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die Verordnung erlassen, und es stellen sich jetzt allerlei Inkonvenienzen heraus. Der Reichstag hat seinerseits keine Gelegenheit gehabt, sich mit den verbündeten Regierungen wegen eventueller Abänderung zu verständigen; es wäre also unter diesen Umständen das Beste, die zweite Lefung abzusetzen, um demnächst zu einer Verständigung zu kommen. ;
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posadowsky-⸗Wehner:
Bereits der Herr Vorredner hat gegen die Ausführungen des Herrn Abg. Hoffmeister bemerkt, daß unter F 16 der Gewerbeordnung nur diejenigen Anlagen fallen, die einen dauernden Charakter haben. Daher wird immer im einzelnen Fall zu entscheiden sein, ob ein der⸗ artiger Kalkofen, ob ein derartiger Ziegel⸗Feldbrand, von denen der Herr Vorredner sprach, als eine dauernde Anlage anzusehen ist. Weitere allgemeine Bestimmungen lassen sich nicht geben.
Was die Ausführungen bezüglich der handwerksmäßigen Betriebe in Töpfereien betrifft, so hat allerdings der Bundesrath seinen Be⸗ schluß auf Grund einer Auskunft gefaßt, die er für sachverständig zu halten berechtigt war. Es sind hier an der Richtigkeit dieser Grund⸗ lage Zweifel erhoben worden. Das hohe Haus kann sich darauf ver— lassen, daß ich nochmals in eine eingehende Prüfung der Frage ein⸗ treten werde. Es würde mir daher angenehm sein, wenn das hohe Haus belieben wollte, diese Verordnung nicht abzulehnen, weil da⸗ durch eine große Rechtsunsicherheit entstehen würde. Es würden dann vierfache Rechtszustände im Lande bestehen: erstens der status quo, der vor der Bundesrathsverordnung bestanden hat, dann der status quo, der unter der provisorischen Geltung der Bundesraths⸗ verordnung besteht, dann der Zustand, wenn die Verordnung abgelehnt wird, und endlich der Zustand, wenn eine andere Bundesraths— verordnung ergeht. Das würde zu einer bedenklichen Verwirrung im ein⸗ zel nen Falle führen. Ich möchte Ihnen deshalb dringend empfehlen, die Sache von der Tagesors nung abzusetzen. Ich hoffe demnächst, wenn der Herr Präsident die Sache wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben wird, eine Erklärung abgeben zu können, die eine Einigung mit der Auffassung des hohen Hauses herbeiführt. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Nach der eben abgegebenen Erklärung des Staatssekretärs beantrage ich, den Gegenstand für heute abzusetzen und nicht vor Ostern wieder zur Verhandlung zu stellen. Wir müssen doch erst abwarten, was aus den nochmaligen Erwägungen der An⸗ gelegenheit im Schoße der verbündeten Regierungen herauskommt.
Die zweite Lesung wird abgesetzt.
Es folgen Wahlprüfungen.
Die Wahl des Abg. Dr. Grafen Udo zu Stolberg— Wernigerode (6. Gumbinnen, d. kons.) war schon früher für gültig erklärt worden; ein zu dieser Wahlangelegenheit von der Wahlprüfungskommission gefaßter Beschluß wird durch die erfolgte Beweiserhebung für erledigt erklärt.
Für gültig erklärt das Haus die Wahlen der Abgg. Praetorius (3. Stettin, d. kons.) und Fürst zu Inn⸗ und Knyphausen (1. Hannover, d. kons.).
Behufs weiterer Beweiserhebung wird die Beschluß⸗ fassung über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Sieg (3. Marienwerder, nl.) ausgesetzt. — Damit ist die Tages⸗ ordnung erledigt. .
Präsident Graf von Ballestrem: Ich glaube den Intentionen der Mitglieder zu entsprechen, wenn ich für mich und die beiden Vize⸗ Präsidenten die Ermächtigung erbitte, Seiner Majestät dem Kaiser aus Veranlassung des in Bremen erlittenen schweren Unfalls im Namen des Reichstags die uns beseelenden Gefühle zum Ausdruck zu bringen. (Allgemeine Zustimmung.)
Schluß 33 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Rolonial⸗ Etat.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 44. Sitzung vom 8. März, 11 Uhr
Das Haus setzt die des Etats des Ministeriums der n, iterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegen bei dem Kapitel Lehranstalten“, und zwa reform fort.
Abg. Wetekamp anschließen, was gestern der Gleichberechtigung der realistisd nicht bloß für Gleichwerthigkeit Realschulen und der Realgymnasi in kurzer Zeit nachholen würden auch ein Realschüler Jurispruden; das Beispiel unseres Kollegen sind Ausnahmen. Aber ich
Ner Berathung
1 111
der Stundenzahl in den
vorgerufen, wie seiner Zei
seine Kollegien künftig deutsch
dadurch nicht erschüttert worden. —
Bildung, die man in Gymnasien gewinnen ist ein
Argument, und ihren Werth für die Universität darf en
schätzen. Das hat auch Geheimrath Matthias in seiner anerkannt, worauf ich Herrn Schall aufmerksam machen will.
einer Unersetzlichkeit der alten Sprachen für Geistes und Gemüthsbildung kann keine Rede sein. Was ist denn überbaup humanistische Bildung““ Was in dem Gymnasium jeweilig gelehrt wird? Die Leiter der verschiedenen Anstalten werden darüber ver⸗— schiedener Meinung sein. Im Ausland hat man früher Klagen über die Mängel der realen Bildung gehört. Heute sind aber gerade die klassischen Philologen und Theologen der nordischen Lander die eifrigsten Freunde der Schulreform. Daß die Julassung der Realschul⸗Abiturienten zu den bisher ihnen verschlossenen Fächern eine Ueberfüllung der Realschulen herbeiführen würde, glaube ich nicht; höchstens könnte dies für den Uebergang eintreten. Reform— schulen bestehen in Dänemark und Norwegen schon seit 1370 und haben sich bewährt. Der Minister hat auf die Geschichte der Abiturienten eramina hingewiesen. Früher hatten die Gymnasien die drei oberen Klassen nicht, diese gehörten zu den Universitäten. Ich bin der Meinung, daß diese drei Klassen von den höheren Lehranstalten getrennt und be⸗ sonderen Vorbereitungsanstalten überwiesen werden könnten. Es wäre eine mehr individualistische Vorbildung für die einzelnen Fächer möglich, die Lehranstalten könnten entlastet und die Zahl der ver ungkückten Existenzen geringer werden. Der Redner verbreitet sich dann über die neuen Lehrpläne, über die Vermehrung der Latein stunden an den Realgymnasien, die Unterrichtsmethode in den neuen Sprachen, die Mängel der Orthographie und der Handschrift und spricht die Hoffnung aus, daß die Beseitigung dieser Mängel und möglichste Freiheit auf dem Schulgebiete in edlem Wettstreit der einzelnen Anstalten der gesammten Bildung zum Vortheil gereichen würden. ? —
Geheimer Ober -Regierungsrath Dr. Köper Das Real gymnasium soll seine Schüler befählgen, die römischen Schriftsteller mit Nutzen zu lesen. Dle Vermehrung des Lateinunterrichts wird aber auch dem naturwissenschaftlichen Unterricht nicht abträglich sein.
Abg von Knapp (nl) tritt für die Zulassung der Abiturienten der Ober⸗Realschulen zum Universitätsstudium ein. Er weist darauf hin, daß ausländische Studenten, z. B. die Japaner, die einen ent⸗ sprechenden Bildungsgang durchgemacht haben, als Mediziner auf unseren enn, n, geradezu Hervorragendes leisteten. Angesehene Juristen hätten oft bekannt, daß sie von ihrem Latein nichts mehr im Gedächtniß hätten. Doch sollte der Werth der alten Sprachen nicht unterschätzt werden. Die Zeit dränge aber andererseits auf eine moderne, technische Bildung. Selbst von seiten der Re⸗ ierung werde anerkannt, daß die bloße juristische Bildung für die Verwaltung nicht ausreiche, daß dazu auch eine Vorbildung in der Nationalökonomie und verwandten Fächern gehöre.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich kann zu meiner besonderen Genugthuung feststellen, daß der bisherige Gang der Erörterungen über die Reform des höheren Schulwesens im allgemeinen eine freundliche Meinungs⸗ äußerung der betheiligten Herren kundgegeben hat. Wenn diese Annahme richtig ist und wenn die Grundsätze der zufolge des Allerhöchsten Erlasses vom 26. November eingeleiteten Reform in ihren wesentlichen Theilen Ihr Einverständniß finden, so erblickt die Unterrichtsverwaltung darin und in den heute und gestern noch von Ihnen besonders geäußerten Wäünschen werthvolle Anhaltspunkte für ihr weiteres Vorgehen auf einem Gebiet, auf welchem sie in Anbetracht der großen Bedeutung der in Betracht kommenden wichtigen Interessen eine schwere Verantwortlichkeit übernommen hat. Lassen Sie mich die Hoffnung aussprechen, daß in einträchtigem Zusammenwirken zwischen Unterrichtsverwaltung, Lehrerkollegium und Bevölkerung es gelingen möge, dieses Reformwerk so zum Abschluß zu bringen, daß in der Organisation unseres höheren Unterrichtswesens eine Ruhe erzielt wird, die keine Stagnation bedeutet, sondern die Grundlage für die frucht⸗ bringenden Erfolge unseres höheren Unterrichtswesens. (Bravo!)
Die allgemeine Diskussion über die Schulreform wird ge⸗ schlossen.
Bei den Zuschüssen für die vom Staate zu unterhaltenden Anstalten berichtet
Abg. Winckler (kons. über die Verhandlungen der Kommission über die im Etat vorgesehene Verstaatlichung des Viktoria⸗Gymna— siums in Potsdam: in der Kommission sei ferner über die Verstaat⸗ lichung der Ritter⸗Akademien in Breslau und Liegnitz und über die Errichtung einer neuen Anstalt in Dortmund verhandelt worden.
Abg. Sch meißer (fr. kons) bemängelt die Unzulänglichkeit der Räume des Gymnasiums in Klausthal und bittet um einen Neubau.
Ein Regierungskommissar erwidert, daß die Nothwendigkeit
Neubaues anerkannt sei, und daß darüber Verhandlungen
webten.
Abg. von Kölichen (kons.): In Bunzlau ist ein Lehrer versetzt worden, der der Freisinnigen Partei angehört und für dieselbe auch thätig ist. Die Angelegenheit wurde in der Presse so dargestellt, als ob bei der Versetzung politische Motive mitgewirkt hätten, und als ob der betreffende Lehrer wegen seiner Zugehörigkeit zur Freisinnigen Partei versetzt worden sei. Diese Anschauung fand dadurch eine Unterstützung, daß von seiten des Provinzial⸗Schulkollegiums eine Aufklärung nicht gegeben wurde, und es wurde in der Presse so dargestellt, als ob dem Lehrer ein Verschulden nicht zukomme. Deshalb ist es sehr wünschenswerth, daß in diese Angelegenheit Aufklärung gebracht wird, und ich bitte den Minister, Aufklärung zu geben und die Gründe mitzutheilen, welche die Versetzung jenes Lehrers herbeigeführt haben.
Geheimer Ober-⸗Regierungsrath Dr. Köpke: Die Versetzung des betreffenden Lehrers ist nach eingehendster Prüfung des Sach⸗ verhalts in der Zentralinstanz mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministers erfolgt. Die Politik hat dabei nicht im geringsten eine Rolle gespielt. Es stand außer Zweifel, daß von ihm bei der Korrektur der mathematischen Prüfungsarbeit nicht mit der Umsicht und Gründlichkeit verfahren ist, die bei den Arbeiten einer Prüfungskommission unbedingt erwartet wird und erforderlich ist. Als der Provinzial-Schulrath der Sache auf den Grund ging, erkannte die Prüfungskommission einstimmig die Nothwendigkeit an, die Prüfung auszusetzen, und dadurch wurde es nothwendig, jenen Herrn
aus der Prüfungskommission zu entlassen. Die Politik spielt bei der ganzen Geschichte keine Rolle.
it l Volksp.): Der Minister hat erfreulicher⸗
ines Gymnasiums in Dortmund bewilligt. Ich
len auch der Stadt Berlin entgegenzubringen.
uuern des ganzen Staates in Höhe von
ingt die Stadt Berlin allein 31 Millionen
o Berücksichtigung beanspruchen. Berlin
höherer Lehranstalten errichtet. Die Stadt
Stadttheile, wie den Tempelhofer
sSchulwesen gethan hat. Die
zutreffend, denn dort besteht
istalt, während Berlin mehrere hat. Berlin istungsfähig, daß es das Opfer selbst bringen kann.
n Zuschüssen für die von Anderen zu unterhaltenden, taat zu unterstützenden Anstalten fragt oren Gent an, wie es mit der finanziellen Unter
gehalten werden soll. Die Städte be⸗
Subvention, wenn sie ihre Schulen Der Redner spricht ferner seine Freude
zen des humanistischen Gymnasiums resident des Staats-Ministeriums. Finanz-Minister räsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister
schend, aber ich glaube sie aß die Finanzverwaltung in keiner Weise beabsichti f Unterhaltung der höheren Schulen zu vermindern, lediglich deshalb, weil die betreffende Schule in ein Reformgrmnasium verwandelt ist. Sie finden, wenn Sie in unsere Herzen sehen zukünftigen Entwickelung des Reform⸗ gymnasiums vielleicht im Finanz⸗Ministerium noch einen höheren Grad von Vertrauen und Zuversicht, wie das vielleicht in dem ja gewiß sachkundigeren Ministerium des Kultus vorhanden ist. Wir sind der Ueberzeugung, daß, wenn es gelingt, die Ausbildung in den klassischen Sprachen mit dem, was an moderner Sprachkenntniß, Geschichtskenntniß, Kenntniß der sogenannten Realien, erforderlich ist, wirklich zu vereinigen, in vielen, namentlich in kleineren und mittleren Städten das Reformgymnasium eine große Wohlthat sein würde. Ich drücke mich als Laie in der Frage vorsichtig aus und stelle die Frage mit „wenn‘. Ich glaube, in Frankfurt ist der Beweis geführt, daß das möglich ist, ich glaube auch nicht, daß in den Frankfurter Verhältnissen besondere Umstände liegen, die es da vor anderen Orten besonders erleichtern, dieses Ziel zu erreichen. Wenn aber die Kommunen, nachdem der Herr Kultus Minister in der Beziehung ja den Kommunen freie Be— wegung zu lassen in Aussicht gestellt hat, solche Versuche machen, so werden die bisherigen Unterstützungen aus der Staatskasse in der Beziehung keineswegs vermindert werden. Meine Herren, wenn es gelänge, namentlich in kleineren Orten, wo man nicht in der Lage ist, ein Realgymnasium oder eine Real
schule neben einem Gymnasium zu erhalten, einen erheblichen Theis
der Zwecke der Realschule auf diesen Reformgymnasien mit m erreichen, so würde das an und für sich für diese kleineren und mittleren Städte eine große Wohlthat sein. Wir würden dann er reichen, daß es möglich wäre, bis zur Obertertia von der einen auf die andere der drei Schulen überzugehen, und daß ein großer Theil der Schüler, deren Geburtsort auf dem Lande liegt — z. B. die Kinder von Beamten, Ortsrichtern, Förstern 2c. — viel länger in der Familie bleiben könnten als so, wenn sie an ihrem Ort überhaupt keine höhere Schule haben. Es würde nach meiner Ueberzeugung die Frage nicht nur pädagogisch von großer Bedeutung sein, sondern es würde auch eine bedeutende wirthschaftliche und finanzielle Frage hierdurch gelöst werden.
Ob das nun alles so eintreffen wird, muß ja, wie der Herr Vor—
redner richtig gesagt hat, die Zukunft lehren. Gelänge es, so würde
ich es für einen sehr großen Fortschritt halten; gelänge es nicht die Versuche müssen es ja erweisen — dann muß man ja natürlich selbstredend im Interesse einer tüchtigen wissenschaftlichen Aus bildung unserer Jugend auf den höheren Schulen wied davon absehen. Ich hoffe aber in dieser Beziehum das Beste. Das setzt allerdings tüchtige Leistungen der Schüler und vor allem der Lehrer voraus, meine Herren, und ob diese in vollem Maße gleich im Anfang zu Gebote stehen, kann ich nicht beurtheilen, will es auch nicht beurtheilen; aber ich hoffe doch, wie die Erfahrung seit Jahrhunderten das bewiesen hat, daß unsere Lehrer schließlich auch diesen Aufgaben gewachsen sein werden.
Abg. van Vleuten Dentr,) bittet um einen Zuschuß für den Neubau des städtischen Gymnasiums in Rheinbach.
Regierungskommissar, Gerichts⸗-Assessor Tilmann bemerkt, daß
dieser Zuschuß habe gewährt werden sollen, daß aber grundsätzliche Bedenken sich ergeben hätten und darüber die Verhandlungen noch schwebten. Die Lage der Stadt Rheinbach sei allerdings eine überaus bedrängte. ; . .
Abg. Dr. Hauptmann Gentr.) unterstützt den Wunsch des Abg. van Vleuten.
Bei den Zuschüssen zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und dem neu eingestellten Fonds von 72 800 6 zu Um— wandlungen von etatsmäßigen Hilfslehrerstellen in Oberlehrer— stellen an den Staatsanstalten, durch welche das bisherige Verhältniß der Zahl der etatsmäßigen wissenschaftlichen Hilss— lehrer zu derjenigen der festangestellten wissenschaftlichen Lehrer, anstatt auf 1:13, auf 1: 16 festgesetzt und 56 Hilfslehrerstelle in etatsmäßige Stellen umgewandelt werden sollen, beantragt die Budgetkommission: ö
die Regierung zu ersuchen, durch entsprechende Aendermngen des Normal-Etats vom 4. Mai 1892 dahin zu wirken, daß
I) durch anderweitige Bemessung der Alterszulagen die Et reichung des Höchstgehalts bereits nach 21 Jahren gesichert wind, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der unteren Gehalts stufen, . . ; e .
2) die Oberlehrer derjenigen Anstalten, die aus unmittelbaren oder mittelbaren Staatsfonds Unterhaltungszuschüsse beziehen, die feste, pensionsfähige Zulage von 300 bis 900 (6 z derselben Zeit erhalten, wie die Oberlehrer der vom Staat unterhaltenen Anstalten.
Abg. Dr. Göebel (3entr) beantragt:
. , !
die Regierung aufzufordern; ö j .
J. die Bestimmungen im Normal -Etat dahin abzuändern: „R über vier Jahre hinausgehende Hilfslehrerzeit ist auf das R soldungsdienstalter anzurechnen, sofern der. Betreffende währen dieser Zeit im öffentlichen Schuldienst beschäftigt gewesen ist eda zur Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums gestanden hat“;
II. im nächstjährigen Etat die Mittel bereitzustellen, daß alle seit 1392 angestellten bezw. in den Dienstalters Etat übergeführt durch Nichtanrechnung der über vier Jahre hinausgehenden Hilfs lehrerzeit (mit der in 1 vorgesehenen Beschränkung) benachtheiligten Oberlehrer alsbald in die ihnen nach Nr. 1 zukommenden Alter— klasse aufrücken. ö ö
Abg. Daub (ul.) beantragt, diesen Antrag in folgender Fassung anzunehmen.
die Regierung aufzufordern: .
J. die Bestimmungen im Normal⸗Etat dahin abzuändem „Die im Universitäts⸗,, Schulaufsichts oder Kirchendienste im z lande oder Auslande zugebrachte Zeit und derjenige ausl— Dienst, welcher, wenn er im Inlande geleistet wäre, zur Anrech gelangen würde, kann von dem Unterrichts-Minister im Einverstin niß mit dem Finanz⸗Minister ganz oder zum theil angerer werden. Die über vier Jahre hinausgehende Hilfslehrerzeit u. i. gleichlautend mit dem Antrag Goebel. . .
Berichterstatter Abg. Winckler berichtet eingehend über Kommissionsperhandlungen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Stun
Meine Herren! In meinen früheren Amtsstellungen zu Kön und Münster habe ich in meiner Eigenschaft als Direktor und Präsident eines Provinzial⸗Schulkollegiums in langjähriger That keit es als eine wichtige und ebenso erfreuliche Aufgab trachtet, mich mit den Wünschen und Interessen des standes der höheren Unterrichtsanstalten vertraut zu und nach Möglichkeit die für die gesammte Kulturentwickelung umsere— Volkes so überaus wichtige Berufsthätigkeit der höheren Lek fördern. Von besonderem Interesse war mir auch die Vornahme der sönlicher Revisionen von Anstalten, bei denen ich mich nicht nur über den Stand des Unterrichts genau informieren konnte, sondern über die Wünsche und Verhältnisse der betheiligten Lehrerschatten Ich habe dabei so manchen älteren Lehrer gefunden, der unter de damaligen noch kärglichen Besoldungsverhältnissen sich stolz mit? Gedanken: patriae inserviendo consumor zu trösten wußte.
In meiner gegenwärtigen Stellung ist mir die willkemm Möglichleit geboten, dieses Interesse in erweitertem Umfange thätigen. Ich begrüße es daher mit Genugthuung, daß dank? Entgegenkommen der Finanzverwaltung es möglich geworden . den Etat für 1900 in den Kapiteln 117 und 120 zur Hebung; höheren Schulwesens und zum guten Theil auch zur Aufbesserung de Bezüge des höheren Lehrerstandes eine Summe von 427 000 in den Etat für 1901 eine solche von 703 0090 , im Ganzen mehr als eine Million Mark, an dauernden Ausgaben einzusetzen.
Meine Herren, was den Antrag des Herrn von Heydebran . langt, so habe ich vor allem zu betonen, daß zwischen den betheiligter
. * — * 1 . ens 2 26 in? Ressorts in ihrer Stellungnahme völliges Einverständniß . ᷣ . ö . . ? sche besondere sind wir darüber einig, daß das Verlangen nach rn. 802 8 1 n Mich ern Gleichstellung der Gehälter der höheren Lehrer mit den Ri * wegen der zweifellos vorhandenen Ungleichartigkeiten ein nicht . tigtes ist. Ich kann den Oberlehrern nur dringend empfehlen, n diese völlig aussichtslosen Bestrebungen und Berufungen m,. Auf diesem Standpunkt steht übrigens sowohl der vorliegende * 9
— 1 — .. 1 28 der Herren von Heydebrand und Genossen wie ebenso Ihre Budg Kommission.
geio
Was den positiwen Theil des eben erwähnten Antrages betrifft, welcher die Abkürzung der Aufsteigezeit zum Höchstgehalt von 24 auf
21 Jahre zum Zwecke hat, so handelt es sich dabei um eine Angelegen⸗
heit, welche wegen ihres Zusammenhanges mit den allgemeinen Besoldungsverhältnissen der Beamten von den beiden nächst⸗ betheiligten Ressorts nicht allein entschieden werden kann, sondern der Entscheidung des Königlichen Staats⸗ Ministeriums unterbreitet werden muß, schon wegen der möglichen Rückwirkungen auf andere Beamtenkategorien. Ich bin daher außer stande, eine bestimmte Er⸗ flãrung abzugeben. Findet der Antrag in diesem hohen Hause An⸗ nahme, so wird er gewiß von der Regierung in eingehende Erwägung gen werden. Aber das darf ich schon jetzt nicht unbemerkt lassen, daß eine Berücksichtigung dieses Antrages durch die namentlich in letzler Zeit wieder heworgetretene und wirklich jedes Maß über⸗ schreitende Agitation sehr erschwert wird.
Die Art und Weise, wie jetzt zu Gunsten einer Besoldungsauf— besserunge Agitation getrieben wird, findet in der Geschichte des höheren Beamtenthums kein Beispiel. (Sehr richtig! rechts) In ihren letzten Grzeugnissen versteigt sie sich zu der Warnung vor dem philologischen Studium und richtet diese Warnung nicht bloß an Studenten, sondern auch an Abiturienten der Gymnasien. Ich bin überzeugt, daß die besseren und besonneneren Elemente des höheren Lehrer— standes dieser Agitation fern stehen. Leider vermißt die Unterrichts⸗ verwaltung eine rückhaltlose Verwahrung gegen jenes Treiben, auf welches ich schon bei der vorjährigen Etatsberathung hinzuweisen zu meinem Bedauern genöthigt gewesen bin. Es wird fur die Wünsche des höheren Lehrerstandes nichts schädlicher sein, als wenn die Unterrichtsverwaltung durch dessen Verhalten in die unum— zängliche Nothwendigkeit versetzt wird, zwischen der Aufrechterhaltung der Beamtendisziplin und der Berücksichtigung ihrer Wünsche zu ent— scheden; die Wahl würde in diesem Falle nicht zweifelhaft sein können, und ich bin sicher, in dieser Auffassung der Zustimmung dieses hohen Hauses mich erfreuen zu dürfen. (Bravoh
Abg. Dr. Dittrich (Zentr.: Es ist manches geschehen, um die gage der Oberlehrerschaft zu verbessern. Dazu gehört auch die Ver⸗ mehrung der Oberlehrerstellen. Trotzdem hat sich der Lehrerwelt eine hochgradige Erregung und Erbitterung bemächtigt. Ich kann die Art ihres Vorgehens nicht besonders billigen; es ist geeignet, die Sympathie für die Lehrer zu vermindern. Aber einen berechtigten Fern kann ich in dieser Agitation nicht verkennen. Man hat den Lehrern Versprechungen gemacht, die nicht erfüllt worden sind. Sie stehen schlechter da als andere akademisch Gebildete. Die Ober⸗ sehrer gelangen in einem verhältnißmäßig hohen Lebensjahr, im 32. bis 31. Jahre, zur Anstellung und erreichen erst im 57. Lebensjahr das Höchstgehalt, und daran partizipiert überhaupt nur ein Theil. Es ist alfo ein durchaus berechtigter und bescheidener Wunsch, daß die Lehrer das Höchstgehalt schon nach 21 Jahren erreichen. Erst dadurch kommen sie anderen Beamten gleich. Was in anderen Ländern möglich ist, sollte bei unseren glänzenden Finanzverhältnissen nicht unmöglich sein. Je weniger Oberlehrer in die oberste Gehaltsstufe einrücken, um so größer wird die Differenz der Gehälter der Oberlehrer und Richter sein; ich vermag in dieser Beziehung die von der Finanzverwaltung angestellle Berechnung nicht anzuerkennen; die unteren Stufen müssen besonders berücksichtigt werden. Ich möchte die Staatsregierung dringend bitten, sich zu unseren Anträgen nicht ablehnend zu verhalten. Das wärde sehr zur Beruhigung der Lehrer beitragen. Die Finanzver— waltung kann sich damit um so leichter abfinden, als es sich nicht um eine höhere Ausgabe, sondern nur um ein anderes Arrangement handelt. Den Lehrern aber möchte ich empfehlen, ihre Agitation aufzugeben. Die maßvollen Elemente, meiner Meinung nach die Mehrzahl, werden sicherlich dieser Mahnung Folge geben, zum Heil ihres eigenen Standes und der heranwachsenden Jugend. Wir müssen für einen guten Nachwuchs an Lehrern sorgen.
Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Germ ar: Ich habe in der Kommission bereits Mittheilung gemacht über das Durch— schnittsalter der Lehrer bei der ersten Anstellung. Ich sprach von den DOberlehrern an staatlichen und nichtstaatlichen Lehranstalten. Ich halte aufrecht, daß die Oberlehrer durchschnittlich mit 31 Jahren 3 Monaten zur Anstellung gelangen. Die Zunahme der Philologen an den Universitäten beweist, daß eine Abneigung gegen diesen Beruf nicht besteht. Auch die Zahlen über die Besoldung der Richter und der Ober lehrer halte ich aufrecht. Die Verschiedenheit liegt in den verschiedenen Besoldungssystemen beider Kategorien. Der Kommissionsantrag will eine Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten mit denen der staatlichen Anstalten in Bezug auf die feste Pensionszulage von 3M) bis go) S. Diese Gleichstellung wäre unbillig, da die Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten bevorzugt werden. Man kann den Kommunen nicht noch weitere Opfer zumuthen—.
Abg. Saenger (fr. Volksp.): Es ist nicht einzusehen, warum ein Lehrer nicht einem Richter im Gehalt gleichgestellt werden sollte. Im Großen und Ganzen kommen die Lehrer nicht früher zur An stellung als die Juristen. Sie haben dieselbe Vorbildung, und ihr Beruf ist aufreibender als der der Richter. Wenn man gesagt hat, daß die durchschnittliche Differenz zwischen den Gehältern der Lehrer und der Juristen 236 „S beträgt, so liegt hierin eine Zurück— setzung der Lehrer. Den Antrag, die Wartezeit auf 21 Jahre herab zusetzen, empfehle ich natürlich, aber mit dieser Herabsetzung um „Jahre ist nicht viel erreicht. Nothwendig ist auch eine wesent liche Herabsetzung der Pflichtstundenzahl der Lehrer. Diese haben nicht nur vier Stunden täglich zu geben, sondern Korrekturen zu machen, mit den Lehrern und Eltern zu konferieren. Eine weitere be⸗ rechtigte Forderung ist die Herabsetzung der Schülerzahl in den ein lnen Klassen, um eine individuelle Behandlung der Schüler zu er möglichen. Auch die übrigen Anträge kann ich nur empfehlen. Wenn man von den Lehrern eine größere Leistung verlangt, so muß man sie auch besser besolden. Von den Söhnen der Lehrer und Pro— vinzial-⸗Schulräthe studieren verhältnißmäßig nur wenige Philologie, ein Beweis dafür, daß die Eltern diese Karrisre nicht für günstig halten. Ein Lehrermangel wird sehr bald hervortreten. In Hanau hat eine Hilfslehrerstelle nicht besetzt werden können. Die Ver— stinmung der Lehrer ist berechtigt, weil die Staatsregierung ihr
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Versprechen der Gleichstellung der Oberlehrer mit den Michtern nicht eingelöst hat. Eine Agitation ist nur denkbar, wenn die Unzufrieden heit weite Kreise ergreist. Auch Fürst Bismarck hat 1894 beim Impfang der Lehrer die Zurücksetzung derselben beklagt und eine Aenderung zum Besseren erwartet. Die Regierung möge also die be rechtigten Forderungen der Lehrer erfüllen damit das Wort eines alten Magisters im Reformzeitalter zur Wahrheit werde: laeti dis— eipuli, laeti magistri, laetissimus rector.
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff stellt fest, daß nur auf natur wissenschaftlichem und mathematischem Gebiet ein Rückgang der Lehrer und Studierenden stattgefunden habe. Es handle sich aber nur um emen vorübergehenden Zustand. In Verlegenheit werde die Ver⸗ waltung, nicht kommen, denn die Lage der Oberlehrer in Preußen sei o günstig, daß die Regierung, wenn sie nur wollte, Zuzug aus anderen deutschen Landern bekommen würde.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗-Minister Dr. von Miquel: Meine Herren! Aus den Darlegungen und Erörterungen des Derrn Abg. Saenger können diejenigen, die glauben, daß der Antrag ven Heydebrand definitive Ruhe und Zufriedenheit in der Lehrerwelt schaffen würde, die nöthigen Konsequenzen ziehen. Wir haben hier schon gehört, daß das alles ungenügende Verbesserungen seien, daß es sich nicht nur um Geld, sondern auch um Standesebre handelt, und
die Lehrer den Richtern in allen Beziehungen gleichgestellt würden. Es wird also so gehen, wie es mit all den Verbesserungen der Ver— hältnisse der Lehrer gegangen ist, die wir seit dem Jahre 1899 vor— genommen haben: eine wirkliche Ruhe und Zufriedenheit konnten sie nicht herbeiführen. Im Gegentheil, die Agitation — ich will nicht sagen, die Unzufriedenheit in dem höchst ehrenwerthen Lehrerstande — ist sogar anscheinend heftiger geworden.
Meine Herren, keine Klasse unserer Beamten ist wohlwollender und fürsorglicher behandelt worden in den letzten 10 Jahren wie die akademisch gebildeten Lehrer. (Sehr richtig) Wenn ich die Steigerung vom Jahre 1892 an in Betracht ziehe, die bei dem ersten Normal⸗Etat und später eingetreten ist, so geht sie weit über diejenigen Zuwendungen hinaus, die allen anderen Klassen der Beamtenschaft gemacht worden sind. Im Jahre 1892 betrug nach dem damaligen Normal⸗Etat die Steigerung 18,4 0/9. So viel hat in all den verschiedenen Aufbesserungen der Gehalte und Bezüge keine Klasse bekommen, durchgängig sind die Beamten mit 120 o, dann und wann in einzelnen Beziehungen bis zu 150, aufgebessert worden. Im Jahre 1897 betrug die Aufbesserung der Lehrergehälter wiederum 160½, weitaus höher als der Durchschnitt der Aufbesserung über— haupt, die damals stattfand.
Meine Herren, die Richter forderten damals Gleichstellung mit den Regierungsräthen, und wir haben es des Zusammenhangs wegen abgelehnt, obwohl ich anerkennen mußte, daß sehr viele Gründe dafür sprachen. (Sehr richtig! rechts.) Seitdem die Entscheidung gefallen ist, habe ich keine Agitation der Richter mehr in der Presse gesehen (sehr richtig!; sie haben in würdiger Weise sich dem Spruch der Regierung und des Landtages gefügt. Ich habe nicht mal privatim von Unzufriedenheit unter ihnen gehört. Die Landräthe wurden den Richtern gleichgestellt, während doch allgemein anerkannt wurde, daß ein Landrath weit mehr Repräsentationsausgaben hat als ein Richter. (Sehr richtig! rechts.) Die Landrichter, die doch eigentlich als Richter höherer Ordnung an gesehen werden können, blieben den Amtsrichtern gleichgestellt. Sie haben sich nicht beschwert, sie hätten aber vielleicht viel mehr Grund dazu gehabt wie jetzt die Lehrer. Die Elementarlehrer sprechen ihre Zufriedenheit offen aus.
Nun bleiben wir dabei, so schwer und in manchen Beziehungen unsicher es zu berechnen ist, daß heute die Differenz zwischen den Lehrerbezügen, aus der Staatskasse, gegenüber dem, was die Staats— kasse für die Richter zu zahlen hat, 239 MS. beträgt. Ich kann Ihnen ja im einzelnen diese verwickelte Berechnung nicht vorführen, es sind eine Menge inkongruenter Vergleiche dabei nöthig, aber irgend eine wesentliche Differenz kann nicht sein. Nun frage ich, meine Herren: ist es da berechtigt, daß eine so hoch gebildete Beamtenklasse, die eine, ich möchte sagen, so hehre Aufgabe hat, die so viel Liebe zu ihrem Fach, so viel Idealismus gebraucht, eine solche Agitation, wie wir sie erlebt haben, um 239 1½ anfängt und durchführt? Wie kann eine solche Erbitterung, wie sie einem aus de tritt, aus einer solchen Differenz entstehen?
Meine Herren, wenn der Antrag des Herrn Abg. von Heydebrand von der Staatsregierung acceptiert werden würde, dann würde die Differenz zwischen dem Gehalt der Lehrer und dem der Richter noch 70 6 betragen; aber doch kündigt uns schon der Herr Saenger an, daß trotzdem dann die Agitation wegen der 70 M weitergehen würde und wir doch auf Ruhe nicht zu hoffen hätten. Da ist es doch nun nöthig, meine Herren, daß auch seitens des Landtages einmal fester Fuß gefaß wird: wohin sollen wir schließlich von einer solchen Agitation gedrängt werden? Früher haben die Lehrer sich sehr über den Mangel an Rang und Titel beklagt, und das ist auch heute noch wieder geschehen. Die Hälfte der Lehrer bekommt aber den Professorentitel, der Rang 4. Klasse ist einer großen Anzahl von ihnen zugesichert. Ich meine, da wäre doch genug gethan. Was sollen wir nun noch mehr thun?
en Schriften entgegen
Die agitierenden Lehrer sollen doch nicht glauben, daß die ein Richter, ein Amtsrichter hat, der Präsident gerichts ist, der hohe Strafen erkennen kann, der jeden Tag mit dem Volke in Berührung kommt, derartig ist, daß Gehaltes den Lehrern dieselbe Stellung geben könnte. rechts und im Zentrum.) Naturgemäß das ist gar ist der Lehrer auf einen kleineren Kreis angewiesen und ke stens durch das Medium der Söhne mit den Eltern in Berührung Die Lage eines Richters, der ein Hoheitsrecht des Staates ausübt, ist naturgemäß aus seiner Stellung — nicht aus seinem Gehalte! kann nicht einfach auf eine andere Beamtenklasse das wird überhaupt nicht möglich sein.
Nun hat der Herr Kultus⸗Minister schon gesagt, die mechanische Gleichstellung mit den Richtern könne die Staatsregierung nicht acceptieren, und ich kann mich erinnern, daß früher die dieses hohen Hauses hiermit übereinstimmte; ob das Fall ist, weiß ich nicht. Aber man muß doch auch nicht materiellen Seite hin verkennen, daß die Lehrer unbeschadet ihres hochbedeutenden und schweren Amts erhebliche Erleichterungen sich verschaffen können. Eine Klasse, die drei Monate Ferien hat und in der Lage ist, auch innerhalb ihres Berufs bleibend, vielfach Nebenverdienst zu haben (Oho!), ist doch darin vielfach günstiger siluiert als fast alle anderen Beamten. Eine mechanische Gleichstellung würde so wahrscheinlich auf eine wesentliche Bevorzugung des Lehrerstandes hinauslaufen. Meine Herren, ich glaube, die Staatsregierung und auch ich persönlich als Finanz⸗Minister haben ein solches Wohlwollen und eine solche Für sorge gerade für diesen von mir so hoch geehrten und hoch geachteten Stand die ganzen Jahre hindurch gejeigt, daß man, so viel man auch in dieser Beziehung schon gewohnt geworden ist (Heiterkeit) diese Agitation im höchsten Grade erstaunt sein mußte Agitatoren aber glauben, daß sie die Staatsregierung hohe Haus mit papiernen Kugeln umwerfen können (sel und Heiterkeit rechts,, so wäre das ein gewaltiger Irrthum. richtig! rechts.)
Nun ist gesagt worden, das Prinzip der Geschlossenhei haltsaufbesserung bis auf weitere absehbare Zeit wäre ja umgeworfen. denn die Veränderung in der Gewährung der 900 M Zulage nach bestimmten Zeitperioden ist eine organische Aenderung, die mit der desinitiven Aenderung der Gehaltsverhältnisse garnichts zu thun hat. Hier aber, meine Herren, ist in der äußeren Form das vielleicht nicht so bervorgetreter b materiell, wenn die Generalstaatskasse für die Besoldungen 600 000 M mehr ausgeben muß, so ist das eine direkte Erböl Gehaltsbezüge. Darüber kann gar lein Zweifel
* 2 ö 11 die Stellung
Schöffen
eine andere
Zweifel Gefahr laufen, Konsequenzen in einer Reihe anderer Klassen der höhergebildeten Beamten herbeizuführen, und wenn das Staats⸗ Ministerium auf diesen Antrag einginge und die Konsequenzen nicht zöge, so würden Sie wahrscheinlich wieder die Unzufriedenheit in andere Beamtenklassen bringen. Glauben Sie nicht, meine Herren, daß es an sich möglich ist, daß eine so allgemeine Maßnahme der Gehaltsaufbesserungen aller Beamtenklassen, wie wir sie ge⸗ troffen haben, wenn sie auch noch so oft verbessert und korrigiert werden wird, jemals ideal richtig werden wird! (Sehr richtig! rechts Das kann garnicht eintreten. Im Gegentheil, man läuft in der Regel die Gefahr, daß man bei Aenderungen die einen zwar momentan befriedigt, dabei aber eine ganze Reihe von anderen wieder unzufrieden macht. (Sehr richtig) Sie können sich denken, daß das Staats⸗Ministerium, welches gerade mit Rücksicht auf die übrigen Beamtenklassen unbedingt entscheidend hier eingreifen muß, weshalb wir beide, mein Herr Kollege und ich, uns einer Ablehnung und einer Zustimmung enthalten müssen, Sie können sich denken, daß das preußische Staats⸗Ministerium nicht in der Lage ist, einseitig nur den Lehrergesichtspunkt im Auge zu behalten; das Staats Ministerium muß die Gesammtheit der preußischen Staatsbeamten ins Auge fassen und danach seine Entscheidungen treffen. So kann es wohl kommen, daß eine Beamtenklasse einmal zurückstehen muß. Ich habe in meinem eigenen Ministerium begründete Beschwerden, ich habe sie aber in diesem Etat nicht zu befriedigen gewagt aus Furcht, daß dann ein Riß in der nun einmal getroffenen Gehaltsordnung ganz oder wenigstens zum theil wieder aufgerissen werden würde. Der Beamte ist ein Theil des großen Ganzen, er kann nicht immer bloß nach seinen eigenen individuellen Verhältnissen behandelt werden, er ist ein Stück des Ganzen und leidet die Schicksale des Ganzen.
Meine Herren, ich komme also dahin, daß ein Grund, jetzt diese Frage wieder aufzuwerfen, so dringlicher Natur, daß man die Folgen riskieren könnte und sollte, eigentlich nicht vorhanden ist. Ich muß sagen: so groß mein Respekt vor der Bedeutung des Lehrerstandes, vor der Nothwendigkeit einer geachteten Stellung, eines auskömmlichen Bezuges von Mitteln ist, so bedauere ich doch, daß diese Frage diese Dimensionen angenommen hat, namentlich auch infolge der Agitationen in der Presse. Ich kann jetzt nichts Anderes, als eine gründliche und, wie immer, wenn es sich um den Lehrerstand handelt, wohlwollende Prüfung in Aussicht stellen. Lieber wäre es mir gewesen, namentlich wegen der übrigen Beamtenklassen, in diese Lage nicht gebracht zu sein. Das ist aber nun einmal geschehen. Ich kann mir auch denken, daß das hohe Haus in der allbewährten Zuneigung für die Lehrer seiner Jugend, an die man noch selbst mit der größten Verehrung zurückdenkt, sich diesem Antrage vielleicht nicht wird entziehen können. Wenn es so geschieht, so kann ich, wie gesagt, nichts weiter zusagen, wie mein Herr Kollege das gethan hat, als eine eingehende und wohl wollende Prüfung.
Meine Herren, ich möchte über einen andern Antrag noch zwei Worte sagen, weil er eine sehr prinzipielle Bedeutung hat. Es ist nämlich gesagt worden in dem Antrage, daß auch die Zeit angerechnet werden sollte, seit welcher sich ein Hilfslehrer einem Kollegium zur Disposition gestellt hat: er konnte nicht angenommen werden, weil kein Platz da war; hinterher wird er angenommen. Nun soll ihm
ie ganze Zeit, wo er vielleicht als Hauslehrer oder an einer andern Anstalt thätig war, im St dienste anger
Meine Herren, dieser ag steht, sonderbaren Zusammenhang mit der Behauptung Lehrern, daß man überall sich umsehen müsse, um zu bekommen, während hier für die gesorgt werden soll, welche wegen Ueberflusses an Lehrern nicht ankommen können. Ich möchte daran erinnern, welche Erfahrungen wir bezüglich unserer Beamtenschaft in fast allen Ressorts gemacht haben; ohne Rücksicht uuf den Bedarf wurde früher jeder, der sich meldete und die Quali⸗
atte, im Staatsdienst acceptiert. Erinnern Sie sich, wie ausführlich ü S Forst-Assessoren verhandelt wurde? Alle angenommen, welche sich Etwa 40 Jahre alt kam dasselbe war in der Subalternbeamten it der Beamten! Das war noch gefährlicher zu 3 Altersstufensystem noch nicht hatten. Aber auch och geklagt aus Mangel an etatsmäßigen laßt, etatsmäßige Stellen zu schaffen 3. Eisenbahnverwaltung
zetriebssekretär
mernden Bedürfnisses an ete in Recht auf den Staatsdienst Wer sich einem Beruf Folgen Staatskasse zr und mehr Gefahr das preußische en zu bewilligen wegen Ueberfüllung au Dienstzeit anzurechnen mir als unglücklich Ich kann nur dringend glaube auch, bei den wendig als z. B. bei wissenschaft studiert Regierung zurückgewiesen beschäftigen; dagegen wird, noch immer Beschäftigung zu fi Me ine * erren HSause zur Berubi
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