1900 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

; wendung, welche für die im 8 98 Abf. 2 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 bezeichneten Straf⸗

sachen gelten.

88. ö.

Die nach dem Gesetz über die Konsulaärgerichtsbarkeit vom 7. April 1960 begründete Zuständigkeit des Reichsgerichts wird für das Schutzgebiet von Togo der Gerichtsbehörde zweiter Instanz im Schutzgebiete von Kamerun, für das Schutz⸗ gebiet von Kiauischou dem Kaiserlichen Konsulargericht in Schanghai, für das Inselgebiet der Karolinen, Palau und Marianen der Gerichtsbehörde zweiter I'nstanz im Schutzgebiete von Deutsch⸗Neu⸗Guinea, für die übrigen Schutzgebiete der in einem jeden derselben errichteten Gerichtsbehörde zweiter Instanz mit der Maßgabe übertragen, daß das Gericht aus dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz ermächtigten Beamten und vier Beisitzern besteht. .

Auf die Beisitzer und den Gerichtsschreiber finden die Vorschriften des 3 11 Abs. 1 und der 88 12, 13 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.

Auf das Verfahren in der Berufungs- und Beschwerde⸗ instanz sinden, soweit für dieses nicht besondere Vorschriften getroffen sind, die das Verfahren in erster Instanz betreffenden Vorschriften enisprechende Anwendung. Der 39 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bleibt außer Anwendung.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Konkurssachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfolgt die Entscheidung über das Rechtsmittel der Beschwerde unter Mitwirkung der Beisitzer, wenn die angefochtene Entscheidung unter Mitwirkung von Beisitzern ergangen ist.

In den im ] bezeichneten Strafsachen ist die Ver⸗ theidigung auch in der Berufungsinstanz nothwendig. In der Hauptverhandlung ist die Anwesenheit des Vertheidigers er⸗ forderlich; der 5 145 der Strafprozeßordnung findet An⸗ wendung.

9.

Die Todesstrafe ist . Enthaupten, Erschießen oder Erhängen zu vollstrecken.

Der Gouverneur (Landeshauptmann) bestimmt, welche der drei Vollstreckungsarten im einzelnen Falle stattzufinden hat.

8 19.

Für die Zustellungen, die Zwangsvollstreckungen und das Kostenwesen können einfachere Bestimmungen zur Anwendung kommen.

Der Reichskanzler und mit dessen Genehmigung der Gouverneur (Landeshauptmann) sind befugt, die erforderlichen

Anordnungen zu treffen. 83 11

Der Reichskanzler ist befugt, Notare zu ernennen. Die Zuständigkeit der Notare wird auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften unter Lebenden beschränkt. 8 12. Der Gouverneur , , n, n, ist befugt, im Gnadenweg einen Strafaufschub bis zu sechs Monaten zu

bewilligen. S 13.

Die Verordnung, bꝛtreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie vom H. Juni 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 187), die Verordnung, betreffend die Rege⸗ lung der Rechtsverhältnisse auf den zum Schutzgebiete der Neu⸗— Gulnea⸗Kompagnie gehörigen Salomonsinseln, vom 11. Januar 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. I, die Verordnung, betreffend die Rechtsverhaͤltnisse im Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗K'ompagnie, vom 13. Juli 1888 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. Qi), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Marschall⸗, Brown⸗ und Probidence⸗Inseln, vom 13. Sep⸗ tember 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 27I), die Verordnung, be—⸗ treffend die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall⸗ Inseln, vom 7. Februar 1890 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 56), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhälinisse in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo, vom 2. Juli 1888 . S. 211), die Verordnung, betreffend die

echtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutz⸗ gebiete, vom 10. August 1890 (Reichs⸗-Gesetzhl. S. 171), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch⸗ Ostafrika, vom 1. Januar 1891 MReicht⸗-Gesetzhl. S. I), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältaisse in Kiautschou, vom 27. April 18938 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 173), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 18. Juli 1899 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 542), die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Samba, vom 17. Februar 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 186), die Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Be⸗ urkundung des Personenstandes für die Schutzgebiete von Kamerun und Togo, vom 21. April 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 128), die Verorbnung, hetreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für das südwestafrikanische Schutzgebiet, vom 8. November 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1087) sowie die Verordnung, betreffend die Einrichtung einer Staats⸗ anwaltschaft bei den Gerichten der Schutzgebiete, vom 13. De⸗ zember 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. I) treten außer Kraft.

8 14.

Diese Verordnung tritt zu dem im 8 1 bestimmten Zeit⸗ punkt in Kraft.

In dem Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen treten die 882 bis 7 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 8iö5) zugleich mit den übrigen Vorschriften dieses ö in Kraft. R

Irkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 9. November 1900.

(L. 8.) Wilhelm. Graf von Bülow.

Bekanntmachung.

Nach § 19 des am 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Gesetzeg, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai 1900 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 233 ff) find nur diejenigen zur Führung des Titels Patentanwalt“ berechtigt, welche in die beim Kaiserlichen Patentamt geführte Liste der Patent⸗ anwälte eingetragen sind.

Da diese Bestimmung noch wenig bekannt zu sein schernt, wird auf dieselbe mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß derjenige, welcher, ohne in diese Liste eingetragen zu sein, sich als Paientanwalt bezeichnet oder sich einen ähnlichen Titel bei⸗ legt, durch den der Glaube erweckt wird, er sei als Patent⸗ anwalt eingetragen, mit Geldstrafe bis zu 300 6 und im Un⸗

Dle Namen der selt dem Inkrafttreten des Gesetzes in die Liste eingetragenen Patentanwälte sind in den Nrn. 236A, 241A, 243A, 250 A, 253 A, 259 A, 267 A und

AlA des „Central⸗Handels⸗Registers für das

Deutsche Reich“ (Beilage zum „Reichs-A Anzeiger“) ver⸗ öffentlicht worden. Alle weiteren Eintragungen in die Liste der Patentanwälte werden ebendaselbst zur Bekanntmachung

gelangen. Berlin, den 14. November 1900. Kaiserliches Patentamt. von Huber.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 341 der Militär⸗Strafgerichtsordnung habe ich die nachstehend verzeichneten, in Berlin wohnenden Rechtsanwälte zu Vertheidigern vor dem Reichs⸗ Militärgericht ernannt:

Bei welchem Zivilgericht zugelassen

Wohnung

Kammergericht Belle⸗Alliance⸗ straße 91. Karl Haenschke .

Brüderstr. 4. Dr. Reimer ö Derfflingerstr. 6. Laus ö

Kochstr. 9. Dr. Schwering,

Justizrath ö Dessauerstr. 28. Dr. Ballhorn Landgericht L Linienstr. 145. Dr. Barnau 3 Rosenthalerstr. 32. Dr. Bieber Kaiser Wilhelm⸗

straße 39. Chomse Kaiserstr. 25 a. Dr. Alfred Fuchs Gr. Frankfurter⸗

straße 137. gufft Friedrichstr. 39. Grasso Klosterstr. 58. Dr. Paul Gronau Kronenstr. 61. Erich Hoffmann Chausseestr. 114. Hölck . Brunnenstr. 182. Folz Behrenste. 27. Merleker Mohrenstr. 60. Modler Charlottenstr. 27. Hans Raetzell Fran zösischestr. 48. Pr. Walter Schwabe Dorotheenstr. 88. Selle Schmidstr. 9. Dr. R. von Simson Jägerstr. 52. Thurm Wilhelmstr. 94 / 96. Heinrich Winterfeld,

Justizrath

ax Chodziesner von Glasenapp Eugen Müller F. Neumann, Justiz⸗

rath Königgrätzerstr. 28. Schoenborn Lindenstr. 15. Fritz Winterfeld 5 Dranienstr. 67. Berlin, den 8. November 1900.

Der Präsident des Reichs⸗Militärgerichts. Freiherr von Gemmingen, Generalleutnant.

DOranienstr. 67. Rosenthalerstr. 1. Kronenstr. 62. Bülowstr. S5 a.

Das in Workington und Glasgow aus Stahl neu er⸗ baute Dampfschiff „Hamm“ von 192,60 Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen D. Fuhrmann in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow unter dem 26. Oktober d. J. ein Flaggen⸗ zeugniß ertheilt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Rummer 52 des „Reichs-Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2729 die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900; und unter

Nr. 230 die Bekanntmachung, betreffend die dem inter⸗ nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 19. November 19009.

Berlin W., den 14. November 1900.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

r e betreffend di von der Dortmund⸗Gronau⸗ Enscheder i Wahn h e fchaft beschlossene Ver⸗ mehrung ihres Grundkapitals auf 30009000 66 durch Ausgabe weiterer Stamm-⸗Aktien im Betrage von 60006009 4¶M und die Gleichstellung der Stamm⸗ Prioritäts-⸗Aktien mit den Stamm-AUktien.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahn⸗ gesellschaft beschlossen hat, ihr Grundkapital von 24 009 000 6 auf 30 000 000 M66 deutscher Reichswährung zu erhöhen und zu diesem Zwecke weitere 6 000 900 SJ auf den Inhaber lautender Stamm⸗Aktien in Stücken von je 1290 S6 aus⸗ zugeben, sowie gleichzeitig die Stamm⸗Peioritäts⸗Aktien unter Aufhebung der den Inhabern derselben nach dem Gesellschaftsstatut zustehenden Vorrechte den Stamm ⸗Altien

leichzustellen und in solche umzuwandeln, wollen Wir dem , des Gesellschafisvorstandes gemäß zu diesem Beschlusse Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. Hieran wird jedoch die Bedingung geknüpft, daß der noch nicht be—

1896 genehmigten dreieinhalbprozentigen Anleihe im Betrage

permgensfalle mit Haft hestraft wird.

gebene Theil der durch Unser Privilegium vom 29. Februar

und insoweit hierzu der Minister der öffentlichen Arbeiten * . ö die ausdrückliche Genehmigung er— theilt haben.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat darüber zu . daß eine Begebung vor diesem Zeitpunkte nicht stalt—

ndet.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bielefeld, den 6. August 1900.

(L. 8.) Wilhelm R. Für den Finanz-Minister und den Minist der öffentlichen Arbeiten: jr Schönstedt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Am Seminar für Stadtschullehrer zu Berlin ist der big—⸗ herige kommissarische Lehrer an dieser Anstalt Dr. Claus— nitz er als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 237 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Saarlouis, vom 2. November 1900.

Berlin W., den 14. November 1909.

Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das am 29. August 1900 Allerböchst vollzogene Statut für die Winseldorf ⸗Oelixdorfer Ent und Bewässerungs⸗Genossenschaft zu Winseldorf im Kreise Steinburg, durch das Amtsblatt der König— lichen Regierung zu Schleswig Nr. 44 S. 441, ausgegeben am 27. Oktober 1900;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1900, betreffend die Berleihung des Rechts zur Entziehung von Grundeigenthum an den Reichs(Militär⸗)Fiskus behufs Erwerbung eines Truppenübunge— platzes für das VI. Armee-Korps bei Neuhammer am Queis, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 43 S. 23, ausgezeben am 27. Oktober 1900;

3) der Allerhöchste Eclaß vom 19. September 1900, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Krefeld zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für den Bau eines Rheinhafens bei Linn in Anspruch zu nehmenden Grundeigen— thums, durch das Amtsblatt der Königlschen Regierung zu Düsseldorf Nr. 42 S. 419, ausgegeben am 20. Oktober 1900;

4) das am 1. Oltober 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungt⸗Genossesschift zu Kerschlow im Kreise Lauenburg i. Pomm. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köelin Nr. 43 S. 273, ausgegeben am 25. Oktober 1900.

Die Personal-Veränderungen in der Arm ee re. befinden sich in der Ersten Beilage.

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich. Preußen. Berlin, 14. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im hiesigen Königlichen Schlosse heute Morgen die Vorträge des Reichskanzlers Grafen von Bülow und des Chefs des Zivil— kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus. Um 10 Uhr wohnten Seine Majestät mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Seiner Kaiserlichen und König—⸗ lichen Hoheit dem Kronprinzen der Enthüllung der Stand— bilder der Markgrafen Johann II. und Ludwig II., sowie des Kurfürsten Johann Cicero in der Sieges⸗Allee bei. Um 12 Uhr vollzogen Seine Majestät der Kaiser im Ritter— saale des Königlichen Schlosses die Eröffnung des Reichstages, und um 11 ÜUhr Nachmittags reisten Allerhöchstdieselben vom Bahnhof Friedrichstraße aus nach Schlesien ab.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ kehr hielt heute eine Sitzung.

Das Staats-⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗ Ministers Dr. von Miquel im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli ist in Berlin eingetroffen.

In einer Besonderen Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden Berichte der Kaiferlichen Gesandtschaft in Peking vom 31. Mai bis 29. August 1900 veröffentlicht.

Kiel, 13. November. Die russischen Zorpedohe e „Delphin“ und „Kit“ sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute Ibend durch den Kaiser Wilhelm⸗Kanal abgegangen, . mit den voraufgegangenen Torpedobooten „Skat 6 „Ka ssatka“ in Brest zusammenzutreffen und von dort h Reise nach Ost⸗Asien fortzusetzen.

von 3 376 0060 M erst dann zur Verausgabung gelangt, wenn

m Auftrage Sa rafow's begangen haben. Die neue schwedi ; t best ·sch i ng J,

fit der itil leri⸗ 245 von 385 Tagen im dritten, vierten und fünften Jahre

Desterreich⸗ Ungarn.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗ Bureau“ mittheilt, wurd? am Montag in Pilsen eine von dem politischen Verein Pekrok“ einberufene, von etwa 600 Personen be⸗ suchte Versammlung, noch bevor der sozaldemokratische Feichsraths⸗Kandidat der fünften Kurie zum Worte gelangen honnte, infolge Tumults und Handgemenges von dem Negie⸗ rungskommissar aufgelöst und der Saal durch die Wache eraumt. Die Sprengung der Versammlung wurde durch sahlreich anwesende czechische Sozalisten herbeigeführt.

Das ungarische Unterhaus hat gestern in der Spezialdehatte die Vorlage, betreffend die Inartikulierung der Frklärung des Erzherzogs Franz Ferdinand, mit großer Majorität angenommen.

Inwnm Finanzausschuß erwähnte gestern, wie W. T. B.“ meldet, der Abg. Ju sth eine Meldung verschiedener Blätter, nach welcher der Papst dem Erzbischof Stadler gegenüber sein Bedauern ausgesprochen haben solle, ßaß die dem Eczbischof ertheilte Rüge nicht vor— her dem Heiligen Stuhle mitgetheilt worden sei. Der Minister⸗Präsident von Szell meinte, die betreffende Meldung sei ausschließlich das Produkt der Phantasie eines Forrespondenten, da die Wahrheit derselben umsoweniger vorausgesetzt werden könne, weil in dem hierauf bezüglichen Bericht des österreichisch⸗ungarischen Botschafters bei dem Vatikan hiervon kein Wort erwähnt sei.

Großbritannien und Irland.

Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks Beach hielt gestern in Bristol eine Rede, in welcher er, dem W. T. B.“ zufolge, ausführte, die Regierung werde ihre Politik auch in Zukunft in den bisher befolgten Linien halten, und ferner er— klärte, es sei keine Aussicht dafür vorhanden, daß eine Ver— minderung der jetzt bestehenden Steuern eintreten werde. Was ihn betreffe, so werde er sehr froh sein, keine neuen Abgaben vor— schlagen zu müssen. Die Regierung hoffe, daß bei der BVorlegung des nächsten Budgets der Krieg in Süd⸗Afrika beendet sein werde. Es werde indessen nothwendig sein, für die allmäh⸗ liche Liquidation der aufgenommenen Summen zu sorgen. Allein Transvaal besitze große Reichthümer, weiche einen großen Theil der Kriegskosten decken würden. Der Redner wies darauf die Behauptung zurück, daß die Mängel in der militärischen Organisation durch die Sparsamkeit des Schatz⸗ amts verursacht seien.

Die „London Gazette“ veröffentlicht eine Bekannt— machung, wonach das Verbot der Waarenausfuhr nach dem Oranje⸗-Freistaat und Trans vaal wieder auf⸗ gehoben wird.

Dem „Standard“ zufolge ist dem Finanz⸗Sekretär Hanbury der Posten eines Chefs des Departements der Landwirthschaft mit einem Sitz im Kabinet übertragen worden.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer begann in ihrer gestrigen Vormittagssitzung, wie „W. T. B.“ berichtet, die General⸗ debatte über das Budget. Der Finanz⸗Minister Caillaux betonte die Nothwendigkeit, die Cinhenlichker des Budgets zu erzielen und eine ernsthafte Amortisation in dem Bubget zu schaffen, das zwar das drückendste der Welt sei, das aber im Verhältniß zum Reichthum des Landes niedriger sei als bei vielen anderen Nationen und unter den früheren Regierungen. Der Minister erklärte weiter, die Einheitlichkeit des Budgets sei durchgeführt worden, und zum ersten Male habe man eine Summe in den Etat eingesiellt, um mit der Amortisation der Schuld zu beginnen. Schließlich sorderte der Minister die Kammer auf, sich hinsichtlich der Vermehrung der Ausgaben ernste Beschraͤnkungen aufzuerlegen. Die Generaldiskussion wurde sodann geschlossen. In der Nachmittagssitzung trat die Kammer in die Berathung der Vorlage, betreffend die Reform der Getränkesteuer, ein.

Der Herzog von Orléans hat, wie die Pariser Blätter melden, dem royalistischen Comits die Weisung gegeben, nun⸗ mehr eine eifrige Agitation zu veranstalten. Die Royalisten

würden demzufolge in allen Pariser Bezirken sowie in den

großen Provinzstaͤdten Versammlungen abhalten. Spanien.

.Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat gestern, vie „W. T. B.“ meldet, ein Rundschreiben an die Eisenbahn— Inspektoren gerichtet, in welcher er dieselben anweist, den Eisenbahn⸗Gesellschaften eine Geldstrafe von 15690 Pesetas zußzuerlegen, wenn dieselben dem Publikum nicht hinreichend Wagen zur Beförderung von Waaren mit den gewöhnlichen Jüterzügen zur Verfügung stellten. Die Blätter halten diese Maßregel für den ersten Schritt des Ministers, die Eisenbahn⸗ Gesellschaften zu der genauesten Erfüllung ihrer Verpflichtungen

in zwingen.

Belgien.

In der gestrigen Sitzung des Senats gelangte eine Interpellation über die' Umstände, unter denen vor urem der Plan einer belgischen Expedition nach China auftauchte, zur Besprechung. Der Minister des Aus wärtigen de Favereau erklärte, er habe den Urhebern

es Planez seine Unterstützung geliehen und die belgischen

e nden im Auslande sowie die Mächte, welche Beigiens eutralitãt garantierten, davon benachrichtigt. Die Garantie⸗ uhte hätten nicht in ungünstigem Sinne geantwortet; jedoch . Großbritannien ,, eine Ansicht nicht aus— brechen zu können, während eutschland anheimgegeben habe, . erwägen, ob es nicht angezeigt sei, die Ausfuhrung des

ans zu verschieben. Infolge der aus China eingelaufenen achrichten sei man dann zu dem Entschluß gekommen, daß

. Erpedition kein Grund mehr vorliege. Die Fort

kung der Verhandlung wurde auf heute vertagt.

Rumänien. Vor dem Geschworenengericht in Bu karest begann gestern,

vie W. T. B.“ melden, der Pro 14 . B. . zeß wegen der Ermordung Fitsw skis und be Professors Mich aileano, sowie wegen

omplotts gegen die Könige von Rumänken

und Serbien. Gestern wurde nur der Bulgare Boiciu

eff, der Mörder Fitoweti J ; wski's, vernommen; derselbe gesteht erechen mit allen Einzelheiten ein und will den .

Schweden und Norwegen.

mt, wie dem, berichtet wird, für die Dien zehrpflichtigen bei der Infanterie und Festungs— Tage Ausbildungszeit im ersten, eine Uebungs⸗

2 2

und von 15 Tagen im neunten Jahre. Für die Kavallerie und. Feld⸗Artillerie sind 281 Tage Ausbildungszeit, sowie eine 42 tägige Uebung im zweiten und vierten Jahre ef r. Die jährlichen Ausgaben sind in der voraus⸗ ichtlich in 12 Jahren durchgeführten Vorlage auf 145 338 000 Kronen veranschlagt. Die Dienstzeit der Marine⸗ soldaten wird auf 365 Tage ausgedehnt. Die jährlichen Kosten betragen 1700 000 Kronen, diejenigen für die Stamm⸗ mannschaft der Küsten⸗Artillerie 1006909 Kronen. Die Kosten für Wehrpflichtige der Küsten⸗Artillerie betragen. 375 000 Kronen, die, für Neubauten der Küsten⸗Artillerie 2590 000 Kronen, welche auf 6 Jahre vertheilt werden.

Amerika.

In dem gestern abgehaltenen Kabinetsrath gab, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, der Präsident Me Kinley der Hoffnung Ausdruck, daß jedes Mitglied des Kabinets für die nächsten vier Jihre im Amt verbleiben werde. Der Ausfall der Wahlen sei nach seiner Meinung ein Beweis, daß das Land mit jedem Verwaltungszweige der Regierung zufrieden sei. .

Der „New York Herald“ meldet aus Washington, der von dem Marine⸗Sekretär Long aufgestellte neue Marine⸗ Etat fordere insgesammt 87 172 650 Dollars, darunter 26 172 917 Dollars für Vermehrung der Flotte.

Asien.

Ueber den Marsch des Majors Graham und die Vor⸗ gänge bei dem Marsch der russischen Kolonne nördlich von Schan⸗hai⸗Kwan ist, wie W. T. B.“ berichtet, gestern folgende Meldung des Feldmarschalls Grafen von Waldersee in Berlin eingegangen:

Die Kolonne Graham ist am 8. November in Peking eingetroffen und hat auf ihrem Marsch nur hei Hsianghohsien den schon gemeldeten unbedeutenden Zusammenstoß mit berittenen Boxern gehabt. Die durchzogene Gegend war sonst friedlich. Die russische Kolonne hat noͤrdlich Schan-⸗hai⸗Kwan Missionare unter dem Bischof Abelson befreit. Die Jäger⸗ Kompagnie ist am 9. d. M. in Peking eingetroffen.

Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, ist dem russischen Generalstab folgender Bericht vom 26. Oktober zugegangen: Gemäß dem Befehle des General⸗Feld⸗ marschalls Grafen von Waldersee wurden infolge des Er— scheinens von Boxern nordwestlich von Tientsin vom General Lenewitsch am 16. Oktober drei Kolonnen abkommandiert, die erste und zweite unter dem Kommando des Oberstleutnants Genke und des Obersten Rosnatowski. Diese Kolonnen kehrten nach einem Geplänkel mit den Boxern, welche die Verschanzungen der Dörfer Dangantun und Datantschwang besetzt hielten, zurück. Die Boxer wurden zerstreut. Ein Kosak wurde verwundet. Die dritte Kolonne unter dem Kom⸗ mando des Oberstleutnants Archangelski stieß nirgends auf den Feind. Eine kleine Kolonne, bestehend aus einer halben Kompagnie der ostsibirischen Schützen und 15 Kosaken, welche am 12. Oktober französische Missionare befreit hatte, wurde später von etwa 6000 Mann starken chinesischen Banden umzingelt. Um diese Kolonne zu befreien, wurde zunächst eine nicht bedeutende Abtheilung des Generals Gar nizki und später der General Zerpitzki mit zwei Kom⸗ pagnien und vier Geschützen abgeschickt. Am 17. Oktober traf der General Zerpitzki auf dem Kampfplatze ein, wo er die russischen Truppen im Kampfe mit den Chinesen fand; die letzteren wurden zurückgeworfen und mit Feuer verfolgt. Zwei Schützen fielen; vier Offiziere und 56 Schützen wurden verwundet.

Die Londoner Blätter melden aus Tientsin vom 10. d. M., die Russen hätten ein Arsenal nordöstlich von Yangtsun mit unbedeutenden Verlusten genommen. Eine bedeutende Geldsumme und eine Anzahl von Waffen seien erbeutet und 200 Chinesen getödtet worden.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Peking vom 11. d. M. erhält sich das Gerücht vom Tode der Kaiserin⸗Wittwe; es liege aber nichts vor, was dieses Gerücht bestätige.

Aus Pingliang (Provinz Kansu) ist, dem „W. T. B.“ zufolge, am Montag in Tokio die Meldung eingetroffen, daß der Prinz Tuan dort vor einigen Tagen auf der Reise nach Ninghsäiga durchgekommen sei. Der Prinz solle sich dorthin zum Aufenthalt bei dem Gouverneur, welcher ein Verwandter von ihm sei, begeben. Die Reise sei im Geheimen unter⸗ nommen worden. Jung-⸗lu befinde sich auf der Reise nach Tschangan. Der Aufenthalt des Prinzen Tschiang sei unbekannt.

Ein gestern in London eingetroffenes Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Tientsin über Schanghai, welches kein Datum trägt, berichtet, daß der Kommandeur des deuischen Ostasiatischen Expeditionskorps, Generalleutnant von Lessel eine Parade über die deutschen Truppen abge⸗ halten und den einzelnen Regimentern die ihnen von dem Kaiser Wilhelm verliehenen Fahnen übergeben habe. In seiner Ansprache habe der General der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Truppen die Fahnen unbefleckt er⸗ halten würden, nicht nur durch ihren Muth in der Schlacht, sondern auch durch ihre Haltung in Zeiten des Friedens. Die Deutschen bildeten ein Korps berittener Infanterie und verwendeten dabei chinesische Ponies. Der britische General Burrow sei mit einer indischen Kavallerietruppe nach Schan-hai⸗Kwan aufgebrochen, er werde auf seinem Wege das Gebiet, durch das er komme, rekognoszieren.

Der „Standard“ meldet aus Schanghai vom 10. No⸗ vember, Sir Robert Hart sei dazu bestimmt worden, mit den Vertretern der fremden Mächte die Höhe der Entschädigungs⸗ summe und deren Zahlungsmodus festzusetzen. Einem Kaiser⸗ lichen Edikt zufolge solle Li-Hung-⸗-Tschang zum Generalissimus der großen Nordarmee an Stelle Yung⸗lu's ernannt worden sein.

Der „Times“ wird aus Schanghai berichtet, es heiße in der Eingeborenen⸗Presse, Liu⸗kunji habe Tschang⸗tschi⸗ tung aufgefordert, mit ihm gemeinsam sich jeder gegen Sin⸗ ganfu über Hankau gerichteten Expedition zu widersetzen.

Der „Times“ wird aus Peking vom 11. November ge⸗ meldet, es scheine, daß China alle in der Note der Mächte enthaltenen Bedingungen annehmen werde, mit Aus⸗ nahme der Forderung, an gewissen Prinzen und Würden⸗ trägern die Todesssfrafe zu vollstrecken. Demselben Blatte wird aus Schanghai berichtet, man lege in Tientsin lebhaftes Interesse bezüglich des gegenwärtigen Auf⸗ enthalts der japanischen Truppen an den Tag, welche, obwohl sie das Land nicht verlassen hätten, aus Tientsin und Peking verschwunden seien, ohne daß man wisse, wohin sie sich begeben hätten.

Parlamentarische Nachrichten.

Die, heutige (.) Sitzung der 2. Session der 1 . Periode des Reichstages, welcher der Staats ekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky beimohnte, wurde durch den Präsidenten der vorigen Sessien. Abg. Grafen von Ballestrem (Zentr.) auf Grund des 5 1 der Geschäftsordnung eröffnet, welcher zu provisorischen Schriftführern die Abgg. Braun (Zentr.), Dr. Paasche (nl), von Normann (d. kons) und Dr. Hermes lfr. J, . berief.

Eingegangen ist ein Schreiben des Reichskanzlers Grafen von Bülow, worin er seine Ecnennung dem Reichs tage mittheilt, und eine Reihe von Vorlagen, u. a. der dritte Nachtrags⸗Etat für 1900 (Kosten der Expedition nach China) unb der Entwurf einer Seemanntordnung.

Zur Feststellung der Beschlußfähigkeit des Reichstages wird bei Schluß des Blattes der Namensaufruf vollzogen.

Bei der am 9. November im 3 Stettiner Wahl⸗ kreise Randow⸗Greifenhagen) vorgenommenen Ersatzwahl zum Reichstage wurden nach der amtlichen Zählung 27 838 Stimmen , n Von denselben entfielen auf den Abgeordneten zum Landtag Prätorius⸗Berlin (kons.) 14583 Stimmen. Der Arbeiter⸗Sekretär Körsten⸗ Berlin (Soz ) erhielt 11 75s, der Stadtrath Dr. Dohrn⸗Stettin (fr. Vgg.) 1487 Stimmen. Prätorius ist somit gewählt.

Nr. 48 des Centralblattg für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichgamt des Innern, vom 9. Nohember, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen; Ernennungen; Gxequatur— erthetlung; Anordnung de Reichskanzlers, betreffend die Konsular= gerichtsbarteit über Schutzgenossen; Anordnung des Reichskanzlers, betreffend da: Zwangeverfahren wegen Beitreibung der Gerichtzkosten in den Konsulergerichtsbenrken; Dienstanweisung zur Aus fũhrung des Gestzes über die Kon sulargerichtsbarkeit. 2) Zoll und Steuer⸗ wesea: Beibehaltung der Brennsteuer⸗Vergütungssäͤtze; Anweisung für die Revision der Probenehmer; Bestellung eines Stationg⸗ koatroleurs; Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zal⸗ und Steuerstellen. 3) Marine und Schiffahrt: Erscheinen des III. Nachtrags jur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegt und Handels Marine für 1909. 4) Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1900. 5) Poltzeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgeblet.

Kunft und Wissenschaft.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe werden in der heute Abend 87 Uhr stattfiadenden S

wird über die Ecols Estienne, Fachschule des gesammten Buchgewerbes“ sprechen. Ferner witd Herr Georg Collin, Königlicher Hofbuchbindermeister, einen Vortrag über die Kunst⸗ und Großbuchbindere, f Lederwaaren Branche“ halten. Dieser Vortrag wird Lichtbilder und Photographien erläutert werden.

Das Märkische Provpinzial⸗-Nuseum, welches im vorigen Jahre vom Köllnischen Rathhause nach dem Hause Zimmer straße 90 umjiehen mußte, wird morgen, Donnerstag, den 15. November, zum ersten Mal für das Publikum wieder geöffnet sein. Von diesem Tage ab wird das Publikum wieder, wie früher, Sonntags von 11 bis 13 Uhr, Montags und Donnerstags von 11 bis 25 Uhr freien Zutritt haben.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Großbritannien.

Das Board of Agriculture in London hat unter dem 8 21 2 8 2 43 2 1 1 8. Augusft d. J. zu der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Hunden, vom 7. Mai 1897 neue Au ungsvorschrif ten erlassen, die sich im wesentlichen den früh R -⸗Anz.“ Nr. 78 vom 1. April v. J.)

9) 95 0 . . 55 . P . . Nack dꝛesen neuen Vorschriften tann die Genehmigung zur Ein⸗ fuhr eines Hundes nach Großbritannien bet dem Sekretär des Board of Agriculture, 4 Whitehall Place, London SM., fernerhin nur von demjenigen nachgesucht werden, der während der vorgeschtie benen Detentions zeit Eigenthümer des Hundes ist.

St. Petersburg, 14. November. ; zinal⸗Departement hat Afghanistan als verseucht erklärt.

Theater und Mufik.

I XE

Lessing Das dreiaktige Schauspiel Mission“ von Felix Philippi wurde gestern zum ersten Male aufgeführt. Ez behandelt den mutbigen Kampf einer Frau um die Ehre und Freiheit ihres im Gefängniß schmachteaden Mannes, von dessen Unschuld sie felsenfest überzeugt ist. Sie erblickt die Mission ihres ferneren Lebens nur allein darin, den offenbar bei der Verurtbeilung vorgekommenen Irrthum aufzuklären, diejenigen, welche ihn veranlaßt, zu kenn zeichnen und den wabren Schuldigen zu entlarven. Mit unbeugsamer Enerzie. im offenen Kampfe mit der Gesell⸗ schaft, welche ihr Haus verfehmt hat, unter Anwendung von Intrigue, List, Heuchelei und der gewagtesten Mittel verfolgt sie unenwegt ihr Ziel und erfüllt endlich auch ihre Mission. Diesem an und für sich dramatischen Stoff fehlt jedoch die rechte Grund lage. Die Handlung ist auf so viel Kombinationen aufgebaut, wird in solch lediglich nur auf den Bühneneffekt hin konfträierten Scenen i g und birgt in sich so unwahrscheinliche Situationen. daß selbst die einzelnen natürlich wirkenden Bilder und spannenden Momente, sowie der lebendige, flotte Dialog diese Mängel nicht auszugleichen vermögen und die ganze Auffübrung nach dieler Richtung hin keine rechte Befriedigung verschafft. Dies zeigte sich deutlich in einer am Schluß merkbaren Opposition, obwohl es auch an Beifall nicht fehlte und auch der Autor mehrfach vor den Lampen erscheinen konnte. Der Applaus galt aber wahl vornehmlich der trefflichen Darstellung und Inscenterung. Besonders charakteriftisch gab Frau Bertens die kampfesmutbige, liebende Gattin des unschuldig Verdächtigten und legte in deren Verkörperung ihr ganzes künstlerisches Können hinein Ihr Partner, Herr Schön feld, stellte den allein treu gebliebenen Freund, welcher der unglücklichen Frau in seiner Gigeaschaft als Literat, un bekümmert um alle Anfeindungen, seine Feder leiht, gleich- falls recht naturwahr und wirkungsvoll dar. Dasselbe ist von Herin Klein zu sagen, der die Rolle des Präsidenten einer Bau esellschaft, des wirklich S Eldigen, vertrat, während Herr Grunwald . mitschuldigen Sekretär, einen leichtfertigen Lebemann, in der aßke weniger glaubhaft zu gestalten wußte. Die anderen wesent. lichen Rollen waren mit den Damen Eysoldt und Sauer, sowie der kleinen Margarethe Müller und Herin Waldow durchaus zufriedenstellend besetzt und auch das ganze Zasammenspiel war einwandfrei.

ö

red.

1

6 .

Dm.

2 1 a, me . ö ;.

8 * * 82 2 * ö. 2 24