1901 / 59 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deuntscher Reichs Königlich Preußischer

und

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für Berlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Erpedition . 8 3

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 285 9.

59.

Inhalt des amtlichen Theils: rdensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. andespolizeiliche Anordnung des Regierungs⸗-Präsidenten in Merseburg, betreffend Maßregeln zur Verhütung der Weiter— verbreitung der Geflügelcholera.

Erste Beilage: bericht des auswärtigen Handels des deutschen Zollgebiets mit Getreide und Mehl in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1901.

Königreich Preußen.

nungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. zekanntmachung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, be⸗ treffend die Ausführung des § 152 des Gewerbe⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900. ekanntmachung, betreffend freiwillige Gaben für das Osi— asiatische Expeditionskorps und die Marine. rsonal⸗Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich sächsischen Generalmajor Freiherrn von iesen⸗Mil titz, Abtheilungs-Chef im Kriegs⸗Ministerium,

Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse,

dem Dr. phil. Freiherrn von Bifsing, zur Zeit Hilfs⸗ beiter am egyptischen Museum in Kairo, den Rothen ler⸗Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone,

dem CKäniglich sächsischen Major Freiherrn Leuckart von eißdorf im Kriegs-Ministerium, dem Königlich sächsischen alsor z. D. Müller, Vorstand der Arsenalsammlung in esden, dem Königlich sächsischen Hauptmann Garke im egs Ministerium, dem Königlich bayerischen Hauptmann seger im S8. Feld⸗Artillerie Regiment, dem Ersten retär bei der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel, gationsrath Freiherrn von Wangen heim, dem Regierungs⸗ fh und vortragenden Rath im Fürstlich schwarzburg⸗rudol— dtischen Ministerium Werner zu Rudolstadt, den Geheimen edierenden Sekretären im Königlich sächfischen Kriegs⸗ inisterium, Rechnungsräthen 5scherp' und Preusker den uthen Adler⸗ODrden vierter Klasse,

dem Konsul in San Francisco, General⸗Konsul Rosen Al den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,

dem Königlich sächsischen Gefängniß⸗Direktor, Ober⸗

ant a. D. Brandt zu Leipzig, dem preußischen Staats⸗ ehörigen, General⸗Direktor Hi. phil. Scheidel zu Sydney

dem Konsul Bronn zu Port Said den Königlichen

en⸗Orden dritter Klasse, sowie

dem Geheimen expedierenden Sekretär im Königlich ischen Kriegs⸗Ministerium August Gebauer den Köͤnig— en Kronen-Srden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— adigst geruht:

„Den nachbenannten Beamten der Reichskanzlei bezw. im häftsbereich des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur legung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu er⸗ en, und zwar:

iweiten Klasse mit dem Stern des Königlich derischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, é Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich hsischen Albrechts-Ordens, des Kommenthur“ uzes mit dem Stern des Srdens der Königlich item bergischen Krone, des Kommandeurkrenzes Klasse des Großherzoglich badifchen Ordens tho d's J. von Zähringen und des Komthur— zes erster Klasse des Großherzoglich hessischen erdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Wirklichen Geheimen Ober Regierungsrath Freiherrn ilmo wski, vortragendem Rath in der Reichskanzlei;

der vierten Klasse des Königlich bayerischen zerdienst-⸗Orbens vom heiligen Michael:

* Pit Kon ul Dr. Otto Günther in Fray Bntos guay);

Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich adischen Orbens vom Zähringer Löwen:

zem Oberleutnant Thierry, à la suite des Grenadier—

snents König Friedrich WülhMelm ]. (L. Schlesisches) Nr. 10,

iandiert zum Auswärügen Amt, Bezirksleiter in Jendi

vgebien;

Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: . Dritten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in eimen expedierenden Sekretär Scheefer;

2 5 28 8

Berlin, Sonnabend,

Anzeiger

taats⸗Anzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. f Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Preußischen Staats · Anzeigers Berlin 8. Wilhelmstraße Nr. 22.

K 1901.

des. dem Großherzoglich hessisch en Verdienst⸗Orden Philipp's des Großmüthigen affiliierten silber nen Kreuzes: dem Sekretär Noculak beim Konsulat in Neapel;

des Verdienstkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Bureau⸗Diätar Rosenau im Auswärtigen Amt; ferner:

des Kommandeurkreuzes des Persischen Sonnen— und Löwen-Ordens: . Großherzoglich badischen Kammerjunker, Wirklichen Legationsrath Dr. Goebel von Harrant, vortragendem Rath im Auswärtigen Amt; des Ritter kreuzes des Kaiserlich oösterreichischen Franz⸗Joseph-Ordens: dem Konsul Schaeffer in Guatemala:

des Kommandeurkreuzes des Fürstlich bulgarischen St. Alexander-Ordens in Brilkanten: dem Großherzoglich badischen Kammerjunker und Referen där mit dem Charakter als Vize-Konsul Hr. Freiherrn von Schauenburg-Herrlisheim, Hilfsarbeiter im Aus—⸗ wärtigen Amt; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Oberleutnant Freiherrn von Grünau, A la suite des 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 103, Attache im Auswärtigen Amt; sowie des Großherrlich türkischen smanis⸗-Ordens vierter Klasse: dem Dragoman Condjian beim Konsulat in Smyrna.

Deutsches Reich.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln zur Verhütung der Weiter— verbreitung der Geflügelcholera.

In Gemäßheit des S 566 Absatz 3 der Reichs-⸗Gewerbe— ordnung und auf Grund der 18, 20 und 28 des Reichs— Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 1. Mai 1854 ordne ich zur Verhütung der Weiterverbreitung der Geflügelcholera Folgendes an:

l) Der Handel im Umherziehen mit Geflügel, sowie die Abhaltung von Geflügel-Au sstellungen wird in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks bis einschließlich den 30. April d. J verboten.

2) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, den Strafvorschriften in 8 148 Ziffer Fa der Reichs-Gewerbeordnung bezw. in 8 66 Ziffer 4 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1886, 1. Mäi 1891.

3) Diese Anordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Merseburg, den 27. Februar 1901. ö

Der Königliche Regierungs-Präsident. Freiherr von der Recke.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor Burggrafen und Grafen Karl Wilhelm Reinhold zu Dohna-Schlobitten zum Land⸗ rath zu ernennen.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtegerichtsrath Benöhr in Einbeck nach Celle und der Amtsrichter Adamy in Johannisburg nach Pillau. .

Die Notare Dr. Glöckner in Frankfurt a. M. und Diegner in Tiegenhof haben ihr Amt niedergelegt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte von Alvensleben bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Glöckner bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. und Diegner bei dem 4 in Tiegenhof.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Louis Mendelsohnaus M 6 und Sieg⸗ fried Katz aus Marienburg bei dem Landgericht J in Berlin, Gottzmann aus Hultschin bei dem Landgericht in Halle a. S., Diegner aus Tiegenhof bei dem Amtsgericht in Marienburg, die Gerichts⸗Assessoren Pr. Weiß bei dem Doerlandesgericht in Breslau, Dr. James Loewy bei dem Landgericht J in Berlin, Heyum bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Proskauer bei dem Amtsgericht in Kattowitz und Schütt bei dem Amtsgericht in Neumünster.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 152 des Gewerbe Unfallversicherungs⸗ gesetzes vom 30. Juni 1960 in der Fassung der Bekannt— machung vom 5. Juli 1900 (R-G. Bl. S 5733 ff wird im Einvernehmen mit den Herren Ministern für Handel und Gewerbe und des Innern Folgendes bestimmt:

I) Bei den vom Staat für Privatrechnung verwalteten Eisenbahnen werden die Obliegenheiten und Befugnisse, welche den höheren Verwaltungsbehörden durch das erwähnte Gesetz zugewiesen sind, von den Königlichen Eisenbahn— Direktionen wahrgenommen. Als untere Verwaltungsbehörden gelten die in der Bekanntmachung der Herren Minister ür Handel und Gewerbe und des Innern dom 2 August 1900 („Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger“ Nr. 189 vom 19. August 1900) bezeichneten Behörden und Beamten, jedoch im Sinne der S5 35, 56 —= 59, 61, 104, 105, 119 und 121 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes die Vorstände der Betriebs, Maschinen⸗,Werkstätten-, Telegraphen⸗Verkehrs—⸗ inspektionen und der Bauabtheilungen, welche auch die den Ortspolizeibehörden übertragenen Obliegenheiten und Befugnisse wahrzunehmen haben.

2) Bezüglich der nicht vom Staat verwalteten Eisen

bahnen werden die Obliegenheiten und Befugnisse der höheren Verwaltungsbehörden den Eisenbahnkommissaren, welche im Sinne des 46 des Gesetzes uͤber die Eisenbahnunternehmungen vom. 3. November 1838 (GS. S. 505) für die einzelnen Aufsichtsbezirke bestellt sind, übertragen; die Obliegenheiten und Befugnisse der unteren Verwaltungs⸗ und die der Orts polizeibehorden werden von den in der Bekanntmachung der Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 2. August 1900 („Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats⸗-Anzeiger“ Nr. 189 vom 10. August 1800)

bezeichneten Behörden und Beamten wahrgenommen.

3) Die Bekanntmachung vom 9. März 1895 (, Der Reichs- und Königlich Preußischer Staats? nzeiger“ Nr. 63 vom 13. März 1895. Erste Beilage) wird hiermit aufgehoben.

Berlin, den s. März 1901.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Thielen.

itscher

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

B 1 mw 8 2 ran nder Guns Der bisherige Privatdozent Dr. Alexander Westyhal

zu Berlin ist zum außerord ntlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität zu Breslau Dr. Adolf Henle und

dem Oberlehrer an der städtischen höheren Mädchenschule 1 in Hannover Dr. Robert Mener

ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Ministerium des Innern. Dem Landrath Burggrafen und Grafen zu Dohna

Schlobitten ist das Landrathsamt im Kreise Braunsberg übertragen worden.

Bekanntmachung, betreffend freiwillige Gaben für das Dstasiatische Expeditions-Korps und die Marine.

Im nichtamtlichen Theile der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats Anzeigers“ Zweite Beilage) veröffentliche ich im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. Nr. 35 des „Reichs und Staats Anzeigers“ vom J. Februar 1901 eine Liste der im Laufe des Monats Februar für das Ostasigtische Expeditions- Korps und die Marine eingegangenen freiwilligen Gaben und spreche allen gütigen Spendern meinen wärmsten Dank aus.

Am 19. v. M. sind freiwillige Gaben im Umfange von 178 chm mit dem Dampfer „Prinzeß Irene“ nach Ot Asien abgegangen. Als nächste Gelegenheit zum weiteren Versand der bei der Hauptsammelstelle Bremen lagernden und noch ein— gehenden Güter wird ein Ende März abgehendes Transport— schiff des Kriegs⸗Ministeriums benutzt werden können. Die für diese Sendung bestimmten Liebesgaben müssen spãtestens am 18 März bei der genannten Hauptsammelstelle versand bereit sein.

Ueber die dem Ostasiatischen Expeditions⸗-Korps durch die Organe der freiwilligen Krankenpflege geleistete Hilfe, ins besondere auch die Verwendung der freiwilligen Gaben, hat der Kom]mandeur des Korps, Generalleutnant von Lessel, Excellenz, unterm 8. Januar B. J. aus Tientsin nachstehendes Schreiben an mich gerichtet:

„Eurer Excellenz beehre ich mich für die von der frei willigen Krankenpflege im Kriege gewährte werthvolle Unter⸗

stützung den verbindlichsten Dank auszusprechen.

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