1900 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Tafel iu verseben, welche ebenso wie Kiste und Deckel den Namen und Wohnort des Ausstellers recht ne , tragen soll.

m Jeder Aussteller erklärt durch Ünterꝛeichnung des eingesandten Anmeldeformulars“) sein an, . mit vorstehendem Programm.

Besondere Wünsche, auch infofern sich dieselben auf eine gruppen⸗ weise Ausstellung eingesandter Gegenftäͤnde beziehen, werden gern ent- gegengtnommen und möglichste Berücksichtigung finden.

Berlin, im November 1900.

Der Vorstand. Fürst von Pleß OberstJägermeister, BVoꝛrßttzender.

Freiherr von Heintze, von Benkendorff⸗ Hindenburg, Ober. Jägermeister vom Dienst Generalmajor z. D., Obmann. und Chef dez Königlichen Hof—

Jagd Amt, Schriftführer.

Mannigfaltiges. Berlin, den 27. November 1900.

6 Bethel bei Bielefeld ergeht folgende Weihnachts e: Ueber 1700 fallfüchtige Kranke und eine nicht viel kleinere Zabl anderer armer Fele e egi! Geisteskranke. Schwind⸗ süchtige, Blöde, Heimathlose, Alte, Sieche und sehr viele kleine kranke oder berwaiste Kindlein in unseren Anstalten Bethel, Sarepta, Najareth und Wilhelmsdorf, die meist niemand haben, der ihrer zu Weihnachten in Liebe gedenkt, hoffen auch in diesem Jahre auf eine Weihnachtsfreude. . .

Za unseren bisberigen Anstalten der Barmherzigkeit kommen in diesem Jahre noch die beiden Häuser „Freiftatt“ und „Moorstatt' im Wietingsmoor für gefährdete Jünglinge und schiff brüchige Männer aller Art hinzu, denen Wilhelmsdorf keine genügende Arbeit mehr bieten konnte. . ; .

Jede kleinste Gabe in Geld oder in natura nimmt mit innigem Dank entgegen

Bethel bei Bielefeld, Weihnachten 1900. ) .

F. von Bodelschwingh, Pastor.

A. F. Ein zeitgemäßes Thema behandelte kärslich in der „Urania“ der Profesfor Flamm von der hiesigen Technischen Hoch schule, indem er in gemeinverständlicher Weise über die Gründe sprach, welche zum Bau der modernen Riesen dampfer geführt haben. Der Vortragende bezeichnete als nächsten Anlaß zu xiesem Fort. schritt folgende Berechnung. Als zuerst die beiden großen deutschen Schfffahrtsgesellschaften längere Schiffe einftellten, da ergaben sich für die drei dieser Eatwickelungsperiode an— gehörigen Schiffe nachstehende Zahlen: Es nehmen in Anspruch Barbarossa', Patria“ und „Pennsylpania“' bei einem Veplacement von 7600, 10 000 und 11 800 t 4500, 7000 und 6000 Pferdestärken oder die Tonne 0 59, 07 und O51 Pferdestärken. Damit wurde im Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 14 Seemeilen (zu 1852 im) in der Stunde erzielt. Da eine Pferdekraft pro Stunde etwa O9 kg Kohle erfordert, so war der stündliche Kohlenverbrauch pro Tonne O,53, O 63 und O46 kg Dafür wurde sie 14 Seemeilen gefahren, mithin koftete die Meilentonne 0,94, 0045 und 0,033 kg Kohle. Bel den brei neuesten Dampfer ⸗Ty zen, em ‚Fürst Kismarck“, dem „Kaiser Wilbelm der Großen! und der „Deutschland“. stehen nun den 10 800, 20 500 und 22 000 t zwar 15 600, 28 000 und 33 000 Pferdestärken gegenüber, dafür werden aber Geschwindigkeiten von 19, 22,6 und 23,3 Seemeilen in der Stunde erzielt. Wenngleich sich also die für Beförderung einer Tonne erforderliche Kraft auf 1,44, 1,36 und 1,50 Pferdestä ken und damit der fündliche Kohlen

135 kg Kohle pro Tonne erböht,

und O O68 kg Kohle

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Wetterbericht vom 27. November 1900, 8 Uhr Vormittags.

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Die Walküre in 3 Akten, Preise der Plätze: Fremden Loge 12, Occhester⸗Loge 10 6. J. Rang sz S, Parquet 8 S, II. Rang 6 SM, III. Rang

Schauspiel haus. des Erasmüs. Ernst von Wildenbruch. Anfang 78 Uhr. .

Neues Opern ⸗Thegter: Geschlossen.

Berliner Theater. Mitwoch: Ueber unsere Donnerstag: Die strengen Herren.

deuischen Kleinstädter.

g bedech „2 Ichiller Thegter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: bedeckt 94 . in ,, . sich langweilt. Lustspiel . . ö. n 3 Aufzügen von Eduard Pailleron. Veutsch von vater. Gesangsposse in 3 Akten von Adolf Rosée. bedeat 36 A. Tuthen und Carl Friedrich Wittmann. gen e ven , el

bedeckt 9 Donnerstag. Ahends 8 Uhr: Zim ersten Male:

niedriger im Kohlenverbrauch stellt, je größer und schneller das a ist, ungerechnet den Vortheil, daß die sobiel größere . schwindigkeit häufigere Fahrten ermöglicht und ein großer Theil aller anderen Kosten sich im Verhältniß der Zelter sparniß ermäß gt. Diese Erfahrungen haben nun dahin gesührt, einen großen Theil der

andelsdampfer durch Einbauen eineg Mitteltheils et: achtlich zu per, ängern, wodurch nicht allein die von der Länge des Schiff es r,, Heschwindigkeit den vorausgesehenen Zuwachs erhielt, sondern auch die Belrlebekossen sich kaum stelgerten. Wenn man aber bieraug folgern wollte, daß man in dieser Richtung noch welter gehen könne, so würde diese Ansicht doch unrichtig fein, weil außer Acht bleibt, daß der größeren Länge auch eine stärkere Vurchbiegung des Schiffes entspricht und hier durch die Festigkeit des angewandten Materials gew sse Grenzen ge. zogen si‚d. Ditse bestimmten Grenzen haben beim Holzbau von der Vergrößerung über ein gewisses Maß absufeben genöthigt, sie könnten beim Gifenbau nur entweder durch Verstärkung der Theile auf Kosten des Laderaum oder durch Erhöhung des Schiffes erreicht werden. Das letztere Mittel würde die Durchbiegung vermindern, ebenso wie eine Planke, die flachliegend schwimmt, sich stärker durchblegt als eile auf der bohen Kante schwimmende. Allein auch der Höhe des Schiffes sind Grenzen gezogen. Eine zu bedeutende Erhöhung uͤber der Wasserstnie verbietet sich durch die alsdann zu hohe Lage des Schweipunktz und die hieraus sich ergebende Gefabr dez Kenterns, während einem größeren Tlefgang als die jetzt üblichen 3 bis 9 m die melsten Höfen nicht gewachsen sind. Die alleinige Möalichteit, künftig vielleicht einmal die jetzt durch die Haltbarkeit des Flußeisens bedingten Abmessungen elserner Schiffe noch zu überschreiten, liegt in der Wabl eineg festeren Materialg, als welches sih in der Folge etwa der Nickelstahl bei. seiner das Flußeisen um daz Dorpelte übertreffenden Festigkeit empfehlen dürfte, so— bald er billiger geworden sein wird, als ez jetzt der Fall ist. Selbstoerständlich gipfeln alle Erwägungen, welche Maximalgröhe den Dampfern für den Überseeischen Dienst zu geben ist, in den, öko— nomischen Fragen, die sehr komplizierter Art sind, da nächst den oben erörterten Fragen der Betriebstostön, auf die Meilentonne teduziert, zu prüfen ist, in welcheäs Verhältniß sich das Eigengewicht des Schiffes, die Kessel und Maschinengewichte, die mitzusührenden Kohlen vorrätht zu dem nützlich zu veiwendenden Laderaum stellen. Wenn⸗ gleich von vornherein anjunehmen ist, daß dieses Verhältniß sich mit der Vergrößerung des Schiffes günstiger stellt, so hedarf es doch don Fall zu Fall ein zehender Unterfuchung. Nach Ansicht des Vortragenden dürfte mit den Schnelldampfern Kaiser Friedrich und „Kaiser Wilhelm II.“ für j tzt die Grenze erreicht sein. Sie sind 212 und 215 m lang (9g gen 208 m, die die Veutschland! mißt). Der „Taiser Wilhelm II.“ har eine Maschinenausrüstung von 38 000 Pserdekrästen (gegen 33 000 der Deutschland). Im Augenblick hat der Nord denische Lloys 108 Dampfer in großer Üüberseeischer und 139 in kleiner Fahrt im Berrieb, die Hamburg ⸗Amerikanische Packetfahrt. Attiengesell⸗ schaft 202. Vie Hamburg-Amertta Linie allein laßt zur Zeit 25 Dampfer von zusammen 197 000 Tonnen bauen.

Herr General Tonsul von Hesse. Wartegg wird morgen ig der „Urania“ (Taubenstraße) eigen durch Lichtbilder nach eigenen Au“ nahmen illustrierten Vortrag über „Samoa, Veutschlands neueste Kolonie“, halten.

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der Treptower Sternwarte seinen 51. Beobachtungsabend ab. Auf der Tagesordnung steht ein Vortrag des Direktors Archen hold über „Die Ästronomie auf der Pariser Weltausstellung 1900. Zur Vorlage gelangen einige Geschenke und Neuerwerbungen für das Astronomische Museum“, wie ein Mars⸗Globus, eine Sonnenuhr und eine Photograpbie der Ptetereinführungsurkunde. Vor der Sitzung wird der Mond, nach der Sitzung der Orion“ Nebel mit dem großen Fernrohr beobachtet werden.

Morgen Abend um 8 Uhr hält der Verein von Freunden

Saalfeld, 26. November. In dem auf der Höhe des Thü—⸗ ringer Waldes gelegenen Vorfe Steinheid, dessen Bewehner bis vor wenig Jahren eine Spezialität der Holzwaaren-Industrie, die

Trompeten, Vögel, Eiszapfen u. s. w.).

tallwaaren⸗Industrie vollstänbig lahm gelegt worden. Alg Enn wurde die Anfertigung von Glaswagren, speztell von Christbem nt schmuck aus Glas, eingeführt. Um die Aufmerisamkeit welle Kreise auf den Ort zu lenken und den bescheidenen Werdlenst ( Arbeiter durch direkten Verkauf an die Besteller etwat auf subesserer haben sich unter Führung des Oitsgeistlichen, Pfarrer dan ghuth / Männer zusammengethan, die ju Gunsten der Arbeiter? ben Vertrieh in die Hand, genommen haben. In geschmackboller Zu sammenstellung alles dessen, was dem Christ baum zur Sieb gereicht, wird der Chrlstbaumschmuck in zweifacher Packung vorrãthig gehalten: 1 Packung; nur welße Gegenstände in verschledenart ger lussührung, matt, glänzend u. s. w., 2. Packung: bunte, verschieden. artige Gegenstände in den neuesten Farben (8e8gl. Engel, Glocken Es werden Postiisten mit mannigfachem Inhalt abgegeben zum Preise von 4 A, 5 M, 10 und 15 6 frei takl. Verpackung, sowie. Bahnkisten von 20 M an. Bestellungen, denen man den Betrag beifügen wolle, sind zu richten an Herrn Pfarrer Langguth, Steinheid in Thüringen.

Dortmund, 26. November. (W. T. B) Amtlich wird ge— meldet: Auf der Strecke Langendreer (Süh) Bochum (Süd) stießen am 24. 8. M. jwischen der Blockstation Prin von Preußen“ und Altenbochum die Güterzüge 3327 und 8994 zusam zen. Außer einem Lokomotivbeizer, der leichte Verletzungen erlitt, wurde niemand verletzt. Der Unfall ist darauf zurückzuführen daß die Blockstation „Prin von Preußen? den Güterzug 3327 und ven folgenden Güterzuz 8994 passieren ließ, bevor eisterer seitens des Blocks Altenbochum zurückzemeldet war. Abgesehen von Ver—⸗ spätungen, welche mehrere Züge durch Umleitung über Riemke— Bochum (Nord) erbielten, sind Betriebsstörungen in größerem Um- fange nicht vorgekommen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, V. November. (W. T. B.) Der „Times“ wird aus Peking vom gestrigen Tage gemeldet: Die Ge— sandten, mit Einschluß des russischen, haben zwei weiteren Vorschlägen, die früher infolge Mangels an Einmüthigkeit abgelehnt worden waren, jetzt zugestimmt, nachdem diese einigen Abänderungen unterzogen worden waren. Der eine Vorschlag geht vom britischen Gesandten aus und verlangt,

daß China einer Umarbeitung der Handelsverträge zu⸗

stimmen solle. Der andere Vorschlag ist vom italienischen Ge⸗ sandten gemacht und geht dahin, daß China sich einer von

den Mächten als Garantie für die Zahlung der Entschädigung

geforderten Finanzkontrole zu unterwerfen habe, die einem internationalen Kontrolamt, ähnlich der egyptischen Kasse der Staatsschuld oder der Verwaltung der ottomanischen Staatsschuld, übertragen werden solle. Die Verzögerung der Ueberreichung der gemeinsamen Note, die auf die heimischen Regierungen zurückzuführen ist, trägt viel zu den Schwierigkeiten der Lage bei und verschlimmert die Störungen im Handel und in den Finanzen, besonders hinsichtlich der Eintreibung der Inlandssteuern. Da die Finanzlage jetzt sorgsam überwacht wird, sind die Zahlungen für die be stehenden Anleihen für Dezember und Januar gesichert, doch dürfte später eine zeitweilige Einstellung der Zinszahlung nicht unmöglich sein.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

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268. Vorstellung. Der milde

wolkig 6. vallerina rusticama. (Bauern · Ehre.) Ooer von Genre Fey eau. Ucbersetzt 1 woiti⸗ 6 in 1. Aufjug von Pierre Matcagni. Text nach dem von Benno Jarobson,. ö gleichnamigen Volkestück von G. Verga. Bajazzi. Sigmund Lautenburg. Aufang 7 4 Pag liacoemi.) ; aze: Prolog. Musik und Dichtung bon R. Leoncaballo, Maxim. vig Hartmann. Anfang 75 Uhr. 2 2 1 Mir; 369. Vorstelluag. Die Tochter Hälfte ermäßigten Preisen: Ferna

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Over in 2 Affen und einem Donnerstag und solgende Tage

Sonntag. Nachmittags 3

Schauspiel in 4 Äufiügen von in 4 Akten von Victorlen

schlüssel. Anfang 74 Uhr. schlüssel.

tags Billets umgetauscht.

Musik von Heinrich Platzbecker.

Nenes Thenter. (Direktion: Nuscha Butze.) Mittwoch: Die Liebesprobe. Schwank in 3 Akten Anfang 8 Uhr: Konzert der Sängerin Auna z t , , , ** von Thilo von Trotha und Jul. Freund. Anfang Bromberg.

. Se 4 S. JV. Rang Sitzplatz 2 Æ 59 8, JV. Rang rh ; Wind⸗ 83 Stehplatz 1 S 59 AUnfang 7 Uhr. . 8 Schauspiel haus. ? Reutlingen. Lustspiel in 4 Aufzügen nach dem richtung ö Roman von Hans Werder, von Gustav von Moser ĩ und von Thilo von Trotha. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Die Liebesprsbe.

Residenz Thenter. Direktion:

74

ö Seressions bühne. Altrandervlatz o. Mitt⸗ . 193 p 1 * ö. DPeutsches Theater. Mittwoch: Rosen. Te; Die Bilrschnitzer. Datzeim. —er montag. Anfang 77 Uhr. Donnerstag: Roseumontag. Freitag: Die Macht der Finsteruiß.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thalia Theater. Mittwoch: Der Liebes— Geboren: Ein Sohn: Hin. Oberleutnant Donnerstag: Zum letzten Male: Der Liebes Freltag: Zum ersten Male: Amor von heute.

Abonnements - Vorstellung. Die Große Ausstattungs-⸗Dosse mit Gesang und Tanz Hrn. Legatlongrath Ulcich Grafen Schwerin Die zum 26. gelösten Billets werden gegen Frei⸗ (Berlin).

Jentral- Theater. Mittwoch: Der Braut⸗

Anfang 79 Uhr. Donnertztag und folgende Tage: Der Brautvater.

Römischer Jof, Konzerisaal. Mittwoch,

Zirhus Schumann. Mittwoch, Abends pränise 7 Uhr: Extra. Vorftellung. Ganz exquisites Programm. U. a. Nen: Zum ersten Malek in

Sigmund Lauten⸗ ; ;

. ; . 3 Europa: Die beiden Tmerikarer Rawson C June Neues Opern⸗Theater: Geschlossen. burg. Mitiwoch: Die Dame von Maxim. (La mit ihrem sensationellen Att. Die sp rin genden Donnerstag: Opernhaus. 255. Vorstellung. Ca- dame de chez Maxim.) Schwank in 3 Akten Hirsche. Die einzig dastehenden mußikalischen

und bearbeitet Heugfte ꝛc. Original- Driessaren des Direktors

n ef gesetzt von Albert Schumann. Löwen Baron. Ferntr Auf— Uhr. treten sämmtlicher neu eagggierten Spezialitäten. yz dg y 2 ü . ö ö **

Die Dame von Zum Schiuß: Das von ea. 609 Personen dargestellte

ig aper Manegen⸗ und Wesserschaustück: China. Der bis über die rieg in Ost⸗Asien. Sämmtliche Einlagen neu.

3 de. Schauspitl Unübertrefflich ? Bravourstück: Tie Erstürmung

der 20 Fuß hohen, glaiten chinesischeu Mauer. Die Hissung der deutschen Flaagge.

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Fanilien⸗Rachrichten. Verlobt: Frl. Ebba von der Schulenburg mit . FKammerjunker Wilhelm Frhrn. von Tätrck— zeim zu Altdorf (Alienburg Karlerube). Eberbard von Arnim (Hannover) Hrn Leutnant Hummell (Magdeburz). Eine Tochter: Hrn. Rittergutebesitzer Hermann L ppold (Gucker⸗= witz). Hrn. Angus von Dounlas (Berlin).

Gestorben: Hr. Generalleutnant 3. D. Eugen Nernst (Naumburg a. S.). Hr. Walther von Wiedebach und Nostitz⸗Jaenkendorf a d. H. Arns⸗ dorf O. 2. (Görlitzi. Hr. Ober. Rriegsgerichte⸗ rath, Gebeimer Justizrath Friedrich Wilbelm Raabe (Metz). Fri. Kemmerzienrath Marie Moriz ⸗Cichbom, geb. Tächirschnitz (Breslau). Stiftsdame Agnes von Colomb (Martenfließ

SSW 4be deck Karcltrube .. SWB 3 alb bed. München .. J heiter

Minima von unter 745 mm liegen westlich von Irland und nördlich von Schottland, der höchste Luftoruck erstreckt sich von Südost-Europg bis Mittelstandinavien. In Deutschland ist das Wetter meist trübe und mild. Mildes, vorwiegend trübes Wetter, stellenweise mit Niederschlägen, wahr⸗

scheinlich. Deutsche Seewarte. . an., Theater. Königliche Schaunspiele. Müutwoch; Opern⸗

haue. 254. Vorstellung. Der Ning des Nibelungen. Bähnensestspiel von Richard Wagner. Zariter Abend:

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Epyhraim's Bꝛeite. Freitag, Abends 8 Uhr: Gphraim's Breite.

Theater des Hestens Mittwoch, Nachmittags 2 Uhr: Atademischer Verein für Kunst und Literatur. Orestie des Aeschylus. Abend 8 Uhr: Hoffmann 's Erzählungen.

Donnerstag: Gastspiel bon Franceschina Prevosti.

reitag: 13. Abonnements⸗Vorstellung. Gastspiel der Gräfin Julian: Vasquez und des Herrn Vittorino Arimondi. Die Hugenotten.

Cessing · Theater. Mitwoch: Johannis euer.

Donnerztag: Zum ersten Male: Wie die Blatter

Freitag: Johanaiefenuer.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Zu balben Preisen; Der Vogelhändler. (Briefchristel: Mia Werber.) Abends 71 Uhr: Der Brautvater.

Konzerte.

Sing ⸗Akademie. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: . Lieder Abend von Dr. Ludwig Wüllner.

Saal Fechstein. Mittwoch, Anfang 73 Uhr: Lieder Abend von Martha Schley.

Geeihopen Saal. Mutwech, Anfang 8 Uhr: EH. Abonnements Soiree des Böhmischen Streich Qwuartetts̊. Karl Hoffmann, Josef Suk, Oskar Nedbal, Professor Haus Wihan.

Hrn. Rittmeifter Georg von Ruffer Sohn Carl Werner (Ohlam).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siem enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen , . und Verlagk⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilbelmstraße Nr. 32. Zehn Beilagen leinschließlich Börsen⸗Bellage), somie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent. lichen Anzeigers (einschließtich der unter Nr. X veröffentlichten Bekanntmachungen) betreffend Commanditgesellschaften auf Attien

und Aktiengeselschaften, für die Wache vam 19. bis 24. November 1900,

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. Novembe

M 282.

Amtliches. Deutsches Reich.

Ber gr dnnng, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung.

Vom 22. November 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen zꝛc. verordnen auf Grund des 106 Abs. 6 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. 1899 S. 463) und im Hinblick auf 53 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Ünfallversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 335) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths, was folgt: )

L. Allgemeine Bestimmungen. 54

Beeidigung der Mitglieder des Schiedsgerichts.

Der Vorsitzende des Schiedsgerichts und dessen Stellver⸗ treter werden von einem Beauftragten der Landes⸗Zentral⸗ behörde des Bundesstaats, in welchem der Sitz des Schieds⸗ gerichts belegen ist, die Beisitzer dagegen von dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts auf die Erfüllung der Obliegenheiten ihres Amtes beeidigt.

Die Beidigung der Beisitzer erfolgt bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung; sie gilt für die Dauer der Wahlperiode. Im Falle der Wiederwahl genügt die Ver— weisung auf die frühere Beeidigung.

Im übrigen finden auf die Beeidigung die Vorschriften

s 51 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende An—

8 3 Befugnisse des Vorsitzenden.

Die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges bei dem Schiedsgerichte liegt dem Vorsitzenden und im Falle der Behinderung seinem Stellvertreter ob. Der Vorsitzende öffnet die eingehenden Sendungen, vertheilt die Geschäfte, bestimmt die Sitzungen, zeichnet die Verfügungen, vollzieht die Reinschriften und trifft in Beziehung auf die Führung der Geschäftskontrolen die erforderlichen Anordnungen. Er verpflichtet eidlich die Beamten des Schiedsgerichts, soweit sie nicht bereits als Beamte der Versicherungsanstalt einen Diensteid geleistet haben, und übt über sie die unmittel⸗ bare Dienstaufsicht aus. Disziplinarstrafen gegen dieselben verhängt, sofern sie bei dem Schiedsgericht im Hauptamt an⸗ gestellt sind, der Vorstand der Versicherungsanstalt, im übrigen die ihnen im Hauptamt vorgesetzte Dienstbehörde (8 104 Abs. 5 in Verbindung mit 83 Abs. 1, 3 Satz 2 des Invaliden— versicherungsgesetzes).

Der Vorsitzende setzt die den Beisitzern statutenmäßig zu gewährenden Bezüge fest und ist befugt, Beisitzer, welche die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, ohne genügende Ent— schuldigung zu den Sitzungen nicht rechtzeitig sich einfinden oder ihren Obliegenheiten in anderer Weise sich entziehen, mit Geldstrafen zu belegen (8 104 Abs. 5 in Verbindung mit 83 Abs. 3 Satz 1, 5 90 Abs. 2, g 94 a. a. O..

Die Beisitzer haben dem Vorsitzenden Anzeige zu machen, wenn durch Aenderung in ihren persönlichen Verhältnissen die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit nachträglich wegfallen.

Werden dem Vorsitzenden Thatsachen bekannt, welche die Wählbarkeit eines Beisitzers ausschließen oder sich als grobe Verletzungen seiner Amtspflicht darstellen, so hat er diesen Beisitzer zu den Sitzungen einstweilen nicht einzuberufen und ihn, nachdem ihm Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden ist, seines Amtes zu entheben (58 104 Abs. 5 in Verbindung mit 91 a. a. O.). Gegen die diese Enthebung aussprechende Verfügung, welche die derselben zu Grunde liegenden That⸗ sachen angeben muß, kann von dem Beisitzer innerhalb eines Monats nach der Zustellung bei dem Schiedsgerichts⸗ vorsitzenden oder bei dem Schiedsgericht Beschwerde eingelegt werden. Der Vorsitzende hat die Beschwerde unter Beifügung der Verhandlungen und einer Aeußerung unverzüglich der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen; diese entscheidet end⸗ gültig. Die Bestimmung des §1I4 Abs. 3 a a. O. findet entsprechende Anwendung. Die Fahigkeit eines Beisitzere, als solcher an einer Sitzung theilzunehmen, erlischt, sobalo der Enthebungsbescheid rechtekräftig geworden ist.

83. Zuziehung der Beisitzer.

Die Reihenfolge, in welcher die Beisitzer bei Streitsachen aus der Invalidenversicherung in der Regel zu den Verhand⸗ lungen zuzuziehen sind, wird durch das Statut der Versiche⸗ rungsanstalt bestimmt (5 1066 Abs. 5 in Verbindung mit 83

Abs. 2 des Javalidenversicherungsgesetzes).

In Streitsachen aus der Unfalloersicherung (6 7 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherunge⸗ gesetze) bestimmt der Vorsitzende unter Beachtung des Statuts der Versicherungsanstalt, und zwar regelmäßig für jedes Halbjahr im voraus, getrennt fur die einzelnen Berufszweige die Reihenfolge, in der die Beisitzer zuzuziehen sind, soweit es sich um Unfälle

I) in der Land⸗ und Forstwirthschaft,

2) im Bergbaubetriebe,

3) in den sonstigen der Versicherung unterliegenden

Betrieben

handelt. Abweichungen von der festgesetzten Reihenfolge sind unter Angabe der Gründe aktenkundig zu machen. Für die Entscheidung bei Unfällen im Bergbaubetriebe kann von der Vorausbestimmung der Reihenfolge der Beisitzer, unbeschadet der Bestimmung im § 7 Abs. 1 a. a. O, bei denjenigen Schiedsgerichten abgesehen werden, bei welchen ein Bedürfniß für die Vorausbestimmung nicht besteht.

Der Antrag eines Entschädigungsberechtigten, zur Ver⸗ handlung und Entscheidung in einem einzelnen Falle abweichend von der festgesetzten Reihenfolge Beisitzer aus den Betrieben derjenigen Berufsgenossenschaft oder Ausführungsbehörde zu⸗

zuziehen, welcher der Betrieb, in dem sich der Unfall ereignet hat, angehört (6 7 Abs. 2 a a. O.), ist in der Regel bei Ein⸗ reichung der Berufungsschrift zu stellen. Der gleiche Antrag einer Be ufsgenossenschaft oder Aus führungsbehörde ist in der Regel bei Einreichung der Gegenschrift zu stellen. Der Schieds⸗ gerichtsvorsitzende hat jedoch auch später eingehende Anträge solcher Art bis zur Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung zuzulassen.

Wird der Antrag abgelehnt, so ist dem Antragsteller ein mit Gründen zu versehender Bescheid in Aus fertigung zuzu⸗ stellen. In dem Bescheid ist darauf hinzuweisen, daß der An⸗ iragsteller vor Beginn der Verhandlung eine Entscheidung des Schiedsgerichts über den Antrag beanspruchen kann.

Wird der Antrag erst nach Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung gestellt, so entscheidet, sofern dem Antrage nicht schon von dem Vorsitzenden stattgegeben worden ist, das Schiedagericht selbst.

8

8 . Ablehnung der Mitglieder des Schiedsgerichts.

Die Bestimmungen in den S8 41 ff. der Zivilprozeßord⸗ nung über die Ausschließung und Ablehnung der Richter finden auf die Mitglieder der Schiedsgerichte entsprechende Anwendung. Jedoch beschließt über ein Ablehnungsgesuch in Betreff des Vorsitzenden das Schiedsgericht, in Betreff der Beisitzer der Vorsitzende.

Bei dem Beschluß über ein Ablehnungsgesuch in Betreff des Vorsitzenden hat dieser nicht mitzuwirken. An seiner Stelle führt dabei der dem Lebensalter nach älteste Beisitzer den Vorsitz. Ergiebt sich bei der Abstimmung über das Gesuch Stimmengleichheit, so gilt dasselbe für abgelehnt

Der Beschluß kann, wenn das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nicht für sich allein, sondern nur mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden.

II. Vorschriften über das Verfahren. 85. Erhebung der Berufung.

Die Berufung auf schiedsgerichtliche Entscheidung innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheid dem zuständigen Schiedsgäricht eingegangen sein (8 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes. S 76 Abs. des Gewerbe ⸗Unfallversicherungsgesetzes, S 82 Abs. 2 Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirth⸗ schaft, 8 37 Abs. 1 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes, S 80 Abs. 4 des See Unfallversicherungsgesetz's in Verbindung mit 8 36 dieser Verordnung). Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn innerhalb derselben die Berufung bei einer anderen inländischen Behörde oder in Streitsachen aus der Unfallversicherung bei einem Genossenschaftsorgan, in An⸗ gelegenheiten der See-Unfallversicherung auch bei einem deutschen Seemannsamt im Ausland eingegangen ist. Diese Stellen haben die Berufungsschrift ungesäumt an das ständige Schiedsgericht abzugeben.

Zuständig ist in Streitsachen aus der Invalidenversiche⸗ rung dasjenige Schiedsgericht, zu dessen Bezirk die untere Verwaltungsbehörde oder Rentenstelle gehört, die gemäß S112 Abs. 1 des Invalidenversicherungsgesetzes mit dem Renten⸗ anspruche befaßt gewesen ist. In Streitsachen aus der Unfall⸗ versicherung ist, abgesehen von den gegen die See⸗Berufs⸗ genossenschaft gerichteten Ansprüchen, dasjenige Schiedsge zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb, in welche Unfall sich ereignet hat, belegen ist (5 76 Abs. Gewerbe ⸗Unfallversicherungsgesetzes, S 82 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirth⸗ schaft, 8 37 Abs. 1 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes. Für die Enischeidung auf die gegen die See⸗Berufsgenossenschaft gerichteten Berufungen ist das Schiedsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Heimathshafen desjenigen Fahrzeugs belegen ist oder derjenige Betrieb seinen Sitz hat, auf oder in welchem der Unfall sich ereignet hat. Ist der Heimathshafen nicht im Bezirk eines Schiedsgerichts belegen, so ist das für den Sitz der Berufsgenossenschaft zuständige Schiedsgericht zur Ent⸗ scheidung zuständig (8 80 Abs. 2 des See⸗Unfallversicherungs⸗ gesetzes).

In der Berufung sollen der Gegenstand des Anspruchs bezeichnet und die für die Entscheidung maßgebenden That⸗ sachen unter Angabe der Beweismittel angeführt werden; auch ist die Versicherungsanstalt, Berufsgenossenschaft oder Aus⸗ führungsbehörde, welche den angefochtenen Bescheid ertheilt hat, zu benennen.

Die Berufung kann schriftlich oder zu Protokoll des Schiedsgerichts, einer anderen inländischen Behörde, in Strei sachen aus der Unfallversicherung auch zu Protokoll eines Genossenschaftsorgans beziehungsweise eines deutschen See⸗ mannsamts im Ausland erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung ist dem Schriftsatz gn Abschrift beizufügen.

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Streit über die Zuständigkeit.

Entsteht unter mehreren Schiedsgerichten Streit über ihre Zuständigkeit, so entscheidet das Reichs⸗-Versicherungs amt. In Streitsachen aus der Unfallversicherung tritt an dessen Stelle das Landes⸗-Versicherungsamt, sofern die Entscheidung auf einen Rekurs diesem zusieht.

8 (. Verfahren bei Eingang der Berufung. .

Der Zeitpunkt des Einganges der Berufung ist sofort sowohl auf der Berufungsschrift wie auf der beigefügten Ab schrift zu vermerken. Ist der Berufung eine Abschrift nicht beigefügt (5 5 Abs. , so ist seitens des Schiedsgerichts eine solche zu fertigen und auf diese der Vermerk des Einganges zu übertragen; die Kosten dieser Abschrift können von dem Berufenden eingezogen werden.

Richtet sich die Berufung gegen einen auf Grund der Unfallversicherungsgesetze ergangenen Bescheid oder gegen einen Bescheid des Vorstandes der Versicherungsanstalt oder gegen einen den Anspruch auf Rente nur zum theil anerkennenden Bescheid einer Rentenstelle, so hat der Vorsitzende des Schieds gerichts dem Vorstande der Berufegenossenschaft oder berufs⸗ genossenschaftlichen Sektion, der Ausführungsbehörde oder dem Vorstande der Versicherungsanstalt die Abschrift der Berufung

1900.

mit dem Ersuchen mitzutheilen, die Vorverhandlungen ein⸗ zusenden.

Legt der Rentenbewerber Berufung gegen den Bescheid einer Rentenstelle ein, durch welchen eine beantragte Rente versagt, die Entziehung einer Invalidenrente oder die Ein⸗ stellung von Rentenzahlungen ausgesprochen worden ist, so hat der Vorsitzende des Schiedsgerichts die Vorverhandlungen der Rentenstelle einzufordern.

Legt der Vorstand der Versicherungsanstalt in den Fällen des 5 129 Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes gegen den Bescheid einer Rentenstelle Berufung ein, so hat er seiner Berufungsschrift die ihm übersandten Verhandlungen der Rentenstelle, versehen mit dem Vermerk des Eingangs bei der Versicherungsanstalt, beizufügen.

Die einzusendenden Vorverhandlungen müssen sämmlliche, bei der Berufsgenossenschaft und deren Organen, bei der Aus⸗ führungsbehörde, der Versicherungganstalt und der Rentenstelle vorhandenen Schriftstücke, die sich auf den geltend gemachten Anspruch beziehen, enthalten, einschlteßlich derjenigen, welche sich in Vorakten befinden.

Ist die Berufung nicht rechtzeitig eingelegt, oder ist das Schiedsgericht gesetzlich zur Entscheidung über die der Be⸗ rufung zu Grunde liegenden Beschwerdepunkte nicht zuständig, so kann der Vorsitzende die Berufung durch einen mit Gründen zu versehenden Bescheid zurückweisen. Die Anfertigung einer Abschrift der Berufung seitens des Schiedsgerichts (587 Abs. 1) kann in diesen Fällen einstweilen unterbleiben.

Der Berufende ist befugt, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung des Bescheids ab bei dem Schiedsgerichte die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu beantragen.

Die vorstehende Befugniß ist dem Berufenden in dem Bescheide zu eröffnen

Die Ablehnung von Anträgen auf mündliche Verhandlung kann nur durch Enischeidung des Schiedsgerichts erfolgen.

8 antwortung der Berufung. Berufsgenossenschaft oder berufs⸗ 9

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lusführungsbehörde oder dem Vorstande der Versicherungsanstalt ist im Falle des §7 Abs. 2 bei Uebersendung der Abschrift eine Gegenschrift einzureichen. In den Fällen des 57 hat der Vorsitzende, sofern die Voraussetzungen des 58 Abs. 1 nicht vorliegen, die Abschrift der Berufung dem Gegner mit der Anheimgabe mitzutheilen, eine Gegenschrift einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Gegenschrift ist in der Regel auf nicht länger als zwei Wochen zu bemessen. Zugleich ist darauf hinzuweisen, daß, wenn die Gegenschrift innerhalb die Entscheidung nach Lage der Akten

der Frist nicht eingeht, die ie J kann

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erfolgen werde. Die Gründen verlängert werden

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owie dann, Verhältniß aus vorliegenden Akten und Urkunden sich sofort feststellen läßt, kann ohne igigen Schriftwechsel Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden. Den Be⸗ theiligten ist den Fällen des 5 7 3, 4 gleichzeitig mit der Benachrichtigung vom Termine die Abschrift der Berufung mitzutheilen

Unterzeichnung der Schriftsätze und Vertretung der Parteien. Berufungen und Gegenschriften müssen entweder von den Betheiligten selbst oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Die Vollmacht muß schriftlich ertheilt werden. Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie und großjährige e der absteigenden Linie können auch ohne schrif zollmacht zur Vertretung zugelassen werden.

Das Schiedsgericht welche das mündliche? betreiben, zurückweisen. dung auf Rechtsanwälte und auf Personer liche Verhandeln vor Gericht durch

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verwaltung getroffene Anordnung gestattet is

Die Prozeßfähigkeit einer Partei sowie die Legitimation eines Vertreters sind von Amtswegen zu prüfen.

Nichtprozeßfähigen Parteien, welche ohne gesetzlichen Ver⸗ treter sind, kann bis zum Eintritt des gesetzlichen Vertreters von dem Vorsitzenden ein besonderer Vertreter bestellt werden. Derselbe ist befugt, alle Parteirechte zum Zweck der Durch⸗ führung des Feststellungs verfahrens wahrzunehmen. Eine Befugniß zur Empfangnahme von Zahlungen steht demselben nicht zu. Das Gleiche gilt, wenn der Aufenthaltsort des

z unbekannt oder vom Sitz des Schieds⸗

ernt ist. Die nichtprozeßfähige Partei ist auf ihr Verlangen selbst zu hören. Die Kosten des besonderen Vertreters gelten als außergerichtliche Kosten. 536 Mündliche Verhandlung.

Die Entscheidung erfolgt auf Grund mündlicher Ver⸗

handlung vor dem Schiedsgerichte. Der Termin hierzu wird im Vorsitzenden anberaumt.

Die Betheiligten werden von dem Termin, in der Regel mittels eingeschriebenen Briefs, mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß im Falle ihres Ausbleibens nach Lage der Akten werde entschieden werden. Ein Ausweis hierüber muß zu den Akten gebracht werden.

Hält das Schiedsgericht das persönliche Erscheinen eines Betheiligten für angemessen, so hat es demselben zu eröffnen, daß aus seinem Nichterscheinen ungünstige Schlüsse für seinen Anspraͤch gezogen werden konnen.

812. Ort der Verhandlung.

Die mündliche Verhandlung findet in der Regel am Sitze des Schiedsgerichts statt. Der Vorsitzende ist jedoch befugt.

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