Deutscher Neichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Mittwoch, den 12.
die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs · Anzeiger
und Königlich Rreußischen Staats · Anzeiger
Berlin 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Septemher, Ahends.
1900.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts-Präsienten a. D. Harrassowitz zu Charlottenburg, bisher in Insterburg, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klaße mit Eichenlaub, dem Obersten a. D. von Renz zu Freiburg i. B, bisher Kommandeur des 2. Großherzoglich Hessischen . Regiments Nr. 61, und dem Rechtsanwalt und Notar, Ge— heimen Justizrath Dr. Hamburger zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hoch⸗ . zu Aachen Br. van der Borght, zur Zeit in Berlin, em Ober⸗-Bürgermeister Dr. Schmibt zu' Ecfurt und dem . des Thüringischen Feuerwehr⸗Verbandes, Kreit⸗ Branddirektor Friedrich Ludwig ebendaselbst den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Geheimen Ober-Justizrath Kupffender zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Oberleutnant Freiherrn von Wangenheim, à la suite des Garde⸗Füͤsilier-⸗Regiments, Flügel⸗Adjutanten weiland Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen— Coburg und Gotha, dem Polizei⸗Inspektor Mundt, dem Dberhauptmann des Bürgerschützenkorps, Stadtverordneten ien mr, beide zu Erfurt, dem Bürgermeister a. D. Nolden zu Köln,. bisher zu Kamp im Kreise Mörs, und dem städtischen Förster a. D. Hardt zu Barbarken im Kreise Thorn den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Provinzial⸗Chaussee⸗ Au ffseher Karl Cadura zu ., i. Schl. das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ eichens, dem Gerichts vollzieher a. D. Karl Silgradt zu Stolp ü. Pomm, dem Schutzmann Franz Nordhorn zu Köln, dem Zollamtsdiener Schaumann zu Eckernförde, dem bechelel⸗Aufseher Johann Hoffmann, dem Magazin⸗Auf⸗ her Wilhelm Tippelt und dem Fabrik⸗Aufseher Wil helm Hübner, sämmtlich zu Liebau im Kreise Landeshut, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen, sowie dem Geschäfisgehilfen Wilhelm Grotloh jun. zu Alstaden im Kreise Mülheim a. d. Ruhr die Rettungs⸗Me⸗ daille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
DBeitere Erleichterung des privaten Telegramm⸗ erkehrs mit den Angehörigen der deutschen Truppen und Kriegsschiffe in Ost⸗-Asien.
hr weiteren Erleichterung des privaten Telegramm⸗ erkehrs mit den Angehörigen der deutschen Truppen und e chiff⸗ in Ost⸗Asien hat das Reichs⸗Postamt mit den be⸗ heiligten Kabelgesellschaften Vereinbarungen getroffen, nach denen Sammeltelegramme mit Privatnachrichken in offener prache, welche täglich einmal zwischen zwei dazu bestimmten amtlichen Stellen in Deutschland und Ost⸗Asien ausgetauscht verden, gegen eine ermäßigte Gebühr befördert werden sollen. Im Einzelnen wird über die Benutzung dieser Einrichtung Folgendes bestimmt: l Für Privat⸗Telegramme in offener Sprache jus Deutschland an Angehörige der in Ost-⸗Afien ehenden deutschen Heeres? und Marinethéile wir ortan nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr (unter Auf— ndung der Summe auf einen durch 5 theilbaren Pfennig⸗ trag) erhoben, sofern der Absender durch den Vermerk Feldtelegramm“ vor der Au schrift zum Ausdrucke bringt, aß die Nachricht in das nächsse ammeltelegramm aufgenommen erden soll. In den an An ehörige des Armee⸗Oberkommandos Ost⸗Asien oder des stasiatischen Expeditionskorps ge— hteten Telegrammen werden die kur Bezeichnung des zpfängers dienenden Angaben nur aks ein Wort gezählt;
e re, kann jedoch auf die an Angehörige der arine gerichteten Telegramme erst Anwendung finden, sobald
isten über die Vertheilung der Serienbuchstaben und egraphen Nummern bei der Marine aufgestellt und sowohl m aupt Telegraphenamt in Berlin als auch den Schiffen Ust⸗Asten überwiefen sind; der Zeitpunkt wird noch bekannt gehen werden.
In den Feldtelegrammen nach Ost-Asien ist die Angabe s Bestimmungzsorts nicht erforderlich; dagegen muß in der sschrift der Emp änger nach Namen, ienstgrad und uppentheil oder Schiff genau bezeichnet sein. Diese Angaben
en mit den beim Haupt⸗Telegraphenamt in Berlin ge⸗ ten rn übereinstimmen. Telegramme, deren Empfãnger
n Listen nicht zu ermitteln find, werden zwar auf Gefahr Absenders zur . angengmmen; die Vergünstigung, die Aufschrift als ein Wort gezählt wird, findet jedoch auf Telegramme keine Anwendung. ; Die Telegramme werden in Berlin gesammelt und in n Samméltelegramm täglich dem deutschen Postamt in unghai oder elner anderen geeigneten Dienststelle in Ost⸗
n übermittelt. Diese befördert die einzelnen Nachrichten
9 der Post oder auf sonst geeignete Weise an die Empfanger weiter.
Y Auch für die von den deutschen Heeres- und Maxine⸗Angehörigen in Ost-⸗Asien durch Vermittelung der Truppentheile und Kriegsschiffe aufgelieferten Feld⸗ telegramme in offener Sprache nach der Heimath wird nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr (unter Auf⸗ rundung der Summe auf einen durch 5. theilbaren Pfennig⸗ betrag erhoben. Soll ein Feldtelegramm dieser Art an den in die Listen beim Haupt⸗Telegraphenamt in Berlin eingetragenen Empfänger bestellt werden, so ist in der Aufschrift, welche in diesem Falle als ein Wort gezählt wird, nur her Serienbuchstabe und die Telegraphen⸗ Nummer des Absenders anzugeben. Weitere Angaben darf die Aufschrift nicht enthalten; auch darf das Telegramm nicht mit einer Unterschrift versehen werden. Ist dagegen das Telegramm an eine andere, beim Haupt⸗Telegraphenamt in Berlin nicht in die Listen eingetragene Person gerichtet, so muß diese in der Ausschrift genau bezeichnet sein. Jedes Wort der Aufschrift wird in diesem Falle besonders taxiert.
Die Telegramme werden mst der Post oder auf sonst geeignete Weise zunächst dem deutschen Postamt in Schanghai oder einer anderen geeigneten Dienststelle in Ost⸗-Asien zu⸗ geführt, welche sie zu einem Sammeltelegramm vereinigt und nach Berlin befördert. Von hier aus werden die einzelnen Vachrichten telegraphisch den Empfängern übermittelt; den Telegrammen, welche an die beim Haupt⸗Telegraphenamt ein⸗ getragenen Empfänger gerichtet sind, wird dabei bie gleichfalls beim Haupt⸗Telegraphenamt in den Listen vermerkte Unter⸗ schrift hinzugefügt.
Die Bestimmungen über die unter Benutzung des amt⸗ lichen Schlüssels abgefaßten Feldtelegramme aus Ost⸗Asien werden hierdurch nicht berührt
3) In der gleichen Weise wie die Angehörigen des Heeres und der Marine nehmen auch die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege an den vorbeschriebenen Erleichterungen theil. Auch für diese gilt jedoch die Vor— schrift, daß im Verkehre nach Ost-Asien die Aufschrift nur als ein Wort gezählt wird, erst von einem noch zu be⸗ stimmenden Zeitpunkt ab.
4) Auf den Verkehr mit den auf der Ueberfahrt nach Ost⸗Asien befindlichen Kriegs und Truppentransportschiffen finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
Berlin W., den 8. September 1900.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.
Bekanntmachung.
Bei dem Haupt-Fernsprechamt Französischeflraße) liegt ein Plan aus über die Herstellung von Kabelzementkanälen in der Neuen Friedrichstraße, Spandauerstraße und Hinter der Garnison⸗Kirche. .
Berlin C., den 11. September 1900.
Kaiserliche 1
Wabner.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schu ldverschreibungen auf den Inhaber.
Durch die im Einverständniß mit den Königlichen Staats⸗ Ministerien der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ schließung vom Heutigen wurde gemäß 3 795 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und 36 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. e, der Stadtgemeinde Ludwigshafen a. Rh. auf Grun der Beschlüsse des Gemeinderaths und der Gemeindeversamm⸗ lung vom 21. April bezw. 9. Mai 1899, dann vom 23. Mär ö 8. und 29. Juni bezw. 12. Juli 1905 und der fila, sichtlichen Bescheide des Königlichen Bezirkgamts Ludwigs⸗ hafen a. Rh. vom 3. Februar und 25. Juli 19090 die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe vierprozentiger Schuldverschreibungen auf den Huh her im Gesammtnennwerthe von 3 150 000 M, und zwar: ;
200 Stück Litt. Aa zu je 2000 66,
809 nn, , Bb nm. 109990 „
800 2 M, 9e ,, ,
,, Dad wo , . halbjährig am 1. Januar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt.
München, den 10. September 1900.
Königliches Staats-Ministerium des Innern.
In Vertretung: Der Königliche Staatsrath: von Neumayr.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Dershe ud n nm und Ober⸗Bergamts⸗Direktor Pi nno
zu Breslau bei seinem hevorstehenden Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗ Bergrath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den. Oberlehrer am Kaiser Karls-G mnasium in Aachen Matthias Clar zum Direktor einer ieren höheren zehranstalt zu ernennen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Marienhurg getroffenen Wahl den Ersten Stadtsekretär Karl Weddige in Herford als besoldeten Beigeordneten der Stadt Marienburg fuͤr die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Finanz⸗Ministerium.
Die Kataster⸗Kontroleure, Steuer⸗Inspektoren Nikolaus Scherer in Ahrweiler und Delhougne in Altenkirchen sind in gleicher Diensteigenschaft nach Kleve bezw. Ahrweiler ver⸗ setzt worden.
Der Kataster⸗Landmesser Wilhelm Müller in Merse⸗ ag ist zum Kataster⸗ontroleur in Altenkirchen bestellt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversicherung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:
der Amtsrichter Or. Kramer in Sorau N.. zum Vor⸗ sitzenden der dortigen Schiedsgerichte;
der Amtsrichter Schulze in Otterndorf zum Vorsitzenden des dortigen Schiedsgerichts;
der Regierungs⸗Assessor von Bergen in Cassel zum Vor⸗ sitzenden und der Regierungs⸗Assessor von Eschwege ebenda zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schieds⸗ gerichte.
Berlin, den 8. September 1900.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Neuhaus.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Direktor Matthias Clar ist die Direktion des Königlichen Progymnasiums in Linz übertragen worden.
Dem Konzert-Dirigenten und Musiklehrer Br. phil. Johann Fan m in Elberfeld ist das Prädikat „Königlicher Musik⸗Direktor“ und .
dem Lehrer der Chemie und Bergwerkskunde am South African College in Kapstadt Dr. Daniel Hahn das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Auf Antrag der Winter'schen Papierfabriken in Wertheim bei Hameln ist das unter Nr. 16 der Wasserzeichen⸗Liste für diese Firma eingetragene Wasserzeichen
Wintersche Papierfabriken Wertheim . gelöscht und an seine Stelle das Wasserzeichen Wintersche Papierfabriken Hameln Normal... eingetragen worden.
Charlottenburg, den 6. September 1900.
Königliche mechanisch⸗technische Versuchsanstalt. In Vertretung: Rudeloff.
Personal⸗Beränderung en.
stõniglich Breußische Armee.
Offijiere, Fähnriche ze.
Beamte der Militär⸗FJu stijverwaltung. Durch Ver fügun des Kriegs · Ministerium g. 25. Au gu st. Moeh rin g, Kanzleirath, Geheimer Registrator beim Gen. Auditoriat, * . 2 jum J. Oktober 1900 mit Penston in den Ruhe⸗