ö,, mächtigung; die letzt zn, muß minde 2 Vage vor dem * m sattfinden, wobei Tag der General- dersammlung und Tag der Inferlion nicht mit— gelählt werden. Jede Attte 600 6 gewährt eine Stimme und jede Aktie à 1200 ½½ zwei Stimmen. Es können vertreten werden: Handlungshäuser durch ihre gesetz· mäßig bekannt gemachten Prokuristen, Behörden, Koiporationen durch ihre gefetzlichen Vertreter, Hen durch ihre Vormünder oder Kura⸗
ren.
Die Aktionäre, welche an der Versammlung theilnehmen wollen, ingleichen Bevollmaͤchtigte der⸗ flben, haben ihre Aktien, Vollmachten, Be⸗ stallungen ꝛc. spätestens achtmal 24 Stunden vor der Stunde der Generalversammlung einzureichen. Ein Aktionär, der in Gemäßheit bes F§ 255 des
e gr fe uber seine Aktlen bei einem Notar
interlegt, hat dies ebenfallg spätestens achtmal
24 Stunden vor der Stunde der Generalversamm · lung zu thun und innerhalb zweier Tage nach er—
folgter Hinterlegung bei Verlust des Stimmrechts . , fiele des Notar der Direktion einzureichen.
Die Aktlonäre resp. ibre berechtigten Vertreter erhalten auf Grund der Einreichung der Aktie resp. der Empfangebescheinigung deg Notars einen auf ihren Namen ausgestellten, die Zahl der Stimmen audrückenden Stimmzettel, welcher zugleich als Legitlmation für die n, nn,. dient.
Die Vorlagen zu der ordentlichen Generalversamm⸗ lung sind:
a. der Geschäftsbericht der Direktion,
b. Bericht der PrüfungzKommission und die Erledigung der von dieser etwa gezogenen Monita,
C. die Jahresbilanz, .
d. die Feststellung der den Aktionären zu zahlenden Dividende,
. Ertheilung der Decharge an dag Kuratorium und an die Direktion,
f. Wahl der Mitglieder des Kuratoriums,
g. anderweltige Vorlagen des Kuratoriums und der Direktion.
Wenn ein Aktionär einen Antrag bis zum 1. Fe⸗ bruar schriftlich bei der Direktion einreicht, so ist derselbe bei Berufung der demnächstigen General versammlung als ein Gegenstand der Beschlußfassung anzukündigen. Ebenso haben Attionäre, deren An“ tbeil zusammen den 20. Thess des Grundkapitais dar⸗· stellen, das Recht, zu verlangen, daß Gegenstäãnde zur Beschlußfaffung einer einberufenen General— versammlung angekündigt werden, und können hei Ablehnung durch das zufländige Amtsgericht zur An · kündigung ermächtigt werden.
Jedoch muß das Verlangen so zeitig gestellt wer⸗ ben, daß die gehörige Ankündigung? mindestens 16 Tage und, wenn zur Beschlußfaffung die einfache Stimmenmehrheit nicht genügt, mindesteng 23 Tage vor dem Tage der nnn erfolgen kann.
Der Präsident des Kuratoriums oder dessen Stell⸗ hertreter, oder im Fall der Behinderung beider daz älteste anwesende Mitglied des Kuratoriums, führt den Vorsitz in der Generalpersammlung, leitet die Verhandlungen und bestimmt die Art und Weise der Abstimmung.
Zur Beschlußfassung in der Generalversammlung ift die absolute Mehrheit der bei der Beschlußfassung bertretenen Stimmen erforderlich, soweit nicht dieses Statut oder das Gesetz etwas Anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
Ueber die Verhandlungen wird ein notarielle oder gerichtliches Protokoll aufgenommen. Die Namen der erschienenen Mitglieder werden durch ein von dem Vorsitzenden zu unterzeichnendes Verzeichniß , und das Verzeichniß dem Protokolle bei= gefügt.
In dem Protokolle sind die Gegenstände der Ver⸗ handlung und das Resultat der Wahlen, sowie die Abstimmungen, unter Angabe der Stimmenzahl zu vermerken.
Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden, von den anwesenden ,, des Kuratoriums und der Direktien und mindestens einem Aktionär zu unter—
ichnen. 66 § 48.
Statutenänderungen können von der General versammlung nur mit einer Mehrheit von mindefteng zwei Dritteln der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen gültig beschlossen werden.
Wenn es sich um eine Abänderung det Gegen⸗ standes des Unternehmens oder um die Herabsetzung des Grundkapitals handelt oder wenn die Gesell= schaft durch Veräußerung ihres Vermögen im Ganzen, iasbesondere an eine andere Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Aktten der letzteren, aufgelöst werben soll, so muß die Mehrheit wenigstenz ö. der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen
e e.
5 49.
Alle auf Grund dieses Statuts statifindenden Wahlen werden mit absoluter Stimmenmehrheit vollzogen. Ergiebt fich bei der ersten Abstimmung weder eine absolute Stimmenmehrheit, noch Stimmen“ gleichheit, so werden diejenigen, welche die meisten
timmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu Wählenden auf die engere Wahl gebracht.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
Fünfter Titel.
Geschäftsjahr, Bilanz, Gewinnvertheilung,
, Neserve fonds.
Das Geschäfte jahr ift das Kalenderjahr.
Die Bilan; wird alljährlich auf den 31. Dezember gejogen, innerhalb der nächften drei Monate von der eM non aufgeftellt und zweien Deputirten des
Kuratoriums, welchen der Präsident aus der Zabl entweder der Übrigen Mitglieder des Kuratorsums oder der sonstigen Altionäre einen Vorsitzenden zu⸗
etragen.
der Betrag. der verdienten Hypotheken. und Grundschuldiinsen; der Betrag der verdienten Zinsen der nach 5 134. gegebenen Darlehen; der Betrag der Varlebnsprovl onen; der Betrag der sonstigen tebenleistungen der Schuldner, sowelt sie nicht Kapstalbetra sind; die von der Bank für dag e gr zu zahlen⸗ den Pfandbriefzinsen; die von der Bank für die nach § 134. ausgegebenen Schuldyerschreibungen zu zahlenden Zinsen. II. Die Bilanz hat in gefonderten Positionen an=
zugeben A. unter den Aktiven:
a. den Gesammtbetrag der zur Deckung der Hypo⸗ thekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken, Grund⸗ schulden, Werthypaviere;
b den Gesammtbetrag der nach § 13 4. gewährten Darlehen unter Trennung der Kominunal- und Klein⸗ bahndarlehen;
. den Gesammtbetrag der rückständigen Zinsen der hypothekarischen und rundschuld⸗ Darlehen, sowie die Gesammtbeträge der rückständigen Zinsen aus den unter b. bejeichneten Arten von Darlehen;
d. den Gesammtwerth der Grundstücke der Bank ,, gesonderter Angabe des Werths der Bank⸗ gebäude;
e die Gesammtbeträge der Bestände an Geld, an Wechseln und an Werthpapieren, unter ge⸗ sonderter Angabe dez Betrages der eigenen Hyvotheken⸗ pfandbriefe und Schuld verschreibungen der Ban;
f. den Gesammtbetrag der Forderungen der Bank aus Lombardgeschäften;
g. den Gesammtbetrag der Guthaben bei Bank—
häusern. HK. unter den Passiven:
a. den Gesammtbetrag der im Umlauf befind⸗ lichen Hypothenpfandbriefe nach ihrem Nennwerth, bei verschteden verzinslichen Pfandbriefen den Ge⸗ sammtbetrag jeder Gattung;
b; den Gesammtbetrag der nach § 134. aus— gegebenen Schuldverschreibungen, unter Trennung der Kommunal und Kleinbahnobligationen und der verschieden verzinslichen Gattungen;
e. den Gesammthetrag der Verbindlichkeiten der Bank gus der Annahme von Geld zum Zwecke der Hinterlegung.
III. Sind Hypothekenpfandbriefe zu einem geringeren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden, so darf in die Aktiven der Bllanz ein Betrag auf⸗ genommen werden, der vier Fünftheilen des Minder⸗ erlöses gleichkommt; von dem Mindererlöse ist der Gewinn abiuziehen, den die Bank durch den Rück— lauf von Hypothekenpfandbriefen zu einein geringeren Betrag als dem Nennwerth erzielt hat. Ber dem= gemäß in die Bilanz eingestellte Aktivposten muß 2 zu mindestens einem Viertheil abgeschrieben werden.
In keinem Jahr dürfen die hiernach in die Bilanz aufgenommenen Aktivposten zusammen mehr betragen als das Doppelte des Ueberschusses, den die . der Hypotheken und Grundschulden für dag Bilanzjahr ergeben, wenn von ihnen bie Pfandbrief⸗ zinsen und außerdem ein Viertheil vom Hundert der Gesammtsumme der Hypotheken und Grundschulden abgezogen werden; auch dürfen die bezeichneten Attivposten zusammen nicht den Betrag des aus⸗ schließlich zur Deckung einer Unterbilanz bestimmten Reservefonds übersteigen.
Die durch die Ausgabe der Hypothekenpfandbriefe entstandenen Kosten, mit Einschluß der für die Unterbringung gejahlten Provistonen, sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jahres zu ver⸗ rechnen, in welchem sie entstanden sind.
Ansprüche der Bank auf Jahresleistungen der Eypothekenschuldner für die Auf das Bilanzjahr folgende Zeit dürfen nicht in die Aktiven der Bilanz aufgenommen werden.
IV. Sind Hypothekenpfandbriefe zu einem höheren Betrag als dem Nennwerth ausgegeben worden und hat die Bank auf das Recht verzichtet, die E ypothekenpfandbriefe jederzeit zurückzuzahlen, so ist der Mehrerlös, soweit er den Betrag von eins vom Hundert des Nennwerths übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzuftellen. Die Bank darf über ihn während der Jahre, für welche die Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe ausgeschloffen ist, alljährlich nur zu einem der Zahl dieser Jahre entsprechenden Bruch⸗ theile verfügen. Die Verfügung ist ausgeschlossen, solange ein Mindererlöß der unier dem Nennwerth ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe als Aktivposten in der Bllanz steht. Zur Tilgung eines solchen Mindererlöses, sowie zur Deckung des Berlustes, der für die Bank durch den Rückkauf von Hypotheken pfandbriefen entstanden ist, darf der Mehrerlõ jederzeit verwendet werden.
7. Die Bestimmungen unter II und IV gelten auch in Ansehung der nach S 13 d. ausgegebenen Schuldverschreibungen.
§ 52. In dem Geschäftsbericht oder der Bilanz sind er⸗ sichtlich zu machen: 1) die Zahl der zur Deckung der Hypothekenpfand⸗ briefe bestimmten Hypotheken oder Grundschulden und deren Vertheilung nach ihrer Höhe in Stufen von 100 09090 4A;
2) die Beträge, welche dapon auf Hypotheken oder Grundschulden an landwirthschaftlichen und auf solche an anderen Grundstücken, auf Amortisations⸗ hypotheken und auf andere Hypotheken, auf Sypo⸗ theken an Bauplätzen und an unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten fallen;
3) die Zahl der Zwangsversteigerungen und die Zahl der Zwangsverwaltungen, welche in dem Ge⸗ schäftsjahr auf Antrag der Bank bewirkt worben sind, sowie die Zahl der in dem Geschäfts jahre bewirkten Zwangs verstelgerungen und Zwangzberwaltungen, an welchen die Bank sonst betheiligt war;
) die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während des Geschäftäjahres Grundftücke zur Ver— hütüng von Verlusten an Hypotheken oder Grund— schulden hat übernehmen müffen, sowie den Gefammt⸗
ordnet, jur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter züfung wird die Bilanz vom Kuratorlum vorläufig estgesetzt, der Generaltzersammlung vorgelegt und bon dieser, wenn keine Anstände vorhanden sind, ge, nehmigt, auch der Direktion und dem Kuratorium die Decharge ertheilt.
§ 51.
Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn⸗
und Verlustrechnung kommen die Vorschristen der
S5 140, 261 des Handelsgesetzbuchß mit folgenden Peaßgaben zur Anwendung.
L. In der Sewing“ und Verlustrechnung ist in
( getrennten Positionen aufzuführen:
betrag dieser Forderungen und die Verluste oder Gewinne, welche sich bei dem Wiederverkauf über⸗ nommener Grundstücke ergeben haben;
5) die Jahre, auß welchen die Rückstände 4 die hon den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden nsen herrühren, sowie der Gesammtbetrag der Rückftände eines den Jahres;
) der Gesammtbetrag der im Geschäftssahr er= folgten Rückzahlungen guf die Hypotheken und Grund⸗ schulden, getrennt nach den e, Amortisatlon und den in anderer Weise erfolgten ückzahlungen;
) die Beschränkungen, welchen 6 die Bank hin⸗ sichtlich der Rückzahlung der Sypo ekenpfandhriefe
unterworfen hat, getrennt nach den einzelnen Gattungen der Hypothekenpfandbriefe.
Dle unter Nr. 3= 5 bezeichneten Angaben sind ge⸗ trennt nach landwirthschaftlichen und anderen Grund- stücken, sowie getrennt nach den , , zu machen, auf welche sich die Geschãäftsthaͤtigkeit der dig eien gn erstreckt.
In dem Geschäftebericht oder in der Gewinn ⸗ und Verlustrechnung find der Mehrerlög und der Minder erlöß anzugeben, welche in dem Geschãfts jahre durch Ausgabe von Hypotheken ⸗ Pfandbriefen zu einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwerth entstanden sind.
Die Bestimmungen des Abs. 1 Nr. 1. 5 8.7 sowie des Abs. 3 finden in Anfehung der nach §5 134 gewährten Darlehen und ausgegebenen Schuldper⸗ schreibungen entsprechende Anwendung. Gebt die Bank gemäß § 25 Abs. 2 für solche Kleinbahn⸗ darlehen, die gegen Verpfändung der Bahn, und für solche, die gegen Uebernahme der Garantie durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes gewährt sind, gleichartige Schuldberschrelbungen (Kleinbahn Obli⸗ gatienen) aug, so sind die Gesammt eträge der Darleben der einen und der anderen Art in dem n oder in der Bilanz ersichtlich zu machen.
853.
Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender⸗ halbiahres hat die Bank gemäß F§ 23 des Hypotheken⸗ bankgesetzes einen Halbjahrstatug, ketreffend die Hypo⸗ theken. Pfandbriefe und Schuldverschreibungen, owe über die in die Register eingetragenen Hypotheken, Grundschulden, Darlehnforderungen, Werthypapiter⸗ und das in der Verwahrung des Treuhänders be— findliche Geld im Reichs. Anzeiger bekannt zu machen.
§ 54.
Der aus der festgestellten Bilanz sich ergebende Ueherschuß der Attiva über die Passiva bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Ist in dem Ueberschuß ein Betrag enthalten, der infolge der Ausgaben neuer Aktien über pari erwachsen ist, so fließt dieser Betrag in den Reservefondg.
Ver dangch verbleibende Reingewinn wird wie folgt vertheilt:
a. 10 0 des Reingewinns fließen dem Reserbe⸗ fonds zu. Diese Ueberweifung hört auf, sobald und so oft der Reservefonds den fünften Theil des ein gezahlten Aktienkapitals erreicht;
b. von dem Rest erhalten die Aktionäre eine Dividende bis zu 4 0 deg Aktienkapitals;
8. von dem etwaigen Ueberschuß bezieht die Dire? tion und das Kuratorium je 10 Go Tantiome;
d. der verbleibende Rest bleibt zur Verfügung der Generalversammlung. Falls dieselbe außerordentliche Rücklagen beschließen sollte, fo sind die Tantiemen des Kuratoriums und der Direktion unter Berück— sichtigung dieser Rücklagen zu berechnen.
§ 55.
Die Dividende wird nach Genehmigung der Bilanz alljährlich spätestens am J. Juli an den Präsentanten des Dividendenscheines gegen Ablieferung desfelben an der Hauptkasse zu Berlln und an anderen bekannt gemachten Orten gezahlt.
§ 56.
Bilanz, sowie Gewinn, und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsbericht der Direktion unk mit den Bemerkungen des Kuratoriums gedruckt mindestens zwei Wochen vor dem Ablaufe der nach § 45 Abs. 6 für die Hinterlegung der Aktien ke— stimmten Frist in dem Geschäfts lokal der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Spätestent zu demselben Zeitpunkt ist jedem Aktionär, der es verlangt hat, ein Exemplar der Bilanz, der Gewinn“
zusenden.
Ferner kann jeder Inhaber eines Hypotheken⸗ Plandbriefes sowie einer nach 134 ausgegebenen Schuld verschreibung, welcher dies bis zum Schlusse deß Geschäftsjahres, für welches der Bericht gegeben wird, beantragt, später aber nur fowejit der Vor— rath reicht, die Zusendung eines Drucke xemplars gegen Zahlung von 50 8 und Etsatz der Portokosten verlangen.
Bilanz. und Gewinn und Verlustrechnung werden nach erfolgter Genehmigung im Reichs. Anzeiger ver⸗ öffentlicht. ö
57. Der Reservefonds ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes der Gesellschaft be⸗
und Verlustrechnung, sowie des Geschäftzberichts zu ⸗·
stimmt; derselbe wird mlt dem übrt en Gese vermögen alg ein Theil degfelben 2. ehr. daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Cin nahmen der Preußlschen Hypot eken · Aktien Ban zu. Sechster Titel. Staats aufsicht 36 Treuhãnder.
Hinsichtlich der Stadtgaufsicht nd di ö. mungen des Ppvotheten ah e che fer e fin
Bei der Bank ist ein Treuhänder und ein Stell⸗ vertreter desselben durch die Aufsichtsbehörde stellen. Die Bestellung erfolgt durch die Au behörde nach Anhörung der Hypothekenbank.
Der Treuhänder hat gemäß den Bestimmungen des Hypothelenbankgesetzes darauf zu achten, daß die borschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe und Schuldverschreibungen vorhanden iff, und daß die zur Deckung dienenden Hypotheken, Gtundschulden, Werthpapiere, Darlehns forderungen in dit Register eingetragen werden.
Er hat die Hypothekenpfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen mit der Bescheinigung der Deckung und der Eintragung in die Register zu versehen und die Dokumente über die in die Register eingetragenen Forderungen sowie die eingetragenen Werthpapiere und das zur Deckung dienende Geld unter Mit verschluß der Bank zu verwahren. Im übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Treu. händers nach dem Hypothekenbantgefetze.
Siebenter Titel. Auflösung Eg ei md ation.
Die Auflösung der Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗ Bank findet in den im Handelegesetzbuch bezeichneten Fällen statt.
In einer Generalversammlung, welche über die Auflösung der Gesellschaft Beschluß fassen soll, müssen wenigstens drei Viertel sämmtlicher Aktien vertreten sein.
Ist die erste zur Fassung des Auflöõsungsbeschlusses berufene Generalverfammlung wegen Unvollzähligkeit der vertretenen Stimmen nicht beschlußfähig, so wird eine zweite Generalpersammlung berufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen be⸗ schlußfähig ist. Hierauf ist in der Einladung zur zweiten Generalversammlung ausdrücklich hinzuweisen.
In jedem Falle kann der Auflösungsbeschluß nur mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der in der betreffenden Generalversammlung bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen gültig ge⸗ faßt werden.
Nach Auflösung der Preußischen Hypotheken. Altien⸗ Bank dürfen neue hypothekarische und Grundschuld⸗ Darlehen nicht mehr gewährt, auch Hypotheken- Pfandbriefe und Schuldverschreibungen nicht mehr ausgegeben werden. Es erfolgt vielmebr die Liqui⸗ dation durch die Direktion unter Aufsicht des Kuratoriums.
Nach beendetem Liquidationsgeschäft geschieht die Legung der Schlußrechnung, die Ertheilung der Decharge an die Pirektlon und Vertheilung des nach Deckung der Schulden verbleibenden Ueberschusses an die Aktlonäre gegen Rückgabe der Aktien und Dividendenscheine.
Beträge, die binnen sechs Monaten, vom Tage der eröffneten Bekanntmachung an gerechnet, nicht ab⸗ 6 werden, sind auf Kosten der betreffenden mpfänger zu deponieren.
Achter Titel. uebergang be ftimmungen.
Die Vorschriften des 3 19 über die Qualität der zur Deckung zu verwendenden Hypotheken finden auf die vor dem 1. Januar 1900 erworbenen Hypotheken keine Anwendung.
Die Vorschriften der S§ 51, 52 finden erst auf die Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung, forme den Geschäͤftzbericht für das Geschäftssahr 1500 An— wendung.
Soweit dies Statut keine Bestimmungen trifft, finden die gesetzlichen Bestimmungen inzbesondere bes
Handelsgesetzbuchs und des Hypofhekenbank. Gesetzes
Anwendung. z 2.
Das Kuratorium wirs ermächtigt, alle die Fassung betreffenden Aenderungen des Statuts, welche der Registerrichter für erforderlich erachtet, mit rechts⸗ verbindlicher Kraft für die Gesellschaft festzustelken.
(69274)
erlangen, bisher vergeblich gewesen.
atzungen der unter seiner Führung zu bildenden Vereinigun
lãndischen verlautbart hat.
Zur Wahrun
gehörigen Divldendenschein, vom 3. Dezember d. J. ab
zu hinterlegen. Gleichzeifig mit den Aktien
wird, daß die Attin fich
werden wird.
Berliner Handels . Gesellschast.
in Amst
Die Englische Regierung hat das gesammte Eigenthum der Niederländischen Südaftikanischen EGisenbahn⸗Gesellschaft in Süd⸗Afrika in Beschlag und Benutzung genommen. Gesellschaft jede Ein nahmeguelle abgeschnitten ist, sind alle Bemühungen der Verwaltung, Vorschüsse zur Bejahlung der laufenden Obligations⸗Zinsen und der sonstigen Ausgaben von der Englischen Reglerung zu
vor dem 1. Dezember 1900 in dentschem Besitz befund legern werden dagegen Zertifikate autgehändigt, deren Lieferbarkeit an der Berliner
ungen können bei der Berliner Handels. Gesellschaft und dem Empfang genommen werden. Nach stimmung des Comité g zulässig.
Vereinigung deutscher Besitzer der mit 60/0 Jahresdividende garantirten Achen Serie I, IIl, IV und I)
Niederlundischen Südafrika schen Eisenbahn - Gesellschaft
erdam. Wiewohl dadurch der
In unserer Eigenschaft als Emissionshäuser der Aktien der Gesellschaft sind wir bisher unaus. gesetzt für die Interessen der Aktionäre bemüht gewesen. wirksamer zu gestalten, erscheint es erforderlich, festzustellen, welche Aktien sich gegenwärtig in deutschem Besitz befinden, und die Besitzer dieser Aktien zur gemeinsamen Wahrung ihrer Rechte zu vereinigen. & dem Ende sind wir zu einem durch Zuwahl zu ergänzenden Comits zusammengetreten, welches die
Um den Schutz der deutschen Aktionäre aber
won deutschen Besitzern der mit Go /g garantirten Actien der Nieder⸗ übafrikanischen Gisenbahn . Gesenlschaft in Amsterdam Gemäß Artikel 1 dieser Satzungen sind nur diejenigen deutschen Besitzer von Aktien der L, III, IV. und V. Serie jum Beitritt zu der Vereinigung berechtigt, welche den Nachweis führen, daß ihre Aftien vor dem J. Dezember 1960 in deutschem Besitz der deutschen Interessen durch das Comlté ist der unverzügliche Beitritt möglichst sämmtlicher deutscher Aktionäre zu dieser Vereinigung von größter ,,
Wir richten deshalb an alle deutschen Besstzer der e, ,. ktien die Aufforderung, der
Vereinigung bis zum 31. Dejemher 1900 betjutreten und zu dem
ivldendenscheinen, alfo auch mit . das Geschäftsjahr 1899 ausgegebenen Super⸗
ewesen sind.
nde ihre Aktien mit sämmtlichen dazu
der Berliner Handels ⸗Gesellschaft oder
dem Bankhause Robert Warschauer X Co. in Berlin
nd die Heläge einzureichen, durch ,, gemacht en ha
en. Den Hinter⸗ Börse beantragt
dem 31. Dejember 1900 ist
Robert Warschauer & Co.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Dandels⸗ mufter, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und Fahrp an⸗Bekanntmachungen der deutschen Eisenbah
Gentral⸗Handels⸗Negister für das
Das Central Handels Register für das Deutsche Rei al Berlin auch durch die ug lch Expedition des Deutschen Reichs, und Königlich
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Eingetragen für Julius Henel vormals E. Fuchs, offene Handelsgesellschaft, Breslau, zu⸗ folge Anmeldung vom 3. 8. 1900 am 31. 10. 19090. Geschäfts betrieb: Kaufhaus. Waarenverzeichniß: Matratzen. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
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Eingetragen für Schülke Mayr, Hamburg, zufolge Anmeldung vom 4. 4 1900 am 31. 10. 1906. Geschäftsbetrieb: Fabrikation bezw. Vertrieb nach genannter Waaren. Waaren verzeichniß: Des infektione⸗ mittel, Stearin, Fleischwaaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Anchopis, Kaviar, Sardellen, Fisch⸗ konserven, Gemünekonserven, Früchte und Frucht · kon serven, Fruchtsäfte, Fruchtessenzen, Butter. Speise fett, Speiseöl, Piargarine, Schmalz, Rosinen und getrocknete Früchte jeder Art. Parfümerien, kosmetische Präparate, unter besondereg Ausschluß von Seifen und selfenhaltigen Präparaten. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
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Geschäftsbetrieb: Herstellung und die Waaren⸗
a. d. Spree zufolge Anmeldun am 31. 10. 1909. Vertrieb von Brot, Biecujts und
Nr. A6 315. B. 6765.
Glacgpapier. Der Anmeldung ist eine Beschreibung
Klafse 264.
Eingetragen für Robert Berger, Pößneck, zu—⸗ folge Anmeltung vom 3.7 1900 am 31. 10. 1960. Geschästsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb nach— benannter Waaren. Waarenverjeichniz: Chokoladen, Bonbongwaaren und sonstig« Zuckerwaaren mit be— sonderem Ausschluß von Cakes, Bigcuits und son— stigen Backwaaren dieser Art.
Nr. 46 316. T. 18271. Klafse 27.
J. LIslhach L. I.
Eingetragen für Leonbardt Tripß, Bayreuth. zufolge Anmeldung vom 13. 8. 1900 am 31.10. 1900. Geschäfts zetrieb: Fabrikation und Vertrieb nachge⸗ nannter Waare. Waarenverzeichniß: Zeichenpapier. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. A6 317. KR. 5532. Rlaffe 27.
Eingetragen für Klickermann Co., Dresden, Wettinerstr. 19, zufolge Anmeldung vom 8 9. 1906 am 31. 10 1900. Geschäftabetrieb. Vertrieb nach⸗ genannter Waaren. Waarenverzeichniß: Brief ⸗ , Post, Billetpapier. Nr. 46 18. J. 13904. Klasse 27.
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Eingetragen für Illert C Ewald, Gr. Stein⸗ heim ⸗Hanau, zufolge Anmeloung vom 8. 8. 1900 am 31. 10 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachgenannter Waare. Waarenberzeichniß:
beigefüat. Nr. 46 319. J. 1526. Klaffe 238.
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Eingetragen für Carl Neher, München, Maxi⸗ miliangpl. 18, zufolge Anmeldung vom 28. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nachbenannter Waaren. Waarenberzeichniß: Zigarren, Zigaretten und Rauchtabacke.
Nr. 46 329. P. 2479.
LIFE Buy
Eingetragen für John EFlayer R Sons Limited, Nottingham (England); Vertr.: A. Rohr⸗ bach, M. Meyer u W. Bindemald, Erfurt, zufolge Anmeldung vom 4 8. 1900 am 31. 10. 19600. Ge⸗ Häftsbetrieb: Tabock., Zigarren. und Zigaretten fabrik. Waarenverzeichniß: Rauch, Kau , Schnupf⸗ taback, Zigarren und Zigaretten. ; Nr. 6 321. G. 2364. Klasse 2.
—
Klaffe 38.
X d ö *. ö
—
portgeschäft.
Gingetragen für F. A. Ebbeke, Bremen, Domg.
31. 19. 1900. Geschäftsbetrieb: Exvort., und Im Waa gender zeichniß Wollene, baum wollene, seidene Gewebe und Litzen, Leineg⸗ Gewebe, wollene, baumwollene, seidene und leinene gewirkte Waaren (Unterzeuge, Strümpfe, Shawls), Gisen, Stabl, Kupfer, Blei, Nickel, Neusilber in Barren, Stangen, Platten, Blechen und Draht, Messer· schmiedswaaren, Nadeln, Nägel, Stifte, emaillierte und verzinnte Metallgußwaaren, Knöpfe, Zündhölzer, Lichte, Seife, Täschnerwaaren aus Leder und anderen Stoffen (Börsen, Geldtaschen, Reisetaschen), Taschen˖ uhren. Wand⸗ und Standuhren, Zement, Bänder aus Wolle, Baumwalle, Seide, Sammt und Plüsch, Wurmtuchen, Arzneipastillen, Armnei⸗ Extrakte und Tinkturen, Schlösser, Lampen und Lampenbrenner, Anilinfarben, chemische Farben, Farbbolzextrakte, Zucker, Brongzefarben. Fette, Häute, Leder, Rauch waaren, rohe und verarbelt te, Maschinen und Maschinentheile, Nähmaschinen, Schreibmaschinen, Milch, Thee, Bonbons, Wein, Roh- Taback, Rauch Tau und Schanupf ⸗Taback, Fensterglas, Spiegelglas, Lampenglecken und „Zylinder, Strohgeflechte, Gummischuhe, Regen uad Sonnenschitme, Gold⸗ leisten.
Nr. 46 322. B. 6803.
Eingetragen für Otto Brosig, Todenwart a. Werra, zufolge An⸗ meldung vom 18. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Ge⸗ schäfte betrieb Fabrik chemischer Präparate. Waarenverzeichniß: Schnupfpulver. Der An⸗ meldung ist eine Be⸗ schreibung beigefügt.
otto Brosig,
, . n,
Nr. A6 223. S. 3190. Klaffe 2.
lllheler Sh z ka
Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen (Nieder⸗ bayernj, zufolge Anmeldung vom 30. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Verstellung und Vertrieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Verbandstoffe. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. A6 321. S. 3191. glaffe 2.
slllkiln Ses bling
Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen Nieder · bayern), zufolge Anmeldung vom 39. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb; Herstellung und Bertrieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Pharmazeutische Präparate. Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt. .
vir. 146 3285. S. 3192. FKlaffe z.
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Eingetragen für Josef Sell, Osterhofen (Nieder⸗ bayern). zufolge Anmeldung vom 30. 7. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Ver⸗ trieb nachbenannter Waare. Waarenverzeichniß: Pharmazeutische Präparate. Der Anmeldung ist eine KReschreibung beigefügt. . Nr. 46 326. R. 3646. Eingetragen für Rosen⸗ zweig C Baumann, Gassel, zufolge Anmeldung vom 4. 9. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb der nachbenannten Waare. Waarenverzeichniß: Mittel zum Abtsten von Schimmel⸗ und Pilzbildungen. Der . Anmeldung ist eine Beschrelbung beigefügt.
Klasse 5.
Nr. 46 327. B. 6953.
Mom Hus
Eingetragen für Auguste Berger v. Lengerke, Dresden ˖ A., Stebhantenstr. 3, zufolge Anmeldung vom 1. 10. 1900 am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrteb: Herstellung und Vertrieb nachgenannter Waare. Waarenver zeichniß Puderbehälter, Puderbeutel, Puderquasten und Puder.
Nr. A6 329. A. 2111.
Eingetragen für J. Anu er, Renn. lingen i. Württ., zu⸗ folge Anmeldung vom 26. 4. 1900 am 31. 10. 1900. Ge⸗ ftabetrieb: Zwirnerei und Näh- sadenfabrik. Waaren. verzelchniß: Ge⸗ zwirnte, baumwollene Väkelgarne, Strick. garne, Nähgn
Klafse 14.
Nr. A6 328. D. 2785.
4
Eingetragen für Theodor Drescher, Görlitz, zu folge Anmeldung vom 19 9. 1900 am 31. 10. 1960. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb nach⸗ benannter Waare. Waarenverzeichniß: Bleichmittel. Nr. A6 330. N. 1535. Klafse L6 2. Eingetragen für Norddeutsche Pomril Com- pagnie, G. m.
b. S. Hamburg, Frankenstr. 30 32, zufolge Inmeldung vom 15. 8. 1900
am 31. 10. 1900. Geschäftsbetrieß Fabrikation bew. Vertrieb nach⸗ genannter Waaren. Waaren ver eich niß: Bier, Wein, Most, Spni⸗ tuosen, Mineral⸗ wãässer, Frucht fte. Nr. A6 331. . 3447. Klafse 16 b.
Herzblut
Eingetragen für Levi Co., Nürnbera am Plerrer, zufolge Anmeldung vom 26. 9. 1900 am 31. 19. 1900. Geschäftsbetrieb: Destillerie, xigueur⸗ und Spirituosenfabrik. Waarenverzeichniß: Spiri⸗
tuosen. Nr. TG 352. Sc. TIöGsR. Raff vp.
Shoehel
Eingetragen für C. A. Schwoebel, Blasewlitz, , II, jufolge Anmeldung vom 18. 6 1900 am 31. 10. 1900. Geschäfts betrieb: Vertrieb von Wein, Liqueuren, Zigarren und Zigaretten. Waaren⸗ verzeichniß: Wein, Liqueure und andere Spirituosen, Speiseöle, Zigarren und Zigaretten. Der Anmel dung ist eine Beschreibung beigefügt.
Nr. 46 334. B. 6772.
8IBLUB
Eingetrazen für Blankenhorn * Co., St. Ludwig i. Elsaß, zufolge Anmeleung vom 3 7. 1900 am 31. 10 1900. Geschäfsisbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Stillweinen und Schaumweinen.“ Waaren verzeichniß: Stille Weine und Schaumweine.
Nr. A6 334. B. 671. Klaffe 20 b.
Klaffe 16 b.
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Eingetragen für Rich. Bouncken, dam burg, Hermannstr. 34, zufolge Anmeldung vorn 25. 6. 1900 am 31 109. 1909. Geschäftsbetrieb: Export. Waarenverzeichniß; Ceresin, Parasfin, Siearin, Wachs und Gemische derselben, sowie Lichte und Kerzen aus diesen Materialien.
Klafse 23.
Nr. 46 335. H. 6150.
Orkan
Enngetragen für Gottfried Hagendorf. Trebbin, . 4 vom 10. 9, 1900 am 31. 16. 1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Pumpen für Luftreifen von Fahrzeugen jeder Art. Waarenvderzeichniß: Pumpen für Luftreifen von Fahrzeugen. Nr. 46 336. Sch. 419.
Corina
ngetragen für Richard Scholze, Dresden, ==, . 28 4 Anmeldung vom 20. 7. 1900 am 31. 10. 1909. Geichäfts betrieb: Herstellung und Vertrieb von Zahl und Spielbrettern. Waaren“ verzeichniß: Zabl⸗ und Spielbretter. . Nr. 16 R387. W. 3215. Klaffe .
Juwel
giagetragen für Wilh. Wiegard . Ca., Ge- ein 28 beschr. Saft. Selde i. W. zufolge nmeldung vom 16.7 1900 am 1. 11. 1909. Ge⸗ schästsbetrieb: Vertrieb von Milchjentrifugen.
Klafse 23.
rne, t Stoyfgarne. Der Anmeldung ist eine Beschreibung
verzeichniß: Brot, Biscuits und Zwieback.
hof 10, jufolge Anmeldung vom 14 6. 1900 am
beigefügt.
Waarenperzeichniß: Milch entrifugen.