Ver Kezngaprein beträgt vierteljährlich 4 M 50 8. Alle Rost-Anstalten nehmen KBestellung an;
Staats⸗Anzeiger.
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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
sür Kerlin außer den Host-⸗Anstalten auch die Ezpeditton
S., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne um mern kosten 25 59.
des Jentschen Reichs ⸗ Anzeigers
und Königlich Rreußischen Ataatꝝę · Anzeigerꝝ
M 286.
Berlin 8I., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Sonnabend, den 1. Dezember, Abends.
192.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem katholischen Pfarrer und Dechanten Matthias Reiß zu, Merzig, dem technischen Eisenbahn-Sekretär Hermann Bödeker und dem Essenbahn⸗Sekretär Julius Fregin zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Ober⸗Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu * Dr. Söchting den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse,
dem Königlichen Hofschauspieler Julius Berend zu Hannover den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Beyer zu Radefeld im Kreise Delitzsch, Harfst zu Uetersen im Kreise Pinneberg, bisher zu Sasel im Kreise Plön, Lesche zu Klossa im Kreise Schweinltz und Schulze zu Meuschau im Kreise Merseburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Waldwärter Ewald Matschemwmsky zu Worringen im Landkreise Köln und dem Wirthschaftsmeier Johann Schröder zu Kerstenbruch im Kreise Oberbarnim das Allge— meine Ehrenzeichen, sowie
der Ordensschwester Paula, geborenen Barbara Esser, zu Neuß die Rettungs⸗Medagille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
B err o rh nung, betreffend das Bergwesen in Deutsch-Ostafrika.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die in Meiner Ver— ordnung vom 9. Oktoher 1898 (Reichs- Gesetzblatt S. 1015, betreffend das Bergwesen in Deutsch⸗Ostafrika, vorgesehenen Gebühren und Abgaben zeitweise herabzusetzen.
Die Herabsetzung ist mit Angabe des Zeitraums, für welchen sie erfolgt, öffentlich bekannt zu machen.
Groß⸗-Strehlitz, den 18. November 1900.
Wilhelm, J. R. Graf von Bülow.
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonial— Abtheilung).
Bekanntmachung, betreffend Herabsetzung der Schürfschein-Gebühr, der Feldessteuer und der Bergwerksabgabe in Deutsch⸗Ostafrika.
Es ist aus Interessentenkreisen der Wunsch laut geworden und durch einen bei Berathung des Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 gefaßten Beschluß des Reichs— tages zur Berücksichtigung empfohlen worden, daß durch Er— mäßigung der Bergbau⸗Abgaben eine wirksame Anregung zu einer ausgiebigeren bergbaulichen Erforschung des ostafrikani⸗ schen Schutzgebietes gegeben werde. Indem ich diesem Wunsche Rechnung trage, bestimme ich auf Grund der mir unter dem 18. d, M ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung das Folgende:
Die in 8 16 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen in Deutsch⸗-Ostafrika, vom 9. Oktober 1893 (Reichs— Gesetzblatt S. 1045) vorgesehene Schürfschein⸗Gebühr, die in § 54 a. a. H. vorgesehene Feldessteuer und die in §z 55 da⸗ felb vorgesehene Förderungsabgabe werden für die Zeit vom L. Januar 1901 bis einschließlich den 31. Dezember 1503 auf die Hälfte herabgesetzt.
Berlin, den 27. November 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Stuebel.
Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden:
I) von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow unter dem 8. November d. J. dem in Port Glasgow aus Stahl neu erbauten Dampsschiff „Luise“ von 2155, 01 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desseiben in das aug⸗ schließliche Eigenthum der Flensburger Dampfer ⸗Compagnie in Flensburg, welche Flensburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat;
) von dem Kaiserlichen Konsulat in Porto unter dem 10 Nobemher d. J. der im Jahre 1850 in Belfast aus Eisen erhauten, bisher unter portuglesischer Flagge gefahrenen Bark (Nanny. von gl3 05 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem n . derselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichs angehörigen Hermann Burmester in Ham—⸗ burg 3 Hamburg als Heimathshafen des Schiffes an⸗ gegeben hat.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Präsidenten Dr. von Heyer zu Liegnitz und Dr. von Hey debrand und der Lafa zu Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Schulrath Karl Oeltjen in Marienwerder zum Provinzial-Schulrath zu ernennen, sowie dem Ober⸗Postkassen⸗Buchhalter van Gelder in Düssel⸗ dorf sowie den Ober-Telegraphen⸗Sekretären Leplatoni in Berlin und Steiner in Breslau bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 20. November dieses Jahres erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß die von Mir im Jahre 1892 eingeleitete Reform der höheren Schulen nach folgenden Gesichtspunkten weitergeführt wird:
) Bezüglich der Berechtigungen ist davon auszugehen, daß das Gymnasium, das Realgymnasium und die Ober— Realschule in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung als gleichwerthig anzusehen sind und nur insofern eine Er— gänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufszweige noch besonderer Vorkenntnisse bedarf, deren Ver— mittelung nicht oder doch nicht in demselben Umfange zu den Aufgaben jeder Anstalt gehört. Dementsprechend ist auf die Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen. Damit ist zugleich der beste Weg ge— wiesen, das Ansehen und den Besuch dieser Anstalten zu fördern und so auf die größere Verallgemeineruag des realistischen Wissens hinzuwirken.
Y Durch die grundsätzliche Anerkennung der Gleichwerthig⸗ keit der drei höheren Lehranstalten wird die Möglichkeit ge— boten, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen. Mit Rücksicht hierauf will Ich nichts dagegen erinnern, daß im Lehrplan der Gymnasien und Realgymnasien das Lateinische eine entsprechende Verstärkung erfaͤhrt. Besonderen Werth aber lege Ich darauf, daß bei der großen Bedeutung, welche die Kenntniß des Englischen gewonnen hat, diesen Sprache auf den Gymnasien eingehender berücksichtigt wird. Deshalb ist überall nehen dem Griechischen englischer Erfatz⸗ unterricht bis Unter⸗Sekunda zu gestatten und außerdem in den drei oberen Klassen der Gymnasien, wo die örtlichen Verhältnisse dafür sprechen, das Englische an Stelle des Französischen unter Beibehaltung des letzteren als fakultativen Unterrichtsgegenstandes obligatorisch zu machen. Auch erscheint es Mir angezeigt, daß im Lehrplan der Ober— Realschulen, welcher nach der Stundenzahl noch Raum dazu bietet, die Erdkunde eine ausgiebigere Fürsorge findet.
3) In dem Unterrichtsbetriebe sind seit 1892 auf ver⸗ schiedenen Gebieten unverkennbare Fortschritte gemacht. Es muß aber noch mehr geschehen. Namentlich werden die Di⸗ rektoren eingedenk der Mahnung: „Multum, non multa“ in verstärktem Maße darauf zu achten haben, daß nicht für alle Unterxichtsfächer gleich hohe Arbeitsforderungen gestellt, sondern die wichtigsten unter ihnen nach der Eigenart der verschiedenen Anstalten in den Vordergrund gerückt und vertieft werden.
Für den griechischen Unterricht ist entscheidendes Gewicht auf die Beseitigung unnützer Formalien zu legen und vor⸗ nehmlich im Auge zu behalten, daß neben der asthetischen Auffassung auch die den Zusammenhang zwischen der antiken Welt und der modernen Kultur aufweisende Betrachtung zu ihrem Rechte kommt.
Bei den neueren Sprachen ist mit besonderem Nachdruck Gewandtheit im Sprechen und sicheres Verständniß der gang⸗ baren Schriftsteller anzustreben. . .
Im Geschichtsunterricht machen sich noch immer zwei Lücken fühlbar: die Vernachlässigung wichtiger Abschnitte der alten Geschichte und die zu wenig eingehende Behandlung der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts mit ihren er⸗ hebenden Erinnerungen und großen Errungenschaften für das . ̃
Für die Erdkunde bleibt sowohl auf den Gymnasien wie auf den Realgymnasien zu wünschen, daß der Unterricht in die Hand von Fachlehrern gelegt wird.
Im naturwissenschaftlichen Unterricht haben die Anschauung und das Experiment einen größeren Raum einzunehmen und haͤufigere Exkursionen den Unterricht zu beleben; bei Physik und Chemie ist die angewandte und technische Seite nicht zu vernachlässigen. . .
Für den Zeichenunterricht, bei dem übrigens auch die Be⸗ faühigüng, das Angeschaute in rascher Stizze darzustellen, Be⸗ rücksichtigung verdient, ist bei den Gymnasien dahin zu wirken, daß namentlich diejenigen Schüler, welche sich der Technik, den Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, vom fakultativen Zeichenunterricht fleißig Gebrauch machen.
bei dem
Außer den körperlichen Uebungen, die in ausgiebigerer Weise zu betreiben sind, hat auch die Anordnung bes Stunden⸗ plans mehr der Gesundheit Rechnung zu tragen, insbesondere durch angemessene Lage und wesentliche Verstärkung der bisher zu kurz bemessenen Pausen.
4) Da die Abschlußprüfung den bei ihrer Einführung ge⸗ hegten Erwartungen nicht enisprochen und namentlich dem übermäßigen Audrange zum Universitäͤtsstudium eher Vorschub h et, als Einhalt gethan hat, so ist dieselbe baldigst zu be⸗ eitigen.
5) Die Einrichtung von Schulen nach den Altenger und Frankfurter Lehrplänen hat sich für die Orte, wo sie besteht nach den bisherigen Erfahrungen im Ganzen bewährt. Dur den die Realschulen mitumfassenden gemeinsamen ÜUnterbau bietet sie zugleich einen nicht zu unterschätzenden fozialen Vor⸗ theil. Ich wünsche daher, ka der Versuch nicht nur in zweck⸗ enisprechender Weise fortgeführt, sondern auch, wo die Voraussetzungen zutreffen, auf breiterer Grundlage erprobt wird.
Ich gebe Mich der Hoffnung hin, daß die hierna zu treffenden Maßnahmen, für deren Durchführung Ich auf die allzeit bewährte Pflichttreue und verständnißvolle Hingebung der Lehrerschaft rechne, unseren höheren Schulen zum Segen gereichen und an ihrem Theile dazu beitragen werden, die Gegensätze zwischen den Vertretern der humanistischen und realistischen Richtung zu mildern und einem versöhnenden Aus— gleiche entgegen zu führen.
Gegeben Kiel, den 26. November 1900. An Bord M. S. „Kaiser Wilhelm II.“
Wilhelm R.
- Studt. An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Staats⸗Ministerium.
Bei dem „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Koye zum Rendanten der Kasse und der Bureau⸗ Hilfsarbeiter Günther zum expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Die l. Versetzung ihres früheren Inhabers frei⸗ gewordene Renimeisterstelle bei der Königlichen Kreiekasse in Gersfeld ist dem früheren Rentmeister, jetzigen Gemeinde⸗ empfänger Schwarz in Heusweiler verliehen worden.
Die infolge Pensionierung ihres bisherigen Inhabers er⸗ ledigte Renimeisterstelle bei der Kögiglichen Kreiskasse in Stade ist dem Rentmeister Derdack in Burgdorf und dessen bigs⸗ herige Stelle dem früheren Rentmeister, jetzigen Gemeinde⸗ . Niebergall in Rüdesheim verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Regierungs⸗-Baumeister Kayser in Bromberg und ö. ge in Breslau sind zu Wasser-Bauinspektoren ernannt worden.
Der Regierungs- und Baurath Mathies ist von Dort⸗ mund nach Koblenz,
der Wasser-Bauinspektor, Baurath Löwe von Marien⸗ werder nach Berlin in das technische Bureau der Bauabthei⸗ lung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und
der Wasser⸗Bauinspektor Taut von Danzig nach Marien⸗ werder versetzt worden.
Just iz⸗Ministerium.
Versetzt find; der Amtsrichter Dr. Schreiber in Borken i,. H. an das Amtsgericht JI in Berlin, der Amtsrichter Wamser in Wald nach Herborn, der Amtsrichter Kühne in Forst als Landrichter und der Landrichter von Loefen in Beuthen O.⸗Schl. an das Landgericht J in Berlin und der Amtsrichter Dreyer in Garding nach Elmshorn.
Dem Bangquier Middendorf in Essen ist die nach⸗ . . ung aus dem Amt als stellvertretender Handelg⸗ richter ertheilt.
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Paul Körner in Breslau bei dem Landgericht daseibst und der Weinhändler Wilhelm Göbel in Wiesbaden bei dem Land= gericht daselbst, wiederernannt: der Kaufmann Gotthelf August Hermann Vowinkel, und der Fabrikdirektor Richard Roth in Düsseldorf bei dem Landgericht daselb und der 6 — Breuer in Höchst a. zandgericht in Wiesbaden. . ö Zu stell vertretenden Handelsrichtern find erna Mühlenbesitzer Isidor Heilbronn in Breslau Landgericht daselbst, wiederernannt: der Banqu Böhme in Berlin bei dem Landgericht L in Berli Kaufmann Eduard 1 Breslau bei dem gericht daselbst, der Verlagsbuchhändler Fritz Bergm