4) Erkrankt ein Relsender unterwegs in auffälliger Wel Grkrankte ist der nächsten im Verzeichniß aufgeführten 12. Septem ber. Perl bach Boltz, Litzen berger, Kasernen⸗s vom Stabe S. M Schulschiffes „Carola“, Teich S . J M. ö Teichmann vom Stabe
7 e ‚⸗ ae uu 6 ae 3 r fle n gr ö a. . n , ver e; hh. eg 1 . t sind alsbald sämmtliche Mitreisenden, ausgenom sosch se se 3) Der grü w ; ders ; egern zu beobachtenden Maßregeln Sorge zu tragen. Er sind a mm reisenden, ausgenommen so . ö d ) z gen nkt sind, gründlich absuwaschen; besonders ist darauf zu achten esen Erregern z n 9 z 9 Personen. nebergabestatlon zu übergeben, wenn er dies wünscht oder wenn sein Inspektoren in Schleswig bezw. Ostrowo und Konstanz, zu Garn. S. M kleinen Kreuzerg Nymphen, — zu Dberltt zur See 9 —
ß diese Bölungen auch in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. darf in Behinderungsfällen forte für einzelne Ärbeiten und Ver- welche zu seiner Unterstüßung bel ihm bleiben, aus dem Wa seng ⸗ Kr Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in richtungen nur solch, Persönlichkeiten mit feiner Vertretung betrauen in welchem der Eckrankie fich befindet, zu entfernen und? in . inf nd . auf . rn mne liier . ech . . ,, ł f ö ,,, der Umgebung von wenigstens 2 im Entfernung befiadlichen Geräth⸗ oder zu seiner Hilfe peranzieben, welche nach Vorbildung und persön. anderen Abtheil, abgesondert von den übrigen Reisenden, unter. . so hat der Zugführer sofort beim Eintreffen dem dien sthabenden mann in Posen, Fun ke . , . ren w,, nn,, . ,,, schaften, Wand und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion lichen Eigenschaften (Zuverlässigkeit u. s. m') än stande sind, die volle suhringen. Hel der Antanft auf ker Kranlenübergahestation im; r lun cbermten Anzeige zu machen; die ft hat aledann, der Kranken, in Metz, Bocktsch in watunst'h! i 14 I i . 6 ee, Verantwortlichteit zu Ibernehmen. Ständige Vertreter sind zer Landeg⸗ Ldicsen igen, Personen, welche sich mit dem Kranken in demselka sbergabestatlon ungesäumt telegraphisch Melzung iu erstatten, damit in Koblenz, Gen de kan uin br eg 0 ö he Fin ö 1. . . i rn n. * , en, Metz. . * . Ueschwaders, oed icker, Kapitänlt.,
besonders zu berücksichtiaen. Alsdann sind die Räumlichkeiten und Geräthschaften mit einer Zentralbehörde namhaft zu machen und bedürfen ebenfalls Erlaubniß. Wagenabtheil befunden haben, sofort dem etwa anwesenden Arjte u möglichst die unmittelbare Abnahme des Erkrankten auß dem Zuge in Münster, v. Ab lfen in Altona, Boëese in Graudenz, Schmidt GSeschwader⸗Art. Offizier beim Stab d b. r enz, wader- Art. ffsizier beim Stabe des 1. Geschwaderg, zur Ver⸗
reichlichen Menge Wasser oder Kaliseifenlzsung (14) zu spülen. Na Ist aus besonderen Gründen anderen Personen der Zutritt zu gestatten, bezeichnen, damit dieser denselben die nöthigen Weisungen ert 3 außberwaltung, die Polier; ö . h . . ist e zu . . ö . hat der Leiter die zur Sicher ung rm. Anstickungsgefahr erforder⸗ kann. helltin i s. . e, , die Holitet. oder die Gefun 3. k k Rabe teil n Gumbinnen, fügung des Ghess der Marine-Statzion der Sstser Meinarbuz
) Dle Anwendung deg Formaldehyds empfiehlt sich besonders lichen Maßregeln zu treffen. . Im ührigen muß das Eisenbahnper anal beim Vor lom nen ver.; h erlangt der Grtrankte seine Reise forhzusetzen, so ist die ärtt— ö. ö. ö . . . . ö. ehrendt in Kapitänlt. von der Marine Stat ion der Ostsee, um Stabe S. M. zur sogenannten Oberflächendezinfektion. Außerdem gewährt sie den Es empfiehlt sich, daß die in Pestlabgratorien thätigen Personen dächtiger Erkrankungen mit der größten Vorsicht und Ruhe vorgehen, lich Gnijscheldung darüber, ob der Reisende weiter befördert werden Metz zu Rafer gen. Juspelis ren le in. * ö ff 86 erm ann in kleinen Kreuzers Jagd. Graf v. Br ockdorff, Oberlt. vom 2. Ersatz⸗ Desinfettoren einen gewissen Schutz vor einer Infektihn bei den nach (Leiter, Vertreter, Diener) aktiv gegen Pest immunisiert sind. dam alles vermieden wird, was u unn othigen Besoꝛgnissen unte⸗ burß, auf der Jächsten Station, auf welcher ein Acft anwefend ist, Bauschrelber auf . 3 gen, 1 9. e zh chmidt, Garn. Seer Hat. als Adjutant zum Kommando der Marine Station der Ifffer 6 auszuführenden mechanischen Desinfektiongarbeiten und ist . 5. . den Rilen den oder sonst beim Publikum Anlaß geben könnte. uzäholen. Wisl der, Erkrankte den Zug auf einer Station bor der ange tell am ezw. Koblenz II, endgültig Nordsee, Dr. Schlick, Marine ⸗Stabzarzt vom Stabe S. M. kleinen möglichst vor dem Beginn sonstiger Desinfektion in der Weise aus— Die Verwendung von Dienern hei Arbeiten mit Pesterregern 1 Wagen, in welchem sich ein Pestkranker befunden hat, nachsten Uebergabestation verlassen, so ift er hieran nicht zu hindern, 25. September. Beschorner, Intend. Sekret Heuters Irene , zur Marine Station der Nordfee, Mart ul zuführen, daß die zu desinfißsierenden Räumlichkeiten erst nach der nur dann gestattet, wenn dieselben über die Jus einer Verschleppung ist sofort außer Dtenst zu stellen und der nächsten gee gneten Station der Zugführer hat aber dem diensthabenden Beamten der Station, Intend. Des Garde. Korpz, fomma hien . s Y n, ., der Marine Stabgatzt pon der Meaning, Statton der Jtorbsee, unter Ver⸗ beendeten Formaldehyddesinfektion betreten zu werden brauchen (vergl. dieser Krankheitgerreger entstehenden Gefahren wohl unterrichtet und zur Desginfektien zu übergeben. Die nä ßeren Vorschristen über diese auf welcher der Erkrankte den Zug verläßt, Meldung ju machen. Charakter als Geheimer e , 9. . . z . der fetzung von Helgoland nach Wilhelmshaven, zum Stabe S. M. 16 Abs. 33. in der sachgemäßen Behandlung bakteriologischer Geräthe, Kulturen Desinfeltion sowm ie über die sonstige Behandlung, der Gisenbahn. damit der Beamte, falls der Erkrankte nicht bis zum Gintreffen ärzt⸗ lichen. S* ef ,. . 6 . . ; . . ver- kletnen Kreuzer Irene).
Nach voraufgegangener Deginfektion mittel; Formaldehyds können und infizierter Thiere gut ausgebildet sind. Personen. und Schlafwagen bei Pestgefahr enthält die beigefũigie licher Hilfe auf dem Bahnhöfe, wo er möglichst absufondern sein ,, Henn 3 ,,. h 66. e Armee⸗ Im Beurtgubtenstande. Mosel, Vize⸗Steuermann der nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Ge— Alle dem Dlener etwa übertragenen Arbeiten (wie Reinigung des Anweisung * ö J ö würde, bleiben will, seinen Namen, Wohnort und sein Absteigequartier 29. Sep tem ber M atthal ö v Anhalt Res. m Landw. Bezirk Hamburg. zum Lt. zur See der Ref. des räthschaften als desinfijiert gelten. Alles Uebrige, namentlich alle Laboratoriums, Fütterung der Thiere, Desinfektion und Relnigung 6) Gine Beschränkung des Eisenbahngepäck.! und Gäterverkehrz feftftellen und unveriüglich der nächsten Poltzeibehsrde unter Angabe. Inf. Regt gz auf feinen n, , , , . 300 e,. , . Ser. Dffizierkorps, Dem bski, Lt. der Seewehr 3. Aufgebot im diejenigen Theile, welche Risse und Fugen aufweisen, sind gemäß den der Käfige, Unschädlichmachung und Vernichtung des Mistes, der findet, abgesehen von den bezüglich elnzelner Gegenstände ergehenden er näheren Umstände mittheilen kann. 6 Ruhestand bersetz nirrag r em ber mit Penston Landw. Bezirt Qldenhurg, zum Oberlt. der Seewehr 2 Aufgebot vorstehenz gegehenen Vorschriften zu den mnstit ten n Streng und der Kadaver) haben nach genauer Anweisung des Leiters Ausfuhr und, Einfuht verboten, zicht statt; — ᷣ H Sämmtliche Mitrelsenden., ausgenommen solche Personen, 1. Sktober. Fechner, Garn. Bauwart auf Probe in Stral zer htarine⸗ Inf, , ehm, Wine Feidi, der Ne. im Landi Hänlt
8) Gegenstände von Leder, Holz⸗ und Metallteile von Möbeln, zu geschehen. = . . 7) Eine Dedinfektion von Reisegepäck und Gütern findet nur in welche jur Unterstützung bei dem Erkrankten bleiben, find aug dem sund endgůltig ange telt . ⸗ obe in Stral⸗ Neisse, zum Et. der Res. der Marine Inf, Hr. Hen ze, Marhart sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Der Diener daif nur in Gegenwart und unter Nufsicht des Leiters folgenden Fällen statt: Wagenabhtheil, in welchem sich derfelbe zöfindes, zu entfernen und un! ***, Unterart der Nes, im Landw. Bezirk Celle, jum Affist. Arzt der Re. 6 r ., die 9 . . oder . oder seines Vertreterz in den kö sich aufhalten. g tic 5 den . , . . u cinem anderen Abtheil, abgesondert von den übrigen Reisenden, unter⸗ Königlich Bayerische Armee. der r, n n, ,. — P ösung (la) befeuchtet sind. ie gebrauchten Lappen sind zu ver⸗ 6. . . ärztliche Anordnung zwangsweise die Des on von schmutziger bringen. l Offiziere, Fähnriche z. Ern ennun ; ; S3 bew gungen. ad h,, . brennen. ö . Während des Aufenthalts in den Arbeitsräumen sind leicht Waͤsche, alten und getragenen Kleidung stücken und sonstigen Gegen 9 ö Die Zugbeamten haben, wenn sie mit einem Erkrankten in und . 95 aktiven ö k 8. Oktober. Goecke, Kapitän zur See Bon der hi n,. Pelswerk wird auf der Haarselte big auf die Haarwuriel mit ber, desinfisierbare und waschbare Schutzüberkleider zu tragen, welche vor staͤnden, welche zum Gepäck eines Reisenden gehören oder als Um Berührung gekommen sind, sich sorgfältig zu reinigen. Das Gleiche Seine Königliche Höheit Prinz Luttpolß, de Kon inteichs Ostsee, mit der gesetzlichen Penfion und der Erlaubniß zum Tragen dünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (La) durchweicht. Nach dem Verlassen der Räume wieder abzulegen sind; diese Schutzlleider zugsgut anzusehen sind ung aus einem pestverseuchten Verirke stammen, jst Reisenden in derselben Lage zu empfehlen. Bayern Verweser, haben im Namen Seiner Majestaͤt des Königs der bisherigen Uniform mit den für Verabschtedete vorgeschriebenen iwölfstündiger Einwirkung derselben darf es ausgewaschen und weiter sind vor der Ausgabe zur Wäsche in den Arbeltsräumen selbst zu sofern dieselben nach ärztlichem Ermessen als mit dem Ansteckungz⸗ . Sich Allergnädigst bewogen gefunden, im Einverständniß mit Seiner Albieichtn der Abschied bewilligt. Her gz, Kran t zn ner ge led enhn gereinigt werden. ö - desinfijleren. . stoffe der Pest behaftet. ua erachten sind . . gahlage Rejestẽt ene iwf g nde zns gin Sa,, m ,,. , Art, Direktor der Werft zu Kiel, auf sein Gesuch, unter Fortfall
Plüsch⸗ und ähnliche Möbelbezüge werden nach Ziffer 3 und 4 In den Räumen darf nur bei geschlossenen Thüren und Fenstern b. Im übrigen erfolgt eine Desinfektion von Expreß, Eil⸗ und ͤ zchentlich dem Katserlichen Gesundheitza Schrön des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Rarl 'von Bayern auf g ihm, bei seiner Verabschiedung ertheilten Aussicht auf Anstellung
Frachtgütern — auch auf den Zollrevisions tationen — nur bel solchen Wöchentlich esundheits amt einzusen den. die Pauer eines Jahres zur Katferlich deuischen Botschaft in r n, zur . gestellt. Kränzlin, Fähnr. zur See, zur ̃s. rine entlassen.
desinfiziert oder mit verdünntem Kresolwasser oder Karbossäurelösung gearbeitet werden, das Rauchen in den Räumen ist verboten, ü
(Ia) durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter einander Sämmtliche mit infektionstüchtigem Material in Berührung ge⸗ Gegenständen, welche nach. Ansicht der Ortsgesundheitsbehörde als mit Nach weisung Washington zu komdiandteren
gelüftet und dem Sonnenlicht ausgesetzt . kommenen Gegenstände, ausgenommen das zur Aufbewahrung be⸗ dem AÄnsteckungsstoffe der Pest behaftet zu erachten sind. . üb 36. September. Gierl, Zeug Oberlt. von der Pulverfabrit᷑
9) Gegenstände von geringem Werthe (Inhalt von Strohsäcken, stimmte Material, sind möglichst sofort zu desinfizieren oder zu „Briefe und Korrespoadenzen, Drucksachen, Bücher, Zeitungen, die in der Zeit vom. 1... vorgekom menen jum Zeug, Haupim.,, Wirth en sohn, Zeuglt. vom Art. Depot Ingol⸗
gebrauchte Lappen und dergl.) sind zu verbrennen. vernichten. ; . Geschäftspapiere u. s. w. unterliegen keiner Desinfektion. Pe stfälie. stadt. zun. JeugDberlt, Apf elbach e. ö 10 Etwa aufgefundene Kadaver von Nagethieren, namentlich Bei den Arbeiten mit Versuchsthieren ist namentlich sorgfältig Die Elnrichtung und Ausführung der Desinfektion wird von den ö. Pestverdächtige Fälle sind nicht aufzunehmen Werkstätten beim Art. Depot Ingolstadt, zum Jeuglt, — befördert. Lit
. Frhr. v. Pechmann, t. des 15. Inf. Fegtg. König PVittor eratur.
von Ratten und Mäusen, sind in feuchte, mit verdünntem Kresol⸗ darauf zu achten, daß ein Entweichen von Thieren oder eine Ver— Gesun dheltz behörden veranlaßt, welchen von dem Eisenbahnpersonale streuung von infektiongtüchtigem Materiale nicht stattfindet. thunlichst Hilfe zu leisten ist. ? Deren, Gmanuci Jss. won Jiallen, behufs. Verzndndt nnd im Bin ar er, naser. Moltke, ein Vorbild für den e, .
wasser of. k en . inn ,, ,, 9j 6 Een mn ee. . sind 83) Sämmtliche Beamte der Gifenbahnverwalt haben den A
ohne daß sie dabei mit den bloßen Fingern berührt werden; alsdann iere, welche in den Arbeitsräumen untergebracht waren, sin 3) Sämmtliche Beamte der Eisenbahnver ung haben den An— ie der ö H ; h, ; editions Korps zum 1. Oitober . J. ‚ ] ⸗ . ö .
sind ö. durch gründliches deren,. — nmindestens 3. Stunde in diesen selbst zu vernichten; die Kadaver werden zweckmäßig entweder forderungen der Poltzeibehörden und der beaussichtigenden Aerzte, . Ein⸗ , a,, in ,, ö . . eln 2 k . n,, . n,, 3. D. Hit 21 Ab.
lang — unschädlich zu machen oder besser sofort zu verbrennen oder, verbrannt oder in konzentrierter Schwefelsäure aufgelöst oder mittels soweit es in ihren Kräften steht und nach den dienstlichen Verhalt. 9669 wohner · Neu 16 Tage p . Berichtgort; An. Voheit, Oberst und Kommandeur des 2. Inf. Regts e gg 300 Gremplaren ju 760. 60 ,, ö 8 ,
wenn beides nicht durchführbar, in einer binreichend tiefen Grube, Dampfes sterilisiert. nissen ausführbar ist, unbedingte Folge zu leisten und auch ohne be— (mit An⸗ zahl er⸗ , , . gabe deg Drteg, unterer Belassung à 1a suite dez Inf. Leib. Megtẽ i. unter , von G. S. Mittler u ö, . 985 ae. , ,,, .
mit Kalkmilch reichlich übergossen, zu verscharren. Die Arbeitsräume sind außerhalb der Zeit ihrer Benutzung sicher sondere uff ode zung denselben alle grforderlsen Mittheilungen n gabe des lletztꝛ krankt e . . moher die in“ sörderung jum Gen. Major, zum Rornmèndeut der . Im Hie bn . . 36 , . ö Von allen Dienstanweisungen und Maßnahmen. gegen die Ver⸗ Volks. krank von aus. Spalte 4 aufge, Frhr. . Barth zu Harmating, Oberst A a sSuité Der Armee, deutschen Volk vor hundert Jahren fein großer Ech lar e mn
11) Durch . Kranken ,, ,. Pflaster J zu ff k het sich der Lestʒh oder sein ö z ; . . hin f! ; sowie Rinnsteine, ferner der Platz, auf welchem Rattenkadaper ge— Vor dem Verlassen der Räume hat sich der Leiter oder sein Ver. Pestgefahr und von allen getroffenen Anordnungen und Gin richtungen ö , sätrten Persolen kn 3. Jnf. Regt. Kronprin, Weiß! Dberstt deim Stabt dern lte, gr lfte befährt rd; nne ö t n funden wurden, werden durch Uebergießen., mit verdünntem Kresol⸗ treter zu vergewissern, daß die Versuchsthiere und Kulturen sicher ist stets sofort den dabei in Frage kommenden Gesundheitsbehörden se, zahlung) . e, 16 Regts. hrinz Ludwig, im 22. Inf. Regt, — zu Regts. . Wert nn,, , e re e, a gem ö.
u. s. w.) manz euren, Bonnet, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Inf. Zügen ein Bild von Moltke Leben und Thaten vorfübrt und
wasser (La) oder Kalkmilch (Lc 1) desinfiziert. untergebracht sind und daß Infektlonsmaterial nicht verstreut ist. Mitteilung J machen. . . . ? 9) Ein, Auszug, dieser Anweisung;, welcher. die Vehaltunge H . ö ö — Regt. Prinz Karl von Bayern, in diesem Regt., unter geeignet erscheint, namentlich in den Kreisen der heranwachsen den
12) Soll sich die ö . uh Personen ö sʒ pie au der Pest f , n n nm ,,, ö. ; J
ist dafür Sorge zu tragen, da eselben ihren ganzen Körper mi e Kulturen der Pesterreger sowie das mit solchen behastete maßregeln für das Eisenbahnpersonal bei pestverdächtigen Erkrankungen . 1 2. 3. 4. ; 6. Beförderung zum Major, . * x ; ꝛ Seife abwaschen und ein vollständiges Bad nehmen. Kleider und Material sollen in einem besonderen Behälter (5 2 Ziffer 3a) unter auf der Eisenbahnfahrt enthält, ist beigefügt. Von diesen Ver. = Hꝛuptm. 3 ö ö. ., 5 . , . J, ,,,, pu, ermeceen. Effekten derselben sind nach Ziffer 3 und 4 zu behandeln. sicherem Verschluß aufbewahrt werden und dürfen den Dienern nicht baltungsmaßregeln ist jedem Fahrheamten eines jeden zur Personen⸗ . la suite dteseg Regts.', zum Platzmajor in Würzburg Strelin ebenso Hervorhebung? wie die , ,., . bee. 13) Die Leichen der an Pest Gestorbenen sind in Tücher zu zugänglich fein. ; befõrderun) dienenden Zuges ein Abdruck zu zustellen, . . Hauptm. im 3. Inf. HFteht. Prin Karl von Bayern, v. Schl ich te⸗ und Charakterg. Ver reiche Inhalt wirb in ln rhn e sth 5 hüllen, welche mit einer der unter La aufgeführten desinfizierenden § 8. 10 Von jedem durch den Arzt als Pest erkannten Grkrankungsfall groll, Oherlt. im 1. Inf. Regt. König, unter Beförderung dargeboten und isf durch zadlresche Abbifbunzch ; icher ö, . Flüssigkeiten getränkt sind, und alsdann in dichte Särge zu legen, Der Handel mit Kulturen der Pesterreger sowie die Ueberlassung ist seitens des betreffenden Stationg-Vorstehers sofort der vorgesetzten ö lum Hauptmann ohne Fatent, ** zu tömp hest 66. n fig en frefflich ei ute ü? Me e mfr n ö J und zwei Karten= welche am Boden mit einer reichlichen Schicht Sägemehl, Torfmull; solcher Kulturen an Personen, welche die im 5 1 bezeichnete Er⸗, Betriebsbehörde und der Ortspolizeibebörde schriftliche Anzeige ju . nannt. Rittmann, Major und Bat. Kommandeur m 3. In⸗ Moltke, der große Feldherr dessen Ruhm r m, w fn. wie oder Föhn ö . ken gut n . laubniß nicht besitzen, ist verboten. ; . . soweit sie zu erlangen sind, folgende Angaten fanterie ziehsment Prin, Karl von Hapern kuterkt Rezcherkd;, keuchte ideß- Von führer nee, . Orne , . . ie Detinfektien des Kiel (Bilge) Raumes der im Fluß— = ; enthalten soll: ⸗ um Oberstlt., zum Stabe des 10. Inf. Regts. Pri ĩ wie je gehör n ̃ e a
und Binnenschiffahrtsperkehre benutzten Fahrzeuge, die Desinfektion Die Versendung von lebenden Kulturen der Pesterreger erfolgt in a. Ort und Tag der Erkrankung; . ( , n , h. . v ge. , . , . . a . a een des Ballastwassers und des etwa infizierten Trinkwassers ist nach den zugeschmolzenen Glazröhren, die umgeben von einer weichen Hülle b. Name, Geschlecht, Alter, Stand oder Gewerbe des Gr— ö Regent Luitpold, zum überzähl. Major, Weiß, Sberlt. à Ia Suite schrieben und gethan hat, amn unversieglich , a st, 25 krankten; des 1. Inf; Regts. König, Adjutant bei der 2 Inf. Brig., zum für seinen Beruf finden wird. 36 J gung
Vorschriften über die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen deut, (Filtriervapier und Watte oder Holzjwolle) in einem durch über: . schen Hafen anlaufenden Seeschiffe zu bewirken. greifenden Deckel gut verschlossenen Blechgefäße stehen; das letztere ist c. woher der Kranke zugereist ist; Per sonal⸗Ver änder un gen. HVauptm. ohne Patent, Leeb, Fähnr. im J. Inf. Regt. König, — Die militärische Geländebeurtheilung nach der Karte
15) Abweichungen von den Vorschriften unter Ziffer 1 bis 14 seinerseitz noch in einer Kiste mit Holzwolle oder Watte zu vervacken. d. wo der Kranke untergebracht ist. —ͤ ähnr. im 3. Re ĩ 42 ĩ Wi z 2 sind . inf nach dem Gutachten des beamteten Arztes die Gs empfiehlt sich, nur feisch angelegte, noch nicht im Beutschranke . Königlich Preusische Armee. ö n n n rn nn 3. 23 . n man ö in, , n, k Ver hg Wirkung der Desinfektion gesichert ist. gehaltene Aussaaten au sestem Nährboden zu versenden. In ent— A. ö Offiziere. Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförde« Regts. König, Platzmajor in Ingofstadt, als Major charattersfiert. ungenannte Verfasser' dieses 0 Senten , . 3 3
sprechender Weise wie die Kulturen it Pest material zu verpacken. Anweisung über die Behandlung der Eisenbthn— ungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Jagd Abschie dz bewilligun gen. Im aktiden Heere. 29. Sep. die dan kengwerthe Üufgabe gestellt, einen Beitrag zu der Seluna e An lage 2. Die Sendung muß mit starkem Bindfaden umschnürt, veisiegelt Personen- und Schlafwagen bei Pestgefahr. haus Kominten, 26. September. v. Ammon, Lt. im 2. Garde⸗ tem her. Raithel, Zeug Hauptm. von der Pulverfabrik, mit der zu liefern, welche für die Offiziere aller Dien stgrabe wegen der engen Be⸗ Regt. j. F., in das 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1 versetzt. geseßlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen ziehung, in der jede kriegerische Thätigkeit der Truppen zu dem Boden steht,
Vorschriften und mit deutlich geschriebener Adresse sowie mit dem Vermerke ag ö . Vorsicht“ versehen werden. Bei Beförderung durch die Post ist die 1) Während eines Pestausbruchs im Inland oder in einem be— Hubertus stock, 9. Oktober. Deininger, berstlt, zugetheilt Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der auf welchem sie sich vollzieht, fo überaus wichtig ist. Wer an die Löfung
ĩ . z z 4 5 2.43 ü 8 ö 2. über das Arbeiten und den Verkehr mit Pesterregern. Sendung als dringendes Packet aufzugeben und dem Empfänger nachbarten Gebiet ist sür besonders sorgfälttge Reinigung und Lüftung dem Großen Generalstabe, unter Belaffung A a Zuite des 2. Bad. Abschied bewilligt. einer taktischen Aufgabe herantreten will muß derselben er i §1. kL᷑ᷓltt.elegraphisch anzukündigen. der dem Personenverkebre dienenden Wagen Sorge zu tragen; es gilt Gren. Regte. Kaiser Wilhelm J. Nr. 10 und in dem Kommando 4 Oktober. Fux, Hauptm. z. D., bisher Kontroloffizter beim tärische Gelãndebeurtbellung zu Grunde legen , ,. 6 Die Aufbewahrung von lebenden Erregern der Pest sowie die 6 dies namentlich in Being auf Wagen der 3. und 4. Klasse, welche iu mxjur Dienstleistung Fei der Gisfenbahn Abtheil. des Großen General. Pezirkskommando Regensburg, mit der gesetzlichen Pension und der im stande ist, dem kann allez sonstige taklische Wiffen nern nicht Vornahme von wissenschaftlichen Versuchen mit diesen Erregern ist Durch diese Vorschꝛiften werden nicht betroffen Untersuchungen Massentrantporten von Personen aus einer von der Pest ergriffenen abe, mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Eisenbahn⸗Kommissartz Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Un form mit den für Verab, dingt nützen. Der Ecweiterung des Verslãndnisseg rn mn . be nur mit Erlaubniß der Landes- Zentralbehörde gestattet. Für das des behandelnden approbierten Arztes zu ausschließlich diagnost schen Gegend gedient haben. . . — ; beauftragt. v. Wegnern, Oberstlt. und Fommandeur des Ka. schiedete borgeschriebenen Ableichen“ der Abschied bewilligt Ritter beziehung foll das kleine Buch 16 i r e . 1 . ehsel- Kaiserliche Gesundheitsamt tritt en Stelle derselben das Reichsamt Zwecken bis zur Feststellung des Krankheitscharakters nach üblichen 2) Ein Personenwagen, in welchem ein Pestkranker sich befunden ddettenhauses in Potsdam, unter Grtheilung der Erlaubniß u. Edler v. Appell, Oberlt. a. D., zu den mit Penflon zur Dizp sich für dag Kriegs. Akademie ⸗ Examen vor 2 . 3 des Innern, für Militär- und Marine, Anstalten das zuständige bakteriologischen Untersuchungsmethoden; durch solche Untersuchungen hat, ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten mit den um Tragen der Uniform des 3. Garde Regts. . F., mit Pension stehenden Offizieren versetzt. . ö . wůnschenswerthe Anleltung geben Enn he 2 , Kriegs. Ministerium beziehungsweise das Reich?“ Marineamt. darf jedoch die Meldung pestyerdächtiger Fälle keinen Aufschub erleiden. nöthigen Einrichtungen versehenen Station zur Desinfestion zu über vr Disp. gestellt und gleichzeitig Muüm Dircktor Fes großen Militär J. Oktober. Fortenbach, Gen. Major und Kommandeur schiedenartigen Geländes noch ab echfe fine v' , * ö . 8 2 ö Auch werden durch diese Vorschristen die allJemeinen disziplingren weisen, welche in nachstehend angegebener Weise zu bewirken ist. Waisenhauses ju Potsdam ung Schloß Pretzsch ernannt.‘ Vitzthum der 7. Fuf. Brig, in Genehmigung eines Abschiedsgesuches mit der Fflaitet und führt dadurch gleichzeitig auch zu einer 26. j fen 2 Die Ertheilung der Erlaubmiß ist von dem Nachweis abhängig, Verhältnisse der Leiter von Versuchen mit Pesterregern zu den Vor⸗ Etwaige grobe Verunreinigungen im Innern des Wageng sind v. Eg ers ber g, Oberlt. im Gren. Regt. König Wilhelm J. (2. West. gesetzlichen Penston zur Dip. gestelt. Sch netdaw ind Major im Kartenlesen. Der zweite Theil , 1 en, n. daß für die im 1 bezeichneten Arbeiten besondere Räume vorhanden stehern der Anstalten, an welchen sie beschäftigt werden, nicht berührt. durch orgfaͤltiges und wiederholtes Abreiben mit Lappen, welche mit preuß) Nr. 7 und kommandiert zur Dienstleistung als Gouvereur des la suite des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Geffen enthält ebenso beachtenswerthe auf prattischer e,, ee. . sind, welche bezüglich ihrer Beschaffenheit, Einrichtung und Ausstattung Karbolsäurelösung befeuchtet sind, zu heseltigen. Alsdann sind die Herzogs Paul Friedrich zu Mecklenburg Hoheit, unter Stellung Platzmajor in Würjburg, mit der Erlaubniß zum Tragen der bis · Winke und soll außerdem noch zum HRachdenken 2 folgende Voraussetzungen erfüllen: 3 ö Anlage 3. Läufer, Matten, Teppiche, Vorhänge und beweglichen Polster abu à la suite des Regtg., Seiner Hoheit dem Herzos Johann Albrecht herigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen anregen. ; m n rern, 1) Die Räume sollen durch eine massihe Wand (ohne Thür) Grund sätze nehmen, in Tücher, welche mit Karbolsäurelbsung stark ange— zu Mecklenburg, Regenten des Großherzogthumß Mecklenburg. Schwerin, mit der gefetzlichen Pensiton der Abschied bewilligt. — Musterung, Aushebung und Invalide af l , eigen n, für Maßnahmen im Eisenbahnverkehr zu Pestzeiten feuchtet sind, einzuschlagen und der Dampfdesinfektion zu unter zwecks, weiterer Verwendung in seinem gegenwärts gen Ver gn Sz hc Tür Sanltats. O fijiere und die ber * diesen 6 *** i ,. sicher abschließbaren Eingang besitzen. Das Schloß der Ein⸗ . h ö werfen. Ein vorheriges Ausklopfen dieser Gegenstände ist ju ver hältniß über wiesen. Frhr. v. Stein aecker, Oberlt., bisher im 3 Königlich Sächsische Armee. Offiziere und Zivilbeamten von Pr 6 * ö * mit Zirkenden gangtsthür darf sich nur mittels des dazu gehörigen Schlüssels IN) Beim Auftreten der Pest findet eine allzemeine und regel, meiden. Gegenstände avs Leder, welche eine Dampsdesinfektion nicht SSFisatz. Sec Bat, im 1. Heff. Inf. Hiegt. Rr. Zi angestellt Offiziere, Fähnriche ꝛ. Ernennungen, Befsrde⸗ . Giasst. Verler, . e ichn on n, ne, Ober. Stat garit öffnen lassen, nicht duich sogenannte Hauptschlüssel. Grundsätzlich mäßige Untersuchung der Reisenden nicht statt; es werden jedoch dem veitragen, sind mit Karbolsäurelösung gründlich abzureiben. Dem— RVosen ow, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 158, Böning, Oberlt. im rungen und Ver fetzungen. Im aktiven Heere. Io. Sep⸗ u. Sohn, Berlin Preis 5 . * . aer. 8 S. Mittler sollen wenigstens jwei Räume vorhanden sein, von denen der eine Eisenbabnpersonale bekannt gegeben: nächst ist der Wagen durchweg einer sorgfältigen Reinigung, wobel Inf. Regt. Nr. 175, — unter Stellung à la suite der Regtr. vom tember. Martini, Oberlt. im Schützen (Füs.) Regt. Prinz Georg mit den darin behandelten Gesch art a6 . Buch soll dem bauptsächlich für die Züchtung des Erregers und für mikroskopische a. die Stationen, auf welchen Aerzte sofort erreichbar und zur seine abwaschbaren Theile mit Karbolsäurelösung zu behandeln sim, 15. Oltober d. J. ab bis zum 531. März 1501 zur Yierhstleistung Nr. 108, zum Ostasiat. Cxpeditions, Körptz übergetresen. Graetz, raschen Ueberblick über dieselben . . n ,, . * Untersuckungen und dergleichen, der andere hauptsächlich für Unter⸗ Verfügung sind, ki unterwerfen und sodann in einem warzien, luftigen und trockenn ei zer, Marine Statson der' Nordfee (Melheort' Wilheslmehe den, Lt. bieher im 1. Ersatz. Scä⸗Hat. (Ktiel), unterm 77. Sexptem ter 19566 nicht immmer ein fachen Stoff er leicht., ü 6 1 bringung, Sektion und Vernichtung der Versuchsthiere zu verwenden b. die Stationen, bei welchen geeignete Krankenhäuser zur Unter ⸗ Raume mindesteng drei Tage lang aufzustellen. Jossak, Oberlt. im Inf. Regt. von Stüspnagel (6. Brandenburg' in der, Ftönigl. jächs. Armee, und jwar als Lt. mit seinem Parent binwensühren JInzbeso n dere aer, ,. . manche Zreifel ist. Die Räume sollen unmittelbar neben einander liegen und durch bringung von Pestkranken bereit stehen (Krankenübergabestatlonen). Die bei der Reinigung verwendeten Lappen sind zu verbrennen, Nr. 48, unter Stellung X a suite des Regté, vom 15. Dftobet vom 29. Juli 1896 Uu bei dem 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 166 fats. Sffif tere, um sie auf die schw 8 , . n Sni. eine abschließbare Zwischentbür verbunden sein. Wenn nur ein einziger Die Bezeichnung dieser Stationen erfolgt durch die Landes Zur Herstellung der Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtsthell d. J. ab bis jum 31. März 1901 zur BVienfilesstung bei der Rarine. wiederangestellt. Ha in, Lt. A la sujte des 6. Inf. Regts. Rr. 105 im Erfatzgeschãft and bei der n, . ichten ihres Wirkens Raum zur Verfügung fteht und ausnahmsweise für ausrcichend erachiet Zentralbehörde unter. Berücksichtigung der Verbreitung der Seuche veiflüssigte Karbolsaͤure (Acidum carbolieum 1liquefactum de) Station der Ostsee (Meldeort Kielh, — konimandient. . König, Wilhelm 16. von Württemberg, unterm 1. Oktober 1960 in weisen boch auch dea , m 2 . 6 wird, so empfiehlt es sich, diesen so berzurichten, daß eine sichere, und der Verkehrsverhälmnisse. Arineibuchs für das Deutsche Reich) mit 30 Gewichietheilen Wasser „U bschiedsbewilliigun gen. Im aktiven Heere. Hubertus. das Regt. wiedereingereiht. dienen. Den Sffijleren kund Sine n es gege enenfahß al Stütze gesonder'e Unterbringung der Versuchsthiere darin gewährleistet wird. Ein Verzeichniß der unter a., und b. bezeichneten Stationen ist, gemischt. stock, 9. Oktober. Mors bach, Gen. Lt. und Kommandeur der Abschtedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 22. Sep. und iMithegutẽchtun bel diesen 5 den Die Borbereitumng 2) Die Räume sollen gut lüftbar und für Licht überall, nament.! nach der geographischen Reihenfolge der Stationen geordnet, jedem s) Ift ein Schlafwagen von einem Pestkranken benutzt worden, 1. Div, in Genehmigung felnes Abschiedsgesuchs mit Pension tem ber. Kühn, Lt. a. V., zuietzt bei den Königl. sächssschen erste Kin führung , e. wee h e. 6 ablegt, will es die lich auch in den Winkeln, leicht zugänglich sein, glatte, undurchlässige, Führer eines Zugez, welcher zur Personenbeförderung dient, zu so muß die während der Fahrt gebrauchte Wäsche deginfijtet werden. . Zieten, Oberfstlt., mit bem Rang eines Regts. Kommandeur, Fempagnien des Königl. preuß. Cisenbahn ⸗Regtz. Nr. 2, die Auz. ihnen die Stellung des Aries bene. ,,,, und leicht zu reiaigende und zu desinfijtereade Fußböden und Wände haben; Übergeben. Zu diesem Zwecte ist sie in Tücher, welche mit Karbolsäurelösunnn 14 suite des Huf. Regte. von Zieten Branden burg) Rr 3 und sicht auf Anstellung im Zivildienst ertherlt. benden Fragen darlegen. Dab le n g, ,, fach fich erge= sie sollen keine Oeffnungen besitzen, durch welche kleinere Thiere oder 2) Auf den zu Ja. und b, bezeichneten Stationen sowie, falls stark befeuchtet sind, einzuschlagen und alsdann in ein Gefäß mit Ctlenbahn Kommssar, in Genehmigung seinz Äbschtebsgesuachs mit . 305, September. Dem ank, Lt. im 1. Jäger-Bat. Nr. 12, vorschtifken kann ire e le,. ke n n, n, , Ratten schlüpfen können. Lüstungsöffnungen sind mit dichten Drabt⸗ eine ärztliche Ueberwachung der Reisenden an der Grenze angeordaet arbolsäurelösung so, daß sie don der Flässi keit vollständig bedect Fenlion und der Erlaubniß zum ferneren Tragen feinen bisherigen behufs Uebertritts zur Marine-Inf. aus dem Heere ausgeschieden. vielmehr durch den immer en . 2. netzen zu überziehen. Die Fenster müssen dicht schließen; werden sie ist, auf den Zollrevisionsstationen sind zur Vornahme der Untersuchung wird, zu legen; frübestens nach jwei Stunden ist dann die Wäsche . lalform, — jur Diep. gestellt. Clauson v. Kaas Dberst . Beamte der Militär Verwaltung. langwieriges Rachfuchen ersparen und . 6 . ü. diese ein geöffnet, so sind Einsätze mit engmaschigem Drahtgitter einzufügen. Erkrankter die erforderlichen, entsprechend auszustattenden Räume mit Wasser zu spülen und zu reinigen. Zur Waäsche sind in Hire or des großen Miltiär-⸗Waisenhauses zu Potsdam und Schlos Durch Aller höchsten Beschluß. 25. September. Dr. anregen, fich ibren Inhalt zu etgen . 4 3 . &a * 3) Die Räume sollen für sich allein mit allen denjenigen Ein ⸗ von der Eisenbahnverwaltung, soweit sie ihr zur Verfügung stehen, rechnen: die Laken, die Bezüge der Bettksssen und der Degen red g, von dieser Stellung enthoben und, unter Belaffung Bothe, überzähl. Militär Intend. Affessor von der Intendantur al ein einpfeb lengwertheg pile mt! en. Beth n. 5 . 6 richiungen und Instrumenten ausgestattet sein, welche für die herzugeben. sowie die Handtücher. Die Desinfektion des Wagens selbt . 85 Uniform des 1. Großhersogl. Hess. Feldart. Regis. Rr. 25 XII. . K. ) Armee RKorpg und Lt. der Res. des 1. Ceib Gren. werden. swerrdes Hilslsmtttel für alle Betheiltgten bezeichnet vorgeschriebenen Weise ju roßherzegl. Art. Korps), zu den mit Pension zur Disp. stehenden Regts. Nr. 100, unterm 1. Oktober 1900 zuin etatsmäß. Militär — Katechismus für Aquarienliebhaber. Fragen und
̃ . . 4. zur , von Thier⸗ z 2 ö. Schaffner . . 2 lhre n während der 1 in . ñ unter Ziffer 2 Bet fin versuchen erforderlich sind; namentlich dürfen nicht fehlen: ahrt vorkgmmenden auffälligen Erkrankung sofort Meldung zu machen. erfolgen; dabet sind jedoch auch die von dem Kranken benutzten Bett— eren zurückgetreten. Schüle, Lt. im 6. Bad. Jaf. Regi. Kaiser Intend. Assessor ernannt. en über Einrichtung. Besetz ar 856 2 ein, mit sickerem Schlosse verlehener Behälter zur Auf- Der Schaffner hat sich dez Erkrankten nach Kräften anzunehmen; tissen, Decken und beweglichen Matratzen in der dort, angegebenen Friedrich jjI. Rer. ii, m mit dem 21. gi e n ö Barl Verfügung des Kriegs ⸗Ministerium 8. 12. Sep— n, , nr , 9 2 2 1 bewabrung lebender Kulturen and verdächt gen Materials, . er hat alsdann jedoch jede Berührung mit anderen Personen nach Weise einzuschlagen und alsdann der Da mpfdesinfcktion u unte. ee, ane zud wird mit dem 2. Oktoher d. Iz. als Ct, mit selnem tember, Klügel, Wirthschafrs Jnsp. bei dem Remonte Hepot u tung der Aquariensische von Wrkder n. 6 3 b Ginrichtungen für fichse Unterbringung der Versuchsthigte Möghichdeit iu vermeiden. 1 5 , . werfen. Statt zer Desinfektion mit Karbolsäurelösung kann di cherten Patent in der Schu Slrupbe fir Südwest Afrika angestellt. Kalkreuth, unterm J. Ottober 1960 zum Remonte, Depot Skassa Sohne Hang Geer besorgte Austaa. Mit ern mn, n. * lam weckmäßigfsten hobe, in Wasserdampf sterilisierbare Glasgefäße Der Ertiankte ist der nächsten im Verzeichniß aufgeführten Wäsche auch der Dampfdeginsektion unterworfen werden. ö Melt ir * la suite der Armee angestellter und dem J. Heff. Inf. versetzt. fassers, 1 Farbentafel, 4 Schwar diucktafenn und 83 T 2 * 8 mit Drahtumhüllung und fest anschließ⸗ndem Drahtdeckel mit Watte, Uebergabestation zu übergeben, wenn er dies wünscht ober wenn sein Für den Fall, daß es sich als nothwendig erweisen sollte, Einen gt. Ar. ol zur Dienstleistung überwiesener Kaiserlich tärf Vbeelt 2. Oktober. Winkler, Zahlmstr. Aspir, zum Zahlmstr. beim Preis 1 50 gebunden 7460 1 ö Gee ich 8 1 ö abschluß) ferner Finrichtungen für die Oeffnung der Thiere, für die Zustand ine Weiterbeförderung unthunlich macht. Berlhtt der Zug Schlaswagenlauf gänzlich einzustellen, bielkt Bestimmung vorbehalten * Armer wieder aut geschieden. Koe rhro ks, Hauptm. a. D. zuletzi. 2. Bat. 1. Inf. Reglg. Nr. 163 ernannt. ! Magdebarg. In gerne ln ar ia ,. = — Vernichtung der Kadaver und sonstiger infizierter Gegenstände, wie dor der Ankunft auf der nächsten U⸗bergabestation eine Zwischen 4) Die vorstebenden Bestimmungen finden sinngemäͤße Anmtndung litglled des Belleidungt awtz des XIV. Armee Korps, unter rihenlung 4. Otto ber. Meschke, Proviantamts⸗Aspir, unterm 1. Ok- Buche alle einschagigen Fragen r 6 Streumateriallen und Futrerreste (3 B. Perbrennungsofen, Dampf., station, so hat der Zugführer sofort beim Eintreffen dem dienst. bei Gikrankungen von Zug. und Postbeamten in den von ihnen be— id. Ii ln zum ferneren Tragen der Uniform deg Schleswig. tober 1900 zum Proviantamts - Assist. beim Proviantamt Leiplig und nach Maßgabe Eier er langiaoriget reden 8 333 a , tt. Regtg. Nr. 9, v. Mach, Hauptm. a. D., zuletzt Komp. befördert. wird zur Pflege und Züchtung von Amphibien und Reptilien. 8
kochtopf, Eefäße mit konzentrierter Schwefelsäure), habenden Stations beamten Anzeige zu machen; dieser hat alsdann der nutzten Gepäck und Postwagen. ; . w Ehe * 5) Vie mit der Dezinfektion beauftragten Arbeiter haben j i. 4. Magdeburg. Inf. Regt. Rr. G7, unter Ert heilung der Kaiserliche Marine. und Kerbthieren. Wafer. Jnsckten, überhaupt alls n Sire
* 3 1 3. , , , . . . 9 an Krankenübergabestation ungesäumt telegraphisch Meldung zu erstatten, sin Erlaub z Waschdorrichtung) und aller bei den Arbeiten gebrauchten Gegenstände damit möglichst die unmittelbare Abnahme des Erkrankten aus dem mal, wenn sie mit infizierten Dingen in Berührung gekommen sine, änbniß jum ferneren Tragen der Uniform des 4. Thürin n 5 e Ern Befz 1m und Srewasser. Aquarien⸗ und Terrarien zu Baltenden 2e / j J. B. Aut yidr der Hampftechtgpf, Heißen stfterii fai). Zuge selts i. Turg; die Krgntenkausberwaitung, die Pollsck., oder bie be Hanke dutch ergfälllßes!Rraschen nit Kälbessalb elt arg n der , , rr
: ä ᷣ führu g Fefundbeiisbeb sede J erde ñ . inn vf: een au fsehlt sich, daß berg, ; lell 1 bert . Pflan 9 geg 4) Andere Gegenstände, als die zur Ausführung der Untersuchungen Gefundbeitsbehöcde veranlaßt werden kann. infißeren und sich sonst gründlich zu reinigen. Es empfieblt sich lber waupim. 3. D. tuletzt Erster Depot-Offisier des Schles. fördert sind: Cape kke,“ Freg. Kapitän. beaustragt mit Wahr. Und auf Verbesserungen au smerkfam gemacht. Das Schrisichen wilt
= . ü 2 ; ; ö ä eg uf, ! ö *. . 36 3 z ö h x . ö . ⸗ in derse rain. B ĩ ; ö ö ; . ; n erforderlichen, dürfen in den Raumen nicht untergebracht werden. Verlangt der Erkrankte seine Reise fortzusetzen, so ist die ärytliche die Desinfektoren waschbare Oberfleider tragen; diese sind in den Tragen . Ne. 6, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren nehmung der Geschäfte des Vorstandz der Etats. Abtbeil.! im Reichz= — 6 eine Lücke in der bereitz vorbandenen Laaarienliterafar auzfüllen,
§ 3. Entscheizung darüber, ob der Reisende weiter besördert werden darf, Weise wie die Wäsche aus den Schlafwagen zu desinfijleren. schi r Uniform des Feld.? e Podbie Ni in dieser S Kapitã l ienli äanali
. . ̃ . . . ᷣ ider, den darf, ier . es Feld. Art. Regtg. von Podbielastt (Nieder- Marineamt, unter Belassung in dieser Stellung, zum Kapitän ndern nur jedem Aquarienliebkaber ein zugängii d jzuderl Bei nicht staatlichen Anstalten mit Arbeitsräumen der im 52 auf der nächsten Station, auf welcher ein Arzt anwesend ist, einzu— kg zu den mit Pension jur Diep. gestellten Offizieren Ser, Rieve, ö dem Stabe a Ratbaeber lein, ven dem äber ane l,, d, . nutzung einer umfänglichen Fachliteratur schnenße und sachgemãße
bezeichneten Beschaffenheit ist die Ertheilung der Erlaubniß noch von holen. B. . L 6 s 5
md e me , ; 6. ; . ĩ . ö „ Geschwaders und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des
dem Nachweis abhängig, daß der Leiter den erforderlichen Grad per Will der Erkrankte den Zug auf einer Station vor der nächsten Verhaltungsmaßregeln für das Gisenbahnper sonal bei Durch fe mt der Militär-Verwaltung. Chefs 363 Ee bm Ließ; He nr, e, . lar in! . Auskunft zu Crbolen ist. Ehn reichet Bilder schmack dien jur Er · hit sllerhöchsten Abschted. 26. September. Schr o. zur See: Fifcher (Reinhold) von der Marine, Statson der läuterung des Textes. ; .
sönlicher Zuyverlässigkeit bakteriologischer Ausbildung besitzt. Uebergabestatjon verlassen, so ist er hieran nicht zu hindern. Der q *** e Die Grlaubnig ist bei cinem Wechsel des Leiterg oder einer Ver, Zugführer hat aber dem diensthabenden Veamten ver Station, auf pestverdächtigen Erkrankungen auf der e nn ,, , Hahn i. vom Fesd. Art. Men. Rr 13, bej seinem Lusscheiden Estse⸗ p fun d bell Verfůgr des Fhesg des Kreu änderung der betreffenden Räume von neuem nachzusuchen. Sie ist welcher der Erkrankte den Zug verläßt, Meldung zu machen, damit II). Von jeder auffälligen Erkrankung, welche während der ö. em Dlenst mit Pension der Charakter als Rechnungsrath Geschwaderh . 6 . Henne Stake der . jederzeit widerruflich. . der Beamte, falls der Erkrankte nicht bis zum Eintreffen ärztlicher bahnfahrt vorkommt, hat der Schaffner dem Jugführer sofo:rt Meldu . Kühnemann Fuhrer pen rin nnr rer de, d, dn . . § 4. . . ,. auf dem Bahnhofe, wo er möglichst abzusondern sein würde, zu machen. zften ansu⸗ r gung des Krieg s- Ministerkum z. 11. Sep Schuje zu Berlin?“? zu Kapitänlts.; die Lig zur See: Richter Der Leiter der im 8] bezeichneten Versuche hat süt die dauernde hleiben will, feinen Namen, Wohnort und sein Absteigequartier fest⸗ 2) Der Schaffner hat sich des Erkrankten nach Kräften sonen KasernenInsp. in Jüterbog, nach Straßburg i. S, (Kar! Au gu st) von der 1. Torpedo äbtheil. Wei 6 sch off ordnangsmäßlge Instandhaltung und für den gesammten Betrieb in stellen und unverzüglich der nächsten Polizeibehörde unter Angabe der nehmen; er hat alsdann jedoch jede Berührung mit anderen Perso ue r, Kasernen⸗Insp. in Spandau, nach Brandenburg a. Y. vom Stabe S. M ö 63 mer,, n, g.
den Arbeltgräumen, namentlich für die Durchführung der bei dem Auf) näheren Umstände mittheilen kann. nach Möglichkeit zu vermeiden. (Walter) vom Sfabe S. Hr. Hafenschiffegs . Friedlich Catit, Koh!
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