Im Schutzechlete van Deut sch. Stbwestafrika ist in Karibib eine Postanstalt eingerichtet worden.
Vom 1. Oktober ab wird in Deut sch⸗Neu⸗Guinea auch bei der e ähh in Herbertshöhe der Postanweisungs« . dien st eingeführt.
Bremen, 28. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Lahn! 26. Sept. Reise v. Cherbourg n. New Vork, Straßburg“, mit dem Truppentransport n. Oft, Asien best., 18. Sept. v. Hongkong n. Taku fortges. Ems“, n. New Jork best, 27. Sept. Punta Delgada passiert. „Karlsruhe“ 27. Sept. Reise v. Fremantle n. Adelaide fortges. Aller 27. Sept. v. New Jork n. Bremen abgeg. „Hamburg“, v. Ost⸗Asien kommend, 27. Sept. in Schanghai angekommen.
Hamburg, 28. September. (W. T B.) Hamburg- Amerika⸗ Linie. Dampfer „Auguste Vietoria“, v. Hamburg über Southampton und Cherbourg n. New Jork, 27. Sept. Cuxhaven vafsiert. ‚Fürst Bismarck“, v. New Jork n. Hamburg, 27. Sept. v. Cherbourg abgeg. Patricia“ 28. Sept. auf der Elbe bei Brunshausen, Pennsylvania“ 27. Sept. in New York angek. „Kaiser Friedrich 27. Sept. von New York über Plymouth und Cherbourg nach Hamburg abgegangen. „Valencia“, von Hamburg nach Westindien, 27. Sept. in Antwerpen, „Teutonia in Hamburg und ‚Bengalia“, v. Hamburg n. Baltimore, in Philadelphia angek. ‚ Marten 27 Sept. v. Baltimore n. Hamburg abgeg. „Westphalia“, v. Hamburg n. Montreal, 27. Sept. Cuxhaven passiert. „ Sieilia“, v. Buenos Aires n. Genua, 27. Sept. v. Barcelona, Saxonia“ 26. Sept. v. Kobe n. Schanghat, ‚Asturia“ 27. Sept. v. Kobe n. Moji abgeg. „Aragonia“, v. Hamburg n. Ost / Asien, 27. Sept. Cuxhaven passiert. ‚Cheruskia“, v. Hamburg n. West-Indien, 27. Sept. v. Hapre abgegangen.
London, 27. Seytember. (W. T. B.) Castle - Linie. Dampfer „Pembroke Castle' heute auf Ausrelse v. Southampton abgegangen.
Theater und Musik.
Theater des Westens.
Gestern ging zum Besten des Denkmalfonds für Albert Lortzing und als Gedenkfeier für bie vor fünfzig Jahren erfolgte erste Auf⸗— führung des Werks an der hiesigen Kroll'schen Bühne die romantische Zauber⸗Oper deß Komponisten „Undine“ neu einstudiert zum fünfzigsten Male im Charlottenburger Theater in Scene. Bei dleser Gelegenheit wurde wieder auf dle ursprüngliche Gestalt derselben zurück⸗ gegriffen und diese Lieblingsschöpfung Lortzing's in einer seinen Inten— fionen möglichst entsprechenden Gestalt wiedergegeben. Hierin bestand die dem Andenken des Meisters gewidmete Feierlichkeit dieser Festoorstellung, welche dadurch eindrucksvoller war, als es durch äußere Veranstaltungen plelleicht der Fall gewesen wäre. Es war zunächst die Arie der Bertalda wiederhergestellt und dadurch der Charakter dieser Rolle wesentlich sympathischer und verständlicher ausgestaltet. Die Ver⸗ treterin derselben, Fräulein Salvi, hätte freilich etwas temperament-⸗ voller singen können. Ferner wurde, statt der Gumbert'schen Einlage für die Partie des Kühleborn. das an melodischen und dramatischen Schönheiten so reiche Duett zwischen Undine und Kühleborn von Fräulein Goetzel und Herrn Waschow äußerst wirkungsvoll zu Gehör gebracht. Auch die Wiedergabe des Larghetto Undinen's .Stoße von Dir nicht die Deinen“, sowie die Wiederherstellung bes Jagdchors und der Arie Hugo's, letztere von Herrn Meyer recht ansprechend gesungen, müssen als eine dankenswerthe Bereicherung dieser Neueinstudierung bezeichnet werden. Die letztere verdiente überhaupt rückhaltlose Anerkennung. Sie war in jeder Beziehung eine gelungene und erfuhr lehhaften
Beifall von seiten des ziemlich zahlreich erschienenen Publikums. Ganz be⸗ sonders müssen aber die Leistungen von Chor und Orchester unter Herrn Direktor Georg Richard Kruse's verständnißvoller Leitung hervor— gehoben werden.
Im Königlichen Opernhause findet morgen der erste Symphonie Abend der Königlichen Kapelle unter Kapell⸗ meister Felix Weingartner's Leitung statt. Mittags 12 Uhr ist die öffentliche Hauptprobe, zu welcher Billets in der Hofmusikalien« handlung von Bote u. Bock käuflich sind. — Gounod's Oper Margarethe“ mit Fräulein Hiedler in der Titel⸗ rolle in Scene. Den Faust singt Herr Kraus, den Valentin Herr Hoffmann, den Siebel Fräulein Rothauser; den Mephistopheles giebt Herr Theodor Bertram als letzte Gastyolle.
Im Königlichen Schauspvielhause findet morgen eine Auffübrung von Vietorien Sardou's Lustspiel, Madame Sans-Gäne“ mit Frau Paula Conrad als Cathérine Hübschsr statt. Den Marschall Lesobre spielt Herr Molenar, den Grafen Neipperg Herr Christians, den Fouchs Herr Grube, den Napoleon JI. Herr Kraußneck, den Herzog Savary Herr Oberlaender, den Marschall Duro Herr Nesper. — Am Mittwoch nächster Woche wird Shakespeare's Trauerspiel „Julius Caesar“ gegeben. — Am 5. und 6. Oktober findet eine Gesammt⸗Aufführung von Schiller's ‚Wallen⸗ stein . Trilogie statt.
Im Neuen Königlichen Opern-⸗-Theater gelangt morgen Arthur Sulliban's Operette ‚Der Mikado“ zur Aufführung.
Im Deutschen Theater geht am Mittwoch nächster Woche Otto Erich Hartleben's Tragödie ‚Rosenmontag“ zum ersten Mal in Seene.
Im Berliner Theater wird Björnson's Schauspiel „Ueber unsere Kraft“ morgen und am Sonntag Abend gegeben.
Im Schiller⸗Theater wird morgen, Sonnabend, die Aus— gabe von festen Abonnements für das erste Quartal geschlossen.
Mannigfaltiges. Berlin, den 28. September 1900.
Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zunächst den Bericht des Ausschusses über die Vorlage, betreffend den Umbau des Wasserwerks am Tegeler See und die Erweiterung des Wasserwerketz am Müggelsee, entgegen. Der Antrag des Ausschusseg lautete: ‚A, Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß I) die ältere Hälfte des Wasserwerks am Tegeler See umgebaut wird dergestalt, daß das Wasser nicht mehr dem See, sondern dem Untergrunde entnommen wird, 2) das Wasserwerk am Müggelsee, und zwar ebenfalls unter Verwendung von Grundwasser, weiter ausgebaut wird. B. Die Versammlung bewilligt zur Ausarbeitung der bezüg⸗ lichen Entwürfe sowie zur vorläufigen Beschaffung von Material zu 1 150 000 M, zu 2) 250 000 S½ aus Anleihemitteln und sieht der Vorlegung der speziellen Entwürfe und Kostenanschläge entgegen.“ Hierzu lag ein Antrag des Stadtu. Dr. Schwalbe vor: die Versammlung möge den Magistrat ersuchen, ihr das Material und die Ergebnisse der vom Magistrat vorgenommenen Untersuchungen der letzten Periode zugänglich zu machen. Nach kurzer Debatte wurde der Ausschußantrag mit dem Antrag Schwalbe angenommen. — Die Versammlung ermächtigte darauf ohne Debatte den Magistrat zu dem Abschluß eines Tauschvertrags, betreffend Grundstücke in Rüdersdorf, und zu der Verpachtung einer zur Gasanstalt in Schmargendorf ge— hörigen Ackerparzelle unter dem abgeschätzten Pachtwerthe. — Die be— antragte Uebernahme der Kosten einer Vertretung des Professors
Am Sonntag geht.
Dr. Gebhardt, der von der Akademie der Künste zur Mitarb dem Werke über Wilhelm von Humboldt berufen ist, ee. Debatte bewilligt und eine Vorlage, betreffend die anderweite Ver⸗ miethung der Albuminfahrik auf dem Viehhofe, auf Antrag dez Stadtv. Wallach einem Ausschuß zur Vorberathung überwiesen. “ Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung.
Der Nennungesschluß für das große allgemeine Sportfest welches am . Oltober im „Sportpark“ zu Friedenau veranstalle wird und, dessen Reinertrag dem Deutschen Hilfsgomité für Qst-Asien übermittelt werden soll, erfolgt am Sonntag, den 30. September, Abends 10 Uhr, in der Geschäftsstelle der „Inter, nationalen illustrierten Bäder⸗ und Sportzeitung“, Berlin NW. Universitätsstraße 4 Das Programm der Veranstaltung lautet Automobil ˖ Blumenkorso von der „Permanenten Automobil. Ausz. stellung' in Berlin, Georgenstraße, nach dem Sportpark in Friedenau; athletischer Sport; Radfahren; Tauziehen der in Berlin garnifonie' renden Regimenter, und zwar einer Mannschaft von 8 Mann von jedem Regiment. ö
Im Cireus Schumann werden in dieser Salson all monatlich Novitäten auf dem Programm erscheinen. Für den Oktober ist ein völlig neuer Spielplan aufgestellt. Die englische Reiterfamilie Hummel, die musikalische russische Truppe Alex, die Parforcereiterin Miß QBrien u. A. werden demnächst debutteren. Auch Fraulein Dora Schumann, die Tochter des Direktors, wird in den nächsten Tagen zum ersten Male in der Manége als Schulreiterin erscheinen. Täglich geht außerdem die erfolgreiche Pantomime „China“ in Scene.
. Roth fließ (Reg.⸗Bez. Königsberg), 27. September. (W. T. B. Amtlich wird gemeldet: Am 26. September Abends wurde auf der Nebenbahn Rothfließ —Rudezannvein Landfuhrwerk durch den Zug 425 über fahren und der Führer des Wageng, Gastwirth Steiner aus Bredinken bei Bischoféburg, auf der Stelle getödtet.
Kiel, 28. September. (W. T. B.) Von fünf Matrosen er Kriegsmarine, welche in der letzten Nacht eine Segelfahrt in der Kieler Föhrde unternahmen, sind, wie die „Kieler Zeitung“ mit— theilt, infolge Kenterns des Boot vier ertrunken. Drei der Verunglückten waren Reservisten, die heute entlassen werden sollten.
4 (W. T. B Lloyds s“ Agent auf Island meldet unter dem 20. 8. M: Starker Wind trieb fast alle bei der Küste ankernden Fischerboote an das Land. Mehrere Menschen wurden getödtet oder verletzt; die Heuernte ist vernichtet.
London, 27. September.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 28. September 1900, 8 Uhr Vormittags.
385 8 B.
tur
ö elsius
Wind ⸗ stärke, ͤ ! . etter Wind⸗ Wetter.
richtung
3
steere u reduz.
8 7
Per
*
a. 00u. ] 1
5
841 E
8 7
in N E
Tem n
station
S*
—— —
Stornoway. Blacksod . .. Shields ... Seilly .... Isle d'Aix. Parig .. Blissingen .. . hristiansund Skudesnaetz . Skagen ... Kopenhagen. Karlstad ... Stockholm. Wisby .. SVaparanda. Borkum ... Keitum .. amburg .. winemünde Rügenwalder⸗ münde. .. Neufahrwasser Memel Münste⸗ (Westf) .. ö. Hannover.. 55,8 4 wolkig Berlin. ... 2 Regen Chemnitz .. Regen Breslau... 3 bedeckt Metz 2 wolkig
Frankfuri (Main) .. SW 1Lhedeckt 16,3 3 NO 3 Regen
Karlsrube .. 16,8 München.. Windstille halb bed. 1477
Der höchste Luftdruck liegt über Südost Europa, eine Depression von unter 755 mm über Skandi⸗ navien und bei den britischen Jaseln, ein Minimum von unter 7465 mm über Lappland. In Deutsch⸗ land ist das Wetter mild, außer an der Ostseeküste, trübe bei schwachen Süpwestwinden. Mildes, meist trübes Wetter mit Regenfällen wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.
e Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern=
baus. I. Symphonie⸗ Abend der Königlichen Fapelle. Dirigent: Herr Kapellmeister Felix Wein— gartner. Anfang 75 Uhr. — Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Sauptprobe. Billet. Verkauf hierzu von 11—12 Uhr im Opernhause. Ein Theater⸗ Billetverkauf findet heute nicht statt. Schauspielhaus. 210. Vorstellung. Madame Sans Gene. Lustspiel in 4 Auftügen von Victorien Sardou. (Cathérine Huebschsr: Frau Paula Conrad, als Gast.) Anfang 79 Uhr.
Lhalb bed. H wolkig 3 bedeckt 2 bedeckt 3 Regen 2 Regen 2 halb bed. 4 heiter 4 Dunst 3 Dunst 2 bedeckt 6 woltenlos WS 6 Regen Windftille halb bed. 3,4 4 bedeckt 9 2 bedeckt 4 bedeckt 2 heiter
2222 O — do de d ni
OD COC
22222222
1 .
1222222
wolkenlos Dunst 3 Dunst
8
GGG GGe
8 S886
— — — — W — S d e o D Do do
n. 6
83
.
Neues Opern⸗Theater. Der Mikado. Burleske— Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Seenisches Arrangement von Balletmeister Gundlach. Anfang 73 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 198. Vorstellung. Mar—⸗ garethe. Oper in 5 Akten von Charles Gounod. Text nach Wolfgang von Goethe's Faust, von Jules Barbier und Michel Carr. (Mephistopheles: Herr Theodor Bertram. Königlich Bayerischer Hof.Opern⸗ sänger, als letzte Gastrolle Anfang 795 Uhr.
Schauspielhauß 211. Vorstellung. Madame Sans ⸗GSue. Lustspiel in 4 Aufjügen von Victorien Sardou. (Cathérine Huebschét: Frau Paula Conrad, als Gast.) Anfang 74 Uhr.
Neues Opern Theater. Der Mikado.
. Anfang 77 Uhr. Vorstellung Nr. 65.
Deulsches Theater. Sonnabend: Die Weber. Anfang 75 Uhr.
Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Wenn Todten erwachen. — Abends 75 Uhr: Biberpelz.
Montag: Hedda Gabler.
wir Der
Berliner Theater. Sonnabend: Ueber unsere Kraft. . Sonntag. Nachmittags 24 Ulr: Der Pfarrer e, , . — Abends 75 Uhr: Ueber unsere
ra *
Montag: Prinz Friedrich von Homburg.
Schiller ⸗ Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die goldne Eva. Lustsplel in 3 Akten von Franz von Schönthan und Franz Keppel⸗Ellfeld. ĩ
Sonntag, Nachmiftags 3 Uhr: Faust, von Goethe. Per Tragödie J. Theil. Zweiter Abend. — Abends 8 Uhr: Die Ghre.
Montag, Abends 8 Uhr: Die golbue Eva.
Theater des Westens. Sonnabend: Volks— thümliche Vorstellung zu halben Preisen: Zar und Simmermann.
Sonntag, Nachmittags: Zu balben Preisen: Der Troubadour. — Abends: Der Betielstudent.
Montag: Der Freischütz.
Lessing Theater. Sonnabend: Gastsplel von Gleonora Duse. Sogno d'un mattino di primavera. fir nut. La Locandiera.
Sonntag: Gastspiel von Eleonora Duse. Signora dalle Camelie.
Montag: Gastspiel von Elennora Duse. Heddn Gnbler.
La
Nenes Theater. (Direktion: Nuscha Butze) Sonnabend: Der weiße Hirsch. Schwank in 3 Akten von Carl Pander. Vorher: Revanche. (Lo trait du Parthe.) Lustspiel in 1 Akt von Lydia Gräfin Rostopchine. Anfang 71 Uhr.
Sonntag: Der weiße Hirsch. — Nevanche.
Sonntag, Rachmittza gs 3 Uhr: Zu halben Preisen: Nackte Kunst.
Residenz · Theater. Dtreltlon: Sigmund Lauten⸗
burg. Sonnabend: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim) Schwank in 3 Akten bon Georges Feydeau. Nebersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 75 Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Die Dame von Maxim.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlaswagen⸗ Kontroleur.
Thalin · Theater. Sonnabend: Der Liebes⸗ schlüffel. Große Ausftattungsposse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean Kren und Alfred 9 Musik von Max Schmidt. Anfang 74 .
Sonntag Tage: Der Liebes schlůüssel.
und solgende
Bentral · Theater. Sonnabend: Der griechische Sklave. (A Greek Slave.) Ausstattungs Operette in 3 Akten von Sidney Joneg. Anfang
73 Uhr. Der griechische
Sonntag und folgende Tage: Sklave.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Die Geisha.
Zirhus Alb. Sthumann. Sonnabend, Abends präzise 7 Uhr: L. Grande Soiree High-Life. Gala · Programm. U. a.: Direktor Alb. Schumann'g neueste Original-⸗-Dressuren. Die mufsikalischen Hengste. — Der Trium phwagen vom Branden⸗ burger Thor. — Die Troika. — Mlle. Adrienne, Schulreiterin. — Die 4 Jockeys. Zum Schluß: Der phänomenale Sprung aller 4 Jockeys auf ein Pferd. Lroupe Prosper, Elite Parterre- Akrobaten, sowie das übrige vorzügliche Programm. Zum Schluß: China. Bilder aus der Gegenwart in 3 Abtheilungen von August Siems. In Scene gesetzt und mit neuen Wassereffekten versehen vom Direktor Alb. Schumann.
Sonntag, Abends 7 Uhr: Nur eine große außerordentliche Vorstellung und China.
ö /// / / Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Verw. Fr. Hilbegard von Gotsch, geb. von Enckevort, mit Hrn. Oberleutnant Gerhard Grafen von Rintberg (Berlin). — Frl. Else Koebke n. rn Fabrikbesitzer Ernst Kewes (Charlotten-
urg).
Verehelicht: Hr. Oberst z. D. Frantz mit Frl. Gertrud Lübeck (Berlin). — Hr. Hauptmann Wilhelm von Zimmermann mit Frl. Flora von Zimmermann (Langmeil). = Hr. Qberleutnant Fried⸗ rich Wilhelm Graf von Schlieffen mit Fel. Ada von Witte (Berlin). — Hr Oberleutnant Wil—⸗ helm Frhr. von Nauendorf mit Frl. Ada von Thümen (Göbel). — Hr. Oberleutnant Friedrich von Möllendorff⸗Horst mit Frl. Ilse von Grae⸗ venitz (Schilde)ẽ — Hr. Oberleutnant Siegeg—« mund Fehr. von Seherr⸗Thoß mit Frl. Marga⸗ rethe von Rothmaler (Breslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Generalmajor von Schulz (Dresden). — Hrn. Rittmeister Rust
(Grimma). — Hrn. Kurt von Klitzing (Grassee). — Hrn. Oberleutnant Max Knoch (Rasseh.
Gestorhen: Hr. Leutnant Hans von nebel (Meiningen). — Hr. Hans von Sebottendorff (Schöneberg). — Freifr. Antoinette von Holi⸗ bausen, geb. Freiin von Gablenz (Blankenburg i Th.). — Alone Freifr. von Diepenbroick⸗Grüter, geb. Heyne (Hannover).
11 2* — * — 1
/R 9 ; 2X ll Nachruf. ö Durch den Tod des Königlichen Geheimen Kommerzienraths Herrn r. H. Delbrück ist der unterzeichnete Verein seines ersten Vor— sitzenden beraubt worden. . Der Verstorbene — Mitbegründer des Vereins — hat es verstanden, in seiner 20 jäh. rigen energischen Leitung desselben mit dem ihm eigenen praktischen Scharfblick und unermüd⸗ lichem Eifer die erfolgreiche Wirksamkeit des gemeinnützlichen Vereins weit über die Grenzen der Provinz Pommern auszudehnen und dem ⸗ selben sowobl bei den Staatsbehörden, wie bei allen Interessenten vollste Anerkennung zu ver⸗ schaffen. . Wir sind durch diesen Trauerfall auf dag Schmerzlichste betroffen und werden dem hoch⸗ verdienten Verstorbenen ein dauerndes, ehrendes Andenken bewahren. Stettin, den 27. September 1900.
Der Porstand des Pommerschen Vereins zur
Ueherwachung von Dampftzesseln. R. Meyer, stellvertretender Vorsitzender.
561125 . Nach schwerem Leiden verschied gestern in Deringsdorf unser langjähriger Vorsitzender, der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Dr. Delbrück.
Wir betrauern in dem Verblichenen unsern ebenso streng gerechten, als überaus leutseligen Vorgesetzten.
Wir werden demselben allezeit ein treues
ehrendes Andenken bewahren.
Stettin, den 27. September 1900.
Die Beamten des Pommerschen Vereins zur Ueherwachung von Dampftzesseln.
.
Verantwortlicher Redakteur: J. V.:: von Bojanowskki in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage),
somie den wiederholten Aufruf gekündigter Schlesischer landschaftlicher Pfandbriefe.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
41964).
M 2z31.
Amtliches. Deutsches Reich.
Dr ö rd ü ung
zur Ausführung der Unfallversicherungsgesetze bes Deutschen Reichs, Gesetz vom 30. Juni 1900.
Von Gottes Gnaden, Wir, Albrecht, Prinz von Preußen ꝛc., Regent des Herzogthums Braunschweig, verordnen hiermit zur Ausführung der Unfallversicherungs⸗ gesetze des Deutschen Reichs — Gesetz, betreffend die Abände⸗ rung der Unfalloersicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900, Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 29 Seite 573 ff. — soweit deren Bestim⸗ mungen am 1. Oktober d. J. in Kraft treten, was folgt: J. Zu allen Unfallversicherungsgesetzen.
„Ortspolizeibehörde“ im Sinne des Reichsgesetzes ist in der Stadt Braunschweig die Herzogliche Polizei⸗ direktion, in den übrigen Städten der Vorsteher des Stadtmagistrais bezw. der Verwalter der Polizei nach Maß⸗ gabe des 3 101 der Städteordnung, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher, in den Gemarkungen der Lokalpolizei⸗ beamte (8 152 der Landgemeindeordnung), vergl. jedoch IL 82.
„Gemeindebehörde“ im Sinne des Reichsgesetzes ist in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher.
II. Zu dem Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetze. 5 1
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 88 14, 35, 42, 165, 115 und 122 des Reichsgesetzes ist Herzogliches Staats⸗Ministerium, Abtheilung des Innern.
„Untere Verwaltungsbehörde“ ist im Sinne der S8 6, 11, 35, 56, 57, 58, 59, 61, 87, 95, 96, 104, 1965, 119 und 121 des Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig der Stadtmagistrat,
im Sinne der 88 70, 72 und 92 in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher.
Hinsichtlich der bergbaulichen Betriebe werden die Obliegen⸗ heiten der unteren Verwaltungsbehörde von dem Bergrevier⸗ beamten (8 191 des Berggesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 1893 Nr. 33) wahrgenommen.
8§ 2.
Für die bergbaulichen Betriebe gilt als Ortspolizeibehörde
im Sinne des Reichsgesetzes der Bergrevierbeamte. 2129 8 2.
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes im Sinne des 8 149 des Reichsgesetzes ent⸗ scheidet die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ schweig die Herzogliche Polizeidirektion.
84
Die Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗Unfall⸗ versicherungsgeseßes vom 6. Juli 1884 d. d. Braunschweig, den 24. Juli 1884 Nr. 22 und die Verordnung vom 22. August 1897 Nr. 32, die Zuständigkeit des Bergrevier⸗ beamten bei Ausführung des Reichs-Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend, werden aufgehoben.
II. Zu dem Unfallversicherungsgesetze für
Land⸗ und Forstwirthschaft. 81.
„Höhere Verwaltungsbehöͤrde“ ist im Sinne der 8 10, 13, 36, 44, 58, 123 und 129 des Reichsgesetzes Herzogliches Staats⸗ Ministerium, Abtheilung des Innern,
im Sinne des 8§ 26 die Herzogliche Kreisdirektion.
„Untere Verwaltungsbehörde“ ist im Sinne der S8 5, 10, 14, 58, 67, 93, 101, 102, 126 und 128 des Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisditektion, in der Stadt Braunschweig der Stadtmagistrat,
im Sinne der S8 76, 78 und 98 in den Städten der Stadtmagistrat, in den on , m, nnen der Gemeindevorsteher. 8 2.
Zur Abgabe der nach 8 29 Absatz 1 und 2 des Reichs⸗ gesetzes der „Aufsichtsbehörde“ obliegenden Entscheidungen ist zustaͤndig die Heczogliche Kreisdirektion.
Gegen delen Entscheidung findet innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungs gerichtahofe statt.
83.
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes im Sinne des § 159 des Reichsgesetzes ent⸗ scheitet die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ schweig die Herzogliche ,,
Die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, be⸗ treffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, d. d. Camenz, den 17. November 1888 Nr. 53 wird mit der Maßgabe, daß
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der S5 137 Abs. V und 142 Abs. 7 des vorgenannten Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig die Herzogliche Polizeidirektion, daß . „Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des 5§ 140 daselbst die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ schweig der Stad mimagistrat ist,
aufgehoben.
IV. Zu dem Bau⸗Unfallversicherungsgesetz.
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 5S8§ 34 und 40 des Reichsgesetzes ist Herzogliches Staats⸗Ministerium,
Abtheilung des Janern; . . Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 8§ 12 und
28 daselbst ist die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig der tin gn
Streitigkeiten über Unterstützungs⸗ und Ersatzansprüche in Gemäßheit des 5 11 des Reichsgesetzes werden von der Herzog⸗ lichen Kreisdireklion entschieden.
Gr ste Beilage
Berlin, Freitag, den 28. September
Gegen dexen GEatscheidung findet innerhalb eines Monats Klage bei dem ,,, statt.
383.
Die Umlegung der nach 332 des Reichsgesetzes zu leisten⸗ den Beiträge zur Deckung der Entschädigungsbeträge und Ver⸗ waltungskosten, welche der Versicherungsanstalt aus Unfällen bei den im 23 Litt. b bezeichneten Bauarbeiten erwachsen, sind, erfolgt im Herzogthum auf die Kreisdirektionsbezirke. Die Herzoglichen Kreisdirektionen haben ihrerseits den auf ihren Kreis entfallenden Betrag auf die Gemeinden nach der Bevölkerungsziffer gemäß § 32 des Reichsgesetzes zu vertheilen. Die den Gemeinden danach obliegenden Zahlungen erfolgen aus der Stadt⸗ bezw. Gemeindekasse.
Die Deckung der auf die Gemeinden eines Kreis⸗Kom⸗ munal verbandes entfallenden Beiträge kann auf dem in § 6 der Kreisordnung vorgeschriebenen Wege für eine Kreis⸗ Kommunalangelegenheit erklärt werden.
4.
Soweit nach dem Bau-Unfallversicherungsgesetz die Be⸗ stimmungen des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes in An⸗ wendung kommen, finden auch die zur Ausführung des letzteren hiervor getroffenen Ri mn nn mn, entsprechende Anwendung.
85. Die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, be⸗ treffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 d. d. Braunschweig, den J. April 1888 Nr. 18 wird aufgehoben. Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzog⸗ lichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels. Camenz, den 19. September 1900. (Li. S.) Albrecht, Prinz von Preußen. Hartwieg.
Ausführungs⸗Verordnung zu dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900.
Mit Höchstlandesherrlicher Genehmigung verordnen wir zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1909, be⸗ treffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900, — Reichs⸗ Gesetzblatt S. 335 flg. — hierdurch Folgendes:
I. Zu dem Gesetze, betreffend die Abänderung der ; Unfallversicherungsgesetze:
„Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des 86 ist der Magistrat in Sondershausen, „Ortspolizeibehörde“ im Sinne des 5 9 in Stadt- und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Gute—⸗, Domänen- oder Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung.
1. Zu dem Gewerbe-Unfallversicherungégesetze: 1.
Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten:
a. als „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen des § 14 Satz 2 und des 5§ 105 Abs. 2 das Ministerium, Ab⸗ theilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath,
b. als „untere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der S8 11 Abs. 3, 95, 96, 104 und 105 der Landrath, in allen übrigen Fällen, sowie als „Ortspolizeibehörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ und Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung. .
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes entscheidet in den Fällen des 5149 der Land⸗ rath, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes belegen ist.
III. Zu dem Unfallversicherungsgesetze für Land- und Forstwirthschaft: .
Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten:
a. als „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der S8 26 Abs. 1 und 58 Abs. 3 das Ministerium, Abtheilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath,
b. als „untere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der S8 14 Abs. 4, 58 Abs. 3, 101 und 102 der Landrath, in allen übrigen Fällen, sowie als „Gemeindebehörde“ und „Orts⸗ polizeibehörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeinde— vorstand, in Guts, Domänen⸗ und Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung,
c. als „weiterer Kommunalverband“ der Verwaltungs⸗ bezirk und als dessen Vertretung der Bezirks ausschuß, ĩ
d. in den Fällen des s 29 Abs. 1 und 2. 8 31 Abs. 2, sowie in den Fällen des 8 136 Abs. 6. 8 137 Abs. 3 und 8142 Abs. 4 des Reichsgesetzes über die Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 18886 als die zur erst—⸗ inftanzlichen Enischeidung berufene „Aufsichtsbehörde der Gemeinde“ der Bezirksausschuß und als obere Instanz für Rekurse gegen Enitscheidungen des Bezirksausschusses das Ministerium, Abtheilung des Innern, für Rekurse gegen Ent⸗ scheidungen des Gemeindevorstandes als Aufsichtsbehörde einer Krankenkasse der .
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes entscheidet in den Fallen des 8 169 der Laͤnbrath, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes gelegen ist.
IV. Zu dem Bau⸗Unfallversicherungsgesetz: Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten a. als gef; Verwaltungsbehoͤrde“ im Falle des 8 34 Abs. 2 das Ministerium, Abtheilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath,
b. als „untere Verwaltungsbehörde“ im . des 8 28 Abs. 3 der Landrath, in allen übrigen Fällen, sowie als „Gemeindebehörde“, „Ortspolizeibehörde“ und als die nach s 24 „von der Landes⸗Zentralbehörde bestimmte Behörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ und Forsipolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizei⸗ verwaltung,
c. als „weiterer Kommunalverband“ der Verwaltungtz⸗ bezirk und als dessen Vertretung der Bezirksausschuß, -
d. in den Fällen des 11 Abs. 1 und 2 als die zur erst⸗ instanzlichen Entscheidung berufene „Aufsichtsbehörde der Ge⸗ meinde“ der Bezirksausschuß und als obere Instanz für Rekurse gegen Entscheidungen des Bezirksausschusses das Ministerium, Abtheilung des Innern, für Rekurse gegen Ent⸗ scheidungen des Gemeindevorstands als der Aufsichtsbehörde einer Krankenkasse der Bezirksausschuß.
V. Zu § 110 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirthschaft und
zu 527 Abs. 4 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes:
Die den Gemeindebehörden von den Berufsgenossenschaften zu gewährende Vergütung beträgt vier vom Hundert der für die Berufsgenossenschaft eingezogenen Beträge.
2.
Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, die Abänderung der Unfall versicherungsgesetze betr., gelten als aufgehoben: .
I) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Unfall⸗ versicherungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 6. Juli 1884 betr, vom 25. Juli 1884 (Ges.⸗Samml. S. 553),
2) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Unfall- und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 betr., vom 24. Mai 1886 (Ges⸗Samml. S. 37),
3) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Unfall versicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 betr., vom 18. Juli 1887 (Ges.⸗ Samml. S. 47),
4) die Ministerialverordnung, die den Gemeindebehörden nach 5 81 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Unfall- und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 zu ge⸗ währende Vergütung beir.', vom 30. November 1887 (Ges.⸗ Samml. S. 86), ö.
5) die Ministerialverordnung, die den Gemeindebehörden nach 5 25 Abs. 4 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 zu gewährende Vergütung betr., vom 1. De⸗ zember 1887 (Ges⸗Samml. S. 87).
Sondershausen, den 25. September 1900. Fürstlich schwarzburgisches Ministerium. (L. S.) Petersen.
Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gewerbe-⸗-Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 30. Ju ni 1900.
In Ausführung des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (R-G.⸗B. S. 585) wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 18. Juli 18814 (Hamb. Gesetz⸗Sammlung 1884 S. 43) hierdurch Folgendes bestimmt:
§1.
Die den höheren Verwaltungsbehörden in den 88 35 und 105 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes zugewiesenen Geschäfte werden von dem Senat wahrgenommen.
8S 2 8 2
Die Wahrnehmung der übrigen den höheren Verwaltungs⸗ behörden und die Wahrnehmung der den unteren Verwaltungs⸗ behörden überwiesenen Geschäfte erfolgt für das gesammte hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Bezirke der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf von der städtischen Polizeibehörde, für die ebengedachten Bezirke von den zu⸗ ständigen Landherrenschaften.
83.
Die Wahrnehmung der den Ortspolizeibehörden über⸗ wiesenen Geschäfte erfolgt für die Stadt durch die Polizei⸗ behörde, für die Landherrenschaft Ritzebüttel durch den Amta⸗ verwalter daselbst, für die Landherrenschaft Bergedorf durch den Bürgermeister in Bergedorf, für das übrige Landgebiet durch die zuständige Landherrenschaft.
85.4.
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes (5 149 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes) entscheidet diejenige nach S 2 dieser Bekanntmachung mit den Geschäften der unteren Verwaltungsbehörde betraute Behörde, in deren Bezirk der Sitz des Betriebs belegen ist, auf den sich die Straffestsetzung bezieht.
Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 26. September 1900.
Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Bau⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 In Ausführung des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 19060 (R- G.⸗B. S. 698) wird Folgendes bestimmt: 8. ᷓ Die den höheren Verwaltungsbehörden in den S8 39 und 44 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes in Verbindung mit den S8 35 und 196 des — — gesetzes zugewiesenen Geschäfte werden von dem Senat r⸗ genommen. ö.
Die Wahrnehmung der h gen den höheren Verwaltungtz⸗
2 und die i n, der den unteren Verwa behörden überwiesenen Geschäfte erfolgt für das gesammte