2 ö K—— . ö ö am, s. M mmm ea n ,
1 r .
ö . 26 — 5 1 . 54 1 ö 54 ö 1 * — 112
.
Durch den Bergbau in Oberhausen eine große Rolle spielen; es sind viele Häuser erheblich geschädigt worden, und bezüg⸗ lich des von der Stadt angebotenen Platzes soll das Erforderniß der Bergsicherheit nicht gegeben sein. Das ist neben dem Umstand, daß der Platz zu klein ist, maßgebend dafür gewesen, daß man sich bisher nicht für den Platz entschieden hat. Meine Herren, die am Schluß von Herrn Dr. Beumer an mich gerichtete Frage, wie es stehe mit der Bildung einer Kommission für die Revision der gesammten Gerichtsorganisation in der Provinz Westfalen und im Industriebezirk, bin ich heute zu beantworten nicht in der Lage. Es ist allerdings der Gedanke schon erwogen, daß gerade da, wo durch die außerordentliche Entwickelung der Verkehrsverhältnisse in den letzten Dezennien die Zustände, wie sie bei der Einführung der Gerichtsorganisation im Jahre 1879 bestanden, eine sehr wesentliche Aenderung und Verschiebung erlitten haben, daß da einmal systematisch nachgeprüft werden soll, ob nicht eine umfassende Neu⸗ regelung, eine neue Abgrenzung der Gerichte und in Verbindung damit auch eine theilweise Neuschaffung von Amtsgerichten geboten sei. Aber diese Erwägungen befinden sich noch in den ersten Vor— stadien. Ich kann also nicht sagen, daß im Augenblick schon irgend⸗ welche Schritte geschehen wären, um diesem Gedanken eine praktische Ausführung zu geben. Auf eine Anre 8 itz Düů ĩ Erster ö kh 3 . ö 8h Staatsanwalt zu sagen, erklärt der Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Diese Rang und Titelfragen haben immer etwas Bedenkliches. Ich bin deshalb absichtlich auf die zu Beginn der heutigen Verhandlung durch Herrn Dr. Paasche gegebene An— regung, für eine Rangerhöhung?* der Oberlandesgerichts⸗Präsidenten einzutreten, nicht eingegangen. Es ist schwer, in diesen Fragen sich so auszudrücken, daß man nicht nach der einen oder anderen Seite hin Anstoß erregt, und es ist schwer, diese Frage in ihrer ganzen Tragweite, die von dem Laien nicht immer übersehen wird, von vorn— herein klarzulegen; es wirkt da immer eins auf das andere zurück.
Die Titel der staatsanwaltschaftlichen Beamten haben schon mehrfach den Gegenstand der Erörterung hier im Hause gebildet, und es ist schon öfter vorgeschlagen worden, den Ober-Staatsanwälten den Titel General -⸗Staatsanwalt zu geben, den Ersten Staatsanwalt zum Ober-Staatsanwalt zu machen und damit den Titel Staatsanwaltschaftsrath“ verschwinden zu lassen. Oder wollen Sie den Titel Staatsanwaltschaftsrath“ beibehalten? (Abg. Schmitz⸗ Düsseldorf: Nein) — Ja, meine Herren, wenn der verschwinden soll, dann kommen wir in eine andere Schwierigkeit hinein, weil ein Theil der staatsanwaltschaftlichen Beamten nach der vor einigen Jahren getroffenen Regelung den Stellenrang vierter Klasse haben soll und man Werth darauf gelegt hat, daß dieser Stellenrang in dem Titel seinen Ausdruck findet. Das würde dahin führen, daß man den Staatsanwaltschaftsrath beibehält, oder wenn man ihn abschafft, Unterstaatsanwälte einführt, und das würde wieder von diesen wenig angenehm empfunden.
Wenn hier ein Vorschlag gemacht würde, der wirklich nach allen Seiten hin befriedigt, so würde ich gern bereit sein, nach meinen Kräften dafür einzutreten; aber ich glaube, daß die heute gemachten Vorschläge dieser Voraussetzung noch nicht vollständig entsprechen.
Im übrigen freut es mich, daß der Herr Abg. Schmitz die Staatsanwaltschaft von dem Vorwurfe befreit hat, daß sie in kleinen Dingen ohne Noth Anklage erhebe, und daß er hingewiesen hat auf die aus dem Legalitätsprinzip sich ergebende Verpflichtung der Staats⸗ anwaltschaft, manche Dinge aufzunehmen, die sie selbst viel lieber unter den Tisch fallen ließe.
Abg. Sede ⸗Hirschberg (nl.) bedauert, daß die Gerichtsschreiber in den östlichen Provinzen, namentlich in der Provinz Schlesien, später zur Anstellung gelangten, als im Zentrum und im Westen.
Geheimer Justizrath Fritze giebt zu, daß im Breslauer Bezirk * Zeit die Anstellungsverbältnisse der Aktuare besonders ungünftig
eien. Das liege daran, daß früher die Zahl der Justizanwärter un⸗ beschrãnkt gewesen und daher in diesem Bezirk zu viel Anwärter an— genommen worden seien. Diese Verhältnisse würden sich aber jetzt mit der Zeit bessern.
Abg. Letocha (Zentr.) befürwortet folgenden Antrag:
die Regierung zu ersuchen, die zeitigen Anstellungs. und Rang⸗ verbältnisse der etatsmäßigen Amtsanwälte anderweit in einer der Stellung dieser Beamten entsprechenderen Weise zu regeln.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Obgleich der Antrag des Herrn Abg. Letocha nach den ibm gewordenen Unterschriften sich der Spmrathie bei fast allen Fraktionen des hoben Hauses zu erfreuen scheint, bin ich doch in der Lage, ihm widersprechen zu müssen, weil ich glaube, daß er der gegebenen Sachlage nicht entspricht. Der Antrag verlangt eine Neu⸗ regulierung der Anstellungs und Rangverhältnisse der Amtsanwälte. Ich muß darauf hinweisen, welches denn die gegenwartigen An⸗ stellungs ˖ und Rangverhäͤltnisse sind. g
Nach dem preußischen Ausfübrungsgesetz zum Gerichteverfassunge. gesez werden die Amttanwälte widerruflich ernannt, und zwar werden sie ernannt durch die Ober ⸗Staatsanwälte. Ein Befähigungsnachweis wird von ihnen nicht verlangt, sie unterliegen keiner Prüfung. Die etats mäßigen Amtsanwälte sind jetzt im Range den Gerichteschreibern der Land und Amtsgerichte, im Gehalt seit einigen Jahren den Gerichteschreibern der Oberlandesgerichte gleichgestellt.
Nun sind ja die Thatsachen garnicht zu bestreiten, die in Bezug auf die Thätigkeit der Amtgsanwälte von dem Herrn Abg. Letocha vor⸗ getragen sind. Die Amtganwälte nebmen thatsächlich bei den Amts- gerichten, den Schöffengerichten dieselbe Stellung ein wie der Staate anwalt bei den Landgerichten. Es ist auch die Zuständigkeit der Schöffengerichte und damit indirekt der Amteanwälte im Laufe der Jabre über den ursprunglichen Rahmen binaug erweitert worden. Aber, meine Herren, trotz alledem würde es nach meiner Auffassung bächst bedenklich sein, nunmebr den Amteganwälten den Rang der Rätbe fünfter Klasse beizulegen und sie dadurch mit den Staats- anwalten, den Richtern, den Regierungs⸗Assessoren u. s. w. auf dieselbe Rangstufe ju stellen. Eg würde einmal schon die Widerruflichkeit ibrer Anstellung, die nicht entbebrlich ist, wenn man die Amtzanwälte nicht in die Reibe derjenigen Beamten einreiben will, die zur Diaposi⸗ tion gestellt werden können, und andererseitz der Mangel der nach. gewiesenen Befähigung für böbere Aemter dem entgegensteben.
Meine Herren, wir baben im Ganzen 29 etatsmäßige Amtsanwälte, wie Herr Abg. Letocha schon bervorgeboben bat. Darunter befinden sich 18 ebemalige Referendare, 6 ebemalige Offliiere, 5 frübere
jenigen X die Versetzung nicht abschlagen.
sam, schen zu bessern 2 klasse 1895 zur Anstel
es außergewöhnlicher Maßregeln für den Besirk Breslau nicht. Eine
svãtere
amten, weil die üker vier Jabre dauernde diätarssche Dienstzeit an⸗ gerechnet werde. amten eintreten zu
verzichten, sei nicht möglich.
mein Herr oemmissar gesagt bat. ibn richtig verstanden babe, bauptfächlich die in Schlesien einge⸗
Umstand, daß jemand Referendar gewesen ist und entweder der großen Prüfung sich nicht unterzogen oder sie nicht bestanden hat, dem Be⸗ treffenden, wenn er zum Amtsanwalt ernannt wird, den Anspruch auf den Rang derjenigen giebt, die die große Prüfung bestanden haben. Es geht eine nicht geringe Zahl von Referendaren in andere ent— sprechende Stellungen über, in Bureaubeamtenstellungen, in Polizei- Inspektorstellungen u. s. w.; sollten die nicht denselben Anspruch haben, der nach Ihrem Antrage dem Amtsanwalt zuerkannt werden soll? Und, meine Herren, die ehemaligen Offiziere, wir finden sie in ähnlichen und gewiß ebenso angesehenen Stellungen als Distrikts⸗ Kommissare, Polizei⸗Inspektoren u. s. w. Also, meine Herren, Sie müssen die Tragweite der Konsequenzen wohl bedenken, die sich aus einer solchen Rangfrage ohne weiteres ergeben. Was Sie hier dem einen gewähren wollen, müssen Sie einer ganzen Kategorie von anderen Beamten gleichfalls einräumen, und daraus würde eine ganze Reihe von Schwierigkeiten entstehen. (Sehr richtig! rechts) Es würde bei den großen Amtsanwaltschaften, die unter einem Staatsanwalt als sogenanntem ersten Amtsanwalt stehen, zu den größten Unzuträg— lichkeiten führen, wenn ein junger Staatsanwalt, der hier in Berlin oder in Breslau Erster Amtsanwalt ist, im Range unter den ihm unterstellten etatsmäßigen Amtsanwälten stehen sollte, die früher den Rang der Räthe fünfter Klasse erworben haben.
Nun, meine Herren, haben Sie das Verhältniß der Bureau⸗ beamten hervorgehoben. Sie haben gesagt, es sei der etatsmãßige Amtsanwalt doch der Vorgesetzte von Gerichtsschreibern, mit denen er gleichgestellt sei, und das sei ein Mißverhältniß und führe zu Kon— flikten und Kollisionen. (Widerspruch des Abg. Letocha.) Thatsãchlich ist das auch kaum richtig. Thatsächlich werden wirkliche Gerichts⸗ schreiber nur an den großen Amtsanwaltschaften angestellt, also hier in Berlin und in Breslau, während bei allen übrigen Amtsanwalt— schaften, soweit mir bekannt ist, und nach den von mir gegebenen Direktiven lediglich Assistenten oder Diätare angestellt werden, die also immer eine Stufe tiefer stehen als die Amtsanwälte, auch nach deren gegenwärtigem Rangverhältniß. Also aus dem Verhältniß des Amtsanwalts zu seinen Bureaubeamten lassen sich auch Schlüsse zu Gunsten der Amtsanwälte nicht ziehen.
Es ist auch nicht richtig, wenn gesagt wird, daß die Stellung des Amtsanwalts eine so viel bedeutendere sei als die irgend welcher anderen Bureaubeamten. Wir haben in der Justiz überhaupt nur zwei Kategorien von Bureaubeamten, die den Rang der fünften Rangklasse haben, das sind die Rechnungsrevisoren bei den Oberlandesgerichten und die Rendanten der Justiz⸗Hauptkasse. Meine Herren, jeder, der die Ver⸗ hältnisse kennt, wird ohne weiteres zugeben, daß die Bedeutung dieser Stellen doch eine ganz andere ist, daß sie weit hinausragt über die Bedeutung der Stellung des Amtsanwalts. Auf der anderen Seite haben wir zahllose Bureaubeamte in außerordentlich wichtigen und verantwortungevollen Stellungen, die nicht diesen Rang haben, also die Rechnungsrevisoren der Landgerichte, die Rendanten der großen Gerichtskassen, z. B. hier in Berlin beim Amtsgericht 1, dieser riesigen Be hörde, der erste Beamte, der das ganze Kassenwesen unter sich hat, mit einer ganz außerordentlichen moralischen und materiellen Verantwortlichkeit, mit einem ganz gewaltigen Personal, das ihm unterstellt ist und seinen Weisungen zu folgen hat. Ja, meine Herren, das sind Stellungen, mit denen sich die irgend eines etats— mäßigen Amtsanwalts garnicht vergleichen darf.
Welche Folgerungen würden auch in anderen Verwaltungẽs⸗ ressorts daraus gejogen werden! Ich habe schon vorhin einige Be⸗ amten genannt; die Distriktskommissare in Posen z. B., die Kreis⸗ Sekretäre, die auch nicht diesen Rang haben, die Regierung ⸗Sekretãre , Wenn diesen Beamten die Amtsanwälte vorgesetzt würden, so würden sich daraus Beschwerden und Berufungen ergeben, denen gar kein Einbalt zu thun wäre.
Ich glaube, daß in der That die Amtsanwälte keinen rechten Grund gehabt haben, sich über ihre gegenwärtigen Anstellungs und Rangverhältnisse zu beschweren. Jedenfalls sind an mich derartige Beschwerden noch von keiner Seite berangekommen. Die Herren sind, so viel ich weiß, alle zufrieden in ihren Stellungen, und ich glaube, daß man keinen Anlaß hat, den vielleicht vereinzelt bervor⸗ getretenen Bestrebungen nach einer Höherschraubung dieser Stellung weitere Folge zu geben.
Abg. Schet tler (kons) regt eine Verbesserung der Dienst— derbältnisse der Kalkulatoren an. Es beständen Üngleichbeiten in den Bezügen dieser Beamten insofern, als die ihnen zustehenden Gebabren auf dem Lande zurückgingen, wäbrend sie in den Städten auf der Vöbe blieben. Man solle ebenso. wie die Gerichtsvolljieher, diese 1 5 sestem Gebalt anstellen, anstatt sie auf die Gebühren inzuweisen.
Ein Regierungskommissar erwidert, daß von den Kal kulat eren keine Wünsche geäußert worden seien, mit festem Gehalt an— gestellt zu werden. Die Gebübren seien allerdings in den jetzten Jahren etwas heruntergegangen. Wenn die Stelle einez uf; nicht mehr ausreichende Gebäbren abwerfe, müsse sie eingejogen werden und die Verwaltung der Kalkulatur einem diãtarischen Beamten oder einem Gerichteschreiber im Nebenamte übertragen werden. Abg. Faltin (Zentr. bemängelt ebenfalls die Anstellunge— verhältnisse der Gerichteschreiber in Schlesien. Big der Notbstand beseitigt sei, solle man die Bevorzugung der Milltäranwärter ein- stellen oder die Gerichtsschreiber durch die ganze Monarchie rangieren lassen. Dann könnten Ungleichbeiten jwischen den einzelnen Pro⸗ vinten nicht mehr vorkemmen. Viele dieser Beamten, welche aug anderen Propinzen nach Schlesien versetzt seien und schon 10 Jahre in Qberschlesien amtierten, sebnten sich nach ibrer Heimalb zurück ihre Ver e zun gean rage seien aber nicht berücksichtigt worden. Man solle den. eamten, die auf Erstattung der Umzugekosten verzichteten,
Gebeimer Justizrat Fritze macht noch einmal darauf aufmerk—«
daß sich die Anstell unt verbal inisse der Aftuare in Schlesien So würden 1902 die Aktuare der Jabreg. ung gelangen. Unter diesen Umständen bedärfe
Zurũ . der Militäranwärter würde nicht ju erreichen sein. Die nstellung enthalte übrigens keinen Nachtbeil für die Be⸗
Bei der Versegung eine B
evorjzugung derjenigen Be⸗ lassen,
welche auf Erstattung der Umq)ugekosten Justiz⸗Minister Schonstedt:
Meine Herren! Nut wenige Werte jur Grgänzung dessen, wa Der Abg. Faltin bat, wenn ich
mililere Justijbeamle und 3 ebemalige Kommunalbeamte. Nun,
wanderten Burcaubramten im Auge gebabt, die eine Zurũcdersetzung in ibre Heimath wünschen, also in andere DOberlandesgerichtsbezirke.
meine Herren, dürfen wir, glaube ich, doch nicht zugeben, daß der
7 Meine Herren, das ist eine sehr schwierige Sache. Jeder Ober⸗ landesgerichtsbezirk bildet ein in sich geschlossen⸗s Ganze, er behält die Bureaubeamten, die er einmal hat und wehrt sich nach Möglich. keit gegen den Rückfluß anderer, und da einzugreifen würde der Zentralverwaltung kaum möglich sein. Ich weiß, daß das mit den allergrößten Schwierigkeiten verbunden ist;
anderen Provinzen erfahren haben und ertragen müssen.
Dann noch zwei Worte wegen der Militäranwärter. Meine Herren, da gehen die Klagen immer hin und her: die Militär= anwärter beschweren sich über die Bevorzugung der Zivilanwärter, und die Zivilanwärter beschweren sich über die Bevorzugung der Militär⸗ anwärter. Die Wahrheit wird da wohl so ziemlich in der Mitte liegen, und ich glaube, daß wir am besten thun, es bei dem bisherigen Zu⸗ stande zu belassen; denn wenn wir den Klagen auf der einen oder anderen Seite nachgeben wollten, würden die Klagen der nicht berück⸗ sichtigten Seite jedenfalls mit viel größerer Lebhaftigkeit und Heftig⸗ keit wieder auftreten, und wir kämen dadurch in eine sehr üble Situation hinein.
Abg. Nadbyl (Zentr) bringt Klagen über das Dolmetscher— wesen in Oberschlesien vor. Es werde geklagt über mangelhafte Vor⸗ bildung der Dolmetscher, über deren geringe Besoldung, ihre unzu⸗ reichende Zahl u. s. w. Durch den mangelhaften Dolmetscherdienft werde die polnische Bevölkerung geschädigt. Die Justizverwaltun möge sich des Dolmetscherwesens mehr annehmen. ie werde si 1 Dank der polnischen Bevölkerung Oberschlesiens erwerben Der Redner befürwortet e, . n die Zuziehung von Stenographen bei gerichtlichen das System komme es nicht an.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Bezüglich meiner früheren Ausführungen zur Dolmetscherfrage ist, wie ich glaube, der Herr Abg. Nadbyl nicht voll= ständig unterrichtet gewesen. Ich habe nicht im allgemeinen in Abrede gestellt, daß Beschwerden über den Zustand des Dolmetscherwesens in Oberschlesien erhoben seien; ich habe das nur für die letzte Zeit und für das vorige Jahr in Abrede gestellt und habe hervorgehoben, daß, als im vorjährigen Etat Erhöhungen des Fonds für das Dolmetscher⸗ wesen für die Provinzen Posen und Westpreußen verlangt worden sind, gleiche Wünsche aus der Provinz Schlesien nicht laut geworden sind, und zwar weder von den mir unterstellten Justizbehörden, noch auch aus der Mitte des Hauses, und daß ebensowenig über die ungenügende Zahl von Dolmetschern mir amtliche Mittheilungen in diesem Jahre aus Oberschlesien zugekommen seien. Ich habe dann weiter bemerkt,
Verhandlungen. Au
richt zu ernennen, wie sie an einzelnen Tagen, wenn die Geschãfte sich drängen und sehr viel polnisch redende Leute abgefertigt werden sollen, verlangt werden. Daß über die Qualität der Dolmetscher all⸗ gemein geklagt wird, habe ich voll anerkannt und habe gesagt, daß es außerordentlich schwierig sei, bessere Dolmetscher zu beschaffen, daß
aber die Bemühungen in allen Ressorts darauf gerichtet seien, Besserung herbeizuführen.
Was nun die Benutzung der Stenographie für gerichtliche Zwecke anlangt, so ist mir nicht völlig klar geworden, in welcher Weise der Herr Abg. Nadbyl die Sache sich denkt. Für den amtlichen Gebrauch der Stenographie fehlt die gesetzliche Grundlage; wir können nicht stenographische Protokolle aufnehmen, die urkund⸗ lichen Werth haben; wir können den Alten keine Protokolle in einer Zeichenschrift einverleiben, die weder der Richter versteht, noch derjenige, dessen Erklärungen in den Protokollen niedergelegt sind, von denen also auch niemand sofort feststellen kann, ob sie daß jenige enthalten, was sie enthalten sollen. Das ist gesetzlich ausge= schlossen. Es könnte sich höchstens darum handeln, ob es für gewisse Fälle, für große causes eslèebres, angezeigt wäre, stenographisch ge⸗ naue Protokolle aufnehmen zu lassen, die nicht amtlichen Werth haben, um sie zu benutzen, wenn später über den Lauf der Ver— handlung Zweifel und Streit entstände. Eine derartige Bestimmung ist meines Wissens vor einiger Zeit in Hamburg getroffen, und da ist es zugelassen, daß auf Antrag und auf Kosten der Betbeiligten steno— grapbische Nebenprotokolle aufgenommen und zu den Atten ge⸗ bracht werden. Mir ist ein solcher Wunsch bisher nicht entgegengetreten. Aber tbatsächlich werden in allen großen Sachen stenographbische Protokolle aufgenommen; theilweise ist das auch amtlich veranlaßt. Wenn ich nicht sehr irre, hat die Staatsanwaltschaft bei einem der großen Prozesse, die in der letzten Zeit vor einer biesigen Strafkammer verhandelt worden sind, Sorge getragen, daß zuverlässige Stenograpben Nebenvrotokolle aufnahmen. Im übrigen, möchte ich bemerlen, sind mir beute Morgen zwei
Nummern der „Stol je'schen Stenograpben⸗Zeitung' zugegangen, die sich mit der Frage beschäftigen, und da findet sich in einem Vortrage, den ein beworragender Vertreter der Stenograpbie, Herr Pr. Eduard Engel, im Stenographischen Verein ju Berlin (Stolje) gehalten hat, folgender Satz, den ich eben verlesen darf; er sagt:
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenbeit ein ganz kurzes Wert noch sagen über eine sehr merkwürdige neueste Anregung. Sie baben wobl gelesen, daß die höberen Justijbehörden aus Anlaß verschiedener Vorkommnisse der letzten Jahre sich ernstlich die Frage stellen, ob nicht Kapitulanten, Gerichtsschreiber u. s. w. in der praltischen Stenographie auszubilden wären. Selbstwverstandlich fragen diese bäöchsten Justijbebörden an der einzigen Stelle, die ibnen darüber genaue Auskunft geben kann, nicht an. So wird denn auch bei der Sache nichts beranekommen. Vielleicht dringt aber biz an jene Stelle dag ist gescheben — die eine Bemerkung, die doch von einem mit der Sache nicht under= trauten Manne berruübrt, daß ez ganz auesichtelos sei, aug dem Dilfepersonal, über dag die Justübebörden verfügen, balbwegs brauchbare Stenographen ju ernieben. Daz ist gam auggeschlossen, wie ich denn überbaurpt die Ginfübrung der Stenograpbie in die Gerichte für nabemn unmöglich balte, weil es nicht denkbar ist, se= viele brauchbare Stenograpben auszubilden, es sei denn, daß außer- ordentliche Gebälter gejablt werden, sodaß auch die geistig und
technisch geeigneten Personen sich für diese Stellen ausbilden und melden.
Meine Herren, das ist ein Ausspruch den maßgebender sachkundiger Seite, die doch, glaube ich, geeignet jst, recht ernstliche Bedenken gegen die graphie in die Gerichte einzufabren, beworzurufen. sich in einer anderen Nummer, die mir auch beute Mornen ju
Weiterverfelgung deßg Gedanken, die Steno
G sindet
gegangen ist, ein äbnlicher Sah. Ich will die Herren aber nicht
das werden auch die Herren in Schlesien wie die Herren in allen
hrobinzialstädten.
daß es unmöglich sein würde, so viel Dolmetscher für jedes Ge⸗
; . aushal alten; ich glaube, das genũgt, um den Herren klar zu war, daß die Sache ihre großen Schwierigkeiten hat. än, nr FGattler (ul!) befurwortet den Antrag Letocha bezk glich Am nwälte. ⸗ ; . ö.
ĩ rdeler (fr. kons.) spricht sich im Hinblick auf die vom . . , Gründe gegen den Antrag Letocha aus. 9 i hwierigkeiten im Dolmets . seien durch die neuen Die getz vermehrt worden. Bei Testamenten . nach den Ge⸗ ; fingen, Gerichtsschreiber hinzuzuziehen, ferner kö
önne nach gesetz⸗ * Bestimmungen ein
Gerichtsschreiber als Dolmetscher e eren Nun habe der Justiz⸗Minister angeordnet, daß außer ug Gerichts chreiber erforderlichen Falls auch noch ein besonderer Enmmelscht hinzugezogen werden solle. Ferner bestimme, das Gesetz, Delme . sei, wenn eine Person nach der
3 ght s des Veutschen nicht mächtt Das sei dahi h 6. es Richters des Deutschen nicht mächtig sei. Das sei dahin ‚cbersemnmu J das Deutsche
worden daß die Person nur zu erklären habe
Un önnen. Die Polen erklärten dies aber aft auch dann, wenn
ö Deutschen mächtig seien. Die Polnischen Abgeordneten sollten
n nrken, daß die der deutschen. Sprache . ohn keine
9. scher verlangten, sondern in ihrem eigenen Interesse mit dem . tsch verhandelten, weil bei der Verdolmetschung wesentliche e ie vorkommen können. .
1bg. Sch mitz- Düsseldorf betont die große Bedeutung der Ftrrnographie mit Rücksicht auf die Mündlichkeit des Verfahrens und ncht deren Erlernung sowohl seitens der Gerichtsschreiber wie uns der Richter. Er empfiehlt ferner den Antrag Letocha. Der— e beziehe sich ja nur auf die 29 etatsmäßigen Amtsanwälte. Die Untzanwälte ständen höher als die Kreis⸗ und Regierungs⸗Sekretäre.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Ich bitte um Verzeihung, daß ich mit ein paar Worten auf die utsanwaltsfrage zurückkomme. Es handelt sich nach Ihrem Antrage un, 29 Amtsanwälten günstige Anstellungsverhältnisse zu geben. Fe vertheilen sich auf 1 Städte. Die meisten davon sind einem hien Amtsanwalt unterstellt und nehmen eine unselbständige Stellung 1 Dem gegenüber haben wir die große Zahl nicht etatsmäßiger ntsanwälte außerhalb dieser 11 Städte, die deshalb nicht etatsmäßig md, weil der Geschäftsumfang nicht so groß ist, daß sie ein eigenes Bureau halten können. Zum Beispiel in einer Stadt wie Cassel ist ain etatsmäßiger Amtsanwalt. In zahlreichen größeren Provinzial sidten ist das der Fall. Die Annahme des Antrages würde dahin sihten, daß hier in Berlin z. B. die 7 oder 8 etatsmäßigen Anwälte, äe unter einem Ersten Amtsanwalt stehen, daß in Breslau die Intzanwälte, die unter einem solchen stehen, eine höhere Stellung wlimen als die nicht etatsmäßigen Amtsanwälte in jenen großen Es ist aber zweifellos, daß die Stellung der letzteren ne viel selbständigere und verantwortungsvollere ist. Aus diesem unde muß ich meinen Widerspruch gegen den gewiß gut gemeinten Intrag aufrechterhalten.
Abg. Dr. von Jajdzewski (Pole) führt die Mißstände im Dolmetscherwesen auf die mangelhafte Vorbildung der Dolmetscher rück.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Soweit die Bemerkungen des Herrn Abg. von
Dadzewski das Gebiet der Unterrichtsverwaltung berühren, werden sie
maussichtlich bei der Berathung des Kultus-Etats ihre Erledigung inden.
Ich bedauere mit dem Herrn Abg. von Jazdzewski, daß wir so wenig Deutsche in den polnischen Provinzen haben, die sich die pol—⸗ siche Sprache vollkommen aneignen, und wenn es richtig ist, daß die FIchüler auf den höheren Schulen die Gelegenheit, dort das Polnische lernen, nicht genügend benutzen, so kann ich das im Interesse der beusschen Bevölkerung nur sehr lebhaft beklagen. Ich habe nicht zum nen Mal den Grundsatz vertreten, daß nach meiner Meinung gerade nn den polnischen Landestheilen der polnische Unterricht für die Deut sben obligatoriich zu machen ist, um sie gegenüber den Polen kon⸗ khmenzfähiger zu machen. (Sehr richtig) Für die Polen wäre eine ele Bestimmung nicht erforderlich.
Wenn der Herr Abg. von Jazdzewski von einer Hetze gesprochen Un, so war mir das nicht vollständig verständlich. Ich nehme an, daß ne nicht von einer deutschen Hetze hat sprechen wollen, und wenn er denhidene von den Rathschlägen, die hier den Polen gegeben worden an rück ewiesen hat, so gereicht es mir zur Genugthunng, daß er deitens den Rathschlag, den ich gegeben habe, nicht zurückgewiesen ka nämlich den, daß die Polen deutsch lernen möchten.
Der Antrag Letocha wird gegen die Stimmen der Linken und des Zentrums abgelehnt.
Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag U Uhr vertagt (außerdem Etat des Ministeriums des Innern).
—
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Weinbau und Weinernte in Australien.
Das Kaiserliche General⸗Konsulat in Sydney berichtet unter ea 27. Dezember v. J. Folgendes: = Die Weinfabrikation in australischen Kolonien, die anfangs der Ler Jahre einen entschiedenen Aufschwung aufwies und damals ver. Rach, eine der wichtigsten Industriezweige des australischen Festlandes erden, hat in den letzten 4 Jahren nicht nur keine Fortschritte Wacht, sondern ist sogar zurückgegangen; die nachfolgende Uebersicht Det Lufschluß über die in den Kolonien Neu-⸗Sld. Wales, Viktoria n Sad. Australien gewonnenen Mengen von Wein während der ken 4 Jahre: r Sd · Australien. Gallonen. 14973216 1283091
Vikltoria. Gallonen. 2 822 263 1919389
98 — 99 sgh 232 1882209 1080772
9 — 00 7139 668 933 282 954 367. Pesonders in die Augen fallend ist der Rückgang in der Wein ⸗ ation in der Kolonie Viktoria, woselbst im Berichte jahre nur Drittel des im Jahre 1896 (97 gewonnenen Quantum gekeltert e. Dabei ist daß Areal der mit Neben bestandenen Flächen in = Kaclenle nut um ein Geringes zurüäckgegan en. In den Kolenien e d. Wale und Sd · Australien ist es J onãr geblieben. Auch 8 clechte Ernten oder auf den durch die Verbeerungen der Neb. . derursachten Schaden kann der Rückgang in der Produktien 86 Rzückgeführt werden; denn wenn auch 1309 12090 lein besondern nlahr war, so war eg doch noch besser als das Jabr 1806 97. war sichang i um o bemerlengmweriber, als feine Industrie in 2 er durch Xi und Prämen geschüßt ist, als gerade die iabrilatlon. So Neiräqt 9. in dem freibändlerischen Neu. Wales der Zoll auf eingeführte slille Weine h Fr. und auf Schaum. m Fr. far die Gallone. B. L. IG und R. du 12 der gew hnisch * Dandel gelangenden Flaschen. In Billorsa besteben nicht nur 8 8 tre Jolle, Jondern eg werden noch n, n geiablt; é kerung von Sd. Australlen unterbalt sest drei Jahren Re Weinlager in London, um die Güte der südaustralischen 2 den dertigen Publikum ver Augen n fäbren. Trehdem bat de Abnahme nicht gestesgert. Der Vendener Agent räsb seiner
Neu⸗Süũd · Wales. Gallonen. 794 256 S6 4 514
1896-97; N = 98
Regierung daher an, eine jährliche Beisteuer von 20 000 S jum Bau von Kellern in Adelaide zu verwenden, um die Weine dort gut aus reifen zu lassen, was der australische Winzer nicht thut.
Es ist nicht abzuleugnen, daß in Australien ausgezeichnete, schwere und gut . stille Weine hergestellt werden; diese erzielen am Platze selbst angemessene Preise, für Ausfuhrzwecke sind sie sedo u theuer. Andererseits werden namentlich in Süd⸗ lustralien und Viktoria ute, leichte Roth⸗ und Weiß⸗ weine hergestellt, die auch im Preise mit europäischen Weinen konkurrieren können, sich aber zum großen Theil nicht zum Export eignen. Besonders nachtheilig auf den, Exrport wirkt, daß große
assen der unausgereiften minderwerthigen Erzeugnisse mit großer Reklame auf den Londoner Markt . werden, dort, wie über⸗ haupt mit den billigen, aber guten europäischen Sorten nicht konkurrieren können und, daher unverkäuflich . Sie tragen viel dazu bei, die Weinindustrie der Kolonien zu diskreditieren. Auch die Versuche der australischen Regierungen und von Privaten, den Verbrauch von australischen Weinen bei der hiesigen Bevölkerung anzuregen, haben keinen Erfolg aufzuweisen; denn gleich dem Engländer zieht der Australier, selbst der besseren Stände, Bier und Spirituosen als Getränk vor, und beschränkt sich der Konsum von Wein zum größten Theil auf die eingewanderte fremde Bevölkerung. ͤ
In der Fabrikation von Schaumwein sind in Viktoria bereits seit etwa. 15 Jahren Versuche gemacht worden, dieselben haben jedoch bisher keinerlei Ergebnisse gezeitigt. Mehr Erfolg hat die Kognak⸗ er ft! in dieser Kolonie aufzuweisen. Das von einer Fabrik hergestellte und unter dem Namen Boomerang⸗Brandy eingeführte Erzeugniß hat in den Kolonien guten Ein⸗ gang gefunden, wenngleich Kenner behaupten, daß es einen dem Kognak nicht eigenthümlichen Geschmack habe. Neuerdings wendet man in den Kolonien Viktoria und Süd-Australien der Zubereitung von Rosinen und Korinthen große, Aufmerksamkeit zu. In den australischen Kolonien findet der Artikel in kö schon viel⸗ ö Verwendung, ob er aber auch auf dem Weltmarkt in Wettbewerb reten können wird, muß die Zukunft lehren. .
Es ist zweifellos, daß . das Klima und der Boden Australiens hervorragend für den Weinbau eignet, und wenn bei der Fabrikation und . beim Ausreifen der Weine, einmal allgemein mehr Sorgfalt aufgewendet wird, dürfte es den hiesigen Winzern gelingen, erfolgreich mit denen des Festlandes von Europa, wenigstens hinsichtlich der theuren Weine, in Wettbewerb zu treten.
Ueber die Aussichten für die russische Roggen- und Hafer⸗ Ausfuhr für 1901 schreibt der Landwirthschaftliche Sachverständige für Rußland in Nr. 5H der Beilage zu den „Mittheilungen der Dtsch. Landw.⸗Gesellschaft“: „Die diessähr e russische Ernte ist in den östlichen 6 für Roggen, ähnlich wie im vergangenen Jahre, gut mittel, für Hafer eher noch etwas besser ausgefallen. Der größte Theil der zur Ausfuhr elangenden Waare kann erst bei Fre der Schiffahrt zur Ver⸗ kern kommen (ab innere Gebietstheile). . — Nachdem das Vorjahr dem Osten Gelegenheit gegeben hatte, die sehr erschöpften Lagerbestände einigermaßen zu ergänzen, muß an⸗ genommen werden, daß im Frühjahr von den östlichen Provinzen aus eine rege Ausfuhr in Roggen und Hafer zur Geltung kommen wird. Die Waare wird vornehmlich, soweit Deutschland in Frage kommt, in den Ostseehäfen erscheinen. Die großen Lieferungen dürften von Juni an zu erwarten sein. . 1 . Wir sind der Ueberzeugung, daß demgemäß in diesem Jahr die Sommerpreise vor Eintritt der deutschen Ernte in Roggen und Hafer sich unter vermehrtem Druck russischen Aufgebots zu bilden haben werden.“
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Außenhandel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1900.
Der Spezialhandel des deutschen Zollgebiets für das Jahr 1900 hat wiederum gegen das Vorjahr in Ein« und Ausfuhr eine erheb— liche Zunahme zu verzeichnen. Während die Gesammteinfuhr ein⸗ schließlich des Edel metallverkehrs 1899 5783 628 000 9 betrug, ist dieselbe im verflossenen Jahre auf 5 833 312 009 6 gestiegen, bat also um 49 684 000 S zugenommen. Hierunter ist der Edelmetall⸗ verkehr enthalten, welcher 1899 300 532 0090 , im letzten Jahre jedo nur 276 255 0090 M betrug. Läßt man diese Werthe außer Betracht, so ist die Einfuhr der reinen Handelswaaren von 5 483 0960090 ½ im Jahre 1899 auf 5 557 057 000 im abgelaufenen Jahre angewachsen, hat also um 73 961 000 S oder um 14 90 zugenommen.
Die Ausfuhr betrug (oeinschließlich der Edelmetalle) 1899 4 368 409 000 , dagegen 4555 291 000 ½ im Jahre 19090, hat also um 186 882 000 6 zugenommen. Nach Abzug des Edelmetall- verkehrs betrug die Waarenausfuhr 1900 4414333 000 ƽ gegen 4207019000 ½ im Vorjahre, ist alse um 207 284 000 M eder um 4,9 o 9 gestiegen. 1 *
Zu beachten ist hierbei jedoch, daß die Zablen für 1899 definitive Ergebnisse sind, während die für 1909 berechneten Werthe nur provi⸗ sorlsch sind, da dieser Berechnung die für das Vorjahr gültigen Ein⸗ heitswerthe zu Grunde gelegt sind, sodaß also diese obne Rücksicht auf die Preisschwankungen ermittelten Zahlen lediglich das Anwachsen der Ein und Ausfubrmengen anzeigen.
Die so ermittelten provisorischen Wertbe des Jahres 1900 ver— theilen sich in der Ein und Ausfubr auf die baurtsächlichsten Artikel, wie folgt: .
Einfuhr. der Gesammt. cinfubr ven
19090 228,5 3. 5,4 328 4 5 180 4 127,5 1280 123.7 135,2 1019 . 127.6 113.4 1433
1899 119 Werth in Millienen Mark
Robe Baumwolle.
Robe Schafwolle
Weizen
Gemüuũn; tes Gold
11 Gesagteg Bau und Nutzbel . Mais . Nobhkupfer Steinkohlen Ungefarbte Robseide . Wollengamn (einschl. Lammgarn) Robes Geld (in Barren z.) RNobeg Bau und Nutbel. Eier K Roggen
Rindabante
Gersite
Robtaback
Gbilesalyeter : Rautschul und Guttapercha Rafsinlertes Petroleum Maschinen und Maschinentbeile Gisenerj⸗ : Melee 3 VBraunkoblen
Schweine schmal'
Gefimmte Wolle Delluchen Naumwollengarn
Leinsaat⸗
Wäute und Felle zur Pelweerk
— — 8 21298 2222 — — 99 2 e n, , D D — 280 2
— — — — — — —
bereitung
fer oheisen
. chalter Reis
Gesalzene Heringe
aßwei n almkerne, Koprah ꝛc.. albfelle
Rohes Zinn
Klee⸗ und E
Ochs
Jute
Raps und Rübsaat ꝛc. . .. Rohe Kakaobohnen Taschenuhren
Hanf
Bücher, K Milchbutter 6 es Gemüse dühe
Käse Mineralisches Schmieröl ... Terpentinöl und anderes Harzöl Baumwollabfälle Oleomargarin
Gold⸗ und Platinaerze
Lebende Gänse
Erzschlacken
Seidene Zeuge, Tücher ꝛ6.
Rohe Schaf- und Jiegenfelle .
Borsten
1
Unbedruckte wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren .. 477
Frisches Obst
Frische Apfelsinen
Steinkohlen
Grobe Eisenwaaren .
Maschinen und Maschinentheile
Unbedruckte wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren
Rohzucker
Feine Eisenwaaren affinierter Zucker
Gemünztes Gold ?
Halbseidene Zeuge, Tücher ꝛc.
Kleider ꝛc. aus Baumwolle, Wolle, Leinen c.
Bücher, Karten, Musikalien.
Anilin, und andere Theerfarb⸗ stoffe
Dichte gefärbte Gewebe
Farbendruckbilder ;
Baumwollene Strumpfwaaren
Wollengarn
Spiel jeug aller Art
Handschuhleder, lackiertes und gefärbtes Leder
Kols
Waaren aus edlen Metallen
Weizen
Farbiges Porzellan
Häute und Felle zur Peljwerk— bereitung
Feine Lederwaaren
Rohe Baumwolle
baumwollene
Fabrradtbeile) 1ę' Eck und Winkeleisen Eisendrabt . Feine Messingwaaren Bunt, Gold und
K t Feine Heljiwaaren R
Robe Eisen Platten und ˖ Bleche
Silber⸗
83 756
Geschalter Rei? .
1 1 2 — 8
TIL ww F2EeI . L 14 τT ad ier
1 Unbedruckte wellene Strumr
waaren
Stabeisen. Radkranz ⸗ ꝛc. Eisen Baum wollene Stickereien
Rebes Silber Nicht besondert 1 553538 Valbseidene Bänder Kautchuk und Guttarercha Baum we llene Pesamenticreesaren — 2 Nicht besonders genannte eric: woaren ö ö Ba umwellene Sxrizen Zement . Wollent Pesamenticrwaaren Wehl aller Art. Qlenbabnschienen Waren aug Gesrinnsten in Verbiadeng mit anderen Watcrralien ; re, n Aaamwellent und leinen Seib- wã che Gblortalium ö Gellalese Streb - und anderer Fasersteff Aalbfelle De lluchen Rebe Gold 2 Foerben Farkfteffe, Gerbsteffe
1 ernte n
genannte Sã-
Dede leder, Seiki
j 190990 der Ge Werth in Millionen Mack
E X
dd D
& er 823
. SS .
— 8 —
— — —
8 * S* — E S8 88 8
— —
8 O O C O —
d — D . O
3 8 —
SS
— —
. —
de —
—
O00 8
— S o d e d m e e .
dẽ de S
8 * 88 — r . .
de *
, de = ———
—
de e L r 826.
ö 8 C . D
— 0
de * b de 8 2
de
— — —
* 2 OC
ö. 2
— — 8X8
— —
28
—
* 8
dd 8
De do = eo o S doe be , , O do
1 —
— —
888
S
—— — — — K Ob — O0 0
—
1 —
— — —
do re Oo wre d
J
—
—
De e e C e s, g , w m w
— — . —— — — — — — Q M0 0 8 89
to — 0
—
=
— —
— — — C & C , .
SSS S8
S
—
—
8 O
—
Ausfuhr.
0 .
C
—
R Re & ο s o d & C .
—
—
— — —
—
de de de dee , D do
— — — — —
—
— 7 —— 2 Do de de, rr, r =
OD OO
2
— 2 e e .