1901 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

a .

a,

die neue Gesellschaft für Sozialreform gegründet worden sei, habe man die Betheiligung von Frauen ausschließen müssen, um nicht ge⸗ legentlich der Auflösung zu verfallen, obgleich die Theilnahme von

rauen an der sozialen Reformarbeit allgemein gewünscht sein sollte.

erschiedene Wünsche für die Revision der Krankenversicherung vor⸗ bringend, richtet Redner an den Staatssekretär die dringende Bitte, nun endlich in der Sozialreform nicht länger eine Schonzeit in An⸗ spruch zu nehmen, sondern in energischerer Weise als bisher vor⸗ zugehen.

Abg. Dr. Oertel ( d. kons.): Ueber die unglückselige 12000 - Geschichte ist nunmehr so viel geredet worden, daß wir eigentlich damit verschont werden sollten. Ich weiß nicht, was die Herren mit dieser Wieder⸗ holung eigentlich bezwecken. Diese Wiederholung ist langweilig und wirkt tödtlich. Da aber die Herren jedenfalls keinen Selbstmord begehen wollen, so müssen sie einen anderen Beweggrund haben; sie sollten aber erwägen, daß diejenigen Parteien und Personen, welche ihnen in der Beurtheilung dieser Angelegenheit ursprünglich etwas nahe—⸗ standen, durch die fortgesetzten Angriffe immer weiter von ihnen ab⸗ rücken, sodaß sie bald die Wahrheit des s. Z. im Reichstage

ebrauchten Zitats an sich erfahren können: Doch schon in des Weges

bitte verließen die Begleiter mich“. Wollen die Derren etwa die Stellung des Staatssekretärs unmöglich machen? Ich komme fast auf den Gedanken, daß die Herren im Gegentheil beabsichtigen, die Stellung des Staatssekretärs zu stärken. Für sie ist er ja auch der verhältnißmäßig beste Mensch. Sie (zu den Sozialdemokraten) sollten doch überzeugt sein, daß die fortwährenden Angriffe keinen anderen Erfolg haben werden, als die Stellung des Staatssekretärs zu befestigen. Es ist eine himmelschreiende Uebertreibung, hier von einem Panama der deutschen Beamten, von Korruption zu sprechen. Von alledem kann nicht die Rede sein. Unsere deutschen Beamten sind über diese haltlosen Vorwürfe thurmhoch erhaben. Die Herren Sozialdemo⸗ kraten sollten doch auch bedenken, daß die Veröffentlichung von Privatbriefen, die nur durch Hehlerei oder Fundunterschlagung in ihren . gelangt sein können, immer unanständig und unsittlich bleibt. s sind im Laufe der Zeit viele sozialpolitische Gesetze gegen den ausdrücklichen Willen des Zentralver⸗ bandes der deutschen Industriellen zu stande gekommen; schon Herr Roesicke hat zugeben müssen, daß es eine gewisse Ueber⸗ kreibung sei, wenn man sagt, der Zentralverband redigiere unsere sozial clitische Gesetzgebung. Das stärkste aller starken Stücke war es aber, als der ö. Fischer meinte, der Staatssekretär habe die Dypothekenbanken nicht gehörig kontroliert. Damit hat der Herr Staatssekretär gar nichts zu thun. Es ist vielfach gesagt worden, wir würden wohl schärfer über die Sache urtheilen, wenn der Herr Staatssekretär nicht unsere wirthschaftspolitischen Anschauungen theile oder sie doch zu schätzen wisse. Wir urtheilen lediglich nach der Sache. Daß wir an der Stelle des jetzigen Staats⸗ sekretärs lieber einen Freihändler sehen würden, kann ich grade nicht behaupten. Wir schätzen ihn sehr und hoffen, daß er unsere berechtigten Forderungen auf seine Weise unterstützt. Das würde aber vielleicht wohl auch sein Nachfolger oder es würden seine Amtsgenossen thun. Die Arbeiter haben jedenfalls dem Herrn Staaktssekretär mehr zu verdanken als die Arbeitgeber. Ich erinnere nur an die Bäckereiverordnung. In Bezug auf dieselbe hat der Herr Staatssekretär bereits früher eine Aenderung in Aussicht ge⸗ stellt, und ich hoffe, daß er uns heute eine präzisere und hoffnungsvollere Antwort über die Abänderung ertheilt. Wir haben allerdings erfahren, daß eine neue Verordnung in Sicht sei. Es soll die Höchstarbeitszeit von 12 Stunden durch eine Mindestruhezeit von 10 Stunden ersetzt werden. Die Bäckermeister haben sich mit diesen Aenderungen im Großen und Ganzen ein⸗ verstanden erklärt, aber es bleibt immerhin das Bedenken be⸗ stehen, daß solche Verordnungen alle Betriebe über einen Kamm scheren. Vielleicht läßt sich hier Wandel schaffen. Es hat die geplante Aenderung einen unangenehmen Beigeschmack. Es ver⸗ lautet, daß die untergeordneten Behörden gleichzeitig über eine neue Verordnung betreffs der Einrichtungen in Bäckereien Gutachten abgeben sollen. Der Abg. Bebel hat bei der ersten Lesung gesagt, daß die Mißstände, über welche in manchen Bäckereien geklagt worden sei, allgemeine seien. Die Bäckermeister sind aber ehrlich bestrebt, in ihren Bäckereien vorzügliche Einrichtungen herzustellen. Ich bitte den Staatssekretär so dringend als möglich, die neue Verodnung bald⸗ möglichst herzustellen. Auch wir wünschen eine gemäßigte, ruhig vor⸗ schreitende Sozialpolitik, die aber zugleich die mittleren und kleineren

Betriebe möglichst schont.

Abg. Dr. Wiem er (fr. Volksp.): Auf den Wettstreit zwischen der Linken, der Rechten und dem Staatssekretär Grafen Posadowsky gehe ich um so weniger ein, als auch für sozialpolitische Aufgaben der Reichskanzler allein die Verantwortung trägt und die Personen der Staatssekretäre in den Hintergrund getreten sind. In Bezug auf die Arbeiterfürsorge für weibliche Personen möchte ich zwischen ver⸗ heiratheten und unverheiratheten keinen Unterschied machen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeiterinnen würde wohl möglich sein. Das Institut weiblicher Fabrikinspektoren könnte auf das ganze Reich ausgedehnt werden. Man könnte sich dabei England zum Vorbild nehmen, namentlich in Bezug auf die Vorbildung dieser Aufsichtsbeamtinnen. Die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder für gewerbliche Zwecke sollte durch Gesetz, nicht nur durch Verordnung, geregelt werden. Der Reform des Krankenversicherungegesetzes sehen wir gern entgegen, möchten uns aber dagegen verwahren, daß die Selbstverwaltung der freien Hilfskassen beschränkt und diese Kassen zu Zuschußkassen herabgedrückt werden. Den Angestellten in der Binnen⸗ schiffahrt eine angemessene Ruhezeit zu gewähren, ist auch unser Wunsch, doch sollten dabei die Bedenken der Dampfergesellschaften nicht un⸗ berücksichtigt bleiben. Die Verordnung des Lübecker Senats in Bezug auf das Strikepostenstehen ist unhaltbar, und es muß zur Rechtsunsicherheit führen, wenn ein einzelner Bundes⸗ staat sich durch die Theorie des groben Unfugs über die Reichsgesetz⸗ gebung hinweggesetzt. Bei der 12 000 Mark⸗Angelegenheit kommt es weniger darauf an, daß dieser peinliche Fall in die Deffentlichkeit ge⸗ kommen ist, als auf die That selbst, die von allen Parteien verurtheilt worden ist. Damit hat man aufs Neue den Sozialdemokraten Waffen in die Hand gegeben. Dasselbe würde der Fall sein, wenn man, wie es in Preußen beabsichtigt ist, den Kontraktbruch der ländlichen Ar. beiter unter Strafe stellen wollte. Man sieht auch hier wieder, daß es sich um eine Rückwärtsrevidierung der sozialpolitischen Gesetzgebung handelt, die in Verbindung mit der beabsichtigten Vertheuerung der Lebensmittel die Arbeiterklasse immer unzufriedener zu machen geeignet ist

Abg. Wurm (Soz.) führt aus, wäre der Staatssekretär Graf Posadowsky der Arbeiterfreund, für den er sich ausgebe, so hätte er längst für die Aufhebung jener Erlasse Sorge tragen müssen, welche den Gewerbeaufsichtsbeamten den Verkehr mit den Arbeiter⸗ organisationen untersagten. In Preußen sei ein solcher Erlaß er⸗ gangen, den habe der „Vorwärts“ veröffentlicht; aber auch in Sachsen sei in gleicher Weise verfahren worden. Auch dort bestehe ein gleicher Erlaß. Als das Chemnitzer Gewerkschaftskartell den dortigen Gewerbe Inspektor zu einer Versammlung eingeladen, habe derselbe für die Einladung gedankt, aber gleichzeitig ertlart, er könne nicht kommen. Das kale doch nur heißen können: „dürfte ich, so würde ich kommen“. In wohlthuendem Gegensatz zu dem preußisch⸗ sachsischen Regime stehe die Art, wie in Bavern. Württemberg und Baden die Fabrik⸗Inspektoren auch mit den Organisationen direkt verkehrten und nicht anstünden, ihre Vorzüge als Vermittler guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern ahzuerkennen. Zum Schluß empfiehlt der Redner den baldigen Erlaß einer Bundes⸗ ratheverordnung, durch welche die Arbeitszeit der Steinarbeiter, die den größten Gefahren für Gesundheit und Leben ausgesetzt seien, ge⸗ regelt werde. Auf die Bäckereiverordnung will der Redner wegen der vorgerückten Zeit nicht näher eingehen.

Königlich sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial⸗ Direktor Ir. Fischer führt aus, daß sich die sächsischen Gewerbe⸗ Inspektoren ganz innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse gehalten hätten. Von einer die den sachsischen Inspektoren untersage, mit

in der Strecke von Dortmund bis Bevergern,

Oder bis zu.

fahrtsverhältnisse in der unteren Havel bis zu

Arbeiterorganisationen zu verkehren, wisse er nichts, ebenso wenig von Denunziationen seitens eines Gewerbe⸗Inspektors. Hierauf vertagt sich das Haus. Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. . der Berathung des Etats des Reichsamts des nnern.

Parlamentarische Nachrichten.

Der bei der Eröffnung des Landtages angekündigte Gesetz⸗ entwurf, betreffend J und den Ausbau von Kanälen undFlußläu fen im Interesse des Schiffahrts⸗ verkehrs und der Landeskultur, ist dem Hause der Abgeordneten nunmehr zugegangen. Dem Gesetzentwurf sind als Anlagen angefügt: I eine Denkschrift, betreff nd den Bau eines Schiffahrtskanals vom Rhein bis zur Elbe, nebst zwei angehefteten Plänen, 2) eine Denk⸗— schrift, betreffend die Herstellung eines Großschiffahrts⸗ weges Berlin Stettin (Wasserstraße Berlin Hohen⸗ saathen), nebst fünf angehefteten Plänen, 3) eine Denk⸗ schrift, betreffend den Ausbau der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel, nebst zwei angehefteten Plänen, 4 eine Denkschrift, betreffend die Verbesserung der Schiffahrtsstraße der Warthe von der Mündung der Netze bis Posen, 5) eine Denkschrift, betreffend die Verbesserung der Vorfluth in der unteren Od er, nebst wei angeheftelen Plänen, 6) eine Denkschrift über die ö der Vorfluth- und Schiffahrtsver⸗ hältnisse in der unteren Havel, nebst zwa an ehefteten

länen, 7) eine Den kschrift, betreffend den Ausbau der pree, nebst zwei angehefteten Plänen. Angefügt ist endlich ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Bremen über die Kanalisierung der Weser von Minden bis

Bremen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

§ 1.

Die Staatsregierung wird ermächtigt: .

1. Zur Herstellung und Verbesserung von Wasser⸗ straßen, und zwar:

I) eines den Rhein, die Weser und die Elbe verbindenden Schiffahrtskanals (Rhein Elbe⸗Kanals), bestehend aus

a. einem Schiffahrtskanal vom Rhein in der Gegend von Laar bis zum Dortmund —Ems⸗Kanal in der Gegend von Herne (Dort⸗

mund = Rhein⸗Kanah, b. verschiedenen Ergänzungsbauten am Dortmund —Ems⸗Kanal

c. einem Schiffahrtskanal vom Dortmund —Ems⸗Kanal in der Gegend von Bevergern bis zur Elbe in der Gegend von Heinrichsber unterhalb Magdeburg (Mittellandkanal) mit Zweigkanälen nach Osnabrück, Minden, Linden, Wülfel, Hildesheim Lehrte, Peine und Magdeburg einschließlich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln,

veranschlagt auf mmi .

. 4067 000 ; M o n n n

2) eines Großschiffahrtsweges Berlin Stettin Wasserstraße Berlin = Hohensaathen) .

3) der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie der Schiffahrtsstraße der Warthe von der Mün⸗ ünen, ) des Schiffahrtsweges zwischen Schlesien und dem Oder Spree ⸗Kanal F

II. Zur Betheiligung des Staats an

1) der Verbesserung der Vorfluth in der unteren

41 500 000

22 631 00 loo O0.

10 9389 000

9670000 3) dem Ausbau der Spree bis zu. 2336 0M. Aufannmen lll o.

(Dreihundertneunundachtzig Millionen zehntausendsiebenhundert Mark)

nach Maßgabe der von den Ressort-Ministern festzustellenden Pläne

zu verwenden.

2) der Verbesserung der Vorfluths⸗ und Schiff⸗

8 *

Mit der Ausführung des im §1 unter 11 bezeichneten Rhein Elbe-⸗-Kanals ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1992 die betheiligten Provinzen oder andere öffentliche Ver⸗ bände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form nach— stehende Verpflichtungen übernommen haben, und zwar:

1) hinsichtlich des im 51 unter 1 1a aufgeführten Dortmund —Rhein-Kanals den durch die Schiffahrtsabgaben und sonstige Einnahmen des Dortmund —Rhein⸗Kanals etwa nicht ge⸗ deckten Fehlbetrag der von dem Ressort-Minister festgesetzten Betriebs- und Unterhaltungskosten dieses Kanals bis zur Höhe von fünfhundert⸗ undneuntausendzweihundert (H09 200) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, ferner einen Baukostenantheil von fünfjehn Millionen neunundneunzigtausenddreihundertdreißig (15 099 330) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und mit! vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen dieses Kanals nach Abzug der aufge⸗ wendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Ab⸗ schreibung des für den Dortmund Rhein Kanal verausgabten Bau⸗ fapitals mit zusammen 34 vom Hundert nicht ausreichen;

2) hinsichtlich des im 51 unter 11e aufgeführten Mittellandkanals mit den genannten Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln den durch die Schiffaͤhrtsabgaben und sonstige Einnahmen dieser Wasser⸗ straßen etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der durch den Ressort Minister sestgestellten Betriebs und Unterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von einer Million ,, dreihundert (1625 300) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, ferner einen Baukostenantheil von acht⸗ undsiebenzig Millionen neunnndvierzigtausendneunhundertundachtzig (78 O9 986) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und mit J vom Hundert sowie den er⸗ sparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen aus Diesen Wasserstraßen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs- und Unter⸗ haltungekosten zur Verzinfung und Abschreibung des gesammten, für den Mittellandkanal mit Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln verausgabten Baukapitals mit zusammen 31 vom Hundert nicht ausreichen.

Die Verpflichtung der betheiligten Verbände, ihren Baukesten⸗ antheil mit ] vom Hundert zu tilgen, beginnt mit dem sechzehnten Jahre nach dem vom Ressort⸗-Minister festgestellten Zeitpunkt der Be⸗ triebe röffnung des Dortmund Rhein Kanals sowie des Mittelland⸗ Kana. 6.

Uebersteigen die Einnahmen einer der im 5 1 unter 1 12 und e bezeichneten Unternehmungen in einem Rechnungsjahre die auf⸗ gewendeten Betriebs und Unterhaltungskosten und die zur Ver⸗ zinsung und Abscheibung des verausgabten Baukapitals mit 3 vom Hundert erforderlichen Beträge, so ist der Ueberschuß zunächst zur weiteren Abschreibung des Haul wit: und nach vollendeter Ab⸗

*

*

Verbänden in früheren Jahren geleisteten Zubußen nach dem Ver ö . auzinsen und schließlich zur Erstattung der von den letzteren some von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältniß der beiderseitigen Jing. beträge zu verwenden.

§ 3.

Mit der Ausführung des im 81 unter 12 bezeichneten Großschiffahrtswegs Berlin Stettin ist nur dann vor= ehen wenn vor dem 1. Juli 1902 die betheiligten öffentli Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsver a . Form die Verpflichtung übernommen, haben, hinsichtlich der neu herzustellenden Berlin Hohen saathe ner Wasserstraße und des Finow-Kanals den durch die Schiff fahrtsabgaben und sonstige Einnahmen beider Wasserstraßen ein nicht gedeckten Fehlbetrag der durch den Ressort-Minister festgestel Betriebs- und Unterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von secr hundertfünfundvierzigtausend (645 000) Mark für das 3 dem Staate zu erstatten, ferner einen Antheil von vierzehn Milliona (14 000900) Mark an den Baukosten der neuen Wasserstraße au eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom ö zu ver zinsen und mit J vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen aus der neuen Wasserstraße und dem Finow Kanal nach Abzug der aufgewendeten Betriebs- nnd Unterhaltung. kosten beider Wasserstraßen zur Verzinsung und Abschreibung des gesammten für die neue Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit zusammen 3! vom Hundert nicht ausreichten, Die Verpflichtung der betheiligten Verbände, ihren Baukosten antheil mit vom Hundert zu tilgen, heginnt mit dem sechszehnten Jahre nach dem vom Ressort⸗-Minister festgestellten Zeitpunkte der Be triebseröffnung des hren fa n. . r = Uebersteigen die Einnahmen aus beiden Wasserstraßen in einem Rechnungsjahre die aufgewendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschreibung des für den Bau der neuen Wasserstraße verausgabten Kapitals mit 39 vom Hundert erforderlichen Beträge, so ist der Ueberschuß zunächst zur weiteren Abschreibung diese⸗ Baukapitals, sodann zur Verzinsung und Tilgung des noch nicht getilgte Restes derjenigen Beträge, welche seinerzeit zur Herstellung zweiter Schleus⸗ am Finow⸗Kanal erforderlich geworden sind und nach vollendeter A. schreibung beider Baukapitalien zur Zurückzahlung der vom Staate und den betheiligten Verbänden in früheren Jahren geleisteten Ju bußen nach dem Verhältnisse dieser, darnach zur Erstattung der von Staat verausgabten Bauzinsen und schließlich zur Erstattung der on den letzteren fowie von den Zubußen des Staats und der Verbänk mit drei vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältnss der beiderseitigen Zinsbeträge zu verwenden.

§ 4.

Mit der Ausführung der im 51 unter 13 bezeichneten Bauten an der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie an der Schiffahrtsstraße der Warthe ist nur dann vor⸗ zugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 hinsichtlich der unteren Netze, von der Dragemündung aufwärts, sowie des Brömberger Kanals und der unteren Brahe die Provinz Posen oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen! haben den durch die Schiffahrtsabgaben und sonstige Einnahmen etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem Ress l ini festgesetzten Betriebs- und Unterhaltungskosten bis zur Höhe von fünfhundertsechs— undfünfzigtausend (H56 0007 Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten,

ferner einen Baukostenantheil von sechs Millionen dreihundert— tausend (6 300 000) Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fünf Jahren von dem durch den Ressort-Minister festgestellten Zeitpunkte der Betriebs eröffnung ab mit 1 vom Hundert, vom sechsten bis zum zehnten Jahre mit 2 vom Hundert, von da ab in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom sechzehnten Jahre ab auch mit J vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen nach Abzug der aufgewandten Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den nunmehrigen Ausbau der Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit den für die vorbezeichneten Zeitabschnitte vorgesehenen Sätzen nicht ausreichen.

Mit den Bauarbeiten an der zu kanalisierenden Netzestreck zwischen den Mündungen der Drage und der Küddow ist ferner nach näherer Bestimmung der Ressort-⸗Minister nur dann vorzugehen, wem die Eigenthümer des Flußthals sich innerhalb zweier Jahre nach Fertigstellung der Sonderentwürfe zu Be- und Entwässerunge⸗ Genossenschaften (Gesetz vom 1. April 1879, GesetzSamml. S. 27) vereinigt haben, um die staatsseitig zur Herbeiführung der Uela— fluthung der Wiesen nach dem Kanalisationsentwurf herzustellenda

Anlagen auszunutzen, zu handhaben und insoweit zu unterhalten, al sie nicht mit den für die Schiffahrt bestimmten Einrichtungen in untrennbarem Zusammenhange stehen. Den Zeitvunkt, an welchem die Sonderentwürfe als fertiggestellt anzusehen sind, bestimmen die Ressort Minister.

Uebersteigen auf der unteren Netze von der Dragemündung auf wärts, auf dein Bromberger Kanal und der unteren Brahe die Ein— nahmen in einem Jahre die aufgewendeten Betriebs⸗ und Unter haltungskosten und die Beträge, welche zur Verzinsung und Ab schreibung des verausgabten Baukapitals mit 35 vem Hundert erforderlich sind, so ist der Ueberschuß zunãchst zur weiteren Abschreibung dieses Kapitals, sodann zur Ver zinsung eines in den letzten Jahrzehnten zur Verbesserung der Wasser straßen der unteren Brahe und der unteren regulierten Netze aus gegebenen Baukapitals von acht Millionen dreihunderttausend (639000) Mark mit 3 vom Hundert und zu dessen Tilgung, sodann nach vol. endeter Abschreibung beider Kapitalien zur Zurückzahlung der vom Staate und den betheiligten Verbänden in früheren Jahren seit der Eröffnung des Betriebes auf der ausgebauten Wasserstraße geleisteten Zubußen, einschließlich der Ausfälle an der Verzinsung des vorbezeichneten Kapitals von 8 300 000 4 nach dem Verhältniß des beiderscitigen Guthabens, darnach zur Erstattung der von dem Staate verausgabten Bauzinsen und schließlich zur Erstattung der von den letzteren n! von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 Vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältniß der beiderseitigen Zins beträge zu verwenden.

F 5.

Die Beträge, welche von den betheiligten Verbänden auf Grund der vorbejeichneken Verpflichtungen der Staatskasse oder jenen wen dieser zu erstatten sind, werden für jedes Rechnungsjahr nach An hörung von Vertretein der Verbände von dem Ressort-Minister und dem Finanz⸗Minister endgültig festgestellt.

§ 6.

Bei der Aufbringung und Untervertheilung der aus diesen Ver pflichtungen den Provinzen, Kreifen und Gemeinden erwachsenden Lasten finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mehr⸗ und Minder belastung einzelner Kreise und Kreistheile fowie der SF 9 und 20 * Kommunalabgabengesetz's vom 14. Juli 1855 (Geseßzsamml. S. 152 Anwendung.

Ver

(Schluß in der Zweiten Beilage

schreibung zur Zurückjahlung der vom Staat und den betheiligten

zum Deutschen Reichs⸗

M 11.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

§7. . Mit der Ausführung der im § 1 unter 111 vorgesehener Verbesserung der Vorfluth 9 der unteren ren ö . dann vorzugehen, wenn die Provinzen Brandenburg Und Pommern vor dem 1. Juli 1902 und die auf Grund des Gefetzes über das Deich wesen vom 28. Januar 1845 (Gesetzsamml. S. 54) zu bildenden Deichverbände vor dem 1. Juli 1903 in rechtsverbindlicher Form nach— stehende Verpflichtungen übernommen haben, und zwar:

die Provinzen Brandenburg und Pommern ent— sprechend dem Fortschreiten der Arbeiten zu den Baukosten bis zu fünf ,,. einhundertundelftausend (5 111 006 Mark zusammen bei⸗ zutragen,

2) s k

A. für etwaige aus der Bauausführung den Grundeigenthümer entstehenden Wirthschaftserschwernisse au ö . ö .

und von Beendigung der Bauausführung ab

b. einen Baukostenantheil bis zu vier Millionen einhundertund— neuntausend (4 109 000) Mark jährlich mit 3 vom Hundert zu ver⸗ 1. mit 4 vom Hundert und den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen,

é, die Deiche mit den zugehörigen Anlagen zu übernehmen und zu unterhalten.

Von welchem Zeitpunkte ab die Bauausführung als beendet anzusehen ist, und welche Anlagen von den Deichverbänden zu über— nehmen und zu unterhalten sind, bestimmen die Ressort-Minister.

Vereits vor der endgültigen Uebernahme der Verpflichtungen durch die Deichverbände sind die Ressort-Minister ermächtigt, die zum demnãchstigen unverzüglichen Beginne der eigentlichen Bauausführung erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und hierfür einen Betrag bis zu 3000000 M zu verwenden.

Mit der im §1 unter 112 bezeichneten Verbesserun der Vorfluths- und Schiffahrtsverhältniffe in ö unteren Havel ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 die Provinzen Brandenburg und Sachsen der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form nachftehende Verpflichtungen ibernommen haben,

1) zu den Baukosten, abzüglich des auf die Schiffahrtsverbesse⸗ ung entfallenden und vom Staate ganz zu tragenden Antheils, ent⸗ prechend dem Fortschreiten der Arbeiten ein Fünftel bis zu einer Million fünfhundertfünfundfünfzigtaufend (1 555 066 Mark zusammen beizutragen,

Y) die außerhalb der Schiffahrtsstraße belegenen Vorfluthsanlagen

auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung von einem durch den Staat festzusetzendon Zeitpunkt ab ordnungsmäßig zu unterhalten mit der Maßgabe, daß die Unterhaltungs- und örtlichen Aufsichtskosten auf diesenigen, die an der Unterhaltung ein Intereffe haben, nach dem Vortheilsverhältniß vertheilt und von ihnen wie öffentliche Abgaben eingezogen werden können. . Die Bauaufführung erfolgt durch den Staat und zwar hinsicht⸗ lich der Schiffahrtsstraße für eigene Rechnung, hinsichtlich der außer⸗ halb der Schiffahrtsstraße herzustellenden Vorfluthsanlagen für Rech- nung der beiden Provinzen.

Der Staat behält sich unbeschadet etwaiger Privatrechte dritter Personen die Handhabung der zur Regelung des Wafferabflusses der Havel bei dem Unternehmen neu hergestellten oder veränderten Wehre vor.

9. . Mit dem im 51 unter 1iz bezeichneten Ausbau der Spree ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1902 die Provinzen Brandenburg und Schlesien der Staatsregierung gegenüber , Form nachstehende Verpflichtungen übernommen

n,

I) zu den Baukosten, abzüglich des auf die Schiffahrtsverbesserung entfallenden und vom Staate ganz zu tragenden Antheils, entsprechend dem Fortschreiten der Arbeiten ein Fünftel bis zu einer Million drei— hundertvierundachtzigtausend (1 3584 000) Mark zusammen beizutragen,

2) die nicht schiffbare Spree mit ihren in die Baupläne aufge⸗ gommenen Seitenarmen und Nebenflüssen einschließlich eines von veibsch nach der Dahme geplanten Umfluthkanals, und zwar jede m die innerhalb ihrer Grenzen belegenen Strecken und

nlagen, auf Grund besonderer gesetzlicher Negelung von einem durch den Staat festzusetzenden Zeitpunkte ab ordnungsmäßig zu unterhalten mit der Maßgabe, daß die Unterhaltungs- und örtlichen Aussichtskosten auf diejenigen, die an der Unterhaltung ein Interesse haben. nach dem Vortheilsverhältnisse vertheilt und bon ihnen wie offentliche Abgaben eingezogen werden können.

. Bauausführung erfolgt durch den Staat, und zwar hinsicht— lich der schiffbaren Spree und der in ihrem Gebiete belegenen Anlagen ür eigene Rechnung, hinsichtlich der nicht schiffbaren Spree mit den dorstehend unter? bezeichneten Anlagen auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung für Rechnung derjenigen Provinz, in deren Grenzen die Bauten ausgeführt werden. In Schlesien kann die Bauausführung der Provinz übertragen werden.

Der Staat behält sich unbeschadet etwaiger Privatrechte dritter Personen die Dandhabung der zur Regelung des Wasserabflusses der Spree bei dem Unternehmen neun hergestellten oder veränderten Wehre vor.

Der ghan . Ministe irn ein

Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur Deckung der im 8s frwähnten Kosten, soweit die Mittel hierzu nicht 3 Cann jane halte · Cat bereit gestellt werden, im Wege der Anleihe eine ent— rreche nde Anzahl von Stgatsschuldverschreibungen auszugeben.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

le fuße zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchem Dre ie uldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt er s inister. Im übrigen kemmen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe ** wegen . der Zinseu die Lg e des Gesetzes vom zember 1859 (GesetzSamml. S. 1197) und des Gesetßzes vom . März 1897 (Gesetz Samml. S. 43) zur Anwendung.

P ⸗. . § 1. Mint Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen

Statistik und Volkswirthschaft. Die Betriebsergebnisse der vereinigten prens ischen und 5

hessischen Staatseisenbahnen im Fahre is II. Die Gesammteinnahmen der in die preußisch hessische

; in e ö reußisch⸗hessische Be⸗

i , fell ben fen Staatseisenbahnen haben * Nechnungs⸗ Er lsöd ös is zn, Millionen lark im Worjahre jahr 1 it Mart * Die n, r derselben beläuft sich somit auf 76,3 Mill. Mart mah O4 o. Uuf JL Rin durchschnittlicher Betriebslänge zurückgeführt, gaben die Einnahmen im Berichtsjahre 1 186 6, im orjahre

9 19090.

Zweite Beilage

Anzeiger und Königlich Preusischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 14. Januar

42 596 M6, im ersteren mithin eine Steigerung um 1790 4 oder 49 069. Die Einnahmen des Jahres 1899, 1960 würden sich um 26,4 Millionen Mark höher gestellt haben, wenn die Reichs⸗Post⸗ verwaltun die Leistungen der Eisenbahnverwaltung voll vergütet hätte.

Die Geiammtgusgaben haben im Berichtsjahre fuͤr den Be—= reich der preußisch-hessischen Cisenbahn⸗Betriebsgemeinschaft 7763 Mill Mark, im Vorjahre 726,8 Mill. Mark betragen. Die Zunahme der⸗ selben belauft sich mithin auf 49,5 Mill. Mark oder . siz 66 za Als. Betziebsübęerfchuß verblieben 55s, 4 Mill. Mark gegen 536,6 Mill. Mark im Vorjahre. Er ist fomit um 26,8 Mill. Mark oder 4,99 C gestiegen. Für 1 Rm durchschnittlicher Betriebslange bezifferte sich der Ueberschuß auf 18 76068 é, im Vorjahre auf 18133 10 Im Verhältniß zu den Gesammteinnahmen betrug der lieberschuß 42, 05 0 im Berichtsjahre und 42,47 im Vorjahre. Im Verhältniß zum durchschnittlichen Anlagekapital ergab fich eine Ver— um g ö. g ,., egen 6 3. gg hre Der Antheil Hessens

Betriebsüberschusse ist auf 10,4 Mill.“ 5 Mi . n Ten, ber nf st auf 10,4 Mill. Mark gegen 955 Mill. Mark

. Die Verkehrseinnahmen betrugen: 358 Mill. Mark (im Vorjahre zl Mill. Mark) aus dem Perfonen. und Gepäckverkehr und z85,5 Mill. Mark (i. Vorj. 836,4 Mill. Mark, aus dem Güter— verkehr, zusammen 1213,56 Mill. Mark 9782 o/o der Gesammt— einnahmen (i. Vorj. 178,3 Mill. Mark), auf 1 Kim durchschmittlicher Betriebslänge 41 252 6 (i. Vorj. IJ S2 S6. Sie sind fomit um 5,8 Mill. Mark oder 5,54 0 gestiegen.

1 Umfang und die Einnahme des Personen⸗ und Sep ö ckve rkehrs haben mancherlei Umstände nachtheilig beeinflußt. Die Lage des Osterfestes 1899 (2. und 3. April) kam für sämmtliche vor und an dem Charfreitage auf Nückfahrkarten angetretenen Oster⸗ reisen dem Vorjahre zu gute, was für das Berichtsjahr einen Ausfall von rund 140900 6 bedeutet. Im Wettbewerb mit neuen, an verschiedenen Orten im Berichtsjahre eröffneten Straßen- und Klein— bahnen gingen rund 3260 006 6g verloren; der am? 1. April 1899 in Kraft getretene neue Militäͤrtarif, durch den bei dienstlichen Transporten und Dienstreisen die bisherigen Sätze für das Personen⸗ kilometer für Offiziere von 5 auf 3 3 und für die Mannschaften bom Feldwebel abwärts von 15 auf 1 3 herabgesetzt wurden brachte einen Ausfall von rund 1112600 . Daß dessen ungeachtet das Berichtsjahr eine Mehreinnahme von rund 15 675 000 oder 47000 ergeben hat, ist in der Hauptsache der anhaltenden, allgemein günstigen Gestaltung von Handel und Industrie zu verdanken, die eine vortheilhafte Entwickelung des Geschäfts. und Ver— gnügungsreiseverkehrs mit einer Mehreinnahme von rund 17550 000 , nach sich zog. Die im Berichtsjahre er— Ig neten 382,2. Em Neubaustrecken brachten 948 000 Mehreinnahmen in geringerem Betrage sind auch herbeigeführt durch die Vermehrung der U-Züge, die Einführung von Gebühren für Be⸗ förderung von unverpackten Zweirädern, die Aenderung der Personen⸗ tarife und die Einführung der Bahnsteigsperre auf den Großherzoglich hessischen Bahnstrecken. Einer Mindereinnahme von insgesammt 2882 000 S stehen somit Mehreinnahmen von 18 966 960 6. gegenüber. An den Gesammteinnahmen ist der Personen⸗ und Bepäckverfehr mit 2577200 gegen 27,065 0 im Vorjahre betheiligt. Der erheblichste Theil der Gesammteinnahmen aus dem Personen? und,. Gepäckverkehr entfällt in Höhe von 3055 Mill. Mark oder d h ꝗso im Berichtsjahre gegen 292.5 Mill. Mark oder sé, 55 Y im Vorjahre auf den inneren Verkehr der vereinigten preußischen und hessischen Staagtseisenbahnen. während der Verkehr mit den fremden Bahnen, einschließlich des Durchgangsverkehrs, mit 52,1 Mill. Mark oder 14,55 9,9 im Berichtsjahre und mit 49,4 Mill. Mark oder 144500 im Vorjahre betheiligt war.

. Einnahme aus der Personenbeförderung allein hat im Rechnungsjahre 1899 1900 345,4 Mill. Mark betragen, das sind 15,3 Mill. Mark oder 4,64 0,0 mehr als im Vorjahre. Auf die einzelnen Wagenklassen vertheilt sie sich, wie folgt: Es wurden eingenommen für die J. Wagenklasse 15,9 Mill. Mark oder 4,4651 0,6 der Gesammteinnahme aus der Personenbeförderung (1,4 Mill. Mark oder Neä9eso mehr als im Vorjahre), für die JI. Wagenklasse 80 Mill. Mark oder 23,16 ,. - 335 Mill. Mark oder 54 o,), für die 1III. Wagenklasse 134 Mill. Mark oder 38,78 o (4 3,2 Mill. Mark oder 2.185 gMönfür die IV. Wagenklasse 103 Mill. Mark oder 3l,28 969 (4 3,8 Mill. Mark oder 8, 90 ) und für die Militärbeförde— rung 75 Mill. Mark oder 2170 1.7 Mill. Mark oder 18,51 0). Hiernach brachte von den vier Wagenklassen die II. die größte Ge— ammteinnahme, die IV. dagegen den größten Theil der Mehreinnahme 8 Ser 85 S6. = 57,58 o. der gesammten Mehreinnahme aus der Personenbeforderung); verhältnißmäßig am stärksten gegenüber dem Vorjahre stiegen die Einnahmen der 1. Klasse (um 9,79 do), demnächst die. der IV. Klasse (um 3,90 Co), während die Einnahmen aus der Militãrbeförderung um 1854 0ö0 zurückgeblieben sind. Dieser Rück

ang ist eine Folge einerseits der erwähnten Einführung ermäßigter Militärtarifsãtze, andererseits der gegen das Vorjahr weniger umfang— reichen Manöbertransporte und Truppenverlegungen. J ;

Die Gesammtzahl der beförderten Personen oder der auf je eine ausgegebene Karte zurückgelegten Fahrten für die Rück— fahrkarten sind zwei Personen (Fahrten) und für die Zeitkarten täglich eine Hin- und eine Rückfahrt, also täglich zwei Perfonen (Fahrten) gerechnet betrug im Berichtsjahre 5öz 932 123, das sind 35653 401

Personen oder Götz o / mehr als im Vorjahre. (Auf den Strecken

des Berliner Vorortverkehrs wurden in der Zest vom 1. Oktober 1895 bis 30. September 1899 57 830 763 Per—⸗

sonen befördert Fahrten zurückgelegt, 3 300271 Personen oder 6, Jo mehr als im Vorjahre und 34449778 Personen oder 147,3 , mehr als im Jahre 189091, und 16931936 eingenommen, das sind 635 577 oder 6,2 0 mehr als im Vorjahre und 4 468 661 S½½ oder 69,1 9 mehr als im Jahre 189091.) Von der Gesammtzahl der Reisenden (Fahrten) entfielen auf die J. Wagen⸗ klasse 1923371 (183 184 Personen oder 1053 9,9 mehr als im Vorjahre), auf die II. 54 685 49090 (4 3130454 Personen Eder GM C), auf die III. 270 819 40 ( 10453 506 Personen oder 402 d)), auf die 1Vv. Wagenklasse 219 433 860 ( 18036 763 Personen oder 8,95 o) und auf die Militär— beförderung 7978997 ( 150 507 Personen oder 2, 038 66. Die III. Wagenklasse weist hiernach die größte Zahl der Reisenden auf; dagegen hatte die 1V. die stärkste Junahme gegen das Vor jahr, während, die J. Wagenklasse die verhältnißmäßig größte Steigerung (10,53 o) der Personenzahl ergeben hat. Die Anzahl der beförderten Militärpersonen ist gleichfalls zurückgegangen. Die Beförderunngsstrecke für eine Person, d. h. die auf Jede Fahrkarte im Durchschnitt zurückgelegte Wegestrecke, berechnet sich für die J. Wagenklasse auf 107,62 km, fir? die JI. auf 31,88 km, für die III. auf, 185 km, für die V. Wagenklasse auf 25, 14 km und für die Militärbeförderung auf 7976 knn, im Gesammtdurchschnitt auf 2ö, d kin. Im Berichts- wie im Vorjahre ist also die größte Wege⸗ strecke in er , die geringste in der 1II. Wagenklasse zurückgelegt worden. In der J. und 19. Wagenklasse ist eine Steigerung in der Längg der Wegestrecke eingetreten, in der JI. und III. aber, ebenfo bei der Militärbeförderung und im Ganzen, ein Rückgang. Dieser Rick. gang hat bei der II. und III. Klasse im wesentlichen seinen Grund in er Zunahme der in der Hauptsache nur für kurze Entfernungen in Döetracht kommenden Sonntags. und der Zeitkarten und bei der Militärbeförderung in dem geringeren Umfange der Militärtransporte.

Vergl. Nr. 10 d. Bl. vom 12. Januar.

Person betrug in der J. Wagenklasse 828 (gegen das Vorjahr

J

33 in der II. 46 G (— 2 5), in der III. 49 - I 3. in zer . Wagenklasse ebenfalls 49 3 swie im Vorjahre) und bẽi der Militärbeförderung 1,06 S½. ( 1 S, im Gesammtdurchschnitt 6 (= I 3. . 6 In den hier mitgetheilten Zahlen sind mitenthalten die Ergeb⸗ nisse des Rückfahrverkehrs, des Verkehrs auf zusammengestellte Fahr⸗ scheinhefte, des Schlafwagenverkehrs und des Erlöses aus dem Ver⸗ kaufe der Platzkarten. Die Finnahmen aus dem gesammten Rück fahrverkehr (auf gewöhnliche Rückfahrkarten, Rrbeiter Rück fahr⸗ und ⸗Wochenkarten, Sommerkarten, Sonder⸗ rückfahrkarten, Sonntags, Zeit- und Schülerkarten) ergahen Lz Mill. Mark, das sind 53 Mill. Mark Fer 451 mehr als im Vorjahre. An der Gefammteinnahme aus der Personen— beförderung ist der Verkehr auf Rückfahrkarten mit 35.33 o/o gegen 3ös8 o im Vorjahre betheiligt. Ueber drei Viertel, 76,55 oso, der Einnahmen aus letzterem entfallen auf die gewöhnlichen Rückfahr⸗ karten, 677 ½ auf die Zeitkarten, je 4,59 do auf die Sommerkarten und die Arbeiter⸗Wochenkarten, 2,63 M auf die Arbeiter⸗Rückfahrkarten 389 oo auf die Sonntagskarten, 1ů15 6,9 auf die Sonder Nückfahr⸗ karten und Oz co auf die Schülerkarten. Die gewöhnlichen Rück sahrkarten. und die Zeitkarten ergaben auch die größten Mehreinnahmen. Die verhältnißmäßig größte Steigerung trat mit 17,10 , bei den Sommerkarten. die demnächst höchsten Steigerungen mit 16,68 0,0 bei den Arbeiter Wochenkarten und mit 16,47 bei den Zeitkarten ein. Nie Sonderrückfahrkarten gingen in ihren Erträgnissen gegen das Vorjahr um 2l5 G36 „S. oder 132900 zurück. Die Gesammtzahl der verkauften Rückfahrkarten aller Art betrug 39 675 505, das sind 2019229 Karten oder 3,50 , mehr als im Vorjahre, und zwar wurden ausgegeben 41 000 009 gewöhnliche Rückfahrkarten, 539 246 Arbeiter⸗Wochenkarten, 4601 365 Ärbeiter⸗Rückfahrkarten, R238 602 Sonntagskarten, 1359 690 Zeitkarten, 65s 90 Sonder! rückfahrkarten, 335 478 Sommerkarten und 21 721 Schülerkarten. Die größte Steigerung gegen das Vorjahr, sowohl in der Anzahl als auch im Verhältniß, haben! die Arbeiter⸗ Wochenkarten (mit 4 1011843 Stück oder 19352 os und darauf folgend die Sonntagskarten (mit 4 578 927 Stück oder 12,29 0/0 ergeben. . Die Sonderrückfahrkarten sind dagegen um 54 Arz, Stück oder 87 ½9, die Schülerkarten um iz? Stück oder 27,62 0/o gegen das Vorjahr zurückgegangen. Zusammengestellte Fahrscheinhefte sind von den preußi⸗ schen und hessischen Ausgabestellen im Rechnungsjahre 1899/1960 477 694 verkauft worden, 25 366 Stück oder 566 MO mehr als im Vorjahre. Die dadurch erzielten Einnahmen be— trugen 22,25 Mill. Mark, 1,3 Mill. Mark oder 6, 19 o/o mehr. . Aus dem Schlafwagenverkehr sind 991 Saz „, 95 373 Der 10,89 09 mehr als im Jahre 1898 99, vereinnahmt worden. Die Anzahl der Reisenden in den Schlafwagen belief sich auf 136 526 und hat sich um 12961 Reisende oder 16,190, erhöht. Auf. den am Ende. des Berichtsjahres vom Staate betriebenen 15 Schlafwagenkursen verkehrten im Ganzen 74 Schlafwagen. Außerdem waren 5 Kurse im Betriebe der inter— nationalen Schlafwagengesellschaft. Die Einnahmen aus dem Ver kaufe der Platzkarten in D- Zügen betrugen 2938981 . 299 978 S oder 11,K,7 0 mehr als im Vorjahr, die Anzahl der abgesetzten Platzkarten 2 392 618, 335 557 Stück oder 16,531 oso mehr. Die seit dem Jahre 1892 erfolgte Einstellung von Speislewagen in die Züge hat sich sehr gut be— währt, sodaß zur Zeit bereits auf 29 Linien regelmäßig Speise⸗ wagen laufen. Dieselben sind zum größeren Theil Eigenthum der Pächter des Speisewagenbetriebes; in einzelnen Zuͤgen laufen bahn eigene Speise (Buffet. Wagen, deren Betrieb an Unternehmer ver pachtet ist. Im Berichtsjahre waren im Betriebe 2 bahneigene und 41 den Pächtern gehörige Speisewagen sowie 28 bahneigene Buffet wagen, zusammen 71 dem Wirthschaftsbetriebe dienende Wagen. . Die Beförderung von Gepäck und Hunden erbrachte im Berichtsjahre 9 875 116 M, der allgemeinen Verkehrssteigerung ent sprechend um G21 787 M oder 672 0 mehr als im Vorjahre. An den Gesammteinnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr war dieselbe mit 2,760/9 im Berichtsjahre gegen 271 6, im Vorjahre

« betheiligt.

! 1 8 * 1 8 * 2 s . B. An Nebenerträgen aus dem Personen- und Gepãäckverkehr

Lagergelder, Strafgelder, Bahnsteigkarlen ꝛc. wurden 2697 262 7

erzielt; sie sind im Berichtsjahre um 125 017 0 oder 4.3867 ge stiegen. Zu den Gesammteinnahmen des Personen- und Gepãckverkehrs trugen die Nebenerträge O, 75 o M bei. Die Mehreinnahme ist zur einen Hälfte eine Folge der allgemeinen Verkehrssteigerung, während die zweite Hälfte auf den erhöhten Erlös aus Bahnsteigkarten entfällt. Die Bahnsteigsperre ist auch auf den hessischen Staatsbahnftrecken ein⸗ gerichtet. Der Erlös aus dem Verkauf der Rab nsteigkarten be⸗ trug 2011 646 „, er stieg um 60 674 (6 oder 3,06 e; die Zahl der verkauften Bahnsteigkarten erhöhte sich um 606 738 auf 20 456 1454. Auch die bereits seit mehreren Jahren andauernde Steigerung des Güterverkehrs hat sich im Berichtsjahre fortgesetzt. Es wurden befördert: 197 693 glß t „Güter“, d. h. Eil, Frachtgut und Leichen (13 264965 t oder 7, Igo, mehr als im Vorjahre) 1932 306 (4 S841 3385 t oder 456 690 Vieh, s3 41l5 1 ( zzz t oder 4.25 9,½) Postgut, 217752 t é 20901 tn oder 8, 76 0/90) Militärgut, 52580366 t 02 927 oder 14560 o 0j frachtpflichtiges Dienstgut, zusammen 205 207 776 * ( 12428 884 t oder 645 9 Güter gegen Frachtberech nung, außerdem 15 600031 t 64 1769013 * oder 12,79 e) frachtfreies Dienst und anderes Gut sodaß die beförderte Gesammtmenge 220 807 807 164 14197927 oder 6,87 0/0 betrug. Die aus dem gesammten Güterverkehr er— zielten Einna hmen beliefen sich auf 885.5 Mill. Mark: sie sind verglichen mit denen des Vorjahres, trotz der in den erften Monaten des Jahres 1399 eingetretenen Ermäßigung verschiedener Frachtsãtze um 49,2 Mill. Mark oder 5, 88 C gestiegen. Der Antbeil der Ein“ nahmen gus dem Güterverkehr an den Gesammteinnahmen berechnet sich 96 66, 10 0,9 gegen 66429 99 im Vorjahre. Die Einnahmen im Binnenverkehr des Staats bahnnetzes (Gruppen- und Gruppenwechsel⸗ verkehr) betrugen im Berichtsjahre 601,6 Mill. Mark oder 68,27 0/9 ßegen drr? Mill. Mark oder C3 68 6 im Vorjahre, die Cinnahmen im direkten und Durchgangsverkehr im Berichtssahre 281 Mill. Mark oder 31,73 gegen 260 3 Mill. Mark oder z, 2 M im Vorjahre.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Getreidemarkt Genuas im Dezember 1900. Der Kaiserliche General-⸗Konsul in Genug berichtet unter dem . d. M. Folgendes:

Ganz gegen alle Erwartung entwickelte sich im Dezember ein leb haftes Geschäft sowohl für sofortige als für Lieferungswaare, und die

Käufer bewilligten ziemlich glatt die an den Produttionsplätzen ge⸗

forderten Preise.

Es wurden gehandelt:

Dur Taganrog P. 1006 vorräthig et. Novorossisl * 1006 sofort .

Novorossisk P. 1006 Januar / März 18.00 Fr.,

Die durchschnittliche Einnahme aus der Beförderung einer

Taganrog P. 10 06 Eröffnung... . . 1726 = 17 30 Fr.