. ame.
ö
Groß handels Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen für die Woche vom 31. Dezember 1900 bis 5. Januar 1901 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1090 kg in Mark. (Preise fũr prompte Loco⸗ Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
Woche Da⸗ 31.12.00 Kn
bis or⸗ Wien. 5. 1. 001 woche
Roggen, Pester Boden.... 13424 132.29
Weizen, Thei ,,,, 8 ungari k 107,90 104.30 te, slovaki JJ
Bu dapest.
Roggen, Mittelqualit·tt.. 118,69 117,24 We . ö 12871 12678 wd
89 23 89.18 1955 5. 13596 577, Jö, 55
Dde ssa. Roggen, 71 bis 77 kg pro hl.... . 9347 94.74 Welten, Ulka 75 bis 76 Kg per hi. 117,17 11579
1 * Riga. Roggen, 71 bis 72 kg pro hl.... .. 93,47 93,42 k i e n Paris. ö. a lieferbare Waare des laufenden Monats , ö Antwerpen. mn, nne, . 1 6 . z J 19 . re J w w 1135 11278 k ij /,) ? 3 Rorgens Sf. Petersburger 11113 11 112.78 Wei ] dessa dd ö amerikanischer Winter.. .. 132 68 132,62 G Ee London. a. ö (Mark Lane). J ; R, 2, 5 kJ b. Gazette averages.
123.82 123,30
englisches Getreide, ; Mittelpreis aus 196 Marktorten . ö
. P Donau K dd . ö w . Nerthern Dulnth Nr! 144835 14376 1 ö ö 53 kJ . . JJ m 35.93 135. k engl. ee, WJ . .
ö 41 ; Gerste gelle e k 12831 12919 ,
Chicago.
Rein Giese mms dar, Per laufenden Monat, 114 81 los so Weizen, Lieferungs- Waare Fer Marl. . g g is 3)
New York. e Winter trod 68 wn, . . per laufenden Monat 12498 11950 Wen Lieferungs⸗Waare per März.... . 127 36 12259 per Mai n nnn
Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist — 163,830, Roggen — 147,42, Hafer — 98,28 kg angenommen; 1 Imperial⸗Quarter ist für die Weizen⸗ notiz an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsätzen an 196 Markt⸗ orten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide, ist 1 Imperial⸗Quarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste — 400 Pfund englisch angesetzt. 1 Bushel Weizen — 60 Pfund englisch; 1 Pfund engl. — 453.6 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2400 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notierungen im Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts⸗Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New Pork die Kurse auf New Vork, für St. Peters⸗ burg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Platze.
Deutscher Reichstag. 20. Sitzung vom 8. Januar 1901. 2 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. ;
Das Haus tritt sodann in die erste Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst und betreffend das Verlagsrecht, ein.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.:: Daß das geistige Eigenthum einen besonderen Schutz bedarf, ist schon Jahrhunderte lang in Deutschland allgemein anerkannt. In dem Gesetze vom 11. Juni 1870 ist das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kom⸗ positionen und dramatischen Werken für das Reichsgebiet kodifiziert worden. Seit dieser Zeit aber haben die Anschauungen über die Ausdehnung und Gestaltung des Urheberrechts große Wandlungen erlebt, und es liegen uns jetzt zwei Gesetzentwürfe vor, die nicht nur formell eine ganze Anzahl von Fragen aus diesem Gebiete neu regeln, sondern auch sachlich eine Anzahl Fragen neu behandeln. Schon durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Abänderung einer Reihe von Bestimmungen nötbig geworden; was aber besonders dazu gedrängt hat, einer anderweiten Regelung des Urheberrechts näher zu treten, ist die Nothwendigkeit der reichsgesetz lichen Festlegnng des rechtlichen Verhaltnisses zwischen Urbeher und Verleger im Anschluß an das neue bürgerliche Recht. Bei dieser letzteren Frage sind außerordentlich wichtige Interessen im Spiele. Eé sind eine ganze Menge von Eingaben von Schrift⸗ stellern, Journalisten, Buchhandlern, Verfertigern musikfalischer Instrumente u. s. w. an uns gelangt, die ihre Wünsche f die Neuregelung dieser Fragen zum Ausdruck bringen.
i dem Verlagerecht handelt es sich um die Beziehungen, die für Urheber und Verleger durch Vertrag entstehen. In den bisherigen Verträgen wurde vereinbart, wie hoch das Honorar,
wie stark die Auflage sein sollte, mögli ise auch, wie es mit einer neuen Auflage gehalten werden sollte, daß, wenn der letzte Druckbogen abgezogen war, das Honorar bezahlt werden mußte, u. ö w. Dann hatte der Verleger die 6 tung, das auf seine Rechnung zu vertreiben. Durch die Vorlage, betreffend das Verlags⸗ recht, sollen nun die Rechte des Urhebers gegenüber dem Verleger fest⸗ gelegt werden, damit, wenn ein Verlagsvertrag zu Unklarheiten führt, an dessen Stelle gesetzliche Bestimmungen treten können. Nach § 1 der Vorlage, betreffend das Urheberrecht — um damit zu beginnen — werden eschützt: 1) die Urheber von Schriftwerken und Vorträgen, welche der k Belehrung und Unterhaltung dienen, 27) die Urheber von Werken der Tonkunst, 3) die Urheber von Abbildungen wissenschaft⸗ licher oder technischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind. Der 5 1 bezieht sich also nicht nur auf. Werke der Literatur und Tonkunst, sondern auch auf Werke der abbildenden Kunst. Damit sind allerdings nicht sämmtliche Urheber⸗ rechte erschöpft; aber ich halte doch die in dieser Vorlage berührten für wichtig genug, um die Verabschiedung der Vorlage noch in dieser Session zu ö Mit der Gestaltung der Uebertragung des Urheber⸗ rechts, die ganz oder auch nur theilweise soll erfolgen können, sind die Verleger nicht einverstanden. Sie verlangen eine größere , des Verlagsrechts, als sie unter diesen Umständen der ut , ietet. Die Dauer des Schutzes ist für das Urheberrecht wie bisher auf 30 Jahre bemessen. Daneben aber will die Vorlage für die aus—⸗ schließliche Befugniß zur öffentlichen Aufführung eines Bühnenwerkes oder eines Werkes der Tonkunst eine Verlängerung dieser Frist auf 50 Jahre eintreten lassen. Das ist eine Abweichung vom geltenden Recht, welche erheblichen Bedenken unterliegt, und ich möchte wünschen, . der Reichstag sich entschlösse, es in diesem Punkte beim Alten zu belassen. Andernfalls würde der Begriff des berechtigten Schutzes doch in außerordentlich einseitiger Weise übertrieben werden. Gewünscht wird auch der Wegfall des Erbrechts, das die Vor⸗ lage unter gewissen Voraussetzungen dem Fiskus zuspricht; und es ist nicht zu verkennen, daß diese Vorschrift mit der Lusgeftaltung des Erbrechtes durch das Bürgerliche Gesetzbuch in Widerspruch steht. Redner geht dann auf die Strafbestimmungen und die Vorlage, be⸗ treffend das Verlagsrecht, näher ein, ist aber im Einzelnen auf der Tribüne nicht verständlich. Er scheint die Vorschriften über die Ueber⸗ tragbarkeit des Verlagsrechts zu bemängeln. Redner schließt mit dem Wunsche, daß das Haus die beiden Vorlagen einer Kommission von 17 Mitgliedern überweise, und daß beide Entwürfe in einer alle Theile 1 Gestalt aus dieser Kommission an das Plenum gelangen möchten.
Abg. Dr. Esche (nl,, auf der Tribüne sehr schwer verständlich) schließt sich im wesentlichen den Ausführungen des Vorredners an. Auch er sei von der Nothwendigkeit einer Revision der vorliegenden Materie überzeugt und könne sich auch dem Bedauern desselben an⸗ schließen, daß nicht zugleich ein Gesetzentwurf zum Schutz der Photo⸗ graphie vorgelegt worden sei. Jedenfalls würde ein solcher Gesetz⸗ entwurf mit den beiden vorliegenden im ö, stehen. In dankenswerther Weise habe man bei der Vorbereitung der beiden Vorlagen auch Männer der Praxis: Schrift—⸗ steller, Tonkünstler und Verleger herangezogen, und da dem Reichstag außerdem eine ganze Reihe Petitionen aus Inter⸗ essentenkreisen zugegangen sei, werde es der Kommission nicht an Material fehlen. Die Vorlage bedeute gegenüber dem geltenden Rechte von 1870 und auch gegenüber der Berner Uebereinkunft von 1896 unstreitig einen Fortschritt, und bezüglich des Verlagsrechts sei Deutschland überhaupt der erste Großstaat, der diese Materie gef ich regle. Immerhin enthielten die beiden Entwürfe noch viele Unklar— heiten und Mängel, auf welche der Redner näher eingeht. Diese Unklarheiten würden zu einer verschiedenartigen Rechtsprechung führen. Selbst Interessenten seien über die Bedeutung einzelner Bestimmungen völlig im Unklaren. Hier werde die Kommission in erster Linie Wandel schaffen müssen. Redner hebt des weiteren hervor, daß die deutsche Verlegerkammer sich für die Uebertragbarkeit der Rechte des Ver⸗ legers im Verlagsvertrage, welche die Vorlage ausspreche, erklärt habe, während die Autoren und verschiedene Rechtslehrer sich gegen die Uebertragbarkeit ausgesprochen hätten und ausdrücklich verlangten, daß der Verleger eines Werkes dasselbe nur unter Zustimmung des Ver— fassers an einen anderen Verleger verkaufen dürfte. Es handle sich hier um eine bisher sehr strittig gewesene Frage, die in anderen Staaten noch der Lösung harre. Gegen eine Begünstigung der mechanischen Musikinstrumente habe er (Redner) nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß dabei auch das Interesse der Komponisten gewahrt bleibe und die Schöpfung von guten Tonwerken nicht beeinträchtigt werde. Dem Antrage des Abg. Dr. Spahn, die Vorlage einer Kom⸗ mission zu überweisen, schließe er sich an. ;
Abg. Dietz (Soz.): Der Inhalt dieser Vorlage ist für die Dis⸗ kussion im Plenum recht wenig geeignet, und es durfte schwer halten, für die Kritik die Aufmerksamkeit des Hauses zu fesseln. Bezüglich des Urheberrechts hat der Abg. Spahn sehr mit Recht das Erbrecht des Fiskus bemängelt, welches die Vorlage neu einführen will; ich meine auch, daß man es in diesem Punkt beim Alten belassen soll, daß die Nation der Erbe ist; bei diesem alten Recht sind wir ganz gut gefahren, der Fiskus hat wirklich mit diesen Fragen nicht das geringste zu thun. Die Bestimmung über das alleinige Verfügungs⸗ recht des Urhebers ist sehr danach angethan, den Verleger in eine Zwickmühle zu bringen, so in dem Falle, daß er Stellen des Werkes drucken läßt, die geeignet sind, ihn mit dem Strafrichter in Berührung zu bringen und für ihn eventuell thatsächlich, wenn sie zur richterlichen Kognition kommen, Bestrafung zur Folge haben, während er, wenn er den Abdruck hindert, vom Urheber belangt werden kann. Die Bestimmungen über den erlaubten und unerlaubten Nachdruck werden das gewerbsmäßige Preßpiratenthum nicht sonderlich genieren. Daß das Privileg für die Aufführung von Bühnen- und Tonwerken auf 50 Jahre ausgedehnt werden soll, halten wir mit dem Abg. Spahn für eine ganz unnöthige und übertriebene Bevorzugung. Wir werden nach wie vor mit den bisherigen 30 Jahren sehr wehl auskommen können. Die besondere Regelung des Verlagsrechts, wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wird, halte ich für vollständig überflüssig, denn alles, was auf diesem Wege erreicht werden soll, könnten die Urheber auch auf dem Wege der Organisatien erlangen. Aber damit sieht es eben schlecht aus. Die Schriftsteller sind bisher nicht organisiert; was an Organisation vorhanden ist, hat kaum irgendwie die Förderung der Berufsinteressen im Auge. Das gegenwärtige unschöne Verhältniß zwischen Schriftstellern und Journalisten einerseits und den Verlegern andererseits sollte endlich einer verständigen Organisa⸗ tion weichen. Heute freilich haben wir 60 oder 70 be⸗ rühmte Namen in der Schriftstellerwelt, welche den Verlegern ihre Bedingungen vorschreiben können, aber die übrigen 6009 bis 7000 Schriftsteller und Journalisten sind denselben Verlegern auf Gnade und Ungnade übergeben. Insbesondere die Bestimmungen über die Uebertragbarkeit des Verlagsrechts müssen Bedenken erregen. Wenn der Urheber nichts gegen die Uebertragbarkeit des Verlagsrechts soll einwenden können, abgesehen von dem Fall, daß die Vertrags⸗ bestimmungen dadurch wesentlich geändert werden, so wäre es doch beispielsweise nicht unmöglich, daß z. B. die Stoecker schen Missions— schriften in den Verlag Sternberg übergingen, wenn es Herrn Stern⸗ berg etwa eingefallen wäre, Verlagsbuchhändler zu werden; und Herr Stoecker würde doch gewiß lieber seine Missions⸗ schriften verbrennen lassen, als dazu seine Zustimmung geben. Weit bedeutsamer und wichtiger als diese beiden 1 Vorlagen wäre übrigens die Beseitigung des mittelalterlichen am⸗ bulanten Gerichtsstandes oder der Masestätsbeleidigungs Paragraphen. Man hat zur Begründung dieser Verlage auch auf die Schund literatur hingewiesen. Mit diesem Schlagwort ist die Sache nicht abget han. Dag Volk will keine tene großen, dicken Bücher mehr kaufen, es will die geistige Speise in kleinen Portionen geliefert er⸗ halten: daher die bill n Lieferungswerke, die nicht etwa nur die Hintertrepypenromane, sondern auch das ganze Gebiet der Wissenschaft umfassen. Mit wirklicher Preßfreiheit kämen wir weiter.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Die Kritik des Verlage rechtsentwurft durch den Vorredner ist doch insofern einseitig, als er den Entwurf als lediglich den Interessen der Verleger dienend hingestellt hat,
ö. n,. Materie 5 66 ,
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Gener
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schwer verstãndlich): erleger und Autoren
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mit geistigen Ingredienzen versehene Schöpfung erlaubt sein soll. Was die Dauer des Schutzes von 30 . betrifft, so haben andere Länder geringere Schutzfristen. Es ist ja schmerzlich für die Erben, wenn sich andere der Werte ihres . aber keineswegs ist es angezeigt, für Bühnenwerke bis zu einer H„0jährigen Frist hinaufzugehen. Die schwierigste Frage ist die bezüg⸗ lich der Werke der Tonkunst. Die Regelung dieser Frage ist die wenigst glückliche, wenn ich auch zugebe, daß sie bis jetzt am ö gesetzlich geregelt ist. Nach 5 32 soll als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst nicht anzusehen sein, wenn das Werk durch mechanische Vorrichtungen mit auswechselbaren Scheiben, Platten, Walzen, Bändern u. dergl. wiedergegeben wird. arũber wird es sicher in der Kommission heftige Kämpfe geben. Ich bin für den Schutz der Musikwerke im 8e rl zu dem bisherigen Zustand, aber nicht so weitgehend, wie bei anderen 6 Kompositionen. Wenn ich auch diesen Schutz will, so halte ich doch eine 30jährige Frist hier für zu lang, dagegen kann von einem sol Verlangen, wie die Komponisten es stellen, daß jede Reproduktion des Drehorgelmannes verboten sein soll, keine . sein. Dafũr wird auch keine Mehrheit zu finden sein. Bei den Strafbestimmungen ist das böswillige Verschulden und die Fahrlässigkeit nicht genügend auseinander gehalten; im einzelnen wird auch zu erwägen sein, ob die Stipulation nicht in diesem oder jenem Fall zu hoch ist. Es scheint doch gar zu weit zu gehen, wenn nicht nur für die an dem Werk, dessen Titel oder Bezeichnung ohne Einwilligung des Urhebers vorgenommenen Aenderungen Geldstrafe bis zu 300 „ eintritt, sondern auch die Ver jahrung für dieses Delikt erst nach drei Jahren eintreten soll; auch durch eine dreimonatige Verjährungsfrist dürfte hier dem Rechtsgefübl ausreichend Genüge geschehen. In den Schlußbestimmungen ist vor⸗ geschrieben, daß die Rolle, in welche die zu schützenden . einzu⸗ tragen sind, beim Stadtrath in Leipzig geführt werden soll. Ich wil nicht etwa für Stuttgart eine Lanze brechen; aber es ist nicht abzu⸗ sehen, warum dies nicht in der Kanzlei des Reichsgerichts soll geschehen können. Auf das Verlagsrecht übergehend, hält Redner in Üeberein⸗ stimmung mit den Vorrednern dafür, daß den Verlegern zu einseitig und zu viele Rechte eingeräumt werden sollen. Die hier vorgeschlagene, viel umstrittene Uebertragbarkeit des Verlags werde von den Schrift⸗ stellern aufs Schärfste angefochten; was die Motive für diese Bevor zugung der Verleger anführen, sei absolut nicht stichhaltig, namentlich werde damit nicht bewiesen, daß, wie die Verleger versichern, materielle Benachtheiligungen der Autoren dadurch bisher nicht hervorgerufen worden seien und auch nicht hewortreten würden. Redner schließt sich dem Antrage auf Kommissionsberathung an.
Darauf wird Vertagung beschlossen.
Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Fortsetzung der eben abgebrochenen Berathung, zweite Lesung des Etats.)
Preuszischer Landtag. Herrenhaus.
1. Sitzung vom 8. Januar 1901, 21 Uhr.
Der Präsident der vorigen Session Fürst zu Wied eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten:
Auf Grund des § 1 unserer Geschäftsordnung Lröffne ich als Präsident der vorangegangenen Session die Sitzung. Bevor wir aber in die Tagesordnung eintreten, fordere ich Sie auf, unsere Anhänglich= keit und Treue gegen Seine Majestät den Kaiser und König dadurch auszudrücken, daß wir rufen: Seine Majestat der Kaiser, unser Aller gnädigster König und Herr, lebe hoch! (Die Mitglieder des Hauses
haben sich erhoben und stimmen dreimal begeistert in den Ruf ein.)
Der zur Feststellung der Beschlußfähigkeit vollzogene Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 104 Mitgliedern: das Haus ist also beschlußfähig. r
Neu berufen und eingetreten sind die Mitglieder: Dr. Frei⸗ herr von der Goltz, Ober-Bürgermeister Müller und Dr. Graf von Sauerma-Ruppersdorf. :
Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Präsidiums und der Schriftführer. .
Auf Vorschlag des e og von Ratibor wird der bis⸗ herige Präsident Fürst zu Wied wiedergewählt, der die Wabl mit folgenden Worten annimmt:
Ich spreche Ihnen meinen herzlichsten Dank für das mir von neuem bewiesene Vertrauen aus indem ich verspreche, mein Möglichstes zu thun, um objektiv und geschäftsmäßig das Präsidium zu führen.
Auf Vorschlag des Herzogs von Ratibor wird auch . von Manteuffel zum Ersten und der Ober⸗ Bürgqermeister Becker⸗Köln zum Zweiten Vize⸗Präsidenten durch Zuruf wiedergewählt. .
Freiherr von Manteuffel nimmt die Wahl mit Dant an. Der abwesende Ober⸗Bürgermeister Becker hat dem Prä⸗ sidenten erklärt, eine Wahl mit Dank anzunehmen.
Zu Schriftführern werden gleichfalls auf Vorschlag des Herzogs von Ratibor durch uruf gewählt: Graf von Arnim⸗ Boitzenburg, die Ober⸗Vürgermeister Büchtemann und Dr. Giese, Graf von Hutten⸗Czapski, * von Klitzing, Graf von Reichenbach, Graf von Seidlitz⸗ Sandreczky und Fürst n Salm-⸗Horstmar. ;
Damit ist das Haus konststuiert, und der Präfldent. wird Seiner Majestät dem Kaiser und König die vor bene Anzeige davon machen.
Der Präsident theilt sodann mit, daß Seine Majestät
die ehrerbietigsten gi gn, des Prãsidiums zum 22.
hre Seinen Dank ausgesprochen und ihn beauftragt habe, ne Glückwünsche dem Hause gleichfalls zu übermitteln Schluß Zis Uhr. Nächste Sitzung . lisa Uhr. 86 liche Mittheilungen, Interpellation des Grafen von inckowstroem wegen Verstaatlichung der Ostpreußischen Süd⸗ bahn, Interpellation des Grafen von Schlieben wegen des Zigeunerunwesens.)
Parlamentarische Nachrichten.
In dem heute dem Hause der Abgeordneten zugegangenen Ent— wurfe des Staatshaushalts-Etats für das 3er e, 1901 sind die Einnahmen des Staats auf 2 649 014 506 , die Aus—= ga ben im Ordinarium auf 2431 482 802 6, im Erxtraordinarium . — S804 M, zusammen demnach ebenfalls auf 2 549 Old 506 0
Gegenüber den Veranschlagungen für das laufende Etatsjahr er— geben diejenigen für 1991 3. den Einnahmen ein ah von 16 748 573 6. bei den Ausgaben einen gleichen Mehrbetrag, von welchem auf das Ordinarium I25 406 065I' M, auf das Extraordinarium 51 342 522 M entfallen.] ; 6 66
altungen ist im Ordỹ⸗ 2 6 vergnschlagt, welcher M und Minderuͤberschüssen
575 St auf die 77 C058 26 6 höher At bei dem Personen⸗ während an dauernden
Vergütung für Irhehung Einnahmen für R 2000000 M,
22 Ober⸗
dotterieplans.
. . ist bei dem Seehandlungsinstitut auf Grund der Durch— schnittsberechnung ein Minderüberschuß von 325 460 ½ in Ansatz gebracht. ;
. Die Dotationen und die allgemeine Finanzverwaltung
weisen im Ordingrium einen Minderbedarf von 6 520 357 0 auf, der sich aus einem Minderbedarf von 7 852 874 60 und einem Mehr⸗ bedarf von 1332 487 M zusammensetzt. —
Bei der Verwaltung der öffentlichen Schuld berechnet sich der ver— anschlagte Mehrbedarf auf 1 327 987 06; den Mehrausgaben von insge⸗ sammt 1519163 zur Verzinsung neu begebener Anleihen, für Schatz⸗ anweisungen und zur Tilgung der Stkaatsschuld ꝛc. stehen Minderausgaben von zusammen 184 676 46 hauptsächlich zur Verzinsung der 37 (vor⸗
mals 4) prozentigen konsolidierten Anleihe, der Aktien und Obli⸗ gationen verstaatlichter Eisenbahnen sowie an Verwaltungskosten gegenüber.
Bei der allgemeinen Finanzverwaltung ergiebt sich ein Minder—
edarf bon ? Se Sig 6 Den bezüglichen Ansätzen in dem Entwurfe zum Reichshaushalts⸗Etat für 19601 entsprechend, sind die üeber— weisungen vom Reiche um 34 687 230 , der Matrikularbeitrag da— gegen nur um 28 0652731 ½ höher eingestellt; von Mehreinnahmen lommen ferner in Betracht 996 000 MM * dem ehemaligen Staats⸗ schatz 72 000 ½ Rückzahlungen ꝛc. auf Ausgaben zur Forderung des Baues von Kleinbahnen und 75 281 Rückzahlungen zc. auf Bau— darlehne zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse bon Arbeitern c.; eine Minderausgabe von 67 00 „M tritt dadurch ein, daß die Bei= hilfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung' und Tilgung der stadtischen Kriegsschuld mit dem 1. Januar 1901 in Wegfall ge— kommen ist.
Bei den eigentlichen Staatsverwaltungen ist die Ein— nahme um insgesammt 10 385216 4 höher veranschlagt. Hervor—⸗ zubeben ist eine Mehreinnahme von 6627 216 ½ an Kosten und Geldstrafen bei der Justijverwaltung; darunter befinden sich jedoch 1343 700 M den Gerichtsvollziehern überlassene baare Aus— lagen aus Parteiaufträgen, denen eine gleich hohe Mehr⸗ ausgabe gegenübersteht sodaß die wirkliche Mehreinnaßme an Kosten und Geldstrafen nur 2283516 M betragt. Außerdem sind bei der Justizverwaltung 208 664 ½ Gebühren der Gerichtsvollzieher für die Ausrichtung von Parteiaufträgen und E690 9000 ο aus der Beschäftigung der Gefangenen mehr in Ansatz gebracht. Ferner ist bei der allgemeinen Bauverwaltung eine Mehr einnahme von 190 0090 M an Beiträgen zur Unterhaltung der Land— und Wasserstraßen ꝛc. und von 5600 690 M an Verkehrsabgaben vor— gesehen. Bei der Handels und Gewerbeverwaltung sind an Einnahme aus der Ding der Bernsteinwerte 192 132 ½ mehr veranschlagt, denen indessen Mehrausgaben an Verwaltungs« und Betriebskosten don 295 663 M gegenüberstehen. Bei der Verwaltung des Innern ist eine Mindereinnahme von 557 256 ½ an Beiträgen der Gemeinden zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in mn saß gebracht.
Die dauernden Ausgaben bei den eigentlichen Staatsverwaltungen erhöhen sich um 24 330 113 M
a In dem Etat des Finanz- Ministeriums sind an Mehrausgaben WMö6r0 4 zur Verstärkung des Bureauhilfearbeiterfonds und des Fonds zu Diäten, Fuhr⸗ und Versetzungskosten der Regierungen, Mean „ zur weiteren Erhöhung des Zivilpensionsfonds, 200 900 4 mehr an gesetzlichen Wittwen und Waisengeldern und 1300 000 6 zur Erhöhung der an die Reichs. Postverwaltung zu khlenden le . für aversionierte Postporto⸗ und Gebühren träge vorgese hen. ei der allgemeinen Bauverwaltung sind an dauernden Mehr— usgaben veranschlagt 1 171 173 0, darunter 224 Joh S, Gehälter für neue Stellen für 8 Regierungs . und Bauräthe, 32 Bau— inspeftoren jc, 166 180 M zur Unterhaltung der Seehäfen und 185 712 4 zur Unterhaltung der Binnenhäfen.
Bei der Handels- und Gewerbeverwaltung beträgt die veran— schlagle dauernde Mebrausgabe 1317 007 , darunter sind enthalten die schon oben erwähnten hö 668 ½ an Verwaltungs- und Betriebs. spften der Bernsteinwerke, ferner, S06ß Soi n für das gewerbliche Unterrichts wesen, denen eine Mehreinnahme bei den Unterrichtsanstalten
Von den dauernden Mehrausgaben der Justizberwaltung von ins— ,,. 5 4 809 M sind zunächst in Abzug e. 1 700 40 ür die Gerichtsvollzie her, da dieser Mehrausgabe eine gleich hohe Mehr— einnahme gegenübersteht; von den verbleibenden Mehrausgaben sind zu er⸗ wãhnen 799 186 0 Gehälter für neue Stellen für 57 Richter, 15 Staats⸗ anwälte ꝛc., 130 000 64 zu Kopialien aus Anlaß der Verbesserung der Lage der e,, . hI3 00 40 Gefãngnißverwaltungskosten. Bei der Verwaltung des Innern find an ehrausgaben nament⸗ lich vorgesehen 1 A3 918 M für die Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung, Do 220 M für die Polizeiverwaltung in den Provinzen, 224 122 „ für die Land⸗Gendarmerie und 651 671 allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei, darunter 496 009 0. für die Fürsorgeerziehung Minderjähriger infolge des Gesetzes vom 2. Juli 1900 (GefetzSamml. S. 263). 3 Bei der landwirthschaftlichen Verwaltung sind in den dauernden Mehrausgaben von insgesammt 1 049 365 0 insbefondere enthalten ol? 855 6 für die General- Kommissionen, darunter S5 170 S für neue Stellen für 20 Vermessungsbeamte c., 385 155 6 zu Diäten für Landmesser, 43 800 A6 zu fixierten Bureaukosten⸗Entschädigungen der ez ia ltommissare 60 750 ct zu fixierten Amtstostenentschädigungen der Vermessungsbeamten; ferner 57 430 ½ für die , dehranstalten und 220 530 9 zu Landesmeliorationen; außerdem sind im Ertraordinarium zur Verstärkung verschiedener, im Drdinarium ausgebrachter Dispositionsfonds nicht nur die im laufenden Jahre zur Verfü ß gestellten Beträge von zusammen 600 9090 66 wieder aus— ebracht ondern noch weitere 440 000 bereitgestellt. Ferner ist der onds zur Förderung der Land⸗ und Forstwirthschaft in den öostlichen Provinzen um 60 C0 „6 und derjenige für die westlichen Provinzen einschließlich der Eifel um 55 000 4 verstärkt. Endlich ist zur Be— theiligung des Staats an dem Ausbau der nicht schiffbaren Spree eine 9 ö . 1 , . M vorgesehen. zei der Gestütverwaltung ist namentlich infolge der Einrichtun des Zuchtgestüts Zwion⸗Georgenburg und der ö. des De bestandes bei den Landgestüten die dauernde Ausgabe um 314916 , gestiegen, den Mehrausgaben steht eine Mehreinnahme von 226 433 0 gegenüber; im Extraordinarium ist wiederum ein Zuschuß und zwar in Höhe von 176100 6 zu dem ordentlichen Pferdeankaufs⸗Fonds ,, ; 56 ö on den dauernden Mehrausgaben bei der Verwaltung der geist⸗ lichen, Unterrichts- und . im . bon 3556 583 sind zu erwähnen: 168 517 1 für die Universitäten, 65 403 6 für die höheren Lehranstalten, 3 190 559 M für das Elementarunterrichtswesen, darunter 166 00 0 behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten, 1210 000 6 zu Beihilfen an k wegen Unvermögens für die laufenden Ausgaben der S ulunterhaltung, 280 00 M½ zu Zuschüssen für die Alterszulage⸗ kassen der Voltlsschullehrer und Lehrerinnen, 100 00 ν zur Er— richtung neuer Schulstellen, 320 009 0 zu Pensionen für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, 300 00 ½ zu Wittwen— und Waisengeldern für die Hinterbliebenen von Vollsschullehrern und 150 000 6 zu Unterstützungen für Wittwen und Waisen von vor dem 1. April 1909 verstorbenen Volksschullehrern; ferner 147 141 4 für das technische Unterrichtswesen und 778 393 ½ für das Medizinal⸗ wesen hauptsächlich infolge des Gesetzes vom 16. September 1899, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes ꝛc. Von den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben entfallen auf die Betriebsverwaltungen 118 181 060 0, darunter 101 037 000 S auf die Eisenbahnverwaltung, und auf die eigentlichen
Staats verwaltungen 99 350 804 .
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 7. Januar 1901, um 7 Uhr Morgens.
. . Mitgetheilt vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut. Stationen nach Flußgebieten geordnet)
Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 109, Tilsit (Memel) 8, Insterburg (Pregeh 13, Heilsberg (Pregel) 1, Königsberg i. Pr. (Pregel) 8. Weichsel.
Czerwonken (Bobr. Narew) 4, Marggrabowa (Bobr, Narew) 10 Klaussen (Pissa) 0, Neidenburg (Wtra 9. Ssterode (Drewen) 6. Altstadt (Drewenz) 0. Konitz Brahe, 1, Bromberg (Brahe) 0, Graudenj O,. Berent (Ferse) 3. Marienburg Nogat) 0, Hoppendorf Mottlau) 4. ⸗
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder.
Lauenburg i. Köslin (Mühlenbach) Schivelbein Rega) C. der. Schillersdorf 2. Ratibor 0, Beuthen (Kledniß) 3. Oppeln 0 Habelschwerdt (Glatzer Neisse 1. Brand Glatzer Neisse) 2. Reinerz (Glatzer Neisse 13. Glatz Glatzer Neisse 4. Görbersdorf (Glatzer Neisse) 12, Friedland (Glatzer Neisse) 8. Weigelsdorf (Glatzer Veisse) 8, Rosenberg (Steber 2. Breslau 1, Liegnitz (Katzbach 6, Fraustadt (Landgraben) Schwarmitz 0, Grünberg —, Krumm⸗ hübel (Bober) g, Wang (Beber) 8, Eichberg (Bober) 3, Schreiberhau (Bober) 209. Warmbrunn (Bober) 1, Bunzlau (Bober) 1. Görlitz Lausitzer Neisse) 0, Frankfurt . Ostrowo (Warthe) 0. Pofen Warthe) 0, Tremessen (Warthe) 0, Samter Warthe) 0. Parrotsch (Warthe) . Neustettin (Warthe) 0, Deutsch Krone Warthe) j. Lands⸗ berg (Warthe) 0, Stettin 0, Pammin (Ihna) 0, Prenzlau (Uecker) 6, Demmin (Peene) 0.
Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. Greifswald 9, Putbus 4, Güstrow (Warnow) 0, Rostock (Warnow) 9, Kirchdorf auf Poel 1, Segeberg (Trave) 2, Lübeck Trave) 2, Eutin (SchwentineJs — Plön G6, Schleswig (Schlei) 2, Flensburg 1, Gramm (Fladsau —, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 0, Meldorf 0.
Elbe.
Torgau 9, Roßlau (Roßlau) 0, Dessau (Mulde) 0, Scheibe (Saale) — Neuhausen a. R. Saale) — Jena (Saale) 5. Stadtilm Saale) —, Dingelstädt (Saale) 14, Ichtershausen (Saale) —, Erfurt Saale) 2, Sendershausen (Saale) 3. Nordbausen (Saale) 7, Greiz (Saale) 3, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 2, Kloster⸗ mansfeld (Saale) 5, Bernburg (Saale) 2, Glauzig (Saale) O, Brocken (Saale) 60, Quedlinburg (Saale) 9. Harjgerode (Sagle) 8, Magdeburg 1, Neustrelitz (Havel) ., Kottbus (Havel) 0, Dahme Davel) — Berlin (Davel) 0, Blankenburg bei Berlin (Havel) O, Srandau (Havel) 0, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam Dave) — Brandenburg (Sabel 0, Belzig (Hadel) 0, Kyritz SDavel) 0, Gardelegen (Aland 0. Waren (Elde] 0, Marnitz (Elde) 0, Schwerin (Elde) 0, Dömitz (Elde) 0, Ueljen (Ilmenau) 0, Lüneburg Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 0, Bremervorde (Oste) 6.
Weser.
ĩ Meiningen Werra) 3, Schnepfenthal Werra) 10, Friedrichs werth Werra) 4. Witzenhausen (Werra) — Fulda Fulda 2, Schwarzen born (Fulda) 8, Cas el Fulda) 7, Uslar 12, Driburg (Nethe) O, Nerford (Werre] 8, Nienburg 0, Scharfenstein (Aller =, Brocken Aller) 60, Ilsenburg (Aller) 5, Wasserleben (Aller) 3, Braunschweig Aller) 3, Helmstedt Aller) 5, Celle (Aller) 4, Göttingen (Aller) 6, Far Aller) 4 Clausthal (Aller) 10, Seesen (Aller) 1, Hannover Aller) 4, Bremen 1, Oldenburg (Hunte 7, Elsfleth 1.
Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jever —, Norderney —. Ems. Gütersloh (Dalke) , Münster i. W. 6, Lingen 10, Osnabrück
don 131 543 4 gegenübersteht.
* I. Ellewick Aurich 6, uh 5.
Rhein.
Darmstadt — Koburg (Main) 8, Frankenheim (NM Gelnhausen Main) 9, , end 6 in, 4 6 heim 9. Birkenfeld (liahe) 0. Marburg ahn 1, Weilburg (Cahn) 0, Schneifel Forsthaus Mosel) 1, Bitburg (Mosel) 0, von der dt⸗ Grube Mosel) O, Trier (Mosel] 0, Neuwied O. Hachenburg (S 0, 55 * Si ns He ch 8 . . 32 Krefeld 9, Arn 6 Brilon (Ruhr) —, Alt⸗Asten 6 Kleve O, Aachen (Maaß) 0. ,,,
Der Höhe von 1 em Schneedecke entsprachen: am 7. Jan. 1901 in Czerwonken 14mm Schmelj⸗ ¶Marggrabowa — wasser. (Weichsel—
Neidenburg Altstadt
Bromberg — Schivelbein (Rega) — DQabelschwerdt 1.7 Schwarmitz — Rang Oder 156 QOstrowo —
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Potsdam Uelzen Schnepfenthal Tulda . Schwarzenb 6 ö. zenborn Weser) Celle Clausthal ö Schneifelfarsths vd. Seydt⸗ Grube Brilon
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(Rhein)
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Statistik und Volkswirthschaft.
Die Geschäfts⸗ und Rechnungsergebnisse der . das nn, . 1899. e dem Reichstage vor kurzem vorgelegte, im Reichs. Versiche⸗ tungsamt aufgestellte Nachweisung der Geschäfts. und e, ner. ergebniss der Versicherungsanftalten für das Rechnunge jahr 1899 eat die sämmtlichen 31 Versicherungzanstalten dez Deutschen Wie die Nachwei ung erkennen läßt, find fu e 8 anstalten mit . H 159 Vorstandsmitgliedern, 388 Hilfarbeitern der Vorstände, 610 Ausschußmitgliedern, 66 954 Vertrauensmännern, 330 Kontrolbeamten, 495 Sciedsgerichten, o si7 besenderen Markenver kaufgstellen, 5370 mit der Einziehung der Beiträge betrauten Kranken⸗ kassen und 2956 in gleicher Weise mitwirkenden Gemeindebehzrden und sonstigen von der Landes Zentralbehöcde bez ichneten Stellen an Entschädiaunasbeträcen: 15 9880 602 78 4 für Alters renten und 24 MM20298 . für Invalidenrenten, zuJ. 40 054 805 76 6 gejahlt worden.
Die Zahl der im Rechnunge jahr bewilligten 1 J 76h,
usammen
An Vrwaltungskosten sind ifm , worden n
7 804 119, 39 M, was auf je 46 ĩ , m , ie 46 Wochenbeiträge elne Ausgabe
O 66 * ergiebt oder s. 67 o der Gesammteinnabme an Beiträgen (der erhobenen
Prämie) ausmacht. Von den Verwaltungskoften entfallen
141164761 auf die Kosten der Eirziebang der Beitrage
G 112 Absas 3 des Invaliditätz. und Alters ver sicherungsgesetzeg,
3868 085 97 * auf die Kosten der Kontrole (5 123 a. l 353 417 90 M auf die Kosten der Schieds 64 n . Die FGesammteinnahme aus Beiträgen belief sich mit Einschluß
der Beiträse fü Seeleute auf
Dll 3g; . en 8 ie Za er derkauften Beitragsmarken be . 108 Milllonen in Lobnklasse 1, e, ü 197 Millienen in Lohnklasse 11, 133 Millionen in Lohnklasse 111 und 106 Millionen in Lohnklasse 19; an Dopvelmarken werden rund n he ö. 2 Der Anibe l der Vesicherungsanstalten an den bis zum 5 7 . . ⸗ es Indaliditätg⸗ und Alters oersicherungegesetzes) ergi ei 356 964 Einzelmällen an äiltlr seen r des e, n m . 00MM 669 Eiriellällen an Javalidenrenten, jus. So7 633 einen Jabresbetrag von 26 701 728 68 M für Altergrenten und 3211 328 27 W für In validenrenten, zul. 60 29 086 95 6 Bis zum Schlusse des Jahres 1899 sind 162 271 Altergrenten und 163221 Invalidenrenten, lu. J27 492 Menten mit einem auf die Versicherungsanftalten entfallenden Jahrer— betrage von 11745 806 34 MÆ für Altergrenten und 109 353 346 45 für Invalidenrenten, zus. 22 501 352,79 . in Wegfall gekommen; es verbleiben demnach am Schlusse dez Jahres noch 194 6.3 Altersgrenten mit einem abjüglich des Reicht zuschusseg sich berechnenden Jahres- betrage von 14 955 922 34 4 und 335 448 Invalidenrenten mit einem entsprechend berechneten Jahres betrage von 22 671 811,82 4 Den nach den SF 5 und 7 des Invallditätg. und Alters dersiche⸗ , jugelossenen besonderen n (Gisenbahn. und , sind aug den big * Schluß des hel
Jahres 1899 vertbeilten re chsgesetzli Renten zur ; S078 Alters rentenantheile 2. é Celan
Sol 429 91 4 Jahresrente und 31 '. r mit
; G Jahretrente; von dlesen ten
Gnde 1899 . pr 3362 Ulterarentenantbeile mit
38 898 87 Æ Rente und 11809 Invalidenrentenanthbeile mit
Daase) 27, Löningen (Haase) 15.
Sol 3 36 * Rente bereite wieder in Wegfall gekommen,
w .