1901 / 32 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualitãt

gering

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

böchster

niedrigster

höchster niedrigster

6.

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Außerdem wurden e , r

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Allenstein Goldap Marggrabowa. Thorn. ; Schneidemühl . Bm m-, Freiburg i. Schl. . latz. , Glogan.. Neustadt, O. S.. Hannover

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Sagen i. W... Waldsee i. Wttbg. Mülhausen i. G.. Saargemũnd Posen. Waren i.

Allenstein

Golday Marggrabowa. Thorn . Schneidemühl Breslau. ; Freiburg i. Schl. . Glatz.

Glogau . Neustadt, O. S.. Dannover

Emden

Hagen i. W. Goch

Neuß. K, Waldsee i. Wttbg. Mülhausen i. E.. Saargemũnd .

2 Waren i. M. , Bemerkungen. Die verlaufte Menge wird auf volle Derreljentner und der

. tadt O.⸗S. Hannover Emden

Hagen i.

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e i ze n. 14,80 14.40 14,10 14,90 14,60 15,00 15,30 15, 00 15,30 14,80 14,55 17,00 16,12 16,40

1740 13 15,00

oggen. 12,50 12, 00 12, 00 13, 30 13,50 13,40 14, 10 14,00 14,50 14,20 14,70 14 16 14,05 15 50 14,06 13, 30 15,00 13,80 13,20 r st e.

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00 Verlaufewerth auf volle Mart abgerundet mitgetbeilt.

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13. 10 27. 460

Der Durchschnittepreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet.

Gin liegender Strich (— in den Sralten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.

Gronßhandels ˖ Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen Vlätzen für die Woche vom 28. Januar bie 2. Februar 1901

nebst ent sprechenden

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

1000 kg in Mark.

Angaben für die Vorwoche.

( Preise für vromxyte loco] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.

ester Boden 2 ungarischer, vrima de, slovafische

Budavest.

2 unit 33

I bu]

15

Woche 25. 1.

bis 2. 2. 1991

135 97 143.362 113 02 14447

121.52 123. 42 102 383

89.26 125.11 57. 39

93.51 117,21

9351

119 41

Da⸗ egen Vor⸗ woche 135 36 144135 11293 11435

122.27 123.349 10274

8923 12349

851 22 11674

33 47 118 05

Roggen Weljen

Weizen

J

Roggen t

Weizen

a. Produk tenbörse (Mark Lane).

Wei yen

Weizen

** te

Paris. lieferbare Waare des laufenden Monat

Antwerpen. Donau, mittel Red Winter Nr. 2

La Plata, mittel Kurrachec rotb Am sterdam.

St. Petersburger

Ddessa r

em,, Winter⸗ ondon.

englisch weiß roth b. Gazette averages.

englisches Getreide, Mittelrreie aus 195 Marktorten

Liverpool.

Galffernier Western Winter Nertbern Duluth Nr. 1

—— Kensag Nr. 2 anitoba Nr. 1

122 26

y

1953, 68

132.11 15772 136.42 135 69 134.39 136.18

112 89 11293 12376 132 29

13163 129 40

12429 12771 19421

13128, . inn rs 1 * .

135,79 154.12 11361 169 39

12210 19190

133 30 13818 13639 136 55 135.17 136 14

11235 112.095 128.72 131,90

13225 130 02

12595 126 38 113.63

133331 135, 19 11361 1279 13301 197 39 135.66 153 97 137 07

1979

127 33 125,17 1483 11474 128.48 12699 110 41 11030

Safer 2 * er Californier Brau⸗ Canadische

G bicago.

Weinen, Liefetungt · Waare M. Hsnden Menat.

New York. Red Winter Nr. 2

Lieferungs · Waare

11286 16. 47

120 01 12438

125 96 123 7 173 12 121 20 1733831

ver laufenden Monat ver Mar = ver Mai

Weijen

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ist 163 53090, Roggen 11742, Hafer 3,23 Lig angenommen; 1 Imperial ⸗Quarier ist für die Wehen notig an der Londoner Produktenberse MM Pfund engl. et; für die Gazette arorage- d. b. Tie aus den Umsätzen an 183 Markt orten des 6m n ermittelten Durchschnittepreise für ein r Getreide, ist 1 Imperial. Quarter Weisen Ho, Safer IX,

te 499 Pfund englisch angeseßzt. 1 Busbel Weißen 60 z . Pfund engl. HJ. 6 g; 1 Last Roggen 2100,

g.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichtwäbrung sind die aut den einzelnen Notierungen im Deut 227 und Staatz ˖ Ankeiger' ermittelten wöchentlichen Durchschmitte. elkurse an der Berliner Berse u Grunde gelegt, und jwar für Wien und Budapest die Gurse auf Wien, für London und 1 die Furse auf London, für Gbieage und Nem York die Kurse auf New Dort, für SI. Peterg-= karg, Sressa un. Riga die Karse auf Si. Hieriburg. fir Paris Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläpe.

Deutscher tag. 41. Sitzung vom 5. ar 1901. 1 Uhr.

rgmann ffr. Volksp.) hält das administrative Be⸗ een nicht für ausreichend, die Sache müsse reichsgesetzlich

rden. Was die Bestrafung minderjähriger Verbrecher betreffe,

sich vielleicht eine weitere Ausgestaltung der Zwangserziehung.

te der Eltern müßten hinter das allgemeine Wohl zurück⸗

n. Nachdem man mit den Gewerbegerichten Sondergerichte ein⸗

richtet habe, sei es nicht mehr von der 33 zu weisen, auch für die

Ce sseute Schiedsgerichte zu schaffen. iese Gerichte sollten aber en Amtsgerichten, sondern den Gewerbegeri hten angegliedert 22 weil nur so eine schnelle und sachgemäße Erledigung der Ge⸗ schafte möglich sei. Die Amtsgerichte seien jetzt schon so überlastet, daß ihnen nicht noch neue Aufgaben zugewiesen werden könnten. Die mla mtl hn wegen Majestätsbeleidigung seien ein Uebelstand, der dringender Abhilfe bedürfe. Wenn der Staatsanwalt auf Grund einer aus den niedrigsten Motiven entsprungenen Denunziation An⸗ flage wegen Majestätsbeleidigung erhebe, so rufe das Zustände hervor, die die Revision der betreffenden Paragraphen des Strafgesetʒbuchs nöthig mache. Seine Redners) Freunde hätten in dieser Richtung einen Antrag gestellt. Die Frage wegen Entschädigung unschuldig erlittener n,, könnte sehr wohl reiche ge seß ich eregelt werden. Jedenfalls sollte man doch wenigstens einen Versu dazu machen. Die Entschädigungspflicht würde auch Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte veranlassen, nicht ohne triftige Gründe eine Verhaftung bomehmen zu lassen. Dabei brauche man nicht einmal an eine Regreßpflicht der Beamten denken. .

Abg. Dr. . (Soz.) glaubt, daß es sich im Sternberg

. um den Kampf des Geldes gegen die Justiz gehandelt habe. Der

apitalismus erzeuge Zustände, aus denen derartige unglückliche Kinder herbor . wie man sie im Sternberg⸗Prozeß gesehen habe. Stern⸗ berg's 8 d habe auch die Vertheidigung zu einer nicht ganz einwand⸗ freien Stellung gebracht. Dafür, daß im Konitzer Proze das Kapital der Justiz ein Schnippchen geschlagen habe, sei dagegen nicht eine einzige Thatsache, vorgebracht worden. Die Untersuchung sei unter antisemitischem Einfluß einseitig geführt worden; dies gelte namentlich von den ersten Tagen nach dem Morde. Der Einfluß des Kapitalismus sei aber hervorgetreten in dem Urtheil der Ham⸗ burger Strafkammer gegen den Abg. Molkenbuhr. Die Hamburger Strafkammer, die in enger sozialer Fühlung mit dem Großkapital stehe, habe ganz wie der Staatssekretär ausgeführt, daß die Landes⸗ gR'setzebung das Recht habe, die Art und Weise der Ausübung des Noalitionsrechts zu regeln. Glücklicherweise habe das Reichsgericht gestern in der Frage des Strikepostenstehens sich nicht auf diesen Standpunkt gestellt die lübische Verordnung für ungültig erklärt und Molkenbuhr freigesprochen. Den Landesregierungen müßte es unmöglich gemacht werden, unter der Maske der Verkehrs und Straßenordnung das Strikepostenstehen, dieses elementare Mittel, um die Vereinigung wirksam zu machen, aufzuheben. Redner geht dann auf den Güstrower Meineidsprozeß gegen den Händler Holzt ein, in dem, wie er behauptet, die Justiz das Werkzeug politischer Leidenschaften geworden sei. , ,. Graf von Ball est rem rügt diesen Ausdruck) In Meck enburg seien die pelitischen Kämpfe besonders sarf, weil man sich ein gewisses Herrenrecht anmaße. Dolit sei nicht nach, objektiver Beweisführung, fondern auf Grund der Verhetzung der Geschworenen gegen die Sozialdemokratie derurtheilt worden. Der Reichstag hätte alle Veranlassung, darauf binjzuwirken, daß die Geschworenen aus allen Schichten der Bevölkerung nommen würden. Das mecklenburgische Oberlandesgericht vertrete die Meinung, daß die persönliche Freiheit im administrativen Ver— fahren auf unbestimmte Zeit genommen werden dürfe. Redner sucht auch diese Behauptung durch Beispiele zu bekräftigen und fordert zum Schluß den Staatssekretär auf, in diesem Falle seinen Einfluß auf die mecklenburgische Rechtsprechung auszuüben.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich glaube, daß der Reichstag unter dem Ein— drucke stehen wird, den ich habe, daß es eine starke Anforderung an den Vertreter der Regierung ist, auf Dinge so heterogener Art und so ausführlich vorgetragen, wobei überdies die Vertreter der Regierung ganz unvorhergesehen ich möchte fast sagen mit den Sachen überfallen werden, eine eingehende und zutreffende Antwort zu geben. Ich möchte mich auf einige Bemerkungen, die ich für unerläßlich halte, beschrãnken.

Meine Herren, was den letzten Gegenstand, den der Herr Redner berührt hat, angeht, so betrifft er Fragen, von denen ich nicht erkennen kann, wie sie mit der Reichs- Justizwerwaltung und überhaupt mit dem Justizwesen in Zusammenhang gebracht werden sollen. Der Derr Redner hat sich darüber beschwert, daß auf Grund landesrecht- licher mecklenburgischer Vorschriften Leute, die Unterstũtzungen bezogen baben, in eine Anstalt verwiesen werden, in welcher sie zur Arbeit angehalten werden. Das sind doch Vorschriften, die mit der Justiwerwaltung nichts zu thun haben. Wie weit sie sonst mit der Reichsgesetzgebung zusammenhängen oder etwa mit ihr kollidieren, lasse ich dahingestellt, kann ich im Augenblick nicht übersehen. Mit dem Strafgesetzbuch, auf das sich der Derr Vorredner bejog, hängen sie jedenfalls nicht zusammen. Es ist ein Irrthum, wenn er annimmt, daß das Arbeitshaus oder Armen baus ich weiß nicht, wie es in Mecklenburg amtlich genannt wird der Name fhut auch nichts zur Sache, es handelt sich um ein Haus, in dem der Armenunterstützung verfallene Leute zur Arbeit angehalten werden = ich sage, es ist ein Irrthum, wenn der Redner meint, daß das im mecklenburgischen Recht vorkommende Armenhaus identisch sei nit dem Arbeitshause, von dem das Strafgesetzbuch handelt. Das t nicht der Fall; die beiden Dinge haben nichts mit cinander zu bun, und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs kann nicht bergeleitet werden, was eine Kollision zwischen Reichsrecht und Landes recht hier begründet.

Dann, meine Herren, komme ich auf die eingangs gemachte Bemerkung des Herrn Vorredners zu der lübischen Verordnung. Er kat diese Gelegenbeit benutzt, um auf Ausführungen zurückm— greifen, die ich die Ehre hatte, im vorigen Jahre im Hause zu machen, ale die lübische Verordnung diekutiert wurde. Er bat mir dabei Leußerungen zugeschoben, auf deren Richtigstellung ich Werth lege. Er bat nämlich bebauptet, ich hätte damals gesagt, das Koalitiong⸗˖ echt sei zwar ven Reichswegen geregelt, dagegen fallen die Wege und Mittel zur Ausführung des Koalitionsrechts der Landesgesetzgebung anbeim, und er legte den Schluß nahe, al wenn ich gemeint bätte, daß nunmehr auf landesrecchtlichem Wense, trotzdem das Koalitiengrecht reicherechtlich festgestellt ist, doch alles zescheben könne, um dag Mecht praktisch ju bescitigen. Es mag richtig sein, daß meine Ausführungen dem Herrn Vorredner dielfach nicht gefallen; aber zu solchen Sinnlosigkeiten werde ich mich doch dem hohen Hause gegenüber nicht hinreißen lassen. Es hat mir dollstãndig fern gelegen, so etwag zu behaupten. Ich habe ausgeführt, daß dag Koalitiongrecht, wie es durch dag Reich recht begrũndet orden ist, dem Arbeiter eine Freiheit giebt, die ibn berechtigt, in den Grenzen von der Koalition Gebrauch ju machen,

die jedem andem Bürger gesteckt sind, daß er aber deshalb auch bei dem Gebrauch dieser Freiheit die Grenzen zu respektieren hat, innerhalb deren sich jeder andere Bürger halten muß. Wie Jedermann das Recht hat, sich auf die Straße hinzustellen, sich zu Mehreren zu sammeln, zu gehen, Lieder zu singen, in Trupps zu marschieren und was sonst noch zu thun, so steht dieses Recht dem Arbeiter auch zu, auch zu Zwecken der Koalition; die Schranken, die nach dieser Richtung hin das Koalitionsverbot den Arbeitern früher gezogen hat, sind weggefallen. Aber niemals kann daraus hergeleitet werden, daß der Arbeiter, indem er von seiner Freiheit Gebrauch macht, sich hinwegsetzen dürfe über alle Ordnungen und Rücksichten, die sonst für Jedermann maßgebend sind. Das habe ich behauptet und weiter nichts.

Aus den Mittheilungen, die der Herr Abgeordnete über den gestern gefällten Spruch des Reichsgerichts gemacht hat, muß ich auch schließen mir sind die Motive des Urtheils noch nicht bekannst —, daß sich das Reichsgericht auf denselben Standpunkt gestellt hat, was mir zur Beruhigung gereicht. Das Reichsgericht hat allerdings damit das Mißfallen des Herrn Vor⸗ redners erregt, sodaß er bei dieser Gelegenheit bemerkte, das Reichs⸗ gericht sei in gewisser Beziehung auch dem Kapitalismus verfallen. Man sieht daraus, wie schnell die Herren mit einem wegwerfenden Urtheil bei der Hand sind, auch solchen Stellen gegenüber, von denen sie unbedingt annehmen müssen, daß sie nur nach Recht und Gewissen handeln. Ich verwahre das Reichsgericht dagegen nicht; es steht zu hoch, als daß ich auf diesen Vorwurf des Herrn Vorredners erwidere. Ich habe den Vorwurf nur festnageln wollen.

Sodann ist der Herr Redner sehr ausführlich eingegangen auf einen Meineidsprozeß, der vor den Mecklenburger Gerichten geführt worden ist. Ich kann es wohl begreifen, daß er, der diesem Meineids—⸗ prozeß sehr nahe gestanden und, wie er selbst mitgetheilt hat, als Augen⸗ und Ohrenzeuge bei den Verhandlungen zugegen gewesen, von dem Ausgang des Prozesses, der einen seiner Gesinnungsgenossen sehr schwer traf, erschüttert worden ist, und ich begreife menschlich die Sympathie, die er für den Verurtheilten hat, habe auch keinen Anstand, ihm zu glauben, wenn er sagt, er habe die Absicht gehabt, hier eine objektive Darstellung der Vorgänge, die sich vor den Mecklen— burger Gerichten abgespielt haben, zu geben. Ich muß ihm aber ebenso offen erklären, daß für mich seine Darstellung keine objektive gewesen ist. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, wenn ein Mann, der so genau weiß, wie solche Dinge verlaufen, damit anfängt, der Staatsanwaltschaft den Vorwurf ins Gesicht zu schleudern, daß sie einen Tendenzprozeß eingeleitet habe, einen Vorwurf, gegen den die ange⸗ klagte Behörde sich hier nicht vertheidigen kann und den wir hier auch nicht weiter erörtern können, weil uns das Material vollständig fehlt, wenn der Herr Vorredner weiter fortfährt, den Richtern Vorwürfe darüber zu machen, daß sie eine Stellung in dem Prozeß eingenommen hätten, die sie kraft des Gesetzes, der Strafprozeßordnung gemäß, ein— zunehmen berufen waren, wenn er sich nicht scheute, ihnen deshalb Mangel an Taktgefühl vorzuwerfen, wenn er weiter dahin kommt, auch die Zeugen mit einer Kritik zu belegen, die, ich will nur sagen, für diese Zeugen jedenfalls nicht schmeichel— haft ist ich komme auf diesen Punkt übrigens noch zurück —, und wenn er endlich gegenüber den Geschworenen, die geurtheilt haben, den Vorwurf erhebt, sie hätten mit Parteileiden— schaft ihr Urtheil gefällt, und wären dazu gekommen auf Grund ein— seitiger Zusammensetzung der Geschworenenbank: dann bleibt überhaupt von dem ganzen Rechtsverfahren und dem ganzen Gericht nichts mehr übrig, nichts mehr besteht als die vermeintliche Objektivität des Herrn Vorredners. (Sehr richtig) Meine Herren, ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit Anlaß gehabt, hier im hohen Hause meine Meinung dahin auszusprechen, daß dieses Haus, wo politische Parteien untereinander kämpfen, am wenigsten der Ort ist, um auf Grund eines einseitigen Vortrags, selbst wenn er objektiv wäre, einen Prozeß noch einmal zur Aburtheilung zu bringen. (Sehr richtig! rechts. Zuruf links.)

Meine Herren, wir haben in unseren Gesetzen die Bestimmung, die das Verfahren des Gerichtshofs trotz einer Unabhängigleit, in welcher die volitischen Parteien des Reichstages sich nicht befinden, an enge Grenien bindet, Bestimmungen, die das Gericht verpflichten, nur auf Grund von ihm vernommener und gehörter Zeugen, auf Grund des unmittelbar vor ihm abgespielten Beweisverfahrens ein Urtheil zu fällen. Und hier will der Vorredner ein Urtheil herbeiführen auf Grund eines einseitigen Vortrages, ohne daß das Haus von den Dingen, wie sie sich wirklich abgespielt baben von Auge zu Auge, von Ohr zu Ohr, Kenntniß nehmen kann?! (Sehr richtig! rechts.) Damit würden Sie sich in Widerspuch setzen mit den Grundlagen unseres ganzen Rechtslebens, was gleichbedeutend wäre mit der moralischen Vernichtung jedes ordentlichen Projeßverfahrens. Ich werde mich bei der Sache nicht weiter aufhalten; ich glaube, das gesunde Gefübl des hoben Hauses und auch der öffentlichen Meinung wird ohne weiteres empfinden, daß es zu Unzuträglichkeiten führt, wenn man in der Art und Weise bier das Urtbeil eines durch das Gesetz berufenen und, wie ich meinerseits annehmen muß, unbefangenen Gerichtshofes nachträglich einer Kritik und Verurtheilung unterziehen will, wie dag der Herr Vorredner wollte. Was nun, meine Herren, den Jeugenbeweis betrifft, der in dem Meineideprojeß eine Rolle gespielt bat, so babe ich schon erwahnt, daß die Zeugen bei dem Herrn Redner nicht gut weg⸗ gekommen sind. Einer dieser Zeugen ist, nachdem er in dem Prozesse sein eidliches Jeugniß abgelegt batte, wie bei dem Vorredner, so auch in einem gewissen Theil der Presse, nicht ohne Anfechtung geblieben; man ist so weit gegangen, diesem Jeugen den Vorwurf des Meineids zu machen. Man hat deutlich erkennen lassen, daß das ge— schebe, um auf diese Weise, indem man ihn deg Meineids überführe eder wenigstens verdächtige, zur Wiederaufnabme des früheren Meineidsprojesse kommen wolle. Wenn in diesem Prozeß in der That, wag ja möglich ist, denn auch die Geschworenen in Mecklenburg sind Menschen und können irren, wirk= lich ein Unschuldiger verurtbeilt sein sollte, so wäre ich der erste, der wünscht, daß es zur Wiederaufnahme des Verfahrens käme, damit das wirkliche Recht auch thatsächlich Necht würde; aber auf dem Wege, wie das versucht wird, indem man den Staataanwalt und die Jeugen, die Richter und die Geschworenen allesammt verdächtigt, ist das nicht ju erreichen. Wie ist man denn mit einem der von mir erwähnten Zeugen umgegangen? Eg war ein Beamter, Namens Schütt. So lange bat man mit dem Vorwurf des Meineida offentlich gegen ibn ge— arbeitet, bie die Gerichte daven enntniß nebmen mußten, und

nicht etwa in Mecklenburg, sondern hier in Berlin wurde ein Blatt, das diesen Vorwurf gegen ihn geschleudert hatte, auf Grund eines ausführlichen Zeugenbeweises zu 4 Monaten Ge— fängniß verurtheilt. Das sind die Zeugen, die auch der Herr Vor— redner hier angegriffen hat, die in dieser Weise gegen Verdãchtigungen und Beleidigungen geschützt werden müssen. Ich begnüge mich damit; ich kann auf die ausführlichen Darlegungen des Herrn Vorredners nicht eingehen. Selbst wenn ich es könnte, würde ich es nicht thun; denn ich wiederhole: Prozeßdarstellungen und Kritiken einzelner Prozesse, nicht in der Absicht, eine unzureichende Gesetzgebung zu verbessern, sondern nur um zu kritisieren, gehören nicht vor den Reichstag.

Abg. vgn Czarlins ki Pole) erklärt sich durch die estrige Er⸗ klärung des Staatssekretärs über die Schreibung polnischer Frauen⸗ namen nicht für befriedigt. Es handle sich nicht allein um die Ein— tragung der Namen in die Standesregister, sondern auch um Drang— salierungen in der Schule.

Ahg. Bindewgld Reformp.) wiederholt die alte Forderung seiner Partei auf Verbilligung der Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die Beseitigung des Anwaltszwanges. Sodann kommt Redner auf die gestrigen Ausführungen des Abg. Stadthagen zum Sternberg— Prozeß zurück und spricht sein Befremden darüber aus, daß der Abg. Stadthagen gerade den Kriminalschutzmann Stierstädter angegriffen habe. Der Abg. Stadthagen sollte doch zufrieden sein, 964 es durch die Wirksamkeit dieses Mannes gelungen sei, den Millionär Sternberg, dieses lich eusal, zu überführen. Wenn der Abg. Stadthagen sich so über die ell. Verfehlung des Herrn Stierstäͤdter aufregte, so wäre diese sittliche Entrüstung doch weit mehr den Praktiken bes Verbrechers Sternberg gegenüber am Platze gewesen, der die Opfer seiner Lüste gerade unker armen Arbeiter töchtern gesucht habe, für welche ja sonst wohl der Abg. Stadthagen auch programmmäßig eintrete. Der Staatsanwalt habe errn Stierstädter ein glänzendes Zeugniß gegeben. Der Prozeß sei auch nicht übers Knie gebrochen worden. Der Abg. Stadthagen hätte bir sittliche Entrüstung auch lieber auf die höchst seltsamen Erscheinungen ausdehnen sollen, welche die Vertheidi—⸗ gung in diesem Prozeß dargeboten habe; es brauche ö nur an den Verkehr des Herrn Sternberg mit Thiel und mit Luppa, fowie mit dem „Jus“ Detektivbureau⸗Direktor Schulz erinnert zu werden. In dem Prozeß sei konstatiert worden, daß Sternberg in einem Jahre 30 bis 50 Mädchen mißbraucht habe. Der Abg. Stadt hagen sei doch auch ein Freund der Bestrebungen, n , zu be⸗ seitigen; hier hätte er eine vortreffliche Gelegenheit gehabt, seine sittliche Entrüstung zu bethätigen. Die Herren Vertheidiger Sello und Werthauer hätten die Würde der Advokatur nicht gehoben. Erschrecklich sei überhaupt, das Ueberhandnehmen des Eindringens hebräischer Elemente in die Justiz. Die Juden seien in einem viel höheren Prozentsatz in der Rechtsanwaltschaft in Berlin vertreten, als felbst der preußische Justij. Minister Schönstedt meine, wenn man die Ge— tauften, aber nachweislich von israelitischen Eltern Abstammenden mitzähle. Man werde schließlich noch dahin kommen, den letzten deutschen Rechtsanwalt in Berlin mit der Laterne suchen zu müssen. Lächerlich sei dem gegenüber die Behauptung des preußischen Abg. Peltasohn, die Juden würden verkürzt. Von einer Verkürzung könne gar keine Rede sein. Die Konitzer Mordsache gehöre nach dem Abg. Herzfeld ins Abgeordnetenhaus, aber da die Angelegenheit einmal an— geschnitten sei, müsse konstatiert werden, daß der . Böckel gestern nicht behauptet habe, in Konitz habe das Kapital der Justiz ein k gel gen Die Untersuchung aber sei jedenfalls nicht mit dem nöthigen Nachdruck und Geschick geführt worden. Wäre sofort mit Haus— suchungen vorgegangen, so hätte man bestimmt wenigstens die Mitwisser des Mordes ermittelt; jetzt, wo die Kleidungsstücke glücklich verstreut seien, gehe man mit e n, , . vor, aber dehne diese auch nicht einmal in letzter Stunde auf alle Häufer aus. Kurz, die Sache sei in Konitz so verkehrt wie möglich angefangen worden. Im Interesse des gesammten Deutschen Reichs liege es, daß diefer Mord endlich aufgeklärt werde. Gegen den ehrenwerthen Schlächtermeister 5 habe bereits ein Haftbefehl vor— gelegen, den man sich nur nicht auszuführen getraut habe aus Furcht vor der Haltung der Konitzer Bevölkerung. Die Untersuchung sei eben mit größter Einseitigkeit geführt worden. Die große Mehrheit des deutschen Volks begreife nicht, warum nscht endlich Licht in die Sache gebracht werde. Man verhafte doch Sepp und prozessiere ihn; werde er freigesprochen, so sei ja allgemeine Be ruhigung zu erwarten; aber man halte doch einem so schwer belasteten Manne gegenüber nicht mit so unbegreiflicher Zähigkeit zurück. Darauf möge auch der Staatssekretär hinwirken und sich über die Sache vor dem Reiche auslassen.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Abg. Bindewald ist nun schon der dritte Redner, der zum Etat der Reichsjustiz Anlaß nimmt über das Konitzer Verbrechen zu sprechen. Wenn, wie ich annehme, dieser traurige Fall noch im preußischen Landtage zur Verhandlung kommt, wohin er ja eigentlich gehört, wenn überhaupt darüber im Parlament gesprochen werden soll, dann zweifle ich nicht, daß die vreußischen Herren Minister, die in der Sache zuständig sind, das Wort nehmen werden und die Aufklärungen dem Hause ertheilen werden, zu denen sie im stande sind. Ich bin auch überzeugt, daß sie, abgesehen von Irrthümern, die ja in allen mensch lichen Verhältnissen vorkommen und vielleicht auch bier vor gekemmen sind, das Verfahren und Verhalten der Behörden recht fertigen können. Aber hier im Vause die Sache zu diekutieren wo den Herren Rednern niemand gegenüberstebt von seiten der Re gierung (sehr richtig!, der in der Lage ist, etwas zur Aufklärung und Rechtfertigung zu sagen, das führt nicht zu solchen Ergebnissen, wie sie im Interesse der Sache auch ven den Herren Rednern gewünscht werden müssen. Zu einer Aufflärung fübrt es nicht: es kann höchstens fübren zu einer weiteren Erregung im Lande. Was wir wollen und brauchen, ist aber nicht Erregung, sendern Kaltblätiglein Ich bin überzeugt, daß die Herren der Sache, der sie bier ju dienen meinen, am allerbesten dienen würden, wenn sie im Lande dau bei tragen wollten, ruhiges Blut wieder zugewinnen. Das ist die wichtigste Voraugsetzung, um boffen zu können, daß wir de traurigen Vorgängen doch noch, wenn auch spät, auf die Spn kemmen. Wir wünschen ja alle, daß diese Sur entdeckt werde. Ich bin sicher, daß die vreußische Verwaltung auch weiterbin alles thun wird das ist die Erklärung, die, wenn ich recht verstanden babe Derr Bindewald ven mir wäünschte und die ich geben kann, ebne ciner besonderen Ermächtigung dam zu bedürfen um endlich dem Wer brechen auf die Spur zu lommen. Aber, meine Derren, Dis kussteonen hier im Vause helfen nicht,. sendern schaden. Ich werde den ball meinerseita, nachdem ich den Standyunkt der vreußischen Verwaltung gewahrt babe, in dieser Sache mich nicht weiter äußern Aba. Rickert (tt. Waa)]! Was die Werren Antifemlten wellen wissen wir. Sie sind darauf aug, den Artikel n der Weidederfassunn aufsubeben; kemmen Sie deb offen mil diesem Antrag beraug dann werden wir Ihnen die Wege weisen, die Sie verdienen. gerte sen jn werden. Gg ist ja sebr leicht, bier mit felben eint eitlgen Tbat

bestandedarstellungen zu krebsen. Verr Backe meine gestern wenn man den Merd nicht aufdechee dann würde man dꝛelleicht

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im Volke 1 dan on ein slußreichher Seite ven eden ber, Interessen lin Spiele sind. welche die Nu sdeckung nicht wellen

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