1901 / 39 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

drũckliche Senehmigung der Polizeibehörde zu erfolgen hat, be⸗ stehen bleiben würde. Für die Bejahung spricht der Umstand daß es sich bei dieset Vorschrift nicht und sicher nicht ausschließllich um das Rechtsgebiet der Gewerbepolizei handelt. Um jeden

haupt der preußische Minister des Innern mit der Strafverfolgung

zu thun? Wie verträgt sich denn das mit d nichts betannt ist und daß ich es ablehnen muß, in dieser Ben . B 153 des Gerichtsverfassungsgesetzes und 26 ö . . Sal gt zu ergreifen gerade weil der . 3 D ö ; t ö '. ; . g 3 . 161 der Reichs⸗Strafprozeßordnung? Nach der R St. P. O. liegt. . .

Zweifel in dieser Bezieh zzuschli . . . , D . i . . 2 * eziehung auszuschließen, ist die Aufrecht soviel ich weiß, die Strafverfolgung den Staatsanwaltschaften ob sönlich K . * e. zl Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

erhaltung der theaterpolizeilichen Besti ö ĩ zeilichen Bestimmungen der Landesgesetze und nicht der Polizei und dem Minister des Innern. zwischen ih dd ö 2 Bezlehn Nun, der 5 161 der Reichs-Strafprozeßordnung, auf den der ihm und dem Zensor des Polizei⸗Präsidiums her ; ö Berlin, Donnerstag, den 14. Februg 1901.

.

Meine Herren, in diesen Motiven ist in der ? spri 3 ; ö. . 4

. , . . ö ) /, 1 . 4 ö. Müller ausdrücklich Bezug nimmt, sagt genau das k 3 . 2 . k 2. 23 . ö 29. ; ichnet. E . ne egentheil. ; J ĩ ; ; .

Angelegenheit der Gewerbepolizei, sondern die Theaterzensur ist ein 3 3 ,,, e . . , . ö

Die Behörden und die Beamten des Polizei⸗ und Sicherheits⸗

Theil der allgemeinen Ordnungs- und Sittenpolizei, und hierfür ist

nicht das Reich nach Art. 4 der Reichsverfass ständi ie icht das Art. rfassung zuständig; die Zu⸗ ständigkeit beruht bei den Einzelstaaten. Speziell in Preußen .

2

Die nöthigen Anf R ; 336 ie nõthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sich rheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben drohenden Gefahren zu treffen, ist Amt der Polizei. Hierauf bemerkte der Abg. Müller: Die staatsrechtliche Gelt ieser N ist i si 2 ötliche Geltung dieser Norm ist im höchsten Maß bestritten. ö Mit Verlaub, das Gegentheil ist der Fall. Dieser 5 10 I1 17 ist 8 8 2 120 j ö Basis des ganzen Polizeirechts in Preußen; er ist von allen Gerichten, vom Oberverwaltungsgericht und von den 1 2 55 5 ; sonstigen Gerichten, als unzweifelhaft zu Recht bestehend bezeichnet 4 . jañ ; und gerade das Oberverwa tungẽgericht hat diesem § 10 erst in einer langen Praxis die eigentliche Ausgestaltung gegeben, die auch die . der polizeilichen Befugniß bestimmt und andererseits die Machtvollkommenheit der Polizeiautorität. . Dann schließt der Abg. Dr. Müller weiter: Selbst wenn aber diese Bestimmungen noch zu Recht bestünden, so würde diese lex prior n, . durch die Spezialbestimmung des Artikel 27 der preußischen Verfassungsurkunde abrogiert sein, welche in Absatz 2 die Einführung der Zensur verbietet. 9 jese Best j Durch diese Bestimmung durch den Artikels 27 der Abg. Dr. Müller dann wörtlich fort wird die vollständige literarische Produktion von der Theaterzensur frei gemacht; dagegen haben das Kammergericht und das Ober⸗ verwaltungsgericht verstoßen. Es ist eine starke Behauptung, daß zwei oberste preußische Gerichtshöfe gegen die Verfassung verstoßen hätten. So stark die V ehauptung ist, so unrichtig ist sie auch; denn daß die Behauptung unrichtig ist, das ergiebt ein Blick auf den Art. 27 der Verfassung 6. w ; . 16 der in dem hier fraglichen Alinea 2 sagt: Die Zensur darf nicht eingeführt werden; jede andere Be⸗ schränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung I ö 2 Q ken 6 131 2 (. ö 2 Also der ganze Absatz 2 des Art. 27 handelt lediglich von der Preßzensur, nicht aber von der Theaterzensur. Y 9 r orr 31 ö Dann geht der Herr Abg. Dr. Müller ein auf den Absatz 1 dieses Artitels 2 der preußischen Verfassungsurkunde. Ich bemerke auch ee ausführlichen Erörterungen über die Auslegung des * ö. * preußischen Verfassungsurkunde beweisen, wie sehr die Angelegenheit zur Zuständigkeit des Reichstags gehö 5 ichtig! lee zur igkei s Reichstags gehört. (Sehr richtig! Zu diesem Absatz u on,

Zuständigkeit begründet in dem 5 106 11 17 A. L.⸗R., der besagt:

so fährt

1igonde

dienstes haben strafbare Handlungen zu erforschen und alle keinen

2* * ö ö ö. Müll *** ̃ 8 er . . . J JJ , . ; zunächst die Streichung einzelner Stellen hervorgehoben, Vor d (Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) mit der General-Intendantur bezw. dem Herrn Minister des König, Gebiet“ bei diesem Kapitel, auf die Zensur der Tingeltangel, und er

der Sache zu verhüten.

an den Amtrichter erfolgen.

aber auf diese ganze Sache nicht eingegangen, wenn der Herr Ab Dr. Müller an seine Betrachtungen nicht eine weitere . 4 schlossen hätte, die doch einer kurzen Widerlegung bedarf. Der Ab Dr. Müller sagt: ö ö Ich bin der Anschauung, daß das Reichs-Justizamt alles Interesse daran hat, aus diesem Anlaß die Stellung der Staats⸗ anwaltschaft und zu gleicher Zeit auch den Willen der ganzen Reichs⸗ gesetzgebung, des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie der , are. ordnung zu wahren und Front zu machen gegen einen Partikularismus, der meiner Meinung nach von jeher der allergefährlichste war. . ist der preußische Partikularismus. , . ö die zur Zustandigkeit der Bundesstaaten r Athemzuge bespricht er eine interne dienstprag⸗ matische Anordnung des preußischen Ministers des Innern über die Berliner Kriminalpolizei, und dann hält er es für nöthig, Front zu machen gegen den preußischen Partikularismus. Meine 93 . kennen keinen preußischen Partikularismus in dem Sinne daß wir . etwas vindizieren wollen, was uns nicht zusteht. Meine 6 Dre enn hat die größten Dpfer für die Allgemeinheit, für das Deutsche Reich gebracht (sehr richtig! rechts) und wird nichts davon zurück— nehmen, aber gegen das Bestreben gewisser Theile der Linken n . de omnibus et quibusdam aliis, was nicht . zu⸗ w ĩ ö ches Bestreben werden wir allerdings Front machen. (Bravo! rechts.) 3 Meine Herren, ich gehe nun über zu den thatsächlichen An— führungen des Herrn Abg. Dr. Müller, die die Nothwendigkeit eher Aufhebung der Theaterzensur beweisen sollen. Ich kann es mir nr nicht versagen, vorher noch mit einigen Worten auf eine ae. Be. merkung des Herrn Abg. Dr. Müller einzugeben, und auf Be. 8 . ö 8 1 9911 z * ; ö. an, gr. die der Herr Abg. Richter hier bei der ersten Lesung ge

Der 1

Serr Aba 7 wma 1 4 s ; Herr Abg. Dr. Müller hat namlich den einen der Jensoren

der preußischen Verfassungsurk nde fag

dann der Abg. Dr. inde sagt igt in dem Absatz 1.

Schrift u. s. w

en Standpunkt

leit

enn .

gesagt worden ist,

bat uber-

Fein 1 —* 7 in seinem Dezernat erfabren würde, so erkläre ich

a Mal, nr n de, , des Polizei⸗Präsidiums, den Regierungsrath Dumrath unter Namens⸗ 2 1 d1inenz

Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung

Sie übersenden ihre Verhandlungen ohne Verz ie ü ihre V zug der Staats⸗ auwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Unter⸗ suchungshandlungen erforderlich, so kann die Uebersendung unmittelbar

Also es ist in diesem Para izeibehõ . e graphen den Polizeibehörden geradezu die Pflicht auferlegt, strafbare Handlungen zu erforschen. Ich wäre

gang f mellen ·

hat rn

die bis in das Jahr 1895 und 1891 zurückrei

die ihren Heiterkeitserfolg nun schon oft . . wn Streichungen aus spãteren Stücken erwähnt, und ich will hin 8 beitreten, daß man bei einzelnen der Streichungen vielleicht . herꝛig verfahren ist. Aber ich frage mit Recht: was kön ln en kleinen Ungeschicklichkeiten, die Streichung eines Wortes 1. ui

zu wenig, für die Frage der Aufhebung oder Richten,

Theaterzensur beweisen? Dann sagt der derr Abg. Müller: nach unkontrolierbaten e nachrichten sind im September vorigen Jahres 16 Stücke gewesen. Das kann den Anschein erwecken, als ob im vel tember 16z Stücke verboten worden seien, und da halte ich n für verpflichtet, festzustellen, daß diese Zahl von 16 sich . e anderen Zeitraum bezieht. Ich habe im vorigen 36 durch die „Berliner Korrespondenz! die Zahlen , lassen, um die übertriebenen Gerüchte zu widerlegen, in e Maße Stücke verboten worden seien, und dabei 5 . geben, daß in dem Zeitraum vom 1. Januar vorigen ö. h bis zu dem Tage der Veröffentlichung, nämlich bis Anfan ö. von 216 neu eingereichten Stücken nur 16 verboten r . . ,. r vorden sind, und seit dem Oktober ist ein Verbot überhaupt nicht mehr ergange J Gegentheil, es sind 2 früher beanstandete Stꝛcke . . . . Nun geht der Herr Abg. Müller auf einzelne Stücke übe . bespricht das Verbot der „Macht der Finsterniß'. Ich a ö. darin beitreten und habe schon früher erklärt, daß ich die 2. des Verbots, die seitens des Ober-Präsidenten erfolgt ist binn wenn ich es auch erklärlich finden kann, daß das ollhel Hrisumi Bedenken getragen hat, das Stück zuzulassen. Der Herr Abg. Müller weist dabei auf einen Punkt hin, der in der That e nin Seiten hat, nämlich auf die Verschiedenheit der Gen d in der Monarchie. Er weist darauf hin, daß in Din. ein Stück erlaubt ist, das in anderen Städten nicht gestattet it Aber diese isparität läßt sich nicht vermeiden; denn es wurde ir fehlerhafteste Einrichtung von allen sein, wenn man die ganze gensn ven Berlin aus regulieren wollte. Es kommen bei be n nn, persönliche und lokale Verhaltnisse in Betracht, die nur die zrtliche Polizeibehörden richtig zu würdigen in der Lage sind. Was, an ima erstklassigen Berliner Bühne von hervorragenden , ernster Weise und vor einem literarisch gebildeten Publikum 38 gestellt, unbedenklich ist, das kann unter Umständen, auf einer git zweiten und dritten Ranges, vor einem minder gebildeten Puklitum und in aufreizender Weise dargestellt, vom Standpunkt der Sinn und Ordnungspolizei bedenklich sein. Also ich glaube, man ö

Inn 111

* 111 1 * 12 55 nennung in die Diskussion

1 Dis on hineingezogen und hat Folgendes gesagt: W 3 ha rn nur ** 9 8155 8 n . 13 . as t man nun zur Abhilfe gethan? Man hat einen in den Kan 29 r* 114 88 sol ko j r en K nal gefallenen, aus demselben als Regierungsrath wieder aufgetauchte ond r eiter M f e, n * r n,. Landratl Heiterkeit) aus Westpreußen zum gema ö 1 vvorr n 1 57 rr R ar * . 2 ie e t Heiterkeit Der Herr hat kein leichtes Amt. Wie man auf ihn kommt, diese Frage hat der Herr Kollege Richter bereits i wil, en der Herr Kollege Richter bereits im preußischen Abgeordnetenhause aufgeworfen; denn er hat, soviel wurde, kunststudien nur in Marienwerder und ußen gemacht, aber das mußte er sich ste Kritik hier in Berlin an ihm geübt sich bei Antritt seines Amtes die vrannisch durch und durch. Zeiten so gebässig lehten Mensqhen est hlechten Menschen bestan un keineswegs so Dumrath ein schlechter Mensch sei bedauernswerthen sehr er hat sich verschafft utschen

7 e sn ochsten Grade in

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itbetische Fübrer des Verrn .

* 3 . * wirklich der Konig

ofdramatiker mit

1897 übe

lnen Maßnabmem ob in Wel ien Maßnabmen lob ist Westfalen noch ein Land, in

nen Referenten

Präsidenten getroffen. El

13

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nicht für richtig, und ich hatte lichung vom 5. vom sitten und und nur einzelne Verhandlung mit den Autoren versuchen sollte, 81 1

7 * Werth darauf gelegt w

nicht sagen: weil etwas in Berlin erlaubt ist, ist es auch überall in der Menarchie erlaubt. Es kommt da die Verschiedenbeit der z e mit in Betracht. Ich will dem Herrn Abg. Müller 32 bemerken, daß das Verbot der Macht der Zinstern

für Kiel ausgesprochen war, inzwischen seitens des Ober. Präsidenten aufgehoben ist. . Der Herr Abg. Müller hat dann verschiedene andere Stücke be n wie den Außenseiter und den „Ausflug ins Sittliche' ; halte es für meine Pflicht, mich einer Erörterung darüber zu ent halten, nachdem die zuständigen Verwaltungsgerichtshöfe ihrerseit in Sache entschieden haben. Ueber

* —. = 92 Die gestrengen Herren“ habe chon mein Urtheil abgegeben.

Ich halte in der That das Verbot bereits in meiner früheren Veröffent Deriember 128 5 Dezember 1899 angeordnet, daß, wenn die Tenden;

ind ordnungspolizeilichen Standpunkt aus einw

8 *** 1

T eller eden Fr 55 9 Stellen bedenklich sein sollten, man im Wege der d diese Stellen zu be

25 * z

tigen und nicht das ganze Stück zu beanstanden.

Sodann spielt der Abg. Müller einen Haupttrumpf aus, inden den Vergang in Dortmund erwähnt. Er sagt wörtlich

; zist in Dortmund gescheben. Da hat man namli

odtensonntag Maria Stuart“ verboten und

n Motivierung, weil das Stück nicht ernst

nn fort darzulegen, was an demselben Todtensonntag eren Orten für Stücke gegeben seien, und schließt ne, mit Emphase im stenographischen Ben

in Deutschland! konstatiere ich, daß der Fall nsur überbaupt nichts zu thun bat, und wie sie durch die Presse gegangen und wiedergegeben sind, vollkommen falsa gleich darlegen, welches der Sachverball ein polizeiliches Verbot garnicht elt sich um die Innehaltung der a usgestatteten Ober⸗Präsidialverordnung vom 24. Mr e äußere Heiligbaltung der Sonn und Festtage. Gen in dem ven beiden Konfessient? arakters nicht es. 2 r. 2 vellois. sttli -e za cht entkleidet werden. Infolge dieser Verordnung den 97 ist nach 5 12 am Todtensonntag überbaupt jede tbeatralisck=

Gele

8 an

Vorstellung verboten, obne daß irgend eine ss llung verboten, obne daß irgend eine Augnabme zugelassen

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e. Dumrath e Geschafte

3891892 7 eitungen ** . 11 ** 1 1 daß Regierung ratz Dumrath

e randerung

mir dabon

Fortsetzung in der Zweiten Beilage)

die Verpflichtung, sich vorher zu informieren, soweit das möglich ist.

Yes war dem betreffenden Theaterleiter bekannt oder es mußte bekannt sein, und zum Ueberfluß, um die Betreffenden vor shaden zu bewahren, hat der Chef der Polizei in Dortmund, der Pber⸗ Bürgermeister, die betreffenden Theaterleiter ausdrücklich uf das Bestehen dieser Vorschrift hingewiesen. Trotzdem hat er Leiter des einen Theaters darauf bestanden, daß noch bei dem Regierungs⸗Präsidenten angefragt wurde wegen Zulassung des Stücks, obgleich er sich sagen konnte und mußte, daß die Zulassung mmöglich war. Der Bericht des Ober⸗Bürgermeisters war am Abend um 9 Uhr in Arnsberg eingegangen, und am nächsten Morgen ist die Depesche in Dortmund eingetroffen, die selbstverständlich dahin lautete, daß das Stück nicht zugelassen werden könne. Das ist Mit⸗ ugs dem betreffenden Theaterleiter mitgetheilt, und am Abend stellt er sich vor das Publikum seines Theaters hin und erklärt, daß nach soeben telegraphisch eingegangener Mittheilung des Regierungs⸗Präsi⸗ denten das Stück untersagt worden sei! Es ist überhaupt gar kein Stück untersagt worden, sondern es handelt sich lediglich um die Innehaltung dieser zu Recht bestehenden Polizei⸗Verordnung. Nach dem mir vorliegenden Bericht hat das bessere Publikum auch Zweifel in die Erklärung gesetzt und theilweise unter Ausrufen des Unwillens: „es ist ja doch Schwindel!“ das Theaterlokal verlassen. Zur Beurtheilung der ganzen Sache bemerke ich noch, daß der Theaterleiter sofort ein vorbereitetes

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Konzertprogramm zur Ausführung gebracht und die vorher gedruckten

lichen Hauses, dem Chef der General⸗Intendantur, hat man sich der Richtigkeit dieser Anschauung nicht verschlossen. Demgemäß sind die beiden Stücke abgesetzt worden. Warum es erst möglich gewesen ist, diese Absetzung im letzten Moment zu verfügen, entzieht sich meiner Kenntniß. Soviel ich weiß, hat man versucht, ein anderes Programm aufzustellen; das ist aber im letzten Moment nicht gelungen.

Ich muß nun vollkommen zugeben, daß die Frage, ob diese Polizeiverordnung von 1898: in der Form aufrecht zu erhalten ist, durchaus zu trennen ist von der Anerkennung der Korrektheit des Vorgehens des Polizei⸗Präsidenten, eine Anerkennung, die übrigens auch bei der ersten Etats⸗ berathung der Herr Abg. Richter ausgesprochen hat. Man kann, glaube ich, darüber verschieden denken, ob diese enge Fassung der Polizeiverordnung aufrecht zu erhalten ist oder nicht. Ich glaube, wir werden alle darüber einig sein, daß eine so ernste Darbietung, wie ein Stück aus dem Messias und auch aus dem Parzifal, an sich dem religiösen Charakter dieses Tages nicht widerspricht; aber anderer⸗ seits, meine Herren, ist nicht zu verkennen, daß, wenn man solche Konzertaufführungen mit verschiedenen einzelnen Stücken zuläßt, dann der Kreis der Theater und Konzertlokale, die an diesem Tage die Pforten öffnen und derartige Darbietungen bringen werden, sehr wesentlich erweitert wird. Während jetzt im allgemeinen die Theater und Konzertlokale geschlossen sind, werden dann zahlreiche Theater dazu übergehen, ein derartiges Programm zu bringen; und daß dadurch die

Programme vertheilt hat. (Hört, hört! links.) Meine Herren, und aus einem solchen Vorgehen macht der Herr Abg. Müller der Theater⸗ polizei den Vorwurf: „Das ist die Theaterpolizei in Deutschland!“ Ich meine, wer von einer so hohen Warte wie vom Reichstage aus so schwere Anklagen gegen eine staatliche Einrichtung schleudert, hat

Sehr richtig!

Es ist sogar seitens mehrerer Zeitungen eine Berichtigung erfolgt, es ist der Sachverhalt klargestellt worden, und der Herr Abg. Müller hat es nicht für nöthig gehalten, von diesen Berichtigungen Notiz zu nehmen.

Ich kann mir dabei eine allgemeine Bemerkung nicht versagen. Obgleich die Unglaubhaftigkeit dieser ganzen ich will nicht sagen, von welcher Seite in die Presse lancierten Nachrichten doch auf der Hand lag, obgleich sich doch jeder sagen mußte, daß ein Mann wie der Ober-Bürgermeister von Dortmund, wie ein Königlicher Regierungs · Prãsident nicht ein Stück wie Maria Stuart“ verbieten konnte, weil es nicht ernst genug sei trotz aller dieser Momente

Ruhe des Feiertages unter Umständen beeinträchtigt werden kann, liegt auf der Hand. Ich meine, man kann darüber verschieden denken, ob man die jetzige ganz strenge Vorschrift aufrechterhalten oder sie in dem Sinne erweitern will, daß überhaupt geistliche Darbietungen, wie auch die Oratorien, gestattet sein sollen. Ich habe zunächst einen Bericht des Ober⸗Präsidenten in Potsdam über die ganze Frage erfordert und werde mich demnächst auch mit den betheiligten kirchlichen Instanzen in Verbindung setzen, ehe eine Entscheidung nach dieser Richtung ge troffen wird.

Der Herr Abg. Müller ist sodann von dem Gebiete der ernsten Musik auf das Gebiet wie er sich ausdrückt der harmlosen Vorstellungen der anständigen heiteren Muse gekommen, und hat behauptet, daß auch auf diesem Gebiet die Polizeiverwaltung sich unzulässiger Beeinträchtigungen schuldig gemacht habe. Er führt in dieser Beziehung (Seite 1025 des stenographischen Berichts) Folgendes an: ö

Meine Herren, nicht nur auf dem Gebiete des ernsten Theaters,

nicht nur auf dem Gebiete der Musik macht der preußische Zensor

hat diese Notiz Aufnahme in einer großen Anzahl von unseren angesehenen und ernsten Blättern gefunden. Ich kann nur die Bitte an die ernste Presse von der rede ich nur richten, bei Auf nahme derartiger Notizen recht vorsichtig zu sein. Ich glaube, sie würde sich dadurch ein großes Verdienst um unsere Zustände er werben.

Meine Herren, wir haben das Licht der Oeffentlichkeit nicht zu scheuen, und wo im einzelnen Mängel und, wie z. B. im Sternberg⸗ prozeß, schwere Mißstände zu Tage getreten sind, können wir nur dankbar sein, wenn in alle Winkel hineingeleuchtet wird. Aber gerade wegen des großen Einflusses, den die Presse hat, müßte sie doch, glaube ich, auch unterscheiden zwischen einzelnen Verfehlungen und der Verderblichkeit des ganzen Spstems; sie müßte wegen ein zelner Mißgriffe nicht immer sofort Steine auf die ganze Einrichtung schleudern. Es wird von der Polizei immer erneut ein großes Maß von Leistungen verlangt. Die Aufgaben der Polizei wachsen von Tag zu Tage, und das Publikum verlangt mit Recht, daß die Polizei diefen ibren Aufgaben gewachsen sei. Ist dies aber der Fall, so, muß ich sagen, bat man bei aller Kritik der einzelnen Verfehlungen doch das Interesse, die ganze Organisation hochzubalten und nicht ihre Wirksamleit und ihr Anseben in der Oeffentlichkeit durch derartige Ausstellungen zu beeinträchtigen. Ich glaube, wir müßten alle dahin wirken, die Mängel, die sich im Hause zeigen, auszubessern, nicht aber das Ge bäude selber, in dem wir alle wohnen, einzureißen.

Ich komme dann wieder auf die Ausführungen des Herrn Abg. Müller, die er im Reichetage gemacht hat. Er hat gesagt:

Die Zensur rastet nicht; sie hat bereits ein ganz neues Gebie ergriffen; sie bat sich auf das Gebiet der Musik begeben. Und dann bat Herr Müller die Buhtagsauffũhru Eg im Opernbause iner Besprechung nnterzogen. Auch diese Sache hat mit der polizei sicihen Theaterjensur garnicht zu thun. Auch bier handelt es sich, vie im Dortmunder Fall, um die Beobachtung der Vorschriften über äußere Heiligbaltung der Senn und Festtage. Die Polizei derordnung ist vom 19. März 1895 datiert. In dieser Polizei perordnung ist lediglich zugelassen die Aufführung ven geistlichen Musikwerken (Oratorien), womit gemeint ist nicht eine konzertmaßige Darbietung, sondern lediglich die Aufführung geschlossener geistlicher Musikstücke. Die Sache ist historisch zu erklaren, indem im allgemeinen an diesen Tagen die Theater und KRenzertlokale gänzlich geschlessen sind und geschlossen sein sollen und man nur diejenigen wenigen Ronzertlofale, in denen berkömmlich Oratorien aufgeführt wurden, wie Sing⸗Alademie, ich glaube auch Philbarmonie und außerdem einige Kirchen, von diesem Verbot bat crimicren wollen. Demgemäß bat der Pelijei⸗Präsident zu handeln sich für verpflichtet erachtet, und das umsomebr, alg er wiederholentlich Privattbeatern gegenüber diese seine Auffassung vertreten bat und es fur eine Frage der Billigkeit erachtet bat, das, was er seiner Zeit den Privattheatern gegenüber gefordert bat, auch bei den Königlichen Theatern zu derlangen. Diese seine Me ptaauffassung über die Auslegung der Ver⸗ erdnung von 1895 ist auch vom Reürleausschuß und vem Ober derwallungsgericht in letzter Instanz gebilligt worden Der Polizei Präsident bat eine geraume Jeit vor der Anffübrung darauf bin gewiesen, daß das Programm, das das Königliche Dpernbaug für den Tag aufgestellt batte, binsichtlich weir Punkte nicht dieser Polizei

derordaung don 1698 entsprache, und bei der mündlichen Verbandlung

die allermerkwürdigsten Sachen, sondern auch bei ganz harmlosen Vorstellungen der anständigen heiteren Muse. Ich habe hier das Material von einem der bedeutendsten und beliebtesten und, wie mir gesagt wurde von ganz glaubwürdigen Personen von einem ganz hochanständigen Humoristen Deutschlands.

Dieser „ganz hochanständige Humorist Deutschlands“ hat also dem Herrn Abg. Müller mitgetheilt, er habe hier in einem Theater eine Parodie auf die ‚Versunkene Glocken von Gerhart Hauptmann singen wollen, und das Kavitalverbrechen, das er hier begangen habe,

babe darin bestanden, daß er bei dem Vers: Von der Stirne heiß Rinnen muß der Schweiß verdächtig geschmunzelt habe. (SVeiterkeit.) Nun, meine Herren, wie verhält sich in Wirklichkeit die Sache? Dieser ganz bochanstãndige Humorist wurde bei einer Revision des betreffenden Konzertlokals dabei getroffen, daß er ein von der Polizeibehörde nicht genehmigtes und wegen seines den sittenpolizeilichen Rücksichten widersprechenden Inhalts auch nicht der Genehmigung fähiges Lied gesungen hat. Er wie auch der Leiter des betreffenden Konzertlokals wurden darauf in eine Ordnungsstrafe vo 30 M genommen; beide Strafen wurden anstandslos bezahlt. Bei der nächsten Revision des selben Lokals wurde wiederum konstatiert, daß ein nicht genehmigtes und auch nicht genehmigungsfähiges Stück von den Betreffenden vor— getragen wurde. Es wurde gegen ibn und den Leiter des Lokals die gleiche Strafe ausgesprochen, und die Strafe wurde ebenfalls be zablt. Als dann bei einer dritten Revision die Beamten des Polizei präsidiums wieder in das Lokal kamen, fanden sie, daß die Parodie auf die Versunkene Glocken gesungen wurde, eine Parodie, die ebenfalls nicht zur Genehmigung eingereicht war. Es wurde infolge dessen dem betreffenden Humeristen das weitere Auftreten in dem Lokal verboten und dem Inbaber des Lokals angedroht, daß die Vorstellung volizeilich geschlossen werden würde, wenn das Auftreten dem Verbot zuwider erfolge. Darauf ist der betreffende Humorist zum Pelizei⸗Präasidium gekommen und bat gebeten, das Verbot wieder rückgängig zu machen; er hat an⸗ erkannt, daß er gefehlt babe, und bat versprochen, daß er sich in Ju⸗ funft innerhalb der Grenzen des polizeilich Erlaubten halten wolle.

bemerkt hinsichtlich der Theaterzensur Folgendes:

Der bisherige Zustand zeigt aber, daß die Zensur gegenüber dem Tingeltangel gar keinen, aber auch nicht den geringsten Werth hat. Gerade bei den Tingeltangels kommt es am allermeisten an auf Ort, Zeit, Art des Vortrages, auf jede einzelne Geberde, auf das Mienenspiel des Vortragenden u. s. w. Hier kann nur repressives Vorgehen nützen, um so mehr als wirkliche Obscönitäten, wie sie bei derartigen Tingeltangels minderer Güte vorkommen, fast immer improvisiert werden.

Meine Herren, wenn Sie wüßten, wie die Dinge sich thatsächlich verhalten, wenn Sie wüßten, daß jeden Monat 100 derartige Dinge bei dem Polizei⸗Präsidium eingereicht werden, und daß ein wahrer Berg von Schmutz aus diesen Dingen bei dem Polizei⸗Prãsidium zurückgehalten wird, so werden Sie die Auffassung, daß man nur repressiv vorgehen könne, nicht billigen. Sollen wir alle Obscönitãten über die Bühne der Tingeltangel gehen lassen? Sollen wir ruhig zusehen, daß die Bevölkerung und namentlich die Jugend, die hin⸗ kommt, vergiftet wird? Sollen wir Angriffe auf Ordnung und Sitte gestatten und uns nachher damit begnügen, daß der Betreffende mit 6 (6 bestraft wird? Oder sollen wir in jedes Lokal einen Schutz— mann setzen und bewirken, daß der Betreffende vom Podium herunter⸗ geholt wird, nachdem die Obscönität vorgefallen ist?! Das ist eine Unmöglichkeit. Nein, meine Herren, bei uns hat die Polizei nicht repressiv, sondern präventiv zu wirken. Wie Sz 10 sagt, ist es ihre Aufgabe, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu erhalten, und nicht erst einzutreten, wenn die öffentliche Ruhe und Ordnung bereits zer stört worden ist.

Also, meine Herren, ich glaube, daß der Herr Abg. Müller den Beweis, daß die vorgekommenen Einzelfälle die Nothwendigkeit der Auf⸗ hebung der Theaterzensur erwiesen, nicht geführt hat. Ich verkenne garnicht, daß Mißgriffe vorgekommen sind; aber die kommen überall vor, und die sind hier am ehesten möglich, wo es an festen Normen fehlt, wo die Entscheidung von dem diskretionären und pflicht⸗ mäßigen Ermessen der einzelnen Beamten abhängt.

Ich muß aber noch einige Bemerkungen hinzufügen, die positiv darzulegen bestimmt sein sollen, daß wir in der That von der Theater zensur nicht absehen können. Es sprechen dafür äußerliche und inner liche Gründe. Zunächst der äußerliche Grund, meine Herren, wie denn die Theater sich gestalten sollten, wenn die Theaterpolizei beseitigt würde, in welche Lage die Theater kämen, wenn alle Augen blick über ihnen die Möglichkeit schwebte, daß ein Polizeibeamter wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit plötzlich die Vorstellung schlösse. In dieser Beziehung ist ein, wie mir scheint, sehr richtiger Artikel in früherer Zeit im „Berliner Börsen⸗Courier“ ent halten gewesen, den ich Ihnen vortragen zu dürfen, um die Erlaubniß bitte; er ist nicht sehr lang. In diesem Artikel wird gesagt:

Lebhafter als je seit dem Bestehen dieser Einrichtung ist in den letzten Tagen von der Theaterzensur die Rede. Aus all den Schwierigkeiten und Verlegenheiten, die der Gegenstand der Re gierung sowohl wie den Dichtern und Bühnenleitern be— reitet, ist ein Ausweg nicht so leicht zu finden, wenigstens für diejenigen nicht, die mitten in der Praxis unseres Kunstlebens stehen. Die Theoretiker haben diesen Aus weg schnell gefunden. Er ist sehr einfach, ist sicher und verbeißt das goldene Zeitalter des Kunstideals. Sie fordern kurz und gut die Abschaffung der Zensur. Der Dichter soll unbeengt und unbeirrt im Reiche des Ideals wie in dem der Wirklichkeit seine Stoffe suchen, seine Gestalten verkörpern, seine Ideen zur Geltung bringen können; die Kunst soll sich frei und fessell os entfalten.

Diese Forderung nach der gänzlichen Abschaffung der Zensur wird nur von zwei Faktoren nicht gestellt werden, nämlich erstens nicht von den dramatischen Dichtern und besonders zweitens nicht von den erfahrenen Bühnenleitern.

Wenn von Staatswegen wirklich eine Feindseligkeit gegen das Theater bestehen könnte, wenn wirklich irgend eine Regierung den wichtigen Kulturfaktor, den die Schaubühne bedeutet, so sehr ver fennen und unterschätzen würde, um ihr Hindernisse entgegenzu stellen, dann könnte sie dem Theater als Strafe gewähren, was man als Gunst verlangt, nämlich die vollkommene Abschaffung der Jensur.

Diejenigen, die eine solche Abschaffung verlangen, abnen n cht daß sie das Theater des Blitzableiter berauben wollen, den es unter den berrschenden Gesetzen und Zustanden kaum entbebren kann. Wird für die Bübne die Präventivzensur beseitigt, dann bildet ein Theater vorstellung für die Polizei wohl einfach eine Versamm

lung im Sinne des Vereins- und Versammlungsrechts. Die an

gekündigte Auffübrung ist die Tagesordnung“,

18 .

Das ist also der Humorist, der dem Herrn Abg. Müller das Material geliefert bat!

Nun, meine Herren, soll es diesem vumeristen verbeten worden sein, diese Parodie auf die Versunkene Glocken zu singen, weil er unter

Schmunzeln gesungen babe: von der Stirne beiß rinnen muß der Schweiß. Ich habe diese Parodie auf die Versunkene Glocken bier, ich Zie werden mit mir anerkennen,

lege sie zu Ihrer Kenntniß ver, und daß es eine ganz gemeine Jote ist Auf Grund eines sol hen Materials wird gegen die Theateweliye

sie Darbietungen der anständigen babe. Dieses Stück ist überhaupt ga nicht zur Jensur eingereicht und es ist infolge dessen auch gar leine Weanstandung erfolgt. Aber

z der Verwurf erhoben, heiteren Muse verhindert

das Stück bätte nicht genebmigt werden durfen weil es den sitten

und ordnungevolieilichen Rücksichten widerspricht Ich meine, der

Herr Aba. Müller batte gut gethan sich nicht bleß das Material

ven der interessierten Seite geben zu lassen, sondern den achderhalt sestmstellen, ebe er so schwere Vorwürfe gegen das Polisei:⸗ Prasidium

und die Tbeatewwolizei erbob Dann kemmt der Herr Abg Müller auch noch auf das

die Vortragenden“. Die Versammlungen volieilichen Ueberwachung unt rliegen Bübnenleiter vor der Gefahr, daß mitten in der Auffübrung der beaufsichtigende Pelizeibeamte sie en seinen tz erbebt, den

Helm aufsetzt und, die Bübnenbandlung unterbrechend, in den Saal

Mie

bineinruft; Im Namen des Geseßes erkläre ich die Versammlung für geschlossen. Ich ferdere die Anwesenden auf. sich rubig aus dem Saal zu entfernen!“ So lange allo öffentliche Versammlungen noch irgend chränkungen, irgend einem Aufsichts recht unterliegen den Gefabren des Vereins⸗ und Versammlungsre

von der derzeitigen Zensun

bekan mem

balten. Junachst darf

. 1 u. ** speüell in Berlin irgend

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