1901 / 57 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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34 000 Empfängern in den Genuß des Ehrensoldes von 120 S jährlich treten können. Analog soll der Kapital⸗ zuschuß von 16329 689 6 auf 17 449 689 6 erhöht werden. Weiter schlägt die Kommission folgende Resolution vor:

Den Herrn Reichskanzler zu erfuchen, darauf hinzuwirken, daß künftighin die für die Veteranenversorgung benöthigten Mittel nicht in den Etat für den Invalidenfonds aufgenommen, sondern in einem besonderen Titel des Reichshaushalts-Etats aufgeführt werden.

Die zu - diesem Etat eingegangenen Petitionen, soweit sie sich auf Gewährung unentgeltlicher ärztlicher Atteste beziehen, sollen dem Reichskanzler behufs Erlangung dieser Atteste zur Erwägung überwiesen werden.

Den Antrag des Abg. Nißler (d. kons.), wonach gesetzlich die Beihilfe von 120 S6 denjenigen Kriegstheilnehmern ge⸗ währt werden soll, deren Erwerbsfähigkeit dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist, soweit sie unterstützungsbedürftig sind und auf die Unterstützung Anspruch erheben, hat die Kommission abgelehnt, dagegen folgende Resolution vor— geschlagen:

Den Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge tragen zu wollen daß die Auszahlung der den Kriegsveteranen nach Maßgabe de Gesetzes von 13985 gebührenden Beihilfen womöglich vom Tage de Anerkennung ihrer Berechtigung erfolge.

Der Antrag Nißler soll dem Reichskanzler zur Anstellung weiterer Erhebungen überwiesen werden.

Abg. Nißler erklärt, er sei ganz überrascht und sehr wenig er⸗ aut von dem Schicksal seines Antrages in der Kommission. In der rsten Lesung habe er im ganzen Hause von der äußersten Rechten bis

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äußersten Linken sympathische Aufnahme erfahren; jetzt sei von n fast nichts mehr übrig geblieben. Das Volk verstehe bei dem igen Milliarden Etat, bei den kolossalen Ausgaben für China nicht,

für diese alten, chrenwerthen Veteranen nicht diese kleinen Gaben übrig bleiben follen. Bei jeder Gelegenheit würde er diese gerechte Forderung wieder erheben.

Abg. Graf von Roon (d. kons): Wir stehen der Tendenz des Antrags ganz ebenso freundlich gegenüber wie der Antragsteller selbst. Aber der finanzielle Effekt des Antrags ist ein derartiger, daß ihm zur Zeit nicht entsprochen werden kann. Es würde sich unter Umständen um 30 bis 40 Millionen Mehrausgabe handeln, und der schon jetz zum Invalidenfonds erforderliche Kapi alzuschuỹ e

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ß würde sich verdoppeln. Deshalb hat auf den Antrag nicht eingegangen werden können.

Abg. Werner (Reformp.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Nißler an. Eine ganze Anzahl hilfsbedürftiger Leute sei in Preußen direkt auf die Inanspruchnahme der Armenpflege angewies weil in Preußen der Begriff der dauernden Erwerbsunfähigkeit g perschied'n von den Verwaltungsbehörden ausgelegt werde. Di unwürdigen Zustande müsse ein Ende gemacht werden.

Abg' Speck (Zentr): Die von mir in der ersten Lesung geäußerten finanziellen Bedenken sind in der Kommission nach allen Richtungen bestätigt worden. Die Regierung konnte auch nicht ein⸗ mal annähernd angeben, wieviel Kriegstheilnehmer im Sinne des Antrages Rißler zu berücksichtigen sein würden. Weiter kam für uns in Betracht, daß der Etat für 1902 nach den Erklärungen des Schatz⸗ sekretärs um 50 bis 70 Millionen Mark Mehrforderungen an uns stellen wird als der für 1901. Daß die neue Formulierung zu ungezählten Reklamationen führen würde, sei nur nebenbei erwähnt. Es bliebe als einziger Ausweg übrig, sich auf die von der Kommission vor⸗ geschlagene Resolution zurückzuziehen.

Staatssekretär des Reichs⸗Sch Thielmann:

Meine Herren, ich möchte m dem Herrn Vorredner, wie es scheint,

Ich habe in der Budget-Kommission nicht gesagt, der künftige Etat würde Mehrausgaben im Betrage von 50 bis 70 Millionen auf⸗

Iirthum richtig stellen, der

Versehen unterlaufen

weisen, sondern ich habe gesagt, er würde sich um 50 bis 70 Millionen ungünstiger gestalten als der vorliegende. Das beruht darauf, daß vorliegenden Etat enthaltenen 32 Millionen Ueberschüsse im 1902 fehlen werden; ferner darauf, daß die Ein gegenwärtig zum theil keine steigende Tendenz mehr haben, und darauf, daß allerdings auf verschiedenen Ge⸗ bieten auf dem Gebiete der Schuldenzinsen, auf dem Gebiete der sozialpolitischen Fürsorge, erhebliche Mehrausgaben zu erwarten sind. Aber ich wiederhole hin keine Un⸗ ruhe erregt wird, daß die 50 eßlich

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Prenßischer Landtag.

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a. M. hat bis 1872 überhaupt kein Abiturienten Examen bestanden. Man, ift dabei gut gefahren, daß, das Lehrer Kollegium allzin be⸗ urtheilte, ob die jungen Leute die Reife hätten. Das Lehrer⸗ Kollegium ist dazu viel besser im stande als der Schulrath, der sieben Stunden lang prüft. Ich will. zwar nicht für die Abschaffung des Abiturienten -Eramens eintreten, aber ich bitte, den Vorschlag zu erwägen, der dahin gemacht worden sst, im letzten Semester eine Abiturienten⸗Klasse zu bilden, in der das Hauptgewicht auf die Anfertigung größerer Arbeiten gelegt wird. Die Arbeiten unter Klausur zeigen noch nicht die geistige Be= werthung eines Schülers, wie sie sich außerhalb der Klausur bethätigt. Der Kopf des Abiturienten ist mit vielem krausen Zeug vollgestopft, das er nach dem Examen schnell wieder vergißt. Bei Durchführung der neuen Schulreform werden meine Vorschlaͤge erst recht an Be⸗ deutung gewinnen. Es muß auch Raum bleiben zur körperlichen Entwicklung der Schüler. Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Ich werde die Ehre haben, bei Kapitel 120 Ihnen eine eingehende Darlegung des bisherigen Ganges der Schulreform und der im Anschluß an dieselbe diesseits in Aussicht genommenen Maßnahmen zu geben. Einstweilen beschränke ich mich gegenüber dem Herrn Vorredner auf die Erklärung, daß die von ihm gegebene An— regung hinsichtlich der anderweiten Gestaltung der Abgangsprüfung an den höheren Unterrichtsanstalten bereits seit längerer Zeit einen Gegenstand eingehender Erörterungen in der Unterrichtsverwaltung bildet und daß die von ihm betonten Gesichtspunkte dabei volle Be— achtung finden werden. Abg. Dr. Glattfelter (Zentr. erkennt an, daß beim Abiturienten⸗ Examen große Mängel beständen, bezweifelt aber, ob der Vorschlag Vorredners die richtige Verbesserung bringe. Indessen sei die rklärung des Ministers, daß eine Aenderung erwogen werde, sehr freulich. Der Redner regt ferner die Unterstellung der Rektorats— chulen unter die Provinzial⸗-Schulkollegien an. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Auch die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage der Unterstellung der sogenannten Rektoratsschulen unter die Provinzial-Schulkollegien bildet aus Anlaß der schwebenden Erörte— rungen über die weitere Ausgestaltung der Schulreform den Gegen— stand derjenigen Erwägungen, mit denen sich die Unterrichtsverwaltung zu beschäftigen hat. Meine Herren, Sie können an die Unterrichts⸗ verwaltung unmöglich den Anspruch stellen, daß binnen weniger Monate, nachdem ein so wichtiges Reformwerk begonnen ist, schon alle Einzelheiten zum Abschluß gelangt sind. Es sind Fragen vor ganz außerordentlicher Tragweite dabei, die die wesentlichsten Grund⸗ lagen unseres gesammten höheren Unterrichtswesens berühren, und da ist es, glaube ich, eine Forderung der Billigkeit, wenn ich die Herren te, doch zu berücksichtigen, daß es außerhalb der Möglichkeit liegt, iese Fragen von so grundlegender Bedeutung in so kurzer Zeit Je gründlicher die Sache erwogen wird, desto mehr ist dafür gegeben, daß das Reformwerk zu einem gedeihlichen

bschluß gelangt.

Abg. von Knapp (n.): Die neunklassigen höheren schulen müssen dem Provinzial-Schulkollegium unterstellt wer das wäre der erste Schritt, sie wirklich zu höheren Schulen gestalten. Die durch das Provinzial⸗Schul⸗ kolleginm würde eine intensivere sein, auch würde dadurch dem drückenden Mangel an akademischen Lehrkräften abgeholfen. Zur generellen Burchführung der Sache ist die Anstellung eines weiteren Provinzial⸗Schulraths erforderlich. Auch das kollegiale Ver⸗ hältniß der Provinzial⸗Schulräthe läßt noch immer zu wünschen übrig. Diese Beamten, der Elite der Schuldirektoren entnommen, müssen oft selbst in technischen Fragen unter dem Vorsitz eines Juristen, oft eines jungen Assessors tagen. In mehreren Fallen ist ja jetzt ein Schul mann zum Vorsitz berufen worden; möge der Minister damit fort⸗

die Philologen zu ihrem Rechte kommen. Althoff: Die Reform der höheren allgemeinen Schulreform in die Wege Beschwerde wird auf der bisber ist, ob Philol Tüchtigsten werden rsit ;

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Berichterstatters Abg. Winckler (kons.) wird das Kapitel bewilligt.

Bei dem Kapitel der Universitäten berichtet der Bericht⸗ erstatter Abg. Winckler über die Neueinstellung von Ordi— nariaten und Extraordinariaten

ger (fr. Volksp. : Früher war bei icher Professor. Es werden j

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Abg. Dr. Böt tinger (ul) bittet um Errichtung von Lehrstühlen für anorganische Chemie.

Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff rwidert, daß die Unterrichtz verwaltung auf diesem Gebiete auf dem besten Wege sei und der Chemi⸗ mit demfelben Wohlwollen gegenüberstehe wie der Vorredner. ;

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Anregungen des Abg. Saenge sind dankenswerth; aber er hat die Stellung der Prosessoren doch ul ganz richtig dargelegt, und ich muß sagen, daß der Regierungz kommiffar mit feinen Ausführungen Recht hatte. Aber ein solches Verhältniß der Professoren ist im Ganzen doch betrübend, wenn s solche Reverse unterschreiben müssen. Der Redner widerspricht ferner den Ausführungen des Abg. von Wangenheim; in der National. ökonomie kämen alle politifchen Richtungen zur Geltung, mit Aus. nahme der sozialdemokratischen. ! Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr, Elster: Die sogenannten Reverfe bedeuten weiter nichts als eine Bescheinigung, daß der Professor weiß, daß ihm aus seiner Ernennung keine etatsmäßigen Anspruüch⸗ zustehen. ;

Abg. Saenger: Es handelt sich nicht um Herren, welche schon irgendwoè ein Amt bekleiden und zu außerordentlichen Professoten ernannt werden, um an der Universität lesen zu können, sondern un die Ernennung von Privatdozenten zu außerordertlichen Professorey ohne daß ein Anspruch auf etatsmäßiges Gehalt gegeben wird, n ein solcher Fall in Berlin vorgekommen ist, wo ein zum außerorden lichen Professor ernannter Privatdozent 11 Jahre lang keine etatz mäßigen Ansprüche erheben konnte.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. El ster: In diesem Fal handelt es fich um einen hochverdienten Privatdozenten, der zum außer. ordentlichen Professor ernannt wurde, ohne daß ein Bedürfniß danaht bestand, ein etatsmäßiges Extraordinariat zu errichten.

Abg. Saenger hätte die Unterrichtsperwaltung in diesem Falle für verpflichtet gehalten, ein Extraordinariat zu errichten. .

Geheimer Sber⸗-Regierungsrath Dr. El ster bemerkt, daß solche Anträge zu Hunderten an die Verwaltung gestellt würden, aber nicht immer berücksichtigt werden könnten.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum spricht seine Zustimmunz zur Haltung der Regierung in dieser Sache aus. ,

Abg. Pohl (fr. Vgg. widerspricht den Ausführungen des Abg von Wangenheim; die ÄUgrarier könnten nicht verlangen, daß ihre Ideen auf die Universitäten übertragen werden. Er bemängelt ferner die Forderung im Extraordinarium zum Ankauf eines Versuchsfeldet für das landwirthschaftliche Institut in Königsberg. Das landwirth— schaftliche Unterrichtswesen müsse dem Landwirthschafts⸗Ministerium unterftellt bleiben; denn dazu gehörten auch die landwirthschaftlichen Winterschulen, die Ausbildung von Wanderlehrern und die Fort— bildungsschulen. Die weiteren Ausführungen des Redners bleiben unverständlich.

Abg. Dr. Krause (nl) wünscht die Errichtung einer Klinik für Ohren-, Hals- und Nervenkrankheiten an der Universität Königsbem Diese Unidersität stehe in mancher Beziehung hinter den anderen niverfitäten zurück, die Regierung möge deshalb ihre besondere Awf— merksamkeit der Universität Königsberg schenken. Die hochherziz Stiftung der Palüstra Albertina habe jetzt mit Schwierigkeiten kämpfen; der Staat möge daher für die Unterhaltung dieses Insttut Mittel in den Etat einstellen. Das Institut erweise sich in Pda Richtung für die Studenten segensreich. Turnen, Baden, Fechtn würden eifrig geübt, das Institut sei der Versammlungsort der Korporationen re. linister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

der Herr Vorredner ausgeführt hat, findet im allgemeinen meine 3Zustimmung. Grundsätzlich bin ich mit ihm darin einverstanden daß die Universität Königsberg und überhaupt unsere Universitäten im Osten einer besonderen Pflege und Aufmerksamkeit be dürfen. Auch die von dem Herrn Vorredner betonten Einzel heite sind mir durchweg sympathisch. Insbesondere gilt das vo den Stipendien, durch welche einzelne befähigte Königsberge Studenten die Mittel erhalten sollen, noch andere Universitãter namentlich solche im Westen, zu besuchen. Ich werde mich ger bemühen, den bezüglichen Anregungen auch einen praktischen Ausdruc zu geben und die von dem Herrn Abgeordneten ausgesprochenen Wünsche, die ich auf diesem Gebiete durchaus theile, in die von ihm erhoffte That zu übersetzen.

Was insbesondere die Palaestra Albertina anbetrifft, so sind die Vorzüge und die Bedeutung dieser Einrichtungen von ihm in einer Weise geschildert worden, die durchaus meine Zustimmung findet. Mein persönliches Interesse zur Sache habe ich bereits dadurch be thätigt, daß ich Mitglied des Vereins der Palaestra Albertina bin. Ich werde die Fortentwickelung gerade dieses außerordentlich wichtigen Instituts mit lebhafter Theilnahme verfolgen und, soweit mir etats mäßige Mittel zur Verfügung stehen, auch gern unterstützen.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.) tritt für die vom Abg. Pol

e Verfuchswirthschaft der ostpreußischen Landwirt hschafts kamm

Die Versuchswirthschaft mit dem dazu gehörigen Versuchẽn⸗

den Interessen der Landwirthschaft dienen.

Vöe⸗Präsident Dr. Krause weist darauf hin, do ß später

betreffenden Titel des Etats noch besonders verhandelt wer

s bier weitere Erörterungen unterbleiben könnten. ö

Abg. Freiherr von Wangenheim tritt nochmals für seine fassung ein, daß an unseren Hochschulen die Landwirth) chaft ma genug gewürdigt werde, und daß in diesem Punkt „Abhilfe boten sei.

Nachdem noch die Abgg. Pohl und von San den (u einige Bemerkungen gemacht haben, wird die Disku ssion schlossen.

Beim der Universität Breslau bringt

Berichterst⸗ g. Winckler den im vorigen Jahre im

Derrenhause im Reichstage erört erten i6zer in Breslau zur Sprache, welcher wege en der. schaftlichen Zwecken vorgenommenen gefährli chen E

im Disziplinarverfahren mit einer Geldst rafe

bestraft worden sei. Der Fall stehe nach e iner Ministers leider nicht vereinzelt da und habe d zesem Anordnung Veranlassung gegeben: zorsteher i

medizinische E ingriffe mmunisierungszwe⸗ rechtliche und sitt. liche mständen ausgeschloss ie noch minderjah. iftsfähig ist, 2) Zustimmung zu dem Eingriff utige ieser Erklärung nicht ein Velebrung über die aus dem Eingriffe möglicherweise zenden nachtbeiligen Folgen vorausgegangen ist. II. Zugleich bestimme ich, daß 1 Eingriffe dieser Art em Vorsteher selbst oder mit besonderer Ermächtigung d orgenommen werden dürfen, ?) bei jedem derartigen Eing? rfüllung der Voraussetzungen zu 1 Nr. 1—3 und !! Nr.

näberen Umstände des Falles auf dem Krankenblatte zu

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raussetzungen

Die bestebenden Bestimmungen über medizinis und Iminunisierungs zwecke ner n durch diese * lußerdem medizinische werde. n zebilligt wo

ur auf derartige ommission sei das Vorgehen des Ministers

.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Polikliniken und sonstig⸗

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Arnßzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) empfiehlt die Vornahme ver⸗ schiedener Neubauten an der Breslauer Universität. So erscheine der Bau einer Bibliothek und einer Sternwarte nothwendig.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bezeichnet die Errichtung einer neuen Sternwarte ebenfalls als den dringenden Wunsch aller Betheiligten und weist auf die Differenzen zwischen der Stadt und der psychiatrischen Klinik hin. .

Regie rung kommi sar Professor von Savigny erklärt, daß an diesen Differenzen der Direktor der Klinik nicht ohne Schuld sei. Die Regierung sei aber bereits bestrebt, die Differenzen zu beseitigen.

Wirklicher Geheimer Ober- Finanzrath Dr. Germar nimmt hierzu noch das Wort, ist aber nicht zu verstehen.

Abg. Gothein (fr. Vagg.): Die Sache mit der Klinikscheint also noch immer im Stadium der Erwägungen zu sein. Ein solches Kondominium zwischen der Klinik und der städtischen Krankenanstalt führt naturgemäß zu allerlei Schwierigkeiten. Der Fall Neißer hat also wesentlich anders gelegen, als er früher hier dargestellt wurde. Nach dem Gutachten der Sachverständigen ist das Serum, das Professor Neißer verwendet hat, pollständig ungefährlich gewesen. Ein neues Mittel muß doch einmal an Menschen erprobt werden. Wenn also nur ein Serum verwendet werden soll, das bereits erprobt ist, dann können neue Mittel über⸗ haupt nicht mehr geprüft werden. Eine besondere Professur für Verficherungswesen ist in Breslau nicht erforderlich, wohl aber ein Seminar, wie es sich in Göttingen sehr gut bewährt hat. Die ersten Kosten der Einrichtung eines Seminars von etwa 2000 M. würden von den Interessenten sehr gern getragen werden. Ein spezieller Versicherungstechniker müßte Vorlesungen und Uebungen mit ben Studenten halten. Damit könnte dem dringenden Bedarf an Versicherungstechnikern mit der Zeit abgeholfen werden, Das Schmerzenskind der Universität Breslau ist das Königliche zahn⸗ ärztliche Institut in Breslau. Kein anderes hat in ganz Preußen so segensreich gewirkt; aber wie ist dieses Institut untergebracht? Ich Überreiche hier eine Bierzeitung des Vereins der Studierenden der Zahnheilkunde, in welcher die schrecklichen Räume desselben dargestellt sind. Ueber eine schreckliche Treppe kommt man in den Wartesaal, der von einer ehemaligen Küche mit einem Küchen⸗ ofen gebildet wird und von fürchterlichen Gerüchen angefüllt ist; und der Operationsraum des Instituts ist so eng; daß die Aerzte sich zu⸗ fammendrücken müssen. Alle Anträge auf Verlegung des Instituts sind bisher gescheitert. Der Leiter des Instituts ist deshalb um seine Entlassung eingekommen; das hat große Entrüstung hervorgerufen, weil er so außerordentlich verdient ist und die Studenten weit her kamen, um unter ihm zu studieren. Er iff nun nach Berlin gegangen, und Schlesien ist um seinen besten Jahnarzt gekommen. Zu seinem Nachfolger ist nicht einer bestimmt, den er vorgeschlagen hatte, sondern man hat die Stelle ausgeboten wie sauer Bier. Es liegt ein großes Interesse daran, daß dieses Institut erhalten wird, aber nicht in dem jetzigen Lokal. Das Institut steht auch nicht einmal im Etat. Ich bitte, es in den Etat einzu⸗

stellen, Mittel für dasselbe zu verwenden und es in andere Räume zu verlegen.

Abg. von Pappenheim (kons): Ich habe schon vor zwei Jahren gesagt, daß einer Wiederholung solcher Fälle, wie desjenigen des Pro—= fessors Neißer, vorzubeugen die Hauptsache sei. Der Minister hat sich diesen Gedanken zu eigen gemacht. Mit bekannter Geschicklichkeit hat der Vorredner die Erklärungen des Ministers in der Kommission um⸗ gekehrt. Er sagt, die Sache liegt wesentlich anders“ als sie dargestellt fei. Der Minister hat nur gesagt, daß sie nicht so schlimm lag. Ich bin noch heute der Ansicht, daß der Fall so lag, wie ich ihn dargestellt habe, und ich habe mich davon überzeugt, daß alle verständigen Aerzte ebenfo denken. Die Hauptsache ist, das Vertrauen der Bevölkerung zu unseren Krankenhäusern zu erhalten.

Abg. Dr. Porsch entr.) bemerkt, daß über die Differenzen zwischen der Stadt und dem Direktor der psychiatrischen Klinik auch andere Darstellungen vorliegen, nach welchen der Leiter der Klinik keine Schuld habe.

Abg. Pr. Krause: Es hat sich bei den früheren Erörterungen es Falls Neißer immer um die Annahme gehandelt, daß das von Neiser verwendete Spphilisserum schädlich sei. Das ist widerlegt worden. Ich will das Verfahren Neißer's nicht entschuldigen, er hat

zugegeben, daß er gefehlt hat, aber es ist im Disziplinar verfahren festgestellt worden, daß dieses Serum unschädlich war, daß auch Reißer selbst von der Unschädlichkeit überzeugt war, und daß er nicht aus unlauteren Motiven gehandelt hat,

Regierungskommissar, Professor von Savigny hebt nochmals hervor, daß bei den Differenzen bezüglich der Klinik auch persönliche Gründe mitgesprochen hätten.

Abg. Wetekamp weist darauf hin, daß die Sternwarte in Breslau nicht so sehr für Unterrichtszwecke gewünscht werde, als des halb, weil im Südosten des Landes überhaupt keine brauchbare Stern warte bestehe, während der Westen mehrere habe.

Abg. Gothein bemerkt dem Abg. von Pappenheim gegenüber daß es keinen großen Unterschied mache, wenn man sage, der Fall liege nicht so schlimm, oder, er liege wesentlich anders

Bei dem Titel der Universität Halle weist

Abg. Freiherr von Erffa (kons.) auf die unhaltbaren Zustände der Veterinäranstalt hin, die er des Näheren schilde Reubau sei ein dringendes Bedürfniß. Ein Bauplatz sei der R rung auch zu einem außerordentlich billigen Preise angeboten

Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Lr. Germar daß die Regierung dem landwirthschaftlichen Institut in Halle volles Wohlwollen erwiesen habe, daß aber dem Neubau des Veterinär instituts noch Schwierigkeiten in Bezug auf die Erwerbung eines Bauplatzes entgegenständen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Die Ausführungen des Herrn Abg. Freiherrn von Erffa bestärken mich in dem Entschlusse, mich persönlich in Halle von der Sachlage zu überzeugen. Ich hoffe, daß meine Anwesenheit und die eingehende Feststellung der thatsächlichen Verhältnisse dazu beitragen wird, die Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer gedeihlichen Lösung der Frage 3. Z. noch entgegenstehen. (Bravo!)

Bei dem Titel der Akademie in Münster wiederholt

Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) seinen Wunsch der Er weiterung dieser Akademie zu einer Universitaͤt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Die vom Herrn Vorredner angeregte Frage der Entwickelung der Königlichen Akademie zu Münster zu einer Universität hat in früheren Jahren allerdings die Königliche Staatsregierung beschäftigt; zu einem Abschlusse ist sie seiner Zeit nicht gelangt; sie ruht seit einer Reihe von Jahren.

Nun ist mir in neuester Zeit aus den Zeitungen bekannt geworden und ebenso aus den Verhandlungen des Provinzial -Ausschusses, daß die Angelegenheit in ein neues Stadium getreten ist. Es ist jetzt noch eine Beschlußfassung des Provinzial-Landtages über

Berlin, Donnerstag, den 7. März

diejenigen finanziellen Anerbietungen zu erwarten, sich der Provinzial⸗-Ausschuß schon durch einen vor einiger 3 gefaßten Beschluß bereit erklärt hat. Bisher liegt mir nur eine Denkschrift vor, die von dem Senat der Akademie verfaßt ist und sich in befürwortendem Sinne ausspricht. Es sind bei dieser Sache, die vorläufig eine aktenmäßige Vorbereitung in ihrem neuesten Stadium noch gar nicht hat, verschiedene Ressorts betheiligt; ich brauche nur an den Herrn Justiz-Minister und den Herrn Finanz—⸗ Minister zu erinnern. Ich bin also nicht in der Lage, eine bestimmte Erklärung zu Gunsten der von dem Herrn Abgeordneten ausge⸗ sprochenen Wünsche jetzt schon abzugeben.

Die Abgg. Dr. Weihe⸗-Herford (kens), Möller nl.) und Dr. Hitze (Jentr.) unterstützen den Wunsch des Abg. von Heereman.

Bei dem Fonds zur Pflege der Leibesübungen an den Universitäten beklagt z

Abg. Saenger, daß für diesen Zweck nicht genug gethan werde. Es fehle an manchen Universitäten an Turnhallen, Turnlehrern und namentlich an Spielplätzen. Nur 5 Oο der Studierenden betheiligten sich an turnerischen Uebungen. Er bitte, mehr Mittel für diesen Zweck zu bewilligen und namentlich auch in Berlin einen möglichst leicht zu erreichenden Spielplatz zu beschaffen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Unterrichtsverwaltung widmet dem von dem Herrn Vorredner angeregten wichtigen Gegenstand der körperlichen Uebungen der studierenden Jugend ihre volle Aufmerksamkeit. Ich kann mich bei der vorgerückten Zeit wohl auf diese kurze Erklärung beschränken und gestatte mir nur noch, dem Herrn Vorredner gegenüber zu betonen, daß Spielplätze bereits an den Universitäten Königsberg, Greifswald, Kiel, Bonn und Marburg vorhanden sind und noch an⸗ gelegt werden sollen in Breslau. Verhandlungen wegen Göttingen und Berlin sind im Gange.

Im übrigen wird das Kapitel der Universitäten ohne erhebliche Debatte bewilligt.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Unfallfürsorgegesetzes für Beamte und für Personen des Soldatenstandes nebst Begründung zugegangen (die Abweichungen von dem geltenden Gesetze vom 15. März 1886 sind durch gesperrten Druck hervorgehoben):

Artikel 1.

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Begmte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebs⸗ ünfällen, vom 15. März 1386 (Reichs Gesetzblatt S. 535 erhält die nachstehende Fassung:

81

Beamte der Reichs-Jivilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine so wie Personen des Soldatenstandes, welche in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben be schaftigt sind, erhalten, wenn sie infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls dauernd dienstunfähig werden, als Pension sechsund sechzigzweidrittel Prozent ihres jährlichen Diensteinkommens.

Personen der vorbezeichneten Art erhalten, wenn sie infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls nicht dauernd dienstunfahig ge worden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt worden sind, bei ihrer Entlassung aus dem Dienst als Pension:

1 im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben den im ersten Absatz bezeichneten Betrag;

2) im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer der jeni s bezeichneten Pension,

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sofern ihnen nicht nach anderweiter Bestimmung r Gnadenmonat zusteht, den Betrag oder der einmonatigen Pension

Diese beträgt

für die Wittwe bis zu deren Tode oder Wiederverheirathung so für jedes Kind bis zum Ablaufe des Monats, in r bis zur jährlichen Diensteinkommens des für nicht unter zweihundertundsechzehn Mark und nicht mehr als drei tausend Mark, für jedes Kind nicht unter einhundertund fechzig Mark und nicht mehr als eintausendsechshundert

Mark; ͤ

pb. für Verwandte der aufsteigenden Linie, wenn ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch den Ver⸗ storbenen bestritten worden war, bis zum Wegfall der Bedürftigkeit insgesammt zwanzig Prozent des Diensteinkom mens des Verstorbenen, jedoch nicht unter einhundertundsechzig Mark und nicht mehr als eintausendsechshundert Mark; sind mehrere Be⸗ rechtigte dieser Art vorhanden, so wird die Rente den Eltern vor den Großeltern gewährt;

g für elternlose Enkel, falls ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch den Versterbenen best ritten worden war, im Falle der Bedürftigkeit bis zum Ab laufe des Monats, in welchem das achtzehnte Lebensjahr vollendet wird, oder bis zur etwaigen früheren Ver⸗— beirathung insgesammt

zwanzig Prozent des Dienst einkommens des Verstorbenen, jedoch nicht unter ein

1901.

rtundsechzig Mark und nicht mehr als eintausend⸗ zundert Mark. ie Renten dürfen zusammen sechzig Prozent des Dienstein⸗ kommens nicht übersteigen. Ergiebt sich ein höherer Betrag, so haben die Verwandten der aufsteigenden Linie nur insoweit einen Anspruch, als durch die Renten der Wittwe und der Kinder der Höchstbetrag der Renten nicht erreicht wird, die Enkel nur soweit, als der Höchstbetrag der Renten nicht für Ehegatten, Kinder oder Verwandte Ler aufsteigenden Linie in An— fpruch genommen wird. Soweit die Renten der Wittwe und der Kinder den zulässigen Höchstbetrag überschreiten, werden die ein— zelnen Renten in gleichem Verhaältnisse gekürzt. Steht nach anderweiter reichsgesetzlicher Vo ift einem von den Hinterbliebenen ein höherer Betrag zu, so er ies Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, nach dem Unfalle geschlossen worden ist. 2 ie Fürsorge erstreckt sich auf Folgen von Un⸗ fällen bei häuslichen und anderen ensten, zu denen Personen der im 5 bezeichneten Art neben der Be⸗ schäftigung im Betriebe von ihren Vorgesetzten heran— gezogen werden.

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83.

Erreicht das jährliche Diensteinkommen nicht den fachen Betrag des für den Beschäftigungsor gesetz ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher erwachse ner Tagearbeiter C 3 des Krankenverficherungsgesetzes, Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 417), ist diefer Betrag der Berechnung zu Grunde zu legen. bei den nicht mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten (58 I die nach vorstehenden Bestimmungen der Berech uung zu Grunde zu legende Summe unter dem niedrigsten Dienst⸗ einkommen derjenigen Stellen, in welchen solche Beamte nach den bestehenden Grundsätzen zuerst mit Pensionsberechtigung angestellt verden können, so ist der letztere Betrag der Berechnung zu Grunde zu legen.

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§ 33a. „Berechnung der Hinterbliebenenrente zu e zu legende Diensteinkom men infolge eines früher nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen iber Unfallverficherung oder Unfallfürsorge entschä⸗ digten Unfalls geringer als der vor diesem Unfall be zogene Lohn oder das vor diesem Unfall bezogene Dienn⸗ einkommen, fo ist die aus Anlaß des früheren Unfalls bei Lebzeiten bezogene Rente oder Pension dem Dienst⸗ einkommen bis zur Höhe des der früheren Entschädigung zu Grunde gelegten Jahresarbeitsverdienstes oder Diensteinkommens hinzuzurechnen. § 4.

Der Bezug der Pension beginnt mit dem Wegfall des Dienst⸗ einkommens, der Bezug der Hinterbliebenen rente mit dem Ablaufe des Gnadenquartals oder Gnadenmonats, oder, soweit solche nicht gewährt werden, mit dem A blaufe derjenigen Zeit, für welche nach 5 2 Abs. 1 Ziffer 1 das Dienstein kommen oder die Pension weiter bezogen ist.

Gehört der Verletzte auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Verpflichtung einer Krankenkasse oder der Gemeinde⸗Krankenversicherung an, so wird bis zum Ablaufe der dreizehnten Woche nach dem Ein⸗ tritte des Unfalls die Pension und der Ersatz der Kosten des Heil verfahrens um den Betrag der von der Krankenkasse oder der Ge⸗ meinde? Krankenversicherung geleisteten Krankenunterstützung gekürzt. Der Anspruch auf das Sterbegeld und vom Beginne der vierzehnten Woche ab auch der Anspruch auf die Pension sowie auf den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens geht bis zum Betrage des von der Krankenkasse gezahlten Sterbegeldes beziehungsweise bis zum Betrage der von dieser gewährten weiteren Krankenunterstützung auf die Krankenkasse über. Als Werth der freien ärztlichen Behandlung, der Arznei und der Heilmittel (6 6 Abs. 1 Ziffer 1) des Kranken versicherungsgesetzes) gilt die Hälfte des gesetzlichen Mindestbetrags des Krankengeldes.

Fällt das Recht auf den Pensions⸗ oder Rentenbezug im Laufe des Monats, für welchen die Pension oder Rente gezahlt war, fort, so ist von einer Rückforderung abzu fehen. Wenn für einen Theil des Monats die Pension für den Verletzten mit der Rente für die Hinterbliebenen zufam mentrifft, so haben die Hinterbliebenen den höheren Betrag zu beanspruchen.

83 9.

Ein Anspruch auf die in den 1 bis 2a bezeichneten Bezüge besteht nicht, wenn der Verletzte den Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs gegen ihn erkannt oder wegen dessen ihm die Fähigkeit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienstzweig aberkannt worden ist.

Der Anspruch kann, auch ohne daß ein Urtheil der be zeichneten Art ergangen ist, ganz oder theilweise ab gelehnt werden, falls das

. Verfahren wegen des Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden e 1 d

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oder aus anderen in seiner Person liegenden Grunde nicht

geführt werden kann. 86.

51 E M

Ansprüche auf Grund es Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nichts von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschlusses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritte des Unfalls bei der dem Verletzten unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde anzumelden.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmel dung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß eine den Anspruch begründende Folge des Unfalls erst spater bemerkbar geworden oder daß der Berechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerbalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist, und wenn die Anmeldung innerhalb dreier Monate nachdem eine Unfallfolge bemerkbar geworden oder das Hinderniß für die Anmeldung weggefallen r folgt ist.

Jeder Unfall, welcher von Amtswegen oder durch Anmeldung Betheiligten einer vorgesetzten Dienstbehörde bekannt wird, ist zu untersuchen. Den Betheiligten ist Gelegenheit zu geben oder durch Vertreter ihre Interessen bei der Untersuchung zu

§ 7.

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, f zz 1 bis 2a zu gewährenden Bezüge die geltenden Bestimmungen über die Pension un die Fürsorge für Wittwen und Waisen Anwendung. Auf die Bezüge ven Verwandten der aufsteigenden Linie und von Enkeln finden diese Bestimm ungen entsprechende Anwendung.

88.

Die in den 1, 2 bezeichneten Personen können, auch wenn sie elnen Anspruch auf Pension oder Rente nicht haben, einen Anfpruch auf Ersatz des durch den Unfall erlittenen Schadens gegen die Betriebsverwaltung, in deren Dienst der Unfall sich er eignet hat, überhaupt nicht, und gegen deren Betriebsleiter. Bevoll maͤchtigte oder Repräsentanten, Betriebs oder Arbeiteraufseber nur dann geltend machen, wenn durch strafgerichtliches Urtbeil festgestellt

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den auf die nach e Betheiligten