1900 / 309 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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zefehle an den Schuldner sowie der Pfändungs⸗ und Ueber⸗ weisungsbeschlüsse an den a n, und ö. findet die Vorschrift keine Anwer beschlüsse und . lediglich die Sachleitiu Verfügungen, mit Einschluß der in Abwesenheit verkündeten Termine bestimmun gen. Beschlüsse, durch welche ein Arrest angeordnet wird, sind

dem Scha lphes nich vor ber Voltzsehung bes Ane gm

stellen, es sei denn, daß der Gläubiger die vorherige Zustellung besonders beantragt.

3) Für die Zustellung von Schriftsäßen und sonstigen Er⸗ klärungen der Parteien, welche bei der Gerichtsbehörde ein⸗ gereicht wer den, hat diese, ohne daß es eines ausdrücklichen Parteiantrages bedarf, Sorge zu tragen, wenn aus dem In⸗ halte des Schriftslücks hervorgeht, daß und wem es zugestellt werden soll. In Ansehung der öffentlichen Zustellung bewendet es bei der Vorschrift des 5 204 Abs. 1 der Zwilprozeßordnung.

4) Wohnt eine Partei außerhalb des Bezirks, in welchein die Gerichtsbehörde ihren Sitz hat, so kann, falls sie nicht einen daselbst wohnhasten Prozeßdevollmächtigten bestellt hat, angeordnet werden, daß sie eine daselbst wohnhafte Person zum Empfange der für sie bestimmten Schriftstücke bevoll⸗ mächtige. Diese Anordnung kann ohne mündliche Verhan)⸗ lung erfolgen. Der Zustellungsbevollmächtigte ist bei der nächsten gerichtlichen Verhandlung oder, wenn die Partei vor⸗

ö 6 einen Schriftsatz einreicht, in diesem zu benennen. Ge⸗

chieht dies nicht, so können alle späteren Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel bewirkt werden. 88

Zwangsvollstreckungen.

(Zu § 10 der Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten)

1) Die Zwangsvollstreckung erfolgt ausschließlich durch die Bezirksrichter. Der Beibringung einer vollstreckbaren Aus⸗ fertigung bedarf es nicht, soweit dieselbe von dem Gerichts⸗ schreiber der Gerichtshehörde, durch welche die Zwange⸗ vollstreckung zu erfolgen hat, zu ertheilen sein würde. Die Verfügung, durch welche die Zwangsvollstreckung an⸗ geordnet wird, tritt im Sinne der S8 726 bis 732, 750, 796, 7M, 799 der Zivilprozeßordnung an die Stelle der Githeilung einer vollstreckbaren Ausfertigung, beziehungsweise der Voll⸗ streck ingsklausel.

2) Die . können nach Anordnung der Zwangs⸗

vollstreckung mit der Ausführung andere Personen beauftragen,

die nach ihren Anweisungen zu verfahren haben. Der Auftrag ist schriflich zu ertheilen. Der Auftrag tritt im Sinne der S5 764 bis 757 der Zivilprozeßordnung an die Stelle der voll—

streckbaren Ausfertigung.

Die mit der Äus führung der Zwangaevollstreckung beauf⸗ tragte Person hat die in der Zivilprozeßordnung dem Gerichts⸗ vollzieher zugewiesenen Befugnisse und Obliegenheiten, soweit nicht durch die ihr ertheilten Anweisungen etwas Anderes be⸗ stimmt ist.

Die 760, 762, 763 der Zivilprozeßordnung bleiben außer Anwendung. Der Beamte, von welchem die Zwangs⸗ vollstreckung angeordnet wird, hat jedoch Sorge dafür u tragen, daß über jede Vollstreckungshandlung eine schriftliche . ben Gerichtsakten gebracht wird.

3) ird bei der Gerichtsbehötde die Ertheilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eineg Urtheils oder eines anderen Titels (Jioilprozeßordnung 794 bis S800, 829) beantragt, weil die Zwangävollstreckung in dem Bezirk eines anderen Gerichts zu erfolgen hat, so darf dle vollstreckbare Ausfertigung in allen nen nur auf Anordnung des Bezirksrichters von dem Gerichteschreiber eriheilt werden.

§6. Strafsachen. (Zu 518 Nr. 2 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)

I) Soweit nach der Vorschrift des § 420 der Straf— projeßordnung vor Erhebung der Privatklage wegen Beleidi— gungen nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht worden, ist für diesen Verg eichsversuch der Bezirks⸗ richter zuständig. Derselbe ist befugi, mit der Vornahme von me ee, , andere Personen dauernd oder in bestimmten Fällen 6 beauftragen.

Erscheint der Beschuldigte in dem zur Sühneverhandlung

bestimmten Termine nicht, * wird angenommen, daß er sich auf die Sülhneverhandlung nicht einlaͤssen wolle. Eine Be— scheinigung über die Erfolglosigkeit der Sühneverhandlung kann nur ertheilt werden, wenn der Antragsteller im Termin er⸗ schienen ist Kommt im Termin ein Vergleich zu stande, so ist derselbe zu Protokoll festzustellen. 2 Wird gegen ein Strafurtheil von der Staatsanwalt— schoft Berufung eingelegt, so sind dem Angeklagten die Schrifi= tücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung durch die Gerichts behörde erster Instanz zuzustellen. Diese übersendet in allen Fällen der Berufung die Atien unmittelbar dem Ober— gericht 81

Kostenwesen.

(Zu § 10 der Verordnung, betreffend die Rechts vverhäãltnisse in den ee Schutzgebieten.)

In Ansehung des Kostenwesens bleiben bis auf weiteres die in den einzelnen Schutzgebieten bestehenden Vorschriften in Geltung

588.

Geschã fts gang.

1) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten BVeamten haben am Schlusse des Kalenderjahrs eine Geschaͤfts— übersicht an den Reiche kanzler (Auswärtiges Amt, Kolonial— Abtheilung) einzureichen.

Y) Der G schäftg verkehr mit dem Reichskanzler erfolgt in eiligen Fällen durch unmitte baren Bericht an denselben (Aue⸗ wärtiges Amt, Kolonial Abtheilung), in nicht eiligen Fällen durch Vermittelung des Gouverneurs , Letzterer ift befugt, Ausnahmen von dieser Vorschrift zu ge— staiten.· 80

Die für die einzelnen Schutzgebiete erlassenen Dienst⸗ anwelsur gen, betreffend die Ausüdung der Gerichtabarkeit, treten, insaweit nicht im 57 etwas Andereg bestlmmt sst, außer Kraf

t. Berlin, den . Dezember 1900 1 Der Graf von Bülow.

Ver fügung,

betreffend die Ausübung kon sularischer Befugnisse

und den Erlaß polizeilicher und sonstiger die Ver⸗ waltung betreffender Vorschriften in Deutsch⸗ Südwestafrika.

Auf Grund der S5 8 und 15 des Schutzgebietsgesetzes k 1900, S8. 813) bestimme ich hierdurch, was olgt:

81.

Der zur Ausübung der leichte arte erster Instanz er⸗ mächtigte Beamte zu Swakopmund hat die Geschäfte zu ver⸗ sehen, welche den deutschen Konsuln nach 12 des Gesetzes vom 22. Juni 1899 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 313) und nach § 35 des Gesetzes vom 8 November 1857 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 137) zustehen. Dae selbe gilt von den Befugnissen, welche den deutschen Konsulgten als Seemanngämtern nach der Scemannserdnung vom 27. Dezember 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 409) und nach sonstigen Reichsgesetzen obliegen.

Die für die Konsuln geltenden Ausführungsbestimmungen zu den im vorhergehenden Absazz genannten Gesetzesvorschriften finden entsprechen de Anwendung.

In den be zeichneten Angelegenheiten werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deuischen Reiches vom 1. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245) erhoben.

*

8 2.

Der Gouverneur ist befugt, polizeiliche und sonstige die Verwaltung betreffende Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselhen Gefängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände an⸗ zudrohen.

Die gleiche Befugniß kann von dem Gouberneur den mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Bezirkshauptmannschaften beirauten Beamten für ihre Bezirke mit der Maßgabe über— tragen werden, daß das Strafmaß, soweit Gefängnißstrafe an⸗ gedroht wird, nicht sechs Wochen, soweit Geldstrafe angedroht wird, nicht einhundertundfünfzig Mark übersteigen darf.

Berlin, den 25. Dezember 1900.

Der Reichskanzler. Graf von Bülow.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Dahme (Mark), Derneburg (Snyr.), Engelskirchen, Garbolzum, Hoheneggelsen, Kriescht, Letschin, Löwenberg (Schles) und Ueckermünde ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 38 Minuten beträgt im Verkehr mit Dahme (Mark) und Letschin 50 Z, mit den übrigen Orten 1

Berlin C., den 29. Dezember 1900.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Gries hach.

Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Meerane betreffend.

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde Meerane beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 5000, 1000 und 500 , welche auf den Inhaber lauten und seitens des letzteren unkündbar sind, behufs Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden Anleihe im Betrage von

1500 000 M6 W 8 nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe⸗ und Tilgungsplans die nach 5 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt. Dresden, den 12. Dezember 1900. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. von Metzsch. don a

Bekanntmachung.

Gemäß § 7965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bringt das Staats Ministerium zur öffentlichen Kunde, daß der Stadt⸗ gemeinde Oldenburg die Erlaubniß ertheilt ist, zum Zwecke der Deckung der Kosten veischiedener städtischer Anlagen Schuldverschreibungen auf den Inhaber und zwar

500 Stück über je 2000 66, 10950 19090 1510

500

; 800 m. * *. 100 6 verzinslich zu 4 Proz., in den Verkehr zu bringen. Den einzelnen Schuldscheinen sollen halbjährliche Zinsscheine bei⸗ gegeben werden. Die Tilgung hat in 55 jährlichen Terminen, Muerst im Jahre 1901, durch annähernd gleiche, Ver⸗ zinsung und Abtragung besassende Zahlungen zu erfolgen. Die in Gemäßhelt bes Tilgungeplans alljährlich in— zulösenden Schuldverschreibungen sollen durch Ausloosung be⸗ siimmt werden. Der Stadtgemeinde Oldenbu g ist aufgegeben, jährlich einmal ein Verzeichniß der sämmtiichen ausgeloosten und noch nicht eingelösten Papiere in den Oldenburgischen Anzeigen“ zu veröffentlichen.

Oldenburg, den W. Dezember 1900.

Großherzoglich oldenburgisches Staats⸗Ministerium. Willich.

st önigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

den Oberförster Schlichter zu Wilhelmaberg zum Re⸗ gierungs⸗ und Forstrath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

dem Geheimen expedierenden Seltetär im Kriegs Mini⸗

serium, Richnungsgraih Sperber den Charakter als Ge⸗ heimer Rechnungsraih,

dem Geheimen xpedierenden Sekretär und Kalkulator im Ärkgs⸗Mintsterium Nienaber, dem Geheimen Kalkulator in der Naturalkontrole des Kriegs⸗Ministeriums Bech ler, den Milltär⸗Intendantur-Sekretären Krohn und Karsch von den Jntendanturen des 9 und VII. Armee-Korps, Siber von der Intendantur der militärischen Institute, Siebe rg, Scheel und Günther von den Jatenzanturen des VIII., III. und VIII Armer⸗Korps, den Garnisonperwaltungs⸗-Dircktoren Wollen“

Pohland in Hagenau und Utecht in Danzig, dem Lazareth= Ober⸗Inspektor Fo 7 in Straßburg i. 6. den hren e, meistern Wen dschuh vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenädier.

Regiment Nr. I ünd Woyte vom Infanterie Regiment von

Lüßow (1. Rheinisches) Nr. 25, den beiden letzte en beim Aus— scheiden aus dem Dienst mit Pension, den Charakter alg Rechnungsrath, sowie

dem Militär- Jntendantur⸗Registrator Jesse von der Intendantur des XVI. Armec⸗-Korptz, dem Kartographen Karow bei der Landesaufnahme und dem Militärgerichts⸗ schreiber Dreyer in Hannover den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rentmeistern Da ub in Cochem, Dicke in Arnaberg Günther in Linden, Heinem ann in Jäterbog, Henke in Saljwedel, Kadgiehn in Allenstein, Körner in Flensburg Lehmann in Posen, Mems in Bergen a. Rügen,

Remmers in Minden und Stach in Reichenbach den Charakter

als Rechnungsraih zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Archip⸗Direktor, Geheimen Arch ivrath Dr. phil. Gott-

fried von Bülow in Stettin die von ihm nachgesuchte Ent

lassung aus dem Staatsdienst mit Pen sion zu bewelligen.

Finanz⸗Minist erium.

Der Regierungsrath Andersonn in Posen ist an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Hannover,

der Regierungsrath Laube in Sigmaringen an die Pro vinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Posen,

der Regierungsrath Haehling von Lanzenauer in Magdeburg an die Regierung zu Sigmaringen und

der Regierungsralh, Ober⸗Zollinspektor Pr. Finger in Kiel an die Provinzial Steuer-Direktion zu Magdeburg dersetz worden.

Der expedierende Sekretär Seidel aus Berlin ist alg Geheimer Registrator beim Finanz⸗Ministerium und

der G heime Kanzlei⸗Diätar Gericke als Geheimer

Kanzlei⸗Sekretär bei demselben Ministerium angestellt worden

Ministerium für Landwirthschaft, Do m än en und Forsten.

Dem Negierunge⸗ und Forstrath Schlichter ist die For inspektion Trier⸗Hochwald ub rteagen worden.

Der Forst⸗A1Assessor, Oberleutnant im R itenden Feldjäger. Lorpz Schönberg ist zum Königlichen Oberförster für die Oberförsterstelle Wilhelms berg im Regierungsbezirk Marier werder ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Königlichen Baugewerkschul⸗Direktoren Meiring m Münster i. W. und Bretischneider in Nienburg a. W. find in gleicher Eigenschaft an die Königlichen Baugewerkschulen in Frankfurt a. O. bezw. Münster i. W.,

der Königliche Baugewerkschul⸗ Oberlehrer Bluhm n Königsberg i. P. ist an die Königliche Baugewerkschule in Nienburg a. W. versetzt worden.

Der Faktor Palm ist zum Häütten⸗Inspektor bei den Königlich preußischen und Herzoglich braunschweigischen Süttenamn⸗ zu Oker ernannt worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Der Intendantur⸗Referendar Hänssler von der tendantur des XIV. Armee-Korps in, unter Ueberweisung R der Korps-Jatendantur des XV. Armee-Korps, zum einne mäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessor ernannt worden.

Ministertum der geistlichen, Unterrichts- unt Medizinal⸗Angelegen heiten.

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche n Frühjahr 1901 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Ternn auf Dienstag, den 7. Mai k. J, und die folg erden Ta ge anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vo g ff gte, Dienstbehõrde spätestens bis n 20. März k. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 20 März k. J. anzubringen.

Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinen Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin bis zum 20. Marz E. J em zureichen. Ist der augenblickliche Aufenthaltsort einer Sewerderin 2 ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere an zugeben.

Die Meldungen können nur dann Berücksichtiung finden, wenn sie genau der Prüfunggordnung vom 15. Mai 181 entsprechen und mit den nach 5 4 elben vorgeschriebenen Schrifistũcken ordnungs mäßig veisehen sinb.

Die über Gesundheit. Führung und Lehrthätigkeit ber= ere, Zeugnisse müssen in neuerer Zeit auggenellt sein.

uf zuverlässige Fenstellung der Gesundheit ist besonderes Gew cht zu legen. ü

Die Anlagen jedes Gesuchs sind zu einem Heft vereinigt einzureichen.

Berlin, den 14 Dezember 1900

Der Mini ster der geisilichen, Unterrichts und Medi inal⸗Angelegenhetten. Im n T.

Anton Chlebowski am Gymnasium zu Beaunsberg,

. in Glogau, Scholz in Altona, Keuche in Frankfurt a. M. Kächeln' Rafen am Gyn asium zu Kempen,

Dr. Victor Posseldt am Viktocia⸗Gynnasium zu und die Marinevorträge. Vots dam, ]

zu Danzig, Berlin,

zu Berlin, zu Berlin,

(GIymnasium nebst Realschule) zu Schöneberg,

Stettin, s d n de m mr Fymnasium zu Treptow denn, . Dr Karl Schlemmer am Gymnga) zu Treptow, Assistent / beige legt worden

Breslau,

schule und Realgymnasium) zu Magdeburg, 4 en a Dr Johannes Salzmann am Gymnasium zu Stendal, Kapitän Schack, ist gestern von Hongkong nach

der Franckéeschen Stiftungen zu Halle a. S,

zu Hannover,

Hildesheim, Hannov r, , J

Emden, Nienburg,

Hildesheim,

hausen,

Francke'schen —tiftungen zu Halle a. S.

berg i. Pe

bach 1. Schl.,

Den Oberlehrern . Dr Louis Hellwig am Gymnasium zu Ratzeburg, Hartwig 5 . ä ng Wandsbek, ape am Realgy nnasium zu Siegen, . in., . an der Ober⸗Realschule zu Saarbrücken,

Uemilius Pintschovius am Gymnasium zu Hadersleben,

Jultus Hering am Gymnastum zu Peeß, Friedrich Faber am Gym iasium zu Minden,

Dr Richard Medem am Realgymnasium St. Johann

Theophil Wolgram am Gymnasium zu Tyra,

Fr. Bruno Graupe am Sophien-Realgymnasium zu 3 Ur unter dem Vorsitz des Minsster⸗Prästzenten Grafen von Bülow im Dienstgebäuhe, Leipfiger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.

8 7 1 ? 1 ** s⸗ . 1 Richard Seyfert am Progymnasium zu Farst i. , Bir ger nhe k Michaelis am Wilheims-Gymnasium

Pr Rudolf Meyer am Leibniz⸗Gy nnasium zu Berlin, Otto Roloff am Realgymnasium zu Potsdam,

Fr. Emil Fichte am Gymnasium zum grauen Kloster Trehnitz ber Königlichen Regierung zu Breslau, der Reglerungs Assessor Velhagen in Herford ver Königlichen Regierung zu ; n Lüneburg, der Reglerunge,Assessor Droege in Verden, Der Dr. Richard Eichner an der 4. Rea schule zu Verlin, Asnäglichen Hꝛeglerüng Riß Caf und der Negierunge ai e fer Dr KRishelm Stoewer an der Hohenzollernschule Vanfelow in Oppeln der Königlichen Regierung zu Trier zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden die

Karl Buske am Lessinz⸗Gymnasium zu Berlin,

Wöiltzeim Schober am Real-⸗Prozymnasium zu Krossen, Dr. Franz Tank am Gymnasium zu Treptow, . Paul Fischer am Gymnasium zu Greifenherg mi. P.,

Dr Richard Keausfe am Stadhtgymnasium zu Stettin, schäften zugethellt worben.

Dr. Julius Ifland am Marlenstifts⸗Gymnasium zu

Otto Knoop am Gymuasium zu Rogasen, Arthur Bonin am Gymnasium zu Lissa, . Theodor Ernst am Marien⸗Gymnasium zu Posen, Boleslaus Sikorski am Matthias-Gymnasium zu

Dr. Paul Baumert am Progymnasium zu Striegau, Oswald Herold am Gymnasium zu . O. ⸗S., ranz Schickhelm am Gymnasium zu laut. 85 Woldemar Rost an der Guerickeschule (Ober⸗Real⸗

KWishelm Hellmann am Realgymnasium zu. Erfurt 2 . Lübbert an der Lateinischen Haupꝛischule

) Ernst Schmidt am Gymnasium zu Seehausen, Dr. Theodor Harmsen am Realgymnastum zu Altona, Dr. Wilhelm Petersen am Gymnasium zu Flensburg, Huge Voigt am Gymnasium zu Wandsbel,⸗ ö r. Franz Fügner am Kaiser Wilhams⸗Gymnasium

Aibert Rauterberg am Gymnasium Andreanum zu

Hermann Arndt am Realgymnasium zu Harburg, Franz Kluge am Kaiser Wilhelms-Gymnasium zu

Johannes Bieler am Domgymnasium zu Verden, Pr. Friedrich Ritter am Wilheims⸗-ymnastum zu

Dr. Wilhelm Fraesdorff am Progymnastum zu Louis Henischel am Gymnasium Andreanum zu

Friedrich Humpert am Gymnasium zu Jochum, Friedrich Ripke am Nealgymnasium zu Lppstadt, Pr. Adolf Hof am Realeymnasium zu Wetten, Dapid Gußmann am Realgymnasium zu Wuten, Theobald Westerwick am Gymnasium zu Minden Julius Walther am Gymnasium zu Trarbach, Rarl Keller am Gymnasium zu Koblenz,

Karl Krick am Gymnasium zu Koblenz, . Ferdinand Meyer am Real⸗Progymnasium zu Ober—⸗

Rudolf Windel an der Lateinischen Hauptschule der Eugen Geffrohy am stäbt schen Realgymnasium zu Königs⸗

Ernsi Cusch am Viktoria⸗Gymnasium zu Potsdam, Pr. August Wam bera am Gymnasium zu Gleiwitz, Dr. Otto Handel am Realgymnasium zu Reichen⸗

ranz Hölscher am Gymnasium zu Münster, n 944 am Friedrich Wilhelms⸗Gymnasium zu Trier

Pr. Karl Pollert am Gymnasium zu , .

Ernst Borchert am Gymnasium zu Lyck, J

Oiiomar CEludius an der Ober⸗Realschule auf der

Burg zu Königsberg i. Pr.

. ir n g 3 . am Gymnasium zu Braunsberg, einrich Entz am Gymnasium zu Thorn, é „Paul Maerkel am Aekanischen Gymnasitum zu

Berlin, Dr. Waldemar Mohr am Gymnasium zu Kottbus, Dr. Johannes Rittau am Marlen Gymnasium zu

Geinrich Oelker am Realgymnasium zu Osnabrück, Wilhelm Mummenhoff am Gymnasium zu Reckelng- bn ch Gustar Palm am Gymnasium zu Bochum, Pr. Adolf Gundlach am Gymnasium zu Weilburg, Karl Häismann an der Ober⸗Realschule zu Aachen, Pr. Joseph Drecker an der Ober⸗Realschule zu Aachen, Dr., Heinrich Spieß am Gymnasium nebst Real⸗ i Düsseldorf, ö 1 gn ler am Gymnasium zu Mülheim in ö g we der Charakter als Professor beigelegt worden.

Angekommen:

Nenn der Staats- Minisler und Minlster der e r 1— * Thielen, von Montrenr.

nahmen mit den drel ältesten Prinzen

Kommandant: Kapitän zur Ser Pohl, gestern in Hongke angekommen.

See Hofmeier, ist gestern von Hongkong nach Wusung in See gegangen

=

mandant: Kapitän zur am 2. Januar von

s 44125 39ra“ des „Reichs⸗ und Staats Anzeigers s s J N 26 zustizamt zusammengestelltes Verze 2 3 7

lichen Blätter, welche neben dem „R

Aichtamtliches. Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 31. Dezember.

öhnen heute Morgen

Der Reglerungsrath Lincke in Trier ist der Königlichen

3 . 3 Negi Assess NR n cr. ; z Regierung zu Oppeln, der Regierungs⸗Assessor Koth i fluß Frankreichs

Regierungs⸗

Laut Meldung des „W. T. B. ist S. M. S. „H

wr *

S. M. S. Weißenburg“, Kommandant: Kapitän zur

8

rn 2 RDrlbDelkel .

** a 91 * * 4 8am S. M. S. „Seeadler“, Kommandant:

See gegangen und daselbst heute angekonmen,

239 8 e , Ten en, WMilhel S. M. S. „Kur fürst Friedrich Wil 4 ** 8184 See von Holtzen

42 5

1

guankeenne nach Moaafal Wusung nach Yedgagng

In einer Besonderen Beilage

n deutschen Amtsgerichten für die im J erfolgenden Bekanntmachungen aus

d 56 R 254aTYeatster hestimmt sin ndels⸗ und Genossenschaftsregister bestimmt 14*

1

. De

3 röffenili 11 11

Zachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Ueber das Befinden Seiner Königlichen . 5 R w rI Se aefterr Großherzogs ist, wie W. T. ell folgendes Bulletin ausgegeben worden

2 5 z 4 8 Fa —5n2 Der gestrige Tag und die Nacht 5 1165 z

ohne neue Kon plit Gestern Abend gegeben worden: Es sind x Keine Schr

Weise wiederholt und ist bis Verlauf der Krankheit in diader ozne * gewesen. Die Herntbätiskeit läßt in .

Ein heute Mittag um lautet:

Nach mebrstũndigem tiesen zustand vorüber und bat wieder Theilnabme gezeigt. Temyeratur 37 6 *

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht in der gestern er⸗ schienenen Nummer mehrere Kaiserliche Tergrdaungen, darunter das Budgetprovisorium ur die ere Walle des Jahres 1901, weil mit Rücksicht auf Nie durch Auflosung des Neichgraths gegebene Sachlage für die Fortführung des Siaate⸗ baughalts vorgesorgt werden mußte; mit Rücksicht auf den rmin des Zusammentritig des neuen Reichsraths sowie die erforder⸗ liche Jeit für die Konstituierung den selben und die Berathung des Staalsvoranschlags mußte das Provisorium auf einen längeren Zeitraum, nämlich auf 6 Monate, ausgedehnt werden. In dem Vu dget⸗Provisorium wird die Ermächt gung zur Auf⸗ nahme einer schwebenden Schuld bis zu 50 Millionen Kronen, wie in der zweiten Hälfte des Jahres 1900. vorgeseben. Eine andere Kaiserliche Verordnung betrifft den Reichs⸗ haushalt für 1900, welche bei dem Mang! des Finanz⸗

esetzes pro 1900 nothwendig geword ist und 2 Besenilichen dem Entwurf des Finanzge des pro * entspricht, jedoch infolge der veischiedenen in der Zwischen⸗ zeit vorgefallenen Ereignisse, wie der Festseãßung der Quoie des Beslrags zu den gemeinsamen Angelegenheiten *. eine Erhöhung von Szö Ge Kronen vor sieht. eitere Verordnungen betreffen die Fortdauer der Steuer⸗ befreiung für die Seehandel sschiffe für die Jahre von 189 big 1906. ferner die Dotierung der Melioration fonds, welche für 1901 auf 2 600 000 Kronen

11 116 *

auf gregati⸗ Es

liche Verträge

beg

Dann

er habe keine

Dem Archiv⸗Hilfzarbeiter Dr. phil. Friedrich Lau bei religiöser und politische

Staats Arch D in Stettin 1st der Amts titel „Archiv⸗ durchzuführen; es würd

am Abend seines Leh 165 ; Parteien noch leidenschaftlicher jede Verantwortung

der Mahnung an

arbeiten, daß das Recht hlieben.

scheinen der äußeren Schuld otest h Abkommen zugegangen. Die Uaterzeichner des Prorestes er⸗

Zinsen,

w urf, betreffend

2 1a . 2x 9 3* dow Feine Yig . * 1 ine A In ole In 8d 111 1118 1

erhöht werden, endlich die Verlangerung der Wirkfamlelt des Gesetzes, betreff nd die staatliche Suboentio nierung der Donau⸗Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft pro 1901.

Frankreich.

Der Senat nahm in seiner vorgestrigen Sitzung, wie

Ihre Kaiserlichen und , . Majestäten „W. T. B“ berichtet, den rn, ,,. die m, z gung ein isorischen Budgetzwölftels, an unter Ib⸗ lige Abendmalll. Von gißz Uhr Vormittags ab hörten Jung er , ü e Hirn- , . ö

l e r r nner; . * Vortrag dez Chefs deg trennung des Artikels, betreffend die Amortisation, obwohl der

166 aer e, Minister⸗Präsident Walde ck⸗Roufseau und der Finanz⸗ Zivilkabineis, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus Minister⸗Präs

Minister ECaillaux sich gegen die Abtrennung aus jprachen. Der Gesetzentwurf mußte infolge dessen an die Dep atirten kammer zurlickgehen. Darauf vertagte sich der Senat auf Sonntag. Gestern nahm dann der Senat den Gesetzentwurf in der von der ; Deputirtenkammer heschlossenen Fassung an, nach em der Das Staats⸗Ministerium trat heute Nach nittag Menifler⸗Präfldent Walbeck-⸗Rousseau denselben befürwortet

Die Deputirtenkam mer nahm vorgestern mit 51 Stimmen das Budget in Ganzn an 9 licht ein Schreiben

werden, welche e Kirche und insbeson .

z im Orient erworben haben. Es wärde eine eifliche Undankbarkeit gleichzeitig ein V richt diesen po en Vortheil sein, wenn man den Kon⸗

en im Innern die Freiheit und den Feieden raube r, de, 6 i 65 x 26

*

würd

fran,

Der Reglerungs⸗Assessor Weismüll'er in Lennep ist bis träge th atfächlich o ie H 6. . . Gen, . 9 *ierirtwac 11 1 uchi e) *

auf weiteres dem Landrath des Kreises Iserlohn, Reg 4, n. in se .

. * I9istun⸗ z en Io 19r6 chli 1 Ye⸗ ö

b zirk Arnebzrg, zur Hilfeleistung in den landräthlichen G 2

31 ne N e zit tre ver 533291 ,,, uu 1, in Frankreich in ruhiqunug falls er der

z 1 9. ö wm Zwei Personen warden g nenn, . lreiche andere erlitten D z H Der Regierung ist seitens . z ü 21n eat st 8161 2

141 86

heben Anspruch auf vollständige Zahlung der festgesetzten

Abkommen nicht gut geheißen hätten. d der Agencia Fabra“ gemeldet, die zur Hebung der Geschühe der i neuaugefun 2 *

1 * 5 bestattet

. 4 14a 25 mittels Dynamits 5a 21r Heokeær selben zu heben

Niederlande.

B. zugegangenen Meldung aus ang auf die Bemerkungen

mmer zu dem Geseßent⸗

g der Königin, daß ne

Abänderung des Entwurfs

1 ließun zukünftigen Gemahl der Königin ein Jahresgehalt auszusetzen,

ter auf ernten Widerstand

ntino vel vom heutigen Tage wird dem

resr⸗ Bureau“ berichtet, daß die Bot⸗

ten in einer gestern abgehaltenen

nnung eines neuen ottomanischen

alen Gesundheitsraths be⸗

n Eingriff in die Prärogative des

srashs unbedingt abzuwehren. Dem groß-

Jeschäftgträger de Bunsen ist in der An⸗

des Zw ischenfalls bei der Pulpermüble Matrikenæn

Üstãndi Genugthuung gegeben worden. Ein tüũrkischer

zeneral erschien gestern bei de Bunsen, snrach über den Vorfal

uern aus uad theilte dem Geschãftstrãger mit, daß

Soldaten, welche an dem Iwischenfall die Schuld

verhaftet worden seien und der verdoienten Strafe en zugeführt werden

Rumãanien.

Wie W. T. B.“ aus Bu kar est berichtet. hat der Sent in feiner vorgestrigen Sitzung mit 72 gegen 1 Stimme das von der Deputirtenkammer dereits genehmigte Geseß, be⸗ freffend die Erhöhung der Zölle auf gewisse Waaren angenommen.

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drei

Umeriła.

Der ‚Times“ wird aus Valparaiso vom 23 Dezember gemeldet, das chil en ische Kabinet sei endlich reorganisiert. Srreg o, der das Ministerium des Innern k habe erklärt, das Ministerium werde für Sparsamkeit, t haltung von der Einmischung in die Prãsidentenwahl und Her⸗ stellung freundlicher Beziehungen zum Auslande eintreten.

Asten. 2

V em General-Feldmarschall Grafen von Waldersee ist, 2 2 T. B. an,. am Sonnabend folgendes Tllegtamm aus Peking vom 28. 8. M in Merlin 2 treff n: Am 24. hat eine Kompagnie des 3 2 schen Infanterie⸗Regiments unter dem Ha pimann 6 m Gebirge nordwestlich von Mantcheng = nor westlich von Paoting⸗fu) etwa 500 Mann chinesi 2 cu zersprengt und anrückende Verstärkungen zur ** Tin Detachement unter dem Oberstleutnant Bap el (Kom mandeur deg 2. Ostafiatischen en 6. 1 von Peking nach Tshangpingt hou und Nankou ( und 43 Km nordwesllich von Pek mg) entsandt worden.

Unter dem 23. d. M. meldet der General⸗ marschall Graf von Waldersee! Die nach Süden ge-

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