1901 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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M * 24

Berichte von deutschen Fruchtmärtten.

Qualitãt

gering

mittel

Gezahrter Preis für 1 Dopp

el zentner

niedrigster

böchster niedrigster

46.

höchster

16

niedrigster 3

ö neff ttz 6

Doppel zentne Prei un bel ng

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Angermünde. Landsberg a. W. . Kottbus. . Wongrowitz . in berg

atibor Göttingen Geldern. Neuß. k Langenau i. Wttbg. . ,

Colmar i. E.. Chateau⸗Salins

K

Angermünde ..

Landsberg a. W. .

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Göttingen

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Angermünde . Landsberg a. W. . Wongrowitz.

Göttingen Geldern.

w Langenau i. Wttbg. ,, Chateau⸗Salins

24

Angermünde Landsberg a. W. . Kottbus. . Wongrowitz.

7 berg Ratibor . Göttingen Geldern.

Neuß .

Döbeln Winnenden... Langenau i. Wttbg. , Chãteau⸗Salins

12,40 13,20

!. . 6 *. *. 1. 14 . *. *. *. * *. *.

14,50 14,00

1400 1466

14,570 15,80 14410 1400 1700 17,00

16 10

13,50 13,20 1410 12,80 14,00

14350 14320 11,90 14,09 14,00

13,60 14.00 13.00

12,25 14.50 13.30 15,00 16,80 15,00 14,00

13,40 14,00 14,50

12830

1340 1206

13,50 1256 1555 1435 i456

. . . ö ö mi 3 . Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird guf volle Doppelientner und der Verkaufew

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

W 14,60 14,00

1430 1636

1470 1616 1216

14,40 17.00 17,00

16 o

R o 13,50 13,20 14,10 13,00 14,40

14350 14,60 11,390 14,20 14,50

G 13,60 14,00 13,00

13,35 14,50 13,70 15,00 16,80 15,00 14,40

8 134090 1490 14,50

13 00

13510 1236

1400

e i zen. 14,80 14,80 15,25 14,50

15,00 15,090 16, 10 16,40 14,50 17,20

1890

89en. 13, 70 13, So 14.40 13,20 14550 14,10 14,90 14,50 13,30 14,30

st e. 14,650 14,50

15 10

1690 13,70 15,60 17, 00

a fer. 13, 80 15,00 14,80 13 00 13,00 12,20 13,90 12,50 11,80 14,20

12,50 13,50 1425 14,50 erth auf

12,60 13,80

volle Mark

daß der betreffende Preis nicht vorget

ommen ist, ein

abgerundet mit etheit.

117 2606 396 4526

750 746 277 341

71

Der Durchschnittepreis wird aus den unab unkt (.) in den letzten sechs Spalten, d

14,53 13, 090 12, 90 12,30

12350 17,533 12560 1365 1425

14,70 13.09 13,10 12,30

1283 17 35

1242

13,54 1400

C C c , —— —. .

823

. r r d N —— r 1 96 . 6.

gerundeten Zahlen berechnet

entsprechender Bericht fehr

Deutscher Reichstag. 43. Sitzung vom 7. Februar 1901. 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats * 1901 wird bei dem Etat der Reichs⸗Justizverwaltung ortgesetzt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) : Ich würde das Anschneiden der Frage des Konitzer Mordfalles in einem spãteren Stadium für richtiger gehalten haben; nachdem sie aber angeschnitten ist, habe ich einige Worte der Abwehr und der Meinung zu sagen. Der Staats sekretär hat auf die schwerwiegenden Thatsachen, welche Herr Herzfeld über Rechtskränkungen in Mecklenburg vorbrachte, sich nicht einlassen wollen; dag bedauere ich, denn die letzte Stelle, wo folche Dinge zur Sprache gebracht und verhandelt werden können, ist doch der Reichstag, wie das Recht auch ein einheitliches ist, obwohl in den einzelnen Staaten im Namen des Landesherrn oder der höchsten Stelle in den Freien Städten Recht gesprochen wird. Der Konitzer Fall gehört allerdings zunächst ins preußische Abgeordnetenbans, wo man ihn ja auch zu besprechen beabsichtigt; aber er ist nun im Reichstage berührt worden. Eg s Fall nicht allein um die Sühne des beleidigten Rechtsgefũhls, ondern um eine Sache von weittragender prinzipieller Be⸗ deutung. Die . Germania hat ausdrücklich betont, daf die eigen tbümliche Behandlung des Mordfalls den Glauben an die Unparteilich⸗ keit der Gerichteyflege erschüttern muß; ein süddeutfsches Blatt hat diesem Umsichgreifen des Zweifels an die Derrschaft von Gesetz und Recht in Deutschland gleichfalls Ausdruck gegeben, ebenso heworragende auslandische Blatter. Thatsachlich kommen weite Treise der Bevolke⸗ rung, auch der Gebildeten und Besitzenden, zu dem Schluß: Es soll nichts berauskemmen '. Soweit bat die Judenfurch' [on gewirkt, wenn eg auch allerdings noch nicht soweit gekommen ist, wöie in Ungarn schon im Jahre 18533 in dem Falle von is za⸗Eszlar. Wie die neuerliche Deße gegen den JustisMinister enden wird, weiß ich nicht, vielleicht ist schön Jemand, der noch nicht an der rechten Stelle steht, bereit, in seinen Posten einzutreten. Ter Staats fekrerar Dr' Nieberding bat zur Nube, zur Kaltblütigkeit gerafben ich lann diesen Rath nur im letzten Theile ur Befolgung empfeblen. Pie Tumulte in Konitz sind durch judische Lockspitzel oder durch maß lose ad ifch⸗ Setzereien bervor⸗ gerufen worden; vor solchen Aufreizungen muß die Bevolkerung bewahrt werden, daher Kaltblütigteit! Ich und Andere baben nach Moglichkeit dort Füärsorge getroffen, daß sehr genau aufgeraft wird, weun wieter solche Tumulte bervorherufen werden. Wem nützen diese denn? Te nur den Juden, die sich als die unschusdig Ven olgten berausspielen, chreien und ihrem Schreien an sehr boben Stellen Gehör u ver⸗ chaffen wissen. Dann kommt auf Allerhöchsten Befebl das Militãr; inter arma silent legs, dann wagen die Jeugen sich nicht mehr berder, und die Juden kommen dabin, wo sie Pin wollen, daß nãmlich Endlich der Fall einmal begraben wird. Die nenessen Kleiderfunde y nichts ale ein Versuch, in frevelbaftester Weise zu neuen

uumulten an sureilen. Diese Kleiderfunde deuten auch auf einen Merd aug religissen Ursachen bin, denn ein gewöhnlicher Mörder hätte sich der Kleider nach neun Monaten doch zu entledigen gewußt. Ge bat sich nun ein Comsta ur Aufflärung des Mordes gebildet, dem die ebrenwertbesten Elemente, die Land und Neichtage abgegrdneten des Kreises ꝛc. angeboren; es läßt sich angelegen sein, den Nachrichten, welche ein judisches Verwirrungs⸗ Comité verbreitet. entgegen ju treten und für eine kaltblůtige Auffassung Rr Dinge ju wirken. Mube balten ist aber in der Lr ele deu nicht möglich, um se weniger, als sich noch

bandelt sich im Konitzer

einmal auch

heute nicht die that in Tanten bisher i vielmehr seinen Mart

Weichel gegen vers versammlungen und M

gnüglichen ist nur ei

thun ist, ern ĩ staunlich ist es, daß den Ritualmord hätte solcher ja wichtige

Sache selbst eingelassen, bis er aufhören wird.

Adresse bureau. Auch war stab dert, sendern auch ein und ju deren Verleg

keine Nacht zugebracht, werden.

dachtigte, und worauf

Der Frau Kreis

Die von ihm genannte

Justijbeb orden, daß sie

schleynt würden. urtbeilung,

der Eidesablegung für Aba. Böckel, voll jiebherwesens

Därte gegen die Gläubi

muß an den Tag der Mord m vor der Hand nicht zu denken.

Voreingenommenheit

der die 2 im Interesse Schuldners gebilligt babe.

vrersold

n Schritt, ich Rickert. Herr Rickert kommt uns hier mit der zur Abwehr des Antisemitismus über den Zeit, wo es der ganzen Judenschaft in

führen

bebauptet. der Antisemitismus obenauf; eines Vertrauensmannes

nicht

; nur neben solcher von der

Auch

er.

hin in

standen bat, Herr Weichel babe den D Schulinspełtor Judenblättern ein mindesten Rickert weist auf die große

Zabl

die auf

übrig * sind, obne Ansehe Aka. Beck bh. Coburg fr. die Behauptung, daß die

i ber. der bedingten Rücksicht auf die zunehmende Jabl der P

geboten

geführten Indizien überseben Derr Rickert weist mit Emphase auf das Ich werde mir dort seine ein Hochgenuß sein; aber

r Erregung über den ganz ungesühnten Mord in Skur

zuerst

jeder Verfolgung

können,

der ganze

loseste ist erreicht worden aus Anlaß der letzten man den Kreis Tchulinspektor Robde

Berliner

Robde

s fahrlässiger Meineid unterstellt. Zahl unentdeckt gebliebener Morde bin.

scheint mir außerordentlich boch; ich lann sie nicht recht glauben, wenn nicht etwa die Morde der Berliner Straßenbabn mitgerechnet find. Herrn Rider) im Lande wirlen, schreibt das Veriiner Tage Derr Rickert und das Blatt sebr täuschen

Begnadigung

der Wah

Konitz v endlich über die Geschichte Gras die beiden Kriminalkommissare von absaben; bei Voruntersuchung und unbeachtet

vielen Staatsbürger Zeitung ich war in der Umgegend bei einem Jagdfreunde,

des rung der

1

gleichartigen,

gelegt hat, ebenso wenig wie die Blut. die hre Sühne gefunden hat, indeß Herr Buschoff J l in aller Ruhe in Köln verzehrt. Proꝛesse werden y auch der, den der schwer beschimpfte Lehrer die V ziedene Blätter anstrengen muß, es werden Volks dassenpetitionen kommen, denn

gesühnt werden, an 9 Vom Erhabenen zum

komme jetzt zu

antisemitische jũdischen

mehrfach dort,

jũdischen

wird von

vreußischen

noch

die Wahrheit duhe ist also

ionen verklatscht zu irksam keit Ves Ver⸗ Das Scham⸗ aussuchungen, wo und den Lehrer Wei Zeitungen zu Mord bereit

1 ver⸗ lesen ge⸗ eingestanden.

schamlesen Derr

Rede wird beruhigend blatt‘; darin wird sich Wir erwarten von den Juden deutenden Spuren, die allein n der Person verfelgen werden. Volker.) wendet sich nochmals gegen Projesse an den baverischen Gerichten ver— Dann kommt er auf die Frage der bedingten Ver— zurück, erklart mit deineide die Beschränkung und rolemisiert dann

gegen den Umwandlung

Gerichts Rechte des In der Neuordnung liege eine groe ger, denen die Vabrnebmung

erworbenen Rechte erschwert

giebt Redner zwar ju, daß v

: ibrer wohl- werde. Auf den Konitzer Fall eingeben, on Anfang an etwag versaumt und nich

mit der

ausschuß

Willkür

aus der errahlt Diese

geber gen antisemitische heutigen Rede des

Volkes, habe Forts lampf gegen die Jud Palãstina fũr sich deutsch und hätten es den Standpunkt eines Grafen Pückler theile, rungen im Reichstage gelangen, wie man sie he Daß unter den Nechtsanwälten in von Juden sich befinde, liege einfach zu den Beamtenstellen fehlungen von Anwälten kämen vor, wie bei jüdischen. Ausspruch gefallen, daß i für die öffentliche Sennen berg: Männerstol vo Jentral⸗ iht bei mir ganz seinen Zwek, General Reyortern und ab aber in Kenitz selbst babe ich um nicht von jüdischen Die neueste Aera der W tuschungs⸗Comites bat seit dem Kleiderfunde begonnen.

Nothw

alle Falle geboten. freijnsprechen, weil sie gestatte, das die

seine eigentliche

Aus höchstem Mu

ein.

Falles

bei

unterlagen eigenthümlich, daß sich können, mit Geld könne man allen Mit Recht sei man dar ei Beamter babe erflaren selbst unsittlicher Tinge bezicht:

der Asche der Anschuldigunge thümliche Begriff evem irrung eingetre bedenklich.

Einbildung existierten.

Hetze V sei. Im Reichstage w Justiʒ nachkomme;

des Staats

Sodann

1 Leibe gebe. den Kuppelannoncen mehr A Sternberg Provinz bekannt geworden, batten, Falle

über entrüstet

Vorsicht Auch die Schu

Umsicht vorgegangen sei, aber das könne rechtfertigen, wie ertreters dieser Richtung getrieben worden beklagt werden müssen, wenn nicht in entsprechender Weifse niger ein Versäumniß als ntisemitischer Seite hervor Ritualmord , hinzulenken.

erde es stets b ihren Verpflichtungen bei diesem Prozeß sei die Verwirrung zu beklagen, welche gerufen würde, Ver⸗ Es sei Verrn Broschüre des Vereins Merdfall in Konitz zu einer or allem darum zu wachsen zu lassen. Er⸗ nach Konitz entsandten einer Spur, die auf i einer mit n mũssen gelassen werden. Abgeordnetenhaus hin. Reden von der Tribüne aubsren, es wird Derr Rickert hat gleich hier sich in die und wir werden darauf antworten, solange In Konitz ist keineswege, wie Herr Rickeit èscei wir kannten nicht einmal die in Konitz auf unserem

sei es

jetzt der in gewissen

aber wenige von a vürde, um die Untersuchung auf ja in Konitz ein förmlicher antisemitischer Untersuchungs a etabliert gewesen, der Vernehmungen vorgenommen babe fortwährende Hetze geren die Juden, einen

ritte gemacht, nicht die

t Deimath halte; im Kriege 1870 bewiesen.

zerlin ein

ich ha bgeordneter benutzt, um Stellen und W nicht von Allen in diesem Haufe sagen Prasident Graf von Ballestrem: ordneten nicht sagen, daß er sein Stellen und Würden zu erlangen. Abg. Stadthagen (Sozß j kommt au ordnung von Sachsen⸗ Weimar zurück. Bevollmãchtigte habe das von ibm! aber thatsachlich fest, daß diese 6 führung des Dienstboten zur Di letztere sich Dandlungen erlaubt babe, die die boten gefährden, und die Recht noch gesteigert. Fall Sternberg noch schwebenden Prozeß. Reichsgericht. Zeitungsannoncen zi Anlaß geben, Anläßlich des

Redner) Angefũhrte desindeordnung enstherrschaft au

a geht handele sich doch nichf Es schwebe nur noch die Revision beim endig erscheine ibm, daß man den Gerade der Fall Sternberg sollte ufmerfsamleit ju schenken. ihm (Medner) zehn Fälle m junge Märchen ngen.

sei Kreisen der Glaube habe festsetzen machen, auch Jeugenbeeinflussung.

(

seien

sie besonders in

nicht

der

ie

gleichberechtigten Theil des . die Judenfurcht. Der 4 en sei um so trauriger, als kaum noch ein Jude lte; die Juden fühlten Erst wenn man könne man zu Aeuße ute habe hören müssen. n so hoher Prozentsatz daran, daß den Juden der Jugang fast ganz verschlossen sei. aber ebenso gut bei christlichen nde sei in den le das Bekenntniß zum Judent Wirksamkeit.

zer⸗

ten Tagen ein hum kein Hinderniß

(Abg. Liebermann von

kann.

r Rönigsthronen ) Dieser Zuruf ver niemals meine Stellung als ürden zu erlangen, was man

Sie dürfen von einem Ab Abgeordneten. Mandat benũtze, um

6führlich auf die Gesinde⸗

Der Großher oglich sachsische

Redner

in wel noch schlimmer zuge Staataanmaltschaft. G3

tritten. Es stebe die gewaltsame Zurũck ch dann gestatte, wenn Sittlichkeit des Dienst⸗ rechung der Gerichte babe diefe wieder auf den um einen

ewesen, daß ein staatsganwalt

nnen, ein Beamter,

der sich

gt babe, sei rein wie ein Phönir aus

n bervorgegangen.

Schullinder am

Gg sei eine eigen mii ten. Auch die Auösetzung bober Das rein die Phantasse, eute glaubten, Dinge wirklich 4 ju haben, die nur in ibrer Bemessung der Pram en sei aaf 2 sei von Schuld nicht

sodaß die

wie der Herr Vorredner es behauptet. Denn ich bin davon über—

zuführen. Sollte diesem seinen Wunsche auch unter solchen Umständen

*

äftigt würden, z. B. durch Semmelaustragen 2c.

Yee senf ü n f a. e . bg. Liebermann i hre bet von, maßloser jüdischer Frechheit gesprochen habe,

e die einzige richtige Antwort hierauf Schweigen.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Abg. Stadthagen hat der Berliner Strafverfoldungobehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es unterlasse, ewisse Zeitungen mit Annoncen, die den Thatbestand einer . ö Handlung darstellen, wie es sich gebühre, vorzugehen. Ich strafta an, daß die betreffende Behörde von diesen Annoncen keine 26 erhalten hat, wenn sie in der That derart beschaffen sind,

t, daß, wenn die Behörde davon Kenntniß gehabt hätte oder , erhielte, sie ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß auch ohne . eingeschritten wäre oder einschreiten würde. Ist der Herr . eordnete der Meinung, daß das mit Unrecht hier unterlassen sei, so n er es in der Hand, durch Vorlegung der betreffenden Zeitungs—

Flätter bei der Behörde das von ihm gewünschte Einschreiten herbei⸗

nicht entsprochen werden, so bin ich, obwohl es nicht zu meiner Kom— petenz gehört, sondern den Herrn Justiz⸗Minister Preußens angeht, doch gern bereit, meine Vermittelung dazu einwirken zu lassen, daß dem Gesetz auch in diesen Fällen sein Recht werde. (Bravo Abg. Dr. Spahn (Zentr): Ich bin allerdings der Meinung, daß 66 Reichstage befugt sind, die Rechtspflege in Deutschland 1'erörtern und einzelne Prozeffe unserem Urtheil zu unterwerfen; ormelle oder materielle Rechtsfragen gehören unter allen Um⸗ inden zu unserer Kognition; so auch der sehr befremd— sche Vorgang in dem Güstrower Prozeß, den Herr. Herzfeld erwähnt, hat, Aber der Konitzer Fall bietet für uns eine solche Handhabe nicht. Ich kenne westpreußische Verhältnisse; es ist weit schwerer, erbrechen auf die Spur zu kommen in kleinen Orten, wo die 5 meist nur von einer Familie bewohnt werden, als in den Großstädten. Darum hat auch die Berliner Kriminal⸗ polizei, die sehr findig sein mag in der Großstadt, in Konitz bisher nichts ausrichten können. Ich halte es für falsch wenn von hier aus Vorwürfe gegen die in dem Prozesse thätigen Begmten geschleudert werden. Das Reichsgericht hat die Lübecker Verordnung gegen das Strikepostenstehen für ungültig erklärt. In den Ham⸗ burger Nachrichten, befindet sich eine Kritik dieses Urtheils, welche ich niedriger hängen muß. Das Hamburger Gericht hatte den Kollegen Molkenbuhr verurtheilt; als ich davon las, erleichterte ich meinen Töchtern gegenüber mein Herz mit den Worten: Wenn der Mann doch nur das Reichsgericht anrufen wollte! Er hat das ethan, und mein Vertrauen hat mich nicht getäuscht. Was aber esen wir jetzt in den Hamburger Nachrichten 2 „Es sei eine Eigen⸗ thümlichkeit der allerhöchsten Gerichtshöfe, daß sie es ihrer Stellung als oberste Instanzen schuldig zu sein glauben, sich stets an juristischer Klugheit als überlegen zu erweisen den enderen Gerichten u. s. w. Wenn das die Anschauungen über die Rechtspflege in einer Republik sind, so müssen wir uns dafür bedanken!

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Ich muß dem Herrn Abg. Dr. Spahn doch auf die Bemerkung im Eingang seiner Rede ein Wort erwidern. Der Herr Abgeordnete hat es für nöthig gehalten, die Rechte dieses hohen Hauses mir gegenüber zu wahren. (Widerspruch in der Mitte) Doch nur von der Voraussetzung aus, daß ich etwas hier gesagt habe, was geeignet sei, diese Rechte zu beeinträchtigen. Ich muß doch sagen: es ist mir unerklärlich, wie der Herr Abgeordnete zu dieser Annahme kommt. Was ich gesagt habe, ist einfach folgendes, und ich glaube, ich habe es so deutlich gesagt, daß es nicht mißverstanden werden konnte: ich sei gegen eine Einmischung, wenn ich so sagen darf, der Debatte des Reichstages in einen schwebenden Prozeß zu dem Zwecke, ein Urtheil dieses Hauses über das Verhalten und die Urtheile der Richter herbei zuführen, also über prozessuale Fragen, die gesetzmäßig nur an einer anderen Stelle erledigt werden können, und bei der Ansicht bleibe ich. Und ich habe zweitens gesagt, ich sei gegen die Beurtheilung eines zu Ende geführten Prozesses hier im Reichstage und nur zu dem Zwecke, um hier im Hause das sachliche Urtheil der Ge⸗ richte einer nochmaligen, und zwar einer, der Regel nach abfälligen Besprechung zu unterziehen. Der Herr Abgeordnete hat soeben gegenüber dem Artikel einer Zeitung die Würde der Recht⸗ sprechung des Reichsgerichts gewahrt. Ich glaube, die Landes⸗ gerichte haben denselben Anspruch, in ihrer Rechtsprechung Achtung zu finden; ob die kritische und abfällige Besprechung in der Presse oder im Hause erfolgt, ist für mich einerlei, solange kein weiterer Zweck damit verbunden ist. Aber das, was der Herr Ab— geordnete anscheinend annimmt, habe ich nicht gesagt: ich habe nicht gesagt, daß es unzulässig sei, hier Urtheile zu besprechen und aus Urtheilen der Gerichte Ergebnisse zu ziehen, die geeignet sind, für die Reform unserer Gesetzgebung verwerthet zu werden. Im Gegentheil, ich habe wiederholt und ausdrücklich anerkannt, daß in dieser Grenze die Besprechung der richterlichen Urtheile nicht nur zulassig, sondern erwünscht ist. Wie der Herr Abgeordnete dazu kommen kann, mir bier jetzt die entgegengesetzte Meinung zu unterstellen, ist mir un— begreiflich.

Abg. Dr. Spahn: Ich rufe das ganze Haus zum ZJengen an, der Herr Staatsselretãr mich vollständig mißderstanden bat. Ich

habe ihn nur lobend erwähnt. Meine Aeußerungen über die Kritit von Urtheilen bezogen sich auf Mitglieder des Hauses.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Wenn ein Mißverständniß vorliegt, so kann das niemand mehr bedauern als ich, und wenn ich etwas gesagt habe, was auf einem Mißverständniß beruht, so ist niemand bereiter, das urũickmunehmen, als ich. Aber ich berufe mich doch der Herr Abgeordnete bat sich nh auf dag hobe Haus berufen darauf, daß hier auf der Tribüne des Bundesrathe dieselbe Auffassung seiner Worte Platz gegriffen bat, wie ich sie empfangen hatte.

Abg. Heine (Sox) führt aug, von einem antisemitischen Redner ä bier die neue preußische Gerichtavoll sieherordnung gelobt worden. nn seiner Kenntuts der Sache heraus konne er nur sagen: noch nie date sich die Burcankratie vom grünen Tisch ber so lamiert, wie nit der neuen preußischen Vollstreckungserdnung. In Berlin müs Jan bei Zwangwollstreckungen oft drei Wochen warten, che Benach— Iibtigung erfolge. Ulis fozialdemtratischer Mechtsanwall dabe er ostmalg arme Leute gegen reiche Schuldner zu vertreten und wisse, mie schwer eg den Armen werde, ven ihtem reichen Schusdner was zu erhalten. Nedner macht darauf, mehrfach ven Unrbe des Huses unterbrochen, die AuęsführunJen des vreußischen Justij . Ministera über die a e, Recht ganwalte um GHegenstande einer Kritik, in e Verlauf er die Jebauptung aufstellt, daß. das Urte dee Justin, Ninistere Verdrehungen und Tauschungen basiere. Vize Präsiden 86 ärt diese Neußerung als mil der Ordnung des

reinbar) Der Staatzsefretãr babe mit Hroßer

die Unabhängiglest; der TVeutschen Gerichte tont. lg unabhãngig seien ö e Gerichte aber insosern nicht, alg auf

sie von oben von vornherein ein Druck geübt werde. Das gelte von allen Majestãteheleidigungspronessen. Redner sucht diese seine Be, hauptung durch Beispiele zu erläutern und führt weiter aus, es sei Sache der Reichs- Justijverwallung, der Landes Justizverwaltung klar zus machen, daß ez mit dem Heist und Wortlaut der Strafprozeß⸗ ordnung und des Gerichtsverfassungsgefetzes nicht vereinbar sei, wenn auf die Richter ein Druck ausgeübt werde; durch einen derartigen Druck werde das Vertrauen in die Rechtsprechung erschüttert.

Staatssekretãr des Neichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Redner hat gegen eine bestimmte Strafkammer des Berliner Landgerichts, die er so genau durch An⸗ führung eines gewissen Prozesses bezeichnete, daß kein Zweifel sein kann, welche gemeint war, den Vorwurf erhoben, daß diese Straf⸗ kammer in dem fraglichen Prozesse unter amtlichem Drucke, das heißt doch gegen ihre innere Ueberzeugung Recht gesprochen hat. Meine Herren, das ist ein Vorwurf gegen die Ehre und gegen die Persönlichkeit dieser Richter, wie ich ihn mir schwerer kaum denken kann. Denn Leute, die unter dem Drucke des amtlichen Einflusses gegen ihre Ueberzeugung Recht sprechen, sind unehrliche Leute, und dieser Vorwurf wird von dem Herrn ˖ Abgeordneten gegenüber bestimmten Richtern hier auf der Tribüne des Reichstages erhoben. Meine Herren, wenn ich den Drang in mir fühlte, die Mitglieder einer Strafkammer wegen eines in meinen Augen nicht ehrenhaften Verhaltens zur Rechenschaft zu ziehen, so würde ich meinerseits den Weg wählen, diese Rechenschaft zu fordern an anderer Stelle, wo ich Mann gegen Mann stehe, und wo der eine seine Behauptung vertreten mag, der andere aber auch seine Ehre vertheidigen kann. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte) Das ist hier ausgeschlossen, und ich glaube, wenn die Verhandlung dieses hohen Hauses über den Gegenstand draußen bekannt wird, dann wird man Bas auch erwägen und darnach auch die Gerechtigkeit des Herrn Vorredners beurtheilen, der soeben hier sagte, daß er so sehr nach Gerechtigkeit dürste. (Sehr gut! rechts) Meine Herren, ich würde zur Wahrung der Ehre dieser Richter und des betheiligten Gerichtshofes mehr sagen, wenn die Ausführungen des Herrn Vorredners nicht selbst mildernde Umstände einschlössen. Der Herr Vorredner hat uns ja ganz deutlich die Art des Einflusses, der auf diese Richter geübt wurde, dargelegt, und darnach ist es ich möchte das nochmals feststellen so gewesen.

Vor einer Reihe von Jahren ich weiß nicht, wie lange es her ist, aber es sind Jahre darüber vergangen soll hier der Vorsitzende einer Strafkammer wegen eines mißliebigen Urtheils amtlich schlecht behandelt und unter die Nöthigung gestellt worden sein, die von ihm bekleidete Stelle mit einem anderen Posten zu vertauschen. Dieser von dem Herrn Vorredner behauptete, mir nicht bekannte Versuch ist fehlgeschlagen, wie er selbst es dargestellt hat; der Richter und der Plenarvorstand des Gerichts sind diesem Versuche nicht unterlegen, er ist gescheitert. Aber, meine Herren, nun haben diese Richter das Unglück, des Abends freundschaftlich zu soupieren, und es tritt das weitere Unglück hinzu, daß der betreffende Richter, wie der Herr Vorredner sagt, in eine Stimmung geräth, die ihn freundschaft— lichem Zureden besonders geneigt macht, und darauf kommt schließlich am Ende des Soupers das Resultat heraus, daß der Richter in sich geht und zwar nicht unter amtlichem Drucke, dem er ja nicht ge⸗ wichen ist, aber unter dem freundlichen Zureden seiner Freunde und unter der Einwirkung dieses Soupers doch auf die Stelle ver— zichtet. Nun vergeht eine Reihe von Jahren, dann kommt der Prozeß zur Verhandlung, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, der im Herbst vorigen Jahres sich eabspielte. Da handelt es sich zwar um eine ganz andere Strafkammer, aber gleichwohl soll nun in dem Vor⸗ gang der früheren Jahre, den er und ich Ihnen geschildert haben, der Grund amtlicher Beeinflussung der Richter liegen, eine Beeinflussung, der diesmal die Richter unterlegen sind. Meine Herren, wenn Sie sich diesen Vorgang vorhalten, dann, glaube ich, werden Sie über nichts sich mehr wundern als über die blühende Phantasie des Herrn Redners. (Sehr richtig! rechts; na! na! links.)

Abg. Nickert (fr. Vgg.): Ich, habe von hundert unentdeckten Morden gesprochen. Nach der amtlichen Statistik sind es 108 Morde, die keine Sühne gefunden haben in den Jahren 1890, 91, 92. In kleinen Orten ist es viel schwerer, einen Mord zu entdecken, wie ich vor einigen Jahren bei dem Morde eines Badegastes aus Königsberg in Zoppot erfahren habe. Die Person, die damals auf die Anklage bank lam, wurde freigesprochen, und der Fall ist noch nicht aufgeklärt. Nach der Erklärung eines bochangesehenen, r bervor ragenden Mannes ist im Konitzer Fall den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen. Auf die persönlichen Angriffe des Abg von Lieber mann gehe ich nicht ein; wer, wie ich, Dezennien im öffentlichen Leben steht und von der antisemitischen Presse mit Vorwürfen und mit Koth beworfen ist ich habe heute noch anonyme Briefe be— kemmen, in denen mit dem Worte „Esel' nicht sparsam umgegangen wird —, der macht sich aus solchen versönlichen Angriffen nichts. Derr von Liebermann beruft sich auf die Germania“, die allerdings wegen eines Angriffs auf die Behörden einmal verurtheilt ist, aber in letzter Zeit eine andere Haltung eingenommen hat, wohl weil bervorragende Mitglieder des

zentrums mit der früheren Haltung nicht einverstanden waren. Die ausländische Presse muß allerdinge meinen, in Deutschland existiere feine Gerechtigkeit mehr, wenn Herr von Lichermann sagt, das Recht sei in Konißß begraben und erschlagen. Wag sollen von solchem Patriotismus die Ausländer sagen, wenn jemand, ohne Thatsachen

vorbringen zu können, solche Anklagen gegen die Justiz erhebt! Das

ist der Patriotismus jener Herren. Wenn Herr von Liebermann ein Vertuschungs und Verwirrungecomit? der Juden kennt, so sordere ich ihn aufs Namen zu nennen. (Abg. Liebermann von Sonnen berg: Nennen Sie mir Namen vom antisemitischen Generalstabe!! Die

von Liebermann auf, auch dafür Namen zu nennen. (Zwischenrufe

rechts; Präsident: Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen, die

gesprochen, die Unter⸗ Verr von Liebermann

Verren haben ausgiebig von allen Seiten brechungen halten nur die Berathung auf.) sollte doch angeben, welche Juden die gegen Weichel, Rohde und Dofmann erboben mir sagen lassen, es sei ein Jeunrnalist

schiedenen Parteien gedient hat und dafũr kann diese Angabe aber nicht vertreten und bitte Nerrn von Lieber mann, sich deutlicher auszudrücken. Die mit einem Vorwort des Abg ven Liebermann versebene Broschäre ist ven der Vereiniqung mn Auf llärung des Kenißer Mordeg, zu dessen Geomit uch die Abag Vilgendorf und Lsiander geboren. an die Mitglieder des Neicheta ge des Herren. und Abgeerdnetenhanses gesandt worden mit einem Be gem e nach welchem dag Comité sich sberjengt bat, dan d

baben. Ich babe zewesen, der 8 ejablt wird. Ich

den

nbalt der Schrift ein richtiges Bild von der Lage gebe, und Dm von Liebermann erklart, dag Gomit verbirge sich für den Indalt Gs bandelt sich bei dem Verdacht, daß in Konig ein Ritwalmerd vor. liege, um eine Art Krank beit, und en wird viel Geduld dasn geboren sie aus dem Volk berauszutreiben. Die Sache iegt fe: entweder wird dag Gesetz, welcheg den Juden die Gleichberechtigung garantiert beobachtet, oder es wird abgeschafft.

ruchlosen Anschuldigungen

lehnung gescheben ei können: Material dem

Himmen

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Wollen Sie (ju den Antisemiten)

das Gesetz abschaffen, so stellen Sie doch zusammen mit den Kon⸗ servativen einen Abänderungsantrag. Das Weitere wird sich dann finden.

Abg. Dr. . Soz.) kommt nochmals auf den gestern bereits behandelten Meineidsprozeß in Güstrow zurück und bedauert, daß der Staatssekretär in diesem Falle ihm in fo schroffer Weise entgegengetreten sei.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Wenn der Herr Vorredner die Besorgniß aus⸗ gesprochen hat, daß eine Aeußerung von mir, wie er sie vorher vor⸗ gelesen hat, die, unabhängig von einem bestimmten Prozeß, nur zu einer Rechtsfrage Stellung nimmt, schon einen Einfluß ausüben kann auf die Judikatur unserer Gerichte, dann wird es das Beste sein, daß dem Staatssekretär des Reichs-Justizamts jede Aeußerung über Rechtsfragen, die unsere Rechtszustände berühren, verboten wird; denn ohne dies würde ich nicht absehen, wie da gegenüber der vermeintlichen Schwachheit der Gerichte geholfen werden kann.

Wenn der Herr Abgeordnete dann ausgeführt hat, daß in seiner vorgestrigen Kritik des Güstrower Prozesses der Beamte Schütt, den ich vorgestern meinerseits nannte, nicht von ihm ins Auge gefaßt ge— wesen sei, so kann ich das nur dankbar acceptieren. Ich habe mich dann unter einem Mißverständniß befunden und will das— jenige, was ich in dieser Beziehung vorgestern gesagt habe, nicht aufrecht erhalten. Wenn dagegen der Herr Ab— geordnete dann weiter meine Ausführung über die Bestrafung der Blätter beanstandet hat, die den Beamten Schütt beleidigt haben, so müßte ich mir doch erlauben, zur Information des hohen Hauses seinen Vortrag etwas zu ergänzen. Es war ein Mecklenburger Blatt, und es war ein Berliner Blatt, das den fraglichen Beamten mit An— deutungen über Meineid verfolgte. Das Erkenntniß, das in Mecklen— burg gefällt worden, ist dem Herrn Vorredner nach seiner Erklärung bekannt; das Erkenntniß, das hier in Berlin ergangen, ist ihm nach seinen Aeußerungen bis jetzt unbekannt geblieben. Das Erkenntniß in Mecklenburg war das erste, und es lautete gegen das dortige Blatt auf, ich glaube, 50 S Geldstrafe. Das Erkenntniß, das hier in Berlin erging, erfolgte auf Grund eines ausführlichen neuen Zeugen⸗ beweises, und das Ergebniß dieses Zeugenbeweises bestimmte das Berliner Gericht, daß es den Redakteur zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilte. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich bin er⸗ staunt darüber, daß der Herr Abgeordnete, der doch sonst genau mit der Sache bekannt ist, dieses Urtheil nicht kennt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß es in der Nummer des „Vorwärts“ vom 13. Januar bereits behandelt rst.

Abg. Werner (Reformp.) hebt hervor, daß es in Berlin zusammen S00 Rechtsanwälte gebe, von denen 600 Juden seien. Nicht Gleich⸗ berechtigung verlangten die Juden, sondern. Bevorrechtung. Es sei ganz recht, wenn die Juden nicht zum Richteramt zugelassen würden= Auch im Königreich Sachsen, welches ein ziemlich judenreiner Staat sei, seien die Juden vom Richteramt ausgeschlossen. Er könne seinem Freund Liebermann von Sonnenberg nur zustimmen, daß in Konitz Das deutsche Recht begraben liege. Die Empörung des deutschen Volks, daß es nicht gelungen sei, den Mordbuben zu fassen, sei groß. Daß mgn von vornherein die vorgefaßte Meinung gehabt habe, es handle sich nicht um einen Ritualmord, habe die Nichtentdeckung des Thäters mitverschuldet. . .

Abg. Haase⸗Königsberg (Soz.) fordert die einheitliche Regelung des Arbeiterrechts. Die ländlichen Arbeiter wüßten nicht, in welchen Fällen sie zur Auflösung des Dienstvertrages ĩ Inspektor sei von einer Frau beleidigt worden und deswegen 8 Schläge rechts und links gegeben. Anger sei nicht der Inspektor, sondern die Frau wegen Beleidig:

Gericht habe gesagt, es seien wohl der Schlage Jer aber ein We iin ere, habe das Gericht dem Inspektor zuerkannt, Wenn, wie bei den Gewerbegerichten, die Arbeiter mit sprechen könnten, wären solche Urtheile unmöglich. Ein Arbeiter wellte am 30. Juni, da er mit seinem Deputat nicht aus gekommen war, von seinem am 1. Juli fälligen Lohn etwas ausgezahlt haben, das sei ihm verweigert worden, und als er vor Hunger nicht hätte arbeiten können, sei er mit 15 6 Strafe belegt worden. Man könne ermessen, was das, bei einem baaren Lohn von 990 M für das Jahr bedeute. Ein Arbeiter habe ein polizeiliches Strafmandat von 30 M erhalten, also einem Drittel seines jäbrlichen Arbeitsverdienstes. Die Polizei verhänge noch nach früheren Gesetzen Strafen gegen das ländliche Personal, die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr in Einklang zu bringen seien⸗

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding Meine Herren! Nur zwei ze Der

redner hat die Arbeiterverhältni

rührt und sich darüber

landesrechtlichen Vorschrift

die nicht zum Gesinde

nicht auf dem gewöhnlichen

Erledigung gebracht werden

Verfahren, und ferner, daß

Grundsäͤtze des deutschen Zivilprozesses zur

glaube, da kann die Reichs Justizverwaltung il

Grundsãtze unseres gewohnlichen Verfabrents dor

gemãß der Zivilvrozeßordnung

eben daran, daß es sich hier um ein

Normen lediglich in der Hand der

von den Sozialdemokraten

den ordentlichen Gerichten onder

verhandelt werden j beruht

des Gerichts verfassungsgesetzes

gebung die Ermächtigung

? lichen Gerichten zu entzieben und dor Tumulte in Konitz sollen die Juden berbeigefübtt baben, d. h. also Tumulte gegen sich selbst und gegen ihr Leben! Ich fordere Herrn

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So lange diese Bestimmung amtaä nichts zu machen Dann bat mich der err V ich es unterlassen babe Stadthagen eine Antwort Neschlůsse den Rundesratdd Gs wurde an mich die Frage e ch eden ich würde en hu Reiche. Zustinan wissen an früberen B i den Reselntion Ren ründuna ade gefaßt. Der ade earth macht dn di Wen m vunkts dien Nes elutionen en * we, re da machtig ken nie ne * Neon n ö.

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