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nicht, leisten kann. Dinge täglich kümmern, er soll das rapide Anwachsen der Vororte
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so abstoßend, daß es wohl begreiflich ist, wenn die Polizeibehörden
Bedenken getragen haben, es. zuzulassen. Der Ober⸗Präsident in Potsdam hat auf Berufung das Stück freigegeben, und meines Er⸗—
achtens hatte er Recht; denn, wie gesagt, die Grundtendenz ist eine
durchaus sittliche, sie widerspricht nicht den Ordnung und Sittengesetzen. Ich führe das nur an, um darzulegen, daß die Aufgabe der Polizei auf diesem Gebiete überaus schwierig
ist, und daß es unbillig ist, aus jedem einzelnen Falle
be sogleich die weitest gehenden Folgerungen zu ziehen und über Ver ⸗
gewaltigung der Kunst zu klagen. Meine Herren, wir werden in
diefen Dingen nur zu einer vollen Besserung kommen, wenn das Publikum selber Hand ans Werk legt (sehr richtig! rechts), wenn es sich solche Dinge nicht bieten läßt, wie sie jetzt in Berlin toto die
geboten werden. Ich glaube, es wäre in der That eine große Auf⸗
gabe, wenn das Publikum selber den Zensor spielte und die Aufgaben
der Polizeibehörde übernähme, wenn es sich gegen Stücke wehrte, die — ich denke beispielsweise an Die Dame von Maxim“ — das sitt⸗
liche Gefühl aufs ärgste verletzen müssen. Meine Herren, ich werde
nach meinen Kräften bemüht sein, dafür Sorge zu tragen, daß das, was wahrhaft Kunst ist, was auf dem Boden der Kunst erwachsen ist,
durch die Polizeibehörden nicht beeinträchtigt wird. Ich werde aber
andererseits ebenso bemüht sein, daß die Polizeibehörden ihrer Pflicht
genügen und das, was nicht Kunst ist und das sittliche Gefühl verletzt,
nachdrücklich bekämpfen. (Bravo! rechts.) .
Nun, meine Herren, ist auch der Herr Abg. Richter auf den sogenannten Spree⸗Präfekten gekommen. Den Ausdruck hat er nicht erfunden, sondern schon Andere vor ihm. Er ist dabei davon ausgegangen, daß hier in Berlin schon sehr viel mehr Köche am Werk seien, als für den Brei nothwendig sind. Ich nehme an, daß er sich unter den Köchen, die zu viel sind, nicht selbst versteht. Im übrigen
wäre es gut gewesen, abzuwarten, bis der Brei, die Vorlage, hier erst serviert wird, einstweilen ist das noch nicht der Fall. Da der Herr
Abg. Richter auf die Sache eingegangen ist, halte ich es für meine Pflicht, mit wenigen Worten die Sache dem hohen Hause darzulegen. Ich habe mir erlaubt, bereits im Vorjahre kurz die Grundzüge des Gedankens darzulegen, und namentlich in der Budgetkommission fanden die Grundgedanken der beabsichtigten Aenderung, abgesehen, glaube ich, von dem Herrn Vertreter der freisinnigen Volkspartei, all⸗
gemeine Zustimmung. Meine Herren, es wird jetzt von dem Ober— Präsidenten in Potsdam ein Maß von Arbeitsleistung, von Kenntniß
und Vielseitigkeit verlangt, das kein Beamter, auch der beste Beamte Er soll sich um die sehr intrikaten Berliner
hier verfolgen, er soll sich ein Urtheil bilden, welche Maß—⸗ nahmen auf dem Gebiete der Verwaltung aus dieser Entwicklung hervorgehen müssen. Andererseits soll er die große Provinz Branden—⸗ burg mit seinem Interesse verfolgen und sich um die Dinge in der Provinz selber kümmern. Das kann er nicht, und weil er es überhaupt nicht konnte, sind manche Dinge nicht in dem Maße gefördert worden, wie es der Fall sein müßte. Ich will hier nur an eins erinnern. Meine Herren, die sehr mißlichen Verhältnisse bei den Militär— anwärtern hier in der städtischen Verwaltung, die von der jetzigen städtischen Verwaltung durchaus anerkannt werden, wären nicht bis zu dem Punkte gediehen, wenn ein Ober⸗-Präsident dagewesen wäre, der Zeit gehabt hätte, sich um diese Dinge eingehend zu kümmern. Ich darf weiter erinnern an die Gestaltung der ganzen Wohnungs— verhältnisse in Berlin, an das Fehlen jeder Fürsorge im großen Stile für die Bedürfnisse der minder bemittelten Klassen auf diesem Ge⸗ biete. Wäre hier ein wohlwollender Berather gewesen, der der Stadt in dieser Beziehung seine Rathschläge gegeben, sie geleitet hätte — S bin überzeugt, wir wären auf diesem Gebiete weiter, als wir sind. Und wie steht es in der Provinz Brandenburg? Daß so . schwere
Schäden in der Provinz Brandenburg an den Flußläufen, an der
unteren Oder, Spree u. s. w. entstehen konnten, das war meines Er⸗ achtens nur dadurch möglich, daß von dem Ober⸗Präsidenten eine Fülle von Arbeit verlangt wurde, die er nicht leisten konnte. Wenn er genöthigt war, jeden Tag nach Berlin zu fahren, so konnte et sich nicht um diese Dinge eingehend kümmern.
Nun ist gesagt worden, meine Herren, wenn wir einen besonderen Ober⸗Präsidenten für Berlin berufen, so muß das zu Konflikten mit der städtischen Verwaltung führen. Ich glaube, meine Herren, wir haben die Erfahrung gemacht, daß das beste Ferment für ein gedeih⸗ liches Zusammenwirken die Sachkenntniß und die persönliche Fühlung ist. Ein Ober⸗Präsident für die Stadt Berlin, der die nöthige Sach⸗ kenntniß sich erworben hat, wird mit den städtischen Bebörden sicher gut auskommen, und gerade die persönliche Fühlung, die Möglichkeit täglicher Rücksprachen werden Konflikte ausschließen. Ich glaube also, die Furcht, daß die Einrichtung eines besonderen Ober⸗Präsidiums zu Konflikten mit der Stadt führen werde, ist durchaus unbegründet.
Nun hat der Herr Abg. Richter und schon vor ihm der Herr Abg. Fritzen in sehr eingehender Weise die Frage der Kriminalpolizei und die sebr üblen Erscheinungen, die bei dem Prozeß Sternberg zu Tage getreten sind, berührt. Ich brauche nicht erst zu betonen, meine Herren, wie schmerjlich diese Erscheinungen gerade für uns gewesen, die wir in erster Linie die verantwortlichen Beamten sind, für uns, die wir mit allen Kräften bemüht sind, dahin zu wirken, daß dem Beamtenthum sein höchster Stol;, seine Integrität, in allen Theilen gewahrt bleibe. Der eine der betheiligten Beamten steht vor Gottes Richterstuhl, und ich muß davon absehen, über ihn irgend etwas zu sagen. Der andere befindet sich in der gerichtlichen Untersuchung, und die wird zu der Sühne führen, die die Sache erheischt. Also ich glaube, ich thue recht, wenn ich im gegenwärtig schwebenden Verfahren auch hierüber nichts sage. Dagegen halte ich es für meine Pflicht, mich über die Frage der Organisation und der Mängel, die in dieser Beziehung noch
etwa abzustellen sind, zu äußern. Herr Abg. Fritzen sagte, es sel
seines Wissens in der Organisation nichts geschehen. Ich glaube ihm widersprechen zu müssen und kann vielleicht in Kürze die ganze Drganisation der Kriminalpolizei den Herren auseinandersetzen.
Die Kriminalpolizei in Berlin ist gegliedert in drei Inspektionen, von denen die erste Inspektion A die große Masse der Vergehungen und Verbrechen zu bearbeiten hat, die Kriminal ⸗Inspektion Bz die gewerbs⸗ mäßigen Vergehen und Verbrechen, namentlich die Hehlereien, Dieb⸗ stãhle, Banden ⸗ und Taschendiebstãhle u. s. w, die Inspektion C die⸗ jenigen Dinge, die eine besondere technische oder juristische Kenntniß erfordern, z. B. Verletzung des Patentrechts, betrügerischer Bankerutt u. dgl. Sachen. Weil die Inspektionen A und B überlastet waren, haben wir sie getheilt, sodaß jetzt fünf Inspektionen bestehen. Die In⸗
fshetticn . die also das Gros der Vergehen und Verbrechen zu
völkerung zu erzielen, sämmtlichen Revieren — wir haben 12 Haupt⸗
Nachtheile überwiegend sein würden. Die Dinge in Berlin
bearbeiten hat, ist in zwölf Bezirke gegliedert, die sich mit den Polizei⸗ Hauptmannschaften der uniformierten Schutzmannschaft decken. Da⸗ gegen sind die Inspektionen B und O, weil sie spezielle Gebiete zu bearbeiten haben, einheitlich für die ganze Stadt Berlin organisiert. Nun haben wir, um die möglichste Fühlung mit der Be⸗
mannschaften und 102 Reviere — einen besonderen Kriminal⸗Wacht⸗ meister beigegeben, der alfo die Kriminalsachen zu bearbeiten hat. Wir haben ferner die Kriminalbeamten angewiesen, in den Bezirken zu wohnen, um, wie gesagt, diese Fühlung nach Möglichkeit zu fördern. Ich habe sogar daran gedacht, ob man nicht die Kriminalpolizei dezentralisieren sollte, sodaß sie in einzelne Stadttheile verlegt wird; allein ich habe nach reiflicher Erwägung davon abgesehen, weil die
greifen so außerordentlich ineinander über, daß eine Kriminalpolizei, die räumlich begrenzt ist, jeden Tag und jede Stunde in einander ein⸗ greifen müßte, dort eine Zeugenvernehmung veranlassen, da eine Aus⸗ kunft erbitten müßte — kurzum, daß die ganze Handhabung durch eine derartige Organisation nicht erleichtert, sondern erschwert werden würde. Deshalb sind die Geschäfte im Polizei⸗Präsidium zentralisiert, wo alle Hilfsmittel, das Einwohnermeldeamt, die Straflisten, die telegraphischen Verbindungen u. s. w., sofort zur Verfügung stehen. Aber auch noch nach einer anderen Richtung ist eine wesentliche Verbesserung erfolgt. Es ist einmal angeordnet, daß die Ausbildungszeit wesentlich verlängert wird, daß die Kommissare nicht nur drei Monate, sondern ein Jahr ausgebildet werden; es ist an⸗ geordnet worden, daß die Ausbildung nicht mit ihrer Ernennung zu Beamten abschließt, sondern daß die Beamten auch nach ihrer An⸗ stellung noch theoretisch und praktisch ausgebildet werden.
Ein Punkt, der in den Reden der verschiedenen Vorredner berührt worden ist, ist die Frage des Maßes der Selbständigkeit. Diese Frage ist allerdings in der That sehr schwer zu entscheiden. Früher hat man der Kriminalpolizei. den gegentheiligen Vorwurf gemacht und hat gesagt, sie ist viel zu militärisch eingerichtet, sie geht nur nach dem militärischen Drill, und infolge dessen bekommt sie die Verbrechen nicht in dem Maße heraus, wie es erforderlich ist. Jetzt macht man ihr den entgegengesetzten Vorwurf. Die Kriminalkommissare seien viel zu selbständig, und daher seien die Erscheinungen hervorgetreten, die wir zu beklagen haben. In dieser Beziehung habe ich versucht, einen Mittelweg einzuschlagen, und habe in einer Anweisung vom vorigen Jahre die Behörden dahin ange⸗ wiesen, daß die Kriminalbeamten verpflichtet sind,
vor Einleitung aller wichtigen Maßnahmen die Entscheidung ihrer Vorgesetzten einzuholen; ebenso haben sie in der weiteren Entwickelung der Kriminalsachen ihre Vorgesetzten stets auf dem Laufenden zu erhalten bezw. deren Weisungen einzuholen. In be⸗ sonders wichtigen Fällen ist dem Minister des Innern Vortrag zu halten. Bei Vermeidung nachdrücklichster Ahndung haben die Be⸗ amten sich jedes eigenmächtigen Vorgehens — unbeschadet der noth⸗ wendigen Selbständigkeit in der Einzelausführung ihrer Aufgaben — zu enthalten.
Der Herr Abg. Richter hat moniert, daß in besonders wichtigen Dingen mir Vortrag zu halten ist. Selbstverständlich, meine Herren, ich bin oberster Chef der Polizei; also muß, soweit es sich um Aktionen der Kriminalpolizei handelt, mir Vortrag gehalten werden, was natürlich nicht ausschließt, daß die Beamten der Staats⸗ anwaltschaft dem Herrn Justiz-Minister Vortrag halten und daß wir deren Requisition natürlich ohne weiteres Folge geben. Damit komme ich auf die Frage der Unterstellung der Kriminalpolizei unter die Staatsanwaltschaft.
Vorher möchte ich noch kurz einen Punkt erwähnen, die Frage der Rekrutierung. In dieser Beziehung ist angeordnet, daß die Kommissare nicht mehr ausschließlich sich aus Offizieren zu rekrutieren haben, und ich habe mir nachzuweisen erlaubt, daß, soweit ich es im Kopfe habe, von 43 Kriminalkommissaren nur 11 aus dem Offtzier⸗ stande hervorgegangen sind, die große Mehrheit dagegen aus anderen Berufsständen. Auch bei den Kriminalschutzmännern ist zugelassen, daß eine bestimmte Anzahl nicht aus der uniformierten Schutzmannschaft entnommen werde; aber allerdings ist das Gros der Schutzleute immer noch aus der uniformierten Schutzmannschaft hervorgegangen. Meine Herren, das hat auch große Vorzüge; denn bei der Selbst⸗ ständigkeit, die ihnen eingeräumt werden muß, ist eine gewisse Er—⸗ ziehung zur Disziplin in hohem Grade nöthig.
Ich möchte nun, meine Herren, zur Frage der Unterstellung unter die Staatsanwaltschaft kommen. Es ist den Herren ja bekannt, daß seitens eines jungen Juristen bei der Staatsanwaltschaft diese Frage angeregt worden ist, und sie ist auch in angesebenen Blättern: der Kölnischen Zeitung und mehreren Berliner Blättern, besprochen worden. Ich halte es für meine Pflicht, jede Anregung, die auf die Verbesserung dieser Verhältnisse einzuwirken geeignet ist, eingehend zu untersuchen und habe selber den Herrn Justiz⸗Minister um kommissa—⸗ rische Berathung dieser ganzen Frage gebeten. Diese Berathung hat stattgefunden unter Betheiligung eines Kommissars des Herrn Justiz⸗ Ministers, unter Betheiligung des Ober-Staatsanwalts beim König⸗ lichen Kammergericht, des Ober⸗Staatsanwalts beim Landgericht 1 und des Ersten Staatsanwalts beim Landgericht II, eines Untersuchungs⸗ richters und meiner Kommissare; ich habe die Verhandlung geleitet. Wir waren übereinstimmend der Ansicht, der der Herr Abg. Fritzen Ausdruck gegeben hat, daß die vorgeschlagene Maßregel nicht zweck⸗ mäßig sein würde, daß sie die Geschäfte der Kriminaljustiz nicht erleichtern und beschleunigen, sondern erschweren und verlangsamen würde. Meine Herren, das liegt ja auch auf der Hand. Wenn ich von den einfachsten Verhältnissen ausgehe, von ganz kleinen Bezirken, so ist da eine solche Trennung, daß die Organe der Sicherheitspolizei als solche ihren jetzigen Vorgesetzten unterstellt bleiben, als Beamte der Kriminalpolizei dagegen der Staatsanwaltschaft unterstellt werden, gar nicht möglich; denn es ist meist ein und derselbe Beamte, der beide Funktionen in sich vereinigt. Wenn man an etwas größere Ver⸗ bältnisse, an mittlere Städte denkt, so weiß ich nicht, wie man sich die Ausführung denkt. Einmal sind die Staatsanwälte meist so mit Arbeit belastet, daß sie gar nicht eine wirkliche Anleitung der Kriminalbeamten vornehmen können; dann aber würden sie nur dann diese Thätigkeit selber vornehmen können, wenn die ihnen unterstellten Beamten am Sitz der Staatsanwaltschaft thätig sind. Die Beamten würden also der Kontrole durch die bisherigen Polizei- vorgesetzten entbehren und der Kontrole eines Beamten unterstellt werden, der unter Umständen weit von ihnen entfernt ist. Daß das nicht zweckmäßig ist, dürfte anzuerkennen sein. 1
Nun komme ich auf die Verhältnisse der großen Stidte amel in Berlin selber. Es ist undenkbar, daß von den 30 Staatganwãlle ö
jeder sich die Beamten der Kriminalpolizei requiriert, die er für eine bestimmte Untersuchung wünscht. Es würde vollkommen die Ue
verloren gehen, welche Beamlen gerade zur Verfügung steben, wieviel der eine beschäftigt ist, und wieviel der andere. es würde also wiederum eine bestimmte Persönlichkeit mit der ganen
Verfügung über dieses Beamtenpersonal betraut werden müssen, und damit würde man zu denselben Einrichtungen im wesentlichen kommen, die wir auch jetzt haben. Auch jetzt hat der Chef der Kriminalpoline die Verfügung über das Ganze, und wir sind immer bemüht gewesen die Fühlung mit der Staatsanwaltschaft so eng zu halten wie möglich
und schon in mehreren Fällen — auch im eletzten Fall
ist infolge dessen zum Chef- der Kriminalpolizei ein afrüü Staatsanwalt bestellt worden. Die Trennung der Kriminalyoli
von der übrigen Polizei — worauf der Herr Abg. Fritzen auch schmn hingewiesen hat — könnte nur zum Nachtheil der ganzen Sache auß
schlagen. Die beiden Thätigkeiten greifen so in einander über, eine solche Trennung am letzten Ende gar nicht möglich ist
will beispielsweise nur erwähnen die Kontrole der unter Polizeiaufsich Diejenigen Organe, die die Po lizeiaufsit ausüben, müssen auch nothwendigerweise den ersten An. griff der kriminalpolizeilichen Dinge diesen Personen⸗ gegen.
gestellten Personen.
über haben, wenn anders eine zweckmäßige Sandhabun möglich sein soll. Ich erinnere an die Ueberwachung der Proftituierten Auch die Beamten, die diese Ueberwachung haben, müssen nothwendi die kriminalpolizeilichen Funktionen diesen Personen gegenüber, aus u üben haben. Die Kriminalpolizei bedarf in jedem Augenblick der
Hilfsmittel der anderen Polizei. Jeden Augenblick muß sie Erkundi·
gungen einziehen, muß sich über das Vorleben bestimmter Personlich keiten informieren, bedarf der Melderegister, kurzum aller polizeiliche Hilfsmittel. Jetzt ist alles konzentriert und auf das leichteste n haben. Würden die Kriminalbeamten der Staatsanwaltschaft, unter stellt, also von der allgemeinen Polizei ganz losgelöst, so würde de
unendliche Requisitionen von Behörde zu Behörde geben mit Rn
Ressortstreitigkeiten, wie sie bei uns in Preußen üblich sind, und ze Sache würde nicht beschleunigt, sondern verlangsamt werden.
Wir waren daher der Ansicht, daß dieser Vorschlag nicht rãlhlih ist, dagegen haben wir uns bemüht, die enge Fühlung zwischen Staat anwaltschaft, und Kriminalpolizei noch mehr auszugestalten. Es sel erwogen werden, ob in Berlin und Umgegend nicht noch“ weitere Beamte zu Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft ernannt iwerden können. Dann ist festgestellt, daß, wie bisher, auch in Zukunft in allen eiligen Fällen die Staatsanwaltschaft direkt mit den Beamten der Kriminalpolizei und nicht erst durch den Chef der Kriminalpolizei in Verbindung treten kann. Wir haben das bisher auch schon gethan; wir haben auch im Sternberg-Prozeß die Beamten zur Verfügung der Staatsanwaltschaft gestellt, und davon ist stets Gebrauch gemacht worden. Ebenso sollen alle Sachen, die einmal von einem bestimmten Beamten bearbeitet worden sind, auch bis zur Beendigung der Sache in dessen Händen verbleiben.
Ich glaube also, daß hinsichtlich der Frage der Organisation erhebliche Mängel in der gegenwärtigen Einrichtung nicht liegen, und es ist seitens der Beamten der Staatsanwaltschaft mir ausdrückli⸗ bestätigt worden, daß sie sich mit den Beamten der Kriminalpoli⸗
in bester Fühlung gehalten und von ihnen jede Unterstützung erfahrn
hätten, deren sie bedurften. Die schweren Mängel, die beim Sten berg⸗Prozeß hervorgetreten sind, lagen nicht auf dem Gebiet de Organisation, sondern auf dem Personalgebiet; sie lagen darin, dei Beamte nicht des Maßes von Unabhängigkeit und eimwandosfrein Lebensführung sich erfreuten, das wie für jeden Beamten, so doppelt fü Beamte der Kriminalpolizei nothwendig ist. Es kommt darauf an, Fürsorge zu treffen, daß nur absolut einwandfreie Personen in de Kriminaldienst eintreten. Ich habe deshalb angeordnet, daß den allen Beamten der Kriminalpolizei eingehende Erklärungen geferden werden, ob sie Schuldverhältnisse oder sonstige Beziehungen habe die sie in der freien und unbehinderten Ausübung ihrer Thätigki zu beeinträchtigen geeignet sind. Das ist keine inquisitorish Maßnahme, sondern eine solche, die im Interesse der Gyr und des Ansehens des ganzen Standes nothwendig mat. Ich habe ferner hinzugefügt, daß, wenn sich bei einem oder den andern Beamten Schuldverhältnisse herausstellen sollten, die ohne Schuld des Beamten entstanden sind, dann die vorgesetzte Behöche ihm behilflich zu sein hat, diese Schuldverhältnisse abzuwickeln, und ich habe mich bereit erklärt, soweit erforderlich, aus meinen Fonde dabei behilflich zu sein.
Ich will ferner erwähnen, daß dem Chef der Kriminalpolizei, der bei seiner Thätigkeit schon in hohem Maße belastet ist, noch ein be sonderer Beamter beigegeben ist, der die sämmtlichen Personalien de Kriminalbeamten in eingebender Weise zu verfolgen und bearbeiten hat.
Endlich — und das ist vielleicht das Wichtigste — finden Se im Etat die Mittel vorgesehen, um den Beamten eine etwas reid lichere Besoldung zu gewähren, als dies gegenwärtig der Fall ist.
Meine Herren, wir werden nach wie vor bemüht sein, schweren Schäden, die hervorgetreten sind, nach Mögliche zu beseitigen; aber ich meine, man muß nicht aus de hervorgetretenen Schäden gleich einen Vorwurf gegen das gane Institut erheben, man muß nicht das Kind mit dem Bade ausschätte⸗ und, weil überaus beklagengwerthe Vorfälle vorgekommen sind, sie de ganzen Beamtenschaft auf das Konto setzen. Ich kann nur wieder holen, daß die Beamten der Staatganwaltschaft, wie wir, bemübt sch werden, im besten Einvernehmen, ein Jeder auf seinem Gebiet, de Aufgaben der Kriminalpolizei in steigendem Maße gerecht zu werden (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Sattler (l): Ich bedauere, daß es der Abg. Fri nicht unterlassen konnte, . die Forderungen des Jentrums mea, anzumelden, zumal er sonst alles vermieden haben wollte, wa Parteien gegeneinander verslimmen könnte. Dag Jenkrum ist jezt de e l. Partei, die darauf ausgeht, die Selbständigkeit der n
taaten zu beschränken, Die partikularistische Zeit des Jentrumz 1 2 vorbei. Berüglich des Falls der Hypothekenbanlen zwelfelhaft, ob die Staatsaufsicht zichtig gehandhabt 3
eußische Staat schwimmt im. Golde, das eich 6 in Schwierigkeiten zu gerathen, und die Gemeinden sind über *. Das ist die gegenwärtige finanzielle Situation. Wir brauchen ö. in eine trübe Zukunft zu sehen, aber im Reich muß das anders geordnet werden. Das hen muß auch eine Inssitu halten, wie wir sie in Preußen im Finanz. Ministerium § die Sparsamkeit der Ressortz einwirkt. Eine Anleihe b
K.
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herangeht, Bedauer
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ni ahni egen 1858941 ha . ler ß . dazu 9rT
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die Gisen
mir jetzt auch folgen, e ver⸗ wenden. Sehr erfreulich sind verschiedene Mehrausgaben in den einzelnen Etats, z. B. die Wiedereinstellung der 600) 4 für die Ausbildung der altkatholischen Geistlichen, die Mehraufwendungen für das Schulwesen, auch für das gewerbliche Unterrichtswesen, für die Landwirthschaft ze. Auf die Bedeutung der Wohnungsfrage haben wir immer hingewiesen. Wenn auch Staat und Gemeinden nicht Jedem eine Wohnung zu beschaffen haben, so ist doch erfreulich, ö. man jetzt an die Lösung der Wohnungsfrage
namentlich der technischen. nach Verbesserung ihrer dienftlichen Verhältnisse noch immer nicht erfüllt werden sollen, daß ferner der Dualismus im en ng g, die Unterstellung der Gefängnisse unter zwei Ministerien, noch nicht aufgehoben werden , soll. Leider ist auch von einer Entfestigung der Stadt Posen noch keine Rede. Und gerade daran könnten die Polen sehen, daß es für sie eigentlich eine Freude sei, in Preußen zu leben. In Danzig liegt es ähnlich. Für die Ostmark muß noch mehr geschehen durch Eisen⸗ bahnbauten, durch Zulagen für die Beamten, um diese dort sest⸗
ö. en, 2c. Die, Hauptsache ist aber die Ansiedelung deutscher
auern im Osten. Warum wird nicht der ganze Erlös der Domänenverkäufe dafür verwendet, anstatt daß man große Summen für laufende Ausgaben daraus zurückbehält? Daß die östlichen Provinzen in ihrer wirthschaftlichen Entwickelung zurückgeb. ieben sind, liegt daran, daß zu wenige Menschen dort sind, und an diesem Punkt muß angesetzt., werden. Wir freuen uns der Ankündigung eines Gesetzes Über die Provinzialdotationen, begrüßen es aber nicht mit Freude, daß die Regierung so schüchtern an diese Frage herangeht. Der Redner bemängelt dann die Erlasse über die Recht⸗ schreibung rheinischer Städtenamen, die Verzögerung der Nachwahl in Magdeburg. und. das Verhalten von Verwaltungsbeamten in Hannober. Ein dortiges konservatives Blatt, das seine Partei bekämpfe, stehe direkt unter dem Einfluß, des Polizei⸗Präsidenten und des Regierungs- Präsidenten. Die nationalliberale Partei habe in Hannover die nationale Fahne immer hoch gehalten und müsse gegen die Bekämpfung durch die administratiren Beamten Frotestieren. Die Prozesse in Konitz, gegen Sternberg, die „Harmlosen'“, Kriegsheim seien kraurige Erscheinungen, besonders auch deshalb, weil Wie Kriminalpolizei hineingezogen worden sei. Die Hauptsache bei der Organisation der Kriminalpolizei werde immer die Auswahl der richtigen Persönlichkeiten sein; es dürften keine Personen zu— elassen werden, die in einem anderen Beruf Schiffbruch gelitten ätten. Die Gehälter der Kriminalbeamten müssen wefentlich verhessert werden, wenn man ein Elitekorps daraus machen wolle. Dringend erforderlich sei ferner der Erlaß eines Volksschul—= unterhaltungsgesetzes Wenn das Zentrum jetzt damit ein⸗ verstanden sei, so müsse man doch fragen, ob es ihm wirklich allein um die Vertheilung der Lasten zu thun sei. Wie stehe es mit der Verkehrsentwickelung im Lande und mit der Stellung der Eisen— bahnverwaltung zur Schaffung neuer Schienenwege? Die Landes— Direktoren hätten in einer Eingabe über die fiskalische Hartherzigkeit und die tauben Ohren der Eisenbahnverwaltung bei Genehmigung neuer Kleinbahnen geklagt. Er müsse wieder die Forderung? der Trennung det Eisenbahn⸗Einnahmen von den allgemeinen Sitaals— Finanzen stellen. Im Interesse der Entwickelung des Tandes müsse ein scharfer Schnitt dazwischen gemacht und der Finanz— Verwaltung nur ein bestimmter Theil der Eisenbahn-Ein— nahmen überlassen werden. An dem Offenbacher Eisenbahn— e ln sei erfreulicher Weise kein Beamter schuld gewesen, die Schuld habe an den Einrichtungen gelegen. Damit die Eisenbahnverwaltung auch in technischen Dingen einer Kontrole unterliege, solle eine be' sondere Eisenbahnkommission gebildet werden. Im allgemeinen stimme Bie nationalliberale Partei der Wirthschaftspolitit der Regierung zu. Auf der einen Seite müsse, wie der Minister - Präsident sage, der Land⸗ wirthschaft ein erhöhter Jollschutz gewährt werden, auf der anderen Seite aber auch der Ausbau der Wasserstraßen erfolgen. Er hoffe, daß die Kanalvorlage noch in dieser Session zur Annahme komme, und daß der gegenwärtige Minister-Präfident energisch die Geschäfte des Landes führen werde. „Darauf vertagt das Haus die weitere Berathung. Per— sönlich bemerkt Abg. Richter gegenüber dem Finanz-Minister, daß er im Gegen⸗ satz zum Abg Fritzen an eine dauernde ungünstige Konjunktur nicht glaube es sei denn, daß die Weltpolitik nachtheilige Wirkungen auf dem Wirthschaftsgebiet hervorrufe. Dem Minister des Innern lege er nicht alle Verbote der Theaterjensur zur Last, aber für die Be— hauptung, deß die Zensur sich auch auf die Grundtendenz eines Stückes Wer seinen künstlerischen Werth erstrecke, könne er sich auf einen Artikel der amtlichen Berliner Correspondenz“ berufen, wonach darüber literarische Sachverständige guta tlich gehört werden sollen.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Der Herr Abg. Richter hat gesprochen von der Handhabung der Theaterzenfur unter dem Ministerium Rheinbaben. Er hat mich also als den Schuldigen an den angeblichen Mißständen, wie sie her⸗ dorgetreten sind, bezeichnet, und ich weiß auch nicht, wenn er seine Worte so wiedergiebt, wie er sie gesprochen haben will, wie dann die Bezugnahme auf Schiller irgendwie richtig angebracht war. Er hat gesagt, selbst die Werke von Schiller würden unter dem Ministerium don Rheinbaben Gefahr gelitten haben, oder so ähnlich. Er hat also insofern nicht nur von Dumrath, sondern auch von mir persönlich geprochen. Was den Passus mit dem Kunstwerth betrifft, so habe ich den Herrn Abg. Richter jedenfalls so verstanden, daß er gesagt hat: ich hätte die Polijeibehörden angewiesen, ihre Thätig⸗ leit auch darauf zu erstrecken, Kunstwerke von zweifelhaftem
Werthe zu verbieten. Dem habe ich widersprochen, und was der Herr
bg. Richter jetzt vorgelesen hat, bestätigt meine. Auffassung; denn hier ist nur gesagt worden: sie möchten die literarischen Sach⸗ verstãndigen über die Fragen des Kunstwerths zuziehen. Aber es ist mit keinem Worte gesagt, daß die Polizeibehörden Werke verbieten sollen wenn der Kunstwerih zweifelhaft ist, sondern in dem Passuh, den ich vorgelesen habe, ist ausdrücklich gesagt: sie sollen dann Werle verbieten, wenn sie vom sittlichen Standpunkt erheblichen Anstoß geben.
Sollte ich den Herrn Abg. Richter in der Beziehung mißverstanden.
haben, so thut mir das leib. Ich habe es nicht anderg gehört.
.
ich ist, daß manche Wünsche der Beamten,
Abg. Richter erwidert, daß der Minister die Verantwortung e. .
er da . e, , nicht ablehnen könne. 3 uß 43/6 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Fortsetzung der Etatsberathung.) 66 =. h
Literatur.
De utsches Binnenschiffahrtsrecht. Mitt elste in, Oberlaadesgerichtsrath in Ham urg. Zweite, gůnzlich umg arbeitete Auflage. II Band: Nich treicsrechtiich? Be stim mungen. VIII, 650 S. Lem ng, Verlag von Roßberg u, Berger. Geb. 19 6 — Das Binnenschiffahets jrsetz vo n 15. Jun 1895 ist durch Artifel 12 des Einführung'gesetzes zum indel : gesetz⸗
buch in zahlreichen Bestimmungen grändert und wild außerdem
durch das neue Handelsgesetzhuch und darch das einheitlich: bärzerlicke Recht ergänzt. Auch, die wissenschanliche Beschästigung mt dem Gesetz und vor allem die Praxis haben fehr viel Neues gebracht. Der Verfasser bat daher eine völlige Unarbeltung seiges Werkes über das deutsche Binnensch ffahrtscecht ia Angriff genon men und den Stoff jetzt in zwei Bände getheilt: der noch nicht erf Fien n erste Band soll die reichs rechilichen B stimm ngen in fünf. Ab— ibeilungen (Einleisung, Binnensch ffahrtegesetz, Verpfändung, Z vangz— vohstreckung, Flößereigesetz, zur Darstellung bringen; der zweste, jtzt vorliegende Band, enthält die sämmtlichen nichtreichzrechtlichen Be— stimmungen. In der ersten Auflage füllten die letztern 172 Seiten; j tzt ist ibr Umfang auf 6560 Seiten gewachsen. Sie sind ia drei An theilungen gegliedert: in der ersten werden die seit dem 1. Januar d J. geltenden Ausführungsbestimmungen der deurschen Einzelstanten zu den reichsgesetzlichen Verschriften über das Binnenschiffahrtsrecht, in der zweiten die Voischriften über die Binnensch ffahrt und Flößerei auf ein⸗ zelnen Binnengewässern (Bodensee, Rhein, Weser, Elbe, Over) und ia der dritten Abtbeilung die Verfrachtungs. (Verlavungs.) Bediagungen mitgetbeilt. Dem Text der Gesetz ꝛe sind vielfach kurze, erlau fern de und auf die ergänzenden Vorscheiften anderer, igsbesondere der Reichs. gesetze hinweisende Anmerkungen beigefügt. dem Abschnitt über die Ver= frachtungs (Verladungs⸗) Bedingungen sowie dessen einzelnen Uüer— abschnit en auch Vorbemerkungen vorausgeschickl, welche das Ver. ständniß erleichtern. Alle Interessenten werden dem SHirau?m geber dankbar dafür sein, daß er das in diesm zweiten Bande zusammen— gestellte Material aus den ungemein zerstreuten und oft nicht Licht zugänglichen Quellen gesammelt bat. Da ein auch näar entfernt ähn—
liches Buch nicht vorhanden ist, kann dieser Band neben j der Aus.
gabe der reichsgefetzlichen Bestimmungen über die Binnensch!ffahit als nothwendige Ergänzung benutzt waden Die sämmtlichen darin wiedergegebenen nichtreichsrechilichen Vorfchrüten werden, wie im Vorwort bemerkt ist, auch zur Komm nüierung des Reichs gesetz s über die privatrechtlichen Verbältnisse der Binnensch ffahrt in dem in Be— arbeitung befindlichen ersten Bande herangezogen werden.
Eine Textausgabe des Gesetzes, betreffend die priovat— rechtlichen Verhältnisse der Binaenschisfahrt, mit kurjen, erläuternden Anmerkungen von C Pfafferorh, Geheimem Kanzlei⸗ rath im Reichs⸗Justijamt, ist in Kal Heymann's Verlag hierselbst erschienen und liegt ebenfalls in zweiter, die seit dim 1. Januar d. J geltende neue Fassung Tes Gesetzes nach der Bekanntmachung des Reickékanzlers vom 20. Mai 1898 enthalten ger Auflage vor (geb.
2 A). J einem Anhang sind noch die über die Verpfändung von
Binnenschiffen und über die Zwangsyellstreckang in solche ergangenen besonderen Vorschriften zusammengestellt.
— Strafrecht der Berufsgenossenschaften nach den Unfallversicherungsgesetzen vom 30. Juni 1900, unter Benutzung amtlichen Materials zum praklischen Gebrauche dargestellt ron Dr Ludwig Laß, Regierungsrat und ständigem Mitglied des Reichs. Versicherun gz amt. Berlin, J. Guttentag. Verlagsbachhand ung. Geh. 2.50 M — Durch die am 1. Okto er 1900 in Kraft getretenen Abänderungen der Unfallversicherungegesetze sind auch die Strafbefug= nisse der Berufsgenossenschaften gegenüber dern bisherizen Rechte nicht unerbeblich geändert Ferner ist die Entscheidung über das Rechts mittel der Beschwerde gegen den größten Theil der Straf— festsetzͤungen anderen We hö den an Stelle des bisher hierfür zuständig gewesenen Reich. Versicherungtamts und der Landes. Versi Kzerungs“ ämttr übertragen worden. Die vorliegende Schrift enthält eine Son derrarstellung des Straftechts der Berufsgenossenschaften, welche das Verständniß der neuen Borschriften den Betheiligten wesentlich zu erleichtern geeignet ist. Der Versasser behandelt im ersten Theil das matztielle Recht, die Strasvorschrifsen und die Bestimmungen, welche die Pflichten regeln, deren Verletzung sie mit Strafe bedrohen, im jweiten Theil das Verfahren in der Gentssenschaftsinstanz, in der Beschwerdeinstam sewie die Strasvollstrecköng und legt die Grund—˖ sätze dar, welche in langiähriger Praxiꝛ auf diesem Gebiete, fowohl was das materielle Regt, als auch was das Verfahren anlangt, beob— achtet worden sind. In (inem Anhange sind die gesetzlichen Bestim— mungen, die wichtigsten Rundschreiben des Reichs. Ver si herungtamts auf dem Gebiete des berussgenofsenschastlichen Snafrechts und die
beim Reichs. Veisiche ungsamt in Gebrauch gewesenen Formulare im.
Wortlaut wiedergegeben.
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Hohenzollern. Festspiel zur Zweijahrhundertfeier des Königreichs Preußen von Axel Del mar. N. von Deckers Verlag, G. Schenck, Königlicher Hofbuchhändler. Berlin. Preis 2 S, fur Vereine, Schulen u. s. w. billiger. — Dieses zar Vorfeier des zwei hundertjährigen Bestehens des Königreichs Preußen unter dem Pro— tektorat eines aus angesehenen Persönlichkeiten aller Kreise der Reichs⸗ hauptstadt zusammengesetzten Ehren Comit s bereits am 3. d. M. erstmalig im Neuen Königlichen Opern⸗Theater aufgeführte Fest⸗ spiel ist nunmehr auch im Buchhandel erschienen. Die würdige Ausstattung entspricht durchaus dem Inhalt, welcher auf 144 Seiten Hochquartformat einen Abschnitt vaterländischer Geschichte in dramatischer Gestaltung darbietet. Von den neun auf Grund sorgfältigen Quellenstudiums vorgeführten Scenen versetzt die erste den Leser bezw. Zuschauer in das Jahr 1411 und an den Hof des Königs Sigismund, während die zweite Friedrich VI. bon Zollern als Kriegshauptmann und Verweser der Mark. zeigt. Die beiden darauf folgenden Gpisoden sind dem Leben des Großen Kurfürsten entnommen, und das fünfte Bild zeigt die Erhebung Preußens zum Königreich. Hierauf folgen zwei Scenen aus der Zeit Friedrich's des Srosen vor und nach der Schlacht bei Leuthen. Gegenstand des achten Bildes ist die Volkserhebung im Jahre 1813 und des letzten der Sieg bei Sedan. Meist in poetsscher, erst zum Schluß in realistischer Sprache geschrieben, ist in Delmar's „Hohenzollern. ein vaterländisches Volksschauspiel geschaffen, welches e nicht allein zur Aufführung bei der jetzigen Jubelfeier, ondern auch bei anderen patriotischen Festgelegenheiten ebenso wie zur Lektüre eignet. Der vorliegenden Huchau habe sind zur Erleichterung des Verständnisses zahlreiche geschichtliche Anmerkungen beigefügt. Außerdem findet man darin den Tert schmückende Jeichnungen von F. r g und das Faesimile der F. Hummel'schen Komposition eines zur Weihe der Begebenheit von dem Verfasser gedichteten neuen Preußenliedes . .
200 Jahre unter der Königskrone. Festschrift zum 18. Januar 1901 von Freiherr von Din klage⸗Campe, General⸗ leutnant 3. D. Mit Illustrationen. Verlag von C. M. Arthur Müller u. Co., Berlin SW. Hollmannstraße 17. . 20 8. — Diese kurzen, aber kernigen Cbaralterbis ber der preußischen Könige, verdienen die weiteste Verbreitung, namentlich bei der heranwachsenden Jugend. Trotz des geringen Preises ist das Werkchen auch i ert: es enthält außer Aufnahmen des Berliner und des Königs- berger Schlosses noch die Porträts der preußischen Könige nach den Standbildern in der Sieges. Allee. ü
Festschrift zur 200 jährigen Wiederkehr der Er—
Larbeitet von GBoysen,
hebung Preußens zum Königreich (1701 — 1901). Be⸗ — . Hör lenbe mn Aà la suite des G erf
Von Dr. Max
Infanterie, Regiments Nr. 49, kommandiert zur Königlichen Unter= 8666 Zeißenfels a. S. Mit ( 25 Abbildungen. Verlag von Gerhard Stalling in Oldenburg. Preis 30 3, bei Entnahme von mehr als 100 Exem laren 20 J. — Ausgehend von der Grund⸗ legung zur brandenburgischen Macht. durch den Großen Kurfürsten zeichnet der Verfasser in räftigen Strichen ein Bild von dem Wirken der Hohenzollern⸗Fürsten kir ihr Heer, für ihr Volk und ihr Land. Das feine Buch eignet sich besonders zur Vertheilung in Schulen und ,. 18a gil ches ö Zweihundert Jahre preußisches Königthum. Von C. . Rheinländer. Mit Illustrationen. Verlag von L. Schwann in Düsseldorf; Preis 20 3, von 50 Exemplaren an je 15 3. — Der Verfasser des Schriftchens sucht durch anziehend geschriebene Skizzen die Erinnerung an die Thaten und Tugenden der Könige aus dem er Hohenzollern zu wecken, Schreibweise, Ausstattung und billiger reis lassen das Büchlein für die Massenverbreitung namentlich unter der Jugend, empfehlenswerth erscheinen. . .
Gleichzeitig mit dem bereits erwähnten Gothaischen Genealogischen
Hofkalender für 1991 sind im Verlage von Juftus Perthes in Gotha auch die neuen Jahrgänge der Genealogischen Taschen bücher der Gräflichen und Freiherrlichen Häuser erschlenen.) Sie sind in derselben Weise bearbeitet wie ihre Vorgänger, und die Fe— daktion hat es sth angelegen sein lassen, alle seit dem Erscheinen der früheren Bände eingetretenen Veränderungen in Erfahrung zu bringen, um sie für die neuen Ausgaben benutzen zu können. Bei Aufstellung der Personalbestände find Veränderungen von Wichtigkeit nicht vorgenommen worden. Jedoch weist die Re— daktion nochmals darauf hin, daß bei eingeheiratheten Frauen, bei denen bis jetzt die Elterrn angegeben waren, nur der Geburtsname eingestellt worden ist. Fernerhin werden überhaupt nur einmal, bei der ersten Aufnahme der Vermählung, die Namen der Eltern, soweit solche der Redaktion bekannt werden, genannt.
Der 74. Jahrgang des Taschenbuches der Gräflichen Häuser
weist folgende neu aufgenommenen Familien auf: Berckheim, Brünneck⸗ Bellschwitz, Holck. II. Linie, Kalinowsti, Scheel⸗Plessen und Plessen Cronstern. Der Band ist mit dem Bildniß des Königlich preußischen Wirklichen Geheimen Raths, Präsidenten des Deutschen Reichstages, Grafen Franz bon Ballestrem geschmückt. In dem 51. Bande des Taschenbuches der Frei herrlichen Häu ser haben folgende ueue Familien Aufnahme gefunden: Brand (B.), Catty (B.), Ciani-Bassetti von Ciano, Eißner von und zu Eisen⸗ stein (6), Guttenberg, Haas von Teichen, Haberler, Holzing⸗Berstett, Humbracht (Wiederaufnahme, zuletzt 1886), Merling, Merfi, Merta, Nädherny von Borutin (B.), Parish von Senftenberg, Riccabona, Rinaldini, Schmidt von Zabiérow, Waldstätten, Waffilko von Se recki, Werdt. Das Titelbild zeigt das Porträt des Königlich bahe— rischen Staatsraths und Staats-⸗Ministers der Finanzen Pr. jur. Freiherrn Emil von Riedel. .
Von dem im vorigen Jahre neu ins Leben gerufenen Genealsogischen Taschen buch der Adeligen Häufer liegt der zweite Band vor. Wie die Redaktion mittheilt, ist die im ersten Bande ausgesprochene Hoffnung, daß sie bei dem neuen Unternehmen von den betheiligten Familien thatkräftig gefördert werden möge, insofern eingetroffen, als eine über Erwarten große Anzahl von Ge- schlechtern sich zur Aufnahme gemeldet und das nöthige genealogische Material eingesandt hat. Neu aufgenommen wurden folgende 49 Familien: Axleben gen. Magnus, Beulwitz, Beust, Bismarck, Bockum gen. Dolffs, Bodelschwingh, Bönninghaufen, Brüsewitz. Campe a. d. H. Deensen, Düring, Gadow, Gruben, Hagke, Hanstein, Holle, Kettler, Kleist, Klencke, Leithen, Lenthe, Levetzow, Liebenrot 7. Linstow, Lützow, Mosel, Mumm von Schwarzenstein, Oheim , Prittwitz und Gaffron, Reibnitz, Rüxrleben, Rumohr, Rump, Sahrer von Sahr, Schell, Schulenburg, Schwanewede, Somnitz, Stechow, Waldoẽm und Weltzien. Unter diesen Familien be— findet sich eine Anzahl solcher, deren Genealogie überhaupt noch nicht oder wenigstens nicht in einem genealogischen Sammelwerke ver“ öffentlicht worden ist. Eine Anzahl der im ersten Bande behandelten Häuser, in deren Zusammensetzung sich wenig geändert hatte, ist, um Raum für die neuen Einsendungen zu schaffen, nicht wieder mit abgedruckt, sondern wegen ihrer Genealogie auf den ersten Band ver⸗ wiesen worden. Auch in Zukunft wird so verfahren werden, um ein allzu bedeutendes Anschwellen des Bandes zu vermeiden. Da von verschiedenen Seiten die auf dem ersten Bande dieses 3 befindliche fünfperlige Krone bekrittelt wurde, so hat der Ver ag an deren Stelle eine sogenannte Laubkrone anbringen lassen. Neu anmeldungen zur refer Aufnahme müssen bis zum Mai jeden Jahres bewirkt werden. Die näheren Bedingungen für dieselbe sind im Vorwort mitgetheilt. Der zweite Band zeigt vor dem Titelblatt das Bildniß des Königlich preußischen Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Levetzow.
— Das 12. Heft 46. Bandes von Dr. A Petermann' s Mittheilungen aus Justus Perthes“ Geographischer Anstalt (herausgegeben von Professor Hr. A. Supan; Gotha, Justus Perthes; jährlich 12 Hefte, Preis 24 0) hat folgenden Inhalt: 96 Walter: Durch die Halbinsel Schantung nach Tsingtau, J. bis 8. März 1899. — Mitzopulos, Professor C.: Die Erdbeben von Tripolis und Triphylia in den Jahren 18938 und 99. Kleinere Mittheilungen: Pompecki J. F.: Jackson's Forschungen auf n, , , und., Wissenschaftliche Ergebnisse von Nansen's Polarerpedition; Uhlig, Professor IDr. V.: Geologische Karte des . Mittelgebirges; Dechy, M. v.: Die f chaft von Liebhabern der Erforschung des Kuban-Gebietes; Tornquist, Professor Lr. A.: Zur Geologie von Klondile; Zimmerer, Diff sor Dr. H.: Zum Nationalitätenkampf in Makedonien. — Geographischer Monatt⸗ bericht. Beilage: Literaturbericht. — arten unter Redaktion von Dr. Br. Hassenstein: Anz, Walter: Routenaufnahme zwischen Tschifu und Kiautschou, ausgefüht im März 1899. 1. 500 000. — 13 Skizzen; Plan von Tripolis, Griechenland; Geologische Skizze der Provinz Triphylia, Griechenland. 1: 4090006.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
uebersicht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Dezember 1900. Nach einem Bericht des Kaiserlichen General-⸗Konsuls in Antwerpen.) Eingeführt wurden: Moggen: m B umünlen . 35 260 da .,, 29920 ö 8 600 76 780 dæ.
36 290 d. 778 330
Weizen: aus Deutschland den Vereinigten Staaten von Amerika 207 410 k 77990 1 39810 1 17950 1 , n , 9850 11''' ' . 93320 , . 5520 J 2180
Gerste: aus Deutschland Rußland der Türkei Rumänien Bulgarien den Niederlanden
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) Aut Nr. 10 d. Bl. berichtigt wiederholt.