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Absätze
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Deutscher
und
Königlich Preußischer Staats⸗-Anzeiger.
Ver Bemgspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 . Insertionspreis für den Kaum riner Aruchzeile 30 9.
Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung an;
eichs⸗Anzeiger
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uumnmern kosten 25 9.
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des rutschen Neichz Anzeigers
und RHöniglich Rreußischen Ktaatzs-⸗-Anzeigerz
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Donnerstag, den 22. Nobemher, Abends.
1900.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Registrator, Kanzleirath Lange im Kriegs⸗ Ministerium, dem Geheimen Registrator a. D, Kanzleirath Moehring zu Berlin, dem Rechnungsrath Pfahl bei der Heneral⸗Militärkasse, den Rendanten a. D., Rechnungsräthen aum ann zu Charlottenburg und Klatte zu Groß⸗Lichter⸗ elde, dem Proviantamte⸗Direktor, Rechnungsrath Bader zu im, den Proviantmeistern Reuß zu Hanau und Schmidt ju Schleswig und dem Postmeister Schulze zu Aken den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Intendanturrath a. D. Berg zu Wandsbek, bisher bei der Intendantur des XVIII. Armee⸗-Korps, dem Divisions⸗ Auditeur a. D., Justizrath Streit zu Breslau, bisher bei der 11. Division, dem Geheimen Rechnungsrath Seydel im Rriegs-Ministerium, dem Geheimen Kanzleirath Schleg zu Charlottenburg, bisher im Kriegs⸗-Ministerium, dem Rechnungs— rath Bartel zu Altona, bisher bei der Intendantur des TX. Armee⸗Korps, und dem Proviantamts-Direktor a. D., Rechnungsrath Beseke zu Köln den Königlichen Kronen— Orden dritter Klasse, dem Ober⸗Stabapotheker a. D. Hermel zu Berlin, bisher im Kriegs-Ministerlum, dem Garnison-Verwaltungs⸗ Dber⸗-Inspektor Schulz zu Wittenberg und dem Lazareth— Dber⸗Inspektor Nöring zu Allenstein den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ruth zu Megow im Kreise Pyritz, Schulz zu Altwarp im Kreise Ueckermünde und Wen⸗ dorff zu Güstom im Kreise Randow den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern, dem Regimente⸗Büchsenmacher a. D. Heinicke zu Fürsten⸗ walde, bisher beim Ulanen⸗Regiment Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburgisches) Nr. 3, dem Zeughaus⸗Büchsen⸗ macher a. D. Findeklee zu Münster i. W, bisher beim Artillerie ⸗Depot daselbst, dem Garnison⸗Backmeister a. D. Bock zu Gumbinnen, dem Zivil-Krankenwärter 4. D. Behrens zu Stade, bisher beim Garnison⸗Lazareth daselbst, und dem Thor⸗ hüter a. D. Richter, bisher beim Militär⸗Mädchen⸗Waisen⸗ . in Pretzsch, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, owie dem früheren Gemeinde⸗Vorsteher Ewald zu Omschlag im Kreise Eckernförde, dem Kasernenwärter a. D. Schrödel zu Spandau, bisher bei der Garnison-Verwaltung daselbst, und dem Meistergehilfen Binge bei der Gewehrfabrik in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußischen Regierungsrath Paul August Albert Zipfel, den Vorsteher des technischen Bureaus der Abtheilung für Waarenzeichen beim Patentamt Dr. Her⸗ Niebour, den technischen Hilfsarbeiter Paul Edmund Plunder und den Negierungs⸗Baumeister a. D. ermann Grohn zu Kaiserlichen Regierungsräthen und itgliedern des Patentamts zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Hofrath im Auswärtigen Amt Ham mer⸗ dör fer und dem Vorsteher der Botschafts-Kanzlei in Mabrid, bisherigen Hofrath Dressel den Charakter als Geheimer Ho 16 sowie
dem Dritten Legations⸗Kanzlisten bei der Botschaft in St. n,, bisherigen Geheimen expedierenden Sekretär Villeneuve den Charakter als Hofrath zu verleihen.
Aenderung der Postordnung vom 20. März 190045
Vom 1. Januar 1901 ab wird auf Grund des 5 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ol⸗ tober 1871 die Postordnung vom 20. März 1900, nachdem der Bundegrath, soweit erforderlich, seine Zustimmung ertheilt hat, wie folgt, geändert. Im 5 erhalten die Bestimm ungen unter b — V bis XVII — nachstehende Fassung: b. Drucksachen als außergewöhnliche Zeitungs—⸗ beilagen. XIV. Als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen werden
en befördert, die nach Form, Papier, Druck oder sonstiger chaffenheit nicht als Bestandtheile derjenigen Zeitung oder
polche den Bestimmungen unter J und II entsprechende Druck⸗ ö.
rf erachtet werden können, mit welcher die Versendung erfolgen soll.
XV. Jede Versendung außergewöhnlicher Zeitunge⸗
von dem Verleger bei der Verlags⸗Postanstalt
ö — ) S. Nr. 76 des ‚R. u. St. Anz.“ vom 27. März, Erste age, und Nr. 191 vom 13. August d. J.
unter Entrichtung der Gebühr für so viele Exemplare, als der Zeitung c. beigelegt werden sollen, vorher angemeldet werden. Das Einlegen in die einzelnen Zeitungs⸗ꝛc. Exemplare ist Sache des Verlegers.
XVI. Außergewöhnliche Zeitungsbeilagen dürfen nicht über zwei Bogen stark, auch nicht geheftet, geklebt oder ge⸗ bunden sein, die einzelnen Bogen müssen in der Bogenform usammenhängen. Die Postanstalten sind zur Zurückweisung solcher Beilagem befugt, die nach Größe und Stärke des Papiers oder nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung in den Zeitungepacketen nicht geeignet erscheinen.
XVII. Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungs⸗ beilagen beträgt / 8 für je 25 Gramm jedes einzelnen Beilag⸗-Exemplars. Ein bei Berechnung des Gesammtbetrags sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird nöthigenfalls auf eine durch 5. theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet.
Berlin, den 14. November 1900. Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Podbielski.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Clötze, Droyßig, Konitz (Westpr., Langenöls (Bz. Liegnit, Letzlingen, Lübtheen. Mölln (Mecklb.), Nilbau, Trebbin (Kr. Teltow), Treptow (Tollense), Warin (Mecklb), Wustermark, Schlichtingsheim und Schneeberg⸗Neustädtel ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit Trebbin (Kr. Teltow) und Wustermark 25 J, mit den übrigen Orten 1 6
Berlin C., den 17. November 1900.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden;
I) von dem Kaiserlichen Konsulat in Belfast unter dem 26. Oktober d. J. dem in Belfast aus Stahl und Eisen neu erbauten Dampsschiff „Paknam“ von 1300, 84 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum des Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher Bremen als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat;
2) von dem Kasserlichen Konsulat in Neweastle on Tyne unter dem 30. Oktober d. J. dem in Jarrow aus Stahl neu erbauten Dampsschiff „Acilia“ von 367623 Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das auesschließliche Eigenthum der Hamburg⸗AUmerikanischen Packetfahrt⸗Aktien-Gesellschaft in Hamhurg, welche Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat.
Landespolizeiliche Anordnung.
Der 8 1 der landespolizeilichen Anordnung vom 28. Ol⸗ tober . (Amtsblatt S. 417), betreffend die Abwehr der Maul- und Klauenseuche, findet auch auf die Feld⸗ marken folgender Ortschaften des Kreises Johannis⸗ burg Anwendung: GraRosinsko, Kl-Rosinsko, QAlschewen, Krzywinsken, Nowaken, Tatzken, Cziernien, Dybowen, Guten R., Woytellen, Kurziontken, Kl⸗Rogallen, Marchewken, Sokollen am See, Gr.⸗Rogallen, Karpinnen, Lipinsken, Dmussen, Mysken, Salleschen, Skrodzken, Jebrammen, Czyrken und Bzurren. Infolge dessen werden innerhalb derselben alle Wiederkauer (Rindvieh, Schafe, Ziegen) und Schweine, auch menn dieselben der Ansteckung nicht verdächtig sind, mit den in den Ss8§ 2 bis 4 und Hh bis 13 der landespolizeilichen Anordnung enthaltenen Wirkungen unter polizeiliche Beobachtung gestellt,
Der 8 8 der landespolizeilichen Anordnung über das Verbot ds Abhaltens und Besuchs der Märkte ꝛc. sindet auf den ganzen Kreis Johannisburg Anwendung.
Gumbinnen, den 12. November 1909. Der .
von Loos.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt Melchers in Hechingen an das Landgericht in Kleve versetzt werde, sowie den Landgerichtsrath Tackmann in Berlin zum Land⸗ gerichts-Direktor bei dem Landgericht Lin Berlin, den Gerichts⸗Assessor Dr. Bergmann in Düsseldorf zum Amtsrichter in Lyck,
den Gerichts⸗Assessor Mahn in Berlin zum Amtsrichter in Trebbin,
den Gerichts⸗Assessor Kollenrodt in Hannover zum Amtsrichter in Lauenstein, den Gerichts⸗Assessor Sprengel in Merzig zum Amts⸗ richter in Wesel und :
den Gerichts⸗Assessor Heinicke in Stade zum Staats⸗ anwalt in Lüneburg zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor an der Kaiserlichͥ russischen Universität zu Dorpat Dr. Adolf Kneser zum etaismäßigen Professor an der Berg⸗Akademie zu Berlin zu ernennen, sowie dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Ham⸗ burg, bisherigen Geheimen expedierenden Sekretär Rothert den Charakter als Hofrath und dem Eisenbahn⸗Sekretär Jochim
in Hannover den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den in die Pfarrstelle in Beyersdorf berufenen Pfarrer Zinzow zum Superintendenten der Diözese Pyritz, Regierunge⸗ bezirk Stettin, zu ernennen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zum Vorsitzenden des nach 5 17 der Vorbildungs⸗ und Prüfungsordnung für die Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten vom 7. September 1897 in Berlin errichteten Prüfungsamts für Gewerbe⸗Aufsichtsbeamte ist, nachdem der Unter⸗Staats sekretär, Wirkliche Geheime Rath Lohmann auf seinen Antrag aus diesem Amt ausgeschieden ist, der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath Dr. Neuhaus ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegen heiten.
Dem Gesanglehrer am L ssing⸗ Gymnasium in Berlin . Ernst Koch ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Schullehrer-Seminar zu Bütow ist der bisherige Zweite Präparandenlehrer Lange zu Tribsees als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden. ö
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz Sammlung Seite 166) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Einkommen aus dem Betriebs jabre 1859/1900 bei der Niederlausitzer Eisenbahn auf 186 165 ( festgesetzt worden ist.
Halle a. Saale, den 19. November 1900.
Der Königliche Eissnbahn⸗Kommissar.
ö Löhr.
Nachtrag zur Tagesordnung für die am 27. November 19800 in Bromberg stattfindende Sitzung des Bezirks ⸗Eisenbabn-⸗ raths für die Eisenbahn⸗Direktionebezirke Bromberg, Danzig und Königsberg. Zu J. Tarif⸗Angelegen betten. 5a Ausgabe von Sommerkarten rach schlesischen Badegrten durch Station Könige berg i. Pr. k 5b. Ginfübrung ermäßszer Frachtsätz' für Koch! und Speise⸗ salz von Inowrazlaw und Klausaschacht nach der Provinz Ostpreaßen. Bromberg, den 19. Nopem ber 1900. Königlich Eisen bahn⸗Direltion. Naumann.
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Die Personal-Veränderungen in der Armee re. befinden sich in der Ersten Beilage.