1901 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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In Konitz hätten sich manche Ausschreitungen wohl vermeiden lassen, wenn von Anfang an eine hinreichende Zahl von Gendarmen zur Verfügung gestanden hätte. Der Redner empfiehlt den Antrag Gamp mit dem Jusatzantrag Broemel.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe den beiden Herren Vorrednern zu danken für das warmherzige Interesse, das sie für die Gendarmen be⸗ kundet haben, und kann mich der Aeußerung des Herrn Abg. von Jagow nur anschließen, daß derjenige Verwaltungsbeamte sein Amt schlecht verwalten würde, der nicht ein volles Interesse für die Gendarmen bekunden würde. Ich glaube, nicht zu viel zu sagen, daß es kaum eine Kategorie von Beamten giebt, die in dem Maße die staatliche Autorität vertritt, wie der Gendarm. Der Landrath kommt nicht so häufig in den Kreis oder wenigstens in die einzelne Ortschaft, der Regierungs⸗Präsident noch seltener; aber derjenige, der die Staats⸗ autorität dem Bürger und Bauern gegenüber vertritt, der die Achtung vor dem Gesetz und die Ordnung ũbis in die letzte Hütte hineinträgt, ist der Gendarm. Wer wie ich in einem industriellen Gebiet gelebt hat, weiß, welche außerordentliche Autorität der Gendarm gottlob in der Bevölkerung besitzt; und nicht nur der Gendarmerie einen Zuzug zu er⸗ halten, wie bis jetzt, sondern vor allem dem Personal seine Integrität, seine vielleicht einzig dastehende Pflichttreue zu bewahren, ist, glaube ich, ein dringendes Gebot staatlicher Fürsorge. (Sehr richtig! rechts.) Denn hätte dieses Personal innerlich verloren von dem Mangel au Zuwachs will ich gar nicht sprechen —, wäre die Qualität nicht eine so gute, wie sie jetzt ist, so wäre das meines Erachtens für den Staat ein irreparabler Schaden.

Ich kann mich daher allen Maßnahmen nur freudig anschließen, die geeignet sind, das Gendarmeriekorps auf der alten Höhe zu erhalten: und ehe ich auf die Maßregeln eingehe, möchte ich kurz auf den Punkt kommen, den der Herr Abg. von Jagow soeben berührt hat.

Er hat von der Maßregel der Designierung der Gendarmen für besondere Nothfälle gesprochen; diese ist überall dort durchgeführt, wo in der That ein Bedürfniß dafür besteht, so in dem ganzen rheinisch-westfälischen Industrierevier, im Saarrevier und in Oberschlesien derartig, daß den einzelnen Landräthen ganz genaue Listen der Gendarmen übergeben sind, die der Land— rath sich jeden Augenblick seinerseits, ohne irgendwie an obere Instanzen zu berichten, kommandieren kann, sowie Gefahr im Verzuge ist. Also z. B. im Kreise Essen hat der Landrath, wenn ich nicht irre, 180 Gendarmen zu seiner Verfügung von der dänischen Grenze, von Hannover und überall her; sobald ein Bergarbeiterausstand droht, telegraphiert er an diese Gendarmen, dann müssen sie ohne weiteres seinem Befehle Folge leisten.

Was dann die Maßnahmen betrifft, die hier in Frage stehen, so habe ich es für meine Aufgabe erachtet, auf Grund der Kenntniß aus meinem früheren Verwaltungsbezirk die Wohnungeverhältnisse der Gendarmen in systematischer Weise zu verbessern. Denn ich glaube, daß kaum irgend eine andere Maßregel so geeignet ist, den Beamten eine Wohlfahrt zu theil werden zu lassen und vor allem die dienst⸗— lichen Interessen außerordentlich zu fördern.

Was den ersten Punkt betrifft, so hat schon der Verr Abg. Gamp mit Recht darauf hingewiesen, wie hohe Beträge die Beamten vielfach aufwenden müssen, um sich eine angemessene Wohnung und insbesondere einen Stall zu verschaffen, und wie das Wohnungsgeld absolut nicht ausreicht, ihre Ausgaben zu decken. Dazu reicht ja das

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„hnungsgeld im allgemeinen überhaupt nicht hin, und es ist auch 1

icht seine Aufgabe, den Auswand an Wohnungskosten vollkommen zu

aber eine so schreiende Disparität wie hier wird man selten

Ich habe einmal Ermittelungen für den Düsseldorfer Bezirk

und da ergaben sich Sätze bis zu 100 66 für den berittenen aufwenden

tspunkt der Fürsorge für diese Be

nahme spricht. Wir

ifolge der Unmöglichkeit, für maßiges Geld Wohnungen

vielfach zweierlei EGrschei n: entweder haben

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wohl nicht zu erwähnen. Aber es ist anzuerkennen, daß, wie es der Herr Abg. von Jagow ja auch schon ausgeführt hat, der Erhöhung der Stellenzulage prinzipielle Bedenken entgegenstehen. Ich würde mich freuen, wenn es gelingt, auf dem Wege, den der Herr Abg. von Jagow angedeutet hat, nämlich durch Erhöhung des Unter⸗ stützungsfonds, diesen Beamten ein reichlicheres Einkommen zu theil werden zu lassen, als es gegenwärtig der Fall ist. Es ist, wie ich nochmals betonen möchte, eine dringliche Aufgabe der Staatsregierung und dieses hohen Hauses, diese Beamten auf der vortrefflichen Höhe zu erhalten, auf der sie sich gegenwärtig befinden. (Bravo!)

Geheimer Ober-Finanzrath Belian. Der Finanz⸗Minister ist aus Prinzip für die Vermehrung von Dienstwohnungen der Unter⸗ beamten. Er steht dem Bau von . und dem An⸗ miethen von Wohnungen auch in Zukunft sympathisch gegenüber. Bisher ist für die Ober⸗Wachtmeister und Gendarmen schon viel ge⸗ schehen, das Gehalt der letzteren ist um 33) 00 verbessert worden, ab— gesehen von der Erhöhung der Stellenzulage. Dazu kommt dann 3 der beabfichtigte Bau von Dienstwohnungen, sodaß ich nicht weiß, o eine Vermehrung des Gehalts am Platze ist. Doch soll diese Frage im Auge behalten werden. Eine Erhöhung des Wohnungsgeld⸗ zuschusses für einzel ne Beamtenkategorien ist ausgeschlossen.

Abg. Werner (deutschsoziale Reformp.): Die Haltung der Finanz⸗ verwaltung ist bezeichnend. Erst ist von Sympathie die Rede, und dann heißt es, eine Gehaltserhöhung sei nicht nothwendig. Der Redner trägt einzelne Wünsche der Gendarmen hinsichtlich einer leichten Sommer⸗ bekleidung, freier Tage, Abgrenzung der Bezirke und Beseitigung der Kaution vor und empfiehlt den Antrag Gamp.

Um 4 Uhr schlägt der Präsident von Kröcher vor, die Verhandlungen abzubrechen und um 18 Uhr Abends fort—⸗ zusetzen. .

Abg. Letocha (Zentr) erhebt als Vorsitzender der Kohlennoth⸗ Kommiffion gegen die Abendsitzung Widerspruch, während die Abgg. Br. Satt ler' (ul.), Graf zu Limburg-Stirum (kons.) und Frei⸗ herr von Erffa (kons.) den Vorschlag des Präsidenten unterstuͤtzen.

Die Mehrheit entscheidet sich für die Abhaltung einer Abendsitzung. Die Sitzung wird nach 4 Uhr bis Abends 7a Uhr vertagt.

Abendsitzung.

Der Präsident von Kröcher eröffnet die Sitzung um 73/4 Uhr. Die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern wird bei dem Ausgabekapitel „Landgendarmerie“ und den dazu gestellten Anträgen Gamp und Broemel fort— gesetzt.

Abg. Baensch-Schmidtlein (freikons.) findet angesichts der Erklaͤrungen des Kommissars des Finanz⸗Ministers es unbegreiflich, daß trotz der großen Rücksicht, die auf die Verbesserung der Lage der Gendarmen genommen sei, noch immer so viele Gendarmen aus ihrem Amke schieden und andere Karrieren versuchten. Es müffe alfo doch wohl noch manches für die Gendarmen zu thun übrig sein. In dieser Richtung weise der Antrag Gamtß die Wege. Unter der empfohlenen Beschaffung won Dienst⸗ wohnungen sei natürlich nicht eine Kasernierung zu verstehen, sondern man wolle nur nach Möglichkeit die Beschaffung von Dienstwohnungen gefördert haben. Die Stellenzulagen müßten erhöht, das Schreib⸗ verk vermindert und bezüglich der Uniform thunlichst Erleichterungen zugestanden werden. In den Grenzgebieten des Riesengebirges fei es den Gendarmen unter Umstaänden gestattet, in Zivil kleidung Dienst zu thun. Gendarmerie“ Vorschulen würden gewiß segensreich wirken. Die Fahrräder sollten den Gendarmen auf Staats koften geliefert werden. Der Redner fragt schließlich, welche Erfah rungen man mit Einstellung von Infanteristen gemacht habe.

Ein Regie rungskommifsar erwidert, daß die bisherigen Er fahrungen gute seien; man werde aber noch einige Zeit weiter beobachten müssen. Fahrräder würden schon jetzt aus Staatsfonds geliefert.

Abg. Broemel (fr. Vgg.) vertraut darauf, daß die Budget kommission auch den Polizei⸗Wachtmeistern und den Schutzleuten eutgegen kommen werde. Gegenüber dem Dienst der Landgendarmen sei der jenige der Schutzmannschaft in den Großstädten viel aufreibender. Man möge auch den zur Schutzmannschaft übertretenden Unter pffizieren wie bei der Landgendarmerie unter Umständen auch nach kürzerer als neunj Dienstzeit die Tausendmark-Prämie gewähren. Wenn den Gendarm Wachtmeistern und Gendarmen auf dem Lande noch besondere T wohnungen zu stellen sein möchten, so gehe das bei der viel höl ahl der Polizei-⸗Wachtmeister und Schutzleute in den Großstädten, 10700 gegen 5240, nicht an zie Polizei beamten würde man dann eben thatsächlich kasernieren müssen,

dafür werde man sich taum begeistern. De Schutzmann

e in den meisten Fallen auf Privatwohnung angewiesen sein den Schußmann vor Wohnungsnoth zu schützen : aber eine der vornehmsten Aufgaben der Verwaltung Es sei

g der Wohnungsgeldzuschüsse und der St Minister bringe ja erfreulicherweise großes Interesse entgegen

bringt Ungleichmäßigkeiten

endarmen Sprache, bl

unverstandlich

Damit schließt die Diskussion. Das Kapitel wird willigt. Die Anträge Broemel und Gamp werden an Budgetkommission verwiesen. Zugleich wird Nie extraordinare Forderung von Ns 000 S6 zum Neubau von Dienstwohnungen für Gendarmen genehmigt

inter den „allgemeinen Ausgaben im Interesse der Polizei“ steht an erster le der Geheimfonds von 600000

Abg. Gold!

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Rheinbaben

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gesprochen hat, in

halt rwünscht er ich wider er Hert Vorredner vorgeschlagen hat mich entschieden aussprechen, zu ermäßigen; er ist, wie schon der

Herr Abg. Schmidt angeführt hat, erst im vorigen Jahre um 100 ) seitens dieses hohen Hauses erhöht worden, und ich glaube, es wär, eine Art Widerspruch, in einem Jahre das Bedürfniß anzuerkennen und diesen Fonds zu erhöhen und im nächsten Jahre ihn wieder zu verringern. Ich kann mich über die Ausgaben, die wir aus dem Fonds zu leisten haben, nur in ganz allgemeinen Umrissen äußern, wenn anders ich nicht dem Zweck er ist zu geheimen Ausgaben be stimmt zůwider handeln würde. Ich kann nur darauf hinweisen welche doppelte und dreifach erhöhte Thätigkeit der Polizei erwachsen ist durch die anarchistische Bewegung in den letzten Jahren. Wenn wir unsere Pflicht nicht auf das allerschnödeste verabsäumen wollen, müssen wir diesem Treiben, auch im Auslande, unsere höchste Auf— merksamkeit zuwenden, und daß das Mittel erfordert, brauche ich Ihnen wohl nicht auseinanderzusetzen. Sie würden der Sache den schlechtesten Dienst erweisen, wenn Sie den Fonds ermäßigen wollten.

Der Herr Abg. Schmidt (Warburg) hat auch diesen Fond nur beispielsweise genannt, ohne daß er darauf besteht, gerade ihn zu ermäßigen. Aber auch einen anderen Fonds, der herabgesetzt werden könnte, vermag ich nicht anzugeben; dem ich habe nicht das Gefühl des Reichthums, welches der Derr Abg. Schmidt (Warburg) in meiner Seele zu empfinden scheint. Ih hoffe, daß es im nächsten Jahre gelingen wird, die Einsetzung einet Fonds von 40 000 S6 zu erreichen. Bei der ersten Lesung sahen wir, daß auf allen Seiten des Hauses dieser Wunsch getheilt wurde. Ich werde mich in diesem Sinne nachdrücklich verwenden und ich möchte dem Herrn Abg. Schmidt anheimgeben, ob er nicht in diesem Jahre seinen Antrag zurückziehen will.

Die Abgg. von Jagow (kons. und, Graf zu. Limburg— Stirum (kons.) stellen gleichfalls dem Abg. Schmidt anheim, auf den Antrag zu verzichten. Graf zu Limburg-Stirum empfiehlt ihm, eine Refsolution gleichen Juhalts zu beantragen.

Abg. Schm idt⸗Warburg: Je länger über meinen Antrag ge— redet wird, defto weniger Aussicht hat er auf Annahme. Ich ziehe den Antrag im Vertrauen auf die Zusage 8 Ministers zurlick. Die Nesolution werde ich aber zunächst auf 50 000 . richten.

Die beiden Posten werden unverändert genehmigt. Zu Zu— schüssen an die Kommunalverbände zur Ausführung des Zwangs— erziehungsgesetzes für Minderjährige werden 116 Nillionen gefordert.

Abg. Hackenberg (nl,) verlangt auf Grund der bisher ge machten Erfahrungen, daß der Ausführung des Gesetzes peinlichste Aufmerksamkeit zugewendet werde. Das Gesetz dürfe nicht dazu führen, daß Armenverbände entlastet werden, auch. müßten erst alle anderen Mlttel versagt haben, ehe man zu diesem stärksten Zwangs mittel übergehe. Es handle sich um einen tiefen Eingriff in die Familienverhäl tnisse Der Unterbringung der Zöglinge sei besondere Sorgfalt zu widmen.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Wenn ich dem Herrn Vorredner richtig gefolgt bin, so hat er zunächst darauf hingewiesen, einen wie tiefen Eingriff die Zwangserziehung in die ganzen Familienverhältnisse der Zwangs zöglinge bewirkt und daß man daher die Zwangs- oder, richtiger gesagt, Fürsorgeerziehung erst dann eintreten lassen sollte, wenn alle übrigen Mittel der Besserung versagen. Ich darf in dieser Beziehung auf die Ausführungsbestimmungen hinweisen, in denen dies ausdrücklich aus gesprochen ist. Auch dort haben wir gesagt, daß die Fürsorgeerziehung erst dann einzutreten hat, wenn alle anderen Mittel der Einwirkung durch Geistliche, Lehrer u. s. w. erschöpft sind, auch wenn die Armen verwaltung ihre Pflicht thut.

Sodann hat der Herr Vorredner den Wunsch ausgesprochen daß die Ausführungsbestimmungen nach Möglichkeit in weite Kreise dringen. Ich glaube, ich habe in der Budgetkommission bereits erwähnt daß wir 20 000 Exemplare haben drucken lassen und sämmtlichen Landräthen, Gemeinde-Vorstehern und Bürgermeistern haben zugeh lassen, und daß der Herr Kultus⸗Minister beabsichtigt, seinerseit 560 000 Eremplare drucken zu lassen, um sie auch an sämmtliche Geist liche und Lehrer zu vertheilen. Daß wir bei der Ausführung des Ge setzes auf die Mitwirkung aller betheiligten Kreise, insbesondere Geistlichen beider rechnen, das ist auch in Ausführungsbestimmungen gesagt. Ich darf sagen

die Geistlichen und Lehrer berufen, da, wo es nothwendig erscheint, die geeigneten Anträge zu stellen. zaber für richtig erachtet, nochmals die Oberpräsidenten tze Angelegenheit binzuweisen und sie anzuweisen, daß sie ihrer Regierungspräsidenten ersuchen alle interessierter

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Regierungsprasiden

Dr Glattfelter (Jentr diesem Gesetz ergangenen Ausführung durchweg einwandsfrei. Bezüglich der Je inge sollte den kommunalen Anstalten ken

rnst (fr. Vgg.) bittet den Minister weitester eise der Bevölkerung

dieses Gesetzes thunlichst zu fördern; wenn sich di derart gliederte, daß überall Kieisvereine gebildet Provinzialvereinen zusammenschlössen, fo stande den kCesondere wenn sich die Lebrerschaft der Sache kräftig annähme, Dilfsorganisation zur Seite, wie sie sie sich nicht besser wünschen konnt Im einzelnen bleiben die Ausführungen des Rednerg inverstãndlich

Der Titel wird bewilligt

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Bei den Ausgaben für die Strafanstaltsverwaltung fragt Abg. Pleß Gentr) nach dem Stande der Reformbestrebungen dem Gebiete der Beschäftigung der Strafgefangenen. Noch immer die Klage über die ruinöse Lonkurrenz der Gefingnißarbeit nicht ustummt. Der Minister des Innern möge dem Beispiel des Justiz⸗ Ministers folgen. . . Abg. Lückhoff reiten.): Derr Pleß hätte doch die uns zu⸗ anglich gemachte Statistit ausehen sollen. In den letzten hren ist man danach dielfach dazu übergegangen, die Ge- angenen mit Meliorations⸗ und Erntearbeiten zu beschäftigen. Eollte der Mittelland Kanal gebaut werden, so könnte man nanze Kolonnen von Strafgefangenen auf weiten Strecken des ben bei den Erdarbeiten verwenden,, Das . Unternehmer nne e, anz zu beseitigen, werde vor der Hand. nicht gelingen, denn beschẽftigt nißten die Gefangenen. doch werden; es bestehe die Doff nung, daß der Rißstand in dem Maße verschwinden werde, in dem die Verwaltung r ihren eigenen Bedarf die Arbeitskraft. der Gefangenen heranziehe Abg. Kirsch (Zentr.) kommt auf den Dualismus in der yreußischen Gefängnißverwaltung zurück und, perlangt außerdem eine

zgeistliche.

Vermehrung der Stellen für Gefängnis Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: Ich möchte auf einige Ausführungen der letzten Herren Redner z .

ö was die Beschäftigung in Unternehmerbetrieben aubetrifft,

so kann ich dem Herrn Abgeordneten Pleß durchaus, darin beipflichten,

daß die Fürsorge für den freien Handwerker nicht leiden darf durch die zürsorge für die Gefangenen. Wir sind in steigenden Maße bemüht zewesen, diese von dem Handwerkerstande mit Recht beklagte Kon⸗ surrenz einzuschränken, ganz beseitigen können wir sie nicht. Ich /

darf in der Beziehung, meine Herren, bemerken, daß im Jahre 1869

die Zahl der in Unternehmerbetrieben beschäftigten Arbeiter in Straf⸗

unstal ten noch 73 o/o betrug, und daß diese Ziffer inzwischen dant

der konstanten Thätigkeit der Strafanstaltsverwaltungen auf 40 ö 0

herabgegangen, daß also doch schon eine wesentliche Besserung ein⸗

ztreten ist. Wir werden ferner bemüht sein, diesen Prozentsatz och weiter herunterzudrücken. Aber die Derren wissen ja solchen Betrieb in großen Anstalten nicht von den Kopf stellen kann, sondern daß es Im allgemeinen trete ich

alle, daß man einen heute auf morgen plötzlich auf dazu einer langsamen Umwandlung bedarf. den Ausführungen des Herrn Abg. Pleß bei. . . Dann sind wir bemüht gewesen, die Beschäftigung von Straf⸗ in landwirthschaftlichen Betrieben nach Möglichkeit aus Wir haben im Jahre 1900 über 2000 Arbeiter in land⸗

gefangenen zudehnen. . uirthschaftlichen Betrieben beschäftigt; wir haben große Meliorationen der verschiedensten Art, auch einzelne kleine landwirthschaftliche Arbeiten msgeführt. Es ist diese Beschäftigung vom Standpuntte des Straf ollzuges im Interesse der geistigen und körperlichen Gesundung der Strafgefangenen der Innenarbeit vorzuzieben, und zugleich ist sie ein, nn auch nur kleines Mittel, um der Nothlage der Landwirthschaft Möglichkeit einigermaßen abzuhelfen. diese Arbeiten in landwirth

wie es mit dem

nerhalb der Grenzen der Wir werden bemüht

haftlichen Betrieben so wel auszudehnen, ö. . Rücksichten auf den Stra!

3trafvollzuge vereinbar ist. 19 ; . Ich habe selber im Lause

dürfen nicht hintangestellt werden. sel zten Jahres die großen Arbeiten die in stpre ußen und Dan nover auf den Mooren gemacht

Kulturarbeiten der Aufforstung der

iangene besichtigt und habe de Strafgefangenen sich wohl dabei ñ kultur geschaffen wird.

zefinden und dan Interesse der Lande Dagegen würde ich Bedenken tragen Pleß zu folgen Beschäftigung Bergbau zuzulasser Ich glaube: da ist eine

von den Strasg sangen

ͤ mich sfanstaltsgeistlich

diese Frage

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der Absicht lage

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Richtung

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. von Jagow zegen den Abg Kirsch bezüglich der Ressortverhaltnisse der trafanstalten wird das Kapitel bewilligt, ebenso der Rest des binariums und das Extraordinarium ö 1

Schluß der Sitzung 10 Uhr. Nächste Sitzung ienstag

Uhr (Etat des Ministeriums sur Handel und Gewerhe

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Literatur.

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Sächsisches ̃ un! S. Doffmann Reichegerichtsrath,

ei verausgegeben

4 3. . 8 v desgeri bis⸗ 89 ĩ und Dr. Wulfen Vberlandesgerie Som merlatt im 1

in Dresden X. Band (1900) Verlag Leipzig. Subskrivtienepreit

8 des Jabrgangs (12 Veste) lachdem durch das neue, ur Ille deutschen Staaten gemeinsam Rürgerliche Gesetzbuch dem Fortbesteben einc auèsschließl ich Rechtsgelebrsamfeit im 6 der * * eut n suchen die Serausgeber dieser Jeitschnii an der Ausbildung und m * m men de mch. n Rechts mit demsel ben e ust um fielben Din gebung mitzuarbeiten die i bis zum Grlaß des 8. das Deutsche Reich dem sächsischen Gesetbuche zu widmen be gewesen sind. In GEinielabhandlungen der letzten wan it dem Prozeßrecht nach und nach das ganze Gebiet * 8; G X. einer Nebengesete zu eingebender Grorterung gelangt Ver den abrgang 1900 veröffentlichten Beitragen beben wir bervor

dit

er wichtig ——ᷣ— 6 es Dtłerlant esgerichigrath⸗ Dr Wulsert über wichtige arttel des Familienrechts, die Abbandlungen Zur Ueberlenung der

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Berlin, Dienstag, den J9. Februar

ehelichen Güterrechts' von Mr, Kaufmann in Leipzig; „Ueber die räumfiche Herrschaft landesrechtlicher Porschriften, die den Güterstand

der vor dem 1. Januar 1900 geschlossenen Ehen in das Güterrecht des B. G. B. überleiten“ von Reichsgerichtsrath Dr. Lippmann; „Bei- träge zur Erläuterung der Errungenschaftsgemeinschaft des B. G⸗ VB. pon Dr. jur. A. Feisenberger, Gerichts⸗Assessor in Frantfurt a. M. „Mehrheit kompensabler Forderungen? von Jams Breit in Leipzig:; Beiträge zur Auslegung des §5z 54 Saß 2. des B G. B.“ von br. z Rußbaum in Berlin; „Die gesetzliche Vertretung einer nicht ent⸗ mündigten geisteskranken Person im Ehescheidungs verfahren“ von Landgerichtsrath Erich Aron in Straßburg i. E.: „Einfluß des neuen

Rechks auf in der Entstehung begriffene Verträge“ von Ass essor du Chesne in Leipzig; „Ueber die Wirkungen der peremptorischen Einreden nach dem B. G. Bund einige damit zufammenhängende praktische Fragen“ von Land. richter Staffel in Chemnitz; „Zur Auslegung der S 866, S6 der 3. P. O. von Amtsrichter Rofenmüller in Dresden; „Der dingliche Anspruch in seinem Wesen und in seiner Gestaltung nach deutschem bürgerlichen Rechte“ von Assessor du Chesne in Leipzig; „Zwei Zweifel über die Herstellung von Theil Hypothekenbriefen. von Amtsrichter Ihr. Kloß in Johanngeorgenstadt; „Die gesammte. Hand im Gesellschaftsrechte!“ von r- Johannes Nagler in Leipzig; „Die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche bei der Sich ungs⸗ hypothek nach 5 866 der 3. P. O.“ von dem Landgerichts Präsidenten Frey in Chemnitz; Ermächtigt die Prozeßvollmacht zur Aufrechnung⸗ erklärung und Entgegennahme?“ von Oberlandesgerichtsrath Raddatz in Posen; „Muß eine Schrift, die einem gerichtlichen oder notariellen Protokolle als Anlage beigefügt und guf Tie in der Er klärung in der Weise Bezug genommen wird, daß sich die Betheiligten zu ihrem Inhalte bekennen, mit dem Protokolle vorgelesen werden, damit ihr Inhalt als gerichtlich oder notariell beurkundet gilt? (68 176, 177 des F.-G.) von Rechtsanwalt Reinhard in Zwickau ü S.; „Muß das Grundbuchamt vor Eintragung einer Buch⸗ hypothek die Zustimmung des Gläubigers zum Ausschlusse des Hohe thekenbriefes erfordern?“ von Amtsrichter Dr. Grohmann in Plauen: „Rech ein Wort über die Vorlesung des Protokolls im Falle einer Veurkundung gemäß § 1736 Abs. 2 des F. G.“ von Oberamtsrichter Dr. Frese in Meißen? „Die Mängelanzeige im Handelsverkehr von Assessor Dr. Stübel in Freiberg; „Die neue praesumtig Mucinnn (5 1562 des B. G. B.) und die Zwangsvollstreckung von dem Landgerichts-Präsidenten Frey in Chemnitz:; „Schenkung und Geschaftsführung ohne Auftrag, bei Bezahlung fremder Schulden von Assessor du Chesne in Leipzig; „»Zum Begriffe des Gebraucht musters“ und „Der Anspruch auf Löschung des Gebrauchs musters . von Dr. Schanze in Dresden. In einem Beilageheft behandelt der Dber— amtsrichter Dr. Frese eingehend die neuen Vorschriften des. Reichs rechts und des sächsischen Landesrechts über das gerichtliche Be urkundungswesen. Daneben enthält der Jahrgang zahlreich Ent. scheidungen des Reichsgerichts, sächsischer und anderer deutscher Gerichte zu dem seit Januar 1900 geltenden Rechte und Besprechungen der wichtigeren Erscheinungen der Literatur über dassel be. .

Die Zeitschrift „Das Recht“ (Helwing sche Verlagsbuch handlung, Hannover) bringt im zweiten Heft des nenen Rhrgaugs neben zahlreichen anderen Beiträgen eine interessante Abhandlung von

Frage, ob in Zivilstreitigkeiten an dem Partei Eid festzuhalten oder die cidliche Vernehmung der Parteien einzuführen sei. Nach einer

2 ; 2 * en, * , w ne ) h dem Oberlandesgerichtsrath. Dr. Feukamp in Köln über die wichtige stetige Vergröf *

kurzen Darstellung der historischen Entwickelung des heute geltenden Eidesrechts beschäftigt sich der Verfasser mit den Gefahren und Nach theilen, welche das gegenwartige Verfahren mit sich bringe schildert insbesondere die „Eidesnoth“ und den „Eidesmiß brauch“, mit denen der Praktiker tagtäglich zu tampsen habe, und die dringend zur Abhilfe mahnten. Im zweiten Theile seiner Abhand lung erörtert er die Frage, wie diesem Justand abgeholfen werden könne. Nach eingehender Würdigung der Gründe, die sür die idliche Vernehmung der Parteien sprechen, und nach Erwägung aller in Betracht kommenden Fragen und zedenken schlagt Neutamp eine Fassung des 9. Titels des Zwilprezeordnung

An diese Vorschlage,

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Geschichte der Seefahrt Karitänleutnant a. D Erläutert durch 8

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Der Krieg in Gbina Gebra iche

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1801.

Dieses Werk, von dem das erste Heft vor⸗

lge, neben der eigentlichen Kriegsgeschichte

ung der Entwickelung des Landes. enthalten und dem die inneren wie die äußeren Verhältnisse des großen

asiatischen Reiches in allgemein verständlicher Form vor Augen führen.

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Die erste Lieferung zeigt auch eine gute illustrative Ausstattung.

Der Bauherr und Ha uswirth. Ein praktischer Rath— geber für Jedermann in S. Müller, Architekt. zbbildungen. Verlag von,. Otto Salle, Berlin W. z0. Preis geh. 5 MS, geb. H, 60 . Mit

Ventilation, der Beleuchtm waltung des Hauses, die quartierung, Straßenreinigu⸗ über das Miethsrecht nach bauliche Unterhaltung des

Ueber

Bau- und Hausangelegenheiten. Von

Mit 8 Separatbildern und 255 Text—

den jetzt erschienenen Lieferungen 35 bis

10 liegt dieses bereits erwähnte Buch nunmehr vollendet vor. Dem Bauherrn und Hauswirth w seisten, denn er erfährt darar bewirken hat, und lernt die ihm als Eigenthümer zustehenden Rechte und Pflichten kennen. die Baubeschränkungen, die die Baumaterialien, die Erd- und Fundierungsarbeiten, die Arbeiten

ird dasselbe als Rathgeber gute Dienste

1s, wie er den Kauf eines. Grundstücks zu

das Grundbuch- und Hvpothekenwesen, Vergebung der Arbeiten, die Baupläne,

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der verschiedenen Bauhandwerker, die Einrichtungen der Heizung und

ig, der Wasserleitung, ferner die Ver Steuern und sonstigen Abgaben, Ein⸗ ig, Treppenbeleuchtung, die Bestimmungen dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch, die Hauses wird er in sachgemäßer Weise

2 9 8 1 2 8. * ö Mor; unterrichtet. Eine große Zahl von Abbildungen erleichtert das Ver

ständniß der baulichen Unter

weisungen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Bedarf und Handel in landwirthschaftlichen Maschinen

in Rußland.

(Aus den vom Auswärtigen. land- und forstwirthschaf Die Beilage zu Nr. ?

wirtschafts⸗Gesellschaft“ ent

Amt mitgetheilten Berichten der deutschen tlichen Sachverständigen im Auslande.)

der „Mittheilungen der Deutschen Land⸗ bält einen sehr beachtenswerlhen Aufsatz

über die Lage des landwirthschaftlichen Maschinengeschäftes in Ruß⸗

land, der gerade jetzt seh Fabrikation beginnt auch a starken Wettbewerb zu mack der örtlichen Verhältnisse

ff diesem Gebiete de zen, wobei den K

willkommen sein wird. Die inländische 'r ausländischen Waare abrikanten die Kenntniß und der veränderten Anforderungen zu

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statten kommt. Der Fabrikant bedient sich tüchtiger und landes

kundiger Vermittler, die er bedarfe geöffneten Kreis n Ein Maschinenlager ist schn aber günstig gelegene Eise verschiedenen Maschinen auf

in irgend einen noch wenig dem Maschinen iöglichst bei guten Ernteaussichten sendet. ell eröffnet oft genügt dazu eine kleine, nbahnstation. Von hier aus werden die

den in der Umgegend stattfindenden Jahr⸗

märkten und möglichst in der Arbeit gezeigt. Die gewöhnlichste Ver⸗ kaufsform ist die auf Kredit. Der Käufer stellt jedoch Bürgen oder aber er unterzeichnet einen Leihvertrag, der dem Verkäufer alle Rechte vorbehält. Verluste sind bei diesem Geschäfte äußerst selten. Die Eroberung neuer Kaufgebiete allerdings ist den kleineren Fabrikanten

meist verschlossen; die kap

italkräftigen kommen dagegen in die Lage,

in gewissen Gebieten Monopolisten zu werden und dadurch sich eine

zerung ihres

Absatzes zu sichern.

Die einheimischen ländlichen Werkstäͤtten, die übrigens meisten? aus deutschen Kolonien hervorgegangen sind liefern in erster Reihe

die ‚Lobogreka“, eine ein maschine, daneben Getreide den Anforderungen nicht vr Werkzeuge ist sehr schwa

siefern Pflüge, Saatmaschin

wie gesagt, dem Ausl maßen behauptet ersche allein interessiert ist. Die und halten ihr 1 Landwirthe sind Allgemein

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