1900 / 213 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

2) gegen Verpfändung der Bahn: bis zur Hälfte der Herstellungskosten, in Gegenden mit regelmäßig steigender Bevölkerungszahl und mit entwickelten Wirthschaftsverhältnissen bis zu drei Fünf⸗ theilen der Herstellunge kosten —; 3) gegen Verpfändung der Bahn bei binzu⸗ tretender Gewährleistung seitens einer Deut⸗ schen Körperschaft des öffentlichen Rechts:

handen und ist weder die Ergänzung durch andere Hypotheken, noch die Einziehung eines entsprechenden Betragegß von Hypothekenpfandbriefen sofort aus⸗ führbar, so hat die Bank die fehlende Hypotheken- deckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaals oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrag in Ansatz gebracht werden, der um fünf vom Hundert des Nennwerths unter ihrem

Gehören zur Konkurgmasse eigene Hypotbeken⸗ pfandbriefe der Bank, die von dieser dem Bestand an Werthpapieren zugeschrieben sind, so werden sie bei der Berechnung der auf die einselnen Hypotheken⸗ pfandbriefe fallenden Antheile an dem Erlös aus den im Abs. 1 bezeichneten Gegenständen mitgetheilt.

Während des Konkurses der Bank sind die Kosten einer Versammlung der Pfandbriefgläubiger, die nach den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die gemein⸗

waltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungs. organe sowie die Ankündigung von Gegen ständen zur Beschlußfassung zu verlangen und, wenn dem Verlangen nicht entsprochen wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen;

4) Versammlnngen von Gläubigern aus Schuld⸗ verschreibungen auf Kosten der Bank zu be⸗

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußis

Mn 21.

Fünfte Beilage

Berlin, Freitag,

den 7. September

chen Staats⸗Anzeiger.

190.

nr eme

samen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, berufen wird, aus dem zur vorzugsweisen Befriedi⸗ gung der letzteren dienenden Theile der Konkursmasse zu berichtigen.

k

jeweiligen Börsenpreise bleibt. en,

Mündelsicherheit.

Die Kommunal⸗Obligationen werden e ghz

auf Grund von Varlehen, welche an Preußlsche Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt sind, oder für welche eine solche Körperschaft die volle Gewährleistung übernommen hat. Nach den Bestimmungen des Preußischen Aus führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 können die Kommunal⸗Obli⸗ . zur Anlegung von Mündelgeld verwendet werden.

rufen oder die Berufung durch die Bank an= zuordnen. Ste hat das Recht, einen Ver⸗ treter in die Versammlungen zu entsenden; 5) die Ausführung von Beschlüssen oder An⸗ ordnungen zu untersagen, die gegen das gkleg den Gesellschaftsvertrag oder die sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.

bis zur Hälfte der Herstellungskosten zu⸗ züglich er, Theilbetrags, für welchen die Gewährleistung durch eine solche Köryperschaft übernommen ist, jedoch nicht über die Herstellungskosten hinaus.

Im übrigen sind die für die Gewährung von Darlehen an Kleinbahnunternebmungen maßgebenden Grundsätze vom Vorstande mit Zustimmung des Aufsichtsraths festzustellen und bedürfen der Ge⸗ nehmigung der Aussichts behörde.

Kn.

Zulãssiger Höchstbetrag,

Der Gesammtbetrag der von der Bank auszu⸗ gebenden Hypothekeypfandbriefe und Kleinbahnen⸗ Obligationen daif den fünfzehnfachen Betrag des eingejahlten Grundkapitals einschließlich des Kapital⸗ Reservefonds und etwaiger zur Sicherung der Pfand⸗ hriefgläubiger bestimmter Rücklagen nicht über⸗

schreiten.

S 56. Juhalt der Stücke.

Das Schema der Hypothekenpfandbriefe und der Nennwerth der Stücke wird vom Vorstande mit

ustimmung des Aufsichtsraths festgestellt. Die

ypothekenpfandbriefe lauten auf den Inhaber und haben die für das Rechtsverhältniß zwischen der Bank und den Pfandbriefgläubigern maßgebenden Bestimmungen, insbesondere in Betreff der Kündbar⸗ keit, zu enthalten. ;

Die Bank darf auf das Recht zur Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe höchstens für einen Zeit. raum von zehn Jahren verzichten. Den Pfandbrief⸗

r , M 2. ea ; Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aug den Handels. = ö jftern. muster, Konkurse, sowie die Tarif- und Fahrp an⸗ Bekanntmachungen . dear enn e h er n, ö ö. . 1 K, e , Rei eich. am. A336)

EGentral⸗Handels⸗-Register für das Deutsche

Dag Central⸗ Handels⸗Register für das Deu che Reich kann durch alle Post-Anstalten 2 ö ö 9 t Berlin auch durch die Königliche Crpedition deg Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staatz. Be ugs preis beträgt I M GO 9 für da Vierteljahr. Ginzelne Nummern kosten 0 3

551. igers. w. Wilhel Anzeigers, ilhelmstraße 32, bezogen werden. 8. J für den Raum elner Druchzesse 60 9.

Pflichten der Bank. Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nrn. 213 A. und 213 B. ausgegeben.

Der Genehmigung der Aussichtsbehörde bedürfen met sos ern is ber die Werthermittel

e Anweisung über die Werthermittelung von ) ]

und gewirlte Unterkleider, ĩ ö ;

Waarenzeichen. , , ,, , ,,, ,n, , m, .

e, nn ü Ahe, . aden, & Blumen, Masken, Fahnen, Flaggen, Fächer, e ,, . m . ö ö Liqueure, Bitters, Saucen, Pickles, Marmelade, Schirme, Knöpfe und ier ngen Sichet. Oeillen. Verzeichniß Nr. 71. .

Grundstücken; Lampen und Lampenfhelle, Laternen, Gasbrenner, Di be e, r,, n, n, gruct; Rr. as 6, Nr. A5 O41. F. 3083. Klasse 24.

2) die Grundzüge der Bedingungen für die ; , h 9 di cundsätze für die Gewährung von Dar khn ,,, ther, Rohspirttus, Sprit, Preßbese, Gold. und Seitens der Bank sind der Aufsichtsbehörde ferner Tronleuchter, Bogenlichtlampen, Giühlichtlampen, Silberwaren nämsich Finge, Da fe ketten. Uhrkett Bezüglich dieses Registerg finden die Bestimmungen einzureichen: Illuminationslampen, Petroleumfackejn,“ Schein? Armbänder, Brocht emdtnz ,. ,. des Abschnittes über das Hypotheken -⸗Register ent⸗ I) im Januar und Juli eines jeden Jahres eine werfer, Kerzen, Nachtlichte, Oefen, Wärmflaschen Fruchtschalen echt, 1 . . ö ,. 4 2 1 6 sprechende Anwendung. beglaubigte Abschrift der während des lernten Calorif ren Rir pen heizkörper, elektrische Heij⸗ Salbedestteine, leonische 5 . Treuhänder. Halbjahres in den gemäß der 55 70-74 ger apparate, Kochherde, Kochkessel, Backöfen, Brut. drähte, Treffen, Lametta, Flitter, Boulllong, Froh Eingetragen für August Wasmuth, Hamburg 5 8 Obst. und Mal)darren, Petroleumkocher, Gold., und Silbergespinnfte, Tafefgerathe und Be, Neuerwall 2 zufolge Anmeldung vom 20. 1. 1906 k . . ,, ,, ,,,, 2 ; esen, rubber, un uminlum, Sqhisss. genannter Waaren. aarenverzeichniß: Pinsel, Quäste, Plassavafafern, Kratzhürsten, Weber⸗ auler, Tlltte r feng Sch er getrocknetes Obst, n rf , ,. Kork; Schafwolle, Felle; Fischbein, Korallen, Bern? stein, Schildpatt, pharmazeutische Präparate, Wurm⸗ kuchen, Leberthran, natürliche und fun stliche Min⸗eral⸗

75 führten drei Registern vorgenommenen Eine tragungen; 3. ,,,, r i e. 2) . die ., g e n n, und vertreters erfolgt dur ie Aufsichtsbehörde na erlustrechnung und der Geschäfisbericht; J ? aus Metall und Porzellan,

Anhörung der Bank. 3) Abschrist der Protokolle über die General- karden, Tepvichreinigunggapparate, Bohnerapparate, Regenröcke, r e f d 6 ,,

§8 8. versammlungen, k Kämme, Schwämme, Brennscheren, Haarschneide, fpieliwagren, Schweißblätter, Badekappen, tächnische Pflichten des Treuhänders. Im Februar und August eines jeden Jahres ist zbparate, für Menschen, Rastermesser, Rasterpinsel, Gummiwaqren, einschließlich Gum mitteibtkem en? ku

Der Treuhänder hat darauf zu achten, daß die die in den §§5 71, 73, 74 vorgeschrlebene Bekannt⸗ Puderguãste, Streichriemen, Kopfwalzen, Frisier⸗ Dosen, Büchsen, Zigarkenspitzen, Serviettenringe wässer, Brunnen. und Badefalze, Verbandstoffe, Eig⸗ vorschriftsmäßige Deckung für die Schuldsverschrei⸗ machung bezüglich des Gesammtbetrages der am letzten mãntel, Lockenwickel, Qagrpfeile, Daarnadeln, Bart⸗ und Platten aus Hartgummi; Gummischnüre eure, Susven sorien, medico, mechan sche Masch nen; bungen der Bank jederzeir vorhanden ist und daß die Tage des vergangenen Halbjahres im Umlauf ge⸗ binden, Keopfwasser, Schminke, Hautsalbe, Puder, Gummihandschubhe, Gum mipfropfen Nohaum mi, Chingrinde, Camphor, Agar / Agar, medizin sche Thees zur Deckung der Schuldverschreibungen bestimmten wesenen Schuldverschreibungen und deg Dickungs⸗ Zahnpulver, Pomade, Oaaröl, Bartwichse, Haar. Kautschuf, Guttapercha, Balaig Schir me Sine, und Kräuter, ätherische Sele, Piment. Tonkabohnen Darlehnsforderungen und Werthpapiere gemäß den verhältnisses im Reichs-Anzeiger zu veröffentlichen. ärbemittel, Parfümerien, Räucherkerzen, Re. Koffer, Reisetaschen, Tabacksbeutel, Tornister, Geld! Colanüsse, Insektenpulver, Para siten vertilgun g. gegebenen Vorschriften in die betreffenden Register . 82. . raichisseurs, Menschenhaare, Perrücken, Flechten, taschen, Photographie Albums, Klavpstübie, Berg⸗ mittel, Borax, Karbol säure; Fil zbüte, Mützen, Schuhe eingetragen werden. Die Anweisung über die Werthermittelung von Dospbor Schwefel, Alaun, Bleloryd, Bleinucker, stöcke, Hutfutterale, Feldst'cher, Brillen, Feitflaschen, Strümpfe, Unterkleider, Tischdecken, Tevpiche, Gar⸗= Er hat die Schuldverschreibungen vor der Aus., Grundstücken und die Grundsätze für die Gewährung Blutlaugensalz. Salm ak, flussige Kohlensäure, Taschenbecher, Briquets, Änthracit, Koh geuer⸗ dinen, Hosentrãger. Kravatten, Strumpfhalter, Hant⸗ gabe mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein von Darlehen an KleinbahnUnternehmungen sind flůssiger Sauerstoff, Aether, Alkohol, Sch vefel, anzuͤn der, raffinlertet Petroleum, Petroleum iher schuhe, Lampen, Pechfackeln, Kochkessel, Gaskocher, der vorschriftsmäßigen Deckung und über die Ein« auch den Aussichtsbehörden derjenigen außerpreußt— lohlenstoff, dol geist destillationg produtte, Zinnchlorid, Brennöl, Mineralöle, Stearin, Paraffin, Knochenöl. Bürsten, Kämme, Schwämme, Rasirmesser, Frisier⸗ tragung in das betreffende Register zu versehen. schen Bundesstaaten einzureichen, in deren Gebiet die Härtemi tel, Gerbefette, Collodium, Cyankaltum, Dochte; Strandkörbe, Leitern, Stiefeltnechte Garn mantel, Haarnadeln, Baitbinden, Schminke, Zahn⸗ Eine in das Register eingetragene Darlehngforde,! Bank Beleihungen aufnimmt. Pyrogallus säure, salpetersaures Silberoryd, unter winden, Kleiderständer, Waͤscherklammern. Mulden pulver, Bartwichse, Parfümerien, Perrücken, Altohol rung, sowie ein in das Register eingetragenes Werth⸗ . § 83. schwefligsaures Vatron, Goldchlorid, Weinstein säure, Holzspielwaaren, Faͤsser, Kisten, Kästen, Bilderrahmen, Gerbeextrakte, Zitronensäure, Graphit, Calctum papier kann nur mit Zustimmung des Treuhänders Befugnisse des Bundes raths. Zitronensãure, Dxalsaͤure, Quscksilberoryd, Wasser⸗ Goidfeisten, Thüren, Fenster, hölserne Küchengeraäthe, carbid, photographische Trockenplatten, Keffesstein⸗ in dem Register gelöscht werden. Die Zustimmung Zu jeder Aenderung dieses Gesellschaftsvertrags glas, Wasserstoff superoxyd, Salpetersäure, Stickstoff / Stiefelhölzer, Flaschenkorke, Korkwesten, Korksohlen, mittel, Beizen, Erze, Kohlen, Oʒokerit, Gummi⸗ des Treuhänders bedarf der schriftlichen Form; sie ist die Genebmigung des Bundesraths und der zustän= ↄrydul, Schwefelsaͤure⸗ Salzsäure, Graphit, Korkbilder, Korkylatten, Rettungtzringe Korfmehl platten, Hanspackungen; Küteselguhryraͤpar ate; Aebest, S 67. kann in der Weise erfolgen, daß der Treuhänder seine digen Minister erforderlich n g mob Brom, Jod, Flußsaäͤure, Salpeter, Pulverbörner, Schuhanzteher, Pfeifen pitzen, Stock⸗ Putzwolle, Superphosphat, FRobelsen; CGisen⸗ und Zulässiger Höchftbetrag. Namens unterschrift dem Löschungsvermerk im Register Berlin, 30. Mat 180900. . ö Soda, EGlauhersali Kaolin, Zinksulfat, griffe, Thürklinken, Schildpatt. aa rpfeile und. Meffer· Stahldraht; metallene Keiten, Anker, Drahtstifte; Der Gesammtbetrag der von der Bank auszu beifügt. Preußische Pfandbrief. Ban. . Pikrinsãure, Pinksali. Arsenik. Benzin, schalen, Elfenbein, Billardbäll, Klaviertastendiatten. Kandelaber, Niete. Haken, Klammern, Sensen, Eß⸗ gebenden Kleinbahnen⸗Obligationen und Hypotheken— ; S. 77 ; . (Unterschriften.) chlorsaureß Kalt photographische Trocken platten, Falzbeine, Elfenbeinschmuck, Meerschaum, Meerschaum⸗ bestecke, Messer, Scheren, Hieb. und Stich waffen, Re= pfandhriefe darf den sfünfzehnlachen Betrag des ein, Der Treuhänder hat die Urkunden über die in das ; Bekanntmachung. ts bie Präparate, photographische Papiere, pfeifen, Celluloidbälle, Cellulotdkapseln, Celaloiß., volver, Korkzieher; Nähnadeln, Hutnadein, Fischangeln, gezahlten Grundkapitals einschließlich des Kapital, Register eingetragenen Darlehnsforderungen sowie Vorstehende Genehmigungsurtunde nebst dem nach sselsteinmittel, Saccharin, Vanillin, Siccatif, brochen, Zigarren spitzen, Jetuhrketten, Stahlschmuck Badewannen. Wasserkloseta. Kaffeemühlen, Kaffee⸗ Reserpefends und eiwaiger zur Sicherung der Pfand die in das Register eingetragenen Werthpapiere und Maßgabe des Bundetrathseschlusses vom 22 Fe— 6 Katechu, Kieselguhr, Erze, Marmor, Manteibesaͤtzß, Puppenköpfe. gepreßte Orndmente maschinen, Schlittschuhe. Sprungfedern. Schlösser, briefgläubiger bestimmter Rücklagen nicht über⸗ das jur Deckung der Schuldverschreibungen be. kruar d. J. abgeänderten Statut der Preußischen ; chiefer Kohlen, Steinsalz. Thonerde, Bimsstein, auz Cellulose, Spinnraäder, Trehpenttraillen, Schach⸗ Schnallen, Fingerhüte, Metall lapseln, Schirmgestelle schreiten. stimmte Geld unter dem Mitverschlusse der Bank Pfandbrief Bank zu Berlin bringe ich hierdurch mit Diokerit, Marlenglag, Asbhalt, Dichtungs. und feäguren. Kegel, Kugeln, Blenenkörbe, Staartästen, Schablonen, Kin der- und Krankenwagen, Fahrräder, § 68. zu verwahren; er darf diese Gegenstände nur gemäß dem Bemerken zur offentlichen Kenntniß, daß die Packungsmaterialien, nämlich Gummiplatten, gewellte Ahornstifte, Burbaumplaͤtten, Uhrgehäuse, Maschinen⸗ Wasserfahrzeuge, Farben, Farbstoffe, Sättel, Gewehr⸗ Auf die Kleinbabnen- Obligationen finden die den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes heraus Statuts in das k Stopfbüchsenschnur, Hanspackungen; modelle aus Hol, Eifen und Gips, ärztliche und sutterall, Attenmarpen. Pelze, Firnisse, Lalke, Kleb= 56 60 und § 61 Absatz 5. entsprechende An⸗ r, t tte, van g Korksteine, Korkschalen, zahnärztliche, pharmaleutische, phyfttalische chamische, stoffe, Wichsen, Fleckwasser, Wagen schmiere. Schneider⸗ , , , , n, , , , mite . ö ö J ö —⸗ e un . n i ons er, IE, en, 1 . und Büchsenverschlüsse, Asbest. Asbenspulver. Asbest, . , , . , , . Pe ee: Uhrketten, Broches, = tabhse, Schmuckperlen, leonisch Waaren, Tressen, Tafelaeraäthe, Glocken, Gummischuhe, Regenröcke⸗ Gum mispielwaaren, Badekappen, chirurgische Gummi

geben. wendung. Er ist verpflichtet, Darlehnsurkunden sowie Werth⸗ § 69. papiere und Geld, 97 , ,. 3 . ö D 6 ; 4 Deckung. zugeben und zur Löschung im Register mitzuwirken, gh fr ö mpff cel, Krastwusch nen, Lotoingtihen, Wert, fälligen Zins scheine in badrem, Gelde zum Nenn Der Gesammtbetrag der 5 Umlaufe befindlichen foweit die übrigen in das Riegister eingetragenen happen, Asbestsãden, Asbestgeflecht, Asbesttuche, zeugmaschinen, einschl. , werth. Sin sehlend. Zinescheing wird der ent . Kleinbahnen⸗Obligationen muß in Höhe des Nenn. Darlehneforderungen und Werthpapiere zur Deckung Aste stpapiere, Asbestschnüre, Putzwolle, Putzbaum, und Stickmaschinen; Eißmaschinen litbographische sprechende Betrag in Abzug gebracht. werths jederzeit durch Kleinkahnen⸗Darlehen von der Schuldverschreibungen genügen oder die Bank Volle, Guang. Superpho phat, Ka init, Knochen mehl, und Buchdruq. Pressen, Maschinentheile. Kamin- § 60. mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem eine andere vorschriftsmäßtige Deckung beschafft. Ist Tbemagsschlackenmebl. Fischguano, Pflanzennährsalje, schirme, Nafferblen, Bratp annen Gisschränke, agren, Radiergummi; Iigarrenspitzen, Federbalier; Beschädigte und verlorene Stücke. Zinsertrage gedeckt sein. ; die Bank dem Darlehneschuldner gegerüber zur Aus— Roheisen, Fisen und. Stahl in., Barren, Blöcken, Trichter, Siebe, Papierlörbe, Matten Klingel ge, Schirme, Stöcks, Reisetaschen, Briestaschen, Brillen. Verjährung der Stücke. . Die gemäß § 54 unter 2 und 3 gewährten Klein, händigung der Darlehnsurkunde oder zur Vornahme 2 Stangen, Platten, Blechen und Röhren; Eisen⸗ und Orgeln, Klaviere, Brehorgein, Streichinstrumtn ke Feldflaschen, Feucranzünder, Docht; Möbes aus Die Bestimmungen des §. 9. und des § 10 bahnen Darlehen dürfen zur Deckung erst nach be, der im § 1145 des Bürgerlichen Gesetzbuchg be— ,,. 8 m. b. S. ,,, Slahlzraht FJupfer,. Messing, Bronze, Zink, Zinn Blasinstrumente, Trom mein, Zieh und Mund⸗ elt; Strandkörbe, Stiefelknechte, Dol pielwaaren, Absatz 1 Satz 1. Absatz 2 bezü, lich beschädigter triebefähiger Herstellung der Bahn verwendet zeichneten Handlungen verpflichtet, so hat der Treu⸗ Naturverband Patentverwertungs Gesellschaft Blei, Nickel, Neusilber und Äluminium in rohem barmonllas Maultrommel n, Gchlag a f z Körbe, Bilderrahmen, Korksohlen Schuhanzieher e Bah e : in Liquidation. Etwaige Gläubiger wollen ihre und theilwelse bearbeitetem Zustande, in Form von Stimmgabeln, Darmfajten , Nerscha nnpfeifen, St ach zuten, Fegel⸗ Auge n , . Rondelen, Vatten Stangen, Musilautomaten, Schinken, Speck, Wurft, Rauch Dienenlörbe. Fra tmaschmen, Automohllen., Jtäh= gi hten echen und Drähten; Bandeisen, Well fleisch, Pökelfleisch, geräucherte, getrocknete und maschinen Schreinmaschmn; Brot schne demaschinen, Lagermetall, Zinkstaub, Bleischrot, Stahl— Eisschränke, Trichter, Siebe, Streichinstrumente, Spieldosen, Wurst, marinierte Fische, Frucht und Gemüsekonserben, Eier, Butter, Speise ble, Kaffee⸗ surrogate, Thee, Reie, Makkaroni, Chokolade.

rer verlorener Akten. Gewinnantheilscheine und werden. händer die Urkunde auch dann herauszugeben, wenn ir . Erneuerungescheine finden auch auf. beschädigte Snpotheken. . Register. die bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen; Forderungen bei den Unterzeichneten melden. 3 1 . 5 70. wird die Darlebnssorderung järückgezahlt, fo ist in ,, scheine un Frneuerungss eine Anwendung; ebenso dem letzteren Falle das gezahlte Geld dem Treu⸗ . . 3 : ; z a t marinierte ische, nf . ssch⸗ (c. gelten die Bstimmungen des z 11 äber die Ver Einreichung. hander . Verwahrung gemäß AÄbs. I zu übergeben. Botho Herrmann, Reinhard Felsche, spähne, Stanniol, Brönzepulver, Blattmetals, Queck, Frucht. , 1 jährung der Gewinnantheile auch für die Zinsscheine Die zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe be— Bedarf die Bank einer Urkunde nur zu vorüber— Kaufmann. Ingenieur. Alber, Lothmetall, Mellow. Meiall, Antimon, Magne⸗ slerte Milch, Butter, Käfe, Schmalz, Kunstbutter der Hypothekenpfandbriefe. stimmten Hypotheken sind von der Bank einzeln in gehendem Gebrauche, so hat der Treuhänder sie . um Palladium, Wismuth, Wolfram, Platindraht, Speisefette, Sveiseöle, Kaffee, Raffersurrogale, Thee, ‚. ü . 61. das Hypothekenregister einzutragen. herauszugeben, ohne daß die Bank verpflichtet ist, 456331 ; J ; . Ulgtin schwammm, Platinblech, metallene Ketten, Anker, Zucker, Mehl, Reis, Graupen, Sago, Gries, Bonbons, Gewürze, Biscuits, Backpulver, Karton, Deckung der Pfandbriefe. Im Falle des F 61 Absatz 5. sind die ersatzweise eine andere Deckung zu beschaffen. Hiermit zeige an, daß ich Niemanden be⸗ Eisenbahnschienen, Schwellen, Laschen, Nägel, Tire. Maccaroni, Fadennudeln, Kakao, Chokolade Bonbons, Brieftupert;,. Karten, Kalender. Kotillonorden, Der Gesammtbettag der im Umlaufe befindlichen zur Deckung bestimmten Weithvapiere gleichfalls in e, vollmächtigte, weder für mich meinen Namen onds, Unterlags platten, Unterlagsringe, Drahtstifte, Zuckerstangen,. Gewürse, Suppentafeln, Gffig, Tapeten, Pbologe apbien, Deldruckbilder, Bächer, Hypothekenpfandbrieff muß in Höhe des Nenn. das Register einzutragen; die Eintragung hat die Rechte des Treuhänders. ; zu zeichnen, noch die mir angehörenden Geld⸗ . aus Schmiedeeisen, Stahl, schmied / Biscuits, Brot. Zwiebäcke, Haferpräparate, Back. Diap hang n Waschgeschirr, Lampenzylinder, Nipp⸗ werthes jederzeit durch Hypotheken an Grundstücken einzelnen Stücke zu bezeichnen. Der Treuhänder ist befugt, jederteit die Bücher summeun für mich zu empfangen. Zugleich ö. Cisenguß, Messing und Rothguß; eiserne pulver, Malz, Honsg— dteisfutiermehl, Erdnußkuchen. figuren, Mosaitplatten, Spiegel, Berden, Stahl. innerhalb des Deutschen Reichs von mindestens Innerhalb des ersten Monats eines jeden Kalender⸗ und Schriften der Bank einzusehen, soweit sie sich bitte ich ergebenst diejenigen Bankinstitutionen, Säulen, Trager, Kandelaber, Konsole, Balluster, mehl, Pack. Druck, Seiden, Pergament Schmirgel., Eder, Tinte, Malfarben, Farbstifte, Gummistemvel. gleicher Höhe und mindestens gleichem Zintzertrage balbjahres ist eine von dem nach s 75 bestellten uf die Schuldverschreibungen und auf die in die bei denen die mir gehörenden Summen de— Wahn aulen, Delegraphenstangen, Schiffsschrauben, Luxugß., Bunt, Ton. und Zigaretten? Papier, mneale, Heft lam mern, Patronen, Putznomade. Ko Register eingetragenen Darlehnsforderungen bezlehen. . . Niete, Stifie, Scrauben, Pöippe, Kgrton, Kartonnagen, Lampen chte, Bees— schuzmitt. . WHaschblau, Seife, Nafensbiele, Würfel. ,. Splinte; Haken, lammern, Cßbestecke, luverté, Papieriat-rnen, Papsersctvielten nebciü en. sieie, Brettspiele, Spielarten, rngeräihe. Hieb und Stichwaffen, Korkzieher, metallene Futterale, Karten, Kalender, Kotill onorden, Düten, Sch u lelpser ye, Zündhölzer, Kunststeinfabrikate, und hölzerne Werkzeuge für Uhrmacher, Künstler, een, 26 96 Bier r ef, Wachstuch, Maeken, Fahnen. er Anmeldung i eine Beschreibung beigerügt. 6 Nr. A5 O16. B. 6216. ;

Gintragungen re. 5 Dle jur Deckung der Kommunal⸗Obligationen be⸗ stimmten Darlehen sind von der Bank einzeln in das Kommunal⸗Darlehnregister einzutragen. Bezüglich dieses Registers finden die Bestimmungen des Abschnitts über das Hypothekenregister ent⸗ sprechende Anwendung. K

Eintragungen re. Die zur Deckung der Kleinbahnen⸗ Obligationen bestimmlten Kleinbahnen⸗Darlehen sind von der Bank einzeln in das Kleinbahnen⸗Darlehnregister ein⸗ zutragen.

§ 63. Zulässiger Höchstbetrag.

Der Gesammtbetrag der von der Bank aus⸗ zugebenden Kommunal- Obligationen darf unter Hinzu⸗ rechnung der im Umlauf befindlichen Hypotheken⸗ pfandriefe und Kleinbahnen⸗Obligationen den im F 56 bestimmten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Theil übersteigen.

§ 64. Auf die Kommunal Obligationen finden die 55 56-60 und 5 61 Absatz 5 eatsprechende An⸗ wendung. § 665.

Deckung.

Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Kommunal- Obligationen muß in Höhe des Nenn— werths jederzeit durch Kommunal⸗Darlehen von mindesteng gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Zur Deckung der Kom gläubigern darf ein Kündigungsrecht nicht eingeräumt munal⸗Obligationen können auch diejenigen gemäß

F 54 unter 1 gewährten Kleinbahnen⸗ Darlehen ver⸗

werden. § 57. wendet werden, für welche die Gewährleistung durch Verbot von Prämienpfandbriefen. eine Preußische Körperschaft des öffentlichen Rechts Hyvothekenpfandbriefe, deren Einlösungswerth den übernommen ist. Nennwerth übersteigt, werden nicht verausgabt. JJ 5 58. Kündigung.

Die Einlösung der Hypothekenpfandbriefe erfolgt durch Rückkauf oder durch Baareinlösung nach vorauf⸗ gegangener Kündigung settens der Bank.

Die Kündigung erfolgt entweder auf Grund einer Ausloosung oder eines Beschlusses des Aussichtsraths und muß zweimal im Deutschen Reichs Anzeiger bekannt gemacht werden. Zwischen der ersten Be⸗ kanntmachung und dem Röckzablungstermin muß ein Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen.

Die Ausloosung geschieht in Gegenwart des Treu⸗ händers.

*

gniasse 12.

Eingetragen für Offene

Sandelsgesellschaft Fabrik chemisch⸗techni⸗ scher Produkte Oscar Schulze E Co., Nord hausen, zufolge Anmeldung vom 2 10. 99 am 31. 7. 1900. Geschäftsbetrieb: Her⸗ stellung und Vertrieb eines Glanz⸗CEr6smes für Waͤsche sowie anderer Wäscherei⸗ bedarfgartikel . Waarenver⸗ zeichniß: Wäͤscheglanzersme, Stärke.

Best ellung.

. e , e , n m m me, , ge n e , .

Nr. 45 042. K. 49415. Klasse 24.

E RMANEN

Eingetragen für M. Kappus, Offenbach a. M., zufolge Anmeldung vom 30. 12. 99 am 31. 7. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Töoiletteseifen und Parfümerien. Waarenverzeichniß: Seifen und alle Arten von Parfümerien.

Nr. A5 O04. G. 2239. Klasse 1 6. Eingetragen für Aug.

Ehlers, Schanghai

(China); Vertr.: F. C.

Glaser u. L. Glaser,

Berlin, zufolze An⸗

meldung vom 1.3. 1900

am 31. 7. 1900. Ge⸗

schäfts betrieb: Vertrieb

nachbenannter Waaren

in Ost⸗Asien. Waaren⸗

derzeichniß: Wollene,

halbwollene und baum⸗

wollene Webstoffe, und

zwar: Tuche, Spanish Stripes, Satins,

Kleiderstoffe, Flanelle,

Merinos, Shirtings,

Zanellas, Itallan Cloth,

Lastings, Decken,

Taschentücher, Bänder.

Seidene, halbseidene und

baumwollene Sammete

und Plüsche, Sammet

bänder und Schirm⸗

stoffe. Baumwollene, wollene

Wirkwaaren, und jwar:

Socken. Baumwollene,

Verausgabung. Die Bank ist berechtigt, auf Grund der gemäß F§z 54 unter 1, 2, 3 gewährten Kleinbabnen⸗ Darlehen Schuldverschreibungen einer und derselben Art unter der Bezeichnung „Kleinbahnen, Obligationen zu ver—⸗ . FũoA42 Absatz 2 des Hypothekenbank⸗ gesetzes.

§ 59. ö Einlösung.

Die zur Rückzahlung aufgerufenen Hypotheken pfandbriefe, sowie die Zinsscheine der Hypotheken pfandbriefe werden an den von der Bank bekannt zu machenden Zahlstellen eingelöst. Von dem zur Rückzahlung bestimmten Termin ab hört die Ver— zinsung auf. Die Rücksahlung erfolgt gegen Ein— lieferung der Hypothekenpfandbriefe und der nicht

Eintragung des abgeänderten Handelsregister erfolgt ist. Berlin, den 23. Juli 1900. Der Polizei⸗Präsident: von Windheim.

45822 Bekanntmachung.

Laut Generalversammlungsbeschluß vom 13. August cr. befindet sich die Gesellschaft

„Felsche, Roderwald C Co.,

Eintragungen. und halbwollene

Int erich n Strümpfe, wollene und halbwollene Harne, Zwirne, Kordeln, Zephvrwolle, Litzen und Bänder. Seidene und halbseidene Bänder und Kleiderstoffe.

Eingetragen für Hugo Rnobloch, Hamburg, Mattentwiete 21 = 23, zu⸗ folge Anmeldung vom 12. 8 99 am 31. 7. 1900.

Klasse 42.

Die Deckung muß, soweit Hypotheken an land, welche während des letzten Halbjahrs in dem Hypo⸗ t Kenntniß zu bringen. wirthschaftlichen Grundstücken dazu verwendet tbekenregister vorgenommen sind, der Aufsichtsbehörde lungen auf die in die Register eingetragenen Warschau, Allei Jern salimt lie 49. werden, mindestens zur Hälfte aus Amortisations⸗ einzureichen. Darlehnsforderungen sowie von sonstigen für die Arzt Michel Alekstewitz Rosenblum. bypotheken bestehen, bet denen der jährliche Tilgungs⸗ § 71. Schuldverschreibungsgläubiger erheblichen Aende⸗ (Vor der heil. Taufe; Moses (Michal Samullowitz beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Vler⸗ Veröffentlichuugen. rungen, welche diese Darlehnzforderungen betreffen, HRꝛosenblum ] ) theil vom Hundert des Hypothekenkapitals beträgt. Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender dem Treuhänder fortlaufende Mittheilung zu machen.

Die Bank darf jedoch, falls solche Hypotheken vor bhalbjahres hat die Bank den Gesammtbetrag der Hypo⸗ der Zeit jurückbejahlt werden, an ihrer Stelle bis 1hekenpfandbriefe, welche am letzen Tage des vergangenen zum Ablaufe der planmäßigen Tilgungszeit Hypo. Halbjahrs im Umlauf waren. und den nach Abzug theken anderer Art zur Deckung benutzen. aller Rückzahlungen oder sonstigen Minderungen sich

Die jzur Deckung bon Hypothekenpfandbriefen ver⸗ ergebenden Gesammtbetrag der am letzten Tage des wendeten Hypotheken an Bauplätzen sowie an solchen vergangenen Halbjahrs in das Hypothekenregister ein- ] ; Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertrags⸗ getragenen Hypotheken sowie den Gesammibetrag der nach deren Auflösung bis zur Beendigung der Liqui- fähig sind, dürfen zusammen den zehnten Theil des Ge. an diesem Tage in das Hypothekenregister ein, dation fort. sammtbetrages der zur Deckung der Hypotbelenpfand. getragenen Werthpapiere und des in der Verwahrung S 80. ; briefe benutzten Hypotheken sowie den halben Betrag des des Treuhänders befindlichen Geldes im Veutschen Besondere Besugnisse. eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im Reiche. Anzeiger bekannt ju machen. Die Aussichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen NUebrigen sind Hypotheken an Grundstücken, die einen Sind in dem Register Werthpapiere oder solche zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäfts—⸗ dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Hypotheken eingetragen, die nicht ihrem vollen Be. betrieb der Bank mit den Gesetzen, dem Gesellschaftg⸗ Gruben und Brüchen, von der Verwendung zur trage nach zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen vertrag und den sonst in verbindlicher Weise ge— Deckung von Hypothekenpfandbriesen ausgeschlossen. geesgnet sind, so ist in der Bekanntmachung anzu, troffenen Bestimmungen im Einklange zu erhalten. Das Gleiche gilt von Hypotheken an Bergwerken. geben, mit welchem Betrage die Werthpapiere oder Vie Aufsichts behörde ist namentlich befugt: Hvpotheken an anderen Berechtigungen, für welche die Hypotheken alt Deckung nicht in Ansatz kommen. I) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften § 72. einzusehen sowie den Bestand der Kasse und Anwendung finden, sind von der Verwendung zur Vorrecht der Pfaudbhriesgläubiger. die Bestände an Werthpapieren zu unter⸗ Deckung von Hypothekenpfandbriefen ausgeschlossen, Falls über das Vermögen der Bank der Konkurs suchen; sofern die Berechtigungen einen dauernden Ertrag eröffnet werden sollte, gehen in Ansehung der Be— 2) von den Verwaltungs organen der Bank Aug— nicht gewähren. friedigung aus den in das Hypothekenregister ein— kunft über all! Geschaäͤftsangelegenheiten zu

getragegen Hypotheken und Weithpapieren die Forde⸗

Steht der Bank eine Hypothek an einem Grund⸗ verlangen; stücke zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der rungen der Pfandbriefgläubiger den Forderungen aller 3) einen Vertreter in die Generalversamm⸗ anderen Konkursgläubiger vor. Vas gleiche gilt

Hvpothek erworben hat, oder hat die Bank an Stelle lungen und in die Sitzungen der Ver⸗ einer hei einem solchen Grundstücke gelöschten Hypothek von Geld, das dem Treuhänder zur Deckung der —— oder Grundschuld für sich eine Grundschuld eintragen Hypothekenpfandbrsefe in Veiwahrung gegeben ist.

Die Pfandbriefgläubiger haben untereinander gleichen

lassen, so darf diese Hypothek oder Grundschuld als Deckung von Hypothekenpfandbriefen höchstens mit Rang. In Betreff des Anspruchs der Pfandhriefgläubiger auf Befriedigung aus dem sonstigen Vermögen der

gedeckt sein. Treuhänder beglaubigte Abschrift der Eintragungen, ; poniert find, mich varüber gefälligst in Die Bank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzah⸗ sh 3 fta n 8 . T F dete L D ltes P Geschãftsbetrieb: Import Schiff: bauer. Aerzte, Kolb ken fer, W sirtr, apeten, Holztapeten, Lumpen, altes Papier, altes

Tauwerk, Preßspabn, Zellstoff, Holjschliff, Photo⸗ graphien. photographische Druckerzeugnisse, Stein⸗ drücke, Chromos, Oeldruckbtlder, Kupferstiche, Ra⸗ dierungen, Bücher, Broschüren, Zeitungen, Pꝛosperte, Diaphanien, Eß, Trink. Koch,, Waschgeschirt und Standgefäße aus Porz lan, Steingut, Glag und Thon, Lampen ylinder, Rohglas, Fensterglas, Bau⸗ glas, Hohlglas, farbiges Glas, optisches Glas, Thon. röhren, Glatröhren, Isolatoren, Glasperlen, Ziegel, Verblendstemne, Terrtakotten, Nippfiguren, Kacheln, Mosaikplatten, Thonornamente, Glasmosalken, Prigmen, Spiegel. Glasuren, Sparbüchsen, Thon⸗ pfeifen, Posamenten, Schnüre, Quasten, Küissen, an. gefangene Stickereien, Frangen, Borden, Litzen, Välelartikel, Tusche, Malfarben, Radiermesser, Gummigläser, Gummlistempel, Lineale, Winkel, Reißzeuge, Heftklammern, Heftzwecken, Malleinwand, Siegellack. Oblaten, Paleiten, Malbretter, Wand⸗ tafeln, Globen, Rechenmaschlnen, Modelle, Bilder und. Karten für den Anschauungsunterricht und Zeichenunterricht, Schulmoppen, Zeichenkreide, Estompen, Schiefertafein, Griffel, Zeichenhefte, Putz⸗ pomade, Wiener Kalk, Putztücher, Polierroih, Putz ˖ leder, Stärke, Waschblau, Seife, Seifenpulver, Bren- spiele, Stereoskope, Spleikarten, Rousemtes, Rasenspiele, Würfelspiele, Turngeräthe, Blech⸗ spielwaaren. Ringelspiele, Puppen, Schaukel. pferde, Puppentheater, Schweselfäden, LX tho— araphiesteine, lithographische Kreide, Zement, Theer, Pech, Rohrgewebe, Dachpappen, Kunst⸗ steinfabritate, Stuckrosetten, Zigarren, Kautaback, Schnupftaback, Linoleum, Rollschutz wände, Zelte, Uhren, Webstoffe und Wirtstoffe aus Wolle, Baumwolle, Flache, Hanf, Seide, Kunst elde, Jute, Nessel und aus Gemischen dieser Stoffe im Stück; Gürtel, Sammete, Plüsche, Brokate, Bänder,

und Export von Waaren. reer, Graveure, Barbiere; Stachel ; on; t re, 1 elzaundraht, Drahtgewebe, Org ren ers nin 1 Ge⸗ . Drahtkörbe, Vogelbauer, Näͤhnadeln, here ff . * e, Häüälsenfrüchte, nadeln, Stecknadeln, Sicherheitsnadeln, Heftnadeln, , ,. getrocknetes Obst, Hutnadeln, Stricknadeln, Kravattennadeln, Radeln ; 98e tãuter Hopfen, für chirurgische Zwecke, Fischangeln, Angelgeräth⸗ . errohr; utzholf Farbholz, Gerberlohe, Kork, schaften, kuͤnstliche Köder, Netze, Harpunen, Reusen =. 3 Nüsse, Bambugrohr, Rotang, Seegras, Fischlästen, Hufeisen, Hufnaͤgel, gußeiserne Gesaße⸗ 1 Maltl, Palmen, Rosenstämme, Treib, Kochkessel, emaillier te, verzinnte, geschliffene Koch⸗ ö ebeln, Treibkeime, Treibhaus früchte; Moschug, und. Haushaltungsgeschirre aus Eisen, Kupfer, , win,. gefrorenes Fleisch, Talg, rohe und ge⸗ Messing, Nickel, Argentan oder Aluminium, Bave⸗ . chene Schafwolle, Klauen, Hörner, Knochen, Felle, wannen, Wasserklosets, Kaffeemühlen, Kaffee Haute, Fischhaut, Fischeier; Muscheln, Thran, Fisch⸗ maschinen, Wäschemangein, Radbreifen aus Gisen 836 Raviar Hausenblase, Korallen, Bernstein; auz Stahl und aus Gummi, Achsen, Schlittschu he, , fg Menazeriethiere, Schildpatt, Arznel⸗ Geschütze, Handfeuerwaffen, gelochte Bleche, Sprung wit el für Menschen und Thiere, nämlich: chemssch, federn, Wagen federn, Roststäbe, Möbel. und Bau— n,. Präparate und Produkte, Abführ= beschläge, Schlößer, Geldschränke, Kassetten, Orna⸗ 9 el, Wurmkuchen, Leberthran— Fieberbellmittel, mente aus Metallauß, Schnallen, Agraffen, Oesen Siumpasta antiseptisch⸗ Mittel, Laktitzen, Pastillen, Karabinerhaken, Bügeleisen, Sporen, Stel gbũ nel 1a . Salben, Kokainpräparate, natürliche und Blechdosen, Leuchter, Fingerbüte, gedrehte, gefraiste ; . Mineralwässer, Brunnen. und Badesalze; gebohrte und gestanzte Fagonmetalltheile, Dꝛrahtseile ö 9 arberwurzn, Chinarinde, Camphor, Gummi Schirm estelse, Spicknadeln, Sprachrohre, Stock- ö eum, Quassia, Galläpfel, Aconitin, Agar. Agar, zwingen, gestanzte Papier, und Blechbuchssaben . Ambra, Antimerulion, Caraghen. Moos. Schablonen, Schmierbüchsen, Buchdrucklet tern, Rauch⸗ ; urangorin de, Angosturarinde, Curare, Curanna, helme, Taucherapparate, Naäͤhschrauben, Kleiderstäbe ö. nw n, Fenchel zl, Sternanis, Cafsia, Cassia⸗ Faßhähne, Wagen einschl. Kinder- und Kranken? 6 elfi ore Galangal, Cer=sin, Perubalsam, wogen, Wasserfahrzeuge, Feuerspritzen, Wagenräder, . Thees und Kräuter, ätherische Oele, Farben, Farbstoffe. Bronzefarben, Farbholzextrakte, ö n,. Rosenßl, Terpentinöl, Holzessia, Jalape, Leder, Sattel, Klopspeitschen, Zaumzeug, lederne naubawachs, Crotonrinde, Piment, Quillajarinde, Riemen, auch Tretoriemen, lederne Möbelbezüge liess 3 er an nt m a ch um g. onnenblumens!, Tonkabohnen, Bay Rum, Sassa. Feuereimer, Schäfte, Sohlen Gewehrsutterale, Das Hankbaus Schlesischet. wantherein hör begntragt: nöminal 4 200 00 0 neue Altien dell a selantsse, Hen chenzwurfef In sktenß lber, Schah figure, Heid aren Fir ff Tacke 1 der „Oberschlesischen Gisen Judustrie Aetien Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb“ in attengst, Parastten dertilgungsmittei, Mittel Harze, Klehstoffe. Bertrin, Leim, Wichfe, Fl cwasser, . 6 . . Gleiwitz S. c. * Ir. II Hol wis Ibs gh, weich fuͤr das Jahr 1900 nur e Jahres, Dividende erhalten, . ö. Reblaus und andere Pflanzenschäolinge, Bohnermaffe, Degras, Wagenschmlere, Schneider. durch die Bank als Deckung in Ansatz gebracht war. Bank finden die für bdte Absonderungs berechtigten m ban , m n,, Boͤrse zujulassen. ; Borer Ke de . be, . e, n e . 6 26 rn, , . HYäkel . geltenden Vorschriften der 64, 153, 155, 156 und J * H ; lihuͤi ñ pit? a,,, e, nan Garne), Zwirn, Bindfaden, Wasch . nn t, a n n, Ne Zulassungsstelle für Werthpapiere. ; n ere , . . Watte, Wollfili, Daarfili, Pferde leinene, halbleinene, baumwollene, wollene und waaren und gegossene und geprehnte Gisen· und

J. V.: Lyon. St ejq̃ F nioffů en e d n, , aare, Kamee haar Hanf, Jute. e Nessel. seidene Wäschestoffe, Wachztuch, . dertuch, Bernstein, Messingwaaren, und zwar: Schlöffer . . . ‚. mpfe, gestrickte l fasern, Rohseide, Bettfedern, Wein, Schaumwein, Bernstein schmuck, Bernsteinmundftücke, Ambroid⸗ Fenster und Thürbeschläͤge, Rendo se (fin

Kiasse 12.

Dörrgemüse, Pilze,

Aufsicht der Staatsregierung. 4 Rohbaumwolle, Flachs,

46120 Mecklenburgische Bank

in Schwerin i. M.

Status ultimo August 1900. Activa.

Kassenbestand, Bankguthaben und

a . Darlehn gegen Unterpfand und

Konto⸗Korrent⸗Debitoren,. .. 10 586 414,43 Eigene Effekten u. Betheiligungen . 1 862 829, 02 Nicht eingeforderte 600 /o des Aktien⸗

ä on g n ne,, k 143 238 45

S 20 324 363, 41

5000 000 201 547,73

Allgemeine Befugnisse.

Die Bank unterliegt der Aufsicht der Preußischen Staatsregierung. Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschästsbetrieb der Bank und dauert auch

S 4 583 518 25 Eingetragen für A. Blascheck Co., furt a. M., Taunusstr. 7, 1 meldung vom 30. 11. 99 am 31.7. 1900. Geschäfte- betrieb: Export nach Ostindten Exportgeschaft). Waarenvereichniß: Chemische Produkte, nämlich: Soda · Sicarbonat, Ghlorcaltum, Chlormagnesium. medizinische Präparate, Apotheker waaren, Dele, Lacke, Firn sse, Polier und Rostschutzmittel. Blei⸗ weß, Zinkweiß, Lithophone, Mennize. Blei. und Farbstifte, Federhalter, Papier, und zwar: Schreib. Brief⸗, Druck,, Pack, Bunt⸗, Seiden. und Ziga: retten · Papier. Pappen, Splellarten. Metallloffel und Gabeln, Messerschmiedwaaren, Werkzeuge aug Stabl und Eisen, nämlich: Sägen, Hämmer, Aexte. Beile, Feilen, Rasveln, Beitel, Schrauben z leher, Schneidtluppen. Ambosse, Schraubstõcke, Sobeleisen, Ziebtlingen, Stemmeisen, Winkelmaße, Zangen, WMaurerkellen, Zirkel; emalllierte, verzinkie und ver zinnte Eisenhobiwaaren, Gisen., Stahl, Messing· Tupfer, Nickel., Neusilber , Aluminium. Bleche und Drähte, Keiten aus Gisen und Messing, DOeiheig, Drahtgeflechte, Hufnagel, Drahistifte, eiserne

schmiedete und gegossene Nagel, 94 miedete Ire.

pre

Frank⸗ zufolge An⸗

Passivn. 89, . Reservefonds.. Kapital ⸗Einlagen,

Kreditoren... 14 650 859, 69 k

„p 20 324 365, 41

Sparbücher u.

ö

autz einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Hypotheken nicht mehr vollständig vor

Ist infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder Anwendung.