1900 / 226 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Teppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. ken für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Ein liegender Strich (— in den Spa

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1099 11,07 13, 10 13,10 14,30 14,12 1282 12,93 13,90 13,90 15, 00 15,50 12,50 12,50

13,46 13,50

13,90 13,95 12,40 12350 1500 15, 00

1475 1475 1235 1237

15,30 15,28 13,64 13,49 1305 13,20 13,37 15,02

1625 16,58 9. 15.56 15.56 5 120

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Per sonal⸗Ver änderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 6. September. Weiß, Zahlmstr. vom Rhein. Train⸗Bat. Nr. 8, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriumg. 31. Juli. e,, und Zahlmeister: Sypli von der 2. Abtheil. Feld— Art. Regtg. Nr. 37 zum XIV. Armee-Korps, Schgefer vom Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 zum XV. Armee-Korps, Schnock vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 136 zum TVIII. Armee-Korps, versetzt.

22. August. Ram in, Lehrer und Pfarrer beim Kadettenhause in Karlsrube, vom 1. September d. J. ab als Pfarrer zur Haupt- Kadettenanstalt versetzt.

4. September. Siekmann, Geheimer Rechnungsrath, Ge⸗ heimer expedierender Sekretär im Kriegs. Ministerium, auf seinen An—⸗ trag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Tee ke, Proviantamts« Kontroleur bei der Armee ⸗Konservenfabrik Spandau, zum J. November 1900 nach Fürstenwalde versetzt. Reuter, Proviantamts - Assist. bei der Armee Konservenfabrik Spandau, vom 1. November 19090 ab mit Wahrnehmung der Kontroleurgeschäfte daselbst beauftragt. Schulze, Proviantamts⸗Assist. in Thorn, zum 15. September 1900 zur Armee Konservenfabrik Spandau versetzt.

5. September. Schmidt, Geheimer Rechnunggrath, Ge⸗ beimer expedierender Sekretär im Kriegs Ministerium, Mühlberg, Rechnungtrath, Geheimer Kalkulator in der Bau ⸗Abtheil. des Kriegs— Ministertums, auf ihren Antrag mit Pension, Som mer, Intend. Kanzlist von der Intend. des VII. Armee-Korps, auf seinen Antrag zum 1. Dezember 1900 mit Penston, in den Ruhestand versetzt.

7. September. Zu Ober Zahlmeistern befördert: die Zabl⸗ meister: Koch vom 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, Mohr vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Sarry vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 8. Domke vom Feld -Art. Regt. Nr. 4, Fischer vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, Schn ei der vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr 71, Kieper vom Feld-Art. Regt. Nr. 56, Seedorf von der Unteroffizier⸗Schule zu Weißenfels, Koerber vom Infanterie: Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg) Nr. 2“, Schmidt vom 5. Hannov. Juf. Regt. Nr. 166, Appel vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3, Kabelitz vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, Schelle vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, Seydel vom Füs. Regt. Königin (Schleswig- Holstein.) Nr. 86, Schöttler vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pohnm.) Nr. 2, Koch vom 1. Garde Regt. zu Fuß, Budde vom Inf. Regt. Nr. 98, Kinder- mann vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. s, Run te vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 43, Grubel vom Bezirkz⸗ Kommando II Berlin.

8. September. Trautwein, Roßarzt der Landw. 2. Auf⸗ gebots, der Abschied bewilligt.

11. September. Zernial, Zahlmstr. vom Bad. Fuß-⸗A rt.

Regt. Nr. 14, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe— stand versetzt. .

14 September. Thimey, Amtgrath, Administrator des Remonte Depots Ferdinandshof, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1901 mit Pension in den Ruhestand versetzt. Fürstenberg, Blömecke, Garn. Bauschreiber in Wesel bezw. Münster, jum 1. Oktober 1900 gegenseitig versetzt.

Durch Verfügung des General- Kommandos. 31. Juli.

Ober Zahlmeister und Zahlmeister: a. versetzt: Thelen vom.

i. Bat 1. ,, . zu Fuß zum 1. Bat. Kaiser Franz arde⸗ Gren. Regts. Nr. 2, Walenta vom 2. Bat. Inf. Regt. i Hiller von , . (4. Posen) Nr. 59 zur 2. geihe Feld⸗Art. Regtg. Nr. 37, Stümbke vom 3. Bat. Inf.

.

Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 zum 1. Bat. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Weftfäl.) Nr. 13, Schmidt vom 3. Bat. zum 1. Bat. 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Leibbrandt von der 2. Abtheilung 3. Badischen Feld-⸗Artillerie⸗ Regimenttz Nr. 50 zum 3. Badischen Dragoner⸗Regiment Prinz Karl Nr. 22, Moßgraber vom 2. Bat. Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Ne. 111 zum 1. Bat. Inf. Regts. bon Lützow (1. Rbein.) Nr. 25, Schi borr vom Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13 zum 2. Bat. Inf. Reats. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Fieck, vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 171 zum Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, Dropmann vom Hess. Pion. Bat. Nr. 11 zum 3 Bat. 1. Nassau. Inf. Regts. Ne. 87, Lüther vom letztgenannten Truppentheil zum 2. Bat. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherjogl. Hess.) Nr. 116; b. zugetheilt infolge Versetzung: Sypli dem 2. Bat. 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114. Schaefer dem 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 136, Schnock dem Hess. Pion. Bat. Nr. 11.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛce. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. Sep⸗ tember. Mahlmelster, Major z. D.,, zum Kommandeur des Landw. Bezirts Regensburg, Angerer, Hauptm. z. D., zum Aussichts⸗ Offizier bei den militärischen Strafanstalten auf Oberbaus, er— nannt. Die Majore: Frhr. v. Hirschberg vom Generalstabe der 3. Div., unter Versetzung zur Zentralstelle des Generalstabes, und vom 1. Oktober l. J. ab zum Königl. preuß. Geoßen Generalstabe kommandiert, Frhr v. Speidel von der Zentralstelle des General- stabes, kommandiert zum Königl. preuß. Großen Generalstab, Fixle, Ala suite des 4 Feld Art. Regts. König, kommandiert zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommission, v. Münster, à la suite des Ingen. Korps, Mitglied der Reichs. Rayon -Kommission, sämmtlich als außeretatsmäß. militärische Mitglieder des bayer. Senats beim Reichs Militärgericht vom 1. Oktober J. J. ab bestimmt.

Im Beurlaubtenstande. 8. Sey tem ber. Befördert sind: zu Hauptleuten die Oberlts. Fay (Ludwigshafen), Schröder (Ingol⸗ stadt) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Herberich (Würzburg), Maurer (Landau) von der Landw. Inf 2. Aufgebots; zu Oberlts. in der Res. die Ltz. Schedl des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Ritter des 3. Feld⸗Art. Regtg. Königin Mutter, Keller des 1. Pion. Bats., Frischholz des 3. Pion. Bats., Gebhardt, Fauner des Eisenbahn⸗ Bats., in der Landw. 1. Aufgebots die Lis. Steyrer ( München) von der Inf, Lauteren (1 München) vom Eisenbahn⸗Bat., in der Landw. 2 Aufgebots Lt. Bailer (Wasserburg) von der Inf.; zum Lt. Vije⸗Wachtm. Woge (1 München) in der Res. des 1. Train⸗Batg.

Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 13. Sep⸗ tember. Frhr. v. Lupin, Oberstlt. A la suite des 1. Feld Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitvold, kommandiert zur Insp. der Fuß ⸗Art., mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Schaezler, Oberstlt. z. D.,, Kommandeur des Landw. Bezirks Regensburg, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform deg 11. Inf. Regt. von der Tann, Auer, Major à la suite des Infanterie Leib Regiments, Kommandant des Invaldenhauses, Frhr. v. Habermann, Rittm. und Eskadr. Chef im 2. Schweren Reiter ⸗Regt. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, Gyßling, Hauptm. und Komp. Chef im 1⸗Pion. Bat, letzteren beiden unter Verleihung des Charakters als Major, Feldner, Hauptm. und Dirertor der Milttär ⸗Telegraphen⸗ schule, kommandiert zur Insp. des Ingen. Korps und der Festungen, Weber, Hauptm. z. D. und Aufsichts⸗ Offizier bei den milttärischen Strafanstalten auf Oberhaus, letzteren fünf mit der Erlaubniß zum Tragen der bisheren Uniform, allen mit den für Verabschiedete , n. Abzeichen mit der gesetzlichen Penston der Abschied

ewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 8. September. Klee, Lt. von der Res. des 21. Inf. Regts., behufs Uebertritts in Königl.

preuß. Militärdienste, Kleinhenz (Ludwigshafen), Seitz (Kissingen),

Oberlts, v. Heider (Weilheim), Lt., sämmtlich von der Landw, Inf. 1. Aufgebots, Martini (Augsburg), Oberlt. von der Feld⸗Art, Rupprecht (Augsburg), Lt. von der Inf., Lehmann Eudwigk—⸗ hafen), Lt. von der Feld⸗Art.,, sämmtlich von der Landw. 2. Auf—⸗ gebors, der Abschied bewilligt.

Militär ⸗Justizbeamte.

ß. September. Zum 1. Oktober d. J. sind ernannt: zu Ober⸗ Kriegsgerichtsräthen Ober⸗Auditeur Stuhlreiter, Direktor des Milttär⸗Bezirksgerichts München, beim Gen. Kommando J. Armee⸗ Korps, die Ober ⸗Stabsauditeure Krauß vom Militär⸗Bezirksgericht Würzburg beim Gen. Kommando II. Armee Korps, Vogl vom Militär. Bezirksgericht München beim Gen. Kommando I. Armee⸗ Korp, letztere Zwei unter Verleihung des Ranges der dritten Klasse, Lang vom Militär. Bezirksgericht Würzburg beim Gen, Kommando III. Armee-Korps. die StabsAuditeure v. Hartlieb gen. Walspeorn vom Militär Bezirksgericht Würzburg beim Gen. Rommando II. Armee⸗Korpg, Ganz vom Milltär⸗Bezirksgericht München beim Gen. Kommando III. Armee⸗Korps; zu Kriegsgerichts, räthen die Stabs⸗Auditeure Wagner der Kommandantur Paffau bei der 6. Div, Moser vom Militär⸗Bezirksgericht Würzburg beim Gen. Kommando II. Armee Korps, Holle vom Militär⸗Bezirkz⸗ gericht Würzburg beim Gen. Kommando III. Armee-Korps, Hof⸗ mann vom Militär. Bezirksgericht München beim Gen. Kommando I. Armee Korpas, Dr. Weigel der Kommandantur Nürnberg bei der 3. Div., Mayer vom Militär Bezirksgericht München und Haus der Kommandantur München bei der 1. Div., Sachs der 3. Inf. Brig. und Deybeck der 2. Inf. Brig. bei der 2. Div. Roth, Erster Staatsanwalt am Militaͤr. Bezirksgericht Würzburg, bei der 3. Div., die Regtg. Auditeure Dr, Mayr der 6. Inf. Brig. bei der 3. Div, Gerftner der 1. Feld. Art. Brig. bei der 3 Div, Binder, Zweiter Staatganwalt am Militär. Bezirksgericht München, bei der 1. Dip. letztere Drei unter Verleibung des Ranges der vierten Klasse, Schultze, rechtskundiger Sekretär am Gen. Auditoriat bei der 2. Div. Meuschel der Kommandantur Würzburg bei der 4. Div., Sator der 10. Inf Brig. bei dieser Brig, Gndreg der Kommandantur Augsburg bei der 4. Div, Bertholdt der 1. Inf. Brig. bei der 5. Div., Eheberg der Kommandantm Regensburg hei der 6. Div, Schmid der 7. Inf. Brig. bei der 14. Div, Zahler des Gouvernements der Feslung Ingolstadt bet diesem Gouvernement, Wolffhügel, Zweiter Staatsanwalt am Militär⸗Bezirksgericht Würzburg, bei der 10. Inf. Brig. Dr. Steidle der 11. Inf. Brig. bel der 2. Div. mit dem Amtssitz in Neu-Ulm, Müller der 8. Inf. Brig, bei der 6. Div., Kin chne⸗ der Kommandantur Landau bei der 5. Div., Wagenknecht der 4. Inf. Brig. beim Gouvernement der Festung Ingoltstadt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

5. September. Zum 1. Oktober d. J.: Sch m al, Kanslhei. rath, Kanzleisekretäx und Registrator vom Gen. Auditoriat, zur Re⸗ monte Inf, Sadowski, Kanzleisekretär und Registratot von der Remonte⸗Insp., als Geheimer Kanzleisekretär zum Kriegs. Min ster un versetz; Knöpfel, Kanzleisekretär des tilt gr. Bent te gerich München, zum Militärgerichteschreiber beim Gen. Komma s⸗ J. Armee Korps, Kaiser, Kanzleisekretär des vtilit ir. Sen te eich Würzburg, zum Militaͤrgerichtsschreiber beim Gen. Komman II. Armee-Korps, ernannt.

8. September. Zum 1. Oktober d. J.:: Mändl, Zahlt, Aspir. des I6. Inf. Regks Großherjog Ferdinand von Toskana, O Zahlmstr. Aspir. des 5. Feld- Art. Regts,, im II. Arme o n Bernrieder, Zahlmstr. Aspir. ves 1. i. Regts. Prin Regen Luitpold, im III. Armee-Korps, zu Zahlmeistern ernannt; Wag n⸗ ö. Zahlmstr. des 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, vom II. unn T. Armee-Korps, Bettler, Zahlmstr. des 22. Inf. Regtè, vom M

zum III. Armee⸗Korps, versetzt.

11. September. Zum 15. I. M.: Mangold, Priester, Königl. . von der Stelle eines Lehrers für kathol. Religlong⸗ und Sitenl'hre am Kadetten Korps, unter Belassung dez Titels Königlicher Professor. Reichenh art, Königl. Pfarrer, von der Stelle ines Lehrers für protestant Religiong⸗ und Slttenlehre am Kadetten⸗ Korps. auf Nachsuchen enthoben; Schneider, Gymnagsial. Professor am Kadetten ⸗Korpgz, in den erbetenen dauernden Ruhestand ge⸗ treten; Kennerknecht, Priester, Präfekt am Adeligen Julianum zu Würjburg;, die Lehrstelle für kathol Religions⸗ und Sittenlehre am Kadettenkorps,. Veit, , in München, die Lehrstelle süt protestant. Religions, und Sittenlehre daselbst, Übertragen; Erhard, Reallehrer an der Realschule in Kempten, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, unter Beförderung zum Gymnasial⸗Pro—⸗ sessor, auf die Lehrstelle für Mathematik am Kadetten korps berufen.

Königlich Sächsische Armee.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministerium g. 10. Sep— tember. Buchholz, Keil, Militäranwärter, als Sekretäre im Kriegszahlamt angestell. Taubert, Schmißrauther, Hart— mann, Proviantamts-Rendanten und Vorstände der Proniantämter Pirna, Grimma, Borna, der Charakter als Proviantmeister verliehen. Battmer, Proviantamts⸗ Rendant, zum Proviant- meister und Vorstand des Proviantamts Dresden ernannt. Butzm ann, Reißig, Proviantamts⸗Kontroleure bei den Probiantämtern Leipzig, Bautzen, unter Belassung in ihren Stellungen, zu Proviantamts⸗ Rendanten befördert. Hottas, Proviantamts⸗ Kontroleur beim Proviantamt Oschatz, zum Provlantamt Dresden hersetzt. Jenke, Proviantamts⸗Assist. beim Proviantamt Leipzig, ur probeweisen Wahrnehmung der Kontroleurgeschäfte beim Propiant⸗ amt Oschatz befehligt.

13. September. Latuske, en . Kasernen⸗Inspektoren auf Probe in Leipzig bezw. Zittau, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt. Der . für den Eintritt dieser Veränderungen ist der 1. Ok— tober .

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee Korps.

Militär ⸗Justizbeamte.

13. September. Aus Anlaß der am 1. Oktober 1900 ein⸗ tretenden Aenderungen in der Organisation der Militärgerichte: v. Landbeck, Gen. Auditeur, Chef der Just ⸗Abtheil. des Kriegs⸗ Ministeriums und Direktor des Ober⸗Kriegsgerichts, v. Silcher, Ober -Kriegsrath, Mitzlied der Justiz⸗ Abtheilung des Kriegs⸗ Ministeriums und des Ober⸗Kriegsgerichts, unter Verleihung des Titels und Ranges eines Gen. Auditeurs, nach Erledigung der am 1. Ok— tober d. Is. anhängigen Geschäfte des Ober Kriegsgerichts und des Militär⸗Revisionsgerichts mit den gesetzlichen Bezügen in den Ruhe⸗ stand versetzt; Schwab, Ober ⸗Kriegsrath, Mitalled der Justiz ‚Abth. des Kriegs-⸗Ministeriums und des Ober⸗Kriegsgerichts, vom 1. Oktober 1900 ab Reichs-Militärgerichtsrath; Herrlinger, Kriegsrath, Mit- glied der Justiz⸗Abtheil. den Kriegs⸗Ministerlums und des Ober— Kriegsgerichts, mit dem Titel und Rang eines Ober⸗Kriegsraths zum Justitiar und vortragenden Rath des Kriens -Ministeriums, Blessing, Kriegsrath, Sekretär der Justiz⸗Abtheil. des Kriegs⸗ Ministeriums und des Ober Kriegsgerichts, unter Verleihung des Ranges auf, der fünften Stufe der Rangordnung, Dr. Werner, Justizratb, Rechtsreferent bei dem Gen. Kommando, zu Ober⸗Kriegsgerichtsräthen bei dem Gen. Kommando, Naumann, Abel, Justijräthe, Garn. Auditeure in Stuttgart, zu Kriegs⸗ gerichtsräthen bei der 26. Div., Schall, Justizrath, Garn. Auditeur in Ulnenmt, zum Kriegsgerichtsrath bei dem Kaiserlichen Festungs⸗ Gouvernement Ulm, Stark, Justizrath, Garn. Auditeur in Wein⸗ garten, San del, Auditeur bei dem 8. Inf. Regt. Nr. 126, Groß⸗ herzog Friedrich von Baden in Straßburg, zu Kriegsgerichtsräthen bei der 27. Div., Dr. Schlayer, Garn. Auditeur in Stuttgart, zum Kriegsgerichtsrath bei dem Gen. Kommando, Kallee, Garn. Auditeur in Ludwigsburg, zum Kriegsgerichlsrath bei der 26. Div., Binder, Haigis, Garn. Auditeure in Um, zu Kriegsgerichtsräthen bei der 27. Div., Schrag, Garn. Auditeur in Ludwigsburg, zum Kriegt⸗ gerichtsrath bei der 26. Div., je zum 1. Oktober 1900 ernannt. Horn, Justizrath, Garn. Auditeur in Heilbronn, behufs Uebertritts in den Königl. preuß. Milttär⸗Justizdienst die Entlassung aus dem 33 württemberg. Militär Justizdienst zum 1. Oktober 1900 ertheilt.

Literatur.

Schriften über das neue Grundbuchrecht. Wäbrend die preußischen Gesetze vom 5. Mai 1872 das Grundbuchrecht kodifizierten, bietet das neue Reichgrecht keine erschöpfende Zusammenstellung der das Grundbuch betreffenden Rechtsnormen. Da die Reichs⸗Grund⸗ buchordnung für das formelle Grundbuchrecht in wesentlichen Be⸗ üehungen nur den Rahmen giebt, der auf Grund der gesetzlichen Vorbehalte theils durch die Landesgesetzgebung, theils durch landes« herrliche Verordnung, theils durch Bestimmungen der Justizverwaltung auszufüllen ist, besteht die Möglichkeit einer verschiedenen Gestaltung des Ausbaues dieses Rechts in den einzelnen Bundesstaaten. Das i schtecht wie es in Preußen gilt, behandeln die folgenden

erke.

Grundbuchordnung. Textausgahe für Preußen mit Anhang, herausgegeben von Dr. W. Turnaudund C. För ster, Reichs⸗ gerichtsräthen. Verlag von Ferdinand Schöningh, Paderborn. Geb. 3,80 M Das Buch enthält den Text der Reichz⸗Grundbuchordnung sowie, im Anschluß an die einzelnen ergänzungsbedürftigen Bestim⸗ mungen derselben, alle anderen auf diesem Rechtsgebiet für das Reich und für Preußen ergangenen gesetzlichen und reglementarischen Vor⸗ schriften. Von einer Erläuterung ist abgesehen worden. Nach dem Vorwort bereiten die Herausgeber ein größeres Werk über das Liegen« Haftsrecht vor, welches die Erläuterung der Grundbuchordnung ent- halten soll. Den Vorarbeiten zu diesen Werk ist bereits ein der vorliegenden Textausgabe beigefügter Anhang von 99 Seiten ent⸗ nommen, der sehr gründliche Erörterungen über den Erwerb und Verluft des Eigenthums an Gruntstücken, über Hypothek, Grund schuld und Rentenschuld sowie einen außerordentlich eingehenden Kommentar (1 S.) zu § 29 der Grundbuchordnung, welcher die formellen Grundlagen der Eintragungen in das Grundbuch regelt, bietet. Mit der schon jetzt erfolgten Veröffentlichung dieser im Vor⸗ wort bescheiden als Uebersichten bezeichneten Abhandlungen aus dem künftigen größeren Werke, das, nach ihnen zu urtheilen, für die Theorie und Praxis sehr werthvoll zu werden verspricht, ist dem Grundbuch richter in hohem Maße gedient.

Grundbuchordnung für das Deutsche Reich nebst den preußischen Ausführungsbestimmungen. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Dr. Otto Fischer, ordentlichem Professor der Rechte an der Universität Breslau. Zweite Auflage, Berlin, J. Gattentag, Verlagsbuchhandlung. Geb. L380 6 Dlese Ausgabe enthält zum Text der Grundbuchordnung und der preußischen Ausführungebestimmungen kurze Anmerkungen, welche den Jufammen⸗ hang der einzelnen Vorschriften derselben unter sich und mit anderen Gesetzen, namentlich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, andeuten, auf die wichtigsten Vorarbeiten verwelsen und ganz kurze sachliche Er⸗ klärungen geben. Dem ersten Bedürfniß des Juristen, auch des Stud lẽtenden sowie der Geschäftswelt vermag die Ausgabe zu ge⸗ ügen. . Die Reich⸗Grundbuchordnung vom 24. März 1897 mit Anmerkungen und Sachregister von Willenbücher, Geheimem Justiz—= rath, Oberlandesgerichtsrath a. D. Zweite, vermehrte Auflage. Aus—= gabe für Preußen. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Kart. , 40 66 Der Verfasser dieses Werkes bleiet den ersten vollftändigen Kommentar zur Grundbuchordnung, der weitergehenden Bedürfnissen der Praxis

zu dienen bestimmt ist und dieser Aufgabe durch eine übersichtliche und trotz der erstrebten Kürze klare, auf den Vorarbeiten aufgebaute Dar⸗ stellung des Rechtsstoffz des Gesetzes und der allgemeinen Grundsätze, die es, beherrschen, e, wird. Die einschlagenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Reichsgesetze, auf welche in der Grundbuchordnung Bejug genommen oder deren Kenntniß zum Verständniß ihrer Vorschriften unentbehrlich ist, sind in den An— merkungen zu letzteren im Wortlaute mitgetheilt, während die für den preußischen Staat ergangenen Ausführungsbestimmungen in einer Anhang wiedergegeben und erläutert sind. Von dem Willen bücher schen Kommentar zur Grundbuchordnung ist auch eine Ausgabe für das Reich erschienen (kart. 150 S606). In dieser ist lediglich das Material verarbeitet, dessen der Praktiker bedarf, um die Grundbuch- ordnung als Reichsgesetz, unabhangig von den daneben laufenden er— gänzenden Bestimmungen der Landesgesetze, anzuwenden; dagegen sind alle Sätze, denen unmittelbare Gelfung nur für Preußen zukommt, ausgeschieden.

Grundbuchrecht. Kommentar zu den grundbuchrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und zur Grundbuchordnung von Dr. Eugen Fuchs, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Lieferung U bis 3. Berlin, J. J. Heine's Verlag. Preis 450 Mn Wie schon der Titel dieses Werkes andeutet, will sein Verfasser eine Zusammen—⸗ stellung der das materielle Liegenschaftsrecht bildenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der formellen Vorschriften der Grund⸗ huchordnung bieten und jene sowohl wie diese in einem erschöpfenden Kommentar erläutern. Das materielle Liegenschaftsrecht soll den ersten, das formelle den zweiten Band bilden. Bisher liegen drei Lieferungen des ersten Bandes vor. In einer kurzen Giagleitung werden die Entstehung des B. G. B. und der Gr. B.. O., der Zeitpunkt des Inkrafttretens, das Verhältniß zum bisherigen Recht, das Herrschafts—⸗ gebiet und die Systematik des B. GB. besprochen. Dann folgt die Bearbeitung des materiellen Liegenschaftsrechts, und zwar werden im ersten Abschnitt die Grundbegriffe theils in der Form des Kommentars zu den 90 bis 103 des B. G. B., theils in systematischer Form erörtert, im zweiten Abschnitt die allgemeinen Vorschriften über Rechte an Grundstücken (685 873 bis 902), im dritten das Eigenthum, zunächst sein Inhalt (68 gö3z bis 924), dann Erwerb und Verlust des Eigen thums an Grundstücken (58 265 bis 928) behandelt. Meist werden mehrere , . des Gesetzbuchs zusammen erläutert. Voraus⸗ geschickt wird stets eine kurze Uebersicht des Inhalts dieser Paragraphen, dann folgt die systematische und geschichtliche Entwickelung der Rechts⸗ norm, bei der überall der innere Zusammenhang der einzelnen Be— stimmungen mit dem ganzen System und mit dem preußischen Recht aufgedeckt und dargethan wird, inwieweit der einzelne Paragraph selbst einleiten der Grundsatz oder Folgesatz eines Grundsatzez oder ein Aus⸗ nahmesatz ist. ö schließt sich die juristische Konstruktion des Rechtsverhältnisses und sodann die Erörterung der Einzelfragen. Das Immobiliarsachenrecht des B. G. B. gehört zu den schwierigsten Materien und wird das kontroversenreichste Gebiet des neuen Rechts werden. Darum ist der vorliegende Kommentar freudig zu begrüßen, der sich durch große Gründlichkeit, sowie eine durchsichtig klare, das Wesentlichste scharf heraushebende Darstellungsweise auszeichnet und dankenswerthe Winke zum Nutzen der künftigen Peaxis giebt.

Das Reichs⸗Grundbuchrecht und die preußischen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen, für die Praxis bearbeitet von Dr. H. Oberneck, Rechtsanwalt beim Kammergericht. TWLVl, 1131 S. Berlin, Karl Heymann's Verlag. Geh. 16 ½ Dieses Werk bezweckt die Einführung in das neue Grundbuchrecht durch eine zusammenhängende systematische Darstellung des gesammten Rechtsstoffs des Reichs Grundbuchrechts in materieller und formeller Beziehung unter Cingliederung des Inhalts der dasselbe betreffenden preußischen Ausführungs« und Ergänzungsbstimmungen und durch Vorführung von Mustern und Beispielen, welche den Gang des Verfahrens, grundbuchrechtliche Erklärungen, Anträge und Ein⸗ tragungen und damit die einzelnen Rechtsinstitute des Grundbuchrechts selbst zur konkreten Anschauung bringen. Der erste Theil, die systematische Darstellung, mit einer Einleitung beginnend, in welcher die Stellung des Grundbuchrechts im System des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs, die Quellen, die zeitlichen Grenzen, das öctliche Geltung gebiet und die Literatur erörtert werden, zerfällt in fünf Bücher. Das erste bebandelt das formelle Grundbuchrecht (die Grundbücher, die Grundbuch⸗Gerichtsbarkeit, das Verfahren und die Einschreibungen), das zweite die allgemeinen Bestimmungen des materiellen Grundbuch⸗ rechts (das Eintragungs und Konsensprinzip, das Rangverhältniß, das Oeffentlichkeits⸗ und Publizitätsprinzip und die Schutzmittel gegen die Gefahren dieses Prinzips), das dritte den Erwerb und Verlust des Immobiliareigenthums, das vierte die begrenzten Rechte an Grundstücken, das fünfte Buch die Hypothek, Grund, und Renten⸗ schuld. Der zweite Theil giebt in der ersten Abtheilung in alpha⸗ betischer Ordnung eine eingehende Darstellung der Legitimations—⸗ fragen, d. h. der Voraussetzungen, welche für bestimmte Personen oder unter bestimmten Umständen zur Legitimation behufs des Erwerbs und der Eintragung erforderlich sind, läßt in der zweiten Abtheilung die preußischen Grundbuchformulare und in 76 Nummern Muster für Anträge, Eintragungsbewilligungen, Rechtsgeschäfte und Eintragungs⸗ verfügungen folgen und giebt in der dritten Abtheilung den Text der Reichs- Grundbuchordnung sowie sämmtlicher bis zum J. Januar 1900 erlassenen preußischen Ausführungsbestimmungen wieder. Ein Gesetzes⸗ und ein eingehendes Sachregister bilden den Schluß des Werkes. Die Arbeit darf nicht nur wegen ihrer praktischen Brauchbarkeit, sondern auch wegen ihres wissenschaftlichen Werthes eine hohe Stelle be⸗ anspruchen. Auch demjenigen, der sich mit dem Grundbuchrecht bereits eifrig beschäftigt hat, wird vielfach erst durch die Ausführungen des Verfassers das Verständniß für die Tragweite gewisser Bestimmungen erschlossen. Die Materialien, die Literatur und die Rechtsprechung, soweit diese noch in Betracht kommt, sind vollständig verwerthet. Aber auch die selbständigen Erörterungen des Verfassers sind ebenso umfassend wie beachtenswerth, und überall ist die Darstellung klar und scharf.

Handbuch des formellen Grundbuchrechts. Eine An— leitung zur Bearbeitung von Grundbuchsachen nach Reichsrecht und nach preußischem Recht von Reinhart Foerster, Landgerichtsrath in Stettin. Verlag von H. W. Müller, Berlin. Geb. 7 M Diese Arbeit beschränkt sich auf eine Darstellung des Verfahrens in Grundbuchsachen nach Reichs. und preußischem Recht und zieht das materielle Recht nur soweit in den Kreis der Betrachtung, alz es zur Klarlegung der Vorschriften über das Verfahren dient. Sie zerfällt in zwel Theile, von denen der erste die allgemeinen Grundsätze, der zweite das formelle Grundbuchrecht der einzutragenden Rechte im einjelnen umfaßt. Zunächst ist für eine klare Systematik und ein präßzises Heraugarbeiten der Grundgedanken des formellen Grundbuch⸗ rechts Sorge getragen, sodann haben die Ergebnisse auf die einzu— tragenden Rechte Anwendung gefunden, und im Anschluß hieran sind auch diejenigen Grundbucheintragungen besprochen, welche durch die n n , in Grundstücke oder dingliche Rechte veranlaßt werden. Die Grundlage der Arbeit bildet die Reichsgrundbuch⸗ ordnung. Aber mit der Darstellung des Reichsrechts ist die des preußischen Landesgrundbuchrechts, wie es sich nach der neuesten Gesetz⸗ gebung und den Ergänzungsbestimmungen gestaltet, verbunden. Sie umfaßt auch die grundbuchrechtlichen Notmen Preußens über die Bahneinheit, Bergwerke, Familtenfideikommisse, Renten- und An⸗ erbengüter, hinsichtlich deren eine Bearbeitung der Vorschriften des neuen Grundbuchrechts noch feblte. Der klaren und übersichtlichen Darstellung sind in allen ihren Theilen die Erfahrungen, welche der Verfasser als Grundbuchrichter gesammelt hat, zu gute gekommen. Er hat für dieselbe die Form einer Anleitung, wie im einzelnen Falle vor dem Grundbuchamt zu verfahren sei, gewählt und überall den Standpunkt des Grundbuchrichters zu Grunde gelegt. Dadurch hat der das neue Recht beherrschende Verfasser für den Grundbuchrichter ein praktisches, die richtige Anwendung des Rechts förderndes Hilfsbuch, für den Notar und die übrigen am Grund⸗ buchverkehr Betheiligten einen brauchbaren und zuverlässigen Weg⸗ weiser geschaffen.

Laud⸗ und Zorstwirthschaft.

Saatenstand in Preußen um die Mitte des Monats Sep tember 1900.

Nach dem im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellten Ergebnissen der Erhebungen über den Stand der Saaten in Preußen berechtigte derselbe um die Mitte des Monats September d. J. zu folgenden Erwartungen (Note 1: sehr gute, 2: gute, 3: mittlere Idurchschnittlichel, 4: geringe, 5: sehr geringe Ernte: Kartoffeln 2.5 (im August 2.4), Klee 3,4 (wie im August), Luzerne 30 (im August 2,9), Wiesenheu 3,0 (wie im August).

Zur Erläuterung dieser Zahlen wird in der Stat. Korr.“ Folgendes bemerkt:

Während der verflossenen Berichtsperiode herrschte in den Pro- vinzen Ost., und. Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, sowie im Regierungsbezirk Trier andauernde Trockenheit, die es zwar ermöglichte, die Halmfrüchte in tadelloser Beschaffenheit einzubringen, insofern aber wieder schädigend wirkte, als alle Hackfrüchte und Futterpflanzen in ihrer Entwickelung gehemmt wurden. Trostlos lauten in dieser Beziehung die Berichte: aus der Provinz Posen und aus einem großen Theil der Probinz Schlesien, wo es seit Monaten nicht geregnet hat und vereinzelt bereits Wasser⸗ mangel eingetreten ist. Beispielsweise meldet der Vertrauensmann des 11. Berichtsbezirk, im Kreise Kolmar in Posen, daß es seit dem 15. April nur zweimal geregnet habe. Erst Anfang September sind in den östlichen Provinzen hier und dort Niederschläge gefallen, die aber zu spät kamen und auch nicht ergiebig genug waren, um den Stand der noch auf dem Felde stehenden Früchte wesentlich zu bessern. Der ganze Westen des Staatsgebietes scheint nach den Berichten hinreichend Feuchtigkeit gehabt zu haben; nur vereinzelt wird über allzu große Nässe Klage geführt. Die Temperatur lag in der letzten Hälfte des Vormonats zumeist über der normalen; Ansang September aber kühlte sich daz Werter derart ab, daß aus 85 Berichtsbeztrken des Ostens für die Zeit vom 6, bis 9. September bereits Nachtfrost gemeldet wird. Von diesen Bezirken entfallen 21 auf den Regierungs- beßirk Köslin, 16 auf Bromberg, 11 auf Marienwerder, je 7 auf Gumbinnen und Stettin, je 5 auf Königsberg und Danzig, je 4 auf Posen, Breslau und Oppeln, 1 Berichtsbeztrk auf Liegnitz. Mause zeigen sich in größeren Mengen nur in den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Merseburg.

Was die für den Septemberbericht in Frage kommenden Fruchk⸗ arten anlangt, so werden die Kartoffeln in ihrem Ertrage den ge⸗ hegten Hoffnungen bei Weitem nicht entsprechen. In den östlichen Provinjen, welche für den Kartoffel bau die wichtigsten sind, haben sich die Knollen, da es in der Entwicklungsjeit völlig an Niederschlägen fehlte, nicht ausbildrn können und sind bei reichlichem Ansatz klein geblieben. Aus dem Westen wieder kommen allgemein Klagen, daß infolge andauernder Niederschläge im Monat Jult besonders Früh. und feinere Speisekartoffeln in tiefen Lagen und auf schwerem Boden faulen; am stärksten scheint die Kartoffelkrankheit in der Provinz Schletswig⸗Holstein, in welcher der Kartoffelbau allerdings nur in geringem Umfange betrieben wird, aufzutreten. Als haltbare und widerstandsfähige Sorte wird auch in diesem Jahre „Magnum bonum“ hervorgehoben. Die ungünstigsten Nachrichten kommen aus der Provinz Posen; aber auch in, den Regterungsbezirken Marien werder, Hannover, Osnabrück, Aurich, Münster und Minden dürfte kaum noch auf eine Mittelernte zu rechnen sein. Im Staats durchschnitte bleibt die Note hinter der des Vormonats um 4 Zehntel zurück.

Der zweite Klee, und Wiesenschnitt hat in den rechtselbischen Provinzen nur geringe Erträge geliefert, konnte aber bis auf kleine Reste in guter Beschaffenheit eingeerntet werden; in den linkselbischen Gebieten war der Ertrag nach Menge und Güte meist zufrieden⸗ stellend. Die Noten für Klee würden nech ungünstiger lauten, wenn nicht ein Theil der Vertrauensmänner bereits den jungen (Stoppel ) Klee, der vieler Orten vollen Bestand zeigt, begutachtet hätte. In einer großen Anzahl der östlichen Berichtsbezirke herrscht Futter⸗ mangel, der sich in der Provinz Posen zur Futternoth gesteigert hat.

Saatenstand und Ernte in Oesterreich.

(Bericht des österreichischen Ackerbau Ministeriums nach dem Stande um die Mitte des Monats September 1900, veröffentlicht in der Wiener Ztg.“ vom 20. September.)

Die verflossene Berichtaperiode charakterisierte sich durch andauernd warme Tagestemperatur und sehr geringe Niederschlags mengen Unter der infolge des Regenmangels herrschenden Dürre hatten hauptsächlich die Länder der nördlichen und mittleren Zone sehr zu leiden; bloß in den Alpenländern besonders in Tirol waren auggiebigere Regenfälle zu verzeichnen, und in diesen Gebieten machte sich die allgemeine Trocken beit nur wenig fühlbar. Zu Ende August sank die Nachttemperatur ziemlich tief; auch wurden aus einigen Gegenden Nachtfröste gemeldet, die jedoch keine bedeutenden Schäden zur Folge hatten. Um den 8. September stellten sich endlich Rlederschläge ein, welche wohl , ,. jedoch, mit Ausnahme der Ostländer, meist nicht aus—⸗ giebig genug waren, um die Folgen der langandauernden Trockenheit vollständig beheben zu können. In der letzten Zeit herrschte in den meisten Ländern wieder warme, trockene Witierung mit ziemlich kühlen Nächten. In einigen Gegenden Steiermartg verursachte am 29. August ein Hagelschlag erheblichen Schaden. Auch aus Tirol und Nieder ⸗Desterreich sind Klagen über Hagelschäden eingelaufen. Die Getreide ⸗Ernte ging, begünstigt durch die trockene Witterung, rasch von statten und kann gegenwärtig mit Ausnahme höherer Lagen, wo noch ein Theil des Hafers einzubringen ist, als beendet angesehen werden. Die Probedrusche von Weizen und Roggen ergeben meist mittelmäßige und schwache Resultate und liefern nur zum geringsten Theil ein qualitatio tadelloses Produkt. Die Angaben des letzteren Berichts, nach welchen der Ernte Ausfall bei Roggen in Böhmen, Mähren, Schlesien und Galizien durchschnittlich ein Drittel des vorjährigen Ergebnisses beträgt und der Ertrag des Vorjahres in keinem Lande erreicht wurde, haben sich bestätigt; auch bei Weizen dürfte das Ernteresultat in Galizien nach den letzten Meldungen dem des Vorjahres um ein Drittel nachstehen. Die Gerstenernte, welche in den letzten Tagen des Monats August beendet wurde, hat in Nieder ⸗Oesterreich, Ober ⸗Oesterreich und den Alpenländern befriedigende Erträge geliefert, und ist man auch mit der Qualität der Frucht, die besonders in Ober ⸗Oesterreich gelobt wird, größtentheils zufriedengestellt. Das Mindererträgniß der Gersten⸗ ernte in Böhmen und Mähren ist durchschnittlich nicht sehr bedeutend, wogegen der Ernte⸗Augsfall in Galizien und der Bukowina auf 20 biz 25 o einer normalen Durchschnittsernte geschätzt werden kann. Der Schnitt des Hafer ist nun bis auf wenige Gebirgslagen beendet; derselbe wurde überall gut eingebracht. Die Erträgnisse dieser Furcht haben nur in Galizien und der Bukowina, dann in einigen Gegenden Böhmens uns Mährens den Erwartungen wenig entsprochen; sonst können sie als gut mittlere bejeichnet werden. Die Stroherträgnisse der Halm⸗ früchte haben wenig befriedigt und laͤssen namentlich in den Ostlandern viel zu wünschen übrig. Der Mais hat in Mähren und zum theil auch in Nieder⸗Oesterreich unter der herrschenden Trockenheit vielfach ge⸗ litten, und sind daselbst die Kolben oft klein und lückenbaft geblieben. In den Alpen und in den Ostländern besonders in der Bukowina begünstigten die letzten Niederschläge seine weitere Entwickelung, und werden dort, wie in den südlichen Distrikten, wo mit der Ern bereitg begonnen wurde, zufriedenstellende Ergebnisse erwartet. Bloß in höberen Gebirgslagen bat der Frucht oft die entsprechende Wärme gefehlt, sodaß die Kolben noch häufig grün sind und die vollständige Ausreifung derselben in Frage gestellt ist. Die Grammet⸗Ernte, welche bloß in höheren Gebirgslagen und einigen Gegenden Galiziens noch nicht beendet ist, ging bei günstiger Witterung vor sich und konnte in guter Qualität unter Dach gebracht werden. In den Gebieten, welche unter dem Regenmangel zu leiden hatten, wurde das Wachsthum des Grummet a die große Trocken · beit beeinträchtigt, und sind die Erträge in nicht genügend feuchten Lagen meist schwach und unbefriedigend ausgefallen. In den Alpen-