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Interessenten dem staatlichen Aufsichtsrecht, über die innere Ver⸗ fassung der Volksschulen zu bestimmen, nicht vorgreifen solle und könne. So steht also in dem Fall von Hamm die Frage so: Soll den Schulinteressenten gestattet sein, mit bindender Kraft für den Staat Vereinbarungen über die konfessionelle oder inter⸗ konfessionelle Gestaltung ihres Volksschulwesens zu treffen?“
Anknüpfend an ein Zwischenstadium der Verhandlungen, hat der Herr Abg. Im Walle am 19. März 1900 in der irrthümlichen Meinung, daß der von ihm jitierte Daffus des Ver⸗ trags den Anlaß zur Nichtgenehmigung desselben ge⸗ geben habe, ausgeführt, daß Verträge der Interessenten über den konfessionellen Charakter der Volksschulen niemals dem Staatshoheitsrecht vorgreifen könnten, und daß demnach auch der Staat durch Bestätigung eines solchen Vertrags sich in der Ausübung seines Hoheitsrechts nicht beschränke.
Dieser Auffassung vermag ich nicht beizutreten. Es handelt sich bei einem solchen Abkommen nicht, wie er annimmt, um einen Pri⸗ vatvertrag, sondern um einen öffentlich⸗ rechtlichen Vertrag, der durch die Genehmigung des Staats den Charakter einer -Orts⸗ schulverfassung“ erhält.
Aber wäre dies auch nicht der Fall, so ist es doch ein „nobile officium* des Staats, daß er einen Vertrag, durch den ein Theil der Vertragschließenden seine Rechte auch dem Staate gegenüber ge⸗ sichert glaubt, nicht mit der reservatio mentalis genehmigt, daß er an den Bertragsinhalt bei seinen Entschließungen nicht gebunden sei.
Ich glaube, es wird niemand in diesem hohen Hause sein, der der staatlichen Unterrichtsverwaltung einen Vorwurf daraus machen möchte, daß sie die Vertreter der katholischen Schulgemeinde in Hamm auf die beschränkte Rechtswirkung ihrer Vertragsabrede hat hinweisen lassen. Gerade auf einem so zarten Gebiete, wo es sich um Gewissensbedenken handelt, ist eine volle Aufklärung der Interessenten doppelt Pflicht, wenn sie auch vielleicht zu der unerwünschten Folge führt, daß die Verhandlungen schwi eriger zu einem Abschluß gelangen.
Meine Heiten, Sie werden aus meinen Darlegungen ersehen haben, daß zu dem Antrage des Herrn Abg. Im Walle in der Behandlung des Hammer Falles kein Anlaß gegeben ist. In dem Grundsatze, daß die durch die Verfassung dem Staat zugewiesenen Schulhoheitsrechte nicht den Gegenstand von Verträgen unter den Schulinteressenten bilden dürfen, liegt nach meiner Ueberzeugung die beste Gewähr dafür, daß unser preußisches Volksschulwesen in seiner bisherigen konfessionellen Gestaltung ge⸗ sichert bleibt und nicht durch örtliche Parteikämpfe in seiner ruhigen Entwickelung bedroht wird.
Ich schließe mit der Versicherung, daß es, wie bisher, so Zukunft mein ernstes Bestreben sein wird, die Leitung unseres Volks⸗ schulwesens so zu führen, daß alle Konfessionen sich einer gerechten, gleichmäßigen und unparteiischen Würdigung ihrer Interessen ver⸗ sichert halten dürfen. (Bravo!)
Abg. von Pappenheim (kons. : Die Stellung meiner Freunde zur Konfessionalität der Volksschule ist schon im vorigen Jahre dar⸗ gelegt worden. Wir halten nach wie vor daran fest, daß die Konfessionalität der Volksschule gesichert sein muß. Ich hätte gewünscht, daß die Erklärung des Ministers ebenso vräzise aus⸗ gefallen wäre. Der Minister befürchtet einen Eingriff in die Staats⸗ hboheitsrechte. Es ist bedenklich, an der Hand, eines einzelnen Falles eine große prinzipielle Frage aufzurollen. Durch eine präzise Erklärung des Minlster⸗ über den Hammer Fall würden wir über alle Schwierigkeiten hinwegkommen und könnten dem Antragsteller anheimgeben, den Antrag zurückzuziehen. Auf Grund eines solchen einzelnen Falles können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Der Herr Vorredner hat zu Anfang seiner Ausführungen eine Erklärung von mir vermißt, daß, wie für die Vergangenheit, so auch für die Zukunft seitens der Unterrichtsverwaltung an dem konfessionellen Charakter der BPolteschule thunlichst festgehalten werden soll. Ich kann diese Erklärung, die meiner Ansicht nach schon in meinen bis⸗ herigen Ausführungen enthalte n war, vorbehaltlos abgeben, und ich glaube, daß dadurch die Bedenken beseitigt sein werden, die der geehrte Herr Vorredner geltend gemacht hat.
Abg. Freiherr von Zedlitz ti Annahme des Antrags würde den Gemeinden gegen den Willen der Regierung Verträge 2 de schließen. Das Staatshobeitsrecht würde auf. die nagen w wa. die ses Recht kann der Staat abe T
geben. Es würde mit dem Aufsichtsrecht des meinden ach vereinbar sein und der Würde der Regierung nicht ent sprechen. Ich bitte daher. den Antrag abzulehnen.
Abg. Im Walle zieht mit Rücksicht auf die letzten Er klärungen des Ministers, daß die Konfessionalität der Volks⸗ schule gewahrt werden solle, seinen Antrag zurück.
Die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen⸗ heiten wird darauf bei dem Kapitel des Elementarunterrichts⸗ wesens fortgesetzt.
6g. Kopsch (fr. Volksx.): Die Hoffnung, daß es in unserem
ilwesen vorwärts gehe, wird beeinträchtigt durch das, was
der Interpellation wegen des Lehrerman zels über die Orga⸗ er V lkeschule auegerprechen worden ist. Der Minister sagte z der Lehrermangel der Regierung überraschend gekommen muß doch nicht alles richtig in der Unterrichts verwal tung ein. T die der Mi nister für den Lehrermangel anführte, den Eintritt der einjährigen Militärdienstpflicht für die Lehrer zunzbme ͤ Ded lt erung, konnte die Regierung doch vorbersehen. Dañ es 86 sschulwesen nicht vorwärts geht, liegt im wes entlichen 2 e Kreis- und 96163 Schuli nspe 219 Har fig nur im Nebenamte 21 wird. Niemand kann zwei Herren dienen, und man kann non den Geistlichen nicht verlangen, daß sie sich in . ndem Mae der Schulaufsicht widmen. Je tüchtiger sie als Geistliche sind, desto weniger werden sie sich mit der beschafti gen können. Die Schulinspektoren sollen auch
zerichten über die Bedürfnisse der einzelnen Schul⸗
diese Aufgaben können aber nur von jemand ver⸗
seine ganze mr, I darauf konzentrieren
4 endige Arbeiter B. die Herstellung einer
Sta ꝛristi können Nebenamt überhanpt nicht ausgefũbrt werden. Die Henn chen gerathen auch, wenn sie Antrage auf Lern g, . neuer Schulklassen ꝛc. ellen, sebr leicht in Konflikt mit dem Interesse ibrer Gemeinde. Die Previn zial Schulkollegien sind nicht . zusammengesetzt, Tm Fortschtitt im Volksschul⸗ wese 2. dienlich sein können; 6 eine große Anzabl von Theolegen und enn e keine Pädagogen Gegen das Neberman des del ener r rich. bat sich der verstorbene Schulrath Schumann auegesprochen, aber der Pda gege ist mit seiner Ansicht nicht durchgedrungen. Der Kultus⸗Minister mag den besten Willen baben, aber das Kultus ⸗Ministerium ist über lastet. Gin früberer Beamter des Ministeriums, der Geheime Rath Schneider, at selbst auf diese Ueberlastung hingewiesen. Herr von gesagt, man möge das Schulwesen dezentralisieren; er
auch in
rch (freikons. : Die die Befugniß geben, n Schulsozietäten zu Gemeinden über⸗ nicht aus der Hand Staats über die Se
und die
138 — Zedlitz bat
möge nur angeben, wie er sich das im Einzelnen denkt. Es muß eine Trennun des geistlichen vom Unterrichts⸗Ministerium statt finden. Die Auswahl der Kultus⸗Minister richtet sich nicht nach ihrer Stellimg zu den Schulfragen, sondern re. 66 zu den kirchenpolitischen aer, In den letzten Jahren ist das Be⸗ streben hervorgetreten. ie Rechte der Gemeinden an den Schulen zu beschränken. Das geht schon daraus hewor, daß man Linzelnen Sladten verwehrt hat, eigene Schulräthe zu bestellen. Die Aufsicht über die Lehrer hat merkwürdige Blüthen gezeitigt. Hat doch sogar ein Gendarm eine Kontrole über eine Schulfeier ausgeübt. Das Volks sschulwes en findet hier im Hause nicht die Beachtung, die es ver⸗ dient. Das preußische Volksschulwesen foll vorbildlich bleiben, und darum bitte ich, alles zu thun, um es zu fördern.
Abg. Dr. Dittrich Zentr. erkennt an, daß im Volksschulwesen Fortschritte a e, n. ien. Die Lokal⸗Schulinspektion sei der katholischen Geistlichkeit fast ganz ʒurickgegeben worden. Dagegen sei ihnen die Kreis⸗Schulinspektion fo gut wie entzogen. Staat, Kirche, Gemeinde. Familie und Schule müßten harmonisch zusammenwirken; von den
Rechten der Familie sei aber wenig zu merken,
und der Gemeinde sei R und der Einfluß der Magistrate auf das innere Gebiet der Schule bleibe der Einfluß
werde überall zurückgedrängt. Wo aber der Kirche? eine Partei lege hohen Werth darauf, daß die Schul⸗ inspektion mit 2 geistlichen Amte verbunden werde, die Schule nicht nur bilden sondern auch erziehen müsse. Auf die der Schule ent⸗ wachsene Jugend hleibe der erzieherische Einfluß wirkungslos oder mindestens unzureichend. Deshalb wünsche seine Partei daß die Kreis⸗ Schulinspektion den Geistlichen übertragen werde. Die einseitige Be⸗ tonung des Schultechnischen müsse die erziehliche Seite des ünterrichtẽ in den Hintergrund drãngen. Sie habe auch die Errichtung von Simnltansch ilen gefördert. Die konfessionelle S Schul sei der Ausfluß einer gesunden Pädagogik. Zur Freude des Zentrums habe der Kultus⸗Minister erklärt, daß er nicht Qewillt Jai, von der alten preußischen Tradition abzuweichen. Die Zahl der Simultan⸗ schulen sei nicht sehr groß im BVerhãs tui zur Gesammtzahl der Volksschulen. Aber der Minister möge bedenken, daß sich von 1886 bis 1896 die Zahl der Simultanschulen von 515 auf 680 erhöht habe. Die Unterrichtsverwaltung habe ich also von dem alten pre schen Ideal recht weit entfernt. Die Zahl der sogenannten Simultan schu len in Westpreußen und Posen sei so groß, weil man sie in den Dienst der Politit gestellt habe. Von dem nationalen Interesse', das jetzt zur Geltung gebracht werde, stehe nichts in der Verfassung. Die Simultanisierung der Schule habe die konfessionelle Erziehung mindestens abgeschwãcht und den Weg der Konfessionslosigkeit betreten. Unerfindlich sei es, weshalb auch in nichtwolnischen Gegenden Westpreußens man sich gegen konfessionelle Schulen strãube; es scheine nicht bloß bei der Zentralinstanz, sondern auch bei den Kreis Schulinspettoren eine Polenfurcht zu herrschen. Die Statistik zeige, daß 35 99 katholische Kinder in evangelischen Schulen und nur oo edangelische Kinder in katholischen unterrichtet worden seien. 13 000 katholische Kinder empfingen keinen Religionsunterricht in Preußen. Hier müsse Wandel geschaffen werden.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Der Herr Abgeordnete hat weite Gebiete gestreift, auf die ich in ihrer Gesammtheit ihm nicht folgen kann: wobl aber will ich einiges daraus hervorheben.
Ich bemerke hinsichtlich der Kreis⸗Schulinspektoren, daß wir noch Gelegenheit haben werden, uns über dieses Thema zu verständigen, wenn der entsprechende Titel zur Berathung kommt.
Was die einzelnen Fälle anbetrifft, die nach seiner Meinung be⸗ sonders krasse Vorwürfe gegen die Unterrichtsverwaltung rechtfertigen, so gestatte ich mir zuerst hervorzuheben, daß die Frage der Errichtung besonderer katholischer Schulen bei Marienburg noch im Stadium der erneuten Erörterung sich befindet, daß ich eine nochmalige Prüfung angeordnet habe, daß die Berichte der nachgeordneten Behörden noch ausstehen, und ich daher heute noch nicht im stande bin, eine bestimmte Entschließung in Aussicht zu stellen.
Dasselbe gilt auch bezüglich des Falls Bartenstein,
ie Crrichtung einer katholischen Schule in Frage steht.
Was den Fall von Bischofswerder anbetrifft, meine Herren, so wird Ihnen erinnerlich sein, daß die Frage der Gestaltung der dortigen Schule im vorigen Jahre in diesem hohen Hause ausgiebig erörtert worden ist. Es handelt sich hier um die Uebernahme der Unter⸗ a, . licht für eine neue Schule in einem Rechtsgebiete, wo
ie Volksschul⸗ Unterhaltungspflicht Kommunallast ist. Verweigert die Gemeinde, ie es der Fall ist, ihre Zustimmung zur Errichtung einer besonderen Schule, so bleibt nichts anderes übrig, als den Weg zu beschreiten, der durch das Gesetz vom 26. Mai 18587 vorgeschrieben ist. Es haben aber die Verwaltungsbehörden die Ueberzeugung, daß das Beschlußverfahren, welches dieses Gesetz vorsieht, kaum zu dem von den Katholiken gewünschten Ziele führen würde. Inwieweit es möglich sein wird, den Wünschen vielleicht im Wege erhöhter Staatshilfe zu entsprechen, unterliegt noch der Prüfung.
Nun hat der Herr Abgeordnete den Appell an mich gerichtet, ich möchte, gleichviel ob es sich um katholische oder um evangelische Schul minoritäten bandelt, den Rechten dieser Minoritäten meine warme Fürsorge widmen. Eines derartigen Appells bedarf es in der That nicht. Ich glaube, Ihnen auch — abgesehen von dem Material, welches Ihnen möglicherweise bei srãterer Veranlassung noch von meinen Herren Kommissarien vorgefübrt werden wird, — wenigstens in einigen Hauptzahlen den Beweis führen zu können, daß der Schutz der ten seitens der vreußischen Unterrichts verwaltung in thunlichstem n nn wird. Eins muß allerdings dabei in Betracht gezogen werden: es ist für die Unterrichtsverwaltung zunächst die dringendste Aufgabe, überhaupt dem Bedürfnisse nach Schuleinrichtungen Rech⸗ nung tragen. In zweiter Reibe kann dann erst in Betracht kommen, ob auch die Sonderwünsche von Minoritaten, die an sich unter⸗ richtlich versorgt ind, auf Errichtung eigner Schulen Berücksichtigung finden können. Aber diese Frage unterliegt immer der sorgfältigen Prüfung, wenn es auch die Hauptaufgabe der Schulverwaltung sein und bleiben muß, zupörderst das all gemeine Unterrichts bedürfniß zu befriedigen. Welchen riesenhaften Aufgaben wir in dieser Beziebung in Hinsicht auf den gesammten Staat gegenüberstehen, bitte ich, aus folgenden Zablen zu entnehmen.
Am J. Mai 1899 waren an überfüllten Volksschulen nicht weniger als 10733 vorhanden, am 1. Mai 1900 10 690; die Zahl hat sich also nur um 43 verringert, das bedeutet gegenüber den großen Ziffern nicht viel und dabei ist dieser kleine Fortschritt in unserem gesammten Volksschulwesen nur dadurch erreicht worden, daß in dem genannten Zeitraum 2061 neue Schulstellen gegründet worden sind. Man muß ferner auch bedenken, daß bei der Fürsorge für die kon fessionellen Minoritãten vielfach die Gründung fast leistunge⸗ unfäbiger Schulgemeinden in Frage steht, und daß die bierfür nöthigen Staatebeihilfen, wenn sie auch im einzelnen Falle auf das Nothwendigste beschränkt werden, ganz enorme Summen reprãsentieren.
Meine Herren,
wo ebenfalls
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berücksichtigen Sie die Schwierigkeit und den
ungebeueren Umfang der Aufgaben, die der Schulverwaltung auf dem
eben von mir bezeichneten Gebiete obliegen, so werden Sie derselben die Anerkennung nicht versagen können, daß die Unterricht verwaltung alles, was überhaupt geschehen kann, um die vorhandenen nebelstan zu beseitigen, auch gethan hat. Ich brauche nur auf die sich stetig steigernden und namentlich in letzter Zeit sehr vermehrten Etats betrãge
hinzuweisen, die zu diesem Zwecke von Ihnen gefordert, und wie 4. anerkenne, auch mit großer Bereitwilligkeit genehmigt worden sind.
Um auf die konfessionellen Verhältnisse zu kommen: so sind mit Staatsbeihilfen — aus Kap. 121 Tit. 36 — in dem Zeitraum don 1895 bis 1900 S5] evangelische und 820 katholische Stellen ge gründet worden ((hört, hört!); darunter in Westpreußen 49 gelische und 112 katholische Stellen; in Posen 47 evangelische un 211 katholische Stellen; im Regierungsbezirk Oppeln 9 evangelisch. und 234 katholische Stellen. Also von 1671 staatlich unterstützten Neugründungen fallen nicht weniger als 662 auf die sogenannten polnischen Bezirke, darunter 557 katholische und nur 105 evangelische ein Verhältniß, aus dem Sie ersehen werden, daß Beschwerden übe die mangelnde Fürsorge der Unterrichtsverwaltung für das katholis, Schulwesen dieser Bezirke nicht gerechtfertigt sind.
Die Unterrichtsberwaltung verfährt hier ganz objektiv, sie sor in rein sachlicher Förderung der ihr zugewiesenen Aufgaben in erste Reihe für das allgemeine unterrichtliche Interesse, wie ich das schen betont habe, dann aber auch in ausreichendem Maße für das kon fessionelle Interesse. Ich bitte den Herrn Vorredner, sich doch vor allen Dingen gegenwärtig zu halten, wie außerordentlich sich die Schwierigkeiten, die ich vorhin schon angedeutet habe, vermehrt haben durch die fluktuierende Bevölkerung, durch den Zuzug großer katholi= scher Arbeitermassen nach rein evangelischen Bezirken, Arbeitermassen, die an sich eine sehr geringe Leistungsfähigkeit aufweisen, fast durchweg den besitzlosen Klassen angehören und auch noch auf anderen Gebieten, nicht bloß auf dem der Schule, namentlich hinsichtlich der Armen⸗ pflege, den Gemeinden sofort erhebliche Lasten verursachen. Da kann es wirklich nicht Wunder nehmen, wenn hin und wieder irgend eine evangelische Gemeinde nicht sofort sich bereit erklärt, auch für die leistungsunfähige Minderheit hinsichtlich des Schul bedũrfnisses zu sorgen, umsomehr, als bei diesem fortwährenden Hin⸗ und Her— schwanken der Bevölkerung und bei dieser außerordentlichen Ver— schiebung der konfessionellen Verhältnisse jede sichere Grundlage für die Prüfung eines dauernden Bedürfnisses fehlt. Denn man kann nicht wissen, ob nicht durch die Aenderung der Verkehrsverhältnise, durch veränderte Konjunkturen der Industrie sich das Bild bald wieder verschiebt. In solchen Fällen sofort von den Gemeinden zu fordem, daß sie dauernde Einrichtungen treffen sollen, die sie mit sehr be⸗ deutenden Kosten belasten, das ist doch eine Zumuthung, die nicht so strikte, wie es der Herr Vorredner wünscht, von der Unterrichte— verwaltung gestellt werden kann. (Sehr richtig
Nun, meine Herren, wie entgegenkommend auch die Unterrichts verwaltung gegenüber katholischen Wünschen ist, das bitte ich aus einzelnen Fällen aus den letzten Jahren zu entnehmen: So ist an der bisherigen evangelischen Schule zu Grünlinde im Kreise Flatow neben dem ersten evangelischen Lehrer ein katholischer angestellt worden, weil sich in . Schule 81 evangelischen 22 katholische Kinder befanden. Ebenso ist in Narn⸗ dorf im Kreise Karthaus verfahren worden, wo die Schülgakl S6 evangelische und 13 katholische Kinder betrug. Meine Herren n könnte Ihnen noch weitere Zahlen anführen, will dieses Thema e verlassen; ich habe nur einige charakteristische Beispiele angeführt. mn den Beweis zu liefern, daß den Wünschen des Herrn Vorredners hin sichtlich der Berücksichtigung konfessioneller Minoritäten in entgegen— kommendster Weise seitens der Unterrichtsverwaltung Rechnung ee— tragen worden ist.
Wenn ich auf die Ortsschulaufsicht der katholischen Geistlichen kommen darf, so haben 9 fselben unterstanden im Januar 1901 7435 Schulen gegen 7329 im Vorjahre. Dazu treten die Schulen, über welche katholische Geistliche im Nebenamte die Kreisschulausfikt ,, n me , rn. t ausũben. Im Regierungsbezirk Dũsselderf
unterstanden katholischen Geistlichen 633 Schulen, während 1876 ** nur 11 katholische Geistliche mit der Schulaufsicht betraut waren. In Westfalen bekleiden Geistliche das Amt als Orts ⸗Schulinsxpekter bei 1477 von überhaupt 1503 katholischen Schulen, in Ostprerfe⸗ bei 321 von überhaupt 372 katholischen Schulen. In Oberschlenen standen im Jahre 1893 in der Ortsaufsicht unter katbolischen Gait. lichen 207, im Jahre 1900 296 katholische Schulen. Diese ölen geben wohl einen vollgültigen Beweis, daß die Unterrichtsverwaltnng bei der Führung der Ortsschulaufsicht sich, wie der Mitwirkung der evangelischen Geistlichkeit, so auch der Mitwirkung der katholiskhe⸗ Geistlichkeit überall, wo es die Verhältnisse gestatten, gern bedient.
Es wird von dem Herrn Vorredner der Unterrichts verwaltung zum Vorwurf gemacht, daß sie die Einrichtung paritätischer Schulen begünstige. Wie wenig dies zutrifft, habe ich vorhin bei Besprechung des Antrags des Herrn Abg. Im Walle dargelegt. Aber, meint Herren, ich habe schon vorhin erklärt, daß bei der enormen Ver schiebung der konfessionellen Verhältnisse und bei dem Fluktuieren der Arbeiterbevölkerung es garnicht möglich ist, immer den konfessionellen Sonderwünschen Rechnung zu tragen, und erklären sich sebt viele paritätische Einrichtungen, die, wenn die hältnisse sich festigen, wenn die Mittel zur Verfügung steben, die Kommunen die nöthige Bereitwilligkeit erklären, in konfessionell Schulen überzugehen pflegen. Eine Ausnahme allerdings macht ne von dem Herrn Vorredner schon angeführte zweisprachige Gebiet aber, meine Herren, daß wir dort die , wen, ,,. in den D enst der Politik gestellt hätten, ist an sich nicht richtig. Diese Be ban tung ist vielmebr dabin einzuschränken, daß wir es als eine unerlãnᷣliche durch staatliche Interessen dringend gebotene Pflicht ansehen, name ꝛntlich in den gemischtsprachigen Theilen die deutschen Minoritäten iu schützen, sei es, daß sie dem rr. sei es, daß sie dem latbo⸗ lischen Bekenntnisse angehören. Diese Pflicht liegt uns in besondert ernster Weise . das betone ich immer wieder — gegenüber der stetig zunehmend Polonisierung der deutschen Katholiken. e, bei . Polen. Dieser Gesichtspunkt wird auch von Ihnen als ein durchaus zutreffender anerkannt werden müssen.
zweiter
*50r] soson
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Zweite Beilage
. Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
ie Paritätsbeichwerden in ihren Einzelheiten einz:
i
zahlen im . nicht kontrolieren kann. Ich bit
ine e zu dürfen, daß die von dem Herrn Vorred
Zusammenstellung — ich habe das ni besondere Parita
kegrũnden schon in verschi
unterrichte verwaltung geprüft ist.
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sich ganz erhebli Irtthümer ergeben.
Ich schlieỹe Erwiderung —ĩ mit chon zu Eing meiner 36 3führu
sachlichen 23. ichtẽ zunk
Vorre di . gebenen Min oritaten in ih dre 2 33 t den. 3 mu an e 2. einmal das staatliche Interesse es i Gebi eten zu . und . so rasch e,, wird. Ich b
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e,, 1 ist, 9
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e r eine maßgebende? niht bewaltung gewisse Grenzen gezogen si Nun komme ich zu dem Herrn Abg. Kopsch, der eine elt hat, die ich am Schluß meiner Erwiderung am 1. . . Nach dem 1 MWortla it des steno ̃
ete Folgendes erklärt:
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ibm gegenüber gethan habe.
Beric to hatte der Herr Abgeordne er Lehrer erfreut sich aber außer den n latürlichen. einer ganzen Zahl von Aufsichtsinstanzen
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ohen 2 Ro- - Rake Ros 2 en, sei en wahres Wort. abe deswegen von der
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Hierauf wird um 3,4 Uhr
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zweite Berathung des Etats des Minister m. ** — . 1275 I , Medizin gi⸗
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Zur Medaillensammlung kamen hinzu: eine Porträtmedaille des Niarguardt Rosenberger (1536), des J. R. Blumneister (1565), des Kardinals Otto Truchseß von Waldburg, Bischofs von Augsburg (16. Jahrhun dert) des Pfaljgrafen Friedrich von der Pfalz und seiner Gemablin Glifabeth von England (1613), des Herzogs Ludwig Friedrich von Württemberg (1627) und des Hans Widmann (17. Jahr hundert).
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dacht worden. Unter anderem ging durch 3 Museums Pastors Ludwig Dolberg zu Ribnitz in Mecklen dessen namentlich an kunsthistorischen und älteren theologischen, sonder liturgischen Werten reiche Bibliothek, insgesammt mehrere ert Bände, in den Besitz des Germanischen Museums über. Auch
di . Ankäufe wurde die Bibliothek auf den perschler nsten Gebieten ansehnlich vermehrt. Von Inkunabeln, die während des letzten Jahres erworben wurden, verdienen Erwähnung: Johannes Nider, „Tractatus de morali lepra“, ohne Ort (1176) und „Die duythsche euan gelien épistolen vnd leéctien mit der glosen doir dat gantze aer“, o. O. 1489. Unter den seltenen Drucken des 16. Jahr⸗ hunderts ragen hervor: „Ain nütalichs büchlin von der speis des menschen“, o. O. u. J. aus dem Anfang des 16. Jahr hunderts, ferner Geiler von Kaisersberg, „Do Arbor humana“, Straßburg, Grüninger 1519, eine größere Anzahl Reformations. schriften, vorzugsweise aus den ersten zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts, verschiedene alte Drucke von Holte iedern und Volksbüchern, z. B. „Georgius Thym, Des Edlen vnd Streitbaren helden Thedel Vnuorferden von Walmoden manlicher vnd Ritterlicher thaten vil hübscher wunderbarlicher geschicht?. Straßburg, Paulus Messerschmidt (1560); J. F. G. M. „Ernewerte Beschreibung der Wolgedenckwürdigen Alten vnd warhafften verwunderlichen Geschicht
mit Geschenken Vermachtniß eines Freundes
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