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Atteste wünschenswerth erscheine. Es würde mir deshalb von Werth sein, zu erfahren, welche Maßnahmen dortseits dagegen ergriffen oder in Aussicht genommen seien, um Wandel zu schaffen. Das Reichs ⸗Versicherungsamt ersuche ich um gefällige Aeußerung zur Sache.
Diese Gegenäußerung ist mir bisher nicht zugegangen. Sie dürfen hierbei aber eins nicht vergessen, daß in meiner Stellung als Chef der Verwaltung des Innern mir insoweit Vorsicht auferlegt ist, als ich auch den Schein vermeiden muß, in die Rechtsprechung des Reichs-Versicherungsamts irgendwie einzugreifen. (Sehr richtig) Ich werde also sehen, was das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt seinerseits zur Sache veranlassen wird, und davon wird eventuell das Weitere abhängen. In der selbständigen Rechtsprechung des Reichs⸗ Versicherungsamts ist eine Grenze für meine eigene Kompetenz unzweifelhaft gegeben. Daß ich die Sache nicht ruhen lassen werde, wird der Herr Vorredner bereits aus dem, was ich verlesen habe, ersehen.
Es ist weiter moniert worden die Höhe der Entschädigungen, die die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften erhalten. Auch in dieser Beziehung habe ich das Nöthige unter dem 27. Januar an das Reichs⸗ Versicherungsamt verfügt. Ich habe darauf von dort einen Bericht bekommen, inhalts dessen in einem Falle eine solche Entschãdigung festgesetzt ist, und ferner die Mittheilung, daß ein weiterer Antrag auf Genehmigung einer Vergütung für den Vorsitzenden des Vorstandes der Zucker⸗Genossenschaften vorliege, und daß dieser Antrag noch der Prüfung unterliege. Das Reichs⸗Versicherungsamt schließt mit den Worten:
Es wird bei dem im Sommer d. J. bevorstehenden Eingang der Beschlüsse der diesjährigen ordentlichen Genossenschaftsversamm⸗ lung Anlaß zu einer erneuten Prüfung dieser Grundsätze gegeben sein. Auf den erwähnten Antrag der Zucker⸗Berufsgenossenschaft, der sich vorläufig noch nicht auf den Beschluß der Genossenschafts⸗ versammlung stützt, wird erst dann eine Entscheidung getroffen werden können.“
Also auch diese Angelegenheit ist entsprechend meiner Zusage, die ich dem hohen Hause gegeben habe, in Angriff genommen. Ich werde aber auf Grund der Beschwerden, die heute wiederum erhoben sind, nochmals das Reichs⸗Versicherungsamt über alle diese Einzelheiten hören. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Vorsitzenden der Genossenschaften aus ihrem Vorsitz keine gewinnbringende Stellung machen sollen (sehr richtig), sondern daß sie nur das bekommen können, was ihrem Zeitverlust entspricht, sowie eine Vergütung ihrer baaren Auslagen. Hier muß ein gewisser modus in rebus stattfinden.
Es ist auch wiederum auf die Verwendung von Technikern im Reichs⸗Versicherungöamt hingewiesen. Ich bin der Ansicht, daß bei der Bedeutung, die sich die Technik in unserem ganzen modernen wirth⸗ schaftlichen Leben errungen hat, die höheren Techniker die volle Be⸗ rechtigung haben, pari passu zu stehen mit den Beamten, die eine andere, insbesondere eine juristische Vorbildung genossen haben, und ich habe dieser Auffassung meines Erachtens in der Besetzung von Stellen des Patentamts, wo ein wesentlicher Wandel geschaffen worden ist, voll Rechnung getragen. Ich habe auch ausdrücklich in der Kommission erklärt, daß die Frage noch eingehend erwogen werden soll, ob zur Beurtheilung technischer Fragen, zur Festsetzung der Unfallentschãdi⸗ gungen, zur Beurtheilung der Frage, ob Unfallverhũtungsvorrichtungen in gewisser Richtung nothwendig sind, ob ein schuldbares Versehen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers vorliegt, es erwünscht erscheint, Techniker in größerer Anzahl zu Mitgliedern des Reichs⸗-Versicherungs⸗ amts zu machen. Aber ich kann eine endgültige Erklärung nicht ab⸗ geben, ebe ich das Reichs⸗Versicherungsamt, beziebentlich seinen Prã⸗ sidenten gehört babe. Bei der nächstjãbrigen Etatsberathung werde ich die Gelegenheit ergreifen, auf diese Frage zurückzukommen. (Bravo)
Meine Herren, nach der ausgezeichneten Sachdarstellung, die de Herr Referent von den Verhand in der Kommission gege hat, erscheint es mir überflussig, weitläufiger auf die Frage einzugehen, die heute wieder angeregt ist, nämlich tellung des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts. Die Wünsche, die hiet geäußert sind, lassen sich mei⸗ nes Erachtens aus staatsrechtlichen Grunden nicht erfüllen. Die Stellung, die die Staatssekretãrte baben und diejenigen Beamten, die den Herrn Reichskanzler vertreten, berubt auf Befugnissen, die eingerãumt worden sind auf Grund vertretungsgesetzes. Es kann desbalb nur d Herrn Reichskanzler vertreten, der zu seinem Stellvertreter e und außerdem Bevollmächtigter zum Bundesrath ist. Wenn man aber dem Präsidenten des Reichs ⸗Versicherungsamts eine solche Stellung geben wollte, so müßte der Chef einer obersten richterlichen Behẽõrde gleichzeitig unzweifelhaft ein politischer Beamter werden, und das sind zwei Funktionen, die sich staatsrechtlich absolut nicht vereinigen würden. (Sehr richtig) Würde man die Wege gehen, die gedeutet sind, so müßte man das Reichs⸗Versicherungsar Behörden theilen, eine rechtsprechende und eine verw Staatssekretär müßte beauftragt werden, die verwaltend auszuüben. Diese Thätigkeit wäre indeß lange nicht
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Nachtheil halten, wenn man bei dieser Behörde, wo die Ertenntnisse in so hohem Maße auf der praktischen Kenntniß der Verhältnisse der Arbeiterbevölkerung, auf der Kenntniß der sozialen Verhältnisse über⸗ haupt beruhen, Verwaltung und Rechtsprechung trennen wollte. Ich glaube also, dieser Wunsch wird sich nicht erreichen lassen. as die Ernennung der richterlichen Beamten betrifft, so gestatte ich mir, den Herrn Abg. Roesicke darauf hinzuweisen, daß früher nur fünf richter⸗ liche Beamte ernannt wurden, allerdings von der Allerhöchsten Stelle im Reich auf Vorschlag des Bundesraths. Die übrigen richterlichen Beisitzenden wurden lediglich vom Reichskanzler berufen. Jetzt bandelt es sich nicht nur um fünf, sondern um 50 richterliche Beamte. Der Bundesrath hat auf sein Vorschlagsrecht verzichtet, und es schien bei dieser Gelegenbeit sebr erwünscht, auch die Frage der Ernennung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Und man kam allerdings schließlich zu dem Entschlusse, daß es angezeigt wäre, diese richterlichen Beamten, diese richterlichen Beisitzer, die häufig wechseln, nicht mehr von Seiner Majestät dem Kaiser, sondern vom Reichekanzler, aber nicht berufen, sondern ernennen zu lassen. Ich möchte darauf bin⸗ weisen, daß für den größten Theil dieser richterlichen Beisitzer nicht nur nichts in den bisberigen Verbältnissen sich geändert hat, sondern ibre Stellung insofern sich gebessert hat, als sie nicht mehr vom
Reichskanzler einfach berufen, sondern ausdrücklich zu richterlichen Beisitzern ernannt werden.
Was die Beschränkung der Zahl der Mitglieder der Plenarver- sammlungen betrifft, so ist diese Bestimmung der Allerhöchsten Ver⸗ ordnung aus praktischen Erwägungen hervorgegangen. Die Plenar⸗ versammlungen, an denen 40 Mitglieder und mehr theilnahmen, schienen zu groß, um derartige feine juristische Prãzedenzfragen zu ent⸗ scheiden. Deshalb ist die Bestimmung getroffen, daß den Plenarwer⸗ sammlungen nur ein Drittel oder die Hälfte der Mitglieder angehören, aber diese Mitglieder nach Anordnung des Herrn Präsidenten periodisch wechseln sollen, und es ist ferner Vorsorge getroffen, daß diejenigen Mitglieder, welche eine Angelegenheit in der Unterabtheilung bearbeitet haben, stets auch den Plenarversammlungen mit beiwohnen.
Der Herr Abg. Stadthagen ist heute wieder zurückgekommen auf die steigenden Zahlen der Verletzten. Ich glaube, er begeht aber bei seiner Beweisführung insofern einen Irrthum, als er nur die absoluten Zahlen nennt. Er kann aber meines Erachtens zur gerechten Beurtheilung der Sache doch nur verwerthen, wie sich die Unfälle prozentual zur Zahl der gewerblichen Arbeiter verhalten.
s ist richtig, daß die Zahl der Unfälle der gewerblichen Ar⸗ beiter 1898 gegen die Vorjahre gestiegen ist. Wenn Sie aber den Prozentsatz ansehen, so betrug derselbe pro Mille der gewerblichen Arbeiter 1896 071, 1897 0,70, 1898 0.73. Ich schiebe diese, wenn auch nur geringe Steigerung des Prozent⸗ satzes auf unseren gewaltigen wirthschaftlichen Aufschwung, der dazu geführt hat, eine große Anzahl ungelernter Arbeiter ein⸗ zustellen; solche ungelernte Arbeiter sind selbstverständlich der Gefahr der Verunglückung in höherem Maße ausgesetzt, wie gelernte Arbeiter, welche die Maschinerien, die sie zu handhaben haben, genau kennen. Man kann aber auch nicht eine derartige Berechnung auf⸗ stellen, daß man sagt: wenn alle die Arbeiter, die eine Unfallentschädi⸗ gung zu bekommen hatten, den vollen Schaden ersetzt bekommen hätten, wäre die Summe so und so groß, sie haben aber nur so und so viel bekommen, also haben die Unternehmer so und so viel lukriert. Das ist eine irrthümliche Berechnung; denn alle die Arbeiter, die den Unfall durch eigene Schuld herbeigeführt haben, und in all den Fällen, wo eine Schuld des Unternehmers nicht nachgewiesen ist, würden nach dem Haftpflichtgesetz überhaupt nichts bekommen haben, während jetzt die Arbeiter eine Rente erhalten, ganz abgesehen davon, ob eine Schuld ihrerseits vorliegt oder nicht.
Im übrigen kann ich dem Herrn Abg. Stadthagen die Anzahl der entschädigungspflichtigen Unfälle aus dem Jahre 1897 mittheilen. Während im Jahre 1887 20,47 00 verunglückten durch die Schuld der Arbeitgeber, sind nach der Statistik von 1897 nur 1681 0½ durch die Schuld der Arbeitgeber verunglückt, und während 1887 durch die Schuld der Arbeiter 26,56 0 Unglücksfälle vorkamen, sind 1897 29,8909 auf die Schuld der Arbeiter zurückzuführen. Nach dieser Statistik haben sich also die Unglücksfälle infolge des Verschuldens der Arbeiter in den letzten 10 Jahren erhöht.
Meine Herren, es sind schließlich hier Beschwerden vorgebracht worden gegen ein Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts, dessen Name auch genannt ist. Ich habe keine Veranlassung, mich über diese Be⸗ schwerde hier zu äußern, da, wie der Herr Vorredner selbst angegeben hat, die Angelegenheit dem Herrn Präsidenten des sicherungsamts vorliegt; und er in derselben bereits entschieden ba oder entscheiden wird.
Eine wichtigere Frage scheint mir die zu sein, die von einem der Herren Vorredner angeregt ist, ob nicht die Schiedsgerichtsbezirke räumlich zu ausgedehnt wären. Ich würde es für einen großen Nachtheil balten und der Ansicht sein, daß man die voblthatigen Absichten, die man mit den territorialen Schiedsgerichten ver⸗ bunden bat, vollkommen hinfällig machen würde, wenn man den Schiedegerichten so große Bezirke zuweist, daß die Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, selbst vor den Schiedsge scheinen: denn der Zweck der territorialen Schie?
in der Kommission und im Plenum des?
ausgefübrt babe, war der, den Bezirk so abzumessen, daß es jedem Verletzten möglich sei, persõnlich vor dem Schiedsgericht zu erscheinen. Ich bin der Ansicht, daß durch aktenmäßige Berichte der personliche Eindruck nicht ersetzt werden kann, den der Richter durch den Beschädigten selbst empfängt. Ich bin deshalb auch der Ansicht, daß man mit der Zeit mindestens dabin kommen muß, die territorialen gerichte zusammenfallen zu lassen mit den Landgerichts bezicken. ie Landgerichtsbezicke sind nicht so groß, daß nicht bei letzt selbst vor dem Schiedsgericht persõnlich erscheinen ferner der Ansicht, daß die Herren La enamt sebr ge⸗ eignete Vorsitzende für die Schiedsgerichte abgeben würden. Ich hoffe, daß das in allen Bundesstaaten die Entwickelung der Zukunft sein wird, und daß damit den Beschwerden, welche dahin geben, daß die Bezirke zu groß seien, recht bald abgeholfen wird. Abg. Sachse (Sem): Die Zunahme der fremden Arbeiter, senders der Pelnischen, auf den meisten induftriellen Berken d rbeinisch · westfalischen Bezirks, aber auch in Mitteldeutichland ist j groß, daß die Thatsach Steigerung der Unfallszablen garnicht derwundern kann, da di te des Deutschen nicht mächtig sind un die Unfallverbũtungs⸗Vorschri ebenso wenig versteben wie die deutschen Kommandeß. Es muß daber Fürsgrge. getroffen werden daß diefen Arbeitern die Unfallrerbũtungs. Vorschrkften in ihrer Sprache, so bier der volnischen, zugänglich gemacht werden. Redner weist ferner auf schwere Unfälle Kin, die dadurch entstanden feien, daß die Grubenbeamten die ibnen, aber nicht den Arbeitern be- 2 ee, , im g=. mit Dynamit
wußt zu verletzen gejwungen hätten; bei Verhandlungen dem a e , , ,. dann —— 66 k einem Verbot zuwidergehandelt und sich des Recht, auf Rente dadur selbst beraubt. In anderen Fällen würden bei Unfällen die Arbeiter bearbeitet, die Wahrbeit nicht vor dem Schiedegericht zu sagen, sie würden sonst für die Schuldigen erklärt und verlören dadurch ihre Rente.
Abg. Pauli Potẽdam (b. E. F.): Durch seine Ansfũhrungen hat Herr Sachfe nichts weiter dargetban, als daß die Unfälle meistens auf den grenzenlosen Leichtsinn der Arbeiter zurũckzuführen sind. Herr Stadtbagen bat Beschwerde geführt über die Hohen Gehälter der Vorsitzenden der Berufegenossenschaften. Derr Bad bansen ist aller · dings mit 12 000 6. Vorsitzender einer Berufsgenossenschaft; aber er vereinigt in sich die beiden 2. des Vorsißenden und des Direktor welch ketzterer früher G0. , ertielt. Auch Kaken sich die Ärbelte⸗ des Herrn seit der Revision der Gesetzgebung sehr gesteigert; es ist ganz unmõglich, diese unentgeltlich im Ehrenamte zu erledigen.
Abg. Dr. Herzfeld (Sy); Es ist doch geradeju einzig, den Arbeitern die Schuld an den Unfällen aufzubürden, wie es der Vor⸗ redner thut, wenn man sich auch nur an das bekannte Zirkular des
Serrn Lacs von der See. Beruf genossenschaft erinnert, welches von
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8 f en zum t ih verkũrzt habe und die Interessen der V erten d . Ausschuß wahrnehmen . ö
von Posadowsky⸗Wehner: Auf die letzte Frage, die der Herr Vorredner angeschnitten
kann ich zur Zeit keine Auskunft geben, sondern muß erst prüfen n
thatsãchlich die Verhäͤltnisse liegen, die er angeführt hat. Wag die erstere Frage anbetrifft, die anderweite Festsetzung des Durchschntttz
einkommens der landwirthschaftlichen Arbeiter, so habe ich bereitz i
Sommer vorigen Jahres an sämmtliche verbündete Regiem mich mit der Bitte gewandt, landwirthschaftlichen Arbeiter festzustellen, nicht mehr den thatsächlichen Lohnverhältnissen zu sprechen schienen. Ich habe dabei gewiesen, daß mir eine solche neue Festsetzung um so nothwend
erschiene, da auf Grund des § 10 der Novelle zu dem landwin.
schaftlichen Unfallversicherungsgesetz in Zukunft bei der Feststel⸗ des Durchschnittssatzes Vertreter der Betheiligten zu hören seien. R einzelnen Regierungen haben entweder diesem Ersuchen nicht a sprochen oder sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Wem mich recht entfinne, hat auch die Großherzoglich mecklenburgische ! gierung sich mit einer erneuten Prüfung jener Sätze einverstanden klärt. Ich muß also annehmen, daß diesem Ersuchen auch thatsä liche Folge gegeben worden ist.
Abg. Roesicke⸗Dessau berichtigt die Behauptung des Abg. Steen hagen, daß in der Gütergotzer Anstalt den Arbeitern verwehrt ,, Parteirichtung zu lesen. Es handle sich höchstenz Zurückweisung von Freieremplaren. Der Auffassung des Abg. Ya Uber die Besoldungsberhältnisse der Vorsitzenden der Berufẽgenese schaften könne er sich nicht anschließen. k
Abg. Hilbck (ul.) ist damit einverstanden, daß die Une verhũtungsvorschriften nach Bedarf auch in volnischer Sprache befne gegeben werden. Dinge, wie die Uehertretung des Dynamitverben die der Abg. Sachse geschildert habe, könnten in Westfalen garmch vorkommen. Im übrigen sei er der Ansicht, daß die fremden Arbeite sich bemühen müßten, die Landessprache zu erlernen. Die Zabl de entschãdigungsvflichtigen Unfälle babe sich nicht vermehrt. Die K* beiter felbst würden immer vorsichtiger, und für die Zukunft sei ern Abnahme der Unfälle zu erwarten.
Abg Dr. Hitze (Gentr) glaubt, daß man bei der Unfal verbutung jede Polenpolitik bei Seite lassen müsse. Eber gut, wie man in. Westfalen keine Polen als Aussiche⸗ beamte anstelle, welche die Deutschen nicht verstãnden, kömten auch die Polen in anderen Bezirken verlangen, daß keine dem be Aufsichtsbeamten angestellt würden, welche die Polen nat verständen. Die Unfallvorschriften in. westfälischen Bezirken mißt in polnischer Sprache bekannt gemacht werden. Nationaldkonenn als ständige Mitglieder des Reichs⸗-Versicherungsamts einjusteln babe keinen Zweck, vielmehr könnten Aerzte eingestellt werden; an den Technikern verstehe sich das von selbst. Die in Aussicht gehe Vermehrung der Schiedsgerichte sei mit Freuden zu begrüßen. An den Sozialdemokraten das Unfall versicherungsgesetz so wenig xml so hätten sie gegen das Gesetz stimmen müssen.
Abg. Dr. Oertel (d. kon): Die Angriffe gegen Oerm nh den Vorsitzenden der Nordöstlichen Bauge werks Berufs genofa een sind Fereits widerlegt worden. Der Vorwärts. hat sel bit * Zusatz zu einer Berichtigung anerkennen müssen, daß Herr Felrch kan Bebalt bezieht. Herr Felisch ist selbst dagegen, daß ein Vorstean ein Gehalt beziehe. Er bezieht selbst weder Gehalt noch Entschs nn Im Jahre 1855 ist auch richtig gestellt werden, daß Feli vr seine baren Auslagen mit 248 6 im Jahre 1898 liquidist het Als Leiter einer bochangesebenen Fachzeitschrift bezieht er keinen * Subdention bon feiten der Berufsgenossenschaft. Die Zeitscknn lediglich Publikationsorgan der Baugewerks⸗Genossenschaft. Er rer auck beute noch sein Geschäft, und er ist verpflichtet, Leiter der err · genossenschaft zu sein. Auch das hat der Vorwärts“ berichtigt. i mater bebauptet worden, daß Herr Felisch die Räume seinee den an die Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft für 60M .ιε vermiethe ec babe und diesen Preis jetzt auf 21 000 M erhöht habe, sodas Ertradouceur verdiene. Das ist eine ehrenrührige Bebentnj Tkatfache ist, daß Herr Felisch als Mitbesitzer eines Hauses ** Genoffenschaft eine Miethe bekommt, wonach jedes Zimmer nict ir als 1g X koffet. Eine Ünterfuchung wünscht niemand me . Herr Felisch. Ich wünschte aber, daß Herr Stadtbagen arch es Schutzes der Immunität seine l
BVehaͤnptungen wiederbelt * kabe mich verpfsichtet gehalten, einen selbstlosen, uneigernis i Gbrenmann gegen solche Denunziationen in Schutz zu nebmer richtig zu qualifizieren, habe ich mir mit Rücksicht auf die Sila de Präsidenten, die sicherlich eingreifen würde, versagen mũssen.
Abg. Stadthagen (Soz.; schwer, verständlich: De; Dertes kebanptet, daß der Baumeister Felisch noch heute sein = Fetreibe. Da möchte ich dech fragen, welche Bauten Hert Felñ der leßten Zeit wobl ausgeführt bat. Es giebt keine solcher Beere. fZurufe rechts, die der Redner als Anmaßungen zurückweist. Yrim̃ncu Graf von Bal lest rem erklärt: Sie dũrfen einem Mit le Reichstages nicht Anmaßungen vorwerfen, das darf * mir nicht gestatten) Die Berichtigung, fährt Reder die Herr Felisch dem Verwarts zustellte, hat der Dertel mißrerstanden. Diese Berichtigung ist nur ein? gewesen. Herr Oertel hat 26 aufgefordert, meine Beba außerbalb des Hauses zu wiederholen. Das habe ich Der Staatsanwalt kann ja wegen Beleidigung im öffentlichen gegen mich einschreiten, dann werde ich schon meine Zeugen iachdem keute der Fraktionsgenosse des Abg. Oertel, der Abs. Pauli de Bejug von 12 000 seitens des Vorstands einer Berufe zencñĩen e n rechtfertigen versucht hat, ist es doch ein Widerspruch, wenn *
Sertel derartige Bey nge als ebrenrũhrig bereichnet. Wat die elm
Arbeiter betrifft, so sind es doch die Arbeitgeber, die die volni cken Arete anstellen; sie hatten alse auch die Pflicht, diesen die Unfallderbũtun Vorschriften in ibrer Multerfrrache zugänglich zu machen Derr * meinte, wir hätten seiner Zeit gegen die Unfa novelle stimmen ming
. Wir haben an der Forderung festgehalten: Voller Schadenersa? alle Unfälle wir waren nicht für das Prinzip des Gesetzes, erlanne aber einige Verbesserungen gegenüber dem früberen Geseße an. Darn igt fein Widerfpruch. Herr Hitze hätte lieber die den mn * gebrachten nackten Zahlen widerlegen sollen. Es bandelt sich nur um die Steigerung der — sondern auch der entschõdig; Ünfälle. Auch bei der Jabl der Geisdieten, bei, denen *r 8e. tion e ift. ist der Prozentfa von Jebr zu Jahr geftiee Das Jahr 1899 weist die höchsten Unfallziffern auf.
Abg. Dr. Oertel: Ich habe ruhig eprechen, wen arg. dem Brustton der Ueberzeugung; denn die ngriffe des Abg. 2 hagen sind vollkommen grundlos. In d gung bin
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we damals wegen seines Aufenthalts war, bedaure ich. Herr Stadthagen forderte mich zuzubören. Ich bin, darüber erstaunt.
i i die ihm, soweit das moglich ist, aufm ur.
kann sich uemer machen, wenn er die
des Hauses wiederholt; er braucht sich nicht erst an
Derr Stadthagen hat sich heute in
; e deren Kennzeichnung mit einem in ö. drucke mir die Glocke des Wenn aber der elleicht unter ist das ein Ehrenmannes, zu Schulden
räsidenten ö Stadthagen g seinem eneide ö. ründeter Zweifel an 6 ute, ein Mitglied des Reichstages lassen. Ueber die Pflichten eines dei et habe ich keine Veraniassung,
ju unter alten. Unsere Auffassungen gehen so
wir auch dann, wenn wir uns bis Mitternacht daruber unterhalten, nz auf keiner mittleren Linie treffen würden.
Staatssekretär des Innern, Staats Mi nister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es sind hier Darstellungen gegeben worden von dem Wachsen der Unfälle, die ich doch nicht ganz unerwidert in das Land hinausgehen lassen kann. Bereits bei meiner vorigen Rede habe ich angefübrt, in welchem Prozentsatz diese Unfälle gestiegen sind. Wenn man die Schlußzahlen der Personen, die überhaupt verletzt sind, in Betracht zieht, dann hat die Zabl der Ver⸗ letzten betragen im Jahre 189 691 auf Tausend, und diese Zahl bat sich erhöht im Jabre 1888 auf 7, 11 auf Tausend, mithin eine Erhöhung um 0 pro Tausend von 89? auf 1898. Nun ist es aber eine Erfahrung, daß nüt der Ver⸗ trautheit des Gesetzes die Zahl der Ansprüche seitens der Betheiligten miweifelbaft zunimmt. (Sehr richtig) Dafür giebt einen schlagenden
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Beweis die mit ganz stabilen Verbältnissen arbeitende Invaliden⸗ dersicherung. Hier ist die Zabl der Invalidenrenten auf 1000 Ver⸗ sicherte vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1899 gewachsen von 160 auf 7.53. Also gegenüber der nach vorjährigem Be⸗ sieben der Versicherung beobachteten jährlichen Zahl der Renten ist diese ch achtjährigem Bestehen noch um 63 Oso gestiegen. Ich klin gewiß der Ansicht, daß wir alles thun müssen, was n mnseren Kräften steht, um solche Einrichtungen zu treffen, daß wille möglichst verhütet werden, und es kann und muß auf diesem Reiete noch außerordentlich viel geschehen. Aber diese Steigerung, ze Kier konstatiert ist von einem Jahr zum anderen, ist erstens pro⸗ mal außerordentlich gering, und zweitens kann man sie nicht nur a Machlässigkeit der Arbeitgeber zur Last schieben; sie hängt vielmehr mnenlhaft damit zusammen, daß, je mehr die Bevölkerung das Gez kennt, sie auch desto besser versteht, berechtigten Gebrauch davon n machen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Pa uli⸗Potsdam
nd Stadthagen wird die Debatte geschlossen. Bei der Ab⸗ simmung wird die Resolution der Budgetkommission an⸗ genommen, der Antrag der Sozialdemokraten aber abgelehnt. Durch das neue Unfallversicherungsgesetz ist die Zahl
der vom Bundesrath gewählten nichtständigen Mitglieder des Reichs Versicherungsamts von 4 auf 6 erhöht, und daher für wei neue, nicht ständige Mitglieder eine Jahresvergütung von weimal 1500 6 in Zugang gebracht worden. Abg. Sin ger (Soz.) befürwortet, wie schon in der Kommission,
die Streichung der zwei neuen Stellen. Nur das eine dieser neu umamten Mitglieder, der Geheime Rath. Gruner, sei in dem Reichsamt des Innern beschaftigt. Diese Ernennung verstoße gegen die Erklärung, welche die Regierung abgegeben babe, wonach die neuen Beamten aus den Ministerien (nes Bundesstaats, speziell Preußens, entnommen werden sollen. Wie die Sache jetzt liege ande durch die Ernennungen der Einfluß de Reichsamts des Innern gestärkt, während man das Reichs Versicherungdamt sellist. sünger machen wolle. Herr Gruner se außerdem der Verfasser der berüchtigten Denkschrift zum Zuchthausgesetz. kanne also auf das Patrauen der Arbeiter keinen Anspruch machen. Das andere neu er⸗ mmnnte nicht ständige Mitglied, Dr; Hofmann, babe jene Artikel be. säiglich der Reform der Krankenversicherun veroffentlicht, in welchen nine weniger als die Entrechtung der Arbeiter in den Frankenkassen derfangt war. Auch dieser Herr könne daher auf das Vertrauen er Arbeiter keinen Anspruch erheben. Daß gerade diese Herren gewählt worden seien, kennzeichne die Stellung des Bundesraths und des Reichs-
Versicherungdamts.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist von dem Herrn Vorredner selbst an⸗ erkannt worden, daß der Bundesrath durchaus das Recht hatte, seiner⸗ seits die Personenwahl zu treffen. Es ist das, wie von dem Herrn Referenten mit Recht ausgeführt ist, ein Recht der Exekutive, und wir können selbstverständlich in dieses Recht der Exekutive nicht ein greifen lassen. Es war wichtig, nach dem Reichs ⸗Versicherungsamt Beamte ju kommittieren, die in der sozialpolitischen Gesetzgebung Bescheid wissen, die die Entwickelung der sozialpolitischen Gesetzgebung dersclgt haben und dadurch, daß sie in fortgesetzter Fühlung mit der Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts bleiben, in der Lage sind, ihrerseits bei den gesetzlichen Vorschlägen die maßgebenden Instanzen zu berathen. Beamte für diesen Zweck ins Reichs-Versicherungsamt zu schicken, die bisher der sozialpolitischen Gesetzgebung vollkommen fern gestanden haben, würde nicht den Zweck erreicht haben, den man erreichen wollte; es ist wichtig, daß in den Ministerien, sowohl im Reichsamt des Innern wie im preußischen DandelsMinisterium, Beamte sich befinden, die in fortgesetzter Füh⸗ lung mit der Thätigkeit des Reichs Versicherungsamts bleiben. Das waren die Gründe, aus denen aus dem Reichs · Versicherungsamt Herr Geheimer Rath Gruner und aus dem preußischen Handels Ministerium Herr Geheimer Rath Hoffmann ausgewäblt worden ist.
Wag nun persoönlich die Angriffe gegen den derrn Geheimrath Gruner betrifft, so kann ich nur wiederholen, was ich hier schon so oft gesagt habe: Herr Geheimrath Gruner hat lediglich einen Auftrag ausgeführt, der ihm ertheilt war, das Material, was von den verbündeten Regierungen geliesert wurde, zusammenzustellen. Man lann also den Herrn Geheimrath Gruner für dieses Material in leiner Weise verantwortlich machen, und ich wiederbole: Gegen-
suchen gerichtet, diesen Inbalt und die in dem Inbalt enthaltenen Thatsachen nochmals zu prüfen, und die verbündeten Regierungen sind dabei steben geblieben, daß die Thatsachen durchaus zutreffend sind (ECachen bei den Sozialdemokraten) — meine Herren, Sie müssen mir doch erlauben, diese Thatsache bier wiederzugeben — daß die That ⸗· IH sachen durchaus zutreffend sind, und es haben sich bei dieser wieder⸗ 5 holten Prüfung nur ganz verschwindende, unbedeutende Abweichungen gezeigt, die meist darin beruben, daß seit Abfassung der Denkschrift Erkenntnisse in höheren Instanzen ergangen waren.
Unrecht, wenn Sie ihm eine Verantwortung zuschieben, die er gar⸗ nicht bat, und namentlich es so darstellen, als ob er in tendenziõser Weise Material geschaffen habe; er hat garnichts selbst geschaffen, er hat nur kompiliert, was ihm von den verbũndeten Regierungen ge⸗ liefert ist. Der Ort, wo Sie eventuell Beschwerde führen könnten gegen dieses Material, wären nur die einzelnen Landtage innerhalb der Einzelstaaten, wo der Minister verantwortlich ist für das Material, der dasselbe dem Reichsamt des Innern übersandt hat.
Ministerium betrifft, meine Herren, so kann ich nur wiederholen — und ich theile hier die Auffassung des preußischen Herrn Handels⸗
Ministers — daß es sehr erwünscht gewesen wäre, wenn seine Pu⸗
Beamte in diesem Falle etwas gethan hat, was nach der taktischen
Also, meine Herren, Sie thun dem Herrn Geheimrath Gruner
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Was den Herrn Geheimrath Hoffmann aus dem Sandels·
blikation nicht erfolgt wäre. Aber, meine Herren, wenn dieser und politischen Seite nicht richtig war, so darf man damit doch nicht den ganzen Mann verurtheilen. Herr Hoffmann ist als ein ausgezeichneter Beamter bekannt. Ich habe auch seit der ganzen Zeit, wo diese beiden Beamten nichtständige Mitglieder des Reichs ⸗Versicherungsamts sind, auch nicht ein Wort mit den Herren über die Vorgänge im Reichs⸗Versicherungsamt gesprochen, was etwa dort veranlaßt ist. wie die Vorlagen zu entscheiden sind, sondern die Herren haben vollständig selbständig obne jede Fühlung mit mir, obne daß wir auch nur eine Silbe über die Vorgänge im Reichs-Versicherungsamt jemals ge⸗ sprochen haben, ihres Amts gewaltet. Ich muß also dringend bitten, aus der Thatsache ihrer Wahl und der amtlichen Arbeit, die die Herren geleistet haben, denselben keinen Vorwurf zu machen. Die Privatpublikationen des Herrn Geheimraths Hoffmann wären besser unterblieben; der Ansicht bin ich, der Ansicht ist auch der Herr Handels ⸗Minister; aber ich g aube, das ist eine abgeschlossene, erledigte Sache.
Nachdem sich noch der Abg. Roesicke⸗Dessau im Sinne des Abg. Singer ausgesprochen, der Abg. Trim born Gentr) aber für die Regierungsvorlage eingetreten, wird die Debatte geschlossen und der Titel bewilligt.
* Schluß 6/9 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr.
. 34 . 46. (Nachtrags⸗Etat für die China Expedition).
Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
49. Sitzung vom 14. März, 11 Uhr. Das Haus setzt die Berathung des Etats des Mini⸗ steriums der geistlich en, Unterxrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten in dem Kapitel „Medizinalwesen“ bei den die Kreisärzte betreffenden Titeln fort. Die Budgetkommission beantragt:
die Regierung zu ersuchen, in den nächsten Etat, ähnlich wie
in den letztverflossenen Jahren, eine Summe einzustellen zur Ver-
leichterung fũr die Uebergangs zeit schaffen. 18 vollbe eldete Kreisarznte porsicht, iS entspricht dies den Wůnschen des Haufes, welches sich dahin ausgesprochen bat, daß die Anstellung pollbefolbeter Kreisäczte nur eine Ausnahme sein jsoll. ebe Besoldung der vollbesoldeten Kreisärste und der Kreisarzt · Assistenten kat sich die Kommission
Kreisãrzte. auch ein Mindestgebalt festgesgzt worden ist. neuer Ctafsstellen ift stets ein Mindestgehalt festgesetzt worden, ohne daß dadurch dem in zel gran wird. Well die Festsetzung der Gehälter der nicht vollbesoldeten Kreisẽrzte befonders schwierig ist, schlägt die Kommission die Resolution unter a. vor. Die Kreisen ganz verschieden. gegen die : n der Kommissisn gemachten Vorschlag, Gebaltsstufen nach dem Dienstalter einzuführen, geltend gemacht. Die Regierung bat aber rklart, daß, abgesebhen don den Gebübren, unter 18300 4 nicht heruntergegangen und 3000 6 nicht überschritten werden sollen. Das Gebalt foll fär die Stellen als solche bestimmt werden, nicht für die jeweiligen Personen. D von 1800 16 im Etat festgesetzt. das Gehalt bis zu 3606 M betragen können. schlägt ferner in ihrer Res olution vor, Kreis arzten ebenfalls Wohnungsgeldzuschuß, und zwar in derselben Höhe ie den vollbeseldeten, gewährt werden soll. Die Befümworter des Wohnungsgeldʒzuschusses s d Beamtenstellung der nicht vollbesoldeten Kreisärzte betont werden müsse, denn wenn nach wie vor auf die Privatpraxis das Hauptgewicht gelegt
Wenn die Regierung nur
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misũ mit der Regierung leicht verstãndigt. chwöeriger war die Frage der Besoldung der nicht vollbeseldeten Die Kommission hat es als unrichtig angeseben, daß nicht Bei der Schaffung Beamten präjudiziert
Gehalt des einzelnen
Die Einnahme an Gebäbren ist in den verschiedenen ve Diese Verschiedenheit hat die Regierung Festsetzung eines einbeitlichen Gebalts und gegen den
Die Kommission bat die Mindestsumme Rur bei den 15 Gerichtsärzten soll Die Kommission daß den nicht vollbesoldeten
führten in der Kommission aus, daß die
werden folle, fo fei die ganze Reform nur ein Schlag ins Wasser.
Man babe die Privatpraris gestatten wollen, nicht um die Reform billiger zu machen, sondern um den Kreisarzt in steter Berührung mit dein braktischen Leben zu erhalten. Die Negierung hielt an ibrem Standpunkt gegen die Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses fest, Tie Kommiffion Hat aber die Resolution einstimmig angenommen, Bei den Kreisarzt-Assistenten hat die Kommission ebenfalls einen Mindest⸗
satz von 806 é festgesetzt.
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Nach dem ausführlichen und klaren Vortrage s Herrn Berichterstatters glaube ich zunächst davon absehen zu n, Ihnen eine nähere Darlegung des Plans zu geben, nach welchem Medizinalverwaltung die Ausführung des Kreisarztgesetzes vom
D 8. 2 * 2 Dagegen wird es
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September 18998 in Angriff genommen hat. eberzeugung nach zur Klärung der Ansichten und zur Abkürzung
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naen wesentlich beitragen, wenn ich schon jetzt den Stand⸗
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* . —— ö J 7 Son won hre t der Königlichen Staatsregierung gegenüber den von Ihrer 5 80 . FIlasferr darlene d zen —*dR ann, e.
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8 . Verren,
egierung i die nicht vollbesoldeten
enzärzte die Gehaltsgrenze auch na zwar für die Kreisärzte auf 1300 ½, für die Kreis⸗Assistenzarzte auf 900 6 Die Staatsregierung ist bereit Ibnen zu dem Staatsbaushalts⸗-Etat für 1902 eine umfassende Denkschrift über die Ausführung des Kreisarztgesetzes vorzulegen. Der weitere Antrag, bis dahin erneut zu prüfen, ob die jetzt vorgeschlagene Be⸗ soldung und die sonstigen Bezüge der Kreisärzte zweckmäßig geregelt sind, dürfte sich durch meine späteren Ausführungen im wesentlichen erledigen. Die Staatsregierung ist endlich auch bereit, Härten bei Aus⸗ führung des Kreisarztgesetzes nach Möglichkeit zu vermeiden.
Ich wende mich endlich zu dem letzten und bedeutsamsten An⸗ trage, für die nicht vollbesoldeten Kreisärzte den Wohnungsgeld⸗ zuschuß der Beamten der 5. Rangklasse eventuell nach vorhergehender entsprechender Aenderung des Kreisarztgesetzes durch einen Nachtrags⸗ Etat bereit zu stellen. Die Staatsregierung muß diesem Antrage auf das Bestimmteste widersprechen, nicht aus finanziellen Gründen, sondern Meine Verrer
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aus sachlichen Gründen der Kreisarztorganisation.
Ww kus 11 *I8 rer nd drs chen Va Ibnen zu erklären, daß die
gütung der Ausgaben für die Theil nahme Rr Kreisarzte an Fort bildungskursen in der Hygiene, gerichtlichen Medizin, Psvchiatrie und Medizinalverwaltung.
Die 15 vollbesoldeten Kr . 3600-5700 es6, die 478 nichtvollbesoldeten Kreisärzte und die 15 nichtvollbesoldeten Gerichtsärzte sollen ein Gehalt bis zu 200 S erhalten. Die Kommission beantragt, für die beiden letzteren Kategorien auch ein Mindestgehalt von 1800 (6 festzusetzen.
Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution:
a. die Regierung zu ersuchen, in Verbindung mit dem mach'. jährigen Etat eine ausfübrliche Denkschrift über die Ausführung kes Kreisarzt. Gesetzes vom 16. September 1899 vorzulegen und bis dahin erneut zu prüfen, ob die in dem dies abrigen Etat sestgesekten
Besoldungs und sonstigen Bezüge der Kreisaärzte zweckmäßig ge⸗
regelt sind, . . . . .
b. die Regierung zu ersuchen, in eine nochmalige Prüfung ein. zutreten, ob uicht für eine Anzahl der zur Einziebung bestimmten
RKreisphysikatè · Bezirke verfuchsweise einstweilen ein Kreisarzt kom
misffarisch belassen werden kann.
Einen Wohnungsgeldzuschuß sollen die vollbesoldeten Kreisärzte erhalten. beantragt: . 1
die Re ie rung zu ersuchen, einen Nachtrag zum Entwurf des
Sta M ber fk, Bae für das Jahr 1901 einzubringen, durch welchen der Fonds zu Wohnungszuschüssen um denjenigen Betrag erböbt wird, der erforderlich ist, um den nichtvollbesoldeten Kreis. ärzten den Wohnungsgeldzuschuß der Beamten der 5. Rangklasse, eventuell nach vorheriger entsprechender Aenderung des Kreisarzt⸗ gesetzes, zu gewãbren.
Die 30 Kreisarzt⸗Assistenten sollen Diäten bis höchstens 1800 M, im Durchschnitt 1200 (6 jährlich, erhalten. Die Kommission beantragt, auch einen Mindestsatz von 900 6
festzusetzen. Dem Etat ist eine Denkschrift über die Ausführung des Kreisarzt⸗-Gesetzes beigegeben. e. ar Auf Vorschlag des Berichterstatters, Abg Win ler (kons. findet n eine General-⸗Diskussion über die Medizinal⸗
reform und die Denkschrift statt.
Berichterstatter 2, Winckler: Die Kommission hat sch mit dieser Frage sehr eingehend beschäftigt und die Regierung gebeten well die Benkschrift eine genügende Auskunft nicht ergab, dieselbe noch durch Veröffentlichung der Erklärungen der n u vervollstandigen. Die Kreisarzt-⸗AUssistenten haben mit den bis⸗ erigen Kreis⸗Wundaärzten nichts zu thun, sie sollen vielmehr einen Nachwuchs für die Kreisärzte ilden. Die Regel soll sein, daß jeder Kreis einen Kreisarzt hat; in einzelnen Fällen sollen aber kleinere Rreise zu einem Bezirke r nn gelegt werden und die Kreise Remscheid und Lennep, welche bisher zusgmmen einen Physikus hatten, sollen je einen
erhalten.
nach dem Etat nur Die Kommission
* den Angriffen, welche egen den Juball der Denlschrift er zoben sind, hat man an die verbündeten Menlerungen das Er⸗
vorbehalten.
3 ö Ia ribernno Dlaatd waierung
Kreisärzte sollen ein Gehalt von
Verschiedenen 1 um andere Benirkbeintbeilung hat die Kommission keine Folge gegeben; sie wollte es für dieses Jahr bel dem Vorschlage der Regierung belassen und Aenderungen der Zukunft Die Resolution der Kommission unter b soll eine Er⸗
bin in der glücklichen Lage 3 0r* nieOn 8 sn RKellider ich entichlessen hat, dem einbelligen
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Kreisãrzte genkommen zu bezeigen getban in der Anerkennung der außerordentlich bedeutsamen
werden und durch welche ibre
Anspruch genommen werden.
im der bestimmten Erwartung daß mit den g gestellten Mitteln die Ansprüche für der Kreisärzte für absebbare Zeit als be— Staats.
lierung mgeseben werden. Ich darf erklären, daß die regierung den ungefäbren Betrag, den die Summe der Wohnungsgeld uschũsse für die nicht vollbesoldeten Kreisdärzte ausmachen würde, zur Verfügung zu stellen bereit ist, aber nicht in der Gestalt von Wohnungsgeldzuschüssen, sondern durch die Erhöhung des Durchschnitts. gehalts, welches bekanntermaßen mit 2200 ½ in Aussicht genommen war, auf No M Der hierdurch für die Staatskasse erwachsende Mehrbedarf beläuft sich jährlich auf rund Million Mark. Ich darf auch an dieser Stelle der Finanzverwaltung für das außerordentliche Entgegenkommen, welches sie bewiesen hat, meinen verbindlichsten Dank aussprechen und kann meiner rückhaltlosen Ueberzeugung Aus⸗ druck geben, daß mit der Bereitstellung dieser Summe die Bedürfnisse der Medizinalverwaltung in reichlicher Weise befriedigt werden. Andererseits möchte ich an Sie die dringende Bitte richten, nicht auf dem Verlangen des Wohnungsgeldzuschusses zu bestehen, sondern der Staatsregierung auf dem von ihr vorgeschlagenen Wege zu fol gen.
Die Gründe für die Stellungnahme der Staatsregierung sind theils rechtlicher Natur, theils und vornehmlich beruhen sie auf Er— wägungen für eine richtige und zweckmäßige Organisation. Im An⸗ schluß an die Maikonferenz des Jahres 1897 geht das Kreisarztgesetz von der Auffassung aus, daß, abgesehen von einzelnen, besonders schwer zu verwaltenden Bezirken, der Kreisarzt von der privatärztlichen Praxis nicht losgelöst werden soll, die Ausübung dieser Praxis viel mehr eine zweckmäßige Ergänzung und Unterstützung für die amtliche Thätigkeit des Kreisarztes bildet. Als Beamter soll der Kreisarzt nicht voll beschäftigt sein. Ein Beamter aber, der nicht voll be⸗ schäftigt ist, hat nach dem Gesetz über den Wohnungẽgeldzuschuß in Verbindung mit dem Pensionsgesetz keinen Anspruch auf Wohnunge⸗ geldzuschuß. Dies ist, mag man auch den Ausdruck des Gesetzes nur nebenbei beschäftigt‘ für keinen glücklichen halten, zweifellosen Rechtes.
In den Motiven zu dem Kreisarztgesetz, wie auch in dem Gesetz selbst ist das zum unzweideutigen Ausdruck gekommen. Denn das Gesetz sieht sich veranlaßt, in § 3 ausdrücklich zu bestimmen, daß die Besoldung des Kreisarztes pensionsfähig sei. Diese Bestimmung wäre überflüssig, wenn der Kreisarzt als vollbeschaftigter Beamter anzusehen wäre, denn als solcher würde er obne weiteres schen