behörde 4 die Eintragung nicht aus dem Grunde Einspruch er⸗ beben, weil der Verein einen polttischen oder soztalpolitischen Zweck verfolgt oder nach dem öffentlichen Vereinsrecht eines Bundesstaats unerlaubt ift oder verboten werden kann.
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz eingetragener Berufsverein?.
Auf die eingetragenen Berufsvereine findet der 8 lichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
Zwecke der Berufgvereine können insbesondere sein:
L die Wahrnehmung der Rechte der Mitglieder als Mitglieder . Vereins, sowie die Errichtung von Schleds, und Einigungs— ämtern;
2) die Organisation des Arbeits nachweises und die Gewährung ven Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsausständen, Arbeits—⸗ ausschlüssen, sowie in Fällen der Noth;
3) die Ausbildung der Mitglieder in ihrem Berufe durch Vor— träge und Unterrichtskurse;
2 4) die Errichtung von Unterstützungs⸗, Kranken, und Versicherungs⸗ assen;
5) die Erörterung und Beschlußfassung über alle den Beruf und den Stand der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten mit Einschluß der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die Verwaltung.
Die Unterstützungen und Einrichtungen können auf die Familien angehörigen der Mitglieder . werden.
72 des Bürger⸗
Die Mitglieder versammlung kann aus Vertretern besteben, welche von den stimmberechtigten Mitaliedern gewählt sind. Die Wahl kann nach Abtheilungen der Mitglieder erfolgen. Die Zahl der Ver— treter muß die Zahl der Vorstandsmitglieder um das Boppelte über⸗ steigen und mindestens zehn betragen.
Ein Mitglied, welchem die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, ist nicht stimmberechtigt.
§ 4.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind von allen den Zwecken des Vereins fremden Einnahmen und Ausgaben getrennt fest— zustellen und zu verrechnen; vorhandene Bestände sind getrennt zu verwahren.
Der Vorfland ist verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Ablauf jedes Geschäftsjahres den Mitgliedern Rechnung zu legen.
9.
Werden satzungsgemäß für bestimmte Bezirke oder innerhalb eines Bezirks für bestimmte Klassen von Mitgliedern Zweigvereine gebildet, so ist jeder Zweigverein von dem Vorstand bei dem Amts—⸗ gericht, in dessen Bezirk er sich befindet, zur Eintragung in das Ver— einsregister anzumelden. Wird die Anmeldung zugelassen, so hat das Amtsgericht ohne Mittheilung an die Verwaltkungäbehörde den Zweig—⸗ verein sowie den Namen und Wohnort des Geschäftsführers einzu— tragen und den Eintrag demjenigen Amtsgericht anzuzeigen, in deffen Bentrk der Verein seinen Sitz hat. ; Aenderungen in dem Bezuk des Zweigvereins oder in seiner Vertretung sowie die Auflösung des Zweigvereins sind von dem Vor— stande anzumelden.
Auf die den Zweigverein betreffenden Eintragungen finden die für den Veiein geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
§3 6.
Mehrere Vereine können zur gemeinsamen Verfolgung von Be— rufs. und Standeginteressen in Verbindung treten. Bie Verfassung der Verbindung wird durch den Verbandsvertrag bestimmt. Bei der Beschlußfassung über den Verbandsvertrag entscheidet in den einzelnen Vereinen die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Die Führung der Geschäfte der Verbindung stebt dem Vorstande derselben zu. Die Mitglieder des Vorstandes müssen an einem Orte ihren Wohnsitz nehmen, an dem einer der verbundenen Vereine seinen Sitz hat. Als Vorstand der Verbindung kann der Vorstand dieses Vereins gewählt werden. Auf die Geschaͤftsführung der Vorstands. mitglieder finden die 55 711 bis 715 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. .
6 Die Eintragung der Berufsvereine und ihrer Zweigvereine sowie die gemäß 5 69 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihnen ertheilten Zeugnisse sind gebühren⸗ und stempelfrei. 388
ö Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1902 in Kraft—
Die Abgg. Bassermann und Genossen haben im Reichstage den Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen:
die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage thun—⸗ lichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsrollzieber, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen über die Arbeits zeit, die Kündigungsfristen, die Sonntagsruhe, die berufliche Aus.— und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vor— sieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hin— sichtlich der Handelgangestellten enthält.
Literatur.
. Rechtgzanwaltschaft deg Kammer— gerichts für den Geheimen Justizrath Dr. Richard Wilke zum XI. September MDo060. VIII, 349 S. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 50 „. — An den deutschen Hoch- schulen ist es üblich geworden, daß bei Professoren. Jubiläen dem Ge— feierten von seinen Amtsasnossen eine Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten überreicht wird. Diesem Gebrauche folgend haben die Rechts anwälte des Kammergerichts dem Geheimen Justizrath Richard Wilke zu seinem 50 jährigen Amtejubiläum die in der Ueberschrift bezeichnete Festgabe gewidmet In einer vorausgeschickten Ansprache ist seine Thätigkeit und Wirksamkeit, die ihren Abschluß in der Mitarbeit am Bürgerlichen Gesetzbuch und im Anschluß daran in em Kommentar zum Erbrecht (Berlin 1900, Franz Vablen) erhielt, treffend geschildert. Es heißt darin: Kraft und Wärme durchströmten all Ihr Thun, mochten Sie Rath. ertheilen den Ihnen Vertrauenden oder als Streiter stehn im Kampf ums Recht, mochten Sie in Gesetzgebung oder Wissenschaft die Rechtsentwickelung för— dern oder eintreten für das Wobl des Anwaltstandes.“ So konnte der Jubilar nur angeredet werden, wenn die Worte herzlich empfunden warden. Im höchsten Maße beachtenswerth ist es, daß die Anwaltschaft eines Gerichtshofes ihren Zusammenbang dadurch kundgiebt, daß sie einem scheidenden Kollegen ein rechtswissenschaftliches Denkmal setzt. Soviel bekannt, ist diet anderweit und bisher nicht geschehen. Möge das Beispiei vorbildlich werden in den Hallen der Gerichtsböfe! Wenn über die 15 Abhandlungen im einzelnen hier nicht berichtet wird, so darf doch bezeugt werden, daß eine jede einen selbständigen neuen Gedanken und Gesichtevunkt in dem behandelten Gebiet veriritt. Ez muß hier genügen, die Verfasser und den Gegenstand der Abhandlungen ju verzeichnen: Dr. Richard Alexander ⸗ Katz: Die zeitliche Begrenzung der Immaterial. Gäterrechte; Wilhelm Benediet: Die ausschließliche Zuständigkeit des Cherichters für den Unterhalts. und Erztehungsstreit während des Eheprozesses (5 627 3 P-O.); Justizrath Dr. Franz Fischer: Zur Neuregelung des Nachdruckg . und Verlagzrechts im Zeltungswesen; Br. Eugen Fuchs: Zur Lehre von der Eintragung; Justtjraih Samuel Goldmann: In— wieweit haftet der Erbe, wenn derselbe ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäst fortführt, für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten? Dr. Hugo Heinemann: Zur Behandlung der Strikevergehen in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung; Emil Koffka: Die recht. liche Bedeutung der Gebundenheit der Betheiligten an die Einigung nach 8 873 Abs. 2 Bürgerlichen Gesetzbuchs; Dr. Alfred Korn: Die Deliktsfähigkeit der juriftischen Personen nach dem Bürger⸗
Festgabe der
das römisch rechtliche,
lichen Gesetzbuche; Geheimer Justizrath Dr. Theodor Lesse: Die vreußtsche Rechtsanwaltschaft während der letzten fünfzig Jahre; Dr. Hugo Neumann: Studie über Rechtshandlung und Rechtggeschäft; Dr. Josef Perl: Zum Recht der Familienstiftungen in Preußen; Dr. Philipp J. Salomon: Das Nichterscheinen der schwurpflichtlgen Partet in dem im Ausland anberaumten Eidestermine; Dr. Hermann Veit Simon: Die Vertretung eigener und fremder Aktlen in General⸗ versammlungen; Dr. Moritz Stranz: Die Uebertragbarkeit der Rechte des Verlegers aus dem Verlagsvertrag unter Berücksichtigung des neuen Entwurfs eines Gesetzes über das Verlagtrecht; Dr. Eugen N. Wolff: Die Nebenleistungs ⸗Aktiengesellschaft des neuen Handels gesetzbuchs. Dr. K.
— Die Gewährleistung bei Viehveräußerungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In rechtlicher und technischer Hinsicht für die Praxis bearbeitet von M. Reuter, Bezirks, Thier⸗ arzt, und K. Sauer, Oberamtgrichter in Karlstadt a. M. Geb. 6 g — Viehhandel und Viehprozeß. Von Dr. jur. Jobannes Schumacher, Amtsrichter und Professor an der Land⸗ wirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf. 3. Auflage. Geh. 2 M0 Berlin, Verlag von Paul Parey. — Das Bürgerliche Gesetzbuch hat hinsichtlich der Gewährleistung für Mängel beim Viehkauf nicht sondern das deutsch rechtliche System sanktioniert. Nach römischem Recht haftet der Verkäufer für alle heimlichen Mängel, welche das Thier zur Zeit des Verkaufs gehabt hat; dies muß der Käufer beweisen, und falls ihm der Beweis gelingt, kann er sowohl Aufhebung des ganzen Kaufgeschäfts (Wandelungs— klage), als auch Herabsetzung des Kaufpreises (Minderungsklage) ver— langen. Nach deutschem Recht haftet der Verkäufer nur für gewisse, die sogen. Hauptmängel, und nur falls sie innerhalb gewisser kurzer Fristen, der sogen. Gewährfristen, auftreten. Alsdann wird aber zu Gunsten des Käufers vermuthet, daß sie schon zur Zeit des Verkaufs vorhanden waren. Dem Käufer steht nur die Wandelungsklage, nicht die Minderungsklage zur Verfügung. Das deutsch rechtliche System ist im allgemeinen für den Verkäufer das günstigere; außerdem hat es den Vorzug, zahlreiche Prozesse abzu⸗ schneiden und eine große Sicherheit in den Viebhandel zu bringen. Dagegen nöthiat es zur Aufstellung von Katalogen der Hauptmängel und ihrer Gewährfristen für die verschiedenen Thiergattungen, und diese Kataloge müssen je nach dem Stande der Thierarzneiwissenschaft von Zeit zu Zeit revidiert werden. Sie sollen durch Kalserliche Verordnung für das ganze Reich einheitlich auf— gestellt werden. Diese Verordnung ist am 27. März 1899 ergangen. Das Buch von Reuter und Sauer behandelt nicht nur die juristische, sondern auch die veterinärtechnische Seite des Gewährschaftsrechts sehr eingehend. Nach einem kurzen Abriß der Geschichte desselben und seiner Prinzipien wird der Standpunkt des B. G-⸗B. dargelegt, woran sich ein ausführlicher, wissenschaftlich durchgearbeiteter Kommentar zu den 5§ 481 bis 493 des B. G.. B. anschließt, in dem die einzelnen Paragraphen besonders auch nach ihrer Entstehungs— geschichte erörtert und dem zur Einführung alle anderen Vor— schriften des B. G. B., welche auf das Gewährleistungs— recht mittelbar oder unmittelbar Bezug haben, vorausgeschickt sind. Im technischen Theile ist die KRaiserliche Verordnunz vom 27. März 1899 durch eine ebenso eingehende wle an— schauliche Darstellung der Hauptmängel erläutert und daran eine ähn« liche Abhandlung über die sogenannten Nebenmängel geknüpft, für welche der Verkäufer nur im Falle der Uebernahme der Gewährleistung nach § 492 des B. G. B. aufzukommen hat. Der praktische Werth des Buches erhöht sich noch dadurch, daß in den folgenden Kapiteln auch alle Bestimmungen des öffentlichen Rechts. welche zum Gewähr schafts recht in Beziehung stehen (Strafrecht, Viehseuchengesetzgebung ꝛc.), ferner das gerichtliche und das techntsche Verfahren erörtert, im Schlußkapitel zudem eine Anzabl interessanter Entscheidungen und Obergutachten mitgetheilt sind. Das Werk bildet für jeden, der diese wichtigen neuen Gesetzesbestimmungen kennen muß: für Richter, Thierärzte, Landwirthe und Viehhändler, ein nützliches Hilfs, und Nachschlagebuch, um so mehr, als es in allgemein verständlicher Sprache geschrieben ist. — Die fürzere Abhandlung von Schumacher ist vornehmlich für den Landwirth bestimmt, dem sie die Möglichkeit bietet, sich Kenntniß von den im Viehhandel zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestim—⸗ mungen zu verschaffen. Sie handelt von den jetzt geltenden Bestim mungen über den Viehkauf und Tausch, von den pflichten der Parteien, der Haftung für Viehmängel, dem Bewels des Kaufvertrags und seinem Inhalt, von dem Schuloschein, der Quittung und Abrechnung, der Abtretung der Forderung (Zejsion), dem Zihlungsbefehl und dem Anerkenntnißurtheil, vom Viehprozeß. vom Stempel und vom Be— trug. In einem Anhang ist anch der Wortlaut der Kaiserlichen Ver— ordnung vom 27. März 1899, betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel, mitgerheilt. Die Schrift zeigt dem Leser die gebräuchlichsten Arten der Schädigung des einkaufenden und ver— kaufenden Landwirths, giebt ibm die zur Verhütung geeigneten Schutz- maßregeln an und wird auf diese Weise dazu beitragen, daß das Er— gebniß des Viehhandels und der Auegang eines etwaigen Vieh— prozesses sich für den Landmann günstiger gestaltet. Die Erfahrungen, welche der Verfasser in seiner langjäbrigen richterlichen und Lehr— thätigkeit gesammelt hat, sind in dem Buche verwerthet. Auch die einschlägige Rechtsprechung ist berücksichtigt. An vielen Stellen ist das vom Verfasser Gesagte durch Anführung von Beispielen ans der Praxls erläutert und auch dem kleinen Landmann veistaͤndlich gemacht.
und Behandlung im ge⸗ sunden und kranken Zustan de. Von Dr. Paul Niemever. Mit 41 Textabbildungen. Neunte, umgearbeitete Auflage von Sanitätsrath Dr. Gerster in Braunfels a. d. Lahn. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In DOriginalleinenband Py 3 MS — Nahezu die Hälfte aller Todesfälle, von denen junge Leute im Alter von 15 bis 25 Jahren hinweggerafft werden, sind auf Lungenschwind⸗ sucht zurückiuführen. Der Grund für diese traurige Thatsache ist darin zu suchen, daß die Pflege und Ausbildung des Athmungsorgans vielfach vernachlässigt wird. Hierin Wandel zu schaffen, ist das Ziel, das sich der Verfasser dieses Buches gesetzt hat. Er hat darum auch das Hauptgewicht auf die vorbeugende Gesundheitspflege gelegt und ertheilt, nach Erörterung der krankhaften Zustände der Lunge im Einzelnen, dem Leser eine Reihe bewährter prophylaktischer Rath⸗ schläge, denen sich dann die therapeutischen Verordnungen für die Krankheitserscheinungen selbst anreihen. Die neunte Auflage des, wie diese Ziffer bezeugt, beifällig aufgenommenen Niemtyer'schen Hand— buches hat der Sanitätsrath Dr. Gerster auf Grund der neuesten Erfahrungen der medtzinischen Wissenschaft umgearbeitet.
— Mever's Reisebücher: Griechenland und Klein- a sien. Fünfte Auflage Mit 13 Karten, 23 Plänen und Grund— rissen und 2 bildlichen Darstellungen. Leipzig und Wien, Biblio— graphisches Institut. Pr. geb. 7 50 M — Gilt im allgemeinen das Frühjahr als die empfehlenswertheste Jahreszeit fär den Besuch des Orients, so wird von einem großen Theil der Touristen der Heibst vorgezogen, besonders von denjenigen, die dem nordischen Winter ent⸗ gehen wollen. Als ein brauchbarer und zuperlässiger Rathgeber in allen für eine Fahrt nach Griechenland und Kleinasien in Betracht kommenden Fragen ist der obige, soeben in fünfter Auflage erschienene Führer zu empfeblen. Die neue Auflage des Buches ift von den gleichen Gesichtspunkten bearbeitet, deren Berücksichtigung dem Werke seit seinem ersten Erscheinen Anerkennung und Erfolg verschafft bat: sie ist wie die übrigen Orientführer der Meyer'schen Sammlung hauptsächlich für die⸗ jenigen Reisenden berechnet, welche nur die Haupisehenswürdigkeiten aufsuchen wollen und die entlegeneren, mehr den Forscher interessierenden Gebiete bei Seite liegen lassen. Die Darstellung beruht auf wissen⸗ schaftlicher Basis; manche Kapitel, wie Delphi, die Beschreibung der athenischen Sammlungen, Epidauros, Ephesos, Magnesia, Troja Uu. a., sind ganz neu bearbeitet; den Ausgrabungen in Milet und Priene ist eine ausführliche Darstellung gewidmet, und die Insel Thera (Santorin) mit ihren neuen, interessanten Funden als wich⸗ tiges Kapitel bier zum ersten Mal nach anderswo noch nicht ver oͤffentlichtem Material behandelt. Als ein neuer Reiseweg nach dem griechischen Orient ist auch Lie Fahrt von Hamburg durch die
Die Lunge, ihre Pflege
„Säulen des Herkuleg“ und das Mittelmeer nach dem ? lraeug nn weiter nach Smyrna und Konstantinopel aufgenommen werden u nd diese schöne und billige Seereise sich mit Recht einer immer griß da Beliebtheit erfreut. ern — Saarbrücken Rom über den St. Gotthard zwölf Tagen. Distanzritt von Spielberg, Rittmelster im Ben fälischen Dragoner Regiment Nr. . Mit 25. Abbildungen und 13 Karten. Veilag von Martin Oldenbourg, Berlin 8W. Pr elegant geheftet 3 S — Der von dem genannten Offi ier ö Juni dieseg Jahres ausgeführte Distanzritt erregte damalz lber das größte Aufsehen. Aber erst an der Hand seines klaren und gründ lichen fachmännischen Berichts wird eg möglich, diese ganj herboꝛ ragende Lelstung nach Verdienst zu würdigen. Nicht nur der Ravnlleris und Sportsman, sondern auch der Tourist, für den die Schweiß, di Hochgebirgswelt und die Gefilde Italiens bekannte Geblet⸗ sim werden das Buch mit Intereffe lesen und an den in dasfesbe ein gefügten Naturschilderungen Gefallen finden. Den höchsten Werth aber hat die Darstellung dieses Distanzrittes für jeden Reiter und Pferde, liebhaber, der aus den Wahrnehmungen und Erfahrungen dez Ver. fassers vielseitigen Nutzen ziehen wird. Die Schrift ist mit zahl. reichen Illustrationen nach Originalpbotographien sowie Plänen don der Hand des Autorg versehen und elegant ausgestattet.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
lAus den . Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtz“, Nr. 47 vom 21. November 1900.)
; est.
Großbritannien. In Glasgow ist während der ersten Novemberwoche kein weiteres Auftreten der Pest beobachtet.
Egypten. Am 11. November sind in Alexandrten 2 neue Pestfälle festaestellt worden.
Britisch⸗ Ostin dien. Während der am 19. Oktober abge— laufenen Woche wurden in der Präsidentschaft Bom bay 185 Erkrankungen (1358 Todesfälle) an der Pest festgestellt, d. h. 133 (141) weniger als in der Woche vorher. In der Stadt Bom bay sind während der am 20. Oktober endenden Woche 148 neue Er— krankungen und 74 Todesfälle an der Pest zur Anzeige gelangt, außer dem noch 229 Todesfälle als pestverdächtig bezeichnet. Im Ganzen starben daselbst während dieses Zeitraums 85 Personen, d. i. 1 weniger als in der Vorwoche.
Straits Settlements. In Penang sind am 9. Oktober zwei vestverdächtige Fälle zur Anzeige gelangt, welche beide bis zum 10. Oltober tödtlich verlaufen waren. Obgleich Pestbacillen nicht gefunden wurden, war der Kolonialarzt der Meinung, daß es sich um Pest handele; dementsprechend wurden Vorsichtemaßregeln getroffen. Biz zum 16. Oktober waren weitere Krankheitsfälle nicht beobachtet
Philippinen. Während der am 15. September endenden Woche ist in Manila ein Peftfall bei einem Chinesen beobachtet.
Kapland. Zufolge einer Mittheilung vom 16. November sind im . King Williams Town 8 Fälle von Pest amtlich fest— gestellt.
Argentinien. Zufolge den in Washington erscheinenden amt. lichen Public health reports sind während des Monats Mai d. J. in Buenos Aires 5 Erkrankungen und 5 Todesfälle an der Pest
vorgekommen.
Queensland. Nach dem Wochenausweise der Zentralgesund— heitsbebörde zu Brishane vom 1 Oktober ist innerhalb der Kolonie ein Pestfall in dem 82 engl. Meilen von Towntville entfernten Orte Charters Towers am 29. September vorgekommen.
Viktoria. Mittels amtlichen Schreibens vom 4. die Gesundheitsbehörde zu Melbourne erklärt, daß seit dem 5. J d. J. in der Kolonie Viktoria kein Fall von Peft mehr vorgekommen ist.
Cholera.
Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta sind in der Zeit vom
7. bis 13. Oktober 56 Personen an der Cholera gestorben. Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in Rio de Janeiro vom 1. August bis 15. September 10 Todesfälle, im Monat Juni in Sao Paulo 15, in Santos 11, in Sao Bernardo 3 und in Som rocaba 10 in Barranquilla vom 17. bis 23. September 1, in Bocas del Toro am 22. Oktober 1 Erkrankung, in Havanna vom bis 27. Oktober 274 Erkrankungen und 67 Todesfälle (von letzteren entfielen auf die Wochen vom 7. bis 13. und 14 biz 20. Obl— tober je 18 Todesfälle), in der Stadt Mexico vom 8. bis 14. Ok— tober 1 Todesfall, in Progreso vom g. Juli bis 30. September 3 Todesfälle, in Tampico vom 27. September bis 14. Oktober 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Vera Cruz vom 30. Sep— tember bis 20. Oktober 45 und 24. An diesem Orte ist die Zahl der Erkrankungen während des Monats September höber als in jedem der Vormonate d. J. gewesen, indessen sind vergleicht weise weniger Kranke gesterben; es erkrankten (starben) daseibst im Juli 61 (32), im August 93 (41), im September 102 (33), dagegen im zweiten Vierteljahr 152 (81) und in den ersten drei Monaten dez lan fenden Jahres 17 (7) Personen. Auf Schiffen wurde am 9 Oktober in New Jork 1 Fall auf einem von Havanna gekommenen Dampfer, ferner vom 13. bis 16. Oktober in Gibara 1 Fall. und während der am 6. Oktober endenden Woche in Havanna l ver— däch tiger Fall beobachtet.
411
Oktoher ha 1
166
Pocken.
Spanien. In Bilbao, woselbst die Pocken seit Jahren heftig aufgetreten sind, hat diese Seuche seit Mitte Mai d. J. eine beunruhigende Ausdehnung gewonnen. Bis zum 30. September sollen 1033 Erkrankungs⸗ und Todesfälle an den Pocken unter einer Bevölkerung von etwa 74 500 Personen vorgekommen sein. Eine Anzeigepflicht der Aerzte ist zwar neuerdings durch eine Königliche Verordnung eingeführt, wird aber angeblich nicht durchgeführt, so daß Verheimlichungen solcher Krankheitsfälle vorkommen können.
Verschiedene Krankheiten.
Pecken: Moskau. Odessa je 2, Paris 11, Worschau 28.
kutta 6 Todesfälle; Reg.⸗ Bez. Posen 3, Pariz 75, St. Pet burg 29, Warschau (Krantkenhauser) 25 Erkrankungen; J typhus: St. Petersburg, Warschau (Krankenhäuser) 2 Erkrankungen; Genickstarre: Moskau 2, New Jork 3 Todesfälle; Tollwuth: Rom 1, Moskau 2 Todesfälle; Mili⸗ brand: New Jork 1 Todesfall; Varizellen: Budapest 59, Wien 69 Erkrankungen; Rothlauf: Wien 25 Erkrankungen; Influenza London 12, St. Petersburg 5 Todesfälle, Kopenhagen 39 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg ?4. Warschau (Krantenhäufer) 35 Gi krankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichte orte 1886/95: 1,19 0/9: in Erfurt — Erkrankungen kamen zur Meldung in Berlin 37, in den Reg. Be—⸗ zirken Düsseldorf 138, Königsberg 223, Münster 146, Schleswig 15 in München 33, Hamburg 59, Budapest 91, Eoöinburg 79, Koven⸗ hagen 21, New Vork 41, St Petersburg 105, Wien 427 — desgl. an Scharlach (1886,95: 0.1L o): in Beuthen, Elbing, Efsen — Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 52, in den Reg.⸗Bezirken Dässeldorf 153, Königsberg 155, in Hamburg 193, Budopest 52 Edinburg 23, Kopenhagen 29, London (Frankenhäuser) 289, New Vork 61, Paris 49, St. Peiersburg 109, Stockholm 30. Wien 71 — desgl. an Diphtherie und Croup (1886 95: 4 27 0½ ): in Bromberg Kaiserslautern, Spandau Erkrankungen wurden ger meldet in Berlin 8, München 24. Hamburg 33, Kopenhagen 2. London (Krankenbäuser) 212, New Jork 189, Paris 74, St. Peters. burg 115, Stockholm 64, Wien 58 — desgl. an Unter leibstypbut (1856 / 9h: 0.75 oso): in Rostock — Eikrankungen kamen zur Anzeige ö ,. (Krankenhäuser) 67, New York 139, Paris 67, St. Peters urg 173.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mn 2279.
Berlin, Freitag, den 23. November
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
gering
Marktort
niedrigster 60.
Gejahlter Preit far 1 Doppelsssentne?—— höchster
Qualitãt mittel
Verkaufte
gut D ö Menge
niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner 4. . —ᷓ k
Außerdem wurden am Markttage r n
nach überschlãglicher
1 323 schnittz⸗ 3 verkauft
zentner reiz dem Doppel zentner
. ö. (Preis unbekannt)
/// // ///
; Am vorigen Durchschnitts⸗ prels Markttage
sũr Durch⸗
Berkaufg⸗
werth
13,50
8 9
t TE
PrenzlaEn = Landsberg 4. W. . Grone a. Rr. Wongrowitz Militsch .
Breslau Frankenstein Virschberg Ratibor.
Göttingen Geldern.
Neuß .
1 Langenau i. Wttbg. . Uederlingen. . an,, 17.00 , 18,08 ö —
14,20 13,60 15,00 1260 14,30 13,60
16,10 13,50 13, 00 16,00
15 20
, e ,
1(jl‚ Landsberg a. W.. Kottbus .
Crone a. Br. . Wongrowitz Militsch .
Bres lau. Frankenstein Hirschberg Ratibor. Göttingen Geldern.
Neuß .
Döbeln Ueberlingen . Chateau ⸗Salins
8 ,,,
14,60 11,50
Prenzlau. . Landsberg a. W. . Crone a. Br. . Wongrowitz.
Militsch .
R Frankenstein i. Schl. Hirschberg ; Ratibor.
Geldern.
Döbeln ö Langenau i. Wrtbg. . Rastatt. . Chateau Salins
Prenzlau Landsberg a. W. Kottbus ö Crone a. Br. Wongrowitz
Militsch .
1 Frankenstein i. Schl. Hirschberg ; Ratibor.
Göttingen
Geldern
Neuß.
. Sigmaringen. K Langenau i. Wrtbg. . Ueberlingen .
Rastatt Chateau · Salins
alter Hafer neuer Hafer
m n , , ,
Bemerkungen. Die verb — 18. 4h op Cin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die
Weizen. 1420 15,00 14,60 14,40 15.80 1490 16,10 16,20 15,20 14,650 16,B70 16,20
13,50 . 14 00 14.46 14.26 15.46 14.36 15. 560
14,00 14,40 14,00 15,40
14,20 13,80 15,00 13 60 13,90 14,30 15,50 13 60 — —
14,25 16,70 14,50 14,40 16,60 16,69 n g. 19,18 16,80
14,25 16,40 14,50 14,00 16,40 16359 17,25 18,63
16,60
16,40 13 50 13760 1600 15,20 17,25 18.08
14,90 11450
‚ / z = 119 — d v9 zI6ontrr or ir Die verkaufte Menge wird auf volle Do) entn ö
14,50
14,80 16. 30
16,17 15,60
1654
17,70 1900
den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Bericht fehlt.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“ ) Handel Dundees mit Deutschland im Jahre 1899
Der Handel Dundees während des Jahres 1899 zeigt gegen da? Vorjahr keine wesentlichen Aenderungen. Im Verkehr, mit Dentschland erstreckte sich die Einfuhr Dundees haupt ächlich auf Zucker, Chemikallen, Stroh und Spielwaaren. Die Zuckereinfuhr auß Deutschland war im Jahre 1899 sehr lebbaft und betrug wöchentlich 200 bis 250 Tonnen, welche theils über Danzig und Stetiin und theils über Hamburg bezogen wurden. Unter den chemischen Produkten ist besonders der künstlich Dünger ) welcher in einer Menge von etwa 3009 Tonnen eingeführt wurde. Von sonftigen Chemikalien warden noch etwa 1000 Tonnen Soda— nitrat und 1500 Tonnen Bleichsoda aus Deutschland bezogen. Die Einfuhr von Stroh hat sich trotz der lebhaften Konkurrenz von seiten der Niederlande und Frankreichs ungefähr auf der Höhe des Vor. sahrez gehalten und betrug ungefähr 1500 Tonnen, In Spielwaaren ehauptete Deutschland hauptsächlich in den billigeren Sorten seine übrende Stellung auch im Jahre 1899. An Delkuchen wurden 300 Tonnen und an Zement über 1000 Tonnen gas Deutschland Eingeführt. Außer den vorgenannten Ginfuhrartikeln lieferte Deuisch⸗ land noch Getreide, Stärkemehl und musikalisch Jastrumente. .
Für Dundeeg Haupterzeugniß, nämlich Jutefabrilate, kommt die Ausfuhr nach Ventschland nur wenig in Frage die hauptsächlichten Lbsatzgebiete für diese Fabrikate bilden Jentral⸗ und Süb⸗Amerika.
ie Ausfuhr von Maschinen für die Jutefabrikation war sowohl nach
Deutschland, alz auch nach anderen Ländern des Kontinents sehr rege.
zu erwähnen,
wer kein 5a ganzen Bedarf aus dem 2 18 zu zei Fm Jab erreichte die Einful Bau. und Nutzhol; nach Grieche nlan Werth 1899 stieg diefe Ginfubr auf 9 die Tücke, Dent ichland, Rumänien, Rußland, igten Saaten von Amerika, Belgien ung ebenen Reihenfolge an der Eiufuhr beiheiligt lieferten den rößten Theil des eingesührten Volzeg, Staaten nur einige Tausend Faßdauben für Kortut den ⸗Fässer
Die Nachfrage nach Holz aller Art nimmt stetig zu und die Preise sind recht hoch. (Nach Bericht des amerikanichen
Konsuls in Athen.)
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f an Kupfersulphat in Griechenland. un fersulvhat in Griechenland als Mittel gegen welche kürzlich soplel Schaden unter den Korinthen angerichtet hat, wird voraussichtlich in diesem Jahre übertreffen. Der Artikel wurde bisher d Belgien eingefübrt. (Nach einem Bericht
er Einfuhr von Saccharin.“)
n. Im „Monitorul Official! vom 6. 19. April d. J. M. erlassenes und an demselben Tage in Kraft ge⸗ veröffentlicht, dessen Artikel ! und UL wie folgt
Art. J. Es ist Jedermann verboten, aus dem Auslande den Saccharin genannten Arzneistoff einzuführen, in wie geringer Menge, in welcher Beschaffenheit und Form und unter welcher Benennung es auch sei.
Da indessen die Verwendung von Saccharin als Arzneimittel bei der Behandlung derjenigen Kranken, denen eg von irgend welchem Nutzen sein könnte, zulässig ist, das Recht, Arsmetmittel im Kleinen ju verkaufen, aber dem Gesundheitagesetz zufolge lediglich den Leitern von
potheken zustebt, so sind die letzteren allein befugt, sicch Saccharin zu beschaffen, jedoch nur unmltteldar aus dem Auslande und unter den
im Art. UI dieses Gesetzes festgesetzten Bedingungen.
) Vgl. dag Meglement, betreffend die gesundheitliche Ueber wachung der Derstellung von Nabrungsritteln und des Handels mit Nahrungsmitteln und Getränken (Art. M 35, 60 und 149) im Deutschen Handelzarch d 1896 1. S. 318