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Personal⸗Beränder nungen. nia lich Rreusiische Armecc̃ᷣ‚·
Offiziere, Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen
und Ver setzungen. Im aktipven Heere. Neues Palais, 3. Januar. roßherzog Wilhelm Ernst von Sachfen König liche Hoheit Cie her bellen tian lan ee gen n ent nl. und des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 Erg ßhe n eg von Sachsen), zum Qbersten à la suite des 1. Garde Regts. ernannt. D. Koenig, Major aggreg. dem Hus. Regt. Königin Wilhelmina der
Niederlande (Danneb.) Nr. 15, von dem Kommando als Adjutant
beim verewigten Chef des Reitenden Feldjager⸗Korps enthoben. v. Rgumer (Martin), Lt. im Füs. Regt. von Gersdorff (Heff.) Nr. 80, als Erzieher zum Kadettenhause in Bensberg kommandiert.
Evangelische Militär Geistliche.
Neues Palgis, 18. Dezember. Zierach, Dip. Pfarrer von der 14. Div. in Düsseldorf, mit den Geschäften eines Militär-⸗Ober—⸗ Pfarrers des IX. Armee⸗Korps beauftragt und der Titel eines Militär⸗Ober⸗Pfarrers verliehen.
Berlin, 23. Dezember. Goens, Garn. Pfarrer in Berlin, unter Belassung seiner gegenwärtigen Stelle und ihrer Gebührniffe, der Charakter und der Rang als Militär⸗Ober⸗Pfarrer mit der näheren Bestimmung verliehen, daß der Genannte als Garn. Pfarrer für die Folge nicht mehr dem Militär⸗Ohber-Pfarrer des Garde⸗Korps, sondern neben dem Gouverneur lediglich dem evang. Feldpropst der Armee unterstehen soll . ö
3. Januar. Dr. Richter, Militär Ober und Di Nartrẽt vom IX. Armee-Korps in Altona, zur Vertretung des beurlaubten Militär⸗Ober⸗Pfarrers des TV. Armee Korps nach Straßburg, Grun⸗ wald, Div. el, von der 35. Div. in Graudenz, zur Wahr⸗ nehmung der Div; Pfarrstelle bei der 14. Div. nach Düsseldorf, — kommandiert. Beide Kommandos sind einer Versetzung gleich zu erachten.
Beamte der Militär-Justizverwaltung.
Durch Allerhöchste Ordre. 20. Dezember. Daudt, Ober⸗Kriegsgerichtsrath vom II. zum XVI. Armee-Korps verfetzt.
Durch Allerhöchste Bestallungen. 20. Dezember. Riese, Reuscher, Lr. Mörler, Kriegsgerichtsräthe beim Gen. Kommando V. Armee⸗Korps bezw. bei der 5. Div. und beim Gen. Kommando IX. Armee⸗Korps, der Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten verliehen.
31. Dezember. Schwarze, früher Ober -Landesgerichtsrath, Winter, früher elsaß- lothring. Amtsgerichtsrath, Scheer, früher Amtsgerichtsrath, zu Ober ⸗Kriegsgerichtsräthen, unter Verleihung des Stellenranges der dritten Klasse der höheren Probinzialbeamten, Henschen, Ott, frühere Landgerichtsräthe, zu Sber-Kriegsgerichts—⸗ räthen, Cellarius, früher Amtsgerichtsrath, Dr. v. der Horst, früher Großherzoglich oldenburgischer Amts -Assessor, Hotten⸗ dorff, früher Amtsgerichtsrath, Dr. Ernst, früher Staatsanwalt, Becker, früher elsaß⸗Uothring. Amtsgerichtsrath, Richarz, früher Amtsrichter, zu Kriegsgerichtsräthen, ünter Verleihung des Stellen⸗ ranges der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten, Schlott, früher Amtsrichter, Mayer, früher elsaß othring. Amtsrichter, Bergmann, Ziemer, frühere Amtsrichter, Ru mp, früher Königk. bayer. Amtsrichter, Schroeder, Bolt, frühere mtsrichter,
hilippi, hr. Kauenhowen, frühere Staatsanwälte, Walther, üher Amtsrichter, Leuthaus, früher Staatsanwalt, v. Hillner, rüher Amtsrichter, Dr Grünwald, früher Landrichter, Martins, früher Stadtrath, Elsner v. Gronow, früher Amtsrichter, Kühne, früher Ober Bürgermeister, Schulze, früher Amtsrichter, Platenius, früher Großherzogl. bad. Amtsrichter, Fnappmever, früher Staatsanwalt, Dr. Lehmann, früher Amtsrichter, Tschierschke, früher Landrichter, Mahnkopf, früher Amtsrichter, Dr. Heß, früher Großherzogl. hess. Amtsrichler, Brendel, früher Amtsrichter, Hecker, früher Königl. bayer. Amtsanwalt, zu Kriegs⸗ gerichtsrathen, — ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 31. De zem ber. Den obengenannten Ober⸗Kriegs- und Kriegsgerichtsräthen, die in der Stellenbesetzung bei den preußischen Militargerichtsstellen“ Militar⸗ Wochenblatt Nr. 2 1900) aufgeführten Dienststellen, mit deren Wahrnehmung sie bisher beauftragt waren, nunnwhr mit der Maßgabe endgültig übertragen, daß Kriegsgerichtsrath Leut haus vom Gouvernement Straßburg i. E. zur 31. Div. übertritt. Burger, Gerichts-Assessor, beauftragt mit Wahrnehmung einer Kriegsgerichts⸗ rathsstelle bei der 31. Div., dem Gouvernement Straßburg 1. E. zu gleichem Zwecke überwiesen.
Beamte der Militär-Verwaltung. e s 2 is 8. De⸗
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„Dezember. Dr. Saljzmann, Kerps⸗Stabsapotheler des
de⸗Korps, auf seinen Antrag mit Pension vom 1. Februar 1960 ab in den Ruhestand versetzt.
15. Dezember. Prießnitz, Intend. Registrator, von der Intend. des VI. zu der des VIII. Armee - Korps, Schönfelder, Intend. Bureau-Diatar, ven der Intend des XVf. zu der des VI. Armee⸗Korps, We ber, Proviantamts-Kontroleur in Weißenfels, zum 1. Januar 1901 nach Torgau, versetzt. Glasomerskny, Unter⸗Roßarzt vom 3. Garde⸗Ulan. Regt.,, Kettner, Unter ⸗Rosarjt vom Hus. Regt. Kaiser Nikolaus IJ. von Rußland (1. West⸗ falischesz Nr. 8, zu Roßärzten, Kennel, Schuhmacher, Herschel, Krüger, Karger, Müller, Rettig, Rofenplenter, Dien sch, Graulich, Simreth, Bre. Simader, Rie thus, Feldhofen, Köhler, Baͤͤ t Niemer, Gerte, Kurschat, Sa s se, Unter⸗Roßärzte der Res. Beye, Unter ⸗Veterinär der Ref.
zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Pilwat, Reßarzt vom Braunschweig. Huf. Regt. Nr. 7, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 37, Stahn, Roßarjt vom Hus. Regt. Kaiser Ritolaus JII. von Rußland (1. Westfäl.! Nr. 8. zum 1. Großherzogl. mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, — versetzt.
19. Dezember. Pilz, Kors⸗Roßarzt bei dem Gen. Kommando I. Armee-Korps. König, Korrvs⸗Roßarzt bei dem Gen. Kommando XI. Armee⸗Korps, — gegenseitig versetzt.
X. De em ber. Dr. Nothnagel, Kows⸗Stabsapotheler des IV. Armee-Korps, vom 1. Februar 1901 ab zum Garde Korps ver⸗ setzt. Sig walt, Garn. Apotheker in Metz, vom 1. Februar 190 ab mit Wahrnehmung der Geschäfte des Korrps⸗Stabsapothelers beim IV. Armee⸗Korps beauftragt. MültTler, Hempel, Nit sche, Hahnke, Intend. Sekret. von den Intendanturen der 2. bezw. 37. 5. und 6. Div. ju denen des Garde⸗Korps bezw. VII., XI. und 1III. Armee⸗Korps, Margugrd, Fiedler, Seiffert, Machnig, Singmann, Intend. Setretãte von den Intendanturen des IV. bejw., V., VI. Armee-Korps, der 12. Div. und des VII. Armee Korps, zu denen der 37. Div beiw. des III. Armee-Korps, der 18. Dir., des V. und
Armee Korps. Müller, Rechnungsrath, Tiebert, Kühn⸗
Panitz, Intend. Sefretãre von den Intendanturen der d. Hejm. des VIII. VII. und IX. Armee Aorpe, zu denen des VIil. zw. XVII.. IV. und XVI. Armee⸗-Kers, Giene, Hoppe, Schultz, atend. Sekretäre ven den Intendantnren der 18. Div. bezw. des XI. und
Armee⸗Kerpe, zu denen des XVI. Armee-Korps bezw. der
Div. und des XVII. Armee ewe, Pu blemann, Rechnungs— rath, Tunz, Kowitz, Intend. Sefretäre von den Intendanturen des TV. beim. XVI. und XVI. Armec⸗-KR org, zu denen des 11. bezw. XVUi. Armec-Kers und er militärischen Institute, Eickhoff, Schreiber, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des XXII. Armee-Korms bejw. der militärischen Institute, zu denen des XV. bejw. XVI. Armec-Kerrs, — jum J. April 1901 versetzt.
22. Deje m ber. Die Oberlehrer: Strauch, Dr. Stroh⸗ meyer bei der Fauyt Kadettenanstalt, Binting, Erdmann beim
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Kadettenha anienstein bezw. Bensberg, Dr. Paape, Snethl beim Kadetten in Dr. k . ö .
. Ur. Eisenhardt beim Kadettenhaufe Naumburg a. S,
auf ihren Antrag zum 1. April 1901 aus dem Dienst des Kadetten⸗ Korps entlassen. Bensel, Professor und Studienrath beim KLadettenhause. Bensberg, zum Kadettenhause Plön, Dr. Hartung, Aberlehrer bei der Haupt- Nadettenanstalt, um Kadetten . Bensberg, Dr. Reich, Dr. Borkowsky, Dr. Schirdewahn,
lehrer beim Kadettenhause Plön bezw. Naumburg a. S. und;
Köslin zur Haupt- Kadettenanstalt, Sch ou bye, Dr, Burckhardt, Oberlehrer beim Kadettenhause Sranienstein bezw. bei der Haupt⸗ Kadettenanstalt, zum Kadettenhause Naumburg a. S., Dr. Gräfen- han, Professor bei der Haupt-Kadettenanstalt, zum Kadettenhause Karlsruhe, — sämmtlich zum 1. April 1901 versetzt. Nim sch, Kalkulator in der Naturalfontrole des Kriegs⸗Ministeriums, der Charakter als Geheimer Kalkulator verliehen.
23. Dezember. Höpner, Fron höfer, Remontedepot⸗ Administratoren und Ober Inspektoren zu Wehrse bezw. Pr. Mark, der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann verliehen.
24. Dezember. Tiller, Brédan, Gerichts⸗Referendare, zu Intend. Referendaren ernannt und vom J. Januar 1901 ab den In—⸗ tendanturen des VI. bezw. XI. Armee⸗Korps überwiesen.
28. Dezember. Heinrich, Intend. Registrator, von der Intend. des VIII. Armee-Korps zu der des XXI. Armee⸗Korps, Steen beck, Intend. Sekretär, won der Intend. der 14. Div. zu der des VII. Armee-Korps, Leistikow, Intend. Bureau⸗Diätar, von der Intend. der 13. zu der 14. Div., — zum 1. April 1961 versetzt.
29. De zem ber. Schroeder, Zahlmstr. Aspir,, zum Kassen⸗ Sekretär, Breitwieser, ehemal. Sergeant, zum Kanzlei⸗Sekretär, — beide bei der Haupt⸗Kadettenanstalt ernannt.
30. Dezember. Tau bert, Hauptm. der Res., bisher Hauptm. im Westpr. Feld Art. Regt. Nr. 16, Jie gler, Schmidt, BVberlts⸗ der Res., bisher Oberlts. im Pion. Bat. Nr. 18 bezw. im Bad. Fuß— Art. Regt. Nr. 14, — unter Ueberweisung zu den Korps⸗Intendanturen des XI. bezw. VI. und VII. Armee-Korps, zu etatsmäß. Intend. Assessoren ernannt.
31. Dezember. Schirrmann, Zahlmstr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
4. Janugr. Krippendorf, Ober⸗Zahlmstr. vom Schleswig- Holstein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 9, auf seinen Antrag zum 1. Mril 1961 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Ostasiatisches Expeditionskorps.
Neues Palais, 5. Januar. Vom Kriegslazareth-Personal des Ostasiatischen Expeditionskorps versetzt: Dr. Drefcher, Stabsarzt, zum Kommando des Expeditionskorps, Dr. Alenstiel, Assist. Arzt, zum Ostasiat. Pion. Bat,, Dr. Peters, Assist. Arzt, zum Feld- lazareth Nr. 2.
Dentscher Reichstag.
23. Sitzung vom 11. Januar 1901. 1 Uhr.
Zur ersten Berathung steht zunächst der folgende, von den Abgg. Niß ler und Genossen (d. kons.) eingebrachte Gesetz⸗ entwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend den Reichs-Invalidenfonds. Der Gesetzentwurf lautet:
Artikel J.
Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1895, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, wird aufgehoben und durch folgenden Absatz ersetzt:
Behufs Gewährung von Beihilfen an solche Personen des Unteroffiziers⸗ und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche an dem Feldzuge 1870 71 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Antheil genommen haben und deren Erwerbsfähigkeit infolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist (vgl Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 §5 5 Abf. Uh, soweit sie unterstützungsbedürftig sind und auf diese Unterstützung Anspruch erheben;
Artikel II.
Artikel J tritt mit dem 1. April 1901 in Kraft.
Ferner beantragt der Abg. Nißler:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür sorgen zu wollen, daß die durch den Gesetzentwurf erforderlichen Mittel eventuell durch einen Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für 1901 bereitgestellt werden.
Abg. Nißler: Es sind noch eine große Anzahl von Veteranen aus den drei Kriegen von 1861 bis 1870 71 vorhanden, welche bisher keine Wohlthat durch eine besondere . aus dem Invalidenfonds genießen, obwohl sie unterstützungsbedürftig und er— werbsunfähig geworden sind. Die außerordentlichen gesetzlichen Schritte, welche vor einigen Jahren erfolgt sind, haben nicht entfernt dem bestehenden Bedürfniß abgeholfen. Auch unser Antrag kommt dem Bedürfniß nicht völlig entgegen, aber wir haben nur eine solche minimale Forderung gestellt, weil wir wissen, daß, wenn wir mehr fordern, wir erst recht keine Anssicht haben, damit durchzudringen. Wir wollen darauf hinwirken, daß die bisherige Praxis verlassen wird, wonach der Nach⸗ weis der dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit erbracht werden muß. Der ist sehr schwer zu führen; die Schwierigkeiten, das betreffende ärztliche Zeugniß zu erlangen, sind zu groß. Die Verbesserung der äußeren Lage der Veteranen hat der Reichstag wiederholt einstimmig als nothwendig hingestellt; mag er auch heute abermals sein Votum in diesem Sinne abgeben. Derjenige Veteran, der nicht mehr ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns verdient, muß die Beihilfe von L0 M bekommen. 120 M ist als Ehrensold eine sehr geringe Summe, aber wir haben im Durchschnitt mit Leuten zu rechnen, denen diese Beihilfe eine sehr wesentliche und willkommene Unterstützung zur Fristung ihres Daseins ist. Ich bitte um Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission.
Abg. Speck (Zentr.): Der ganze Reichstag hat wiederholt seinen ernsten Willen dahin kundgegeben, daß den Kriegstheilnehmern ihr trauriges Loos nach Kraften erleichtert werden soll. In dem edlen Wettstreit der Parteien sind auch meine Freunde nicht zurück⸗ geblieben. Wir haben sämmtlichen bezüglichen Initiativanträgen zu⸗ gestimmt, welche die Erfüllung dieser Ehrenpflicht des Reichs be= zweckten. Der Inhalt des vorgelegten Antrags will, daß in Jukunft nicht dauernde völlige Erwerbsunfahigkeit, sondern die unter J herab⸗ gegangene Erwerbsfahigleit zur Vorbedingung für die Gewährung der Beihilfe gemacht werde. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Aende⸗ rung eine erhebliche finanzielle Belastung für das Reich zur Folge haben wird; die Prüfung in der Budgetkommissien ist alfo unum⸗ gãnglich.
Abg. Dr. Arendt (Ry): Mit der Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission bin ich einverstanden; es wird sich dort Gelegenheit finden, auch die Frage des Nachweises der Berechtigung zur Nachsuchung der Unterstützung zu erörtern; es wird weiter zu untersuchen sein, Cb der Ausrrück hilfebedürftig⸗ oder unterstützunge— bedürftig! ausreicht; und es wird endlich Abhilfe dagegen zu suchen sein, daß auch die bereits als berechtigt anerkannten Veteranen mit ihren Ansprüchen lediglich deshalb zurückgewiesen worden sind, weil der zur Verfügung stebende Fonds erschöpft ist. Wir müssen die sonderbare Wahrnehmung machen, daß in dem gegenwärtigen Etat trotz dieses Thatbestandes der Fonds von
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die für 1899 galt, Reichstage ahr angenommenen M. die edürftigen also ei — d K
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war, die i , ten; die Knauserei Anträge bleibt e unterstützungsbedürfti „würde völlig ausreichen, wenn er von der V waltung so gehandhabt würde, wie es wünschenswerth und nöthig is
meindeborstände von oben erhalten haben, nicht der Fall. In an Instruktionen ist der Ausdruck „hilfsbedürftig“ und unterstutzung?
bedürftig. verstärkt worden in „abfolut unterstützungö⸗ bezw. hilt.
bedürftig“. Es muß durchaus auf eine einheitliche Instruktion ge⸗
drungen werden, die sich streng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnn.
Wenn diese Frage nicht in dieser Session gelöft wird, sehe ich möͤh genöthigt, gegen den Bau der ostafrikanischen Zentralbahn zu stimmen, die, so wichtig sie ist, hinter der Lösung dieser Ehrenfrage zurck stehen muß.
Abg. Graf von Oriola (ul.): Als das Gesetz von 1895 hier eingebracht werden war, führte Graf Posadowsty aus, daß jent uch solchen bedürftigen Kriegstheilnehmern eine Beihilfe gewährt wenn solle, welche eine Schädigung infolge der Theilnahme am Kriege niht beweisen können; insbesondere habe die Militärverwaltung das höht Interesse, daß derartige Theilnehmer am Kriege nicht der öffentlichen Armenpflege anheimfallen, auch die eventuelle Nothwendigkeit, für diesen Zweck höhere Beträge flüssig zu machen, dürfe davon nicht ab= schrecken. So die Reichsregierung damals. Der Reiche, hat einstimmig den Reichskanzler ersucht, Die Mittel, welche zur Gewährung der Beihilfe von 120 6 an alle anerkannten Veteranen etwa mehr erforderlich sein sollten, durch einen Nachtrag Etat für 1898 zu fordern. Der Nachtrags-Etat ist nicht gekommen, aber im Jahre, 1899 kam dann das heute noch geltende. Gesetz, welches den Kreis der zu berücksichtigenden Kriegstheilnehmer etwaz erweiterte. Inzwischen ist die Jahl der Berechtigten wiederum gewachsen, aber der Fonds ist erschöpft und die Leute werden immer wieder vertröstet. Das kann nicht so weiter gehen. Darum begrüße ich den Antrag Nißler, der sich dem von Herrn Hitze und mir stets vertretenen Standpunkt anschließt, mit Freude. Daß die Aerzte in sehr vielen Fällen das Jeugniß der völligen Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betreffende überhaupt nichts mehr verdienen kann, versagen, geschieht pflichtgemäß; darum muß diese harte Bedingung gemildert werden. Leider fteht in dem fonst so schätzenswerthen Antrag Nißler nicht das durchaus nöthige Wort »sofort“‘. In diesem Punkte wird ihm ebenfalls in der Kommiffion nach⸗ zuhelfen sein. Es braucht ja übrigens durchaus nicht der Invalidenfonde unter allen Umständen herangezogen zu werden; man kann auch einen besonderen Fonds schaffen, der den Kriegstheilnehmern, den Nichtinvaliden, zu gute kommt. Die Untersuchung über die Berechtigung zum Empfang der Beihilfe wird gewiß sehr schwierig sein. Aber das Verlangen des Jach weises der absoluten Unterstützungsbedürftigkeit, der vorausseßt. daß die Leute völlig zu Bettlern geworden sein müssen, geht ent, schieden zu weit. Wir dürfen uns übrigens nicht einbilden, wenn nir für die Kriegstheilnehmer etwas thun, daß dann auch schon irgend den schweren Mängeln abgeholfen wäre, welche der Versorgung Mn Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen, welche der ganzen Minn Pensionsgesetzgebung anhaften; in allen diesen Beziehungen habe nn noch viele alte Sünden gut zu machen. Vergessen wir der Inna nicht: sonst möchte aus unserer Zustimmnng zu diesem Antrag chr herauskommen, was der Reichstag nicht, und was vor allem b nicht will.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs ⸗Schaßam Plath: Meine Herren, ich bin nicht in der Lage, Ihnen über di Stellungnahme der verbündeten Regierungen eine Mittheilung n machen; denn es entspricht nicht der Üebung, daß die verbündeten Re gierungen zu Initiativanträgen dieses hohen Hauses Beschlüsse fassen vor der Verhandlung des Antrags. Auch die Mitglieder des Bundes— raths oder Vorsteher der obersten Reichsbehörde wären hierzu nicht in stande gewesen, umsoweniger als nach der Meinung des Herrn Antrag stellers selber und auch der Mehrzahl der Redner die Vorlage nech nicht ausgereift ist und zunächst noch der Vorberathung in der Budget— kemmission des hohen Hauses bedarf. Als meine Aufgabe würde ich es nur betrachten können, etwa in den Akten des Schatzamte befindliches Material dem hohen Hause auf Wunsch zu unterbreiten, welches dienlich wäre, zur richtigen Beurtheilung der Sache be zutragen, und sonstige thatsächliche Auskunft zu ertheilen. Ich glaure mich aber im allgemeinen durch die Thatfache für entbunden, daß alle bisher zu Worte gekommenen Redner die Ueberweisung der Verlage Aan die. Budgetkommission beantragt haben und hier wobl der Ort sein wird, auf Spezialitäten einzugehen. Nur in einigen Punkten möchte ich schon jetzt den Anfragen, die von ein elne der Herren Redner gestellt sind, entsprechen, soweit es moglich ist. Es ist gefragt worden, eb die Jahl derjenigen, die war als nach dem Gesetze Unterstützungsberechtigte anerkannt sind aber wegen Mangels an Mitteln noch nicht haben zum Genusse de Beihilfe gelangen können, seit der Normierung des Bedarfs anf 1080 000 M gewachsen ist, und da kann ich mittheilen, daß am 1. April 1909 also am Schlusse des Rechnungejahres 1899). über e 31 C600 zur Perzextion gekommenen Empfänger von Beihilfen ne 2788 unbefriedigt gebliebene, aber anerkannte Anwärter vorhanden waren. Es liegt Grund zu der Annahme vor, daß gegenwärtig du Zahl noch erheblich gestiegen ist. Wir haben zwar noch keine nahen Nachrichten darüber; aber wenn ein Beispiel signifikant ist, so kam ich mittheilen, daß in einem Bundesstaat, in welchem zu dem dachten Termine noch 14 unbefriedigte Anwärter vorhanden wan in nmvischen die Zahl auf 41 gestiegen ist. Nun ist auch bezüglich? bis berigen Anwendung des Besetzeßs vom Jahre 5h, mißbilligend wähnt werden, daß bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit die hörden sehr hart verfahren seien. Soweit Reichsbebörden bethenn sind bei der Ausführung des Gesetzes, kann diesen ein Vorwurf m ö gemacht werden; denn die Ausführung des Gesetzes, insbeson dene 1 Anerkennung, der Verechtigung zum Empsaug von Beihilfen lediglich Sache der Bundesstaaten, wie die Herren schon aus . Fassung. des Gtaterispositips entnehmen wollen: An * Bundesstaaten und an Elsaß-Loethringen zur Gewährung 34 Beihilfen! u. s. w. Auch der ganzen Struftur des Geck liegt die Voraussetzung zu Grunde, daß, die Rei mit der Anerkennung im einzelnen Falle nichts zu thun daß das Sache der Landesbehörden ist. Wenn nun die Lande in dieser Beziehung streng verfahren sind, so tragen nicht sie, son
aber das ist bei den Instruktionen, welche die Landräthe und Ge
ld; denn im Gesetz 85 es ausdrücklich: . ilfen an solche Personen des Unter⸗ inschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche dzügen ehrenvoll Antheil, genommen haben und sich wegen uernde . Erwerbsunfähigkeit in unterstützungsbedürftiger ge befinden. So lange diese Bestimmung des Gefetzes nicht einer
derung unterzogen ist, können selbstverständlich Beihilfen nicht anders währt werden, als wenn die Vorgussetzungen des Gesetzes im einzelnen all als erfüllt auzusehen sind, Nun hat auch beim Erlaß des Ge⸗ etzß:. und der letzte Herr Vorredner ist auch auf die Entstehungs⸗ eshichte des Gesetzes eingegangen — die Absicht obgewaltet, keines⸗ wegs , hilfsbedürftige Kriegstheilnehmer mit dieser Beihilfe n bedenken. Das ist schon daraus ersichtlich, daß ursprünglich folche Beihilfen nur sollten gewährt werden können in Grenzen der
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Jinsen des für die Sicherstellung der gesetzlichen Verwendungs— Zinse 9
zwecke des Reich; Invalidenfonds;. entbehrlichen Aktiv= ßestandes. Diese Beschränkung, welche durch die Zinsen des entbehrlichen Aktivbestandes gegeben war, ist erst durch Gesetz vom 1. Juli 1899 aufgehoben worden, und erst dieser Umstand hat überhaupt die Möglichkeit gegeben, über den ursprüglich normierten Bedarf hinauszugehen und den Fonds auf seine jetzige Höhe zu bringen. Soweit die Reichsberwaltung bei der Aus— ährung des Gesetzes betheiligt war, ist der Versuch gemacht worden, durch allgemeine Ausführungsbestimmungen die einheitliche Anwendung des Gesetzes möglichst zu sichern. Indessen mußte bald von diesem Versuch Abstand genommen werden, weil, wie auch schon in der Digkussion hervorgehoben worden ist, die thatsachlichen Verhältnisse in den verschiedenen Theilen unseres Vaterlandes zu verschieden liegen, als daß sich allgemeine Regeln über die Frage der Unterstützungsbedürftigkeit aufstellen ließen. In den Großstädten, in Hamburg, Bremen, Berlin, werden die Verhältnisse anz anders liegen als auf dem Lande, namentlich in den östlichen Provinzen. Soweit das Gesetz es irgend gestattet, ist den aus⸗ ührenden Behörden das thunlichste Wohlwollen bei der Beurtheilung der Fälle anheimgegeben worden. Ich kann mich zunächst auf diese Ausführungen beschränken und es als selbstverständlich bezeichnen, daß alles statistische Material, welches von der Budgetkommission verlangt werden wird, seitens der dabei betheiligten Reichsbehörden, soweit es irgend möglich ist, zur Verfügung gestellt werden wird.
Abg. von Vollmar (Sog): Wir finden den Antrag viel zu be⸗ scheiden und bedauern ebenfalls, daß der Bundesrath bei dieser wichtigen Sache so schwach vertreten ist. Die Frage scheint den Herren wenig Kopfschmerzen zu machen, sonst wären fie sicher nicht allein durch einen Herrn vertreten, der uns hier zwar eine Auskunft eben, aber nicht bestimmte Stellung nehmen kann. Es giebt be— i lte Dinge, die unter allen Umständen geregelt werden müssen. Es ist eine . für das große Deutsche Reich, das jetzt in allen Welttheilen mitreden will, daß es nicht einmal die Mittel zur Verfügung hat, um eine Art Ehrenschuld einzulösen. Wir hören doch sonst hier vom Bundesrathstische in hohen Tönen von nationaler Würde reden. Wie oft hat man bei dem jetzigen chinesischen Aben—⸗ teuer von den braven Söhnen des Vaterlandes gesprochen, die in China unsere Ehre vertheidigen, und denen man deshalb dankbar sein müsse. Ist die Sache erst vorbei, dann wird man si kaum noch darum bekümmern. Wenn wir die Reichsregierung nicht so verwöhnt hätten, würden wir kaum so, wie es geschieht, behandelt werden. Sie müssen die Regierung zwingen! Thun Sie das nicht, dann müssen Sie sich eben gefallen lassen, daß nichts Durchgreifendes geschieht. Wir unsererseits haben bisher die Rechte der hilfsbedürftigen Kriegstheil⸗ nehmer immer vertreten und werden es auch fernerhin thun. Wir haben schon früher bezügliche Anträge gestellt, denen aber leider nicht entsprochen worden ist. Diesmal können wir nur die schleunigste Er⸗ ledigung des vorliegenden Antrags in einer Fassung empfehlen, die noch eine größere Unterstützung bei allen Hilfsbedürfligen gestattet.
Abg. Schre mpf (d. kons.): Die verbündeten Regierungen haben in dieser brennenden Frage nicht die Initiative ergriffen, fondern sich von Schtitt zu Schritt schieben lassen, ein Zustand, den ich aufs höchste bedauere. Der Antrag Nißler soll nichts weiter fein als ein erneuter kräftiger Appell an die verbündeten Regierungen, endlich aus ihrer Passivität herauszutreten. Wir haben es hier mit der letzten offenen unde aus dem Kriege zu thun, die endlich geschlossen werden muß. Die Zahl der Kriegstheilnehmer, die als be⸗ rechtigt zum Bezuge des Ehrensoldes anerkannt sind, ist also jetzt auf 36 788 angewachsen, von denen 2788 noch immer auf die Unterstützung warten. Daß die Zahl noch weiter wachsen wird, versteht sich von selbst. Es ist außerordentlich wenig gewonnen, wenn der Kommissar sagt, man habe den Bundes— regierungen das größte Wohlwollen gegen die betreffenden Bewerber . estellt. Nachdem der Reichstag abermals in voller Einstimmig— teit unseren Antrag empfohlen hat, hoffe ich, daß die erforderlichen Schritte von den verbündeten Regierungen schon in der Kommission gethan werden. Es ist ein ganz erbauliches Schauspiel, daß sie sich einem so einmüthigen wiederbolten Verlangen des Reichstages an— dauernd widersetzen.
Geheimer Ober⸗Negierungsrath Plath: Ich bin von dem Vor— redner mißberstanden worden; ich habe die mir in den Mund gelegte Aeußerung nicht in dieser Form gethan.
Abg. Prinz zu Schönaich-⸗Carolath (n): Der Antrag läßt die Frage des Zivilversorgungsscheins und die Belassung der Militär pension neben dem Gehalt der Staatsbeamten unberücksichtigt. Im Lande fragt man nicht nach der CJompetenz des Reichs und der Einzel. staaten; man verlangt Recht, nicht Gnade für die Invaliden. Was bedenten die zwei Millionen Mehrausgaben für diesen Zweck bei einem Milliarden Etat im Reich und bei dem guten Finanzstande in Preußen? Wenn für kostspielige Bauzwecke u. f. w. Geld vorhanden ist, welchen Findruck muß es im Lande machen, daß für die Invaliden nicht ein⸗ mah ein paar Millionen übrig sind? Der Antrag Arendt, jenen Veteranen, die schon notiert sind, die T0 0 zu? geben, ist mir gigentlich noch sympathischer als der Antrag Nißler, weil er sofort Abhilfe schafft. Der jetzige Justand ist einfach unhaltbar. Die Frage, was „erwerbsunfähig“ ist, sollte in der Kommission eingehend geprüft werden. Wie sollen die Leute den strikten Nachweis führen, daß ihr Leiden in ursächlichem Zusammenhang mit den Strapazen des Felt . stebt? Die kleinliche Beurtheilung solcher Fälle kann nur dazu Litragen, die Zahl der Verbitterten und Min ber nigen zu vermehren. Sache des Kriegs Ministers ist es, für baldiglte Abhilfe Sorge zu tragen. Oder will man damit so lange warten, bis der letzte Invalide ins Grab gesunken ist?
Abg. Werner (Reformp.): Wie oft haben wir der Regierung diese Sache ang Herz gelegt! Heute hat uns die Regierung einen Vertreter hergeschickt, deffen bureaukratische Ausführungen im Lande kein Verständniß finden werden. Ich möchte den Jnvaliden gern mehr als 120 M geben, die nicht einmal für die ländlichen Verhalt⸗ nisse ausreichen; aber wie kann man I60 verlangen, wenn sogar ene geringe Summe nicht allen Invaliden zu tbeil wird? Die In— baliden müssen den Glauben an die Gerechtigkeit des Vaterlandes bderlieren, wenn man sie wie Bettler der Armenfürsorge preisgiebt.
ir werden nicht aufhören, immer aufs neue diese Forderung zu stellen, bis sie erfüllt ist.
Abg. Hoffmann-Hall (8. Volksp.): Wenn die Regierung diese berechtigte Forderung nicht erfüllt, so bleibt uns nichts übrig, als andere, nicht absolut nothwendige Ausgaben abzulehnen. Die Er— itterung. der Invaliden kann nicht mehr zurückgehalien werden. Treten sie mit ihren Wünschen hervor, so wird die Zahl der In— validen, von denen der Regierungsvertreter sprach, und deren aner— kannte Forderung unberücksichtigt geblieben ist, woch ganz erheblich wachsen.
Abg. Dr. Pach nicke (fr. Vgg.): Es sind heute gegen die Re— erung sehr harte Worte gefallen, segar von der rechten Seite. offentlich nimmt die Regierung daraufhin eine andere Haltung ein. eschiebt dies nicht, so sollten wir sie selbst mit ciner Forderung vor
lternative stellen: annehmen oder ablehnen.
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Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Schrempf (d. kons) und dem Schlußwort des Antragstellers werden die An— träge Nißler einstimmig der Budgeikommission überwiesen.
Es folgt die erste Lesung des von den Abgg. Albrecht und Gen. (Soz) eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Gewerbegerichte, welcher die Einrichtung dieser Gerichte obligatorisch machen und ihre Kompetenz auf alle aus dem Arbeits⸗ verhältniß entstehenden Streitigkeiten für alle in Fabriken, Bewerbebetrieben, im Bergbau, in der Land- und Forstwirth⸗ schaft, im Handel und Verkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen ausdehnen, sowie das Wahlrecht auf das vollendete 21. Jahr herabsetzen nd das aktive und passive Wahlrecht auch den Frauen verleihen will.
In Verbindung damit wird berathen die von den Abgg. Trimborn und Genossen (Zentr. beantragte Novelle zu demselben Gesetz, wonach in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Errichtung eines Gewerbegerichts auf Antrag betheiligter Arbeitgeber oder Arbeiter obligatorisch zu erfolgen haben soll, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte in mehrfacher Beziehung erweitert werden soll und die Bestim— mungen über das Wahlverfahren und die Funktionen der Ge— werbegerichte geändert werden sollen.
Mit der Berathung wird ferner verbunden ein von den Abg. Dr. Hitze (Zentr., Frhr. Heyl zu Herrnsheim (nl. ), Bassermann (ul, Münch⸗Ferber (nl), Trimborn und Wattendorff (Zentr.) eingebrachter Antrag,
die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1) für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetz⸗ lich Bestimmungen über die Formen herbeizuführen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen der Regierung befähigt werden; 2), insbesondere in Erwägung darüber einzutreten, in welcher Weise durch eine weitere gesetzliche Ausgestaltung der Ge— werbegerichte unter besonderer Berücksichtigung der § 9 Bildung von Abtheilungen: Fabrik, Handwerk, Hausindustrie, 61 bis 65 (Einigungsamt) und 70 (Gutachten und Anträge) des Gesetzes vom 29. Juli 1890 betreffend die Gewerbegerichte, ein Weg zu dem vor— stehend bezeichneten Ziele sich bietet.“
Abg. Tutzauer (Soz.). weist zur Begründung des Antrages Albrecht und Genossen auf die, früheren Verhandlungen Über die . träge hin. Mit dem jetzigen Gewerbegerichtsgesetz feien die Arbeiter nicht zufrieden. Die schwächere Betheiligung an' den Wahlen zum Gewerbegericht, namentlich in Berlin, beweise, daß das Interesse der Arbeiter an diesen Gerichten beträchtlich nachgelassen habe. Das sei sehr bedauerlich, da die Gewerbegerichte an sich gut seien. Der Antrag des Zentrums (Trimborn) gehe nicht weit genug. Gewerbegerichte müßten für alle Arbeiter errichtet werden, nicht nur für Gemeinden mit mehr
als 20 000 Einwohnern. Der Antrag seiner (des Redners) Partei fordere deshalb die obligatorische Einrichtung von Gewerbegerichten für alle in Gewerbe, Bergbau, in Land- und Forstwirthschaft, Fischerei, in Handel und Verkehr und im Gesindedienst beschäftigten Perfonen— In Desterreich habe sich die Unterstellung der Handlungsgehilfen unter das Gewerbegericht sehr gut bewährt, und bei der endgültigen Annahme des neuen deutschen Handelsgesetzbuchs habe der Reichstag selbst in einer Resolution den Bundesrath ersucht, thunlichft bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach zur Entscheidung von Streitig⸗ keiten zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen kaufmännische Schiedsgerichte errichtet, werden. Es liege ja auch ein Antrag von nationalliberaler Seite vor, der bei den bestehenden Gewerbe⸗ Erichten besondere Jammern für Handlungsgehilfen errichten wolle. Der Antrag seiner Partei erweitere die Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte nicht unerheblich. Die Gewerbegerichte sollten zuständig sein für alle Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeits— verhältniß folgenden Verpflichtungen und Entschädigungsansprüche, über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuchs oder Zeug— nisses ꝛc. Wenn sein Antrag vorschlage, das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten auch den Frauen zu ertheilen, so entspreche dies der Gerechtigkeit. Die zahlreichen Arbeiterinnen hätten ein lebhaftes Interesse daran, im Gewerbegericht vertreten zu sein.
Den Antrag des Zentrums begründet der
Abg. Trimborn: Der Antrag stimme überein mit einem Beschluß der vorjährigen Kommission, welcher die Anträge, be— treffend die Gewerbegerichte, überwiesen worden seien. Seine Partei⸗ genossen beschränkten sich darauf, in Uebereinstimmung mit der vor— jährigen Kommission, die Errichtung von Gewerbegerichten nur für Gemeinden mit mehr als 20 069 Einwohnern obligatorisch zu machen. Das sei leichter durchführbar als der Vorschlag der Sozialdemokraten, für alle Arbeiter Gewerbegerichte zu errichten. Persönlich sei er auch für Ausdehnung der Ge— werbegerichte auf die Handlungsgehilfen. Sein Antrag wolle die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf Entschädigungsansprüche aus widerrechtlichen Eintragungen in Arbeitsbücher, Jeugnisse. Kranken kassenbücher und Quittungskarten, sowie auf Streitigkeiten wegen widerrechtlicher Vorenthaltung dieser Papiere ausdehnen und beseitige damit Lücken des Gesetzes, die sich in der Praxis herausgestellt hätten. Eine Verbesserung enthalte sein Antrag insofern, als behufs Verbesserung des Wahlverfahrens eine geordnete Aufstellung der Wählerlisten vorgeschlagen werde. Diese Neuerung sei auch von den Sozialdemokraten in ihren Antrag aufgenommen worden. Im übrigen hoffe er, daß einige Vorschläge im sozial demokratischen Antrage über die Zuständigkeit der Gewerbegerichte in den Kommissionsbeschluß übergehen würden. Seiner Partei komme es im wesentlichen darauf an, die schiedsgerichtliche Thätigkeit der Gewerbegerichte zu erweitern. Zu dem Zwecke werde durch seinen Antrag die Berufung des Einigungsamts erleichtert und dem Vor— sitzenden desselben die Befugniß ertheilt., für den Fall des Nicht- erscheinens einer geladenen Partei eine Geldstrafe bis zu 100 416 an—⸗ zudrohen. Redner empfiehlt des weiteren, was in keinem Antrag vorgeschlagen werden sei, auch eine Erweiterung der örtlichen Zu— ständigkeit der Gewerbegerichte.
Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen Schluß gegen 5i/ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. Fort⸗ seßung der zweiten Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1501).
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Betriebsergebnisse der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbabnen im Jahre 1899, 1900. 1.
Nach dem beiden Häusern des Landtags zugegangenen amtlichen Bericht betrug die Bahnlänge der vereinigten preußischen und hessischen vollspurigen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Staatseisenbahnen am 1. April 1900 30 170,6) km (gegen 29 785,15 km am 1. April 1819), und zwar hatte der preußische Stagtseisenbahnbesitz — ohne die schmalspurigen (243. G66 km) und die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten vollspurigen Strecken (29h, tz km), ferner ohne den preußischen Antheil (8 2 km) an der Main⸗ Neckarbahn und die Wilkelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn (52, 38 km)
eine Bahnlänge von 29 219 39 (im Vorjahre 28 837,26) km, der bessische eine solche von gol a9 lim Vorjahre Nis, 19) km. Von dem Gesammtnetz der preußisch hessischen Betriebsgemeinschaft sind Haupteisenbaßnen 195887,Sꝰ km oder 6624 o (davon
712,89 lim in hessischem Besitz, Nebeneisenbahnen 10 182,87 km.
oder 33 76 0so (dabon 23841 km in hessischem Besitz) eingleisig 1899142 (davon hessisch 679,99) km, zweigleifig Jo 78 davon hessisch 271,31) km, dreigleisig 38 035 und vier leisig 82,46 Em. Von der Bahnlänge der vereinigten preußischen und hessischen pollspurigen Staatseisenbahnen und des übrigen preußischen Staats⸗ besitzes entfallen auf die Propinzen: Schlefien 3737,41 km (im Vergleich mit der Länge am Schlusse des vorangegangenen Rechnungs⸗ jahres 4 53,438 kin) Vollspur⸗ und 129,04 En Schmalspurbahnen, Rheinprovinz 351149 (4 1186) km, Brandenburg mit Berlin 27426 (4 33557, jm, Sachfen 25158365 Em (wie im Vorjahre), Hannover 2304, 8g ( O39) Km, Westfalen 2206,81 ( 3371 km, Posen 1987,85 (4 2018 km, Ostpreußen 1803,78 ( 10717) km, He ssen⸗Nassau 1653377 4 145) Rm, Pommern 12658 (4 41,890) Km, Westpreußen 1125,86 ( 6124) Km, Schleswig⸗Holstein 1,92 (w 16660) Km Vollspurbahnen, — auf das ganze Königreich Preußen 26 793,56 (4 375.97 Em Vollspur⸗ und 129 94 km Schmalspurbahnen, zusammen 26 922 60 km, auf außerpreußische deutsche Staaten 3426,90 (4 11551) Km Vollspurbahnen (davon 921,41 km in hessischem Besitz; und 48 km Schmalspurbahnen, zusammen 347490 km, auf das Ausland (Desterreich und die Niederlande) 1053 km Vollspurbahnen.
Außerdem befanden sich in Preußen am 1. April 1900 2669,72 ( 118,91) km vollspurige Privat eisenbahnen und Strecken fremder Staatseisenbahnen, von denen seitens der preußischen Staatseisenbahnverwaltung 49, 94 kin für Staatsrechnung betrieben oder mitbetrieben und 67, 23 kim vom Staate für Rechnung der betreffenden Ge— sellschaften verwaltet wurden, sowie 341, 87 (4 6.74) em der preußischen Staatsaufsicht unterstehende schmalspurigePrivateisenbahnen, sodaß insgesammt am Ende des Berichtssahres in Preußen 18 336,677 kim Haupt⸗, 11 126,51 km Nebeneisenbahnen und 476,31 km Schmalspurbahnen, an Eisenbahnen überhaupt (nicht gerechnet die zahlreichen Kleinbahnen) 29 934,g km vorhanden waren. Von den vollspurigen Privateisenbahnen und Strecken fremder Staatseisenbahnen entfallen auf die Pro vinzen: Branden⸗ burg 475,55 km (wie im Vorjahre), Ostpreuüßen 372,13 4 0) km, Pommern 28926 (4 42,30) km, Schleswig-Holstein 259 08 (— 029) km, Hannover 252.13 (4 0) km, Westfalen 246 48 (4 4648) km, Schlesien 197.41 (4 0) km, Sachsen 174 22 (23,70) km, Rheinprobinz 135.94 (4 0) km, Westpreußen 116,76 ( 0) km, Hohenzollern 90668 (4 O) km, Posen S157 ( 0) km, Hessen⸗Nassau 28,45 (4 6,74) km.
Das bis zum 1. April 19090 für die Stagtseisenbahnen verwendete Anlagekapital beträgt im Bereiche der Betriebs gemeinschaft; für die preußischen Vollspurbahnen 75395 Millionen Mark (135 Mill. Mark mehr als bis zum 1. April 1895 oder für 1 km 2658 035 (4 1241) 6, für die hefsischen 247,4 (4 5.8) Mill. Mark oder für 1 Rm 260 661 (4 5251 6, für die 1395 in den Besitz des preußischen Staats übergegangenen thüringi⸗ schen Schmalspurbahnen 858 706 (4 O) J½ oder für 1 km 178900 (4 C) 0. für die oberschlesischen 11,2 Mill. Mark C 18428 S) oder für 1 km S6 783 (4 143) S, für alle Stagtseisenbahnen im Bereiche der Betriebsgemeinschaft, ein— schließlich der. Anschlußbahnen ohne öffentlichen Verkehr, 7511 ( 14057) Mill. Mark oder für 1 km 254314 (4 185 s; für alle preußischen Staatseisenbahnen innerhalb und außerhalb der Betriebsgemeinschaft stellt sich das Anlagekapital auf 7576, 6 ( tlI34,9) Mill. Mark oder für 1 km auf 254 053 (4 26) 5. Der Betrag des Anlagekapitals ergiebt sich aus den eigentlichen Bau— kosten, den sonstigen Aufwendungen aus Baufonds, den Absetzungen und den Zu⸗ oder Absetzungen des Unterschiedes zwischen Erwerbspreis und Bauaufwendungen beim Eigenthumswechsel; insbesondere sind im Anlagekapital nicht enthalten der Werth unentgeltlich überlassener Liegenschaften, der Betrag von Subventionen und die Bauaufwendungen, die aus Betriebsfonds gemacht sind.
Wie in den Vorjahren, ist auch im Berichtsjahre dem wachsenden Verkehr und dem Hinzutritt neuer Bahnstrecken durch entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel Rechnung getragen worden. Am 1. April 1900 bestand der Betriebsmittelpark der Voll- und thüringischen Schmalspurbahnen aus 12460 Lokomotiven (Beschaffungskosten 522.3 Mill. Mark), 22 674 Personenwagen (231,1 Mill. Mark), 5861 Gepäckwagen (406,7 Mill. Mark) und 276933 Güterwagen (763,5 Mill. Mark). Im Berichtsjahre wurden 1604 Loko— motiven, 284 Personenwagen, 99 Gepäckwagen und 1104 Güterwagen aus den laufenden Betriebseinnahmen mehr beschafft als aus geschieden. Die Besch affungskosten der sämmtlichen am Ende des Berichtsjahres vorhandenen Betriebsmittel (mit Ausnahme derjenigen, deren Kostennachweis noch aussteht) beziffern sich auf 1558, 1 Millionen Mark und betragen 20,01 0 des Anlagekavitals (7787,5 Millionen Mart), das auf die vollspurigen und die in Thüringen gelegenen schmalspurigen Staatseisenbahnen für den öffentlichen Verkehr ver
wendet worden ist. Für die im Berichtsjahr neu beschafften oder um gebauten Betriebsmittel sind zusammen 1090 330 267 verausgabt, während die Beschaffungskosten der in derselben Zeit ausgeschiedenen Betriebsmittel 42 295 218 M betragen haben.
An Statienen waren am 1. April 1900 auf den Vollspur babnen der preußisch⸗hessischen Betriebsgemeinschaft 2107 (im Vor jahre 2393) Bahnhöfe, darunter 95 (85) hessische, 1918 (1847) Halte⸗ stellen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr, darunter 191 (110) hessische, und 1015 (i004) Haltepunkte ohne Weichen, darunter 35 (35) hessische, im Ganzen demnach 335 (5244), darunter 231 (230) hessische, vorhanden, wahrend sich auf den ober⸗ schlesischen und den thäüringischen Schmalspurbahnen 40 Stationen, wie im Vorjahre, befanden.
Die Unterhaltung der Betriebsmittel neben der Anfertigung der nothwendigen Vorrathsstücke, auch der Instandsetzung schadhaft ge wordener Wagen freinder Eisenbahnverwaltungen — sowie die Unter⸗ haltung der mechanischen Vorrichtungen der Bahnanlagen erfolgt in eigenen Werkstätten der Verwaltung. An solchen' bestanden im Bereiche der Betriebsgemeinschaft 60 (darunter 2 hessische) Haupt, 16 (1 hessische Neben. und 251 (6 hessische Betriebs werkstätten (in den letzteren werden nur die kleineren jau fenden Ausbesserungen an Lokomotiven und Wagen ausgeführt), im Ganzen also 327 (darunter 9 hessische) Werkstäͤtten. Außerdem befanden sich an Ende des Berichtsjahres auf 83 Stationen besondere Stationsschlossereien für geringfügigere Ausbesserungen. 59 Werk stätten beschäftigten mehr als 300 Arbeiter, ß (im Vorjahre II) Werkstätten mehr als 50 bis 300 und 232 (228) Werkstätten 50 oder weniger Arbeiter.
In vielen Werkstätten der Staatseisenbahnverwaltung findet bekanntlich auch eine planmäßige Ausbildung von Lehrlingen in den hauptsächlichsten Handwerken, die in den Eisenbahnwerkstätten erforderlich sind, statt. Die 63 (im Vorjahre n) mit der Ausbildung von Lehrlingen betrauten Werkstätten zählten am Ende des Rechnungsjahres mithin im Berichtsjahre
mehr (4)
oder weniger ( ) Anzahl der Lehrlinge
im 1. Lehrjahre... 662 616 w 5 im 2. Lehrjahre. 662 617 C— 45 im 3. Lehrjahre... 605 4779 4126 im 4. Lehrjahre... 251 576 1295
im Ganzen 2370 2318 –— 52. Die Gesammtzahl der Lehrlinge hat in Anpassung an die Anzahl der beschäftigt gewesenen Handwerker um 52? vermehrt werden können. Im Ganzen wurden im Berichtsjahre 6tzz Lehrlinge neu eingestellt gegen 654 im Vorjahre. In den an einzelnen Orten für die Ausbildung der Lehrlinge besonders eingerichteten sogenannten Lehrlings-⸗Werk— stätten wurden im Berichtsjahre 1223 Lehrlinge e iftzgt egen 1145 im Vorjahre. Bei Zurückführung der durchschnittlichen Beschäftigungs. dauer auf volle Tagewerke betrug die Anzahl der Lehrlinge 2343 un Berichts jahre gegen 2303 im Hark 1398 99. Neben der handwerks⸗ mäßigen Ausbildung, die sie in den Werkstätten erhielten, wurden die Lehrlinge zum Besuche der am Orte bestehenden Fortbildung
1899 19090 139899