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22 13.
dem Intendantur⸗ Altona, bisher bei der Intendantur
scher Reichs · Anzeiger
und
Aer Krezugspreis beträgt vierteljährlich 4 6 50 5.
Insertionapreis für den Raum einer Aruchzeile 30 59.
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Alle Nost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den RostAnstalten auch dir Expedition
Sw. Wilhelmstraßte Nr. 32.
Einzelne Rum mern kosten 285 3.
Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten, vom 6. Januar 1901.
Bekanntmachungen, er f die Errichtung einer Reichsbank— stelleẽ in Mülheim . r) und einer Reichsbank ⸗Nebenstelle in Zabern (Unterel 3
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 2 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Zeremoniel bei der am 17. Janugr 1991 im Königlichen Schlosse h. Berlin stattfindenden Versammlung der Kapitelfähigen itter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.
Erste Beilage: Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kanzleirath Becker zu Rixdorf bei Berlin, her im Kriegs-Ministerium, den Rothen Adler-Orden britter e mit der Schleife, . dem Baurath Koch im Kriegs-Ministerium, den Geheimen 1. Sekretären, Rechnungsräthen Groest und alkh off im Kriegs⸗Ministerium, den Buchhaltern bei der / . Rechnungsrãthen Zuhtz und Scheel, ekretär a. D., r, , , . Reinicke zu des IX. Armee⸗Korps, den Proviantmeistern Pu schmann zu Gumbinnen und Hoffmann u Frankfurt a. O., den Garnison⸗Verwaltuͤngs-Ober⸗ pektoren Hertell zu Freiburg i. Br. und Schwab zu alle a. S', dem städtischen Oberförster Brehme zu Peterhof ei Mühlhausen i. Th, dem Ober⸗Postsekretär a. D. Matthiesen zu Schleswig, den , g. D. Wenge zu Patschkau, Griebel zu Naumburg a. S., bisher in Liebenstein S⸗M., Maske zu Mittelhufen bei Königsberg i. Pr, bisher in , . Meng elkoch zu Boppard, bisher in Kirn, und einicke zu Charlottenburg, bisher in Kyritz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Kanzleirath Diemer bei der See g nr dem Harnison Verwaltungs⸗Ober⸗Inspektor Bock zu Gnefen, dem Lazareth⸗Ober⸗Inspektor Rein er zu Trier, bem , 2. D Fraissinet zu Berlin, bisher bei der Kriegs Aka emie, Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Körner im Kriegs⸗Ministerium, den ,,. a. D. Schwerin und Wolgram zu lin, Gustav Müller zu Stettin und Radermacher zu Bonn, dem Telegraphen? Sekretär a D. Rosenstädt n bamburg und dem Ober⸗Telegraphen⸗Affistenten a. D. Erbe zu Mainz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Kanzlei⸗ Sekretär Lange bei der Intendantur des XI. Armee⸗Korps und dem Packmeister Fruötsch beim Be⸗ leidungs amt des XIV. Armee⸗Korps das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Intendantur⸗Kanzlisten Plügge bei der Intendantur des XVII. Armee⸗Korps, dem 8 Brõsecke k Danzig, dem Postpackmeister a. D. Francke zu Berlin, en . a. D. Mutschler zu 2 ingen und Klemmt. zu Lauban, dem Hafen⸗Aufseher merse zu Ruhrort, dem Kasernenwärter 4. D. Di edrich zu Spandau, dem Vorarbeiter Grobe bei der , in Spandau, Kolonnenführer Diedrich bei der Artillerie⸗Werkstatt in Spandau, dem Remonteknecht Ra gowski beim Remonte⸗ ot Brakupönen, . Ostpreußen, und dem früheren Hirten Christian Seddig zu Brakupönen, Provinz Ost⸗ preußen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
— b —
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich belgischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen von Alven sleb en, behufs anberweiter dienstlicher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: aurden. Rechtsanwälten Engelhorn in Saargemünd und Luland in Colmar sowie dem Notar Jischer in Zabern den zarakter als Justizrath zu verleihen, sowle
des Aeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rreußischen taatz-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
zu genehmigen, daß der Regierungs-Sekretär und Bureau— , Klausch in Straßburg an Stelle des bisherigen Iharakters als 33 Kanzleirath denjenigen als een licher Rechnungsrath führe.
Ver ordnung,
betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten.
Vom 6. Januar 1901.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen uf Grund der die Konsulargerichtsbarkeit in Egypten betreffenden Gesetze vom 30. März 18674 Reichs⸗ 3 S. 23) und vom 5. Juni 1880 (Rei s⸗Gesetzbl. S 145) im Namen des Deutschen Reichs, nach e olgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths, was folgt:
1.
Die den Konsuln des . Reichs in Egypten zu⸗ stehende Gerichtsbarkeit wird für strafbare Handlungen, deren Thatbestand einen Konkurs oder eine , ,. zur , hat, außer Uebun . ofern der Schuldner ein Kaufmann oder eine Handelsgefellschaft ist, und der Schuldner oder einer der Gläubiger der deutschen Konsular— gerichtsbarkeit nicht untersteht .
§ 2. Die Deutschen und 9 deutschen Sen b egen in Egypten sind vom Tage des Inkrafttretens dieser erordnung ab in den der Konsulargerichtsbarkeit durch s 1 entzogenen Strafsachen der Gerichtsbarkeit der Landesgerichke unterworfen.
83.
Hinsichtlich der im s 5 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1875 (Reichs⸗Gesetzll. S. 381) und in der Verordnung vom 15. Februar 1897 de,, d, , S. 17) bezeichneten . e n, und Anstalten bleiben die bisherigen
erichtsbarkeitsverhältnisse unverändert. § 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Tage der Verkündung im Reichs-Gesetzblatt in Kraft.
Stra . die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Ver⸗ ordnung bei den Konsulargerichten anhängig sind, werden von diesen vollständig erledigt, auch wenn sie nach den Vor— n, der S8§ 1, 2 zur Zustanbigteit der Landesgerichte ge⸗
ören würden.
Urkundlich unter Unserer i, n . Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 6. Januar 1901.
(L. 8.) Wilhelm. Graf von Bülow.
Bekanntmachung.
Am 1. Februar d. J. wird an Stelle der jetzt bestehenden Reichsbank-⸗Nebenstelle in Mülheim (Ruhr) eine Reichs⸗ bankstelle daselbst errichtet, von welcher die Reichsbank— Nebenstelle in Oberhausen abhängig ist.
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Ge⸗ be, de,. der Reichsbankstelle in Mülheim bekannt gemacht werden.
Berlin, den 15. Januar 1991.
Reichsbank⸗Direktorium. Dr. Koch. Korn.
Am 28. Januar d. J. wird in Zabern Unterelsaß) eine von der Reichsbank⸗Hauptstelle in Straßburg i. Els. abhängige Reich sbank⸗Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
Die von des „Reich s⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 243 die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten, vom 6. Januar 1601. Berlin W., den 16. Januar 1901. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
eute ab zur 8 gelangende Nummer 2
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Karl Johannes Adolf Gerold,
Mitinhaber der Firma „Carl Gustav Gerold“, zu Berlin das Prädikat eines öniglichen Hoflieferanten zu verleihen.
1901.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
infolge der von der Stahtyerordneten⸗Versammlung zu Tilsit getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten dieser Stadt Bartsch auf fernere . Jahre sowle infolge der von der tadtverordneten⸗Versammlung zu Naumburg a. S. ö Wahl den bisherigen Bürger⸗ meister der Stadt Querfurt Reißbrodt als besoldeten Bei— . Zweiten Bürgermeister) der Stadt Naumburg a. S.
ür die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
—
Zeremoniel bei der am 17. Januar 1901 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindenden Versammlung der
Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.
Seine Majestät der Kaiser und König, als Souverän und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen, Donnerstag, den 1I7I. Januar 1901, mit den anwesenden Kapitelfähigen Rittern im Königlichen Schlosse zu Berlin die feierliche Investitur Seiner Kaiserlichen , n Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs Un Kronprinzen von Preußen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Rupprecht von Bayern, des Generals der Kavallerie und General⸗Inspekteurs der Kavallerie Edler von der Planitz und des Reichs— kanzlers, Präsidenten des Staats⸗-Ministeriums und Ministersz der auswärtigen Angelegenheiten Grafen von Bülow, vor⸗ zunehmen und ein Kapitel abzuhalten.
8§1. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König— lichen Hauses, die hier anwesenden investierten Hohen Ordensritter aus Altfürstlichen souveränen Häusern und aus dem Fürstlichen Haufe Hohenzollern ver— sammeln Sich um 12 Uhr Mittags in den Gemächern Seiner Majestät König Friedrich's J, woselbst Höchstdenselben die Ordensmäntel angelegt werden. Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. § 2.
Die übrigen Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens ver⸗ sammeln sich schon um 115, Uhr in der an das Königs⸗ zimmer zur Rechten angrenzenden boisierten Galerie. Bie e, men derselben werden dort in Bereitschaft gehalten werden.
Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.
88.
Die Eingangs genannten neu aufzunehmenden Ritter versammeln . ebenfalls um 115/ Uhr in der Branden— burgischen (Rothen Adler) Kammer. ie Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. H bei der Wendeltreppe. § 4.
Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala, für die Herren vom Zivil mit weißen Unterkleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe). Der Ordensmantel wird über der Militär- oder Zixil⸗Gala⸗Uniform, die Ordenskette, welche die Kapitelfähigen Ritter milbrlngen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu aufzunehmenden Ritter (6 3) erscheinen mit dem Bande des Ordens.
Für die Ordensbeamten, welche sich bald nach 11 Uhr im Königszimmer einzufinden haben, ist der Anzug ebenfalls in Gala mit weißen Unterkleidern.
Es werden nur Königlich preußische, Orden getragen. .
Alle bei der Feierlichkeit anwesenden Personen behalten den Flor um den linken Oberarm; die Herren vom Zivil tragen zur gestickten Uniform weiße Handschuhe.
55.
Die Qbersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Dber⸗Hof⸗ und die Hof⸗Chargen, die Generale der , Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats- Minister, die aktiven Generalleutnants und Vize⸗Admirale, . die in Dienststellung befindlichen Wirklichen Geheimen
äthe und alle ührigen Personen, welche zu dem Aufnahme Akt eingeladen werden, oder die zum 9h ge Seiner Majestãt des Kaisers und Königs und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen gehoren, versammeln sic um 115 (Uhr, und zwar die Herren vom großen Vortritt, die Generale der Infanterie, der Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats⸗Minister, die Generalleutnants, die Vize⸗Admirale und die Wirklichen Ge—
nicht aber fremde