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Deutscher
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1.
Ver Kezugzpreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle Nost-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Rost⸗Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne AUummern hosten 25 98.
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eichs · Anzeiger
eußischer Staats⸗Anzeiger.
Insertionapreis für den Raum einer Rruckzeilt 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich REreußischen Staatz-Auzeigera Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
1900.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Reichskanzler, Präsidenten des Staats⸗Ministeriums
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafen von Bülow den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Königlich bayerischen Oberstleutnant a. D. Lufft zu München den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,
dem Großherzoglich hessischen Kommerzienrath Melchers, Direktor der Altien⸗Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch in Mainz, den Königlich sächsischen . von Kommerstädt und Freiherr von Bodenhausen im 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen und dem Führer des Schnelldampfers Trave“ vom Norddeutschen Lloyd, Kapitän Heinrich Christoffers den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse,
dem Königlich sächsischen Obersten Freiherrn von Mil kau, Kommandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade Nr. 32, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Königlich hayerischen Hauptmann a. D. Lufft zu München und dem Königlich sächsischen Bezirks- und Gerichts⸗ Arzt, Ober⸗Medizinalrath Dr. Flinzer zu Chemnitz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Königlich sächsischen Oberleutnant von Mandels⸗ loh im 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, stönig von Preußen, und dem Fabrikbesitzer Arthur Scharf⸗ scheer zu Kapstadt, zur Zeit in Cassel, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Wilhelm Schöpe zu Berlin, blsher beim Auswärtigen Amt, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie
dem Fußgendarmen a. D. Hermann Fritzsche zu Drulingen im Kreise Zabern das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und
Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Geschäftsbereich des Aus⸗ wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich waldeckschen Verdienst-Ordens zweiter Klasse: dem Gouverneur von Deutsch⸗Südwest⸗Afrika, Oberst⸗ leutnant und Kommandeur der Schutztruppe in Windhoek, Leutwein; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Konsul in Corfu Spengelin; ferner: der Großherrlich türkischen goldenen Liakat— Medaille: dem Legations⸗Sekretär von Eckardt bei der Gesandt⸗ schaft in e eren. des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem dem General⸗-Konsulat in Sofia attachierten Groß- herzoglich badischen Kammerjunker und Referendar mit dem Charakter als Vize⸗Konsul Dr. Freiherrn von Schauen⸗ burg⸗Herrlisheim; des Großherrlich türkischen Osmanis⸗Ordens vierter Klasse: dem Ersten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in , m. Geheimen expedierenden Sekretär Metzdorf; owie des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär im Auswärtigen Amt Noth und dem Konsulate⸗Sekretär, Kanzler ad int. beim General⸗ Konsulat in Odessa Müller.
König
8
haben
Dent sches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Wagner Max) in Hagenau den Charakter als Baurath mit dem per⸗ önlichen Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften in 8 4, 3 9 Ziffer 2 des 26 über die Naturalleistungen nad die , Macht
im Frieden (Reichs⸗Gesetzbl. L398 S. 361) ist der Betrag r die Naturalverpflegung marschierender 2c. ergütung für das Ii 1901 ann und
r Truppen zu gewährenden ? o n kn ell worden, daß an Vergütung für
dahi
Tag zu gewähren ist:
ö mit Brot ohne Brot a. für die volle Tageskost. .. 65 b. für die Mittagskost. rr d. für die Morgenkest 15 Berlin, den 21. Dezember 1900. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 19 des See⸗-Unfallversicherungggesetzes (Reicht⸗Gesetzbl. von 1900 S. 716) wird der Durchschnitts⸗ betrag des monatlichen Lohns (Heuer) oder Gehalts, welcher bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes der zur Besatzung deutscher Seefahrzeuge gehörenden . zu Grunde zu legen ist, für die nachstehend bezeichneten Klassen von Seeleuten nach Anhörung der betheiligten Landes⸗ Zentralbehörden festgesetzt, wie folgt:
Festaesetz ter
Bezeichnung Durchschnitts. betrag des
der zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen. Monatslohns
t
Unterklasse.
Schiffer. / auf Dampf ⸗ und eisernen Segelschiffen in großer Fahrt ,, ö auf hölzernen Segelschiffen in großer Fahrt, sowie auf gröferen Küstendampfern auf kleineren Küstendampfern und Segel; schiffen in kleiner Fahrt ; auf Wattenschiffen, Torjschiffen, Marktschiffen und Seekähnen... VJ Schliff offizlere und Steuerleute. a. Erste Offizlere auf trangatlantischen Passagier dampfern. . . b. Zweite Offiziere auf tran zatlantischen Passagier⸗ dampfern, Erste Offiziere auf Passagier⸗ dampfern in europäischer Fabrt und auf großen Frachtdampfern, sowte Aer te, Ver⸗ walter, Zahlmeister und andere Offiziere in ähnlicher Stellung... 2. Dritte Offintere auf transatlantischen Passagier⸗ dampfern, Zwelte Offiziere auf Passagier⸗ dampfern in europäischer Fahrt und auf großen Frachtdampfern, Erste Offiziere auf kleinen Frachtdampfern and (uf Segel schiffen, Dber ⸗ Steuerleut sowie Einzel- Steuerleute auf Vampfschiffen, ferner Köche erster Ordnung (Oberköhe) und Aufwärter erster Ordnung (Ober⸗Stewards) d. Vierte Om fijtere auf rransarlantischen Pafsagler dampfern, Dritte Offijiere auf Passagier. dampfern in europäischer Fabrt und auf großen Frachtdampfern, Zweite Offiziere auf kleinen Frachtdampfern und auf Segel ⸗ schiffen, Unter⸗Steuerleute sowie Einzel Steuerleute auf Segelschiffen . Maschinisten. a. In Stellen, für welche ein Maschinist mit Patent 1. Klasse erforderlich ist 8 In Stellen, für welche ein Maschinist mit Patent II. Klasse erforderlich ist ; „In Stellen, für welche ein Maschinist mit Patent III. Klasse erforderlich ist. ... 4. In nnen Boolzleume, Zimmerleute, Zablmeistergebilfen, Maschinisten· Assistenten, Best männer, Köche und Aufwärter (Stewards) mittlerer Ordnung und andere Seeleute in Stellung) von Unteroffizieren z 6 Heizer, Donkeymen, Aritgehilfen, sowie 111 Vollmatrosen, Segelmacher, Schmiede, Klempner, Schlächter, Bäcker, Konditoren, Barbiere und andere Handwerker.. Kohlenzieher, Trimmer. Leichtmatrosen, Halbmänner, Jungmänner, sowie Köche und Aufwärter niederer Ordnung, Kochsmaaten, Aufwärterinnen und ähnliche untere Bedienstete 32 ; Schlff s jungen 16 Diese Festsetzung gilt einheitlich für die ganze deutsche Küste. Den aus dieser Zusammenstellung sich ergebenden Beträgen treten je zwei Fünftel des für Vollmatrosen sest⸗ gesetzten Durchschnittsbetrages als Geldwerth der auf. See⸗ . . gewährten Beköstigung hinzu. Das Elffache der
.
ich hieraus ergebenden Beträge gilt im Sinne des Gesetzes als Jahresarbeltsverdienst der zu der betreffenden Kategorie von Seeleuten n . = und wird als solcher der Den der e, zu Grunde gelegt. erlln, den 22. Dezember 1900. Der Reichskanzler. In Vertretung:
Graf von Posadowsky.
Das in Low⸗Walker aus Stahl neu erbaute Dampfschiff „Offenbach“ von 3539,77 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Deutsch⸗Australischen Dampfschiffe⸗Gesellschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in New⸗ castle on Tyne unter dem 7. Dezember d. J. ein Flaggen⸗ zeugniß ertheilt worden.
Befanntmachung,
die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die Königliche Regierung, Kammer des Innern, von Ober⸗ bayern in München, wurde die Genehmigung ertheilt, daß sie als Theilbetrag des durch Gesetz vom 17. Mai J. J. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S 447) genehmigten Anlehens von 5 Millionen Mark zur Deckung der Kosten für Errichtung einer neuen Kreis-Icrenanstalt in Eglfing einen Betrag von 2 Millionen Mark 4 prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber, welche auf 6Jahre unkündbar sind, nach Ablauf dieser Frist jedoch unter Einhaltung dreimonatlicher Kündigunge⸗ frist nach Maßgabe des Art. 2 des eit. Gesetzes zurückbezahlt werden können, in den Verkehr bringe.
Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt:
Litt. A. 160 Stück zu je 5000 S6 — S00 000 M6 B. 3600 26060 , — 609 009 C0. 400 , 10090 , — 400009 Peng t, „500 W — 1290990 . 80 000 München, den 21. Dezember 1900. Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Innern. Dr. Freiherr von Feilitzsch.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Bartels zu Glatz zum Ober⸗Regierungs⸗ rath und die Regierungs⸗Assessoren Freiherr von Schele in Ostrowo und Graf von Galen in Prüm zu Landräthen zu ernennen, den Regierungsräthen von Boddien zu Schleswig und Krantz zu Königsberg sowie dem Direktor des Friedrich⸗ Wilhelms⸗Gymnasiums in Berlin Dr. Noetel den Charakter als Geheimer Regierungsrath, dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten Bluhm und dem Kreissekretär Kammehyer in Bleckede, letzterem aus Anlaß seines am heutigen Tage statifindenden . Dienftjubiläums, den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bergräthen: Bergrevierbeamten Ziervogel zu Aachen, Polenski zu Essen g. Ruhr, Ludobpici zu Aachen, Badewiß zu Magdeburg und Dr. Schul z zu Neuwied, Berg⸗ werke⸗Direktor . zu Grube Sulzbach bei Saarbrücken und Salinen⸗ und Bade⸗Verwaltungs⸗Direktor Morbach zu Oeynhausen den persönlichen Rang als Räthe vierter Klasse beizulegen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Merseburg getroffenen Wahl den Ober⸗Bürgermeister Reine⸗ 6 als Bürgermeister der Stadt Merseburg auf Lebengzeit zu bestätigen.
Ver ordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages.
Vom 24. Dezember 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen gema 31. Januar 1 wagt solgt: ) Die beiden Häuser des Landtages der Monarchle, dag i, und dag Haus der Abgeordneten, werden auf den Januar 1991 in Unsere Haupt⸗ und Reiden ʒstadt zusammenberufen.
Artikel 51 der Verfassunga⸗Urkunde vom auf den Antrag des Staatig⸗Ministeriums,