4) die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während deg Geschäftejahrs Grundftücke zur Ver hütung von Verlusten an Hypotheken hat übernehmen müsser, sowie den Gesammtbetrag dieser Hypotheken und bie Verluste oder Gewinne, welche sich bei dem . übernommener Grundstücke ergeben
en;
ö) die Jahre, aus welchen die Rückstände auf die
von den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres; 6) der Gesammtbetrag der im Geschäftsjahre erfolgten Rückzahlungen auf die Hypotheken, getrennt nach den durch Amortisation und den in anderer Wesse erfolgten Kückmahlungen; .
7) die Beschränkungen, welchen sich die Bank binsichtlich der Rückjahlung der Hypothekenpfand⸗ briefe unterworfen hat, getrennt nach den einzelnen Gattungen der Hypothekenpfandbriefe.
Die unter 3— 5 bezeichneten Angaben sind getrennt nach landwirthschastlichen und anderen Grundstücken und nach den Hauptgebieten zu machen, auf welche 1 6. Geschäftsthätigkeit der Hypothekenbank erstreckt.
In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn und Verlustrechnung sind der Mehrerlöß und der Mindererlöz anzugeben, welche in dem Geschäfts⸗ jahre durch die Ausgabe von Hvpothetenpfandbriefen zu einem böheren oder geringeren Betrag als dem Nennwerth entstanden .
§37.
Der Abschluß und die Gewinn und Veclust⸗ rechnung sind ohne Verzug im Deutschen Reichs. Anzeiger bekannt zu machen. Bon dem Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung ist jedem Aktionär unentgeltlich, und jedem Inhaber eines Hvpotbhekenvsandbriefeg, welcher dies unter Vorlegung res Stückes oder des Erneuerungsscheins bis zum Schluß desjenigen Geschäftejahrs, in welchem der Bericht gegeben wird, und spaͤter, so lange der Vor- rath reicht, verlangt, gegen Zahlung von höchsteng O. 50 S½ς und Erstattung der Portokosten ein Abdruck zu verabfolgen.
§ 38. Treuhänder.
Bei der Hypothekenbank ist ein Treuhänder, sowie ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Hypothekenbank.
Die Bestellung kann jederzeit durch die Aufsichts⸗ behörde widerrufen werden.
§ 39.
Der Treuhänder hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Hypothekenpfand—⸗ briefe jederjeit vorhanden ist; hierbei hat er, sofern der Werth der beliehenen Grundstücke gemäß der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung festgesetzt ist, nicht zu untersuchen, ob der festgesetzte Werth dem wirklichen Werthe entspricht.
Er hat darauf zu achten, daß die zur Deckung der Hypothekenpfandbrlefe bestimmten Hypotbeken und Wertbpapiere gemäß den Vorschriften des § 28 in daz Hypothekenregister eingetragen werden.
Er hat die Hypothekenpfandbriefe vor der Aus gabe mit einer Bescheinigung über das Vorhanden fein der vorschriftsmäßigen Deckung und über die Eintragung in das Hypothekenregister zu verfehen.
Eine in das Hypothekenregister eingetragene Hypothek sowie ein in das Hypothekenregister eingetragenes Werthpapier kann nur mit Zustimmung des Treu bänders in dem Register gelöscht werden. Die Zu— stimmung des Treuhänders bedarf der schriftlichen Form; sie kann in der Weise erfolgen, daß der Treuhänder seine Namensunterschrift dem Löschungs⸗ vermerk im Hypot hekenregister beifügt.
§ 40.
Der Treuhänder hat die Urkunden über die in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken sowie die in das Register eingetragenen Werthpapiere und das . § 11 Abs. 4 zur Veckung der Hypothekenpfand-⸗
riefe bestimmte Geld unter dem Mitverschlusse der Bank zu verwahren; er darf diese Gegenstände nur gemäß den Vorschristen des Gesetzes herausgeben.
Er ist verpflichtet, Hypothekenurkunden sowie Werthpapiere und Geld auf Verlangen der Bank herauszugeben und zur Löschung im Hypotheken— register mitzuwirken, soweit die übrigen in das Svpothekenregister eingettagenen Hypotheken und Werthpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe enügen oder die Bank eine andere vorschriftsmäßige Bil beschafft. Ist die Bank dem Hypotheken⸗ schuldner gegenüber zur Aushändigung der Hypotheken- urkunde oder zur Vornahme der im § 1145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Handlungen ver pflichtet, so bat der Treuhänder die Urkunde auch dann herauszugeben, wenn die bezeichneten Voraus- setzungen nicht vorliegen; wird die Hypothek zurück ⸗ gejahlt, so ist in dem letzteren Falle das gezahlte Geld dem Treuhänder zur Verwahrung gemäß Abs. 1 zu übergeben.
Bedarf die Bank einer Hypolhekenurkunde nur zu vorübergehendem Gebrauch, so bat der Treuhänder sie herauszugeben, ohne daß die Bank verpflichtet ist, eine andere Deckung zu beschaffen.
§ 41.
Der Treuhänder ist befugt, jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen, soweit sie sich auf die Hypothekenpfandbriefe und auf die in das Hypotherenregister eingetragenen Hypotheken beziehen.
Vie Hypothekenbank ist verpflichtet, von den Ka⸗ vitalsrückahlungen auf die in das Hypothekenregifter eingetragenen Hypotheken sowie von sonstigen für die Pfandbriefgläubiger eiheblichen Aenderungen, welche diese Hypotheken betreffen, dem Treuhänder fort— laufende Mittheilung zu machen.
Streitigkeiten zwischen dem Treuhänder und der Bank entscheldet die Aufsichtsbehörde.
Der Treuhänder kann von der Bank eine an— emessene Vergütung für seine Geschäftsführung ver⸗ angen. Der Betrag der vereinbarten Vergütung ist der Aufsichtebehörde anzujeigen; in Ermangelung
einer Einigung wird der Betrag durch die Aufsichts« behörde festgesetzt. §5 42. Grundschulden.
Den Hypotheken stehen im Sinne dez Gesetzes die 2 gleich.
Hat die Bank ein Grundstück zur Verhütung von Verlusten an einer ihr an dem Grundstücke zustehen⸗ den Hypethek oder Grundschuld bei der Zwangg—⸗ verstelgerung erworben und an Stelle der gelöschten Hypothek oder Grundschuld für sich eine Grund⸗ schuld eintragen lassen, so findet auf diese die Vor⸗ schrift des 5 11 Abs. 3 entsprechende Anwendung.
§ 43.
Kommunal und Kleinbahn Obligationen.
Werden von der Bank auf Grund nicht, hypothe⸗ karischer Darlehen, die an preußische Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Uebernahme der Gewähr⸗ leistung durch eine solche Körperschaft gewährt sind, Schuldverschrelbungen ausgegeben, so finden auf diese Schuldverschreibungen und die ihnen zu Grunde liegenden Darlehensforderungen die Vorschriften des 5 11 Abs. 4, und der S5 13, 14, 25, 3, 36, zz, Ia, 35, 338 = 41 entsprechende Anwendung.
Die Schuldyerschreibungen, welche die Hypotheken⸗ bank gemäß Abs. 1 ausqtebt, dürfen unter Hinzu—⸗ rechnung der im Umlausfe befindlichen Hvpotbeken⸗ pfandbriefe den für die letzteren im S 12 bestimmten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Theil übersteigen.
§5 44.
Werden von der Bank auf Grund von Darlehen, die an Kleinbabn⸗Unternehmungen gegen Verpfändung der Bahn gewährt sind, Schuldverschreibungen aus. gegeben. so finden auf diese Schuldverschreibungen die ln § 43 und Satz? Abs. 1 und Abs. 3 des § 42 des Reichs Hypofhekenbankgesetzes angeführten Vor⸗ schriften entsprechende n
9. ebergangsbestimmung.
Auf die Deckung der Hypothekenpfandbriefe durch Hypotheken, die vor dem 1. Januar 1900 von der Bank gemäß den Bestimmungen ihrer bisherigen Satzungen erworben sind, finden die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und der SS 15 —17 keine Anwendung. Die Vorschriften des F 22 Abs. 1 Satz 2. Abs. 2. 3 und der S§ 23, 24, 26, 27 sind nur für Verträg: maßgebend, die nach dem 1. Januar 1900 abgeschlossen werden.
§ 46.
Veriheilung des Reingemiuns.
Von dem nach Beschluß des AÄufsichtgraths fest— gesetzten Reingewinn werden zunächst nach näherer Bestimmung des § 48 100̃0 zu dem gesetzlichen Re⸗ servefonds abgesetzt.
Von dem nach Abzug dieses Beitrags zum Re— servefonds, sowle sämmtlicher Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Ueberrest erhalten die Attionäre zuvörderst 40̃0 pro anno auf das eingezahlte Grund kapital.
Von dem dann noch verbleibenden Ueberschuß werden
a. 121 0½ Gewinnantbell an den Aufsichtsrath,
b. der Rest als weiterer Gewinnantheil an die Aktionäre vertheilt, sofern die Generalversammlung nicht anders beschließt.
§ 47.
Alljährlich, spätestens am 1. Juli, werden die Ge— winnantheile nach Feststellung des Abschlusses gegen Einlieferung der Gewinnantheilscheine in Berlin und an sonst bekannt zu machenden Stellen bezahlt.
Die Bestimmungen des § 30 finden auf Gewinn— antheilscheine entsprechende Anwendung.
§5 48.
Dem gesetzlichen Reservefonds (5 262 des Handel Gesetzbuchs) sind, so lange bis derselbe die gesetzliche Höhe erreicht hat, 109ͤ des jäbrlichen Reingewinns, sowie der Gewinn, welcher bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Aktien für einen höheren als den Nennwerth erzielt wird, zu über— weisen.
Ein zweiter Reservefonds und die anderen Rück⸗ lagen bienen zur Deckung außerordentlicher Schäden oder für die besonderen . für welche dieselben von der Generalversammlung bestimmt werden.
Durch Beschluß der Generalversammlung kann jederzeit die Berstärkung eines oder beider Reserde⸗ fonds erfolgen.
Außer den beiden vorbenannten Reservefends be⸗ steht ein Beamtenunterstützungs fonds. Dieser Fonds kann durch Beschluß der Generalversammlung jäbrlich weiter erböht werden. Die Entscheidung über die bestim⸗ mungö mäßige Verwendung des Beamtenunterstützungẽ⸗ fonds steht dem Aufsichtsrath zu.
Die Reservefonds und der Beamtenunterstützunge⸗ fondz werden mit dem übrigen Gesellschafts vermögen verwaltet. Der daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Einnahmen der Gesellschaft zu.
§ 49. Vorftand.
Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren von dem Aufsichtsrath mit Stimmenmehrheit zu er— nennenden Mitgliedern (Direktoren).
Der Aufsichtsrath kann für die Mitglieder des Vorstandes Stellvertreter entweder aus der Zahl seiner Mitglieder oder der Gesellschaftsbeamten er⸗ nennen. Ebenso steht dem Aufsichtsrath die Be⸗ stellung von Prokuristen zu.
Ueber die Ernennung der Mitglieder des Vorstands sowie der Stellvertreter oder Prokuristen ist ein gericht liches oder notarielles Protokoll aufzunehmen. Die Namen der Mitglieder des Vorstands und der für dieselben ernannten Stellvertreter werden vom Auf⸗ sichtsrath in dem Reichs Anzeiger veröffentlicht.
Jedes Mitglied des Vorftands hat als Sicherbeit für die aus seiner Geschäftsführung etwa erwachsen den Verbindlichkeiten gegen die Gesellschaft Aktien im Nennwerthe von 30 000 MS mit den dazu ge— börigen Gewinn⸗Antheilscheinen bei einer vom Auf⸗ sichtsrath zu bestimmenden Kasse niederzulegen, welche bei derselben bis zur Erledigung der auf seine Ge— schäftsführung bezüglichen Rechnungen zu verwahren sind.
Die Geschäftsvertheilang und die Art der Be⸗ schlußfassung unter den Mitgliedern des Vorstands wird durch den Aufsichtsrath festgesetzt.
Die Mitglieder des Vorstands und deren Stell⸗ vertreter und die Prokuristen erweisen ihre Be— stallung durch Auszüge aus dem Handelsregifter. Die Beamten der Bank erweisen ihre Ernennung durch eine vom Vorstande der Bank ausgestellte, gerichtlich oder notariell beglaubigte Bescheinigung
§ 50.
Der Vorstand leitet und führt innerhalb der statutenmäßigen Grenzen die Geschäfte und An— gelegenbeiten der Bank in Gemäßheit der Be— stimmungen § 231 ff. des Handels ⸗Gesetzbuchs.
Zu Willengzerklärungen, insbesondere zur Zeichnung detz Vorstands für die Gesellschast, bedarf es der Mit- wirkung zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vor— standemitgliedtz und eines stellvertretenden Vorstands⸗ mitglied oder eines Prokuristen.
Bekanntmachungen des Vorstands sind mit der . der Gesellschaft und der Unterschrift zweier Vorstand e mitglieder zu unterzeichnen.
Die Mitglleder det Vorstands nehmen an den Einen dez Aussichtgraths mit berathender Stimme
§ 51.
Der Vorstand sst zur selbständigen Anstellung und Entlassung von Agenten berechtigt, sofern dieselben nicht ein sestes Gehalt beziehen.
Ferner stellt er diejenigen Beamten an, welche ein Gehalt von nicht über 30900 9 beziehen und nicht auf längere als dreimonatliche Kündigung angenommen werden.
§ 52
Durch Beschluß des Aufsichtsraths können die Mitglieder det Vorstandes porläufig des Amtes ent- hoben werden. Die Entlassung kann nur auf Be— schluß der , . erfolgen.
9
Die auf Handlungtunkosten zu verbuchenden Ge— hälter und etwaigen sonstigen Bezüge der Vorstands— mitglieder sowie der übrigen Beamten sind durch die Anstellungs verträge e en
Aufsichtsrath.
Der Aufsichtzrath besteht aus mindestens 7 und böchstens 12 Mitgliedern, aus der Zahl der Attio näre, von welchen mindestenz 5 ihren Wohnsitz in Berlin haben müssen.
Die Mitglieder des Aufsichtgraths werden von der Generalpersammlung auf drei Jahre bis zum Schluß der ordentlichen Generalversammlung für das dritte Jahr gewählt.
Ble Ausgeschledenen sind wieder wählbar. Wenn ein Mitglied die bürgerlichen Ehrenrechte verliert, so scheidet es aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsdauer aus, so bilden die übrigen Mitglieder den Aufsichtsratb., so lange die Zahl vderselben nicht unter 5h sinkt. Wird für das ausscheidende Mitglied ein anderes gewäblt, so gilt die Wahl nur bis zum Ende der Amtsdauer des Ausscheidenden. Jedes Mitglied des Aufsichtsraths bat Aktien im Nennwerth von 6000 S der Bank als Sicherheit bei derselben zu hinterlegen
Die Willenserklärungen und Bekanntmachungen des Aufsichtsraths sind mit den Worten:
„Der Aufsichtsrath der Deutschen Hypothekenbank
(Aftien· Gesellschaft)ꝰ unter Beifügung des Namens des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zu unterzeichnen. §5 565.
Der Aussichtsrath wählt jährlich seinen Vor
sitzenden, sowie einen Stellvertreter. 8 56
Der Aufsichtsrath übt die allgemeine Aussicht über den Geschäftsbetrieb aus, mit den in § 246 ff. des n , . angegebenen Rechten und Pflichten.
r faßt bindende Beschlüsse über alle Gegenstände, welche weder der Generalversammlung noch dem Vor⸗ stand ausdrücklich vorbehalten sind. Er kann nur durch eine besondere Voll macht seine Befugnisse sür bestimmte Gegenstände an einzelne seiner Mitglieder übertragen.
§5 57.
Der Aussichtsrath versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Auch muß auf Antrag des Vorstands eine Sitzung an— beraumt werden.
Den Vortsitz führt, wenn weder der Vorsitzende noch sein Stellvertreter anwesend ist, das den Lebens— jahren nach älteste Mitglied.
Beschlußfähig ist die Versammlung, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrbeit gefaßt. Bei Stimmengleichbeit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Aussichtstaths wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern vollzogen.
§ 58
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths oder sein Stell vertreter kann den Berathungen des Vorstandz bei— wohnen und die Bücher, Urkunden und Schriften der Gesellschaft jederzeit einseben.
Er prüst monatlich mindestens einmal gemeinschaft⸗ lich mit einem Vorstandsmitglied die Kasse und den Wechselbestand. Ueber den Befund ist ein Protokoll aufzunehmen. Er ist befugt, ein Mitglied des Auf— sichtsratht mit dieser Prüfung zu beauftragen.
§ 59.
Die Mitglieder des Aufsichtsratbs erhalten zu- sammen, außer der Erstattung ihrer Auslagen, den in § 46 festgesetzien Gewinn antbeil. Der letztere wird an die Mitglieder nach Maßgabe ihrer Theil nahme an den Sitzungen vertheilt.
Der Vorsitzende j: der Sitzung erhält zwei Antheile.
F 60. Generalversaumlung.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich in einem der ersten 6 Monate des Jahres statt; eine außerordentliche dagegen dann, wenn sie der Vorstand als nothwendig ecachtet. Auf Beschluß des Aufsichtsratbs oder wenn Aktionäre, deren An⸗ theile zusammen mindestens den jwanzigsten Theil des Grundkapitals darstellen, es vꝛrlangen, muß der Vorstand eine außerordentliche Gentralversammlung einberufen.
Das Verlangen der Altionätce muß in der § 254 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Weise erfolgen. Die Berufung der Aktionäre geschieht durch der Vor—⸗ stand mittels einer öffentlichen Bekanntmachung, welche die zur Verhandlung bestimmten Gegenstände enthalten muß, und welche dergestalt zu erlassen ist, daß zwischen dem Ausgabetage desjenigen Blattes, welcheg die Einberufungs Bekanntmachung enthält, und dem Versammlunges lage, beide Tage nicht ein⸗ gerechnet, ein Zeitraum von mindestens 17 Tagen liegt.
561.
Der Besitz von je 600 M Nominal⸗Aktien giebt se eine Stimme.
Es können vertreten werden:
Handlungshäuser durch ibre Prokuristen, Behörden und Körperschaften durch ihre gesetzlichen Vertreter, Pflegebefohlene durch ihre Vormünder und Pfleger.
In allen übrigen Fällen kann ein Aktionär durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevoll⸗ mächtigten vertreten werden.
Nur diejenigen Aktionäre sind stimmberechtigt, welche spätestenß zwei Tage vor der General⸗ versammlung bei dem Vorstand ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein der Reichs bank oder eines deutschen Notars einreichen.
Den hiernach stimmberechtigten Aktionären und Vertretern werden Karten mit der Angabe der ihnen gebührenden Ee, m, . 7
Die Vorlagen zu der ordentlichen General versammlung sind:
a. der Geschäftsbericht,
b. der Jahresabschluß,
c. der Bericht der Revisoren,
d. Ertheilung der Entlastung an den V und . e, ge, , des Aussich alan 6. anderweitige Vorlagen des Aufssichtgrat des Wh finde, Meuglieet des Aussit 3. . Wa er iglieder des Aussichtsrat der Revisoren. ha un Anträge der Aktionäre dürfen nur dann zur g schlußfaffung gebracht werden, wenn sie von An, naäͤren, welche mindestensg ven zwanzigsten Then '. Grundkapitals besitzen, unterzeichnet und min desten 21 Tage vor dem Zusammentritt der Generali sammlung bei dem Vorstand eingebracht worden sin, Hiervon ist jedoch der Beschluß über den in (hn Generalversammlung gestellten Antrag auf Bern sun einer außerordentlichen Generalversammlung ang, genommen. Im übrigen sind F§ 255 u. 266 des Handehh gesetzbuchs maß gebend 366 ; 63.
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt de Vorsitzende des Aufsichtsraths oder sein Stellu treter. Er bestimmt die Relhefolge der Vorträ und dle Einzelheiten der Abstimmung. ö
Beschlüsse über Aenderungen des Gegenstandel des Unternehmens, über eine Herabsetzung ygh Grundkapitals, über Verwerthung deg Gesellschastz, vermögeng im Ganien (65 303 - 305 Hande Ges, Buches), über die Liquidarton sowie über die ö, berufung von Aufsichtsrathsmitgliedern, können un mit einer Mebrheit von mindestens dreiviertel de bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapftalß beschlossen werden, in allen übrigen Faͤllen genügt einfache Stimmenmehrheit. Alle Wahlen erfolgen, insofern sie nicht auf Antrag durch esn— stimmigen Zuruf (Atklamation) vollogen werden durch geheime Abstimmung mittels Stimmette Wenn im ersten Wahlgang keine abfolut Stimmenmehrbeit erzielt wird, so findet die engere Wahl zwischen jenen Kandidaten statt, welch die meisten Stimmen erhalten haben, und es wird n diesem Falle die doppelte Anzahl der zu Wählenden in die engere Wahl gebracht.
Im Falle der Stimmengleichheit bei Wahlen ent— scheidet das Loos.
Ueber die Verhandlungen ist durch einen Richte oder Notar ein Protokoll aufzunehmen. Die Nantkn der zur Theilnahme an der Versammlung berechtigten und wirklich erschienenen Aktionäre und Vertreter bon Aktionären werden durch ein von dem Vorsitzenden zu vollziehendes Verjeichniß mit der Angabe des Wohnort sowie des Betrages der von jedem vertretenen Akten dem Protokoll beigefügt. Das Verzeichniß ist vot der ersten Abstimmung auszulegen. In dem Protckol sind die Gegenstände der Verhandlung und das Gr gebniß der Wahlen sowie die Abstimmungen unter An= gabe der Stimmzabl zu vermerken. Die Begtü der Vorlagen und Abstimmungen sind in dem koll nicht aufzunehmen. Das Protokoll ist d Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 64.
Die Generalversammlung bat alljäbrlich det Revisoren und zwei Stellvertreter aus der Zabl der Aktionäre zu wählen, welche den Abschluß des nächsten Geschäftejabres zu prüfen haben. Dieselden sind befugt, in die Bücher, Rechnungen und Beläge der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Sie haben der nächsten Generalversammlung Bericht uber den Be— fund abzustatten.
Zu Rev soren dürfen keine Personen welche auf irgend eine Weise an führung theil nehmen.
ostelslf worn⸗ cnletul werben
er Geschastt
§ 65 Staatsaussicht.
sicht.
welchem die Bank ihren Sitz bat. Di erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetrte⸗
und dauert auch nach deren Auflssung bis jur endigung der Liquidation fort.
Die Aufsichtsvehörde ist befugt, alle Ane zu treffen, welche erforderlich sino, um den Geschästt betrieb der Bank mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffene: mungen im Einklange zu erhalten.
Die Aufsichtsbebörde ist namentlich befugt
D jederzeit die Bücher und Schriften der Ban einzuseben, sowie den Bestand der Kasse und i Bestände an Werthpapieren zu untersuchen
2) von den Verwaltungsorganen der Bank kunft über alle Geschäftzangelegenheiter langen;
3) einen Vertreter in die Generalversammlungn und in die Sitzungen der Verwaltungsorgane ? zu entsenden, die Berufung der Generaloer die Anberaumung von Sitzungen der Verwal organe, sowie die Ankündigung von Gegen zur Beschlußfafsung zu verlangen und, we Verlangen nicht entsprochen wird, die Berusur Anberaumung oder Ankündigung auf f Bank selbst vorzunehmen;
4) die Ausführung von Beschlüsser ordnungen zu untersagen, die gegen da d Satzung oder die sonst in verdindlicher Weise ge troffenen Bestimmungen verstoßen. .
Bie Aufsichts behörde kann einen Kom missar bestelgn der unter ihrer Leitung die Aussicht ausübt. S kann bestimmen, daß für die Thätigkeit der missars eine Vergütung von der Bank an die kafse zu entrichten ist; si⸗ setzt den Betra Vergütung fest. 8e
58 66
Liquidation.
Die Auflösung der Bank kann dur General versammlung erfolgen. J versammlung, welche über die fassen soll, müssen wenigstens zr licher Aktien vertreten sein. Sofer Fassung des Auflösungsbeschlußses versammlung wegen Unvollzähligkeit der Stimmen nicht beschlußfähig ist, wird en Generalversammlung berufen, welche oon auf die Zahl der vertretenen Stimmen be ist. In der Einladung der zweiten Gen, sammslung ist hierauf ausdrück ich hminweren,
Der Auflösungsbeschluß kann in J. mit einer Mehrheit voa mindestens drei * bei der Abstimmung vertret nen ̃ gefaßt werden. .
Die Liquldatien erfolgt durch die Aufsicht deg Aufsichteratbt.
Berlin, den 21. Mat 1900
Deutsche Hypothekenbank. ¶ i ctienGesellschaft). Unterschriften.
Se ch st e Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 19. November
1900.
den
, 27.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Güterrechts⸗, Vereins-, Genossenschafts⸗, Zeichen ⸗, Börsen⸗Regi über ? zei . Inhalt dieler Beilage, in ie Be Handel g⸗ E . 13. s hen⸗, Muster⸗ und Börsen⸗Registern, über Waarenzeichen, Patente, Gebrauchz⸗ muster, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und ,, der deutschen Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel ; d ö
Eentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. m. A6)
Das Central ⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der
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Lom 8 Februar 1900 in Anspruch.
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145. R. 1 599. Stufenscheibensteuerung. — Andreas Radovanovie, Zürich V; Vertr.: 3 , Heinrich Springmann u. Th. Stort,
14 n. Pin der sinstr. 3. 14. 10. 99. . 6 14 0907. Ventilsteuerung für Dampf nä inen. — Alb. Raabe, Grünberg i. Schl., Mühlweg 42. 17. 3. 1566.
E5a. B. 25 103. Setzkasten. — Charles Jo⸗
hann Botz, 310 West Second Street, Sedalia,
Pettis, Missouri, V. St. A.; Vertr.: Otto
Sitedentoyf, Berlin, Friedelchstr. 4Jqa. 10. 7. 99.
15d. F. 13 179. Schablonendruckvorrichtung.
J. Froffard, Porrentruy; Vertr.: A. du Bois R ymond u. Max Waaner, Berlin, Schliff⸗— bauerdamm 29a. 9. 8. 1900.
158d. S. E 2068. Zylinderdruckmaschine zum Bedrucken von Papier“ oder Gewebebahnen. — Socisté HBarisienne d'Impressions, Paris, 419 Boulevard Montparnasse; Vertr.: R. Deißler, J. Maemecke u. Fr. Deißler, Berlin, Luisenstr. 31a. 28. 12. 99.
EL 7c. T, 6469. Eisschrank. Ignaz Timar u. Carl Cronenberg, Berlin, Kommandanten— straße 14. 29. 6. 99.
178. W. 16 558. Offener Flüssigkeitskühler.
Westfälische Maschinenbau⸗Industrie 1 Gustav Moll C Co., Neubeckum. 18.5. 900
20a. U. 1677. Selbstthätige Seilklemme für Förderwagen. — H. J. Uerlichsé, Köln a. Rh., Alte Wallgasse 17 b. 30. 8. 1900.
20d. K. 18 529. Achsschenkel für Eisenbahn⸗ fahrzeuge. Andreas Katona, Paul Varga u. Johann Krompecher, Budapest; Bertr.: F. C Glaser u. L. Glaser, Berlin, Lindenstr. 80. 31. 8 979.
20i. F. 12 028. Alarmwvorrichtung für Eisen⸗ bahnzüge zum Anzeigen von Zugtrennungen und sonstigen Unfällen. — Arthur Graf Des Fours und Walderode, Luzern; Vertr.: Dr. Joh. Schanz u. Wilh. Kortüm, Berlin, Leipzigerstr. 91. 6. (. 99.
201. O. 478. Selbstthätige Weichenstell⸗ vorrichtung für Seilbahnen. A. Oehler Co., Aarau, Schweiz; Vertr.: M. L. Bernstein, O. Schloß u. G. Scheuber, Berlin, Blumen⸗ straße 74. 1. 9. 1900.
201. A. 7310. Umschaltungs⸗Einrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf abwechselnd mit Schienenrückleitung und mit oberirdischer Rückleitung betriebenen Strecken; Zus. z. Anm. A. 6873 Allgemeine Elektricitäts⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, Schiffbauerdamm 22. . 900.
219. C. S106. Verfahren jum Geben tele⸗ graphischer Zeichen unter Benutzung von Wechsel⸗ strömen. — Albert C. Crehore, Hanover, Staat New Hampshire, u. George Owen Sguier, Fortreß Monroe, Staat Virginia, B. St. A.; Vertr.‘ Arthur Baermann, Berlin, Karlstr. 40. ö
214. R. 1 002. Gesprächszähler für Fern⸗ prechstellen. — Hermann Robinsohn u. Julius Rund, Charlottenburg, Wilmersdorferstr. 13, Herlinerstr. 100. 1. 4. 99.
21Ib. P. 11 051. Elektrode mit hermetisch ge⸗ schlossenem, porösem Gefäß für plastische aktive Masse und Verfahren zur Herstellung derselben.
Edouard Perrot, Nantua, Franke.; Vertr.: Eduard Franke, Berlin, Luisenstr. 31. 4. 11. 99. 218d. R. 14 044. Stromaufnehmerbürste aus Lametta. Firma P. Ringsdorff, Essen
a. d. Ruhr. 26. 2. 1909
218. U. 1642. Kurzschlußanker mit veränder⸗ lichem Widerstand. Union Elektricitäts⸗ Gesellschaft, Berlin, Dorotheenstr. 43144. 1 1
2a. M. 17 IIZ. Verfahren zur Extraktion ölhaltiger Substanzen. George Mitchell, 39 Victoria Street, Westminster, Grfsch. Middl., Engl.; Vertr. Selmar Reitzenbaum, Berlin, Mohrenstr. 50. 26. 4. 99.
23e. L. E4 46. Verfahren zur Herstellung verschiedenfarbiger Seife. Leonhardt C Co., Zwickau i. S. 20. 6. 1900.
23e. Sch. 16 1834. Verfahren zur Herstellung eiweißhaltiger Seife; Zus. z. Pat. 112 466. Compagnie Ray mit beschräunkter Haftung, Nürnberg. 12. 7. 1900.
2Aa. M. 17 618. Zugregler. La Societe Mathelin et Garnier, Paris; Vertr.: F. Haßlacher, Frankfurt a. M. 29. 12. 99.
248. G. 14 129. Dampfkesselfeuerung mit Hilfe der Hitze der Verbrennungterzeugnisse eines explosiven Gemisches. Emile Gobbe, Jumet, Belgien; Vertr. Dr. Walter Karsten u. Bernard Müller Tromp, Berlin, Junkerstr. 18. 11.1. 1900.
21c. P. II AIZ. Generatar. — Firma Julius Pintsch, Berlin, Andreasstr. 72/13. 16. 3. 1900.
24 f. Sch. E6 042. Rost mit Wasserkühlung. — Fran; Schwenterley, Berlin, Leipzigerstr. 131. 31. 5. 1900.
264. B. 25 916. Verfahren und Apparat zur Erzeugung stickstoff armer Heijzgase aus kohlen— wasserstoffhaltigen Brennstoffen; Zuf. z. Pat. 108 336. Eduard Blaß, Essen a. d. Ruhr. 23 11
266. D. 10 402. Schlammrührvorrichtung für Acetylenentwickler. — Gustar Dalen u. Henrik von CEelsing, Stockholm, Strymansgatan 31; Vertr. Hugo Pataky u. Wilbelm Pataky, Berlin, Lutsenstr. 25. 22. 1. 1900. ⸗
276. Sch. 14 969. Gasverdichter mit flüssigen Ventilen. — Albert Scholl, Mannheim. J. 7. 99.
299. B. 27 278. Oberklemme für Entfaserungs⸗ maschinen mit bin⸗ und herbewegtem Zuführtisch. — Hubert J. Boeken, Düren, Rheinl. 7. 7. 1900.
3e. K. 19 775.
stlasfe 81b. W. 16 086. Form und Gießeinrichtung;
Zus. z. Pat. 110417. F. Weeren, Rirdor b. Berlin, Delbrückstr 39 41. 15. 3. 1909 Vorrichtung zum
des Schnurrharts beim Ginseifen und
Heinrich Krüger, Elberfeld, Schleuse
M. 8 1990. 338. F. 14 035. Tornister für
Zwecke. — Jacoh Friedrich, Beiedern
Mosel. 8. 3. 1900.
24e. G. 14 2741. Feststellvorrichtung für Roll.
Vorhänge u. dgl. mit Federzug. Füuma Josef Grüllemeyer, Wien, Friedrich Kaisergafs⸗ 57 61; Vertr. (E. Lamberts, Berlin, Luisenstt. h. 3, dodo
249. A. 6779. Eiserner Schrank wechselbaren Platten und Wänden. Alb. Stuttgart. Silberburgste. 17
218. P. 11 422. Zerlegbarer Stuhl Pfeil, Goslar a. H., Bieistestr. 5.
241i. R. 13 919. Verstellbarer Stuhl. Albert Rott, Freiheit 56 b. Osterode 2
284. B. 27 031. Thüren-⸗Zapfenrahmenstücke o. dg Borchardt. Berlin, Luisengufer 59. 25 5. 1900.
294. D. 10489. Doppelgabel zum Um bördeln von Federkielen. Paul von Damnitz, Berlin Friedrichs berg, Frankfurter Allee 193. 24. 2 1900.
296. J. 5627. 5 einer Isoliermasse. — Carl Jung, Brecher u. Adolf Kittel, Wien; R. Schmehlik. Berlin, Luijenstr. 47. 16
296. M. E6 816. Verfahren zum kanisieren von Kautschuk. — Arth
ur I. 6
Gehrungs schneidel
1
Verfahren zur Herstellm
Marks, Akron. Ohio, V. St. C. Feblert u. G. Loubier, Berl 7 strahe 32. 29. 5. 99.
125. W. 16158.
Apparaten. Franz Trinks, stastanienallee 71. 5. 6. 1900
45h. D. 10 898. Vorrichtung jeitigen Entkuppeln sämmtlicher Standes. — Carl Domm, Garz 15. 8. 1900
56. W. 16 139. Sammelfalle für Ratten u. dgl. mit Wiederaufstellung du Thier. — Gustav Wilmking, Güter 28. 3. 19600.
7c. T. G668. Vereinigte Reibungs⸗ un Zahnkupplung. — Rob. Tümmler, Döbeln i 3. 11 99
8d. K. 19 454. von BöBlechbuntdrucken t Aetzung hervorgerufenen, moirgeart grund. — Felix Krokert C Co, Haue Köniastr. 66. JI0. 4. 1900.
A9a. T. 6789. Drehbank zum Abdrehen von Kurbelzapfen u. dal. — Adam Tindel, 123 North 33rd Street, u. Otto Albrecht, yrtl 15th Street, Philadelphia, Pa, V.
Vertr.. C. Fehlert u. G. Loubier, Dorotheenstr. 32. 12. 2. 1900.
49f. S. 13 805. Verfahren zum Verbinden von Aluminium mit Gußeisen, Stahl oder Schmiedeeisen. — Societe Internationale des Usines K Fonderies a Alu- mininm (sSocistée Anonyme), Brussel, Belgien, 24 Rue de Florence; Vertr.: F. C. Glafer u. L. Glaser, Berlin, Ländenstr. 80. 29 5 19h
49f. Sch. E16 052. Verfahren zur Vorbereitung von aus Aluminium geprägten Gegenständen zum Löthen mit Zinn. — Ernst Schneider, Lüdenscheid. 2 6. 1900
491i. H. 2X 392. Maschine zum Schlagen von Blattmetall. — Jacob Heinrich u. Heinrich Dorsch, Fürth, Bayern, Sommerstr. 3. 8. 7.99.
491. M. 7 A472. Maschine mit Kreismessern zum Zerlegen von Metallröhren in Streifen. Charles Seydam Morse, Waterbury New⸗ Haven, Conn., V. St. A.; Vertr.: G. Dalchow, Berlin, Marienstr. 17. 11. 11. 99.
50d. M. 17 091. Plansichter mit über das Sieb hin und herbewegten und gleichzeitig um die eigene Achse gedrehten Bürstenwalzen. Otzwald Merbeth. Wünschendorf b. Reifland 8 51
5Ib. S. 23 863. Rahmen für Pianofortes. — Clifford Robert Stephen John Halls, 50 Lin⸗ colns Inn Fields, London, Engl.; Vertr.: A. Mühle u. W. Ziolecki, Berlin, Friedrichstt. 78. 10. 4. 1900
5 Id. T. 62319. Vorrichtung zum selostthätigen Auswechseln der Notenscheiben bei Masikwerken; Zus. z. Anm. T 6124. Hermann Thsrens, Sainte Croix, Schweiz; Vertr.. Dr. W. Häber-
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39a. P. LI 2IZ. Vorrichtung zur 84 Ia 7 *
629. M. 1201
lein, Berlin, Karlstr. 7. 13 3. 99.
ötc. C. 79627. Verfahren zum Füllen von Papier. — Louis Capazza. Brüssel, Belgien; Vertr.: Hugo Patafv u. Wil helm Pataky, Berlin, Luisenstr. 25. 2. 12. 98.
556d. F. 12 882. Gestell für die Zvlinder⸗
trockenpartie von Papiermaschinen. — Firma H. Füllner, Warmbrunn i. Schl. 4. 5. 1900.
Vom „Central-Handels Negister für das Dentsche Reich werden heut die Nrn. 276 ., 276 B. 2765 G. und 278 D. ausgegeben. ö. WKlafse. .
13794. Verfahren zur Hherfstellung r besonders zu Dachdeckungen und Wand⸗ d n bestimmten Pappe. — Paul Sohege, venue du Bois de Boulogne; Vertr.: rsten u. Bernard Müller⸗Tromp,
3. J5. 6. 1960 Regelung Flüssi itte druckes in durch NVer⸗ te llung ed M el 1X. 306 Pollack, Mannheim, Schwetzingerstt. 2. — 5. 1. 1900. 5 9c. L. 12 335. Umsteunerung für Druckluft⸗ slüssigkeinsheber. — . ;
zertt. Hugo Patafy u
80. L. 14 594. Nagler 1nd Pendela, re Mehachse para ; Wil belm Lynen, Aach
16 1396 *r.
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W. 16378. Ahne b mbar Flaichender-
lußsichern — Württem bergische Metall⸗ waarenfabrik. Geislingen a. S. St. 3. 5. 1206.
6 14c. S5. 22 8302. Ses3erscl Dig Homann, Düsseldorf, Ader? ftr. 14 1
il ⸗ 65a. W. 15 124. ager fũr Yreovesser-
rights Taper Roller Kearings Syndicate, Srzat Biack-nter
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Maschine 16 Mm
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Pet. Becker jr., Remscheid. ꝛĩ 786. T. 10 144. Verfahren zur He
einer Zündmwasse für Streichhöljer. —
Teißler, Berlin, Melchiorftr. 45. 3
Fenq 7 rocken 3 roctenprese
Trockenpresse mit ungleich= Stoß wirkung des Ober⸗ vnd Unterftempelt gegen das Pref Wil belm Dünkelberg. Witten a. Ruhr. 2. 3. 99. 80a. D. 10 551. Vorrichtung zur selobst⸗ thätigen Reinigung der das Auttreten des Thonet begrenzenden Maßplatte an Abschneidetischen. — Hermann Dietz. Dresden ⸗Friedrichstadt, Gam⸗ brinusstr. 16. 14. 11. 99. s0Oa. K. 19 499. Formkasten mit gegeneinander verstellbaren Seitenwänden. Jacob oepff. Göppingen, Württ. 20 4. 1900. 80a. W. 16 284. Maschine zum Pressen von Ziegeln, Briketts u. dgl. mit unter entsprechen der Bodenöffnung des Speisezwlinders absetzend be wegtem Formtisch. — E. F. Wolsoff, Jekaterin⸗ burg, Rußl.; Vertr.: Altexander Specht u. J. D. Petersen, Damburg. 12. 5. 1900 soc. T. 7047. Rotierender Dfen mit elastisch ausdehnbarem Blechmantel. Friedrich W. Timm, Hamburg, Elisenstr. 15. 17. 7. 1900. SsIa. R. 123 777. Vorrichtung zum Auf- bringen von Klebstoff auf zum Einpacken von Taback, Kakao. Seife. Waschblau n. dal. dienende Vüllen. — William Rofe, Gaineborough, Grfi Lincoln, Engl.; Vertr. Carl Pieper, Heinri
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