1900 / 229 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

. * Ver Grzugapreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 8. —— 6 Insertionapreis für den Naum riner Aruckzeile 30 5. Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; 2. . Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Nost · Anstalten auch die Ezpedition 4864 57 ö des Neutschen Reichs Anzeigers 8 ., Wilhelmstraße Nr. 32. 8 p und Königlich Rreußischen Staats · Anzeigers ]

Ginzelne um mern ko sten 25 5. ner Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. 4 e,, . ;

M 229. Berlin, Mittwoch, den 26. Septemher, Abends. 1900.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö. 3 i a 1 ,, 1 , 6 . i 5 ,,, ö. ö ; j 29 r gulden. Verwꝗltung ver en un n ein⸗ ĩ 8 Ar e e vom 21. Juni 189 esetz⸗ dem Ober und Korps⸗Auditeur. . VII. ,, schaftlichen Verschluß der Reichsschulden, Kommission und der Reichs⸗ ., S. 16 ber cen . Lane che, n, 1 6 Geheimen Justizrath von Bönninghausen den Rothen schulden Verwaltung genommen worden. fösten der Staats beam men was fold! ** Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, Berlin, den 2. Scptern ber h e n, gt: dem Nendanten der vereinigten Ober-Hofmarschallamtz— ; Artikel J.

nd Garten ntendgntur Caffe, Geheimen. Hostath Kn h ö ann, Der Artikel 3 9 der Verordnung vom 8. Mal 187ã Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, Dr. Zwicker Dr. Fischer betreffend die den Justizbeamten bei Dienstgeschäften außer⸗ dem Riechtsanwalt und. Notar, Justizraih Kühn zu Geheimer Finanztath. Königlich sächsischer Geheimer halb des Gerichtsorts zu gewäͤhrenden Tagegelder und Reise⸗ Trachenberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, Tierfch, Rath und Minifferial-⸗Direktor. kosten (Hefe Samm! 8 11M), wird, wie folgt, abgeänkerk— dem Gemeinde⸗Empfänger Gruttorffer zu Nievenheim Geheimer Ober Finanzrath. . f . ; im Kreise 3a n ,,. ö ö Klasse, . a chen u . , ichtic dem Schlafhausmeister Brenner zu Neunkirchen im . Die gerichtlichen Unterbeamten erhalten bei gerichtlichen Kreise Ottweller das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, Bekanntmachung. Geschäften, welche außerhalb des Gerichtsorts in einer Ent⸗ sowie . ö ö fernung von nicht weniger als 2 km vorzunehmen sind, dem Schutzmann a. D. Karl Qu andt zu Breslau, dem cAm 27. September, Abends nach Dienstschluß, wird das . an Zehrungsköͤsten für jeden Tag 2 6 und für Webermeister Johann Schmidt zu Suhl in Kreise Schleu= . 1. . i en en d nn, . jedes Shen arte genommene Nachiquartier zusätzlich ̃ k aussee 13 nach dem Hau önigchaussee verlegt. 1565 n. . ö 2? Berlin C., den 25. September 1900. II. wenn ohh das Diensigeschäft in einer Eatfernung nn w wltlelhen. ,, . ellen ge felü eien wel m gn i . V. m ge e e an Zehrungs⸗ . kosten zz Dlenstrrise au . . III. wenn sich die Dienstreise au zwei Tage erstreckt un innerhalb vierundzwanzig Stunden beendet wird, an Deutsches Reich. Bekanntm ach un g Zehrungskosten insgesammt 3 6 und für das aus⸗ . ö . ö ö wärts genommene Nachtquarlier zusätzlich 1 50 3. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des die Ausführung der Unfallversicherungsgesetze War der Unterbeamte genöthigt, sich der Eisenbahn, des Reichs Allergnädigst geruht: betreffend. Dampfschiffs oder eines anderen BVefoͤrderungsmittels zu be⸗ die bisherigen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektoren Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Abãnderung dienen oder waren sonstige nothwendige Unkosten, wie Brücken⸗ Baurgth Bossert in Colmar und Baurath Bozenhardt in der Unfallverficherungsgefetz, vom 30. Jun 1900. des Gewerbe⸗ oder Fährgelder, aufzuwenden, so sind die hierdurch erwachsenen Straßburg zu Eisenbahn⸗Betriebs-Direktoren unter Belassung ,, . des k 3 , . sie . . u . des Ranges der Räthe vierter Klaffe zu ernennen. gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. uli 1 Werden die Unterbeamten zur Dienstlei ung bei aus⸗ z fe Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 29. Seite 573 und 9) wird hiermit be⸗ wärtigen Gerichtstagen zugezogen, so erhalten fie Tagegelder stimmt: und . 6. r el. der ge n, : 3 ; ; §1. vom 24. März 1833 (GesetzSamml. S. 127) und der das ; 34 , Landes- und . ist das Ministerium selbe abändernden Bestimmungen. ardt ist die Verwaltung der Betriebs⸗Direktio bezw. des Innern. Artikel I Straßburg II übertragen worden. 922 5 . . . ö *. b,, ö ! lie se diejenigen Dienstreisen An⸗ Die den höheren Verwaltungsbehörden zu ewiesenen Diese Verardnung findet auf dieß . geri e , werden in den ahn der 681 14, 5. und 105 r,, Le, 6 spateren Tage als dem 30. e 8ek t don dem Landes-Versicherungsamt, im übrigen bon den Kreis tember 1 w . ; Set anntm ach u ng aͤmtern wahrgenommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift betreffend die Rieberlegung . im Rechnungs⸗ Für die der bergpolizeilichen Aufsicht unterworfenen Be- und beigedrucktem Königlichen Insiegel. iahre 1899 durch die Tligungsfonds Lingelösten triebe (Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unter⸗ Gegeben Neues Palais, den . August 1900. Sch ulden dokumente des Deutschen Reichs. irdische Steinbrüche und Sandgruben) ist die obere Bergbehörde J. 8. Wilhelm. t Die im e niehr. 1899 eingelösten, ö , als höhere Verwaltungsbehörde zuständig. von Miquel. Schönstedt. tehenden Nachweisung aufgeführten unverzinslichen Reichs— 83 Schatzanweisungen über 23 600 006 M0 find nach Ausweis der Die Obliegenheiten der unteren Verwaltunas— Wäruhteg, befindlichen Beschrinig:ng heute nach Varschrist der be hr ben eib ö. Stäbien mit uͤer 20 So0 Kinn hn en Minister ium für Landwirthschaft, Do man en . 1 wund ff. der eich chuldenordnung pom 1d. Mär; den wer Bürgermeistereien, im übrigen von den Kreisaäͤmtern und Forsten. (Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 139) und des 516 des preußischen wahrzunehmen. All ; B Sesetzes vom 24. Februar 18650 (Geseßz Samml. S. 577 von nr üzeilicken Mufß; ö AlIgemeine Verfügung, . sebruar S: 65. Für die der berqpolizeilichen Aufsicht unterstehenden Be ö ö ( der Reichsschulden⸗Kommission und uns in gemeinschaftlichen triebe sind die Bergmelsterelen als unter Verwaltungsbehörden betreffend die Verwerthung geringer Brennhölzer.

Verschluß genommen worden. zuständig. : Der in neuester Zeit hervorgetretene Mangel an Brenn⸗ Berlin, den 22. September 1900. . . . hol läßt, es dringend wünschenswörth erscheinen“ die geringen Reichsschulden⸗Verwaltung. Ortspolizeibehörden sind die Bürgermeistereien oder Brennhölzer, welche bisher oft nicht genügenden Absatz ge⸗ von Hoffmann. die für einzelne Gemeinden und Gemarkungen bestellten be⸗ funden haben, namentlich Stockholz und schwächeres Reisig, in sonderen staatlichen Polizeibehörden oder Polizeibeamten. größerer Menge zum Verkauf zu stellen. Wo es an einerkäus! Nachweisung Bei den der , , Aufsicht unterstehenden Be⸗ reichenden Zahl von Holzhauern fehlt, wird häufig durch Selbst⸗ der im Rechnungsjahre 1899 durch die Tilgungsfonds trieben haben die Bergmeistereien die Verrichtungen der Orts⸗ werbung des Stockholzes seitens der Käufer der angestrebte eingelösten Schuidendokumente des Deutschen Reichs. polizeibehörden auszuüben. . weck zu erreichen fein. Auf eine gesteigerte Einnahme . 8 5. . ür die Forstkasse ist dabei viel weniger Gewicht zu legen, als Als Behörden, welche nach 5 24 des Bau⸗Unfallversiche⸗ auf die vermehrte Gelegenheit, den Brennholzbedarf den minder E Bet rungsgesetzes zuständig sind, werden die Bürgermeisterelen emittellen zu befriedigen und im volkswirthschaftlichen Inter— SDetrag bestimmt. . esse Forsterzeugnisse zu verwerthen, die bisher unbenutzt ge⸗ § 6. blieben sind. Es kommt hinzu, daß die Koslen, die in einer Ueber die Beschwerde gegen Straffestsetzungen des Ge⸗ Zahl von Oberförstereien aufgewendet worden sind, um zu nossenschaftsvorstandes (5 149 des Gewerbe⸗Unfallversicherungs⸗ Verminderung der Beschädigungen durch Ruͤsselkaͤfer die Nadel⸗ Unveriinsliche / gesetzes) entscheidet das Landes⸗BVersicherungsamt. holjstöcke mit kleinen Erdhügeln zu bedecken, durch ausgedehnter

Reicks. Schatzanweissungen von 1899: 27 Stockrodung in Wegfall kommen.

Serie XIV. Fällig am 10. Januar 196 1 Di ; 5.7. ; Die Königlichen Regierungen wollen Sich die Ausbeute ; / / iese Bestimmungen treien am 1. Oktober 1900 in Kraft. n ( j ros St a ioc a r' oogooo . ö ,, e . r

Bezeichnung der Dokumente

Nr. der Packete

; 2 n,, er. der Durchforstungsschläͤge, sorgfältig angelegen sein lassen und Serie XV. n . R 2 i 6 kenne nr 1856 (Regierungsblatt Nr. 3) zum 1. Juli f J Anzeige darüber machen, was in dieser

Li ; ; g ; s egg , . ö 10099 oo ö 100 10 000 000 Darmstadt, am 21. September 1900 3 worden ist, und welche Erfolge erzielt rie ; g am 24. Januar . ; r n,, = Litt. A. Nr. J big 30 Großherzogliches e mn des Innern. Berlin W. 9, den 18. September 1900.

30 Stu i loo oo M aber 3 ooo ooo g J Co oo Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Summe 230 23 Os Freiherr von Hamm'erstein. Berlin, den 8. September 1900.

Königlich preußische Kontrole der Staatgpapiere. An sämmtliche Königlichen Regierungen mit Ausschluß Cramer. R ö nigreich Preußen. von Aurich und Sigmaringen.

Nach der betreffenden Tilgungsfondsrechnung für dat Rechnungt; Verordnung 6 1 g . ern gg . über die den Justizbeamten bei Dien stgeschäften erlin, den 19. September h Justi ; . Sch ul außerhalb des Gerichtsoris zu gewähren den Tage⸗ Betanntmachung.

8, . Geheimer e ffisator gelder und Reisekosten. ö ai ß i 2 n, an gie i öͤniglich preußische allgemeine Wittwen⸗ erpflegungs⸗ Ansta aber r, , , Heeichreten 2z0 Reiche Schatzanweisungen win , n,, m, J om 28. Dezember 1775 werden nachstehend die Nummern der ü Brejunbhswchnzig Millionen Mart Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Aufnahmescheine derjenigen Interessenten unserer Anftalt sind heute einzeln rar e, dabei richtig befunden und in die oben verordnen auf Grund des 3 12 des Gesetzes vom 24. März bekannt gemacht, deren eiträge gegenwärtig für einen oder angegebenen Packete gebracht worden. 1873 (GesetzSamml. S. 122) und des Artikels 1 § 12 der drei Termine ruͤckständig sind.