1901 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

auch viel Wasser braucht. Bewilligen Sie also den Kanal und erhalten Sie damit die Landeswohlfahrt aufrecht.

Ministerial Direktor Schultz: 6 othein vermißt eine Ver⸗ doppelung der Schleusen am Oder⸗Spree⸗Kanal. Es sollte ihm be⸗ kannt sein, daß die Regierung für zwei Stellen, wo das Bedürfniß herausgestellt hat, die Mittel für Schleusen schon im vorigen Etat gefordert hat, und daß diese Kosten im vorigen Jahre vom Hause anftandslos be⸗ willigt worden sind. Sobald sich ein weiteres Bedürfniß herausstellt, die Schleusen des Oder⸗ Spree Kanals zu ver⸗ doppeln, wird die Regierung nicht zögern, mit Forderungen an das Haus ju treten, und es darf angenommen werden, daß auch diese dann anstandslos bewilligt werden. Von einem Bedürfniß, die bis⸗ herigen Schleusen auf der kanalisierten Oderstrecke in Schleppʒzugs⸗ Schleusen umzuwandeln, kann keine Rede sein. Die Leistungsfähig⸗ keit der jetzigen Schleusen ist noch nicht erschöpft. Wenn 29. Be⸗ dürfniß sich herausstellen wird, wird die Regierung an den Landtag berantreten. Sodann hat der Vorredner noch von einer Absicht der Regierung gesprochen, die Schiffahrtsabgaben ins Ungemessene zu erhöhen. Die Regierung verfolgt nur die Absicht, an Stelle des bis⸗ herigen unvollkommenen Systems der Abgaben nach der Tragfähigkeit der Schiffe das von allen Seiten erstrebte System der Bemessung der Abgaben nach der wirklichen Beladung treten zu lassen, und dabei soll auch eine bessere Regulierung der Abgaben je nach der Leistungs— fähigkeit der Interessenten platzgreifen. ;

Felisch (kons.) : Es ist nun schon der dritte Tag der De⸗ batte, und noch sind etwa 50 Redner gemeldet. Es dürfte daher ge— boten sein, sich thunlichst kurz zu fassen. Unsere raktion ist keines⸗ wegs Prinzipiell kanalgegnerisch gesinnt, und es ist unsere feste Ab⸗ icht, die Vorlage wohlwollend zu prüfen. Nach meiner persönlichen Meinung haben an den Kanalbauten die Anwohner ein erheblich größeres Interesse, als die Gesammtheit, der Staat. Der Finanz ⸗Minister führte aus: Als die Eisenbahnen aufkamen, hätten die Kanäle an Be⸗ deutung verloren; das sei aber jetzt wieder anders geworden. Das könnte doch nur anders geworden sein, wenn wir heute für die Er⸗ kauung von ECisenbahnen keinen Platz mehr haben sollten. Das eine steht doch fest: wenn Platz für Kanäle ist, muß auch Platz für Eisenbahnen vorhanden sein. Wo ein Kanal gebaut werden kann, ann ich mindestens vier Eisenbahnen neben einander bauen; mache ich die Waggons größer, so kann die Eisenbahn jedenfalls leisten, was ein Kanal vermag, und schneller und prompter. Damit will ich aber nicht gegen die Kanäle als solche gesprochen haben. Mit den Vorschlägen der Vorlage bezüglich der märkischen Wasserstraßen bin ich durchweg einverstanden und spreche der Regierung dafür meinen Dank aus. Was Berlin⸗Stettin betrifft, so ist über die Nothwendigkeit des Großschiffahrtsweges kein Zweifel mehr, seitdem Stettin, die größte Hafenstadt Preußens, von Hamburg und Lübeck überflügelt zu werden droht. Der Verkehr in den Daupthandelsartikeln Stettins ist bis auf die Hälfte . Stettin muß also dadurch gehalten werden, daß man ihm nach Berlin 96 ein größeres Hinterland eröffnet. Es wird denn auch eine große Anzahl meiner Freunde für diesen ee , ,, ,. stimmen. Aus den Zeitungen ersehe ich, daß der Landwirthschafts⸗-Minister aussprach, wenn nicht der Mittelland-Kanal genehmigt werde, dann sei es mit der ganzen Vorlage nichts. Ich bin überzeugt, das ist von den Zeitungen nicht richtig wiedergegeben worden; denn ich kann mir nicht vorstellen, daß, wenn etwas gut ist, es nicht unter allen Umständen gut sein soll. Herr Gothein stachelte die Regierung auf, nur ja nicht die Kompensationen zu bewilligen, wenn nicht das Ganze bewilligt würde; ich finde das nicht schön von ihm, der Regierung einen solchen Rath zu geben. .

Ober ⸗Baudirekter Kum mer bestreitet die Richtigkeit der Be— hauptung des Abg. elch daß, wo Platz für einen Kanal sei, auch die Eisenbahn hingelegt werden könnte. Das gelte nur für die freien Strecken, nicht aber für die Bahnhöfe und ihre Einrichtungen. Die Staatsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß es nicht möglich sei, was der en leisten könne, durch Eisenbahnen zu ersetzen.

Abg. von Sta udy (kons.): Auch ich ergreife das Wort nur, um einen Theil der Vorlage zu vertreten und etwas zu befürworten, was ich in derselben vermisse. Im Laufe der Debatte sind aber doch einige Gesichtspunkte hervorgetreten, welche ich nicht vollständig übergehen kann. Herr Ehlers hat sich gestern gegenüber dem Herrn von Pappen⸗ heim auf Herrn von Zedlitz berufen, welcher den Kanalbau gewisser⸗ maßen von dem höheren Zollschutz für Getreide abhängig gemacht babe. Herr von Zedlitz hat nicht das Recht, im Namen der Konser— dativen zu sprechen; wir weisen jede solche Verquickung ab. Ich habe VDerrn Lon Zedlitz auch nur dahin verstanden, daß er meinte, unsere ganze Situation wäre eine leichtere, wenn wir schon üũberschauen könnten, wie die Zukunft sich gestalten würde. Anders Herr von Tiedemann. Er irrt vollständig, wenn er jemals angenommen bat, daß agrarische Rücksichten das Hauptmotiv für die Ab- lehnung der Vorlage ven 1899 gewesen seien. Es sind finanzielle und wirthschaftliche Bedenken gewesen, und ein Haupt— bedenken war außerdem das, daß wir annahmen, die Vorlage würde eine Menge von weiteren Forderungen von Kompensationen hewor— rufen. Herr von Tiedemann weiß ganz genau, wie sehr das ein⸗ e fe ist. Wie sehr wir mit diesen Bedenken Recht behalten zaben, beweist ja am besten die Vorlage selbst. So weit wie Herr am Zehnhoff gehen wir nicht, daß wir die Vorlage für eine Verschlechterung halten; aber traurig ist es, daß in der Vorlage so viele heterogene Dinge mit einander verbunden sind. Graf Limburg hat sich niemals gegen alle Kanäle ausgesprochen; prinzipielle Kanalgegner sind wir nicht, wir wollen uns nur die Prüfung von Fall zu Fall vorbehalten. Niemand ist energischer im Reichstage für den Nord⸗Dstsee Kanal ein— getreten als die konsewative Partei. Bis beute ist eine Rentabilität dieses Kanals nicht nachweisbar, gleichwobl thut es uns nicht leid, daß er gebaut worden ist; denn er bat eine strategische Bedeutung, und wegen derselben ist er vom Reiche unter Juschüssen Preußenz gebaut. Auf den Dortmund ⸗Ems⸗Kanal und die mit ibm

emachten Erfahrungen brauche ich nur eben binzudeuten. Der LandwirthschaftsMinister würde obne die Vorlage gar nicht in die Lage gekommen sein, zu beklagen, daß nothwendige Dinge nicht ausgeführt werden könnten, wenn nicht gleichzeitig andere be— willigt würden. Der gewaltige Landstrich rechts von der Weichsel ist in der Vorlage nicht berücksichtigt; darüber berrscht unter den Ab— geordneten jener Landestheile wie unter der dortigen Bevölkerung die größte Verstimmung. Für mich ist diese Nichtberucksichtigung um so erstaunlicher, als es sich um ein uraltes D. den Masurischen Seen ⸗Kanal, bandelt. Das Haus hat früber dieses Projelt schen gut gebeißen und es nicht ganz aufgeben wollen. Durch den beab⸗ ichtigten Triebwerks Kanal werden die Besergnisse der Anlieger

seitigt. Die Regierung wird um so energischer den Masurischen Kanal betreiben müssen, weil die großen ostyreu ichen Seen die Än- lage von Kisenbahnen nicht möglich machen. Der Landwirtkschafte—⸗ Minister hat erklärt, daß durch die Ablebnung der Vorlage auch die Tandesmeliorationen forffallen. Diese Meliorationen sind aber so dringend, daß sie nicht aufgeschoben werden können. Es müßte durch den Etat in jedem Jahre festgesetzt werden, in welcher Reihenfolge alle diese Arbeiten gemacht werden sollen. Bei dieser Gelegenbelt kann dann immer geprüft werden, ob die Regierung im velle— wirthschaftlichen Interesse richtig ve e gen sst. Die Wasser⸗ straße jwischen der Oder und der Weichsel möchte ich dringend befürwerten. In der Provinz Posen hat dieser Theil der Vorlage große Freude kervorgernfen. Die Freude ist nur dadurch getrübt, daß dieses Projekt von den anderen in der Vorlage abhängig Jemachl ist. Ich boffe aber, diese Sorge ist übertrieben, und die Regierung wird mit diesem Projekt auch vorgeben, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Alg Friedrich der Große den Neßedistrikt: in Besitz nabm, ging er sofort daran, die Oder mit der Weichsel zu ver binden. Der Bremberger Kanal bat auch im allgemeinen seine 3 gethan. aber Dandel, Industrie und Landwirth= schaft sind übereinstimmend der Ansicht, daß die Wasserstraße der Netze den beutigen Bedärfnissen nicht mebr genügt. Gegen das von der Regierung aufgestellte Projelt sind keinerlei Ginwendungen erhoben worden. Der Zwang der Anlieger, sich zur Aufbringung der Kosten zu

Genossenschaften r , . muß in der Kommission noch besonders Fri werden. n Genossenschaften ö ein Betriebskapital zur Verfügung in werden. In Bezug auf die Regulierung, der rthe bis Posen kann ich mit der Regierung nicht einverstanden sein, denn diese . wird nicht ausreichen. Auf der Warthe können jetzt nur Schiffe bis 65 Tonnen beladen werden. Ohne Stauanlagen wird sich diese Wasserstraße nicht so verbessern lassen, daß Schiffe mit 409 Tonnen verkehren können. Es ist deshalb eine Kanalisierung der Warthe nothwendig. Sach⸗ verständige haben mir diese en hl bestätigt. Bei der größeren Wohlhabenheit des Westens sollten die Männer des Westens alles thun, um die Leistungsfähigkeit des Ostens aufrechtzuerhalten.

Abg. von Arnim (kons): Wir wollen die Vorlage sins ira st. studio behandeln, aber angesichts des Umstandes, daß nach der Abstimmung vor zwei Jahren auf einige meiner Freunde die Schale des Zornes von der Regierung gusg uffn worden ist, wäre es nicht erstaunlich, wenn es nicht geschähe. Wir werden mit großer Ruhe und Genauigkeit die Vorlage in allen Theilen ö und machen von dem Ergebniß dieser 6. unsere Schlußabstimmung abhängig. Der FTinanz⸗Minister hat uns gesagt, daß die Ausgaben des Eisen⸗ bahn Etats prozentual stärker steigen als die Einnahmen. Deshalb üben wir besondere Vorsicht bei der Bewilligung unrentabler Ausgaben. Ausgaben für die Eisenbahn sind produktide Ausgaben. Nach den Erfahrungen mit den Wasserstraßen, namentlich mit dem Dortmund⸗ Ems-Kanal, müssen wir hingegen in der Bewilligung von Wasser— straßen besonders vorsi tig sein. Wenn ich den Einnahme⸗Ausfall der Cisenhahnen nach der Fertigstellung der Wa serstraßen nach 15 Jahren auf 75 Millionen berechne, so wird das nicht übermäßig fehlgreifen. r am Zehnhoff meint, daß Kanaljahre doppelt zu rechnen seien.

glaube wenigstens, ö der Bau sehr viel Jahre mehr be⸗ anspruchen wird, als vorgesehen sind. Die redn g des Ostens werden immer die abgabenfreien Ströme, die Weichse! und die Oder, benutzen oder in die industriereichen Bezirke Sachsens gehen, und daher ist für die Landwirthschaft des Ostens ein Bedürfniß nach rstellung des Mittelland⸗ Kanals nicht vorhanden. Der Landwirthschafts-Minister sagt, daß, wenn die Vorlage nicht bewilligt würde, auch die Flußregullerungen nicht stattfinden oder wesentli hinausgeschoben werden würden. Bei der Berathung des Ge etzes über die Regulierung der schlesischen Gebirgsflüsse haben wir hervorgehoben, daß wir dieses Gesetz nicht bewilligen können, wenn nicht die Sicherheit gegeben ist, daß mit dem Ausbau der schlesischen k gleichzeitig die Regulierung der unteren Oder stattfindet. Ein Antrag meines Freundes Neumann, daß der Ausbau der Gehirgsflüsse erst in Angriff genommen werden dürfe, wenn ein Gesetz über die Regulierung der unteren Oder zu stande gekommen sei, ist leider abgelehnt worden. Aber sollte die Regulierung der unteren Oer hinausgeschoben werden, so mache ich auf die großen Schäden aufmerksam, welche die An⸗ lieger der unteren Oder erfahren. Die Regierung könnte es nicht verantworten, daß die Arbeiten an der unteren Oder hinaus— geschoben werden. Die Plane und Kostenanschläge sind ja fertig. Die 3 der Flußläufe ist vollkommen un⸗ abhängig von der Herstellung der W g aer, Ich wüßte also nicht, weshalb die Regierung davon abstehen ollte, den Anwohnern der unteren Oder, deren Existenzfähigkeit schon auf das niedrigste Maß herabgedrängt ist, zu helfen. 984 die Regulierung der unteren Oder sind seitens meiner Freunde Bedenken, auch in technischer Beziehung, nicht zu erheben. Wir können sie überhaupt nur empfehlen. Nur in Bezug auf die Interessen der Stadt Schwedt und die Kostenvertheilung sind Aenderungen zu wünschen. Es ist ein berechtigter Anspruch der Stadt Schwedt, daß die Wasserstraße dicht vorbeigeführt werde, und die Kosten müssen in geringerem Maße den Interessenten auferlegt werden. Die Prästationsfahigkeit der dortigen Interessenten ist so gering, daß sie nichts leisten können. Seit 1879 sind 26 Ueberschwemmungen an der unteren Oder ein⸗ getreten. Wenn es in den nächsten 15 Jahren so fortgeht, können sie nicht zu Beiträgen herangezogen werden. Bei einem so großen Unternehmen kann die Regierung auf die geringe Summe dieser Bei= träge verzichten. Es müßten, wenn sie darauf nicht verzichtet, nicht bloß die landwirthschaftlichen Interessenten herangezogen werden, sondern, auch die der Schiffahrt. Die bisherigen Bauten sind wesentlich zu Gunsten der Schiffahrt ausgeführt; die Schiffahrt ist besser, die Wiesenbesitzer sind aber immer armer geworden. Es kommt jetzt vor, daß Kähne mit 70 t Ladung bei Schwedt festsitzen. Wenn zu Gunsten der Schiffahrt durchgreifende Verbesserungen stattfinden, so. müssen. auch die Schiffahrts - Interessenten zu den Kesten beitragen, falls die Landwirthschaft mit herangezogen wird. Tritt die Regierung nach Ablehnung der Vorlage nicht an die Regulierung der unteren Oder heran, so muß auch die Regulierung. der Nehenflüsse der oberen Oder unterbleiben. Es müßte dann versucht werden, das Gesetz vom vorigen Jahre über die schlesischen Gebirgsflüsse außer Wirksamkeit zu setzen, in Bezug sowohl auf die Regulierungsarbeiten, als auch auf die Er richtung von Stauweihern, die berelts begonnen sind. Denn durch diese wird in der Oder ein höherer mittlerer Wasserstand hewor— gerufen, durch den die Wiesenbesitzer benachtheiligt werden. Auch die Warthe könnte dann nicht reguliert werden, denn sonst würde das Wasser wieder schnell in die untere Oder gelangen und die Anlieger würden geschadigt werden.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich will nur auf einen Punkt aus der Rede des Derrn Abg. von Arnim zurückkommen. Derselbe hat gemeint, daß meine früheren Ausführungen über das unverhältnißmäßige Steigen der Ausgaben bei den Eisenbahnen gegenüber dem Steigen der Ein— nahmen mit meinen jetzigen Darlegungen im Widerspruch ständen. Das kann aber nur ein Mißverständniß sein; denn ich habe jetzt dasselbe gesagt, was ich früher gesagt habe, ich habe nur andere Schlüsse wie Herr von Arnim und, wie ich glaube, die richtigen aus dieser Auffassung gejogen. Wenn es richtig ist, meine Herren, daß die Ausgaben drohen, stärker zu steigen, wenigstens in gewissen Landes. theilen, so folgt daraus, daß ein Verlust an Roheinnahmen der Eisen⸗ bahnen nicht so bedenklich ist, wie die Herren es annehmen. (Sehr richtig! links Das ist nach meiner Meinung garnicht zu bestreiten. Ich balte sogar den in den Motiven angegebenen Abzug von dem Bruttoverlust mit 20 0 wabrschein lich nicht für ganz zutreffend; denn, meine Herren, dabei sind bloß die ordinären Betriebsausgaben gerechnet, während ein Tbeil des Ertraordinariums auch dazu zu rechnen ist. (Sehr richtig! links) Denn ein Theil des Ertraerdinariums ist regelmäßig wieder- kebrend und wird also auch an sich schon zu den Ausgaben zu rechnen sein, die wir abzieben müssen von dem Verlust an Bruttoeinnahmen.

Meine Herren, wenn Sie sich aber gerade die Bezirke anseben, wo die Ginnahmen so gewaltig steigen, daß der Minister den Zeit- vunkt berankommen sieht, wo überhaupt auf dem Gebiete des Eisen⸗ bahnderkehrs gar nicht mehr zu helfen ist, so werden Sie sich davon leicht überzeugen, daß der Versuch, Vorsorge für die Bewältigung dieses übermäßigen Verkehrs lediglich auf dem Gebiete des Eisenbabn⸗ wesens zu treffen, eine solche Vermehrung der Ausgaben an Erweiterung der Bahnhöfe, an Vermehrung der zweiten, dritten und vierten Gleise und an Betriebsmitteln berbeiführen würde, daß es rein finamiell viel rationeller ist, dies auf dem Wasserwege zu thun (sehr richtig! linke); ich kenne doch die Projekte, die in dieser Beniehung bei der Staats- regierung vorliegen, die uns drohenden, immer größer werdenden ertra⸗ ordinären Ausgaben für die Gisenbabnen, die lediglich infolge des Steigeng des Verkehrs nothwendig werden. Ich gebe aber noch weiter: ich meine, eine Verwaltung wie die Gisenbahn, die nur in sebr

geringem Maße die persönlichen Dienstleistungen durch Maschinen ersetzen kann, noch weniger wie die Landwirthschaft, die andererseitz durch den allgemeinen Druck und durch das allgemeine Drãngen nach Verkehrserleichterungen jedenfalls verhindert wird, Erhöhungen der Tarife vorzunehmen, kommt in die Gefahr, daß die personellen Aus gaben durch das Steigen der Löhne, die Vermehrung der Arbeits kräfte, die Vermehrung der etatsmäßigen Beamten, die daraus hervor gehenden Pensionslasten u. s. w. vermehrt werden und ihr Rein in der Zukunft geringer wird im Vergleiche zu den Brutto⸗Betriebs einnahmen. Ich weiß nicht, ob ich mich deutlich gem ausgedrückt habe; es sind das alles allerdings nur Zukunst⸗ berechnungen. So lange die Eisenbahneinnahmen so gewaltig steign, tritt dies Mißverhältniß auch nicht in den Vordergrund; aber ich glaube, das sind Zukunftsberechnungen, die eine hohe Wahrscheinlichkei für sich haben und die dazu beitragen, den Entschluß, für den Kanal als Ergänzung der Eisenbahnen zu stimmen, zu erleichtern und die finanziellen Bedenken zn verringern. lee Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— ein:

Meine Herren! Herr Graf zu Limburg-Stirum und heute auch

der Herr von Arnim haben eine Reihe von Bemerkungen zu den vor— liegenden Spezialprojekten gemacht, die nach meiner Meinung zweck mäßiger nicht im Plenum, sondern sachlicher und eingehender in der Kommission behandelt werden können. Der Herr Graf zu Limburg führte aus: wenn man die Spree regulierte, dann würde die regulierte Spree das Fluthwasser rascher und gefährlicher, auch zu bedenklicherer Zeit, in das Havelgebiet führen, und was man oben verbessere, würde man an der Havel wieder verschlechtern. E Herr Abg. Limburg führte weiter aus, beide Meliorationen, sowohl an der Havel wie an der Spree, werden eine bedenkliche Rück⸗ wirkung auf den Wasserstand und die Wasserverhältnisse der Elbe ausüben. I Diese Einwendungen sind leicht zu widerlegen. Jedenfalls sind sie bei Aufstellung der Projekte eingehend er— wogen und geprüft. Ich enthalte mich aber, hier auf die Sache einzugehen; das geschieht zweckmäßiger in der Kommission. (Sehr richtig! links.)

In gleicher Weise hat Herr von Arnim der Frage gedacht, wie es mit der Eindeichung des Warthebruchs werden würde, wenn die untere Oderregulierung nicht zu stande komme oder vertagt werde. Meine Herren, auch die Frage ist bei der Aufstellung der Projekte eingehend und sorgfältig erwogen, ich glaube: es ist ebenfalls zweck— mäßiger, auf diese Fragen bei der Kommissionsberathung einzugehen und sie nicht hier im Plenum zu erörtern.

Dann hat Herr von Arnim ausgeführt, daß nach seiner Auf— fassung der Stadt Schwedt ein wohlerworbenes Recht darauf zustehe, daß bei der Kanalisation der Oder die Wasserstraße an Schwedt vorbeigelegt werde. Meine Herren, in der Ausdehnung, wie Herr von Arnim das ausgesprochen hat, kann ich die Behauptung nicht für berechtigt anerkennen. Es erwirbt keiner daraus, daß er bisher Vortheile gehabt hat, ein Recht, daß dauernd ihm die Vortheile bleiben, wenn die Verkehrsverhältnisse eine Verschiebung nöthig machen. Ich erkenne aber an, daß der Stadt Schwedt Billigkeits ansprüche zur Seite stehen, und glaube auch namens der Staats- regierung die Erklärung abgeben zu dürfen ich berufe mich auch in der Beziehung auf das, was bereits in der Vorlage ausgesprochen worden ist —, daß die Billigkeitsansprüche möglichst berücksichtigt werden werden, obgleich die Vertheuerung der Herstellung der Wasserstraße durch Berücksichtigung dieser Billigkeitsansprüche etwa 7ö0 000 M betragen würde. Ob es billig ist, die Stadt Schwedt zu irgend welchen Vorausleistungen heranzuziehen, und eventuell in welchem Umfang, darüber jetzt zu verhandeln, erscheint verfrüht.

Meine Herren, dann muß ich auf eine kurze Bemerkung eingehen, die der Herr Abg. von Staudv bezüglich des masurischen Kanals gemacht hat. Thatsächlich liegt die Sache so, daß die Stellung⸗ nahme der Staatsregierung noch nicht endgültig darüber feststebt, ob der Kanal mit oder ohne Triebwerkslanal zu bauen ist. Persönlich bin ich der Ansicht, daß die Herstellung des Triebwerk kanals besonders im Landesmeliorationsinteresse von besonderer Be deutung sein würde. Einmal wird dadurch ein großes Gebiet, welches jetzt durch Mangel an Vorfluth leidet, so aufgeschlossen, daß künftig Drainagen, weitere Vorfluthverbesserungen in diesem Gebiet mit hervor⸗ ragend vorzũglichem Boden, im Umfang von etwa 1Quadratmeile wesentlich erleichtert und verbilligt werden. Zweitens würde der Triebwerkkanal eine schwere Kalamität, die ich kann den Namen augenblicklich nicht nennen sich in einem todten Flußarm in unmittel barer Nähe von Königsberg seit Jahren besonders in sanitãärer Richtung füblbar macht, beseitigen, er würde diesen versumpften Flußtheil mit fließendem Wasser verseben. Als dritter Vortheil des Triebwerkkanals kommt in Frage, daß die umfangreichen Triebwerklräfte, welche im Wasserworrath und im Gefälle der masurischen Seen nach Königsberg herunter liegen, durch den Triebwerkkanal am besten ausgenutzt werden.

Für mich ist aber entscheidend, daß, wenn ohne den Triebwerk kanal der masurische Kanal gebaut würde, jede durch Niederschläge erfolgende Erhöhung des Wasserstandes der Alle und Deime wiesen um wenige Zentimeter, die den Wiesen nachtheilig, weil der Wasserstand in den Wiesen stets schon ein bober ist, dem masurischen Kanal zur Last gelegt werden wird. Auf Jahre binaus würde die Staatgregierung regelmäßig wiederkehrende Be⸗ schwerden der Alle. und Deimewiesenbesitzer zu gewärtigen haben, und hohe Entschadigungsansprüche würden regelmäßig erhoben werden. Diesen Mißständen ist nur dadurch vorzubeugen, daß der Triebwerke lanal gebaut wird. Deshalb bin ich versönlich der Ansicht, ich sehe, der Herr Vertreter aus Dstpreußen nickt mir zu, daß der masurische Kanal mit dem Triebwerlslanal gebaut werden muß.

Meine Herren, der Grund für die nicht sofortige Einbringung des masurischen Kanals ist darin zu finden, daß nech technische Ermitte⸗ lungen nothwendig waren, und jweiteng, daß die Anschauungen in den betbeiligten Kreisen ich meine den Provinzialausschuß. Proviniialvertretung, die nachsten Anlieger am masurischen Kanal nach den verschiedensten Richtungen noch getheilt sind, sodaß ein gemeinsamer Antrag für den Kanal noch nicht vorliegt, benesseia non obtru- duntur. Solange die Betbeiligten sich nicht selbst über ihre Wänsche einigen, erscheint es verfrübt, die Vorlage an den Landtag zu bringen.

(Schluß in der Zwelten Beilage)

Mn 33.

Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, Aeußerungen, welche ich über die formelle Lage der eingebrachten Vorlage in meiner letzten Rede gemacht habe, sind nicht richtig aufgefaßt. F olgende Thatsachen liegen meiner Erklärung zu Grunde. Bei der vorjährigen Berathung der Kanalvorlage ist aus dem Hause das Verlangen nach Kompensationen gestellt. Dem Antrage hat die Staatsregierung in gegenwärtiger Vorlage entsprochen, sie hat eine Reihe von Kompensationen, und zwar solche, welche in engster Beziehung zu Meliorationsprojekten stehen, wie Sie das aus den verschiedenen Denkschriften des näheren ersehen können, in die Vorlage aufgenommen. Nun habe ich ausgeführt, es sei logisch richtig, daß, wenn die Vorlage falle, für welche Kompensationen gewährt werden sollen, selbst⸗ verständlich mit der Hauptvorlage auch die Kompensationen fallen müssen. (Sehr richtig! links) Daran habe ich dann die Bemerkung geknüpft: Daraus folge zwar noch nicht, daß damit die gesammten Meliorationsvorlagen fallen, indessen werde eine Verzögerung in der Ausführung dieser Meliorationspläne herbeigeführt werden, weil eine wesentliche Umarbeitung der Projekte unter Aus- schaltung der darin enthaltenen Kompensationen nothwendig und damit eine Hinausschiebung der Ausführung eintreten werde, und das werde bei allen Betheiligten eine große Enttäuschung verursachen. (Widerspruch des Abg. von Arnim) Diese meine Auffassung halte ich auch heute noch aufrecht. Wenn man die Vorlage nach der Richtung hin umgestalten will und das, was als Kompensation in ihr ist, ausschalten will, so ist eine länger dauernde Umarbeitung und technische Umgestaltung unvermeidlich. Wie im allgemeinen sich die Staats⸗ regierung zu den Vorlagen stellen wird, wenn dieselben nun zum theil angenommen, zum theil abgelehnt werden, darüber mich zu äußern, bin ich nicht berufen, um so weniger, als darüber zur Zeit die Königliche Staatsregierung sich schlüssig zu machen noch keinen Anlaß hat. Daß der Eintritt einer Verzögerung bei den Betheiligten, die schwer unter den Nothständen leiden, eine bittere Enttäuschung hervorrufen

werde, erachte ich für zweifellos. Das Verschulden an der Ver— zögerung trifft nicht die Königliche Staatsregierung. Somit kann ich meine früher gemachten Aeußerungen nur aufrecht erhalten.

Herr Abg. von Arnim bemerkte ferner, an der Herstellung der Binnenwasserstraßenverbindung von Osten nach Westen habe der Osten deshalb kein Interesse, weil ihm ja der Wasserweg über das Meer nach dem Industriegebiet schon jetzt vollständig zur Verfügung stehe. Meine Herren, ich glaube, die Bestrebungen, welche der Osten uuf Verbilligung des Verkehrs vom Osten nach dem Westen seit Jahren verfolgt, beweisen, daß die Behauptung des Herrn von Arnim in dem Umfange, wie er sie aufgestellt hat, unsũ— treffend ist. Wenn es richtig wäre, daß die Wasserverbindung über das Meer nach dem westfälischen Industriegebiet hin den Osten in seinen Bedürfnissen und Wünschen vollständig befriedige, so wäre es unerfindlich, weshalb dann der Osten so großen Werth auf die Staffeltarife für den Eisenbahnverkehr gelegt hat. (Sehr richfsỹ links. Zweifellos wird durch die Binnenwasserstraßen der Verkehr ein sichererer und billigerer nach dem Industriegebiete. Das wird sich aus den statistischen Zahlen ergeben. Also kann ich die Aeußerung des Herrn von Arnim rücksichtlich dieses Punktes für zutreffend nicht erachten.

Eine kurze Bemerkung muß ich zum masurischen Kanal noch nachholen. Mir ist neuerdings mitgetheilt, daß in Ostpreußen der Wunsch bestehe, statt des masurischen Kanals eine baare Dotation bon 20 - 30 Millionen zu erhalten, um damit Kleinbahnen, Straßen und andere Verkehrsmittel herzustellen. Daß solche Pläne aussichts⸗ los st zweifellos und bedarf nicht der näheren Begründung. Will man im Osten den masurischen Kanal, so müssen die Betheiligten sich derstandigen, auch die geforderten Opfer bringen und auf unerfüllbare Wünsche verzichten.

. Abg. Wal lbrecht (il). Mit dem Mittelland Kanal steht und fallt die Vorlage. Ohne diesen Kanal ist sie für die Regierung un annehmbar. Ich kann nur bedauern, daß die Konsewativen aus den al perhandismngen von 1898 99 nichts gelernt haben. Damals ist doch Die Nothwendigkeit des Mittelland Kanals überzeugend nach cen werden. Der Redner ist, weil er nach rechts Gzu' den Kon ervativen) spricht, auf der Tribüne nur bruchstückweise verstãndlich. bia Aba. QZindler (kions.) bespricht die Regulierung der Netze. Die oherigen Stauwerke hatten keinen Erfolg gehabt. Die in der Vorlage K Tblggene Vanalisierung der Netz. werde allerdings eine wirkliche bhilfe sein, aber er müsse bemängeln, daß die Unterhaltungskosten * Genossenschaften übernommen werden sollen. Als eine Kom Nation könne die Netze⸗Kanalisierung ben den Bewohnern der Provinz

dien nicht angesehen werden; nur Eisenbahnbauten und Chaussee⸗

uten würden sich als Kompensationen darstellen.

Die weitere Berathung wird vertagt. Persanlich bemerkt 1 23. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. fons) dem

7. Gothein ö daß er für Ermäßigungen von Gütertarifen

guch durch die Tkat immer ein sei, w ĩ mis c d getreten sei, wenn sie dem beimischen Virthschaftẽ leben zu gute gekommen seien.

Schluß gegen 41½ Uhr. Naächste Sitzung Donnersta Il Uhr. Na nalvorlag?) m ?

Parlamentarische Nachrichten.

9 Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines fees, betreffend den Verkehr mit Wein, wein altigen und weinähnlichen Getränken, nebst Be— gründung zugegangen: Artikel 1.

er * 44 des Geseges vom 20. April 1892, betreffend den Ver 65 mit 3 weinhaltigen und wesnäahnlichen Getränken Meicha⸗ 2 7), werden solgende Absãatze beigefügt: Bundegsrath ist ermächtigt, noch andere Stoffe zu bejeichnen, auf welche diefes Weriöog Anwendung mn nden fat mer den ist das e en e Gährung aus dem Safte der ntraube mittels solcher Nersahren oder Zusätze, welche als eine

e hmm oder Nachmachun nicht anzuschen sind, bernestellte

ersetzt:

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 7. Februar

4 - JJ Ras Der erste Absatz im 8 2 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Wein, weinhaltige und weinähnliche Getränke, welchen den Vorschriften des 8 1 zuwider einer der dort oder der vom Bundes rathe gemäß § 1 bezeichneten Stoffe . ist, dürfen weder feil⸗ gehalten noch verkauft, noch sonft in Verkehr gebracht werden.

. ; Artikel 3. 24 j ,, de ,. . sol ö. Bestimmung ersetzt: erboten die gewerbsmäßige Herstellun r von Wein unter Ve ele . K

I) eines Aufgusses von Zuckerwasser auf ganz oder theilweise

ausgepreßte Trauben;

2) eines Aufgusses von Zuckerwasser auf Weinhefe;

3) von getrockneten Früchten (auch in Auszügen oder Ab— kochungen) oder eingedickten Moststoffen, unbeschadet der Verwendung bei der Herstellung von solchen Weinen, welche als Dessertweine (Süd, Süßweine) ausländischen Ursprunges in den Verkehr kommen;

4) von Säuren, säurehaltigen Stoffen, lichen Moststoffen oder Essenzen;

3) von Gummi oder anderen Stoffen, durch welche der Extrakt— gehalt erhöht wird, jedoch unbeschadet der Bestimmungen

in, , 5, 4.

Getränke, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider oder unter. Verwendung eines nach § 3 Nr. 4 nicht gestatteten Zusatzes hergestellt sind, dürfen weder feilgehalten noch verkauft werden. ö. ut auch dann, wenn die Herstellung nicht gewerbsmäßig er⸗

gt ist.

Die Verwerthung von Trestern, Rosinen und Korinthen in der Branntweinbrennerei wird durch die Bestimmungen des Abs. 1 nicht

berührt. ü ; w Der 8 6 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

FS Ha.

Die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde be— guftragten, sonstigen Sachverständigen sind befugt, außerhalb der Nachtzeit in Räume, in denen Wein, weinhaltige oder weinähnliche Getränke gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt werden, einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, geschãftlich Aufzeichnungen und . einzusehen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersuchung gegen Empfangs⸗ bescheinigung zu entnehmen. Auf Verlangen List ein Theil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen und für die entnommene Probe eine angemessene Entschädigung zu leisten.

Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraume vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr Abends bis vier Uhr Morgens und in dem Zeitraume vom ersten Oftober bis ein— unddreißigsten März die Stunden von neun Uhr Abends bis sechs Uhr Morgens.

§ 5b

Die Inhaber der im 5a bezeichneten Räume sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den daselbst bezeichneten Beamten und Sachverständigen auf Er fordern Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeug— nisse, über den renz des Betriebs, über die zur Verwendung ge⸗ langenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft 1 ertheilen sowie die geschaftlichen Aufzeichnungen und Bücher vor- zulegen.

Bouquetstoffen, künst⸗

S 5c.

Die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen sind, vorbehaltlich der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Thatsachen und Einrichtungen, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntniß kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mittheilung und Nachahmung der von den Gewerbetreibenden geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntniß gelangten Betriebseinrichtungen und Betriebsweisen, solange als diese Betriebsgeheimnisse sind, zu enthalten. Sie sind hierauf zu beeidigen.

ö § 6.

In Weinbaugegenden können zur Unterstützung der Polizei— behörden bei der Ausübung der Aufsicht über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken für bestimmte Bezirke Vertrauensmänner bestellt werden. Die Bezirke sollen das Ver⸗ waltungsgebiet einer unteren Verwaltungsbehörde nicht überschreiten. Die Vertrauensmänner verwalten ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt, erhalten jedoch baare Auslagen ersetzt. Sie werden von den Sellstverneal tung orßanen gewählt. Die Landes Zentralbehorde erläßt die näheren Vorschriften über die Zustandigkẽlt der Selbst⸗ ber waltung organe, über die Wahl, über den Umfang der Bezirke, über die Ausübung der Aufsicht und über die Aufbringung und Vertheilung der Kosten; sie regelt auch die Wahl der Vertrauens

1901.

I) den Eintritt in die Räume, die Besichtigung, die Einsi in Aufzeichnungen und Bücher oder 6 . ö. Proben verweigert, . die von ihm erforderte Auskunft nicht ertheilt oder bei der Auskunftsertheilung wissentlich unwahre Angaben macht oder ö Vorlegung der Aufzeichnungen und Bücher ver⸗ weigert.

F 8c. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haf wird bh ft . z fünfzig rk oder mit Haft I) wer bei der nach F 5b von ihm erforderten Auskunfts— ertheilung aus Fahrlässigkeit unwahre Angaben macht, 2) wer eine der im 57 bezeichneten Handlungen aus Fahr⸗ lässigkeit begeht. Artikel .

Der § 9 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmung

ersetzt: In den Fällen des 87 Nr. 1 ist neben der Strafe auf Ein⸗ ziehung der Getränke zu erkennen, welche den dort bezeichneten Vor⸗ schriften zuwider hergestellt, feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht sind, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht; in den Fällen des 87 Nr. 2, des § 8c Nr. 2 kann auf die Einziehung erkannt werden.

Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

Artikel 8.

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1901 in Kraft. 2. Auf Getränke, welche den Vorschriften des S4 zuwider oder unter Verwendung eines nach z 3 Nr. 4 als übermäßig zu erachtenden Zu⸗ satzes wässeriger Zuckerlöͤsung bereits bei Verkündung dieses Gesetzes hergestellt waren und innerhalb eines Monats nach diesem Zeit⸗ punkte der zuständigen Behörde angemeldet worden sind, findet die Vorschrift im § 4 Abs. 2 bis zum 1. Oktober 1902 keine Anwendung, sofern die Vertriebsgefäße mit ent— sprechenden Kennzeichen amtlich versehen worden sind und die Getränke unter einer ihre Beschaffenheit erkennbar machenden oder einer ander⸗ weiten, sie von Wein unterscheidenden Bezeichnung (Tresterwein, Hefenwein, Rosinenwein, Kunstwein oder dergleichen) feilgehalten oder verkauft werden. Artikel 9.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den unter obiger Aenderun en sich ergebenden Tert des Gesetzes 1892 durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen.

Berücksichtigung vom 20. April

XXIX. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.

Erste Sitzung: Dienstag, den 5. Februar 1901. Der erste stellvertretende Vorsitzende, Reichsrath Freiherr von Soden -Fraunhofen eröffnet um 10 Uhr Vormittags die XXIX. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaifer, die erhabenen Bundes fürsten und die freien Städte, in das die Anwesenden begeistert einstimmen.

Derselbe gedenkt sodann des verstorbenen Vorsitzenden, Landes hauptmanns von Roeder-Oberellguth sowie der dahingeschiedenen Mitglieder, Geheimer Regierungsrath Bohtz, Friedrich Graf zu Solms. Lanbach und Oekonomierath Stöckel. Die Versammlung ehrt das Andenken derselben durch Erheben von den Sitzen.

Nach der Begrüßung der neu eingetretenen Mitglieder erfolgt die Feststellung der Präsenzliste durch Namensaufruf, wesche die Anwesen. heit von 66 , . ergiebt.

Zu Schriftführern und zur Führung der Rednerliste werden be⸗ lufen die Herren Bieber⸗Hamburg, Oekonomierath Zersch⸗Köstritz, Freiherr von Thüngen-Thüngen und von Blödau Ehrenberg.

Der General ⸗Sekretär Hr. Dade⸗ Berlin macht Mittheilungen über vom Vorstand ergangene Einladungen an die Reichsbebörden und die Regierungen.

Der erste stellvertretende Vorsitzende begrüßt hierauf die Vertreter der Regierungen. Als solche sind erschienen: der Staatssefretan des Innern, Staats Minister Dr. Graf von Posadoweky⸗Wehner; der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Wirkliche Geheime Ober. Regierungsrath Dr. Köhler;

männer für solche Gebietstheile, in welchen Selbstverwaltungs. organe nicht vorhanden sind. Auf die im Abs. 1 bezeichneten Vertrauensmänner finden die Bestimmungen Anwendung, die in den FF Ha, 5b und 5e in An⸗ sehung der von der Polizeibehörde beauftragten Sachverstãndigen

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getroffen sind. Artikel 5. Der F 7 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen ersetzt: Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich

1) den Vorschriften der 55 1, 2 oder 4 zuwiderhandelt,

2) Wein, welcher einen nach 5 3 Nr. 4 gestatteten zusatz erhalten hat, unter Bejeichnungen feilbält oder verlauft. welche die Annahme bervorzurufen geeignet sind, daß ein derartiger Zusatz nicht gemacht ist.

Ist der hate bereits einmal wegen einer der im Abs. 1 be— zeichneten Juwiderhandlungen bestraft, so tritt Gefän nißstrafe bis zu sechs Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe big zu zebn lausend Mark erkannt werden lann. Diese Bestimmung findet Anwendung, auch wenn die frühere Strafe nur tbeislweise verbũßt oder ganz oder tbeilweise erlassen ist, bleibt jedoch ausgeschlossen, wenn seit der Verbüßung eder dem Erlasse der leßten Strafe bis zur Begehung der neuen Strafthat drei Jahre 24. sind.

̃ ; Artifel 6. Der § 8 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen

F 3a.

Mit Geldstrafe big zu eintausend fünfbundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten wird bestraft, wer den Vorschristen des § He zuwider Verschwiegenbeit nicht beobachtet eder der Mü— ö oder Nachabmunqg von Betriebegebeimnissen sich nicht en t.

Die Verfolgung tritt nur auf Antrag des Wetriebaunter- nehmers ein.

§ 3b.

Mit Geldstrase von fünf nig big zu einhundertfünfiig Marl 2 Haft wird bestraft, wer den Vorschriften der R Fa und 5b zuw

von Feilitzsch; als Vertreter verwaltung von Elsaß ⸗Lotbringen: Geheimer S Hallen; als Vertreter des Reichsamts des Innern Geheimer Ober Regierungsrath

Geheimer Megierungsrath Oegg; als Vertreter des Mininter Innern: Geheimer Ober -Regierungsrath von Gnckel, Deter: Vertreter des Finanz ⸗Ministeriums: Gebeimer Finanziratk As Vertreter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten? G Ober · Regierungsrath Krönig: als Vertreter des Ministeriums ö Domänen und Forsten: Minssterial Vermes; endlich der Präsident der Serhandlung Finanzrath Havenstein. Bei der Wabl des Ersten Versitze nden wer 6e Stimmen für den Grafen ven Sckwermn Low den Freiberrn don Soden und ei von Schwerin LSwitz ist danach mit absolute gewählt. Derselbe nimmt die Wahl danken orf Es folgt die Rechnungelegung für 1900 und die Gate sest setzung tür 1901. Jar Rechnungslegung referieren die Re visoren Prefessor Mar. München und Gebeimer Regierungsrath Pro fessor Dr. Orth; beide Verren beantragen Entlastung für dier Rechnung welche ven der Versammlung erteilt wird um CGtatworjchlag eserert General Sckretär Dr. Dade Berlin. In der Din ne sprechen die Nrren Rettich Nesteck Frebert von Soden · Fraun beten ven lodau Gbrenber. Der Giatederschlag wird angenemmen Nach einigen geschaftlichen Mittheilungen erstatiet der General Sckretär den Wericht über die Ane sührun der in der NXVin. DplIenarversamm lung 1809 galten . und über die Gegner des Jabre JM. Die Werramml ung Enebmigt nachträglich die Beschläße des Verstande nnd de Standigen Angschusseßs. Damit ist der ge chäftlihe Tbeil der Taacdordnung erledigt und die Wersammlung gebt lum materelien Thel der Tages. ordnung uber.

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