Bureaurãume in Paderborn. Hoffentlich würden im nächsten Jahre dafür noch weiters Mittel in den Etat eingestellt werden,
Abg. Dr. Wiemer (fr. Volks) empfiehlt eine Vergrößerung der Schalterrãume auf dem Bahnhof ordhaufen bei dem bea sichtigten Neudau. Auch die Warterãume reichten nicht aus.
Bei den Ausgaben für den Direktionsbezirk Köln bemängelt
Abg. Mies WZentr.), daß die Stadt München · Gladbach zur Erweiterung des Bahnhofs daselbst einen für ihre Verhältnisse viel zu großen Beitrag leisten solle. ö . . ;
Abg. Dr. Hevel in 9 Zentr) wünscht ein zweites Gleis auf der Strecke von Kempen nach Kleve.
Ein Regie rungskom missar kann ein Bedürfniß nach Legung dieses zweiten Gleises zur Zeit nicht anerkennen.
Bei den Ausgaben für den Direktionsbezirk Elberfeld
erinnert
Abg. de Witt (Zentr.) an die Bahnhofsverhältnisse in Mül⸗ heim a. Rh., für deren Unigestaltung als erste Rate zo C00 C ge⸗ fordert wurden. Wenn ein , zur Zeit Albrecht's des Bären ebaut worden wäre, so hätte er nicht kläglicher ausfallen können. Die Ern fei daher sehr erfreut darüber, daß jetzt Wandel geschaffen werden foll. Doch habe sie mehrere Wünsche, z. B. den der Er⸗ richtung einer Haltestelle an der Berliner Straße, in deren Nähe sich mehrere größere industrielle Etablissements befinden. Die in Aussicht
—
enommene Straßenunterführung sei nicht breit genug und reiche über⸗ 6 nicht aus.
Zum Grunderwerb für die Erweiterung des Bahnhofs Vohwinkel find als erste Rate 300 000 (6 ausgeworfen.
Berichterstatter Abg. von Jagow empfiehlt namens der Kom⸗ mission die Bewilligung der Forderung.
Abg. Dr. Böttinger (il. erklärt die Erweiterung dieses Bahn⸗ hofs für außerordentlich dringend, bittet aber, dabei auch die Inter essen der Schwebebahn Elberfeld Vohwinkel zu berücksichtigen nach der Richtung, daß der Schwebebahn möglichst naher Anschluß an den neuen Personenbahnhof möglich sei.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Meine Herren! Wie der Herr Abg. Dr. Böttinger soeben aus⸗ geführt hat, ist das Projekt einer anderweiten Lösung der Verbindung zwischen Staatsbahnhof Vohwinkel und dem Schwebebahnhof Voh⸗ winkel hier noch nicht vorgelegt worden. Es ist mir nur mündlich durch den Herrn Abg. Dr. Böttinger die Absicht der Schwebebahn auseinandergesetzt worden. Ich habe dem Herrn Abg. Dr. Böttinger darauf erwidert, daß ich mich freuen würde, wenn eine Lösung gefunden werden könnte, die die beiden Theile befriedigt. Diese Erklãrung kann ich auch heute wiederholen und mich bereit erklären, in eine durchaus wohlwollende Prüfung dieses neuen Projektes, wenn es an mich gelangt, einzutreten. Im übrigen be⸗ merke ich aber, daß der Herr Abg. Dr. Böttinger ganz Recht hat, wenn er sagt, die Fortsetzung der Schwebebahn von Elberfeld nach Vohwinkel ist in erster Linie und fast ausschließlich im Interesse des Lokalverkehrz Barmen — EClberfeld — Vohwinkel geschehen, aber weniger im Interesse des durchgehenden Verkehrs. Hier soll also ein durchgehender Verkehr erleichtert werden zwischen der Schwebebahn und der Staatsbahn. Ich habe anderer⸗ seits auch dagegen garnichts zu erinnern; denn die betreffenden Strecken sind bei der Staatsbahn außerordentlich stark belastet. Aber wir können unmöglich — und das hat der Herr Abg. Dr. Böttinger auch anerkannt — unsere Pläne lediglich im Interesse der Schwebebahn umgestalten, wenn diese Umgestaltung mit den Zwecken, die die Staatseisenbahnverwaltung verfolgt, nicht vereinbar sind. Aber die Zwecke sind eben nur aus⸗ führbar, wenn die jetzige Lage des Empfangsgebãudes geändert und
eine andere, die allerdings der Schwebebahn nicht so bequem ist, auf⸗ gesucht wird. Ich würde mich freuen, wenn es gelingt, in der Rich—⸗
bin der Meinung, daß eine Mithilfe der Stadt zur Beseitigung der empfundenen Mißstände absolut nothwendig ist. Das Projekt ist aber zur Zeit nicht so weit gefördert, daß ich mich über dessen zukünftige Gestaltung und Finanzierung eingehender hier aussprechen könnte.
Abg. Möller erkennt die Schwierigkeit an, bittet aber, bei dem Projekt das auh e , darauf zu zichten, daß der gesammte Ümsteigeverkehr nach einem einzigen Bahnhof gelegt werde. Die Stadt habe allerdings ein großes Interesse an der elektrischen Bahn, aber darum dürfe sie . ü. zu großen Beiträgen herangezogen werden. In England seien die Niveauuübergänge von vornherein ver⸗ mieden worden. Das arme Preußen habe aber seiner Zeit, als es 33 Eifenbahnen zu bauen anfing, nicht das nöthige Geld dazu gehabt. . ; . . .
Bei den Ausgaben für den Direktionsbezirk Frankfurt bedauert
Abg. Schla bach (kons), daß nicht auch ein Umbau des Bahn⸗ hofs in Wetzlar in Aussicht , . sei. ;
Abg. Br. Göschen (al) wünscht eine schnellere Verbindung zwischen Homburg und Frankfurt und eine bessere Verbindung zwischen Homburg und dem Taunus, sowie Aenderungen der Bahnhofs⸗ verhältnisse in Homburg.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Ich kann darauf nur antworten, daß allerdings augenblicklich ein Zentralbahnhof in Homburg projektiert wird, er ist aber noch in den ersten Anfängen, und ich bin nicht im stande, weiteres über das Pro⸗ jekt anzugeben. Ich bin auch noch nicht in der Lage, über die übrigen Projekte mich zu äußern, namentlich die Verbindung von Höchst nach Homburg ist zur Zeit noch ein vollständiges Zukunftsbild.
Bei den Ausgaben der Eisenbahndirektion Halle a. S weist
Abg. von Arnim (kons) auf die Forderung der Herstellung einer elektrischen Beleuchtungs- und. Kraftübertragungsanlage am Bahnhof zu Falkenberg hin und bittet, im volkswirthschaftlichen Interesse überall da, wo kein Anschluß an eine Gasleitung sei, die detroleumbeleuchtung durch Spiritusglühlicht zu ersetzen. Die Brenn⸗ stunde stelle sich bei jehr gutem Lichterfolg nur auf 1 3. Es sei im Interesse der heimischen Produktion gerade wünschenswerth, daß die Staatsbahnverwaltung die Spiritusindustrie unterstütze.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Ich habe schon in der Kommission gesagt, meine Herren, daß ich mich für die Einführung der Spiritusbeleuchtung auf den Bahnhöfen, namentlich im Außendienst, durchaus interessiere. Aber auf großen Bahnhöfen ist die Spiritusbeleuchtung doch nicht zweckmäßig, nament— lich auf großen Rangierbahnhöfen nicht. Dort ist die elektrische Beleuchtung an hohen Masten und deren Bedienung einfacher und entschieden zweck⸗ mäßiger. Hier handelt es sich nicht bloß um die elektrische Beleuchtung auf dem Bahnhof Falkenberg, sondern auch um Herstellung einer Kraftanlage, und die Kombinierung von Kraftanlage und Beleuchtung ist hier durch die Verhältnisse durchaus gegeben.
Bei den Ausgaben der Eisenbahn-Direktion zu Kattowitz bedauert
Abg. Letocha (Zentr.), daß die Verhandlungen über den Umbau des Bahnhofs in Königshütte noch immer nicht abgeschlossen seien. Die Angelegenheit schwebe seit dem Jahre 1890, und seitdem seien die Verkaltnisfe noch unerträglicher geworden durch die Steigerung des Verkehrs.
Abg. Szmula DZentr) schließt sich diesem Wunsch an, bedauert, daß der Umbau des Bahnhofs in Kandrzin nicht den Wünschen ent⸗ fprechend ausgefallen sei, und wünscht eine Verbesserung der Zugangs⸗ wege daselbst. Ferner bemängelt er das neue Gebäude des Bahn⸗ bos in Sppeln; das Gebäude sehe wie eine Moschee aus, die Räume im Innern seien aber sehr eng.
Bei den Ausgaben des Direktionsbezirks Königsberg i. Pr.
empfiehlt der Berichterstatter Abg. van Jagow, eine Petition um den Umbau des Bahnhofs in Insterburg der Regierung als Material zu überweisen, und das Haus beschließt demgemäß.
habe, und ob wir nun jedesmal, wenn wir in unseren technischen Konferenzen uns über irgend einen Gegenstand unterhalten, dann sofort eine Mittheilung an das hohe Haus machen sollen, oder wie der Herr Abg. Funck und die anderen Antragsteller sich die Sache gedacht haben. Es könnte ja auch nur dann erfolgen, wenn das Haus hier versammelt ist. Ich glaube daher, daß die bisherige Praxis, in der Budgetkommission über die einzelnen Punkte Auskunft zu geben, sich nach jeder Richtung hin mehr empfiehlt als dieser allgemeine An⸗ trag der Abgg. Crüger u. Gen. Ich möchte daher bitten, es bei der bisherigen Praxis um so mehr zu belassen, als ich mich jeder Zeit be⸗ reit erklärt habe, auf alle Anfragen, die aus dem hohen Hause und aus der Budgetkommission an mich in Bezug auf Betriebseinrichtungen u. s. w. gerichtet werden, sofort ausführlich zu antworten. Es ist in keinem Fall eine Antwort von mir verweigert worden; aber eine Antwort zu geben in diesem allgemeinen Rahmen, dazu bin ich wirklich nicht im stande.
Abg. von Jagow: Ich stimme dem Wunsche des Antragstellers zu, daß dem Hause von dem Resultat der Konferenzen über die Sicher⸗ heitsmaßregeln Kenntniß gegeben wird, aber ich gebe anheim, den An⸗ trag zurückzuziehen, da der Zweck ohnedies ae . wird. Besondere fortlaufende Mitteilungen an das Haus durch Drucksachen würden über das Bedärfniß hinausgehen, ganz abgesehen von den Kosten. In
—
der Kommiffion werden ja die Sachen eingehend erörtert, und diese
Verhandlungen werden dem Hause mitgetheilt.
Abg. Funck zieht unter der Voraussetzung, daß die Art und Weise der Mittheilungen des Ministers seinen Wünschen entsprechen werde, den Antrag zurück, behält sich aber vor, ihn eventuell später wieder einzubringen.
Der Fonds zur Vermehrung der Betriebsmittel ist mit 35 000 000 S angesetzt.
Abg. Möller (ul) ist mit der Einstellung der Summe in dieser Höhe einverstanden, da die Verkehrssteigerung vermehrte Betriebs⸗ mittel erfordere. Er führt sodann Klage darüber, daß im vorigen Herbst in Duisburg es an bedeckten Güterwagen efehlt habe, und
ittet den Minister, sich durch den wirthschaftlichen dückgang nicht zur Einschrankung der Wagenbestellung bestimmen zu lassen, sondern gerade in der regelmäßigen e , fung gedeckter Wagen fortzufahren.
Nach einigen Bemerkungen des Abg. von Heimburg (kons) über die satzpflichi der Eisenbahn, die auf der Tribikne unverständlich bleiben, wird der Rest der einmaligen Ausgaben bewilligt.
Mehrere Pekitio nen um Eisenbahnbauten werden der Regierung als Material überwiesen. Eine Petition des Rechts⸗ anwalts Meißner und von Genossen in Frankfurt a. M. um Verbesserung der Beamten⸗ und Arheiterverhältnisse und Ver⸗ besserung der Betriebsmittel und Bahnhöfe wird für erledigt erklärt.
Der Baubericht und mehrere Rechenschaftsberichte der Essenbahnverwaltung über die Verwendung der Dispositionsfonds werden nach den Anträgen des Berichterstatiers von Jag ow für erledigt erklärt.
Schluß 33. Uhr. Nächste Sitzung: Freitag. 11 Uhr. Interpellation Kopsch wegen des Mangels an Volksschullehrern; Fiat des Ministerlums der geistlichen 2c. Angelegenheiten.)
Technik.
A. F. Die Kohblensäure⸗Industrie. Von Professor Pr. Ne u- mann? Wen der. Verlag von Max Brandt in Berlin. — Ueber das Werden und Wachsen der hochentwickelten Kohlen äure-Industrie giebt diese Schrift des Redakteurs der Zeitschrift für die gesammte Kohlen⸗ fäure⸗Industrie ausführlichen Aufschluß, der um so erwünschter ist, als diger Gegenstand in der technischen Literatur nech wenig Beachtung
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Herrenhause ist folgender Entwurf eines Ge⸗
setzes betreffend die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M., zugegangen: Erster Abschnitt. Voraussetzungen der Umlegung. Vorbereitendes Verfahren. In Frankfurt a. M. kann für überwiegend unbebaute Theile des Gemeindebezirks, für die der Bebauungsplan endgültig festgestellt ist, im öffentlichen Interesse zur Erschließung von Baugelände sowie zur Herbeiführung einer zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken die Umlegung von Grundstücken verschiedener Eigenthümer nach Maß⸗ gabe der folgenden Bestimmungen bewirkt werden. ; 5 * Die Umlegung kann sich nur auf einen durch die Gestaltung oder die Eigenthumsverhältnisse des Geländes durch bestehende oder geplante Straßen, durch die thatsächliche Enkwickelung der Anbau⸗ verhältnisse oder sonstwie abgegrenzten Theil des Gemeindegebiets erstrecken. Einzelne im Umlegungsgebiete belegene bebaute oder in besonderer Weife (als Handelsgärtnereien, Baumschulen und dergl.) benutzte Grundstücke können von der Umlegung ganz oder theilweise ausgenommen werden. Die Umlegung kann erfolgen I auf Antrag des Magistrats zufolge Gemeindebeschlusses oder 2 auf Antrag der Eigenthümer von mehr als der Hälfte der nach dem Grund⸗ und Gebäudesteuerkataster zu berechnenden Fläche der umzulegenden Grundstücke. Für die in diesem Fall anzustellende Berechnung ist bei Grundstücken, an denen das Eigenthum Mehreren nach Bruchtheilen zusteht, für jeden Miteigenthümer ein seinem Eigen— thumsantheil entsprechender Bruchtheil der Fläche des gemeinschaft⸗ lichen Grundstücks in Ansatz zu bringen. . . Veräußerungsberhote stehen der Umlegung nicht entgegen. Der Antrag ist im Falle des Abs. 1 Nr. 2 bei dem Magistrat anzubringen. 9 2 2
9
Umlegun noch nicht geschehen ohne ein Verzeichniß auf⸗ justellen, in welchem die umzulegenden Grundstücke unter Benennung ihrer Eigenthümer und mit ihrer kataster⸗ und grundbuchmäßigen Bezeichnung einzeln aufgeführt sind. Dem Ver⸗ zeichniß ist ein Plan anzuheften, aus welchem die Lage, Größe und etwaige Bebauung der umzulegenden Grundstücke ersichtlich sind. Ver— zeichniß und Plan hat der Magistrat zur Einsicht der übrigen Be— theiligten (6 42 Abs. 1, 3 bis 5) offenzulegen. Wie dies geschehen soll, wird in ortsüblicher Art mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einwendungen innerhalb einer genau zu bestimmenden Frist von min—⸗ destens vier Wochen bei dem Magistrat anzubringen sind. ; 8 5 Der Magistrat hat die erhobenen Einwendungen thunlichst zur gütlichen Erledigung zu bringen und sodann den Umlegungsantrag nebst den auf die Angelegenheit bezüglichen Schriftstücken ohne Verzug Bezirks⸗Ausschuß einzureichen. Der Bezirks⸗Ausschuß beschließt nach nhörung der Ortspolizeibehörde über das Vorhandensein der in den 1 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen der Umlegung und über die
Anspruch auf Entschädigung in Geld stücke des eingeworfenen Grundstücks,
stück bermöge besonderer natürlicher Eigenschaften oder vermöge darauf gemachter Verwendungen zukommt, soweit nicht auf dem zugewiesenen Grundstück entsprechender Ersatz geboten wird,
besondere Beschaffenheit oder Benutzung des Grundstücks begründeten Gewerbes (Fabriken, Handelsgärtnereien, Baumschulen, Thon- und Lehmgruben u. dergl.).
stehende oder eingeleitete Umlegung eintritt, bleibt hierbei außer Betracht.
§ 33 Abs. 1, 2 erlöschen und für die nach 5 16 Entschädigung ge—⸗ leisttt werden muß, so kann die Kommission dem Eigenthümer die Zahlung eines Geldbetrags bis zur Höhe des Minderwerths auf⸗ erlegen, den das eingeworfene Grundstück infolge der Belastung für ihn hatte (Zuschuß).
Berlin, Donnerstag, den 28. Februar
1901.
ö. r 53 8 5 Die nach der Eintragung des Umlegungsvermerkes erfolgenden Eintragungen hat das Grundbuchamt der Kommission von Amtswegen
bekannt zu machen.
. Soweit das Grundbuch noch nicht angelegt ist, finden die vor⸗ stehenden Bestimmungen hinsichtlich der sonstigen gerichtlichen Bücher
entsprechende Anwendung.
3) Umlegungsgrundsätze. § 9.
Die zur Umlegung bestimmten Grundstücke sind in eine Masse zu vereinigen. In die Masse sind insbesondere auch die vorhandenen, nach dem Bebauungsplan überflüssig werdenden öffentlichen Wege und Platze einzuwerfen. Von der Gesammtmasse ist das zu den öffent⸗ lichen Straßen und Plätzen erforderliche Gelände bei der Vertheilung vorweg auszuscheiden und der Gemeinde oder dem sonstigen Wege⸗ unterhaltungspflichtigen zu überweisen. Die Restmasse wird unter die
Eigenthümer vertheilt. 10
Den Betheiligten (6 42 Abs. 2. Fis 6) ist vollständige Ent⸗ schädigung nach Maßgabe der Vorschriften der 88 11 bis 17 zu ge—
währen. § 11.
Die Vertheilung der im 8 9 bezeichneten Restmasse hat nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu erfolgen und zwar thunlichst so, daß die Gesammtfläche nach dem Verhältniß vertheilt wird, in welchem die Eigenthümer bei der früheren Gesammtfläche betheiligt waren. Dabei sollen thunlichst die Grundstücke rechtwinklich zu den Straßen und Plätzen gelegt und in der örtlichen Lage, in der sie vor der Um⸗ legung ; ⸗ ; zugewiesen werden. Insbesondere sollen bebaute Grundstücke sowie Grundstücke, die einen
legung besessen wurden, den Eigenthümern
nach z 12 besonders zu ersetzenden Werth haben, soweit . nicht in orderlichen
Straßen oder Plätze fallen, und vorbehaltlich der etwa er anderweitigen Begrenzung thunlichst den bisherigen Eigenthümen belassen werden. . . Ist das eingeworfene Grundstück in seinen Theilen verschieden belastet oder sind verschieden belastete Grundstücke desselben Eigen⸗ thümers in die Masse eingeworfen, so ist für jeden der bezeichneten Theile oder für jedes Grundstück oder für jede Mehrheit von Grund⸗ stücken, welche in gleicher Weise belastet sind, mindestens ein neues Grundstück auszuweisen. ; ; § 12. Außer dem Anspruch auf Landzuweisung haben die Eigenthümer
I) für entzogene Gebäude, sonstige Bestandtheile und Zubehör⸗
2) für den Verlust des Werthes, der dem eingeworfenen Grund⸗ 3) für den Verlust des auf die Benutzung der Gebäude oder die Eine Wertherhöhung, die mit Rücksicht auf die in Aussicht
§ 13. Ist das eingeworfene Grundstück mit Rechten belastet, die nach
nicht geschieht, ist die Herstellung der Zugänge und Wege der Ge⸗ meinde aufzuerlegen. ; ö Auf Antrag der Gemeinde unterbleibt die Auferlegung und es ist den betheiligten Eigenthümern lediglich Entschädigung in Geld zu gewähren, wenn die Herstellung unverhältnißmäßig hohe Kosten ver⸗ ursachen würde. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn ohne die Herstellung die Zugänglichkeit eines bebauten oder gewerblich benutzten Grundstücks, das im Besitze des Eigenthümers verbleibt beeinträchtigt werden würde. ; ;
. §19. ö . Die nach den S5 12, 14 bis 18 erforderlichen Aufwendungen liegen der Gemeinde ob. .
§ 20.
. Zur Erreichung des Zwecks des Umlegungsverfahrens kann die Kommission bestehende Grunddienstbarkeiten aufrecht erhalten oder verändern oder neue Grunddienstbarkeiten auferlegen. 4 Andere Rechte an Grundstücken, die nach 5 33 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 erlöschen würden, kann die Kommission vorbehaltlich etwaiger Ersatzansprüche (§z 16), auf das zugewie fene Grundstück übertragen, sofern sie auf diesem ohne erhebliche Beein⸗ trächtigung des Berechtigten ausgeübt werden können und mit den Zwecken des Umlegungsverfahrens nicht in Widerspruch stehen. So weit erforderlich, hat die Kommission auch die auf den Grund⸗ stücken haftenden oder mit Rücksicht auf den Grundbesitz zu ent⸗ richtenden öffentlichen Lasten anderweit zu vertheilen.
. S 21.
Die Kommission hat die Bestimmungen im Vertheilungsplane, namentlich über die Art der Grundstücksvertheilung (6 11), thunlichst im Einvernehmen mit den Betheiligten zu treffen und insbesondere auch auf. das Zustandekommen von Vereinbarungen hinzuwirken, durch welche die Gewährung von Geldentschädigungen möglichst eingeschränkt oder ö gemacht wird. . 45
Sie hat ferner darauf zu achten, daß sich das Verfahre ege die wirklichen Berechtigten richtet. ; ,
ö . . § 22.
; Die im 58.19 bezeichneten Aufwendungen sind auf Antrag des Magistrats abzüglich der nach 8 jz, §z(15 Abs. 4 aufzuerlegenden Zuschüsse und Vergütungen auf die Eigenthümer zu vertheilen (Um⸗ legungsbeitrag). Die Vertheilung, erfolgt nach Billigkeit, möglichst unter Berücksichtigung des dem einzelnen Eigenthümer aus der Um⸗ legung erwachsenden Vortheils oder, wenn die Anwendung dieses Ver⸗ theilungsmaßstabs nicht thunlich oder zweckmäßig erscheint, unter Berücksichtigung des Werthes, des Flächeninhalts oder der Frontlänge des zugewiesenen Grundstücks.
Dem Eigenthümer ist auf Antrag bis zum Verkauf oder zur Bebauung des Grundstücks gegen eine Verzinsung mit dreieinhalb vom Hundert Stundung zu gewähren.
Die nach § 14 zu entschädigenden Eigenthümer bleiben bei der
Vertheilung außer Betracht.
8 23. Die in 5 13, 8 15 Abs. 1, 3 18 Abs. 2, S 22 Abs. ] bezeichneten Anträge müssen spätestens als Einwendung gegen den Vertheilungs⸗ plan (§ 28) angebracht werden.
5§ 24.
Die Betheiligten sollen ihre Ansprüche, sobald sich diese übersehen lassen, möglichst schon vor der Kommission oder vor dem Bezirks⸗ ausschusse geltend machen. Wird dies unterlassen, fo kann die Kom—= mission oder der Bezirksausschuß den Betheiligten die durch die nach trägliche Geltendmachung entstehenden Kosten auferlegen. ⸗.
2 I en n * 2 eilungsplans.
4) Aufstellung und Festsetzung des Vert § 25. Unter Beobachtung der Vorschriften der 88 9 bis 22, 21 hat die
Der Zuschuß ist an die Gemeinde zu zahlen. Dem Eigenthümer ist jedoch auf Antrag bis zum Verkauf oder zur Bebauung des Grund stücks gegen eine Verzinsung mit dreieinhalb vom Hundert Stundung zu gewähren. . .
tung hin zu einem Uebereinkommen in technischer und finanzieller
R 820 R w TSIEerfFfel dor 4 ö 2 . vor 8 . 9 * 1 z * ' * n ö
Beziehung mit der Elberfelder Schwebebal n zu gelangen. Bei den Ausgaben es Direktionsbezirks Posen befürwortet 345 .
⸗ ere e nner, Se tee ft en Grgebnizd 233 ; Erledigten Einwendungen. 5 2 . = gefunden bat. Die Kohlensaure⸗Industrie ist ein Ergebniß der naturwissen⸗ Der Veschluß ist dem Magistrate, den Eigenthümer . Abg. von Knapp (ul) meint, daß die Städte durch die Schwebe⸗ Berichterftatter Abg. von Jagow den Antrag der Budget f 3 ö n. 3 ie F ig 150 000 S als erste
scaitlichen Forfchung des 13. Jahrhunderts. Erst kurz dor dessen Beginn jenigen Betheiligten (5 42 Abf. I, 3 bis ⸗ Nin ki sviat sei s en r diet ö 7 ,, i r n , , , . 28 5 — 2 *. igen Betheiligten (5 42 Abs. 1, 3 bis 5), welche an dem Verfahre bahn geschadigt seien, daß sie aber itzt mit diesem Groben Eisenbau,. 666 kia mi ö. Rate zur Cr. war durch r chemische Zusammensetzung dieses Gases er⸗ theil genommen kaben, zujustellen. ö der wie eine Riesentring line das Wuppert hal über panne sich ab weiterung des Babnhofs Lissa nicht zu bewilligen. r mittelt und ihm der Rame gegeben worden. Durch Michgel Faraday ; gefunden hätten. Der Minister möge jetzt dem Prejekt der Ver sei bemängelt worden 5 das jekt der ni gelegt wurde im dritten Jahrzehnt des Jahrhunderts Kohlensäuré zuerst längerung der Schwebebahn zum Anschluß an die Staatsbahn möglichst und ich mangel . . . verflussigt; doch nicht früher als von 1870 datiert die industrielle und entgegenkommen. 3. j 6 ĩ NMinisterial· Vtrettor broeder bittet un ewilligung der technische Verwerthung der flüssigen Kohlensäure, auf die zuerst im Im Falle des 3 Abf. 1 Nr zendat zur Zurũcknal * Abg. We verhulch ffr. Lon) tritt gleichfalls dat . n . . Sebruar genannten Jabres mit propbetischem Geist hingewiesen zu Antrags die Erklarung der n, m,, * . nenne ö obe rr nhl ich 2 WMerkindiunaga umi 8 js om 2 = 8 * 2 . 3 Mr . rer ö 3 C50 54 . ü 8 r * n 2 . . 3 2 rags di 2 ng de igen e ] zr als zwe vr ö Schwebebahn moglichst in Verbindung mit enbabhn gebracht 34. ff Lissa (. Vgg.] bedauert, daß das Nreiett nicht Haben, daz Perdienf des deutschen Phyfikers und Chemikers Karl der nach der bezeichneten Vorschrist bei der A a gen ** Det werde. Die NRosten, die etwa 100 Q eine Unterfübrung öffentlich ausgelegt worden sei, und wwricht ich Jur ie Streichung der Friedrich Mokr ist. Praktisch ausgebildet wurde die Herstellung flüssiger gekommenen n= r der Antragstellung in Betracht . r io Merloeamna des 2 1 wo bo * * . 12 1 . 2 2 22 8X ar Ie iIninen Unt 1 . und 40 O0 6 für Tie Verlegung des Bahnhofs denen , . ö ; * I BKRoblensã er Jahre; von da ab nahm die junge Industrie Die Kosten fallen den zurücknehmenden Antrags . betrügen, müsse der Staat übernehmen. Abg. von Wu empfie erung zt ab Entscheidend dafür war die erreichte e, , , , f e,. zurücknehmenden Antragstellern zur Last. . * Direkt ö H , n , . , . e werden in dem Falle des 5 3 Abs. 1 Nr. 2 von dem Magistrat Bei den Ausgaben der Eisenbahn-⸗Direktion 1s natürlich vorkommende heils künstlich aus endgültig festgesezzt und unterllegen der Einziehnn g * * Abg. Freiberr von Plette nberg⸗Mehrum ; alt oder Magnesit gewonnene Gas W komprimieren jwangẽ verfahren durch die ser . e inzi 19 Verwaltungs rund ver Uebe enger drin lberrignrt witd (33 3 Lis 3 länglichen Bahnhofsverhältnisse in Mulheim a. d. und die flässige Kohlensäure in auf. V0 Atm., Druck geprüften . enn, . ; sungserklärung übereignet wird (G68 31 bis 33). Zu dem Verhandlungstern um baldigen Umbau dez nhof . itigung de min Stablflaschen in den Handel zu bringen. Seitdem ist die zweiter Abschnitt ö 1 . . Die Ladung der Gemeinde, störungen durch die Herstel g von Unterführunge . e ; u Anwendung des Gases im flüssigen und sesten Zustande eine 4 22 . Für ein eingeworsenes Grundstück ist die vollständige Ent⸗ welche sich zur Theilnabm ö . F . ö ? ; ö g. von Jagow, ein etition um bauliche 75 zee 8 * 8 fo 8 76 D ö ⸗ . Pädin 88 j 3e wären: ; 12. w , . Abg Möller (nl. auf bin, daß de erkebr in Mül , 9 , . wee e, n= . uliche außerordentlich vielseitige geworden. Der Verfasser des 176 Druck⸗ Das Umlegungsverfe ; schadigung lediglich in Geld zu gewähren: haben, geschieht durch Zustellung * . — 11 1 1 . L — 82 1 111 * *** J 16 1 2 8 k 3 . —— * h 12 222 2 R . ( 5 ö. 23 6 9 ö ö ö 4 1 Dl sielnnt uge! seiten umfassenden Werkes de diese ganze beispiellese Ent 1) Einleitungsverfügung. Umlegungskommission Lauf Antrag des Magistratẽ wenn der Flächeninhalt des theiligten durch ortsübliche - ĩ Qnteresse 2 9 9* . on. und 9 * 1 3 ; s 4 widelung i : ĩ gegengebrachtem Interesse 82 — Grundstücks so gering ist, daß es nur durch ein zur Bebauung un⸗ sich zu melden und ihre * 1 . * . . wie mit der pe die in zwanzig Jahren Wenn das Vorhandensei . en, . geeignetes Grundstůck ersetzt werden könnte, und wenn in diesem Falle Ladungen erfolgen n rn, , r 3 u einer Weltindustrie ; so bescheidene Sonder nan i t m,, , , , dee. Voraussetzungen der der Zweck des Umlegungsverfahrens vereitelt oder wesentlich beein mungen der S8 23. 2 n . wm K *r . . 46 nmer industrie ausschließlich der z den ersten . festgestellt und über die Einwendungen endgültig beschlossen trächtigt werden würde; bleiben der Geladenen ohne l = ne n, eren, . ; 1 w. . * ⸗ (8 5), verf ig or Reg irrungs Präaside ö . * ö 24 5 s ö 29 . . * — 4 1 . CIladenen bon Anfangen zu berichten weiß, dem 28. Auganst 1879, als dem Geburts. — 1 , . 39 n des 2) auf Antrag des Eigenthümers, wenn der Flächeninhalt infolge plan, insbesondere über di . * 6e w 3 MHRamr 1 re kö giüllge n nd d ernenn . dessen Vur Ihr 1 2 . . o om ** ö. ö 2 ꝰ 3 . 216 . w 1 Uwe er neuen Industrie, da es Dr. ö aydt Sannover gelang, im . — 1 J . desse urchfuhrung eine der Umlegung 6 verringert werden würde, daß das zuzuweisende etwaiger Geldentschädigungen — Hafen einen 300 Zentner schweren Stein durch einen mit Der en baben alt Vorn 3 Grundstück zur Bebauung nicht mehr geeignet ist. beiträge, über die Auszabl j 85 fs, nefäüssten? s Ver on habe 15 Vorsitzender und als dessen Stell⸗ Diese Vorschriften finde . ; ö , alsbald verdamd fender Toblensäure gefüllten Ballen, zu vertreler je ein 1 . e e ü. 2 Deal denen 26. Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn das zuzu⸗ Geldentschädigungen inn von der Anwendung flusnger Kohlensãure zlicrer wenigstens de . lach *** tegierungs-⸗Prasidenten, Als Mit weisende Grundstück mit einem anderen Grundstück desselben Eigen beschlossen werden wi —* — 2 ö * 11 ö nig 8 28 ein Bar ( * sta diger ö 211 z 4 ö o 306 r* 2 44 3 , 1 ** ö . . . ö Abküblung der Seelen reparatur⸗ kiinnte re * 94 — aul ae verstandiger, ein zum Richteramte thümers zu einem bebauungsfähigen Grundstücke zusammengelegt In dem um solche vom Mantel J rstãndie ier . ein geprüfter Landmesser sowie ein Sach ⸗ werden kann. ö 72 * 16 r r . berstandiger Ur ie Bewerthun . Grundstücke eböre 7 z 9 * rie r ee ö . 1 e eschriebenes Feuilleten. Gleiches 1 er nmng (er rundstücke anzugehören. Für die Bemessung der Entschädigun ilt die Vorschrift des nun dieset Industrie in jm , . können nicht Mitglieder der Kommission sein. S 14 Mbs. 2. z gadicumg gilt die Vorschrift der er , . 4 Vor der Ernennung der Kor ssiondmitalseder ind der Maaistr ; e s ö *. ie dn, ,, nn n, wer ind der Magistrat 66 Die für das Grundstück zu gewährende Landzuweisung kann gegen ie Mitglieder haben A 1 *. 4 Gren a : ntschädigung ganz oder theilweise auch einem Eigenthümer oder r — abe or au er ; r Bb 6 . ? w m m ** 4 a ö 3 6 3 d ! ; ö Gel n, 2 1 Anspruch auf Erjatz der baaren Auslagen mehreren Eigenthümern zugetheilt werden, wenn derjenige, an welchen dazu einen; Gebühren nae Maßgabe der für Sachverständige in gericht die Zutheilung erfolgen soll, damit einverstanden ist. Die Ent heilungsplane chen Angelegenheiten bestebenden Vorschrifte J ö 1 3 e g. ell ande! Wie nt theilungsplane gelegenheiten bestehenden Vorschriften schädigung ist den Eigenthüme . ᷣ i mne g . , Die Kommission ist, unbeschadet der Bestin 827 Abs. 2 chädigung ist den Eigenthümern, an die die Zutheilung erfolgt, auf. thunlichst im Einvernehmen um sie dichter zu machen, zur Mineral wasserfabrikatien zum Feuerlõschen. bessn i n wan, . . der estimmung im 27 Abs. 2, zuerlegen und an die Gemeinde zu zahlen (Vergütungs. Bie Vor— jum Betriebe von KAoblensanre- Kraftmaschinen, endlich zur Beihilfe bei . 3 den mg ir liche Mitglieder zur Beschlußfassung ein schriften des 8 13 Abs. ? Satz ? und des z 14 Abs. 3 finden ent⸗ Die Kommission wichtigen Synthesen von Feab⸗ Duft ⸗ und Arjnel⸗ Stoffen. Es kee e fin e mm ende oder sein Stellrertreter und mindestens sprechende Anwendnng. insbefondere über! die von den Betbeiligten beantra 1 . 2 . besteben bereits 7 Flens are. Werke, davon a allein in Veutsch r 5 der ß ieder anwesend sind; sie beschließt nach Stimmen § 16. oder Irganzungen u beantragt der ? m, 9 0 6 1m 2 ö 1 * 144 ** eh deit: 89 C 5 o R 2 6 . ö * e n 8 1324 1 a * ö . ö J = 9allz! 1 1 der offentlichen Arbeiten . 1. land, die von der d, . flũssiger Kehlensäure von — — bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor . Betheiligten, deren Rechte am Grundstück erlöschen (8 33 Abs. 2 theilungsplan und di ü 33 Millionen Kilogramm im J. 1895 15 Millionen berstellten unz davon Jie Kommssion wird gerichtl ; . Satz 3 in Verbindung mit Abs. 1 Saß 3) oder durch Anordnung der richtigen und zu 315 ob kg im Wertke von ss oo n erportierten, mngerechnet die Vorsitenden . rd gerichtlich und außergerichtlich durch den Kommission verändert werden (5 20 Abs. 1, 2) sowie Miethern oder von Vereinbarungen 161 — — 1 * ; 557 Sor h en. Börm, Ter , . 6 * * = 26 ig tãblernen Flaschen, die bei 45 kg Brutto⸗ Gewicht 8 kg flussiger Kohlen- Tie . He Gommhlstfn sind zffenth n Pächtern, deren Rechte gemäß 833 Abs. 4 erlöschen, ist der Schaden, Aufhebung, Aufrechterhaltung oder Verän säure entbalten, und eine eigene Industrie hervorgerufen haben, Die und der Vertheil . 649 * sind öffentliche. Ihre Protokolle den sie durch die Umlegung erleiden, besonders zu ersetzen, soweit der haben, in den Vertheilungsplan aufi r Entwickelung der Roblensaänre⸗ Industrie, aug der sich auch für die K r , n , Ersatz nicht in den nach den Sz 12, 14, 15 gewährten Entschädi. Zwecke des miequngsver fahrens in Volksbygiene mannigf Gewinn erglebt, hat ihren Höhevunkt bei an e Ginleitung des Verfahrens (55 Abs. 3) und die Ernennung gungen einbegriffen ist. , Vollebvgiene mannigsacher Gewinn ergiebt, jten Höbepun der Kommsision sind in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt 1 36 917 An der Heschluß fa ssung mu ) bele zu machen. . . kö je eines der im § 7 Abs. 1 bezeichneten Im übrigen finden auf die Entschädigungen, soweit nicht durch
weitem noch nicht erreicht 2 ; gen. cadigun⸗ t d theil nehmen. J dieses Gesetz Bestimmung getroffen ist, die Vorschriften der S§ 7 bis
. § 8. 1 Seas en o, n ‚ runde Auf Ersuchen de — ch. * 11, 13 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom Nach erfolgter Bes Grundbũücher n . Hhennnhf 3 — 9 un I. Juni 184 (Gesetz Samms. S 2Yl) mit der J raßggtbe ent tbeilungsplan nebst Kar e gende! ücke einzutragen, daß das Um sprechende Anwendung, daß die Gemeinde ernehme Die V .; U 12 am, me, w,. . —ͤ e e ; ung, daß einde als Unternehmer gilt. Die Vorschrift des . legu Creta been ein fleet ist (Umlegungebermerèh). 818 751 f * ag ĩ . 221 Bon 1 ) e. . . z 7 1* 356 1 ; e ; rechende Anwendung verse! * Inhalt der Grundbücher sell sich die Kommission zu Bowelt die geplanten Straßen und Plätze bis zum Tage der Belanntimachung erlässige Kenntniß verschaffen; erforderlichenfalls hat sie ee e , 1 vi 6 jum Tage der Belanntmachung der zwecke bei dem Grundbuchamt die ui n ; ö blu zu diesem Umlegung nicht bergestellt werden und die Grundstücke nach diesem bezeichnen ist, bei w ꝛ uche e die Ertheilung von Abschriften zu be zeitvunkie zu ib Hzenununn Zugänge oder Wege erforde * antragen. j . * * x n ⸗ . 87 e zu ihrer Benutzung zugange oder Wege erfordern können plan anzubringen — —— 8 60 Abschriften ertheilt werden, sind nin vorbandene öffentliche Wege, die zur Einziehung oder Verlegung be⸗ Der Gemeinde ** 77 . erk 9 1 1 * = n 111 1 erechnen. stimmt sind, einstweilen noch aufrecht erhalten werden. Soweit dies des Vertbeilungsplans
Kommission einen Vertheilungsplan nebst Karte aufzustellen.
Aus dieser Aufstellung muß der alte Besitzstand und die Neu⸗ vertheilung hervorgehen. Dabel sind die einzelnen Grundstücke nach ihrer Größe und ihren Eigenthümern, die einzuziehenden und zu ver⸗ legenden öffentlichen Wege und die nach § 18 her ülenden Zugänge
2 Vyrvor ie 8 1.
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Soweit der Werth der auf Grund der S5 10 bis 12 erfolgten Zuweisungen abzüglich der auferlegten Umlegungsbeiträge (8 22) etwa hinter dem Werthe des eingeworfenen Grundstücks zurückbleiben sollte haben die Eigenthümer Anspruch auf weitere Entschädigung in Geld. Eine Wertherhöhung, die das eingeworfene Grundstück mit Rück sicht auf die in Aussicht stehende oder eingeleitete Umlegung erfährt bleibt hierbei außer Betracht. — Das zugewiesene Grundstück wird nach dem Werthe geschätzt, den es nach der Umlegung in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem es auf mit den Betheiligten zu verha
3. Die Zurücknahme des Antrags (8 )
und Wege, die nach § 20 Abs. 1, 2 zu treffenden Anord en und die nach den F§ 10 bis 12, 14 bis 19 in Aussicht zu nehmenden Ent⸗ schädigungen sowie die nach 5 13, F 15 Abs. 12 aufzu⸗ erlegenden Zuschüsse, Vergütungen und Umlegungebe ge aufzuführen. Auch muß in den Fällen des 8 11 Abs. 2 ersichtlich welcher Weise der Vorschrift genügt ist. t
66 0 es A (G 3) ist nur bis zur Beschluß fassung des Bezirks⸗Ausschusses (æ 5 Abs. 1) zulaässig. . =
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Ueber Vertheilungsplan
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n an die Budgetkommission zurüczuverweisen. Möglichkeit, das thei ; menen ; ffrütein
rung wird an die Kommission zur: ; Keks oder Kalkstein
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l ei. ich ausdrũcklich einmal den Wünschen der nach besseren Babnhofe verbãltniñfer nätgetbeilte Ergebniß aus den Verhandlungen, die zu entsprechen und jweitens auch den Wänschen, wenigsteng dem se s ͤ auch nur die drei größeren Theil derselben, zu entsprechen, die auf eine Gatlastung der Haurtrunkte erwahnt. as Reichs ⸗Eisenb⸗ mt seinerseits Ver⸗ übrigen Verkehrswege abzielen. Wenn der Hert Abg. Möller sich an lassung nim 3 l über die gesammten Verbandlungen Ort und Stelle, unter Zuziehung der städtischen Vertreter, informiert en, weiß i bat, hat er bei dieser Gelegenbeit auch die Ueberzeugung gewonnen, ich babe in d Verbandlungen d Budget⸗ daß dort auch ganz außerordentliche Schwierigke iten vorliegen. kemmissien alle Jahre ziemlich ans fũbrlich Auskunft gegeben uber die Namentlich die Beseitigung der Eyvingboferstraße stõößt auf ganz außer⸗ Verbesserungen, die im Bereich des Betriebes, insbesondere des Si gnal⸗ ordentliche Schwierigkeiten. Nun bat die Stadt bauptsächlich das wesens, äber Dberbau und Ronstraktion von Lokemotiven und Wagen Interesse, diese Niveauübergänge ihrerseits auch zu benutzen für die ̃ md Abfertigungedienst seitens der Gisenbahnverwaltung elektrischen Straßenbahnen. Bei der Dichtigkeit des Verlebrs baben aerlant worden sind. Dieser allgemeine Antrag, wie wir das nicht zugesteben können, und das ist mit ein Hauptgrund,
meine Grachtens uberhaupt garnicht aut warum die Stadt die Beseitigung der Niveauübergänge wänscht. Ich garnicht, wie ich denselben mu dersteben
2) Umlegung svermerk.