1901 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

en,

35

Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Kestellung an;

für Gerlin außer den Nost-Anstalten auch die Ezpedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 3.

Aer Bezugspreis betrãgt vierteljährlich 4 ½ 50 5.

*

Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

M 52.

Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Mittheilung der Beschlüsse der Kaiserlichen Bezirksgerichte zu Pongpe und Windhoek, betreffend die Eintragungen in das k für den Bezirk der Ostkarollnen bezw. den

ezirk Windhoek.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung der normalspurigen K Mörlenbach Wahlen für den Gesammt—⸗ verkehr.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. .

Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Erwerb und Betrieb der ee. von Hansdorf nach Priebus durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft.

Bekanntmachung, betreffend die Meldung zur nächsten Forst— Referendarienprüfung.

Verzeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche im Sommer⸗Semester 1901 an der Königlichen Thier⸗ ärztlichen Hochschule zu Berlin gehalten werden.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath Rötger zu Essen a. d. Ruhr, dem Amts⸗ gerichtsrath Zborowski zu Posen, dem Gymnasial⸗Ober⸗ lehrer, Professor Dr. Noß zu Jauer und dem Verwalter der Krupp schen Besitzungen Karl Bernsau zu Hügel im Land⸗ kreise Essen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaffe, dem Ober⸗Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern Heinrich Ersfeld und dem ausmeister Theodor Herms zu Huͤgel im Landkreise Essen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Zimmerpolier Ferdinand Bittner, dem Maurer⸗ olier Ferdinand Preschel, beide zu Berlin, dem Dach⸗ eckermeister Franz van Dawen zu Altendorf im Landkreise Essen, dem Immermeister Heinrich Köster zu Essen a. d. Ruhr, dem Stallmeister Louis Albrecht zu Hügel im Land—⸗ kreise Essen, dem Eisenbahn⸗Lokomotivführer a. D. Wilhelm de Grgat zu Meiderich im Kreise Ruhrort, den Eisen— bahn-Weichenstellern a. D. Franz Müntefering zu Broich bei Sweldorf, bisher zu Dahlhausen im Kreise wude, Kürten zu Hattingen, dem Eisenbahn— Bremser a. D. August Zwirner zu Gleiwitz, den Vahn— wärtern a. T Paul Mittler zu Alt⸗Kuttendorf im Kreise Neustadt O⸗Schl. und Alexander Olbrich zu Laband im Kreise Gleiwitz, dem Maschinenwärter Stanislaus Rabus u Jakobgrube im Kreise Kattowitz, dem Gärtner und Guts . Kufahl zu Pätschow im Kreise Mreifswald und dem rüheren Kämmerer Ferdinand Schneider zu Georgens— walde im Kreise Fischhausen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Gärtner⸗Kleven Albert Krug zu Sanssouci bei 1 bisher in Hannover, die Rettungs⸗-Medaille am ande zu verleihen.

Deuntsches Reich.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Ponape vom 1. Dezember 1909 ist bestimmt worden, daß die Ein— tragungen in das Handelsregister des Bezirks der Ostkarolinen für das Jahr 1951 durch den „Deutschen Reichs -Anzeiger“ und das „Deutsche Kolonialblatt“ bekannt gemacht werden.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Wind— 7 vom 6. Dejember 19990 ist bestimmt worden, daß die intragungen in das Handelgregister für den Be⸗ zirk Windhoek im Jahre 1901 im, Deuischen Reichs⸗Anzeiger“, im „Deutschen Kolonialblatt“ und im „Windhoeler Anzeiger“ bekannt gemacht werden.

Bekanntmachung.

Am 1. März d. J. wird im Bezirk der Königlich reußischen und Großherzoglich hessischen Eisenbahn⸗Direktion ainz die 15,91 km lange, normalspurige Nebenbahnstrecke Mörlenbach Wahlen mit den Statsonen Weiher i. Hessen, Kreidach, Waldmichelbach, Unter⸗Waldmichelbach, Aschbach i. . Affolterbach und Wahlen für den Gesammtverkehr eröffnet. Berlin, den 28. Februar 1991. Der Präsident des Reichs- Eisenbahnamts. Schulz.

.

*

. er / 1 —— * Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Gzpedition

des Arutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreußischen Stants-Anzeigers 1 Berlin 8W., Wilhelmstrase Nr. 32. *

Berlin, Freitag, den 1. März, Abends.

1901.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberverwaltungsgerichtsrath Dr. von Strauß und Torney zum Senats⸗Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts zu ernennen, sowie

den Rechnungsräthen bei dem Oberverwaltungsgericht Widdecke und Fiedler den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und

dem expedierenden Sekretär und Registrator bei dieser Behörde Starkowski den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. .

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

zu genehmigen, daß der Oberlandesgerichtsrath Kreich in Posen als Kammergerichtsrath an das Kammergericht ver— setzt werde, ferner

den Landgerichtsrath Dr. Felix Meyer in Berlin zum Kammergerichtsrath,

den Amtsgerichtsrath Recke in Stralsund zum Staats— anwaltschaftsrath bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Breslau,

den Gerichts⸗-Assessor Meyer in Königsberg i. Pr. zum Amtsrichter in Wartenburg,

den Gerichts-Assesor von der Groeben in Königsberg i. Pr. zum Amtsrichter in Allenburg,

den e,, , . Dr. Albrecht in Franzburg zum Amtsrichter in Franzburg,

den Gerichts⸗Assessor Frohmuth in Kempen in Posen zum Amtsrichter in Znin,

den Gerichts⸗-Assessor Boettcher in Krotoschin zum Amts— richter in Kempen i. Pos.,

den Gerichts⸗-Assessor Kinderling in Kalkberge⸗Rüders⸗ dorf zum AWmtorich e in Birnbaum,

den Gerichts-Assessor Goebel in Zabrze zum Amtsrichter in Myslowitz,

den Gerichts-Assessor Rübsam in Netra zum Amtsrichter in Netra,

den Gerichts⸗Assesor Or. von Kempis in Köln zum Amtsrichter in Opladen,

den Gerichts⸗-Assessor Dr. jur. Fuchs aus Landsberg a. W. zum Staatsanwalt in Strasburg W.⸗Pr.,

die Gerichts⸗Assessoren Dr. Cornel und Langen in Berlin zu Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Lin Berlin,

den Gerichts⸗Assesor Westermann in Nordhausen zum Staatsanwalt in Nordhausen,

den Gerichts-Asessor Engelbert in Bochum zum Staatsanwalt in Bochum,

den Gerichts⸗-Assessor Claaßen in Allenstein zum Staatsanwalt in Dortmund und

den Gerichts⸗-Assessor Alberts in Elberfeld zum Staats⸗ anwalt in Elberfeld zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrath Heinrich Laurenz zu Ochtrup den Chargkter als Geheimer Kommerzienrath und . dem Fabrikbesitzer Oskar Hoffmann zu Altwasser den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.

Konzession s ⸗Urkunde, betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Hansdorf nach Priebus durch die Lausitzer Eisenbahn—⸗ gese Ilschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Lausitzer Eisenbahngesellschaft darauf angetragen hat, ihr die Konzession zur Ausdehnunkf ihren Unternehmens auf den Bau und Betrieb der durch die Konzessions⸗Urkunde vom 14. Januar 1894 für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr konzessionierten, zur Zeit von der Lokalbahn ⸗Altiengesellschaft in Munchen betriebenen und don der Lausitzer Eisenbahngesellschaft zu erwerbenden Eisenbahn von Hans⸗ dorf nach Priebus zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Veschrankung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen und mit der Wirkung hierdurch ertheilen, daß die Kon⸗ zessions - Urkunde vom 14. Januar 1894 mit der Betriebsübernahme der Bahn durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft erlischt.

?

Die für den Betrag von 1479 000 M (Anlagekapital), dessen Beschaffung im Wege der Anleihe erfolgen soll, zu erwerbende Bahnstrecke bildet einen wesentlichen Bestandtheil des Gesammtunternehmens der Lausitzer Eisenbahngesellschaft und ist einheitlich mit den bereits bestehenden Nebeneisenbahnen der Gesellschaft zu betreiben. Die für letztere geltenden

esellschaftsvertraglichen und konzessionsmäßigen Bestimmungen, ins⸗

y die in der Konzessiong Urkunde vom 29. April 1896, betreffend den Bau und Betrieb von vollspurigen Nebeneisenbahnen von Muskau über Teuplitz nach Sommerfeld und von Rauscha nach Freiwaldau durch die Lausitzer Eisenbahn 4 aft, enthaltenen Bedingungen sollen auf die vorbezeichnete Eisenbahn gleichmäßig Anwendung finden, inso⸗ weit sie nicht durch diese Urkunde abgeändert werden.

. Der Artikel WII der Konzessions⸗Urkunde vom 29. April 1896

erhält folgende Fassung:

Für den Bau und Betrieb der Bahnen sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 18927 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 764) mit den Aenderungen vom 24. Mär; 1897 Reichs⸗Gesetzbl. S. 166) und vom 23. Mai 1898 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 355) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. F 55 der Bahnordnung) maßgebend. Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.

. Der nach Artikel X, 3 der Konzessions-Urkunde vom 29. April

1896 zu bildende Erneuerungs⸗ und der ebenda vorgeschriebene Spezial⸗Reservefonds für die beiden bisher zu dem Lausitzer Eisen⸗ bahnunternehmen gehörenden Bahnen Muskau Teuplitz-Sommer⸗ feld und Rauscha— Freiwaldau sind von den glelchen Fonds der Bahn Hansdorf —Priebus, auf deren Bildung, Verwaltung und Anlage die erwähnte Konzessionsbestimmung sinngemäße Anwendung findet, getrennt zu halten. Erreicht der Spezial⸗Reservefonds der Hansdorf⸗Priebuser Bahn die Summe von 20 000 (t, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresruͤcklage wieder vermindert ist.

. Die Bestimmung unter a des Artikels X derselben Konzessions⸗

Urkunde wird dahin erweitert, daß fortan für jede der drei das * 2 e n. s Sa Lausitzer Eisenbahnunternehmen bildenden Bahnen besondere Rechnung

zu führen ist.

. Artikel XI Absatz 2 derselben Konzessions⸗-Urkunde wird durch

folgende Bestimmung ersetzt:

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat die Gesellschaft einerseits für die Beam ten des Unternehmens und zwar unter ihrer Heranziehung zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, die für die Staatseisenbahnbeamten bis zum Erlaß des Ge⸗ setzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten u. s. w., vom 27. März 1872 maßgebend gewesen ist anderer⸗ seits für die Arbeiter nach den jetzt und kuͤnftig für die Staats eisenbahnen bestehenden Grundsätzen Pensions- Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu diesen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

V Der Artikel XVI derselben Konzessions⸗Urkunde erhält folgenden

Zusatz:

Auch ist der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten gehalten, die Bahn von Hansdorf nach Priebus unter selbständiger Einführung in die Anschlußbahnhöfe dahin aus⸗ zubauen, daß in beiden Richtungen halbe Militärzüge mit schweren Lokomotiven in einstündiger Aufeinanderfolge überführt werden können, falls die Bahn einen zweiten Anschluß an das Eisenbahn⸗ netz finden sollte.

VII. Diese Urkunde ist in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872

(Gesetz Sammlung S. 357) zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Homburg v. d. O., den 11. Februar 1901. (L. S.) Wilhelm R. Graf von Bülow. von Miguel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld.

* 2

von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt.

Freiherr von Rheinbaben.

Staats⸗Ministerium. Bei der General⸗Ordenskommission ist der Geheime

Kanzlei⸗Sekretär Knaust zum Geheimen Registrator und der bisherige Kanzlei⸗-Diätar Grell zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium. Der Regierungsrath Altwasser zu Stettin ist in die

Stelle eines Vorstandes beim Stempel- und Erbschaftssteuer⸗ amt zu Berlin versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Bekanntmachung. Die Herren Forstbeflissenen, welche die Forst⸗Referen⸗

darienprüfung im beverstehenden Frühjahr abzulegen be⸗ absichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung dazu bis

spätestens zum 16. März d. J. hierher einzureichen.

Berlin, den 23. Februar 1901. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 3 Donner.

Der Charakter als Hegemeister ist verliehen worden den

Förstern

Louis König zu Lamboybrück, Oberförsterei Wolfgang,

Regierungsbezirk Cassel, und

Adolf Hähnel zu Forsthaus Stefanswalde, Oberförsterei

Stefanswalde, Regierungsbezirk Bromberg.

.