 auf. Die Generalversammlung kann jedoch die Bildung von Spezial Reservefonds beschließen.

Die Erträge der Spezial- Reservefondz wachsen denselben bis ju der vom Aufsichtsrath bestimmten Höhe zu.

V. Abtheilung. Organisation.

3

edes Mitglied des Vorstands hat bei der Ge⸗ sellschaft Aktien im Nominalbetrage von 12 000 4 während seiner Amtsdauer bei der Bank als Kaution zu hinterlegen. .

§ 36. Der Vorstand ftellt diejenigen Beamten an, welche ein Gehalt von nicht über sechs Tausend Mark be⸗ ziehen, und übt die Dieziplinarbefugniß über saͤmmt⸗ liche Beamte der Bank aus. Die Anstellung von Beamten mit böherem Gehalt unterliegt der n ,, des Aufsichtsraths.

Durch Beschluß des Aufsichtsraths können die ö des Vorstandes vom Amte suspendiert werden.

Dle Entlassung kann nur auf Beschluß der Ge⸗ neralversammlung erfolgen.

Die Gehaltgansprüche reguliert der jwischen dem e, und dem Aussichtsrathe geschlossene Ver⸗ rag.

§ 38.

Der Aufsichtsrath besteht aus zwölf bis sechszehn Mitgliedern, von denen mindestens vier Domizil in Berlin baben müssen.

Die Mitglieder des Ausfsichtsraths fungieren drei Jabre dergestalt, daß jährlich mindestens ein Dritt- theil ausscheidet. .

Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

Die * ,, zum Mitgliede des Aufsichtsraths kann auch vor Ablauf des Zeitraums, für welchen dazselbe gewählt ist, durch die Generalpersammlung widerrufen werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von drei Viertheilen des in der General⸗ versammlung vertretenen Gesammt⸗Kapitals.

Nicht wählbar zu Mitgliedern des Aussichts⸗ ratha sind: .

1) wer falliert oder mit seinen Gläubigern akkordiert hat, solange deren vollständige Befriedigung nicht nachgewiesen ist;

2) wer als Beamter im Dienste der Bank oder sonst in einem fortdauernden Kontrakt⸗Ver⸗ hältnisse zu ihr stebt;

3) wer Beamter, Vorstands mitglied oder Mit⸗

lied des Verwaltunggraths bei einer anderen oden⸗Kredit⸗Gesellschaft ist.

Wenn ein Mitglied die bürgerlichen Ehrenrechte verliert oder bei einem Mitgllede eins der oben genannten Wahlhindernisse (1 3) eintritt, scheidet es aus.

Jedes Mitalied hat Aktien der Bank im Nominal⸗ betrage von 6000 S während seiner Amtsdauer bei der Bank ju hinterlegen.

Die Namen der Mitglieder des Aufsichtsraths sind bei jeder Neuwahl bekannt zu machen.

§ 39.

Der Aufsichtsrath wählt aus seinen Mitgliedern auf die Dauer von 3 Jahren seinen Vorsitzenden und alljährlich einen Stellvertreter desselben.

Die Wahl erfolgt nach absoluter Stimmenmehr⸗ beit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Ueber die Wahl muß ein notartelles oder gericht liches Protokoll aufgenommen werden, und ist dag Wahlresultat bekannt zu machen.

Der Vorsitzende des Aussichtsraths kann den Sitzungen des Borstands beiwobnen, er überwacht die Geschäftsführung der Bank in allen Zweigen der Verwaltung und kann die Bücher, Dokumente und Schriften derselben jederzeit einsehen.

§ 40.

Der Aufsichtsrath übt die allgemeine Kontrole über den Geschäftabetrieb im Sinne des § 246 des Handelsgesetzbuches aus. .

Der Aufsichtsrath wählt aus seinen Mitgliedern Beiräthe und deren Stelloertreter und bestimmt die Dauer ihrer Geschäftsführung, ist auch befugt, die Geschäftaführung derselben im Anschluß an die Vor⸗ schriften des 5 43 durch Inftruktion zu regeln.

Wird die Anstellung eines Justitiarius nach § 33 beschlofsen, so wählt der Aufsichtgrath denselben und regelt dessen Amtsdauer, ehalt und Geschäfts⸗ führung durch mit demselben abzuschließenden Kontrakt.

Der Aufsichtsrath faßt bindende Beschlüsse über alle die Gegenstände, welche weder dem Vorsttzenden, noch der Generalversammlung, noch dem Vorstand ausdrücklich vorbehalten sind. Insbesondere gehört zu dem Ressort des Aufsichtsraths:

§ 43. Der Beirath kann den Sitzungen des Vorstandes beiwohnen, er ist berechtigt, die Geschäftsführung des⸗ selben in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen, sich von den? ngelegenheiten der Bank zu unter⸗ richten und die Bücher und Schriften derselben jederzeit einzusehen. Der Beirath revidiert monatlich wenigstens einmal mit dem Vorstand die Kasse, das Portefeuille, die Effekten und die Depositen. Am 31. Dezember oder am 2. Januar und, falls dieser ein Sonntag, am 3. Januar muß behufs Auf⸗ stellung der Bilanz eine solche Revision bewirkt werden. Ueber die Revision der Kasse und der Portefeuilles ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Beirath, sowie dem bei der Revision anwesenden Vorstands⸗ mitgliede zu vollziehen. Zu den jedesmaligen ordentlichen Versammlungen des Aufsichtsraths haben die Beiräthe einen, die Zeit ihrer Funktionen umfassenden schriftlichen Be⸗ richt zu erstatten, welcher vervielfältigt vor dem Zu⸗ sammentreten der Versammlung an die Mitglieder des Aufsichtsraths vertheilt wird. Die Beiräthe empfangen eine nach Maßgabe der Dauer ihrer Amtsthätigkeit von dem Aussichtsrath festzusetzende fixierte Entschädigung.

§ 44.

Die ordentliche Generalpersammlung findet jährlich in einem der ersten sechs Monate des Jahres statt; außerordentliche dagegen dann, wenn sie der Vor⸗ sitzende des Aufsichtsraths oder der Vorstand als nothwendig erachten. Auf Antrag des Aufsichtsraths, oder wenn eine Anzahl von Aktionären, deren Antheile zusammen den zwanzigsten Theil des Grundkapitals darstellen, es verlangt, muß eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung innerhalb der folgenden zwei Monate ein— berufen werden.

Die Berufung der Generalversammlung erfolgt durch den Versitzenden des Aufsichtsraths oder den Vorstand unter Angabe der Vorlagen mittels Be⸗ kanntmachung in dem Gesellschaftsblatt (5 4).

Zwischen dem Datum des Versammlungettages und dem Datum des die Bekanntmachung enthaltenden Blattes, beide Daten nicht mitgerechnet, muß ein Zeitraum von mindestens 18 Tagen liegen.

§ 45.

Jede Aktie gewährt das Stimmrecht; es kann jedoch kein Aktionär weder für sich noch als Stell vertreter anderer Aktionäre, noch durch Stellvertreter im Ganzen mehr als 250 Stimmen führen.

Zum Erscheinen und der Stimmenabgabe in der Generalversammlung sind nur diejenigen Besitzer von Aktien berechtigt, welche ibre Aktien spätestens drei Tage vor dem Zusammentritt der Generalversamm⸗ lung bei dem Vorstande oder den anderweit dafür vom Aufsichtsrath bezeichneten und bekannt gemachten Stellen oder bei einem Netar deponiert haben.

Den Aktisnären, welche auf diese Weise ihre Stimmberechtigung nachgewiesen haben, werden nach Prüfung ihrer Legitimation, welcher sich der Vorstand nach den von dem Aufsichtsrath zu erlassenden Vor— schriften zu unterziehen hat, Eintrittskarten mit der Angabe der von ihnen vertretenen Aktien und der ihnen gebührenden Stimmenzahl ausgehändigt. In der Generalversammlung ist ein Verzeichniß der er⸗ schienenen Aktionäre oder Vertreter von Aktionären mit Angabe ihres Namens und Wohnortes sowie des Betrages der von jedem vertretenen Aktien auf— zustellen. Das Verzeichntß ist vor der ersten Ab— stimmung zur Einsicht auszulegen; es ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen und wird dem Proto- kolle beigefügt.

Die Bevollmächtigung jur Stellvertretung ist spätestens am Tage vor der Generalversammlung zur Prüfung dem Vorstande vorzulegen. Ueber die Aus— lieferung der Eintrittskarten zur Generalversammlung wird bei Berufung derselben das Erforderliche be⸗ kannt gemacht.

Es können vertreten werden: Handlungshäuser durch ihre gesetzmäßig bekannt gemachten Prokuristen, Behörden, Korporationen und juristische Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter, Pflegebefohlene durch ihre Vormünder und Kuratoren.

8 46.

Die Motive der Vorlagen und Voten sind in dat Protokoll nicht aufzunehmen. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden, von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtgraths und dez Vorstands und von , , der anwesenden Aktionäre, welche die Unterjelchnung verlangen, zu unterzeichnen. 6 Statutänderungen können von der Generalver⸗ sammlung nur mit einer Mehrheit von mindestent jwei Dritteln der vertretenen Stimmen gültig be⸗ schlossen werden. Für eine Abänderung des Unternehmens sowie für eine Herabsetzung des Grundkapitals bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln des in der Generalver⸗ sammlung vertretenen Grundkapitals. Anträge auf Zusätze oder Aenderungen des Statutz welche nicht vom Vorsitzenden, dem ALufsichtgrath oder dem Vorstand, sondern von den Aktionären auz⸗ gehen, müssen erst von der Generalversammlung für zuläͤssig erachtet werden, bevor in einer weiteren Ver⸗ sammlung die definitive Beschlußfassung erfolgt. VI. Abtheilung. Au flösung. .

In den im Handelsgesetzbuch bezeichneten . findet die Auflösung der Preußischen Boden. Credit Aktien⸗Bank statt.

In einer Generalversammlung, welche über die Auflösung Beschluß fassen soll, wüssen wenigstens ö sämmtlicher Aktien vertreten sein, und es wird in diesem Falle jeder Aktie eine Stimme gewährt. Sofern die erste zur Fassung des Auflöfungsbe⸗ schlusses berufene Generalbersammlung wegen Unvoll⸗ jäbligkeit der vertretenen Stimmen nicht beschluß⸗ fähig ist, wird eine zweite Generalversammlung berufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig ist.

In der Einladung der zweiten Generalversamm⸗ lung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen.

Der Auflösungsbeschluß kann in jedem Falle nur mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des in der Generalversammlung vertretenen Grund kapitals gefaßt werden. Dat Gleiche gilt von einem Beschluß über die Veräußerung des Vermögens der Bank im Ganzen, insbesondere über die Uebertragung des Vermögens und der Schulden an eine andere Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Aktien der letzteren.

Neue hypothekarlsche Darlehne und neue Darlehne an Kommunen u. s. w. ohne bypothekarische Sicher⸗ beit dürfen, nachdem die Auflösung der Preußischen Boden ⸗Credit⸗Aktien Bank beschlossen ist, nicht mehr gewährt, auch keine Hyvothekenpfandbriefe und Obligationen mehr ausgegeben werden, vielmehr er— folgt die Liquidation sofort durch den Vorstand unter Aufsicht des Aufsichterathg.

Nach beendetem Liguidationsgeschäft geschieht die Legung der Schlußrechnung, die Ertheilung der De— charge an den Vorstand und die Vertheilung des nach Deckung der Schulten verbleibenden Ueber- schusses an die Aktionäre gegen Rückgabe der Aktien und Dividendenscheine.

Beträge, die binnen sechs Monaten, vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, nicht ab⸗ geboben worden, sind 6 Kosten der betreffenden Empfänger gerichtlich zu deponieren.

VII. Abtheilung. Verlängerung . der Bank.

Eine Verlängerung der Dauer der Bank über den im § 3 festgesetzten Zeitpunkt hinaus kann von der Generalversammlung nur in derselben Weise be⸗ schlossen werden, wie im 5 49 in Betreff der Auf— lösung bestimmt ist.

VIII. Abtheilung. n, .

§5 51.

Die Anfsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftz⸗ betrieb der Bank mit den Gesetzen, dem Statut und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Be⸗ stimmungen im Einklang zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt:

I) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, sowie den Bestand der Kasse und die Bestände an Werthpapieren zu unter⸗

M 212.

dae me, me mr .

Vierte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 6. September

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1909.

1. Untersuchungg⸗Sachen. . . ö 9 6 . AUnfall⸗ und Invaliditaäts⸗ ꝛc.

4. Verkäufe, Verpachtun . b. Verloosung ꝛe. von

erung. en, Verdingungen . erthpapieren.

erlust und Fundsachen, ustellungen u. dergl.

Oeffentli

cher Anzeiger.

en g irt

6. ö Erwerbg. und

N 9. Bank⸗Ausw

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

aften auf Aktien u. Aktien Gesellsch schaftg⸗

ö. 2c. von . . e.

6) Kommandit⸗Gesellschaften au

Dle bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen über den Verlust ausschließlich in Unterabtheilung 2.

. Bilanz für das

Re

chnungs jahr 1899.

f Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

von Werthpapieren befinden

44795

Aktiengesellschaft sich

am 25. September 1900, im Kreistagssitzungssaale des

P as sivya

Chausseestraße 23/84.

Tagesordnung: I) Ertheilung . J

1897/18938.

. Werthpaplere der Geseülschaft: a. 114 200 35 Konfols. b. 73 400 . 340 Landsch fi liche Zentral⸗ Pfandbriefe .. Z 0so desgl. .. 39 oso Weimar⸗ sche Stadtanl. 37 0/9 Deutsche Reichsanleihe 35 00 Stargard ¶Cũstriner Eisenbahn⸗ Obligationen. 35 9 3schipkau Finsterwalde P desgl. 4060 Bahn⸗ anleihe

8 117 5 d. 13 000

2400 30 000 95 000

50 000

495 750 6

d 33 S680

Summe

1 950 961 0? 109 632 12 zu-

2 30

28 800 -

92 67750 50 ö

. 7, Ts Debet. Gewinn. und Verlust Rechnung

Aktienkapital Bestand:

des Divid Vorjahre

Kautionen

4 C. d. T

Rechnung

des Unterstützungsfonds

Vorschuß zur Bahnhofteiweit g Neu⸗Ruppin .

6. Uebertrag auf neue

1ũ700000 262 823

endenfonds der

28 248

114 517

.

z 5 * .

204655

lür das Rechnungsjahr 189

114 517 57 Summe

zl pig os 57

ö

, T7 s 9. Credi 9 reddit.

Vorlage der Bilanz sowie . und. Verlustrechnung für 68 seitenß des Vorstands und des berichts seitens des Aufsichtsrathg.

3) Beschlußfassung über die

gewinnes. 4 5

6)

7 (

rath. Wahl von Aussichtsrathsmitgliedern.

zwar § 1. Redaktionelle Aenderung der und Zusatz, betreffend Ausdehnung des Unternehmens auf den Bau und jeder Art sowie auf die bauten. Redaktionelle

§ 2.

95

Umme. § 5

Vyrschriften der Aussichts behörden. 5 6. Zusätze wegen Abschreibungen und Rücklagen.

J Betriebsausgaben einschließlich / 521152 S Kursverlust .. 2 Rücklagen: a. in den Erneuerungefondt b. in den Spezial⸗Refervefonds 6. in den Neben Erneuerung?⸗ / , 700 Betriebs. Ueberschuß 114 51757

284 059 12

19768

Summe

Revidiert. Neu ⸗Ruppin, den 2. August 1900.

Die Rechnungs. Nevisions⸗Komm ission. Gerhardt. Zerahn. Tournegu—

149 o 3

jahres 2 Zinsen 59

Neu Ruppin, den 2 August 1900 Direktion

der Paulinen

Eisenbahn . Gest ellschast.

Haup

1 Vortrag aus der Rechnung des Vor⸗ 15 19049

77649 261 103

Summe

aue Uen Rnppiner

t. Castner.

45580 Paulinenaue= Neu⸗Ruppiner Eisenbahn.

Die Dividende für das Rechnunge jahr 1899 hl; April 1899 big 31. Mär 150 ) ist fär bie Aktionäre unserer Gesellschaft auf 55 0 festgesetzt worden. . ĩ Gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 10 (Reihe II) wird:

46048

zu der Donnerstag, Nachmittags 1h

eingeladen.

Unionsbrauerei Aktiengesellschaft zu Dresden.

Die geehrten Aktionäre unserer Gesellschaft werden den 27. September 1900,

Gesellschaft zu Dresden, findenden 2. ordentlichen

Tagesorduung:

r, im Direkijongzimmer der Scheunenhofstr. 5, statt⸗ Generalpersammlung

/ .

284 059 12

. 8 . Redaltionelle Aenderung des Absatzes 1. S Il. 1. Januar d. Irt. 5 vom 109. Mai 1897. 3 §16. stellung der Dividenden,

Tantie nen für den Vorstand unt . die Vertheilung des Reingewinnes. §8 18.

die Berechnun

scheine. § 19. Wie § 13. § 20. Zusatz über ver sammlung. 21, 22, 23. § 24 Abjatz 2, Absatz 2 und Zusatz zu tragung des Betriebes einer Bahn an andere. S 26. Zusätze über Führung des Vorsitzes in den Generalversammlungen und über die Reihenfolge der Gegen stãnde der Tagesordnung. ö 8 29. Redaktionelle Aenderung der Nr. 7 des Absatzes 2, Zusatz, betreffend Bekanntmachung von e,, . in der Zusammensetzung des Aussichts⸗ aths.

S 31. Bestimmung über die den Mitglieder des Aussichtsraths zu gewãhrenden Heiscke ff .

Berufung der

Wie § 13.

Osthavelländische Kreisbahnen.

Ordentliche Geueralversammlung der Aktionäre Nachmittags 4] Uhr, Kreishauses in Nauen,

Decharge an den Vorstand und den Aufsichtsrath für das ie

1. 2 . a eschä ftsj 15899/1900. Erstattung des Hels e .

Prüfungt⸗

; n Genehmigung der Bilanz und über die Vertheilung des Rein“

Ertheilung der Entlastung an den Vorst d. Ertheilung der Entlastung an den ie ss:

Abänderung det Gesellschaftz. Statuts, und

Ueberschrift ung des Zweckes des nd Betrieb von Bahnen Ausführung von Ingeneur⸗

Aenderung der, Ueberschrift atz infolge des Zusatzts

sfassung des ursprünglichen Grund⸗ er späteren Kapitalserhöhungen in .

2 [ Zusätze und Aenderungen, betreffend die Ein- lagen in den Erneuerungsfonds mit Rücksicht auf .

Vornahme von besonderen

Abänderung mit Räcksicht auf dag vom ab geltende Handelsgesetz buch

Anderweite Bestimmungen über die Fest⸗·

der und den Aufsichtsrath

Wie § 13, Streichung de letzten Satzes und Zusatz, betreffend Aushändigung der Ker e,.

General⸗

Wie s 13 Streichung der Nr. 4 im redaktionelle Aenderung der Nr. 8 im

Absatz 2, betreffend Ueber. mitgerechnet, niedergelegt werden

45335

Zuckerfabrik Rastenburg.

Laut Beschluß d ti werden . er heutigen Generalversansmlung 8 der Prior.

1) die Dividendenscheine Nr. Aktien Litt. A. pro Kampagne 18959 19090 6 der Rüben

mit AO 0υ, Dividende, 2) ier denden chene Nr. en Litt. BR. pro Kampagne 1899 9 . . we, e, . . 57 Jie Divideudbenscheine Nr. X der Rüben Aktien Litt. B. II. Emi ssion 6 pagne 1899/10900 mit eben falls 1 05 Dividende, ,. J 6 die Dividendenscheine sämmtlicher on je 500 S S 50,00 ü 1 kommen. J ie bezüglichen Beträge können gegen Ei ei der Dividendenscheine Fr. 8 der ö Lätt. A., Nr,. 6 der Rüben ⸗Aktien Fitt. B- und ) 3 der Rüben Aktien Litt. B. Ii. Emnsion unter Beifügung eines geordneten Nummern ⸗Verzeichniffes ö , oder bei Herrn L olmar hier in Empfang genom en. Rastenburg, den 30. , wan 3h . Zuckerfabrik Rastenburg. B. Krause. G. Palfne r. Emm Beyer.

ig

n Gemäßheit der S 22 ff. unserer Statu laden wir hiermit unsere uff nchen der k abend, den 1. Oktober 1900, Nachmittags 2 Uhr, in Kulmbach im Sitzungszimmer der Brauerei, Mainleuserstraße Nr. 454, abjuhaltenden VI. ordentlichen Generalversamm lung ein.

Tages orduung:

I) Vortrag des Geschästsberichtes und des Rech⸗ nungteabschlusses, sowie des Berichtes des . an Beschlußfassung uber Ge;

migung derselben und Gntlastun .

9 Herne. ,

2 kschlutfassung über Verthei es Rein⸗

; . g Vertheilung des Rein

3) Ersatzwahl eines Mitgliedes des Aussi t

Gedruche Geschãfts berichte stehen ya,, hom 25. September a. c. ab in unserem Bureau in Julmbach bei der Berliner Handels. Gesellschaft in Herlin Behrenftraße 32, bei den Herren Gebr. Arnhold in Dresden, Waisen haus straße 16 und DVauytstraße 38, und be Herrn G. v. Pachal y Enkel in Breslau zur Verfügung. An diefen Stellen oder bei einem deutschen Notar können auch Aktien zder von der Reichs bark oder Königl. Bapꝛrischen Dark ausgestellte Depotscheine über Aktien, deren Nummern in den Depotscheinen aufgeführt sind, von Aktionären, welche der Generalversammlung stimm⸗ berechtigt beiwohnen wollen, mindestens fünf Tage vor der Generalversammlung.; den Tag der Hinterlegung und der Generalversarimlung nicht

Kulmbach, den 5. September 1900.

Reichelbräu Aktien⸗Gesellschast.

W. Schroeder. G. Schmidt.

(46010

Bochum⸗Gelsenkirchener

Straßenbahnen. Es wird hiermit betannt gemackt, daß die restliche

§ 32. Die Organe der Preußischen Boden Credit⸗Aetien- Bank sind⸗ a. der Vorstand, b. der Aufsichtsrath,

a. der Abschluß der Verträge mit den Mit- in m f. . . dem Justitiar;

b. die Feststellung des Etats; . a. der Geschäftsbericht;

o. die rn, der Entschaͤdigung für die Bei⸗ b. Bericht der Prüfungs⸗Kommission und die räthe; Erledigung der von dieser etwa gezogenen

Die Vorlagen zu den ordentlichen General⸗

versammlungen sind: a. für die Prioritäts- Stammaktien

und Stammaktien... 27, 50 A

b. für die halben Stammaktien w ausgejahlt und jwar bei unserer Betriebokaffe hier, Fehrbellinerstraße 15, bei unferer Stati on õ⸗

suchen;

von den Verwaltungeorganen der Bank Aus— kunft über alle Geschäftsangelegenbeiten zu ver⸗ langen; einen Vertreter in die Generalversammlungen

Diäten.

5 32. Redaktionelle Aenderung im Absatz 1. S 33. Zusatz, betreffend Bestellung der Vorstands⸗ mitglieder.

§ 34. Streichung der Klammer betr. Paragraphen

Neuwahl des Aufsichtgraths 3 e nn, Zur Theilnahme an der Generalversamml ĩ diejenigen Aktionäre berechtigt, welche . des Statuts ihre Akftien bis zum 24. Sey⸗

Einzahlung von 755,69 2 6 750

nzahlun mn. 9 M 750 pro Aktie au diej-nigen 5600 Stück Aktien, deren Ausgabe 2 Gen eralversammlung vom 18. Dejember 1699 pe-

schlossen hat, spätestens 1. Mittags 12 . am Dezember d. ———

ö gemäß 5 18

*

C. die Generalversammlung.

S 33.

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei vom Aufsichtsrath zu ernennenden Mitgliederrn. Der Vor⸗ . des Aussichtsrathz bezw. dessen Stellvertreter st ermächtigt, in dem Falle, daß sämmtliche Mit⸗ glieder des Vorstandes durch Abwesenheit oder andere Gründe an der Ausübung ihrer Thätigkeit behindert sind, aus der Zahl der Aufsichtsraths⸗ mitglieder ein ferneres Vorstandt mitglied zu er⸗ nennen.

Die Ernennung der , , , mm erfolgt zu gerichtlichem oder natarlellem Protokoll.

Die Geschäftsvertheilung und die Art der Beschluß⸗ fassun unter den Mitgliedern des Vorstandz wird durch den Aufsichtsrath bestimmt.

Darüber, ob ein besonderer Justitiar für die Bank zu ernennen, oder ob ein Mitglied des Vorstands mit der Funktion des Justitlars zu betrauen ift, be— schließt der Aufsichtsrath. In beiden Fällen ift für den. Justitiar der Bank die Qualifikation zum Richteramt erforderlich.

§ 34.

Der Vorstand leitet und führt innerhalb der statutenmäßigen Grenzen die ,. und An⸗ gelegenheiten der Bank und vertritt dieselbe überall sowobl dritten Personen, wie Behörden gegenüber, . . der Bestienmungen det Jar d len g. buchs.

§ 36.

Für die Bank gültige Verpflichtungen knnen nur eingegangen werden, wenn dies durch fee rn von zwe Vorstandgmitgliedern oder eineg Vorftandz⸗ mitglieds und eines stellvertretenden Vorstandgmnit⸗= 63 ,. 3 n ,. n . mitglieder werden durch den rath zu gericht⸗ lichem oder notariellem en T ust ernannt. ;

Der Vorstand hat in der Weise zu zeichnen, daß die Zelchnenden zu der . der Gesellschaft ihre Namengnnterschrift hinzufügen.

Die Mitglieder des Voistands nehmen an den

d. die Genehmigung der vom Vorstand auf⸗ estellten Taxgrundsätze.

Der Aufsichtsrath kann durch eine Spezialvollmacht

für bestimmte Gegenstände und für eine bestimmte

Zeit die Ausübung seiner Befugnifse an einzelne

oder mehrere Mitglieder übertragen.

§ 41.

Der Aussichtsrath versammelt sich mindestens dreimal in jedem Kalenderjahr auf Einladung des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende ist befugt, außerordentliche Ver= sammlungen des Aussichtsraths zu berufen.

Wenn der Vorstand oder drei Mitglieder des Aufsichtsraths es beantragen, muß in längstens sechs Tagen eine außerordentliche Versammlung des Auf— sichtsrathsg einberufen werden.

Die Berufung gilt als gehörig geschehen, wenn Postscheine über Absendung 4 Briefe oder amtliche Bescheinigungen über Absendung ein⸗ geschriebener telegraphischer Depeschen an sämmtliche Mitglieder des Aussichtgraths vorgelegt werden.

In der Regel sollen Einladungen zu den Sitzungen acht Tage vorher den Mitgliedern des Aufsichtsratbs zugefertigt werden; die Sitzungen des Aufsichtsraths leitet der Vorsitzende und, falls derselbe nicht an— wesend ist, der Stellvertreter.

Beschlußsähig ist die Bersammlung, wenn mindestent acht Mitglieder anwesend sind. n . werden nach Stimmenmehrhelt gefaßt. Bei Stimmengleichbeit giebt die Stimme des Vorsstzenden den Ausschlag.

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf⸗ sichtgraths wird ein Protokoll geführt und bon saͤmmt⸗ lichen anwesenden Mitgliedern vollzogen.

Die Erlasse des 6 werden von dem Vorsitzenden desselben gezeichnet.

§ 42.

Die Mitglieder des Aufsichtoraths erhalten zu⸗ sammen außer der Erstattung ihrer durch ihre Funktionen beranlaßten Auslagen, die nach § 30 festzusetzende Tantlome.

Monita;

die Jahresbilanz;

die Feststellung der den Aktionären zu zahlenden Dividende;

Ertheilung der Decharge;

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsratbs; anderweite Vorlagen des Aufsichtsraths und des Vorstands. .

Die Verbandlung über die Jahre Bilanz ist zu vertagen, wenn dies mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen oder von einer Minderheit, deren Antheile den zehnten Theil des Grundkapitals darstellen, ver⸗ langt wird, auf Verlangen der Minderheit jedoch nur soweit von ihr bestimmte Ansätze der Bilanz bemängelt werden. ̃

Ist die Verhandlung auf Verlangen der Minder⸗ heit vertagt, so gilt bezüglich der nicht bemängelten Ansätze der Bilanz die Entlastung des Vorstands als erfolgt.

§ 47.

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsraths oder sein Stell⸗ vertreter.

Zur Beschlußfassung in der Generalversammlung ist die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen erforderlich, vorbehaltlich der abweichenden Be⸗ stimmungen dieses Statuts über einzelne Fälle

Bei Wahlen entscheidet im Falle der Stimmen gleichheit das Loos.

Wenn bei Wahlen in der ersten Abstimmung weder absolute Stimmenmehrheit noch Stimmen⸗

gleichheit erzielt wird, so werden diejenigen, welche

die meiften Stimmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu Wablenden auf die engere Wahl gebracht. Diese Grundsätze kommen überhaupt bei allen auf Grund dieses Statutg vorzunehmenden Wahlen zur Anwendung.

NUeber die Verhandlungen ist ein notarielles oder gerichtliches Protokoll aufzunehmen.

In dem Protokoll sind die Gegenstände der Ver⸗ bandlung und das Resultat der Wahlen, sowie die

und in die Sitzungen der Verwaltungsorgane der Bank ju entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungsorgane sowie die Antündigung von Gegenstanden zur Beschluß⸗ fassung ju verlangen und, wenn dem Ver— langen nicht entsprochen wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorjunehmen;

die Aufführung von Beschlüssen oder An⸗ ordnungen zu untersagen, die gegen das Gesetz, das Statut oder die sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.

Die Aufsichtsbehörde kann einen Kommissar be—⸗ stellen, der unter ihrer Leitung die Aufsicht augübt. Sie kann bestimmen, daß für die Thaͤtigkeit des Kommissars eine , ,. von der Bank an die Staatgkasse zu entrichten ist; sie setzt den Betrag dieser Vergütung fest. .

Bei der Bank ist ein Treuhänder, sowie ein Stell⸗ vertreter desselben durch die Aussichtabehörde zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach Anbörung der Bank und lann jederzelt durch die Aufsichtgbehörde widerrufen werden.

Die Obliegenheiten des Treuhänders bestimmen sich nach dem e d, , .

Berlin, den 18. Juni 1900.

Preußische Boden Credit Aktien⸗Bank. Die Direktion. Unterschriften.)

Bekanntmachung.

Vorstehende Genehmiqungsurkun ze nebst dem nach Maßgabe des ö des Bundesraths vom 22. Februar d. J. . nderten Stafut der Preußi⸗ 3 Boden⸗Credit⸗Aktien⸗ Bank zu Berlin bringe ich hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen y, das Statut in das Handelgregister ein⸗ getragen ist.

Berlin, den 28. Juli 1900.

Der Polizei · Prãsident. von Windheim. .

8 ungen des Auffichtsraths mit berathender Stimme

a Bertheilung derselben bestimmt der Aufsichts. tath.

Abstimmungen unter Angabe der Stimmenzahl zu vermerken.

Iso)

kasse in Fehrbellin, bei der Kur- und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse in Berlin, Wilhelmplatz s, und bei Herren Eyhraim Meyer C Sohn in Hannover. Neu Ruppin, den 30. August 1900. Die Direktion. Haupt. Castner.

ass Paulinenaue=Neu⸗ Ruppiner Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Gegen Authändigung der Talons und Einreichu eines unterschriftlich voll jogenen . uisfes in doppelter Ausfertigung werden bie neuen rneuerungsscheine mit Gewinnantheils⸗ Heinen auf die Jabre 1900 bis 1909 für die ämmtlichen Aktien unserer Gesellschast ausgegeben und zwar: 6 I in unserem 2 . 15, ö bei unserer Stationskasse in Fe rbellin, 3) bei der Kur⸗ und en fe che Nitter⸗ schaftlichen Darlehnskasse in Berlin W., Wilhelmplatz 6, bei den Herren Ephraim Meyer Sohn in Hannover. Neu Ruppin, den 30. August 1900. Die Direktion. Haupt. Ca stner.

e ,,,,

er außerordentlichen Generalver⸗

e vom 13. Juli 1900 die Ausflösung

(erg csellschaft beschlossen worden ist, fordern die Gläubiger der Gesellschaft hierdurch auf, v ei ung zu melden. . ederan i. S., am 31. August 1900.

Creditverein 1. Liqu. Die Liquidatoren:

Bureau hier, Fehrbelliner⸗

Nachdem in

(46033 Schmarzburgische Hypothekenbank

deponiert haben.

Der Busch.

tember d. J. bei den Dresden, Scheunenhosstr.

Dresden, den 5. September 1900.

Geselischaftskassen in 5 und Rähnitzgasse 6,

Vorst and. Deutschmann.

46034 Die dies jährige

der Harmenie hier statt

I) Der Bericht des jahr 1899/1900.

Anträge des Aufsi lung. 3) Die Entlastung

Vorstandt. Im Geschäͤftslokale si

gesetzes bezeichneten Vo

gelegt.

Heilbronn, den 4 September 1900. Der Aufsichtsrath.

Con st.

Zuckerfabrik Heilbronn.

ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Dienstag, den , , . do. Is., Nachmittags 23 Uhr, im

Tagesordnung: Vorstands sür das Rechnungs⸗

2) Die Genehmigung der

Sitz unge saale

Jahresbilanz und der chtsraths zur Gewinnverthei.

des Aufsichtgraths und des

nd die in § 260 des Reichg⸗ rlagen von heute an aus—

Stieler.

in Sond Die am 1. Ortober

unserer A 00 Kfandbriefe Ser. I1 werden bereits

om R. d. M. ab bei unserer Ka in Berlin bei

Carl Richter. Permann Stein.

h eingelßͤst.

ershansen. 19090 fälligen Kupons

des Gesetzes vom 18 Jult 1884. S 36. Redaktionelle Aenderung im Absatz 2. Wegen der Legitimatlon, zur Theilnahme an der Generalversammlung verweisen wir guf rie §5§ 21 und 22 unseres Statuts mit dem Bemerken, daß die Aktien oder die amtlichen Bescheinigungen über deren Deponierung nebst doppeltem Nummern. derzeichniß spätestens am 2. September d. Irs. bei der Kur und Neumãrkischen Ritterschaft⸗ lichen Darlehnekasse ju Berlin, Wilhelmplatz 6, oder spãtestensd 24 Stunden vor der Versamm⸗ lung bei der Gesellschaftskasse im Königlichen Landrathsamte zu Nauen einzureichen sind.

Nauen, den 27. August 1960 Direktion der Aktiengesellschaft Osthavel⸗· ländische Kreisbahnen.

Ban dekow. Him beck.

coS830] Actien. Gesellschast . für Zwirnerei n. Carderie, Fürth / Zanern.

Zu der am Sonnabend, den 29. Sept. do. Jahres, Vormittags 9 Uhr, im Kombor unserer Gesellschaft statifinden den ordentlichen Geueralversammlung (S 22 der Statuten) werden die Herren Attionäre hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 1) Aenderungen der Statuten, inabesondere der ö. 2, 3.7 8, 9, 16 19, 28, 30, 32. 2) Beschlußfa lung über Kraftlogerklärung der leither nicht jur Abstempelung eingereichten * . Aktien Nr. 1, 2, 35, 40, 45, 46, Vorlage det Geschãsts berichte, des Rechnungg⸗ abschlusses und der Bilanz für daz = m für das Geschästz 4) Erthetlung der Decharge.

) Verwendung des Reingewinnt. 6) Neuwahl deg Aussichtsratha. Fürth, am 3 September 1500.

Der Aufsichtsrath. Friedrich Hirschmann.

3)

n, , mit der Vals ke die 6 9M Hauzinsen für das reits bei Vollzahlung der betragen:

für 11 Monate

bet dem Banthause won Berlin, Behrenftr. 1, oder bei der Kasse der Siemens Æ Halske,

Aktieng esellschaft in B . grafenstt. 94, chaft in erlin, Mark

Koenen Co. in

zu leisten ist.

Die Zahlung kann auch am 1. Oktober und 1. No-

vember d. J. erfolgen.

Zur Vereinfachung der Zinsberechnung werden im

Aknengesellschaft Siemens X Jahr 1900 be Aktien vergütet. Vieselben

I) für die erste Gir, lung von 25 0/9 A 250

. 75,

2) für restliche 75 / 9 750:

a. bei Vollsahlung am 1. Oktober d.

A 1125 mithin zusammen 25. —,

b. bei, Volljablung am 1. November d. J.

A6 7, 59, mithin zusammen SM 21 25, ö

C. bei . Volliablung am 1. Deiembder d. J. A 3.75, mithin jusammen M 1750.

.

Demnach sind auf e? g r. ch f jede Atte von M 1000 m

am 1. Oktober 1900 MS 750 Æ 25 *

am 1. Novemb ; 750 !. e,, 1900 M 750 66 21, 25

am 1. Dejember 1900 „S 750 175 0 e ! k

Die Zahlung wird auf den vorzulegend P , . . 6 . er Interimsscheine g die? Dwidendenscheinen für dag vc en,, erfolgt acht

Für die nicht rechtzeitig, lember d. J. erfolgten Zahl

er tejahr 1901 u. f. g. also bis spätestens 1. De-

Tage später.

ahlungen finden die Be⸗

e n, des Handelsgesetzbuchs diz Deutschen ei

Bochum, 3 September 1900.

Bochum. Gelsenkirchener Strast en bahnen.

Anwendung.

Der Vorstand. Röhrig.